Sondernutzungsplan Änderung Kiesabbauplan Wigarten, öffentliche Auflage
Die KIBAG Kies Waldkirch AG betreibt seit Herbst 2003 den Kiesabbau Wigarten auf dem Gemeindegebiet Waldkirch. Der Abbau von Nagelfluh zur Gewinnung von Kies erfolgt gemäss der Bewilligung aus dem Jahr 2001 in fünf Etappen. Das damals geplante Vorhaben wurde auf rund 910’000 m3 geschätzt. Die KIBAG Kies Waldkirch AG möchte nun die Höhenlagen der Abbausohle in den Etappen 3, 4 und 5 anpassen, da aufgrund der Erfahrung während des Abbaus das tieferliegende Material als ebenfalls geeignet beurteilt werden konnte.
Diese Projektänderung bedarf einer Genehmigung und dafür muss ein Planverfahren nach dem Planungs- und Baugesetz durchgeführt werden. Der Gemeinderat hat am 4. Juni 2024 die Änderung des Sondernutzungsplans erlassen. Nun erfolgt die öffentliche Auflage, welche vom 16. September 2024 bis 15. Oktober 2024 dauert. In dieser Zeit sind alle Unterlagen zur Einsicht aufgelegt. Sie finden die Unterlagen hier:
Die öffentliche Auflage wird im kommunalen Publikationsorgan sowie im kantonalen Amtsblatt bekannt gemacht. Bei Erlass und Änderung von Sondernutzungsplänen werden zusätzlich die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken im Plangebiet sowie in einem weiteren Umkreis von 30 Metern ausserhalb des Plangebiets schriftlich benachrichtigt.
Innerhalb der Auflagefrist kann beim Gemeinderat Waldkirch Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung zu erhalten.
Diese Projektänderung bedarf einer Genehmigung und dafür muss ein Planverfahren nach dem Planungs- und Baugesetz durchgeführt werden. Der Gemeinderat hat am 4. Juni 2024 die Änderung des Sondernutzungsplans erlassen. Nun erfolgt die öffentliche Auflage, welche vom 16. September 2024 bis 15. Oktober 2024 dauert. In dieser Zeit sind alle Unterlagen zur Einsicht aufgelegt. Sie finden die Unterlagen hier:
- Situationsplan
- Querprofil
- Umweltverträglichkeitsbericht
- Raumplanungsbericht nach Art. 47 RPV
- Baugesuch
Die öffentliche Auflage wird im kommunalen Publikationsorgan sowie im kantonalen Amtsblatt bekannt gemacht. Bei Erlass und Änderung von Sondernutzungsplänen werden zusätzlich die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken im Plangebiet sowie in einem weiteren Umkreis von 30 Metern ausserhalb des Plangebiets schriftlich benachrichtigt.
Innerhalb der Auflagefrist kann beim Gemeinderat Waldkirch Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung zu erhalten.
Projekt Mehrzweckhalle Bünt
Die Mehrzweckhalle Bünt ist bereits über 45 Jahre alt. Verschiedene Sanierungs- und Unterhaltsarbeiten wurden in den letzten Jahren durchgeführt. Dennoch weisst die Halle zwischenzeitlich erhebliche Mängel auf. Insbesondere die Dachlast des im Jahre 1995 erstellen dritten Hallenteils ist als mangelhaft zu beurteilen. Der Betrieb ist aktuell sichergestellt, aber die Projektarbeiten für die Sanierung müssen zwingend an die Hand genommen werden. Auf dieser Webseite halten wir Sie über den Projektstand im Verlaufe der nächsten Wochen und Monate auf dem Laufenden.
1. Projektgruppensitzung vom 03.10.2023
2. Projektgruppensitzung vom 20.11.2023
Die Projektgruppe nimmt von den Rückmeldungen der Parteien, der Vereine und aus der Bevölkerung Kenntnis. Diese werden in die weitere Bearbeitung einfliessen.
3. Projektgruppensitzung vom 14.12.2023
Die Projektgruppe beantragt dem Gemeinderat die Erweiterung der Projektgruppe um einen Vertreter der Sportvereine sowie einem Vertreter des Gewerbevereins. Dies aufgrund verschiedener Rückmeldungen aus den Vereinen und der Bevölkerung/Parteien. Weiter verabschiedet die Projektgruppe das Raumprogramm, nachdem die Meldefrist um 2 Wochen erweitert worden war.
4. Projektgruppensitzung vom 08.02.2024
Die Projekgruppe wird eine Besichtigung der Liegenschaft Turnhalle Bünt vornehmen. Im Anschluss werden der aktuelle Projektstand rund um die Ausarbeitung der vier vorgegebenen Varianten abholen und besprechen.
1. Projektgruppensitzung vom 03.10.2023
2. Projektgruppensitzung vom 20.11.2023
Die Projektgruppe nimmt von den Rückmeldungen der Parteien, der Vereine und aus der Bevölkerung Kenntnis. Diese werden in die weitere Bearbeitung einfliessen.
3. Projektgruppensitzung vom 14.12.2023
Die Projektgruppe beantragt dem Gemeinderat die Erweiterung der Projektgruppe um einen Vertreter der Sportvereine sowie einem Vertreter des Gewerbevereins. Dies aufgrund verschiedener Rückmeldungen aus den Vereinen und der Bevölkerung/Parteien. Weiter verabschiedet die Projektgruppe das Raumprogramm, nachdem die Meldefrist um 2 Wochen erweitert worden war.
4. Projektgruppensitzung vom 08.02.2024
Die Projekgruppe wird eine Besichtigung der Liegenschaft Turnhalle Bünt vornehmen. Im Anschluss werden der aktuelle Projektstand rund um die Ausarbeitung der vier vorgegebenen Varianten abholen und besprechen.
Projekt Festlegung Gewässerraum
Um was geht es?
Wie geht es weiter?
Dokumente:
Der Gewässerraum ist ein Bereich entlang von Gewässern, der durch bestimmte Einschränkungen in der Nutzung geschützt wird. Dies dient dem Hochwasserschutz, der Sicherung der Wasserqualität und dem Erhalt der natürlichen Lebensräume von Pflanzen und Tieren. Die Gemeinde Waldkirch ist verpflichtet, die Gewässerräume aller Gewässer im Gemeindegebiet gemäss der Arbeitshilfe des Kantons definitiv auszuscheiden. Das Planungsbüro TBF + Partner AG wurde damit beauftragt, die Gemeinde bei der Ausscheidung des Gewässerraums zu unterstützen. Eine erste Klassierung der Gewässerabschnitte im Siedlungsgebiet ist bereits erfolgt.
Wie geht es weiter?
Nachdem die Gewässerabschnitte provisorisch festgelegt und mit der Gemeinde vorbesprochen wurden, soll die Bevölkerung über das Projekt und dessen Auswirkungen informiert werden. Auf technischer Seite geht es weiter mit der detaillierten Ausscheidung und Berechnung der Gewässerräume. Zum Ende wird das Dossier beim Kanton zur Vorprüfung eingereicht. Bei positiver Rückmeldung und nach Ablauf der gesetzlichen Fristen werden die Gewässerräume grundeigentümerverbindlich festgesetzt. Ohne Verzögerungen wird der Abschluss des Projekts noch im 2024 erwartet.
Dokumente: