Fakultatives Referendum von 6. Juni bis 15. Juli 2022
Der Gemeinderat hat die Änderungen zum Zonenplan und Baureglement am 24. Mai 2022 festgesetzt. Gestützt auf Art. 23 Gemeindegesetz (sGS 151.2, abgekürzt GG), Art. 36 f. Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1, abgekürzt PBG) und Art. 13 ff. Gemeindeordnung wird das fakultative Referendum durchgeführt für:
Gegenstand
Änderungen zum Rahmennutzungsplan (bestehend aus Zonenplan und Baureglement), erlassen am 8. Februar 2022, festgesetzt am 24. Mai 2022
Referendumsfrist
6. Juni 2022 bis 15. Juli 2022
Öffentliche Auflage der Referendumsvorlage
Gemeindehaus Waldkirch, Kanzlei (Büro 107), online auf der Publikationsplattform oder nachfolgend:
Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens
Das Referendum kommt zustande, wenn innert der Auflagefrist ein Zehntel der Stimmberechtigten der letzten Gesamterneuerungswahl (248 gültige Unterschriften) die Abstimmung durch die Bürgerschaft verlangen.
Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen.
Gegenstand
Änderungen zum Rahmennutzungsplan (bestehend aus Zonenplan und Baureglement), erlassen am 8. Februar 2022, festgesetzt am 24. Mai 2022
Referendumsfrist
6. Juni 2022 bis 15. Juli 2022
Öffentliche Auflage der Referendumsvorlage
Gemeindehaus Waldkirch, Kanzlei (Büro 107), online auf der Publikationsplattform oder nachfolgend:
Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens
Das Referendum kommt zustande, wenn innert der Auflagefrist ein Zehntel der Stimmberechtigten der letzten Gesamterneuerungswahl (248 gültige Unterschriften) die Abstimmung durch die Bürgerschaft verlangen.
Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen.
Öffentliche Auflage der Korrekturen im Zonenplan, Baureglement und Sondernutzungsplan
Der Zonenplan, das Baureglement, der Sondernutzungsplan (Baulinien nach Art. 29 PBG) und der Strassenplan wurden vom 29. August 2019 bis 27. September 2019 öffentlich aufgelegt und nach dem Entscheid über die Einsprachen und der Festsetzung dem fakultativen Referendum unterstellt. Da das fakultative Referendum nicht ergriffen wurde, hat der Gemeinderat im April 2021 den Genehmigungsantrag beim Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) eingereicht.
Das Verfahren der Ortsplanungsrevision wurde zwar vollständig durchgeführt, jedoch hätten die Anpassungen im Baureglement und im Zonenplan, die nach der ersten öffentlichen Auflage im Zusammenhang mit dem Entscheid über die Einsprachen erfolgt sind, einer erneuten Mitwirkung und öffentlichen Auflage unterstellt werden müssen (selbst wenn im Nachgang dazu das fakultative Referendum nicht ergriffen worden ist), so die Rückmeldung des AREG. Unter anderem musste, aufgrund zwischenzeitlich ergangener Gerichtsentscheide, auch der Planbeständigkeit mehr Beachtung geschenkt werden, womit Projekte, die eigentlich erst im Anschluss mit einem Teilzonenplanverfahren bearbeitet worden wären, trotzdem bereits in die aktuelle Zonenplanung aufgenommen werden müssen.
Mitwirkungsverfahren durchgeführt
Für die vorgenannten Anpassungen, die einer erneuten öffentlichen Auflage unterstellt werden müssen, musste vorgängig auch ein Mitwirkungsverfahren durchgeführt werden. Konkret wurden die Anpassungen vom 4. November 2021 bis am 17. Dezember 2021 der öffentlichen Mitwirkung unterstellt. Dabei sind ein Antrag bezüglich der Einzonung im Laubbach sowie zwei Anträge, welche die Weilerzone betreffen eingegangen. Zu den restlichen Punkten wurden keine Eingaben oder Anträge eingereicht.
Verzicht auf die Einzonung im Projekt «Trocknungsanlage»
An der Informationsveranstaltung vom 26. Oktober 2021 zur Ortsplanungsrevision und dem Projekt «Trocknungsanlage Laubbach, Waldkirch», der rund 60 Personen beigewohnt haben, konnte das Projekt «Trocknungsanlage Laubbach» erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Es wurden kritische Stimmen über den Standort und die Emissionen sowie über die zusätzliche Verkehrsbelastung, die Zufahrt und die Sicherheit (Schulwegsicherheit) geäussert. Im Rahmen der Mitwirkung ist zudem eine schriftliche Eingabe gegen das Projekt eingegangen. Im Hinblick auf die Umsetzung des Zonenplans und des neuen Baureglements hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 18. Januar 2022 nach einer Gesamtbeurteilung entschieden, auf die Einzonung der Arbeitszone für das Projekt «Trocknungsanlage Laubbach» zu verzichten. Der Zonenplan wird ohne dieses Projekt und der damit verbundenen Einzonung öffentlich aufgelegt.
Öffentliche Auflage der Korrekturen
Die Anpassungen des Zonenplans und des Baureglements sowie die Ergänzung zum Sondernutzungsplan zum Überbauungsplan Schöntal werden nun vom 14. Februar 2022 bis am 15. März 2022 öffentlich aufgelegt. Die detaillierten Inhalte dieser Anpassungen sind untenstehend oder im Gemeindehaus, Kanzlei, Büro 106, einsehbar. Die bereits erfolgten Einsprachen im Rahmen der 1. öffentlichen Auflage (vom 29. August 2019 bis 27. September 2019) müssen nicht noch einmal eingereicht werden und haben weiterhin Bestand.
Der öffentlichen Auflage werden folgende Inhalte unterstellt:
Baureglement (BauR)
Zonenplan
Sondernutzungsplan
Gleichzeitig mit der öffentlichen Auflage der Anpassungen in Baureglement, Zonenplan und Sondernutzungsplan werden geringe Anpassungen im Richtplan, der ein strategisches Instrument des Gemeinderates darstellt und deshalb nicht öffentlich aufgelegt wird, bekannt gemacht. Darin werden folgende Anpassungen vorgenommen:
Bei Fragen steht Ihnen Gemeindepräsident Aurelio Zaccari zur Verfügung.
Das Verfahren der Ortsplanungsrevision wurde zwar vollständig durchgeführt, jedoch hätten die Anpassungen im Baureglement und im Zonenplan, die nach der ersten öffentlichen Auflage im Zusammenhang mit dem Entscheid über die Einsprachen erfolgt sind, einer erneuten Mitwirkung und öffentlichen Auflage unterstellt werden müssen (selbst wenn im Nachgang dazu das fakultative Referendum nicht ergriffen worden ist), so die Rückmeldung des AREG. Unter anderem musste, aufgrund zwischenzeitlich ergangener Gerichtsentscheide, auch der Planbeständigkeit mehr Beachtung geschenkt werden, womit Projekte, die eigentlich erst im Anschluss mit einem Teilzonenplanverfahren bearbeitet worden wären, trotzdem bereits in die aktuelle Zonenplanung aufgenommen werden müssen.
Mitwirkungsverfahren durchgeführt
Für die vorgenannten Anpassungen, die einer erneuten öffentlichen Auflage unterstellt werden müssen, musste vorgängig auch ein Mitwirkungsverfahren durchgeführt werden. Konkret wurden die Anpassungen vom 4. November 2021 bis am 17. Dezember 2021 der öffentlichen Mitwirkung unterstellt. Dabei sind ein Antrag bezüglich der Einzonung im Laubbach sowie zwei Anträge, welche die Weilerzone betreffen eingegangen. Zu den restlichen Punkten wurden keine Eingaben oder Anträge eingereicht.
Verzicht auf die Einzonung im Projekt «Trocknungsanlage»
An der Informationsveranstaltung vom 26. Oktober 2021 zur Ortsplanungsrevision und dem Projekt «Trocknungsanlage Laubbach, Waldkirch», der rund 60 Personen beigewohnt haben, konnte das Projekt «Trocknungsanlage Laubbach» erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Es wurden kritische Stimmen über den Standort und die Emissionen sowie über die zusätzliche Verkehrsbelastung, die Zufahrt und die Sicherheit (Schulwegsicherheit) geäussert. Im Rahmen der Mitwirkung ist zudem eine schriftliche Eingabe gegen das Projekt eingegangen. Im Hinblick auf die Umsetzung des Zonenplans und des neuen Baureglements hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 18. Januar 2022 nach einer Gesamtbeurteilung entschieden, auf die Einzonung der Arbeitszone für das Projekt «Trocknungsanlage Laubbach» zu verzichten. Der Zonenplan wird ohne dieses Projekt und der damit verbundenen Einzonung öffentlich aufgelegt.
Öffentliche Auflage der Korrekturen
Die Anpassungen des Zonenplans und des Baureglements sowie die Ergänzung zum Sondernutzungsplan zum Überbauungsplan Schöntal werden nun vom 14. Februar 2022 bis am 15. März 2022 öffentlich aufgelegt. Die detaillierten Inhalte dieser Anpassungen sind untenstehend oder im Gemeindehaus, Kanzlei, Büro 106, einsehbar. Die bereits erfolgten Einsprachen im Rahmen der 1. öffentlichen Auflage (vom 29. August 2019 bis 27. September 2019) müssen nicht noch einmal eingereicht werden und haben weiterhin Bestand.
Der öffentlichen Auflage werden folgende Inhalte unterstellt:
Baureglement (BauR)
- Einzelne formelle Anpassungen
- Präzisierung Parkplätze (Art. 15 BauR) [neu: Abstellplätze für Motorfahrzeuge, Motor- und Fahrräder]
- Anpassung der Masstabelle (Art. 19 BauR) [Anpassung der Gebäudehöhe um 0,5 m in der W10.0, W12.0, W14.5 und K12.0]
Zonenplan
- Anpassung der Abgrenzung der Weilerzone bei einzelnen Grundstücken
- Aufteilung des Sondernutzungsplans auf GS Nr. 52 und 54
- Korrektur der Arbeitszone und Zone für öffentliche Bauten und Anlagen am Standort Breiten
Sondernutzungsplan
- Ergänzung zum Sondernutzungsplan zum Überbauungsplan Schöntal, 1. Änderung
Gleichzeitig mit der öffentlichen Auflage der Anpassungen in Baureglement, Zonenplan und Sondernutzungsplan werden geringe Anpassungen im Richtplan, der ein strategisches Instrument des Gemeinderates darstellt und deshalb nicht öffentlich aufgelegt wird, bekannt gemacht. Darin werden folgende Anpassungen vorgenommen:
- Verzicht auf die Erweiterung für kurzfristiges Industriegebiet (Arbeitszone für Projekt «Trocknungsanlage») im Laubbach
- Die Motocrosspiste im Gebiet Grüenberg, Bernhardzell, bleibt im Richtplan verankert.
- Kleine Anpassungen der Weilergebiete (in Abstimmung mit den Änderungen im Zonenplan).
Bei Fragen steht Ihnen Gemeindepräsident Aurelio Zaccari zur Verfügung.
Unterlagen Richtplan (Korrekturen)
Unterlagen Zonenplan (Korrekturen)
Unterlagen Baureglement (Korrekturen)
Unterlagen Sondernutzungsplan (Korrekturen)
Sondernutzungsplan Überbauungsplan Schöntal, 1. Änderung
Planungsbericht
Gutachten Bodenverschiebung FFF
Betriebskonzept
Planungsbericht
Gutachten Bodenverschiebung FFF
Betriebskonzept
Die in der ersten Mitwirkung und öffentlichen Auflage beibehaltenen Punkte im Zonenplan und Baureglement sind nicht noch einmal dem Prozess zu unterstellen. Nachfolgend finden Sie noch jedoch die Unterlagen zum Stand der ersten öffentlichen Auflage.
Unterlagen Richtplan (Stand Erlass)
Unterlagen Zonenplan (Stand 1. öffentliche Auflage)
Planungsbericht
Zonenplan öffentliche Auflage 1:5'000
Zonenplan öffentliche Auflage 1:10'000
Zonenplan öffentliche Auflage 1:5'000 nur Änderungen
Zonenplan öffentliche Auflage 1:10'000 nur Änderungen
Zonenplan öffentliche Auflage 1:2'000 Weilerzonen
Zonenplan öffentliche Aufage 1:2'000 Weilerzonen nur Änderungen
Zonenplan öffentliche Auflage 1:5'000
Zonenplan öffentliche Auflage 1:10'000
Zonenplan öffentliche Auflage 1:5'000 nur Änderungen
Zonenplan öffentliche Auflage 1:10'000 nur Änderungen
Zonenplan öffentliche Auflage 1:2'000 Weilerzonen
Zonenplan öffentliche Aufage 1:2'000 Weilerzonen nur Änderungen