AHV-Zweigstelle
058 228 79 21Daniela Lengwilerd^
Grundsätzlich sind wir Ansprechpartner für Fragen im Zusammenhang mit den Sozialversicherungen.
Detailliertere Infos rund um die Sozialversicherung, verschiedene Formulare zum Download und Berechnungen finden Sie im Online Schalter der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen, www.svasg.ch.
Individuelle Prämienverbilligung
Die anspruchsberechtigten Personen werden jeweils anfangs Februar direkt durch die Sozialversicherungsanstalt St.Gallen angeschrieben und mit Gesuchsformularen bedient. Weitere Gesuchsformulare sind bei der AHV-Zweigstelle erhältlich.
Adresse
Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch
T 058 228 79 20
Detailliertere Infos rund um die Sozialversicherung, verschiedene Formulare zum Download und Berechnungen finden Sie im Online Schalter der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen, www.svasg.ch.
Individuelle Prämienverbilligung
Die anspruchsberechtigten Personen werden jeweils anfangs Februar direkt durch die Sozialversicherungsanstalt St.Gallen angeschrieben und mit Gesuchsformularen bedient. Weitere Gesuchsformulare sind bei der AHV-Zweigstelle erhältlich.
Adresse
Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch
T 058 228 79 20
Mitarbeitende
Arbeiten
058 228 79 18Timi Saxerd^
Mit der Übertragung der Aufgaben der Arbeitslosenversicherung und der öffentlichen Arbeitsvermittlung an das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) haben die Gemeindearbeitsämter in diesen Bereichen nur noch vereinzelte Aufgaben. Zusätzliche Informationen erhalten Sie direkt bei:
RAV St. Gallen
Geltenwilenstrasse 16 - 18
9001 St. Gallen
Telefon: 058 229 22 00
rav@sg.ch
Anmeldeprozess: RAV Anmeldung | sg.ch
Arbeitslos und Arbeit finden | sg.ch
Adresse
Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch
T 058 228 79 18
RAV St. Gallen
Geltenwilenstrasse 16 - 18
9001 St. Gallen
Telefon: 058 229 22 00
rav@sg.ch
Anmeldeprozess: RAV Anmeldung | sg.ch
Arbeitslos und Arbeit finden | sg.ch
Adresse
Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch
T 058 228 79 18
Mitarbeitende
Bauberatung und Bewilligungen
058 228 79 24Karin Hobi
d^
Beim Bausekretariat werden Baugesuche in Empfang genommen, registriert und das Baubewilligungsverfahren durchgeführt.
Nützliche Links
Baugesuchsformulare: www.baugesuch.sg.ch
Energienachweis: www.energie.sg.ch
Online-Dienste und Dokumente
Zum Online-Schalter
Adresse
Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch
T 058 228 79 24
Nützliche Links
Baugesuchsformulare: www.baugesuch.sg.ch
Energienachweis: www.energie.sg.ch
Online-Dienste und Dokumente
Zum Online-Schalter
Adresse
Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch
T 058 228 79 24
Mitarbeitende
Bau und Infrastruktur
058 228 79 23Andreas Forrer
d^
Die Abteilung Bau und Infrastruktur ist zuständig für jene Belange in der Gemeinde, welche im Grundsatz alle etwas mit Bauen in irgendeiner Form zu tun haben.
So sind im Wesentlichen zu nennen:
Wollen Sie etwas bauen?
oder planen Sie ein Einfamilienhaus, oder wollen Sie eine neue Scheune aufrichten, eine Garage aufstellen oder wollen Sie eine Photovoltaikanlage anbringen, vielleicht wollen Sie die Hausfassade neu verkleiden, einen neuen Autoabstellplatz einkiesen oder sonst irgend eine Baute oder Anlage erstellen? Dann wenden Sie sich am besten an die Abteilung Bau und Infrastruktur oder an das Bausekretariat. Dort ist man gerne bereit, Ihre Fragen wenn immer möglich zu beantworten, sei dies im Büro oder direkt vor Ort.
Suchen Sie Werkleitungen?
Kein Problem. Mit dem Gemeinde-GIS können Sie auf schnellste Art und Weise fast alle Werkleitungen (ausser Leitungen der Swisscom) bei der GIS-Datenausgabestelle der Gemeinde gratis beziehen.
Wenden Sie sich direkt an die Abteilung Bau und Infrastruktur. Dort wird man Ihnen gerne Auskunft über die vielseitigen Möglichkeiten geben.
Online-Dienste
Zum Online-Schalter
Adresse
Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch
T 058 228 79 23
So sind im Wesentlichen zu nennen:
- Beratung im Bereiche der Raumplanung
- Gemeindestrassenunterhalt (Sommer- und Winterdienst)
- Baulicher Zivilschutz
- Baulicher Brandschutz
- Unterhalt öffentlicher Hoch- und Tiefbauten und Anlagen
- GIS Datenausgabestelle (Geographisches Informationssystem)
- Unterhalt der Abwasseranlagen (Kanalnetz und Abwasserpumpstationen)
- Umweltschutz (Luftreinhaltung, Lärm- und Gewässerschutz
Wollen Sie etwas bauen?
oder planen Sie ein Einfamilienhaus, oder wollen Sie eine neue Scheune aufrichten, eine Garage aufstellen oder wollen Sie eine Photovoltaikanlage anbringen, vielleicht wollen Sie die Hausfassade neu verkleiden, einen neuen Autoabstellplatz einkiesen oder sonst irgend eine Baute oder Anlage erstellen? Dann wenden Sie sich am besten an die Abteilung Bau und Infrastruktur oder an das Bausekretariat. Dort ist man gerne bereit, Ihre Fragen wenn immer möglich zu beantworten, sei dies im Büro oder direkt vor Ort.
Suchen Sie Werkleitungen?
Kein Problem. Mit dem Gemeinde-GIS können Sie auf schnellste Art und Weise fast alle Werkleitungen (ausser Leitungen der Swisscom) bei der GIS-Datenausgabestelle der Gemeinde gratis beziehen.
Wenden Sie sich direkt an die Abteilung Bau und Infrastruktur. Dort wird man Ihnen gerne Auskunft über die vielseitigen Möglichkeiten geben.
Online-Dienste
Zum Online-Schalter
Adresse
Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch
T 058 228 79 23
Dienstleistungen
Kaminfegerwesen
Grundsatz
Wärmetechnische Anlagen werden auf Kosten des Besitzers vom amtlichen Kaminfeger oder durch dessen Angestellte periodisch kontrolliert und, soweit nötig, gereinigt.
Wer ist zuständig?
Die politische Gemeinde Waldkirch hat Cornel Rohner, Postfach 117, 9205 Waldkirch, Tel. 071 950 20 60, als Kaminfeger gewählt. Herr Rohner verfügt über den nötigen Fachausweis gemäss Bundesgesetz über die Berufsbildung.
Welches sind die Aufgaben des Kaminfegers?
Der Kaminfeger hat mit seiner Arbeitsausführung folgende Aufgaben/Pflichten auszuführen:
Wie häufig muss kontrolliert werden?
Die Kontroll- und Reinigungsfristen sind abhängig von der Feuerungsart und vom Verschmut-zungsgrad der wärmetechnischen Anlage. Im Merkblatt Kontroll- und Reinigungsfristen sind die Fristen detailliert aufgeführt.
Wärmetechnische Anlagen werden auf Kosten des Besitzers vom amtlichen Kaminfeger oder durch dessen Angestellte periodisch kontrolliert und, soweit nötig, gereinigt.
Wer ist zuständig?
Die politische Gemeinde Waldkirch hat Cornel Rohner, Postfach 117, 9205 Waldkirch, Tel. 071 950 20 60, als Kaminfeger gewählt. Herr Rohner verfügt über den nötigen Fachausweis gemäss Bundesgesetz über die Berufsbildung.
Welches sind die Aufgaben des Kaminfegers?
Der Kaminfeger hat mit seiner Arbeitsausführung folgende Aufgaben/Pflichten auszuführen:
- Kontrolle und, soweit nötig, Reinigung der wärmetechnischen Anlagen
- Kontrolle über die Einhaltung von Feuerschutzvorschriften im Zusammenhang mit dem Betrieb der wärmetechnischen Anlagen (schwarze Feuerschau). Soweit darausfolgende Män-gelbehebungen nötig sind, hat er diese dem Gebäudeeigentümer und dem Feuerschutzbeam-ten (zu Handen der Feuerschutzkommission) mündlich und schriftlich zu melden.
- Führung einer Reinigungsfristenkontrolle von allen wärmetechnischen Anlagen in der Gemeinde.
Wie häufig muss kontrolliert werden?
Die Kontroll- und Reinigungsfristen sind abhängig von der Feuerungsart und vom Verschmut-zungsgrad der wärmetechnischen Anlage. Im Merkblatt Kontroll- und Reinigungsfristen sind die Fristen detailliert aufgeführt.
Wespen- und Bienenbekämpfung
Verantwortlicher in unserer Gemeinde:
Herr
Ruedi Wick
Locherhof
9032 Engelburg
Tel. 071 277 42 31
Herr
Ruedi Wick
Locherhof
9032 Engelburg
Tel. 071 277 42 31
Mitarbeitende
Bestattungen
058 228 79 18Timi Saxer
d^
Der Tod eines Angehörigen oder nahe stehenden Menschen stellt für die Hinterbliebenen eine grosse Belastung dar. Trotzdem müssen innert kurzer Zeit Entscheidungen betreffend der Bestattung gefällt werden. Wir wissen um diese ausserordentliche Situation und versuchen deshalb, Ihnen neben der Erfüllung unseres amtlichen Auftrages auch beratend zur Seite zu stehen.
Die ersten Schritte bei Todesfällen zu Hause
1. Tod feststellen
Um den Tod amtlich feststellen zu lassen, rufen Sie den Hausarzt, den Notfallarzt oder die Polizei an. Ein Arzt muss den ärztlichen Todesschein ausstellen.
2. Einsargung und Überführung
An normalen Arbeitstagen soll zuerst mit der Abteilung Bestattungen Kontakt aufgenommen werden.
An Wochenenden und Feiertagen kann die
Reimann Bestattungen AG
Lindenstrasse 27
9007 St. Gallen
Tel. 071 245 99 11, Fax 071 245 88 92
info@reimann-bestattungen.ch
www.reimann-bestattungen.ch
direkt informiert werden.
Bei Todesfällen an Wochenenden oder Feiertagen melden Sie den Todesfall spätestens am 1. Arbeitstag nach dem Wochenende auf der Gemeinde Waldkirch, Abteilung Bestattungen an.
Unser Leitfaden gibt Ihnen Auskunft über die Einzelheiten und die Abwicklung der Organisation einer Bestattung in Waldkirch oder Bernhardzell.
Wenn Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen.
Adresse
Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch
T 058 228 79 18
bestattungen@waldkirch.ch
Die ersten Schritte bei Todesfällen zu Hause
1. Tod feststellen
Um den Tod amtlich feststellen zu lassen, rufen Sie den Hausarzt, den Notfallarzt oder die Polizei an. Ein Arzt muss den ärztlichen Todesschein ausstellen.
2. Einsargung und Überführung
An normalen Arbeitstagen soll zuerst mit der Abteilung Bestattungen Kontakt aufgenommen werden.
An Wochenenden und Feiertagen kann die
Reimann Bestattungen AG
Lindenstrasse 27
9007 St. Gallen
Tel. 071 245 99 11, Fax 071 245 88 92
info@reimann-bestattungen.ch
www.reimann-bestattungen.ch
direkt informiert werden.
Bei Todesfällen an Wochenenden oder Feiertagen melden Sie den Todesfall spätestens am 1. Arbeitstag nach dem Wochenende auf der Gemeinde Waldkirch, Abteilung Bestattungen an.
Unser Leitfaden gibt Ihnen Auskunft über die Einzelheiten und die Abwicklung der Organisation einer Bestattung in Waldkirch oder Bernhardzell.
Wenn Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen.
Adresse
Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch
T 058 228 79 18
bestattungen@waldkirch.ch
Mitarbeitende
Betreibungsamt Gossau
071 388 43 70d^
Adresse: Bahnhofstrasse 25, 9201 Gossau
Telefon: 071 388 43 70
E-Mail: betreibungsamt@stadtgossau.ch
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08.30-11.30 und 13.30-17.00 Uhr (Mo bis 18.30 Uhr)
Das Betreibungsamt hat zum Ziel, nicht bezahlte Beträge auf Ersuchen der Gläubiger einzutreiben. Grundlage dafür ist das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs. Das Betreibungsamt stellt Zahlungsbefehle aus, vollzieht Pfändungen, Arreste, Retentionen und erteilt Betreibungsauskünfte.
Das Betreibungsamt Gossau ist auch zuständig für das Gebiet der Gemeinden Andwil und Waldkirch. Betreibungsbegehren und Fortsetzungsbegehren müssen in Gossau gestellt werden. Auch kann ein Betreibungsregisterauszug dort bestellt werden.
Betreibungsferien
Betreibungsferien sind 7 Tage vor und 7 Tage nach Ostern und Weihnachten sowie vom 15. bis 31. Juli. Begehren die in dieser Zeit eingereicht werden, werden erst nach den Betreibungsferien behandelt.
Telefon: 071 388 43 70
E-Mail: betreibungsamt@stadtgossau.ch
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08.30-11.30 und 13.30-17.00 Uhr (Mo bis 18.30 Uhr)
Das Betreibungsamt hat zum Ziel, nicht bezahlte Beträge auf Ersuchen der Gläubiger einzutreiben. Grundlage dafür ist das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs. Das Betreibungsamt stellt Zahlungsbefehle aus, vollzieht Pfändungen, Arreste, Retentionen und erteilt Betreibungsauskünfte.
Das Betreibungsamt Gossau ist auch zuständig für das Gebiet der Gemeinden Andwil und Waldkirch. Betreibungsbegehren und Fortsetzungsbegehren müssen in Gossau gestellt werden. Auch kann ein Betreibungsregisterauszug dort bestellt werden.
Betreibungsferien
Betreibungsferien sind 7 Tage vor und 7 Tage nach Ostern und Weihnachten sowie vom 15. bis 31. Juli. Begehren die in dieser Zeit eingereicht werden, werden erst nach den Betreibungsferien behandelt.
Einwohnerwesen
058 228 79 19Jessica Kurer
d^
Die Abteilung Einwohnerwesen führt das Einwohnerregister der Gemeinde Waldkirch.
Schweizerbürger/in
An- oder Abmeldungen sowie Adressänderungen innerhalb der Gemeinde können einfach und bequem über das ePortal elektronisch vorgenommen werden.
Wenn Sie die persönliche Vorprache bei der Gemeinde bevorzugen, dann benötigen wir bei einer:
Anmeldung
Heimatschein, Pass oder ID, Krankenkassennachweis Grundversicherung KVG, Mietvertrag und Dienst- oder Zivilschutzbüchlein (sofern vorhanden)
Abmeldung
Niederlassungsausweis (Schriftenempfangsschein), Pass oder ID, Dienst- oder Zivilschutzbüchlein (sofern vorhanden)
Adressänderung innerhalb der Gemeinde
Pass oder ID, neuer Mietvertrag
Ausländische Staatsangehörige
Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Migrationsamtes St. Gallen.
An- oder Abmeldungen sowie Adressänderungen innerhalb der Gemeinde können nicht elektronisch vorgenommen werden. Eine persönliche Vorsprache bei der Gemeinde ist in jedem Fall notwendig. Wir benötigen bei einem:
Zuzug innerhalb des Kantons
Ausländerausweis, heimatliches Reisedokument, Mietvertrag
Zuzug innerhalb der Schweiz
Ausländerausweis, heimatliches Reisedokument, Mietvertrag, Arbeitsvertrag bei Kurzaufenthaltsbewilligungen
Zuzug aus dem Ausland
Heimatliches Reisedokument, Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Formular A1 oder A2 (Familiennachzug).
Bei einem Familiennachzug sind die Richtlinien des Migrationsamtes St. Gallen zu berücksichtigen.
Neue Identitätskarte (ID)
Die Identitätskarte kann zusammen mit einem biometrischen Pass als Kombiangebot direkt bei der Ausweisstelle St. Gallen beantragt werden. Dies ist eine sehr kostengünstige Variante.
Die Identitätskarte alleine können Sie auch weiterhin bei der Gemeinde beantragen. Dazu benötigen wir ein aktuelles Foto gem. den geltenden (Kriterien), die alte Identitätskarte oder bei einem Verlust die Verlustanzeige der Polizei.
Die Kosten für eine neue ID betragen Fr. 70.00 für Erwachsene und Fr. 35.00 für Kinder.
Pass (biometrischer Pass)
Der Schweizer Pass wird seit 1. März 2010 durch die Ausweisstelle, Oberer Graben 32, 9001 St.Gallen ausgestellt. Telefonische Voranmeldung notwendig, Tel.Nr. 058 229 36 31
Link zur Informationsseite des Bundes: www.schweizerpass.ch
Online-Dienste und Dokumente
Zum Online-Schalter
Adresse
Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch
T 058 228 79 19
einwohnerwesen@waldkirch.ch
Schweizerbürger/in
An- oder Abmeldungen sowie Adressänderungen innerhalb der Gemeinde können einfach und bequem über das ePortal elektronisch vorgenommen werden.
Wenn Sie die persönliche Vorprache bei der Gemeinde bevorzugen, dann benötigen wir bei einer:
Anmeldung
Heimatschein, Pass oder ID, Krankenkassennachweis Grundversicherung KVG, Mietvertrag und Dienst- oder Zivilschutzbüchlein (sofern vorhanden)
Abmeldung
Niederlassungsausweis (Schriftenempfangsschein), Pass oder ID, Dienst- oder Zivilschutzbüchlein (sofern vorhanden)
Adressänderung innerhalb der Gemeinde
Pass oder ID, neuer Mietvertrag
Ausländische Staatsangehörige
Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Migrationsamtes St. Gallen.
An- oder Abmeldungen sowie Adressänderungen innerhalb der Gemeinde können nicht elektronisch vorgenommen werden. Eine persönliche Vorsprache bei der Gemeinde ist in jedem Fall notwendig. Wir benötigen bei einem:
Zuzug innerhalb des Kantons
Ausländerausweis, heimatliches Reisedokument, Mietvertrag
Zuzug innerhalb der Schweiz
Ausländerausweis, heimatliches Reisedokument, Mietvertrag, Arbeitsvertrag bei Kurzaufenthaltsbewilligungen
Zuzug aus dem Ausland
Heimatliches Reisedokument, Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Formular A1 oder A2 (Familiennachzug).
Bei einem Familiennachzug sind die Richtlinien des Migrationsamtes St. Gallen zu berücksichtigen.
Neue Identitätskarte (ID)
Die Identitätskarte kann zusammen mit einem biometrischen Pass als Kombiangebot direkt bei der Ausweisstelle St. Gallen beantragt werden. Dies ist eine sehr kostengünstige Variante.
Die Identitätskarte alleine können Sie auch weiterhin bei der Gemeinde beantragen. Dazu benötigen wir ein aktuelles Foto gem. den geltenden (Kriterien), die alte Identitätskarte oder bei einem Verlust die Verlustanzeige der Polizei.
Die Kosten für eine neue ID betragen Fr. 70.00 für Erwachsene und Fr. 35.00 für Kinder.
Pass (biometrischer Pass)
Der Schweizer Pass wird seit 1. März 2010 durch die Ausweisstelle, Oberer Graben 32, 9001 St.Gallen ausgestellt. Telefonische Voranmeldung notwendig, Tel.Nr. 058 229 36 31
Link zur Informationsseite des Bundes: www.schweizerpass.ch
Online-Dienste und Dokumente
Zum Online-Schalter
Adresse
Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch
T 058 228 79 19
einwohnerwesen@waldkirch.ch
Mitarbeitende
Facility Management und Hauswartung
058 228 79 35d^Der Leiter Facility Management und Hauswartung führt alle Hauswarte und ist für den Liegenschaftenunterhalt verantwortlich.
Adresse
Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch
T 058 228 79 28
Adresse
Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch
T 058 228 79 28
Feuerschutz
058 228 79 23Andreas Forrerd^
Haben Sie im Rahmen eines Bauvorhabens Fragen zu feuerpolizeilichen Belangen? Wir erteilen Ihnen gerne frühzeitig Auskünfte, damit möglichst schon in der Planung von Bau- oder Umbauvorhaben feuerpolizeiliche Massnahmen berücksichtig werden können.
Adresse
Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch
T 058 228 79 23
Adresse
Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch
T 058 228 79 23
Dienstleistungen
Feuerwehr
Die Feuerwehr (Notruf-Nr. 118) leistet unverzüglich Hilfe, insbesondere bei:
Der Sicherheitsverbund Region Gossau (SVRG) unterstützt die Orts-Feuerwehr. Zur Website Sicherheitsverbund svrg.ch.
Ansprechpartner:
Kramer Stefan, 071 388 47 32, Geschäftsführer / Kommandant FW + ZS
Roland Zwingli, 079 128 61 26, roland.zwingli@svrg.ch, Orts-Kommandant FW
Terziyan Pascal, 071 388 47 30, Administration
- Bränden und Explosionen
- Strassenrettung (Bergung von Personen, etc.)
- Elementarereignissen (Wasserwehr, Erdrutsche, Sturmböen, etc.)
- Ereignisse, welche die Umwelt schädigen oder gefährden (Öl- und Chemiewehr, etc.)
Der Sicherheitsverbund Region Gossau (SVRG) unterstützt die Orts-Feuerwehr. Zur Website Sicherheitsverbund svrg.ch.
Ansprechpartner:
Kramer Stefan, 071 388 47 32, Geschäftsführer / Kommandant FW + ZS
Roland Zwingli, 079 128 61 26, roland.zwingli@svrg.ch, Orts-Kommandant FW
Terziyan Pascal, 071 388 47 30, Administration
Mitarbeitende
Finanzen
058 228 79 21Daniela Lengwiler
d^
Die Abteilung Finanzen hat überwiegend interne Kunden. Hauptaufgaben sind die Finanzplanung und die Mittelbewirtschaftung. Die Lohn-, Debitoren- und Kreditorenbuchhaltungen gehören ebenfalls zum Aufgabenbereich der Finanzverwaltung.
Online-Dienste und Dokumente
Zum Online-Schalter
Adresse
Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch
T 058 228 79 20
Online-Dienste und Dokumente
Zum Online-Schalter
Adresse
Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch
T 058 228 79 20
Mitarbeitende
Gemeindepräsidium
058 228 79 00Aurelio Zaccari
d^
Der Gemeindepräsident wird, wie die Mitglieder des Gemeinderates, auf eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Er ist hauptamtlich tätig.
Als vorsitzender des Gemeinderates bereitet er in Zusammenarbeit mit dem Ratsschreiber und den Geschäftsleitungsmitgliedern sowie der Verwaltung die Geschäfte des Gemeinderates vor. Er leitet die Verhandlungen und vollzieht die Beschlüsse. Zudem steht er der Geschäftsleitung sowie der Verwaltung unmittelbar vor und ist Personalchef sowie Kommunikationsverantwortlicher der Gemeinde. Gemäss Ressortverteilung des Gemeinderates obliegen ihm die Bereiche Information, Finanzen, Allgemeine Verwaltung, Raumplanung, Bau und Infrastruktur, Gewässer und Technische Betriebe.
Adresse
Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch
T 058 228 79 00
Als vorsitzender des Gemeinderates bereitet er in Zusammenarbeit mit dem Ratsschreiber und den Geschäftsleitungsmitgliedern sowie der Verwaltung die Geschäfte des Gemeinderates vor. Er leitet die Verhandlungen und vollzieht die Beschlüsse. Zudem steht er der Geschäftsleitung sowie der Verwaltung unmittelbar vor und ist Personalchef sowie Kommunikationsverantwortlicher der Gemeinde. Gemäss Ressortverteilung des Gemeinderates obliegen ihm die Bereiche Information, Finanzen, Allgemeine Verwaltung, Raumplanung, Bau und Infrastruktur, Gewässer und Technische Betriebe.
Adresse
Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch
T 058 228 79 00
Mitarbeitende
Grundbuchamt Gossau (inkl. Schätzungen)
071 388 43 50d^Adresse: Fabrikstrasse 7, 9200 Gossau
Telefon: 071 388 43 50
E-Mail: grundbuchamt@stadtgossau.ch
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08.30-11.30 und 13.30-17.00 Uhr (Mo bis 18.30 Uhr)
Wir beraten Sie bei folgenden Vertragsabschlüssen und erstellen auch die entsprechenden Dokumente, wenn Grundstücke in der Gemeinde Waldkirch betroffen sind:
Hypothekarkredit
Ihre Bank übermittelt uns den Pfandvertrag und wir besorgen die Vertragsbeurkundung und den Grundbucheintrag.
Grundbuchauskünfte
Bei glaubhaftem Interesse kann Auskunft über Grundbucheintragungen erteilt werden.
Grundbuchauszug
Als Eigentümer können Sie von uns einen Grundbuchauszug (Liegenschaftsbeschrieb) verlangen.
Telefon: 071 388 43 50
E-Mail: grundbuchamt@stadtgossau.ch
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08.30-11.30 und 13.30-17.00 Uhr (Mo bis 18.30 Uhr)
Wir beraten Sie bei folgenden Vertragsabschlüssen und erstellen auch die entsprechenden Dokumente, wenn Grundstücke in der Gemeinde Waldkirch betroffen sind:
- Kaufvertrag
- Tauschvertrag
- Erbteilungsvertrag
- Begründung von Stockwerkeigentum
- Grundstücksteilungen
- Dienstbarkeitsvertrag (Baurechte, Wegrechte usw.)
Hypothekarkredit
Ihre Bank übermittelt uns den Pfandvertrag und wir besorgen die Vertragsbeurkundung und den Grundbucheintrag.
Grundbuchauskünfte
Bei glaubhaftem Interesse kann Auskunft über Grundbucheintragungen erteilt werden.
Grundbuchauszug
Als Eigentümer können Sie von uns einen Grundbuchauszug (Liegenschaftsbeschrieb) verlangen.
Jugendarbeit
058 228 79 27Rebeka Kellerd^
Die Jugendarbeit Waldkirch richtet sich an Jugendliche aus der Gemeinde ab der 1. Oberstufe. Sie bewegt sich im Bereich der informellen Bildung, setzt also in der Freizeit der Jugendlichen an. Sie versteht sich als Ergänzung und Unterstützung zu den Angeboten der Schule, der Eltern und diversen Verbänden und Fachstellenden. Die Jugendarbeit begleitet, unterstützt und fördert Jugendliche im Hinblick auf ihre Entwicklung und Entfaltung durch niederschwellige Angebote, Projekte, Beratungen und mobile Einsätze.
Die Jugendarbeit Waldkirch verfolgt einen präventiven Ansatz und setzt bei den Ressourcen der Jugendlichen an. Sie macht sich auf Gemeindeebene für die Anliegen und Bedürfnisse der Jugendlichen stark und setzt sich laufend mit den aktuellen Jugendthemen auseinander. Das grundlegende Arbeitsprinzip der Jugendarbeit ist dabei der partizipative Ansatz.
Die Jugendarbeit ist zuständig für folgende Arbeitsbereiche:
Öffnungszeiten Jugendtreff
Mittwoch: 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag: 19.00 - 22.30 Uhr
Telefonisch erreichbar
Mittwoch: 09.00 - 12.00 und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag: 14.00 - 17.00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Adresse
Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch
T 058 228 79 27
M 079 220 95 77
jugendarbeit@waldkirch.ch
Die Jugendarbeit Waldkirch verfolgt einen präventiven Ansatz und setzt bei den Ressourcen der Jugendlichen an. Sie macht sich auf Gemeindeebene für die Anliegen und Bedürfnisse der Jugendlichen stark und setzt sich laufend mit den aktuellen Jugendthemen auseinander. Das grundlegende Arbeitsprinzip der Jugendarbeit ist dabei der partizipative Ansatz.
Die Jugendarbeit ist zuständig für folgende Arbeitsbereiche:
- Leitung, Verwaltung und Vermietung des Jugendtreffs
- Kontaktaufnahme und Beziehungsaufbau mit Jugendlichen
- Organisation von niederschwelligen Projekten und Veranstaltungen für Jugendliche
- Beratung für Jugendliche und deren Bezugspersonen
- Aufsuchende Jugendabeit im öffentlichen Raum
- Vertretung von Jugendanliegen gegenüber Dritten
- Öffentlichkeitsarbeit
Öffnungszeiten Jugendtreff
Mittwoch: 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag: 19.00 - 22.30 Uhr
Telefonisch erreichbar
Mittwoch: 09.00 - 12.00 und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag: 14.00 - 17.00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Adresse
Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch
T 058 228 79 27
M 079 220 95 77
jugendarbeit@waldkirch.ch
Mitarbeitende
Landwirtschaft
058 228 79 19Jessica Kurerd^
Die Abteilung Landwirtschaft erhebt jährlich diverse Betriebsdaten der Landwirtschaftsbetriebe, welche für die Berechnung der Direktzahlungen, der ÖQV-Beiträge und der GAöL-Beiträge nötig sind. Aufgrund dieser Daten berechnet die Abteilung Landwirtschaft des Kantons St. Gallen die Beiträge für die einzelnen Nutzungsarten und eröffnet jedem Landwirt die Direktzahlungsbeiträge.
Online-Dienste und Dokumente
Zum Online-Schalter
Adresse
Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch
T 058 228 79 19
Online-Dienste und Dokumente
Zum Online-Schalter
Adresse
Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch
T 058 228 79 19
Dienstleistungen
Feuerbrand
Die Abteilung Landwirtschaft ist zuständig für die administrativen Arbeiten betreffend Feuerbrand. Symptome für Feuerbrand können sein:
• Absterben von ganzen Blütenbüscheln
• Blätter verfärben sich vom Stiel her braun
• Triebe sind U-förmig abgebogen
• Blätter werden nestweise braun bis schwarz, trocknen ein und bleiben am Baum hängen
• Gelblich-weisse bis rötliche Schleimtropfen treten aus der Rinde aus
Die Symptomausprägung ist von vielen Faktoren abhängig, d.h. es müssen im Einzelfall nicht alle genannten Symptome vorliegen. Melden Sie sich bei Verdacht umgehend bei uns. Wir bieten dann einen beauftragten Kontrolleur auf. Verdächtige Pflanzenteile sollten nicht berührt werden wegen der grossen Verschleppungsgefahr!
• Absterben von ganzen Blütenbüscheln
• Blätter verfärben sich vom Stiel her braun
• Triebe sind U-förmig abgebogen
• Blätter werden nestweise braun bis schwarz, trocknen ein und bleiben am Baum hängen
• Gelblich-weisse bis rötliche Schleimtropfen treten aus der Rinde aus
Die Symptomausprägung ist von vielen Faktoren abhängig, d.h. es müssen im Einzelfall nicht alle genannten Symptome vorliegen. Melden Sie sich bei Verdacht umgehend bei uns. Wir bieten dann einen beauftragten Kontrolleur auf. Verdächtige Pflanzenteile sollten nicht berührt werden wegen der grossen Verschleppungsgefahr!
Kanzlei
058 228 79 11Michael Frei
d^
Aufgaben und Organisation
Die Kanzlei ist Dreh- und Angelpunkt der ganzen Verwaltung. Wir sind unter anderem zuständig für:
Die Kanzlei ist Dreh- und Angelpunkt der ganzen Verwaltung. Wir sind unter anderem zuständig für:
- Gastgewerbepatente
- Verlängerung von Schliesszeiten
- Tombolabewilligungen
- Patente für den Handel mit gebrannten Wassern
- Fasnachtsdekorationen
- Bewilligung zum Verkauf von Feuerwerk
- Beglaubigungen
Online-Dienste und Dokumente
Zum Online-Schalter
Adresse
Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch
T 058 228 79 11
Dienstleistungen
Abstimmungsunterlagen
Die Kanzlei sendet den Stimmberechtigten die Abstimmungsunterlagen bis drei Wochen vor dem Abstimmungstermin zu.
Falls Sie stimmberechtigt sind und die Unterlagen bis am 19. Tag vor der Abstimmung nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte frühzeitig bei uns.
Falls Sie stimmberechtigt sind und die Unterlagen bis am 19. Tag vor der Abstimmung nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte frühzeitig bei uns.
Amtliche Beglaubigung
Unterschriften oder Kopien von Dokumenten können Sie bei der Gemeinde beim Frontoffice amtlich beglaubigen lassen.
Für die Beglaubigung einer Unterschrift (Unterschriftsbeglaubigung) müssen Sie persönlich vorbeikommen. Bringen Sie bitte einen Ausweis (Pass oder Identitätskarte) mit und setzen Sie Ihre zu beglaubigende Unterschrift erst bei uns unter das entsprechende Dokument.
Für die Beglaubigung einer Kopie eines Dokumentes benötigen wir das Original-Dokument. Die Kopie wird durch uns erstellt.
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Einbürgerung - ordentliche Einbürgerung
Für eine ordentliche Einbürgerung müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein, insbesondere:
Die FAQ zur ordentlichen und erleichterten Einbürgerung wurden hinsichtlich des Inkrafttretens der «Ehe für alle» durch das Staatssekretariat für Migration SEM aktualisiert.
Weitere Informationen erteilt Ihnen der Leiter Kanzlei.
- Die Bewerberin oder der Bewerber muss im Besitz der Niederlassungsbewilligung C sein;
- Die Bewerberin oder der Bewerber muss mindestens 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz haben, wobei die Jahre zwischen dem achten und achtzehnten Altersjahr doppelt angerechnet werden. Der tatsächliche Aufenthalt hat jedoch mindestens sechs Jahre zu betragen. Im Weiteren muss die bewerbende Person die letzten fünf Jahre ununterbrochen im Kanton St.Gallen und in der politischen Gemeinde wohnen. Eine Doppelzählung der im Kanton St.Gallen erforderlichen Jahre für die Erfüllung der notwendigen Wohnsitzdauer im Kanton St.Gallen und in der Gemeinde sieht das kantonale Recht nicht vor.
- Die Bewerberin oder der Bewerber muss integriert sein, das heisst insbesondere die öffentliche Sicherheit und Ordnung muss beachtet werden sowie die Werte der Bundesverfassung respektiert werden.
- Die Bewerberin oder der Bewerber muss über gute Deutschkenntnisse, das heisst mindestens über das Referenzniveau B1 (mündlich und schriftlich) verfügen.
- Die Bewerberin oder der Bewerber muss in geordneten finanziellen Verhältnissen leben.
- Die Bewerberin oder der Bewerber muss am Wirtschaftsleben teilnehmen oder Bildung erwerben.
- Die Bewerberin oder der Bewerber muss mit den schweizerischen und örtlichen Lebensverhältnissen vertraut sein.
Die FAQ zur ordentlichen und erleichterten Einbürgerung wurden hinsichtlich des Inkrafttretens der «Ehe für alle» durch das Staatssekretariat für Migration SEM aktualisiert.
Weitere Informationen erteilt Ihnen der Leiter Kanzlei.
Mitarbeitende
Sektionschef
058 228 79 21Daniela Lengwiler
d^
Der Sektionschef ist Ihr Ansprechpartner für das militärische Meldewesen und Auskunftsstelle für militärische Fragen.
WK-Kursdaten finden Sie hier
Rekrutenschulen
www.armee.ch/wk
Schiesspflicht, obligatorisches Programm
Wann auf der Schiessanlage Burgholzwisen, Bernhardzell, oder auf anderen Schiessanlagen das obligatorische Programm geschossen werden kann, finden Sie auf www.afmz.sg.ch.
Weitere Infos
www.armee.ch
Adresse
Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch
T 058 228 79 20
WK-Kursdaten finden Sie hier
- www.armee.ch/wk
- Aufgebotsplakat in den öffentlichen Anschlagkästen
Rekrutenschulen
www.armee.ch/wk
Schiesspflicht, obligatorisches Programm
Wann auf der Schiessanlage Burgholzwisen, Bernhardzell, oder auf anderen Schiessanlagen das obligatorische Programm geschossen werden kann, finden Sie auf www.afmz.sg.ch.
Weitere Infos
www.armee.ch
Adresse
Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch
T 058 228 79 20
Mitarbeitende
Soziales
058 228 79 17Oliver Müller
d^
Die Abteilung Soziales ist für die sozialen Anliegen der Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinde Waldkirch zuständig. Wir bieten Information, Beratung und finanzielle Unterstützung und vermitteln Dienstleistungen spezifischer Fachstellen.
Adresse
Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch
T 058 228 79 17
Adresse
Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch
T 058 228 79 17
Dienstleistungen
Alimenteninkassohilfe und/oder -bevorschussung
Alimenteninkassohilfe und/oder -bevorschussung leisten wir, wenn die Beiträge des zum Unterhalt verpflichteten Elternteils oder des geschiedenen Ehegatten nicht oder nicht rechtzeitig eingehen. Die unterhaltsberechtigte Person muss sich vorab jedoch persönlich angemessen um den Eingang der Zahlungen bemüht haben. Mündliche Auskunft sowie das entsprechende Merkblatt und Formulare erhalten Sie bei der Abteilung Soziales Waldkirch.
Elternschaftsbeiträge
Mütter haben bei der Geburt eines Kindes Anspruch auf Mutterschaftsbeiträge ihrer Wohnsitzgemeinde, wenn sie sich persönlich der Pflege und Erziehung des Kindes widmen und der Lebensbedarf das anrechenbare Einkommen übersteigt. Mutterschaftsbeiträge stehen damit nur Müttern in bescheidenen finanziellen Verhältnissen zu. Die Beträge werden individuell berechnet und in der Regel für die ersten sechs Monate ab Geburt des Kindes ausgerichtet. Verlangen Sie bei uns das entsprechende Merkblatt.
Sozialhilfe
Die öffentlichen Sozialhilfe umfasst:
Finanzielle Sozialhilfe ist zurückzuerstatten, sobald sich die finanzielle Lage gebessert hat und die Rückerstattung zumutbar ist.
Bei persönlichen Krisen, aber auch in Budgetfragen oder bei der Schuldensanierung können Sie sich auch direkt an den Sozialdienst Region Gossau, Gutenbergstrasse 8, 9201 Gossau, Telefon 071 388 14 88 oder E-Mail: sozialdienst@srg.sg.ch wenden. Die Mitarbeiter/-innen des Sozialdienstes Region Gossau stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.
- Beratung und persönliche Betreuung bei finanziellen Problemen
- Auskünfte über Hilfs- und Beratungsangebote
- Gewährung wirtschaftlicher Sozialhilfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Rahmen des sozialen Existenzminimums
- Hilfe zur Förderung der wirtschaftlichen und persönlichen Selbständigkeit
Finanzielle Sozialhilfe ist zurückzuerstatten, sobald sich die finanzielle Lage gebessert hat und die Rückerstattung zumutbar ist.
Bei persönlichen Krisen, aber auch in Budgetfragen oder bei der Schuldensanierung können Sie sich auch direkt an den Sozialdienst Region Gossau, Gutenbergstrasse 8, 9201 Gossau, Telefon 071 388 14 88 oder E-Mail: sozialdienst@srg.sg.ch wenden. Die Mitarbeiter/-innen des Sozialdienstes Region Gossau stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.
Asylwesen
Die Gemeinden sind verpflichtet, im Verhältnis zur Einwohnerzahl Asylbewerber aufzunehmen. Die Asylbewerber sind durch die Abteilung Soziales zu betreuen und nötigenfalls finanziell zu unterstützen. Der Bund zahlt die Unterstützungskosten in Form von Unterstützungs- und Unterbringungspauschalen zurück.
Mitarbeitende
Steuern
058 228 79 18Timi Saxer
d^
Die Abteilung Steuern bewirtschaftet von rund 2000 Steuerpflichtigen Daten, welche für die Steuerveranlagung wichtig sind. Es unterstützt das kantonale Steueramt bei der jährlichen Veranlagung der Steuerfaktoren. Es ist auch für den Bezug der Steuergelder von Bund, Kanton und Kirchgemeinden verantwortlich.
Elektronisch Steuererklärung
Das kantonale Steueramt bietet auch für die aktuelle Steuererklärung eine elektronische Steuererklärung mit integrierter Wegleitung, Kursliste und Anleitung zum Ausfüllen an. Sie können diese Steuererklärung und die wichtigsten Formulare über das Internet unter der Adresse www.steuern.sg.ch herunterladen, offline ausfüllen und uns elektronisch einreichen.
Weitere Hinweise und Dokumente des Kantonalen Steueramtes
Steuern - Steuerwissen für Jugendliche Link
Steuern - Einfach gemacht - einfach erklärt Link
Online-Dienste und Dokumente
Zum Online-Schalter
Adresse
Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch
T 058 228 79 18
steuern@waldkirch.ch
Elektronisch Steuererklärung
Das kantonale Steueramt bietet auch für die aktuelle Steuererklärung eine elektronische Steuererklärung mit integrierter Wegleitung, Kursliste und Anleitung zum Ausfüllen an. Sie können diese Steuererklärung und die wichtigsten Formulare über das Internet unter der Adresse www.steuern.sg.ch herunterladen, offline ausfüllen und uns elektronisch einreichen.
Weitere Hinweise und Dokumente des Kantonalen Steueramtes
Fristerstreckung Steuererklärung | Link |
Steuern - Wegleitung | Link |
Steuern - Kursliste | Link |
Steuern - Steuererklärung online | Link |
Steuern - Steuerrechner | Link |
Steuern - Einfach gemacht - einfach erklärt Link
Zum Online-Schalter
Adresse
Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch
T 058 228 79 18
steuern@waldkirch.ch
Mitarbeitende
Stimmregisterbüro
058 228 79 18Timi Saxer
d^
Die Gemeinde führt das Stimmregister. Sie stellt auf Anfrage kostenlos Wahlfähigkeitsausweise und Stimmrechtsbescheinigungen aus. Letztere werden insbesondere von Initiativ- und Referendumskomitees benötigt. Die Stimmregisterführerin bescheinigt auf jeder Unterschriftenliste, dass die Unterzeichner in der Gemeinde Waldkirch stimmberechtigt sind und stellt die Listen unverzüglich dem Komitee zu.
Adresse
Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch
T 058 228 79 18
Adresse
Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch
T 058 228 79 18
Mitarbeitende
Umweltschutz
058 228 79 35d^
Das Entsorgungskonzept der Politischen Gemeinde Waldkirch steht unter dem Motto:
«Vermeiden, Vermindern, Verwerten»
Wertstoffsammlung (kein gewerblicher Abfall):
Wertstoffe können der Wiederverwertung zugeführt werden. Darunter gehören Altglas, Altmetall, Alu, Weissblech, Altpapier, Kleider, Schuhe, Haushaltgeräte gross, Haushaltgeräte klein, Büro- und Hifi-Geräte, Batterien, Grünmaterial, usw.
Die Wertstoffe werden mit Sammlungen (Publikation jeweils im Mitteilungsblatt) oder an den vorgesehenen Sammelstellen zusammengezogen:
Grünmaterial
Die genauen Informationen zu allen Abfallarten, deren Sammelstellen, Entsorgungskosten und Öffnungszeiten erhalten sie aus dem: Abfall-Info
Kehrichtabfuhr (Abfuhrtag Dienstag):
Die Kehrichtabfuhren werden in enger Zusammenarbeit mit der A-Region organisiert. In der A-Region sind rund 40 Gemeinden aus der Grossregion St.Gallen-Rorschach-Appenzell zusammengefasst die zusammen, mit dem gleichen Abfallsack und den gleichen Sackgebühren, die Kehrichtsammlung organisiert haben.
Weitere Info’s zur «A-Region»
«Vermeiden, Vermindern, Verwerten»
Wertstoffsammlung (kein gewerblicher Abfall):
Wertstoffe können der Wiederverwertung zugeführt werden. Darunter gehören Altglas, Altmetall, Alu, Weissblech, Altpapier, Kleider, Schuhe, Haushaltgeräte gross, Haushaltgeräte klein, Büro- und Hifi-Geräte, Batterien, Grünmaterial, usw.
Die Wertstoffe werden mit Sammlungen (Publikation jeweils im Mitteilungsblatt) oder an den vorgesehenen Sammelstellen zusammengezogen:
- Entsorgungspark beim Werkhof
- Sammelstelle Bernhardzell (beim Pneu Forrer)
Grünmaterial
Die genauen Informationen zu allen Abfallarten, deren Sammelstellen, Entsorgungskosten und Öffnungszeiten erhalten sie aus dem: Abfall-Info
Kehrichtabfuhr (Abfuhrtag Dienstag):
Die Kehrichtabfuhren werden in enger Zusammenarbeit mit der A-Region organisiert. In der A-Region sind rund 40 Gemeinden aus der Grossregion St.Gallen-Rorschach-Appenzell zusammengefasst die zusammen, mit dem gleichen Abfallsack und den gleichen Sackgebühren, die Kehrichtsammlung organisiert haben.
Weitere Info’s zur «A-Region»
Dienstleistungen
Abfallentsorgung
Die Abteilung Bau und Infrastruktur stellt die Abfallentsorgung sicher.
Weitere Informationen finden Sie in der Abfall-Info 2024.
Weitere Informationen finden Sie in der Abfall-Info 2024.
Werkhof
071 433 13 71 / 079 828 50 72Martin Klausd^
Die Mitarbeitenden des Werkhofs sorgen in erster Linie für saubere Strassen und Trottoirs, unterhalten die Spielplätze, die Wanderwege aber auch Strassensignalisationen und -markierungen und stellen den Unterhalt von Kanalisationsleitungen sowie die Abwasserbeseitigung sicher. An Wintertagen werden die Gemeindestrassen- und wege von Schnee und Eis befreit.
Adresse
Bernhardzellerstrasse 59, 9205 Waldkirch
T 071 433 13 71, T 079 893 01 60 (Pikett)
Adresse
Bernhardzellerstrasse 59, 9205 Waldkirch
T 071 433 13 71, T 079 893 01 60 (Pikett)
Mitarbeitende
Wohnungen
058 228 79 18Timi Saxerd^
Wohnungsabnahmen
Für Wohnungsabnahmen können Sie sich an folgende Stelle wenden:
Mieterverband St.Gallen:
Webergasse 21, 9000 St.Gallen, T 071 222 50 29
Hauseigentümerverband Region Gossau:
Bahnhofstrasse 16, 9200 Gossau, T 071 388 81 22
Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse
Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse St.Gallen
Wohnhungsamt/Rathaus, 9001 St.Gallen, T 071 224 56 28
Adresse
Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch
T 058 228 79 18
Für Wohnungsabnahmen können Sie sich an folgende Stelle wenden:
Mieterverband St.Gallen:
Webergasse 21, 9000 St.Gallen, T 071 222 50 29
Hauseigentümerverband Region Gossau:
Bahnhofstrasse 16, 9200 Gossau, T 071 388 81 22
Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse
Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse St.Gallen
Wohnhungsamt/Rathaus, 9001 St.Gallen, T 071 224 56 28
Adresse
Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch
T 058 228 79 18
Dienstleistungen
Schlichtungsstelle Miet-/Pachtzinsen
In Streitigkeiten aus Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen sowie aus landwirtschaftlicher Pacht beginnt der Prozess in der Regel mit einem Schlichtungsversuch bei der Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse.
Die Schlichtungsstelle befindet sich in St. Gallen:
Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse St. Gallen
Wohnungsamt/Rathaus, 9001 St. Gallen
Tel. 071 224 56 28
wohnungsamt@stadt.sg.ch
Die Schlichtungsstelle befindet sich in St. Gallen:
Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse St. Gallen
Wohnungsamt/Rathaus, 9001 St. Gallen
Tel. 071 224 56 28
wohnungsamt@stadt.sg.ch
Mitarbeitende
Zivilstandsamt (Todesfälle siehe Abteilung Bestattungen)
071 388 42 25d^
Das Zivilstandsamt Waldkirch wird in Gossau geführt. Der Zivilstandskreis Gossau umfasst damit die Stadt Gossau und die Gemeinden Andwil, Gaiserwald, Niederbüren und Waldkirch.
Das Zivilstandsamt Gossau berät Sie in allen Zivilstandsfragen und beurkundet die Zivilstandsereignisse betreffend
Das Zivilstandsamt Gossau berät Sie in allen Zivilstandsfragen und beurkundet die Zivilstandsereignisse betreffend
- die Geburt eines im Zivilstandskreis geborenen Kindes
- die Eheschliessung oder die Eintragung einer Partnerschaft
- Vaterschaftsanerkennung
- die Namenserklärung
- der Tod einer im Zivilstandskreis verstorbenen Person.
- Personenstandsausweis, Heimatschein, Familienausweis usw.
Zivilstandsdokumente sind über den Online-Dienst des Zivilstandsamtes Gossau zu bestellen.
Trauungen in Waldkirch
Trauungen im Gemeindehaus Waldkirch sind weiterhin möglich. Melden Sie Ihren Wunsch frühzeitig beim Zivilstandsamt Gossau an.
Adresse und Kontakt
Bahnhofstrasse 25, 9201 Gossau
T 071 388 42 25
zivilstandsamt@stadtgossau.ch
www.stadtgossau.ch
Dienstleistungen
Geburt
Vor der Geburt
Vor der Geburt erhalten Sie von Ihrem Arzt oder vom Spital das Formular "Geburtsanmeldung" (siehe unten). Diese Geburtsanmeldung können Sie vorgängig selbständig zu Hause ausfüllen.
Das ausgefüllte Formular haben Sie zusammen mit Ihrem Familienausweis bei der Geburt in den Spital mitzubringen.
Falls Sie noch keinen Familienausweis besitzen, bestellen Sie diesen bitte beim Zivilstandsamt Ihres Heimatortes. Sind Sie ausländische Staatsangehörige und besitzen keinen Familienausweis, so nehmen Sie bitte mit dem Zivilstandsamt Ihres Wohnortes Kontakt auf.
Nach der Geburt
Wenn ein Kind in einem Spital zur Welt gebracht wird, kümmert sich das Spital um die Meldung an das zuständige Zivilstandsamt. Wird Ihr Kind zu Hause in Gossau, Andwil, Gaiserwald, Niederbüren oder Waldkirch geboren, so melden Sie dem Zivilstandsamt Gossau die Geburt bitte innerhalb von 3 Tagen. Bitte bringen Sie dazu die ausgefüllte und von der Hebamme oder vom Arzt unterzeichnete Geburtsanmeldung sowie Ihren Familienausweis mit.
Das zuständige Zivilstandsamt beurkundet anschliessend die Geburt und informiert ebenfalls die Abteilung Einwohnerwesen Ihrer Wohngemeinde.
Vor der Geburt erhalten Sie von Ihrem Arzt oder vom Spital das Formular "Geburtsanmeldung" (siehe unten). Diese Geburtsanmeldung können Sie vorgängig selbständig zu Hause ausfüllen.
Das ausgefüllte Formular haben Sie zusammen mit Ihrem Familienausweis bei der Geburt in den Spital mitzubringen.
Falls Sie noch keinen Familienausweis besitzen, bestellen Sie diesen bitte beim Zivilstandsamt Ihres Heimatortes. Sind Sie ausländische Staatsangehörige und besitzen keinen Familienausweis, so nehmen Sie bitte mit dem Zivilstandsamt Ihres Wohnortes Kontakt auf.
Nach der Geburt
Wenn ein Kind in einem Spital zur Welt gebracht wird, kümmert sich das Spital um die Meldung an das zuständige Zivilstandsamt. Wird Ihr Kind zu Hause in Gossau, Andwil, Gaiserwald, Niederbüren oder Waldkirch geboren, so melden Sie dem Zivilstandsamt Gossau die Geburt bitte innerhalb von 3 Tagen. Bitte bringen Sie dazu die ausgefüllte und von der Hebamme oder vom Arzt unterzeichnete Geburtsanmeldung sowie Ihren Familienausweis mit.
Das zuständige Zivilstandsamt beurkundet anschliessend die Geburt und informiert ebenfalls die Abteilung Einwohnerwesen Ihrer Wohngemeinde.
Zivilschutzstelle
058 228 79 21Daniela Lengwilerd^
Dem Sicherheitsverbund Region Gossau gehören die Gemeinden Andwil, Degersheim, Flawil, Gossau und Waldkirch an. Der Sicherheitsverbund ist seit dem 1. Januar 2013 operativ tätig. Feuerwehr, Zivilschutz und Führungsorgan für ausserordentliche Lagen dieser fünf Gemeinden sind zusammengefasst und unter ein gemeinsames Kommando gestellt, welches in Gossau angesiedelt ist. Die Gemeinde Niederbüren ist nur im Bereich Zivilschutz dabei.
Die Zivilschutzstelle ist das Sekretariat und die Administration der Zivilschutzorganisation. Sie bietet zu Übungen und Kursen auf und ist die Ansprechstelle für die Zivilschutzpflichtigen bei Adress- und Berufsänderungen. Die Meldepflicht besteht von der militärischen Erfassung bis zur Entlassung aus der Zivilschutzdienstpflicht im 40. Altersjahr.
Adresse Sicherheitsverbund Region Gossau
Bischofszellerstrasse 80, 9200 Gossau
Tel. 071 388 47 30, sicherheit@svrg.ch, http://www.svrg.ch
Adresse Zivilschutzstelle
Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch
T 058 228 79 20
Die Zivilschutzstelle ist das Sekretariat und die Administration der Zivilschutzorganisation. Sie bietet zu Übungen und Kursen auf und ist die Ansprechstelle für die Zivilschutzpflichtigen bei Adress- und Berufsänderungen. Die Meldepflicht besteht von der militärischen Erfassung bis zur Entlassung aus der Zivilschutzdienstpflicht im 40. Altersjahr.
Adresse Sicherheitsverbund Region Gossau
Bischofszellerstrasse 80, 9200 Gossau
Tel. 071 388 47 30, sicherheit@svrg.ch, http://www.svrg.ch
Adresse Zivilschutzstelle
Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch
T 058 228 79 20