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News,
Aktuelles

dFestlegung Gewässerraum in Waldkirch08.05.2025

Der Gewässerraum ist ein Bereich entlang von Gewässern, der durch bestimmte Einschränkungen in der Nutzung geschützt wird. Dies dient dem Hochwasserschutz, der Sicherung der Wasserqualität und dem Erhalt der natürlichen Lebensräume von Pflanzen und Tieren. Die Bevölkerung wurde anfangs 2024 bereits über das Projekt informiert.
[...]
Das Planungsbüro TBF + Partner AG wurde damit beauftragt, die Gemeinde bei der Ausscheidung des Gewässerraums zu unterstützen. In der ersten Etappe werden die Gewässerräume innerhalb der Bauzone ausgeschieden. 

Nebst den rechnerischen Arbeiten mit digitalen Karten, ist es für das Planungsteam wichtig, sich einen Eindruck der Situation vor Ort zu machen, um auf spezifische Aspekte der Hochwassersicherheit, der Bachverläufe und baulichen Einschränkungen eingehen zu können. Aus diesem Grund werden Mitarbeitende der TBF + Partner AG während der Erarbeitung der Entwürfe (ab Mai 2025) einige Aufnahmen vor Ort durchführen. 

dBauanzeige 2025-037, Ronwil, 9205 Waldkirch06.05.2025

Das Baugesuch liegt vom 7. Mai 2025 bis 20. Mai 2025 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Abbruch Bienenhaus Vers.-Nr. 1167 und Neubau Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung
Baugrundstück: Nr. 319 + 320, Ronwil, 9205 Waldkirch
Bauherrschaft: Felix Urscheler-Borgogno, Ronwil 289, 9205 Waldkirch
Grundeigentümer: Felix Urscheler-Borgogno, Ronwil 289, 9205 Waldkirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bauberatung und Bewilligungen) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Antrag und Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige 2025-032, Geisshus 449, 9205 Waldkirch06.05.2025

Das Baugesuch liegt vom 7. Mai 2025 bis 20. Mai 2025 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Anbau Carport, Terrainanpassung für Gartensitzplatz, Abbruch Hühnerstall
und Sanierung Studio mit Einbau Dachfenster im Wohnhaus Vers.-Nr. 449
Baugrundstück: Nr. 539, Geisshus 449, 9205 Waldkirch
Bauherrschaft: Christoph Halter, Geisshus 449, 9205 Waldkirch
Grundeigentümer: Elmar Thürlemann, Geisshus 449, 9205 Waldkirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bauberatung und Bewilligungen) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Antrag und Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dRevision Schutzverordnung24.04.2025

Die Schutzverordnung der Gemeinde Waldkirch muss total revidiert werden.[...]
Die Schutzverordnung der Gemeinde Waldkirch regelt den Schutz von wertvollen Ortsbildern, Einzelbauten und archäologischen Fundstellen und sichert bedeutende Landschaften und Naturinventare. Die heutige Schutzverordnung stammt aus dem Jahr 1994 und erfüllt die gesetzlichen Vorgaben nicht mehr. Die Gemeinde Waldkirch beabsichtigt deshalb die Schutzverordnung total zu revidieren. Aufgrund der bevorstehenden Inkraftsetzung der revidierten Ortsplanung, dem neuen kantonalen Richtplan sowie des Inkrafttretens des neuen Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1, abgekürzt PGB) per 1. Oktober 2017 ist die Revision der Schutzverordnungen unumgänglich. 

Das Inventar für den Teil Natur und Landschaft wurde bereits zu Teilen neu erhoben, muss aber umfassend überarbeitet und allenfalls ergänzt werden. Für die Baudenkmäler ist ein neues Inventar zu erarbeiten, da das bestehende längst überholt ist und nicht mehr den Tatsachen entspricht. Das Ziel ist die Erstellung der notwendigen Inventare, der Schutzverordnung und eines zugehörigen Beitragsreglements.
Als erster Schritt erfolgen für das Naturinventar demnächst die Amphibienaufnahmen durch die suisseplan Ingenieure AG raum + landschaft. Der Hauptteil der Feldaufnahmen für das Naturinventar wird von Ende April bis Ende September 2025 stattfinden.

Der gesamte Prozess für die Revision der Schutzverordnung wird sich über eine längere Zeit erstrecken. Mit der Inventarisierung der Schutzobjekte befinden wir uns noch ganz am Anfang des Prozesses.  Die Gemeinde wird im Mitteilungsblatt jeweils über den aktuellen Stand des Projektes informieren. Betroffene Grundeigentümer werden einbezogen, sobald erste Entwürfe vorliegen.  Bei weiteren Fragen steht Michael Frei, Ratsschreiber, als Projektleiter gerne zur Verfügung.


dBauanzeige 2025-025, Heldstrasse 16, 9205 Waldkirch21.04.2025

Das Baugesuch liegt vom 22. April 2025 bis 5. Mai 2025 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Neubau Carport
Baugrundstück: Nr. 1951, Heldstrasse 16, 9205 Waldkirch
Bauherrschaft: Chrisoph Mätzler-Stuker, Heldstrasse 16, 9205 Waldkirch
Andrea Mätzler-Stuker, Heldstrasse 16, 9205 Waldkirch
Grundeigentümer: Chrisoph Mätzler-Stuker, Heldstrasse 16, 9205 Waldkirch
Andrea Mätzler-Stuker, Heldstrasse 16, 9205 Waldkirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bauberatung und Bewilligungen) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige 2025-026, Engi 1174, 9304 Bernhardzell21.04.2025

Das Baugesuch liegt vom 22. April 2025 bis 5. Mai 2025 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Errichtung Postfiliale mit Reklame beim Gebäude Vers.-Nr. 1174
Baugrundstück: Nr. 996, Engi 1174, 9304 Bernhardzell
Bauherrschaft: Post Immobilien AG, Wankdorfallee 4, 3030 Bern
Grundeigentümer: Landi, Landwirtschaftliche Genossenschaft, Bernhardzell, Unterhueb 1293, 9304 Bernhardzell










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bauberatung und Bewilligungen) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige 2025-033, Widenhueb 1.1, 9205 Waldkirch21.04.2025

Das Baugesuch liegt vom 22. April 2025 bis 5. Mai 2025 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Installation Batteriespeicher am Gebäude Vers.-Nr. 2005
Baugrundstück: Nr. 2359, Widenhueb 1.1, 9205 Waldkirch
Bauherrschaft: Wimast AG, Widenhueb 465, 9205 Waldkirch
Grundeigentümer: Wimast AG, Widenhueb 465, 9205 Waldkirch










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bauberatung und Bewilligungen) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige 2024-139, Allmend 707, 9205 Waldkirch21.04.2025

Das Baugesuch liegt vom 22. April 2025 bis 5. Mai 2025 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Abbruch Wohnhaus Vers.-Nr. 707 und Neubau Einfamilienhaus
Baugrundstück: Nr. 1721, Allmend 707, 9205 Waldkirch
Bauherrschaft: Marc Bindreiff, Hohfirst 693, 9205 Waldkirch
Corinne Manser, Hohfirst 693, 9205 Waldkirch
Grundeigentümer: Beda Manser-Lässer, Niederwil 793, 9205 Waldkirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bauberatung und Bewilligungen) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dAnlass für Biodiversität im Siedlungsraum & der Landwirtschaft03.04.2025

Die Energie- und Umweltkommission lädt zur Startveranstaltung ein:[...]

Samstag, 26. April 2025, Treffpunkt 10.00 Uhr, bei der ehemaligen Post Waldkirch

• Auszeichnung aufgewerteter Hausgarten der Familie Madeleine und Beat Thürlemann
• Kurzer Spaziergang zum Hof von August und Amanda Studerus, Hospert
• Gemeinsames Errichten einer Wieselburg im Obstgarten
• Austausch unter den Teilnehmenden bei Wurst, Brot und einem Getränk.

Der Anlass wird bei jeder Witterung durchgeführt und dauert bis ca. 12.00 Uhr. Er wird unterstützt durch den Landverein und den Naturschutzverein Waldkirch-Bernhardzell. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme. Eine Anmeldung ist nicht nötig!

dBürgerversammlung 202503.04.2025

Am Donnerstag, 27. März 2025, lud der Gemeinderat Waldkirch zur Bürgerversammlung 2025 in die Turnhalle Bünt ein. Für Gemeindepräsident Pirmin Strauss-Sutter war es die erste Bürgerversammlung, die er als Vorsitzender leiten durfte. Die Versammlung war mit 160 Personen oder 6,46 Prozent der Stimmberechtigten besucht.[...]
Die Stimmberechtigten genehmigten die Jahresrechnung 2024 der Technischen Betriebe und des Gemeindehaushaltes ohne Gegenstimme. 

Das Budget 2025 der Technischen Betriebe sieht in der Erfolgsrechnung einen Ertragsüberschuss von 3100 Franken vor. Anders sieht es beim Gemeindehaushalt aus. Der Gemeinderat beantragte bei einem gleichbleibenden Steuerfuss von 122 Steuerprozenten die Genehmigung des Budgets 2025 mit einen Aufwandsüberschuss von 792 000 Franken in der Erfolgs-rechnung. Die durch den Gemeinderat eingeleiteten Sparmassnahmen zur Reduktion des Defizits des Gemeindehaushaltes wurden von der Bürgerversammlung goutiert. Die Anträge des Rates über das Budget 2025 der Technischen Betriebe, das Budget und den Steuerplan 2025 des Gemeindehaushaltes sowie der Antrag über die Kreditbewilligung von 450 000 Franken für das Projekt «Sanierung Ronwilerstrasse» wurden ohne Gegenstimme angenommen.

Der Gemeinderat bedankt sich für die konstruktiven Rückmeldungen und Diskussionen im Rahmen der Vorversammlung und das entgegengebrachte Vertrauen, welches Sie mit Ihrer Zustimmung zu den Vorlagen an der Bürgerversammlung zum Ausdruck gebracht haben.

dKündigung Leiter Bau und ­Infrastruktur03.04.2025

Unser Leiter Bau und Infrastruktur, Andreas Forrer, hat sich entschieden, eine neue Herausforderung anzunehmen. 
[...]
Er wird per Ende Juli 2025 seine Tätigkeit bei der Gemeinde Waldkirch beenden. Der Gemeinderat und die Geschäftsleitung bedauern den Entscheid und wünschen Andreas Forrer für die neue berufliche Herausforderung bereits heute nur das Allerbeste.

dWindkraftanlagen am Tannenberg03.04.2025

Der Bund hatte den Kantonen den Auftrag erteilt, die Windenergienutzung zu ermöglichen. Die Regierung des Kantons St. Gallen führte eine umfassende und transparente Interessenabwägung zu Bau und Nutzung der Windenergie durch. Diese sorgfältige Interessenabwägung würdigt das eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kom-munikation (UVEK) in der Genehmigung der Richtplananpassung 23 am 18. Dezember 2024. Damit sind 15 Windeignungs-gebiete im Richtplan verankert worden. Die Bewilligungsverfahren für eine allfällige Windkraftanlage erfolgen anschlies-send über den kantonalen Sondernutzungsplan. [...]
Einzelne mögliche Anlagebetreiber sind bereits in Vorabklärungen mit Grundeigentümern eingetreten. Wie die Gemeinde Waldkirch jüngst erfahren hat, planen mögliche Anlagebetreiber bereits, einen Windmessmast im Gebiet Tannenberg zu errichten. Gemäss Art. 9aquinquies der eidgenössischen Energieverordnung benötigen Bauten und Anlagen zur Abklärung der Standorteignung von Windenergieanlagen für eine Dauer von maximal 18 Monaten keine Baubewilligung mehr. Dies wur-de auch seitens des Bau- und Umweltdepartements, Abteilungen Bauen ausserhalb Bauzone, so bestätigt. Allfällige spätere Windkraftanlagen müssen jedoch vor der Erstellung dem ordentlichen Bewilligungs- resp. Plangenehmigungsverfahren unterstellt werden.

Die Gemeinde Waldkirch wurde seitens möglicher Anlagebetreiber nicht in die Planung einbezogen oder involviert. Dem Gemeinderat ist es jedoch wichtig, dass die Waldkircher Bevölkerung gut und transparent informiert wird und sich jede und jeder seine unabhängige Meinung aufgrund von zuverlässigen Informationen bilden kann. Sobald der Gemeinde neue Informationen vorliegen, wird sie darüber wieder informieren.

dTemporär reduziertes Leistungsangebot im Bereich Steuern03.04.2025

Aufgrund einer Operation fällt unser Leiter Steuern voraussichtlich vom 7. April bis 5. Mai 2025 aus. 
[...]
In dieser Zeit wird die Abteilung Steuern reduziert besetzt sein. Bei Steueranliegen können Sie sich auf dem normalen Weg bei der Gemeinde­verwaltung Waldkirch melden. Allerdings werden gewisse ­Arbeiten in diesem Zeitraum stellvertretend durch die Stadt Gossau sichergestellt. Während der genannten Zeit kann es zu Verzögerungen im Bereich Steuern kommen. Wir bitten Sie um entsprechende Geduld.

dNeue Räumlichkeiten für den Jugendtreff03.04.2025

Aufgrund der bald beginnenden Bautätigkeit im ehemaligen Schulhaus Steig muss auch der Jugendtreff weichen. Der Jugendtreff wird bis Ende April 2025 aus der Steig in Räumlichkeiten im Untergeschoss des Werkhofs Buechwisen umziehen. 
[...]
Diese Lösung wurde möglich, da der Musikverein Waldkirch in verdankenswerter Weise seine Proben inskünftig in den ­Theorieraum im Werkhof verlegen wird und damit die Räumlichkeiten im Untergeschoss frei werden. Die Gemeinde ist ­jedoch bestrebt, mittelfristig ein zweckdienlicheres Probe­lokal für Musikformationen zu schaffen. 

dAnlass Biodiversität der Energie- und Umweltkommission03.04.2025

​Eine Zielsetzung der Energie- und Umweltkommission Waldkirch ist es, die Biodiversität im Siedlungsraum und in der Landwirtschaft zu fördern. Artenreiche ökologische Nischen präsentieren sich bereits in unserer Gemeinde in hoher Qualität und erfreuen nicht nur eine Vielzahl von Lebewesen, sondern auch uns Einwohner. Das sind gelegentlich auch zufällig entstandene Lebensräume. [...]
Oftmals werden diese jedoch ganz bewusst angelegt. So entstanden an geeigneten Orten Ast- und Steinhaufen für Kleinlebewesen, Wiesenblumenstreifen entlang von Strassen und Wegen wurden teils eingesät, Einzelbäume gepflanzt, Obstgärten mit Nisthilfen für Vögel und Fledermäuse ergänzt, Wildbienenhotels aufgestellt, Wieselburgen gebaut, Hecken gepflanzt, alte Birnbäume stehen gelassen und vieles mehr. Wichtig ist, dass diese Bemühungen nicht nur von der Landwirtschaft gefordert und umgesetzt werden. Auch der Siedlungsraum bietet ein grosses Potenzial. Kein Garten ist zu klein, um etwas mehr Natur zuzulassen.

Die Energie- und Umweltkommission beabsichtigt, gelungene Projekte in Quartieren, im öffentlichen Raum und in der Landwirtschaft auszuzeichnen. Mit informativen Tafeln sollen diese Bemühungen geehrt und möglichst viele Menschen zur Nachahmung motiviert werden. Dabei werden im Sommerhalbjahr Tafeln in den Dorfteilen Bernhardzell und Waldkirch aufgestellt. Nach einer gewissen Zeit wandern diese dann an einen neuen Standort weiter. Ein gewünschter Nebeneffekt dieser Aktion ist der Brückenschlag zwischen unseren Dörfern, der Landwirtschaft, den Siedlungen sowie dem öffentlichen Raum.

Machen Sie mit, werden auch Sie zu einem wertvollen Teil der Aktion. Nehmen Sie an der Startveranstaltung teil und lassen Sie sich bestenfalls für Ihr eigenes Projekt inspirieren.

dBauanzeige 2024-128, Oberwaldstrasse 3a + 5, 9205 Waldkirch02.04.2025

Das Baugesuch liegt vom 3. April 2025 bis 16. April 2025 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Abbruch Gebäude Vers.-Nr. 185 und Neubau Einfamilienhaus sowie Aufstockung und Umnutzung Werkstatt zu Mehrfamilienhaus Vers.-Nr. 1588
Baugrundstück: Nr. 123 + 124, Oberwaldstrasse 3a + 5, 9205 Waldkirch
Bauherrschaft: Wäger + Co. Energy Solutions KMG, Oberwaldstrasse 3, 9205 Waldkirch
Grundeigentümer: Wäger + Co. Energy Solutions KMG, Oberwaldstrasse 3, 9205 Waldkirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bauberatung und Bewilligungen) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige 2025-018, Sonnenrainstrasse 5, 9205 Waldkirch02.04.2025

Das Baugesuch liegt vom 3. April 2025 bis 16. April 2025 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Aufstockung mit einer Gaube, Einbau Dachfenster und Sanierung Wohnhaus Vers.-Nr. 88
Baugrundstück: Nr. 1389, Sonnenrainstrasse 5, 9205 Waldkirch
Bauherrschaft: Stefan Dudli-Eigenmann, Sonnenrainstrasse 3, 9205 Waldkirch
Esther Dudli-Eigenmann, Sonnenrainstrasse 3, 9205 Waldkirch
Grundeigentümer: Stefan Dudli-Eigenmann, Sonnenrainstrasse 3, 9205 Waldkirch
Esther Dudli-Eigenmann, Sonnenrainstrasse 3, 9205 Waldkirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bauberatung und Bewilligungen) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dErfolgreiche Bürgerversammlung 202528.03.2025

Am Donnerstag, 27. März 2025, lud der Gemeinderat Waldkirch zur Bürgerversammlung 2025 in die Turnhalle Bünt ein. Für Gemeindepräsident Pirmin Strauss-Sutter war es die erste Bürgerversammlung, die er als Vorsitzender leiten durfte. Die Versammlung war mit 160 Personen oder 6.46 % der Stimmberechtigten besucht.[...]
Die Stimmberechtigten genehmigten die Jahresrechnung 2024 der Technischen Betriebe und des Gemeindehaushaltes ohne Gegenstimme.

Das Budget 2025 der Technischen Betriebe sieht in der Erfolgsrechnung einen Ertragsüberschuss von Fr. 3‘100.00 vor. Anders sieht es beim Gemeindehaushalt aus. Der Gemeinderat beantragte bei einem gleichbleibenden Steuerfuss von 122 Steuerprozenten die Genehmigung des Budgets 2025 mit einen Aufwandsüberschuss von Fr. 792‘000.00 in der Erfolgsrechnung. Die durch den Gemeinderat eingeleiteten Sparmassnahmen zur Reduktion des Defizits des Gemeindehaushaltes wurden von der Bürgerversammlung goutiert. Die Anträge des Rates über das Budget 2025 der Technischen Betriebe, das Budget und den Steuerplan 2025 des Gemeindehaushaltes sowie der Antrag über die Kreditbewilligung von Fr. 450‘000.00 für das Projekt „Sanierung Ronwilerstrasse“ wurden ohne Gegenstimme angenommen.

dBauanzeige 2025-007, Büntwisenstrasse 12, 9205 Waldkirch26.03.2025

Das Baugesuch liegt vom 27. März 2025 bis 9. April 2025 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Aufstockung Dachgeschoss
Baugrundstück: Nr. 2256, Büntwisenstrasse 12, 9205 Waldkirch
Bauherrschaft: Roland und Franziska Zillig-Müller, Büntwisenstrasse 12, 9205 Waldkirch
Grundeigentümer: Roland und Franziska Zillig-Müller, Büntwisenstrasse 12, 9205 Waldkirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bauberatung und Bewilligungen) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige 2025-017, Lee 1623, 9304 Bernhardzell26.03.2025

Das Baugesuch liegt vom 27. März 2025 bis 9. April 2025 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Umnutzung Aussenpaddock zu Selbstbedienungsladen für Pflanzenhandel und Installation einer Reklame
Baugrundstück: Nr. 1855, Lee 1623, 9304 Bernhardzell
Bauherrschaft: Kailua Holding AG, Fürstenlandstrasse 35, 9000 St. Gallen
Grundeigentümer: Kailua Holding AG, Fürstenlandstrasse 35, 9000 St. Gallen










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bauberatung und Bewilligungen) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dRücktritt aus dem Gemeinderat: Ersatzwahl20.03.2025

Brigitte Sommer, Waldkirch, wurde am 12. März 2023 als Mitglied des Gemeinderates gewählt. Aufgrund einer beruflichen Veränderung und der dadurch fehlenden zeitlichen Ressourcen für die Tätigkeit als Gemeinderätin tritt sie mit Genehmigung des Gemeinderates per 31. Juli 2025 von ihrem Amt zurück. 

Urban Sutter, Waldkirch, ist seit dem 1. Januar 2021 Mitglied des Gemeinderates. Aufgrund von Veränderungen im persönlichen Umfeld tritt er mit Genehmigung des Gemeinderates per 31. Dezember 2025 von seinem Amt zurück.
[...]
Der Gemeinderat bedauert die beiden Rücktritte und bedankt sich bereits an dieser Stelle bei den beiden Ratsmit-gliedern ganz herzlich für die geleistete Arbeit. 

Für die zwei frei werdenden Sitze als Mitglieder des Gemeinderates ist eine Ersatzwahl durchzuführen. Am 28. September 2025 findet aus diesem Grund die Ersatzwahl für zwei Mitglieder des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2025 bis 2028 statt. Für die einzureichenden Wahlvorschläge wird ein Stimmzettel erstellt (Art. 50 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen, abgekürzt WAG, sGS 125.3). Wahlvorschläge können bis spätestens Montag, 7. Juli 2025, 17.00 Uhr, bei der Kanzlei Waldkirch, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch, eingereicht werden. Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie innert der angesetzten Frist bei der Gemeindeverwaltung eintreffen, von wenigstens 15 Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Waldkirch unterzeichnet sind, höchstens einen wählbaren Kandidaten oder eine wählbare Kandidatin enthalten sowie ausschliesslich Kandidaten/Kandidatinnen aufweisen, die ihrer Kandidatur zustimmen (Art. 24 WAG). Die Kanzlei gibt entsprechende Formulare ab.

Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 30. November 2025 statt. Wahlvorschläge sind in diesem Fall bis spätestens Mittwoch, 1. Oktober 2025, 17.00 Uhr, bei der Kanzlei einzureichen. Es ist auch eine stille Wahl möglich. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.

Weitere Auskünfte über das Verfahren erteilt der Leiter Kanzlei (Telefon 058 228 79 11).

dBundesrat Martin Pfister; Herzliche Gratulation20.03.2025

​Der Gemeinderat Waldkirch hat mit Stolz festgestellt, dass unser heimatberechtigter Bürger Martin Pfister in den Bundesrat gewählt wurde. [...]
An dieser Stelle wird ihm ganz herzlich zur Wahl gratuliert. Seine Wahl in dieses hohe Amt ist ein Beweis für das Vertrauen, das ihm von Seiten des National- und Ständerates entgegengebracht wird. Er hat sich in seiner bisherigen Karriere als kompetente und engagierte Persönlichkeit erwiesen und wir sind überzeugt, dass er seine neue Aufgabe mit ebenso viel Einsatz und Weitblick ausfüllen wird.
Der Gemeinderat wünscht Martin Pfister viel Erfolg, Kraft und Befriedigung in seinem neuen Amt und freut sich darauf, die positive Entwicklung unter seiner Führung mitzuverfolgen.

dWahl des Nachführungsgeometers für die amtliche Vermessung13.03.2025

Aufgrund der im Jahr 2019 revidierten Vermessungsverordnung (sGS 760.12; abgekürzt VermV) ist die Gemeinde verpflichtet, den bestehenden Nachführungsvertrag zu erneuern. Gemäss Art. 8 i.V.m. Art. 31 VermV kann die Politische Gemeinde ein privates Geometerbüro mit der Ausführung der Nachführungsarbeiten der amtlichen Vermessung beauftragen.
[...]
Der Gemeinderat hat auf Basis von Art. 45 Abs. 2 der Verordnung über die amtliche Vermessung (SR 211.432.2, abgekürzt VAV) als Nachführungsgeometer für die laufende Nachführung der amtlichen Vermessung ab 1. Juni 2025 die GEOINFO Vermessungen AG, Lindenwiesstrasse 12, 9200 Gossau, unter der Leitung von pat. Ingenieur-Geometer Rico Breu, gewählt.

Gegen diese Wahl kann innert 14 Tagen seit der Publikation auf der Publikationsplattform schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Waldkirch erhoben werden. Die Einsprache muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts sowie eine Begründung enthalten. Es gelten keine Gerichtsferien.

d10-Jahre-Dienstjubiläum06.03.2025

​Unser Ratsschreiber und Leiter Kanzlei, Michael Frei, feierte am 1. März sein 10-jähriges Dienstjubiläum bei der Gemeinde Waldkirch. [...]
Wir gratulieren ihm ganz herzlich zu diesem speziellen Jubiläum und danken ihm für seine Treue und die sehr geschätzte und wertvolle Arbeit, die er täglich für unsere Gemeinde leistet. Für die Zukunft wünschen wir ihm weiterhin alles Gute und freuen uns auf die weitere geschätzte Zusammenarbeit. 

dLiegenschaft Steig06.03.2025

​Die Bürgerschaft hat am 27. November 2022 der Entwidmung und dem Verkauf der Liegenschaft Nr. 33 «Steig», Dorfstrasse 19, Waldkirch, zugestimmt. Das damals für die Urnenabstimmung vorgelegte Gutachten umfasste eine Sanierung sowie einen Neubau auf der freien Grundstücksfläche. Zwischenzeitlich konnte am 6. November 2024 die Liegenschaft wie vorgesehen an die adasgo Immobilien AG, Waldkirch, verkauft werden. Der Verkaufspreis war mit 1,4 Mio. Franken festgelegt und wurde entsprechend vereinnahmt und in der Erfolgsrechnung 2024 verbucht. [...]
Im Kaufvertrag wurde zwischen der Politischen Gemeinde Waldkirch und der adasgo Immobilien AG vereinbart, dass sich die adasgo Immobilien AG verpflichtet, mit der Gemeinde Waldkirch einen unbefristeten Mietvertrag für verschiedene Nutzungsmöglichkeiten der öffentlichen Hand (z. B. Jugendraum usw.) an einer Fläche von ca. 200 m2 im geplanten Neubau «Campus» auf dem Kaufgrundstück Nr. 33 zu marktüblichen Konditionen zu vereinbaren. Abklärungen mit der Vermieterschaft und die Analyse der aktuellen Marktlage lassen den Schluss zu, dass bei Abschluss eines Mietvertrages für Räumlichkeiten zur öffentlichen Nutzung in der Liegenschaft «Steig» mit Kosten von mind. Fr. 3000.–/Mt. plus Nebenkosten zu rechnen wäre. 
Aufgrund der hohen Kosten, einhergehend mit der aktuellen Finanzlage der Gemeinde und der aus heutiger Sicht ungeeigneten Nutzung als Jugendraum in einem Wohngebäude, ist eine künftige Nutzung von Räumlichkeiten in der Liegenschaft Steig nicht angezeigt und zielführend. Der Gemeinderat hat daher entschieden, auf das «Mietrecht» in der Liegenschaft Steig zu verzichten, und entliess die adasgo Immobilien AG aus der Pflicht zur Vermietung einer Fläche von 200 m2 an die Gemeinde Waldkirch.
Da der Raumbedarf für einen Jugendraum und den Mittagstisch unbestritten ist, werden verschiedene Unterbringungsmöglichkeiten geprüft. Das Ziel muss es sein, den aktuellen Raumbedarf für den Jugendtreff und den Mittagstisch in gemeindeeigenen Liegenschaften zu decken. Dazu wird es für Gemeindestellen, Schule und Vereine unerlässlich werden, etwas näher zusammenzurücken. Für die Lösungsfindungen werden die direkt betroffenen Stellen involviert, damit eine Kompromisslösung gefunden werden kann.

dBauanzeige 2024-140, Dorfeggstrasse 10, 9205 Waldkirch06.03.2025

Das Baugesuch liegt vom 7. März 2025 bis 20. März 2025 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Erweiterung Wohnhaus Vers.-Nr. 1915
Baugrundstück: Nr. 2287, Dorfeggstrasse 10, 9205 Waldkirch
Bauherrschaft: Christoph und Fabienne Kaufmann, Dorfeggstrasse 10, 9205 Waldkirch
Grundeigentümer: Christoph und Fabienne Kaufmann, Dorfeggstrasse 10, 9205 Waldkirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bauberatung und Bewilligungen) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige 2025-014, Edlischwil 502, 9205 Waldkirch03.03.2025

Das Baugesuch liegt vom 4. März 2025 bis 17. März 2025 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Sanierung Südwestfassade des Wohnhauses Vers.-Nr. 502
Baugrundstück: Nr. 1334, Edlischwil 502, 9205 Waldkirch
Bauherrschaft: Andreas und Manuela Plewka, Edlischwil 502, 9205 Waldkirch
Grundeigentümer: Andreas und Manuela Plewka, Edlischwil 502, 9205 Waldkirch











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige 2024-142, Gonzhus 894, 9304 Bernhardzell03.03.2025

Das Baugesuch liegt vom 4. März 2025 bis 17. März 2025 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Anbau Umkleideraum an Wohnhaus Vers.-Nr. 894 und Überdachung Platz über Garage an Scheune Vers.-Nr. 895
Baugrundstück: Nr. 900, Gonzhus 894, 9304 Bernhardzell
Bauherrschaft: Lehmann Früchte, Schöntal 728, 9304 Bernhardzell
Grundeigentümer: Rico Lehmann, Oberhueb 902, 9304 Bernhardzell










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bauberatung und Bewilligungen) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige 2024-141, St. Gallerstrasse 27, 9304 Bernhardzell03.03.2025

Das Baugesuch liegt vom 4. März 2025 bis 17. März 2025 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Einbau Fenster beim Gebäude Vers.-Nr. 836
Baugrundstück: Nr. 826, St. Gallerstrasse 27, 9304 Bernhardzell
Bauherrschaft: Restaurant Adler Bernhardzell GmbH, St. Gallerstrasse 27, 9304 Bernhardzell
Grundeigentümer: Restaurant Adler Bernhardzell GmbH, St. Gallerstrasse 27, 9304 Bernhardzell









 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bauberatung und Bewilligungen) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige 2025-012, Schöntal 1502, 9304 Bernhardzell27.02.2025

Das Baugesuch liegt vom 28. Februar 2025 bis 13. März 2025 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Fassadensanierung Wohnhaus Vers.-Nr. 1502
Baugrundstück: Nr. 1942, Schöntal 1502, 9304 Bernhardzell
Bauherrschaft: Hanspeter und Rosmarie Ehrbar, Schöntal 1502, 9304 Bernhardzell
Grundeigentümer: Hanspeter und Rosmarie Ehrbar, Schöntal 1502, 9304 Bernhardzell










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bauberatung und Bewilligungen) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige 2025-002, Obere Tuggsteinstrasse, 9205 Waldkirch27.02.2025

Das Baugesuch liegt vom 28. Februar 2025 bis 13. März 2025 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Wiederherstellung Maschinenweg Tannenwald
Baugrundstück: Nr. 1123, Obere Tuggsteinstrasse, 9205 Waldkirch
Bauherrschaft: Ortsbürgergemeinde St. Gallen, Gallusstrasse 14, 9000 St. Gallen
Grundeigentümer: Ortsbürgergemeinde St. Gallen, Gallusstrasse 14, 9000 St. Gallen











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bauberatung und Bewilligungen) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dRücktritt aus der Geschäftsprüfungskommission; Ersatzwahl27.02.2025

Björn Stalder, Waldkirch, ist seit dem Jahr 2021 Mitglied der Geschäftsprüfungskommission. Er zieht aus Waldkirch weg und tritt daher mit Genehmigung des Gemeinderates von seinem Amt per 28. Februar 2025 zurück. Für den frei werdenden Sitz als Mitglied der Geschäftsprüfungskommission ist eine Ersatzwahl durchzuführen. 
[...]
Am 28. September 2025 findet aus diesem Grund die Ersatzwahl für ein Mitglied der Geschäftsprüfungskommission für den Rest der Amtsdauer 2025 bis 2028 statt. Für die einzureichenden Wahlvorschläge wird ein Stimmzettel erstellt (Art. 50 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen, abgekürzt WAG, sGS 125.3). Wahlvorschläge kön-nen bis spätestens Montag, 7. Juli 2025, 17.00 Uhr, der Kanzlei Waldkirch, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Wald-kirch, eingereicht werden. Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie innert der angesetzten Frist bei der Gemeindever-waltung eintreffen, von wenigstens 15 Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Waldkirch unterzeichnet sind, höchstens einen wählbaren Kandidaten oder eine wählbare Kandidatin enthalten sowie ausschliesslich Kandida-ten/Kandidatinnen aufweisen, die ihrer Kandidatur zustimmen (Art. 24 WAG). Die Kanzlei gibt entsprechende For-mulare ab.

Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 30. November 2025 statt. Wahlvorschläge sind in diesem Fall bis spätes-tens Mittwoch, 1. Oktober 2025, 17.00 Uhr, der Kanzlei einzureichen. Es ist auch eine stille Wahl möglich. Im Üb-rigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.

Weitere Auskünfte über das Verfahren erteilt der Leiter Kanzlei (Telefon 058 228 79 11).

dBauanzeige 2025-011, Nelkenstrasse 5, 9205 Waldkirch27.02.2025

Das Baugesuch liegt vom 28. Februar 2025 bis 13. März 2025 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Ersatz Ölheizung durch Sole/Wasser-Wärmepumpe
Baugrundstück: Nr. 1994, Nelkenstrasse 5, 9205 Waldkirch
Bauherrschaft: Regulo und Cecilia Rodriguez-Baquero Donoso, Nelkenstrasse 5, 9205 Waldkirch
Grundeigentümer: Regulo und Cecilia Rodriguez-Baquero Donoso, Nelkenstrasse 5, 9205 Waldkirch











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bauberatung und Bewilligungen) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBesserer Rechnungsabschluss bei den Technischen Betrieben20.02.2025

​Das Budget 2024 wurde mit einem Defizit von Fr. 168 700.00 vorgelegt. Die Technischen Betriebe haben schlussendlich in der Jahresrechnung einen Aufwandüberschuss von Fr. 106 583.79 erzielt. Somit ergibt sich eine Budgetbesserstellung von Fr. 62 116.21. Das Eigenkapital per 31. Dezember 2023 von Fr. 2 378 838.16 verringert sich um den Verlust im Geschäftsjahr 2024 über Fr. 106 583.79 und beläuft sich neu auf Fr. 2 272 254.37.[...]
Die Verbindlichkeiten gegenüber öffentlichen Gemeinwesen und Gemeindezweckverbänden (Schulden der Technischen Betriebe gegenüber der Politischen Gemeinde Waldkirch) sind von Fr. 5 915 660.81 auf stattliche Fr. 7 861 625.87 angewachsen. 
Der kleinere Verlust wurde durch Aufwandeinsparungen sowie auch durch Personaleinsparungen erreicht. Bei den Aufwandeinsparungen waren vor allem die Ressourcenkapazitäten begrenzt seitens der TBW. Verzögerungen in den Projekten und im Unterhalt aufgrund von Ressourcenengpässen haben zudem dazu geführt, dass Projekte nicht wie gewünscht ausgeführt oder Aufwände nicht im Jahr 2024 verbucht werden konnten. 

dInvestitionsrechnung 2024 und Investitionsbudget der Politischen Gemeinde Waldkirch 20.02.2025

Die Investitionsrechnung 2024 des Gemeindehaushaltes schliesst mit Ausgaben von Fr. 942 193.40 (Budget Fr. 2 090 000.00) und Einnahmen von Fr. 322 766.06 (Budget Fr. 423 300.00) ab.
Für das Jahr 2025 sind gemäss Investitionsbudget total netto Fr. 2 021 700.00 (Vorjahr Fr. 1 666 700.00) budgetiert. Die Ausgaben betragen Fr. 2 345 000.00 (Vorjahr Fr. 2 090 000.00), die Einnahmen betragen Fr. 323 300.00 (Vorjahr Fr. 423 300.00).[...]
Für die Studie Mehrzweckhalle Bünt werden für das Jahr 2025 Fr. 200 000.00 eingeplant. Für die Gesamtsanierung des Mehrzweckgebäudes Bernhardzell sind im Jahr 2025 Fr. 800 000.00 budgetiert. Die grössten Investitionen bei den Strassen sind im Jahr 2025 folgende: Ronwilerstrasse Fr. 450 000.00 und Hauptwilerstrasse Deckbelag Fr. 350 000.00. Der Budgetbetrag der 2. Etappe für die Gewässerverbauungen Bachsanierung Tintentobelbach beträgt Fr. 180 000.00.

d Der Gemeinderat beantragt einen unveränderten Steuerfuss 2025 von 122 Prozentpunkten20.02.2025

​Der Steuerplan 2025 sieht aktuell einen unveränderten Steuerfuss von 122 Prozent vor. So konnte seit dem Jahr 2007 der Steuerfuss von 162 Prozent (seit einigen Jahren Maximalsteuerfuss im Kanton St. Gallen) kontinuierlich gesenkt werden und zwar um erfreuliche 40 Steuerfuss-Prozentpunkte. [...]
Zu beachten ist aber, dass die nicht beinflussbaren Transferaufwände in den letzten Jahren stark angestiegen sind und unsere Gemeinde damit in ein strukturelles Defizit gerutscht ist. Das aktuell budgetierte Defizit kann noch über die Ausgleichsreserven kompensiert werden. Jedoch können Anträge auf Steuererhöhungen in den kommenden Jahren nicht mehr ausgeschlossen werden, sollte sich die Einnahmesituation der Gemeinde in naher Zukunft nicht signifikant verbessern.
Der Grundsteuersatz soll weiterhin bei 0,8 Promille belassen werden. Eine Anpassung soll nicht erfolgen, da davon nur ein Teil der Bevölkerung profitieren würde. 
Die Details zu den Jahresabschlüssen 2024 und den Budgets 2025 der Politischen Gemeinde und der Technischen Betriebe werden wir Ihnen im Geschäftsbericht 2024 gerne erläutern. Dieser wird im März in alle Haushalte versandt und wie üblich auf unserer Website www.waldkirch.ch > Dienstleistungen > Berichte aufgeschaltet. 

dBudget 2025 Gemeinde mit Defizit von Fr. 792 900.0020.02.2025

Das Budget 2025 weist ein Defizit von Fr. 792 900.00 auf. Der Gesamtaufwand beträgt brutto Fr. 23 006 900.00 (Budget 2024 brutto: Fr. 23 097 650.00). [...]
Der Entwicklung und der Höhe des Verwaltungsaufwandes wurde wieder besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Die Aufgaben sind nach dem Grundsatz einer wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung budgetiert. Seit der ersten Budgetlesung wurden im Budget 2025 der Erfolgsrechnung umfangreiche Anpassungen und Sparmassnahmen vorgenommen. Im Wesentlichen darf auch hier erwähnt werden, dass der Anstieg der Aufwände im Bereich Soziale Sicherheit und Gesundheit, der generelle Anstieg der nicht beeinflussbaren Aufwände und die tieferen Einnahmen beim Finanzausgleich massive Auswirkungen auf unsere Erfolgsrechnung resp. das Budget 2025 haben werden. 
Die Aufwände beim Strassenunterhalt werden in den nächsten Jahren ebenfalls steigen. Dazu kommt, dass die Zinsen für die Darlehen deutlich angestiegen sind. Die Abschreibungen für die Liegenschaften der Gemeinde, unter anderem das neue Schulhaus Breite und auch für den Sportplatz Breiten, werden uns in den nächsten Jahren noch zusätzlich bei den Abschreibungen belasten. 

dBudget 2025 der Technischen Betriebe mit schwarzer Null20.02.2025

​Die Herausforderungen bei der Verstärkung und dem Ausbau des Netzes der Technischen Betriebe sind und bleiben nach wie vor sehr gross. Nebst den Energiepreisen, welche auf den Ein- und Verkauf der Energie einen bedeutenden Einfluss haben, sind auch die Investitionen in den Netzausbau und die Infrastrukturen nach wie vor massiv. [...]
Die Energiestrategie 2050 und die damit verbundenen Klimaziele sowie die Investitionen der Bürgerinnen und Bürger in Energieproduktionsanlagen und Installationen von Geräten und Infrastrukturen zur Nutzung elektrischer Energie (Autoladestationen usw.) erfordern auch im Jahr 2025 einen erhöhten Ausbau unserer Netze und der dazugehörenden Infrastrukturen (Trafostationen usw.). 
Das Budget 2025 weist bei der Erfolgsrechnung einen Ertragsüberschuss von Fr. 3 100.00 aus. Dies bei einem Gesamtaufwand von neu Fr. 5 410 600.00 (gegenüber dem Jahr 2024 mit Fr. 6 909 300.00) und einem budgetierten Ertrag von Fr. 5 413 700.00 (Vorjahr Fr. 6 740 600.00). 
Die Abschreibungsquote 2025 beträgt Fr. 405 000.00 (Vorjahr: Fr. 385 000.00). In der Investitionsrechnung 2025 wird aufgrund etlicher Projekte und damit verbundener Investitionen mit Brutto-Ausgaben von Fr. 3 090 000.00 (Vorjahr Fr. 5 195 00.00) und Brutto-Einnahmen von Fr. 180 000.00 (Vorjahr Fr. 440 000.00) gerechnet.

dJahresabschluss 2024 / Budget 2025 mit Defizit20.02.2025

Die Erfolgsrechnung 2024 schliesst mit einem Gewinn von Fr. 1 653 065.25 ab. Damit wird gegenüber dem budgetierten Defizit für das Jahr 2024 von Fr. 229 050.00 eine Budgetbesserstellung von Fr. 1 882 115.25 ausgewiesen. [...]
Der Jahresgewinn in der Höhe von Fr. 1 653 065.25 wird dem Konto Ausgleichsreserve zugewiesen. Diese beträgt neu Fr. 4 866 469.42 (Vorjahr Fr. 3 213 404.17). Die Ausgleichsreserve dient dem kurz- und mittelfristigen Ausgleich der Erfolgsrechnung. Sie wird im Eigenkapital geführt. Nebst diesem Konto Ausgleichsreserve sind per 31. Dezember 2024 noch Fr. 3 263 852.12 im Konto kumulierte Ergebnisse der Vorjahre (Eigenkapital) vorhanden (insgesamt Fr. 8 130 321.54). 
In verschiedenen nachfolgend aufgeführten Kontogruppen konnten deutliche Aufwandeinsparungen oder ausserordentliche Erträge ausgewiesen werden. So bei den Kontogruppen (0) Allgemeine Verwaltung, (1) Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung, (3) Kultur, Sport und Freizeit, (5) Soziale Sicherheit, (6) Verkehr, (7) Umweltschutz und Raumordnung sowie bei der (8) Volkswirtschaft. Mehraufwände ergaben sich bei den Kontogruppen (2) Bildung, (4) Gesundheit. 
Wiederum deutliche und seit Jahren steigende Mehraufwände sind in der Kontogruppe (4) Gesundheit zu verzeichnen. Dies aufgrund der hohen Aufwände im Bereich Pflegefinanzierung. Diese schlagen mit einem Mehraufwand von über Fr. 239 855.28 zu Buche, obwohl das Budget 2024 wiederum erhöht wurde. 
Im Bereich Verkehr haben deutliche Minderaufwände im Strassenunterhalt der 2.- und 3.-Klasse-Strassen den Ausschlag gegeben. Die Minder- und Mehraufwände sind in der Visualisierung unten auf dieser Seite dargestellt. Berücksichtigt man jedoch, dass im Rechnungsjahr 2024 der Verkauf der Liegenschaft Steig über Fr. 1 400 000.00 in der Erfolgsrechnung vereinnahmt werden konnte, wäre der Gewinn deutlich tiefer ausgefallen. Die Gründe für die Budgetbesserstellung liegen wiederum bei deutlichen Einsparungen und zum Teil höheren Steuereinnahmen als erwartet.
Die Netto-Abweichungen bei der funktionalen Gliederung nach den 10 Kontobereichen zeigt die untenstehende Tabelle.

Erfolgsrechnung 2025 der Gemeinde Waldkirch

dAufwandeinsparungen in mehreren Kontogruppen20.02.2025

Die Aufwandeinsparungen in den verschiedenen Kontogruppen haben mehrere Gründe. So konnten durch einen haushälterischen Umgang mit den Finanzmitteln Einsparungen gegenüber den budgetierten Beträgen erzielt werden. Erfreulich sind die deutlichen Einsparungen in den Kontogruppen Allgemeine Verwaltung und Verkehr. Hier konnten zusammen über Fr. 660 000.00 eingespart werden. Im Bereich Soziale Sicherheit konnte im Jahr 2024 das nach wie vor sehr hohe Budget für einmal unterschritten werden. Dies hat allerdings auch mit ausserordentlichen Einnahmen aus IV-Fällen zu tun. In diesem Konto schlagen nach wie vor die Kosten für Fremdplatzierungen von Kindern und Jugendlichen, die mit sehr hohen Kosten verbunden sind, zu Buche. [...]
Auch im Bereich Verkehr sind unter anderem die Aufwände für den baulichen Strassenunterhalt eingestellt. In dieser Position wurden nicht alle finanziellen Mittel ausgeschöpft, da eine Analyse des Strassenzustands erfolgte und die Unterhaltsplanung aktuell in der Umsetzung steht. Auch beim Unterhalt von Gemeindestrassen 3. Klasse waren die Aufwände tiefer. Auch in diesem Bereich ist aktuell die Planung einer neuen Unterhaltsbeitragslösung in Arbeit. Weiter war der Aufwand für die Schneeräumung deutlich tiefer. Die Mehraufwände bei der Kontogruppe Gesundheit haben mit den höheren Ausgaben beim Schulzahnarzt und der stationären Pflegefinanzierung zu tun. Diese Ausgaben steigen jährlich an, was u. a. auf die demografische Entwicklung zurückzuführen ist. Weitere Informationen und Begründungen zu den Abweichungen in der Jahresrechnung 2024 gegenüber dem Budget 2024 werden im Geschäftsbericht 2024 detailliert erläutert. 

dBauanzeige 2024-131, Brüelstrasse 3, 9205 Waldkirch19.02.2025

Das Baugesuch liegt vom 20. Februar 2025 bis 5. März 2025 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Neubau Lagerhalle
Baugrundstück: Nr. 1928, Brüelstrasse 3, 9205 Waldkirch
Bauherrschaft: Josef Werz AG, Hirschgartenstrasse 2, 9205 Waldkirch
Grundeigentümer: Josef Werz AG, Hirschgartenstrasse 2, 9205 Waldkirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige 2024-132, Oberhueb 902, 9304 Bernhardzell11.02.2025

Das Baugesuch liegt vom 12. Februar 2025 bis 25. Februar 2025 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Umgebungsgestaltung mit Bitotop
Baugrundstück: Nr. 926, Oberhueb 902, 9304 Bernhardzell
Bauherrschaft: Rico Lehmann, Oberhueb 902, 9304 Bernhardzell
Grundeigentümer: Rico Lehmann, Oberhueb 902, 9304 Bernhardzell










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige 2024-137, St. Gallerstrasse 30a, 9304 Bernhardzell11.02.2025

Das Baugesuch liegt vom 12. Februar 2025 bis 25. Februar 2025 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Sanierung Dach und Installation Photovoltaikanlage bei der Mehrzweckhalle Vers.-Nr. 1183
Baugrundstück: Nr. 1117, St. Gallerstrasse 30a, 9304 Bernhardzell
Bauherrschaft: Politische Gemeinde Waldkirch, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch
Grundeigentümer: Politische Gemeinde Waldkirch, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige 2024-133, Schützengasse 21b, 9205 Waldkirch11.02.2025

Das Baugesuch liegt vom 12. Februar 2025 bis 25. Februar 2025 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Ersatz Ölheizung durch Sole/Wasser-Wärmepumpe
Baugrundstück: Nr. 247, Schützengasse 21b, 9205 Waldkirch
Bauherrschaft: Miriam Koller und Manuel Zwicker, Schützengasse 21, 9205 Waldkirch
Grundeigentümer: Miriam Koller und Manuel Zwicker, Schützengasse 21, 9205 Waldkirch










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige 2024-134, Schützengasse 21, 9205 Waldkirch11.02.2025

Das Baugesuch liegt vom 12. Februar 2025 bis 25. Februar 2025 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Ersatz Ölheizung durch Sole/Wasser-Wärmepumpe
Baugrundstück: Nr. 2098, Schützengasse 21, 9205 Waldkirch
Bauherrschaft: Ignaz und Andrea Näf, Schützengasse 21, 9205 Waldkirch
Grundeigentümer: Ignaz und Andrea Näf, Schützengasse 21, 9205 Waldkirch










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige 2024-124, Locherhof, 9304 Bernhardzell11.02.2025

Das Baugesuch liegt vom 12. Februar 2025 bis 25. Februar 2025 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Kernbohrungen für Naturgefahrenbeurteilung 
Baugrundstück: Nr. 1077, Locherhof, 9304 Bernhardzell
Bauherrschaft: Erdgas Ostschweiz AG, Bernerstrasse, Postfach 610, 8010 Zürich
Grundeigentümer: Michael Wick, Tannenbergstrasse 3, 9032 Engelburg










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dSteuerabschluss 2024 deutlich über Budget06.02.2025

Die Abteilung Steuern hat dem Gemeinderat Waldkirch die Steuerabrechnung 2024 unterbreitet. Das Budgetziel 2024 bei der einfachen Steuer wurde überschritten. 
[...]

Die Einnahmen lagen ca. 1,6 Prozent über den Erwartungen bei 7'219’263.07 Franken einfache Steuer. Budgetiert wurden hingegen nur 7'106’555.00 Franken. Die einfache Steuer ist gegenüber dem Vorjahr um 3,25 Prozent gestiegen. Die Steuerkraft der Gemeinde Waldkirch liegt bei 2’564.00 Franken pro Einwohner. 

Aus dem Finanzausgleich flossen der Gemeinde Mittel im Umfang von 4'953’000.00 Franken zu. Im Vorjahr waren es noch rund 90’000.00 Franken mehr.

Die Mittel aus dem Finanzausgleich teilen sich wie folgt auf:
Ressourcenausgleich 1'218’600 Franken
Sonderlastenausgleich Weite 1'846’100 Franken
Sonderlastenausgleich Volksschule 1'750’200 Franken
Soziodemografischer Sonderlastenausgleich 138’100 Franken
Total 4'953’000 Franken

dSteuereinnahmen deutlich höher als erwartet06.02.2025

Die gesamten Steuereinnahmen der Politischen Gemeinde belaufen sich auf 13'380’814.18 Fran-ken, was gegenüber dem Budget 2024 einen Mehrertrag von insgesamt 1'317’314.18 Franken darstellt. Budgetiert waren 12'063’500.00 Franken.[...]
Trotz der schwierigen Umstände sind die Steuereinnahmen über dem Budget. Alle Steuerarten haben über Budget abgeschlossen. Vor allem die Nachzahlungen der ordentlichen Steuern, die Quellensteuern, die Grundgewinnsteuern und die Handänderungssteuern haben wesentlich dazu beigetragen. Diese Steuerarten konnten deutlich über der erwarteten Höhe vereinnahmt werden. Gerade die Nachzahlungen der ordentlichen Steuern, die Grundstückgewinnsteuern und die Han-dänderungssteuern sind sehr schwierig zu budgetieren, womit sich oftmals grosse Budgetabwei-chungen ergeben. Die Grafik auf der Folgeseite zeigt eine Übersicht über die Steuereinnahmen.
Der Gemeinderat hat den Abschluss zur Kenntnis genommen und dankt dem Leiter Steuern und der Leiterin Finanzen für die pflichtbewusste Arbeit.

Steuereinnahmen Politische Gemeinde Waldkirch

Steuerabschluss Politische Gemeinde Waldkirch

dBudget 2025; erwartetes Defizit30.01.2025

Die Gemeinde Waldkirch steht vor der Herausforderung, ein strukturelles Defizit bewältigen zu müssen. Ein strukturelles Defizit bedeutet, dass die laufenden Ausgaben der Gemeinde langfristig die Einnahmen aus Steuern und Gebühren übersteigen. Es handelt sich hierbei um eine nachhaltige Herausforderung, die eine sorgfältige Planung und klare Priorisierung der Ausgaben und Einnahmen erfordert. Auch im aktuellen Budgetentwurf für das Jahr 2025 gehen wir bereits Stand heute von einem substanziellen Defizit aus.[...]
Der Gemeinderat hat den Handlungsbedarf erkannt und bereits Massnahmen eingeleitet, um das Defizit mit Sparmassnahmen zu reduzieren und damit die finanzielle Stabilität unserer Gemeinde zu sichern. Diese Massnahmen umfassen die Überprüfung der Ausgaben sowie die Optimierung der Einnahmen. Alle laufenden Projekte und Dienstleistungen werden hinsichtlich ihrer Dringlichkeit, Effizienz und Wirtschaftlichkeit überprüft. Zusätzlich werden Möglichkeiten zur Steigerung der Gemeindeeinnahmen, beispielsweise durch Anpassungen bei Gebühren oder Steuern, geprüft.
Es ist uns bewusst, dass solche Schritte direkt spürbare Auswirkungen auf Sie als Einwohnerinnen und Einwohner haben werden. In den kommenden Wochen werden wir weitere Details zu den geplanten Massnahmen kommunizieren. Unser Ziel ist es, die Qualität der Dienstleistungen für unsere Gemeinde zu erhalten und gleichzeitig die finanzielle Gesundheit von Waldkirch langfristig zu sichern. Gemeinsam können wir diese Herausforderung meistern und die Zukunft unserer Gemeinde positiv gestalten. Einige Sofortmassnahmen zur Reduktion der Ausgaben wurden durch den Gemeinderat bereits beschlossen und werden nun kontinuierlich umgesetzt.

dSubventioniertes Taxi: Einstellung des Angebots30.01.2025

Der Gemeinderat hat am 1. Juni 2021 einem Pilotbetrieb für ein subventioniertes Nachttaxi von St. Gallen nach Waldkirch und Bernhardzell zugestimmt und dieses schlussendlich definitiv eingeführt. Der Grund für die damalige Einführung war, dass die Anbindung des öffentlichen Verkehrs zu Randzeiten (v. a. nachts sowie am Wochenende) nicht vollständig befriedigte.

[...]
Die Kantone St. Gallen, Thurgau und Appenzell Ausserrhoden bauten das öV-Nachtnetz ab Dezember 2024 aus. In den Regionen Wil, Toggenburg, Bischofszell, St. Gallen-Bodensee, Rheintal sowie in Appenzell Ausserrhoden verkehren in der Nacht zukünftig mehr S-Bahnen und Busse. Zahlreiche Ortschaften werden neu oder besser erschlossen. So auch Waldkirch und Bernhardzell. Ab St. Gallen kann an den Wochenenden letztmals mit dem öV um 3.02 Uhr nach Waldkirch und um 1.03 Uhr nach Bernhardzell gefahren werden. Die Fahrzeiten des öffentlichen Verkehrs haben sich damit stark verbessert. 

Fahrzeiten an den Wochenenden (Fr/Sa und Sa/So): 

St. Gallen, Bahnhof (ab) Waldkirch, Dorf (an)
23.49 Uhr 00.17 Uhr
00.10 Uhr 00.35 Uhr
01.03 Uhr 01.29 Uhr
02.02 Uhr 02.34 Uhr
03.02 Uhr 03.34 Uhr
St. Gallen, Bahnhof (ab) Bernhardzell, Dorf (an)
23.49 Uhr 00.10 Uhr
00.10 Uhr 00.47 Uhr
01.03 Uhr 01.22 Uhr
Vor dem Hintergrund dieser positiven Entwicklung der Erschliessung von Waldkirch und Bernhardzell mit dem öffentlichen Verkehr und der Prüfung von Ausgaben bezüglich Dringlichkeit, Effizienz und Wirtschaftlichkeit hat der Gemeinderat entschieden, das subventionierte Taxi per Ende Februar 2025 einzustellen. Diese Entscheidung wurde sorgfältig geprüft und basiert auf der Abwägung aller Faktoren.
Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass die Einstellung des subventionierten Taxis für einige Einwohnerinnen und Einwohner Veränderungen mit sich bringen wird. Wir sind jedoch überzeugt, dass das neue öV-Netz den Bedarf an Mobilität umfassend abdecken wird. 

dWaldkirch-App wird nicht mehr fortgeführt30.01.2025

Die Waldkirch-App wurde im Jahr 2018 ins Leben gerufen. Seither werden wöchentlich neue Beiträge auf der App publiziert und einige Dienstleistungen angeboten. [...]
Bei einer Nutzungsanalyse wurde jedoch festgestellt, dass die Waldkirch-App nur mässig genutzt wird und so in keinem Verhältnis zu den Betriebskosten der App steht. Als Sofortmassnahme, um den Gemeindehaushalt zu entlasten, hat der Gemeinderat beschlossen, die Waldkirch-App einzustellen. Begründet wird der Entscheid auch damit, dass die gleichen Informationen auf anderen Plattformen wie im Mitteilungsblatt, auf der gemeindeeigenen Website und über soziale Medien bekannt gemacht werden. Die Waldkirch-App wird ab Februar 2025 nicht weiter mit neuen Inhalten befüllt und damit nicht mehr aktuell sein.

dMitteilungsblatt erscheint ab Mai 2025 alle zwei Wochen30.01.2025

Als weitere signifikante Sparmassnahme hat der Gemeinderat entschieden, den Erscheinungszyklus des Mitteilungsblattes von wöchentlich auf zweiwöchentlich zu reduzieren. [...]
Dieser Entscheid fiel nicht ganz leicht, da unser Mitteilungsblatt doch bereits seit stolzen 78 Jahren jede Woche in den Haushalten unserer Gemeinde erscheint und eine geschätzte Informationsquelle für viele Einwohnerinnen und Einwohner darstellt. Dennoch ist der Gemeinderat überzeugt, dass auch mit einer faktischen Halbierung der Ausgaben vom Mitteilungsblatt der Informationsfluss ausreichend gewährleistet bleibt. Zudem hat die Gemeinde die Möglichkeit, tagesaktuelle Informationen über die Kanäle Website, soziale Medien und die Ortseingangstafeln zu publizieren. Diese Änderung kann aus verschiedenen Gründen nicht per sofort umgesetzt werden, sondern bedarf einer Übergangsfrist. Der zweiwöchentliche Rhythmus wird ab Mai 2025 eingeführt. Die Firma Cavelti wird mit Inserenten, welche bereits ein Inserat für eine ausfallende Ausgabe des Mitteilungsblattes eingereicht haben, Kontakt aufnehmen und die Publikation der Inserate neu terminieren.

dSirenentest am Mittwoch, 5. Februar 2025 30.01.2025

Am Mittwochnachmittag, 5. Februar 2025 findet in der ganzen Schweiz von 13.30 Uhr bis spätestens 16.00 Uhr der jährliche Sirenentest statt. Dabei wird die Funktionsbereitschaft der Sirenen des "Allgemeinen Alarms" und auch jener des "Wasseralarms" getestet. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. [...]
Ausgelöst wird um 13.30 Uhr in der ganzen Schweiz das Zeichen "Allgemeiner Alarm'', ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer, der nach einem Unterbruch von vier Minuten noch einmal während einer Minute zu hören ist. Der ''Allgemeine Alarm" wird bis 14.00 Uhr mehrmals getestet. Ab 14.00 Uhr bis spätestens 16.00 Uhr wird im gefährdeten Gebiet unterhalb von Stauanlagen das Zeichen "Wasseralarm'' getestet. Es besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden. Gesamtschweizerisch werden mehr als 8'000 Sirenen, davon 5'000 fest installiert und rund 2'800 mobil, auf ihre Funktionstüchtigkeit getestet.

dNeue Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler gewählt23.01.2025

Der Gemeinderat hat im Oktober 2024 im Mitteilungsblatt informiert, dass für das kommunale Stimmbüro zusätzliche Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler gesucht werden.[...]
Es freut uns, dass sich zahlreiche interessierte Personen gemeldet haben. Der Gemeinderat konnte Werner Frei, Sandy Birrer, Joy Steiger, Nicolas Weyermann, Heidi Bissig, Jeanette Hutter und Heidi Aggeler als zusätzliche Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler wählen. Mit dieser Ergänzung des Stimmbüros wird die ordnungsgemässe Durchführung von Abstimmungen und Wahlen in unse-rer Gemeinde sichergestellt.

dBauanzeige 2024-119, Büntwisenstrasse 8, 9205 Waldkirch22.01.2025

Das Baugesuch liegt vom 23. Januar 2025 bis 5. Februar 2025 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Erweiterung Wohnhaus Vers.-Nr. 1905
Baugrundstück: Nr. 2554, Büntwisenstrasse 8, 9205 Waldkirch
Bauherrschaft: Claudia und Fabian Strässle, Büntwisenstrasse 8, 9205 Waldkirch
Grundeigentümer: Claudia und Fabian Strässle, Büntwisenstrasse 8, 9205 Waldkirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bauberatung und Bewilligungen) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige 2024-114, Hasenberg, 9205 Waldkirch22.01.2025

Das Baugesuch liegt vom 23. Januar 2025 bis 5. Februar 2025 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Versetzen von Gemüsetunnels
Baugrundstück: Nr. 551, Hasenberg, 9205 Waldkirch
Bauherrschaft: Wohn- und Werkstätten Hasenberg, Hasenberg 463, 9205 Waldkirch
Grundeigentümer: Stiftung Heilsarmee Schweiz, Laupenstrasse 5, 3001 Bern










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bauberatung und Bewilligungen) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige 2024-008, Vormülenen, 9205 Waldkirch22.01.2025

Das Baugesuch liegt vom 23. Januar 2025 bis 5. Februar 2025 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Abbruch Reservoir Vers.-Nr. 1210 und Neubau Reservoir inkl. Vorplatz und Leitungsbauten
Projektänderung: Erhalt Gebäude Vers.-Nr. 1210 für Nutzung zur Imkerei 
Baugrundstück: Nr. 1186, Vormülenen, 9205 Waldkirch
Bauherrschaft: Gruppenwasserversorgung BHW, Hofenstrasse 1, 9300 Wittenbach
Grundeigentümer: Beat und Manuela Süess, Vormülenen 667, 9205 Waldkirch










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bauberatung und Bewilligungen) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige 2024-115, Oberwil 641, 9205 Waldkirch16.01.2025

Das Baugesuch liegt vom 17. Januar 2025 bis 30. Januar 2025 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Neubau Garage Vers.-Nr. 648 und Gartenhaus (bereits erstellt), Umnutzung Scheune Vers.-Nr. 639 (von landwirtschaftlich zu nichtlandwirtschaftlich) und Abbruch Silo
Baugrundstück: Nr. 1641, Oberwil 641, 9205 Waldkirch
Bauherrschaft: Siliva Keller und Claude Riederer, Oberwil 641, 9205 Waldkirch
Grundeigentümer: Siliva Keller und Claude Riederer, Oberwil 641, 9205 Waldkirch










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige 2024-117, Alte Mühle 5, 9205 Waldkirch16.01.2025

Das Baugesuch liegt vom 17. Januar 2025 bis 30. Januar 2025 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Erweiterung Wohnhaus Vers.-Nr. 98
Baugrundstück: Nr. 71, Alte Mühle 5, 9205 Waldkirch
Bauherrschaft: Annina und Martin Walther, Alte Mühle 5, 9205 Waldkirch
Sonja und Andreas Ammann, Alte Mühle 5, 9205 Waldkirch
Grundeigentümer: Annina und Martin Walther, Alte Mühle 5, 9205 Waldkirch
Sonja und Andreas Ammann, Alte Mühle 5, 9205 Waldkirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige 2024-126, Buechwisenstrasse 1, 9205 Waldkirch15.01.2025

Das Baugesuch liegt vom 16. Januar 2025 bis 29. Januar 2025 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Ersatz Ölheizung durch Sole-/Wasser-Wärmepumpe
Baugrundstück: Nr. 1926, Buechwisenstrasse 1, 9205 Waldkirch
Bauherrschaft: Silvio Pfister, St. Otmarstrasse 12, 9204 Andwil SG
Mario Pfister, Bernhardzellerstrasse 31, 9205 Waldkirch
Grundeigentümer: Silvio Pfister, St. Otmarstrasse 12, 9204 Andwil SG
Mario Pfister, Bernhardzellerstrasse 31, 9205 Waldkirch











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dÖffentliche Auflage Einbürgerungen09.01.2025

Der Einbürgerungsrat der Gemeinde Waldkirch hat mit Beschluss vom 14. November 2024 folgenden Personen das Gemeinde- und Ortsbürgerrecht von Waldkirch-Bernhardzell SG erteilt:[...]

• Ruany Rajakumaran, geb. 7. März 2003, 
von Sri Lanka, 9205 Waldkirch, Fliederstrasse 5

• Muhammed Anwar Khether Al-Sheikhli, geb. 29. Dezember 1997, 
von Irak, 9205 Waldkirch, Bernhardzellerstrasse 27

• Michael Nakhleh, geb. 22. Juli 1968, 
von Syrien, 9205 Waldkirch, Heldstrasse 9

• Abir Awad, geb. 15. April 1973, 
von Syrien, 9205 Waldkirch, Heldstrasse 9

• Joud Nakhleh, geb. 28. September 2006, 
von Syrien, 9205 Waldkirch, Heldstrasse 9

• Stella Nakhleh, geb. 9. Oktober 2009, 
von Syrien, 9205 Waldkirch, Heldstrasse 9

Die öffentliche Auflage findet von 13. Januar 2025 bis 11. Februar 2025 statt. Die Unterlagen können in der Kanzlei, Büro 107, Gemeindehaus Waldkirch, eingesehen werden.

dRoman Seewer neuer Betriebsmonteur Technische Betriebe09.01.2025

Per Ende Juni 2025 tritt unser Betriebsmonteur der Technischen Betriebe, Benjamin Brunner, in den wohlverdienten Ruhestand. Als sein Nachfolger konnte Roman Seewer gewählt werden. 
[...]
Er wird ab Februar mit seiner Familie in St. Gallen wohnhaft sein. Roman Seewer ist 51-jährig und verfügt über fundierte Fachkenntnisse im Netzbau und in der Elektrotechnik. Er wird seine Stelle am 1. April 2025 antreten. Die Nachfolge wurde frühzeitig geregelt, um einen nahtlosen Über-gang zu gewährleisten und möglichst viel Wissen zu transferieren. Wir heissen Roman Seewer bereits heute herzlich willkommen im Team der Gemeinde Waldkirch.

dBauanzeige Nr. 2024-108, Hinterchirchstrasse 1a, 9304 Bernhardzell05.01.2025

Das Baugesuch liegt vom 6. Januar 2025 bis 20. Januar 2025 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Abbruch Gebäude Vers.-Nr. 857 und Neuau Zweifamilienhaus
Baugrundstück: Nr. 831
Bauherrschaft: Huber Walter, Toreggstrasse 4a, 9304 Bernhardzell
Grundeigentümer: Huber Walter, Toreggstrasse 4a, 9304 Bernhardzell










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Nr. 2024-112, Kirchstrasse 9, 9304 Bernhardzell05.01.2025

Das Baugesuch liegt vom 6. Januar 2025 bis 20. Januar 2025 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Einbau Hofladen in Gebäude Vers.-Nr. 843
Baugrundstück: Nr. 821, Kirchstrasse 9, 9304 Bernhardzell
Bauherrschaft: Medard und Patricia Keller, Kirchstrasse 9, 9304 Bernhardzell
Grundeigentümer: Medard Keller, Kirchstrasse 9, 9304 Bernhardzell











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Nr. 2024-107, Ronwil 258, 9205 Waldkirch05.01.2025

Das Baugesuch liegt vom 6. Januar 2025 bis 20. Januar 2025 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Abbruch Scheune Vers.-Nr. 258 und Neubau EFH
Baugrundstück: Nr. 2339, Ronwil 258, 9205 Waldkirch
Bauherrschaft: Tabea Schmidt, Neufeldstrasse 6, 9246 Niederbüren
Fabian Süess, Neufeldstrasse 6, 9246 Niederbüren
Grundeigentümer: Rudolf Ziegler, Ronwil 305, 9205 Waldkirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBaustart an der Arneggerstrasse19.12.2024

​Nachdem eine hängige Einsprache beseitigt wurde und die Vorabklärungen getätigt sind, kann nun mit dem Abbruch der Liegenschaften an der Arneggerstrasse 8, 10 und 12 in Waldkirch begonnen werden.[...]
Der Bauherr, die Alpen Architekten AG, St. Gallen, hat in Aussicht gestellt, dass das Projekt gemäss Baueingabe und gültiger Baubewilligung nun umgesetzt wird. Vorerst werden anfangs Januar die bestehenden Gebäude abgebrochen und danach erfolgt die Umsetzung des bewilligten Projekts. Es ist erfreulich, dass das Projekt nun umgesetzt werden kann, auch wenn es leider zu unerwarteten Verzögerun-gen durch eine Einsprache und zwei Eigentümerwechsel beim Grundstück gekommen ist. Wir sind zuversichtlich und erfreut, dass nun in Bälde attraktiver Wohnraum im Zentrum von Waldkirch entstehen kann. Nebst der Umsetzung des Projekts Arneggerstrasse sind auch Bauvorhaben an der Bernhardzellerstrasse 94 in Waldkirch und an der Baumgarten-strasse in Bernhardzell (Areal ehem. Rest. Engel) in der Planung weit fortgeschritten und stehen kurz vor der öffentlichen Auflage. 

d​Pensionierung Werner Fuchs und Rosmarie List19.12.2024

Per Ende Jahr treten Werner Fuchs und Rosmarie List in den wohlverdienten Ruhestand. Werner Fuchs stand 37 Jahre im Dienst der Gemeinde Waldkirch.[...]
Anfänglich als Mitarbeiter im Werkhof, bevor er den Job zum Hauswart in den Schulhäusern Waldkirch und nun am Schluss in Bernhardzell wechselte. Rosmarie List hat ihn in den vergangenen fünf Jahren tatkräftig bei den Arbeiten als Reinigungsmitarbeiterin für das Schulhaus Bernhardzell unterstützt. Ihre Arbeit für die Kirchgemeinde Bernhardzell wird Rosmarie noch eine Zeit lang weiterführen. Wir bedanken uns ganz herzlich bei den beiden für ihre Treue und wertvolle Arbeit über diese lange Zeit. Für die Zukunft wünschen wir ihnen nur das Allerbeste, gute Gesundheit und viel Freude in der Pension. 

dArbeitspensum Gemeindepräsident bei 80 Prozent festgelegt12.12.2024

In enger Absprache mit dem neuen Gemeindepräsidenten Pirmin Strauss-Sutter hat der Gemein-derat nach Abwägung aller Vor- und Nachteile das Arbeitspensum des Gemeindepräsidenten ab 1. Januar 2025 auf 80 Prozent festgelegt.[...]
Der Gemeinderat erachtet die Rückkehr zu einem 80-Prozent-Arbeitspensum für den Gemeindepräsidenten als gute Möglichkeit, Prozesse in der Gemeindeverwaltung zu hinterfragen und sinnvolle Anpassungen aus dem Aufgabenbereich des Gemeindepräsidenten zu realisieren. 
Der Gemeinderat behält sich aber ausdrücklich vor, das Arbeitspensum des Gemeindepräsidenten nach 10 Amtsmonaten nochmals kritisch zu hinterfragen und falls notwendig Anpassungen vorzunehmen.

dTechnische Betriebe Waldkirch unter neuer Interimsleitung05.12.2024

​Der Gemeinderat hat den stellvertretenden Leiter der Technischen Betriebe, Fabian Haag, zum neuen Leiter ad Interim der Technischen Betriebe gewählt. Die freie Stelle eines Projektleiters, wird vorläufig nicht ausgeschrieben und besetzt. [...]
Der Gemeinderat arbeitet weiter an der strategischen Ausrichtung der Technischen Betriebe und erarbeitet verschiedene Lösungsvarianten. Diese werden voraussichtlich im ersten Halbjahr 2025 der Bevölkerung, im Rahmen einer Informationsveranstaltung, aufgezeigt und zur Kenntnis gebracht. Zwischenzeitlich werden Projekte, wo immer möglich und sinnvoll, extern in Auftrag gegeben oder eigenständig geplant und umgesetzt.

dUntersuchung im Bereich Finanzen abgeschlossen20.11.2024

Der Gemeinderat hat aufgrund der Vorkommnisse, welche zur fristlosen Entlassung des Leiters Finanzen geführt haben, eine externe Revisionsstelle mit einer Spezialrevision beauftragt.[...]
Aus dem Bericht der externen Revisionsstelle geht nun hervor, dass keine weiteren Unstimmigkeiten in der Buchhaltung festgestellt werden konnten. Es bleibt somit dabei, dass der Leiter Finanzen einen tiefen vierstelligen Betrag veruntreut hat. Die Strafanzeige wurde damals eingereicht und die Staatsanwaltschaft hat sich mit dem Fall zu beschäftigen. Der veruntreute Betrag wird durch die Gemeinde Waldkirch vollumfänglich zurückgefordert.

dLiegenschaft «altes Schulhaus» Steig verkauft20.11.2024

​Die Bürgerschaft hat am 27. November 2022 der Entwidmung und dem Verkauf der Liegenschaft Nr. 33 «altes Schulhaus», Dorfstrasse 19, Waldkirch, zugestimmt. 

[...]
Das damals vorgelegte Gutachten umfasst eine Sanierung sowie einen Neubau auf dem freien Grundstück. Zwischenzeitlich konnte die Liegenschaft wie vorgesehen an die Adasgo Immobilien AG, Waldkirch, verkauft werden. Der Verkaufspreis war mit 1,4 Mio. Franken festgelegt und wurde nun entsprechend vereinnahmt und der Erfolgsrechnung gutgeschrieben. Die Baubewilligung, welche Voraussetzung für den Verkauf der Liegenschaft war, liegt zwischenzeitlich vor. Einsprachen gegen diese Baubewilligung konnten alle bereinigt werden. Somit kann die neue Eigentümerschaft mit den Bauarbeiten am Neu- resp. Umbau nächstens beginnen. Die Gemeinde Waldkirch hat sich, wie im Gutachten ausgeführt, Räumlichkeiten im Rahmen von rund 200 m2 zur vorübergehenden Miete sichern können. Weitere Details dazu werden folgen.   

dÜberarbeitung der kinder- und jugendpolitischen Grundlagen13.11.2024

Im Mitteilungsblatt vom 9. August 2024 haben wir erstmals über das Projekt «Überarbeitung der kinder- und ju-gendpolitischen Grundlagen / Jugendleitbild» informiert. Wir haben ausgeführt, dass das bestehende Jugendleit-bild bereits über 10 Jahre alt ist und überarbeitet werden muss. Zwischenzeitlich befindet sich das Projekt in der Phase 1, der Erhebung der Ist-Situation:
 [...]


Am 5. September 2024 fand ein erstes Treffen mit der Resonanzgruppe statt, bei welchem verschiedene Akteure vertreten waren. Nebst einigen Vereinen waren die Schulsozialarbeit, die kirchliche Jugendarbeit, die Schule Waldkirch-Bernhardzell sowie die Leiterin des Familienzentrums vertreten. Die Inputs der Resonanzgruppe konnten bereits in den weiteren Verlauf des Projekts einfliessen. 
Als nächster Schritt wird eine Ist-Analyse zur ausserschulischen Freizeitgestaltung in der Gemeinde Waldkirch durchgeführt, um die künftige Weiterentwicklung der kommunalen Jugendarbeit auf einer fundierten Grundlage anzugehen. Mit der Durchführung der Analyse wurde die OST – Ostschweizer Fachhochschule beauftragt. 
Um die Situation im Bereich der ausserschulischen Freizeitgestaltung zu erfassen, möchten wir die Sichtweise von Jugendlichen abholen. Dazu findet eine Online-Befragung in allen Schulklassen der 5. Klasse bis 3. Oberstufe statt. Zudem werden Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Alter von 20 Jahren direkt (auf dem Postweg angeschrieben) mit der Befragung bedient. Die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig.
Die Online-Befragung dauert ca. 15 Minuten und bietet den Jugendlichen die Möglichkeit, ihre Meinungen und Be-dürfnisse an die Jugendarbeit (und allgemein zum Angebot für Jugendliche und junge Erwachsene) in der Ge-meinde Waldkirch mitzuteilen. Auf diese Weise soll die Perspektive der Jugendlichen in der Weiterentwicklung kommunaler Grundlagen und Angebote berücksichtigt werden. Die Mitwirkung der Jugendlichen an der Online-Befragung ist für die ausserschulische Angebotsgestaltung massgebend und für die Entwicklung der offenen Ju-gendarbeit in Waldkirch von zentraler Bedeutung. Die Ergebnisse der Online-Befragung werden anonymisiert erho-ben und ausgewertet, sodass kein Rückschluss auf eine bestimmte Person erfolgen kann. 
Gerne informieren wir im Mitteilungsblatt wieder über den aktuellen Stand des Projekts.

dBauanzeige Ebnet 735, 9205 Waldkirch30.10.2024

Das Baugesuch liegt vom 31. Oktober 2024 bis 13. November 2024 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Ersatzbau Wohnhaus
Baugrundstück: Nr. 1771, Ebnet 735, 9205 Waldkirch
Bauherrschaft: Monika und Lukas Broger, Ebnet 735, 9205 Waldkirch
Grundeigentümer: Pius Eberhard-Bauer, Talermoos 740, 9205 Waldkirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dMirco Schenkel wird Leiter Facility Management30.10.2024

Die Geschäftsleitung hat Mirco Schenkel aus Wil zum neuen Leiter Facility Management gewählt. Mirco Schenkel wird seine Stelle am 1. Februar 2025 mit einem Pensum von 80% antreten. [...]
Der aktuelle Leiter Facility Management Andreas Rüegsegger hat seine Stelle bei der Gemeinde gekündigt und eine neue Herausforderung anzunehmen. Die Stelle wurde umgehend zur Bewer-bung ausgeschrieben. Die Geschäftsleitung hat aus den vielen Bewerbern den 37-jährigen Mirco Schenkel aus Wil zum neuen Leiter Facility Management gewählt. Er hat sich nach einer Lehre als Fachmann Betriebsunterhalt zum Hauswart mit Fachausweis und später zum Leiter Facility Management mit höheren Fachzeugnis weitergebildet. Wir heissen Mirco Schenkel bereits heute herzlich willkommen und wünschen ihn einen guten Start bei uns in Waldkirch. 

dEnya Sutter zur neuen Sozialarbeiterin in Ausbildung gewählt30.10.2024

Die Geschäftsleitung hat Enya Sutter für die Praktiumssstelle Sozialberaterin in Ausbildung gewählt. Sie wird ab dem 1. Februar 2025 mit einem Pensum von 60% bei der Abteilung Soziales arbeiten und dort Katja Krapf ablösen. [...]
Unsere aktuelle Sozialarbeiterin in Ausbildung, Katja Krapf, schliesst per Ende Januar 2025 ihre Ausbildung zur Sozialarbeiterin ab. Als neue Sozialarbeiterin in Ausbildung hat die Geschäftslei-tung Enya Sutter gewählt. Enya Sutter ist in St. Gallen wohnhaft und studiert an der OST Soziale Arbeit. Sie startet ihr Praktikum bei uns per 1. Februar 2025 und absolviert dieses bis zum Ab-schluss ihrer Ausbildung. Wir heissen Enya Sutter bereits heute herzlich willkommen und wün-schen ihr bis dahin eine gute Zeit.

dSven Oberholzer neuer Lernender Kaufmann EFZ 202524.10.2024

Die Geschäftsleitung hat Sven Oberholzer aus Waldkirch zum neuen Lernenden der Gemeinde Waldkirch gewählt. [...]
Er wird per 1. August 2025 seine Lehrstelle bei uns antreten. Wir heissen Sven Oberholzer bereits heute herzlich in unserem Team willkommen und wünschen ihm bis dahin alles Gute.

dBauanzeige Büntstrasse 9a , 9205 Waldkirch23.10.2024

Das Baugesuch liegt vom 24. Oktober 2024 bis 6. November 2024 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Fassadenkamin und Einbau Cheminéeofen
Baugrundstück: Nr. 1864, Büntstrasse 9a, 9205 Waldkirch
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Andrea Graf, Büntstrasse 9a, 9205 Waldkirch








 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Oberbleichenbach 573, 9304 Bernhardzell23.10.2024

Das Baugesuch liegt vom 24. Oktober 2024 bis 6. November 2024 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Folientunnel
Baugrundstück: Nr. 710, Oberbleichenbach 573, 9304 Bernhardzell
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Urs Gmür-Oswald, Oberbleichenbach 573, 9304 Bernhardzell











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Kirchstrasse 9, 9304 Bernhardzell23.10.2024

Das Baugesuch liegt vom 24. Oktober 2024 bis 6. November 2024 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Anbau Lager
Baugrundstück: Nr. 821, Kirchstrasse 9, 9304 Bernhardzell
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Medard Keller-Stachniss










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Rickenhus 445, 9205 Waldkirch23.10.2024

Das Baugesuch liegt vom 24. Oktober 2024 bis 6. November 2024 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Einbau Garagen in Schopf
Baugrundstück: Nr. 178, Rickenhus 445, 9205 Waldkirch
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Ivo Scheiwiler, Friedbergstrasse 12, 9200 Gossau SG











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dEliane Zeller wird neue Bereichsleiterin Finanzen17.10.2024

​Der Gemeinderat hat Eliane Zeller zur neuen Bereichsleiterin Finanzen und zum Mitglied der Geschäfts-leitung gewählt. Eliane Zeller arbeitet zurzeit bei der Gemeinde Schwellbrunn als Leiterin Finanzen und wird die neue Aufgabe bei der Gemeinde Waldkirch am 1. Januar 2025 aufnehmen. [...]
Eliane Zeller ist 43-jährig und wohnt in Gossau. Sie schloss im Jahre 2017 die Ausbildung zur Fachfrau Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. FA ab. Sie arbeitet seit rund 11 Jahren im Bereich Finanzen, sowohl in der Privatwirtschaft als auch in der öffentlichen Verwaltung, und kann auf eine breite und langjährige Erfahrung zurückblicken. Seit 2020 ist sie als Leiterin Finanzen der Gemeinde Schwellbrunn tätig. Sie wird ihre neue Stelle bei der Gemeinde Waldkirch am 1. Januar 2025 aufnehmen. Wir wünschen ihr auch an dieser Stelle einen guten Abschluss in Schwellbrunn und einen erfolgreichen Start bei uns in Waldkirch.

dNachtnetz- und Taxiangebot für Waldkirch und Bernhardzell17.10.2024

Die Kantone St. Gallen, Thurgau und Appenzell Ausserrhoden bauen das Nachtnetz aus.[...]
In den Regionen Wil, Toggenburg, Bischofszell, St. Gallen-Bodensee, Rheintal sowie in Appenzell Ausserrhoden verkehren in der Nacht zukünftig mehr S-Bahnen und Busse. Zahlreiche Ortschaften werden neu oder besser erschlossen. In einer gemeinsamen Planung legten die drei Kantone St. Gallen, Thurgau und Appenzell Ausserrhoden neue Angebotsgrundsätze für das Nachtnetz fest. Der Betrieb ist in den Nächten von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag zwi-schen 0.30 Uhr und 3.30 Uhr vorgesehen. Für Ortschaften mit mehr als 1000 Einwohnerinnen und Einwohnern streben die Kantone eine Anbindung im Stundentakt an. Das Nachtnetz soll sich am Liniennetz des Tages orientieren und sichere Anschlüsse in verschiedene Richtungen bieten. 

Mehr Nacht-S-Bahnen
Das neue Nachtnetz sieht zwischen Winterthur und St. Gallen zwei Nacht-S-Bahnen pro Stunde vor. In Winterthur bestehen halbstündlich Anschlüsse von und nach Zürich. Zwischen Winterthur und Wil bedient eine Nacht-S-Bahn stündlich alle Stationen und eine beschleunigte Nacht-S-Bahn verkehrt stündlich ohne Zwischenhalt. Zwischen Wil und St. Gallen bilden die zwei Nacht-S-Bahnen dadurch einen 20/40-Minutentakt. Ab St. Gallen fährt die beschleunigte Nacht-S-Bahn stündlich weiter bis nach Heerbrugg. Gegenüber heute verkürzt sich die Reisezeit zwischen Zürich und St. Gallen um eine Viertelstunde. Zwischen St. Gallen, Herisau und Lichtensteig wird eine neue Nacht-S-Bahn eingeführt. Schachen, Degersheim, Mogelsberg und Brunnadern werden neu erschlossen. In Lichtensteig ergeben sich schlanke Anschlüsse auf die Nachtbusse in Richtung Nesslau und Wil.

Mehr Nachtbusse
Neue Nachtbusangebote bieten schlanke Anschlüsse zu den Nacht-S-Bahnen. Zahlreiche Ortschaften wie Wilen bei Wil, Gähwil, Niederwil, Niederbüren, Zihlschlacht, Waldkirch, Waldstatt, Urnäsch, Untereggen, Rorschacherberg, Thal, Altenrhein, Kriessern und Montlingen sind neu mit dem Nachtbus erschlossen. Das neue Nachtnetz wird ab Dezember 2024 in Betrieb gehen. Die Gemeinde Waldkirch beteiligt sich an den Kosten, gemäss Beschluss des Ge-meinderates, mit jährlich 2000 Franken. 
https://www.sg.ch/verkehr/oeffentlicher-verkehr/planung-oev-angebote/aktuelle-busplanung/nachtnetz-2025.html

Taxi ab St. Gallen – bis Waldkirch und Bernhardzell wird weiterhin subventioniert
Das Taxiangebot ab dem Bahnhof St. Gallen wird auch mit der Einführung der drei Nachtverbindungen am Samstag und Sonntag weiterhin aufrechterhalten und durch die Gemeinde finanziell unterstützt. Dies, da die drei zusätzlichen Verbindungen mit dem Nachtbus nur via Waldkirch nach Sulgen geführt und nicht nach Bernhardzell ausgeweitet werden können.

dStimmbüro – Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler gesucht17.10.2024

​Die langjährigen Stimmenzähler Albert Signer, Heidi Keller und Markus Süess haben ihren Rücktritt auf Ende der Amtsdauer 2021 bis 2024 angekündigt.[...]
Eine Verdankung der geleisteten Dienste folgt zu einem späteren Zeitpunkt. Für die neue Amtsdauer 2025 bis 2028 hat der Gemeinderat Yvonne Zwicker, Waldkirch, und Marina Weibel, Waldkirch, als neue  Stimmenzählerinnen gewählt. Um für grosse Abstimmungen genügend Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler zur Verfügung zu haben, werden noch zwei weitere Stimmenzählerinnen oder Stimmenzähler (idealerweise aus Bernhardzell) gesucht. Interessierte Personen können sich beim Präsidenten des Stimmbüros, Gemeindepräsident Aurelio Zaccari (aurelio.zaccari@waldkirch.ch oder Telefon 058 228 79 10), oder dem Aktuar, Michael Frei, Leiter Kanzlei (michael.frei@waldkirch.ch oder Telefon 058 228 79 11), melden. Wahlgremium ist der Gemeinderat. 

dLiegenschaft Familienzentrum, Dorfeggstrasse 8 verkauft17.10.2024

Am Standort Dorfeggstrasse 8 in Waldkirch betreibt die Gemeinde Waldkirch zusammen mit der Fiorino AG seit rund 2 Jahren ein Familienzentrum mit Koordinationsstelle.[...]
In denselben Räumlichkeiten werden auch die TAGi und der Mittagstisch sowie Betreuungsmodule am Morgen und am Nachmittag angeboten. Bereits vor zwei Jahren hat die Gemeinde darüber informiert, dass es sich um einen Pilotbetrieb handelt und die Liegenschaftsbesitzerin die Liegenschaft voraussichtlich lediglich für 2 Jahre zur Verfügung stellt und danach der Mietvertrag ausläuft. Unterdessen wurde die von uns genutzte Liegenschaft verkauft. Künftig wird diese durch die neue Eigentümerschaft für andere Zwecke genutzt. Der Mietvertrag wurde in gegenseitiger Absprache bis Ende Januar 2025 verlängert. Zusammen mit der Fiorino AG und der Schule Waldkirch-Bernhardzell sind wir nun daran, Alternativen für den Weiterbetrieb der TAGi und des Familienzentrums zu prüfen. Dies mit dem Ziel, dass die Angebote unterbruchsfrei weitergeführt werden können.

dBauanzeige Tulpenstrasse 1, 9205 Waldkirch16.10.2024

Das Baugesuch liegt vom 17. Oktober 2024 bis 30. Oktober 2024 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Demontage Ölheizung und Einbau Sole/Wasserwärmepumpe mit Erdsondenbohrung
Baugrundstück: Nr. 2200, Tulpenstrasse 1, 9205 Waldkirch
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Angelika und Roman Peterer-Weder, Tulpenstrasse 1, 9205 Waldkirch










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Büchelwisstrasse 11, 9304 Bernhardzell16.10.2024

Das Baugesuch liegt vom 17. Oktober 2024 bis 30. Oktober 2024 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Sitzplatzüberdachung in Form eines Lamellendachs - gefertigt aus Aluminium
Baugrundstück: Nr. 2187, Büchelwisstrasse 11, 9304 Bernhardzell
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Jürg und Jacqueline Steiger-Spirig, Büchelwisstrasse 11, 9304 Bernhardzell










Bauvisiere
Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

d​Unterstützung in der Abteilung Finanzen durch Heinz Loretini26.09.2024

Die Stelle des Leiters Finanzen ist aktuell zur Bewerbung ausgeschrieben. Das Auswahlprozedere läuft aktuell noch. [...]
Um die Abteilung Finanzen in der Übergangszeit personell zu unterstützen, konnte Heinz Loretini, ehemaliger Leiter Finanzen der Stadt Gossau, engagiert werden. Er wird bis zur Neubesetzung der Stelle die Gemeinde im Rahmen von max. 50 Stellenprozenten stundenweise unterstützen. 

dReorganisation beim Bereich Bau und Infrastruktur19.09.2024

Die Geschäftsleitung hat sich in den letzten Wochen und Monaten mit der operativen Ausrichtung des Bereiches Bau und Infrastruktur auseinandergesetzt. [...]
Die Aufgaben, die Andreas Forrer, Geschäftsleitungsmitglied und Bereichsleiter Bau und Infrastruktur, übertragen wurden, sind herausfordernd. Einerseits ist er Projektleiter bei verschiedenen Hoch- und Tiefbauprojekten (Sanierungen Schulliegenschaften Bernhardzell und Projekte Turnhalle Bünt) und bearbeitet zusammen mit dem Gemeindepräsidenten und dem Gemeinderat die Themen Schutzverordnung und Gewässerraumausscheidung. Dazu kommen diverse Strassenbauprojekte und die digitale Aufnahme des Kanalisationsnetzes sowie die Sanierungsplanung derselben. Zusätzlich hatte er bislang die gesamte Baugesuchsprüfung in seiner Verantwortung. Die Absicht bei der Reorganisation des Bereiches Bau und Infrastruktur lag darin, den Leiter Bau und Infrastruktur von den Aufgaben im Bereich Baubewilligungen, bei gleichbleibenden Stellenprozenten über den gesamten Bereich, zu entlasten. Bislang war die Bausekretärin verantwortlich für die Sicherstellung der administrativen Aufgaben wie Prüfung und Sicherstellung der Vollständigkeit der Baugesuchsunterlagen. Weiter koordinierte sie das Bewilligungsverfahren und überwachte die Termine und Fristen. Der Leiter Bau und Infrastruktur war im Sinne des Vieraugenprinzips für die abschliessende Gesuchsprüfung zuständig. 

Nach der Kündigung der Bausekretärin wurde das Stellenprofil, das bislang mit 60 % dotiert war, überprüft und neu definiert. Folglich wurde die Stelle mit 60 bis 100 % neu ausgeschrieben. Die Besetzung mit einer ausgewiesenen Fachfrau in der Person von Karin Hobi konnte im Rahmen von 100 Stellenprozenten realisiert werden. Im Hinblick auf die Bewältigung verschiedener Hochbau- und allgemeiner Projekte (Sanierungen Liegenschaften in Bernhardzell, Projekte Turnhalle Bünt, Projektleitung Schutzverordnungen und Gewässerraumausscheidung und zu gegebener Zeit die Auswirkungen der Ortsplanungsrevision) wird der Leiter Bau und Infrastruktur durch die Stellenbesetzung von den Baugesuchsprüfungen und den Beratungen entlastet. Die zusätzlichen 40 % für die neue Leiterin Bauberatung und Bewilligungen, Karin Hobi, werden im Bereich Bau und Infrastruktur aufgefangen und in anderen bereichsinternen Stellen kompensiert. Die Umsetzung des ersten Schrittes konnte somit mit Fokus auf die Baugesuchsprüfung und Beratung optimal erfolgen, denn auch mit der Einführung der neuen Ortsplanungsinstrumente werden deutlich mehr Bauberatungen und Baugesuche zu erwarten und zu bearbeiten sein. Karin Hobi wird die Stelle Leiterin Bauberatung und Bewilligungen am 4. November 2024 antreten. Da uns die Bausekretärin, Yvonne Zwicker, bereits Ende September 2024 verlässt, wurde bis zum Stellenantritt von Frau Hobi Anfang November eine Übergangslösung organisiert. Damit ist gewährleistet, dass Beratungen erfolgen und eingehende Baugesuche bearbeitet werden können.
 
Abteilung Facility Management
Da sich Andreas Rüegsegger, Leiter Facility Management und Hauswartung, entschieden hat, sich beruflich zu verändern und an einem anderen Ort eine neue Herausforderung anzunehmen, bietet sich nun die Gelegenheit, einen weiteren Umsetzungsschritt bei der Reorganisation des Bereiches Bau und Infrastruktur anzugehen. Die Stelle wird neu mit 60 bis 100 % ausgeschrieben (bislang 100 %). In die Abteilung Facility Management, die sich insbesondere mit dem Betrieb und Unterhalt der Liegenschaften sowie mit der Führung der Hauswarte beschäftigt, wurde per 1. Juli 2024 auch die Stelle der Raumreservationen (Agi Oberholzer / 80 %) integriert und zusammengeführt. Aktuell sind Optimierungen bei den Raumreservationen in Arbeit. Zudem werden die Nutzung und Bereitstellung (Öffnungszeiten) der öffentlichen Liegenschaften und Räume überprüft. Dies mit dem Ziel, diese zu lockern. Im Zusammenhang mit der Einführung eines neuen Webauftritts der Gemeinde im ersten Halbjahr 2025 soll nun auch der Digitalisierung bei den Raumreservationen erneut ein Modernisierungsschub verliehen werden. Dazu folgen weitere Informationen. 

dPositive Erfahrungen bei Grundbuch und Betreibungen12.09.2024

Der Gemeinderat überprüft regelmässig die Strukturen der Gemeindeorganisation. Im Jahre 2020 wurde diesbezüglich die Übertragung des Betreibungswesens an die Stadt Gossau und im Jahr 2023 die Zusammenführung des Grundbuches mit der Stadt Gossau beschlossen. [...]
Die Erfahrungen in den letzten Jahren in den Bereichen Betreibungswesen (seit 1. Februar 2020) und Grundbuchwesen (seit 1. Februar 2023) mit der Stadt Gossau sind durchwegs positiv ausgefallen. Durch die Zusammenführung konnten die Dienstleistungen zusätzlich professionalisiert und Kosten optimiert werden. Nichtsdestotrotz bleibt zu erwähnen, dass die Dienstleistungen in Gossau für unsere Bevölkerung nicht kostenlos zu haben sind. Aktuell werden die Kosten für die Aufwände im Grundbuch überprüft. Mit der Zusammenführung in Gossau wurden bei der Gemeinde Waldkirch rund 180 Stellenprozente abgebaut. Auf der anderen Seite kosten uns die Dienstleistungen in Gossau jährlich rund 170 000 Franken, belasten aber unser Stellenetat nicht mehr. Grundsätzlich kann aber von einer deutlichen Ressourcenoptimierung und Professionalisierung der Bereiche gesprochen werden, die sich auf die Qualität der Dienstleistungen und die Zufriedenheit unserer Bürgerinnen und Bürger positiv ausgewirkt haben. 

dGewichtsabhängige Verrechnung Grünabfälle ab 1. Januar 202512.09.2024

Der Gemeinderat hat am 18. April 2024 darüber informiert, dass die Einführung einer Chiplösung bei den Grüngutcontainern umgesetzt werden soll.[...]
Die Einführung eines Datenchips an den Grüngutbehältern markiert einen weiteren kundenfreundlicheren Schritt zur Optimierung unseres Abfallsystems. Durch die Integration dieses Chips können wir bei jeder Leerung benutzergerecht erfassen, wie viel Abfall entsorgt wurde, und die anfallenden Kosten ent-sprechend den tatsächlich genutzten Dienstleistungen (Mengen) verrechnen. Diese präzise Abrechnung ermöglicht eine effizientere Verwaltung des Grünabfallsystems und stellt sicher, dass die Gebühren fair und transparent sind. 

Damit per 1. Januar 2025 die Verrechnung der Grünabfälle gewichtsabhängig erfolgen kann, müssen alle Grüngutcontainer mit einem Datenchip ausgestattet werden. Der Gemeinde Waldkirch sind alle Grüngutbehälter der Sammelbestellung vom Jahr 2022 bekannt. Die durch die Bürgerinnen und Bürger zusätzlich erworbenen Grüngutbehälter müssen ebenfalls erfasst werden. In den nächsten Tagen erhalten alle registrierten Kundinnen und Kunden einen Brief mit Informationen zur gewichtsabhängigen Verrechnung der Grünabfälle. Zusätzlich wird das «Erhebungsformular für Grünabfallcontainer» inklusive Rücksendecouvert versendet. Bitte füllen Sie das Formular aus und senden Sie es bis zum 27. September 2024 an die Gemeinde zurück.

Alternativ können Sie das Formular auch herunterladen und per E-Mail senden.
www.waldkirch.ch > Dienstleistungen > Formulare > Entsorgungswesen

Achtung: Ab Januar 2025 werden nur noch Grüngutcontainer mit Datenchip geleert. Bei Fragen steht Ihnen der Leiter Facility Management, Andreas Rüegsegger, zur Verfügung. 

dSondernutzungsplan Kiesabbauplan Wigarten, Änderung Abbauquoten; öffentliche Auflage12.09.2024

​Die KIBAG Kies Waldkirch AG betreibt seit Herbst 2003 den Kiesabbau Wigarten auf dem Gemeindegebiet Waldkirch. Der Abbau von Nagelfluh zur Gewinnung von Kies erfolgt gemäss der Bewilligung aus dem Jahr 2001 in fünf Etappen. Das damals geplante Vorhaben wurde auf rund 910’000 m3 geschätzt. Die KIBAG Kies Waldkirch AG möchte nun die Höhenlagen der Abbausohle in den Etappen 3, 4 und 5 anpassen, da aufgrund der Erfahrung während des Abbaus das tieferliegende Material als ebenfalls geeignet beurteilt werden konnte.[...]
Diese Projektänderung bedarf einer Genehmigung und dafür muss ein Planverfahren nach dem Planungs- und Baugesetz durchgeführt werden. Der Gemeinderat hat am 4. Juni 2024 die Änderung des Sondernutzungsplans erlassen. Nun erfolgt die öffentliche Auflage, welche vom 16. September 2024 bis 15. Oktober 2024  dauert. In dieser Zeit sind alle Unterlagen hier abrufbar und werden in Papierform bei der Gemeindeverwaltung, 1. OG, Büro 107, zur Einsicht aufgelegt. Die öffentliche Auflage wird im kommunalen Publikationsorgan sowie im kantonalen Amtsblatt bekannt gemacht. Bei Erlass und Änderung von Sondernutzungsplänen werden zusätzlich die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken im Plangebiet sowie in einem weiteren Umkreis von 30 Metern ausserhalb des Plangebiets schriftlich benachrichtigt.

Innerhalb der Auflagefrist kann beim Gemeinderat Waldkirch Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung zu erhalten.

dBauanzeige Fliederstrasse 16, 9205 Waldkirch11.09.2024

Das Baugesuch liegt vom 12. September bis 25. September 2024 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Anhebung des Dachs und Ausbau (inkl. PV-Anlage)
Baugrundstück: Nr. 2142, Fliederstrasse 16, 9205 Waldkirch
Bauherrschaft und
Grundeigentümer:
Jérôme und Kathrin Rickli, Fliederstrasse 16, 9205 Waldkirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Hauptwilerstrasse 9/9a, 9205 Waldkirch03.09.2024

Das Baugesuch liegt vom 4. September bis 17. September 2024 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Bau von 1 Halbunterfluhrbehälter
Baugrundstück: Nr. 17
Bauherrschaft: Politische Gemeinde Waldkirch, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch
Grundeigentümer: Stockwerkeigentümergemeinschaft, Hauptwilerstrasse 9/9a, 9205 Waldkirch










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Malerhof 1036, 9304 Bernhardzell02.09.2024

Das Baugesuch liegt vom 3. September 2024 bis 16. September 2024 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Demontage Holzheizung, Errichtung Luft/Wasser-Wärmepumpe
Baugrundstück: 1024
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Paul Krapf, Malerhof 1036, 9304 Bernhardzell











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dTarifänderungen im Jahr 202529.08.2024

Die Strompreise für das Jahr 2025 erfahren eine Anpassung. Diese betrifft sowohl die Netz- und Energiekosten als auch die Abgaben und ist notwendig, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und den Anforderungen der Energiewende gerecht zu werden. Die Änderungen resultieren aus sinkenden Beschaffungskosten, Investitionen in die Netz-Infrastruktur sowie dem Netzbetrieb und einer verstärkten Nutzung erneuer­barer Energien.[...]
Ausserdem führt der Ausbau von PV-Anlagen zu einem geringeren Energieverbrauch bei den Endkunden, da mehr Eigenverbrauch stattfindet. Dies bedeutet, dass erfreulicherweise der Energieverbrauch optimiert wird, aber andererseits die Fixkosten für das Netz auf weniger verkaufte Kilowattstunden verteilt werden müssen, was eine erhöhende Wirkung auf die Preise hat.

Alle diese Faktoren zusammen führen 2025 zu einer durchschnittlichen Senkung der Strompreise von –17 Prozent.

Netznutzung
Die Netzpreise erfahren eine Preiserhöhung, dies vor allem aufgrund erheblicher Investitionen in die Netzinfrastruktur. Diese Investitionen sind erforderlich, um den Umbau des Energie­systems zu unterstützen und die gesetzlichen und technischen Anforderungen zu erfüllen. Weiterhin optimieren wir die Lastspitzen in unserem Verteilnetz kontinuierlich, was die Kosten bei unserem Vorlieferanten senkt. Jedoch führt der Eigenverbrauch der PV-Anlagen zu einer Verringerung des Energie­bezugs aus dem Netz, was zur Folge hat, dass fixe Betriebskosten auf einen kleineren Absatz zu verteilen sind.

Energie
Die Energiepreise können gesenkt werden, da die Beschaffungskosten für Strom am Markt sowie die Abnahmekosten für Strom von dezentralen Produzenten im Netz der TB Waldkirch gesunken sind.

Abgaben
Die gesetzlichen Abgaben sinken. Die Systemdienstleistungen der Swissgrid werden auf 0,55 Rp./kWh und die Abgabe für die Wasserreserve auf 0,23 Rp./kWh gesenkt. Der Netzzuschlag sowie die Abgabe an die Gemeinde bleiben unverändert.
Nachfolgend finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der Preisanpassungen.


S-STROM (0 bis 50'000 kWh Strombezug pro Jahr): Die Veränderung der Preise «Waldkirch öko» zum Vorjahr, fassen sich wie folgt zusammen:
Preiskomponente  Einheit 2024 2025 %  
Netznutzung Grundpreis CHF/Mt 8.50 8.50  0%
Netznutzung Arbeitspreis  Rp/kWh 10.30 12.00  +17%
Energie Arbeitspreis  Rp/kWh  20.00  13.30  -33%
Abgaben Arbeitspreis  Rp/kWh  4.85 3.68  -24%
Total -17%

M-STROM (50'000 bis 100'000 kWh Strombezug pro Jahr): Die Veränderung der Preise «Waldkirch öko» zum Vorjahr, fassen sich wie folgt zusammen:
Preiskomponente Einheit 2024 2025 %
Netznutzung Grundpreis CHF/Mt 8.50 8.50 0%
Netznutzung Leistungspreis CHF/kW/Mt 9.50 9.50 0%
Netznutzung Arbeitspreis Rp/kWh 6.00 7.70 +28%
Energie Arbeitspreis Rp/kWh 19.60 13.10 -33%
Abgaben Arbeitspreis  Rp/kWh  4.85 3.68 -24%
Total -17%

L-STROM (über 100'000 kWh Strombezug pro Jahr): Die Veränderung der Preise «Waldkirch öko» zum Vorjahr, fassen sich wie folgt zusammen:
Preiskomponente Einheit 2024 2025 %
Netznutzung Grundpreis CHF/Mt 8.50 8.50  0%
Netznutzung Leistungspreis CHF/kW/Mt  9.50 9.50 0%
Netznutzung Arbeitspreis Rp/kWh 5.45 6.90 +27%
Energie Arbeitspreis  Rp/kWh 19.30 12.90 -33%
Abgaben Arbeitspreis  Rp/kWh 4.85 3.68 -24%
Total -16%

RÜCKLIEFERVERGÜTUNG: Die Vergütungsansätze für die Stromrücklieferung werden auf den 1.1.2025 hin ebenfalls angepasst. Die Vergütung der Stromrücklieferung erfolgt noch gemäss der «vermiedenen Kosten». Folgende Vergütungsansätze gelten ab dem 1.1.2025:
Preiskomponente Einheit 2024 2025 % 
Energie Rp/kWh 18.30 12.50 -32%
Herkunftsnachweis HKN Rp/kWh 1.50 1.50 0%
Total -29%

 

dMedaillen an den CH-Meister­schaften für Giulia und Antonia29.08.2024

Der Gemeinderat und die Geschäftsleitung gratulieren den beiden Sportlerinnen Giulia Wirth und Antonia Gmünder für die hervorragenden Leistungen an der Schweizermeisterschaften im bernischen Langenthal. Sie gewinnen Gold und Silber.[...]
Am Wochenende vom 17./18. August 2024 fand in Langenthal/BE die Schweizermeisterschaft U20 und U23 statt. Die Waldkircherinnen Antonia Gmünder und Giulia Wirth nahmen an dieser Schweizermeisterschaft teil und waren äusserst erfolgreich. Antonia Gmünder gewann bei den Juniorinnen U23 über 110 ­Meter Hürden mit 13,96 Sekunden die Silbermedaille. ­Giulia Wirth gewann bei den Juniorinnen U20 über 400 Meter Hürden mit 59,48 Sekunden die Goldmedaille.

dBauanzeige Tannenberg 652, 9205 Waldkirch22.08.2024

Das Baugesuch liegt vom 23. August 2024 bis 05. September 2024 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Um- und Rückbau Wohnhaus
Baugrundstück: 1167
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Désirée Raguth Tscharner, Tannenberg 652, 9205 Waldkirch










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dWanderschafherden in Waldkirch22.08.2024

Das Treiben von Wanderschafherden in der vegetationslosen Zeit von November bis März ist eine alte Tradition und wird auch im Kanton St.Gallen seit Jahrzehnten unterstützt. Wenn Wanderherden über das Gebiet mehrerer Gemeinden getrieben werden, braucht es eine Bewilligung des Kantonstierarztes. Deshalb ist der kantonale Veterinärdienst mit den zuständigen Hirten im Austausch, damit es möglichst zu keinen Überschneidungen der Wandergebiete und keinen übermässigen Beanspruchungen von Feldern und Wäldern kommt. [...]
Zu Beginn der Wanderung erfolgt eine tierärztliche Kontrolle der Herden, um sicherzustellen, dass die Tiere gesund und gehfähig sind. Sichtbar trächtige Tiere dürfen nicht mitgeführt werden. Es ist Sache der Hirten, bei den Eigentümern die Erlaubnis einzuholen. Im Laufe des Winters werden sämtliche Herden auch durch den Veterinärdienst kontrolliert.

Wie bereits im vergangenen Jahr möchte die Gemeinde Waldkirch die Landwirte unterstützen. Falls jemand sein Grundstück grundsätzlich nicht für die Wanderschafherden zur Verfügung stellen möchte, kann der verantwortliche Grundeigentümer oder Pächter dies bis zum 5. September 2024 der Abteilung Landwirtschaft (Telefon 058 228 79 19, jessica.kurer@waldkirch.ch) mitteilen. Landwirte oder Pächter, die sich bereits in den letzten Jahren bei der Gemeinde gemeldet haben und bei denen keine Veränderungen erfolgt sind, müssen uns nicht nochmals kontaktieren.

dGemeinde Waldkirch Kanalreinigung und TV-Aufnahmen22.08.2024

Das Kanalnetz der Gemeinde Waldkirch soll digital modelliert werden, damit das Management und die Unterhaltsplanung zielorientiert, kostenoptimiert und effizient erstellt und umgesetzt werden kann. Ziel ist es, dass Synergien zum Strassenmanagement genutzt und somit bestenfalls Kosten eingespart werden können. Zu diesem Zweck sind die Kanäle vorgängig zu reinigen und im Anschluss mit einer KanalTV-Kamera aufzunehmen. [...]
Nun starten die Kanalreinigungsarbeiten und TV-Aufnahmen zur Zustandsaufnahme und -bewertung des Hauptkanalisationsnetzen. Unter der Leitung der Laixo AG wurden die Arbeiten an die FHS Kanal AG Waldkirch vergeben. Die Kanalreinigungsarbeiten werden durch die Firma Huber Umweltlogistik AG, zu welcher die FHS gehört, ausgeführt. Einige Kontrollschächte liegen möglicherweise auf privaten Grundstücken. Wir möchten Sie darüber informieren, dass Arbeitende der Firmen Huber Umweltlogik AG, FHS Kanal TV AG, Laixo AG und der Gemeinde Waldkirch im oben genannten Zeitraum gegebenenfalls Ihr Grundstück betreten müssen, um Zugang zu den Kanalisationsschächten zu erhalten. Dazu werden wir aber vorgängig mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Die Ausführung der Arbeiten ist jeweils tagsüber geplant. Allfällige Änderungen diesbezüglich werden schriftlich mitgeteilt. Die Kanalreinigung und TV-Aufnahmen starten am Montag, 26. August 2024, und sind voraussichtlich Ende Jahr abgeschlossen. Zusammen mit den beauftragten Unternehmungen sind wir bestrebt, die Arbeiten speditiv auszuführen. Wir danken Ihnen im Voraus für Ihr Verständnis und stehen bei Fragen gerne zur Verfügung.

Ansprechpartner:          Andreas Forrer, Leiter Bau und Infrastruktur, Telefon 058 228 79 23
Bauherrschaft:              Martin Klaus, Leiter Werkhof, Telefon 058 228 79 26

dPersonalrechtliche Massnahme gegen ein Kadermitglied 22.08.2024

Der Gemeinderat hat gegen ein Mitglied des Kaders eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der qualifizierten Veruntreuung eingereicht. Der Mitarbeitende hatte die Veruntreuung selbst gemeldet. Er ist derzeit krankgeschrieben. Aufgrund des Vorkommnisses wurden personalrechtliche Massnahmen eingeleitet, die eine fristlose Kündigung zur Folge hatten.[...]
Der Leiter Finanzen hatte sich Ende Juli 2024 krankgemeldet. Im Krankenstand hatte er seinen Vorgesetzten im Rahmen einer Selbstanzeige reumütig darüber informiert, dass er Anfang dieses Jahres einen tiefen, vierstelligen Geldbetrag an der Gemeindekasse vorbei für private Bedürfnisse zweckentfremdet habe. Die Gemeinde hatte sofort personalrechtliche Massnahmen eingeleitet. Ebenso wurden sämtliche Zugriffsrechte auf die digitalen Gemeindesysteme gesperrt und die Überprüfung sämtlicher Konti durch eine externe Revisionsstelle in Auftrag gegeben. Die Kaderperson wurde bei der Staatsanwaltschaft wegen Verdachts der qualifizierten Veruntreuung zur Anzeige gebracht und nach Massgabe der personalrechtlichen Vorgaben fristlos entlassen. Eine Stellvertretungslösung ist in Bearbeitung. Die Kaderstelle wird zeitnah zur Wiederbesetzung ausgeschrieben. Der langjährige Mitarbeiter ist nach wie vor krankgeschrieben und in ärztlicher Behandlung. Die Kontrollen der Revisionsstelle laufen noch. Über die Ergebnisse dieser Untersuchung wird zu gegebener Zeit informiert.

d Pensionierung Beni Brunner 15.08.2024

Unser Betriebsmonteur Beni Brunner hat mitgeteilt, dass er sich Mitte 2025 frühzeitig pensionieren lassen möchte.Aufgrund dieser Ausgangslage wird die Stelle als Betriebsmonteur bei den Technischen Betrieben Waldkirch zur Bewerbung ausgeschrieben.
 [...]
Der Betriebsmonteur ist ein wichtiges Bindeglied in den vielen Investitionsprojekten sowie den unzähligen Aufgaben aus dem Tagesgeschäft (Zählerwesen, Instandhaltung, Kontrollen, Messungen, Werkpläne, Pikettdienst usw.) und damit eine grosse Entlastung für den Leiter, den Projektleiter und den Technischen Mitarbeiter der Technischen Betriebe. Die vielen kleinen Aufgaben sind nur bedingt mit Dritten abzudecken und der hierfür notwendige Vorbereitungs- und Kontrollaufwand auf der Seite der Technischen Betriebe Waldkirch ist immens. Ein Betriebsmonteur ist auch deshalb wichtig, da Auftragnehmer verschiedener Firmen das Netz nicht im Detail kennen. Zudem sind einzelne Aufgaben schlicht nicht an externe delegier[1]bar. Somit muss jede Entscheidung, auf Baustellen oder auch bei Kunden schlussendlich immer durch einen Mitarbeiter der Technischen Betriebe getroffen werden. Bei grösseren Projekten, welche bereits heute mit Dritten umgesetzt werden, stellt dies kein Problem dar, da die Entscheidungen planbarer sind. Bei vielen Aufgaben im Tagesgeschäft können solche Entscheidungen nicht vorab eingeplant werden und müssen meist sofort gefällt werden. Der neue Betriebsmonteur wird ab 1.Juli 2025 die Aufgaben von Beni Brunner übernehmen und später auch im Pikettdienst eingesetzt werden. Die Anstellung wird voraussichtlich per 1.Januar 2025 erfolgen, damit eine Einschulung und Einarbeitung sowie eine korrekte Übergabe erfolgen kann. Die Stelle wird auf den üblichen Stellenportalen und in diesem Mitteilungsblatt ausgeschrieben.

dProjekt Turnhalle Bünt Waldkirch15.08.2024

Gesamtentwicklungskonzept in Auftrag gegeben. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie zur Turnhalle Bünt wurden verschiedene Varianten für die anstehende Sanierung, allenfalls eines Neubaus, geprüft. Dabei stellte sich heraus, dass insbesondere bei den Varianten, in denen zusätzlicher Schulraum oder öffentlicher Raum geschaffen werden soll, mit hohen Kosten zu rechnen ist. [...]
Die künftigen Aufwendungen für den Erhalt der Gemeindeliegenschaften sind sehr hoch und belasten die Gemeindefinanzen massiv. Um diesen grossen Herausforderungen gerecht zu werden, ist es notwendig, systematisch festzustellen, wo welche Räumlichkeiten künftig wirklich gebraucht werden (allenfalls zusätzliche) und wo welche Nutzung stattfinden kann und soll. In der Erarbeitung der Machbarkeitsstudie wurde festgestellt, dass bezüglich der künftig notwendigen Räumlichkeiten viele Informationen vorhanden sind, eine systematische Übersicht jedoch fehlt. Unter Berücksichtigung der im Sachverhalt geschilderten Herausforderungen ist es sehr wichtig, belastbare Grundlagen zu erhalten, um die politischen Prozesse der aktuellen (MZG Bünt) und künftigen Projekte (Schul- und Gemeindeliegenschaften) argumentativ sauber führen zu können und sicherzustellen, dass nur so viele finanzielle Mittel eingesetzt werden, wie unbedingt nötig. Zu diesem Zweck ist es notwendig und zentral, den Schulraum[1]bedarf systematisch zu erheben. Daher wurde eine Offerte für eine integrale Schulraumentwicklung eingeholt. Eine integrale Schulraumentwicklung erfasst den Raumbedarf aufgrund der Schülerprognosen, des pädagogischen Konzepts pro Schulstufe (inkl. Turnhallenangebot) und den Instandsetzungsbedarf der bestehenden Liegenschaften. Ziel dieser ersten Phase ist es, diese drei Auslöser der Schulraumentwicklung zu analysieren. Basierend auf den Analyseresultaten werden anschliessend in einem Gesamtentwicklungskonzept die notwendigen planerischen und baulichen Massnahmen definiert, um die fristgerechte Erstellung des Schulraumes sicherzustellen. Um eine einfache Übersicht der Analyseresultate zu erhalten, werden die Ergebnisse auf einer sogenannten Gebäudelandkarte im Ampelsystem grafisch dargestellt. Für die Themen Kindergarten, Primarstufe, Oberstufe sowie Tagesbetreuung, Mittagstisch und Turnhallenbedarf wird je eine solche Übersicht erstellt. Die Gebäudelandkarte eignet sich insbesondere für Informationsveranstaltungen und Publikationen. Die Firma Basler & Hofmann AG begleitet das Projekt MZG Bünt bereits und ist mit den Gegebenheiten bestens vertraut. Sie kann eine breite Erfahrung im Bereich der Schulraumentwicklungsplanung ausweisen. Es kann damit eine Gesamtsicht über alle Standorte in der Gemeinde Waldkirch dargelegt werden. Die Bearbeitungsdauer ist ab sofort bis März 2025 veranschlagt. Somit wird die Bearbeitung des Projektes um rund neun Monate verzögert. Aus Sicht von Auftraggeber und Projektleitung ist diese Verzögerung im gesamten Sanierungsprojekt vertretbar, ja sogar notwendig. Die Schaffung systematischer, belastbarer Grundlagen wird hinsichtlich der politischen Prozesse höher gewichtet als die zeitliche Komponente. Aufgrund dessen, dass Basler & Hofmann AG schon im Projekt stark involviert ist, hat der Gemeinderat entschieden, Basler & Hofmann AG den Auftrag zu erteilen. Zeitlich gesehen wird davon ausgegangen, dass eine nächste Sitzung der Projektgruppe erst Anfang 2025 stattfinden wird. Bis dann liegt das Gesamtentwicklungskonzept vor. Da Gemeindepräsident Aurelio Zaccari in der Rolle als Auftraggeber und Projektverantwortlicher nur noch bis 31. Dezember 2024 im Amt ist, wird vor Jahresende noch eine korrekte Übergabe des Projekts an seinen Nachfolger erfolgen.
 

dBauanzeige Bernhardzellerstrasse 66, 9205 Waldkirch14.08.2024

Das Baugesuch liegt vom 15. August 2024 bis 28. August 2024 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Erstellung Parkplatz (eingekiest)
Baugrundstück: 1827
Bauherrschaft und Grundeigentümerin: Luise Schädler-Huwiler, Buechwisenstrasse 2, 9205 Waldkirch










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dWahl neue Leiterin Bauberatung und Bewilligungen08.08.2024

Die Geschäftsleitung hat Karin Hobi, wohnhaft in Ganterschwil, zur neuen Leiterin Bauberatung und Bewilligungen im Bereich Bau und Infrastruktur gewählt. Sie wird die Stelle am 1. November 2024 antreten. Wir wünschen Karin Hobi bereits jetzt einen erfolgreichen Start und freuen uns auf die Zusammenarbeit.[...]
Im Mitteilungsblatt Nr. 26 vom 28. Juni 2024 haben wir darüber informiert, dass unsere langjährige Mitarbeiterin und Bausekretärin Yvonne Zwicker die Gemeinde Waldkirch Ende September verlassen wird, um eine neue Herausforderung anzunehmen. Daraufhin wurde die Stelle neu ausgeschrieben. Auf die Ausschreibung hin sind mehrere Bewerbungen eingegangen. Karin Hobi ist 25-jährig und hat die Ausbildung zur Kauffrau EFZ und Eidg. Fachfrau öffentliche Verwaltung absolviert. Im Jahr 2022 schloss sie zudem die Ausbildung zur Dipl. Fachfrau Bau und Umwelt ab. Nach ihrer Ausbildung bei der Gemeinde Lichtensteig wechselte sie als Mitarbeiterin zum Bausekretariat der Gemeinde Gommiswald. Karin Hobi wird ihre Stelle bei der Gemeinde Waldkirch im Bereich Bau und Infrastruktur am 1. November 2024 antreten. Wir heissen die neue Mitarbeiterin bereits heute herzlich willkommen und freuen uns auf die Zusammenarbeit.

dKündigung Leiter Technische ­ Betriebe Waldkirch08.08.2024

Unser langjähriger Leiter Technische Betriebe, Christian Tresch, hat sich entschieden eine neue Her-ausforderung anzunehmen und wird per Ende Oktober 2024 seine Tätigkeit bei der Gemeinde Waldkirch beenden. Der Gemeinderat und die Geschäftsleitung bedauern den Entscheid und wünschen ihm für die neue berufliche Herausforderung nur das Allerbeste. [...]
Christian Tresch trat am 1. Oktober 2002 als Leiter der Technischen Betriebe seine Stelle bei der Gemeinde Waldkirch an. In den letzten 22 Jahren führte er die Technischen Betriebe zusammen mit seinem Team umsichtig und zielorientiert in die Zukunft und stellte über die vielen Jahre eine sichere und zuverlässige Stromversorgung sicher. Die Infrastrukturen und Netze der Technischen Betriebe konnten im Laufe der Jahre erneuert und zielgerichtet ausgebaut werden. Unter der Leitung von Christian Tresch wurden insbesondere die letzten herausfordernden Jahre mit den neuen Strukturen in der Gemeinde und den Herausforderungen mit der Entwicklung in der Strombranche hervorragend gemeistert. Neue Herausforderungen stehen allerdings mit dem massiven und deutlichen Zubau von Energieversorgungsanlagen und regelmässig ändernden Rahmenbedingungen im Strommarkt und Energiebereich nach wie vor an. Die Ausrichtung der Technischen Betriebe Waldkirch ist aktuell ein Thema, welches der Gemeinderat auf strategischer Ebene bearbeitet. Entsprechende Informationen werden im Verlaufe des Herbstes kommuniziert werden können. Wir bedanken uns bereits heute bei Christian Tresch für seine umsichtige und zielorientierte Führung der Technischen Betriebe Waldkirch und wünschen ihm für die Zukunft privat wie auch beruflich alles Gute. 

dOpen Air vom 9./10. August 2024 in Bernhardzell bewilligt08.08.2024

Die Organisatoren der Open-Air-Party Bernhardzell (OAPB) haben beim Kantonsforstamt ein Gesuch um Bewilligung des Open Air im Dicken, Bernhardzell, eingereicht. Der Kanton hat dazu die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben geprüft und stellt fest, dass diese eingehalten werden können. Aus diesem Grund hat das Kantonsforstamt nach Anhörung der Gemeinde und weiterer Fachstellen den Anlass bewilligt. Die Bewilligung beinhaltet das Abspielen von Livemusik am Freitag und Samstag bis 2.00 Uhr (ab 2.00 Uhr Hintergrundmusik).
[...]

dÜberarbeitung der kinder- und jugendpolitischen Grundlagen 08.08.2024

Die Jugendarbeit ist seit vielen Jahren in unserer Gemeinde etabliert. Das aktuell geltende Leitbild, welches die Basis für die Jugendarbeit darstellt, stammt aus dem Jahr 2011. Es sieht eine Überarbeitung nach etwa 10 Jahren vor. Der Gemeinderat hielt in seinen strategischen Leitsätzen fest, eine aktive Jugend-, Alters- und Familienpolitik zu verfolgen und die verschiedenen Generationen frühzeitig in Gestaltungsprozesse einzubeziehen.
[...]
Der Gemeinderat hat auf dieser Grundlage die Überprüfung des Jugendleitbildes angestossen. Für diesen Prozess wurde die OST Ostschweizer Fachhochschule, Institut für Gender & Diversity, beigezogen.
Künftig soll nicht mehr von einem spezifischen Jugendleitbild gesprochen werden, vielmehr soll der Begriff «Kinder- und jugendpolitische Grundlagen» verwendet werden. Dies entspricht auch der aktuellen Stossrichtung im sozialen Bereich. Die kinder- und jugendpolitischen Grundlagen sollen den Altersbereich von 10 bis 20 Jahre abdecken.

Die Projektplanung sieht vor, dass zuerst die Ist-Situation erhoben, anschliessend eine Bedarfsplanung erstellt wird und zum Schluss die Umsetzungsschritte definiert werden. Als Projektverantwortlichen hat der Gemeinderat den Ressortleiter Soziales und Gesundheit, Urban Sutter, bestimmt. Im Projektteam wirken der Bereichsleiter Michael Frei, der Leiter Soziales Oliver Müller, die Jugendarbeiterin Rebeka Keller und die Sozialarbeiterin in Ausbildung Katja Krapf mit.

Für das Gelingen des Projekts ist es wichtig, dass die Bevölkerung respektive die relevanten Anspruchsgruppen in einer sogenannten Resonanzgruppe einbezogen werden. Die Resonanzgruppe trifft sich ca. 2 bis 3 Mal pro Jahr und ist Bindeglied zur Projektgruppe und gleichzeitig Multiplikator. Aktuell ist die Zusammensetzung der Resonanzgruppe wie folgt angedacht:
  • Jugendrelevante Vereine
- Volley Waldkirch
- FC Waldkirch-Bernhardzell 1997
- Pfadi Waldkirch
- Jugendband Andwil-Waldkirch
- STV Bernhardzell
- UHC Waldkirch-St. Gallen
  • Schulsozialarbeit
  • Kirchliche Jugendarbeit 
  • Schule Waldkirch-Bernhardzell
  • 2 bis 3 Jugendliche
Die in der Resonanzgruppe vorgesehenen Vereine werden in den nächsten Tagen direkt über das weitere Vorgehen informiert. Sollten weitere Vereine gerne in der Resonanzgruppe mitwirken, dürfen sie sich gerne bei Gemeinderat Urban Sutter (sutter.u.a@bluewin.ch) melden.
Ein erstes Treffen der Resonanzgruppe findet anfangs September statt. Gleichzeitig wird auch eine Online-Befragung der Jugendlichen durch die OST Ostschweizer Fachhochschule durchgeführt. Das Projekt soll bis Ende 2025 abgeschlossen werden können. Gerne informieren wir im Mitteilungsblatt wieder über den aktuellen Stand.

dÖffnungszeiten öffentliche WC-Anlagen beim Friedhofgebäude08.08.2024

Leider wurden in den letzten Monaten regelmässig die WC-Anlagen durch Unbekannte beschädigt oder sehr stark verschmutzt. 
[...]
Daher wurde bei den Türen ein elektronischer Türdrücker montiert. Die WC-Anlagen lassen sich ab sofort nur noch von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr öffnen. Von 22.00 bis 6.00 Uhr sind die WC-Anlagen automatisch ge-schlossen. Das Verlassen der WC-Anlagen ist jederzeit möglich. 

dAbstimmen und Wählen – jetzt auch digital möglich08.08.2024

Die Gemeinde Waldkirch führt E-Voting an Wahlen und Abstimmungen ein. Die Möglichkeit besteht erstmalig ab dem Urnengang vom 24. November 2024. Melden Sie sich bereits heute an.[...]
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Waldkirch können ab der Abstimmung vom 24. November 2024 elektronisch abstimmen und wählen. Für die Nutzung des elektronischen Stimmkanals ist eine einmalige Anmeldung nötig, die nur wenige Klicks erfordert. Interessierte Personen können sich unter 
www.anmeldeverfahren.e-voting.sg.ch informieren und für den Urnengang vom 24. November 2024 bis am 30. September 2024 für E-Voting registrieren.

Den Stimmberechtigten, die sich für E-Voting angemeldet haben, wird künftig bei jedem Urnengang das Stimmmaterial sowohl für die elektronische Stimmabgabe wie auch für die bisherigen Kanäle (brieflich und Urne) zugesendet. An- und Abmeldungen sind jederzeit möglich und werden berücksichtigt, wenn sie spätestens 8 Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag vorgenommen werden.

So funktioniert die Anmeldung
  • Die AHV-Nummer zur Hand nehmen.
  • Die URL www.anmeldeverfahren.e-voting.sg.ch aufrufen.
  • Die Daten eingeben und die Anmeldung bestätigen.
  • Die schriftliche Bestätigung per Post abwarten.

Weitere Informationen zu E-Voting finden Sie im Flyer, welcher diesem Mitteilungsblatt beiliegt, oder auf www.e-voting.sg.ch. Bei Fragen dürfen Sie sich auch an die Kanzlei, 058 228 79 11 oder 
michael.frei@waldkirch.ch, wenden.

Die Gemeinde Waldkirch freut sich, den ergänzenden Stimmkanal anbieten zu können, und hofft auf zahlreiche Anmeldungen für E-Voting.

dAufhebung der Abstimmungsurne Bernhardzell ab November08.08.2024

In der Gemeinde Waldkirch werden an einem Abstimmungssonntag jeweils zwei Urnen aufgestellt. Eine davon in Waldkirch im Gemeindehaus und die zweite in Bernhardzell im Pfarreiheim. Die Zahlen der Urnen-Stimmen gehen laufend zurück, weshalb ab der Abstimmung vom 24. November 2024 nur noch die Urne in Waldkirch aufgestellt wird. [...]
Ab dem Urnengang vom 24. November 2024 steht der Bevölkerung von Waldkirch mit der Einführung von E-Voting ein weiterer und somit vierter Abstimmungskanal zur Verfügung. Damit bietet Waldkirch alle möglichen Abstimmungskanäle an. Es hat sich in den letzten Jahren jedoch gezeigt, dass die Stimmbeteiligung an der Urne stetig gesunken ist. Gesamthaft gehen an einem Abstimmungssonntag nur noch rund 1 bis 2 Prozent der Stimmcouverts an den Urnen in Waldkirch und Bernhardzell ein.

Der Gemeinderat hat deshalb entschieden, ab der Abstimmung vom 24. November 2024 an den Abstimmungssonntagen jeweils nur noch die Urne im Gemeindehaus Waldkirch (von 10.00 bis 11.00 Uhr) offen zu halten. Die Urne in Bernhardzell wird ab dem 24. November 2024 nicht mehr bereitgestellt. Mit dieser Massnahme entfällt auch die Vorortpräsenz der zwei Stimmenzählenden. 

Somit haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ab dem 24. November 2024 die Möglichkeit, entweder vorgängig brieflich, vorzeitig, via E-Voting oder am Abstimmungssonntag zwischen 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr an der Urne im Gemeindehaus Waldkirch abzustimmen. 

dBauanzeige Rickenhueb, 9205 Waldkirch05.08.2024

Das Baugesuch liegt vom 6. August 2024 bis 19. August 2024 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Ersatzbau Ökonomiegebäude (Laufstall)
Baugrundstück: 249, 250
Bauherrschaft: Gebrüdergemeinschaft Marco und Christian Keller, Rickenhueb 245, 9205 Waldkirch
Grundeigentümer: Christian Keller, Rickenhueb 245, 9205 Waldkirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Vögeliberg 1194, 9205 Waldkirch25.07.2024

Das Baugesuch liegt vom 26. Juli 2024 bis 8. August 2024 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Errichtung und Betrieb einer Erdsonden-Wärmepumpe
Baugrundstück: 675
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Eigenmann Ralph, Vögeliberg 1194, 9205 Waldkirch










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Büntstrasse 17, 9205 Waldkirch25.07.2024

Das Baugesuch liegt vom 26. Juli 2024 bis 8. August 2024 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Bau Halbunterflurbehälter und Erstaz Fahrbahn- / Parkplatzbelag
Baugrundstück: 1783
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Politische Gemeinde Waldkirch, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dPostbriefkasten Bernhardzell wird verschoben25.07.2024

Im Mitteilungsblatt Nr. 24 vom 14. Juni 2024 haben wir darüber informiert, dass der Dorfladen Bernhardzell den Betrieb per Ende Juli 2024 einstellt. [...]
Eine Nachfolgelösung ist in Prüfung. Gleichzeitig hat Die Schweizerische Post kommuniziert, dass ab Montag, 15. Juli 2024, in Bernhardzell ein Hausservice eingeführt wird. Aufgrund der Schliessung des Dorfladens und der Einführung des Hausservices wird der Postbriefkasten beim Dorfladen verschoben. Ab dem 31. Juli 2024 wird dieser neu neben der Ortsinformationstafel beim Parkplatz des Restaurants Adler, Bernhardzell, platziert. Wir danken für Ihr Verständnis.

dVerkauf Liegenschaft St. Gallerstrasse 33, Bernhardzell25.07.2024

Der Gemeinderat hat in seiner Liegenschaftenstrategie festgelegt, dass Liegenschaften, die keinen strategischen Wert mehr für die Gemeinde haben, verkauft werden sollen. So können Investitionen eingespart werden und die Konzentration der finanziellen Mittel soll für Liegenschaften mit strategischer Bedeutung gebunden werden. Dies sind Schul- und Sportliegenschaften sowie öffentliche Gebäude zur allgemeinen Nutzung. [...]
Das Mehrfamilienhaus (Liegenschaft Nr. 830) an der St. Gallerstrasse 33 in Bernhardzell wurde am 21. September 2016 durch die Gemeinde Waldkirch erworben. Der Kaufpreis betrug damals Fr. 700'000.00. Das Grundstück umfasst 486 m2 und ist im Finanzvermögen der Gemeinde mit Fr. 764'000.00 ausgewiesen. Ziel war es, durch den Kauf der Liegenschaft das mittelfristige Bedürfnis nach Wohnungen für Asylsuchende abzudecken und zu gegebener Zeit, falls die Situation es zulässt, auch wieder zu verkaufen (Beschluss 315/2016 vom 27. September 2016). Um keine weiteren Finanzmittel in die Liegenschaft investieren zu müssen, hat der Gemeinderat entschieden, die Liegenschaft Nr. 830 zu verkaufen. Somit wurde diese in den gängigen Portalen zum Verkauf ausgeschrieben. Auf die Ausschreibung hin gingen mehrere Angebote ein. Am 27. Februar 2024 stimmte der Gemeinderat dem Verkauf der Liegenschaft an die Höchstbietenden, die Familie Salihovic, whft. 9056 Gais, zu. Nach der Durchführung des fakultativen Referendums hat sich die Käuferschaft jedoch entschieden, vom Kauf zurückzutreten. 
Somit galt es für den Gemeinderat eine neue Käuferschaft zu finden. Christian Studerus, Dorfstrasse 26a, 9205 Waldkirch, bekundete sein Interesse, die Liegenschaft Nr. 830 an der St. Gallerstrasse 33 ebenfalls zum Preis von Fr. 700'000.00 zu erwerben. Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 2. Juli 2024 dem Verkauf der Liegenschaft an Christian Studerus zum Preis von Fr. 700'000.00 zugestimmt. Die Gemeinde hat zudem mit dem Kaufinteressenten einen langjährigen Mietvertrag für die Wohnungen gesichert, damit auch künftig günstiger Wohnraum für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern zur Verfügung steht (mit Ausstiegsklausel, falls die Mietzinsen angehoben werden). 

Fakultatives Referendumsverfahren
Gemäss Ziff. 4.1 Anhang «Finanzbefugnisse» der Gemeindeordnung vom 23. März 2012 hat der Gemeinderat eine abschliessende Finanzkompetenz von Fr. 500'000.00 für die Veräusserung von Grundstücken im Finanzvermögen. Liegt der Betrag zwischen Fr. 500'000.00 und Fr. 1'000'000.00, muss der Beschluss zur Veräusserung dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Im vorliegenden Fall hat der Gemeinderat entschieden, das fakultative Referendum für den Beschluss über den Verkauf der Liegenschaft St. Gallerstrasse 33, Bernhardzell, vom 27. Juli bis zum 4. September 2024 anzusetzen. Der Gemeinderatsbeschluss kann während dieser Zeit auf der Publikationsplattform oder im Gemeindehaus eingesehen werden. Das Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens ist erfüllt, wenn innert der Auflagefrist ein Zehntel der Stimmberechtigten der letzten Gesamterneuerungswahl (248 gültige Unterschriften) die Abstimmung durch die Bürgerschaft verlangen. Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen.

dHerzlich willkommen, Fabio Krüsi 25.07.2024

Am Montag, 5. August 2024, startet unser neuer Lernender Fabio Krüsi aus Waldkirch seine dreijährige Lehre zum Kaufmann öffentliche Verwaltung EFZ. Wir freuen uns, ihn in unserem Team willkommen zu heissen, und wünschen ihm für seine bevorstehende Lehrzeit alles Gute und viel Erfolg. [...]

d«Waldkircher» Stromprodukte25.07.2024

Sie haben die Wahl. Bestimmen Sie mit, welcher erneuerbare Strommix künftig bei Ihnen ankommt!

[...]
Waldkirch «basis»




Waldkirch «öko»




Waldkirch «öko plus»




Waldkirch «Sonne»




Weitere Informationen finden Sie unter: 
www.tbwaldkirch.ch/DE/35/Strom.htm
 

dStromkennzeichnung 202325.07.2024

Die Technischen Betriebe Waldkirch belieferten im Jahr 2023 ihre Endkunden wieder mit 100 % erneuerbarem Strom aus Schweizer Produktion. Mit 18.5 % Sonnenenergie (Rücklieferung aus PV-Anlagen in Waldkirch und Bernhardzell) gehören die Technischen Betriebe Waldkirch wiederum zu den Spitzenreitern im Kanton St. Gallen wie auch gesamtschweizerisch. Auf der Website www.stromkennzeichnung.ch können die Stromqualitäten aller Schweizer Stromversorger eingesehen und verglichen werden.[...]
Lieferantenmix
Ihr Stromlieferant: TB Waldkirch
Kontakt: Mobile 058 228 79 33, E-Mail tbw@waldkirch.ch
Bezugsjahr: 2023

Der gesamthaft an unsere Kunden gelieferte Strom wurde produziert aus:



 
Auch im Jahr 2024 wird der Lieferantenmix der Technischen Betriebe Waldkirch wieder zu 100 % erneuerbar sein.

 

dBauanzeige Dorfstrasse 7, 9205 Waldkirch24.07.2024

Das Baugesuch liegt vom 25. Juli 2024 bis 7. August 2024 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Umbau Mehrfamilienhaus mit Einbau Wohnung Erdgeschoss und Wärmedämmung
Baugrundstück: 51
Bauherrschaft: Schläpfer Lukas und Sieber Nadine
Grundeigentümer: Sieber Carina










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Laubbach 339, 9205 Waldkirch23.07.2024

Das Baugesuch liegt vom 24. Juli 2024 bis 6. August öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Errichtung Permeattank und Trinkwassertank
Baugrundstück: 486
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Käserei Laubbach AG, Laubbach 330, 9205 Waldkirch








 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Oberwil, 9205 Waldkirch23.07.2024

Das Baugesuch liegt vom 24. Juli 2024 bis 6. August 2024 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Sanierung ehemalige Scheune und Abbruch Silo
Baugrundstück: 1641
Bauherrschaft und Grundeigtümer: Keller Silvia und Riederer Claude, Oberwil 641, 9205 Waldkirch










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dKommunale Gesamterneuerungswahlen11.07.2024

Am 22. September 2024 werden die Gesamterneuerungswahlen für die Behörden der politischen Gemeinde stattfinden. Am 1. Juli 2024 ist die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge abgelaufen. Alle eingereichten Wahlvorschläge wurden überprüft und für gültig erklärt. Aufgrund dieser Vorschläge werden die Stimmzettel gedruckt. Den Stimmberechtigten werden für die Gesamterneuerungswahlen rechtzeitig die Stimmzettel zugestellt.
[...]
Übersicht über die Kandidaten der politischen Gemeinde:

Gemeindepräsidium (1 Mandat)
• Gehring Matthias, 1978, Unternehmer und ehemaliger Gemeindepräsident, Hauptwil, SVP
• Strauss-Sutter Pirmin, 1977, lic. oec. HSG, Unternehmer, Waldkirch, parteilos

Mitglieder des Gemeinderates (5 Mandate)
• Brühlmann Guido, 1971, Betriebsleiter, Waldkirch, SVP (bisher)
• Grob Thomas, 1975, Kalkulator/Projektleiter, Waldkirch, Die Mitte (bisher)
• Riederer Claude, 1972, Polizist, Waldkirch, SVP (bisher)
• Sommer Brigitte, 1983, Kauffrau und pat. Grundbuchverwalterin, Waldkirch, Die Mitte (bisher)
• Sutter Urban, 1963, Ressortleiter St. Galler Stadtwerke, Waldkirch, Die Mitte (bisher)

Schulratspräsidium (1 Mandat)
• Roth Susanne, 1973, Leiterin Finanzen & Personal, Waldkirch, FDP (bisher)

Mitglieder des Schulrates (6 Mandate)
• Büsser Christian, 1992, Schreiner, Waldkirch, parteilos (bisher)
• Keller Priska, 1974, Projektleiterin, Waldkirch, parteilos (bisher)
• Leutenegger Andrea, 1984, Lehrerin, Bernhardzell, IGB (bisher)
• Luder Sandra, 1975, Lehrerin, Waldkirch, Die Mitte (bisher)
• Albrigo Sandro, 1981, HR-Leiter, Bernhardzell, IGB 
• Heuberger Christoph, 1987, Bauschreiner, Waldkirch, parteilos
• Zaugg Jämes, 1985, Verkauf und Anwendungstechniker bei ISOCELL Schweiz AG, Bernhardzell, parteilos 

Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission (5 Mandate)
• Keller Andy, 1984, Eidg. dipl. Landmaschinenmechanikermeister, Waldkirch, SVP (bisher) 
• Spaar Peter, 1972, Softwareentwicklung, Dipl. Ing. FH, Waldkirch, FDP (bisher)
• Stalder Björn, 1982, Bauleiter Fassadenbau, Waldkirch, parteilos (bisher)
• Giacomelli Andreas, 1987, Lehrer, Waldkirch, Die Mitte
• Maggiorini Philipp, 1984, dipl. Treuhandexperte, Waldkirch, FDP 

Die überparteiliche Arbeitsgruppe Wahlen 2024 organisiert am 27. August 2024 um 20.00 Uhr eine Kandidatenvorstellung für das Schulratspräsidium, den Schulrat, den Gemeinderat und die Geschäftsprüfungskommission sowie ein Podium für das Gemeindepräsidium im Mehrzweckraum Schulhaus Breite.

dPaleggo Festival – 18. bis 21. Juli 2024 in Waldkirch bewilligt11.07.2024

Die Organisatoren des Musikfestivals Paleggo haben beim Kantonsforstamt ein Gesuch um Bewilligung des Musikfestivals auf der Eggwisen, Edlischwil, eingereicht. 
[...]
Der Kanton hat dazu die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben geprüft und stellt fest, dass diese eingehalten werden können. Aus diesem Grund hat das Kantonsforstamt nach Anhörung der Gemeinde und weiterer Fachstellen den Anlass bewilligt. Die Bewilligung beinhaltet das Abspielen von Live-Musik am Freitag und Samstag bis 2.00 Uhr.

dBauanzeige Mooshueb, 9205 Waldkirch08.07.2024

Das Baugesuch liegt vom 9. Juli 2024 bis 22. Juli 2024 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Anbau Aussenliegeboxen mit Mist-/Waschplatz, Korrektur; Erweiterung Aussenliegeboxen und Umbau im Stallinnern
Baugrundstück: 499
Bauherrschaft: Marco Helfenberger, Leimatstrasse 4, 9205 Waldkirch
Grundeigentümer: Elmar Wick, Mosshueb 413, 9205 Waldkirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dGlatteiswarnsonde Tannenberg – Miete statt Kauf04.07.2024

Um bei Wettereinflüssen auf den Strassen, wie der Bildung von Glatteis, frühzeitig informiert zu werden, können Strassen mit einem sogenannten Glatteisfrühwarnsystem (GFS) ausgestattet werden. Diese Sonden übermitteln regelmässig meteorologische Informationen wie die Temperatur oder die Luftfeuchtigkeit.[...]
Das Glatteisfrühwarnsystem alarmiert aufgrund verschiedener Messungen und eingestellter Parameter den Pikettverantwortlichen des Werkhofs, wenn sich Glatteis zu bilden droht. Da an den Kantonsstrassen auf unserem Gemeindegebiet bereits zwei Messstellen in Betrieb sind und wir bei einem Zubau auf einer Gemeindestrasse alle Daten auf unserem Gemeindegebiet einsehen können, entsteht mit der Erweiterung von Messstellen auf unseren Gemeindestrassen ein optimales Netz, das einen Grossteil unseres Gemeindegebietes abdeckt. Durch unsere Topografie sowie die grossen Höhenunterschiede in unserem Gemeindegebiet müssen die Mitarbeitenden des Werkhofes je nach Winter bis zu 150 Kontrollfahrten je Winter durchführen. Die Kontrollfahrten können durch die Einführung eines Glatteiswarnsystems stark reduziert werden. Der Gemeinderat hat aufgrund dieser Ausgangslage im Budget 2024 die Beschaffung einer Glatteiswarnsonde über die Investitionsrechnung 2024, im Betrag von 80'000 Franken, vorgesehen. 
Aufgrund des Hinweises eines aufmerksamen Mitbürgers an der Vorversammlung hat der Gemeinderat zur Beschaffung der Glatteiswarnsonde weitere Abklärungen in Auftrag gegeben und den Vergleich «Verkauf vs. Miete» anstellen lassen. Dieser Vergleich führt dazu, dass die Glatteiswarnsonde nun für den Zeitraum von 15 Jahren gemietet und nicht gekauft wird. Der Gemeinderat bedankt sich für den wertvollen Input an der Vorversammlung, welcher dazu geführt hat, dass die Beschaffung zugunsten einer Mietlösung angepasst werden konnte. 

dHerzliche Gratulation, Gian Luca, zum bestandenen Lehrabschluss!04.07.2024

Unser Lernender, Gian Luca Crose, hat seine dreijährige Ausbildung zum Kaufmann öffentliche Verwaltung erfolgreich abgeschlossen. Der Gemeinderat, die Geschäftsleitung und die Mitarbeitenden der Gemeinde Waldkirch gratulieren ihm ganz herzlich zu diesem tollen Erfolg! 
[...]
Gian Luca wird Ende Juli aus der Gemeinde Waldkirch austreten. Wir wünschen ihm bereits heute nur das Allerbeste für die Zukunft und danken ihm für die wertvolle und tolle gemeinsame Zeit in den vergangenen drei Jahren. 

dBauanzeige Obergrimm, 9205 Waldkirch02.07.2024

Das Baugesuch liegt vom 3. Juli 2024 bis 16. Juli 2024 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Umbau & Umnutzung Scheune in neue Betriebsleiterwohnung mit Hofladen; Korrektur Grundriss und Anbau Sitzplatzüberdachung
Baugrundstück: 1752
Bauherrschaft und Grundeigentümer Emanuel Süess, Obergrimm 1521, 9205 Waldkirch










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Niederwil 766, 9205 Waldkirch01.07.2024

Das Baugesuch liegt vom 2 Juli 2024 bis 15. Juli 2024 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Errichtung und Betrieb Erdsonden-Wärmepumpe
Baugrundstück: 2364
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Andreas und Irene Räss, Hölzli 243, 9204 Andwil SG










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dKündigung Bausekretärin Yvonne Zwicker27.06.2024

Unsere Mitarbeiterin Yvonne Zwicker hat sich entschieden, eine neue Herausforderung in der Privatwirtschaft anzunehmen. Aus diesem Grund hat sie ihre Anstellung bei der Gemeinde Waldkirch per 30. September 2024 gekündigt.[...]
Yvonne Zwicker war während rund 24 Jahren bei der Gemeinde Waldkirch, ursprünglich als Ratsschreiberin und später als Bausekretärin, tätig. Wir wünschen Yvonne Zwicker schon heute nur das Allerbeste für die Zukunft. Um diese wichtige Schlüsselstelle wieder rechtzeitig besetzen zu können, wird die Stelle der Leiterin oder eines Leiters Bauberatung und Bewilligungen über die üblichen Kanäle zur freien Bewerbung ausgeschrieben. 

dPensionierung Albert Kaiser per Ende Juni 202427.06.2024

Per Ende Juni tritt Albert Kaiser in den wohlverdienten Ruhestand.[...]
Er hat in den vergangenen 15 Jahren stundenweise als Reinigungsmitarbeiter in der Turnhalle Bünt wertvolle Arbeit für die Gemeinde Waldkirch geleistet. Wir bedanken uns bei Albert Kaiser ganz herzlich für die geleistete Arbeit zugunsten unserer Gemeinde und wünschen ihm für die Zukunft nur das Allerbeste.

dWahl Hauswart-Team Bernhardzell per 1. Januar 202527.06.2024

Rosmarie List und Werner Fuchs, Hauswart-Team der Schulanlage Bernhardzell, werden per Ende Jahr in Pension gehen. Die Stelle als Hauswart/-in (Pensum 80 bis 100 Prozent) und die Stellen Mitarbeiter/-innen Reinigung (Pensum 20 bis 60 Prozent) wurden im April zur freien Bewerbung ausgeschrieben. Die Geschäftsleitung hat nun ein neues Hauswart-Team gewählt. 

Christoph Lutz, Hauswart 80 %, wohnhaft in Andwil
Cornelia Zahner, Mitarbeiterin Reinigung, 40 %, wohnhaft in Waldkirch
Juracea Christen, Mitarbeiterin Reinigung, 40 %, wohnhaft in Bernhardzell[...]
Das neue Hauswart-Team wird per 1. Januar 2025 die Stellen antreten. Wir heissen Christoph Lutz, Cornelia Zahner und Juracea Christen bereits heute herzlich in unserem Team willkommen und wünschen ihnen bis dahin alles Gute.


 

dBauanzeige St. Gallerstrasse 45, 9304 Bernhardzell26.06.2024

Das Baugesuch liegt vom 27. Juni 2024 bis 10. Juli 2024 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Demontage Elektroheizung , Errichtung und Betrieb Erdsondenwärmepumpe
Baugrundstück: 836
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Alder Benno und Yvonne, Büchelwisstrasse 17, 9304 Bernhardzell










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Oberwaldstrasse 1b, 9205 Waldkirch26.06.2024

Das Baugesuch liegt vom 27. Juni 2024 bis 10. Juli 2024 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Demontage Elektrozentralheizung, Errichtung und Betrieb Luft-Wasser-Wärmepumpe
Baugrundstück: 136
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Krüsi Angelka und Michael, Oberwaldstrasse 1b, 9205 Waldkirch










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Sornpark 5, 9246 Niederbüren20.06.2024

Das Baugesuch liegt vom 21. Juni 2024 bis 4. Juli 2024 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Abbruch altes Lagergebäude
Baugrundstück: 1983
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Alurex Soleda AG, Sornpark 1, 9246 Niederbüren











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Grütt 1000, 9304 Bernhardzell17.06.2024

Das Baugesuch liegt vom 18. Juni 2024 bis 1. Juli 2024 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Umbau Wohnhaus und Fassadenergänzung Scheune
Baugrundstück: 1059
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Patrick Thomi, Bübach 8, 9245 Sonnental










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

d​Neuausrichtung Dorfladen und Postangebot Bernhardzell 13.06.2024

Die Betreiberin des Dorfladens Bernhardzell, Lydia Popp, hat kommuniziert, dass sie per Ende Juli 2024 den Betrieb des Dorfladens Bernhardzell nicht mehr weiterführt. Mit der Schliessung des Dorfladens kann auch die Poststelle (Filiale beim Partner) nicht mehr weiterbetrieben werden. Der Gemeindepräsident Aurelio Zaccari wurde von der Ladenbetreiberin Lydia Popp sowie von der Schweizerischen Post diesbezüglich kontaktiert und informiert. [...]
Betrieb Dorfladen
In den letzten Wochen wurden nun diverse Gespräche geführt und Varianten für einen künftigen Betrieb des Dorfladens und der Post (Filiale beim Partner) geprüft. In der relativ kurzen Zeit bis Ende Juli wird es weder für die Poststelle (Filiale beim Partner) noch für den Dorfladen eine sofortige Nachfolgelösung geben. Dennoch laufen Abklärungen zwischen einer neuen möglichen Betreiberin, dem Liegenschaftsbesitzer Claudio Popp und dem Gemeindepräsidenten für eine künftige Dorfladenlösung. Dies mit dem Ziel, in den ersten Monaten 2025 den Dorfladen wieder eröffnen zu können. In welcher Form der Dorfladen betrieben werden kann, wird in den nächsten Wochen geklärt. Die Lösung mit einem Selbstbedienungsladen steht aktuell im Vordergrund. Dazu sind allerdings noch einige Abklärungen und Absprachen sowie die notwendige Nutzungs- und Betriebsbewilligung nötig.

«Postfiliale beim Partner»
Bei der «Postfiliale beim Partner» im Dorfladen Bernhardzell wird es ebenfalls eine Veränderung geben (siehe Kommunikation der Post). Nach der Ladenschliessung wird die Post vorerst einen Hausservice anbieten. Sollte der Dorfladen wieder öffnen und durch Betriebspersonal bedient werden, kann eine Filiale beim Partner wieder ins Auge gefasst werden. Diese Option hat sich der Gemeinderat zusichern lassen. Aktuell sind noch weitere Varianten in Prüfung die «Postfiliale beim Partner» andernorts unterzubringen. Sobald weitere Fakten vorliegen, werden wir über das Mitteilungsblatt wieder informieren. Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an Gemeindepräsident Aurelio Zaccari wenden.  

d Die Post führt in Bernhardzell den Hausservice ein13.06.2024

Ab Montag, 15. Juli 2024, bietet die Post in Bernhardzell den Hausservice an. Damit können die Kundinnen und Kunden ihre Postgeschäfte und den Zahlungsverkehr direkt an der Haustüre beim Pöstler erledigen. 
​Nötig wird die Umstellung in der Postversorgung, weil der bisherige Partner der Post, der Dorfladen, per Ende Juli seine Türen schliesst. Postgeschäfte können noch bis Samstag, 13. Juli 2024, im Dorfladen erledigt werden.[...]
Der Hausservice ist ein bewährtes Modell der Post und eine beliebte Dienstleistung, die 400 000 Haushalte in der Schweiz nutzen. Dabei können die Kundinnen und Kunden von Montag bis Freitag an der Haustüre Briefe verschicken, Pakete aufgeben, Briefmarken bestellen oder Einzahlungen in bar erledigen. Die gewünschten Postdienstleistungen kann die Kundschaft entweder online, über die Post-App, mit einem Bestellstift oder telefonisch beim Kundendienst der Post anfordern. Die Pöstlerinnen und Pöstler erhalten so die Bestellung der Kundinnen und Kun-den und klingeln auf ihrer nächsten Tour an der Haustüre, um das gewünschte Postgeschäft abzuwickeln – bei einer Bestellung bis 7.30 Uhr sogar noch am gleichen Tag.
Die Post informiert die Einwohnerinnen und Einwohner von Bernhardzell in den kommenden Tagen direkt mit einem Flyer über diese Änderung. Einige Tage vor der Umstellung stellt die Post in einem persönlichen Schreiben das Angebot und den Ablauf des Hausservice im Detail vor. Gleichzeitig ist die Post mit möglichen neuen Partnern im Gespräch. Sofern eine Nachfolgelösung gefunden werden kann, ist eine Rückführung in eine integrierte Postfiliale wieder möglich. Für Fragen stehen den Einwohnerinnen und Einwohnern von Bernhardzell die Postmitarbeitenden unter der Nummer 0848 888 888 gerne zur Verfügung.

Die Schweizerische Post

dZustimmung Sanierung MZG und Schulhaus Bernhardzell13.06.2024

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben am 9. Juni 2024 der Sanierung der beiden Liegenschaften MZG Bernhardzell und Schulhaus Bernhardzell deutlich zugestimmt. [...]
Die beiden Projekte werden nun weiterbearbeitet und die Sanierungsarbeiten vorbereitet. Es ist, wie erwähnt, angedacht, die Sanierung des Mehrzweckgebäudes im Sommer 2025 umzusetzen und diese am Schulhaus Bernhardzell im Sommer 2026. Damit kann sichergestellt werden, dass für die Vorbereitungen genügend Zeit zur Verfügung steht und die Sanierungsarbeiten speditiv umgesetzt werden können. Die Sanierung des Mehrzweckgebäudes soll während der Sommerferien stattfinden, damit anschliessend an die Ferien die Nutzung für die Vereine und Organisationen wieder möglich ist. Weitere Details und Informationen werden wir in den kommenden Wochen und Monaten über das Mitteilungsblatt publizieren.  

dBroschüre «Wenn Sie einmal Hilfe brauchen» online verfügbar06.06.2024

In den letzten Jahren wurde die Broschüre «Wenn Sie einmal Hilfe brauchen» jährlich als Beilage im Mitteilungsblatt an alle Bewohnerinnen und Bewohner unserer Gemeinde zugestellt. Da heute bereits viele die Informationen auf unserer Website direkt abrufen oder die Notfallnummern anderweitig gespeichert haben, soll die Zustellung der Broschüre «Wenn Sie einmal Hilfe brauchen» künftig nicht mehr als Beilage im Mitteilungsblatt erfolgen. Dadurch geht die Gemeinde Waldkirch einen weiteren Schritt in Richtung Nachhaltigkeit. [...]
Bewohnerinnen und Bewohner, welche die Broschüre gerne doch noch in Papierform zugestellt haben möchten, dürfen sich gerne bei der Gemeinde melden (058 228 79 12), oder Sie können die Broschüre in der Kanzlei (Büro 107) der Gemeinde Waldkirch abholen. Zudem ist die Broschüre digital auf unserer Website unter «Gemeindeorganisation > Beratungsstellen» einsehbar und kann dort auch heruntergeladen werden.

Wir danken für Ihr Verständnis.

dBauanzeige Rüti, 9204 Andwil 06.06.2024

Das Baugesuch liegt vom 7. Juni 2024 bis 20. Juni 2024 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Befestigung Vorplatz Milchraum und Remise mit Entwässerung in Güllengrube
Baugrundstück: 1437
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Guido Lengwiler, Rüti 226, 9204 Andwil SG











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Niederwil 799, 9205 Waldkirch03.06.2024

Das Baugesuch liegt vom 4. Juni 2024 bis 17. Juni 2024 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Photovoltaikanlage
Baugrundstück: 1510
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Gerschwiler Erich, Niederwil 799, 9205 Waldkirch










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Hasenberg, 9205 Waldkirch27.05.2024

Das Baugesuch liegt vom 28. Mai 2024 bis 10. Juni 2024 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Neubau Treibhäuser und geschützte Arbeitsplätze
Baugrundstück: 551
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Stiftung Heilsarmee Schweiz, Laupenstrasse 5, 3001 Bern










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Holderweg 7, 9304 Bernhardzell27.05.2024

Das Baugesuch liegt vom 28. Mai 2024 bis 10. Juni 2024 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Demontage Ölheizung, Errichtung und Betrieb Luft-Wasser-Wärmepumpe
Baugrundstück: 1647
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Irene und Markus Eigenmann, Holderweg 7, 9304 Berhardzell










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Tannenberg 296, 9205 Waldkirch23.05.2024

Das Baugesuch liegt vom 24. Mai 2024 bis 6. Juni 2024 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Hofladen
Baugrundstück: 1163
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Bruno Bischofberger, Tannenberg 296, 9205 Waldkirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Holderweg 9, 9304 Bernhardzell21.05.2024

Das Baugesuch liegt vom 22. Mai 2024 bis 4. Juni 2024 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Demontage Ölheizung, Errichtung und Betrieb Luft-Wasser-Wärmepumpe
Baugrundstück: 1646
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Denise Menzi, Holderweg 8, 9304 Bernhardzell
Reto Menzi, Taholter 752, 8873 Amden









Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Schachen 981, 9304 Benrhardzell20.05.2024

Das Baugesuch liegt vom 21. Mai 2024 bis 3. Juni 2024 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Anbau Remise (bereits ertsellt)
Baugrundstück: 1042
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Kehl Roger










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Lee, 9304 Bernhardzell16.05.2024

Das Baugesuch liegt vom 17. Mai 2024 bis 30. Mai 2024 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Abbruch bestehendes Wohnhaus, Neubau zwei Mehrfamilienhäuser mit Tiefgaragen, Errichtung und Betrieb von Erdwärmesonden-Wärmepumpen
Baugrundstück: 1813, 1849
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Immo-Rhoden AG, Industriestrasse 28, 9100 Herisau










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Schöntal 970, 9304 Bernhardzell13.05.2024

Das Baugesuch liegt vom 14. Mai 2024 bis 27. Mai 2024 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Verkaufswagen
Baugrundstück: 1067
Bauherrschaft: Tanja Neff, Malerhof 1045, 9304 Bernhardzell
Grundeigentümer: Erwin Knechtle, Schöntal 970, 9304 Bernhardzell










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Hirschgartenstrasse 2, 9205 Waldkirch06.05.2024

Das Baugesuch liegt vom 7. Mai 2024 bis 21. Mai 2024 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Erweiterung Holztrocknungsanlage
Baugrundstück: 30
Bauherrschaft: Appenzeller Bohlenstangen AG, Dorfstrasse 29, 9108 Gonten
Grundeigentümer: Josef Werz AG, Hirschgartenstrasse 2, 9205 Waldkirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dGeschwindigkeitsregime St. Pelagibergstrasse bleibt bestehen02.05.2024

Der Gemeinderat hat aufgrund verschiedener Anfragen und Rückmeldungen aus der Bevölkerung eine Überprüfung des Geschwindigkeitsregimes an der St. Pelagibergstrasse, Abschnitt Neubrunn bis Widenhueb, in Auftrag gegeben.[...]
Die St. Pelagibergstrasse zwischen dem Sportplatz Breiten und dem Weiler Widenhueb ist eine Gemeindestrasse 1. Klasse und mit der Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerorts signalisiert. Sie verfügt über ein einseitiges Trottoir und hat im Bereich Widenhueb mehrere, nahe an der Strasse liegende Bauten mit teils unübersichtlichen Erschliessungen, welche direkt auf die St. Pelagibergstrasse führen. Bis vor drei Jahren war der Abschnitt als Ausserortsstrecke mit der Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h signalisiert. Im Zuge des Neubaus des Sportplatzes wurde die Signalisation überprüft und auf eine Innerortsstrecke mit der Höchstgeschwindigkeit 50 km/h angepasst. Die Anordnung wurde damals durch eine Verfügung der Kantonspolizei ohne verkehrstechnisches Gutachten vollzogen.

Gutachten in Auftrag gegeben
Der Gemeinderat hat nun ein Gutachten über diesen Strassenabschnitt in Auftrag gegeben. Dies mit dem Ziel zu prüfen, ob die Signalisation auf 60 km/h angehoben werden könnte. Aus dem Gutachten geht nun hervor, dass eine Signalisation der Höchstgeschwindigkeit 60 km/h zur Folge hätte, dass der Bereich wieder als «ausserorts» einzustufen wäre. Bei einer Ausserortssituation mit Tempo 60 km/h erhöhen sich die Beobachtungsdistanz und auch die Anhaltesichtweite. Gemäss Gutachten wären die Sichtverhältnisse insbesondere bei den Einlenkern im Weiler Widenhueb nicht mehr ausreichend. Aufgrund der Abklärungen muss festgestellt werden, dass eine Erhöhung der Geschwindigkeit auf 60 km/h nicht ohne Nachteile für die Verkehrssicherheit umgesetzt werden kann. In Anlehnung an Art. 108 Abs. 3 Signalisationsverordnung (SR 741.21, abgekürzt SSV) ist eine Heraufsetzung der Höchstgeschwindigkeit aber nur zulässig, wenn dadurch der Verkehrsablauf ohne Nachteile für Sicherheit und Umwelt verbessert werden kann. 

Aufgrund der erwähnten Gründe muss festgestellt werden, dass eine Erhöhung der Geschwindigkeit auf 60 km/h nicht ohne Nachteile für die Verkehrssicherheit umgesetzt werden kann, weshalb der Gemeinderat entschieden hat, darauf zu verzichten und die angeordnete Signalisation 50 km/h innerorts zu belassen. Diese Haltung wird von der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, gestützt.

d10-Jahr-Dienstjubiläum Bruno Eigenmann02.05.2024

Unser Mitarbeiter Werkhof, Bruno Eigenmann, feierte am 1. Mai 2024 sein Dienstjubiläum.[...]
Er hat vor 10 Jahren am 1. Mai 2014 seine Arbeit bei der Gemeinde Waldkirch angetreten. Wir gratulieren Bruno ganz herzlich zu diesem speziellen Jubiläum und danken ihm für seine Treue und die sehr geschätzte und wertvolle Arbeit, die er täglich für unsere Gemeinde und unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger leistet. Für die Zukunft wünschen wir ihm weiterhin alles Gute und freuen uns auf die weitere geschätzte Zusammenarbeit.

dBauanzeige Schuepis, 9205 Waldkirch01.05.2024

Das Baugesuch liegt vom 2. Mai 2024 bis 15. Mai 2024 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Gedecktes Räudebad
Baugrundstück: 1289
Bauherrschaft: Beatrix Stark-Hengartner, Schuepis 1991, 9205 Waldkirch
Stefan Stark-Hengartner, Schuepis 1991, 9205 Waldkirch
Grundeigentümer: Beatrix Stark-Hengartner, Schuepis 1991, 9205 Waldkirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Ronwil 2073, 9205 Waldkirch29.04.2024

Das Baugesuch liegt vom 30. April 2024 bis 13. Mai 2024 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Photovoltaikanlage (Indachanlage)
Baugrundstück: 2363
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Patricia Hangartner, Zellersmüli 89, 9100 Herisau
Reto Müller, Zellersmüli 89, 9100 Herisau










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Tannenberg 646, 9205 Waldkirch29.04.2024

Das Baugesuch liegt vom 30. April 2024 bis 13. Mai 2024 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Demontage Ölheizung, Errichtung und Betrieb einer Erdsonden-Wärmepumpe
Baugrundstück: GS-Nr. 1151
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Erich Frehner, Tannenberg 646, 9205 Waldkirch
Ruedi Frehner, Langweidstrasse 4, 9000 St. Gallen
Martin Loosli, Glaswingerten 5, 9507 Stettfurt
Stefan Loosli, St. Georgen-Strasse 44, 9000 St. Gallen










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dAbschluss Projekt Periodische Nachführung der Amtlichen Vermessung25.04.2024

In den vergangenen Monaten wurde durch die GEOINFO Vermessungen AG im ganzen Gemeindegebiet eine periodische Nachführung (PNF) der Amtlichen Vermessung durchgeführt. [...]
Ziel dieses Projektes war es, die Bestandteile der Amtlichen Vermessung, für welche kein Meldewesen organisiert werden kann, an die aktuelle tatsächliche Situation anzugleichen. Dies betrifft insbesondere auch den Plan für das Grundbuch und die Publikation der Daten im Geoportal.

Mit der periodischen Nachführung wurden diverse Bestandteile des Grundbuchplanes überarbeitet, so z. B. der Verlauf von Strassen, Wegen und Gewässern. Ein besonderer Fokus lag auf der Bereinigung der Waldränder. Anhand verschiedener Datengrundlagen (Digitales Höhenmodell, Luftbild, Basiswaldfläche und weitere) wurde ein Entwurf für den Verlauf des Waldrandes erarbeitet. Dieser wurde durch das Kantonsforstamt des Kantons St. Gallens kontrolliert und in den Datensatz der Amtlichen Vermessung eingearbeitet. Die Überarbeitung der Waldränder bringt verschiedene Vorteile mit sich. Zum einen werden die Waldränder aktualisiert und damit den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Zum anderen erfolgt eine Harmonisierung der verschiedenen Datensätze, wodurch im Anschluss eine einheitliche Definition der Waldabgrenzungen vorliegt.

Die Aktualisierung der Daten der Amtlichen Vermessung betrifft ausschliesslich die beschreibenden Inhalte der Liegenschaften. Die Grundstücksflächen werden durch die periodische Nachführung nicht verändert. In diesen Tagen ist die Lieferung der neuen Liegenschaftsbeschriebe an das Grundbuchamt und damit auch der grundbuchliche Abschluss des Projektes erfolgt.

GEOINFO Vermessungen AG / Grundbuchamt

dInbetriebnahme neuer Halbunterflurbehälter25.04.2024

Die Gemeinde Waldkirch hat im Rahmen der Umsetzung des Projektes Einführung Halbunterflurbehälter einen weiteren Ausbauschritt umgesetzt. Neu konnten die Halbunterflurbehälter an der Schützengasse 3, an der Oberwaldstrasse (beim Volleyballfeld) und beim Werkhof Buechwisen in Waldkirch realisiert werden.[...]
Diese werden am Mittwoch, 1. Mai 2024, in Betrieb genommen. Es wird in diesen Gebieten ab dem 7. Mai 2024 keine Strassensammlungen der Kehrichtsäcke und Haushaltscontainer mehr geben. Die Gewerbecontainer werden weiterhin geleert. 

Die Grösse und Anzahl der Halbunterflurbehälter richtet sich an das zugeteilte Einzugsgebiet. Sämtliche betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner werden mit einem Info-Brief bedient, damit ihnen bekannt ist, welchem Halbunterflurbehälter ihre Liegenschaft oder Wohnung zugeteilt ist. Nutzen Sie die Halbunterflurbehälter nur, wenn Sie im Einzugsgebiet wohnen. Die Realisierung zusätzlicher Halbunterflurbehälter in Waldkirch und Bernhardzell wird in diesem Jahr weiter vorangetrieben. Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an den Facility Manager der Gemeinde Waldkirch, Herrn Andreas Rüegsegger (andreas.rueegsegger@waldkirch.ch), wenden.

dNeubau Trafostation Dorfegg – stetiger Ausbau des Stromnetzes25.04.2024

Am Mittwoch, 17. April 2024, wurde an der St. Pelagibergstrasse in Waldkirch mit schwerem Gerät die neue Trafostation «Dorfegg» angeliefert und platziert.[...]
Das Stromnetz der Technischen Betriebe Waldkirch wird stetig weiterentwickelt, um der technischen sowie baulichen Entwicklung im Versorgungsgebiet gerecht zu werden und um die Ziele der Energiestrategie 2050 sowie die daraus resultierenden (künftigen) Bedürfnisse möglichst gut abdecken zu können. Im Baugesuchsverfahren für die neuen Mehrfamilienhäuser an der St. Pelagibergstrasse /Arneggerstrasse wurde festgestellt, dass die vorhandenen Netzkapazitäten in diesem Bereich in Zukunft nicht mehr ausreichen werden. Aus diesem Grund wurde an der Schnittstelle der beiden bestehenden Trafostationen «Bünt» (Turnhalle Bünt) und «Freihof» (Rosenheimweg) die neue, zusätzliche Trafostation «Dorfegg» geplant und umgesetzt.  

Die Trafostation «Dorfegg» ist ein Fertigbetongebäude, welches im Werk der Cellpack Power Systems AG in Villmergen Aargau vorgefertigt und vorinstalliert wurde. Aufgrund der Grösse und eines Gesamtgewichts von knapp 48 Tonnen erfolgte die Anlieferung dieser Trafostation in drei Teilen mittels Spezialtransports. Dafür mussten für Autobahn und Kantonsstrasse entsprechende Fahrbewilligungen eingeholt werden. Der Aufbau der Trafostation erfolgte mit einem grossen Pneukran, wofür an der St. Pelagibergstrasse zwischen Einlenker Arneggerstrasse und Kreisel von 6.00 bis etwa 10.00 Uhr eine Vollsperrung notwendig war. 
Zwischen dem Start der Planungsarbeiten und der geplanten Inbetriebnahme der Trafostation «Dorfegg» im Frühsommer 2024 sind rund 2,5 Jahre vergangen. Mit der neuen Trafostation «Dorfegg» können die Netzkapazität in diesem Gebiet wesentlich erhöht und die beiden bereits hoch ausgelasteten Stationen «Bünt» und «Freihof» entlastet werden. Netzanpassungen/Netzausbauten wie im Gebiet Dorfegg laufen an etlichen Orten im Versorgungsgebiet der Technischen Betriebe Waldkirch.

dBauanzeige Tannenberg 646, 9205 Waldkirch25.04.2024

Das Baugesuch liegt vom 26. April 2024 bis 13. Mai 2024 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Demontage-Ölheizung, Erdondenbohrung, Einbau Sole-Wasser-Wärmepumpe
Baugrundstück: Nr. 1151, Tanneberg 646, 9205 Waldkirch
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Erich Frehner, Tannenberg 646, 9205 Waldkirch
Ruedi Frehner, Langweidstasse 4, 9000 St. Gallen
Martin Loosli, Glaswingerten 5, 9507 Stettfurt
Stefan Loosli, St. Georgen-Strasse 44, 9000 Waldkich










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Schwalbenweg 10, 9304 Bernhardzell24.04.2024

Das Baugesuch liegt vom 25. April 2024 bis 8. Mai 2024 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Erstellung Gartenmauer mit Quadersteinen
Baugrundstück: 2246
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Jenan Joseph Krishnapillai, Schwalbenweg 9, 9304 Bernhardzell










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dPensionierung Hauswartung Werner Fuchs und Rosmarie List18.04.2024

Werner Fuchs und Rosmarie List treten per Ende Jahr in den wohverdienten Ruhestand. Wir wünschen den beiden an dieser Stelle alles Gute für die Zukunft und bedanken uns ganz herzlich für die langjährige und geschätzte Zusammenarbeit. [...]
Werner Fuchs hat am 1. September 2000 seine Arbeit als Hauswart der Primarschulgemeinde Waldkirch aufgenommen und war während 14 Jahren als Hauswart des Primarschulhauses Breite tätig. Im Jahr 2015 führte Waldkirch die Einheitsgemeinde ein. Mit dem Neubau des Schulhauses Breite wechselte Werner Fuchs seinen Arbeitsort und übernahm die Schulanlage Bernhardzell. Nun wird er nach rund 24 Jahren Tätigkeit als Hauswart in Waldkirch und Bernhardzell am 31. Dezember 2024 in den wohlverdienten Ruhestand treten. Rosmarie List trat am 1. Oktober 2019 ihre Stelle als Reinigungsmitarbeiterin an und unterstützt Werner Fuchs bei der Reinigung des Schulhauses Bernhardzell sowie der Reinigung des Kindergartens Bernhardzell. Dies mit einem Stellenpensum von 60 Prozent. Nach rund 5-jähriger Tätigkeit tritt auch sie in den wohlverdienten Ruhestand und wird gemeinsam mit ihrem Lebenspartner Werner Fuchs per Ende Jahr diese Aufgabe in neue Hände übergeben. Wir wünschen an dieser Stelle unserem langjährigen und verdienten Hauswart Werner Fuchs sowie seiner Lebenspartnerin Rosmarie List alles Gute für die Zukunft und bedanken uns ganz herzlich für die langjährige und geschätzte Zusammenarbeit. Die Reinigungsarbeiten, die Rosmarie List für die Kirchgemeinde Bernhardzell vornimmt, wird sie noch bis Ende 2025 ausführen. 

Neuausschreibung
Die beiden Stellen werden im vorliegenden Mitteilungsblatt zur Bewerbung ausgeschrieben. Es ist vorgesehen, dass die Stelle des Hauswartes mit einem Pensum von 80 bis 100 Prozent wiederbesetzt wird. Um bei der Arbeitseinteilung flexibler zu werden, werden zwei Stellen als Reinigungsmitarbeiter/in mit Teilzeitpensen ausgeschrieben.
 

dInformationen zur Entwicklung bei der Grüngutsammlung18.04.2024

Die Einführung der Grüngutsammlung ab dem 1. Januar 2023 war eine bedeutende Entscheidung des Gemeinderats. Ein zentraler Aspekt dieser Umsetzung ist die Finanzierung durch eine spezielle Abfallkasse (Spezialfinanzierung), was sicherstellt, dass die Kosten für die Abfallentsorgung vollständig durch die Abfallgebühren gedeckt werden und keine Steuergelder dafür verwendet werden dürfen. Die Erweiterung der Grüngutsammlung um Küchenabfälle und die Aufbereitung in einer Biogasanlage sind innovative Schritte zur Förderung einer nachhaltigen Abfallwirtschaft. Die Nutzung von Biogas als Energiequelle schliesst einen natürlichen Kreislauf und trägt zur Reduzierung der Umweltbelastung bei.[...]
Rückblick auf die Jahresmengen 2020 bis 2022
Der Rückblick auf die Jahreszahlen zeigt eine deutliche Abnahme der Grüngutmengen ab dem Jahr 2023:
• Im Jahr 2020 wurden 395,1 Tonnen Grüngut gesammelt.
• Im Jahr 2021 stieg die Menge leicht auf 407,41 Tonnen an. 
• Im Jahr 2022 sank die Menge an Grüngut auf 402,94 Tonnen.
• Im Jahr 2023 und der Einführung der Containersammlungen sank die Menge an Grüngut auf neu 102.82 Tonnen.

Neue Sammlung per 1. Januar 2023
Mit der neuen Sammlung wurde im Jahr 2023 eine Menge von 102,82 Tonnen Grüngut gesammelt, was zu einem deutlich reduzierten Defizit von Fr. 3 214.00 führte. In den nachfolgend aufgeführten Kosten der Jahre 2020 bis 2022, sind die Mietkosten für den Lagerplatz nicht in die Gesamtkalkulation der Grüngutsammlung einbezogen worden. Diese Kosten müssten ebenfalls berücksichtigt werden, um eine vollständige Bewertung der finanziellen Auswirkungen der Umstellung bei der «Grüngutsammlung» zu erhalten. Das Defizit wäre mit dieser Gesamtbetrachtung noch höher. Es ist erfreulich zu sehen, dass die getroffenen Massnahmen zur Förderung einer nachhaltigen Abfallwirtschaft zu einer Verringerung der Grüngutmengen und zu einer Verbesserung der finanziellen Situation der «Abfallkasse» beigetragen haben.

Zu den Grüngutzahlen 2023
Die Mengen sind von etwa 400 auf 103 Tonnen deutlich gesunken.
Der Preis pro Tonne ist mit Einführung der Holsammlung von Fr. 210.– auf Fr. 335.– gestiegen.
2020 betrug das Defizit für die Grüngutverwertung Fr. 47 783.– (Gebühr von Fr. 70.–/Grüngutkarte).
2021 betrug das Defizit für die Grüngutverwertung Fr. 45 852.– (Gebühr von Fr. 70.–/Grüngutkarte).
2022 betrug das Defizit für die Grüngutverwertung Fr. 38 865.– (Gebühr von Fr. 100.–/Grüngutkarte).
2023 betrug das Defizit für die Grüngutentsorgung lediglich noch Fr. 3 518.–. 

Info Neuerung 2025 – Chiplösung
Der Gemeinderat beschäftigt sich mit der Prüfung einer Chiplösung. Die Einführung eines Datenchips an den Grüngutbehältern ab 2025 markiert einen weiteren kundenfreundlicheren Schritt zur Optimierung unseres Abfallsystems. Durch die Integration dieses Chips können wir bei jeder Leerung benutzergerecht erfassen, wieviel Abfall entsorgt wurde, und die anfallenden Kosten entsprechend den tatsächlich genutzten Dienstleistungen (Mengen) verrechnen. Diese präzise Abrechnung ermöglicht eine effizientere Verwaltung des Grünabfallsystems und stellt sicher, dass die Gebühren fair und transparent sind. Sobald weitere Details zu dieser Neuerung verfügbar sind, werden wir Sie wieder informieren. Wir sind zuversichtlich, dass die Einführung des Datenchips einen positiven Beitrag zur Effizienz und Nachhaltigkeit unserer Abfallentsorgung leisten wird.
 

dRezertifizierung Energiestadt04.04.2024

Der Gemeinderat hat im Rahmen der Legislaturplanung 2021 bis 2024 verschiedene Schwerpunkte festgelegt. So unter anderem die Rezertifizierung des Energiestadtlabels, welches im 2024 ansteht.[...]
Aufgrund verschiedener Reaktionen aus der Bevölkerung zum Nutzen dieses Labels hat sich die Energie- und Umweltkommission im Auftrag des Gemeinderates im Detail noch einmal mit den Vor- und Nachteilen dieses Labels auseinandergesetzt und dem Gemeinderat beantragt, die Rezertifizierung noch einmal durchzuführen. Unter anderem lagen die Begründungen darin, dass in den letzten Jahren einige der Massnahmen zur Erlangung dieses Zertifikats umgesetzt wurden und damit bereits wichtige Voraussetzung zur Wiedererlangung erfüllt wurden. Der Gemeinderat hat ein Vierjahresprogramm ausgearbeitet und dieses parallel zur Frage der Rezertifizierung durch die Energie- und Umweltkommission prüfen lassen. Zusammen mit dem Antrag um Rezertifizierung hat die EuUK auch die Vorschläge im Vierjahresprogramm des Gemeinderates geprüft und beantragt, auch diese nach Prioritäten in den nächsten Jahren zu prüfen und umzusetzen.

Energie- und Umweltkommission wird angepasst
Der Gemeinderat hat sich an seiner letzten Sitzung auch mit der Zusammensetzung der Energie- und Umweltkommission auseinandergesetzt und entschieden, dass die Kommission angepasst werden soll. Die Kommission ist auf der strategischen Ebene zuständig, um den Gemeinderat bei Fragen zu Energie- und Umweltthemen zu beraten. Dies soll insbesondere in Bezug auf die Ausrichtung in strategischen Themen stattfinden. Die Kommission hat ein Antragsrecht an den Gemeinderat. Dieser entscheidet abschliessend über die Empfehlungen der Kommission. Aus diesem Grund wurde die Schnittstelle zur Gemeinde über den Ratsschreiber, der gleichzeitig als Aktuar der Kommission tätig ist, sichergestellt. Bisher nahm der Leiter Facility Management, Andreas Rüegsegger, diese Rolle ein, da er operativ für die Umsetzung verschiedener Massnahmen zuständig ist. Ebenfalls nicht mehr Mitglied der Energie- und Umweltkommission ist der Leiter Technische Betriebe, Christian Tresch. Dieser soll bei Bedarf an die Kommissionssitzungen eingeladen werden. Der Berater der Energieagentur, Daniel Wittenwiler, und der Ratsschreiber Michael Frei haben in der Kommission kein Stimmrecht. Dieses soll den Vertretern aus der Bevölkerung vorbehalten bleiben. Damit ist die Zusammensetzung der Energie- und Umweltkommission ab sofort wie folgt:

Energie- und Umweltkommission
• Grob Thomas, Gemeinderat, Präsident
• Egger Marius, Abfall, Entsorgung, Mobilität
• Meier Hans Jörg, Landverein am Tannenberg
• Oberholzer Roland, Gewerbe, Vertretung Bernhardzell
• Spirig Christian, IG Erneuerbare Energie, Naturschutzverein
• Wick Roman, Gewerbe (bis 31. Dezember 2024)
• Wittenwiler Daniel, Energieagentur St. Gallen (ohne Stimmrecht)
• Michael Frei, Ratsschreiber, Aktuar (ohne Stimmrecht)

Wir bedanken uns bei den langjährigen Mitgliedern der Energie- und Umweltkommission für ihren grossen Einsatz zugunsten der Bevölkerung ganz herzlich.

dVerkauf Liegenschaft St. Gallerstrasse 33, Bernhardzell04.04.2024

Der Gemeinderat hat in seiner Liegenschaftenstrategie festgelegt, dass Liegenschaften, die keinen strategischen Wert mehr für die Gemeinde haben, verkauft werden sollen. So können Investitionen eingespart werden und die Konzentration der finanziellen Mittel soll für Liegenschaften mit strategischer Bedeutung gebunden werden.[...]
Dies sind Schul- und Sportliegenschaften sowie öffentliche Gebäude zur allgemeinen Nutzung. Die alte Schulverwaltung an der Arneggerstrasse 12 wurde bereits verkauft, die Umsetzung des geplanten Mehrfamilienhausprojektes soll im Herbst starten. Das Schulhaus Steig steht kurz vor dem Verkauf, die öffentliche Auflage ist abgelaufen, nun steht die Erteilung der Baubewilligung an. 

Die Liegenschaft Nr. 830 an der St. Gallerstrasse 33 in Bernhardzell wurde am 21. September 2016 durch die Gemeinde Waldkirch erworben. Der Kaufpreis betrug damals Fr. 700 000.00. Das Grundstück umfasst 486 m2 und ist im Finanzvermögen der Gemeinde mit Fr. 764 000.00 ausgewiesen. Ziel war es, durch den Kauf der Liegenschaft das mittelfristige Bedürfnis nach Wohnungen für Asylsuchende abzudecken und zu gegebener Zeit, falls die Situation es zulässt, auch wieder zu verkaufen (Beschluss 315/2016 vom 27. September 2016). Um keine weiteren Finanzmittel in die Liegenschaft investieren zu müssen, steht der Verkauf der Liegenschaft Nr. 830 an. Der Gemeinderat hat dem Verkauf der Liegenschaft Mehrfamilienhaus St. Gallerstrasse 33 in Bernhardzell zugestimmt. Somit wurde diese in den gängigen Onlineportalen ausgeschrieben. Auf die Ausschreibung hin gingen mehrere Angebote ein. Am 27. Februar 2024 stimmte der Gemeinderat dem Verkauf der Liegenschaft an die Höchstbietenden, die Familie Alija und Hazeta Salihovic, whft. 9056 Gais, Schantlern 52, zu. Diese reichten für den Erwerb der Liegenschaft ein Angebot von
Fr. 700 000.00 ein. Die Gemeinde hat mit den Kaufinteressenten einen langjährigen Mietvertrag für die Wohnungen gesichert, damit auch künftig günstiger Wohnraum für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern zur Verfügung steht (mit Ausstiegsklausel, falls die Mitzinsen angehoben werden). 

Fakultatives Referendumsverfahren
Gemäss Anhang «Finanzbefugnisse», Ziff. 4.1 der Gemeindeordnung vom 23. März 2012, hat der Gemeinderat eine abschliessende Finanzkompetenz von Fr. 500 000.00 für die Veräusserung von Grundstücken im Finanzvermögen. Liegt der Betrag zwischen Fr. 500 000.00 und Fr. 1 000 000.00, muss der Beschluss zur Veräusserung dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Im vorliegenden Fall hat der Gemeinderat entschieden, das fakultative Referendum für den Beschluss über den Verkauf der Liegenschaft St. Gallerstrasse 33, Bernhardzell, vom 6. April 2024 bis zum
15. Mai 2024
anzusetzen. Der Gemeinderatsbeschluss kann während dieser Zeit auf der Publikationsplattform oder im Gemeindehaus eingesehen werden. Das Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens ist erfüllt, wenn innert der Auflagefrist ein Zehntel der Stimmberechtigten der letzten Gesamterneuerungswahl (248 gültige Unterschriften) die Abstimmung durch die Bürgerschaft verlangen. Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen.

dBauanzeige Felsenhof 431, 9205 Waldkirch26.03.2024

Das Baugesuch liegt vom 27. März 2024 bis 9. April 2024 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Demontage Ölheizung, Errichtung und Betreibe einer Erdsonden-Wärmepumpe
Baugrundstück: 174
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Nicole Thür, Felsenhof 431, 9205 Waldkirch
Marcel Thür, Felsenhof 431, 9205 Waldkirch











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Hauptwilerstrasse 17, 9205 Waldkirch22.03.2024

Das Baugesuch liegt vom 26. März 2024 bis 8. April 2024 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Antennentausch an best. Mobilfunkanlage Salt "SG_0816A"
Baugrundstück: Nr. 148, Hauptwilerstrasse 17, 9205 Waldkirch
Bauherrschaft: Salt Mobil SA, i.V. Swiss Infra Services SA, Thurgauerstrasse 136, 8152 Opfikon
Grundeigentümer: SOBI AG, Hauptwilerstrasse 17, 9205 Waldkirch










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dGesamterneuerungswahlen – Rücktritte per Ende Legislatur21.03.2024

Am 22. September 2024 stehen Gesamterneuerungswahlen für die Amtsdauer 2025 bis 2028 an.[...]
Der Gemeinderat hat die Behördenmitglieder und die Mitglieder der Kommissionen und Arbeitsgruppen gebeten, mitzuteilen, wer für die Amtsdauer 2025 bis 2028 nicht mehr zur Verfügung steht. Nach Ablauf der Meldefrist ist nun bekannt, dass folgende Amtsträger nicht mehr für eine weitere Amtsdauer zur Verfügung stehen und per Ende 2024 zurücktreten werden. Die Liste wurde noch um einen Amtsträger ergänzt. 

Nicht mehr für eine weitere Amtsdauer zur Verfügung stehen folgende Amtsträger:
• Aurelio Zaccari, Gemeindepräsident
• Irene Helg, Schulrätin
• Marcel Huwiler, Schulrat
• Daniel Maltaric, Präsident Geschäftsprüfungskommission
• Daniel Moser, Geschäftsprüfungskommission
• Heidi Keller, Stimmenzählerin
• Albert Signer, Stimmenzähler
• Markus Süess, Stimmenzähler

Die Erneuerungswahlen des Gemeindepräsidiums, der Mitglieder des Gemeinderates, des Schulratspräsidiums, der Mitglieder des Schulrates und der Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission finden am 22. September 2024 statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang wurde von der Regierung auf den 24. November 2024 festgesetzt. Im Mitteilungsblatt vom 15. März 2024 sind weitere Informationen zum Ablauf der Gesamterneuerungswahlen ausgeführt. 

dRevision Ortsplanung; 6 Rekurse gegen den Gesamtentscheid14.03.2024

Im Mitteilungsblatt vom 22. Dezember 2023 haben wir darüber informiert, dass gegen den Gesamtentscheid bezüglich der Revision der Ortsplanung Rekurse beim Bau- und Umweltdepartement eingegangen sind. [...]
Zwischenzeitlich haben wir Gewissheit darüber, dass total sechs Rekurse eingereicht wurden. Die Gemeinde wurde nun durch das Bau- und Umweltdepartement eingeladen, zu den einzelnen Rekursen Stellung zu nehmen. 

Aufgrund der Inhalte der Rekurse scheint eine Teil-Inkraftsetzung der neuen Ortsplanungsinstrumente aktuell nicht möglich. Das heisst, dass die neuen Ortsplanungsinstrumente erst in Kraft gesetzt werden können, wenn in sämtlichen Rechtsmittelverfahren rechtskräftig endgültig entschieden wurde. Wann dies der Fall ist, kann leider nicht abgeschätzt werden. Der Entscheid des Bau- und Umweltdepartements könnte nämlich noch an das Verwaltungsgericht und letztlich allenfalls an das Bundesgericht weitergezogen werden. 

Leider müssen wir aufgrund der neuen Sachlage erneut zuwarten, bis die neuen Ortsplanungsinstrumente (Zonenplan und Baureglement) angewendet werden können. Dies wiederum bedeutet, dass Investorinnen und Investoren ihre Projekte weiterhin noch nicht umsetzen können. Wir sind bemüht, mit diesen Lösungen zu suchen, damit eine Entwicklung unserer Gemeinde dennoch möglich ist. Diesbezüglich ist Gemeindepräsident Aurelio Zaccari als Ansprechpartner mit Investorinnen und Investoren im Austausch. Gerne informieren wir wieder, sobald neue Informationen und Erkenntnisse vorliegen. Bei Fragen zur Ortsplanungsrevision steht Ihnen Gemeindepräsident Aurelio Zaccari gerne zur Verfügung. 

dNeuorganisation mit Geschäftsleitung hat sich bewährt14.03.2024

Gemeindepräsident Aurelio Zaccari hat am 1. Januar 2017 sein Amt als Gemeindepräsident in einem Pensum von 80 Prozent angetreten. Mit Amtsantritt wurde er als Projektleiter für den Aufbau und die Einführung eines Geschäftsleitungsmodells beauftragt. Dieses konnte per 1. Januar 2018, mit vier Bereichsleitern aus den Bereichen Technische Betriebe, Bau und Infrastruktur, Finanzen sowie Kanzlei umgesetzt und eingeführt werden. [...]
Seither beschäftigt sich der Gemeinderat mit strategisch-politischen und die Geschäftsleitung mit operativen Themen. Die Zusammenarbeit und Aufteilung der Geschäfte funktionieren sehr gut, wie der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 27. Februar 2024, im Rahmen einer Überprüfung, feststellen durfte. Der Gemeinde-präsident amtet somit als «Primus Inter Pares», sitzt dem Gemeinderat vor und koordiniert die strategisch-politischen Geschäfte des Rates. Andererseits nimmt er die Funktion als Vorsitzender der Geschäftsleitung ein, koordiniert und überwacht die operativen Themen der Geschäftsleitung und ordnet die Geschäfte den zuständigen Gremien zur Entscheidfindung zu. 

Pensum Gemeindepräsidium bleibt bei 100 Prozent
Der Gemeinderat hat im Zusammenhang mit der Neuorganisation Ende 2018 Bilanz gezogen und eine Neubeurteilung des Pensums des Gemeindepräsidenten vorgenommen. Damals wurde nach Abwägung aller Fakten entschieden, das Pensum des Gemeindepräsidenten per 1. Januar 2019 wieder auf 100 Prozent anzuheben. Die Gründe lagen insbesondere darin, dass der Gemeindepräsident nicht nur strategische Aufgaben wahrnehmen muss, sondern mit der Verantwortung über Personal und Kommunikation sowie der Führung der Geschäftsleitung auch im operativen Bereich tätig ist. 
Der Gemeinderat hat nun am 27. Februar die Strukturen mit der Geschäftsleitung noch einmal überprüft und die Pensumsfrage erneut diskutiert. Aufgrund der Faktenlage hat der Rat entschieden, für die nächsten vier Jahr weiter auf ein 100 Prozent Pensum beim Gemeindepräsidium zu setzen. Dies insbesondere auch deshalb, weil aktuell mit der Ortsplanungsrevision, der Überarbeitung der Schutzverordnung und der Gewässerraumausscheidung, aber auch mit verschiedenen Infrastrukturprojekten wichtige strategische Geschäfte anstehen und bearbeitet werden müssen. Weiter sind verschiedenen Bauprojekte wie das MZG Bünt, die Sanierung des Schulhauses und des Mehrzweckgebäudes Bernhardzell anstehend. Kommt dazu, dass bei den Technischen Betrieben ebenfalls grosse Herausforderungen anstehen, die eine Überprüfung der strategischen Ausrichtung, der Investitionen und der operativen Tätigkeiten umfassen. Sollten sich im Verlaufe der kommenden Legislatur 2025 – 2028 organisatorische Veränderungen ergeben, wird der Rat die Pensumsfrage noch einmal aufgreifen und überprüfen sowie bei Bedarf anpassen. 

dGesamterneuerungswahlen – Rücktritte per Ende Legislatur14.03.2024

Am 22. September 2024 stehen Gesamterneuerungswahlen für die Amtsdauer 2025 – 2028 an.[...]
Der Gemeinderat hat die Behördenmitglieder und die Mitglieder der Kommissionen und Arbeitsgruppen gebeten, mitzuteilen, wer für die Amtsdauer 2025 – 2028 nicht mehr zur Verfügung steht. Bereits heute ist bekannt, dass folgende Amtsträger nicht mehr für eine weitere Amtsdauer zur Verfügung stehen und per Ende 2024 zurücktreten werden. Gemeindepräsident Aurelio Zaccari hat im Editorial über seinen Rücktritt und die Beweggründe ausgeführt. 

Nicht mehr für eine weitere Amtsdauer zur Verfügung stehen folgende Amtsträger:
• Aurelio Zaccari, Gemeindepräsident
• Irene Helg, Schulrätin
• Marcel Huwiler, Schulrat
• Daniel Moser, Geschäftsprüfungskommission
• Heidi Keller, Stimmenzählerin
• Albert Signer, Stimmenzähler
• Markus Süess, Stimmenzähler

Erneuerungswahlen Legislatur 2025 – 2028
Die Erneuerungswahl des Gemeindepräsidiums, der Mitglieder des Gemeinderates, des Schulratspräsidiums, der Mitglieder des Schulrates und der Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission findet am 22. September 2024 statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang wurde von der Regierung auf den 24. November 2024 festgesetzt.

Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang können bis spätestens Montag, 1. Juli 2024, 17.00 Uhr, der Kanzlei Waldkirch, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch, eingereicht werden. Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie innert der angesetzten Frist bei der Gemeindeverwaltung eintreffen, von wenigstens 15 Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Waldkirch unterzeichnet sind, höchstens einen wählbaren Kandidaten oder eine wählbare Kandidatin enthalten sowie ausschliesslich Kandidaten/Kandidatinnen aufweisen, die ihrer Kandidatur zustimmen (Art. 24 WAG). Die Kanzlei gibt entsprechende Formulare ab. 

Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 24. November 2024 statt. Wahlvorschläge sind in diesem Fall bis spätestens Donnerstag, 26. September 2024, 17.00 Uhr, der Kanzlei einzureichen. Es ist auch eine stille Wahl möglich. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang. Auskünfte über die Vorbereitung und Durchführung der Erneuerungswahlen in den Gemeinden erteilt die Kanzlei (058 228 79 11 oder michael.frei@waldkirch.ch).
 

dBauanzeige Mooshueb, 9205 Waldkirch13.03.2024

Das Baugesuch liegt vom 14. März 2024 bis 27. März 2024 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Anbau Aussenliegeboxen mit Mist-/Waschplatz
Baugrundstück: 499
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Elmar Wick-Koller, Mooshueb 413, 9205 Waldkirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Holderweg 10, 9304 Bernhardzell11.03.2024

Das Baugesuch liegt vom 12. März 2024 bis 25. März 2024 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Demontage Ölheizung, Erstellung Luft Wasser Wärmepumpe
Baugrundstück: Nr. 1645, Holderweg 10, 9304 Bernhardzell
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Steiner Ernst, Holderweg 10, 9304 Bernhardzell










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Holderweg 8, 9205 Waldkirch11.03.2024

Das Baugesuch liegt vom 12. März 2024 bis 25. März 2024 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Demontage Ölheizung, Erstellung Luft-Wasser-Wärmepumpe
Baugrundstück: Nr. 1644, Holderweg 8, 9304 Bernhardzell
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Norbert und Maria Grüninger, Holderweg 8, 9304 Bernhardzell










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Dorfstrasse 19 und St. Pelagibergstrasse 18, 9205 Waldkirch05.03.2024

Das Baugesuch liegt vom 6. März 2024 bis 19. März 2024 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Umnutzung / Umbau Schulhaus als Mehrfamilienhaus und Neubau Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage
Baugrundstück: 33
Bauherrschaft: adasgo Immobilien AG, Arneggerstrasse 21, 9205 Waldkirch
Grundeigentümer: Politische Gemeinde Waldkirch, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dKurvensanierung Rickenhueb; Fakultatives Referendum und Mitwirkungsverfahren29.02.2024

Die Kantonsstrasse Nr. 39 führt von Wittenbach via Waldkirch nach Arnegg. Im Weiler Rickenhueb führt die Kantonsstrasse zwischen den bestehenden Bebauungen hindurch. Die Strasse ist in diesem Abschnitt in einem schlechten Zustand und genügt betreffend Linienführung und Geometrie nicht mehr den Anforderungen. Um die Linienführung optimieren zu können, sollen alle Gebäude östlich der Strasse abgebrochen werden.[...]
Die Projektvorstellung auf Stufe Vorstudie erfolgte bereits mit allen angrenzenden Grundeigentümern. Das geplante Projekt und die daraus resultierenden Massnahmen stossen auf grosse Akzeptanz bei allen Grundeigentümern. Das Projekt für die Kurvensanierung wird seitens des kantonalen Tiefbauamtes im Rahmen der ordentlichen Sanierungsprojekte geführt. Die Gemeinde ist einzig bei der Mitfinanzierung des Gehwegs und dem Erlass des Teilstrassenplans involviert. 



Fakultatives Referendum nach Art. 35 Strassengesetz
Der Bau von Kantonsstrassen obliegt dem Kanton (Art. 34 Abs. 1 Strassengesetz; abgekürzt StrG). Da die Arneggerstrasse als Kantonsstrasse 2. Klasse klassiert ist, ist hierfür der Kanton zuständig. Nach Art. 35 Abs. 1 StrG ist die betroffene politische Gemeinde bei der Projektierung anzuhören. Nach Art. 35 Abs. 2 StrG regelt die politische Gemeinde in der Gemeindeordnung, bei welchen Projekten die zuständige Gemeindebehörde ihren Vernehmlassungsbeschluss der Bürgerschaft unterbreitet.

Der Vernehmlassungsbeschluss ist dem fakultativen Referendum zu unterstellen, wenn der Kostenvoranschlag Fr. 1'000'000.00 übersteigt. Dieser Vernehmlassungsbeschluss ist nach Art. 35 Abs. 2 StrG i. V. m. Art. 35 Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum zu unterstellen, da sich die Gesamtkosten des Bauvorhabens gemäss Kostenvoranschlag auf Fr. 3'434'500.00 (Preisstand Juni 2023) belaufen. 

An das Bauvorhaben hat die Politische Gemeinde Waldkirch einen finanziellen Anteil zu leisten. Gemäss Art. 69 Abs. 1 StrG beträgt der Anteil der Politischen Gemeinde Waldkirch 35 Prozent an die Kosten für Geh- und Radwege sowie Bushaltestellen. Insgesamt belaufen sich diese Kosten auf Fr. 133'000.00, was für die Gemeinde Waldkirch einen Anteil von Fr. 46'550.00 ergibt. Die Kosten der restlichen Arbeiten trägt der Kanton zu 100 Prozent.

Der Vernehmlassungsbeschluss wird vom 2. März bis 10. April 2024 dem fakultativen Referendum unterstellt. Er ist im Gemeindehaus Waldkirch, Kanzlei (Büro 107), auf der Website www.waldkirch.ch oder online auf der Publikationsplattform einsehbar. Für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens sind 248 gültige Unterschriften erforderlich. 

Teilstrassenplan
Im Rahmen der Strassensanierung soll wie eingangs erwähnt die Verkehrsfläche im Kurvenbereich nach Osten verschoben werden. Ebenfalls sollen die Einlenker des Schlosswisenwegs, des Rickenhuebwegs und des Rickehuebhölzliswegs optimiert werden. Dafür soll ein Teilstrassenplan erlassen werden. Gemäss Art. 33bis StrG sorgt die zuständige Behörde für eine geeignete Mitwirkung der Bevölkerung.

Der Teilstrassenplan wird vom 2. März bis 10. April 2024 dem Mitwirkungsverfahren unterstellt. Er ist im Gemeindehaus Waldkirch, Kanzlei (Büro 107) sowie auf der Website unter www.waldkirch.ch einsehbar. Stellungnahmen zum Teilstrassenplan können über das eMitwirkungstool unter https:// mitwirken-waldkirch.ch/ innert der angesetzten Frist eingereicht werden.

dStand Projekt Turnhalle Bünt29.02.2024

Der Gemeinderat hat in den Mitteilungsblättern vom 6. Oktober und vom 23. November 2023 über das Projekt Turnhalle Bünt kommuniziert. Für die Bearbeitung dieses wichtigen und zukunftsträchtigen Projekts um die Sanierung oder einen Neubau der Turnhalle Bünt wurde eine Projektgruppe eingesetzt. Der Gemeinderat hat der Projektgruppe und dem internen und externen Projektleiter den Auftrag erteilt, vier Varianten auszuarbeiten. Die Varianten reichen von der Sanierung des bestehenden Gebäudes über die Sanierung mit Raumerweiterung zum Neubau am bestehenden oder einem Neubau an einem anderen Standort. [...]
Zwischenzeitlich wurden Begleitgruppen (Verein, Politik und Schule) gebildet und die Raumbedürfnisse für die Erweiterungs- und Neubauvarianten eingeholt. Die von den Vereinen adressierten Raumbedürfnisse wurden wo immer möglich in die Projektvarianten (2, 3 und 4) eingearbeitet. Bei der Variante 1 handelt es sich bekanntlich um eine reine Sanierung der bestehenden Infrastruktur, weshalb bei dieser Variante kein Ausbau der Räumlichkeiten vorgesehen ist. Als Nächstes wird sich die Projektgruppe anfangs März mit der Nutzwertanalyse der vier Varianten auseinandersetzen.

Projektgruppe verstärkt
Im Rahmen der Rückmeldungen der Begleitgruppen wurde auch angeregt, die Projektgruppe sollte um weitere Vertreter aus Sportvereinen und dem Gewerbeverein verstärkt werden. Der Gemeinderat ist diesem Anliegen gefolgt und hat zusätzlich Remo Sieber (UHC Waldkirch-St. Gallen) und Christian Frei (Gewerbeverein) in die Projektgruppe gewählt. Sie haben sich bereits an der letzten Sitzung aktiv in die Arbeiten einbringen können. 

Weiteres Vorgehen / Informationen an der Vorversammlung
Die Begleitgruppen wurden letzte Woche über den Stand der Arbeiten und über das weitere Vorgehen informiert. Mit vorliegender Information beabsichtigen wir auch Sie, geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger, ebenfalls über den Stand zu informieren. Darüber hinaus möchten wir bekannt geben, dass an der Vorversammlung vom 19. März 2024 der Projektstand aufgezeigt wird. Parallel dazu informieren wir an der Vorversammlung über den Stand der Arbeiten bei den Sanierungsprojekten Schulhaus und Mehrzweckgebäude Bernhardzell. 

Wir möchten an dieser Stelle nochmal darauf aufmerksam machen, dass wir auf unserer Website unter www.waldkirch > News > Projekte regelmässig über den Projektstand informieren. Wir freuen uns, Sie an der Vorversammlung begrüssen zu dürfen und Ihnen weitere Informationen zu den wichtigen Infrastrukturprojekten in unserer Gemeinde bekannt geben zu dürfen. 

dProjekt Steig – öffentliche Auflage29.02.2024

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben am 27. November 2022 dem Verkauf der Liegenschaft Steig, gemäss Gutachten des Gemeinderates, für 1,4 Mio. Franken zugestimmt. Damit folgte das Stimmvolk den Empfehlungen des Gemeinderates, dass Liegenschaften ohne strategischen Wert nicht weiter im Portfolio der Gemeinde geführt werden sollen. [...]
Mit dem Verkauf können zudem hohe Investitionskosten eingespart werden. Der Verkauf der «alten Schule Steig» wurde mit diversen «Bedingungen» verknüpft. So darf die Käuferschaft das alte Schulhaus nicht abbrechen, sondern muss dieses für Wohn- und Gewerberaum umbauen. Bei der Ausschreibung der Liegenschaft meldeten sich mehrere Interessenten für eine Besichtigung. Nach der Besichtigung wurde dem Gemeinderat ein einziges Angebot über 1,4 Mio. Franken unterbreitet und die Käuferschaft war mit den erwähnten «Bedingungen» einverstanden. Der Gemeinderat hat der Käuferschaft ebenfalls auferlegt, dass diese die Liegenschaft spätestens innerhalb von 2 Jahren nach Rechtskraft der Baubewilligung sanieren muss. Zudem wurde diese verpflichtet, mit dem Umbau eine öffentliche Nutzung im Rahmen einer Mietlösung ca. 200 m2 für verschiedene Nutzungsmöglichkeiten anzubieten. 

Bauprojekt und öffentliche Auflage
Die Stimmbevölkerung hat mit dem Verkauf der Liegenschaft Steig deren Umnutzung für Wohn- und Gewerberaum zugestimmt. Die Käuferin, die adasgo Immobilien AG, hat dem Gemeinderat damals für die Erstellung des Gutachtens einen Entwurf einer geplanten künftigen Nutzung (Wohn- und Gewerberaum mit Tiefgarage und zweistöckigem Pavillon) präsentiert. Zwischenzeitlich ist das Projekt weiterbearbeitet worden. Das «alte Schulhaus Steig» wird mit mehreren Wohnungen, Balkonen und einer attraktiven Umgebung modernisiert und auf dem Grundstück nebenan soll statt einem zweistöckigen Pavillon ein dreistöckiges Mehrfamilienhaus mit modernen Wohnungen entstehen. Dies ist im Interesse unserer Gemeindeentwicklung, denn andere Mehrfamilienhausprojekte stehen leider aktuell still, da die Ortsplanungsrevision durch verschiedene Rekurse blockiert ist. Der für die Gemeinde zur Verfügung gestellte, öffentlich nutzbare Raum wird im Parterre des «alten Schulhaues» eingeplant und umfasst rund 140 m2. Die Nutzung dieser 140 m2 ist im Moment noch offen, da Ende Jahr die Miete am Standort Dorfeggstrasse 8 (Familienzentrum) ausläuft. Wie es dort weitergeht, ist aktuell in Abklärung. Eine Nutzung für Mittagstisch und Tagesstruktur kann am Standort Dorfstrasse 19 (altes Schulhaus) problemlos vorgesehen werden. Für die Nutzung der rund 140 m2 fallen der Gemeinde Kosten von rund Fr. 2'000 monatlich (inkl. Nebenkosten) an. Die adasgo Immobilien AG hat das Projekt «Steig» bereits öffentlich bekannt gemacht und für die attraktiven Eigentumswohnungen geworben. Auch das ist im Sinne der Gemeinde, denn wir möchten ja Zuzügerinnen und Zuzüger gewinnen, die sich in unserer Gemeinde niederlassen und wohlfühlen. 

Die adasgo Immobilien AG hat das Baugesuch für die Sanierung der Liegenschaft Steig und den Bau des Gebäudes auf der freien Parzelle eingereicht. Dieses wurde geprüft und wird nächste Woche für 14 Tage öffentlich aufgelegt. Wenn keine Einsprachen eingehen, und das erhoffen wir uns, da mit allen direkten Nachbarn im Vorfeld Gespräche geführt wurden, sollte der Erteilung der Baubewilligung nach Prüfung durch die kantonalen Stellen nichts mehr im Wege stehen. Der Verkauf der Liegenschaft durch die Gemeinde an die adasgo Immobilien AG kann dann nach Erteilung der Baubewilligung offiziell erfolgen und mit dem Bau von Wohn- und Gewerberaum kann begonnen werden. 

dAbrechnung Sportplatz Waldkirch liegt vor29.02.2024

Der Gemeinderat hat an seiner letzten Sitzung von der Schlussabrechnung des Sportplatzes Waldkirch Kenntnis genommen, nachdem nun mit der Schätzung der gesamten Liegenschaft die letzten Rechnungen verbucht werden konnten. [...]
Die Bürgerschaft hat am 20. Oktober 2019 dem Baukredit für den Sportplatz Breiten über netto Fr. 2'950'000 zugestimmt. Die Kostenschätzung basierte damals auf der Preisbasis 2018 und wurde mit einer Genauigkeit von +/– 20 Prozent angegeben. Die durch den Gemeinderat eingesetzte Baukommission hat nach der erfolgreichen Urnenabstimmung die Arbeiten umgehend aufgenommen. Nach einigen Vorbereitungen erfolgte im März 2021 der Spatenstich für den Bau des Sportplatzes. Aufgrund von unerwarteten Herausforderungen musste der Terminplan einige Male angepasst werden. Die Übergabe des Neubaus an die Gemeinde erfolgte im November 2022. Die offizielle Einweihung dann am 29. April 2023 im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung mit dem Tag der offenen Türen beim Holzimprägnierwerk Waldkirch AG. Die nun final vorliegende Bauabrechnung wird nachfolgend in Tabellenform aufgelistet.

 

Mehr- und Minderkosten
Die Mehrkosten von Fr. 427'892.88 (+ 15 Prozent) lassen sich hauptsächlich auf die höheren Aufwände von rund Fr. 360'000 beim Garderobengebäude zurückführen. In der ursprünglichen Kostenschätzung wurde von zu tiefen Kosten für das Garderobengebäude ausgegangen. Zudem wurden zahlreiche Projektoptimierungen (z. B. Anpassung Kubatur, Einbau Lüftung etc.) vorgenommen, welche sich letztlich auf den Preis auswirkten. Schlussendlich hatten aber auch die höheren Rohstoffpreise Einfluss auf die höheren Baukosten. Für die Gärtnerarbeiten fielen rund Fr. 15'000 Mehrkosten an und die Anschaffung der Kehrsaugmaschine schlug mit rund Fr. 10'000 Mehrkosten ebenfalls höher aus. Im Gutachten sind bei den Gebühren (u. a. Anschlussgebühren) und Bewilligungen zu tiefe Kosten angenommen worden. Diese fielen deutlich höher aus als ursprünglich angenommen (Mehrkosten rund Fr. 80'000). Aufgrund einiger Projektkorrekturen und Anpassungen, insbesondere was die Parkplatzlösung mit Abstimmung auf die Nachbarliegenschaft Holzimprägnierwerk Waldkirch AG angeht, wurden ebenfalls Mehrkosten verursacht. Diese führten zu Zusatzaufwänden von rund Fr. 60'000 für die Arbeiten des Bauingenieurs. Erfreulicherweise konnten aber in anderen Positionen Minderaufwände erzielt werden. So schloss der Baumeister mit Fr. 30'000 unter Budget ab. Der Kunstrasen konnte mit rund Fr. 40'000, die Sportgeräte mit Fr. 30'000 und die Beleuchtungsanlagen mit rund Fr. 50'000 günstiger beschafft werden. Die auf dem Garderobengebäude installierte Photovoltaikanlage ist nicht Bestandteil des Baukredits. Diese wurde mit einem Betrag von rund Fr. 40'000 über den Fonds «Rückvergütung CO2-Abgaben» finanziert. Die Äufnung des CO2-Fonds erfolgt durch die CO2-Lenkungsabgabe und der daraus entstehenden Zinserträge. Seitens des Bundes wird uns für die Anlage eine Einmalvergütung von Fr. 14'000 zugesprochen. 

Abschreibung der Investition
Die Baukosten für den Sportplatz sowie die Erstellungskosten für die Photovoltaikanlage (insgesamt Fr. 3'411'083.98) werden über die Nutzungsdauer von 30 Jahren, konkret vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2054, abgeschrieben. Der Wert des Grundstücks der Gemeinde ist nicht abzuschreiben. Zu erwähnen ist aber, dass die Bewertung des ganzen Grundstücks, mit einer Fläche von 14'522 m2 und einem Buchwert von Fr. 362'000, um die Höhe der an die dach müggler ag verkaufte Teilfläche zu korrigieren ist. Konkret werden 918 m2 zum Wert von Fr. 22'883.60 (918 m2 × Fr. 362 000 / 100) abgezogen. Folglich wird das Grundstück zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten gemäss Art. 110 Gemeindegesetz bewertet und weist einen Bilanzwert von Fr. 339'116.40 auf. Somit beträgt der Bilanzwert des Sportplatzes Fr. 3'071'967.58 (Fr. 3'411'083.98 – Fr. 339'116.40). Aus den Ausführungen ergibt sich nun beim Sportplatz Breiten eine jährliche Abschreibungslast von Fr. 102'398.90 bis ins Jahr 2054. Die Projektierungskosten für die ursprüngliche Sportstättenplanung von Fr. 47'473.80 werden bereits seit dem Rechnungsjahr 2020 (laufend bis im Jahr 2026) über jährlich Fr. 6'800 abgeschrieben.

Dank an alle Beteiligten
Der Gemeinderat bedankt sich bei allen Personen, die an der Planung und Erstellung des Sportplatzes Breiten Waldkirch in irgendeiner Art mitgewirkt haben. Ein herzliches Dankeschön gilt insbesondere auch den Nachbarn für das gegenseitige Verständnis während der Planungs- und Bauphase und auch jetzt in der Phase, da der Sportplatz im laufenden Betrieb steht. Letztlich ist durch die frühe Planung und enge Zusammenarbeit über das gesamte Gebiet eine sehr gute Entwicklung gelungen. Herzlichen Dank. 

dBauanzeige Malerhof, 9304 Bernhardzell29.02.2024

Das Baugesuch liegt vom 1. März 2024 bis 14. März 2024 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Einbau Stöckli in bestehende Scheune
Baugrundstück: Nr. 1024, Malerhof, 9304 Bernhardzell
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Paul Krapf, Malerhof 1036, 9304 Bernhadrzell










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Büntstrasse 9c, 9205 Waldkirch26.02.2024

Das Baugesuch liegt vom 27. Februar 2024 bis 11. März 2024 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Sanierung und Erweiterung Wohnhaus
Baugrundstück: 1884
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Claudia Graf-Dünki, Büntstrasse 9c, 9205 Waldkirch
Richard Graf-Dünki, Büntstrasse 9c, 9205 Waldkirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dJahresabschluss 2023 / Budget 2024 mit Defizit22.02.2024

​Die Erfolgsrechnung 2023 schliesst mit einem Verlust von Fr. 396 545.46 ab. Damit wird gegenüber dem budgetierten Defizit für das Jahr 2023 von Fr. 338 800.– eine Budgetschlechterstellung von Fr. 57 745.46 ausgewiesen. Der Verlust aus der Rechnung 2023 von Fr. 396 545.46 wird der Ausgleichsreserve belastet. Die Ausgleichsreserve und das Konto der kumulierten Ergebnisse der Vorjahre (Eigenkapital) beträgt aktuell und nach Abzug des Verlustes 2023 Fr. 6 477 256.29.
[...]
In verschiedenen nachfolgend aufgeführten Kontogruppen konnten deutliche Aufwandeinsparungen oder ausserordentliche Erträge ausgewiesen werden. So bei den Kontogruppen Allgemeine Verwaltung (0), der Bildung (2), Kultur, Sport und Freizeit (3), Soziale Sicherheit (5), Verkehr (6), Umweltschutz und Raumordnung (7) sowie bei der Volkswirtschaft. Minimale Mehraufwände ergaben sich bei den Kontogruppen Öffentliche Ordnung, Sicherheit und Verteidigung (1). Wiederum deutliche und seit Jahren steigende Mehraufwände sind in der Kontogruppe Gesundheit (4) zu verzeichnen. Dies aufgrund der hohen Aufwände im Bereich Pflegefinanzierung. Diese schlagen mit einem Mehraufwand von über Fr. 230 179.88 zu Buche, obwohl das Budget 2023 wiederum erhöht wurde. Im Bereich Verkehr haben deutliche Minderaufwände im Strassenunterhalt der 2.- und 3.-Klassstrassen den Ausschlag gegeben. Die Minder- und Mehraufwände sind in der Visualisierung unten auf dieser Seite dargestellt. Im Bereich Finanzen kam es zu einem Minderertrag, da die Einnahmen aus den geplanten Verkäufen der Liegenschaft Steig (Fr. 1 400 000.–), Waldkirch und St. Gallerstrasse 33, Bernhardzell (rund Fr. 30 000.–) noch nicht verbucht werden konnten. 



Aufwandeinsparungen in mehreren Kontogruppen
Die Aufwandeinsparungen in den verschiedenen Kontogruppen haben mehrere Gründe. So konnten durch einen haushälterischen Umgang mit den Finanzmitteln Einsparungen gegenüber den budgetierten Beträgen erzielt werden. 

Erfreulich sind die deutlichen Einsparungen in den Kontogruppen Allgemeine Verwaltung und Bildung. Hier konnten zusammen über Fr. 450 000.– eingespart werden. Im Bereich Soziale Sicherheit konnte im Jahr 2023 das nach wie vor sehr hohe Budget für einmal unterschritten werden. Dies hat allerdings auch mit ausserordentlichen Einnahmen aus IV-Fällen zu tun. In diesem Konto schlagen nach wie vor die Kosten für Fremdplatzierungen von Kindern und Jugendlichen, die mit sehr hohen Kosten verbunden sind, zu Buche.
 
Auch im Bereich Verkehr sind unter anderem die Aufwände für den baulichen Strassenunterhalt eingestellt. In dieser Position wurden nicht alle finanziellen Mittel ausgeschöpft, da eine Analyse des Strassenzustands erfolgte und die Unterhaltsplanung aktuell in der Umsetzung steht. Auch beim Unterhalt von Gemeindestrassen III. Klasse waren die Aufwände tiefer. Auch in diesem Bereich ist aktuell die Planung einer neuen Unterhaltsbeitragslösung in Arbeit. Weiter war der Aufwand für die Schneeräumung deutlich tiefer. Die Mehraufwände bei der Kontogruppe Gesundheit haben mit den höheren Ausgaben bei der stationären Pflegefinanzierung zu tun. Diese Ausgaben steigen jährlich an, was u. a. auf die demografische Entwicklung zurückzuführen ist. Weitere Informationen und Begründungen zu den Abweichungen in der Jahresrechnung 2023 gegenüber dem Budget 2023 werden im Geschäftsbericht 2023 detailliert erläutert. 

Investitionsrechnung 2023 der Politischen Gemeinde Waldkirch 
Die Investitionsrechnung 2023 des Gemeindehaushaltes schliesst mit Ausgaben von Fr. 658 377.57 (Budget Fr. 800 000.–) und Einnahmen von Fr. 910 142.95 (Budget Fr. 423 300.–) ab.

Positiver Rechnungsabschluss bei den Technischen Betrieben
Das Budget 2023 wurde mit einem Defizit von Fr. 127 800.– vorgelegt. Die Technischen Betriebe haben ein Jahresergebnis in der Höhe von Fr. 210 845.67 erzielt, welches gemäss aufsichtsrechtlichem Bericht vom Amt für Gemeinden als Jahresergebnis ausgewiesen werden muss und im Rechnungsjahr 2024 «aufgelöst» bzw. in das Konto kumulierte Ergebnisse der Vorjahre überführt werden muss. Somit ergibt sich eine Budgetbesserstellung um Fr. 338 645.67.
Das Eigenkapital per 1. Januar 2023 ist von Fr. 2 167 992.49 um das Jahresergebnis 2023 über Fr. 210 845.67 angewachsen und beläuft sich neu auf Fr. 2 378 838.16. 
Der nun höher ausgefallene Gewinn wurde einerseits durch Aufwandeinsparungen, Mehrerträge aus Investitionsprojekten sowie durch einen höheren Stromverkauf erzielt. Bei den Aufwandeinsparungen waren unter anderem Ressourcenengpässe und Lieferverzögerungen bei den Lieferanten ausgewiesene Gründe. Verzögerungen in den Projekten und im Unterhalt aufgrund von Ressourcenengpässen haben zudem dazu geführt, dass Projekte nicht wie gewünscht ausgeführt oder Aufwände nicht im Jahr 2023 verbucht werden konnten. 

Budget 2024 Gemeinde mit Defizit von Fr. 229 050.–
Für das Jahr 2024 budgetiert der Gemeinderat bei der Erfolgsrechnung ein Defizit von Fr. 229 050.–. Der Gesamtaufwand der Gemeinde beträgt Fr. 23 097 650.–. Der Entwicklung und der Höhe des Verwaltungsaufwandes wurde erneut besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Die Aufgaben sind nach dem Grundsatz einer wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung budgetiert worden. Im Wesentlichen darf auch hier erwähnt werden, dass die höheren Energiekosten, die höheren Zinsen bei den Darlehen (keine Negativzinsen mehr) und der Anstieg der Aufwände in diversen Bereichen sowie die tieferen Einnahmen beim Finanzausgleich massive Auswirkungen auf unsere Erfolgsrechnung resp. das Budget 2024 haben werden.

Für das Jahr 2024 sind im Investitionsbudget total netto Fr. 1 786 700.– (Vorjahr Fr. 376 700.–) budgetiert worden. Die Ausgaben betragen Fr. 2 210 000.– (Vorjahr Fr. 800 000.–), die Einnahmen betragen unverändert Fr. 423 300.– (Vorjahr Fr. 423 300.–). Bei der Investitionsrechnung sind insbesondere die Ausgaben für die Projekte Sanierung Schulhaus Bernhardzell, Mehrzweckgebäude Bernhardzell sowie für die Planungs- und Projektarbeiten bei der Turnhalle Bünt, Waldkirch, ausgewiesen. Weiter sind diverse Unterhalts- und Sanierungsarbeiten an Gemeindeliegenschaften eingeplant worden. 

Budget 2024 der Technischen Betriebe mit Defizit
Die Herausforderungen bei der Verstärkung und dem Ausbau des Netzes der Technischen Betriebe sind und bleiben nach wie vor sehr gross. Nebst den Energiepreisen, welche auf den Ein- und Verkauf der Energie einen bedeutenden Einfluss haben, sind auch die Investitionen in den Netzausbau und die Infrastrukturen nach wie vor massiv. Die Energiestrategie 2050 und die damit verbundenen Klimaziele sowie die Investitionen der Bürgerinnen und Bürger in Energieproduktionsanlagen und Installationen von Geräten und Infrastrukturen zur Nutzung elektrischer Energie (Autoladestationen usw.) erfordern auch im Jahr 2024 einen deutlichen Ausbau unserer Netze und der dazugehörenden Infrastrukturen (Trafostationen usw.). Damit verbunden ist und bleibt auch im Jahr 2024 ein enormer Anstieg bei den Investitionen der Technischen Betriebe Waldkirch. Das Budget 2024 weist bei einem im letzten Jahr deutlich angestiegenen Gesamtaufwand bei der Erfolgsrechnung einen Aufwandüberschuss von Fr. 168 700.– aus. Dies bei einem Gesamtaufwand von neu Fr. 6 909 300.– (gegenüber dem Jahr 2023 mit Fr. 8 221 800.–) und einem budgetierten Ertrag von Fr. 6 740 600.– (Vorjahr Fr. 8 094 000.–). Die Abschreibungsquote 2024 beträgt Fr. 385 000.– (Vorjahr: Fr. 290 000.–).
In der Investitionsrechnung 2024 wird aufgrund zusätzlicher Projekte und damit verbundener Investitionen mit Brutto-Ausgaben von Fr. 5 195 000.– (Vorjahr Fr. 5 155 000.–) und Brutto-Einnahmen von unverändert Fr. 440 000.– (Vorjahr Fr. 440 000.–) gerechnet.

Steuerfuss 2024 soll bei 122 Prozentpunkten bleiben
Der Gemeinderat hat beschlossen, der Bürgerschaft für das Jahr 2024 einen unveränderten Steuerfuss von 122 Prozentpunkten zu beantragen. Aufgrund der anstehenden Investitionen, insbesondere im Bereich der Liegenschaften und Strassen, aber auch der nach wie vor hohen Aufwände für Zinsen und Energiekosten, ist derzeit eine Senkung des Steuerfusses aus Sicht des Rates nicht vertretbar. Auch der Grundsteuersatz soll bei 0.8 Promille gehalten werden. Eine Senkung soll nicht erfolgen, da insbesondere nur ein Teil der Bevölkerung und Steuerzahler davon profitieren würde. Die Details zu den Jahresabschlüssen 2023 und den Budgets 2024 der Politischen Gemeinde und der Technischen Betriebe werden wir Ihnen im Geschäftsbericht 2023 gerne erläutern. Dieser wird im März in alle Haushalte versandt und wie üblich auf unserer Website www.waldkirch.ch > Dienstleistungen > Berichte aufgeschaltet. 

dBauanzeige Sorntal, 9213 Hauptwil21.02.2024

Das Baugesuch liegt vom 22. Februar 2024 bis 6. März 2024 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Ersatzneubau Durchlass
Baugrundstück: 433, 436, 442
Bauherrschaft: SBB AG, Vulkanplatz 11, 8048 Zürich
Grundeigentümer: Schweizerische Bundesbahnen SBB, Hilfikerstrasse 1, 3000 Bern 65 SBB
Bettina Schmid-Scheidegger, <höli 360, 9213 Hauptwil
Reto Müller-Bürki, Hall 353, 9205 Waldkirch










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

d Schleppschlauchpflicht: Was gilt?15.02.2024

Regelung und Ausnahmen
Seit dem 1. Januar 2024 sind in der Schweiz landwirtschaftliche Ganzjahresbetriebe verpflichtet, Gülle und flüssige Vergärungsprodukte auf landwirtschaftlichen Nutzflächen (LN) mit einer Hangneigung bis 18 Prozent mit emissionsmindernden Verfahren auszubringen. Unter das Obligatorium «Schleppschlauchpflicht » fallen jene Betriebe, welche insgesamt drei oder mehr Hektaren dieser Flächen aufweisen. [...]
Dabei werden Einzelflächen von weniger als 25 Aren und Kulturen, die gemäss einer Liste (Agridea-Merkblatt) «Emissionsmindernde Ausbringverfahren» nicht der Schleppschlauchpflicht unterliegen, nicht mitgerechnet. Diese Flächenbestimmung basiert auf der Luftreinhalte-Verordnung. Als emissionsmindernde Verfahren gelten die bandförmige Ausbringung mit Schleppschlauch- oder Schleppschuhverteilern sowie das Schlitzdrillverfahren mit offenem oder geschlossenem Schlitz. Grundsätzlich müssen Gülle und flüssige Vergärungsprodukte, unabhängig von der Ausbringtechnik, möglichst unter idealen Witterungs-, Vegetations- und Bodenbedingungen ausgebracht werden. Werden Gülle und flüssige Vergärungsprodukte im Ackerbau mit Breitverteilern ausgebracht, so sind diese ganzflächig in den Boden einzuarbeiten. Diese Einarbeitung muss möglichst rasch, jedoch innerhalb von maximal 4 Stunden geschehen.

Wer ist von der Schleppschlauchpflicht befreit
Ob ein Betrieb von der Pflicht zur emissionsmindernden Ausbringung (Schleppschlauchpflicht) unterstellt ist, wurde im Mai 2022 anhand der gemeldeten Flächendaten bei der Strukturdatenerhebung 2022 berechnet. Dabei wurden die Flächen, die der Schleppschlauchpflicht unterstehen, zusammengezählt. Im Juli 2022 wurde den Bewirtschaftern im Kanton St. Gallen per E-Mail mitgeteilt, ob der Betrieb aufgrund der Daten 2022 der Pflicht untersteht oder nicht. Der Gemeinderat hat auf Antrag der Bewirtschafter hin die Befreiung von der Schleppschlauchpflicht geprüft und dem KUT zur Beurteilung weitergeleitet. Nach Prüfung und Empfehlung der KUT wurden den Antragstellern im Verlaufe des Jahres 2023 entweder eine Genehmigung oder eine Verweigerung einer Ausnahmebewilligung zugestellt. Es ist also möglich, dass Landwirte auf bestimmten, von der Schleppschlauchpflicht befreiten Flächen nach wie vor auf die herkömmliche Art und Weise Gülle ausbringen und von der Schleppschlauchpflicht befreit sind. Auf der Gemeindewebsite Waldkirch unter www.waldkirch.ch > Gewerbe/Landwirtschaft > Landwirtschaft, finden Sie alle Informationen zur Schleppschlauchpflicht.

dStromstatistik 202315.02.2024

Die Technischen Betriebe Waldkirch durften im Jahr 2023 ihren Endkunden insgesamt 16 241 923 kWh Energie liefern. Der Energieverkauf ist somit gegenüber dem Vorjahr um 1 188 832 kWh oder um 6,82 % gesunken. Für freie Kunden, welche nicht durch die Technischen Betriebe beliefert werden und ihre Energie am freien Markt beziehen, wurden 607 225 kWh Energie durch das Netz der TB Waldkirch durchgeleitet.[...]
Die tiefere Energieliefermenge resultiert hauptsächlich aus dem laufenden Zubau von Photovoltaikanlagen und dem damit verbundenen Stromeigenverbrauch (Nutzung von Strom aus der eigenen Produktionsanlage). Interessant zu verfolgen wäre, wie sich der Gesamtstromverbrauch bei den Endkunden wirklich entwickelt. Dies kann, da der Anteil des Stromeigenverbrauchs messtechnisch nicht erfasst wird, leider nicht ermittelt werden.
Die von den Technischen Betrieben Waldkirch gelieferte Energie stammt zu rund einem Viertel (23,89 %) aus dezentralen Produktionsanlagen im eigenen Versorgungsgebiet (hauptsächlich PV-Anlagen) und zu 76,11 % vom freien Markt (Beschaffung an der Strombörse). Der Energieanteil aus örtlichen dezentralen Produktionsanlagen konnte gegenüber dem Vorjahr von 16,97 % (3 111 065 kWh) auf neu 23,89 % (4 283 801 kWh) erhöht werden. Darin nicht enthalten sind die Produktionsmengen aus den KEV-Anlagen (852 540 kWh), die von Dritten abgenommenen Produktionsmengen (207 301 kWh) sowie der selber produzierte und selber verbrauchte Strom (Eigenverbrauchsanteil). Der Strommix der 2023 gelieferten Energie bestand wie bereits in den Vorjahren zu 100 % aus erneuerbaren Energiequellen.





dBauanzeige Obergrimm, 9205 Waldkirch12.02.2024

Das Baugesuch liegt vom 13. Februar 2024 bis 26. Februar 2024 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Umnutzung Scheune Vers. Nr. 1206 in neue Betriebsleiterwohnung mit Hofladen und Umnutzung bestehende Betriebleiterwohnung in Wohnhaus Vers. 1521
Baugrundstück: 1453, 1752
Bauherrschaft: Emanuel Süess, Obergrimm 1521, 9205 Waldkirch
Grundeigentümer: Markus Süess-Süess, Obergrimm 1521, 9205 Waldkirch










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Lee 1422, 9304 Bernhardzell05.02.2024

Das Baugesuch liegt vom 6. Februar 2024 bis 19. Februar 2024 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Aufstockung Wohnhaus undd Anbau Unterstand
Baugrundstück: 1848
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Sabine Fuchs, Tannerhübelweg 3, 5600 Ammerswil AG
Stephan Fuchs, Tannerhübelweg 3, 5600 Ammerswil AG










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Lee, 9304 Bernhardzell05.02.2024

Das Baugesuch liegt vom 6. Februar 2024 bis 19. Februar 2024 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Abbruch Container und Neubau Kleines Wohnhaus 
Baugrundstück: 1832
Bauherrschaft: Heuberger-Schmölzer Walter, Weinfelderstrasse 61a, 8580 Amriswil
Grundeigentümer: Heuberger-Schmölzer Walter und Erbengemeinschaft Heuberger-Schmölzer Erna, Weinfelderstrasse 61a, 8580 Amriswil










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Vormülenen, 9205 Waldkirch31.01.2024

Das Baugesuch liegt vom 1. Februar 2024 bis 14. Februar 2024 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Neubau Reservori Vormülenen inkl. Vorplatz und Leitungsbauten, Abbruch des bestehenden Reservoirs
Baugrundstück: 1186
Bauherrschaft: Gruppenwasserversorgung BHW; Hofenstrasse 1, 9300 Wittenbach
Grundeigentümer: Beat und Manuela Süess-Braun, Vormülenen 667, 9205 Waldkirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dSirenentest25.01.2024

Am Mittwochnachmittag, 7. Februar 2024, findet in der ganzen Schweiz von 13.30 Uhr bis spätestens 16.00 Uhr der jährliche Sirenentest statt. Dabei wird die Funktionsbereitschaft der Sirenen des "Allgemeinen Alarms" und auch jener des "Wasseralarms" getestet. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.
[...]
Ausgelöst wird um 13.30 Uhr in der ganzen Schweiz das Zeichen "Allgemeiner Alarm“, ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer, der nach einem Unterbruch von zwei Minuten noch einmal während einer Minute zu hören ist. Wenn nötig, darf die Sirenenkontrolle bis 14.00 Uhr weitergeführt werden. Ab 14.15 Uhr bis spätestens 16.00 Uhr wird in gefährdeten Gebieten unterhalb von Stauanlagen das Zeichen "Wasseralarm“ getestet. Es besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden. Gesamtschweizerisch werden mehr als 8'000 Sirenen davon 5'000 fest installiert und rund 2'800 mobil auf ihre Funktionstüchtigkeit getestet.

Was gilt bei einem echten Sirenenalarm?
Für einen optimalen Schutz muss nicht nur die Funktionsfähigkeit der Sirenen sichergestellt sein, die Bevölkerung muss auch das richtige Verhalten bei einem Sirenenalarm kennen. Wenn der "Allgemeine Alarm" ausserhalb eines angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.

Der "Wasseralarm" bedeutet, dass eine unmittelbare Gefährdung unterhalb einer Stauanlage besteht. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, das gefährdete Gebiet sofort zu verlassen. In den Gemeinden Wartau, Sargans, Vilters-Wangs, Bad Ragaz, Pfäfers, Mels, Benken und Uznach sind Wasseralarmsirenen installiert.

Informationen zur Alarmierung
Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie auf Teletext Seite 680 der SRF-Sender sowie im Internet unter https://www.alert.swiss/de/vorsorge/sirenentest.html. Die Bevölkerung wird um Verständnis für die mit dem Sirenentest verbundenen Unannehmlichkeiten gebeten.

dÖffentliche Auflage Einbürgerungen25.01.2024

Der Einbürgerungsrat der Gemeinde Waldkirch hat mit Beschluss vom 14. Dezember 2023 folgenden Personen das Gemeinde- und Ortsbürgerrecht von Waldkirch-Bernhardzell SG erteilt:[...]
 
  • Jürgen Otto Fischer, geb. 23. November 1954, von Deutschland, 9205 Waldkirch, Neubrunnstrasse 2
  • Vicki Fischer, geb. 8. September 1971, von Deutschland, 9205 Waldkirch, Neubrunnstrasse 2
  • Enrico Bei, geb. 6. September 1985, von Deutschland, 9304 Bernhardzell, Engi 936
  • Mandy Udhardt, geb. 11. August 1980, von Deutschland, 9205 Waldkirch, Obere Chennerstrasse 17
  • Maya Udhardt, geb. 5. März 2010, von Deutschland, 9205 Waldkirch, Obere Chennerstrasse 17
  • Mick Udhardt, geb. 25. Februar 2011, von Deutschland, 9205 Waldkirch, Obere Chennerstrasse 17

Die öffentliche Auflage findet vom 29. Januar bis 27. Februar 2024 statt. Die Unterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch, Büro 107 (Kanzlei), eingesehen werden.

Der Einbürgerungsrat

dSteuerabschluss 2023 leicht über Budget25.01.2024

Die Abteilung Steuern hat dem Gemeinderat Waldkirch die Steuerabrechnung 2023 unterbreitet. Das Budget-ziel 2023 bei der einfachen Steuer wurde leicht unterschritten. Die Einnahmen bei der einfachen Steuer lagen rund 0,6 Prozent unter den Erwartungen bei 6 991 367.95 Franken. Budgetiert wurden hingegen 7 032 790.00 Franken. Die einfache Steuer ist gegenüber dem Vorjahr um 0,5 Prozent gesunken. Die Steuerkraft der Gemeinde Waldkirch liegt bei 2 312.00 Franken pro Einwohner und damit leicht unter dem Vorjahr von 2 328.00 Franken.
[...]
Die gesamten Steuereinnahmen der Politischen Gemeinde belaufen sich auf insgesamt 11 889 642.20 Franken, was gegenüber dem Budget 2023 einen Mehrertrag von insgesamt 314 642.20 Franken ergibt. Budgetiert waren 11 575 000.00 Franken.

Aus dem Finanzausgleich wurden der Gemeinde Waldkirch insgesamt 5 041 900 Franken ausbezahlt. Im Vorjahr waren es noch rund 200 000 Franken mehr. Diese Beträge wurden auf die Bereiche wie folgt aufgeteilt: 
 
Ressourcenausgleich  1 650 000 Franken
Sonderlastenausgleich Weite 1 834 600 Franken
Sonderlastenausgleich Schule 1 481 300 Franken
Soziodemografischer Sonderlastenausgleich 76 000 Franken
Total  5 041 900 Franken

 
Steuereinnahmen leicht höher als erwartet
Die Steuereinnahmen liegen somit auch im 2023 leicht über dem Budget. Ausser den laufenden ordentlichen Steuern haben fast alle weiteren Positionen, wie die Nachzahlungen der ordentlichen Steuern, die Grundsteuern, die Quellensteuern, die Gewinn- und Kapitalsteuern sowie die Grundstückgewinnsteuern, wesentlich zum positiven Ergebnis beigetragen. Diese konnten teils deutlich über der erwarteten Höhe vereinnahmt werden. Somit konnte der Minderertrag bei den laufenden ordentlichen Steuern und den Handänderungssteuern kompensiert werden. Einmal mehr zeigt sich, dass die Nachzahlungen der ordentlichen Steuern, die Grundstückgewinnsteuern und die Handänderungssteuern sehr schwierig zu budgetieren sind. Die nebenstehende Grafik zeigt eine Übersicht über die Steuereinnahmen. Der Gemeinderat hat den Abschluss zur Kenntnis genommen und dankt dem Leiter Steuern und dem Leiter Finanzen für ihre pflichtbewusste Arbeit.


                     

dBauanzeige Leimatstrasse 2/4, 9205 Waldkirch22.01.2024

Das Baugesuch liegt vom 23. Januar 2024 bis 05. Februar 2024 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Bau von drei Halbunterflurbehältern
Baugrundstück: 2035 (9008), Leimatstrasse 2/4, 9205 Waldkirch
Bauherrschaft: Politische Gemeinde Waldkirch, Benrhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch
Grundeigentümer: INS Invest aG, Grubensteig 11, 9500 Wil










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Floraweg 8, 9205 Waldkirch22.01.2024

Das Baugesuch liegt vom 23. Januar 2024 bis 05. Februar 2024 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Bau von einem Halbunterflurbehälter
Baugrundstück: 1975
Bauherrschaft: Politische Gemeinde Waldkirch, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch
Grundeigentümer: Rudy Liem-Loo, Floraweg 8, 9205 Waldkirch











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dSchneeräumung auf Strassen und öffentlichen Plätzen 18.01.2024

Der Kanton und die Gemeinde haben die Aufgabe, öffentliche Strassen und Plätze offen zu halten und vom Schnee zu räumen. Um mit den vorhandenen Mitteln diese Arbeiten rationell und wirkungsvoll durchzuführen, muss mit der Schneeräumung bereits jeweils in den frühen Morgenstunden begonnen werden. Damit wird es möglich, dem Berufsverkehr und den öffentlichen Verkehrsmitteln befahrbare Strassen zur Verfügung zu stellen.[...]
Parkieren von Fahrzeugen
Auf öffentlichen Strassen und Plätzen parkierte Fahrzeuge behindern die Schneeräumung und verursachen zusätzliche Handarbeit und damit zusätzliche Kosten. Wir sind deshalb auf Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis angewiesen. Fahrzeughalter, die über keinen eigenen Garagen- oder Abstellplatz verfügen, müssen sich rechtzeitig einen Parkplatz auf privatem Grund sichern. Fahrzeuge sind von öffentlichen Strassen und Parkplätzen zu entfernen, wenn sie eine bevorstehende Schneeräumung behindern könnten. Fahrzeuge können auf Kosten des Halters abgeschleppt werden. Für Schäden, die bei der Schneeräumung an Fahrzeugen entstehen, kann keine Haftung übernommen werden. 

Schneeablagerung auf öffentlichem Grund
Schnee, der von privaten Grundstücken auf die Strasse geworfen wird, behindert den Verkehr und bildet eine erhebliche Gefahr für Radfahrer und Motorfahrzeuge. Es ist Aufgabe des privaten Grundeigentümers, den Schnee am Strassenrand bei Einfahrten zu entfernen. Dieser Schnee ist auf privatem Grund zu deponieren oder abzuführen. Er darf keinesfalls auf die Fahrbahn zurückgeworfen werden.

Anpassung des Fahrverhaltens an winterliche Verhältnisse
Ausserordentliche Witterungsverhältnisse verlangen von ­allen Verkehrsteilnehmern besondere Vorsicht. Es ist deshalb unumgänglich, das Fahrverhalten den winterlichen Verhältnissen anzupassen. Wir danken für Ihr Verständnis und eine rücksichtsvolle Fahrweise und wünschen Ihnen eine gute Fahrt durch den Winter.

dProjekt Festlegung Gewässerraum Waldkirch18.01.2024

Um was geht es?
Der Gewässerraum ist ein Bereich entlang von Gewässern, der durch bestimmte Einschränkungen in der Nutzung geschützt wird. Dies dient dem Hochwasserschutz, der Sicherung der Wasserqualität und dem Erhalt der natürlichen Lebensräume von Pflanzen und Tieren. Die Gemeinde Waldkirch ist verpflichtet, die Gewässerräume aller Gewässer im Gemeindegebiet gemäss der Arbeitshilfe des Kantons definitiv auszuscheiden. Das Planungsbüro TBF + Partner AG wurde damit beauftragt, die Gemeinde bei der Ausscheidung des Gewässerraums zu ­unterstützen. Eine erste Klassierung der Gewässerabschnitte im Siedlungsgebiet ist bereits erfolgt. [...]
Wie geht es weiter?
Nachdem die Gewässerabschnitte provisorisch festgelegt und mit der Gemeinde vorbesprochen wurden, soll die Bevölkerung über das Projekt und dessen Auswirkungen informiert werden. Auf technischer Seite geht es weiter mit der detaillierten Ausscheidung und Berechnung der Gewässerräume. Zum Ende wird das Dossier beim Kanton zur Vorprüfung eingereicht. Bei positiver Rückmeldung und nach Ablauf der gesetzlichen Fristen werden die Gewässerräume grundeigentümerverbindlich festgesetzt. Ohne Verzögerungen wird der Abschluss des Projekts noch im 2024 erwartet.

Informationen
Auf unserer Website www.waldkirch.ch > news > projekte können Sie weitere Informationen zum Thema fin-den. Dort werden zudem Merkblätter des Kantons und Bundes aufgeschaltet.

dBauanzeige Leimatstrasse 2, 9205 Waldkirch18.01.2024

Das Baugesuch liegt vom 19. Januar 2024 bis 01. Februar 2024 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Demontage Ölheizung, Erdsondenbohrung, Einbau Sole-Wasser-Wärmepumpe
Baugrundstück: 1087
Bauherrschaft: Kurt und Karin Leutenegger, Weidstrasse 7, 8360 Eschlikon
Grundeigentümer: INS Invest AG, Grubensteig 11, 9500 Wil SG










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Oberdorfstrasse 10, 9205 Waldkirch16.01.2024

Das Baugesuch liegt vom 17. Januar 2024 bis 30. Januar 2024 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Anbau Carport und Geräteraum, Anbau gedeckter Sitzplatz mit Schiebetür-Front und Einbau Dachfenster
Baugrundstück: 2099
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Immo Sunshine AG, Landquartstrasse 32, 9320 Arbon










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dSanierung Dickenstrasse Bernhardzell11.01.2024

Die Gemeinde Waldkirch startet am 15. Januar die Sanierung der Dickenstrasse auf einer Länge von etwa 400 Metern ab der St. Gallerstrasse Bernhardzell bis nach dem Weiler Hüssegg. [...]
Die Sanierung beinhaltet im Wesentlichen die Erneuerung des Deckbelages, Ausbesserungen von örtlichen Randabschlüssen sowie Anpassungen von Strassenabläufen und Schächten. Zudem werden die Elektroleitungen ersetzt. Die Bauarbeiten dauern bis ca. Ende März 2024. Um die Behinderungen auf ein Minimum zu beschränken und die Arbeiten speditiv auszuführen, ist eine Ausführung in drei Etappen vorgesehen. So bleiben die Liegenschaften jeweils von einer Seite her erreichbar. Anwohnerinnen und Anwohner innerhalb des Projektperimeters wurden über die Massnahmen direkt informiert und haben die Möglichkeit, auf Wunsch während der Ausführung ihren Vorplatz (auf eigene Kosten) durch den Bauunternehmer instand stellen zu lassen. Sollte das winterliche Wetter weiterhin anhalten, besteht die Möglichkeit, dass sich der Baubeginn verzögert. Wir danke für das Verständnis.  

Bauleitung Nicolas Herzog, Bauleiter, B3 Brühwiler AG, Gossau 071 552 31 44
Bauunternehmung Jak Marku, Bauführer, Strabag AG, Amriswil 071 414 07 09




dBauanzeige Neubrunn 959, 9304 Bernhardzell04.01.2024

Das Baugesuch liegt vom 05. Januar 2024 bis 18. Januar 2024 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Ersatzbau Parkplatz
Baugrundstück: 1000
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Rico Lehmann, Oberhueb 902, 9304 Bernhardzell










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Tulpenweg 4, 9205 Waldkirch04.01.2024

Das Baugesuch liegt vom 05. Januar 2024 bis 18. Januar 2024 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Erstellung Biopool und Beläge erneuern
Baugrundstück: 2217
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Pascale Keller-Bartholet, TUlpenweg 4, 9205 Waldkirch
Forian Keller, Tulpenweg 4, 9205 Waldkirch










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Tobel, 9205 Waldkirch04.01.2024

Das Baugesuch liegt vom 05. Januar 2024 bis 18. Januar 2024 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Umbau und Anbau Milchviehlaufstall
Baugrundstück: 1400
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Andreas Oeler-Hengartner, Tobel 214, 9205 Waldkirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dGemeinderat legt Schwerpunkte für das Jahr 2024 fest21.12.2023

Auf der Basis der Vision Waldkirch 2030 hat der Gemeinderat für die Legislatur 2021-24 die strategischen Stossrichtungen und Massnahmen festgelegt und kommuniziert. Seither wurde in verschiedenen Bereichen an der Bearbeitung und Umsetzung dieser Massnahmen gearbeitet. [...]
Wir haben jeweils über die erfolgten Arbeiten und Beschlüsse über das Mitteilungsblatt informiert. Erfreulicherweise konnte bereits ein Grossteil der Aufgaben und Massnahmen umgesetzt und somit abgeschlossen werden. Über die Details wird der Geschäftsbericht 2023 Auskunft geben. Für das letzte Jahr der Legislatur 2021 bis 2024 hat der Gemeinderat zur Festlegung der Schwerpunkte 2024 einen internen Workshop durchgeführt und diese priorisiert. Im letzten Legislaturjahr stehen insbesondere die Überprüfung der Gemeindestruktur mit der Geschäftsleitung und dem Pensum des Gemeindepräsidenten, die weitere Umsetzung der Liegenschaftenstrategie (Projekt MZG Bünt, Sanierung Schulhaus und MZG Bernhardzell usw.), die Weiterbearbeitung der Raum- und Ortsplanungsthemen (Überarbeitung Schutzverordnungen, Gewässerraumaus-scheidung, Strassenperimeter bei 3. Klassstrassen usw.) sowie die Überprüfung der Altersversorgung in der Gemeinde im Vordergrund. Weiter soll die Überarbeitung des Jugendleitbildes konkret an die Hand genommen und die Gemeindewebsite erneuert werden. Zudem steht gegen Ende Jahr die Auswertung und Beurteilung des Pilotbetriebes Familienzentrum an. Im Bereich der Technischen Betriebe führt der Gemeinderat anfangs 2024 die Arbeiten rund um die Überprüfung der Organisationsstrukturen weiter, um damit die künftige Ausrichtung unserer Technischen Betriebe prüfen und daraus das weitere Vorgehen ableiten zu können. Auch die Kommissionen erhalten aus den Entscheiden des Gemeinderates für das letzte Legislaturjahr konkrete Aufträge, die über die Kommissionpräsi-denten in die Kommissionsarbeit einfliessen werden.

dSpielgruppe Waldkirch ab 1. Januar 2024 in die Schule integriert21.12.2023

Der Vorstand der Spielgruppe Waldkirch hat dem Gemeinderat mitgeteilt, dass sie den Verein auflösen und die Spielgruppe und Waldspielgruppe gerne in die Schule integrieren lassen würden. Der Gemeinderat hat den Antrag entgegengenommen und die Schule Waldkirch-Bernhardzell beauftragt, weitere Abklärungen einer möglichen Integration zu prüfen. Nun liegen die Ergebnisse vor. [...]
Die Spielgruppe ist für die Vorbereitung auf den Kindergarten und die weiterführenden Schulstufen sehr wichtig. Aus diesem Grund erachtet es der Gemeinderat als zentral, dass diese nach der Auflösung des Vereins weitergeführt werden kann. Eine Integration in die Schule macht insofern Sinn und wurde auch in anderen Gemeinden als Lösungsweg umgesetzt. Die Spielgruppenleiterinnen haben zugesagt, auch in der neuen Organisation weiter mitzuarbeiten. Der Gemeinderat hat der Integration zugestimmt. Der Verein Spielgruppe Waldkirch wird per 31. Dezember aufgelöst und das Vermögen der Schule Waldkirch-Bernhardzell für Aufwände im Zusammenhang mit der Spielgruppe übertragen. Die Schule Waldkirch-Bernhardzell hat die Vorbereitungsarbeiten zusammen mit der scheidenden Präsidentin der Spielgruppe Waldkirch vorgenommen, womit der Start auf den 1. Januar sichergestellt ist. Wir bedanken uns bei den Verantwortlichen der Spielgruppe sowie bei den Spielgruppenleiterinnen und den Eltern für die Unterstützung bei der Umsetzung der Neulösung. 

dRevision Ortsplanung; Rekurse gegen Gesamtentscheid21.12.2023

Im Mitteilungsblatt vom 3. November haben wir darüber informiert, dass die kantonale Genehmigung für die Revision der Ortsplanung erteilt wurde. Damit wurde ein wichtiger Meilenstein erreicht. Gegen den Gesamtentscheid sind zwischenzeitlich jedoch fünf Rekurse eingegangen.[...]
Die Inhalte der Rekurse sind der Gemeinde noch nicht bekannt, da die Rekurrenten eine Fristverlängerung für die Begründung der Rekurse eingereicht haben. Erst wenn die konkreten Inhalte der Rekurse bekannt sind, kann abgeschätzt werden, ob eine Teil-Inkraftsetzung der neuen Ortsplanungsinstrumente überhaupt möglich ist. Dazu werden wir frühestens Anfang des neuen Jahres informieren können. Leider müssen wir aufgrund der neuen Sachlage erneut zuwarten, bis die neuen Ortsplanungsinstrumente (Zonenplan und Baureglement) angewendet werden können, was wiederum bedeutet, dass Investoren ihre Projekte weiterhin noch nicht umsetzen können. 

dInseratepreise Mitteilungsblatt – neu exklusive Mehrwertsteuer 21.12.2023

Die Gemeinde hat die Tarife für Inserate im Mitteilungsblatt neu überarbeitet. Diese werden nicht angehoben, allerdings werden die Kosten neu exklusive der Mehrwertsteuer ausgewiesen. [...]
Ab dem 1. Januar wird der Mehrwertsteuersatz auf 8,1 Prozent angehoben. Damit in Zukunft solche Anpassungen der Mehrwertsteuer unabhängig von den Inseratepreisen erfolgen können, wird ab dem 1. Januar die Mehrwertsteuer bei den Mediadaten separat ausgewiesen. Der Gemeinderat hat an seiner letzten Sitzung entschieden, dass die Inseratekosten nicht neu verhandelt und nach oben angepasst werden. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website waldkirch.ch > News > Mitteilungsblatt > Preisliste Mediadaten.

dAnpassung Arbeitspensum ­Mitarbeiter Werkhof 21.12.2023

Der Aufwand des Gemeindewerkhofes für Arbeiten im öffentlichen Raum hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen (Unterhalt an Liegenschaften, Strassen und Gewässern, Abfallbeseitigung generell, neue zusätzliche Robidog-Standorte usw.). [...]
Kommt dazu, dass die Aufwände für die Bekämpfung der Unkräuter im Strassenbereich ebenfalls deutlich zugenommen haben. So dürfen Unkräuter nicht mehr chemisch bekämpft, sondern müssen durch andere Lösungen, zum Beispiel durch den Einsatz von heissem Wasserdampf, beseitigt werden. Diese Arbeiten erfordern einen deutlichen Mehraufwand. Der Werkhof hat die dafür geeignetste Methode geprüft und der Einsatz mit heissem Wasserdampf hat sich als «Bestlösung», allerdings mit deutlich höherem Aufwand, herausgestellt. Aufgrund der in den letzten Jahren deutlich höheren und ausgewiesenen Aufwände und der Bereitschaft unseres langjährigen Mitarbeiters, Anwar Al-Sheikhli, hat der Gemeinderat sein Pensum von heute 57 Prozent per 1. Januar 2024 auf 100 Prozent angepasst.  

dAustritt Patrik Keller – Bühnenmeister Bernhardzell21.12.2023

Patrik Keller tritt per Ende Jahr als Bühnenmeister in Bernhardzell zurück.[...]
Fast zehn Jahre lang hat er für den richtigen Ton, das richtige Licht und funktionierende Technik bei Veranstaltungen von Vereinen und der Gemeinde in der Mehrzweckhalle in Bernhardzell gesorgt. Auch ihm wünschen wir nur das Allerbeste für seinen weiteren Weg und bedanken uns ganz herzlich für seinen wertvollen Einsatz über all die Jahre.

dAustritt Thomas Strittmatter – Springer Hauswart21.12.2023

Per Ende Jahr tritt Thomas Strittmatter aus dem Dienst der ­Gemeinde Waldkirch aus.[...]
Er hat in den vergangenen rund acht Jahren als Hauswart-Springer wertvolle Arbeit für die Gemeinde Waldkirch geleistet. Wir bedanken uns bei Thomas Strittmatter ganz herzlich für die geleistete Arbeit zugunsten unserer Gemeinde und wünschen ihm für die Zukunft nur das Allerbeste.

dAusfall Mitteilungsblatt 202421.12.2023

An folgenden Daten fällt das Mitteilungsblatt im 2024 aus:[...]
Woche 15 – 12. April
Woche 29 – 19. Juli
Woche 31 – 2. August
Woche 41 – 11. Oktober
Woche 52 – 27. Dezember

dNeue Spartageskarte ab sofort verfügbar14.12.2023

Die SBB hat die Lösung mit der Tageskarte Gemeinde (Gemeinde GA’s) per 30. Januar 2024 eingestellt und den Gemeinden mit der neuen SBB-Spartageskarte eine Alternative dazu zur Verfügung gestellt. Ab dieser Woche kann die neue SBB-Spartageskarte beim Frontoffice der Gemeinde bezogen werden. Frühstmöglicher Reisetermin ist der 1. Januar 2024. Die bisherigen SBB-Tageskarten (Gemeinde GA’s) sind parallel noch bis 30. Januar 2024 gültig und können weiterhin direkt über die Website der Gemeinde unter www.waldkirch.ch > Dienstleistungen > GA’s, reserviert werden. [...]
Der Gemeinderat hat entschieden, in einem Versuchsbetrieb die neue SBB-Spartageskarte ausschliesslich für Einwohner/-innen der Gemeinde Waldkirch am Frontoffice zu verkaufen. Eine Reservation und ein Verkauf kann nicht direkt (online oder Telefon) erfolgen, sondern muss bei der Gemeinde am Frontoffice abgewickelt werden. Alle Gemeinden und Städte greifen neu auf das gleiche, schweizweite Kontingent zu. Ist dieses ausgeschöpft, kann für den gewählten Reisetag schweizweit bei keiner anderen Kommune mehr eine Spartageskarte Gemeinde für die jeweilige Klasse oder das jeweilige Segment gekauft werden. 
Die Spartageskarte steht Kundinnen und Kunden mit und ohne Halbtax zur Verfügung. Sie kann in zwei Preisstufen für die 1. und 2. Klasse gekauft werden. Sie ist in allen SBB-Zügen, den meisten Bahnen, auf Schiffen, in Trams und Bussen sowie einigen Bergbahnen gültig. Die Verfügbarkeit kann durch die Kundinnen und Kunden direkt auf dem SBB-Portal spartageskarte-gemeinde.ch eingesehen werden, allerdings ist weder eine Reservation noch ein Kauf über dieses Portal möglich. Neu wird die Spartageskarte Gemeinde personalisiert. Beim Frontoffice der Gemeinde müssen Vor- und Nachname sowie das Geburtsdatum der reisenden Person erhoben werden. 
Die Tickets werden danach bei uns ausgedruckt und den Einwohner/-innen mitgegeben, da diese dem Zug-personal als Papier-Ticket vorgezeigt werden müssen. Bei Einwohner/-innen die im selben Haushalt leben und mehrere Spartageskarten für die Familienmitglieder beziehen möchten, genügt es, wenn eine Person aus dem gleichen Haushalt am Frontoffice vorspricht. 
Die Bedingungen können auf der Website der Gemeinde unter www.waldkirch.ch > Dienstleistungen > SBB-Spartageskarte oder direkt auf der Website der SBB unter Spartageskarte-gemeinde.ch abgerufen werden.

dSVA stellt AHV-Zweigstelle gutes Zeugnis aus14.12.2023

Aufgrund der Bestimmungen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist die AHV-Zweigstelle der Gemeinde alle drei Jahre zu kontrollieren. [...]
Die Kontrollstelle der SVA hat bei der Gemeinde Waldkirch Ende November die Abrechnung der AHV- und SUVA-Beiträge sowie die Prozessabläufe überprüft. Die Kontrollstelle hat der Gemeinde Waldkirch und insbesondere dem Leiter und der Mitarbeiterin Finanzen ein sehr gutes Zeugnis ausgestellt und keine Abrechnungsdifferenzen festgestellt. Der Gemeinderat bedankt sich beim Leiter und der Mitarbeiterin Finanzen für die zuverlässige und korrekte Arbeitserfüllung.

dBauanzeige St. Gallerstrasse 30a, 9304 Bernhardzell07.12.2023

Das Baugesuch liegt vom 8. Dezember 2023 bis 21. Dezember 2023 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Bau von 2 Halbunterflurbehälter und Abstellfläche für Sammelbehälter, Verschiebung Fahrradständer
Baugrundstück: 1117
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Politische Gemeinde Waldkirch, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch











Bauvisiere
Die Visiere für den Fahrradständer sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Bernhardzellerstrasse 59, 9205 Waldkirch07.12.2023

Das Baugesuch liegt vom 8. Dezember 2023 bis 21. Dezember 2023 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Bau von 2 Halbunterflurbehälter
Baugrundstück: 99
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Politische Gemeinde Waldkirch, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Schützengasse 3, 9205 Waldkirch07.12.2023

Das Baugesuch liegt vom 8. Dezember 2023 bis 21. Dezember 2023 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Neubau von 4 Halbunterflurbehälter
Baugrundstück: 1787
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Politische Gemeinde Waldkirch, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Oberwaldstrasse, 9205 Waldkirch07.12.2023

Das Baugesuch liegt vom 8. Dezember 2023 bis 21. Dezember 2023 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Bau von einem Halbunterflurbehälter
Baugrundstück: 149
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Politische Gemeinde Waldkirch, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dGemeinderat wählt Karin Locher als Stiftungsrätin des Wiborada07.12.2023

Die Stiftung Wiborada wurde im Februar 2011 zum Zweck des Baus und Betriebes eines Alters- und Pflegezentrums in Bernhardzell gegründet.[...]
Zwischen der Stiftung und der Stifterin (Gemeinde Waldkirch) wurde eine Leistungsvereinbarung (datiert vom 3. Mai 2011) erstellt, in der der Betrieb und die Bereitstellung von 44 Betten für die Gemeinde Waldkirch, das Angebot von Dienstleistungen für Wohnen, Betreuen und Pflegen von Betagten sowie Dienstleistungen für Senioren niedergeschrieben wurden. Der Stiftungsrat Wiborada wird gemäss Stiftungsurkunde Art. 5 für eine Amtsdauer von 4 Jahren durch den Gemeinderat gewählt. Aufgrund dieser Ausgangslage wurde der Stiftungsrat im Dezember 2022 neu gewählt. Unter Berücksichtigung des Antrages des Stiftungsrates, der gemäss Art. 7 der Statuten ein Antragsrecht zur Wahl oder Ergänzung des Stiftungsrates hat, wählte der Gemeinderat damals folgende Personen in den Stiftungsrat des Wohn- und Pflegezentrums Wiborada: Daniel Hanselmann, Engelburg (Präsident), Beat Strittmatter, Waldkirch, Thomas Grob, Waldkirch (Vertreter Gemeinderat), Anna Jäger, Güttingen, Dr. Thomas Ammann, Waldkirch, Hans-Peter Eisenring, Häggenschwil und Roger Frischknecht, Häggenschwil (Vertreter Gemeinderat Häggenschwil) zu Mitgliedern des Stiftungsrates. Da keine Vertretung aus Bernhardzell im Stiftungsrat Einsitz hat, suchte die IG Bernhardzell nach einer Stiftungsrätin oder einem Stiftungsrat. Sie wurde in der Person von Karin Locher fündig. Auf Vorschlag der IG Bernhardzell und Antrag des Stiftungsrates wählte der Gemeinderat Karin Locher aus Bernhardzell, für den Rest der Amtsdauer 2023 bis 2026, in den Stiftungsrat der Stiftung Wiborada. Der Gemeinderat gratuliert Frau Karin Locher zur Wahl und wünscht ihr bei der Ausübung der neuen Tätigkeit viel Freude und Erfolg. Frau Locher wird ihr neues Amt am 1. Januar 2024 antreten. 

dNeue Standorte Unterflurbehälter – öffentliche Auflage07.12.2023

Diese Woche wird die Auflage weiterer Halbunterflurbehälter in der Gemeinde Waldkirch starten. Es sind neue Standorte in Bernhardzell (beim Mehrzweckgebäude), an der Oberwaldstrasse, bei der Schützengasse und beim Werkhof in Waldkirch geplant. Diese Standorte werden nun öffentlich aufgelegt.[...]
Einzelne Unterflurbehälter waren ursprünglich an anderen Plätzen, auf privatem Grund, eingeplant und vorgesehen. Diese konnten leider nicht realisiert werden, da das Einverständnis der Grundeigentümer nicht erhältlich war oder sich die Standorte aus Sicht der A-Region (Anfahrt, Entleerung usw.) nicht eigneten. Aus diesem Grund wurden neue Standorte gesucht, bei der A-Region abgeklärt und nun projektiert. Wenn während der öffentlichen Auflage keine Einsprachen eingehen, wird Anfang 2024 die Umsetzung und Platzierung erfolgen können. Sobald die neuen Standorte realisiert sind, werden die betroffenen Anwohner, welche den Unterflurbehälter nutzen können, angeschrieben. Die Standorte im Wilen in Waldkirch und an der Oberhuebstrasse in Bernhardzell haben sich bereits bestens bewährt. Für die Standorte in Ronwil, Waldkirch und Engi, Bernhardzell sind noch geeignete Plätze gesucht, welche durch die Grundeigentümer für die Realisierung zur Verfügung gestellt werden. Sie dürfen sich diesbezüglich gerne bei unserem Leiter Facility Management, Andreas Rüegsegger (058 228 79 28), melden. Erste Anfragen und Abklärungen zu möglichen Standorten in diesen Gebieten sind leider negativ verlaufen.

dRolf Hofer zum Mitarbeiter Technische Betriebe gewählt07.12.2023

Der Gemeinderat hat im Mitteilungsblatt vom 15. September 2023 über die Entwicklungen und Herausforderungen bei den Technischen Betrieben und den Entscheid, die Technischen Betriebe um einen Mitarbeitenden zu verstärken, informiert. Die Stelle mit einem Pensum von 80 bis 100 Prozent wurde zur Bewerbung ausgeschrieben. Die Geschäftsleitung konnte die Stelle nun mit der Wahl von Rolf Hofer besetzen.[...]
Rolf Hofer ist 38 Jahre alt, verheiratet und Vater von drei Kindern. Er wohnt in Sulgen/TG und ist seit vielen Jahren im technischen Verkauf tätig. Dort ist er für Produktemanagement, Projektabwicklungen, Angebotserstellung von Trafostationen, Schaltanlagen und Komponenten zuständig. Rolf Hofer ist gelernter Polymechaniker und hat ein Studium als Produktionstechniker HF absolviert und erfolgreich abgeschlossen. Mit Rolf Hofer wird das Team der Technischen Betriebe eine wertvolle und wichtige Unterstützung und Ergänzung erfahren, um die anstehenden und kommenden Herausforderungen weiter angehen und vorantrei-ben zu können. Rolf Hofer wird seine neue Stelle am 1. März 2024, mit einem Pensum von 70 Prozent antreten. Wir gratulieren Rolf Hofer zur Wahl und freuen uns auf die künftige Zusammenarbeit. 

dOlma 2024 – Teilnahmemöglichkeit am Gastauftritt07.12.2023

Vom 10. bis 20. Oktober 2024 findet die 81. Schweizer Messe für Landwirtschaft und Ernährung (Olma) statt. Gastgeber sind der Kanton St. Gallen sowie die St. Galler Gemeinden mit dem Motto «ringsum vielseitig». [...]
Traditionell gestalten der Gastgeberkanton bzw. in diesem Fall die Gastgeber den Umzug sowie den Tag des Gastgebers. Am Tag des Ehrengastes, dem Samstag, 12. Oktober 2024, sollen verschiedene Beiträge am Umzug oder dem Festakt stattfinden. Der Kanton und die Vereinigung der St. Galler Gemeindepräsi-dentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP) haben dazu zusammen ein Konzept für den gemeinsamen Auftritt ausgearbeitet. Bei den Beiträgen der Gemeinden liegen die Bereiche Kultur und Sport sowie Freizeit, Mobilität und Gastronomie im Fokus. Ziel soll es sein, dass jede Gemeinde am Umzug vertreten ist. Nicht zwingend mit einer eigenen Darbietung, jedoch soll die Präsenz jeder der 75 St. Galler Gemeinden für die Besucherinnen und Besucher des Umzugs bzw. des Tages der Gastgeber erkennbar sein. Dabei sollen visuell und auditiv attraktive Sujets oder gesellschaftliche, kulturelle und sportliche Highlights, die einzigartig und charakteristisch sind für eine Gemeinde, zum Ausdruck gebracht werden. Bei Musikformationen und Turnvereinen wäre eine spezielle, einzigartige Darbietung erwünscht. Dabei ist eine Anlehnung an das Motto «ringsum vielseitig» ausdrücklich angedacht. Der Gemeinderat lädt Vereine oder Gruppierungen aus der Gemeinde Waldkirch dazu ein, sich bei Interesse beim Gemeindepräsidium (aurelio.zaccari@waldkirch.ch) zu melden. Für Fragen zu Umfang und Anforderungen wenden Sie sich bitte direkt an die Teilprojektleitung Umzug/Festakt des Trägervereins Culinarium, 071 552 13 30, oder per E-Mail elisabeth.federer@culinarium.ch.

dBauanzeige St. Gallerstrasse 25, 9304 Bernhardzell04.12.2023

Das Baugesuch liegt vom 05. Dezember 2023 bis 18. Dezember 2023 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Photovoltaikanlage
Baugrundstück: 2052
Bauherrschaft und Grundeigentümer: proholz gmbh, St. Gallerstrasse 25, 9304 Bernhardzell











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Hirschgartenstrasse 2, 9205 Waldkirch27.11.2023

Das Baugesuch liegt vom 28. November 2023 bis 11. Dezember 2023 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Umnutzung/Umbau Sägerei in Mehrzweckhalle (Einstellhalle, Lager) und Luft-/Wasser-Wärmepumpe
Baugrundstück: 30
Bauherrschaft: RK Service AG, Bahnhofstrasse 12, 9050 Appenzell
Grundeigentümer: Josef Werz AG, Hirschgartenstrasse 2, 9205 Waldkirch










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Hauptwilerstrasse 13, 9205 Waldkirch27.11.2023

Das Baugesuch liegt vom 28. November 2023 bis 11. Dezember 2023 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Umnutzung EG zu Büro, Anbau Carport und Balkon
Baugrundstück: 19
Bauherrschaft und Grundeigentümer: SOBI AG, Hauptwilerstrasse 17, 9205 Waldkirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dVerkauf Liegenschaft St. Gallerstrasse 33, 9304 Bernhardzell24.11.2023

​Die Gemeinde Waldkirch hat mehrere Liegenschaften im Portfolio, welche in den nächsten Jahren teils erhebliche Investitionskosten auslösen werden. Wie bereits mehrfach kommuniziert und aufgezeigt, sind dies unter anderem die Turnhalle Bünt sowie das Schulhaus und das Mehrzweckgebäude in Bernhardzell. Die Liegenschaft St. Gallerstrasse 33 ist ein Gebäude, das über die nächsten Jahre ebenfalls einige finanzielle Ressourcen binden wird, aber für die Gemeinde keinen strategischen Wert mehr darstellt. Erhebungen zeigen, dass in den nächsten Jahren an dieser Liegenschaft einige Investitionen anfallen werden. Der Gemeinderat hat die Liegenschaftenstrategie im Jahre 2021 überarbeitet und Anfang 2022 entschieden, unter anderem die Liegenschaft St. Gallerstrasse 33, Bernhardzell, zu verkaufen. Der Gemeinderat konzentrierte sich bei der Erarbeitung der Liegenschaftenstrategie auf die Liegenschaften mit nachhaltiger Nutzung für die breite Öffentlichkeit. Nachdem zwischenzeitlich andere Liegenschaften veräussert wurden, steht nun der Verkauf des Mehrfamilienhauses an der St. Gallerstrasse 33 in Bernhardzell an. Bei der erwähnten Liegenschaft handelt es sich um ein Dreifamilienhaus, welches sich in der Kernzone von Bernhardzell befindet. Diese wurde im September 2016 durch die Gemeinde erworben und wird seither untrhalten und vermietet. Das Grundstück umfasst 486 m2 und ist im Finanzvermögen der Gemeinde ausgewiesen. Es ist auf der einen Seite durch die St. Gallerstrasse und auf den anderen Seiten durch bestehende Liegenschaften begrenzt. Die Anstösser wurden im Zusammenhang mit dem Verkauf kontaktiert und haben kein Kaufinteresse an dieser Liegenschaft angemeldet. 

Zu den Verkaufunterlagen finden Sie hier: Verkaufsdokumentation St. Gallerstrasse 33, Bernhardzell 
 [...]
Es ist nicht Aufgabe der Gemeinde, Mietwohnungen anzubieten, zu unterhalten und zu verwalten. Dies ist einer der Gründe, weshalb der Gemeinderat entschieden hat, die Liegenschaft St. Gallerstrasse 33 zu verkaufen. Der Ertrag kann für kommende Investitionen in andere, für die Gemeinde und die Öffentlichkeit relevantere Liegenschaften eingesetzt werden. Der Verkauf einer Liegenschaft im Finanzvermögen wird nach den geltenden Finanzbefugnissen des Gemeinderates, Gemeindeordnung Ziff. 4, Anhang Finanzbefugnisse; Grundstücke im Finanzvermögen, beurteilt. Der Verkauf von Grundstücken/Liegenschaften von 500 000 Franken bis 1 000 000 Franken je Fall, kann durch den Gemeinderat erfolgen, untersteht allerdings dem fakultativen Referendum. Die Liegenschaft ist im Finanzvermögen mit 764 000 Franken ausgewiesen (Stand 2019). Der um mehr als die 764 000 Franken erzielte Verkaufs- erlös wird der Reserve zugeschieden.

Ausschreibung und Verkaufsunterlagen
Die Verkaufsdokumentation kann auf der Website der Gemeinde unter www.waldkirch.ch > Projekte, abgerufen werden. Der Zuschlag für den Kauf der Liegenschaft obliegt dem Gemeinderat. Es wird das höchste Kauf­angebot berücksichtigt. Der Verkauf wird nach dem Zuschlag während 40 Tagen dem fakultativen Referendum unterstellt. Das Vorgehen ist entsprechend dokumentiert. Für konkrete Interessenten wird eine Führung durch die Liegenschaft angeboten. Weitere Informationen können der Dokumentation auf der Website der Gemeinde entnommen werden.

dProjekt Mehrzweckhalle Bünt – Rückmeldung Raumbedarf23.11.2023

Der Gemeinderat hat im Mitteilungsblatt, Ausgabe Nr. 40–41 vom 6. Oktober, über das weitere Vorgehen im Projekt Mehrzweckhalle Bünt informiert. In einer Präsentation, die auf unserer Website unter https://www.waldkirch.ch/DE/95/Projekte.htm abrufbar ist, führen wir zur Ausgangslage, zur Machbarkeitsstu-die und zum weiteren Vorgehen aus. [...]
Der Gemeinderat hat zudem eine Projektgruppe eingesetzt. Der Fokus liegt aktuell bei der Nachführung des GESAK sowie der Erstellung des Raumprogramms für drei von vier Varianten. Anlässlich der Informationsveranstaltung, der Vereinspräsidentenkonferenz und des Austauschs mit den Parteipräsi-denten sind erste Inputs zum Projekt, der Projektgruppe und den Raumbedürfnissen eingeflossen. Auf Wunsch der Vereine wurde die Frist zur Einreichung der Bedürfnisse um zwei Wochen verlängert (neu 3. Dezember 2023). Wir machen die Vereine und Organisationen noch einmal darauf aufmerksam, dass die Raumbedürfnisse bis zum 3. Dezember 2023 an die Projektmitglieder und Ansprechpersonen der Begleitgruppe Vereine, Marius Egger (mari-us.egger@egger-trans.ch) oder Brigitte Sommer 
(brigittevetsch@hotmail.com), eingereicht werden können. Diese Informationen sind in der aktuellen Projektphase wichtig, damit für die Ausarbeitung der verschiedenen Lösungsvarianten (Sanierung/Sanierung und Erweiterung/Neubau 1 und 2) die Raumbedürfnisse der Vereine und Institutionen vorliegen. Die Projektgruppe wird dann im Dezember eine weitere Sitzung abhalten und die Rückmeldungen analysieren und auswerten. Besten Dank für die Unterstützung und fristgerechte Einreichung der notwendigen Informationen, damit die Projektgruppe weiterarbeiten kann. 

dGemeinderat neu konstituiert16.11.2023

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben am 22. Oktober 2023, als Ersatz für den am 8. April dieses Jahres verstorbenen Gemeinderat Daniel Fürer, Claude Riederer in den Gemeinderat gewählt.[...]
Der neu gewählte Gemeinderat Claude Riederer hat am 7. November 2023 sein Amt als Gemeinderat angetreten und an seiner ersten Sitzung teilgenommen. Der Gemeinderat hat sich an dieser Sitzung für den Rest der Amtsdauer 2021 bis 2024 neu konstituiert. Gemeinderat Claude Riederer übernimmt ab sofort das Ressort Sicherheit und Verkehr. Die übrigen Gemeinderäte behalten ihre Ressorts bei. Die Konstituierungsliste der politischen Gemeinde für die Amtsdauer 2021–2024 kann auf der Website der Gemeinde www.waldkirch.ch > Dienstleistungen > Formulare > Gemeinderat heruntergeladen werden.
  • Zaccari Aurelio, Gemeindepräsident, Ressort Präsidiales und Kommunikation
  • Roth Susanne, Schulratspräsidentin (1. Vizepräsidentin), Ressort Schule Waldkirch-Bernhardzell
  • Brühlmann Guido (2. Vizepräsident), Ressort Landwirtschaft und Tierschutz
  • Grob Thomas, Ressort Energie, Wirtschaft und Gewerbe
  • Sutter Urban, Ressort Soziales und Gesundheit
  • Sommer Brigitte, Ressort Freizeit und Kultur
  • Riederer Claude, Ressort Sicherheit und Verkehr
  • Frei Michael, Ratsschreiber

dBauanzeige Moos 1359, 9205 Waldkirch16.11.2023

Das Baugesuch liegt vom 17. November 2023 bis 30. November 2023 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Anbau Abstellraum
Baugrundstück: 362
Bauherrschaft: Migros Golf AG, Postfach, 9205 Waldkirch
Grundeigentümer: Migros Golf AG, Postfach, 6031 Ebikon










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dGemeinderat lud zur Jungbürgerfeier 2023 ein09.11.2023

​Am vergangenen Freitag, 3. November, lud die Gemeinde die jungen Erwachsenen mit Jahrgang 2005 zur Jungbürgerfeier ein.[...]
23 Jungbürgerinnen und Jungbürger folgten der Einladung und reisten vom Gemeinderat begleitet nach Sulgen. Dort durften sie nach einer kurzen Einführung ihre Runden auf der Kartrennbahn absolvieren und die Gewinner unter sich ausmachen. Nach der Siegerehrung führte der Weg zurück nach Waldkirch zum Restau-rant Hohfirst, wo der Anlass nach dem gemeinsamen Nachtessen seinen Abschluss fand.

dRevision Ortsplanung; kantonale Genehmigung eingetroffen02.11.2023

Der Gemeinderat Waldkirch hat vor Jahren die Revision der Ortsplanung angestossen. Der Zonenplan, das Baureglement, der Sondernutzungsplan Waldabstände und der Strassenplan wurden nach langer Vorbereitung der Mitwirkung unterstellt und vom 29. August 2019 bis 27. September 2019 öffentlich aufgelegt. [...]
Nach dem Entscheid über die Einsprachen und der Festsetzung wurden die Unterlagen dem fakultativen Referendum unterstellt. Das fakultative Referendum wurde nicht ergriffen. Für kleinere Anpassungen im Baureglement und im Zonenplan, die nach der ersten öffentlichen Auflage im Zusammenhang mit dem Entscheid über die Einsprachen erfolgt sind, wurde eine erneute Mitwirkung und öffentliche Auflage durchgeführt. Danach wurden auch diese Änderungen vom 6.Juni 2022 bis 15. Juli 2022 dem fakultativen Referendum unterstellt. Auch dieses wurde damals nicht ergriffen. 

Meilenstein Kantonale Genehmigung 
Am 4. Oktober 2022 wurde beim Bau- und Umweltdepartement der Genehmigungsantrag für den gesamten Rahmennutzungsplan (Zonenplan und Baureglement), den Sondernutzungsplan Waldabstände, die 1. Änderung Sondernutzungsplan Überbauungsplan Schöntal sowie für den Strassenplan eingereicht. Mit Verfügung vom 3. August 2023 wurde der Strassenplan durch das kantonale Tiefbauamt und mit Verfügung vom 3. Oktober 2023 die restlichen erwähnten Planunterlagen durch das Bau- und Umweltdepartement genehmigt. Damit ist ein wichtiger und wesentlicher Meilenstein im Zusammenhang mit der Revision der Ortsplanung erreicht. 

Gesamtentscheid wird eröffnet
Diese Woche wurde den Einsprechern, die während der öffentlichen Auflagen Einsprache erhoben haben, der Gesamtentscheid eröffnet. Es besteht die Möglichkeit, beim Bau- und Umweltdepartement gegen den Gesamtentscheid Rekurs zu erheben. Die Rekursfrist beträgt 14 Tage seit Eröffnung des Gesamtentscheides. Wann der neue Zonenplan und das neue Baureglement in Kraft gesetzt werden können, hängt nun von den Einsprechern und dem Ausgang allfälliger Rechtsmittelverfahren ab. Sobald wir dazu neue Informationen haben, werden wir wieder darüber informieren. 

dIntegration der Spielgruppe Waldkirch wird geprüft26.10.2023

Seit Jahren setzt sich der Verein Spielgruppe/Waldspielgruppe Waldkirch für die frühe Förderung der Kinder in Waldkirch ein. In Bernhardzell besteht seit Jahren ebenfalls eine Spielgruppe für die Kinder aus Bernhardzell. [...]
In der Spielgruppe lernen die Kinder in den ersten 6 Lebensjahren vielfältige Aktivitäten, Entdeckungs- und Entfaltungsmöglichkeiten. Die Herausforderungen für die Vereine und die Funktionäre haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Aus diesem Grund hat sich der Verein Spielgruppe/Waldspielgruppe Waldkirch entschieden, dem Gemeinderat einen Antrag um Prüfung der Übernahme der Spielgruppe Waldkirch sowie deren Integration in die Schule Waldkirch-Bernhardzell zu stellen. Der Gemeinderat vertritt klar die Meinung, dass die Tätigkeit der Spielgruppen Waldkirch und Bernhardzell im Bereiche der frühen Förderung von grosser Bedeutung und Wichtigkeit ist. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat den Antrag der Spielgruppe Waldkirch entgegengenommen und in Aussicht gestellt, dass dieser und die damit verbundenen Konsequenzen einer Integration in die Schule Waldkirch-Bernhardzell geprüft werden. Das weitere Vorgehen wird nach Prüfung der Fakten und Konsequenzen gegenüber dem Verein und der Bevölkerung aufgezeigt und kommuniziert. 

dClaude Riederer wird neuer Gemeinderat von Waldkirch22.10.2023

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben am 22. Okt. 2023, für den Rest der laufenden Amtsdauer 2021-24, Claude Riederer, Waldkirch zum Gemeinderat von Waldkirch gewählt. Die Stimmbeteiligung lag bei 46.67%. Mit 895 Stimmen konnte Claude Riederer im ersten Wahlgang gewählt werden. Das absolute Mehr lag bei 514 Stimmen. 131 Stimmen gingen an Vereinzelte und 124 Stimmzettel wurden leer eingelegt. Weitere Details können dem Wahlprotokoll vom 22.10.2023 entnommen werden. 

Wir gratulieren Claude Riederer ganz herzlich zur Wahl, wünschen ihm in seiner neuen Funktion als Gemeinderat alles Gute und freuen uns auf die Zusammenarbeit.  [...]

dBauanzeige Toreggstrasse 6b, 9205 Waldkirch12.10.2023

Das Baugesuch liegt vom 13. Oktober 2023 bis 26. Oktober 2023 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Ersatz Luft-/Wasser-Wärmepumpe
Baugrundstück: 1961
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Spitaleri Giuseppe, Toreggstrasse 6b, 9304 Bernhardzell
Spitaleri Anahí, Toreggstrasse 6b, 9304 Bernhardzell











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Meersburgwisen 1558, 9205 Waldkirch11.10.2023

Das Baugesuch liegt vom 12. Oktober 2023 bis 25. Oktober 2023 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Wärmetechnische Sanierung Steildach
Baugrundstück: 1953
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Hungerbühler Martin, Meersburgwisen 1558, 9205 Waldkirch











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dProjekt Mehrzweckhalle Bünt – Projektgruppe eingesetzt05.10.2023

Der Gemeinderat hat bereits mehrfach über die Herausforderungen bei der Sanierung und beim Unterhalt der öffentlichen Liegenschaften in unserer Gemeinde informiert. Mit der Liegenschaftenstrategie wurde aufgezeigt, dass insbesondere die Mehrzweckhalle Bünt, das Schulhaus sowie das Mehrzweckgebäude Bernhardzell Sanierungsbedarf aufweisen. [...]
Demgegenüber wurden und werden Liegenschaften, die keine strategische Bedeutung mehr haben, veräussert. Der Gemeinderat hat im Jahr 2021 eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, die aufzeigen soll, welche Varianten für die Sanierung der Mehrzweckhalle Bünt weiterverfolgt werden können. Eine Pro-jektgruppe wird sich nun mit den Details befassen. Parallel dazu wurden Studien für die Sanierung des Schulhauses und des Mehrzweckgebäudes Bernhardzell in Auftrag gegeben. 

Mehrzweckhalle Bünt
Die Mehrzweckhalle Bünt ist 46 Jahre alt (erstellt 1977, Anbau 1995) und weist verschiedene Mängel auf. Die vorliegende Machbarkeitsstudie zeigt verschiedene Möglichkeiten des weiteren Vorgehens, beginnend bei einer leichten Sanierung bis hin zu einem Neubau auf. Die Gemeinde hat nun in einer ersten Phase das bestehende Raumkonzept erhoben und die Bedürfnisse, die aus dem GESAK-Bericht aus dem Jahre 2019 hervorgingen, zusammengetragen. Weiter wurden Bedürfnisse der Gemeinde, die sich aus der Entwicklung der letzten Jahre ergeben haben (Mittagstisch, Tagesstrukturen usw.), eingearbeitet. Ein erster Entwurf eines Raumkonzepts liegt nun vor.

Projektgruppe eingesetzt
Der Gemeinderat hat als nächsten Schritt eine Projektgruppe eingesetzt. Diese soll sich mit den verschiedenen Varianten weiter auseinandersetzen sowie das Raumprogramm prüfen, ergänzen und verifizieren. Im Anschluss werden die Parteien und die Vereine im Sinne je einer Begleitgruppe eingebunden und zur Mitwirkung eingeladen. Die Bevölkerung kann sich ebenfalls im Rahmen der Mitwirkung zu den Unterlagen äussern und ihre Anliegen und Bedürfnisse einbringen. Im Anschluss an diesen Prozess wird die Projektgruppe die Bedürfnisse prüfen und in die Konzeptüberlegungen einbinden. Bei der Variante, bei der es um eine reine Sanierung geht, ist kein Ausbau der Räumlichkeiten vorgesehen. Eine Variante sieht eine Sanierung inkl. Raumerweiterung vor. Zwei Varianten sehen einen Neubau vor. Für die Verfeinerung der Aus- und Neubauvarianten ist ein Raumkonzept notwendig. 

Projektgruppe
In der durch den Gemeinderat eingesetzten Projektgruppe sind folgende Vertreter vorgesehen:

Aurelio Zaccari, Gemeindepräsident
Vorsitz und Kommunikation

Andreas Forrer, Leiter Bau und Infrastruktur
Projektleiter und Vertretung Betrieb

Ingo Brinkmann, Basler & Hofmann AG
Externe Projektbegleitung

Susanne Roth, Gemeinderätin/Schulratspräsidentin
Vertretung Schule

Brigitte Sommer, Gemeinderätin
Vertretung Ressort Sport und Kultur

Marius Egger, Koordinator Vereinspräsidentenkonferenz
Vertretung Vereine

Andreas Rüegsegger, Leiter Facility Management
Vertretung Betrieb (bei Bedarf)

Michael Frei, Ratsschreiber
Protokoll

Zusätzlich zur Projektgruppe werden zwei Begleitgruppen sowie die Öffentlichkeit laufend mit Informationen bedient und zum Projektstand abgeholt. Der Gemeinderat ist überzeugt, dass auf diese Weise alle Stakeholder oder Nutzergruppen in das Projekt eingebunden werden können. 

Projektinformationen auf der Website der Gemeinde
Projektunterlagen und Informationen zum Projekt MZG Bünt können auf der Website der Gemeinde unter www.waldkirch.ch > News > Projekte > MZG Bünt, eingesehen werden. Wir werden auf dieser Webseite laufend über das Projekt informieren. Weiter werden die Öffentlichkeit, die Vereine und die Ortsparteien im Rahmen von Informationsveranstaltungen (wie Vereinspräsidentenkonferenz, Parteiengespräch, Vorversammlung usw.) über das Projekt informiert.

Schulhaus und Mehrzweckgebäude Bernhardzell
Bei den Liegenschaften Schulhaus und Mehrzweckgebäude Bernhardzell sind reine Sanierungsarbeiten vorgesehen. Ein Ausbau ist nicht im Konzept enthalten. Die Sanierungsarbeiten konzentrieren sich beim Schulhaus auf den Bereich der Innenräume, die künftig optimal auf die schulischen Bedürfnisse ausgerichtet werden sollen. Beim Mehrzweckgebäude sind es vor allem die Sanierung der Hallendecke und des Daches sowie der Aufbau einer Photovoltaikanlage, die im Vordergrund stehen. Andere Bedürfnisse sollen im Rahmen des Unterhaltes aufgenommen werden. Diesbezüglich werden die Nutzer zu allfälligen Bedürfnissen abgeholt und über die Sanierungen informiert werden. Es ist angedacht, im Frühjahr 2024 den Bürgerinnen und Bürgern ein Gutachten vorzulegen, welches Aufschluss über die Sanierungsarbeiten geben soll. Im Juni 2024 soll an der Urne über die Sanierungsvorhaben bei den beiden Liegenschaften abgestimmt werden.

dBauanzeige St. Pelagibergstrasse 20, 9205 Waldkirch04.10.2023

Das Baugesuch liegt vom 05. Oktober 2023 bis 18. Oktober 2023 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Aufstockung der bestehenden Büroräumlichkeiten und Erstellung einer Fluchttreppe
Baugrundstück: 32
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Dörig Metallbau AG, St. Pelagibergstrasse 20, 9205 Waldkirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Oberwil 638, 9205 Waldkirch02.10.2023

Das Baugesuch liegt vom 03. Oktober 2023 bis 16. Oktober 2023 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Photovoltaikanlage (Fassadenanlage)
Baugrundstück: 2315
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Ledergerber Benedikt, Oberwil 638, 9205 Waldkirch
Ledergerber Carla, Oberwil 638, 9205 Waldkirch











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dFabio Krüsi als neuen Lernenden Kaufmann EFZ 2024 gewählt28.09.2023

Die Geschäftsleitung hat Fabio Krüsi aus Waldkirch zum neuen Lernenden der Gemeinde Waldkirch ab Sommer 2024 gewählt.[...]
Die Lehrstelle als Kaufmann/Kauffrau ab 2024 wurde im Mitteilungsblatt zur freien Bewerbung ausgeschrieben. Die Geschäftsleitung hat nun Fabio Krüsi aus Waldkirch zum neuen Lernenden der Gemeinde Waldkirch gewählt. Er wird per 1. August 2024 seine Lehrstelle bei uns antreten. Wir heissen Fabio Krüsi bereits heute herzlich in unserem Team willkommen und wünschen ihm bis dahin alles Gute.

dJugendband Andwil-Waldkirch am Schweizer Jugendmusikfest21.09.2023

Die Nachwuchsformation der Jugendband Andwil-Waldkirch hat am vergangenen Wochenende am Schweizer Jugendmusikfest in St.Gallen teilgenommen. Bei zwei Wettbewerben gewann die Nachwuchsformation Silber. Im Wettspiel mit 83 Punkten und bei der Parademusik mit 86,33 Punkten. Wir gratulieren den jungen Musikantinnen und Musikanten, unter der Leitung von Dirigent Janosch Wick und der Obfrau Anina Wick, ganz herzlich zum grossartigen Erfolg [...]

dBauanzeige Engi, 9304 Bernhardzell20.09.2023

Das Baugesuch liegt vom 21. September 2023 bis 04. Oktober 2023 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Tippi, Lager-Rüstraum, Folientunnel, Anlehngewächshaus, Hauseingang, Maschinenunterstand, Unterstand Kinderhaus/Kleintiere; Korrektur Remisen Erweiterung, Aussen-Verkaufsladen, Straussengehege mit Sandbad und Kängurugehege mit mobilen Ställen
Baugrundstück: Nr. 874 und 2244
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Krapf Stefan, Engi 931, 9304 Bernhardzell










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Büntstrasse 12c, 9205 Waldkirch18.09.2023

Das Baugesuch liegt vom 19. September 2023 bis 02. Oktober 2023 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Anbau Unterstand; Korrektur Lage und Grösse
Baugrundstück: 1869
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Manser Michael, Büntstrasse 12c, 9205 Waldkirch
Weyermann Joelle, Büntstrasse 12c, 9205 Waldkirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dEntwicklung Technische Betriebe Waldkirch14.09.2023

Die Energiewende in der Schweiz und in Europa steht vor grossen Herausforderungen. Wir sind gefordert, uns den Anforderungen und Erwartungen zu stellen und proaktiv zu handeln. [...]
Der Zubau von Photovoltaikanlagen und Ladestationen für Elektrofahrzeuge nimmt weiter zu und Waldkirch ist davon sehr stark betroffen. In Waldkirch bestehen bereits rund 300 Photovoltaikanlagen, die Energie in unser Netz einspeisen. Der Zubau neuer Anlagen nimmt auf hohem Niveau weiter zu und es ist unser Bestreben, diesen Zubau zu ermöglichen und die Nutzung erneuerbarer Energien weiter zu fördern.
Gleichzeitig muss, um den wachsenden Anforderungen gerecht zu werden, das lokale Stromnetz ausgebaut werden. Dies nicht als kurzfristige Massnahme und Anpassung, sondern um die fortlaufenden Aufgaben und Herausforderungen meistern zu können. Infolgedessen steigen auch unsere Investitionsprojekte sowie der Aufwand für den Betrieb und die Instandhaltung des bestehenden Netzes.
Wie bereits an der Vor- und Bürgerversammlung aufgezeigt, stossen wir bei all den Anpassungen und Neuerungen im Betrieb auf deutliche Ressourcen- und Kapazitätsengpässe. Diese Realität betrifft nicht nur unsere Technischen Betriebe, sondern auch andere Unternehmen, Gemeinden und Elektrizitätsversorger. 
Wir stehen parallel dazu Herausforderungen wie dem Fachkräftemangel, internen Ressourcengrenzen und Lieferkettenengpässen gegenüber, die unsere Projekte zusätzlich verzögern. Trotz unserer engagierten internen Mitarbeitenden, die ihre Ressourcen und Kapazitäten voll ausschöpfen, und der geschätzten Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern, können wir nicht alle Projekte im üblichen Zeitrahmen abschliessen und müssen einige davon auf die kommenden Jahre verschieben.

Massnahmen 
Um den anstehenden Aufgaben und Herausforderung gerecht zu werden, hat der Gemeinderat entschieden, eine 100 %-Stelle eines Technischen Mitarbeiters auszuschreiben, die unsere Technischen Betriebe unterstützt. Dies ist unsere kurzfristige, betriebliche Antwort auf die herausfordernde Situation.
Mittelfristig werden wir einen strategischen Prozess einleiten, um unsere Position als Gemeinde und Energieversorgungsunternehmen zu stärken und uns optimal auf das zukünftige Energiesystem Schweiz und die damit verbundenen Herausforderungen vorzubereiten. 
Wir sind davon überzeugt, dass diese beiden Massnahmen es uns ermöglichen werden, die Energieversorgung in unserer ­Gemeinde weiterhin in hoher Qualität sicherzustellen und unseren Bürgerinnen und Bürgern einen ausgezeichneten Service zu bieten. Wir danken der Bevölkerung und unseren Kundinnen und Kunden für Ihr Verständnis und die Unterstützung in der erwähnten Übergangszeit und freuen uns auf eine energiereiche Zukunft.

dGiulia Wirth erneut Schweizermeisterin - Herzliche Gratulation14.09.2023

Giulia Wirth hat an den Schweizermeisterschaften in Frauenfeld vom vergangenen Wochenende Gold gewonnen und sich den Schweizermeistertitel in der KategorieU18 über 400 m Hürden gesichert.[...]
Gleichzeitig packte sie noch ihre persönliche Bestleistung und Schweizer-Jahresbestleistung der U18, mit einer Zeit von 60.61 Sekunden, obendrauf. 
Wir gratulieren Giulia Wirth ganz herzlich zu Ihrem grossen Erfolg und wünschen Ihr für die Zukunft persönlich und im Leistungssport weiterhin alles Gute.

dGesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren14.09.2023

Betreffend Schiessplatz Bernhardzell; Instandsetzungen und Erneuerungen sowie Umsetzung von Lärmschutzmassnahmen – Mitwirkung und Anhörung vom 15. September.
[...]
Gemeinden
Waldkirch (SG), Häggenschwil (SG), Hauptwil-Gottshaus (TG)

Gesuchstellerin
armasuisse Immobilien, Baumanagement Ost

Gesuchsunterlagen
  • Dossier Erneuerung elektrische Zieldarstellungsmittel inkl. Rodungsgesuch
  • Dossier Umsetzung Lärmschutzmassnahmen
Gegenstand
  • Rodungsgesuch für definitive (261 m2) und temporäre (8059 m2) Rodungen in den Gemeinden Häggenschwil und Waldkirch
  • Erstellung einer neuen Doppelkurzdistanzschiessbox inkl. Holzgebäude und Parkplatz
  • Umsetzung von Lärmschutzmassnahmen
  • Rückbau und Altlastensanierung der Gefechtsanlage «Winterburg rechts» und Kurzdistanzanlage «Winterburg»
  • Ersatz/Elektrifizierung der Zieldarstellungsmittel
  • Asphaltieren eines Truppenparkplatzes

Verfahren
Das Verfahren richtet sich nach dem Militärgesetz (Art. 126 ff. MG; SR 510.10), der militärischen Plangenehmigungsverordnung (MPV; SR 510.51) und subsidiär nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711). Das Generalsekretariat VBS ist Genehmigungsbehörde und leitet das Verfahren.

Mitwirkungs- und Anhörungsverfahren
Nach Art. 126 und 126d MG in Verbindung mit Art. 62a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG, SR 172.010) sind die betroffenen Kantone, Gemeinden und Fachbehörden des Bundes anzuhören, bevor die Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat zudem die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei der Genehmigungsbehörde schriftliche Anregungen einzureichen.

UVP
Das Projekt unterliegt nicht der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäss Art. 10a des Umweltschutz­gesetzes (USG; SR 814.01).

Öffentliche Auflage
Die Gesuchsunterlagen können vom 18. September bis 17. Oktober während der ordentlichen Öffnungszeiten an folgenden Stellen eingesehen werden:
  • Gemeindeverwaltung Waldkirch, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch
  • Gemeindeverwaltung Häggenschwil, Dorfstrasse 18, 9312 Häggenschwil
  • Gemeindeverwaltung Hauptwil, Oberdorfstrasse 3, 9213 Hauptwil
Aussteckung / Profilierung
Während der öffentlichen Auflage sind die Veränderungen, welche die geplanten Bauten und Anlagen im Gelände bewirken, sichtbar zu machen und auszustecken; bei Hochbauten sind Profile aufzustellen.

Einsprachen
Einsprache kann erheben, wer nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG; SR 172.021) oder EntG Partei ist. Einsprachen müssen schriftlich innert der Auflagefrist beim Generalsekretariat VBS, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern erhoben werden.

Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (vgl. Art. 126f Abs. 1 MG und 14 MPV). Innerhalb der Auflagefrist sind sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Einwände gegen die Aussteckung oder die Aufstellung von Profilen sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist bei der Genehmigungsbehörde vorzubringen (Art. 126c Abs. 3 MG).

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

dÖffentliche Mitwirkung – ­Kantonsstrassenprojekt Lee14.09.2023

Kanton St. Gallen – Gemäss Art. 33bis Abs. 2 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wird die Mitwirkung eröffnet.
[...]
Für:

Kantonsstrasse Nr. 39, Waldkirch: Lee: Neuorganisation Grundstückzufahrten, Bushaltestelle, Parkierung Lieg. 1091 – U89.1.039.183.000

Mitwirkung: www.sg.ch/tba-mitwirkung
Frist: 18. September bis 18. Oktober

Stellungnahmen und Anregungen zum Projekt können gerne über den oben vermerkten Pfad eingereicht werden. Zur Einsicht und Teilnahme sind alle eingeladen, die sich für das Projekt interessieren und gerne zur Entwicklung einer optimalen Lösung beitragen möchten.

Der Kantonsingenieur

dBauanzeige Lilienstrasse 7, 9205 Waldkirch12.09.2023

Das Baugesuch liegt vom 13. September 2023 bis 26. September 2023 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Demontage Ölheizung, Errichtung und Betrieb einer erdsnden-Wärmepumpe
Baugrundstück: Nr. 2119
Bauherrschaft und
Grundeigentümer:
Lehmann Ralph, Lilienstrasse 7, 9205 Waldkirch
Lehman Jeannette, Lilienstrasse 7, 9205 Waldkirch










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Heldstrasse 17, 9205 Waldkirch11.09.2023

Das Baugesuch liegt vom 12. September 2023 bis 25. September 2025 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Neubau Abstellplatz
Baugrundstück: 44
Bauherrschaft: Ammann Thomas, Heldstrasse 17, 9205 Waldkirch
Grundeigentümer: Ammann Thomas, Heldstrasse 17, 9205 Waldkirch
Ammann Lea, Heldstrasse 17, 9205 Waldkirch










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dNeue Öffnungszeiten bei der Gemeinde ab 1. Oktober07.09.2023

Der Gemeinderat hat die Öffnungszeiten bei der Gemeinde per 1. Oktober angepasst. Neu soll für die Bürgerinnen und Bürger am Freitag das Gemeindehaus jeweils von 7.30 und über Mittag bis 14.00 Uhr offen sein. Die restlichen Öffnungszeiten bleiben unverändert. Es besteht nach wie vor die Möglichkeit, auch ausserhalb der Öffnungszeiten direkt mit den Mitarbeitenden individuelle Termine zu vereinbaren. Damit wir Ihnen die bestmögliche Beratung bieten können, empfehlen wir Ihnen eine direkte Kontaktnahme und Terminvereinbarung mit dem jeweiligen Sachbearbeiter. [...]
Mit der laufenden Entwicklung der digitalen Transformation verändert sich auch vor Ort das Angebot sowie das Kundenverhalten. Die Anzahl Kundinnen und Kunden, die das Gemeindehaus für den Bezug einer Dienstleistung oder Beratung aufsuchen, ist zurückgegangen und die Nachfrage nach Vor-Ort-Dienstleistungen hat sich mit der Möglichkeit des Onlineschalters verändert. Heute schon können An- und Abmeldungen online erfolgen oder Bescheinigungen über unseren Onlineschalter auf unserer Website bestellt werden. Das hat den Vorteil, dass Sie die Dienstleistungen der Gemeinde dann in Anspruch nehmen können, wenn es für Sie passt, ohne dabei von den Öffnungszeiten der Gemeinde abhängig zu sein. 

Der Gemeinderat hat aufgrund des veränderten Kundenverhaltens die Öffnungszeiten am Freitag angepasst und auf neu durchgehend von 7.30 bis 14.00 Uhr angesetzt. An den übrigen Wochentagen bleiben die Öffnungszeiten wie bis anhin bestehen. Auch die Arbeitszeiten der Mitarbeitenden der Gemeinde bleiben unverändert. Mit den angepassten Öffnungszeiten können wir den Mitarbeitenden allerdings die Möglichkeit bieten, ohne Aufrechterhaltung von Schalter- und Telefondienst anstehende Projektarbeiten und Sitzungsvorbereitungen auszuführen. 

Vereinbaren Sie Termine für Ihre Anliegen
Damit wir Sie bestmöglich beraten können, empfehlen wir Ihnen, für individuelle Beratungen und Bespre-chungen einen Termin zu vereinbaren. Damit können wir sicherstellen, dass sich der jeweilige fachverant-wortliche Mitarbeitende auf Ihr Anliegen vorbereiten und Ihnen die bestmögliche Beratung zukommen lassen kann. Für den Bezug von SBB-Tageskarten oder das Abholen von Formularen usw. dürfen Sie sich nach wie vor direkt beim Frontoffice melden.

d„Airlebnistage“ auf dem Flugplatz Sitterdorf31.08.2023

Die Verantwortlichen des Flugplatzes Sitterdorf haben uns mitgeteilt, dass der Erlebnisflugplatz Sitterdorf vom 8. bis 10.September die «Airlebnistage» 2023 durchführen wird. Am 8. und 9.September finden in diesem Zusammenhang in Sitterdorf ein Training und eine Flugvorführung des PC-7 TEAM statt. [...]
Trainings dienen dem PC-7 TEAM dazu, Abläufe zu üben und auf allfällige Optimierungen zu überprüfen, um sowohl attraktive als auch sichere Vorführungen für alle Beteiligten und die Zuschauer bieten zu können. Die genauen Zeiten des Trainings und der Vorführung sind auf der Internetseite www.pc7-team.ch unter der Rubrik «Kalender» zu finden. Das PC-7 TEAM bittet die Bevölkerung um Kenntnisnahme der erhöhten Flugaktivitäten und dankt für das Verständnis.

dVerkehrsbehinderungen wegen Sanierung St. Pelagibergstrasse31.08.2023

Auf der St. Pelagibergstrasse müssen zwischen dem Kochkreisel und dem Sportplatz Breiten Reparaturarbeiten durchgeführt werden. Es ist mit Verkehrsbeschränkungen und Umleitungen zu rechnen. [...]
Im Randbereich der Strasse haben sich Risse gebildet, welche fachmännisch saniert werden müssen. Im Einlenkerbereich zum Kochkreisel hat die Strasse infolge der grossen Belastungen durch den Schwerverkehr ebenfalls stark gelitten. In diesem Bereich muss der Belag über eine Länge von rund 60 m, im Rahmen des Unterhalts, vollflächig ersetzt werden. Die Arbeiten finden vom 4. bis zum 22.September statt. Durch die Sanierung muss auf der Strecke die Verkehrsführung vorübergehend neu geregelt werden. Ab dem 4.September wird der Verkehr ab dem Kochkreisel bis nach St. Pelagiberg mittels Einbahnregime geführt. Die Umleitung wird über Hasum-Edlischwil signalisiert. Ab dem 18. bis zum 22.September wird der Bereich unterhalb Kochkreisel bis zur Metallbau Dörig AG komplett gesperrt. Die Umleitung via Hasum–Edlischwil ist auch in dieser Zeit signalisiert. Das Trottoir bleibt für Fussgänger offen. Wir danken den Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern sowie den Anwohnerinnen und Anwohnern für das Verständnis. Bei Fragen dürfen Sie sich an den Leiter Bau und Infrastruktur, Andreas Forrer (058 228 79 23), wenden.

dErsatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates – Kandidatur31.08.2023

Der Gemeinderat hat über die Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderates im Mitteilungsblatt vom 2.Juni informiert. Der erste Wahlgang findet am 22.Oktober statt. Die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen ist am 21. August abgelaufen. Für die Ersatzwahl ist folgende Kandidatur nach Art. 24 f. des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3) ­gültig ein­gereicht worden: Riederer Claude, 1972, Polizist, Waldkirch, SVP.[...]

dBauanzeige Hueb 551, 9205 Waldkirch31.08.2023

Das Baugesuch liegt vom 01. September 2023 bis 14. September 2023 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Photovoltaikanlage, Photovoltaikanlage als Vordach und Einbau drei Dachfenster
Baugrundstück: 2245
Bauherrschaft und
Grundeigentümer:
Koch Clemens, Hueb 551, 9205 Waldkrich











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dÖffentliche Auflage Einbürgerung24.08.2023

Der Einbürgerungsrat der Gemeinde Waldkirch hat mit Beschluss vom 7. Juli 2023 einigen Personen das Gemeinde- und Ortsbürgerrecht von Waldkirch-Bernhardzell SG erteilt. Die Gesuchge liegen bis am 26. September 2023 öffentlich auf.[...]
Der Einbürgerungsrat der Gemeinde Waldkirch hat mit Beschluss vom 7. Juli 2023 folgenden Personen das Gemeinde- und Ortsbürgerrecht von Waldkirch-Bernhardzell SG erteilt:

• Frank Otto Huttinger, geb. 1. Juni 1976, von Deutschland, 9205 Waldkirch, Oberdorfstrasse 8
• Uschi Huttinger, geb. 5. März 1982, von Deutschland, 9205 Waldkirch, Oberdorfstrasse 8
• Ben Huttinger, geb. 25. Januar 2019, von Deutschland, 9205 Waldkirch, Oberdorfstrasse 8

Die öffentliche Auflage findet vom 28. August bis 26. September 2023 statt. Die Unterlagen können im 1. Stock des Gemeindehauses Waldkirch, Büro 107, eingesehen werden.

Der Einbürgerungsrat

dGemeinderat legt Strompreise 2024 fest24.08.2023

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 15. August die Strompreise für das Jahr 2024 festgelegt. Nachdem die Preise an den Strom-Grosshandelsmärkten im letzten Jahr regelrecht explodierten, hat sich die Situation zwischenzeitlich etwas entspannt. Das Umfeld und die Einflüsse auf den Energiemarkt bleiben allerdings weiterhin sehr unsicher und kaum abschätzbar. Auch das Thema Strommangellage wird auf das kommende Winterhalbjahr hin wieder aktuell werden und die Strompreise mutmasslich beeinflussen.[...]
Entwicklung am Strommarkt
Gemäss einer vom Verband Schweizerischer Elektrizitätswerke (VSE) im Frühjahr 2023 durchgeführten Umfrage wird für 2024 in der Schweiz mit 12 % höheren Strompreisen gerechnet. Anders bei unseren Technischen Betrieben Waldkirch. Diese können ihre Strompreise 2024, trotz steigender Vorliegerkosten (Netznutzung) sowie höheren und neuer Abgaben, um rund 12.5 % senken.

Dank der angepassten und verfeinerten strukturierten Beschaffung konnten die Technischen Betriebe Waldkirch ihre Preise für die Energiebeschaffung 2024 gegenüber dem laufenden Jahr 2023 wesentlich reduzieren. Zudem wurden, um kurzfristig Stabilität und Preissicherheit zu schaffen, auch die Energiemengen für die Jahre 2025 und 2026 bereits frühzeitig gesichert.

Strom-Einkauf 2024
Der Strompreis setzt sich aus den drei Komponenten Netznutzung (Infrastruktur für die Stromlieferung), Abgaben (Systemdienstleistung, Netzzuschlag, Stromreserve, Abgabe Gemeinwesen) sowie Energie (dem eigentlichen Strom) zusammen. Die Energie wird einerseits am freien Markt beschafft und zum anderen durch Rücklieferungen aus den dezentralen Produktionsanlagen aus dem Versorgungsgebiet der Technischen Betriebe abgedeckt. Für 2024 sinken die Beschaffungskosten für die Technischen Betriebe Waldkirch. Dies ist das Resultat aus dem Mix der nachfolgenden Preisanpassungen:

Netznutzung
Die Netznutzungskosten, welche durch die St. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG (Vorliegernetz) in Rechnung gestellt werden, steigen um +10 %.

Abgaben
Aufgrund höherer Kosten bei den Systemdienstleistungen (SDL) und der neuen Abgabe für die Stromreserve steigen die Abgaben gesamthaft um +44 %.

Energie
Die Kosten für die Energiebeschaffung sinken aufgrund der beruhigten Marktsituation und verbesserten Beschaffung um –24 %.

Somit werden für die Technischen Betriebe Waldkirch die Kosten für den gesamten Stromeinkauf im Jahr 2024 um rund –14 % tiefer ausfallen als im noch laufenden Jahr 2023.

Strom-Verkauf 2024
Dank wesentlich tieferer Beschaffungskosten bei der Energie können die gestiegenen Netznutzungspreise sowie die höheren und zusätzlichen Abgaben «Stromreserve» (Abgabe zur Verstärkung der Versorgungssicherheit) mehr als nur kompensiert werden. Zusammen mit einer bewussten Reduktion des Gewinns aus dem Strom Geschäft, welchen die Technischen Betriebe Waldkirch für den Bau, Betrieb und Unterhalt der Stromversorgungsinfrastruktur benötigen, können die Strompreise eine erfreuliche Preissenkung erfahren.

Die durchschnittlichen Preisanpassungen für die Strompreise 2024 sehen wie folgt aus:
S-STROM 0 – 50 000 kWh –12.16 %
M-STROM   50 000– 100 000 kWh –13.28 %
L-STROM grösser 100 000 kWh  –12.61 %
P-STROM   –12.68 %

Das neue Preisblatt wurde vom Gemeinderat am 15. August behandelt und genehmigt. Das Preisblatt «Strom 2024» kann auf der Website der Technischen Betriebe (www.tbwaldkirch.ch) abgerufen werden.

Strom-Rücklieferung 2024
Auch die Vergütungsansätze für die Stromrücklieferung werden angepasst. Der Grund dafür ist, dass die Vergütungsansätze von Stromrücklieferungen gesetzlich an die Kosten der Energiebeschaffung gekoppelt sind. Folgende Vergütungsansätze für die Stromrücklieferung gelten für das Jahr 2024:
Gesamtvergütung 19.8 Rp./kWh
Anteil für die Energie 18.3 Rp./kWh
Anteil für den Herkunftsnachweis 
(ökologischer Mehrwert)
1.5 Rp./kWh

Das neue Preisblatt wurde vom Gemeinderat am 15. August behandelt und genehmigt. Das Preisblatt «Strom-Rücklieferung 2024» kann auf der Website der Technischen Betriebe (www.tbwaldkirch.ch) abgerufen werden.

dBauanzeige Hauptwilerstrasse 27, 27a, 27b, 27c, 9205 Waldkirch24.08.2023

Das Baugesuch liegt vom 25. August 2023 bis 07. September 2023 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

4 Luft -Wasser-Wärmepumpe (bereits erstellt)
Baugrundstücke: Nr. 167, 2384, 2385, 2386
Bauherrschaft: Four partners AG, St. Gallerstrasse 42, 9230 Flawil
Grundeigentümer: Anandarajah Ahilla, Hauptwilerstrasse 27, 9205 Waldkirch
Thambirajah Anandarajah, Hauptwilerstrasse 27, 9205 Waldkirch
Puvaneswararasa-Sangarapillai Sujeevan, Hauptwilerstrasse 27a, 9205 Waldkirch
Puvaneswararasa-Sangarapillai Rathika, Hauptwilerstrasse 27a, 9205 Waldkirch
Four Partners AG, St. Gallerstrasse 42, 9230 Flawil
Klingler Carol, Hauptwilerstrasse 27c, 9205 Waldkirch
Wolfensberger Markus, Hauptwilerstrasse 27c, 9205 Waldkirch












 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dWanderschafherden in Waldkirch 17.08.2023

Das Treiben von Wanderschafherden in der vegetationslosen Zeit von November bis März ist eine alte Tradition und wird auch im Kanton St. Gallen seit Jahrzehnten unterstützt.
[...]
Wenn Wanderherden über das Gebiet mehrerer Gemeinden getrieben werden, braucht es eine Bewilligung des Kantonstierarztes. Deshalb ist der kantonale Veterinärdienst mit den zuständigen Hirten im Austausch, damit es möglichst zu keinen Überschneidungen der Wandergebiete und keinen übermässigen Beanspruchungen von Feldern und Wäldern kommt. Zu Beginn der Wanderung erfolgt eine tierärztliche Kontrolle der Herden, um sicherzustellen, dass die Tiere gesund und gehfähig sind. Sichtbar trächtige Tiere dürfen nicht mitgeführt werden. Es ist Sache der Hirten, bei den Boden- und Waldbesitzern die Erlaubnis für das Beweiden einzuholen. Im Laufe des Winters werden sämtliche Herden auch durch den Veterinärdienst kontrolliert. 

Wie bereits im vergangenen Jahr möchte die Gemeinde Waldkirch die Landwirte unterstützen. Falls jemand sein Grundstück grundsätzlich nicht für die Wanderschafherden zur Verfügung stellen möchte, kann der verantwortliche Grundeigentümer oder Pächter dies bis zum 5. September 2023 der Abteilung Landwirtschaft (058 228 79 19, jessica.kurer@waldkirch.ch) mitteilen. Landwirte oder Pächter, die sich bereits in den letzten Jahren bei der Gemeinde gemeldet haben, müssen uns nicht nochmals kontaktieren falls keine Veränderungen erfolgt ist.

dKiesabbau Wigarten, Tieferlegung Abbausohle – Mitwirkung17.08.2023

Die KIBAG Kies Waldkirch AG betreibt seit Herbst 2003 den Kiesabbau Wigarten auf dem Gemeindegebiet Waldkirch. Der Abbau von Nagelfluh zur Gewinnung von Kies erfolgt gemäss der Bewilligung aus dem Jahr 2001 in fünf Etappen. Das damals geplante Vorhaben wurde auf rund 910 000 m3 geschätzt. Die KIBAG Kies Waldkirch AG möchte nun die Höhenlagen der Abbausohle in den Etappen 3, 4 und 5 anpassen, da aufgrund der Erfahrung während des Abbaus das tieferliegende Material als ebenfalls geeignet beurteilt werden konnte.
[...]
Die Abbaukoten sollen der Abbausohle, wie sie schon im grössten Teil der Etappe 3 gegeben ist, angeglichen werden. Dies bedingt eine weitere Absenkung der Etappen 3, 4 und 5 von fünf bis acht Meter der Abbaukote auf jeweils 580 m.ü.M. Das Abbauvolumen würde somit von 910 000 m3 auf 1 015 000 m3 erhöht werden. Der Kiesabbau verlängert sich somit um rund vier Jahre.

Diese Projektänderung bedarf einer Genehmigung und dafür muss ein Planverfahren nach dem Planungs- und Baugesetz durchgeführt werden. Die für den Planerlass zuständige Behörde hat für eine geeignete Mitwirkung der Bevölkerung zu sorgen. 

Mit dieser Information möchten wir die Bevölkerung erstmals über die Anpassungen des Sondernutzungsplans für die Tieferlegung der Abbausohle informieren. Auf unserer Website unter www.waldkirch.ch > News > Projekte sind folgende Planunterlagen publiziert: 
  • Raumplanungsbericht nach Art. 47 RPV
  • Umweltverträglichkeitsbericht
  • Sondernutzungsplan
  • Querprofile
Sämtliche Unterlagen können auch im Gemeindehaus, Büro 107 (1. OG), eingesehen werden. Sie haben bis am Freitag, 29. September 2023, die Möglichkeit, im Rahmen der Mitwirkung, sich zur Anpassung des Sondernutzungsplans zu äussern und über unser Mitwirkungs-Tool unter https://mitwirken-waldkirch.ch/de/ eine Stellungnahme abzugeben. Anschliessend wird der Gemeinderat die Rückmeldungen behandeln und über den Erlass der Änderung des Sondernutzungsplans entscheiden. Bei einem Erlass würde im Anschluss das Auflage- und Einspracheverfahren sowie das Genehmigungsverfahren durchgeführt werden.

dBauanzeige Dorfeggstrasse 4, 9205 Waldkirch10.08.2023

Das Baugesuch liegt vom 11. August 2023 bis 24. August 2023 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Demontage Heizung, Errichtung und Betrieb einer Erdsonden-Wärmepumpe
Baugrundstück: 2093
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Kägi Karin, Dorfeggstrasse 4, 9205 Waldkirch
Kägi Michael, Dorfeggstrasse 4, 9205 Waldkirch










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dSBB-Spartageskarte – neues Angebot auf ein Jahr begrenzt10.08.2023

Ende 2023 läuft die Tageskarte «Gemeinde-GA» aus. Ab 2024 gibt es die SBB-Spartageskarte für die Nutzung des öffentlichen Verkehrs.[...]
Die neue Lösung überzeugt den Gemeinderat punkto «Digitale Transformation» nicht vollends. Trotzdem möchte er für die Bürgerinnen und Bürger die neue Lösung während eines Jahres und ausschliesslich für die Waldkircher Bevölkerung einführen. Die Spartageskarte Gemeinde kann am Frontoffice im Gemeindehaus bezogen werden.
Die bisherige Tageskarte «Gemeinde-GA» läuft Ende Jahr aus. Im Herbst 2020 kündigte die ÖV-Branchenorganisation an, die Gemeinde-Tageskarte abzuschaffen. Gründe dafür waren unter anderem der steigende Aufwand für den Vertrieb und der vielerorts nicht mehr kostendeckende Verkauf sowie die sinkenden Verkaufszahlen. Neu wird ab 2024 als Ersatzlösung für die abge-schaffte Tageskarte die «Spartageskarte Gemeinde» eingeführt. Verschiedene Gemeinden verzichten aus diversen Gründen auf den Verkauf des neuen Angebots. Auch der Gemeinderat Waldkirch hat sich mit dem Thema auseinandergesetzt und entschieden, im Sinne der Dienstleistung für unsere Bürgerinnen und Bürger, im Jahr 2024 das neue Angebot zu unterstützen. Allerdings nur für ein Jahr und nur für Bürgerinnen und Bürger aus Waldkirch. Der Grund liegt darin, dass andere Gemeinden auf einen Verkauf der Spartageskarte verzichten und damit Nutzer aus anderen Gemeinden die Dienstleistung, welche ohnehin mit dem Beitrag der SBB nicht kostendeckend erfolgen kann, in Waldkirch beziehen würden. Dies hätte deutliche Auswirkungen auf unsere Ressourcen im Bereich Einwohnerwesen. Bislang mussten die Tageskarten gekauft werden und das Risiko des Verkaufes lag bei der Gemeinde. Mit der neuen Spartageskarte liegt das Risiko nicht mehr bei der Gemeinde, da wir nur die Karten bezahlen, die auch verkauft werden. Dabei wird uns seitens SBB eine Provision pro verkaufte Spartageskarte zugesprochen.
Die neue Spartageskarte kann nur bei der Gemeinde erworben werden, womit auch Personen davon profitieren können, die keinen Zugang zur «digitalen Welt» haben. Alle Gemeinden und Städte greifen neu über die zentrale Webapplikation «Spartageskarten-Shop» auf das gleiche, schweizweite Kontingent zu. Ist dieses ausgeschöpft, kann für den gewählten Reisetag schweizweit bei keiner anderen Kommune mehr eine Spartageskarte Gemeinde für die jeweilige Klasse oder das jeweilige Segment gekauft werden. Die Spartageskarte steht Kundinnen und Kunden mit und ohne Halbtax zur Verfügung. Sie kann in zwei Preisstufen für die 1. und 2. Klasse gekauft werden. Die Spartageskarte ist in allen SBB-Zügen, den meisten Bahnen, auf Schiffen, in Trams und Bussen sowie einigen Bergbahnen gültig.
Neu wird die Spartageskarte Gemeinde personalisiert. Beim Frontoffice der Gemeinde müssen Vor- und Nachname sowie das Geburtsdatum der reisenden Person erhoben werden und es muss ein amtlicher Ausweis vorgelegt werden. Bei Einwohnerinnen und Einwohnern, die im selben Haushalt leben und mehrere Spartageskarten für die Familienmitglieder beziehen möchten, genügt es, wenn eine Person aus dem gleichen Haushalt am Frontoffice erscheint. Eine vorgängige Reservation der Spartageskarten sowie eine Rückgabe sind nicht möglich. Die Spartageskarte kann in zwei Preisstufen erworben werden. Der Preis hängt einerseits davon ab, ob eine Person im Besitze eines Halbtaxabos ist, und andererseits, zu welchem Zeitpunkt das Ticket gekauft wird. 

Die Tarife sehen wie folgt aus:

Preisstufe 1 (bis 10 Tage vor Reiseantritt)
  • 2. Klasse (mit Halbtax) 39 Franken
  • 2. Klasse (ohne Halbtax) 52 Franken
  • 1. Klasse (mit Halbtax) 66 Franken
  • 1. Klasse (ohne Halbtax) 88 Franken

Preisstufe 2 (ab 9 Tage bis 1 Tag vor Reiseantritt)
  • 2. Klasse (mit Halbtax) 59 Franken
  • 2. Klasse (ohne Halbtax) 88 Franken
  • 1. Klasse (mit Halbtax) 99 Franken
  • 1. Klasse (ohne Halbtax) 148 Franken

Detaillierte Informationen zur neuen SBB-Spartageskarte Gemeinde finden Sie auf unserer Website «www.waldkirch.ch > Dienstleistungen > Spartageskarte SBB» oder über die Waldkirch App. Auskünfte erteilt Ihnen gerne die Ausgabestelle beim Einwohnerwesen unter Telefon 058 228 79 19. 

dMitfahrbänkli Bernhardzell aufgehoben 10.08.2023

Anfang August des letzten Jahres wurde an der St. Gallerstrasse in Bernhardzell ein Mitfahrbänkli für die Fahrt nach Engelburg platziert. Das Bänkli hat nicht den erwarteten Nutzen gestiftet und wird auf Antrag des Komitees für das Alter per sofort wieder aufgehoben.
[...]
Der Gemeinderat hat letztes Jahr auf Antrag des Komitees für das Alter und nach verschiedenen Abklärungen zum Standort der Realisierung eines Mitfahrbänklis in Bernhardzell zugestimmt. Da dieses an der Kantonsstrasse platziert werden sollte, waren aus verkehrs- und sicherheitstechnischen Gründen Abklärungen und die Zustimmung der Kantonspolizei notwendig. Im August 2022 war es so weit und das Mitfahrbänkli konnte beim Einlenker zur Mehrzweckanlage Bernhardzell aufgestellt und in Betrieb genommen werden (Kommunikation im Mitteilungsblatt vom 12. August 2022). 

Die Erfahrungen und Rückmeldungen der letzten rund zwölf Monate zeigen, dass das Bänkli kaum genutzt wurde. Aus diesem Grund beantragte das Komitee für das Alter dem Gemeinderat, der Aufhebung des Bänklis zuzustimmen. Diesem Antrag ist der Gemeinderat gefolgt. Das Bänkli wurde wieder abgebaut. Ob ein neuer Pilotversuch an einem anderen Ort gestartet wird, ist aktuell offen.

dSchweizermeisterschaft im 3D-Bogenschiessen bewilligt10.08.2023

Die Ostschweizer Bogenschützen organisieren am Wochenende vom 2./3. September 2023, zusammen mit der FAAS (Field Archery Association Switzerland), die Schweizermeisterschaft im 3D-Bogenschiessen. Als Durchführungsort wurde der Truppenübungsplatz Bernhardzell evaluiert.[...]
Im Bereich Winterburg und Hilteren werden vier Parcours (teils auf Gemeindegebiet Häggenschwil) ausgeschieden. Aufgrund der Anzahl Teilnehmerinnen und Teilnehmer und Gäste (ca. 300 Wettkämpfer/innen, rund 100 Gäste) ist für die Durchführung einerseits die Zustimmung der Gemeinden, aber auch eine Bewilligung des Kantons (Kantonsforstamt) notwendig. Die Gemeinderäte von Waldkirch und Häggenschwil haben der Durchführung im Bereich Winterburg/Hilteren zugestimmt. Der Gemeinderat Waldkirch hat zur Unterstützung des Anlasses dem Organisationskomitee einen einmaligen Beitrag von 2500 Franken zugesagt. Die kantonale Bewilligung liegt zwischenzeitlich ebenfalls vor. Wir wünschen den Wettkämpferinnen und Wettkämpfern, schon heute einen erfolgreichen Wettkampf. 

dAusbildungsfonds10.08.2023

​Die Politische Gemeinde Waldkirch führt seit Jahren einen Ausbildungsfonds. Dieser bezweckt die Förderung der beruflichen Ausbildung von in der Politischen Gemeinde Waldkirch wohnhaften Bürgerinnen und Bürgern von Waldkirch durch Ausrichtung von Stipendien.
[...]
Stipendien werden ausgerichtet an Bewerberinnen und Bewerber, welche eine Erstausbildung im Sinn des eidg. Berufsbildungsgesetzes absolvieren oder eine Mittelschule, Fachhochschule oder Universität besuchen. Beiträge werden nur für Erstausbildungen und nur einmal ausbezahlt. Ab 80 000 Franken steuerbarem Einkommen oder ab 200 000 Franken steuerbarem Vermögen des Gesuchstellers oder dessen Eltern werden keine Beiträge mehr geleistet. 
Gesuche sind dem Gemeinderat Waldkirch, unter Beilage des Lehrvertrages oder einer Bestäti-gung/Immatrikulation der Lehranstalt, schriftlich bis 30. November 2023 einzureichen. Das entsprechende Gesuchsformular kann bei der Kanzlei bestellt werden (michael.frei@waldkirch.ch oder 058 228 79 11).

dStromkennzeichnung 202210.08.2023

Die Technischen Betriebe Waldkirch belieferten im 2022 ihre Endkunden wieder mit einem Strommix aus 100 Prozent Erneuerbaren Energien.
[...]
Mit 14,6 Prozent Sonnenenergie (Rücklieferung aus PV-Anlagen in Waldkirch und Bernhardzell) gehören die Technischen Betriebe Waldkirch wiederum zu den Spitzenreitern im Kanton St. Gallen. Auf der Website «www.stromkennzeichnung.ch» können die Stromqualitäten aller Schweizer Stromversorger eingesehen und verglichen werden.
Auch 2023 wird der Strommix der Technischen Betriebe Waldkirch wieder zu 100 Prozent erneuerbar sein.

Stromkennzeichnung
Ihr Stromlieferant: Technische Betriebe Waldkirch
Kontakt: Telefon 058 228 79 33, E-Mail tbw@waldkirch.ch
Bezugsjahr: 2022

Der an unsere Kunden gelieferte Strom wurde produziert aus:
 
  Total aus der Schweiz
Erneuerbare Energien 100.0% 100.0%
Wasserkraft 79.3% 53.0%
Übrige erneuerbare Energien 14.6% 14.6%
Sonnenenergie 14.6% 14.6%
Windenergie 0.0% 0.0%
Biomasse 0.0% 0.0%
Geothermie 0.0% 0.0%
Geförderter Strom1 6.1% 6.1%
     
Nicht erneuerbare Energien 0.0% 0.0%
Kernenergie 0.0% 0.0%
Fossile Energieträger 0.0% 0.0%
Erdöl 0.0% 0.0%
Erdgas 0.0% 0.0%
Kohle 0.0% 0.0%
Abfälle 0.0% 0.0%
     
Total 100.0% 100.0%
1 Geförderter Strom: 47.1% Wasserkraft, 20.0% Sonnenenergie, 3.6% Windenergie, 22.4% Biomasse, 6.9% Siedlungsabfälle erneuerbar, 0% Geothermie

dBauanzeige / Gesuch um Erteilung einer Rodungsbewilligung Klinglersweid/Weidwis, 9205 Waldkirch08.08.2023

Das Baugesuch und das Gesuch um Erteilung einer Rodungsbewilligung liegen vom 09. August 2023 bis 07. September 2023 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Erneuerung Quelleitung Arnegger Quellen inkl. Gesuch um Rodung (temporär, c. 1'670 m2 Rodungsfläche)
Baugrundstücke: 1614, 1615, 1714
Bauherrschaft: Wasserversorgung Andwil-Arnegg, Gartenstrasse 4a, 9204 Andwil
Grundeigentümer: Keller Silvia, Oberwil 641, 9205 Waldkirch
Riederer Claude, Oberwil 641, 9205 Waldkirch
Ortsbürgergemeinde St. Gallen, Gallusstrasse 14, 9000 St. Gallen
Zwicker Stefan, Rötelbach 1310, 9205 Waldkirch










Ba
Auflage
Das Baugesuch, Rodungsgesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen gegen das Baugesuch sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch, und gegen das Rodungsgesuch beim Kantonsforstamt, Davidstrasse 35, 9001 St. Gallen, einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dOAPB vom 4./5. August im Dicken bewilligt 27.07.2023

Die Organisatoren der Open-Air-Party Bernhardzell (OAPB) haben beim Kanton ein Gesuch um Bewilligung des Anlasses am Standort Dicken, Bernhardzell, eingereicht. [...]
Der Kanton hat dazu die Einhaltung der Vorgaben und Auflagen geprüft und stellt fest, dass diese erfüllt werden können. Aus diesem Grund und im Sinne der Gleichbehandlung hat der Kanton die Bewilligung erteilt. Die Bewilligung beinhaltet Live-Musik am Freitag und Samstag bis jeweils 2.00 Uhr.

dHerzlich willkommen, Larissa Graf 27.07.2023

Am Mittwoch, 2. August, startet unsere neue Lernende Larissa Graf aus Waldkirch ihre dreijährige Lehre zur Kauffrau öffentliche Verwaltung EFZ. [...]
Wir freuen uns, sie in unserem Team willkommen zu heissen, und wünschen ihr für ihre bevorstehende Lehrzeit alles Gute und viel Erfolg.

dEnergieeffizienz für die Tierkörpersammelstelle27.07.2023

Im Zeichen der Energie stand an der diesjährigen Delegiertenversammlung der Antrag für den Zubau einer Photovoltaikanlage. In einer Energieberatung wurden energetische Optimierungsmöglichkeiten abgeklärt.Mit einem Ertragsüberschuss von 13 571 Franken resultierte die Jahresrechnung 2022. Der tiefere Gewinn ist auf den Abschluss der Sanierungsarbeiten des Kühl und Waschraums zurückzuführen. Die letzten Arbeiten mit dem Ersatz der Bodenbeschichtung vor der Sammelstelle wurden erst im Sommer 2022 realisiert.[...]
Zudem führte eine notwendige Reparatur an der Kühlanlage zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung von 6661 Franken. Mit den zusätzlich erhobenen Gemeindebeiträgen in der Höhe von 20 000 Franken für die abgeschlossenen Sanierungsarbeiten hat sich die Liquiditätssituation des Vereins entspannt. Wie vorgesehen wurden 7000 Franken in den neuen Erneuerungsfonds eingelegt. Die Delegierten genehmigten die Jahresrechnung einstimmig.

Die Betriebskommission hat zur Steigerung der Energieeffizienz am Betriebsgebäude und zur Reduktion des Strom- und Wärmeverbrauchs eine Energieberatung durchführen lassen. Infolge einer möglichen Energiemangellage, weiter ansteigender Strompreise wie auch aus ökologischen Gründen strebt sie den Zubau einer Photovoltaikanlage an. Der Sammelstellenbetrieb eignet sich aufgrund seines hohen Energieverbrauchs von jährlich ca. 24 000 kWh bestens, die Sonnenenergie effizient zu nutzen. Der Stromverbrauch der Anlage steigt vor allem im Sommerhalbjahr aufgrund der notwendigen Kühlung stark an. Die Delegierten haben dem ausserordentlichen Kostenbeitrag über insgesamt 41 500 Franken für eine Photovoltaikanlage und der Ersatzinvestition des Hochdruckreinigers zugestimmt. Die Beiträge müssen noch von der Mehrheit der neun angeschlossenen Gemeinden gutgeheissen werden.

Regionale Tierkörpersammelstelle Bischofszell

dHerzliche Gratulation Fiona zum bestandenen Lehrabschluss!13.07.2023

Wir sind sehr stolz auf unsere Lernende, Fiona Engler, die ihre Lehre als drittbeste Absolventin am KBZ St. Gallen zur Kauffrau öffentliche Verwaltung EFZ abgeschlossen hat. [...]
Der Gemeinderat, die Geschäftsleitung und die Mitarbeitenden der Gemeinde Waldkirch gratulieren ihr ganz herzlich zu diesem tollen Erfolg! Wir wünschen Fiona bereits heute nur das Allerbeste für die Zukunft und danken ihr für die wertvolle und tolle gemeinsame Zeit in den vergangenen drei Jahren.

 

dPaleggo Festival vom 21. bis 23. Juli in Waldkirch bewilligt 13.07.2023

Die Organisatoren des Musikfestival Paleggo haben beim Kanton ein Gesuch um Bewilligung des Anlasses auf der Eggwisen, Edlischwil, eingereicht. [...]
Die Gemeinde hat dazu die Einhaltung der Vorgaben und Auflagen geprüft und stellt fest, dass diese Vorgaben und Auflagen eingehalten werden können. Aus diesem Grund und im Sinne der Gleichbehandlung hat die Gemeinde der Bewilligung durch den Kanton zugestimmt. Die Bewilligung beinhaltet das Abspielen von Live-Musik am Freitag und Samstag bis 2.00 Uhr.

dGossauer Polizeistation drei Monate geschlossen13.07.2023

Ab Donnerstag, 10. August, werden die Polizeistation Gossau und Teile des Gefängnisses renoviert und erweitert. [...]
Während rund drei Monaten werden die Mitarbeitenden aus Gossau in Flawil arbeiten und von dort aus die Gemeinden der Polizeistation Gossau betreuen und die polizeiliche Grundversorgung sicherstellen. In dieser Zeit ist die Polizeistation wie gewohnt über die Telefonnummer 058 229 77 88 erreichbar. Die Bevölkerung wird über die Wiedereröffnung der Polizeistation Gossau rechtzeitig informiert. 

dPaleggo Festival vom 21. bis 23. Juli in Waldkirch bewilligt 29.06.2023

Die Organisatoren des Musikfestival Paleggo haben beim Kanton ein Gesuch um Bewilligung des Anlasses auf der Eggwiesen, Edlischwil, eingereicht. [...]
Die Gemeinde hat dazu die Einhaltung der Vorgaben und Auflagen geprüft und stellt fest, dass diese Vorgaben und Auflagen eingehalten werden können. Aus diesem Grund und im Sinne der Gleichbehandlung hat die Gemeinde der Bewilligung durch den Kanton zugestimmt. Die Bewilligung beinhaltet das Abspielen von Live-Musik am Freitag und Samstag bis 2.00 Uhr.

dBauanzeige Meersburgwisen 1558, 9205 Waldkirch29.06.2023

Das Baugesuch liegt vom 30. Juni 2023 bis 13. Juli 2023 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Demontage Ölheizung / Errichtung und Betrieb Erdsonden-Wärmepumpe
Baugrundstück: 1953
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Hungerbühler Martin, Meersburgwisen 1558, 9205 Waldkirch










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Sonnenrainstrasse 8, 9205 Waldkirch27.06.2023

Das Baugesuch liegt vom 28. Juni 2023 bis 11. Juli 2023 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Umbau Einfamilienhaus mit Fensteranpassungen, Demontage Ölheizung, Errichtung und Betrieb Erdsonden-Wärmepumpe
Baugrundstück: 1375
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Smania Marco, Jägerstrasse 7, 9205 Waldkirch
Smania Yvonne, Jägerstrasse 7, 9205 Waldkirch











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dRobidog-Standorte angepasst22.06.2023

In den vergangenen Jahren wurden mehrere Anträge für neue zusätzliche Standorte von Robidog-Sammelanlagen gestellt. Der Gemeinderat musste die Anträge aus verschiedenen Gründen ablehnen. Im Herbst 2022 setzte er eine Arbeitsgruppe ein, welche sich mit den aktuellen Standorten auseinandersetzen und dem Gemeinderat Vorschläge für Anpassungen an den bestehenden und für allfällige neue Standorte unterbreiten sollte.[...]
Die Arbeitsgruppe hat unter der Leitung des Leiters Facility Management, Andreas Rüegsegger, im Rahmen einer Sitzung die Vorschläge ausgearbeitet und dem Gemeinderat unterbreitet. Dieser stimmte den folgenden Anpassungen zu und beauftragte den Leiter Facility Management mit der Umsetzung der Anpassungen.

In den kommenden Wochen werden folgende Massnahmen umgesetzt:
  • Robidog-Behälter Schöntal, Verschiebung an die Kreuzung Erlenholzstrasse/Grüttweg
  • Robidog-Behälter Fliederstrasse, Verschiebung an die Kreuzung Rickenhusstrasse/Rickenhusweg
  • Robidog-Behälter Dickenstrasse, Verschiebung um rund 130 m in Richtung Hüssegg

Im Bereich folgender Standorte werden neue Sammelbehälter erstellt:
  • Kreuzung Buechmülistrasse/Buechweg in Bernhardzell
  • Bereich Kreuzung Langwisenstrasse/Hirschgartenstrasse in Waldkirch
  • Kreuzung Talstrasse/Schüsselloostrasse
  • Kreuzung Vögelibergstrasse/Schuepiswaldweg
  • Kreuzung Untere Bösbrügglistrasse/Gonzhusstrasse
  • An der Loostrasse, Höhe Liegenschaft Nr. 704, Loo
  • An der Bernhardzellerwaldstrasse, Höhe Liegenschaft Nr. 105

Der Gemeinderat bedankt sich bei den Mitgliedern der Arbeitsgruppe für den Einsatz und die Unterstützung.

dVerein Kultur St. Gallen Plus ­gegründet15.06.2023

Um das vielfältige und reichhaltige Kulturschaffen in der Region wirkungsvoll zu fördern und zu unterstützen, haben sich 17 St. Galler Gemeinden im Gebiet Fürstenland-St. Gallen-Bodensee und der Kanton St. Gallen, vertreten durch das Amt für Kultur, zu einem Verein zusammengeschlossen. Die regionale Förderorganisation wird ab dem 1. Juni operativ tätig. Mit dem Verein «Kultur St. Gallen Plus» verfügen nun alle Regionen des Kantons St. Gallen über eine eigene Kulturförderregion.[...]
Ab 1. Juni werden in der neuen Kulturförderregion eingereichte Gesuche für die Kulturförderung durch den Verein «Kultur St. Gallen Plus» entgegengenommen und behandelt. Mit der Schaffung des Vereins bündeln die Gemeinden und der Kanton ihre operative Kulturförderung auf einer gemeinsamen Plattform. Damit werden die Rahmenbedingungen für die kulturelle Vielfalt in der Region verbessert, die Ausstrahlung und Anziehungskraft der Kulturregion gestärkt und die Fördermittel der Gemeinden und des Kantons wirkungsvoll eingesetzt. Aktuell sind folgende Gemeinden Mitglied im Verein, der als selbständiger Unterverein der REGIO Appenzell AR-St. Gallen-Bodensee organisiert ist: Andwil, Berg, Degersheim, Eggersriet, Flawil, Gaiserwald, Goldach, Gossau, Häggenschwil, Mörschwil, Muolen, Rorschach, Rorschacherberg, St. Gallen, Steinach, Tübach und Waldkirch.

Vorstand gewählt
Im Vorstand vertreten sind: Toni Thoma, Vereinspräsident und Gemeindepräsident Andwil, Marc Jenny, Vizepräsident sowie Vertreter IG Kultur Ost und Musiker, Maria Pappa, Stadtpräsidentin St. Gallen, Raffael Gemperle, Gemeindepräsident Häggenschwil, Reto Kaelli, Stadtrat Rorschach, Marina Pondini, Mitarbeiterin Kulturförderung Kanton St. Gallen, Elisabeth Nembrini, bildende Künstlerin, Laura Vogt, Literatin, die Geschäftsführerin Barbara Affolter, Co-Leiterin Kulturförderung St. Gallen sowie Kristin Schmidt, stv. Geschäftsführerin und Co-Leiterin Kulturförderung St. Gallen.

Förderbeiträge von Kulturschaffenden
Der Vorstand des Vereins wird unter der Leitung des Präsidenten Toni Thoma, basierend auf dem kantonalen Kulturförderleitfaden, Gesuche von Kulturschaffenden und kulturellen Organisationen prüfen. Kulturschaffende aus den Mitgliedsgemeinden oder Veranstaltende, die im Gebiet dieser Gemeinden aktiv sind, können über ein Online-Formular auf der Website elektronisch ihr Gesuch einreichen. Projekte oder Institutionen von regionaler Bedeutung werden bis zu einem Förderbeitrag von 10 000 Franken durch den Verein unterstützt. Die Beiträge werden aus einem gemeinsam geäufneten Kulturfonds finanziert. Informationen sowie die Grundsätze und Kriterien der Förderung finden sich auf der Website www.kulturstgallenplus.ch.

dTour de Suisse – letzte Informationen – Strassensperrung 15.06.2023

Am kommenden Sonntag, 18. Juni, ist es soweit. Das Zeitfahren der Tour de Suisse auf der Strecke St. Gallen (Start)–Wittenbach–Bernhardzell–Waldkirch–Oberwald–Tal–Abtwil (Ziel) kann bei voraussichtlich besten Witterungsbedingungen stattfinden.[...]
Die Radrennfahrerinnen und Radrennfahrer dürfen sich auf die Durchfahrt durch die Gemeinde Waldkirch freuen. Das Zeitfahren der Frauen und Männer wird im Schweizer Fernsehen SRF übertragen. Die Strecke ist von morgens 9 bis abends 18 Uhr für sämtlichen Verkehr gesperrt. Am Vormittag findet zwischen 10 und 12.30 Uhr das Zeitfahren der Frauen statt. Von 12.45 bis 13.15 Uhr wird die Strecke während 30 Minuten für den Individualverkehr freigegeben. In diesem «Zeitslot» fährt die TdS-Werbekolonne über die Strecke. Auch dies ein Highlight für Gross und Klein. Ab 13.15 Uhr wird die Strecke wiederum total gesperrt. Um 13.45 Uhr startet die letzte Etappe mit dem Zeitfahren der Männer. Dieses wird auf derselben Strecke bis gegen 17 Uhr dauern.

Aktivitäten in Waldkirch und Bernhardzell
In Waldkirch wird im «alten Feuerwehrdepot» an der Oberwaldstrasse 5, in gegenseitiger Absprache und Koordination mit Markus Wäger, ein Public Viewing betrieben. Parallel dazu betreiben Karin Näf und Harald Nipp («Nipp’s food & more GmbH) zwei Food-Stände an der Oberwaldstrasse 5 und auf dem Kronenparkplatz in Waldkirch. In Bernhardzell wird auf dem Vorplatz des Restaurant Adler ebenfalls ein Public Viewing aufgebaut. Auch dort kann das Rennen auf einem Grossbildschirm mitverfolgt werden. Das Adler-Team bedient die Besucherinnen und Besucher in der Festwirtschaft (Vorplatz) gerne mit Essen und Getränken. Auf den in diesem Mitteilungsblatt publizierten Inseraten der einzelnen Standorte können Sie sich über deren Angebot informieren. Auch andernorts werden an der Strecke in Waldkirch und Bernhardzell Aktivitäten organisiert. Aufgrund der Streckensperrung wird das Restaurant Sennhof in Edlischwil am Sonntag geschlossen bleiben.

ÖV – Linie 154 – Wittenbach-Waldkirch-Arnegg
Auf der Linie 154 bedienen die Postautos ausschliesslich die Strecke Arnegg–Waldkirch, Dorf. Zwischen Wittenbach und Waldkirch, Dorf verkehren von 9.30 bis 17.00 Uhr keine Postautos. Die Haltestelle Waldkirch, Dorf wird für die Zeit der Sperrung an die St. Pelagibergstrasse verschoben (dies ist entsprechend signalisiert). Auf verschiedenen Linien des öffentlichen Verkehrs im Grossraum St. Gallen ist mit Einschränkungen und Umleitungen zu rechnen. Vor und nach der Streckensperrung gilt der übliche Fahrplan. Auf den Online-Fahrplänen sind die Verbindungen aktuell und einsehbar.
Die Betriebe des öffentlichen Verkehrs in der Region haben eng zusammengearbeitet, um ihrer Transportpflicht trotz der Einschränkungen nachzukommen. Wo immer möglich, wurden Alternativen eingerichtet. Ein gemeinsames Dokument der öV-Betriebe zeigt die Anpassungen pro Linie, zu finden auf der Website www.tds-sg.ch/verkehrshinweise. Shuttlebusse gewährleisten am Sonntag, 18. Juni, eine gute Erreichbarkeit des Start- und Zielbereichs sowie den Transfer zwischen Start- und Zielbereich. Die Routen und Fahrzeiten sind ebenfalls auf der Website unter www.tds-sg.ch/situationsplan-und-anreise abrufbar.

Streckensicherung und Notfallplanung
Die Zufahrten nach Waldkirch und Bernhardzell sind abgesperrt und entsprechende Umleitungen sind signalisiert. Auf der gesperrten Strecke sind an neuralgischen Punkten und Einlenkern Militär-Motorradfahrer zur Streckensicherung im Einsatz. Notfallfahrzeuge werden in Absprache mit der Rennleitung und nur nach klar definierten Grundsätzen und in Fahrtrichtung des Rennens auf die Strecke einfahren können. Dazu haben die Verantwortlichen des SVRG und des Ortsmoduls Waldkirch wichtige Vorbereitungen getroffen und stellen einen Pikettdienst für Notfälle sicher.

Herzlichen Dank für die Unterstützung
Die Organisation und Koordination des Zeitfahrens der TdS auf der erwähnten Strecke ist eine riesige Herausforderung und erfordert von allen einiges an Flexibilität. Wir bedanken uns an dieser Stelle auch im Namen der Verantwortlichen der Tour de Suisse ganz herzlich für die Unterstützung aus der Bevölkerung und das Verständnis für die Einschränkungen. Begrüssen und unterstützen Sie die Radfahrerinnen und Radfahrer am kommenden Sonntag mit einem grossen Applaus in unserer Gemeinde.

Wichtige Informationen online verfügbar
Informationen zur Durchführung der Tour de Suisse sowie zur Streckenführung, sämtlichen Einschränkungen im ÖV-Angebot, den Sperrungen und vieles mehr finden Sie auf der Website www.tds-sg.ch sowie auf unserer Gemeindewebsite www.waldkirch.ch oder über unsere Waldkirch App. Bei Fragen dürfen Sie sich direkt an Gemeindepräsident Aurelio Zaccari, Vertreter der Gemeinde im LOK TdS SG, wenden (aurelio.zaccari@waldkirch.ch oder 058 228 79 10).

 

dBauanzeige Schöntal 728, 9304 Bernhardzell12.06.2023

Das Baugesuch liegt vom 13. Juni 2023 bis 26. Juni 2023 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Abbruch Tankgebäude / Anbau und Umbau Remise
Baugrundstück: 1734
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Rilemo AG, Schöntal 728, 9304 Bernhardzell










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Ronwil, 9205 Waldkirch12.06.2023

Das Baugesuch liegt vom 13. Juni 2023 bis 26. Juni 2023 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Teilabbruch und Sanierung Scheune
Baugrundstück: 285
Bauherrschaft und Grundeigentümer: von Arx Franz, Ronwil 282, 9205 Waldkirch











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Laubbach, 9205 Waldkirch12.06.2023

Das Baugesuch liegt vom 13. Juni 2023 bis 26. Juni 2023 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Anpassung Verladerampe, Teilabbruch Lagergebäude (bereits ausgeführt)
Baugrundstück: 486
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Käserei Laubbach AG, Laubbach, 9205 Waldkirch











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dTour de Suisse – wichtige Informationen – Strassensperrung08.06.2023

Am Sonntag, 18. Juni, findet – wie bereits mehrfach kommuniziert – das Zeitfahren der Tour de Suisse auf der Strecke St. Gallen (Start)–Wittenbach–Bernhardzell–Waldkirch–Oberwald–Tal–Abtwil (Ziel) statt. Ein Riesen-Event und eine noch grössere Gelegenheit, mit der Übertragung im Schweizer Fernsehen SRF unsere Region und Gemeinde bekannter zu machen und unsere Vorzüge aufzuzeigen. Die Strecke ist von morgens 9 bis abends 18 Uhr für sämtlichen Verkehr gesperrt. Am Vormittag findet das Zeitfahren der Frauen statt. Dieses endet um 12.30 Uhr. Von 12.45 bis 13.15 Uhr wird die Strecke während 30 Minuten für den Individualverkehr freigegeben. In diesem «Zeitslot» fährt die TdS-Werbekolonne über die Strecke. Auch dies ein Highlight für Gross und Klein. Ab 13.15 Uhr wird die Strecke wiederum total gesperrt. Um 13.45 Uhr startet die letzte Etappe mit dem Zeitfahren der Männer. Dieses wird auf derselben Strecke bis gegen 17 Uhr dauern. Die Siegerehrung der Tour de Suisse Man 2023 findet dann im Ziel in Abtwil statt. In Bernhardzell und in Waldkirch werden am Sonntag mit privater Unterstützung je ein Public Viewing aufgebaut, wo die Bevölkerung das Zeitfahren auf Grossleinwand mitverfolgen kann. Kleinere Hotspots werden auch auf der Strecke durch Privatpersonen aufgebaut und betrieben. [...]
Die Durchführung des Zeitfahrens anlässlich der Tour de Suisse ist mit Einschränkungen verbunden. An neuralgischen Punkten und Einlenkern sind Militär-Motorradfahrer zur Sicherung der Strecke im Einsatz. Notfallfahrzeuge werden in Absprache mit der Rennleitung und nur nach klar definierten Grundsätzen und in Fahrtrichtung des Rennens auf die Strecke einfahren können. Dazu haben die Verantwortlichen des SVRG und des Ortsmoduls Waldkirch wichtige Vorbereitungen getroffen und stellen einen Pikettdienst für Notfälle sicher. 

Public Viewings in Waldkirch und Bernhardzell
In Waldkirch wird im «alten Feuerwehrdepot» an der Oberwaldstrasse 5, in gegenseitiger Absprache und Koordination mit Markus Wäger, ein Public Viewing betrieben. Parallel dazu betreiben Karin Näf und Harald Nipp («Nipp’s food & more GmbH) zwei Food-Stände an der Oberwaldstrasse 5 und auf dem Kronenparkplatz in Waldkirch. In Bernhardzell wird mit Eveline Zierler, Restaurant Adler, eine Zusammenarbeit erfolgen. Auf dem Vorplatz des Restaurant Adler wird ebenfalls ein Public Viewing aufgebaut. Auch dort kann das Rennen auf einem Grossbildschirm mitverfolgt werden. Das Adler-Team bedient die Besucherinnen und Besucher in der Festwirtschaft (Vorplatz) gerne mit Essen und Getränken. Aufgrund der Streckensperrung wird das Restaurant Sennhof in Edlischwil am Sonntag geschlossen bleiben.

Flexibilität und Danke für Verständnis
Die Organisation und Koordination des Zeitfahrens der TdS auf der erwähnten Strecke erforderte einiges an Flexibilität. Ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich für die Unterstützung aus der Bevölkerung und das Verständnis für die Einschränkungen, auch im Namen der Verantwortlichen der Tour de Suisse, bedanken. Mit grossartiger Unterstützung an den Public-Viewing-Standorten in Waldkirch und Bernhardzell durch Markus Wäger, Eveline Zierler, Karin Näf und Harald Nipp sowie weiteren Helfenden und Freiwilligen, ist es gelungen, in der sehr kurzen Zeit für den einmaligen Event die bestmöglichen Voraussetzungen zu schaffen. Herzlichen Dank dafür. Auf den in diesem Mitteilungsblatt publizierten Inseraten der einzelnen Standorte können Sie sich über deren Angebot informieren. Ich freue mich sehr, wenn Sie am 18. Juni die Radfahrerinnen und Radfahrer mit einem grossen Applaus in unserer Gemeinde willkommen heissen und sie damit zu Bestzeiten auf der sehr attraktiven und abwechslungsreichen Strecke animieren. 

Wichtige Informationen online verfügbar
Informationen zur Durchführung der Tour de Suisse sowie zur Streckenführung, sämtlichen Ein-schränkungen, dem ÖV-Angebot, den Sperrungen und vieles mehr finden Sie auf der Website www.tds-sg.ch sowie über unsere Waldkirch App. Bei Fragen dürfen Sie sich direkt an Gemeindepräsident Aurelio Zaccari, Vertreter der Gemeinde im LOK TdS SG, wenden (aurelio.zaccari@waldkirch.ch oder 058 228 79 10). 


Linienplan Tour de Suisse

Anpassungen Busangebot Tour de Suisse


dNeue öffentliche E-Ladestation beim Gemeindehaus08.06.2023

Auf dem Parkplatz beim Gemeindehaus Waldkirch wurde eine öffentliche E-Ladestation in Betrieb genommen. Die Ladestation steht Montag bis Freitag von 17 bis 7 Uhr sowie Samstag und Sonntag für externe Nutzer zur Verfügung. Die Aktivierung der Ladestation erfolgt mit der Lade-App von eCarUp.[...]
Auch Nutzer ohne eCarUp-App können E-Ladestationen unkompliziert freischalten. Hierfür müssen die Nutzer einen an der E-Ladestation angebrachten QR-Code scannen und ihre Kreditkarteninformationen eingeben. Auf Wunsch erhalten die Nutzer eine Quittung per E-Mail.

dBauanzeige Oberhuebstrasse, 9304 Bernhardzell07.06.2023

Das Baugesuch liegt vom 08. Juni 2023 bis 21. Juni 2023 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Neubau Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage, Errichtung und Betrieb Erdsonden-Wärmepumpe
Baugrundstück: 2019
Bauherrschaft und Grundeigentümer: F. Enzler Unterlagsböden AG, Lerchenstrasse 22a, 9304 Bernhardzell










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Büntstrasse 12c, 9205 Waldkirch07.06.2023

Das Baugesuch liegt vom 08. Juni 2023 bis 21. Juni 2023 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Anbau Unterstand
Baugrundstück: 1869
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Manser Michael, Büntstrasse 12c, 9205 Waldkirch
Weyermann Joelle, Büntstrasse 12c, 9205 Waldkirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dErsatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates 01.06.2023

Gemeinderat Daniel Fürer sel. ist am 8. April verstorben. Für sein Amt als Gemeinderat ist eine Ersatzwahl durchzuführen. Für die Ersatzwahl hat der Gemeinderat einen ersten Wahlgang auf den 22. Oktober angesetzt. Wahlvorschläge können ab sofort eingereicht werden.[...]
Am 22. Oktober findet die Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2021 bis 2024 statt. Für die einzureichenden Wahlvorschläge wird jeweils ein Stimmzettel erstellt (Art. 50 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen, abgekürzt WAG, sGS 125.3).
Wahlvorschläge können bis spätestens Montag, 21. August, 17.00 Uhr, bei der Gemeinde (Kanzlei), Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch, eingereicht werden. Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie innert der angesetzten Frist bei der Gemeinde eintreffen, von wenigstens 15 Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Waldkirch unterzeichnet sind, höchstens einen wählbaren Kandidaten oder eine wählbare Kandidatin enthalten sowie ausschliesslich Kandidaten/Kandidatinnen aufweisen, die ihrer Kandidatur zustimmen (Art. 24 WAG). Die Kanzlei gibt entsprechende Formulare ab.
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 19. November statt. Wahlvorschläge sind in diesem Fall bis spätestens Donnerstag, 26. Oktober, 12.00 Uhr, der Kanzlei einzureichen. Es ist auch eine stille Wahl möglich. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang. Weitere Auskünfte über das Verfahren erteilt die Kanzlei (Telefon 058 228 79 00).

dÖffentliche Auflage ­Einbürgerungen01.06.2023

Der Einbürgerungsrat der Gemeinde Waldkirch hat mit Beschluss vom 26. April folgenden Personen das Gemeinde- und Ortsbürgerrecht von Waldkirch-Bernhardzell SG erteilt:[...]
· Harald Nipp, geb. 3. März 1969,
  von Liechtenstein, 9205 Waldkirch, Büntwisenstrasse 3
· Wolfgang Johannes Müller, geb. 25. Dezember 1967,
  von Deutschland, 9205 Waldkirch, Tulpenstrasse 3
· Ina Katrin Müller, geb. 4. Juni 1967,
  von Deutschland, 9205 Waldkirch, Tulpenstrasse 3
· Sophie Rebecca Müller, geb. 27. Juli 2005,
  von Deutschland, 9205 Waldkirch, Tulpenstrasse 3
· Shabina Nadanachandran, geb. 17. November 2004,
  von Sri Lanka, 9205 Waldkirch, Fliederstrasse 17

Die öffentliche Auflage findet vom 5. Juni bis 4. Juli statt. Die Unterlagen können im 2. Stock des Gemeindehauses Waldkirch, Büro 106, eingesehen werden.

Der Einbürgerungsrat

dDurchfahrt Tour de Suisse - Totalsperre am Sonntag, 18. Juni 23, 9 bis ca. 18 Uhr26.05.2023

​Wie bereits im Mitteilungsblatt vor ein paar Wochen informiert, wird die Tour de Suisse am Sonntag, 18.Juni, mit der Schlussetappe, dem Zeitfahren der Männer und der Frauen die Gemeinde Waldkirch durchfahren. Das Zeitfahren findet auf der Strecke St.Gallen – Wittenbach – Bernhardzell – Waldkirch – Oberwald – Tal – Abtwil statt. Dies bedeutet, dass die Kantonsstrasse zwischen Waldkirch (Kreuz-Kreuzung) und Wittenbach sowie die Oberwaldund Talstrasse bis Abtwil für sämtlichen Verkehr gesperrt sind. Die grossräumige Umfahrung wird durch das Kantonale Strassenkreisinspektorat signalisiert. Auch die Einfahrten ab den Gemeindestrassen und aus den Quartieren auf die gesperrte Strecke sind nicht möglich. Wer sein Auto am Sonntag dringend braucht, muss es ausserhalb des Dorfes und abseits der erwähnten Strecke parkieren. Auch für die Landwirtschaft wird es an diesem Sonntag nicht möglich sein, mit den landwirtschaftlichen Fahrzeugen auf der Strecke zu verkehren oder diese zu queren.

Einschränkungen Postautolinie 154
Die Postautolinie 154 ist auf der Strecke Waldkirch – Bernhardzell – Wittenbach unterbrochen und der Postautobetrieb eingestellt. Die Verbindungen zwischen Gossau – Arnegg bis Waldkirch, Dorf werden fahrplanmässig sichergestellt sein. Die Fahrt mit dem Postauto nach Arnegg – Gossau wird also ab der Haltestelle Waldkirch, Dorf möglich sein.

Rahmenprogramm in Waldkirch und Bernhardzell
Am Start der 8. Etappe der Männer an der Fürstenlandstrasse in St.Gallen sind die diversen Teambusse inklusive der Fahrer hautnah zu erleben. Beim Ziel in Abtwil wird ein offizielles Tour-de-Suisse-Village eingerichtet. Dort findet die Siegerehrung des Gesamtsiegers der Tour de Suisse 2023 statt. Die Werbekolonne bewegt sich zwischen 12.45 und 13.30Uhr auf der offiziellen Strecke und gilt als grosses Highlight für Gross und Klein. Die Durchfahrt der Tour de Suisse ist ein Event, der für unsere Gemeinde nicht alltäglich ist. Umsomehr freuen wir uns die Radsportlerinnen und Radsportler beim Zeitfahren durch unsere Gemeinde führen zu dürfen. Natürlich freuen sich die Sportlerinnen und Sportler auch auf die Unterstützung am Strassenrand. Deshalb möchten wir Sie, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, aufrufen, am Sonntag, 18.Juni, dabei zu sein und die Fahrerinnen und Fahrer anzufeuern. Entweder am Rande der Strecke oder an den beiden geplanten Public -Viewing-Standorten in den Zentren von Waldkirch und Bernhardzell, wo Sie sich auch verpflegen und das Rennen mitverfolgen können. Weitere Details zu den geplanten Public-Viewing-Standorten folgen in den kommenden Mitteilungsblättern, auf unserer Website www.waldkirch.ch unserer Waldkirch App oder unseren Social Media Kanälen. Die Details zur gesamten Tour finden Sie auf www.tourdesuisse.ch. Für allfällige Fragen oder Anregungen dürfen Sie gerne auf mich zukommen. 

Zufahrten bei Notfällen sichergestellt
Die Zufahrt auf der gesperrten Strecke ist für Rettungsfahrzeuge bei Notfalleinsätzen sichergestellt. Das Zeitfahren würde in solchen Fällen sofort unterbrochen und den Rettungsfahrzeugen ungehindert die Zu- und Durchfahrt ermöglicht. Auch die Zufahrt zum Feuerwehrdepot Waldkirch für Einsatzkräfte ist jederzeit sichergestellt.

Urnenabstimmung vom 18.Juni 2023
Am 18.Juni findet eine Urnenabstimmung statt. Aufgrund der Durchfahrt der Tour de Suisse wird die Zufahrt mit Fahrzeugen zu den Wahllokalen in Waldkirch und Bernhardzell nicht möglich sein. Die Wahlurnen in Waldkirch und Bernhardzell sind aber am 18.Juni von 10 bis 11 Uhr beim Gemeindehaus Waldkirch und beim Pfarreiheim Bernhardzell dennoch geöffnet, jedoch nur zu Fuss erreichbar. Wir bitten Sie dies bei der Stimmabgabe zu berücksichtigen oder Ihre Stimme bereits im Vorfeld brieflich abzugeben.

St.Gallen fährt Velo: Pre-Event «Beat the Pro»
Ab sofort und bevor die Profis durch die Stadt St.Gallen und die Gemeinden fahren, bietet sich die Chance für alle, sich auf einem Teil der Originalstrecke des Zeifahrens mit den Zeiten der Profis und allen anderen Mitmachenden zu vergleichen. Während eines Monats, ab sofort und bis 17. Juni, kann auf der Strecke gefahren werden – die Daten werden auf der Website www.beatthepro.ch erfasst. Bei diesem Pre-Event geht es um das Mitmachen, nicht um die schnellste Zeit. Für jede Person die teilnimmt gibt es einen Preis. Der Start befindet sich in Wittenbach, das Ziel in der Region Hohfirst, Waldkirch. Beide Punkte sind mit Markierungen versehen. Die Strecke kann so oft befahren werden, wie man möchte und auch E-Bikes sind erlaubt. Ein Teil des lokalen OK-Komitees sowie ehemalige Ostschweizer Radstars wie Alex Zülle werden die Challenge ebenfalls absolvieren. Ziel des Pre-Events ist es, möglichst viele Leute dazu zu bewegen, sich mit dem Velo auf die offizielle Tourde-Suisse-Strecke zu begeben. Viel Spass. Weitere Infos erhalten Sie auf den Websites www.tds-sg.ch oder über Facebook und Instagram.

Danke für Ihr Verständnis
​Die Verantwortlichen der Tour de Suisse und auch wir bedanken uns bei Ihnen für das Verständnis und die Unterstützung. Dieser Event ist einmalig für uns und wir freuen uns, dass Waldkirch als Durchfahrtsort gewählt wurde. Es ist allen bewusst, dass dies massive Einschränkungen für den Individual-, aber auch für den öffentlichen Verkehr bedeutet. Durch die Übertragung des Rennens wird Waldkirch mit seiner schönen Landschaft noch bekannter werden, was natürlich sehr erfreulich ist.
[...]

dBauanzeige Leh, 9205 Waldkirch22.05.2023

Das Baugesuch liegt vom 23. Mai 2023 bis 05. Juni 2023 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Photovoltaikanlage (Fassadenanlage)
Baugrundstück: 501
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Eigenmann Jakob, Leh 2001, 9205 Waldkirch











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dSteuererklärung bereits ausgefüllt?17.05.2023

Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2022 ist am 31. März 2023 abgelaufen. Die Abteilung Steuern Waldkirch bedankt sich bei allen Steuerpflichtigen, die ihre Deklaration fristgerecht eingereicht haben.[...]
Aktuell sind insgesamt rund 1030 Steuererklärungen eingegangen, dies entspricht ca. 51 % aller Steuererklärungen. Davon sind 397 vollständig elektronisch via eFiling und 324 via eTaxes eingegangen. Eine Auswertung des Steueramtes zeigt: Rund jede 5. Steuererklärung aus dem Gesamtvolumen wurde bisher vollständig elektronisch via eFiling eingereicht.

Vollelektronische Steuererklärung (eFiling)
Bereits seit 2022 kann die Steuererklärung inklusive aller notwendigen Beilagen mit dem Steuerdeklarationsprogramm eTaxes vollständig digital eingereicht werden. Der Ausdruck von Formularen und die Unterzeichnung einer Quittung ist mit diesem System nicht mehr notwendig. eFiling ermöglicht die vollständig papierlose Einreichung der Steuererklärung. Mit der App «oBeam» per Handy oder direkt mit dem Steuerdeklarationsprogramm können die notwendigen Beilagen hochgeladen und zusammen mit den Deklarationsdaten sicher digital übermittelt werden. Ausführliche Informationen zum eFiling stehen den Steuerpflichtigen unter steuern.sg.ch/efiling zur Verfügung.

Fristverlängerung
Wer die ordentliche Frist zur Einreichung nicht einhalten kann, sollte früh genug eine Fristverlängerung beantragen. Die Fristerstreckung kann während den Schalteröffnungszeiten bei der Abteilung Steuern telefonisch unter 058 228 79 18 oder rund um die Uhr über steuern.sg.ch beantragt werden.

dBauanzeige Baumgartenstrasse 7, 9304 Bernhardzell15.05.2023

Das Baugesuch liegt vom 16. Mai 2023 bis 29. Mai 2023 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Demontage Ölheizung, Errichtung und Betrieb Luft-Wasser-Wärmepumpe (Innenanlage)
Baugrundstück: 1651
Bauherrschaft: Hefti Roland, Baumgartenstrasse 7, 9304 Bernhardzell
Grundeigentümer: Hefti Cäcilia, Baumgartenstrasse 7, 9304 Bernhardzell
Hefti Roland, Baumgartenstrasse 7, 9304 Bernhardzell











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Buchenstrasse 5b, 9205 Waldkirch15.05.2023

Das Baugesuch liegt vom 16. Mai 2023 bis 29. Mai 2023 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Demontage Ölheizung, Errichtung und Betrieb Luft-Wasser-Wärmepumpe (Innenanlage)
Baugrundstück: 557
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Keller Karin, Buchenstrasse 5b, 9205 Waldkirch
Keller Roman, Buchenstrasse 5b, 9205 Waldkirch










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige St. Pelagibergstrasse, 9205 Waldkirch15.05.2023

Das Baugesuch liegt vom 16. Mai 2023 bis 29. Mai 2023 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Aufstellen zwei Trocknungskammern für Holz
Baugrundstück: 588
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Holzimprägnierwerk AG, Waldkirch, St. Pelagibergstrasse 34, 9205 Waldkirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Niederwil, 9205 Waldkirch09.05.2023

Das Baugesuch liegt vom 10. Mai 2023 bis 23. Mai 2023 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Photovoltaikanlage
Baugrundstück: 2364
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Räss Andreas, Hölzli 243, 9204 Andwil
Räss Irene, Hölzli 243, 9204 Andwil










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Heldstrasse 17, 9205 Waldkirch08.05.2023

Das Baugesuch liegt vom 09. Mai 2023 bis 22. Mai 2023 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Anbau/Erweiterung Wohnhaus und Errichtung Luft-Wasser-Wärmepumpe
Baugrundstück: 44
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Ammann Lea, Heldstrasse 17, 9205 Waldkirch
Ammann Thomas, Heldstrasse 17, 9205 Waldkirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Knollenbrücke, 9304 Bernhardzell08.05.2023

Das Baugesuch liegt vom 09. Mai 2023 bis 22. Mai 2023 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Neubau Lagerhalle
Baugrundstück: 1835
Bauherrschaft: Egger Michael, Knollenbrüccke 1896, 9304 Bernhardzell
Grundeigentümer: Egger Michael, Knollenbrücke 1896, 9304 Bernhardzell
Egger Regula, Knollenbrücke 1896, 9304 Bernhardzell










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dDie Tour de Suisse 2023 fährt am 18. Juni durch Waldkirch04.05.2023

Am 18. Juni 2023 führt das Abschlusszeitfahren der Tour de Suisse von St. Gallen über Wittenbach – Bernhardzell – Waldkirch - Oberwald über 25 km bis nach Abtwil. Dort befindet sich beim Hotel Säntispark das Ziel. Mit dem Einzelzeitfahren der Männer endet in Abtwil die Tour de Suisse 2023. Gleichentags starten die Frauen mit dem zweiten Tourtag das Zeitfahren auf derselben Strecke. Waldkirch macht sich bereit, dass am Sonntag, 18. Juni, die Durchfahrt der Tour de Suisse durch unsere Gemeinde nicht nur für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, sondern auch für die Zuschauer vor Ort oder am Fernsehen zu einem Erlebnis wird. Aus diesem Grund rufen wir heute schon dazu auf, sich den Sonntag, 18. Juni, in der Agenda fett anzustreichen.[...]
Am Sonntag, 18. Juni, wird es aufgrund der Durchfahrt der Tour de Suisse (Zeitfahren Männer und Frauen) zu Verkehrsbehinderungen kommen. Verschiedene Strecken werden grossräumig abgesperrt oder mit Streckenposten versehen werden müssen. Aktuell laufen die Abklärungen bezüglich dieser Einschränkungen. Sobald konkretere Informationen vorliegen (auch was den ÖV anbelangt), werden wir die Bevölkerung darüber informieren. Die Gemeinde hat bereits in Bernhardzell und in Waldkirch (Oberwald) zwei Standorte evaluiert, an welchen für die Bürgerinnen und Bürger eine Fanmeile mit Speaker usw. eingerichtet sowie Getränke und Verpflegung organisiert werden sollen. Es wird nicht ausgeschlossen, dass auf der Strecke weitere «Hot­spots» vorgesehen werden können. Interessierte Personen dürfen sich diesbezüglich bei der Gemeinde melden (gemeinde@waldkirch.ch). Details bezüglich Organisation sind aktuell noch in Abklärung. Wir möchten uns auf wenige Punkte konzentrieren, damit die Bevölkerung sich dort einfinden und «mitfanen» kann. Deshalb bitten wir Sie, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, an diesem Sonntag auch an der Strecke die Radrennfahrerinnen und Radrennfahrer aktiv zu unterstützen. Informationen über die Streckenführung der Tour de Suisse sowie weitere Details können über die Website www.tourdesuisse.ch abgerufen werden.

dSportplatz Breiten eingeweiht – Herzlichen Dank04.05.2023

Am vergangenen Wochenende konnte der Sportplatz Breiten eingeweiht werden. Am Freitagabend fand der Handwerkeranlass und am Samstagmorgen die offizielle Einweihungsfeier statt. Am Handwerkeranlass nahmen über 60 Handwerkerinnen und Handwerker teil, an den Einweihungsfeierlichkeiten rund 35 Behördenmitglieder und Vereinspräsidentinnen und -präsidenten sowie die angrenzenden Nachbarn. [...]
Nach den Ansprachen, der Einsegnung und Einweihung und der Überreichung der Geschenke an die Baukommissionsmitglieder konnten die Gäste in der Festwirtschaft, die bei der Holzimprägnierwerk Waldkirch AG geführt wurde, das Mittagessen geniessen. Am Nachmittag organisierte der FC Waldkirch-Bernhardzell ein Fussballspiel mit ehemaligen FC Oranje-Spielern, die gegen aktive Spieler des FC Waldkirch-Bernhardzell spielten. Erfreulich war die grosse Anzahl an Zaungästen die die beiden Mannschaften anfeuerten. Am Sonntag folgte dann die Fussball-Chilbi, wiederum organisiert durch den FC Waldkirch-Bernhardzell. Der gemeinsam mit dem Tag der offenen Türen bei der Holzimprägnierwerk Waldkirch AG organisierte Anlass war ein voller Erfolg. An dieser Stelle nochmals ein herzliches Dankeschön an alle, die zum Gelingen dieser Einweihung des Sportplatzes und zu den Aktivitäten rundherum beigetragen haben. Ein spezieller Dank gilt den Mitgliedern des OK Einweihung, die zusammen mit der Gemeinde die gemeinsame Organisation und Durchführung sichergestellt haben. Viele Helferinnen und Helfer haben mitgewirkt, dass der Anlass zu einem Erfolg geworden ist. Ein herzliches Dankeschön dafür. Weitere Bilder zum Einweihungsfest des Sportplatzes finden Sie auf unserer Bildseite in diesem Mitteilungsblatt.

dBauanzeige Schöntal, 9304 Bernhardzell26.04.2023

Das Baugesuch liegt vom 27. April 2023 bis 10. Mai 2023 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Neubau Gartenhaus
Baugrundstück: 1069
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Fischer Fung Lan, Schöntal 963, 9304 Bernhardzell
Fischer Leo, Schöntal 963, 9304 Bernhardzell










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Vögeliberg, 9205 Waldkirch26.04.2023

Das Baugesuch liegt vom 27. April 2023 bis 10. Mai 2023 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Abbruch Schopf und Jauchegrube, Teilabbruch und Sanierung ehemalige Scheune
Baugrundstück: 682
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Keller Priska, Vögeliberg 600, 9205 Waldkirch
Pfister Patrik, Vögeliberg 600, 9205 Waldkirch










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Schwalbenweg 11, 9304 Bernhardzell25.04.2023

Das Baugesuch liegt vom 26. April 2023 bis 09. Mai 2023 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Anbau Sitzplatzüberdachung
Baugrundstück: 2300
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Neff Patricia, Schwalbenweg 11, 9304 Bernhardzell
Neff Martin, Schwalbenweg 11, 9304 Bernhardzell










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dGemeinderat hat sich neu konstituiert20.04.2023

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben am 12. März als Ersatz für den Ende 2022 zurückgetretenen Christof Wirth Brigitte Sommer in den Gemeinderat gewählt. Der Gemeinderat hat sich zwischenzeitlich neu konstituiert. Neu wird Brigitte Sommer das Ressort Freizeit und Kultur übernehmen. Das Ressort Sicherheit und Verkehr wird indes durch den Gemeindepräsidenten ad interim weitergeführt bis ein Ersatzmitglied (Ersatzwahl für den verstorbenen Gemeinderat Daniel Fürer) für den Rest der Amtsdauer 2021 bis 2024 gewählt ist. Die restlichen Ratsmitglieder behalten ihre Ressorts.[...]
Mit der Ersatzwahl von Brigitte Sommer für den Rest der Amtsdauer 2021 bis 2024 hat sich der Gemeinderat mit der Konstituierung des Rates befasst. Mit dem Ausfall des zwischenzeitlich verstorbenen Gemeinderates Daniel Fürer und dem Rücktritt von Gemeinderat Christof Wirth entstanden gleich in zwei Ressorts Vakanzen. Der Gemeinderat setzte bei der Ressortverteilung die Priorität bei der Besetzung des Ressorts Freizeit und Kultur. Dieses wird neu durch die Gemeinderätin Brigitte Sommer übernommen. Die übrigen Gemeinderäte behalten ihre Ressorts bei. Das Ressort Sicherheit und Verkehr wird durch den Gemeindepräsidenten ad interim geführt.

Arbeitsgruppe Vereine
Mit der neuen Besetzung werden nun die anstehenden Fragen rund um die Mieten und Gebühren der Sport- und Freizeitanlagen unserer Gemeinde weiterbearbeitet werden können. Der Gemeinderat hat eine Delegation bestimmt, die mit der durch die Vereine gebildeten Arbeitsgruppe «Vereinspräsidentenzusammenkunft» zusammensitzen und die anstehenden Fragen und Bedürfnisse an einem Tisch behandeln will. Seitens des Gemeinderates wird die Ressortverantwortliche Freizeit und Kultur, Brigitte Sommer, und Gemeindepräsident Aurelio Zaccari sowie von Seiten der Gemeinde die beiden für die Belegung der Gemeindeliegenschaften zuständigen Mitarbeitenden Andreas Rüegsegger (Leiter Facility Management) und Agi Oberholzer (Raumreservationen) in die Arbeitsgruppe delegiert.

Die Konstituierungsliste der politischen Gemeinde für die Amtsdauer 2021-2024 kann auf der Website der Gemeinde
www.waldkirch.ch > Dienstleistungen > Formulare > ­Gemeinderat heruntergeladen werden.

dGemeinderat +Daniel Fürer am 8. April 2023 verstorben13.04.2023

Im Oktober 2022 erlitt Gemeinderat +Daniel Fürer einen Herz-/Kreislaufstillstand und befand sich seither in ärztlicher Behandlung resp. in Spitalpflege. Seine Tätigkeit als Gemeinderat konnte er seither nicht mehr ausführen. Am vergangenen Samstag, 8. April 2023 ist er nun nach längerem Spitalaufenthalt verstorben.
 


Daniel Fürer war seit dem 1. April 2014 als Gemeinderat tätig und hat das Ressort Infrastruktur, Freizeit und Kultur betreut. In dieser Funktion war er unter anderem Mitglied der Baukommission des Schulhauses Breite und Präsident der Baukommission Sportplatz Breiten, der im Oktober 2022 in Betrieb genommen werden konnte. Leider kann er der Einweihung des neuen Sportplatzes, die am 29. April 2023 durchgeführt wird, nicht mehr beiwohnen. 
Mit dem Tod von Gemeinderat +Daniel Fürer verlieren wir ein sehr engagiertes Ratsmitglied und einen hilfsbereiten und geschätzten Kollegen. Wir werden +Daniel Fürer stets ein ehrendes Andenken bewahren. Unser tief empfundenes Beileid gilt seiner Frau Denise und den beiden Kindern sowie allen Angehörigen.

Die Einsegnung und Urnenbeisetzung wird am Donnerstag, 20. April 2023, 10 Uhr auf dem Friedhof Bernhardzell stattfinden. Im Anschluss erfolgt in der Kirche Bernhardzell ein Abdankungsgottesdienst. Die Trauergemeinde ist im Nachgang zur Beisetzung durch die Angehörigen zum gemeinsamen Apéro eingeladen. Für die Parkplatzeinweisung ist ein Verkehrsdienst organisiert.
[...]

dBauanzeige Toreggstrasse 8, 9304 Bernhardzell11.04.2023

Das Baugesuch liegt vom 12. April 2023 bis 25. April 2023 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Luft-Wärmepumpe für Aussenpool (Ersatz thermische Solaranlage)
Baugrundstück: 2015
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Agosti Hans Jörg, Toreggstrasse 8, 9403 Bernhardzell











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Wilenstrasse, 9205 Waldkirch06.04.2023

Das Baugesuch liegt vom 11. April 2023 bis 24. April 2023 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Velounterstand
Baugrundstück: 865
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Genossenschaft Wohnsiedlung Wilen-Waldkirch, Wilenstrasse 6, 9205 Waldkirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dPapier- Karton- und Grüngutsammlungen05.04.2023

Melden Sie sich für das Erinnerungs-E-Mail an und verpassen Sie keine Sammlungen mehr![...]
   
www.a-region.ch/Benachrichtigungen

dWaldkirch: Sachbeschädigung an Zivilschutzanlage geklärt30.03.2023

Im Verlauf der Silvesternacht (31. Dezember 2022) kam es im Eingangsbereich einer Zivilschutzanlage am Büntweg zu einem Brand. Es entstand Sachschaden im Wert von mehreren zehntausend Franken. Die Kantonspolizei berichtete darüber. Drei 16-jährige Burschen konnten als mutmassliche Beschuldigte ermittelt werden.
[...]
Die Kantonspolizei St. Gallen konnte drei 16-jährige Burschen aus der Gegend ermitteln, welche mutmasslich im Zusammenhang mit dem Brandfall bei der Zivilschutzanlage in Waldkirch stehen. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern dürfte den Brand ausgelöst haben. Ausserdem ergaben die polizeilichen Ermittlungen, dass die drei Schweizer noch für weitere Straftaten im Dorf Waldkirch verantwortlich sein dürften. Unter anderem werden sie beschuldigt, Sprayereien/Sachbeschädigungen in der öffentlichen WC-Anlage beim Friedhof sowie auf den Schulanlagen Bünt und Breite begangen zu haben. Der Sachschaden betrug in diesen Fällen mehrere tausend Franken. Die Klärung der einzelnen Rollen ist derzeit noch Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Das Strafverfahren wird unter der Leitung der Jugendanwaltschaft des Kantons St. Gallen geführt. 
Medienmitteilung Kantonspolizei St. Gallen vom 29.03.2023

dBauanzeige St. Pelagibergstrasse 25, 9205 Waldkirch23.03.2023

Das Baugesuch liegt vom 24. März 2023 bis 06. April 2023 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Abkoppelung Fernwärme, Errichtung und Betrieb Luft-Wasser-Wärmepumpe
Baugrundstück: 2223
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Reimann Josef, St. Pelagibergstrasse 25, 9205 Waldkirch
Reimann Brigitte, St. Pelagibergstrasse 25, 9205 Waldkirch











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Laubbach, 9205 Waldkirch23.03.2023

Das Baugesuch liegt vom 24. März 2023 bis 06. April 2023 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Erstellung Sandsilo
Baugrundstück: 343
Bauherrschaft: Golfpark Waldkirch, Moos, 9205 Waldkirch
Grundeigentümer: Allenspach Josef, Erbengemeinschaft, Hohrüti 16, 9042 Speicher










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dPositiver Prüfungsbericht der externen Revisionsstelle23.03.2023

Die Jahresrechnung der Politischen Gemeinde Waldkirch und der Technischen Betriebe Waldkirch wird alljährlich durch die externe Revisionsstelle OBT AG, St. Gallen, überprüft. Die OBT AG stellt in ihrem Schlussbericht vom 9. März 2023 eine exakte und gewissenhafte Buchführung fest.[...]
Der Auftrag der externen Revisionsstelle umfasst die Überprüfung der Jahresrechnung der Politischen Gemeinde Waldkirch mit den Bereichen «Allgemeine Haushaltsrechnung» und «Technische Betriebe». In ihrem Prüfungsbericht stellt die OBT AG fest:
  • Die Buchhaltung hinterlässt einen guten Gesamteindruck. 
  • Die zur Prüfung übergebenen Unterlagen und Bücher sind sauber erstellt.
  • Das Rechnungs- und Belegwesen ist übersichtlich organisiert und ermöglicht ein rasches Nachvollziehen der Buchungen. Sämtliche gewünschten Auskünfte, Belege und Unterlagen wurden bereitwillig und umfassend erteilt bzw. vorgelegt.
Generell wurde festgestellt, dass die Buchhaltung durch die Abteilung Finanzen genau und gewissenhaft geführt wird. Nebst der Buchführung wurden auch das «Interne Kontrollsys-tem» (IKS) der Gemeinde durch die externe Revisionsstelle überprüft. Der Risikobericht sowie der Massnahmenkatalog zum IKS konnten durch die Revision bestätigt werden. Der Gemeinderat dankt den Mitarbeitenden der Gemeinde und der Schule, insbesondere der Abteilung Finanzen für die pflichtbewusste Aufgabenerfüllung und die korrekte Buchfüh-rung. Weiter geht ein Dank an die Kanzlei für die korrekte Aufbereitung des IKS. Der Be-richt der OBT AG wurde der GPK der Gemeinde zugestellt und wird durch den Gemeinde-rat im Rahmen einer Lesung zur Kenntnis genommen. 

dNeue Gemeinderätin gewählt16.03.2023

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben am Wochenende Brigitte Sommer zur neuen Gemeinderätin von Waldkirch gewählt. [...]
Sie wird an der Bürgerversammlung 2023 erstmals zusammen mit dem Gemeinderat auftreten. Brigitte Sommer setzte sich im 2. Wahlgang mit 574 Stimmen gegenüber Beat Bachmann mit 521 Stimmen durch.

Wir gratulieren Brigitte Sommer ganz herzlich zur Wahl, wünschen ihr in ihrer neuen Funktion alles Gute und freuen uns auf die Zusammenarbeit.

dBauanzeige Obergrimm 750, 9205 Waldkirch16.03.2023

Das Baugesuch liegt vom 17. März 2023 bis 30. März 2023 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Errichtung und Betrieb einer Erdsonden-Wärmepumpe
Baugrundstück: 1448
Bauherrschaft: Eigenmann Bernhard, Egg 1416, 9231 Egg (Flawil)
Eigenmann Heidi, Egg 1416, 9231 Egg (Flawil)
Grundeigentümer: Eigenmann Bernhard, Egg 1416, 9231 Egg (Flawil)










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige St. Gallerstrasse 58, 9304 Bernhardzell13.03.2023

Das Baugesuch liegt vom 14. März 2023 bis 27. März 2023 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Demontage Ölheizung, Errichtung und Betrieb einer Erdsonden-Wärmepumpe
Baugrundstück: 1930
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Keller Pirmin, St. Gallerstrasse 58, 9304 Bernhardzell










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBrigitte Sommer neue Gemeinderätin von Waldkirch12.03.2023

Die Stimmberechtigten von Waldkirch haben heute Brigitte Sommer (Die Mitte), im zweiten Wahlgang für den Rest der laufenden Amtsdauer 2021/2024, als neues Mitglied des Gemenderates gewählt. Die Stimmbeteiligung lag bei 46.53 %. 

Stimmen haben erhalten:
Brigitte Sommer, Waldkirch (Die Mitte) 574 Stimmen
Beat Bachmann, Waldkirch (parteilos) 521 Stimmen
Vereinzelte   26 Stimmen

Weitere Details zu den kommunalen Wahlen sowie zu den Resultaten der Ständeratswahlen finden Sie hier: Wahlprotokoll

Hier zu den Resultaten der Ständeratswahlen Direktlink[...]

dBauanzeige Moos, 9205 Waldkirch09.03.2023

Das Baugesuch liegt vom 10. März 2023 bis 23. März 2023 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Brandschutzhütte (zwei Brandcontainer)
Baugrundstück: 344
Bauherrschaft: Golfpark Waldkirch, Moos, 9205 Waldkirch
Grundeigentümer: Ammann Anton, Heerenhag 20, 9216 Hohentannen










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dFamilienzentrum  Abrechnung sanfte Sanierung genehmigt09.03.2023

Der Gemeinderat hat im Mai 2022 der Umsetzung des Familienzentrums am Standort Dorfeggstrasse 8, Waldkirch, zugestimmt und einen entsprechenden Kredit gewährt. Die durch die Gemeinde angemieteten Räumlichkeiten konnten nach einer sanften Renovation, die nach den Sommerferien begann und bis in den Herbst 2022 dauerte, im Oktober 2022 in Betrieb genommen werden. [...]
Der Gemeinderat hat die Schlussabrechnung der Renovationsarbeiten an seiner letzten Sitzung zur Kenntnis genommen und genehmigt. Die Aufwände konnten mit Netto 30’073.45 Franken abgerechnet werden. Die Arbeiten konnten zur Hauptsache an ortsansässige Firmen vergeben werden. Ihnen ist es auch zu verdanken, dass die Betriebsaufnahme zeitnah und wie geplant umgesetzt werden konnte. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön.

Für die sanfte Renovation und Bereitstellung der Räumlichkeiten für den Betrieb des Familienzentrums, den Mittagstisch und die Tagesstrukturen, inkl. Gebühren und Betriebsmittel (für die Heizung), wurde ein Betrag von brutto 52’831.45 Franken eingesetzt. Für den Aufbau der Koordinationsstelle resp. des Familienzentrums wurde für das Projekt beim Kanton ein Antrag um Finanzmittel aus dem Fonds für den Aufbau von Familienzentren eingereicht. Der Kanton St. Gallen leistete unter dem Titel «Weitere Förderung von Familienzentren» einen Beitrag von 15’000 Franken an die Arbeiten und den Aufbau. Die Fiorino AG übernimmt Kosten in der Höhe von 7’758.00 Franken für diverse Renovationsarbeiten. Somit betragen die Nettoinvestitionen für die Gemeinde Waldkirch 30’073.45 Franken. Die Mietkosten für die Liegenschaft von monatlich 1'000.00 Franken übernimmt die Fiorino AG. Wie bereits in Aussicht gestellt, wird die Gemeinde nun bis Ende 2024 einen Pilotbetrieb führen und damit Erfahrungen sammeln. Diese fliessen später in den Grundsatzentscheid über die Weiterführung ein.

dSBB-Tageskarte Gemeinde – Neulösung ab 202409.03.2023

Seit knapp 20 Jahren bieten Schweizer Städte und Gemeinden Tageskarten für den öffentlichen Verkehr an. In den letzten Jahren haben alternative öV-Angebote wie Sparbillette und Spartageskarten zu einem rückläufigen Absatz der Tageskarte Gemeinde geführt. Der Verkauf ist vielerorts nicht mehr kostendeckend und grossen Schwankungen ausgesetzt. Gleichzeitig steigt der Vertriebsaufwand, sowohl zwischen der öV-Branche und den Kommunen wie auch zwischen den Kommunen und den Kundinnen und Kunden.[...]
Alliance SwissPass, der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) und der Schweizerische Städteverband (SSV) haben sich intensiv mit der Zukunft des Angebots befasst und kamen zum Schluss, dass eine Digitalisierung der Tageskarte Gemeinde aufgrund der zahlreichen und unterschiedlichen Schnittstellen und IT-Lösungen nur mit einem unverhältnismässig hohen finanziellen und personellen Aufwand realisierbar wäre. Von einer Digitalisierung wird deshalb abgesehen und das Angebot wird Ende 2023 eingestellt. Die Gemeinde Waldkirch bietet seit Jahren pro Tag zwei Tageskarten an, voraussichtlich noch bis 31. Dezember.

Ab 2024 gibt es die «Spartageskarte Gemeinde» zu kaufen 
Ab 2024 kann am Frontoffice der Gemeinde exklusiv die neue «Spartageskarte Gemeinde» gekauft werden. Weitere Informationen können Sie unter folgendem Link entnehmen:
https://www.allianceswisspass.ch/de/asp/News/Newsmeldung?newsid=536

dNeuer Mitarbeiter Werkhof Waldkirch gewählt02.03.2023

Reto Stadelmann aus Bischofszell wird neuer Mitarbeiter im Werkhof.[...]
Thomas Haefele hatte Ende Januar 2023 seine Anstellung beim Werkhof Waldkirch per 30. April 2023 gekündigt. Er war seit dem 1. Oktober 2020 bei der Gemeinde Waldkirch angestellt und hat sich entschieden, sich beruflich zu verändern und eine neue Herausforderung anzunehmen. Aufgrund der Kündigung wurde die Stelle zur freien Bewerbung ausgeschrieben. Die Geschäftsleitung wählte letzte Woche den 32-jährigen Reto Stadelmann aus Bischofszell zum neuen Mitarbeitenden Werkhof mit Stellvertretungsfunktion. Reto ­Stadelmann ist gelernter Forstwart und Leiter Betriebsunterhalt. Er leistet beim aktuellen Arbeitgeber Pikettdienst und ist auch im Winterdienst im Einsatz. Nebenbei ist er Angehöriger der Feuerwehr Bischofszell und Ausbildungsverantwortlicher Sanität. Reto Stadelmann ist verheiratet und Vater von zwei Kindern. Er wird seine Stelle beim Werkhof Waldkirch am 1. Juni antreten. Wir heissen Reto Stadelmann schon jetzt herzlich willkommen und freuen uns auf die Zusammenarbeit mit ihm. 

dErsatzbeschaffung Traktor Werkhof02.03.2023

​Für das Jahr 2023 wurde die Ersatzbeschaffung des Traktors für den Strassenunterhaltsdienst (inkl. Winterdienst) des Werkhofs vorgesehen (Investitionsplanung). In der Offertphase für die Beschaffung des Neufahrzeugs bot sich die einmalige Gelegenheit, ein Occasionsfahrzeug der Marke Massey Ferguson mit wenigen Betriebsstunden und in hervorragendem Zustand zu kaufen, welches deutlich günstiger erworben werden konnte als ein Neufahrzeug. [...]
Dies und die Tatsache, dass beim bestehenden Traktor der Marke Claas sich die Störungen und technischen Probleme häuften, bewog den Gemeinderat dazu, die Ersatzbeschaffung bereits im Jahr 2022 vorzunehmen und im Rahmen eines Nachtragskredits über die Erfolgsrechnung umzusetzen. Die Beschaffung des neuen Traktors wurde mit netto 65'370 Franken der Erfolgsrechnung belastet, wobei uns für den Claas ein Eintauschbetrag von 46'000 Franken angerechnet wurde. Die Beschaffung eines neuen Traktors hätte je nach Ausführung Kosten von rund 200'000 Franken verursacht. Durch dieses Vorgehen ist zum einen die Budgetierung für 2023 in der Investitionsrechnung obsolet und zum anderen fällt auch die Abschreibung der vorgesehenen Neuanschaffung für die kommenden Jahre weg. Die Umsetzung dieser Beschaffung hat sich auch insofern gelohnt, da just eine Woche vor Übernahme des neuen Traktors der Alte während eines Einsatzes im Winterdienst einen grösseren Motorschaden erlitt und demzufolge komplett ausfiel. Der neue Traktor steht nun seit Ende Januar 2023 im Einsatz und leistet uns bereits wertvolle Dienste im Winterdienst. Die Anbaugeräte (wie Salzstreuer, Schneepflug usw.) konnten über-nommen werden. 

dJahresabschluss 2022: ​Budgetbesserstellung / Budget 2023 mit Defizit23.02.2023

Die Erfolgsrechnung 2022 schliesst mit einem Gewinn von Fr. 905 821.57 ab. Damit wird gegenüber dem budgetierten Defizit für das Jahr 2022 von Fr. 692 300.– eine Besserstellung von Fr. 1 598 121.57 ausgewiesen. Der Gewinn aus der Rechnung 2022 von Fr. 905 821.57 wird in die Ausgleichsreserve gelegt und soll für künftige Aufwandüberschüsse zur Verfügung stehen. In verschiedenen Kontogruppen konnten deutliche Aufwandeinsparungen ausgewiesen werden. So bei den Kontogruppen Allgemeine Verwaltung (0), der Bildung (2), Kultur, Sport und Freizeit (3), Verkehr (6) und Umweltschutz und Raumordnung (7). Minimale Mehraufwände ergaben sich bei den Kontogruppen Öffentliche Ordnung und Sicherheit (1), Soziale Sicherheit (5) und Volkswirtschaft (8). Deutliche und seit Jahren steigende Mehraufwände sind in der Kontogruppe Gesundheit (4) zu verzeichnen. Diese schlagen mit einem Mehraufwand von Fr. 168 045.09 zu Buche, obwohl das Budget 2022 über Fr. 120 000.– erhöht worden war. Bereits im Vorjahr ­waren hier die Kosten mit über Fr. 100 000.– überschritten worden. Die Minder- und Mehraufwände sind in der Visualisierung unten auf dieser Seite dargestellt.[...]


Aufwandeinsparungen in mehreren Kontogruppen
Die Aufwandeinsparungen in den verschiedenen Kontogruppen haben mehrere Gründe. So konnten durch einen haushälterischen Umgang mit den Finanzmitteln Einsparungen gegenüber den budgetierten Beträgen erzielt werden. Erfreulich sind die Einsparungen in den Kontogruppen Allgemeine Verwaltung und Bildung. Hier konnten zusammen über Fr. 550 000.– eingespart werden. Im Bereich Soziale Sicherheit konnte im Jahr 2022 das nach wie vor hohe Budget eingehalten werden. Hier schlagen die Kosten für Fremdplatzierungen von Kindern und Jugendlichen, die mit sehr hohen Kosten verbunden sind, zu Buche.
Auch im Bereich Verkehr sind unter anderem die Aufwände für den baulichen Strassenunterhalt eingestellt. In dieser Position wurden nicht alle finanziellen Mittel ausgeschöpft, da eine Analyse des Strassenzustandes vorerst neue Erkenntnisse bringen soll. Auch beim Unterhalt von Gemeindestrassen III. Klasse waren die Aufwände tiefer. Weiter war der Aufwand für die Schneeräumung deutlich tiefer (–Fr. 40 000.–). Die Mehraufwände bei der Kontogruppe Gesundheit haben mit den höheren Ausgaben bei der stationären Pflegefinanzierung zu tun. Diese Ausgaben steigen jährlich an, was u.a. auf die demografische Entwicklung zurückzuführen ist. Weitere Informationen und Begründungen zu den Abweichungen in der Jahresrechnung 2022 gegenüber dem Budget 2022 werden im Geschäftsbericht 2022 detailliert ausgeführt.

Investitionsrechnung 2022
Die Investitionsrechnung 2022 der Gemeinde Waldkirch schliesst mit Ausgaben von Fr. 3 904 897.09 und Einnahmen von Fr. 516 287.85. Budgetiert waren Ausgaben von Fr. 3 314 000.– und Einnahmen von Fr. 423 300.–. Ein Grossteil der Ausgaben wurde in den Bau des Sportplatzes Breiten in Waldkirch investiert.

Positiver Rechnungsabschluss bei den Technischen Betrieben
Die Erfolgsrechnung 2022 der Technischen Betriebe Waldkirch schliesst mit einem Gewinn von Fr. 312 052.23 ab. Im Budget 2022 wurde ein Gewinn von Fr. 49 800.– ausgewiesen, was einer Budgetbesserstellung von Fr. 262 252.23 gleichkommt. Gemäss aufsichtsrechtlichem Bericht vom Amt für Gemeinden muss das Jahresergebnis ausgewiesen und im Rechnungsjahr 2023 «aufgelöst» bzw. in das Konto kumulierte Ergebnisse der Vorjahre überführt werden. Das Eigenkapital per 1. Januar 2022 ist von Fr. 1 855 940.26 um das Jahresergebnis 2022 über Fr. 312 052.23 angewachsen und beläuft sich neu auf Fr. 2 167 992.49. Der nun höher ausgefallene Gewinn wurde einerseits durch Aufwandeinsparungen, Mehrerträge aus Investitionsprojekten sowie durch einen höheren Stromverkauf erzielt. Bei den Aufwandeinsparungen waren unter anderem Lieferengpässe bei den Lieferanten und Ressourcenengpässe beim Personal die Gründe für die Verzögerungen in den Projekten und im Unterhalt, welche dann dazu führten, dass die Aufwände nicht im Jahr 2022 verbucht werden konnten. Weitere Details und Erläuterungen sind im Geschäftsbericht 2022 ausgeführt.

Budget 2023 Gemeinde mit Defizit von Fr. 338 800.–
Für das Jahr 2023 budgetiert der Gemeinderat bei der Erfolgsrechnung ein Defizit von Fr. 338 800.–. Der Gesamtaufwand der Gemeinde liegt bei Fr. 23 009 300.– (Vergleich 2022 = Fr. 21 179 450.–). Für das Jahr 2023 ist in der Erfolgsrechnung ein Betrag von Fr. 1,4 Mio. für den Verkauf der Liegenschaft Steig eingerechnet. Trotzdem weisen wir im Budget 2023 ein Defizit aus. Die Gründe liegen in den gestiegenen Aufwänden für Zinsen bei den Darlehen, den deutlich gestiegenen Energiepreisen bei unseren Gemeindeliegenschaften sowie einem deutlich tieferen Ertrag aus dem Finanzausgleich des Kantons. Auch im Bereich Gesundheit sind wiederum höhere Aufwände zu erwarten.
Bei den Investitionen sind für das Jahr 2023 Aufwände von total netto Fr. 376 700.– budgetiert. Die Ausgaben betragen Fr. 800 000.–, die Einnahmen Fr. 423 300.–. Mit dem Abschluss der Projekte Sportplatz Breiten und Sanierung Friedhof Bernhardzell sind zwei grössere Investitionsprojekte abgeschlossen worden. Im Jahr 2023 sind insbesondere Planungsarbeiten für die Sanierungen der Gemeindeliegenschaften eingeplant.

Budget 2023 der Technischen Betriebe mit Defizit
Die Herausforderungen in den kommenden Jahren für unsere Technischen Betriebe sind enorm. Nebst der gestiegenen Energiepreise, welche auf den Ein- und Verkauf der Energie einen bedeutenden Einfluss haben, sind auch die Investitionen in den Netzausbau und die Infrastrukturen massiv und um ein Mehrfaches angestiegen. Die Energiestrategie 2050 und die damit verbundenen Klimaziele sowie die Investitionen der Bürgerinnen und Bürger in Energieproduktionsanlagen und Installationen von Geräten und Infrastrukturen zur Nutzung der elektrischen Energie (Autoladestationen usw.) erfordern einen deutlichen Ausbau unserer Netze und der dazugehörenden Infrastrukturen (Trafostationen usw.). Damit verbunden ist ein enormer Anstieg bei den Investitionen der Technischen Betriebe Waldkirch. Das Budget 2023 weist bei einem deutlich angestiegenen Gesamtaufwand bei der Erfolgsrechnung einen Aufwandüberschuss von Fr. 127 800.– aus. Dies bei einem Gesamtaufwand von neu Fr. 8 221 800.– (gegenüber dem Jahr 2022 mit Fr. 3 737 400.–) und einem budgetierten Ertrag von Fr. 8 094 000.–. In der Investitionsrechnung 2022 der Technischen Betriebe sind Bruttoausgaben von sage und schreibe Fr. 5 155 000.– (Vergleich Vorjahr Fr. 1 335 000.–) und Bruttoeinnahmen von Fr. 440 000.– eingerechnet. Wie diese notwendigen und sehr grossen Investitionen in unsere Netze und Infrastrukturen im Jahr 2023 umgesetzt werden sollen, wird aktuell durch den Gemeinderat geprüft.

Steuerfuss auch im Jahr 2023 bei 122 Prozentpunkten
Der Gemeinderat hat entschieden, der Bürgerschaft für das Jahr 2023 einen unveränderten Steuerfuss von 122 Prozentpunkten zu beantragen. Aufgrund der anstehenden Investitionen, insbesondere im Bereich der Liegenschaften und Strassen, aber auch der deutlich höheren Aufwände für Zinsen und bei den Energiepreisen, ist derzeit eine Senkung des Steuerfusses aus Sicht des Gemeinderates nicht vertretbar. Demgegenüber kann aufgrund der Reserven von rund sieben Millionen Franken und der geplanten Einnahmen durch weitere Liegenschaftenverkäufe der Steuerfuss auf 122 Prozentpunkten gehalten werden. Die Details zu den Jahresabschlüssen 2022 und den Budgets 2023 werden wir Ihnen im Geschäftsbericht 2022 gerne erläutern. Dieser wird im März in alle Haushalte versandt und wie üblich auf unserer Website www.waldkirch.ch > Dienstleistungen > Berichte aufgeschaltet.

 

dBauanzeige Rötelbach, 9205 Waldkirch17.02.2023

Das Baugesuch liegt vom 20. Februar 2023 bis 21. März 2023 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Neubau Milchvieh-Laufstall und Jauchegrube
Baugrundstück: 1718
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Koller Roman, Rötelbach 732, 9205 Waldkirch










Hinweis
Gleichzeitig liegt der Teilstrassenplan Rötelbachweg, Gemeindweg 2. Klasse, öffentlich auf. 

Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Untere Chennerstrasse 3, 9205 Waldkirch15.02.2023

Das Baugesuch liegt vom 16. Februar 2023 bis 01. März 2023 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Anbau Holzlager, gedeckter Sitzplatz und Carport
Baugrundstück: 1519
Bauherrschaft und Grundeigentümerin: Högger Gabriela, Via Surarivas 6, 7524 Zuoz










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Neueggstrasse 34, 9205 Waldkirch15.02.2023

Das Baugesuch liegt vom 16. Februar 2023 bis 01. März 2023 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Gartenumänderung, Fahrradunterstand
Baugrundstück: 1694
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Escher Silas, Neueggstrasse 34, 9205 Waldkirch
Escher Lesley, Neueggstrasse 34, 9205 Waldkirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Nelkenstrasse 11, 9205 Waldkirch09.02.2023

Das Baugesuch liegt vom 10. Februar 2023 bis 23. Februar 2023 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Demontage Elektroheizung, Errichtung und Betrieb einer Erdsonden-Wärmepumpe
Baugrundstück: 2003
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Bozic Boris, Nelkenstrasse 11, 9205 Waldkirch










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dStromstatistik 202209.02.2023

Die Technischen Betriebe Waldkirch durften im Jahr 2022 ihren Endkunden insgesamt 17‘430‘754 kWh Energie liefern. Der Energieverkauf ist somit gegenüber dem Vorjahr um 1‘709‘956 kWh oder -8,93  Prozent gesunken. Für freie Kunden, welche nicht durch die Technischen Betriebe beliefert werden und ihre Energie am freien Markt beziehen, wurden 589‘732 kWh Energie durch das Netz der TB Waldkirch durchgeleitet.[...]
Die gesunkene Energieliefermenge ergibt sich aus der laufend steigenden Anzahl von Photovoltaikanlagen und dem damit verbundenen Stromeigenverbrauch (Nutzung von Strom aus der eigenen Produktionsanlage) sowie den sehr milden Witterungsbedingungen in der zweiten Jahreshälfte. Interessant zu verfolgen wäre, wie sich der Gesamtstromverbrauch im Versorgungsgebiet der TB Waldkirch entwickelt. Da jedoch der Anteil des Stromeigenverbrauchs messtechnisch nicht erfasst wird, kann der Gesamtstromverbrauch nicht ermittelt werden. Die von den Technischen Betrieben gelieferte Energie stammt zu 16,97  Prozent aus dezentralen Produktionsanlagen im eigenen Versorgungsgebiet (hauptsächliche PV-Anlagen) und zu 83,03 Prozent vom freien Markt (mittels strukturierter Marktbeschaffung). Der Energieanteil aus den dezentralen Produktionsanlagen konnte gegenüber dem Vorjahr von 12,16 Prozent (2‘395‘635 kWh) auf neu 16,97  Prozent (2‘395‘635 kWh) erhöht werden. Nicht enthalten darin sind die Produktionsmengen aus den KEV-Anlagen (982‘822 kWh), die von Dritten abgenommenen Produktionsmengen (19‘847 kWh) sowie der selber produzierte und selber verbrauchte Strom (Eigenverbrauchsanteil).
Der Strommix der 2022 gelieferten Energie bestand wie bereits in den Vorjahren zu 100  Prozent aus erneuerbaren Energiequellen.

Entwicklung Strom-Rücklieferungin kWh
(Hauptsächlich PV-Anlagen)





Stromabsatz elektrische Energie nach Tarifgruppen 
(Strommix 100% erneuerbar)



 

dInfos zur Steuererklärung 2022  / prov. Steuerrechnung 202309.02.2023

Untenstehend finden Sie alle Informationen die Sie brauchen zu der Steuererklärung 2022 und der provisorischen Steuerrechnungen 2023.[...]
Formulare
Ab Mitte Januar 2023 erhalten Sie die Steuererklärung 2022. Falls Formulare fehlen, können Sie diese bei der Abteilung ­Steuern (Auflage im Eingangsbereich) beziehen. Der Lohnausweis liegt der Steuererklärung nicht bei. Dieser kann bei Bedarf auf der Website der Eidgenössische Steuerverwaltung: (www.estv.admin.ch/estv/de/home) ausgefüllt und ausgedruckt werden.

Steuererklärung elektronisch einreichen (eTaxes oder eFiling)
Download
Unter der Website des Kantonalen Steueramtes St. Gallen: www.steuern.sg.ch, Rubrik Elektronische Steuererklärungen kann die entsprechende Software auf den eigenen PC heruntergeladen werden.

Ausfüllen/Einreichen
Die Vorjahresdaten der Steuererklärung 2021 können importiert werden. Ist die Steuererklärung auf dem eigenen PC ausgefüllt, kann diese mittels eines Buttons übers Internet sicher und schnell eingereicht werden. Das System gibt Ihnen Auskunft, welche Unterlagen Sie trotzdem noch einreichen müssen (Quittung, Lohnausweis usw.).
Über das Internet eingereichte Steuererklärungen erleichtern die Arbeit wesentlich! Steuererklärungen in Papierform bedeuten deutlichen Mehraufwand auf der Verwaltung.

Einreichefristen
31. März, unselbstständig Erwerbstätige
31. Mai, selbstständig Erwerbstätige und Landwirte
Begründete Fristerstreckungsgesuche bitte frühzeitig einreichen. Fristverlängerungen können auch direkt unter der Websitewww.steuern.sg.ch, Rubrik Frist verlängern, selbst beantragt werden. Hierfür benötigen Sie die Registernummer und das Passwort, welche auf Ihrer persönlichen Steuererklärung aufgedruckt sind. Das Gesuch wird interaktiv bewilligt bzw. abgelehnt.

Provisorische Rechnung 2023
Die provisorischen Rechnungen der Kantons- und Gemeindesteuern 2023 erhalten Sie in diesen Tagen. Es ist möglich, dass diese Steuerrechnung offensichtlich zu hoch oder zu niedrig ausfällt. Jede Zahlung – auch eine zu hohe – wird bis zur Schlussrechnung zu Ihren Gunsten verzinst. Umgekehrt muss der Steuerbetrag der Schlussrechnung zu Ihren Lasten verzinst werden. Durch diese Ausgleichszinsen (0,25  Prozent) werden die vermeintlichen Vor- und Nachteile einer zu tiefen oder zu hohen vorläufigen Rechnung später bei der Schlussrechnung wieder aufgehoben. Falls Sie eine Korrektur der provisorischen Steuerrechnung wünschen, können Sie diese entweder selber unter www.steuern.sg.ch (Suche eKonto/eFaktoren) vornehmen oder indem Sie mit der Abteilung Steuern per E-Mail steuern@waldkirch.ch oder telefonisch auf die Nummer 058 228 79 18 Kontakt aufnehmen.

eKonto
Damit Sie eine Übersicht über Ihre Zahlungen haben, Einzahlungsscheine bestellen oder andere Mutationen selbstständig vornehmen können, steht Ihnen das sogenannte eKonto/ePortal unter www.steuern.sg.ch (Suche eKonto/eFaktoren) zur Verfügung.

Vollelektronische Steuererklärung (eFiling)
Sie können die Steuererklärung inklusive aller notwendigen Beilagen vollständig digital mit unserem Steuerdeklarationsprogramm eTaxes einreichen. Der Ausdruck von Formularen und die Unterzeichnung einer Quittung ist bei einer vollständig digitalen Einreichung nicht notwendig. eFiling ermöglicht die vollständig papierlose Einreichung der Steuererklärung. Die notwendigen Beilagen können Sie im Steuerdeklarationsprogramm direkt oder über Ihr Handy mit der App «oBeam» hochladen und zusammen mit den Deklarationsdaten sicher digital übermitteln. Ausführliche Informationen zum eFiling finden Sie unter www.steuern.sg.ch/efiling.
Nutzen Sie die bequeme Möglichkeit und leisten Sie damit einen aktiven Beitrag zur Digitalisierung im Steuerwesen, unserer Umwelt zuliebe.

Haben Sie Fragen zur Steuererklärung?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gemeindesteueramtes (Telefon 058 228 79 18, steuern@waldkirch.ch) beantworten diese gerne. Zusätzlich steht auch der LiveChat unter der Website www.steuern.sg.ch/efiling zur Verfügung, wo Ihre Steuerfragen von Expertinnen und Experten beantwortet werden.

dKündigung Stv. Leiter Werkhof Thomas Haefele09.02.2023

Unser stellvertretender Leiter Werkhof, Thomas Haefele, hat eine neue berufliche Herausforderung angenommen und seine Arbeitsstelle bei der Gemeinde Waldkirch gekündigt. [...]
Er wird noch bis Ende April 2023 im Werkhofteam mitarbeiten. Wir wünschen Thomas Haefele schon heute alles Gute und viel Erfolg bei seiner neuen Herausforderung und danken ihm bereits jetzt für seinen geschätzten Einsatz für unsere Gemeinde.
Die freiwerdende Stelle wird in diesem Mitteilungsblatt wie auch auf verschiedenen Online-Plattformen öffentlich ausgeschrieben.

dGrundbuchamt Waldkirch neu in Gossau09.02.2023

Der Grundbuchkreis Waldkirch wird seit Februar 2023 durch das Grundbuchamt Gossau geführt. Am 1. Februar wurden die entsprechenden Verträge mit der Stadt Gossau unterzeichnet.[...]
Anfang Februar 2023 hat sich das Einsatzgebiet des Grundbuchamtes der Stadt Gossau vergrössert. In Waldkirch hat sich die ohnehin anstehende Reorganisation durch die Kündigung der Grundbuchverwalterin beschleunigt. Ausschlaggebend für den Anschluss an das Grundbuchamt Gossau sind die Grösse des Amtes sowie der Umstand, dass auch das Betreibungsamt Waldkirch durch die Stadtverwaltung Gossau abgedeckt wird. Mit der Unterzeichnung des Amtsübergabeprotokolls durch Gemeindepräsident, Stadtpräsident und Grundbuchverwalter wurde diese Zusammenarbeit am 1. Februar rechtskräftig.

dBauanzeige Büntstrasse 12c, 9205 Waldkirch06.02.2023

Das Baugesuch liegt vom 07. Februar 2023 bis 20. Februar 2023 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Demontage Ölheizung, Errichtung und Betrieb einer Erdsonden-Wärmepumpe
Baugrundstück: 1869
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Manser Michael, Büntstrasse 12c, 9205 Waldkirch
Weyermann Joelle, Sonnenrainstrasse 12a, 9205 Waldkirch










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Sonnenrainstrasse 10, 9205 Waldkirch02.02.2023

Das Baugesuch liegt vom 03. Februar 2023 bis 16. Februar 2023 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Demontage Elektroheizung, Errichtung und Betrieb einer Erdsonden-Wärmepumpe
Baugrundstück: 2100
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Strittmatter Thomas, Sonnenrainstrasse 10, 9205 Waldkirch
Strittmatter Monika, Sonnenrainstrasse 10, 9205 Waldkirch











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Hauptwilerstrasse 27c, 9205 Waldkirch26.01.2023

Das Baugesuch liegt vom 27. Januar 2023 bis 09. Februar 2023 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Terrassenüberdachung
Baugrundstück: 2386
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Klingler Carol, Hauptwilerstrasse 27c, 9205 Waldkirch
Wolfensberger Markus, Hauptwilerstrasse 27c, 9205 Waldkirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dSteuerabschluss 2022 – Erwartungen deutlich übertroffen26.01.2023

Die Abteilung Steuern hat dem Gemeinderat Waldkirch die Steuerabrechnung 2022 unterbreitet. Das Budgetziel 2022 bei der einfachen Steuer wurde deutlich übertroffen. Die Einnahmen lagen rund 5 Prozent über den Erwartungen bei 7'020’205.91 Franken (einfache Steuer). Budgetiert wurden hingegen 6'680'327 Franken. Die einfache Steuer ist gegenüber dem Vorjahr um 6,4 Prozent gestiegen. Die Steuerkraft der Gemeinde Waldkirch liegt somit bei 2’328 Franken pro Einwohner.[...]

Die gesamten Steuereinnahmen der Politischen Gemeinde belaufen sich für das Jahr 2022 auf 12'197’702.17 Franken, budgetiert waren hingegen 11'057'000 Franken. Dies ergibt gegenüber dem Budget 2022 einen Mehrertrag von insgesamt 1'140’702.17 Franken.

Aus dem Finanzausgleich wurden der Gemeinde Waldkirch insgesamt 5'240'000 Franken ausbezahlt. Diese Beträge wurden auf die Bereiche aufgeteilt:
Ressourcenausgleich:                    1'790’600 Franken
Sonderlastenausgleich Weite:        1'837’900 Franken
Sonderlastenausgleich Schule:      1'611’500 Franken
Total                                               5'240’000 Franken

Steuereinnahmen deutlich höher als erwartet
Trotz den schwierigen und oft unsicheren Umständen, die das Jahr 2022 mit sich gebracht hat, konnten die Steuereinnahmen 2022 deutlich über dem veranschlagten Budget 2022 vereinnahmt werden. Die Hauptgründe lagen bei den höheren Einnahmen bei den laufenden Steuern und den Nachzahlungen der ordentlichen Steuern der letzten Jahre. Zudem trugen höhere Erträge bei den Grundstückgewinnsteuern, den Grundsteuern sowie den Handänderungssteuern zum deutlich positiveren Ergebnis bei. In diesen Bereichen wurden entgegen der Erwartungen deutlich höhere Erträge vereinnahmt.
Demgegenüber mussten Mindererträge bei den Anteilen der Gewinn- und Kapitalsteuern und Quellensteuern verzeichnet werden, welche allerdings durch die höheren Einnahmen bei den anderen Nebensteuern kompensiert werden konnten. Gerade die Grundstückgewinnsteuern und die Handänderungssteuern sind, wie schon mehrfach kommuniziert, sehr schwierig zu budgetieren. Die nebenstehende Grafik zeigt eine Übersicht über die einzelnen Steuereinnahmen.
Der Gemeinderat hat den Abschluss wohlwollend zur Kenntnis genommen und dankt den Mitarbeitenden der beiden Abteilungen Steuern und Finanzen für ihre pflichtbewusste und kompetente Arbeit. Gleichzeitig möchten wir uns auch bei allen Steuerpflichtigen in der Gemeinde für die geschätzte Zusammenarbeit und die fristgerechte Erfüllung der Steuerpflicht bedanken.

Steuerabschluss politische Gemeinde Waldkirch







 

dGrundbuch Waldkirch ab dem 1. Februar definitiv in Gossau26.01.2023

Der Gemeinderat hat im Mitteilungsblatt vom 16. Dezember darüber informiert, dass die Vereinbarung mit der Stadt Gossau über die gemeinsame Führung des Grundbuches unterzeichnet wurde. Der Zusammenführung liegen strukturelle und personelle Herausforderungen zugrunde. [...]
Gestützt auf Art. 23 Gemeindegesetz (sGS 151.2, abgekürzt GG) und Art. 13 ff. Gemeindeordnung untersteht die Übertragung von Verwaltungsaufgaben an eine andere Gemeinde dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist dauerte vom 16. Dezember 2022 bis zum 24. Januar 2023 und ist zwischenzeitlich unbenützt abgelaufen, was bedeutet, dass die Zusammenführung per 1. Februar umgesetzt werden kann. Die Grundbuchverwalterin, Aleksandra Podgorac, hat bis zu ihrem letzten Arbeitstag, am Freitag, 20. Januar, die Übergabe vorbereitet. Aktuell wird die Stellvertretung während ihrer Abwesenheit bis zum 31. Januar durch das Grundbuch Gaiserwald sichergestellt. Das Grundbuchamt der Stadt Gossau übernimmt die Tätigkeit gemäss Vereinbarung per Mittwoch, 1. Februar. Wir bitten um Nachsicht und Verständnis, dass sich die Umstellung und Übernahme der Arbeiten durch das Grundbuchamt der Stadt Gossau noch einspielen müssen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und freuen uns auf die Zusammenarbeit mit der Stadt Gossau auch im Bereich des Grundbuchwesens.

 

dEnergiebeschaffungsstrategie Technische Betriebe angepasst26.01.2023

Die Stromtarife der TB Waldkirch mussten auf 2023 hin markant erhöht werden. Dies aufgrund der stark gestiegenen Beschaffungskosten an den Strom-Grosshandelsmärkten. Verantwortlich für diese Preissteigerungen an den Märkten sind diverse Ursachen wie der Ausstieg aus Atom- und Kohleenergie, die fehlende Stromproduktion aus Kernkraftwerken in Frankreich, der heisse und trockene Sommer und sicher auch der Beginn des Ukraine-Konfliktes, um nur die wichtigsten Punkte zu nennen. [...]
Die Strombeschaffung für das Lieferjahr 2023 hat zudem aufgezeigt, dass die bisherige strukturierte Beschaffung der Technischen Betriebe Waldkirch solche aussergewöhnlichen Preisaufschläge an den Strom-Grosshandelsmärkten nicht aufzufangen oder zu dämpfen vermag. Darum wurde im Herbst die Strombeschaffung mit anderen Energieversorgungsunternehmen (mit hohen und tiefen Beschaffungskosten für 2023) verglichen. Der Vergleich hat ergeben, dass die «strukturierte» Beschaffung grundsätzlich richtig war und mehrheitlich auch bei anderen Unternehmen eingesetzt wird. Bisher konnten auf diese Weise gute und solide Strompreise erzielt werden. Allerdings muss neu ein längerer Beschaffungszeitraum gewählt und die Anzahl der Beschaffungszeitpunkte (Tranchen) erweitert werden.

Neues Beschaffungshandbuch verabschiedet
Im neuen Beschaffungshandbuch und dem dazugehörenden Energieliefervertrag sind die Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Beschaffung für 2023 und dem anschliessenden Vergleich mit anderen Energieversorgungsunternehmen eingeflossen. Beschafft wird wiederum strukturiert in Tranchen. Der Zeitraum für die Beschaffung wird neu aber auf die 3 Vorjahre (bisher 1 Vorjahr) des Lieferjahres ausgedehnt und es wird in 23 Tranchen/Zeitpunkten (bisher vier Tranchen) eingekauft. Zudem erfolgt die Beschaffung rollend. Das Risiko von Preisschwankungen, vor allem nach oben, kann so besser abgefedert und der Preis geglättet werden. Damit die Beschaffungsabläufe besser überwacht und allenfalls frühzeitig eingegriffen werden kann, wurden das Monitoring sowie das Controlling verfeinert und optimiert. Die eigentliche Strom-Beschaffung erfolgt dann durch einen Dienstleister, die Primeo Energie AG, direkt an der Strombörse.
Das neue Beschaffungshandbuch und der dazugehörende Energieliefervertrag mit der Primeo Energie AG wurden vom Gemeinderat an seiner letzten Sitzung im Dezember 2022 genehmigt und verabschiedet.
Eine Aussicht zur Preisentwicklung beim Strom ist momentan kaum möglich. Zu viele und teils unberechenbare Faktoren können den Strompreis jederzeit beeinflussen. Jedoch haben sich die Preise an den Strom-Grosshandelsmärkten in den letzten Wochen beruhigt und sind gar leicht am Sinken.

 

dBauanzeige Dickenstrasse, 9304 Bernhardzell25.01.2023

Das Baugesuch liegt vom 26. Januar 2023 bis 08. Februar 2023 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Bachüberquerung mit EW-Leitungen
Baugrundstücke: 913, 916
Bauherrschaft: Technische Betriebe Waldkirch, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch
Grundeigentümer: Eigenmann Ronald, Dicken 886, 9304 Bernhardzell
Aepli Daniel, Oberhueb 909, 9304 Bernhardzell










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Knollenbrücke 10, 9304 Bernhardzell25.01.2023

Das Baugesuch liegt vom 26. Januar 2023 bis 08. Februar 2023 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Demontage Luft-Wasser-Wärmepumpe, Errichtung und Betrieb einer Erdsonden-Wärmepumpe
Baugrundstück: 2164
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Künzli Corinne, Knollenbrücke 10, 9304 Bernhardzell
Künzli Peter, Knollenbrücke 10, 9304 Bernhardzell










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Vögeliberg 607, 9205 Waldkirch25.01.2023

Das Baugesuch liegt vom 26. Januar 2023 bis 08. Februar 2023 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Demontage Ölheizung, Errichtung Luft-Wasser-Wärmepumpe
Baugrundstück: 679
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Graf Johann, Vögeliberg 607, 9205 Waldkirch











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Baumgartenweg 5, 9304 Bernhardzell24.01.2023

Das Baugesuch liegt vom 25. Januar 2023 bis 07. Februar 2023 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Demontage Ölheizung, Errichtung und Betrieb einer Erdsonden-Wärmepumpe
Baugrundstück: 1664
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Beerli Daniela, Baumgartenweg 5, 9304 Bernhardzell
Beerli Thomas, Baumgartenweg 5, 9304 Bernhardzell











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige St. Pelagibergstrasse, 9205 Waldkirch19.01.2023

Das Baugesuch liegt vom 20. Januar 2023 bis 02. Februar 2023 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

neue Arealerschliessung
Baugrundstück: GS-Nr. 588
Bauherrschaft und Grundeigentümer. Holzimprägnierwerk AG, Waldkirch, St. Pelagibergstrasse 34, 9205 Waldkirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauabschluss und Auflösung Baukommission Sportplatz Breiten12.01.2023

​Der Gemeinderat hat an seiner letzten Sitzung im Dezember 2022 die Baukommission Sportplatz Breiten aufgelöst. Der Bau des Sportplatzes und des Garderobengebäudes sind abgeschlossen.[...]
Wenige Pendenzen (Bepflanzung/Ansaat, Deckbelag, usw.) werden in den nächsten Wochen oder wenn es das Wetter zulässt noch bereinigt. Zudem kann die Bauabrechnung nun erstellt werden. Der Sportplatz wird bereits sehr intensiv genutzt und die Zuteilung der verschiedenen Slots werden durch die Raumreservationen des Bereiches Bau und Infrastruktur der Gemeinde geplant und zugeteilt. 
Die Einweihung der Sportanlage ist auf das Wochenende vom Freitag bis Sonntag, 28. bis 30. April 2023, verbunden mit einem Tag der offenen Türen bei der Holzimprägnierwerk Waldkirch AG, vorgesehen. Das Detailprogramm wird noch bekannt gegeben. 
Der Gemeinderat bedankt sich auch an dieser Stelle beim Kommissionspräsidenten, Gemeinderat Daniel Fürer und allen Mitgliedern der Baukommission Sportplatz Breiten sowie allen Planern und Handwerkern für die fachgerechte und erfreuliche Umsetzung des Sportlatzprojektes ganz herzlich. Eine Würdigung ihrer Arbeit wird im Rahmen der Einweihungsfeierlichkeiten erfolgen. 

dBrand bei der Zivilschutzanlage ausgelöst – Zeugenaufruf12.01.2023

​In der Neujahrsnacht haben Unbekannte beim Zugang zur Zivilschutzanlage Breite einen Brand verursacht. Durch den Brand und die damit verbundene Rauchentwicklung sind der gesamte Vorraum sowie auch die Zivilschutzanlage in Mitleidenschaft gezogen worden. Der Sachschaden beträgt mehrere Zehntausend Franken. Zusätzlich wurden mittels Feuerwerkkörpern Briefkästen gesprengt und ein Dachwasserrohr beschädigt. Die Polizei und Spezialisten des Kompetenzzentrums Forensik der Kantonspolizei haben die Tatbestände aufgenommen. [...]
In der Neujahrsnacht von Samstag auf Sonntag (31.12.22/1.1.2023) hat eine unbekannte Täterschaft beim Zugang zur Zivilschutzanlage Breite einen Brand verursacht. Dabei wurden dort hinter dem Eingangsgitter befindliche Gegenstände, vermutlich durch Feuerwerkskörper, in Brand gesetzt. Durch das Feuer und den Rauch entstand im Eingangsbereich erheblicher Brand- und Rauchschaden. Über die Lüftungskanäle ist der Rauch auch in die unterirdische Zivilschutzanlage eingedrungen. Die gesamte Zivilschutzanlage sowie sämtliches Inventar (Matratzen, Kissen, Decken usw.) mussten von Russ befreit und gereinigt werden, was Kosten von mehreren Zehntausend Franken verursachte. Weder in der Neujahrsnacht noch am darauffolgenden Tag sind Personen auf das Ereignis aufmerksam geworden oder sind Hinweise zum Brand eingegangen. Weiter wurden zwei Briefkasten gesprengt und ein Dachwasserrohr beschädigt. Die Gemeinde veranlasst nebst der Kantonspolizei St. Gallen, aufgrund der hohen Sachschäden, einen Zeugenaufruf. 

Sachschaden durch Sprayereien
In der Nacht vom Donnerstag auf Freitag (29./30.12.2022) haben unbekannte Personen diverse Sprayereien im öffentlichen WC beim Friedhofgebäude Waldkirch angebracht. Die gesamte WC-Anlage (Herren/Damen) wurde verschmiert. Der Sachschaden wurde bei der Polizei zur Anzeige gebracht. Noch bevor die Reinigung erfolgen konnte, wurden in der Nacht vom Sonntag auf Montag (1./2.1.2023) auch auf der Schulanlage Bünt und Breite bei den Velounterständen und an der Rückseite der Turnhalle Bünt identische Schriftzüge aufgesprayt. Der Sachschaden für die Reinigung und teils Ersatz von Einrichtungsgegenständen beträgt in diesem Fall mehrere Tausend Franken. Auch in diesem Fall bitten die Gemeinde und die Polizei um Hinweise aus der Bevölkerung zur Ermittlung der Verursacher. Aufgrund der Symbole und Schriftzüge ist davon auszugehen, dass es sich bei beiden «Tatbeständen» um dieselben Verursacher handelt. 

Zeugenaufruf 
Wer im Zusammenhang mit den erwähnten Vorfällen und Tatbeständen irgendwelche verdächtigen Feststellungen gemacht hat oder sonstige Informationen weitergeben kann, wird gebeten, sich bei der Gemeinde Waldkirch, Gemeindepräsident Aurelio Zaccari (058 228 79 10 / aurelio.zaccari@waldkirch.ch oder der Kantonspolizei St. Gallen, Mobile Polizei Oberbüren, 058 229 81 00, zu melden. Diese werden vertraulich behandelt. Wir danken für Ihre Unterstützung.

dPilotbetrieb Taxi wird eingeführt12.01.2023

Der Gemeinderat hat entschieden, das gut benutzt Nachttaxi nun definitiv einzuführen.[...]
Der Gemeinderat hat am 1. Juni 2021 einem Pilotbetrieb für ein Nachttaxi von St. Gallen nach Bernhardzell und Waldkirch zugestimmt und dieses eingeführt. Seither zeigen die Nutzerzahlen, dass das Angebot von verschiedenen Personengruppen und Generationen rege genutzt wird. Die Zahlen zeigen, dass sich durchschnittlich 55 Personen monatlich mit dem Nachttaxi nach dem letzten Postautokurs von St. Gallen nach Waldkirch oder Bernhardzell chauffieren lassen. Die Kosten für den Gemeindeanteil lagen im Jahr 2022 bei monatlich 1’759.60 Franken resp. insgesamt bei 21’115 Franken. Der Gemeinderat hat entschieden, das gut benutzt Nachttaxi nun definitiv einzuführen und einen Betrag von 20’000 Franken ins Budget 2023 aufzunehmen. Dieser Betrag soll «gedeckelt» werden, was bedeutet, dass Mitte Jahr die Kosten überprüft werden und für das 2. Halbjahr allenfalls die Beiträge der Mitfahrer entsprechend angepasst resp. erhöht werden. Somit kann sichergestellt werden, dass sich die Aufwände im budgetierten Bereich bewegen.  

dVerkauf Liegenschaft Schmittewis abgeschlossen05.01.2023

Der Gemeinderat hat im Mitteilungsblatt Nr. 22 vom 3. Juni 2022 im Rahmen der Kommunikation über die Umsetzung der Liegenschaftenstrategie darüber informiert, dass er beschlossen hat, das Grundstück Schmittewis der Genossenschaft Schmittewis zum Preis von 600 000 Franken zu verkaufen. [...]
Der Verkauf wurde an verschiedene Bedingungen geknüpft. So sind sämtliche Gebühren und Abgaben durch die Genossenschaft Schmittewis zu tragen und es ist ein Rückkaufsrecht im Grundbuch eingetragen. Der Beschluss des Gemeinderates wurde vom 6. Juni bis zum 15. Juli während 40 Tagen dem fakultativen Referendum unterstellt. Dieses ist am 15. Juli 2022 unbenutzt abgelaufen. Der Verkauf und die öffentliche Beurkundung erfolgten schliesslich am 21. Dezember 2022, womit das Grundstück nun der Genossenschaft Schmittewis übertragen wurde. Der Verkaufspreis von 600 000 Franken wird der Erfolgsrechnung 2022 gutgeschrieben. 

dReglemente Technische Betriebe per 1. Januar in Kraft gesetzt 05.01.2023

Im Mitteilungsblatt vom 18. November 2022 hat der Gemeinderat darüber informiert, dass das alte Reglement über die Abgabe elektrischer Energie (Elektra-Reglement) der Technischen ­Betriebe, das noch aus dem Jahr 1997 stammte, komplett überarbeitet wurde.[...]
Um das neue «Reglement über die Elektrizität» übersichtlicher gestalten zu können, werden die Anschlussta-xen neu in einem separaten «Reglement über die Erhebung von Anschlussbeiträgen Elektrizität» und nicht mehr als Anhang abgehandelt. Zudem wurde für den Bereich Stromproduktion und Stromspeicherung ein neues, eigenständiges «Reglement über Energieerzeugungs- und Speicheranlagen» erstellt. Weitere dazugehörende sowie detaillierte Regelungen, Spezifikationen oder technische Grundlagen werden in den jeweiligen Vollzugsverordnungen der entsprechenden Reglemente geregelt. Die neuen Grundlagen wurden vom 18. November bis zum 27. Dezember 2022 dem fakultativen Referendum unterstellt. Dieses ist unbenutzt abgelaufen. Der Gemeinderat hat die neuen Reglemente nun per 1. Januar in Kraft gesetzt. 

dBauanzeige Lerchenstrasse 25a, 9304 Bernhardzell04.01.2023

Das Baugesuch liegt vom 05. Januar 2022 bis 18. Januar 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Photovoltaikanlage Fassade und Zaun
Baugrundstück: 2084
Bauherrschaft: Keller Patrik, Wilenstrasse 7, 9205 Waldkirch
Engetschwiler Alessia, Wilenstrasse 7, 9205 Waldkirch
Grundeigentümer: Keller Petra, Hauptstrasse 27, 9213 Hauptwil
Keller Roland, Hauptstrasse 27, 9213 Hauptwil











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Grimm 311, 9205 Waldkirch04.01.2023

Das Baugesuch liegt vom 05. Januar 2023 bis 18. Januar 2023 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Demontage Ölheizung, Errichtung und Betrieb einer Erdsonden-Wärmepumpe
Baugrundstück: 2355
Bauherrschaft und Grundeigentümerin: Gerig Daniela, Grimm 311, 9205 Waldkirch










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Wolfetswis 497, 9205 Waldkirch04.01.2023

Das Baugesuch liegt vom 05. Januar 2023 bis 18. Januar 2023 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Umnutzung landwirtschaftlich in nichtlandwirtschaftlich, Abbruch Wohnhaus und Scheune, Ersatzbau Doppeleinfamilienhaus
Baugrundstück: 570
Bauherrschaft: Enzler Felix, Lerchenstrasse 22a, 9304 Bernhardzell
Grundeigentümer: Oberholzer Albert, Buechwisenstrasse 1, 9205 Waldkirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dUmsetzung Parkplatzkonzept 22.12.2022

Parkscheibe ab dem 1. Januar nicht vergessen[...]
Wie im Mitteilungsblatt vom 25. November 2022 kommuniziert, werden die öffentlichen Parkplätze in Waldkirch und Bernhardzell ab dem 1. Januar mit einer Höchstparkzeit belegt. Die Höchstparkzeiten werden ab dann mit dem Signal «Parkieren mit Parkscheibe» (4.18) und der entsprechenden maximalen Parkdauer angezeigt. Wer auf einem entsprechend signalisierten Parkplatz parkiert, muss auf der Parkscheibe den Pfeil auf den der tatsächlichen Ankunftszeit nachfolgenden Strich einstellen. Die Zeitangabe darf bis zur Wegfahrt nicht verändert werden. Diese Vorgabe stellt die Überwachung der Signalisation und damit eine beschränkte Nutzung der Parkplätze sicher. Diese Massnahme wurde nötig, da verschiedentlich Fahrzeughalter über mehrere Tage und Wochen ihre Fahrzeuge auf den öffentlichen Parkplätzen abgestellt und dadurch die Nutzung für Kundinnen und Kunden der Gewerbebetriebe oder der Restaurants insbesondere im Dorfzentrum blockiert hatten. Der Gemeinderat hat auf die Erhebung von Parkgebühren verzichtet und erachtet den gewählten Weg als die minimalste und zielführendste Massnahme, um der erwähnten Entwicklung entgegenzuwirken. Die Auswirkungen der Einführung der Parkzeitbeschränkungen werden beobachtet und falls notwendig werden weitere Massnahmen in Betracht gezogen. Die Kantonspolizei und die Stadtpolizei Gossau werden die Einhaltung der Parkzeiten überwachen und kontrollieren.

dUmsetzung Entsorgungskonzept22.12.2022

Die neusten Informationen über die Umsetzung des Entsorgungskonzept.[...]
Inbetriebnahme der ersten Halbunterflurbehälter
Die Halbunterflurbehälter an der Wilenstrasse in Waldkirch und an der Oberhuebstrasse in Bernhardzell werden ab Freitag, 23. Dezember, in Betrieb genommen. Es wird in diesen Gebieten ab dem 27. Dezember keine Strassensammlungen der Kehrichtsäcke und Haushaltscontainer mehr geben. Die Gewerbecontainer werden weiterhin geleert.
Die Grösse und Anzahl der Halbunterflurbehälter richtet sich an das zugeteilte Einzugsgebiet. Sämtliche betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner wurden mit einem Info-Brief informiert. Nutzen Sie die Halbunterflurbehälter nur, wenn Sie im Einzugsgebiet wohnen. Der Ausbau weiterer Halbunterflurbehälter wird im nächsten Jahr weiter vorangetrieben.


Start Sammlung Grünabfälle / Bestellung Grüngutbehälter
Am 18. Januar 2023 wird das erste Mal die Sammlung der Grünabfälle erfolgen. Neben Hecken-, Rasen- und Baumschnitt können auch Küchenabfälle via Grünabfallbehälter entsorgt werden. Um die Geruchsbelastung zu minimieren, wird empfohlen, die Speisereste in kompostierbaren Biosäcken zu sammeln und verschlossen im Grünabfallbehälter zu entsorgen. Aufgrund der grossen Nachfrage können noch bis zum 31. Dezember Grünabfallbehälter bei der Gemeinde bestellt werden. Es sind nur noch wenige vergünstigte Behälter verfügbar.


Vollzugsverordnung zum Energiefondsreglement angepasst
Der Gemeinderat hat auf Antrag der Energie- und Umweltkommission die Anpassung der Vollzugsverordnung zum Energiefondsreglement per 1.1.23 gutgeheissen und genehmigt.Die Beiträge und Förderungen, die auf den Ebenen des Bundes, des Kantons und der Gemeinde in Aussicht gestellt werden resp. neu zur Verfügung stehen, wurden durch die Kommission analysiert und neu bewertet. Die Fördersumme für 2023 ist mit Fr. 70‘000.– veranschlagt. Bedingt durch die höheren Stromtarife ab 2023 steigen auch die Tarife für die Stromrücklieferung 2023 auf neu 26.70 Rp./kWh an. Bei den neuen Inverkehrsetzungen von Fahrzeugen beträgt der Anteil von Elektroautos rund 20 Prozent. Diese Förderungen wurden daher aufgehoben. Für den Bau von Ladeinfrastruktur sollen künftig Beiträge auf Gesuch hin zugesprochen werden. Die angepasste Vollzugsverordnung kann auf der Gemeinde-Website unter Dienstleistungen › Rechtssammlung oder über den Bereich «Energiestadt» aufgerufen und heruntergeladen werden.

dErsatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates, 2. Wahlgang22.12.2022

Am Sonntag, 27. November, fand der erste Wahlgang für die Ersatzwahl des per 31. Dezember zurücktretenden Gemeinderates Christof Wirth statt. Das absolute Mehr erreichte keiner der angetretenen Kandidaten, wodurch es am 12. März zu einem zweiten Wahlgang kommt.[...]
Der zweite Wahlgang für die Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2021 bis 2024 findet am 12. März 2023 statt. Die einzureichenden Wahlvorschläge konnten bis am 19. Dezember, 17.00 Uhr, bei der Kanzlei eingereicht werden. Es wird festgestellt, dass für die Ersatzwahl folgende Kandidaturen nach Art. 24 f. des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3) gültig eingereicht wurden:

-   Bachmann Beat, 1969, Leiter Arbeitsinspektorat, Waldkirch, parteilos
-   Sommer Brigitte, 1983, Kauffrau, patentierte Grundbuchverwalterin, diplomierte Finanzberaterin IAF, Waldkirch, die Mitte

dGrundbuch Waldkirch ab 1. Februar 2023 in Gossau15.12.2022

Der Gemeinderat Waldkirch überträgt die Führung des Grundbuchs Waldkirch per 1. Februar 2023 an das Grundbuch der Stadt Gossau. Dem Entscheid liegen strukturelle und personelle Herausforderungen zugrunde. Die Zusammenführung macht beim Grundbuch Gossau eine Stellenaufstockung nötig. Die Gemeinde Waldkirch hat mit der Stadt Gossau eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen. Der Entscheid des Gemeinderats Waldkirch untersteht in der Gemeinde Waldkirch dem fakultativen Referendum.[...]
Die regionale Zusammenarbeit auf Verwaltungsebene ist seit einigen Jahren gelebte Praxis. Die Liste gemeinsam gelöster Aufgaben über die Gemeindegrenzen hinweg ist lang: Zivilstandswesen, Betreibungswesen, Feuerwehr, Zivilschutz, Regionales Führungsorgan, Abwasserreinigung usw. Stellvertretungen werden oft über die Gemeindegrenzen hinaus organisiert, so bislang auch im Grundbuch. Kleinere Grundbuchämter bekunden zunehmend Mühe, ihre Stellen zu besetzen und ihre Dienstleistungen jederzeit rasch und kompetent zu erfüllen. Im Mitteilungsblatt vom 25. November haben wir darüber informiert, dass sich der Gemeinderat, verbunden mit der regelmässigen Überprüfung der Gemeindestrukturen, seit Anfang 2022 mit Fragen rund um die Organisationsgrösse und -struktur des Grundbuchs Waldkirch befasst hat. Eine eingesetzte Arbeitsgruppe wurde mit der Bearbeitung dieser Fragen beauftragt und kam zum Schluss, dass die Zusammenführung in Gossau ein wichtiger Schritt für die Optimierung der aktuellen Situation darstellt. Zum einen können mit einer grösseren Organisationseinheit die Öffnungszeiten und Stellvertretungen optimal sichergestellt werden, womit wir einem Bedürfnis unserer Kunden gerecht werden können. Zum anderen kann dem akuten Fachkräftemangel im Grundbuchwesen mit der Bildung von Ausbildungsstellen entgegengewirkt werden. Die Übernahme des Grundbuches Waldkirch macht in Gossau eine Stellenaufstockung von 1,25 Stellen nötig. Dabei soll auch eine Ausbildungsstelle entstehen, was gerade im Hinblick auf den Fachkräftemangel besonders notwendig ist. Der Gemeinde Waldkirch werden die Aufwände zu Vollkosten verrechnet. Die heutige Leiterin des Grundbuches Waldkirch, Aleksandra Podgorac, hat Ende Oktober gekündigt und wird per 1. Februar in Wittenbach eine neue Stelle als Grundbuchverwalterin antreten.

Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen
Der Gemeinderat Waldkirch und der Stadtrat Gossau haben einer Verwaltungsvereinbarung über die gemeinsame Führung der Grundbuchämter Gossau und Waldkirch in Gossau zugestimmt. Die Einnahmen aus Grund- und Handänderungssteuern werden weiterhin bei der Gemeinde Waldkirch verbucht.

Gestützt auf Art. 23 Gemeindegesetz (sGS 151.2, abgekürzt GG) und Art. 13 ff. Gemeindeordnung untersteht die Übertragung von Verwaltungsaufgaben an eine andere Gemeinde dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist dauert vom 16. Dezember bis 24. Januar 2023. Die Referendumsvorlage kann im Gemeindehaus Waldkirch, 1. Stock, Büro 107 oder online auf der Publikationsplattform sowie auf der Gemeinde-Website eingesehen werden.

Das Referendum kommt zustande, wenn innert der Auflagefrist ein Zehntel der Stimmberechtigten der letzten Gesamterneuerungswahl die Abstimmung durch die Bürgerschaft verlangen (248 gültige Unterschriften). Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen.

 

dBauanzeige Lee 1347, 9340 Bernhardzell14.12.2022

Das Baugesuch liegt vom 15. Dezember 2022 bis 28. Dezember 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Um- und Anbau Einfamilienhaus; Korrekturgesuch (Redimensionierung)
Baugrundstück: 1830
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Diem Andreas, Lee 1347, 9304 Bernhardzell
Diem Karin, Lee 1347, 9304 Bernhardzell










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Hohfirst, 9205 Waldkirch14.12.2022

Das Baugesuch liegt vom 15. Dezember 2022 bis 28. Dezember 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Photovoltaikanlage auf Scheune Vers. Nr. 1947 (Dach und Fassade)
Baugrundstück: 1658
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Oswald Roman, Hohfirst 686, 9205 Waldkirch











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dAuslieferung Grüngutbehälter08.12.2022

Im Mitteilungsblatt vom 18. November haben wir Sie darüber informiert, dass die bestellten Grüngutcontainer Mitte Dezember ausgeliefert werden. Die Gemeinde erhält noch diese Woche die Containerlieferung. [...]
Die Mitarbeitenden des Werkhofs werden ab Anfang nächster Woche mit der Verteilung an die Haushaltungen beginnen. Die Auslieferung beansprucht mehrere Tage. Dazu werden die Grüngutbehälter bei den Bestellerinnen und Bestellern bei der Liegenschaft deponiert und ein Couvert mit weiteren Informationen in den Briefkasten gelegt. Die Grüngutbehälter sind mit der Adresse beschriftet. Die Rechnung wird im Anschluss mit separater Post zugestellt.

dFriedhofreglement, 1. Nachtrag; fakultatives Referendum 08.12.2022

Der Gemeinderat hat am 22. November den I. Nachtrag zum Friedhofreglement erlassen. Dieser wird vom 9. Dezember bis 17. Januar 2023 dem fakultativen Referendum unter-stellt.[...]
Der Gemeinderat hat am 7. Oktober 2008 das Friedhofreglement erlassen. Seit dem 16. Dezember 2008 ist das Reglement in unveränderter Fassung in Kraft. Das Reglement regelt die Einzelheiten zum Bestattungswesen sowie für die Friedhöfe Waldkirch und Bernhardzell. Beim Friedhof Bernhardzell ist aktuell die Sanierung resp. Neugestaltung des östlichen Friedhofteils im Gange und kurz vor dem Abschluss. Im Zuge dessen wird auch ein neuer Urnenhain realisiert. Im neuen Urnenhain ist die Bestattung einer Urne in die Erde möglich. Das Urnengrab zeichnet sich durch seine Lage auf einem locker belegten Feld aus und kann mit einem Sandstein belegt und beschriftet werden. Die Grabstelle kann innerhalb des Grabfeldes frei gewählt werden. Im Einklang mit der Erneuerung des östlichen Friedhofteils Bernhardzell ist Art. 20 des Friedhofsreglements dahingehend zu ergänzen, dass ein Urnengrab mit Stein (Urnenhain) für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Bernhardzell möglich ist. Zusammen mit diesem Nachtrag sollen auch die alten Bezeichnungen durch neue Bezeichnungen ersetzt werden. Weiter wird die Grabesruhe für übrige Urnen- und Aschenbeisetzungen von 10 auf 15 Jahre angehoben.

Gestützt auf Art. 23 Gemeindegesetz (sGS 151.2, abgekürzt GG) und Art. 13 ff. Gemeindeordnung untersteht der Erlass eines Reglements respektive eines Nachtrags dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist dauert vom 9. Dezember bis 17. Januar 2023. Die Referendumsvorlage kann im Gemeindehaus Waldkirch, 1. Stock, Büro 107 oder online auf der Publikationsplattform sowie auf der Gemeinde-Website eingesehen werden. Das Referendum kommt zustande, wenn innert der Auflagefrist ein Zehntel der Stimmberechtigten der letzten Gesamterneuerungswahl die Abstimmung durch die Bürgerschaft verlangen (248 gültige Unterschriften). Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen.

dGebührenanpassung Gemeinde- und Schulliegenschaften08.12.2022

Der Gemeinderat hat am 13. September den II. Nachtrag zum Reglement über die Benützung von Gemeinde- und Schulanlagen durch Dritte erlassen. Parallel mit diesem Nachtrag wurden auch die Gebühren überprüft und für die Nutzung des neuen Sportplatzes Breiten festgelegt.[...]
Nach Art. 8 des Reglements über die Benützung von Gemeinde- und Schulanlagen durch Dritte hat der Gemeinderat einen Gebührentarif für die Benützungsgebühren zu erlassen. Im Zusammenhang mit der Realisierung des neuen Sportplatzes Breiten wurde dieser Gebührentarif überarbeitet und mit den Tarifen für den Sportplatz Breiten ergänzt. Die Tarife wurden bereits an der Vereinspräsidentenkonferenz erstmals kommuniziert.

Nebst den Tarifen für den Sportplatz Breiten wurden einzelne Tarif-Positionen neu aufgenommen. Weiter hat der Gemeinderat entschieden, die Aufwände für die Hauswarte bei Anlässen vollständig weiter zu verrechnen. Die bisherigen 5 Gratis-Hauswart-Stunden werden ab dem 1. Januar 2023 aufgehoben. Wenn die Verantwortlichen die Anlagen jedoch besenrein zurückgegeben, was grundsätzlich im Reglement so definiert ist, fallen für den Nutzer der Gemeinde- und Schulliegenschaften keine zusätzlichen Kosten für die Reinigung an.

Der neue Gebührentarif kann ab sofort auf der Website der Gemeinde Waldkirch eingesehen werden. Die Tarife für die Raumreservation werden bei den entsprechenden Liegenschaften unter www.waldkirch.ch > Dienstleistungen > Raumreservation, nach der Auswahl der entsprechenden Räumlichkeiten, über den Button «Rauminformationen und Verträge» publiziert.

dWahl Katja Krapf zur Sozialarbeiterin in Ausbildung08.12.2022

Im Mitteilungsblatt vom 4. November haben wir über die Schaffung einer Praktikantenstelle für ein/e Sozialarbeiter/in in Ausbildung informiert. Die Stelle wurde Anfang November öffentlich zur Bewerbung ausgeschrieben[...]
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist konnte Katja Krapf, wohnhaft in Engelburg, für die freie Stelle gewählt werden. Sie wird ab dem 9. Februar 2023 den Bereich Soziales als Praktikantin mit einem Pensum von 60 Prozent unterstützen und verstärken. Katja Krapf ist im dritten Semester im Studiengang BSc Soziale Arbeit der OST St. Gallen und wird bis zu ihrem Abschluss bei der Gemeinde Waldkirch angestellt sein. Wir freuen uns Katja Krapf in unserem Team willkommen zu heissen und wünschen ihr bereits heute viel Freude und Erfolg am neuen Arbeitsort.

 

dErsatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates, 2. Wahlgang01.12.2022

Am Sonntag, 27. November, fand der erste Wahlgang für die Ersatzwahl des per 31. Dezember zurücktretenden Gemeinderates Christof Wirth statt. Das absolute Mehr erreichte keiner der angetretenen Kandidaten, wodurch es zu einem zweiten Wahlgang kommt.[...]
Der zweite Wahlgang für die Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2021 bis 2024 findet am 12. März 2023 statt. Für die einzureichenden Wahlvorschläge wird jeweils ein Stimmzettel erstellt (Art. 50 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen, abgekürzt WAG, sGS 125.3). Es ist auch eine stille Wahl möglich.
Wahlvorschläge können bis spätestens Montag, 19. Dezember, 17.00 Uhr, bei der Kanzlei, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch, eingereicht werden. Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie innert der angesetzten Frist bei der Gemeinde Waldkirch eintreffen, von wenigstens 15 Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Waldkirch unterzeichnet sind, höchstens einen wählbaren Kandidaten oder eine wählbare Kandidatin enthalten sowie ausschliesslich Kandidaten/Kandidatinnen aufweisen, die ihrer Kandidatur zustimmen (Art. 24 WAG). Die Kanzlei gibt entsprechende Formulare ab. Weitere Auskünfte über das Verfahren erteilt der Leiter Kanzlei (Telefon 058 228 79 11).

dVersuchsbetrieb Postauto-Linie 154 wird in Betrieb überführt01.12.2022

Der vierjährige Versuchsbetrieb auf der Linie 154, mit dem verdichteten Angebot auf der Postauto-Linie Arnegg – Waldkirch – Bernhardzell – Wittenbach, kann per Fahrplanwechsel 2022/23 definitiv umgesetzt und in den ordentlichen Betrieb überführt werden. Die Zielvorgaben wurden erfüllt.[...]
Mit dem Fahrplan 2019 wurde im Raum Waldkirch, auf Initiative der Gemeinde, ein neues Buskonzept erarbeitet und umgesetzt. Die Ausrichtung der Linie 154 wurde in Richtung Wittenbach festgelegt. Dies im Bewusstsein, dass damit die Anbindung Richtung Engelburg gestrichen werden musste. Anstelle des Stundentakts wurde auf der Linie 154 neu ein während den Hauptverkehrszeiten verdichtetes Angebot mit einem Halbstundentakt eingeführt. Im August 2018 haben die Gemeinde und der Kanton St. Gallen die Eckwerte dazu in einer gemeinsamen Absichtserklärung festgehalten. Dieser Ausbau wurde als Versuchsbetrieb für vier Jahre festgelegt und entsprechend durch die Gemeinde mit rund 33 000 Franken jährlich finanziert.
Nach vierjährigem Versuchsbetrieb darf nun festgestellt werden, dass die Zielvorgaben und der Kostendeckungsgrad erfüllt werden konnten und die Finanzierung nun über den ordentlichen Gemeindepool erfolgen kann. Der Gemeinderat freut sich über die erfolgreiche Überführung und definitive Einführung des verdichteten Fahrplanangebots.

dPensionierung Irene Scheiwiller24.11.2022

Per Ende November 2022 tritt unsere Reinigungsmitarbeiterin Irene Scheiwiller in die wohlverdiente Pension über. [...]
Seit November 2009 ist Irene Scheiwiller für die Gemeinde resp. die Schule Waldkirch-Bernhardzell im OZ Bünt tätig. Bereits heute bedanken wir uns ganz herzlich bei Irene für ihre langjährige Treue und ihre wertvolle Arbeit über die vielen Jahre. Für die Zukunft wünschen wir Irene nur das Allerbeste.

Das Arbeitspensum von Irene Scheiwiller wird unsere Reinigungsmitarbeiterin Stephanie Sonderegger in einem Pensum von 20 Prozent intern übernehmen. Die Stelle wird somit nicht öffentlich ausgeschrieben. 

 

dAusfall Mitteilungsblätter 202324.11.2022

Aufgrund der Ferienzeit wird im Jahr 2023 auf folgende Mitteilungsblätter verzichtet:
 [...]
KW 15, 14. April
KW 29, 21. Juli
KW 31, 04. August
KW 41, 13. Oktober
KW 52, 29. Dezember

​Es wird jeweils eine Woche im Voraus im Mitteilungsblatt darauf hingewiesen.

dRegionalisierung Grundbuchamt in Prüfung24.11.2022

Der Gemeinderat befasst sich regelmässig mit den Strukturen und Abläufen in unserer Gemeinde. Damit verbunden sind aktuell die Fragen rund um die Organisationsgrösse und -strukturen des Grundbuchs Waldkirch. Aktuell wird die Stelle durch die Grundbuchverwalterin Aleksandra Podgorac in einem 100-Prozent-Pensum besetzt. Die Mitarbeiterin Jessica Kurer, die den Bereich Landwirtschaft mit einem Teilpensum von 20 Prozent abdeckt, unterstützt im Bereich Grundbuch je nach Möglichkeit und Bedarf.[...]
In der Region Wil-Gossau ist das Thema der Grundbuchlösungen ebenfalls thematisiert worden. So sind zwei Arbeitsgruppen gebildet worden, welche sich mit der Thematik auseinandergesetzt haben. Dazu wurde ein externer Berater beigezogen, der die Analysen vorgenommen und ausgewertet hat. Im Raum Wil-Uzwil wurde bereits darüber informiert. Parallel zu den Arbeiten in Uzwil und Umgebung haben auch die Stadt Gossau und die Gemeinden Waldkirch und Andwil eine kleinere Arbeitsgruppe gebildet, um die Situation in den erwähnten Gemeinden zu analysieren. Der Bericht liegt nun vor und es ist offensichtlich, dass die Grundbuchlösungen, wie diese in Waldkirch besteht, keine Zukunft haben. Ein Grundbuch braucht eine bestimmte Grösse, soll in der Lage sein, junge Fachkräfte auszubilden und die Stellvertretungslösungen innerhalb der Verwaltung sicherstellen zu können. Einmannlösungen sind nicht zukunftsfähig und auch für Grundbuchverwalterinnen und -verwalter nicht mehr interessant und zeitgemäss.

Aus diesem Grund hat der Gemeinderat entschieden, Abklärungen für eine Zusammenarbeit des Grundbuches Waldkirch mit der Stadt Gossau einzuleiten.

Zwischenzeitlich hat die Grundbuchverwalterin Aleksandra Podgorac in Wittenbach die Stelle als Stellvertretende Leiterin Grundbuch angenommen und die Anstellung in Waldkirch per Ende Januar 2023 gekündigt. Diese Ausgangslage hat den Gemeinderat dazu bewogen, mit der Stadt Gossau eine Zusammenarbeit zu suchen und das Grundbuch gemeinsam zu regeln. Die Abklärungen stehen an, sobald weitere Details bekannt sind, werden wir auf diesem Wege wieder informieren. Gleichzeitig bedanken wir uns bei Aleksandra Podgorac ganz herzlich für die geschätzte Zusammenarbeit in den letzten Jahren. 

dParkzeitbeschränkung auf ­öffentlichen Parkplätzen24.11.2022

Bereits seit mehreren Jahren werden auf den öffentlichen Parkplätzen in Waldkirch und Bernhardzell über mehrere Tage, übers Wochenende oder sogar wochenweise Privatfahrzeuge abgestellt. Da diese Parkplätze weder bewirtschaftet werden noch eine Parkzeitbeschränkung gilt, hat die Gemeinde keine Handhabe, was eine Einschränkung deren Nutzung anbelangt. [...]
Die Fahrzeuge können also so lange und jederzeit ohne Einschränkung abgestellt werden. Insbesondere bei Festanlässen, wenn die Parkplätze benötigt werden und besetzt sind, oder im Winter, wenn die Schneeräumung erfolgen sollte, führt dies zu Problemen. Vermehrt gibt es aber auch Reklamationen von Kundinnen und Kunden, welche im Dorf mit dem Fahrzeug einkaufen wollen, aber keine freien Parkplätze mehr finden. Die öffentlichen Parkplätze sind nicht als Ersatz für fehlende Privatparkplätze vorgesehen. Die Kontaktaufnahme mit betroffenen Fahrzeughaltern war in vielen Fällen nicht zielführend, da grundsätzlich, wie eingangs erwähnt, keine Parkzeitbeschränkungen vorhanden sind. Ab und an gipfelte die Nutzung der Parkplätze sogar darin, dass Fahrzeuge ohne Kontrollschilder (was auf öffentlichem Grund ohnehin verboten ist) oder Anhänger parkiert wurden. 

Neue Lösung mit Parkzeitbeschränkung per 1. Januar 2023
Der Gemeinderat hat sich mit dieser Thematik auseinandergesetzt, zusammen mit der Kantonspolizei Lösungsansätze evaluiert und entschieden, die einfachste Massnahme zu wählen, um dem Problem Herr zu werden. Ab dem 1. Januar 2023 werden somit auf allen öffentlichen Parkplätzen Parkzeitbeschränkungen erlassen.

Mit dieser Lösung werden folgende Ziele verfolgt:
  • Das Parkieren auf öffentlichen Plätzen in Waldkirch und Bernhardzell soll weiterhin kostenlos möglich sein. Allerdings wird es zeitlich eingeschränkt (Ankunftszeit muss auf Parkscheibe eingestellt werden).
  • Das Kurzzeitparkieren zum Einkaufen, Besuch bei Gastwirtschaft und Gewerbebetrieben im Zentrum soll so wieder möglich sein.
  • Langzeitparkieren und uneingeschränktes Abstellen von Fahrzeugen soll auf öffentlichen Parkplätzen nicht mehr möglich sein (über 12 Stunden).
  • Im Winter soll mit der Verkürzung der Parkzeit vor allem wegen der Schneeräumung das Dauerparkieren unterbunden werden.
  • Bei Grossanlässen, bei welchen die 12 Stunden Parkzeit auf den Parkplätzen der Mehrzweckgebäude und/oder den anderen öffentlichen Parkplätzen nicht genügen, kann die Parklösung für diesen Anlass in Zusammenarbeit mit der Gemeinde geregelt werden.
  • Fahrgemeinschaften von Vereinsmitgliedern sind weiterhin möglich und Fahrzeuge sollen in dieser Zeit weiterhin auf den öffentlichen PP abgestellt werden können (Primär bei den Mehrzweckgebäuden während 12 Stunden).
Der Gemeinderat möchte mit dieser Umsetzung sicherstellen, dass die Parkplätze dem Zweck dienend genutzt werden können. Dazu hat er beschlossen, von der Kantonspolizei folgende Parkzeitbeschränkungen anordnen zu lassen:
  • Das Parkieren bei den Parkplätzen Bünt (Teer- und Kiesplatz) und MZG Bernhardzell wird mit einer maximalen Parkdauer von 12 Stunden so angesetzt, dass das Parkieren bei Anlässen in den Mehrzweckgebäuden kostenlos, aber zeitlich beschränkt möglich ist.
  • Auf dem Kronenplatz (Parkplatz im Zentrum) sind neu zwei Parkzonen mit unterschiedlichen Parkzeiten vorgesehen. Dabei soll eine Zone für Kurzparkierer (2 Std.) und eine Parkzone für längeres Parkieren (8 Std.) eingeführt werden. Damit ist sichergestellt, dass Kunden für die Erledigung von Einkäufen im Dorfzentrum Kurzparkplätze zur Verfügung stehen. Kundinnen und Kunden von Restaurants, Coiffeur usw. können die Parkfelder in der zweiten Parkzone (8 Stunden) für ihre Besuche nutzen.
  • Im Bereich Liegenschaft Steig (ehemaliges Schulhaus) wird die Parkzeit von Montag bis Freitag auf 4 Std. und am Samstag/Sonntag auf 8 Std. angeordnet. Damit ist es möglich, am Wochenende für Besuche etc. diese Parkplätze länger zu nutzen.
  • Auf den Parkplätzen beim neuen Sportplatz Breiten wird eine maximale Parkdauer von 8 Std. festgelegt.
  • Bei den Parkplätzen an der Arneggerstrasse, bei der ehemaligen Post, wird die Parkzeit von 60 Min. auf neu Montag bis Freitag max. 2 Std. und Sa./So. max. 4 Std. ausgedehnt.
Das Polizeikommando hat in Anwendung von Art. 3 SVG (SR 741.01), Art. 107 und Art. 113 SSV (SR 741.21) sowie Art. 19 Abs. 1 EV zum SVG (sGS 711.1) die entsprechenden Verkehrsanordnungen verfügt. Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 43bis und Art. 47 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP) innert 14 Tagen Rekurs an das Sicherheits- und Justizdepartement, Oberer Graben 32, 9001 St.Gallen, erhoben werden. Die Publikation der Verkehrsanordnung ist am 24. November 2022 auf der Publikationsplattform (kantonales und kommunales Publikationsorgan) publiziert worden.

Parkscheibe ab dem 1. Januar 2023 nicht vergessen
Die Höchstparkzeiten werden ab dem 1. Januar 2023 mit dem Signal «Parkieren mit Parkscheibe» (4.18) und der entsprechenden maximalen Parkdauer angezeigt. Wer auf einem entsprechend signalisierten Parkplatz parkiert, muss auf der Parkscheibe den Pfeil auf den der tatsächlichen Ankunftszeit nachfolgenden Strich einstellen. Die Zeitangabe darf bis zur Wegfahrt nicht verändert werden. Diese Vorgabe stellt die Überwachung der Signalisation sicher. Die Kantonspolizei und die Stadtpolizei Gossau werden die Einhaltung der Parkzeiten überwachen und kontrollieren.

dBauanzeige Lee, 9304 Bernhardzell23.11.2022

Das Baugesuch liegt vom 24. November 2022 bis 07. Dezember 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Umzäunung für Schildkröten
Baugrundstück: 2033
Bauherrschaft und Grundeigentümerin: Siegenthaler Evelyn, Lee 2022, 9304 Bernhardzell










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Rosenheimweg 3, 9205 Waldkirch22.11.2022

Das Baugesuch liegt vom 23. November 2022 bis 06. Dezember 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Abkoppelung Fernwärme, Errichtung und Betrieb einer Erdsonde
Baugrundstück: 54
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Werz Josef, Heldstrasse 7, 9205 Waldkirch










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Rosenheimweg 4, 9205 Waldkirch22.11.2022

Das Baugesuch liegt vom 23. November 2022 bis 06. Dezember 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Abkoppelung Fernwärme, Errichtung und Betrieb einer Erdsonden-Wärmepumpe
Baugrundstück: 1119
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Werz Josef, Heldstrasse 7, 9205 Waldkirch










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dAktion Grüngutcontainer 17.11.2022

Ab dem 1. Januar 2023 werden für die Grüngutentsorgung Grüngutbehälter benötigt. Bis zum 25. November können Bürger und Bürgerinnen über die Gemeinde vergünstigt Grüngutsammelbehälter bestellen. [...]
Das Bestellformular ist auf unserer Website www.waldkirch.ch › Dienstleistungen › Formulare › Entsorgungswesen › Bestellformular › Grüngutsammelbehälter abrufbar. Sie können drei verschiedene Grössen (140 l, 240 l, 770 l) und pro Haushalt auch mehrere Behälter bestellen. Die Auslieferung erfolgt voraussichtlich Mitte Dezember.

Anmeldung zur Sammeltour

Um eine effiziente Leerung der Grüngutbehälter zu gewährleisten, müssen dem Entsorgungsunternehmen die Standorte der Grüngutbehälter bekannt sein. Neue und bei der Gemeinde bestellte Grüngutbehälter werden direkt in die Sammelroute eingefügt. Wer einen bestehenden Grüngutbehälter besitzt und ebenfalls geleert haben möchte, soll dies bitte bis am 30. November anmelden.

Kontaktadresse: Gemeinde Waldkirch, Grüngut, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch oder

per E-Mail an andreas.rueegsegger@waldkirch.ch

dFakultatives Referendum: Reglemente Technische Betriebe17.11.2022

Das bestehende «Reglement über die Abgabe elektrischer Energie» (Elektra-Reglement) stammt noch aus dem Jahr 1997. Seither hat sich im Bereich der Stromversorgung sehr viel verändert. Verschiedenste Gesetze und Verordnungen wurden eingeführt und der Strommarkt wurde für Grossverbraucher geöffnet (Teilmarktöffnung). Auch die dezentrale Stromproduktion mit unterschiedlichsten Formen von Stromnutzung und Rücklieferung wurde zwischenzeitlich ermöglicht. All diese sowie weitere Neuerungen sind im bestehenden, aktuellen Reglement noch nicht enthalten.[...]
Eine Komplettüberarbeitung des bestehenden Elektra-Reglements ist darum notwendig und sinnvoll. Um das neue «Reglement über die Elektrizität» übersichtlicher gestalten zu können, werden die Anschlusstaxen neu in einem separaten «Reglement über die Erhebung von Anschlussbeiträgen Elektrizität» und nicht mehr als Anhang abgehandelt. Zudem wurde für alle Neuerungen im Bereich der Stromproduktion und Stromspeicherung ein neues, eigenständiges «Reglement über Energieerzeugungs- und Speicheranlagen» erstellt.

Weitere dazugehörende sowie detaillierte Regelungen, Spezifikationen oder technische Grundlagen werden in den jeweiligen Vollzugsverordnungen der entsprechenden Reglemente geregelt.

Fakultatives Referendum

Gestützt auf Art. 23 Gemeindegesetz (sGS 151.2, abgekürzt GG) und Art. 13 ff. Gemeindeordnung untersteht der Erlass eines Reglements dem fakultativen Referendum. So sind die drei Reglemente (nicht aber die Vollzugsverordnungen) dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Die Referendumsfrist dauert vom 18. November bis 27. Dezember. Die Referendumsvorlage kann im Gemeindehaus Waldkirch, Kanzlei (Büro 107), oder online auf der Publikationsplattform sowie unter www.tbwaldkirch.ch › Fakultatives Referendum eingesehen werden. Das Referendum kommt zustande, wenn innert der Auflagefrist ein Zehntel der Stimmberechtigten der letzten Gesamterneuerungswahl die Abstimmung durch die Bürgerschaft verlangen (248 gültige Unterschriften). Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen.

Bei Fragen stehen ihnen die Technischen Betriebe Waldkirch (Telefon 058 228 79 33, tbw@waldkirch.ch) gerne zur Verfügung.
 

dBauanzeige Quellenstrasse 7, 9304 Bernhardzell15.11.2022

Das Baugesuch liegt vom 16. November 2022 bis 29. November 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Sanierung Gebäudehülle, Sitzplatz Untergeschoss und Photovoltaikanlage
Baugrundstück: 2029
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Sutter Erich, Quellenstrasse 7, 9304 Bernhardzell
Sutter Esther, Quellenstrasse 7, 9304 Bernhardzell










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Schachen 981, 9304 Bernhardzell10.11.2022

Das Baugesuch liegt vom 11. November 2022 bis 24. November 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Demontage Ölheizung, Errichtung und Betrieb Erdsonden-Wärmepumpe
Baugrundstück: 1042
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Kehl Roger, Schachen 981, 9304 Bernhardzell











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dGemeinderat hält am neuen Entsorgungskonzept fest10.11.2022

Der Gemeinderat Waldkirch hat entschieden, per 1.1.2023 ein neues Entsorgungskonzept umzusetzen. Dazu gehört die Vergabe der Papier- und Kartonsammlung an die Egger Transport AG, Waldkirch, die Einführung von Unterflurcontainern und die Aufhebung der Grüngutsammelstellen in Waldkirch und Bernhardzell, respektive die Überführung der Grüngutsammlung von der Bring- in eine Holsammlung. [...]
Bis Ende 2022 werden zwei Unterflurbehälter an der Quellenstrasse in Bernhardzell und zwei an der Wilenstrasse in Waldkirch erstellt. Weitere Unterflurcontainer sind für die kommenden Jahre in Planung. Somit ist vorgesehen, dass das Konzept und der Zubau von Unterflurbehältern in den nächsten 5 Jahren abgeschlossen werden kann.

Die Abfallentsorgung ist nach der Vorgabe des Amtes für Gemeinden (Neues Rechnungslegungsmodell) des Kantons St.Gallen über eine Spezialfinanzierung sicherzustellen. Das heisst, dass sich die Einnahmen aus Gebühren mit den Ausgaben für die gesamte Entsorgung decken muss. Es ist nicht zulässig, Defizite in der Abfallrechnung über den übrigen Gemeindehaushalt zu subventionieren. Nach dem Bundesgesetz über den Umweltschutz (abgekürzt USG) ist die Abfallentsorgung zudem verursachergerecht zu organisieren. Wer viel Abfall produziert soll mehr bezahlen als derjenige, der wenig Abfall produziert.

Die angekündigten Veränderungen im Bereich Grüngutsammlung und die damit verbundene Einführung von Grüngutcontainern, per 1.1.2023, hat in der Bevölkerung Diskussionen ausgelöst. Eine Waldkircherin hat zudem eine Petition lanciert und dabei 1024 Unterschriften gesammelt. Die Petition mit den entsprechenden Unterschriftslisten wurde am 27. Oktober 2022 bei der Gemeinde eingereicht.


Der Gemeinderat hat zwischenzeitlich die Auswertung der Petition durchführen lassen und stellt folgendes fest:

·         Die eingereichte Petition wurde von 1024 Personen unterzeichnet. Davon wohnen 904 Personen in unserer Gemeinde und 120 Personen in umliegenden Gemeinden.

·         Von den 904 in Waldkirch wohnhaften Personen unterzeichneten 811 Erwachsene und 93 Kinder die Petition. Unter den 811 Erwachsenen befinden sich 236 Grüngutkartenbesitzer.

·         Insgesamt wurden aus den Unterschriftenlisten 441 Haushalte von insgesamt 1363 Haushalten (Grundlage Statistikdatenbank Kt. SG) gezählt.

·         Von diesen 441 Haushalten haben deren 236 Haushalte auch eine Grüngutkarte gelöst und nutzten die Grüngutsammelstellen in Waldkirch oder Bernhardzell.

·         Gesamthaft sind in unserer Gemeinde 478 Grüngutkarten herausgegeben worden.

 
Gemeinderat hält am Konzept fest

Der Gemeinderat hat für die künftige Neukonzeption des Entsorgungskonzepts die Energie- und Umweltkommission damit beauftragt, vertiefte Abklärungen zu machen und dem Gemeinderat Vorschläge zu unterbreiten. Basierend auf den Vorgaben, dass die Abfallentsorgung verursachergerecht und kostendeckend erfolgen muss, hat sich der Gemeinderat für die Neulösung mit den Grüngutcontainern entschieden.

Dazu kam die Tatsache, dass in den umliegenden Gemeinden der Lösungsansatz mit den Grüngutcontainern erfolgreich eingeführt wurde. Als weiterer grosser Vorteil dieser Lösung kann die Verwertung des Grünguts durch die AXPO Biomasse AG und die damit verbundene Entsorgungsmöglichkeit von Küchenabfällen und Speisereste hervorgehoben werden.

 
Was heisst «Spezialfinanzierung»?


Die Abfallrechnung fällt unter die Spezialfinanzierung, vergleichbar mit der Spezialfinanzierung im Bereich Feuerwehr und Kanalisationen. Auch hier ist eine «Querfinanzierung» über den Gemeindehaushalt nicht zulässig. Ist zu wenig Geld im Konto der jeweiligen «Spezialfinanzierug», so muss der Gemeinderat die Grund- und/oder Mengengebühren anheben, damit mehr Geld im entsprechenden Konto zur Verfügung steht oder andere Massnahmen treffen. Mit der Einführung der Unterflurcontainer, die über die Investitionsrechnung bezahlt und über die Spezialfinanzierung Abfall amortisiert werden, sind weitere Kosten im Abfallwesen über die Abfallrechnung zu decken. Ein Defizit, wie es in den letzten Jahren, besonders wegen der hohen Kosten im Grüngut (Defizit von Fr. 50’000.–), erfolgt ist, kann nicht weiter über die Spezialfinanzierung Abfall gedeckt werden.

 
Was heisst «verursachergerecht»?


Es wurde mehrfach erwähnt, dass die Abfallentsorgung verursachergerecht finanziert werden muss. Art. 32 USG gibt vor, dass der Inhaber der Abfälle die Kosten der Entsorgung trägt. Die Kantone sorgen zudem nach Art. 32a Abs. 1 USG dafür, dass die Kosten für die Entsorgung der Siedlungsabfälle, soweit sie ihnen übertragen ist, mit Gebühren oder anderen Abgaben den Verursachern überbunden werden. Das Bundesgericht hat im Entscheid BGE 2C_740/2009 vom 4. Juli 2011 bestätigt, dass verursachergerechte Gebühren zu erheben sind. Eine andere Praxis hat das Bundesgericht in diesem Urteil untersagt.

 
Warum müssen die Sammelstellen aufgehoben werden?

Diese müssen aufgehoben werden, weil diese nicht verursachergerecht betrieben werden können. Die Kosten der Grüngutkarten wurden auf 100 Franken angehoben (früher Fr. 70.–), was zur Folge hatte, dass über 30 Personen die Karte zurückgegeben haben. Der Preis für die Grüngutkarte ist für alle gleich, unabhängig davon ob jemand 100 kg pro Woche liefert oder lediglich 1 kg. Das entspricht nicht dem Grundsatz der verursachergerechten Entsorgung von Abfällen. Kommt dazu, dass der Betrieb der Grüngutsammelplätze sowie die Verwertung des Grüngutes die Gemeinde jährlich über 80’000 Franken kostet. Diese Kosten können mit den Einnahmen aus den Grüngutkarten schon länger nicht mehr gedeckt werden. Eine Lösung mit Reduktion der Öffnungszeiten der Sammelstellen (z.B. 2 Std. Mittwochnachmittag und 2 Std. Samstagmorgen), wie es durch die Petitionäre vorgeschlagen wurde, wäre eine grosse Einschränkung für die Nutzer und nicht zielführend. Auch die Einführung von gewichtsabhängigen Anlieferungen wäre, aufgrund des zusätzlichen Personalaufwandes, nicht finanzierbar. Die Kosten zum Ausbau der Infrastrukturen (Sammelplätze) oder regelmässigen Kontrollen vor Ort würden die Abfallrechnung ebenfalls nur weiter strapazieren, statt diese zu entlasten.

 
Definitive Neulösung ab 1. Januar 2023

Der Gemeinderat respektiert das Ansinnen der Petitionärinnen und Petitionäre, hält allerdings an der beschlossenen Neulösung fest. Dies aus folgenden Gründen:

·         Mit der Neulösung kann das in der Gemeinde anfallende Grüngut verursachergerecht entsorgt werden. Das heisst, mit der Neulösung tragen die Verursacherinnen und Verursacher von Grüngut entsprechend der anfallenden Mengen auch die Kosten für die Entsorgung.

·         Anstelle eines Bringsystems wird ein Holsystem eingeführt, was bedeutet, dass nicht alle zur Sammelstelle fahren müssen, sondern das Grüngut vor Ort abgeholt wird.

·         Jeder Haushalt, der Grüngut entsorgen will, kann einen Grüngutcontainer beschaffen (drei verschiedene Grössen).

·         In der Regel alle zwei Wochen wird das Grüngut vor Ort abgeholt und der AXPO Biomasse AG zugeführt. Damit der Grüngutcontainer entleert wird, braucht es eine Plombe, die im Volg oder Chäs & Food in Waldkirch und im Dorfladen oder der Landi Bernhardzell erworben werden kann. Die Kosten belaufen sich je nach Containergrösse auf Fr. 7.50 (140 lt.), Fr. 12.00 (240 lt.) oder Fr. 36.00 (770 lt.).

·         Aus Erfahrungen anderer Gemeinden beschafft sich ein EFH-Besitzer idealerweise einen kleinen (140 lt.) Grüngutcontainer für die Speisereste sowie den mittleren oder grossen für das anfallende Grüngut. Dies als Tipp.

·         Für den Herbstschnitt (z.B. Astmaterial) können die Grüngutbewirtschafter direkt avisiert werden. Diese holen bei Ihnen Zuhause das gelagerte Astmaterial ab und die Kosten werden mengenabhängig direkt dem Verursacher in Rechnung gestellt.
 

Neues Konzept mit vielen Vorteilen

Die Vereinbarung mit den Grüngutbewirtschaftern, welche über viele Jahre gute Arbeit geleistet haben, wurde Ende 2021 per 31. Dezember 2022 gekündigt, um für künftige Lösungen in jeder Hinsicht offen zu sein. Abklärungen in umliegenden Gemeinden haben ergeben, dass 9 von 11 Gemeinden bereits die für Waldkirch vorgesehene Lösung umgesetzt und damit gute Erfahrungen gemacht haben.

Der Gemeinderat hat sich lange mit der Definition der künftigen Lösungen im Bereich Abfallentsorgung und speziell im Themenbereich Grüngut befasst. Es ist nachvollziehbar, dass ein Teil der Bevölkerung lieber an den Grüngutsammelstellen festhalten möchte. Dennoch überwiegen die Vorgaben, dass die Entsorgung im Bereich Abfall spezialfinanziert sein muss und die Entsorgung verursachergerecht zu erfolgen hat.Der Gemeinderat hat sich an gültige Vorgaben und Bestimmungen zu halten. Mit der Neulösungen einer Holsammlung kann er diesen Vorgaben gerecht werden und zudem für die Bewohner unserer Gemeinde eine gute Entsorgungslösung für das Grüngut anbieten. 

dFremdwassermessungen in der Gemeinde Waldkirch10.11.2022

Fremdwasser ist stetig fliessendes, nicht verschmutztes Abwasser wie z.B. Grundwassereintritte in undichten Kanälen, Anschlüsse von Sicker- und Drainagewasser, Brunnenabläufe oder Bach- und Quellwasser. Fremdwasser darf nicht in die Schmutz- und Mischabwasserkanalisation eingeleitet werden. [...]
Es beeinträchtigt die Reinigungsleistung einer Kläranlage und muss möglichst beseitigt werden. Zudem kann das Fremdwasser zu betrieblichen Problemen und höheren Kosten bei der Abwasserentsorgung führen. Zur Feststellung der aktuellen Fremdwassereintritte werden in der Gemeinde Waldkirch Messungen in der Kanalisation durchgeführt. In fünf Kontrollschächten der öffentlichen Kanalisation werden Messgeräte installiert, welche den Abfluss über eine Woche permanent messen. Während dieser Zeit wird in sieben weiteren Schächten in einer Nacht stichprobenartig eine Einzelmengenmessung durchgeführt. Die Lärmemissionen werden dabei so gering wie möglich gehalten.

Die Vorbereitungsarbeiten (Installationen) sind am 8./9. November erfolgt. Ab nächster Woche startet die Messkampagne. Die Einzelmessungen erfolgen alle in der gleichen Nacht. Um welche Nacht es sich handelt, ist im jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt. Die Wahl erfolgt kurzfristig, weil die Witterungsbedingungen stimmen müssen.

 

dFamilienzentrum öffnet seine Türen10.11.2022

An diesem Freitag, 11. November, nimmt in Waldkirch das Familienzentrum seinen Dienst an der Dorfeggstrasse 8 auf. [...]
Die Walk-In-Sprechstunde ohne Voranmeldung findet ab jetzt jeden Freitag von 9.00 bis 11.00 Uhr statt. Via E-Mail, Telefon und über die Website ist die Koordinationsstelle durchgängig erreichbar – telefonisch jeweils 7.00 bis 18.00 Uhr (Mobile 078 779 18 33).

Die Aufschaltung des Familienzentrums Waldkirch über die Website der Gemeinde Waldkirch sowie der Gemeinde-App ist zudem in Umsetzung.

 
Für eine bessere Vernetzung der Akteure in der Gemeinde

Die Gemeinde betreibt den zweijährigen Pilotversuch des Familienzentrums an der Dorfeggstrasse 8, wo auch die schulergänzende Tagesbetreuung (TAGi) sowie der Mittagstisch unterbracht ist. In den zwei Jahren soll ein Ort der Begegnung und des Austausches für Familien und Kinder entstehen. Die Koordinationsstelle orientiert Familien aus Waldkirch und Bernhardzell zu alltäglichen Fragen rund um das Familienleben und zu den Angeboten für Kinder, Jugendliche und Eltern. Familien wird in Waldkirch einiges geboten wie Sozialberatung, die Jugendarbeit, der Familientreff, die Kita, die Spielgruppe, die Mütter-Väter-Beratung und vieles Mehr. Spezielle Auskünfte erhalten die Familien persönlich via Mail oder Telefon. Jeden Freitag von 9.00 bis 11.00 Uhr wird im Familienzentrum ein sogenanntes Walk-In angeboten – für Auskünfte, Sprechstunden oder gerne auch einen Kaffee.

Regelmässig werden zudem Vernetzungsanlässe für die Akteure geplant und ab dem Frühling 2023 ist ein Elterncafé vorgesehen, wobei noch nicht feststeht, an welchem Tag dieses durchgeführt werden soll. Weitere Angebote entstehen auf Initiative der Bevölkerung sowie in Zusammenarbeit mit den Akteuren.

Gresa Keka Hajdari, die Leiterin der Koordinationsstelle, freut sich auf einen guten Start und viele Kontakte mit den Familien.

dBauanzeige Büntstrasse 7, 9205 Waldkirch09.11.2022

Das Baugesuch liegt vom 10. November 2022 bis 23. November 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Demontage Ölheizung, Einbau Luft-Wasser-Wärmepumpe
Baugrundstück: 1883
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Stahel Roland, Untere Müli 508, 9103 Schwellbrunn










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Hauptwilerstrasse 14, 9205 Waldkirch09.11.2022

Das Baugesuch liegt vom 10. November 2022 bis 23. November 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Demontage Ölheizung, Einbau Luft-Wasser-Wärmepumpe
Baugrundstück: 20
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Boschag AG, Aedelswil 1183, 9100 Herisau










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Engi 931, 9304 Bernhardzell09.11.2022

Das Baugesuch liegt vom 10. November 2022 bis 23. November 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Ersatz Holzheizung
Baugrundstück: 874
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Krapf Stefan, Engi, 9304 Bernhardzell











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Frommhusen 391, 9205 Waldkirch07.11.2022

Das Baugesuch liegt vom 08. November 2022 bis 21. November 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Ersatzbau Wohnhaus
Baugrundstück: 490
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Scherrer Roman, Frommhusen 391, 9205 Waldkirch
Scherrer Frauke, Frommhusen 391, 9205 Waldkirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dPraktikumsstelle für Sozialarbeiter/in in Ausbildung03.11.2022

Seit dem 24. Februar herrscht Krieg in Europa. Eine Entwicklung, welche wir alle mit Sorge verfolgen. Parallel zu dieser Entwicklung sind die Fallzahlen in der Sozialhilfe und im Asylbereich, die bereits über die letzten Jahre deutlich angestiegen sind, in den letzten Monaten zusätzlich deutlich in die Höhe geschossen. Unser Leiter Soziales arbeitet seit Jahren in einem Pensum von 60 Prozent und die Auslastung mit den zunehmenden Flüchtlingszahlen ist nicht mehr zumutbar. Der Gemeinderat hat als mittel- bis langfristige Entlastung im Bereich Soziales beschlossen, ab dem Frühjahr 2023 eine Praktikumsstelle für einen Student oder eine Studentin des Studiengangs BSc Soziale Arbeit der OST St. Gallen (praxisbegleitend) zu schaffen. [...]
Die Abteilung Soziales ist für die sozialen Anliegen der Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Waldkirch zuständig. Konkret fallen die finanzielle Sozialhilfe, das Asylwesen, die Alimentenbevorschussung und das Inkasso, die Elternschaftsbeiträge, die Aufsicht über die Tagesfamilien sowie die Stellenleitung der Jugendarbeit in den Zuständigkeitsbereich des Abteilungsleiters Soziales. Die Jugendarbeit (Pensum 50 Prozent) wurde im August 2014 in unserer Gemeinde eingeführt und ist ein Teilbereich der Abteilung Soziales. Diese stellt ein differenziertes Freizeitangebot für Jugendliche ab der 1. Oberstufe bis zum 18. Altersjahr sicher.

Seit dem 24. Februar herrscht Krieg in Europa. Eine Entwicklung, welche wir alle mit Sorge verfolgen. Die Auswirkungen für die Schweiz sind in verschiedener Hinsicht einschneidend und herausfordernd zugleich. Parallel zu dieser Entwicklung sind die Fallzahlen in der Sozialhilfe und im Asylbereich, die bereits über die letzten Jahre deutlich angestiegen sind, in den letzten Monaten zusätzlich deutlich in die Höhe geschossen. Unser Leiter Soziales arbeitet seit Jahren in einem Pensum von 60 Prozent und die Auslastung mit den zunehmenden Flüchtlingszahlen ist nicht mehr zumutbar. So haben wir nebst den 22 bereits bei uns aufgenommenen Flüchtlingen aus verschiedenen Ländern neu zusätzlich 21 Flüchtlinge aus der Ukraine aufgenommen resp. aufnehmen müssen (gemäss einem definierten Verteilschlüssel Kanton SG). Die Aufenthaltsdauer dieser Flüchtlinge ist ungewiss. Neusten Schätzungen zur Folge hat Waldkirch bis Ende 2022 nochmals zusätzliche Flüchtlinge und Schutzsuchende aufzunehmen, da die Anzahl der Asylgesuche aus verschiedenen Ländern und der Schutzsuchenden aus der Ukraine bis Ende Jahr nochmal zunehmen wird. Diese Personen müssen durch die Abteilung Soziales und die vielen freiwilligen Helferinnen und Helfer aus unserer Gemeinde betreut und begleitet werden. Die Begleitung, Betreuung und die administrativen Arbeiten haben ein Mass angenommen, das mit den bestehenden Ressourcen nicht mehr zu bewältigen ist.

Unterstützungslösung im Bereich Soziales
Aufgrund der ausgeführten Sachlage hat der Gemeinderat auf Antrag des Personalverantwortlichen entschieden, dass das Arbeitspensum der Jugendarbeiterin per sofort und zeitlich befristet um 10 Prozent, auf neu 60 Prozent, erhöht wird und sie den Leiter Soziales im Flüchtlingswesen unterstützt. Die Stellenerhöhung ist bis 30. Juni 2023 befristet und damit auch abhängig von der Entwicklung der Flüchtlingskrise und der Anschlusslösung mit einer nachfolgend ausgeführten Praktikantenstelle. Die Stellenerhöhung wird nach der Besetzung und Einarbeitung eines Praktikanten oder einer Praktikantin wieder aufgehoben.

Gemeinde schafft Praktikumsstelle für Sozialarbeiter/in in Ausbildung
Dem Gemeinderat wurde nebst der kurzfristigen Entlastung durch die Jugendarbeiterin auch ein Lösungsansatz für eine mittel- bis langfristige Entlastung im Bereich Soziales unterbreitet. So soll ab Frühjahr 2023 ein Student oder eine Studentin des Studiengangs BSc Soziale Arbeit der OST St. Gallen (praxisbegleitend) in die Tätigkeiten in der Sozialen Arbeit (Abteilung Soziales und Jugendarbeit) eingeführt werden und in einem 60-Prozent-Pensum tätig sein. Studenten mit Praxisbegleitung können längere Zeit mitarbeiten und ebenfalls professionelle Beziehungen zu unseren Klienten (Soziales) und Jugendlichen (Jugendarbeit) aufbauen. Zudem können verschiedene Arbeiten erledigt und der Leiter Soziales entsprechend entlastet werden. Ein Student oder eine Studentin soll im Bereich Soziales mit einer Aufteilung 40 Prozent Soziales (soziale Arbeit) und 20 Prozent Jugendarbeit eingesetzt werden. Damit kann der Bereich Soziales durch die Mithilfe bei der immer grösser werdenden Fallbelastung (Zahlen sind in den Geschäftsberichten der letzten Jahre abgebildet) entlastet werden. Der Studierende wird damit in zwei Bereiche der sozialen Arbeit Einblick nehmen können und die theoretischen Inhalte der Vorlesungen können damit mit praktischen Erfahrungen verknüpft werden. Dies ist nachweislich sehr wertvoll für den gesamten Lernprozess. Auf diese Weise kann die Gemeinde zudem einen

Beitrag gegen den in der öffentlichen Verwaltung aktuell allgegenwärtigen Fachkräftemangel leisten. Das praxisbegleitende Studium dauert in der Regel vier Jahre. In der praxisbegleitenden Ausbildung arbeiten die Studierenden als Teilzeitmitarbeitende.

Für die während der Ausbildung zu leistenden Praktika suchen sich die Studierenden ihre Arbeitsstellen selber aus. Die Anstellung einer Sozialarbeiterin oder eines Sozialarbeiters in Ausbildung ist zeitlich bis zum Ende des entsprechenden Studiengangs befristet. Im Anschluss daran wird der Gemeinderat über eine erneute Ausschreibung und Wiederbesetzung der Stelle entscheiden. Das Stelleninserat ist auf der Website der Gemeinde Waldkirch sowie unter sozialinfo.ch publiziert.

dStrassenbauprojekt Rickenhueb der Mitwirkung unterstellt20.10.2022

Die Strasse im Projektperimeter verbindet Gossau (Arnegg) mit Waldkirch. Im Projekt wird die Kantonsstrasse im Bereich des Weilers Rickenhueb begradigt. Damit werden die Sichtweiten, die Befahrbarkeit und dementsprechend die Verkehrssicherheit gemäss den geltenden Normen verbessert.[...]
Um diese Massnahmen umsetzen zu können, werden zwei Gebäude abgebrochen und die Kantonsstrasse um einige Meter Richtung Süden verschoben. Zusammen mit dieser Massnahme werden das Einlaufbauwerk des Bachdurchlasses erneuert, zwei Bushaltestellen neu ausgestaltet und das Strassenabwasser zukünftig in einem Retentionsfilterbecken gereinigt, bevor es in den Bach eingeleitet wird.

Gemäss Art. 33bis Abs. 2 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wird die Mitwirkung für das Kantonsstrassenprojekt «Kantonsstrasse Nr. 39, Waldkirch: Kurvensanierung Rickenhueb – B89.5.039.024» vom 10. Oktober bis 10. November 2022 durchgeführt. Stellungnahmen und Anregungen zum Projekt können über die Publikationsplattform eingereicht werden. Zur Einsicht und Teilnahme sind alle eingeladen, die sich für das Projekt interessieren und gern zur Entwicklung einer optimalen Lösung beitragen möchten.

Kanton St.Gallen – Gemäss Art. 33bis Abs. 2 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wird die Mitwirkung eröffnet für:

Kantonsstrasse Nr. 139, Waldkirch: Kurvensanierung Rickenhueb – B89.5.039.024

Mitwirkung: www.sg.ch/tba-mitwirkung 
Frist: 10. Oktober bis 10. November 2022

Stellungnahmen und Anregungen zum Projekt können gerne über den oben vermerkten Pfad eingereicht werden. Zur Einsicht und Teilnahme sind alle eingeladen, die sich für das Projekt interessieren und gerne zur Entwicklung einer optimalen Lösung beitragen möchten.

Kanton St. Gallen, Tiefbauamt 

dBetriebsaufnahme TAGi und Pilotbetrieb Familienzentrum20.10.2022

Der Gemeinderat hat im Mitteilungsblatt vom 24. Juni ausführlich informiert, dass am Standort Dorfeggstrasse ab Herbst 2022 ein Pilotbetrieb für ein Familienzentrum vorgesehen ist. Dazu waren in den letzten Wochen einige Vor- und Umbauarbeiten notwendig, welche in Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde, der Fiorino AG und den örtlichen Handwerkern umgesetzt werden konnten.[...]
Das Ziel, den Betrieb nach den Herbstferien, ab Montag, 24. Okt. 22, aufzunehmen, kann erreicht werden. Dazu gilt allen am Projekt beteiligten ein herzliches Dankeschön für ihren Einsatz. In den Räumlichkeiten an der Dorfeggstrasse 8 werden nebst dem neuen Angebot der Koordinationsstelle auch die Tagesstrukturen mit Mittagstisch untergebracht. Die Kinder werden am Anfang vom Schulhaus Breite zum neuen Standort der TAGi Waldkirch begleitet. Weiter sind im Familienzentrum verschiedene Aktivitäten geplant um die Vernetzung der verschiedenen Akteurinnen und Akteure in unserer Gemeinde optimieren zu können. 
Das Familienzentrum wird ab dem 7. November 2022 öffnen und über das Angebot separat informieren. Dafür ist die Leiterin der Koordinationsstelle zuständig. Mit dieser Lösung sind wichtige familienergänzende Angebote an einem Ort zusammengeführt, was grosse Vorteile mit sich bringt. Nun gilt es in den nächsten zwei Jahren Erfahrungen zu sammeln, damit für eine künftige Lösung weitere Entscheidungsgrundlagen vorliegen. Der Gemeinderat Waldkirch ist erfreut, dass die Umsetzung und Inbetriebnahme des Familienzentrums zeitnah erfolgen können. Diese Angebote zeichnen Waldkirch als familienfreundliche und zukunftsorientierte Gemeinde aus und bringen einen wichtigen Standortvorteil für unsere Gemeinde mit sich.

Kontaktinformationen:
Familienzentrum Waldkirch
Dorfeggstrasse 8, 9205 Waldkirch
Leitung Koordinationsstelle, Gresa Keka Hajdari
E-Mail: familienzentrum@waldkirch.ch

TAGi Waldkirch
Dorfeggstrasse 8, 9205 Waldkirch
Standortleitung, Claudia Bachmann
E-Mail: tagi.waldkirchfiorino.ch
Website: www.fiorino.ch/tagi/waldkirch

dSportplatz Breiten in Betrieb20.10.2022

Der Trainings- und Spielbetrieb beim Sportplatz Breiten wurde Anfang Oktober aufgenommen.[...]
Unser Hauswart, Schulhaus Breite, Jonas Eggenberger, wurde von der Geschäftsleitung auch als verantwortlicher Hauswart für den Sportplatz Breiten bestimmt. Für die Unterhalts- und Reinigungsarbeiten wird ihm per 1. November 2022 Fabienne Keller, Waldkirch, welche auch bereits als Ferienaushilfe im Schulhaus Breite unterstützt, zur Seite gestellt. Sie wird diese Arbeiten in einem Pensum von 25 Prozent erledigen. 

dInfoveranstaltung vom 26. Oktober, 20.00 Uhr, Schulhaus Breite20.10.2022

Thema sind der Verkauf Liegenschaft Steig und das Beitragssystem Kindertagesstätte Fiorino.[...]
Verkauf Liegenschaft Steig
Die Gemeinde Waldkirch besitzt verschiedene Liegenschaften. Der Gemeinderat hat deshalb eine Liegenschaftenstrategie erstellt und verabschiedet und der Bevölkerung über das Mitteilungsblatt bekannt gemacht. In diesem Zusammenhang wurde kommuniziert, dass Liegenschaften, die keine strategische Bedeutung für unsere Gemeinde mehr haben, veräussert werden sollen. Davon betroffen war die Liegenschaft Arneggerstrasse 12 und nebst weiteren Liegenschaften auch das ehemalige Schulhaus Steig. Da die Verkaufssumme der Liegenschaft Steig über 1,0 Mio. Franken liegt, ist für den Verkauf eine Urnenabstimmung nötig. Um den Bürgerinnen und Bürgern detaillierte Informationen zur Liegenschaftenstrategie und zum Verkauf der Liegenschaft Steig zu geben, wurde ein Gutachten erstellt und auf den Mittwoch, 26. Oktober, 20.00 Uhr, eine Informationsveranstaltung im Schulhaus Breite anberaumt. Das Gutachten wird in den nächsten Tagen in alle Haushalte versandt. Es kann zudem ab sofort auf unserer Website unter www.waldkirch.ch > Politik > Wahlen und Abstimmungen heruntergeladen werden. 

Beitragssystem ­Kindertagesstätte Fiorino
Die Gemeinde Waldkirch hat im Jahre 2017 mit der Fiorino AG eine Leistungsvereinbarung für das Führen einer Kindertagesstätte abgeschlossen. Damals hat die Bürgerschaft an einer ausserordentlichen Bürgerversammlung einem jährlichen Defizitbeitrag von 105’000 Franken zugestimmt. Dieser Betrag wurde seither jährlich an die Fiorino AG ausbezahlt. Im Geschäftsbericht der Gemeinde Waldkirch wurde jährlich zum Geschäftsjahr der Fiorino AG Bericht erstattet. Ab dem Jahr 2023 soll neu kein Defizitbeitrag mehr an die Fiorino AG bezahlt werden. Neu sollen die Elternbeiträge der Waldkircher Eltern direkt subventioniert werden. Damit fliessen die Unterstützungsgelder nicht mehr an die Fiorino AG sondern direkt an unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger, die diese Dienstleistung nutzen. Der Gemeinderat möchte am 26. Oktober anlässlich der Informationsveranstaltung auch über diese Entwicklung und Neuerung informieren. Ein Aus-zug aus den Ausführungen an der Informationsveranstaltung ist ab Dienstag, 25. Oktober, online auf unserer Website www.waldkirch.ch abrufbar. 

dAnpassungen öffentliche Beleuchtung20.10.2022

Aufgrund der vom Gemeinderat beschlossenen Stromsparmassnahmen haben die Technischen Betriebe Waldkirch den Betrieb der öffentlichen Beleuchtung angepasst.[...]
Die Einschaltzeiten am Morgen sind neu von 5.30 Uhr (bisher 5.20 Uhr) bis zur Ausschaltung durch einen helligkeitsabhängigen Dämmerungsschalter. Am Abend erfolgt die Einschaltung über den helligkeitsabhängigen Dämmerungsschalter. Ausgeschaltet wird dann um 23.00 Uhr (bisher: 23.50 Uhr unter der Woche und 00.15 Uhr am Wochenende). Neuralgische Punkte wie Strassenkreuzungen werden wie bisher in der Nacht nicht ausgeschaltet. Zusätzlich zu den Schaltzeiten werden alle Lampen mit LED-Technologie und entsprechender Ansteuermöglichkeit mit tieferen Lichtstärken, das heisst «gedimmt» betrieben. Dies natürlich unter Berücksichtigung der entsprechenden Sicherheitsvorgaben.
Lampen, welche nicht der direkten Beleuchtung von Strassen dienen, werden betrieblich so gut wie möglich an die jeweiligen Nutzungszeiten angeglichen. So wird beispielsweise beim Gemeindehaus die Parkplatzbeleuchtung am Wochenende ganz ausgeschaltet. Je nach Erfahrungen oder veränderter Nutzung können sich diese Betriebszeiten wieder ändern.

Stand Erneuerung öffentliche Beleuchtung
Die öffentliche Beleuchtung in der Gemeinde Waldkirch umfasst rund 500 Lampenstandorte. Hiervon sind im Zuge der aktuell laufenden Umsetzung des Beleuchtungskonzeptes der Gemeinde Waldkirch bereits 311 Lampen durch die Technischen Betriebe Waldkirch saniert respektive erneuert worden. Dank der eingesetzten LED-Technologie mit entsprechender Ansteuermöglichkeiten kann durch gezieltes «Dimmen» und individuelles Steuern zusätzlich Strom gespart werden, ohne die Lampen ganz auszuschalten. Auch kann mit der neuen Lampentechnologie der Lichtverschmutzung (Lichtemission) entgegengewirkt werden.

dInformationsveranstaltung zum Verkauf Liegenschaft Steig und Beitragssystem KITA Fiorino AG06.10.2022

Der Gemeinderat hat im Jahr 2021 die Liegenschaftenstrategie verabschiedet und der Bevölkerung über das Mitteilungsblatt bekannt gemacht. In diesem Zusammenhang wurde kommuniziert, dass Liegenschaften, die keine strategische Bedeutung für unsere Gemeinde mehr haben, veräussert werden sollen. [...]
Davon betroffen war die Liegenschaft Arneggerstrasse 12 und nebst weiteren Liegenschaften auch das ehemalige Schulhaus Steig. Da die Verkaufssumme der Liegenschaft Steig bei 1,4 Mio. Franken liegt, ist für den Verkauf eine Urnenabstimmung nötig. Um den Bürgerinnen und Bürgern detaillierte Informationen zur Liegenschaftenstrategie und zum Verkauf der Liegenschaft Steig zu geben, hat der Gemeinderat ein Gutachten erstellt und auf den Mittwoch, 26. Oktober, 20.00 Uhr, eine Informationsveranstaltung im Schulhaus Breite anberaumt.

 

Beitragssystem Kindertagesstätte Fiorino

Die Gemeinde Waldkirch hat im Jahre 2017 mit der Fiorino AG eine Leistungsvereinbarung für das Führen einer Kindertagesstätte abgeschlossen. Damals hat die Bürgerschaft an einer ausserordentlichen Bürgerversammlung einem jährlichen Defizitbeitrag von 105 000 Franken zugestimmt. Dieser Betrag wurde seither jährlich an die Fiorino AG ausbezahlt. Im Geschäftsbericht wurde jährlich zum Geschäftsjahr der Fiorino AG Bericht erstattet. Ab dem Jahr 2023 soll neu kein Defizitbeitrag mehr an die Fiorino AG bezahlt werden, sondern die Elternbeiträge der Waldkircher Eltern sollen subventioniert werden. Damit fliessen die Unterstützungsgelder nicht mehr an die Fiorino AG sondern direkt an unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger, die diese Dienstleistung nutzen. Der Gemeinderat möchte am 26. Oktober anlässlich der Informationsveranstaltung auch über diese Entwicklung und Neuerung informieren.

d10- und 20-Jahr-Dienstjubiläen06.10.2022

Unser Leiter Technische Betriebe, Christian Tresch, und unser Leiter Werkhof, Martin Klaus, feierten am 1. Oktober ihr Dienstjubiläum. [...]
Christian Tresch hat vor zwanzig Jahren am 1. Oktober 2002 und Martin Klaus vor zehn Jahren am 1. Oktober 2012 ihre Stelle bei der Gemeinde Waldkirch angetreten. Wir gratulieren Christian Tresch und Martin Klaus ganz herzlich zu diesem speziellen Jubiläum und danken ihnen für ihre Treue und die sehr geschätzte und wertvolle Arbeit, die sie täglich für unsere Gemeinde und unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger leisten. Für die Zukunft wünschen wir ihnen weiterhin alles Gute und freuen uns auf die weitere geschätzte Zusammenarbeit.

 

Gemeinderat, Geschäftsleitung und Gemeindepersonal

dZustandsaufnahme Strassen Gemeinde Waldkirch 06.10.2022

Die Gemeinde Waldkirch verfügt über ein Strassennetz von rund 150 km, wovon rund 70 km mit Asphalt belegt sind. [...]
Der Wert dieser Strassen wird mit insgesamt rund 65 Mio. Franken eingeschätzt. Der Unterhalt der asphaltierten Flächen ist vorausschauend zu planen, damit die notwendigen finanziellen Mittel möglichst effizient eingesetzt werden können. Dazu muss der Strassenzustand regelmässig erhoben und analysiert werden. Diese Erhebungen und Analysen sollten alle fünf Jahre durchgeführt werden. Die letzte Erhebung erfolgte im Jahr 2016. Damals wurden die Strassen zu Fuss begangen und die optischen Schäden wurden aufgenommen und festgehalten. Heute stehen für diese Erhebungen technische Möglichkeiten zu Verfügung, welche die Aufnahmen automatisiert und somit kostengünstiger ermöglichen. Um den Strassenzustand unserer Strassen zu erheben, wird ab dem 9. Oktober das Messfahrzeug Aran (Automatic Road Analyzer) unterwegs sein und die Strassen im Fahren analysieren. Dabei werden auch Bild- und Videoaufnahmen gemacht. Diese werden gemeindeintern zur Erstellung des künftigen Erhaltungsmanagements der Strassen benötigt. Bei allfälligen Fragen zu den Aufnahmen steht Ihnen der Leiter Bau und Infrastruktur, Andreas Forrer (Telefon 058 228 79 23), zur Verfügung. 

dBauanzeige Murisweid 201, 9205 Waldkirch04.10.2022

Das Baugesuch liegt vom 05. Oktober 2022 bis 18. Oktober 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Zweckänderung landwirtschaftlich in nichtlandwirtschaftlich (Gebäude Vers. Nr. 201, 202 und 203)
Baugrundstück: 1356
Bauherrschaft und Grundeigentümer Studer Anna, pA Hasler Anita, Halteli 11, 6430 Schwyz










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dStart Umgestaltung Friedhof Bernhardzell29.09.2022

Die Friedhofkommission und der Gemeinderat haben 2021 der Sanierung des östlichen Teils des Friedhofs Bernhardzell zugestimmt und in der Investitionsplanung für dieses Jahr ein Betrag von 150‘000 Franken ins Budget aufgenommen. Die Planungsarbeiten sind inzwischen fortgeschritten und die Absprachen zwischen Kirche und Gemeinde sind erfolgt. Der Baustart ist Anfang Oktober vorgesehen (Woche 40).[...]
Der Friedhof Bernhardzell ist in zwei Bereiche aufgeteilt, wovon der westliche, obere Teil vor Jahren saniert wurde. Dort wurde eine neue Entwässerung eingebaut. Dieser obere Friedhofteil soll auch in Zukunft primär für Erdbestattungen und Reihenurnengräber zur Verfügung stehen.

Neugestaltung Teil Ost / Baustart im Oktober
Aus der Erhebung statistischer Zahlen der letzten Jahre wurde deutlich, dass Erdbestattungen massiv abgenommen und der Wunsch nach Urnenbestattung deutlich zugenommen haben. Aufgrund der Berechnungen auf der Basis des Einzugsgebietes, der Einwohnerzahlen und der Sterblichkeit hat sich der Bedarf an Grabstellen ergeben. Dieser ist in die Gestaltungsplanung des Friedhofs Bernhardzell eingeflossen. Aufgrund der Berechnungen wird im westlichen, oberen Teil künftig auf die Erneuerung und Erweiterung der Urnenwand verzichtet, da diese Bestattungsart kaum mehr gewünscht wird. Die Reihengräber im oberen Friedhofsbereich werden als solche weitergeführt und die Aufteilung in Erdreihen-, Erdkinder- und Urnenreihengräber bleibt bestehen.

Neue Urnen- und Gemeinschaftsurnengräber
Auf dem östlichen, unteren Friedhofsbereich werden neu Urnengräber und Gemeinschaftsurnengräber erstellt. Diese sollen mit einer gesamten Neugestaltung einhergehen (siehe Bild oben). Die Urnengräber werden in einem Urnenhain angelegt, womit eine moderne Bestattungsart eingeführt werden kann. Die Gemeinschaftsurnengräber werden östlich der Urnenhaine angelegt. Der Zugang zum östlichen Friedhofteil wird mit der Erneuerung der bestehenden Treppe und über eine neu geplante Rampe am südlichen Friedhofteil ermöglicht. Die Unterhaltsarbeiten können über den Hinterchirchweg über einen separaten Zugang sichergestellt werden. Für Besucherinnen und Besucher des Friedhofs stehen künftig Sitzgelegenheiten und Schattenplätze zur Verfügung. Für die Abdankungen ist ein grosser Abdankungsplatz vor dem Kreuz eingeplant. Alles in allem dürfen wir uns auf einen modernen und den heutigen Bedürfnissen entsprechenden Friedhof freuen, der sich sehr gut in die bestehende Struktur des westlichen Friedhofteils und die gesamte Kirchenanlage einfügt. Der Baustart wird nächste Woche (Woche 40) erfolgen.

dSportplatz für Spielbetrieb bereit29.09.2022

​Das Warten hat ein Ende, der Sportplatz Breiten ist bereit. Der Trainings- und Spielbetrieb kann am ersten Oktoberwochenende aufgenommen werden. Die Baukommission hat an ihrer letzten Sitzung von den guten Fortschritten der Abschlussarbeiten Kenntnis nehmen können. Bis Ende September sind auch die letzten Arbeiten im und ums Garderobengebäude, an den Garderobeneinrichtungen, den Bodenbelägen, dem Terrassenboden sowie dem Schliesssystem abgeschlossen.[...]
Rund um das Spielfeld wird bis Ende Monat zudem die Spielfeldbeleuchtung fertiggestellt, womit der Benutzung des neuen Sportplatzes Breiten gemäss Reglement und Verträgen nichts mehr im Wege steht. Einzig mit dem Einbau des Deckbelages für die Zufahrt und die Parkplätze wird noch bis zum Frühjahr 2023 zugewartet. Bis im Frühling 2023 wird die Gemeinde wie auch die Benutzer der Sportanlage Breiten erste Erfahrungen gesammelt haben, womit auch die letzten allfällig notwendigen Anpassungsarbeiten fertiggestellt werden können. Die Baukommission «Sportplatz Breiten» rechnet damit, dass bis Ende Jahr alle Pendenzen abgearbeitet werden und der Projektabschluss dem Gemeinderat als Auftraggeber unterbreitet werden kann. Offen bleiben noch die letzten Abrechnungsarbeiten, welche im ersten Quartal 2023 erfolgen werden. Die notwendigen Anpassungen im Zusammenhang mit der Benützung der Sportanlage Breiten sind im Reglement über die Benützung von Gemeinde- und Schulanlagen durch Dritte erfolgt. Das Reglement wird nun dem fakultativen Referendum unterstellt (siehe Publikation im vorliegenden Mitteilungsblatt). Mit dem Abschluss der Arbeiten und der Betriebsfreigabe steht dem offiziellen Einweihungsfest am Wochenende vom 28. bis 30. April 2023 nichts mehr im Weg.

dNachtrag zum Reglement über die Benützung von Gemeinde- und Schulanlagen durch Dritte, fakultatives Referendum29.09.2022

Der Gemeinderat hat am 13. September 2022 den II. Nachtrag zum Reglement über die Benützung von Gemeinde- und Schulanlagen durch Dritte erlassen. Dieser wird vom 1. Oktober 2022 bis 9. November 2022 dem fakultativen Referendum unterstellt.
[...]
Der Gemeinderat hat am 23. September 2014 den ersten Nachtrag zum Reglement über die Benützung von Gemeinde- und Schulanlagen durch Dritte erlassen. Seither ist das Reglement in unveränderter Fassung in Anwendung. Das Reglement regelt in den allgemeinen Bestimmungen Benützungsgrundsätze und im zweiten Teil Details für einzelne Objekte (Turnhallen, Aussenanlagen sowie Theorie- und Pikett-/Aufenthaltsraum Werkhof Buechwisen). In Anlehnung daran sollen für den Sportplatz Breiten ergänzende Bestimmungen erlassen respektive das Reglement mit zwei wichtigen Artikeln zum Kunstrasenspielfeld und zu den Garderoben ergänzt werden.

Gestützt auf Art. 23 Gemeindegesetz (sGS 151.2, abgekürzt GG) und Art. 13 ff. Gemeindeordnung untersteht der Erlass eines Reglements resp. eines Nachtrags dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist dauert vom 1. Oktober bis 9. November 2022. Die Referendumsvorlage kann im Gemeindehaus Waldkirch, Kanzlei (Büro 107), oder online auf der Publikationsplattform sowie hier eingesehen werden. Das Referendum kommt zustande, wenn innert der Auflagefrist ein Zehntel der Stimmberechtigten der letzten Gesamterneuerungswahl die Abstimmung durch die Bürgerschaft verlangen (248 gültige Unterschriften). Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen.

dAktion Grüngutbehälter – Kosten und Gebühren29.09.2022

Der Gemeinderat hat entschieden, über den CO2-Fonds die Beschaffung der Grüngutcontainer mit 25 Prozent der Anschaffungskosten zu subventionieren. Über das Bestellformular können Sie die Bestellung eines Grüngutcontainers der Grössen 140 l., 240 l. und 770 l. bestellen. Die Kosten für eine Leerungen gestalten sich wie nachfolgend dargestellt.[...]
140 Liter Grünabfallbehälter                 CHF   7.50 pro Leerung (1x Plombe weiss zu CHF 7.50)
240 Liter Grünabfallbehälter                 CHF 12.00 pro Leerung (1x Plombe grün zu CHF 12.00)
770 Liter Grünabfallbehälter                 CHF 36.00 pro Leerung (3x Plomben grün zu CHF 12.00)

Bestellungen werden gemäss dem Bestellformular durch den Leiter Facility Management, Andreas Rüegsegger, entgegengenommen. Dieses Formular kann auch auf unserer Website unter www.waldkirch.ch › Dienstleistungen › Formulare › Entsorgungswesen heruntergeladen werden.

dBauanzeige Ronwil, 9205 Waldkirch28.09.2022

Das Baugesuch liegt vom 29. September 2022 bis 12. Oktober 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Sanierung ehemalige Scheune (Abbruch und Wiederaufbau)
Baugrundstück: 285
Bauherrschaft und Grundeigentümer: von Arx Franz, Ronwil 282, 9205 Waldkirch











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBaustart von Unterflurbehältern eingeleitet22.09.2022

Im Mitteilungsblatt, Ausgabe vom 9. September, haben wir darüber informiert, dass das Entsorgungskonzept umgesetzt wird und damit auch der Bau von Unterflurbehältern in unserer Gemeinde erfolgt. Die ersten Baueingaben für die Standorte an der Wilenstrasse in Waldkirch (2 UFB) und der Quellenstrasse in Bernhardzell (2 UFB) sind erfolgt und die beiden Baugesuche liegen aktuell öffentlich auf. [...]
Damit können, sollten keine Einsprachen eingehen und wird es nicht zu Bauverzögerungen kommen, in diesem Jahr die ersten vier Unterflurbehälter-Standorte (2 × 2 UFB) realisiert werden. In den Folgejahren werden gemäss Projekt- und Investitionsplanung weitere UFB folgen, sodass 2025 das Projekt abgeschlossen werden kann. Die Finanzierung der UFB erfolgt über die Investitionsrechnung und die Abschreibungen der Baukosten werden über die Abfallrechnung (Spezialfinanzierung) erfolgen.

dAktion Grüngut-Sammelcontainer - Bestellformular22.09.2022

Im Mitteilungsblatt vom 9. September haben wir im Zusammenhang mit der Umsetzung des Entsorgungskonzepts mitgeteilt, dass die Grüngutsammelstellen aufgehoben werden und die Sammlung in eine Holsammlung umgewandelt wird. Wie in verschiedenen anderen Gemeinden auch, wird das Grüngut in Sammelcontainern deponiert und am Sammeltag zur Abholung bereitgestellt. Der Gemeinderat hat entschieden, dass für die Bevölkerung im Rahmen einer Aktion Grüngutcontainer über die Gemeinde vergünstigt angeboten werden. [...]
Durch eine Sammelbestellung (Bestellformular kann hier heruntergeladen werden) können Grüngutcontainer bei der Gemeinde in den Grössen 770 l, 240 l und 140 l bestellt werden. Die Kosten der Grüngutcontainer (auf dem Bestellformular sind die Bruttokosten aufgeführt) werden durch einen Bezug aus dem CO2-Fonds um 25 Prozent vergünstigt. Die Auslieferung der Container erfolgt im Dezember. Weitere Details finden Sie auf dem Bestellformular.

dSeverin Fust gewinnt mit U19-Nationalmannschaft Silber22.09.2022

Severin Fust hat an den Seilziehweltmeisterschaften, die vom 15. bis 18. September in Holland stattgefunden haben, mit der Nationalmannschaft in der Kategorie U19 Mixed, die Silbermedaille gewonnen. Der Gemeinderat und die Geschäftsleitung gratulieren Severin Fust zu dieser hervorragenden Leistung und wünschen ihm für die Zukunft weiterhin erfolgreiche Wettkämpfe und viel Freude am Seilziehsport.[...]

dErsatzwahl eines Mitglieds des Gemeinde- und Schulrates – Kandidaturen22.09.2022

Der Gemeinderat hat über die Ersatzwahl für je ein Mitglied des Gemeinde- und Schulrates im Mitteilungsblatt vom 24. Juni 2022 informiert. Der erste Wahlgang findet am 27. November 2022 statt. Die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen ist am 12. September 2022 abgelaufen. Die Kandidaturen sind eingereicht worden.[...]
Es wird festgestellt, dass für die Ersatzwahl folgende Kandidaturen nach Art. 24 f. des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3) gültig eingereicht wurden:

Ersatzwahl Gemeinderat
  • Bachmann Beat, 1969, Leiter Arbeitsinspektorat, Waldkirch, parteilos
  • Sommer Brigitte, 1983, Kauffrau, patentierte Grundbuchverwalterin, diplomierte Finanzberaterin IAF, Waldkirch, die Mitte
  • Weyermann Nicolas, 1995, Leiter Qualität, Lebensmittelingenieur BSc, Waldkirch, FDP

Ersatzwahl Schulrat
  • Leutenegger Andrea, 1984, Lehrperson, Lerncoach, Bernhardzell, IGB

 

dJugendkommission – Mitgliedersuche22.09.2022

Die Jugendkommission – kurz JUKO – ist ein operatives Fachgremium, das sich mit der Thematik rund um die Jugend beschäftigt. Sie hat eine beratende Funktion in jugendspezifischen und -politischen Fragestellungen gegenüber dem Gemeinderat. Da noch nicht alle relevanten Bereiche auch im Sinne der Vertretung der Jugendlichen abgedeckt sind, soll die Juko entsprechend ergänzt werden. [...]
Das Ziel der JUKO ist es, jugendrelevante Themen zu besprechen, sich mit den verschiedenen Interessensgruppen zu vernetzen, Projekte im Sinne der Jugend zu lancieren und der Jugendarbeit beratend und unterstützend beizustehen. Auch sollen Jugendliche künftig in der Juko vertreten sein.

Die Jugendkommission soll aus maximal zehn Mitgliedern aus den Bereichen Jugendarbeit, Schule, Kirche, Jugendvereine sowie Jugendlichen bestehen. Zurzeit setzt sich die Juko wie folgt zusammen:
  • Rebeka Keller, Jugendarbeiterin und Präsidentin Jugendkommission
  • Susanne Rhyn, kirchliche Jugendarbeit und Religionslehrerin
  • Irene Helg, Schulrätin
  • Melanie Rechsteiner, Schulsozialarbeiterin
  • Andrea Egger, Schulsozialarbeiterin

Da noch nicht alle relevanten Bereiche auch im Sinne der Vertretung der Jugendlichen abgedeckt sind, soll die Juko entsprechend ergänzt werden. Im Bereich der Jugendvereine suchen wir maximal zwei Vertreterinnen oder Vertreter und ebenso zwei bis drei Jugendliche zwischen 13 und 20 Jahren, um die Zielgruppe direkt ansprechen zu können.

Unsere Jugendarbeiterin Rebeka Keller nimmt gerne interessierte Anfragen per E-Mail an rebeka.keller@waldkirch.ch entgegen. Die Wahl der Mitglieder der Jugendkommission erfolgt anschliessend durch den Gemeinderat.

 

dBauanzeige Oberhuebstrasse 1, 9304 Bernhardzell20.09.2022

Das Baugesuch liegt vom 21. September 2022 bis 04. Oktober 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Bau von 2 Halbunterflurbehältern
Baugrundstück: 2030
Bauherrschaft: Politische Gemeinde WEaldkirch, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch
Grundeigentümer: Buess Luzia, Höflistrasse 69a, 8135 Langnau am Albis











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Wilenstrasse, 9205 Waldkirch20.09.2022

Das Baugesuch liegt vom 21. September 2022 bis 04. Oktober 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Neubau von 2 Halbunterflurbehältern
Baugrundstück: 457
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Politische Gemeinde Waldkirch, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Stärkliswil, 9205 Waldkirch19.09.2022

Das Baugesuch liegt vom 20. September 2022 bis 03. Oktober 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Anbau Werkstatt und Waschplatz an Remisen
Baugrundstück: 423
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Arnold Marcel, Stärkliswil 386, 9205 Waldkirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Oberwil 641, 9205 Waldkirch19.09.2022

Das Baugesuch liegt vom 20. September 2022 bis 03. Oktober 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Demontage Ölheizung, Errichtung und Betrieb einer Erdsonden-Wärmepumpe
Baugrundstück: 1641
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Keller Silvia, Hohfirst 1848, 9205 Waldkirch
Riederer Claude, Hohfirst 1848, 9205 Waldkirch










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dSvenja Sutter wird Faustball Schweizermeisterin15.09.2022

Auch diese Woche dürfen wir eine Schweizermeisterin aus unserer Gemeinde beglückwünschen. Svenja Sutter gelang Anfang September mit der Frauenmannschaft des SVD Diepoldsau-Schmitter die Titelverteidigung. Das Team sicherte sich den Schweizermeistertitel nun zum dritten Mal in Folge. Der Gemeinderat und die Geschäftsleitung gratulieren Svenja Sutter und ihrem gesamten Team ganz herzlich zur hervorragenden Einzel- und Teamleistung und wünschen ihr und dem Team weiterhin viel Erfolg und Freude am Faustballsport.
[...]

dUmsetzung Entsorgungskonzept per 1. Januar 202308.09.2022

An der Informationsveranstaltung vom 29. Juni hat der Gemeinderat die Absichten zur Umsetzung des Entsorgungskonzepts in der Gemeinde Waldkirch per 1. Januar 2023 bekannt gegeben. Zwischenzeitlich sind die Rückmeldungen aus dem Anlass in die Überlegungen für die Umsetzung eingeflossen. Der Gemeinderat hat aus verschiedenen Gründen entschieden, an der generellen Umsetzung des Entsorgungskonzepts festzuhalten. Dazu zählen insbesondere die Anwendung des Verursacherprinzips sowie die Berücksichtigung der Spezialfinanzierung im Entsorgungswesen. Der Gemeinderat ist überzeugt, mit dem eingeschlagenen neuen Weg eine gute Lösung für unsere Gemeinde gefunden zu haben.[...]
Einführung Unterflurcontainer
Der Gemeinderat hat entschieden, das erstellte Unterflurkonzept umzusetzen und nach den Verhandlungen mit den Grundeigentümern die ersten Unterflurcontainer noch in diesem Jahr zu erstellen. Die öffentliche Auflage für die ersten Standorte wird in den kommenden Wochen erfolgen. In den kommenden Jahren werden laufend weitere Unterflurcontainer ergänzt, sodass das Konzept in vier bis fünf Jahren umgesetzt respektive abgeschlossen werden kann.

Entsorgung Papier und Karton neu geregelt
Ab 1. Januar werden Altpapier und Altkarton durch die Egger Transport AG Waldkirch gesammelt. Mit dem in der Gemeinde ansässigen Unternehmen wurde ein einjähriger Vertrag abgeschlossen. Neu werden Papier und Karton in der gesamten Gemeinde am gleichen Tag gesammelt. In den ungeraden Monaten wird der Karton und in den geraden Monaten das Papier gesammelt. Bislang wurden die Sammlungen jeweils durch die Schule oder Vereine (in Waldkirch und Bernhardzell separat) durchgeführt, was diesen etwas Geld in die Vereinskassen gespült hat. Aus Sicherheits- und Kostengründen (Transport von Kindern problematisch, Entschädigung der Vereine/Schule erfolgte über die Spezialfinanzierung, was nicht zulässig ist) werden diese Sammlungen aufgehoben. Der Gemeinderat hat entschieden, anstelle dieses Betrages aus der Spezialfinanzierung über den Fonds für Sport und Freizeit jährlich 15 000 Franken für Projekte der Schule und der Vereine zur Verfügung zu stellen. Die Vereine oder die Schule müssen dazu ein Konzept einreichen, in welchem sie aufzeigen, wie sie einen gemeinnützigen Anlass organisieren und durchführen wollen (inkl. Finanzierung). Abhängig vom Konzept und den aufgezeigten Kosten wird der Gemeinderat einen «Beitrag» aus dem Fonds sprechen. Pro Anlass können maximal 3000 Franken und jährlich insgesamt maximal 15 000 Franken beantragt werden. Im Verlaufe des Jahre werden die Erkenntnisse und Erfahrungen mit der Umsetzung des neuen Konzepts zusammengetragen und eine Neubeurteilung und Vergabe für die Folgejahre erstellt.

Sammlungen, Verwertung von Grüngut und Speiseresten
Die Grüngutsammelstellen in Waldkirch und Bernhardzell werden per 31. Dezember 2022 aufgehoben. Anstelle einer Bringsammlung wird eine Holsammlung eingeführt. Die dazu notwendigen Grüngutbehälter werden flächendeckend eingeführt. Dazu laufen aktuell Abklärungen für eine gemeinsame Beschaffung in der Gemeinde, über welche sich die Bürgerinnen und Bürger vergünstigt einen Grüngutcontainer erwerben können. Eine entsprechende Ausschreibung und Kommunikation wird in den nächsten Wochen folgen. Diese Grüngutcontainer können für die Entleerung entweder vor dem Haus oder bei den bestehenden «Abfallsammelbuchten» in den Quartieren vor der Sammlung abgestellt werden. Es werden zwei Grössen von Grüngutcontainern angeboten (240 lt. / 770 lt.). Die Preise für die Leerung der Behälter werden über unsere Website rechtzeitig kommuniziert. Die Container müssen mit einer kostenpflichtigen Kunststoffplombe versehen werden, welche im Detailhandel erworben werden kann.

Die Sammlung des Grüngutes wurde an die Schnider AG Engelburg vergeben. Diese erfolgt in der Regel zweiwöchentlich (März bis November) und die restliche Zeit gemäss den publizierten Daten im Abfallkalender. Nach der Sammlung wird das Grüngut der Axpo Biomasse AG zugeführt, welche nebst Grüngut auch Speisereste verwerten kann. Somit können wir neu ab 1. Januar 2023 in den Grüngutsammelbehältern nebst Grüngut auch Speisereste sammeln und verwerten lassen. Dies ist im Vergleich zur heutigen Lösung ein wesentlicher Vorteil, weil die Speisereste so nicht mehr im Abfall landen. Die Speisereste können in einem verschlossenen Kompost-Grünabfallbeutel ebenfalls im Grüngutcontainer deponiert werden. Weitere Informationen dazu folgen in den kommenden Mitteilungsblättern. Auch im Bereich der Grüngutentsorgung werden die Erkenntnisse aus der Neulösung nach einem Jahr zusammengetragen und überprüft.

 
Sammlung und Verwertung von Strauch- und Astmaterial
Bislang konnte bei der Grüngutsammelstelle in Waldkirch auch Strauch- und Astmaterial angeliefert werden. Ab dem 1. Januar 2023 gibt es die Sammelstelle nicht mehr. Wer grössere Mengen Astmaterial entsorgen möchte, kann direkt mit der IG Holzhack, Waldkirch, Kontakt aufnehmen. Die Abrechnung erfolgt dann direkt zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Weitere Informationen dazu sind dem Abfallkalender zu entnehmen.

Dankeschön für die geleistete Arbeit
Dem Gemeinderat ist bewusst, dass die Ablösung der alten Bringsammlung und Überführung in eine Holsammlung im Bereich Grüngut und Sammlung von Altpapier und Karton Veränderungen herbeiführen wird, welche nicht von allen als positiv erachtet werden. Dennoch sind wir überzeugt, dass die Vorteile dieser Neulösung nach einer Eingewöhnungsphase überwiegen, insbesondere deshalb, weil damit verschiedene Optimierungen und Verbesserungen erzielt werden konnten.

Wir möchten uns an dieser Stelle auch ganz herzlich bei den Personen und Organisationen sowie Vereinen herzlich bedanken, welche die Lösung der letzten Jahre, sei es bei der Durchführung von Papier- und Kartonsammlungen oder aber auch bei der Sicherstellung der Grüngutsammlungen und Verwertung unterstützt haben. Sie alle haben hervorragende Arbeit geleistet und sichergestellt, dass die Entsorgung von Abfällen und Wertstoffen in unserer Gemeinde problemlos funktioniert hat. Mit der Neulösung können wir nun der Entwicklung im gesamten Entsorgungsbereich und den angepassten gesetzlichen Vorgaben Rechnung tragen. Ein Dank gilt auch der Energie- und Umweltkommission, welche sich über längere Zeit intensiv mit dem Thema «Entsorgung» aus­einandergesetzt, verschiedene Lösungswege geprüft hat und letztendlich gemeinsam mit dem Gemeinderat mit voller Überzeugung hinter der Neulösung im Entsorgungsbereich steht.

dBauanzeige Nelkenstrasse 13, 9205 Waldkirch05.09.2022

Das Baugesuch liegt vom 06. September 2022 bis 19. September 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Demontage Ölheizung, Errichtung und Betrieb einer Erdsonden-Wärmepumpe
Baugrundstück: 2004
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Eilinger Monika, Nelkenstrasse 13, 9205 Waldkirch
Eilinger Marcel, Nelkenstrasse 13, 9205 Waldkirch











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Scheiwil 535, 9205 Waldkirch05.09.2022

Das Baugesuch liegt vom 06. September 2022 bis 19. September 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Demontage Holzheizung, Errichtung und Betrieb einer Erdsonden-Wärmepumpe
Baugrundstück: 649
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Wenzinger Gebhard, Scheiwil 535, 9205 Waldkirch











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dGiulia Wirth wird U18-Schweizermeisterin 400m Hürden01.09.2022

Die Waldkircherin Giulia Wirth hat sich für die Teilnahme an den Leichtathletik-Schweizermeisterschaften qualifiziert und am Wochenende, 27. und 28. August, in Riehen/BS den U18-Schweizer­meistertitel im 400-Meter-Hürden-Finale erkämpft. Der Gemeinderat und die Geschäftsleitung gratulieren Giulia Wirth ganz herzlich zur hervorragenden Leistung und wünschen ihr für die Zukunft weiterhin viel Erfolg und Freude im Leistungssport.[...]

dBrand Hofjüngerhütte aufgeklärt01.09.2022

Der Brandfall der Waldhütte der Hofjüngerkorporation im Mollenwald vom Januar 2022 konnte aufgeklärt werden. Die Ermittlungen der Kantonspolizei und der Jugendanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden waren erfolgreich und führten zur Ermittlung der mutmasslichen Täterschaft. Nun soll die Waldhütte am bewilligten Standort wiederaufgebaut werden.[...]
Die Waldhütte der Hofjüngerkorporation im Mollenwald in Waldkirch ist in der Nacht vom Freitag, 14., auf Samstag, 15. Januar, niedergebrannt. Eine Spaziergängerin informierte damals am frühen Samstagmorgen die Kantonale Notrufzentrale, welche die Feuerwehr aufbot und die bereits vollständig niedergebrannte Waldhütte sowie den danebenstehenden Holzunterstand vorfand. Die Feuerwehr konnte noch die restlichen Glutnester löschen. Eine mutmassliche Täterschaft konnte im Zuge der Ermittlungen durch die Kantonspolizei und die Jugendanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden ausfindig gemacht werden.Wiederaufbau geplant

Die Hofjüngerkorporation und die Gemeinde Waldkirch sind froh darüber, dass die mutmassliche Täterschaft zwischenzeitlich ermittelt werden konnte. Gespräche für die Planung und Umsetzung des Wiederaufbaus der beliebten Waldhütte und der Instandstellung der Feuerstelle sowie der Tische und Bänke sind im Gange. Die Bevölkerung wird darüber informiert, sobald die Details dazu geklärt sind. Wir danken der Kantonspolizei und der Jugendanwaltschaft für die umfassenden Abklärungen und Ermittlungen, welche letztendlich zur Ermittlung der mutmasslichen Täterschaft geführt haben.

dNeue Lernende: Wahl per 1. August 202301.09.2022

Die Lehrstelle als Kaufmann/Kauffrau ab 2023 wurde im Mitteilungsblatt Nr. 26 zur Bewerbung ausgeschrieben. [...]
Die Geschäftsleitung hat Larissa Graf aus Waldkirch als neue Lernende gewählt. Larissa Graf wird am 2. August 2023 ihre Lehrstelle bei uns antreten.

Wir heissen Larissa Graf bereits jetzt herzlich bei uns willkommen und wünschen ihr bis dahin alles Gute.

dWanderschafherden 25.08.2022

Das Treiben von Wanderschafherden in der vegetationslosen Zeit von November bis März ist eine alte Tradition und wird auch im Kanton St.Gallen seit Jahrzehnten unterstützt.[...]
Wenn Wanderherden über das Gebiet mehrerer Gemeinden getrieben werden, braucht es eine Bewilligung des Kantonstierarztes. Deshalb ist der kantonale Veterinärdienst mit den zuständigen Hirten im Austausch, damit es möglichst zu keinen Überschneidungen der Wandergebiete und keinen übermässigen Beanspruchungen von Feldern und Wäldern kommt. Zu Beginn der Wanderung erfolgt eine tierärztliche Kontrolle der Herden, um sicherzustellen, dass die Tiere gesund und gehfähig sind. Sichtbar trächtige Tiere dürfen nicht mitgeführt werden.

Es ist Sache der Hirten, bei den Boden- und Waldbesitzern die Erlaubnis für das Beweiden einzuholen. Im Laufe des Winters werden sämtliche Herden auch durch den Veterinärdienst kontrolliert.

Wie bereits in den vergangenen Jahren möchte die Gemeinde Waldkirch die Landwirte aktiv unterstützen. Falls jemand sein Grundstück grundsätzlich nicht für die Wanderschafherden zur Verfügung stellen möchte, kann der verantwortliche Grundeigentümer oder Pächter dies bis zum 8. September 2022 der Abteilung Landwirtschaft (058 228 79 19, jessica.kurer@waldkirch.ch) mitteilen. Besten Dank für die Zusammenarbeit.

dBauanzeige Dorfeggstrasse 8, 9205 Waldkirch22.08.2022

Das Baugesuch liegt vom 23. August 2022 bis 05. September 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Umnutzung / Umbau Einfamilienhaus in Familienzentrum
Baugrundstück: 1820
Bauherrschaft: Politische Gemeinde Waldkirch, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch
Grundeigentümer: Hofer Susanne, Rosenweg 14, 8112 Otelfingen










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Lerchenstrasse 13, 9304 Bernhardzell22.08.2022

Das Baugesuch liegt vom 23. August 2022 bis 05. Eptember 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Demontage Ölheizung, Errichtung und Betrieb einer Erdsonden-Wärmepumpe
Baugrundstück: 2086
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Kühne Bettina, Lerchenstrasse 13, 9304 Bernhardzell
Kühne Matthias, Lerchenstrasse 13, 9304 Bernhardzell










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dRobidog-Standorte – Mitwirkung durch die Bevölkerung18.08.2022

In den vergangenen Jahren wurden in der Gemeinde mehrere Robidog-Standorte erstellt und betrieben. Seither organisiert der Werkhof der Gemeinde die wöchentliche Leerung der Robidog-Behälter und die Befüllung mit neuen Säckli. In regelmässigen Abständen gehen bei der Gemeinde Anträge um Erstellung neuer Robidog-Standorte ein, welche aus verschiedenen Gründen abgelehnt werden mussten. Aufgrund dessen soll eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Nutzerinnen und Nutzer aus den Ortsteilen Waldkirch und Bernhardzell eingesetzt werden, die sich mit der Thematik auseinandersetzt und die bestehenden, aber auch allfällig fehlende Standorte evaluiert. [...]
Nur so ist es möglich, die Bedürfnisse und Erfahrungen der Nutzerinnen und Nutzer der Infrastrukturen besser zu kennen und das Netz der Robidog-Behälter in der Gemeinde zu optimieren oder ergänzen.

Personen, welche interessiert sind, in dieser Arbeitsgruppe mitzuwirken, melden sich bitte an gemeinde@waldkirch.ch oder per Telefon unter 058 228 79 00 bei Janina Hofer, Kanzlei.

dSportplatz Breiten – Kunstrasen wurde verlegt18.08.2022

Seit der letzten Information im Mitteilungsblatt sind die Arbeiten am Sportplatz Breiten mit grossen Schritten vorwärtsgekommen. Die Street Workout Anlage leuchtet in sattem Blau und ist bereit zur Benutzung. Die Teerbeläge der Zufahrtsstrasse und der Parkplätze sind eingebracht. Die Wiesenflächen auf der Anlage sind teils angesät oder für die Ansaat bereit. Die Beleuchtungsmasten stehen, die Zäune rund um den Sportplatz sind mit Gitterdraht versehen, es sind nur noch die Schlussarbeiten ausstehend. Bereit sind auch die Tore, die auf dem nordöstlichen Abstellplatz deponiert sind.[...]
Am meisten ins Auge sticht jedoch der tiefgrüne Kunstrasen, der vor einigen Tagen in breiten Bahnen auf der im Juli eingebrachten Elastikschicht verlegt wurde. In den letzten Tagen waren die Spezialisten dabei, die verschiedenen Linien und Spielfeldmarkierungen anzubringen, die notwendigen Löcher für die Bewässerungsdüsen und die Sportgeräte auszusparen sowie die Feldabschlüsse zu bereinigen. Das geschah alles in Handarbeit und mit grösster Präzision. Als letzte Markierung wurden bis Mitte August schliesslich die Elfmeterpunkte platziert. Damit ist der Sportplatz Breiten bereit für die Abnahme durch den Ostschweizer Fussballverband. Diese ist auf Ende August eingeplant. Das Spielfeld ist dann bereit für die Nutzung durch die Sportlerinnen und Sportler. Die offizielle Freigabe wird allerdings noch kommuniziert. Noch etwas länger andauern dürfte die Fertigstellung des Garderobengebäudes. Demnächst wird mit der Erstellung der Wand- und Bodenbeläge begonnen. Anschliessend können die Einrichtungsarbeiten in der Küche sowie den Nasszellen und Garderoben vorgenommen werden. Die Baukommission rechnet damit, dass das Garderobengebäude Ende September fertiggestellt sein wird und in Betrieb genommen werden kann. Die letzten Umgebungsarbeiten werden voraussichtlich erst Anfang 2023 erfolgen können. Die offizielle Einweihung der Sportanlage Breiten ist, wie bereits in Aussicht gestellt, für Frühling 2023 vorgesehen.

dBauanzeige Engi, 9304 Bernhardzell18.08.2022

Das Baugesuch liegt vom 19. August 2022 bis 01. September 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Tippi, Heizungsraum, Lager-Rüstraum, Folientunnel, Anlehngewächshaus, Hauseingang, Maschinenunterstand, Unterstand Kinderhaus/Kleintiere
Baugrundstück: 874
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Krapf Stefan, Engi 931, 9304 Bernhardzell










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Quellenstrasse 2, 9304 Bernhardzell15.08.2022

Das Baugesuch liegt vom 16. August 2022 bis 29. August 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Demontage Ölheizung, Errichtung und Betrieb einer Erdsonden-Wärmepumpe
Baugrundstück: 2020
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Lienhard Gerhard, Quellenstrasse 2, 9304 Bernhardzell











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Edlischwil 526, 9205 Waldkirch15.08.2022

Das Baugesuch liegt vom 16. August 2022 bis 29. August 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Einbau Zimmer und Ersatz Tor
Baugrundstück: 642
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Haag Fabian, Edlischwil 526, 9205 Waldkirch
Haag Marina, Edlischwil 526, 9205 Waldkirch










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dOAPB vom 12. bis 14. August im Dicken bewilligt11.08.2022

Die Organisatoren der Open-Air-Party Bernhardzell haben beim Kanton ein Gesuch um Bewilligung des Anlasses am Standort Dicken, Bernhardzell, eingereicht. Die Gemeinde hat dazu die Einhaltung der Vorgaben und Auflagen geprüft und stellt fest, dass diese eingehalten werden können. Aus diesem Grund und im Sinne der Gleichbehandlung hat die Gemeinde der Bewilligung durch den Kanton zugestimmt. Die Bewilligung beinhaltet Live-Musik, am Freitag und Samstag jeweils bis 24.00 Uhr.[...]

dWillkommen, Beatriz da Silva Pinhal11.08.2022

​Am Montag startet unsere neue Lernende Beatriz da Silva Pinhal ihre dreijährige Berufsbildung zur Kauffrau öffentliche Verwaltung. Beatriz ist in Waldkirch wohnhaft und wir freuen uns, sie in unserem Team willkommen heissen zu dürfen. Wir wünschen Beatriz für ihre bevorstehende Lehrzeit alles Gute und viel Erfolg. [...]

dRückblick 1.-August-Feier – herzlichen Dank11.08.2022

Am Montag, 1. August, fand im Werkhof Buechwisen die offizielle 1.-August-Feier der Gemeinde Waldkirch, organisiert durch die Bäuerinnen Waldkirch, Volley Waldkirch und den Feuerwehrverein Waldkirch-Bernhardzell, statt. [...]
Bei perfekten Wetterbedingungen, bester Unterhaltung durch den Jodlerclub am Tannenberg, Alphornbläser und einen Fahnenschwinger, durften sich die Gäste auch kulinarisch verwöhnen lassen. Für Speis und Trank war also, nebst der abwechslungsreichen Unterhaltung, ebenso gesorgt. An dieser Stelle bedankt sich der Gemeinderat herzlich bei den Organisatoren, den Sängerinnen und Sängern, den Alphornbläsern und dem Fahnenschwinger sowie bei allen Helferinnen und Helfern und natürlich auch bei den vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für Ihre Beiträge sowie für die Teilnahme an diesem gelungenen Anlass.

dVerkauf der Liegenschaft Steig an adasgo Immobilien AG, Waldkirch11.08.2022

Der Gemeinderat hat in seiner Liegenschaftenstrategie kommuniziert, dass Liegenschaften ohne strategischen Mehrwert für unsere Gemeinde nicht weiter im Portfolio der Gemeinde geführt werden sollen. Bei diesen Liegenschaften handelt es sich meist auch um solche, welche einen enorm hohen Investitionsbedarf aufweisen. Dennoch soll die Gelegenheit genutzt werden, Räumlichkeiten für die Gemeinde vorübergehend zu nutzen, damit aktuelle Bedürfnisse abgedeckt werden können. Eine dieser Liegenschaften ist die Liegenschaft Steig, Waldkirch. [...]
Speziell an dieser Liegenschaft ist, dass das Gebäude erhaltens- und schützenswert ist. Nicht zuletzt auch dadurch, wird bei einer Sanierung ein enorm hohes Investitionsvolumen ausgelöst. Aufgrund dessen hat der Gemeinderat das ehemalige Schulhaus Steig im Dezember 2021 öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben. Der Gemeinderat hat in der Ausschreibung deutlich gemacht, dass mit einem Verkauf Auflagen verbunden sind. Zwischenzeitlich konnte ein einheimischer Investor gefunden werden, welcher die engen Auflagen der Gemeinde akzeptiert und dem Gemeinderat ein entsprechendes Vorprojekt eingereicht hat. Es handelt sich um die adasgo Immobilien AG mit Sitz in Waldkirch.

Vier Interessenten nach Ausschreibung 
Die Ausschreibung zum Verkauf der Liegenschaft Steig erfolgte im Mitteilungsblatt der Gemeinde Waldkirch vom 17. Dezember 2021. Darin wurden die Rahmenbedingungen und Auflagen für einen Verkauf angegeben. Unter anderem mussten die Interessenten in einer Vorstudie die geplante Nutzung der Liegenschaft sowie des Aussenbereichs aufzeigen und akzeptieren, dass das Gebäude nicht abgebrochen werden darf, sondern saniert werden muss. Auf die Ausschreibung hin meldeten sich vier Kaufinteressenten bei der Gemeinde, wovon drei nach der Besichtigung der Liegenschaft das Interesse nicht aufrechterhielten. Die adasgo Immobilien AG hielt ihr Kaufinteresse aufrecht und reichte fristgerecht ein Konzept ein. Eigentümer resp. Aktionäre der adasgo Immobilien AG, Waldkirch, sind Andreas Schweiss und Bettina von Mentlen Schweiss, welche in Waldkirch wohnhaft sind. Diesen liegt die Entwicklung der Gemeinde und die Zukunft der Liegenschaft Steig sehr am Herzen. 
Aus diesem Grund haben sie sich um den Kauf der Liegenschaft und deren Sanierung beworben. Das vorgestellte Konzept entspricht den Vorstellungen des Gemeinderats, denn das Gebäude bleibt erhalten, wird saniert und anschliessend für Wohnraum im Zentrum von Waldkirch zur Verfügung gestellt. Weiter ist auf dem Grundstück die Erstellung eines Pavillons geplant, der für eine öffentliche Nutzung zur Verfügung gestellt werden soll. 

Verkauf mit Win-win-Situation und Auflagen
Mit dem Verkauf der Liegenschaft Steig an die adasgo Immobilien AG werden die Gemeinde und auch die interessierte Käuferschaft eine Win-win-Situation erzielen. Der Gemeinderat möchte die Liegenschaft nicht selber sanieren, aber das schützenswerte Gebäude im Zentrum von Waldkirch zwingend erhalten, was auch im Interesse vieler Bürgerinnen und Bürger ist. Die Sanierung, welche mehrere Millionen Franken kosten wird, soll nicht durch die Gemeinde beziehungsweise den Steuerzahler, sondern durch private Investoren erfolgen. Und zu guter Letzt kann die Gemeinde die neu geplanten Räumlichkeiten im Pavillon anmieten, so lange, wie diese benötigt werden und bis Klarheit herrscht, wie die Sanierung oder ein Neubau des Mehrzweckgebäudes Bünt geplant und realisiert werden soll. 

Infoveranstaltung und Urnenabstimmung
Der Gemeinderat hat entschieden, das Gebäude im Rahmen des erhaltenen Angebots und des vorgelegten Vorprojekts an die adasgo Immobilien AG zu einem Betrag von 1,4 Millionen Franken zu verkaufen. Die Handänderungs- und Grundbuchgebühren gehen vollständig zulasten der Käuferschaft. Weiter wird im Grundbuch eine Anmerkung eingetragen, dass das Gebäude nicht abgerissen werden darf. Die Gemeinde hat zudem bis auf Weiteres das Recht, die Räumlichkeiten im neu zu erstellenden Pavillon anzumieten, so lange dies für die Gemeinde notwendig ist. Zudem ist im Kaufvertrag ein an Bedingungen geknüpftes Rückkaufsrecht zugunsten der Gemeinde vorgesehen. 
Über den Verkauf der Liegenschaft entscheidet abschliessend die Bürgerschaft an der Urne. Somit wird über den Verkauf und das geplante Projekt ein ausführliches Gutachten ausgearbeitet, welches der Bürgerschaft rechtzeitig vor der Urnenabstimmung vom 27. November 2022 vorgelegt wird. Die Bevölkerung wird zudem im Herbst 2022 zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, an welcher der Gemeinderat über die Liegenschaftenstrategie und den Verkauf der Liegenschaft Steig ausführlich informieren wird. 

dMitfahrbänkli in Bernhardzell11.08.2022

An der St. Gallerstrasse in Bernhardzell wird ab sofort ein «Mitfahrbänkli» für Personen, welche eine Mitfahrgelegenheit in Richtung Engelburg suchen, angeboten.[...]
Der Wunsch nach einer solchen Möglichkeit hat das Komitee für das Alter (KfdA) aufgrund verschiedener Anregungen aus der Bevölkerung beim Gemeinderat eingereicht. Auf der Suche nach verschiedenen Standortmöglichkeiten, welche auch in Bezug auf die Sicherheit allen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern gerecht werden, konnte der Standort bei der Zufahrt zum Parkplatz der Mehrzweck-halle Bernhardzell festgelegt werden.

Wie funktioniert das Mitfahrbänkli?
Wer Richtung Engelburg mitfahren möchte, kann sich auf das beschriftete Mitfahrbänkli setzen. Automobilisten, welche von Waldkirch in Richtung Engelburg unterwegs sind und jemanden mitnehmen möchten, können dann auf den Parkplatz des Mehrzweckgebäudes Bernhardzell fahren und dort die Person auf dem Mitfahrbänkli mitnehmen.
Die Lösung mit einem Mitfahrbänkli wurde bereits in verschiedenen Gemeinden umgesetzt und funktioniert, so wie wir auf Anfrage informiert wurden, bestens. Der Gemeinderat hat dem Vorhaben zugestimmt und die Kosten für die Platzierung des Bänklis sowie der Beschriftung übernommen. Der Gemeinderat beobachtet die Nutzung des Mitfahrbänklis und wird aufgrund der gemachten Erfahrungen später über einen Ausbau eines solchen Angebotes auf anderen Strecken und an anderen Standorten entscheiden. 

d«Fest der Feste» auf dem Ballenberg 11.08.2022

Zwei kostenlose Familien-Tageskarten zu vergeben.[...]
An den Wochenenden vom 24./25. September und 1./2. Oktober lädt das Freilichtmuseum Ballenberg unter dem Titel «Fest der Feste» zu einem Generationenerlebnis ein. 15 regionale Feste und Herbsttraditionen aus der ganzen Schweiz treffen sich auf dem Ballenberg: Im Zentrum stehen dabei Dörfer und Städte, Talschaften, Alpgenossenschaften und Vereine, die für einmal gemeinsam Auszüge aus ihrem herbstlichen Festtagsbrauchtum und ihrem kulinarischen und kulturellen Erbe erleb- und geniessbar machen. Möchten Sie und Ihre Familie am «Fest der Feste» dabei sein? Die Gemeinde Waldkirch vergibt zwei kostenlose Familien-Tageskarten im Wert von 89 Franken. Eine Familien-Tageskarte berechtigt zu einem Eintritt an einem Tag Ihrer Wahl für zwei Erwachsene und bis zu vier Kindern im Alter von 6 bis 16 Jahren. Bereitgestellt wird das Familienticket durch die Partnerschaft zwischen dem «Fest der Feste» und dem Schweizerischen Gemeindeverband. 
Interessierte Einwohnerinnen und Einwohner können sich per E-Mail an gemeinde@waldkirch.ch oder per Telefon unter 058 228 79 12 melden. 

dBauanzeige Buchenstrasse 7, 9205 Waldkirch09.08.2022

Das Baugesuch liegt vom 10. August 2022 bis 23. August 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Demontage Ölheizung, Errichtung und Betrieb einer Erdsonden-Wärmepumpe
Baugrundstück: 574
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Scola Claudio, Buchenstrasse 7, 9205 Waldkirch
Scola Rochelle, Buchenstrasse 7, 9205 Waldkirch










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dAustritt Conni Edelmann und Regula Ferranti 28.07.2022

Die beiden Reinigungsmitarbeiterinnen Conni Edelmann und Regula Ferranti haben ihr Arbeitsverhältnis bei der Gemeinde Waldkirch per Ende Juni 2022 gekündigt. ​Beide waren seit über 20 Jahren für die Reinigung des Gemeindehauses zuständig und sind dieser Tätigkeit stehts pflichtbewusst und zuverlässig nachgegangen. [...]
Für die geschätzte und sehr pflichtbewusste Arbeitserfüllung über die vielen Jahre sowie die Treue zur Gemeinde Waldkirch möchten wir uns auch an dieser Stelle ganz herzlich bedanken! Wir wünschen den Beiden für die kommenden Jahre nur das Allerbeste, viel Glück und Gesundheit. 

Neulösung Reinigung 
Neu wird die Reinigung des Gemeindehauses seit dem 1. Juli durch die Firma Pronto Reinigungen AG aus St. Gallen durchgeführt.

dHerzliche Gratulation zum bestandenen Lehrabschluss28.07.2022

Unser Lernender Deen Nuhanovic hat seine dreijährige Ausbildung zum Kaufmann öffentliche Verwaltung erfolgreich abgeschlossen. 
[...]
Der Gemeinderat, die Geschäftsleitung und die Mitarbeitenden der Gemeinde Waldkirch gratulieren ihm ganz herzlich zu diesem tollen Erfolg. Deen Nuhanovic ist per Ende Juni aus der Gemeinde Waldkirch ausgetreten um die RS zu absolvieren. Wir wünschen ihm für die Zukunft nur das Allerbeste und danken ihm für die wertvolle Zusammenarbeit!

dPaleggo Festival vom 29. bis 31. Juli in Waldkirch bewilligt28.07.2022

​Die Organisatoren des Musikfestival Paleggo haben beim Kanton ein Gesuch um Bewilligung des Anlasses auf der Eggwiesen, Edlischwil, eingereicht. [...]
Die Gemeinde hat dazu die Einhaltung der Vorgaben und Auflagen geprüft und stellt fest, dass diese Vorgaben und Auflagen eingehalten werden können. Aus diesem Grund und im Sinne der Gleichbehandlung hat die Gemeinde der Bewilligung durch den Kanton zugestimmt. Die Bewilligung beinhaltet Live-Musik, am Freitag- und Samstagabend jeweils bis 2.00 Uhr.

dFeuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe28.07.2022

Im Kantonsgebiet fiel zwar in den vergangenen Tagen Regen, doch das Wasser durchdrang die Baumkronen nicht. Der Boden bleibt somit trocken. Aufgrund anhaltender Trockenheit hat der Kanton St. Gallen per 27. Juli folgende Allgemeinverfügung erlassen:[...]
  • Im Wald und in Waldesnähe (200 m) ist das Entzünden von Feuer und das Abbrennen von Feuerwerk sowie das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern und Rauchwaren bis auf Widerruf verboten.
  • Im gesamten Gebiet des Kantons St.Gallen ist das Steigenlassen von Himmelslaternen (auch Ballone mit Wunderkerzen, Kong-Ming-Laternen, Glück- oder Wunschlaternen) bis auf Widerruf verboten.
Die Fachleute raten, auch bei genügend Abstand zum Wald im Privatgarten oder auf öffentlichen Plätzen zu grosser Vorsicht: Vulkane sollten nicht in der Nähe von Bäumen entzündet werden. Auch sollte kein Feuerwerk an Bäumen festgemacht werden (Bienen, Sonnen, usw.).

Die Allgemeinverfügung des Kantons St. Gallen tritt am 27. Juli, um 8.00 Uhr in Kraft. Sie ergeht unter Hinweis auf Art. 45 FSG, wonach mit Busse bestraft wird, wer Bestimmungen des Gesetzes über den Feuerschutz vorsätzlich oder fahrlässig verletzt. Weitere Informationen und Hinweise sind auf der Website des Kantons St. Gallen unter www.sg.ch zu finden. 

dKein Feuer und Feuerwerk im Wald und in Waldesnähe27.07.2022

Ab Mittwoch, 27. Juli 2022 gilt im Kanton St.Gallen ein Verbot von Feuer und Feuerwerk im Wald und in Waldesnähe (200 Meter). Die Gewitter in den vergangenen Tagen haben zu keiner Entspannung der Trockenheit im St.Galler Wald geführt. Im Kantonsgebiet fiel zwar in den vergangenen Tagen Regen. Doch das Wasser durchdrang die Baumkronen nicht. Der Boden bleibt somit zu trocken.
Das Sicherheits- und Justizdepartement verfügt deshalb per Allgemeinverfügung bis auf Weiteres ein Feuer- und Feuerwerksverbot in Waldesnähe.

 Ab 27.7.2022 gilt im Wald und im Abstand von 200 Metern zum Wald:



Übertretungen werden nach Art. 45 des Gesetzes über den Feuerschutz (sGS 871.1.) bestraft. Das Verbot gilt auch in Privatgärten und für Höhenfeuer, die im Abstand von weniger als 200 Metern zum Wald liegen. Im Zweifelsfall soll auf das Entfachen verzichtet werden. Das Verbot gilt bis auf Weiteres. Die nächste Lagebeurteilung findet am 2. August 2022 statt. 
Die Fachleute raten, auch bei genügend Abstand zum Wald im Privatgarten oder auf öffentlichen Plätzen zu grosser Vorsicht: Vulkane sollten nicht in der Nähe von Bäumen entzündet werden. Auch sollte kein Feuerwerk an Bäumen festgemacht werden (Bienen, Sonnen, etc.).
[...]

dBauanzeige Felsenhof, 9205 Waldkirch14.07.2022

Das Baugesuch liegt vom 15. Juli 2022 bis 28. Juli 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Photovoltaikanlage (an Scheunenwand)
Baugrundstück: 527
Bauherrschaft: Lehner Martin, Felsenhof 427, 9205 Waldkirch
Lehner Martina, Felsenhof 427, 9205 Waldkirch
Grundeigentümer: Lehner Martin, Felsenhof 427, 9205 Waldkirch










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Lee 1551, 9304 Bernhardzell14.07.2022

Das Baugesuch liegt vom 15. Juli 2022 bis 28. Juli 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Anbau Terrasse
Baugrundstück: 1824
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Stamo Immo AG, Höhenstrasse 20, 9300 Wittenbach










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Oberdorfstrasse 16, 9205 Waldkirch13.07.2022

Das Baugesuch liegt vom 14. Juli 2022 bis 27. Juli 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Demontage Ölheizung, Errichtung und Betrieb einer Erdsonden-Wärmepumpe
Baugrundstück: 1391
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Hagger Christine, Oberdorfstrasse 16, 9205 Waldkirch
Hagger Christoph, Oberdorfstrasse 16, 9205 Waldkirch











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Sonnenrainstrasse 6, 9205 Waldkirch11.07.2022

Das Baugesuch liegt vom 12. Juli 2022 bis 25. Juli 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Demontage Ölheizung, Errichtung und Betrieb einer Erdsonden-Wärmepumpe
Baugrundstück: 1242
Bauherrschaft und
Grundeigentümer:
Wick Roman, Sonnenrainstrasse 6, 9205 Waldkirch
Wick Selina, Sonnenrainstrasse 6, 9205 Waldkirch











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige St. Pelagibergstrasse, 9205 Waldkirch07.07.2022

Das Baugesuch liegt vom 08. Juli 2022 bis 21. Juli 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Neubau Unterstand
Baugrundstück: 588
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Holzimprägnierwerk AG, Waldkirch, St. Pelagibergstrasse 34, 9205 Waldkirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

d​Vorab-Information: Strompreise 202307.07.2022

Entwicklung am Strommarkt
Die Strommarktpreise sind 2021 unter anderem aufgrund höherer Brennstoff- und CO2-Preisen sowie Kraftwerksausfällen und -abschaltungen stark angestiegen. Die Entwicklung führte dazu, dass die Strompreise an den Grosshandelsmärkten Ende des letzten Jahres die mit Abstand höchsten Werte seit Jahren erreichten. Mit dem Kriegsausbruch in der Ukraine hat sich die bereits angespannte Preissituation weiter verschärft. Energieversorgungsunternehmen wie die TBW, welche den Strom mehrheitlich am Markt beschaffen und über keine nennenswerten Eigenproduktion verfügen, sind stark von der aktuellen Entwicklung betroffen. Dies nachdem in den vergangenen Jahren von sehr tiefen Beschaffungspreise profitiert werden konnte.[...]
Strompreise Schweiz
Gemäss einer Umfrage des VSE (Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen) werden im kommenden Jahr über die Hälfte der befragten EVUs ihre Strompreise teils massiv erhöhen müssen. Die Bandbreite des Strompreisanstiegs ist dabei von EVU zu EVU unterschiedlich und liegt teilweise weit auseinander. Die Unterschiede hängen wesentlichen davon ab, ob Strom mehrheitlich aus Eigenproduktion stammt oder am Markt beschafft wird sowie ob die Beschaffung eher kurz- oder langfristig ausgelegt ist.

TBW Strompreise
Die Kalkulation der Strompreise 2023 der Technischen Betriebe Waldkirch (TBW) läuft aktuell auf Hochtouren und ist noch nicht abgeschlossen. Dennoch ist schon jetzt absehbar, dass bedingt durch stark gestiegene Beschaffungskosten am Strommarkt, steigende Netznutzungskosten (Vorlieferanten) sowie höheren Abgaben sich die TBW Strompreise annähernd verdoppeln dürften. Betroffen davon sind alle Kunden- und Tarifgruppen der TBW.

TBW Rückliefervergütungen
Auch die Vergütungen für die Stromrücklieferung werden erhöht. Dies weil die Vergütungsansätze von Stromrücklieferungen gesetzlich an die Kosten der Energiebeschaffung gekoppelt sind. So werden die Vergütungsansätze für Strom aus dezentralen Produktionsanlagen (bei den TBW hauptsächlich Photovoltaikanlagen) sogar noch etwas stärker zulegen wie die Strompreise.

Die TBW Strompreise 2023 müssen bis Ende August 2022 durch den Gemeinderat beschlossen und der Eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom (unabhängige staatliche Regulierungsbehörde im Elektrizitätsbereich) gemeldet werden. Im Anschluss daran erfolgt die offizielle Kommunikation der TBW Strompreise.

dBauanzeige Laubbach 348, 9205 Waldkirch05.07.2022

Das Baugesuch liegt vom 06. Juli 2022 bis 19. Juli 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Abbruch Wohnhaus und teilweise Remise / Ersatzbau Wohnhaus
Baugrundstück: 2370
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Oberholzer Agnes, Hohenrainstrasse 7, 9205 Waldkirch
Oberholzer Rainer, Hohenrainstrasse 7, 9205 Waldkirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dOAP Bernhardzell ­vom 12. bis 14. August im Dicken bewilligt30.06.2022

Die Organisatoren der Open Air Party Bernhardzell haben beim Kanton ein Gesuch um Bewilligung des Anlasses am Standort Dicken, Bernhardzell, eingereicht. Die Gemeinde hat dazu die Einhaltung der Vorgaben und Auflagen geprüft und stellt fest, dass diese Vorgaben und Auflagen eingehalten werden können. Aus diesem Grund und im Sinne der Gleichbehandlung hat die Gemeinde der Bewilligung durch den Kanton zugestimmt. Die Bewilligung beinhaltet Live-Musik am Freitag und Samstag bis 24.00 Uhr.[...]

dPaléggo Festival vom 29. bis 31. Juli in Waldkirch bewilligt30.06.2022

Die Organisatoren des Musikfestival Paléggo haben beim Kanton ein Gesuch um Bewilligung des Anlasses auf der Eggwiesen, Edlischwil, eingereicht. Die Gemeinde hat dazu die Einhaltung der Vorgaben und Auflagen geprüft und stellt fest, dass diese Vorgaben und Auflagen eingehalten werden können. Aus diesem Grund und im Sinne der Gleichbehandlung hat die Gemeinde der Bewilligung durch den Kanton zugestimmt. Die Bewilligung beinhaltet das Abspielen von Live-Musik am Freitag und Samstag bis 2.00 Uhr.[...]

dNeuerungen bei der Entsorgung30.06.2022

Der Gemeinderat hat im Bereich Entsorgung verschiedene Neuerungen beschlossen, welche per 1. Januar 2023 in Kraft treten werden. Er hat aufgrund der nicht mehr kostendeckenden Abfallrechnung der Gemeinde Waldkirch die Energie- und Umweltkommission damit beauftragt, die Siedlungsabfallentsorgung auf Gemeindegebiet grundsätzlich zu überprüfen. Dabei wurde auch die Erstellung eines Entsorgungsparks geprüft. Bei allen Varianten stimmten allerdings der ­finanzielle Aufwand und Ertrag nicht überein, weshalb eine solche Lösung verworfen wurde. Die Sammelstelle beim Werkhof soll bestehen bleiben. Im Bereich Papier- und Kartonsammlungen und Grüngut werden neue Wege eingeschlagen. Die Einführung der Unterflurcontainer ist auf gutem Weg und bereits dieses Jahr sollen solche erstellt und in Betrieb genommen werden.[...]
Papier- und Kartonsammlungen
Neu werden die Papier- und Kartonsammlungen durch Dritte übernommen und nicht mehr durch die Schule und die Vereine durchgeführt. Dies unter anderem aus Kosten- und Sicherheitsgründen. Anstelle des Zustupfs aus der Spezialfinanzierung Abfall, können die Vereine neu durch generelle Dienstleistungen von einem Zustupf aus dem Fonds für Sport und Freizeit profitieren. Sie müssen dafür ein Konzept einreichen. Die Voraussetzungen werden der Schule und den Vereinen kommuniziert.

Grüngutsammlungen
Bei den Grüngutsammelstellen geht die Gemeinde auf Empfehlung der Energie- und Umweltkommission ebenfalls neue Wege. Die bisherigen Sammlungen entsprachen nicht dem Verursacherprinzip und konnten auch nicht kostendeckend geführt werden, selbst wenn die Grundgebühr und die Gebühr für die Grüngutkarten von 70 Franken auf 100 Franken angehoben wurden. Aus diesem Grund wird für die Sammlung von Grüngut ab dem 1. Januar 2023 eine Abhollösung eingeführt, welche bereits in zehn von elf Gemeinden in der Umgebung Einzug gehalten hat. Die Einführung von Sammelcontainern pro Haushalt ist in den Kommunen weit verbreitet und hat sich bewährt. Diese Lösung entspricht dem Verursacherprinzip, auch wenn die Kosten für den Verursacher, je nach Anfall von Grüngut, insgesamt leicht höher ausfallen werden. Der Betrieb der Grüngutsammelstellen in Waldkirch und Bernhardzell wird per 31. Dezember 2022 eingestellt. Offen ist aktuell noch die Frage, wie das Grüngut verwertet wird. Dazu gibt es verschiedene Varianten, welche aktuell noch in Prüfung sind. Dazu werden wir Sie über das Mitteilungsblatt wieder informieren.

Unterflurbehälter (UFB)
Das Konzept zur Umsetzung und Einführung von Unterflurbehältern ist erstellt und durch den Gemeinderat genehmigt worden. Im Budget 2022 hat der Gemeinderat entsprechende Finanzmittel eingestellt, damit in Waldkirch und Bernhardzell erste UFB platziert werden können. Aktuell sind noch einige Abklärungen für die Standorte sowie die Vorbereitungen für das Einreichen der entsprechenden Baugesuche in Arbeit. Es ist jedoch nach wie vor vorgesehen, in diesem Jahr insgesamt vier UFB zu platzieren und in Betrieb zu nehmen. Die Finanzierung erfolgt über die Investitionsrechnung und die Amortisation hat über die Spezialfinanzierung Abfall zu erfolgen.

Informationsanlass vom 29. Juni
Am Mittwoch, 29. Juni, hat der Gemeinderat einen Informationsanlass zu den Neuerungen durchgeführt. Dabei wurden die Veränderungen, welche per 1. Januar 2023 eingeführt werden, im Detail erläutert. Weitere Details zur Umsetzung der Neuerungen werden in den kommenden Mitteilungsblättern kommuniziert.

dSportplatz Breiten – Endspurt30.06.2022

Wir haben im Mitteilungsblatt Nr. 18 vom 6. Mai letztmals über den Stand der Arbeiten beim Sportplatz Breiten informiert. Seither hat sich rund um das Bauprojekt einiges getan: Die Verdichtung des Unterbaus des Kunstrasenspielfeldes ist nach längeren Verzögerungen endlich abgeschlossen und der Innenausbau des Garderobengebäudes macht rasche Fortschritte. Alles in allem kann festgestellt werden, dass beim Sportplatzprojekt der Endspurt begonnen hat.[...]
Während die letzten Schüttungen und die notwendigen Senkungsmessungen vorgenommen wurden, konnten die Arbeiten am Garderobengebäude und an der Umgebung des Spielfeldes vorangetrieben werden. So wurden die Geräte für die Streetwork-Anlage montiert und der blaue Fallschutzbelag eingebracht. Weiter wurden die Masten für die Beleuchtung sowie die Stangen für die Ballfänge, Pfosten und Handläufe gesetzt und an einigen Stellen bereits erste Ansaaten vorgenommen. Mit der Fertigstellung des Unterbaus ist der Zeitpunkt für die Einbringung des Grundbelages für den Sportplatz resp. den Kunstrasen gekommen. Er soll zusammen mit den Belägen für die Zufahrt und die Parkplätze noch vor den Sommerferien eingebracht werden. Damit können die Schlussarbeiten für den Kunstrasen voraussichtlich noch vor Ende Juli 2022 erfolgen. Die Baukommission ist zuversichtlich, dass das Kunstrasen-Spielfeld sogar auf Beginn des neuen Schuljahres in Betrieb genommen werden kann. Die abschliessenden Umgebungsarbeiten werden sich allerdings noch bis Anfang 2023 hinziehen. Mit dem Entscheid des Gemeinderates, dass das Einweihungsfest für den Sportplatz erst nach der Betriebsaufnahme im Herbst, nämlich im Frühjahr 2023, stattfinden soll, können die Abschlussarbeiten bestens koordiniert werden. An dieser Stelle gebührt der gesamten Baukommission, vorab dem Präsidenten Daniel Fürer, aber auch den Unternehmern und Handwerkern für die umsichtige und gute Arbeit ein herzliches Dankeschön.

dBauanzeige Büchelwisstrasse 2a, 9304 Bernhardzell29.06.2022

Das Baugesuch liegt vom 30. Juni 2022 bis 13. Juli 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Anbau Wohnhaus
Baugrundstück: 2286
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Grillo Monika, Büchelwisstrasse 2a, 9304 Bernhardzell
Grillo Raffaelle, Büchelwisstrasse 2a, 9304 Bernhardzell










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Grütt 1006, 9304 Bernhardzell28.06.2022

Das Baugesuch liegt vom 29. Juni 2022 bis 12. Juli 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Anbau Carport und Vergrösserung eines Fensters
Baugrundstück: 1062
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Büchler Alfred, Grütt 1006, 9304 Bernhardzell










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dAufbau Tagesstrukturen – Mittagstisch – Koordinationsstelle 23.06.2022

Der Gemeinderat Waldkirch hat einen Ausbau der familienergänzenden Angebote beschlossen, um die schulergänzende Betreuungssituation von Schulkindern in unserer Gemeinde auszubauen sowie Begeg-nungen der Waldkircher Familien zu fördern. Im Herbst 2022 soll deshalb am Standort Dorfeggstrasse 8 in Waldkirch ein Pilotbetrieb für das Angebot Mittagstisch, Tagesstrukturen und Koordinationsstelle gestartet werden. Ziel ist es, erste Erfahrungen zu sammeln.
[...]
Pilotbetrieb Familienzentrum Waldkirch ab Herbst
Mit dem Familienzentrum Waldkirch erhält die Gemeinde ein Ort der Vernetzung und Koordination bestehender Angebote rund um Familien sowie ein Nährboden für neue Ideen. Bereits im Jahre 2018 hat der Gemeinderat dem Themenbereich der frühen Förderung eine hohe Bedeutung zugemessen und ein Projekt zum Thema «Kind – Jugend – Familie» initiiert. Damals wurden der ehemalige Gemeinderat Beat Strittmatter und die damalige Jugendarbeiterin Jenny Heeb mit verschiedenen Abklärungen beauftragt. Aufgrund erster Erkenntnisse setzte der Gemeinderat im Dezember 2020 eine Projektgruppe ein. Als Projektleiterin wurde Jenny Heeb bestimmt. Sie konnte auch nach dem Arbeitsstellenwechsel diese Projektleitung weiterführen. Der Arbeitsgruppe, unterstützt durch Fachpersonen der Pädagogischen Hochschule St. Gallen, Zentrum frühe Bildung, Fach- und Prozessberatung wurde der Auftrag erteilt, ein Vorprojekt «Begegnungszentrum» für die Gemeinde Waldkirch auszuarbeiten. Diese Arbeitsgruppe, ursprünglich noch unter der Leitung von Beat Strittmatter und ab 2021 unter der Leitung von Gemeinderat Urban Sutter und der Projektleiterin Jenny Heeb setzte sich weiter aus verschiedenen Akteurinnen und Akteuren aus der frühen Bildung, Betreuung, Beratung und Begegnung der Gemeinde Waldkirch zusammen. Das Vorprojekt hat den Bedarf bestätigt, dass eine Vernetzung und Koordination bestehender Angebote sowie ein einfacher Zugang für Familien an einem Ort in Waldkirch einen wichtigen Mehrwert bietet. 

Standort für Aufbau des Pilotbetriebs gefunden
Der Pilotbetrieb für das Familienzentrum Waldkirch findet für zwei Jahre an der Dorfeggstrasse 8 statt und wird am 24. Oktober für die Waldkircher Familien eröffnet. Die Liegenschaft wird bis dahin noch leicht renoviert. Für den Betrieb des Familienzentrums hat der Gemeinderat die Fiorino AG mit einer Koordinationsstelle in einem Pensum von 30 Prozent beauftragt. Waldkirch hat bereits gute Erfahrung mit «Fiorino» gemacht, welche die Kita und den Mittagstisch in Waldkirch betreibt. Die Zusammenarbeit bietet unter anderem die Vorteile, dass während der ganzen Woche die Erreichbarkeit sowie Stellvertretung durch Fiorino sichergestellt sind und auf eine breite Erfahrung in der familienergänzenden Betreuung zurückgegriffen werden kann. Die Koordinationsstelle Familienzentrum Waldkirch wird ab August 2022 durch Gresa Keka Hajdari besetzt. Gresa wird daneben als stellvertretende Kitaleiterin in Waldkirch tätig sein. Ab ihrem Start bis zu den Herbstferien wird die Koordinationsstelle noch nicht für Familien erreichbar sein. Sie wird sich in dieser Zeit mit Vorbereitungsarbeiten und der Vernetzung mit den bestehenden Akteurinnen und Akteuren in Waldkirch beschäftigen. In den Räumlichkeiten des Familienzentrums wird nebst der Koordinationsstelle auch die schulergänzende Tagesbetreuung integriert sein.

Schulergänzende Betreuung im «TAGi» Waldkirch ab August 
In der Tagesbetreuung «TAGi» Waldkirch werden Schulkinder ab dem 1. Kindergarten bis zur 6. Primarklasse vor und nach dem Schulunterricht betreut. Der bestehende Mittagstisch der Schule wird darin integriert. Der Gemeinderat reagiert damit auf die zunehmende Bedeutung der familienergänzenden ­Betreuung bei der Wahl des Wohnortes. Darüber hinaus greift er dem Kanton St. Gallen vor, welcher ein Gesetz erlassen wird, welches allen Schulen den Betrieb eines schulergänzenden Betreuungsangebots ab 2023 vorschreibt. Die «TAGi» Waldkirch, welche weiterhin durch die Fiorino Kinderbetreuung betrieben wird, bietet ab dem 8. August für alle Kinder aus Waldkirch eine schulergänzende Betreuung, speziell abgestimmt auf die Bedürfnisse der Kindergarten-/Schulkinder, an. Mit dem neuen Angebot ergeben sich verschiedene Vorteile:
  • Die Öffnungszeiten der TAGi sind auf die Schulzeiten abgestimmt und decken eine umfängliche Betreuung der Kinder während der ganzen Woche und in den Ferien ab.
  • Das Angebot ist optimal auf die Schulkinder abgestimmt und durch Fachpersonen geleitet.
  • Durch die einzeln wählbaren Betreuungsmodule ergeben sich finanzielle Vorteile für die Eltern.
Der Start der «TAGi» Waldkirch findet ab dem 8. August in den bestehenden Räumlichkeiten statt. Der Mittagstisch wird im Multifunktionsraum des Schulhauses Breite angeboten und die Morgen- sowie Nachmittagsbetreuung in eigenen Räumlichkeiten in der Kita «Fiorino» an der Bernhardzellerstrasse 19. Nach den Herbstferien zügelt die «TAGi» Waldkirch inklusive Mittagstisch in das neue Familienzentrum an der Dorfeggstrasse 8. Anmeldungen für die TAGi sind ab sofort über die Website von www.fiorino.ch möglich.

Der Gemeinderat Waldkirch ist überzeugt, mit dem neuen Angebot einen weiteren wichtigen Standortvorteil für die Gemeinde Waldkirch umgesetzt und gute Rahmenbedingungen für die Einwohnerinnen und Einwohner unserer Gemeinde geschaffen zu haben. Wir danken an dieser Stelle für die Unterstützung.

dRücktritte aus dem Gemeinde- und Schulrat per 31. Dezember23.06.2022

Gemeinderat Christof Wirth und Schulrat René Keller haben beim Gemeinderat ihre vorzeitigen Rücktritte beantragt. Der Gemeinderat hat den Anträgen zugestimmt. Für die Ersatzwahlen ist ein erster Wahlgang auf den 27. November 2022 angesetzt. Der Gemeinderat bedankt sich bereits an dieser Stelle bei den beiden langjährigen Ratsmitgliedern ganz herzlich. Wahlvorschläge können ab sofort eingereicht werden. 
[...]
Christof Wirth, Waldkirch, Mitglied des Gemeinderates seit dem Jahr 2013, tritt per 31. Dezember 2022 von seinem Amt zurück. Ebenfalls per 31. Dezember tritt René Keller, Bernhardzell, Mitglied des Schulrates seit dem Jahr 2011, von seinem Amt zurück. Am 27. November 2022 findet aus diesem Grund die Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderates sowie für ein Mitglied des Schulrates für den Rest der Amtsdauer 2021 bis 2024 statt. Für die einzureichenden Wahlvorschläge wird jeweils ein Stimmzettel erstellt (Art. 50 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen, abgekürzt WAG, sGS 125.3). 
Wahlvorschläge können bis spätestens Montag, 12. September 2022, 17.00 Uhr, der Kanzlei Waldkirch, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch, eingereicht werden. Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie innert der angesetzten Frist bei der Gemeindeverwaltung eintreffen, von wenigstens 15 Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Waldkirch unterzeichnet sind, höchstens einen wählbaren Kandidaten oder eine wählbare Kandidatin enthalten sowie ausschliesslich Kandidaten/Kandidatinnen aufweisen, die ihrer Kandidatur zustimmen (Art. 24 WAG). Die Kanzlei gibt entsprechende Formulare ab.
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 12. März 2023 statt. Wahlvorschläge sind in diesem Fall bis spä-testens Montag, 19. Dezember 2022, 17.00 Uhr, der Kanzlei einzureichen. Es ist auch eine stille Wahl mög-lich. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.
Weitere Auskünfte über das Verfahren erteilt der Leiter Kanzlei (Telefon 058 228 79 11).

dBauanzeige Neubrunnstrasse 2a, 9205 Waldkirch23.06.2022

Das Baugesuch liegt vom 24. Juni 2022 bis 07. Juli 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Errichtung und Betrieb einer Erdsonden-Wärmepumpe
Baugrundstück: 2229
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Stugor AG, Heldstrasse 9, 9205 Waldkirch










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dGemeinderat verabschiedet die TBW-Unternehmensstrategie23.06.2022

​Im April 2021 entschieden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, die Technischen Betriebe Waldkirch (TBW) weiterhin als Gemeindewerk und damit als Bestandteil der Verwaltung zu führen. Der Gemeinderat nahm in der Folge die Arbeit an der TBW-Eignerstrategie auf und finalisierte sie im Rahmen von Workshops. [...]
Darüber haben wir Sie im Mitteilungsblatt Nr. 50 vom 17. Dezember 2021 ausführlich informiert. Darin sind die wesentlichen Leitplanken dargelegt, welche die TBW bezüglich der Versorgung im Gemeindegebiet zu beachten haben. Im Zentrum stehen dabei die sichere, zuverlässige, wirtschaftliche und wettbewerbsfähige Versorgung der Gemeinde mit Elektrizität und Dienstleistungen. Dazu sind die Netze und Anlagen bei Unterhalt und Ausbau auf einem technisch guten Stand zu halten. Im Weiteren soll der Gemeinderat unterstützt werden, damit die Ziele der nationalen, kantonalen und kommunalen Energie- und Umweltpolitik umgesetzt werden können.

Mit diesen Grundlagen setzte der Gemeinderat ein Projektteam unter der Leitung des Gemeindepräsidenten Aurelio Zaccari ein, in der der Leiter Technische Betriebe Christian Tresch und als externer Experte Dr. Roger W. Sonderegger Einsitz nahmen. Mit den durch den Gemeinderat verabschiedeten Leitplanken der Eignerstrategie wurden eine Unternehmensanalyse erarbeitet und dabei auch die Chancen und Risiken der weiteren TBW-Entwicklung evaluiert. In der TBW-Unternehmensstrategie wurden für die beiden Geschäftsbereiche «Stromnetz und -verteilung» und «Dienstleistungen» konkrete Entscheidungsgrundlagen und Projekte entwickelt, mit denen die langfristige Sicherstellung der Stromversorgung erreicht wird. Zusammen mit der Strategieerarbeitung wurde auch die Klärung des Ressourcenbedarfs in Angriff genommen und die strategischen Projekte konkretisiert. Sie bilden die Grundlagen für den Gemeinderat, die nötigen Entscheide für die zielgerichtete Entwicklung der TBW treffen zu können. Die TBW-Unternehmensstrategie erlaubt es der operativen Führung, zeitgerecht die nötigen Entscheide treffen zu können und die Versorgung von Waldkirch entsprechend den Zielen der TBW-Eignerstrategie sicherzustellen.

dBauanzeige Lee 2064, 9304 Bernhardzell21.06.2022

Das Baugesuch liegt vom 22. Juni 2022 bis 05. Juli 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Neubau Halle mit Wohnmobilwerkstatt, Einstellhalle, Wohnung und Waschplatz
Baugrundstück: 1850
Bauherrschaft: Saresa Wohnmobile GmbH, Sonnenstrasse 9, 9200 Gossau
Grundeigentümer: Mock Sandro, Sonnenbühlstrasse 15, 9200 Gossau










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Wolfetswis 497, 9205 Waldkirch16.06.2022

Das Baugesuch liegt vom 17. Juni 2022 bis 30. Juni 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Umnutzung landwirtschaftlich in nichtlandwirtschaftlich, Abbruch Wohnhaus und Scheune, Ersatzbau Doppeleinfamilienhaus
Baugrundstück: 570
Bauherrschaft: Enzler Felix, Lerchenstrasse 22a, 9304 Bernhardzell
Grundeigentümer: Oberholzer Albert, Buechwisenstrasse 1, 9205 Waldkirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Neubrunnstrasse 2a, 9205 Waldkirch16.06.2022

Das Baugesuch liegt vom 17. Juni 2022 bis 30. Juni 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Anbau an bestehende Gewerbehalle
Baugrundstück: 2229
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Stugor AG, Heldstrasse 9, 9205 Waldkirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dNeuer Deckbelag für die Bischofszellerstrasse16.06.2022

Das kantonale Tiefbauamt führt im Juni Belagsarbeiten an der Bischofszellerstrasse in Gossau und Waldkirch durch. Damit endet die Sanierung der Strasse im Bereich Waldkircherstrasse bis Loch. Während der Bauzeit vom 27. bis 29. Juni bleibt die Durchfahrt gesperrt.
[...]
Im letzten Jahr hat das Tiefbauamt die Bischofszellerstrasse umfassend saniert. Nun erfolgen die Abschlussarbeiten. Sie beinhalten den Einbau eines Deckbelags auf dem ganzen Abschnitt. Das Tiefbauamt führt die Belagsarbeiten voraussichtlich in drei Tagesetappen durch. Währenddessen ist eine Vollsperrung des entsprechenden Strassenabschnitts nötig. Diese dauert von Montag, 27. Juni, 8.30 Uhr bis voraussichtlich Mittwoch, 29. Juni, 5.00 Uhr. Die Sperrung ist notwendig, damit das Tiefbauamt die Belagsarbeiten speditiv und mit grösstmöglicher Sicherheit für alle Beteiligten umsetzen kann. Die Durchführung ist witterungsabhängig. Bei ungünstiger Witterung verschieben sich die Belagsarbeiten jeweils um einen Tag. Die Schülerinnen und Schüler der Schule Waldkirch-Bernhardzell werden vonseiten der Schule über die Schulwegführung und die entsprechenden Sicherheitsmassnahmen während der Umleitungsphase informiert und instruiert. Während der Vollsperrung wird der Verkehr über die Waldkircher-/Arneggerstrasse nach Waldkirch umgeleitet. In Waldkirch wird der Verkehr beim Schulhaus Breite über die St. Pelagiberg-/ Hauptwilerstrasse nach Hauptwil umgeleitet. Die Beteiligten setzen alles daran, die Behinderungen möglichst kurz zu halten und bitten die Verkehrsteilnehmenden sowie die Anwohnerschaft um Verständnis.

deBill (vorher E-Rechnung)16.06.2022

Empfangen, prüfen und bezahlen Sie Ihre Rechnungen der Gemeinde (exkl. Steuerrechnung) direkt in Ihrem E-Banking. eBill macht es möglich.[...]
Mit wenigen Mausklicks können Sie die Rechnung im E-Banking prüfen, als PDF auf Ihrem Computer speichern und den bereits fixfertig ausgefüllten Einzahlungsschein zur Zahlung freigeben. Dabei behalten Sie die volle Kontrolle. Melden Sie sich in Ihrem E-Banking bei Ihrer Bank an und aktivieren Sie eBill. Jetzt suchen Sie nur noch die gewünschten Rechnungssteller aus und schon empfangen und bezahlen Sie Rechnungen digital (s. Inserat weiter hinten in diesem Mitteilungsblatt). Alle Informationen zu eBill wie Antworten auf häufige Fragen, teilnehmende Finanzinstitute usw. finden Sie unter www.ebill.ch.

dBauanzeige Obere Chennerstrasse 15, 9205 Waldkirch14.06.2022

Das Baugesuch liegt vom 15. Juni 2022 bis 28. Juni 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Demontage Ölheizung, Errichtung und Betrieb einer Erdsonden-Wärmepumpe
Baugrundstück: 1552
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Knechtle Maria, Obere Chennerstrasse 15, 9205 Waldkirch
Knechtle Wendelin, Obere Chennerstrasse 15, 9205 Waldkirch










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Obergrimm, 9205 Waldkirch13.06.2022

Das Baugesuch liegt vom 14. Juni 2022 bis 27. Juni 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Anbau Geräteraum (bereits erfolgt)
Baugrundstück: 1158
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Weber Norbert, Obergrimm 1953, 9205 Waldkirch











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dDiebstahl von Ortseingangstafel und Faltsignal09.06.2022

Die Gemeinde hat bei der Kantonspolizei entsprechende Diebstahlsanzeige gegen Unbekannt erstattet. [...]
In der Nacht vom Samstag, 21., auf den Sonntag, 22. Mai, hat eine unbekannte Täterschaft in Waldkirch die Ortstafel «Waldkirch» mit der Signalisation «Generell 50» bei der Ortseinfahrt Widenhueb demontiert und gestohlen. Die Gemeinde hat bei der Kantonspolizei entsprechende Diebstahlsanzeige gegen Unbekannt erstattet. In derselben Nacht wurde in Bernhardzell, anlässlich des «music4you» ein auf der St. Gallerstrasse platziertes Faltsignal (Triopan) mit der Aufschrift «Verkehrsdienst» inklusive LED-Blinklicht gestohlen. Auch hier wurde bei der Polizei eine Diebstahlanzeige erstattet. Bis heute ist weder die rund drei Meter hohe Ortstafel mit dem Signal «Generell 50» und der Ortsbezeichnung «Waldkirch» noch das in Bernhardzell gestohlene Faltsignal mit der Aufschrift «Verkehrsdienst» aufgetaucht. Die beiden Signale hatten einen Wert von insgesamt über 1000 Franken. Personen, welche in der erwähnten Nacht oder im Nachgang dazu Feststellungen gemacht haben oder Hinweise zu den Fällen machen können, dürfen sich gerne an Gemeindepräsident Aurelio Zaccari (058 228 79 10) oder die Polizeistation Gossau (058 229 77 88) wenden. Hinweise werden vertraulich behandelt.

dRehkitze in Ökoflächen – ­Vorsicht geboten!09.06.2022

Es ist zwingend, dass vor dem Mähen der Öko-Heu-Flächen die Wiesen nach Rehkitzen abgesucht werden. Die Jagdgesellschaften im Kanton St. Gallen bieten den Landwirten in ihren Jagdrevieren, sofern vorhanden, bei der Kitzsuche ihre Unterstützung mit der Drohne an. [...]
Die Landwirtschaft muss einen Teil ihrer bewirtschafteten Flächen als ökologische Ausgleichsflächen ausscheiden. Dazu zählen auch Öko-Heu-Flächen, die in der Regel erst ab dem 15. Juni gemäht werden dürfen. Oft sind diese Flächen eigentliche Inseln in der sonst ausgemähten Landschaft. Diese noch hochstehenden Wiesen werden von Wildtieren gerne dazu genutzt, um ihre Jungtiere darin zu verstecken, beispielsweise Rehe ihre Kitze. Entgegen der Annahme, dass alle Rehe im Mai setzen, sind auch Mitte Juni noch immer viele Rehkitze im hohen Gras versteckt. Dies gilt aufgrund der Witterung gerade auch in diesem Jahr. Es ist deshalb zwingend, dass auch vor dem Mähen der Öko-Heu-Flächen die Wiesen nach Rehkitzen abgesucht werden. Die Jagdgesellschaften im Kanton St. Gallen bieten den Landwirten in ihren Jagdrevieren, sofern vorhanden, bei der Kitzsuche ihre Unterstützung mit der Drohne an. Damit die betroffenen Flächen zeitgerecht mit Drohnen abgesucht werden können, sind die Jäger aber auf eine rechtzeitige Information durch die Landwirte angewiesen. In diesem Sinne ruft Revierjagd St. Gallen, der Dachverband der St. Galler Jäger, alle betroffenen Landwirte auf, sich vor dem 15. Juni mit der örtlichen Jagdgesellschaft in Verbindung zu setzen. Dort, wo kein Drohneneinsatz möglich ist, sind die Wiesen am Vorabend gut zu verblenden oder nach Kitzen abzusuchen. 

Erfolgreiche Kitzrettung im Mai 2022
Die aufgrund der guten Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft und des Einsatzes von Drohnen sehr erfolgreichen Kitzrettungsaktionen in der Vergangenheit motivieren die St. Galler Jägerschaft, in den nächsten Wochen, insbesondere ab 15. Juni, wieder alles daranzusetzen, dass möglichst keine Rehkitze dem Mähtod zum Opfer fallen. Revierjagd St. Gallen dankt der Landwirtschaft für ihr kooperatives Verhalten und den mehreren Hundert Jägerinnen und Jägern im Kanton St. Gallen, die in einem aufwendigen, ehrenamtlichen Einsatz unzählige Stunden gegen unnötiges Tierleid aufwenden.

dEinrichtungsgegenstände für Wohnungen gesucht02.06.2022

Zwischenzeitlich konnten weitere Personen bei uns in der Gemeinde aufgenommen werden. Für die Unterbringung hat die Gemeinde in Waldkirch und in Bernhardzell Wohnraum angemietet. [...]
Im Mitteilungsblatt vom 12. Mai 2022 haben wir Sie über die Situation rund um die Ukraine-Flüchtlinge in unserer Gemeinde umfassend informiert. Zwischenzeitlich konnten weitere Personen bei uns in der Gemeinde aufgenommen werden. Für die Unterbringung hat die Gemeinde in Waldkirch und in Bernhardzell Wohnraum angemietet. Aktuell fehlen uns allerdings Einrichtungsgegenstände. Aus diesem Grund ersuchen wir die Bevölkerung um Unterstützung. Wir suchen Gegenstände für die Wohnungseinrichtung. Dies sind z. B. Betten, Matratzen, Küchen- und Wohnzimmereinrichtungen, Tische und Stühle, Lampen u.v.m.

Wenn Sie solches noch intaktes Mobiliar abgeben möchten, dann bitten wir Sie, sich bei unserem Leiter Soziales, Oliver Müller, oliver.mueller@waldkirch.ch, zu melden. Wir bitten Sie, uns dazu Fotos der Gegenstände mitzusenden, damit wir diese beurteilen und zuweisen können. Bezüglich dem Transport der Gegenstände werden wir uns bei Ihnen melden. 

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung. 

dGrundstückverkauf an Genossenschaft Schmittewis – fakultatives Referendum02.06.2022

Der Gemeinderat hat im Rahmen der kommunizierten Liegenschaftenstrategie den Verkauf des Grundstückes Schmittewis, Bernhardzell, beschlossen und diesen an Auflagen geknüpft. Das Grundstück mit 1303 m2 Fläche (Verkehrswert im Finanzvermögen 429 000 Franken) wird mit einem Rückkaufsrecht zu einem Preis von 600 000 Franken an die Genossenschaft verkauft. Sämtliche mit dem Verkauf einhergehenden Gebühren werden durch die Genossenschaft Schmittenwis übernommen. Der Verkauf untersteht aufgrund der in der Gemeindeordnung definierten Finanzkompetenzen des Gemeinderats dem fakultativen Referendum.
[...]
Die Gemeinde Waldkirch hat im August 2013 das Grundstück Schmittewis gekauft und dem Abschluss eines selbständigen und dauernden Baurechts für die Genossenschaft Schmittewis Bernhardzell zugestimmt. Das Baurecht wurde am 15. August 2013 im Grundbuch eingetragen und bildete damals die Grundlage für die Finanzierung der genossenschaftlichen Bauidee. Die Genossenschaft Schmittewis Bernhardzell ersuchte den Gemeinderat, die Frage des Rückkaufs des Grundstücks zu prüfen. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass seit mehreren Jahren das Wohnen im Alter – im Herzen von Bernhardzell – der Genossenschaft Schmittewis erfolgreich in Betrieb stehe. 

Umsetzung der Liegenschaftenstrategie
Ende 2021 hat der Gemeinderat die Liegenschaftenstrategie verabschiedet und diese über das Mitteilungsblatt bekannt gemacht. Seither befindet sich diese in der Umsetzung. Der Strategie des Gemeinderates folgend, werden Liegenschaften und Grundstücke, welche nicht mehr für die strategische Entwicklung unserer Gemeinde von Nutzen sind, veräussert. 
Die Verkaufserlöse sollen für die Investitionen in die strategisch wichtigen Gemeindeliegenschaften fliessen. Das bedeutet, dass das Grundstück Schmittewis nun der Genossenschaft Schmittewis verkauft werden soll. Die Grundstückspreise haben sich in den letzten Jahren deutlich nach oben entwickelt, weshalb der Verkaufspreis des Grundstückes entsprechend angepasst wurde. Das Grundstück 2231 umfasst 1303 m2. Die Verhandlungen mit der Genossenschaft Schmittewis konnten mit einem vereinbarten Kaufpreis von 600 000 Franken abgeschlossen werden. 

Da die Gemeinde daran interessiert ist, dass das Land auch nach einem Verkauf an die Genossenschaft Schmittewis dem Zwecke dienend gesichert bleibt, wird ein Rückkaufsrecht in der Höhe des Verkaufspreises im Grundbuch eingetragen. 

Fakultatives Referendum vom 6. Juni bis zum 15. Juli 2022
Gestützt auf Art. 23 Gemeindegesetz (sGS 151.2, abgekürzt GG) und Art. 13 ff. Gemeindeordnung untersteht die Veräusserung des Grundstücks dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist dauert vom 6. Juni bis zum 15. Juli. Das Referendum kommt zustande, wenn innert der Auflagefrist ein Zehntel der Stimmberechtigten der letzten Gesamterneuerungswahl die Abstimmung durch die Bürgerschaft verlangen (248 gültige Unterschriften). Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen.

dVerwaltungsvereinbarung mit der Ortsgemeinde Bernhardzell – fakultatives Referendum02.06.2022

Der Gemeinderat hat mit der Ortsgemeinde Bernhardzell eine Verwaltungsvereinbarung über die Zusammenarbeit bei den Einbürgerungen abgeschlossen. Die Vereinbarung regelt die Besetzung des Einbürgerungsrates, die Leitung und Organisation des Einbürgerungsverfahrens sowie die Zuständigkeiten und wird vom 6. Juni bis zum 15. Juli 2022 dem fakultativen Referendum unterstellt. [...]
Auf dem Gemeindegebiet Waldkirch existierten bis zur Auflösung der Ortsgemeinde Waldkirch zwei Ortsgemeinden (Waldkirch und Bernhardzell). Am 24. März 2004 beschloss die Bürgerschaft der Ortsgemeinde Waldkirch, die Ortsgemeinde Waldkirch per 31. Oktober 2004 aufzulösen und das Vermögen sowie die bisherigen Aufgaben der Politischen Gemeinde Waldkirch zu übertragen. Seither existiert auf unserem Gemeindegebiet einzig noch die Ortsgemeinde Bernhardzell. 

Nach Art. 102 Abs. 1 der Verfassung des Kantons St. Gallen (sGS 111.1; abgekürzt KV) wirken die politische Gemeinde und die Ortsgemeinde bei der Erteilung des Gemeindebürgerrechts zusammen. Diese unmittelbare Verknüpfung von Gemeinde- und Ortsbürgerrecht bilde die Grundlage für das in Art. 102 Abs. 1 KV festgelegte Zusammenwirken von politischer Gemeinde und Ortsgemeinde bei der Erteilung des Gemeindebürgerrechts. Wer das Gemeindebürgerrecht erhalte, erwerbe – sofern im Gebiet der politischen Gemeinde eine Ortsgemeinde bestehe – ohne Weiteres auch das Ortsbürgerrecht. Somit folgt der Erwerb des Ortsbürgerrechts zwingend der Erteilung des Gemeindebürgerrechts. Der Verfassungsgeber hat sich damals im Rahmen der Totalrevision bewusst und in Kenntnis allfälliger damit einhergehenden Schwierigkeiten für eine Verknüpfung der beiden Bürgerrechte und damit für einen entsprechenden Systemwechsel entschieden. Gemäss diesen Ausführungen erwirbt eine einbürgerungswillige Person das Gemeindebürgerrecht von Waldkirch und das Ortsbürgerrecht von Bernhardzell.

Das Bürgerrecht von Waldkirch SG besteht teilweise heute noch, weil dieses bis zur Aufhebung der Ortsgemeinde Waldkirch erworben werden konnte. Diese Bürger wurden mit der Aufhebung der Ortsgemeinde Waldkirch nicht automatisch Bürger von Waldkirch-Bernhardzell. 
Hingegen können heute einbürgerungswillige Personen nur das Bürgerrecht von Waldkirch-Bernhardzell erwerben, weil die Ortsgemeinde Waldkirch nicht mehr existiert und weil das Gemeinde- und Ortsbürgerrecht untrennbar miteinander verknüpft sind.

Vereinbarung Ortsbürger Bernhardzell – Gemeinde Waldkirch
Zusammengefasst sind das Bürgerrecht der politischen Gemeinde und das Ortsbürgerrecht unmittelbar aneinander gekoppelt. Für die Regelung des Verfahrens zur Erteilung des Orts- und Ge-meindebürgerrechts haben die politische Gemeinde Waldkirch und die Ortsgemeinde Bernhardzell beschlossen, eine Verwaltungsvereinbarung abzuschliessen. Die Vereinbarung regelt die Besetzung des Einbürgerungsrates, die Leitung und Organisation des Einbürgerungsverfahrens sowie die Zuständigkeiten. Die Vereinbarung untersteht in der Gemeinde Waldkirch und der Ortsgemeinde Bernhardzell dem fakultativen Referendum. Die Ortsgemeinde Bernhardzell macht das fakultative Referendum mittels separatem Inserat in diesem Mitteilungsblatt bekannt. 

Gestützt auf Art. 23 Gemeindegesetz (sGS 151.2, abgekürzt GG) und Art. 13 ff. Gemeindeordnung untersteht der Abschluss der Verwaltungsvereinbarung der Gemeinde mit der Ortsbürgergemeinde Bernhardzell dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist dauert vom 6. Juni bis 15. Juli 2022. Die Referendumsvorlage kann im Gemeindehaus Waldkirch, Kanzlei (Büro 107) oder online auf der Publikationsplattform sowie auf unserer Website eingesehen werden. Das Referendum kommt zustande, wenn innert der Auflagefrist ein Zehntel der Stimmberechtigten der letzten Gesamterneuerungswahl die Abstimmung durch die Bürgerschaft verlangen (248 gültige Unterschriften). 

Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen.

dKorrekturen im Zonenplan, ­Baureglement – fakultatives ­Referendum02.06.2022

Die Referendumsfrist dauert vom 6. Juni bis 15. Juli 2022.[...]
Der Zonenplan, das Baureglement, der Sondernutzungsplan (Baulinien nach Art. 29 PBG) und der Strassenplan wurden vom 29. August bis 27. September 2019 öffentlich aufgelegt und nach dem Entscheid über die Einsprachen und der Festsetzung dem fakultativen Referendum unterstellt. Da das fakultative Referendum nicht ergriffen wurde, hat der Gemeinderat im April 2021 den Genehmigungsantrag beim Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) eingereicht.

Das Verfahren der Ortsplanungsrevision wurde zwar vollständig durchgeführt, jedoch hätten die Anpassungen im Baureglement und im Zonenplan, die nach der ersten öffentlichen Auflage im Zusammenhang mit dem Entscheid über die Einsprachen erfolgt sind, einer erneuten Mitwirkung und öffentlichen Auflage unterstellt werden müssen (selbst wenn im Nachgang dazu das fakultative Referendum nicht ergriffen worden ist), so die Rückmeldung des AREG. Unter anderem musste, aufgrund zwischenzeitlich ergangener Gerichtsentscheide, auch der Planbeständigkeit mehr Beachtung geschenkt werden, womit Projekte, die eigentlich erst im Anschluss mit einem Teilzonenplanverfahren bearbeitet worden wären, trotzdem bereits in die aktuelle Zonenplanung aufgenommen werden müssen.

Die Anpassungen des Zonenplans und des Baureglements sowie die Ergänzung zum Sondernutzungsplan zum Überbauungsplan Schöntal wurden vom 14. Februar bis am 15. März 2022 öffentlich aufgelegt. Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 24. Mai 2022 über die Einsprachen entschieden und gleichzeitig über die Festsetzung der Korrekturen im Baureglement und Zonenplan beschlossen.

Fakultatives Referendum
Gestützt auf Art. 23 Gemeindegesetz (sGS 151.2, abgekürzt GG), Art. 36 f. Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1, abgekürzt PBG) und Art. 13 ff. Gemeindeordnung wird für die Korrekturen im Baureglement und Zonenplan nun das fakultative Referendum durchgeführt. Die Referendumsfrist dauert vom 6. Juni bis 15. Juli 2022. Die Änderungen im Zonenplan sind auf den Abbildungen auf Seite 3 zu sehen. Die gesamte Referendumsvorlage (Anpassung Zonenplan und Baureglement) kann im Gemeindehaus Waldkirch, Kanzlei (Büro 107) oder online auf der Publikationsplattform sowie auf unserer Website eingesehen werden. Das Referendum kommt zustande, wenn innert der Auflagefrist ein Zehntel der Stimmberechtigten der letzten Gesamterneuerungswahl die Abstimmung durch die Bürgerschaft verlangen (248 gültige Unterschriften). Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen.

dInformationsveranstaltung zum Thema Abfall am Mi., 29. Juni 202202.06.2022

Der Gemeinderat und die Mitglieder der Energie- und Umweltkommission befassen sich seit längerer Zeit mit dem Thema Abfallentsorgung in unserer Gemeinde. [...]
Dabei geht es um die Entsorgung verschiedener Siedlungsabfälle wie Glas, Papier, Karton, aber auch Grüngut. In diesen Bereichen sind neue gesetzliche Grundlagen umzusetzen, welche auch Anpassungen an unserem heutigen System bedeuten und ein Umdenken notwendig machen. So sind wir verpflichtet, die Gebühren verursachergerecht und kostendeckend an- und einzusetzen. 

Der Gemeinderat hat entschieden, diese Herausforderungen und die damit zusammenhängenden Konsequenzen sowie die gefassten Beschlüsse der Bevölkerung nicht nur über das Mitteilungsblatt, sondern auch parallel im Rahmen einer Informationsveranstaltung zu kommunizieren. 
Dazu findet am Mittwoch, 29. Juni, um 20.00 Uhr eine Informationsveranstaltung im Mehrzwecksaal, Schulhaus Breite, statt. Die Bevölkerung ist herzlich dazu eingeladen.

dBauanzeige Nelkenstrasse 3, 9205 Waldkirch01.06.2022

Das Baugesuch liegt vom 02. Juni 2022 bis 15. Juni 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Demontage Ölheizung, Errichtung und Betrieb einer Erdsonden-Wärmepumpe
Baugrundstück: 1993
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Sager Thomas, Nelkenstrasse 3, 9205 Waldkirch
Sager Hilda, Nelkenstrasse 3, 9205 Waldkirch











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Ruezenwil, 9304 Bernhardzell01.06.2022

Das Baugesuch liegt vom 02. Juni 2022 bis 15. Juni 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Umnutzung Schweinestall und Scheune in Lager und Einstellen von Fahrzeugen, Einbau Tor Schweinestall
Baugrundstück: 1098
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Bartholet Marcel, Haggenstrasse 80, 9014 St. Gallen










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Büntstrasse 12c, 9205 Waldkirch24.05.2022

Das Baugesuch liegt vom 25. Mai 2022 bis 07. Juni 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Um- und Anbau Wohnhaus Süd-West
Baugrundstück: 1869
Bauherrschaft: Manser Michael, Büntstrasse 12c, 9205 Waldkirch
Weyermann Joelle, Sonnenrainstrasse 12a, 9205 Waldkirch
Grundeigentümer: Manser Jakob, Tannenbergstrasse 8, 9032 Engelburg
Manser Waltraud, Tannenbergstrasse 8, 9032 Engelburg










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dStrassensanierung in Bischofszell – Umleitung via Sorntal19.05.2022

Der Kanton Thurgau hat die Anwohnerinnen und Anwohner von Bischofszell über die Sanierung des Kreisels sowie der Poststrasse in Bischofszell informiert. Auf Anfrage beim Kantonalen Tiefbauamt Thurgau konnten folgende Informationen erhoben werden, welche für unser Gemeindegebiet im Bereich Sorntal ebenfalls relevant sind. Ab sofort und bis Mai 2023 wird der Verkehr von Niederbüren her über das Sorntal nach Hauptwil umgeleitet. Entsprechende Signalisationen wurden durch das Tiefbauamt Thurgau platziert. Aktuell wird aufgrund dieser Umleitung via Sorntal eine Anpassung der Geschwindigkeitsbeschränkung beim Weiler Höfli geprüft.[...]
Der Kreisel beim Bahnhof Bischofszell ist in einem schlechten ­Zustand und muss saniert werden. Gleichzeitig wird die Poststrasse inklusive Gehwegen zwischen Türkeistrasse und dem Bahnübergang Steigstrasse auf einer Länge von ungefähr 420 Metern saniert. Der Kreisel wird komplett in Beton erneuert. Für die Strassen ist ein Vollausbau notwendig. In diesem Zusammenhang wird der Strassenquerschnitt so weit angepasst, dass den Bedürfnissen des Langsamverkehrs Rechnung getragen wird. Es wird neu ein beidseitiger Radstreifen realisiert und es werden neue Fussgängerschutzinseln und Querungshilfen erstellt. Im Bereich der Türkeistrasse und der Sonnenstrasse werden Mehrzweckstreifen, geschützt durch Inselköpfe, für die Radfahrerquerung realisiert. Die Strassenentwässerung wird den heutigen Normen angepasst. Parallel zu den Tief- und Strassenbauarbeiten werden durch die Technischen Gemeindebetriebe Bischofszell die Werkleitung erneuert. Alle Planungsvorbereitungen wie Projektierung, Planauflage, Landerwerb, Kreditgenehmigung und Submission sind abgeschlossen. Die Arbeitsvergabe an den Unternehmer ist erfolgt. Damit sind die Voraussetzungen gegeben, dass die mit den Bauarbeiten beauftragte Firma ab sofort mit den Bauausführungen beginnen kann. Für die Ausführung der gesamten Ar-beiten wird mit einer Bauzeit (bei guter Witterung) von Mai 2022 bis Mai 2023 gerechnet. Im Anschluss an die Rohbauarbeiten muss der Sanierungsabschnitt im Sommer 2024 aus Gründen der Effizienz und der Qualität für den Deckbelag- und Fertigstellungsarbeiten während mehreren Tagen vollständig gesperrt werden. 

dBauanzeige Dorfstrasse 17, 9205 Waldkirch19.05.2022

Das Baugesuch liegt vom 20. Mai 2022 bis 02. Juni 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Demontage Ölheizung, Errichtung und Betrieb einer Erdsonden-Wärmepumpe
Baugrundstück: 34
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Golic Leo, Dorfstrasse 17, 9205 Waldkirchz
Golic Suzana, Dorfstrasse 17, 9205 Waldkirch











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Tierlihueb 2057, 9205 Waldkirch19.05.2022

Das Baugesuch liegt vom 20. Mai 2022 bis 02. Juni 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Errichtung und Betrieb einer Erdsonden-Wärmepumpe
Baugrundstück: 2387
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Inauen Aurelia, Heldstrasse 9, 9205 Waldkirch
Inauen Thomas, Heldstrasse 9, 9205 Waldkirch











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Edlischwil, 9205 Waldkirch16.05.2022

Das Baugesuch liegt vom 17. Mai 2022 bis 30. Mai 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Umnutzung landwirtschaftlich in nicht landwirtschaftlich
Baugrundstück: 626
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Eilinger Rudolf, Oberdorfstrasse 8, 9205 Waldkirch










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dFlüchtlingswesen in Waldkirch – Flüchtlinge aus der Ukraine12.05.2022

​Seit 2018 hatte sich die Situation im Bereich Asylwesen immer weiter stabilisiert und die Zahlen der Personen aus den bisherigen Flüchtlingsländern haben sukzessive abgenommen. Aufgrund der Kriegswirren in der Ukraine hat sich die Situation seit Ende Februar 2022 drastisch verändert.[...]
Millionen von Menschen aus der Ukraine sind auf der Flucht vor dem Krieg. Viele flüchten in die grenznahen Länder, andere kommen zu uns in die Schweiz, um hier Schutz zu suchen, und gelangen so in die verschiedenen Kantone und Gemeinden. Dabei wählen die Flüchtlinge derzeit zwei verschiedene Wege, um in unsere Gemeinde zu gelangen. 

Der erste Weg entspricht dem Vorgehen, wie Flüchtlinge bisher auf die Gemeinde verteilt wurden. Dem Kanton werden vom Bund sechs Prozent aller Flüchtlinge zugeteilt, welche vorerst im Zentrum Rosenau in Kirchberg untergebracht werden. Danach werden diese auf die Gemeinden verteilt. Zurzeit kommen täglich rund 40 bis 60 Person im Zentrum Rosenau an und gleich viele Personen werden wiederum auf die 77 St. Galler Gemeinden verteilt. 

Der zweite Weg führt über Privatpersonen, die den Flüchtlingen helfen möchten und diesen Wohnraum anbieten. Die Vermittlung erfolgt meist über die Flüchtlingshilfe und/oder andere private Organisationen. Diesen Weg erachten wir als nicht geeignet, weil wir dadurch keine optimale Koordination der Zuteilung und Unterbringung sowie der Registrierung sicherstellen können (Aufnahme von Verwandten/Bekannten ausgenommen). Auf diesem Weg sind ­bereits mehrere Personen in unsere Gemeinde untergebracht worden. Zusammen mit den bisherigen 19 Personen aus anderen Flüchtlingsländern leben, gemäss unseren Informationen, insgesamt 30 Personen aus dem Asylbereich in unserer Gemeinde. Das ist aktuell ein Höchststand.

Zuteilung und Unterbringung der Ukraine-Flüchtlinge
Am Dienstag, 27. April, haben wir vom Zentrum Rosenau fünf Männer aufgenommen und in Zusammenarbeit mit der Leitung der Wohn- und Werkstätten Hasenberg in einer separaten Liegenschaft auf deren Gelände untergebracht. 
Die Abteilung Soziales ist zuständig für die Regelung der finanziellen Unterstützung, Organisation und Zuteilung der Unterkunft, aber auch für den Abschluss von Versicherungen und die Integration in unsere Gesellschaft und wenn möglich in den Arbeitsmarkt. Von allen Personen im Asylbereich wird zuerst erwartet, dass sie unsere Sprache lernen. Sobald die Deutschkenntnisse es zulassen, wird versucht, eine Stelle im ersten Arbeitsmarkt zu finden, oder es wird ein Praktikum für erste Arbeitserfahrungen gesucht. Auch den Flüchtlingen aus der Ukraine wird dieses Vorgehen zuteil. Da diese den Schutzstatus «S» erhalten haben, können sie unmittelbar mit Zustimmung und entsprechender Bewilligung des Amtes für Wirtschaft und Arbeit dem Arbeitsmarkt zugeführt werden.

Problematiken / Aufruf an die Bevölkerung
Wenn Personen über den offiziellen Weg unserer Gemeinde zugewiesen werden, dann laufen alle Anmeldungen (Versicherungen, finanzielle Unterstützung, Miete, Schule, Deutschkurs usw.) über unsere Abteilung Soziales. Gerade zu Beginn gibt es sehr viel zu organisieren und mit den Flüchtlingen zu besprechen. Man bedenke, sie kommen in ein neues Land und eine neue Umgebung. Gerade in dieser Zeit helfen uns die freiwilligen Helferinnen und Helfer aus unserer Gemeinde sehr und unterstützen uns dort, wo wir an die Grenzen unserer personellen Ressourcen stossen. 
Wenn jedoch Personen direkt an private Haushalte vermittelt werden, erhalten wir in der Regel keine Informationen. Sobald wir im Nachgang Kenntnis erhalten, da sich diese Personen registrieren lassen (Schutzstatus «S»), müssen wir diese ungesehen des Kontingents in unserer Gemeinde übernehmen resp. aufnehmen. Das heisst, sie werden unserer Gemeinde automatisch zugeteilt. Damit ist die Abteilung Soziales auch für die Personen in den privaten Haushalten verantwortlich, was ressourcenmässig und in Bezug auf die Bereitstellung von Wohnraum und die Begleitung kaum zu handeln ist. Es zeigt sich bereits jetzt, dass die Flüchtlinge aus der Ukraine länger bleiben werden als ein paar Wochen. 
Somit wird das gemeinsame Leben in privaten Haushalten zunehmend eine Herausforderung für die Beherberger und die Flüchtlinge darstellen, da bei der Unterbringung Kultur, Essen, Sprache, Platzbedarf und Privatsphäre tangiert sind. 
Das heisst konkret, wir bevorzugen die Aufnahme von Flüchtlingen über die kantonale Stelle, sodass wir die Koordination und Unterstützung von Anfang an sicherstellen können. 

Unterstützung/Begleitung
Wir bitten Privatpersonen deshalb, bevor Sie Flüchtlinge bei sich privat aufnehmen, sich mit unserer Abteilung Soziales in Verbindung zu setzen. Es gilt zu klären, wie die Flüchtlinge wohnen sollen, wie lange sie im angebotenen Wohnraum bleiben können und wie sie durch die Gastgeber/-innen begleitet resp. betreut werden. Aktuell suchen wir Wohnungen für Familien von Unterstützungseinheiten von jeweils drei bis fünf Personen, zum Teil mit Haustieren oder Gebrechen. Im Nachgang dazu suchen wir jeweils einen gesamten Hausrat (Möbel, Geschirr, Elektrogeräte, Betten usw.). Damit die Flüchtlinge grössere Strecken auch selbstständig zurücklegen können, sind wir auf der Suche nach älteren, günstigen E-Bikes, Mofas. Zur Begleitung der neuen Familien suchen wir zudem weitere freiwillige Helferinnen und Helfer, die den Flüchtlingen mit Rat und Tat im Alltag beistehen können. Wir wissen aktuell nicht, wie viele Flüchtlinge noch in die Schweiz, den Kanton St. Gallen kommen und der Gemeinde Waldkirch zugeteilt werden. Dies hängt stark von den täglichen Neuzugängen ab. 

Dank an die Bevölkerung für Unterstützung und Solidarität
An dieser Stelle möchten wir uns bei den vielen freiwilligen Helferinnen und Helfern sowie der Bevölkerung unserer Gemeinde für die Hilfsbereitschaft und die Solidarität herzlich bedanken. Die freiwilligen Helferinnen und Helfer im Asylbereich leisten in dieser Zeit grossartige und wertvolle Arbeit. Diese Frauen und Männer investieren viele Stunden für Besuche und wichtige Gespräche. Durch ihr Netzwerk kann immer wieder unbürokratisch und schnell etwas für die Asylsuchenden organisiert werden. Unsere Abteilung Soziales ist auf diese grossartige Unterstützung angewiesen, denn mit den beschränkten Ressourcen wären wir nicht in der Lage, die ganze Flüchtlingssituation, die sich aktuell neu darstellt, zu bewältigen. Von Seiten der Asylsuchenden wird grosse Dankbarkeit geäussert und sie freuen sich, in unserer Gemeinde wohnen zu dürfen.

dParkieren auf öffentlichen Plätzen / Parkscheibe nicht vergessen 12.05.2022

Vermehrt stellen wir fest, dass auf den öffentlichen Parkplätzen bei den Schulanlagen, aber auch auf dem Kronenplatz in Waldkirch Fahrzeuge über längere Zeit, meist sogar über Nacht oder über das ganze Wochenende hinweg, abgestellt werden. Die öffentlichen Parkplätze dienen nicht als Ersatz für private Abstellplätze. Diese sollen unter der Woche oder an Samstagen durch die Bürgerinnen und Bürger genützt werden können, um im Dorf den Einkauf oder allgemeine Verrichtungen zu tätigen. Der Gemeinderat wird aus diesen Gründen ein Parkregime auf den öffentlichen Parkplätzen einführen. Entsprechende Signalisationen werden, ohne dabei Parkgebühren erheben zu wollen, eingeführt. Die Umsetzung soll noch vor den Sommerferien erfolgen. Bei den Parkplätzen vor der Raiffeisenbank und bei der Postautohaltestelle in Fahrtrichtung Arnegg sind solche Signalisationen bereits seit Jahren angebracht. Diese werden durch die Kantons- und Stadtpolizei bewirtschaftet resp. kontrolliert. Achten Sie deshalb darauf, an diesen Orten die Parkscheibe einzustellen und hinter die Windschutzscheibe zu legen.[...]
Seit längerer Zeit ist das Parkieren auf öffentlichen Plätzen für viele Mitbürgerinnen und Mitbürger zum Ärgernis geworden. Entsprechende Meldungen über abgestellte Fahrzeuge auf den öffentlichen Parkplätzen ohne Kontrollschilder, das Abstellen von Lieferwagen und Wohnmobilen über Nacht oder sogar wochenweise bis hin zum regelmässigen Abstellen von Firmenfahrzeugen nachts und übers Wochenende gehen zwischenzeitlich regelmässig bei der Gemeinde ein. Verschiedene Fahrzeughalter wurden durch uns bereits kontaktiert und auf die gesetzlichen Bestimmungen aufmerksam gemacht. Eine Verbesserung ist leider nicht nachhaltig eingetreten, zumal die rechtlichen Grundlagen für eine Ahndung der Fehlbaren fehlen. 

Einerseits dienen öffentliche Parkplätze nicht als private Abstellplätze und andererseits blockieren solche Fahrzeuge die Schneeräumung im Winter und das Parkplatzangebot bei öffentlichen Anlässen während dem ganzen Jahr. Weiter ist es durch das Abstellen von privaten Fahrzeugen den Bürgerinnen und ­Bürgern nicht mehr oder nur beschränkt möglich, beim Einkauf im Dorf und weiterer Verrichtungen ihre Fahrzeuge zu parkieren. Aufgrund dessen hat der Gemeinderat entschieden, auf den öffentlichen Parkplätzen ein Parkregime einzuführen und als erste Massnahme eine Parkzeitbeschränkung (ohne Gebührenerhebung) anordnen zu lassen. In diesem Zusammenhang laufen derzeit noch Abklärungen mit der Kantonspolizei St. Gallen, welche die Parkzeitbeschränkungen letztendlich anordnen muss. Den verschiedenen Ansprüchen an die öffentlichen Parkplätze soll bei der Umsetzung des Parkregimes Rechnung getragen werden. Die konkrete Umsetzung wird, sobald die Grundlagen geklärt sind, über das Mitteilungsblatt sowie über die üblichen Kommunikationskanäle kommuniziert resp. publiziert. 

Parkplätze Arneggerstrasse – Parkscheibe nicht vergessen! 
Im Bereich der Postautohaltestelle Dorf, vor der Raiffeisenbank, stehen bereits seit Jahren Signalisationstafeln, welche anzeigen, dass dort mittels Parkscheibe die Parkzeit eingestellt werden muss und maximal 60 Minuten parkiert werden darf. Die Kantons- und Stadtpolizei kontrollieren die Einhaltung dieser Anordnungen seit einigen Wochen. Bitte denken Sie daran, beim Parkieren die Parkscheibe in ihrem Fahrzeug zu deponieren und richtig einzustellen. So verhindern Sie, dass sie eine Busse erhalten.

dBauanzeige Locherhof 663, 9032 Engelburg11.05.2022

Das Baugesuch liegt vom 12. Mai 2022 bis 25. Mai 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Demontage Ölheizung, Errichtung und Betrieb einer Erdsonden-Wärmepumpe
Baugrundstück: 1131
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Wick Michael, St. Gallerstrasse 3, 9032 Engelburg











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dSportplatz Breiten: Projektstand und Einweihung05.05.2022

Im Mitteilungsblatt Nr. 48 vom 3. Dezember 2021 haben wir Sie letztmals über den Stand der Arbeiten beim Projekt «Sportplatz Breiten» informiert. Seither hat sich das Sportplatzprojekt Schritt um Schritt weiterentwickelt, auch wenn über die Wintermonate einige Arbeiten ausgesetzt werden mussten.[...]
Aktuell laufen vor allem die Ausbauarbeiten am Garderobengebäude sowie die abschliessenden Schüttarbeiten für das Spielfeld. Nachdem sich im letzten Herbst Probleme mit dem Schüttmaterial gezeigt hatten, erfolgte die Erstellung des Unterbaus des Spielfeldes. Der Aufbau und die Verdichtung werden mit regelmässigen Messungen kontrolliert. Dabei hat sich gezeigt, dass der Unterbau im Nordwesten des künftigen Spielfeldes in Bezug auf die Verdichtung noch nicht den Erwartungen und Vorgaben entspricht. Alles in allem sind aktuell der Unterbau, die Abdichtungen, die Sickerleitungen sowie der Kieskoffer auf einer Breite von 60 Metern oder auf rund zwei Dritteln des Spielfeldes erstellt. Nachdem der Gemeinderat die Konzepte für die Fassadengestaltung und die Farbgebung verabschiedet hat, laufen jetzt die Ausschreibungen und Vergaben diverser Arbeiten wie Malerarbeiten, Boden- und Wandbeläge, Schreinerarbeiten sowie Beschaffung von Möbeln und Geräten. Weiter vorangetrieben werden auch die Arbeiten rund um das Spielfeld. So werden aktuell die Fundamente für die Beleuchtungsmasten, die Pfosten für die Handläufe und das Geflecht für den Ballfang auf der Seite des Holzimprägnierwerks erstellt resp. montiert. Zudem werden die Abschlusselemente für den Kunstrasen auf der Nordseite und beim Lagerplatz verlegt. Schliesslich erfolgen bereits erste Ansaaten im Süden und Südosten sowie beim Retentionsbecken und der Bachableitung. 
Als nächste Schritte stehen die Fertigstellung des Unterbaus des Spielfeldes, die weiteren Ausbauarbeiten am Garderobengebäude sowie der Einbau des Kunstrasenfeldes auf dem Programm. Mit dem Einbringen der Beläge für die Zufahrt und die Parkplätze muss bis nach dem Einbau des Drain-Asphalts zugewartet werden. Schliesslich wird aufgrund der Bauarbeiten für den Neubau des benachbarten Holzimprägnierwerks auf dem künftigen Sportplatzparkplatz ein Schutzgerüst erstellt. Um allfällige Setzungen ausgleichen zu können, wird der Einbau des definitiven Deckbelages beim Sportplatzparkplatz auf 2023 eingeplant.

Inbetriebnahme Herbst 2022 / Einweihung Frühjahr 2023
Aufgrund der aktuellen Baufortschritte und der weiteren Planung ist eine Inbetriebnahme des neuen Sportplatzes Breiten im Herbst 2022 realistisch. Die abschliessenden Umgebungsarbeiten ziehen sich allerdings noch bis ins Frühjahr 2023 hinein. Der Gemeinderat hat deshalb auf Antrag der Baukommission entschieden, dass das Einweihungsfest des neuen Sportplatzes erst bei laufendem Betrieb im Frühjahr 2023 stattfinden wird.

d10-Jahr-Dienstjubiläum Agi Oberholzer und Reto Angst05.05.2022

Unsere Mitarbeiterin Bau und Infrastruktur und Technische Betriebe, Agi Oberholzer und unser Leiter Finanzen, Reto Angst, feierten am 1. Mai 2022 ihr 10-Jahr-Dienstjubiläum.[...]
Beide haben am 1. Mai 2012 ihre Stelle bei der Gemeinde Waldkirch angetreten. Wir gratulieren Agi Oberholzer und Reto Angst ganz herzlich zu diesem Jubiläum und danken ihnen für ihre Treue und die sehr geschätzte und wertvolle Arbeit, die sie täglich für die Gemeinde Waldkirch und unsere Bewohnerinnen und Bewohner leisten. Für die Zukunft wünschen wir ihnen weiterhin alles Gute und freuen uns auf die geschätzte Zusammenarbeit.

dSeilzieherfest – Verlängerung bewilligt05.05.2022

​Am kommenden Wochenende, Freitag, 7., und Samstag, 8. Mai, findet im Flurhof, Waldkirch, das Seilzieherfest 2022 des Seilzieherclubs Waldkirch statt.[...]
Dazu hat das Kantonsforstamt die notwendige kantonale Bewilligung erteilt. Auch die beantragte Verlängerung bis 2.00 Uhr wurde bewilligt. Somit kann der Seilzieherclub von Samstag auf Sonntag den Festbetrieb bis um 2.00 Uhr ausdehnen.

dBauanzeige Dicken 886, 9304 Bernhardzell02.05.2022

Das Baugesuch liegt vom 03. Mai 2022 bis 16. Mai 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Demontage Ölheizu8ng, Errichtung und Betrieb einer Erdsonden-Wärmepumpe
Baugrundstück: 913
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Eigenmann Ronald, Dicken 886, 9304 Bernhardzell











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Gonzhus, 9304 Bernhardzell29.04.2022

Das Baugesuch liegt vom 02. Mai 2022 bis 31. Mai 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Neubau Remise für bodenabhängige Beerenproduktion und Garage, Aushubverwertung
Baugrundstück: 900
Bauherrschaft: Lehmann Früchte, Gonzhus, 9304 Bernhardzell
Grundeigentümer: Lehmann Rico, Oberhueb 902, 9304 Bernhardzell










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Hinweis
Gleichzeitig liegt der Teilstrassenplan Verlegung Gonzhusweg Nr. 754 öffentlich auf. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Lee 1623, 9304 Bernhardzell28.04.2022

Das Baugesuch liegt vom 29. April 2022 bis 12. Mai 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Umnutzung und Erweiterung Reitsportzentrum
Baugrundstück: 1855
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Kailua Holding AG, Fürstenlandstrasse 35, 9000 St. Gallen










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dTeilstrassenplan Gonzhusweg Nr. 75428.04.2022

Öffentliche Auflage vom 2. - 31. Mai 2022.[...]
Im Zusammenhang mit einem Neubauprojekt für eine Remise auf dem Grundstück Nr. 900, Gonzhus, soll der Gonzhusweg Nr. 754 verlegt werden. Der Gemeinderat hat den Teilstrassenplan erlassen und legt diesen zusammen mit dem Bauprojekt vom 2. bis 31. Mai öffentlich auf. Einsprachen gegen den Teilstrassenplan sind innert der Auflagefrist schriftlich und ­begründet dem Gemeinderat einzureichen. Sie haben einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung zu enthalten.

dWannenwisstrasse Nr. 401, Sanierung und erstmalige Hartbelegung28.04.2022

Öffentliche Auflage vom 2. - 31. Mai 2022.[...]
Die Wannenwisstrasse soll vom Einlenker Oberwaldstrasse bis zur Liegenschaft Wannenwis 806 auf dem Grundstück Nr. 1500 erstmalig mit einem Hartbelag versehen werden. Der Gemeinderat hat das Strassenprojekt erlassen und legt dieses vom 2. bis 31. Mai öffentlich auf. Einsprachen gegen den Teilstrassenplan sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat einzureichen. Sie haben einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung zu enthalten.

dGeschwindigkeit im Bereich ­Widenhueb auf 50 generell herabgesetzt28.04.2022

Die Kantonspolizei St. Gallen hat unter anderem aufgrund eines Ersuchens der Gemeinde Waldkirch und der Anwohnerschaft die Signalisationen und Verkehrssicherheit bei der Widenhueb überprüft. Aufgrund der Erkenntnisse der Überprüfung wurde die Signalisation Ortsbeginn und Ortsende auf Nebenstrassen «Waldkirch» und die damit verbundene Signalisation «50 generell» und somit die Geschwindigkeitsbeschränkung über den Weiler Widenhueb hinaus erweitert. Die Signalisation wird in den kommenden Tagen angepasst. [...]
Der Weiler Widenhueb liegt rund 140 Meter vom heute signalisierten Ortsende von Waldkirch entfernt. Er besteht aus mehreren Wohnhäusern und diversen landwirtschaftlichen Ökonomiegebäuden. Die Liegenschaften bilden eine geschlossene Siedlung mit lnnerortscharakter. Mitten hindurch führt die gut ausgebaute, verkehrsorientierte St. Pelagibergstrasse. Diese verbindet Waldkirch mit dem Dorf St. Pelagiberg sowie den danach weiter entfernten Thurgauer Ortschaften. lm Gemeindestrassenplan ist die St. Pelagibergstrasse als Gemeindestrasse erster Klasse aufgeführt. Heute gilt auf der St. Pelagibergstrasse im Bereich des Weilers Widenhueb die allgemeine Höchstgeschwindigkeit ausserorts von 80 km/h. Die Distanz zwischen den Liegenschaften St. Pelagibergstrasse 40 (Dach Müggler AG) und Widenhueb 465 (Wimast AG) beträgt rund 140 Meter. Damit besteht zwischen den beiden Gebieten Waldkirch und Widenhueb eine grössere unbebaute Lücke. 
Aus Verständnisgründen für die Verkehrsteilnehmenden wird dieser Unterbruch in das Geschwindigkeitsregime «50 generell» miteinbezogen. Weder aus ökonomischer noch aus ökologischer Sicht spricht etwas dagegen. Heute stehen nordöstlich der Liegenschaften St. ­Pelagibergstrasse 40 (Dach Müggler AG) die Signale «Höchstgeschwindigkeit 50 generell» und «Ende der Höchstgeschwindigkeit 50 generell», kombiniert mit dem Signal «Ortsbeginn und Ortsende auf Nebenstrassen». Diese werden auf die Nordostseite des Weilers Widenhueb, an dessen Ortseingang hin, versetzt und mit dem Signal «50 generell» ergänzt. An der auf die St. Pelagibergstrasse, innerhalb des Weilers Widenhueb einmündenden Egelsee-, Widenhueb-, Schachen- und Widenhuebholzstrasse, am jeweiligen Ortseingang, wird auf die Signalisation «50 generell» und Ortstafel verzichtet. Die Hasenbergstrasse, welche zur Institution Wohn- und Werkstätten Hasenberg führt, weist gegenüber den anderen erwähnten Strassen ein höheres Ver-kehrsvolumen auf. Am Kandelaber, rund 50 Meter vor der Einmündung auf die St. Pelagibergstrasse, ist die entsprechende Signalisation des Ortsbeginns und der allgemeinen lnnerortshöchstgeschwindigkeit ebenfalls vorgesehen. Diese Neusignalisation und Anpassung der Höchstgeschwindigkeit im Weiler Widenhueb verbessert die Verkehrssicherheit deutlich. Davon profitieren alle Verkehrsteilnehmenden, insbesondere auch die auf die St.Pelagibergstrasse einbiegenden Fahrzeuglenkerinnen und -lenker. 

d40-Jahr-Dienstjubiläum von Daniela Lengwiler21.04.2022

Daniela Lengwiler, Mitarbeiterin Finanzen, feierte am 13. April ihr 40-Jahr-Dienstjubiläum bei der Gemeinde Waldkirch. [...]
1982 hat sie die Lehre als Verwaltungsangestellte bei der Gemeinde Waldkirch angetreten und ist dieser seither treu geblieben. Wir gratulieren Daniela Lengwiler ganz herzlich zu diesem Jubiläum und danken ihr für ihre Treue und die wertvolle Arbeit, die sie jeden Tag für unsere Gemeinde leistet. Wir freuen uns auf die weitere wertvolle und sehr geschätzte Zusammenarbeit mit ihr.

dBauanzeige Locherhof, 9032 Engelburg19.04.2022

Das Baugesuch liegt vom 20. April 2022 bis 03. Mai 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Neubau Gewächshaus
Baugrundstück: 1132
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Seliner Ernst, Locherhof 658, 9032 Engelburg










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Ronwil 275, 9205 Waldkirch14.04.2022

Das Baugesuch liegt vom 19. April 2022 bis 02. Mai 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Sanierung Wohnhaus, Einbau Luft-Wasser-Wärmepumpe
Baugrundstück: 283
Bauherrschaft: KIBAG Kies AG, Ronwil, 9205 Walkdirch
Grundeigentümer: KIBAG Kies Waldkirch AG, Bildstrasse 6, 9205 Waldkirch











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Lee 1347, 9304 Bernhardzell14.04.2022

Das Baugesuch liegt vom 19.April 2022 bis 02. Mai 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Um- und Anbau Einfamilienhaus
Baugrundstück: 1830
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Diem Andreas, Lee 1347, 9304 Bernhardzell
Diem Karin, Lee 1347, 9304 Bernhardzell










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Baumgartenstrasse 15, 9304 Bernhardzell11.04.2022

Das Baugesuch liegt vom 12. April 2022 bis 25. April 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Demontage Ölheizung, Errichtung und Betrieb einer Erdsonden-Wärmepumpe
Baugrundstück: 1704
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Landi Nino, Baumgartenstrasse 15, 9304 Bernhardzell
Landi Silvana, Baumgartenstrasse 15, 9304 Bernhardzell











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dUnterbringung von Flüchtlingen07.04.2022

Aufgrund des grossen Flüchtlingsstroms aus der Ukraine sind alle Kantone und Gemeinden aufgefordert, Möglichkeiten für eine geeignete Unterbringung zu suchen. [...]
Die Zuteilung der Flüchtlinge ab den Bundesaufnahmezentren an die Gemeinden hat bereits begonnen. Diese erfolgt unter Anwendung eines einwohnerabhängigen Verteilschlüssels. Auch die Gemeinde Waldkirch wird dabei ihren Anteil leisten. In Waldkirch sind nach unserem Kenntnisstand aktuell drei geflüchtete Menschen privat untergebracht. Wie bereits im vorletzten Mitteilungsblatt erwähnt, haben wir primär Lösungen für grössere Unterbringungsmöglichkeiten gesucht und letztendlich auch gefunden. Das heisst, dass wir die Unterbringung bei Familien eher zurückstellen und erst bei einem weiteren Bedarf weiterverfolgen werden. Wir danken an dieser Stelle herzlich für die bereits eingetroffenen Angebote für Unterbringungsmöglichkeiten von Privatpersonen. Wir kommen bei Bedarf gerne auf diese Angebote zurück. 

Zusammenarbeit mit dem Männerheim Hasenberg 
In Zusammenarbeit mit dem Männerheim Hasenberg wurden Unterbringungslösungen diskutiert und besprochen. In einer freistehenden Liegenschaft auf dem Areal des Männerheims können aufgrund der erfolgten Gespräche Flüchtlinge in Wohnungen untergebracht werden. Dazu hat die Gemeinde mit dem Männerheim einen Untermietvertrag abgeschlossen. Es ist vorgesehen, dass im Männerheim Hasenberg primär männliche Flüchtlinge untergebracht werden. Der Bedarf für eine solche Unterbringung ist gegeben.
 
Begleitung durch Abteilung Soziales und freiwillige Helfer
Sobald die Zuteilung von Flüchtlingen an die Gemeinde Waldkirch erfolgt, werden wir die Unterbringung mit dem Männerheim Hasenberg koordinieren. Die Ansprechstelle für die Flüchtlinge ist unser Leiter Soziales, Oliver Müller. Er wird auch die Zusammenarbeit mit unseren Flüchtlingshelferinnen und -helfern koordinieren. An dieser Stelle möchten wir die Arbeit dieser freiwilligen Helferinnen und Helfer herzlich verdanken.   

Bei Fragen zum Thema Flüchtlingswesen wenden Sie sich bitte an unseren Leiter Soziales, Oliver Müller (oliver.mueller@waldkirch.ch).

dBauanzeige Bernhardzellerstrasse 19b, 9205 Waldkirch07.04.2022

Das Baugesuch liegt vom 08. April 2022 bis 21. April 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Demontage Ölheizung, Errichtung und Betrieb einer Erdsonden-Wärmepumpe
Baugrundstück: 1929
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Hengartner Otto, Bernhardzellerstrasse 19b, 9205 Waldkirch










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Edlischwil, 9205 Waldkirch07.04.2022

Das Baugesuch liegt vom 08. April 2022 bis 21. April 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Umnutzung Kälberstall/Scheunenteil zu Auslaufboxen für Pferde, Abbruch Rinderstall, permanente Ausläufe und Umzäunung
Baugrundstück: 617
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Hungerbühler Cornel, Edlischwil 513, 9205 Waldkirch










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Baumgartenweg 3, 9304 Bernhardzell04.04.2022

Das Baugesuch liegt vom 05. April 2022 bis 19. April 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Demontage Ölheizung, Errichtung und Betrieb einer Erdsonden-Wärmepumpe
Baugrundstück: 1660
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Ittensohn Patricia, Baumgartenweg 3, 9304 Bernhardzell
Ittensohn Werner, Baumgartenweg 3, 9304 Bernhardzell










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Ronwil, 9205 Waldkirch24.03.2022

Das Baugesuch liegt vom 25. März 2022 bis 07. April 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Neubau Wohnhaus mit Garage und Remise, Verschiebung Bienenhaus
Baugrundstück: 319
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Urscheler Felix, Ronwil 289, 9205 Waldkirch 










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dWaSa ist NLB-Meister – Herzliche Gratulation24.03.2022

Die Frauen des UHC Waldkirch-St. Gallen haben am letzten Samstag mit einem Sieg den NLB-Meistertitel gewonnen. 
[...]
Im Namen des Gemeinderates, der Geschäftsleitung und aller Mitarbeitenden sowie der Bevölkerung von Waldkirch gratulieren wir den Damen des UHC Waldkirch ganz herzlich und wünschen für die Zukunft und die nun anstehenden Aufstiegsspiele viel Erfolg. Allen Verantwortlichen danken wir an dieser Stelle ganz herzlich für ihren Einsatz und ihr Engagement für den Unihockeyclub WaSa. 

dHilfe für Flüchtende aus der Ukraine24.03.2022

Die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine beschäftigen uns alle. Nach vielen Jahrzehnten des Friedens haben wir in einem Land, das nur etwas mehr als 1000 Kilometer von uns entfernt liegt, Krieg. Millionen von Menschen sind auf der Flucht vor den russischen Invasoren und suchen Schutz und Hilfe im nahen und fernen Ausland. Auch bei uns in der Schweiz suchen Flüchtlinge aus der Ukraine Schutz, Unterkunft und Unterstützung. Der Bund, die Kantone und die Gemeinden sind gefordert, eine schnelle und unbürokratische Aufnahme der Flüchtlinge sicherzustellen. Zudem sehen sich ukrainische Staatsangehörige mit Fragen rund um Einreise, Aufenthalt und Asyl konfrontiert. [...]
Der Kanton hat auf der Website www.sg.ch/ukraine verschiedene Informationen zusammengestellt.
Die Flüchtlinge werden nach einer ersten Aufnahme in einem Asylzentrum im Kanton St. Gallen, der anschliessenden Registrierung und Feststellung des Flüchtlingsstatus «S» nach einem definierten Verteilschlüssel den Gemeinden zugewiesen. Die Gemeinden haben sich solidarisch bereit erklärt, eine bestimmte Anzahl Flüchtlinge aufzunehmen. Dies bedeutet, dass auch die Gemeinde Waldkirch, nebst den bereits in unserer Gemeinde wohnhaften Flüchtlingen aus anderen Ländern, Flüchtlinge aus der Ukraine aufnimmt und unterstützt. Die Gemeinde Waldkirch wird über die Abteilung Soziales sicherstellen, dass diesen Personen alle nötige Unterstützung zukommt. Seit einigen Jahren sind wir für die tatkräftige Unterstützung von freiwilligen Helferinnen und Helfern aus unserer Gemeinde (Asylbetreuerinnen und -betreuer) dankbar. So kann die Aufnahme, Integration und Betreuung der Menschen schnell und unkompliziert umgesetzt werden. 
Aktuell laufen bei der Gemeinde Abklärungen im Zusammenhang mit der zur Verfügungstellung von geeignetem Wohnraum für Flüchtlinge. Zudem liegen verschiedene Angebote vor, welche nun in die Überlegungen für eine Gesamtlösung von Unterbringungen in unserer Gemeinde miteinbezogen werden. Wir werden Sie weiter darüber informieren. 

dAufsichtsrechtliche Prüfung – sehr gutes Zeugnis ausgestellt24.03.2022

Das kantonale Amt für Gemeinden und Bürgerrecht hat im vergangenen Jahr eine mehrtägige periodische aufsichtsrechtliche Prüfung der Amts- und Haushaltsführung im Rechnungsjahr 2020 vorgenommen. Eine solche Prüfung erfolgte letztmals im Jahr 2015 und wird in regelmässigen Abständen durchgeführt. Das Amt für Gemeinden und Bürgerrecht stellt den Behörden und der Verwaltung der Gemeinde Waldkirch ein sehr gutes Zeugnis aus. Der Gemeinderat hat den Bericht zur aufsichtsrechtlichen Prüfung zur Kenntnis genommen und die vorgeschlagenen Massnahmen zur Umsetzung beschlossen. [...]
Die Gemeinden erfüllen die Aufgaben, die der Kanton ihnen durch Verfassung und Gesetz zuweist. Im Rahmen ihrer Autonomie erfüllen sie zudem Aufgaben, die sie im öffentlichen Interesse selbst wählen. Für die korrekte Amts- und Haushaltsführung ist der Rat verantwortlich, während die Aufgabe der GPK darin besteht, diese zu prüfen und zu beurteilen. Zudem unterstehen alle öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Tätigkeiten der Gemeinden der staatlichen Aufsicht des Kantons. Diese staatliche Aufsicht nimmt der Kanton im Rahmen von periodischen aufsichtsrechtlichen Prüfungen durch das Amt für Gemeinden und Bürgerrecht wahr. 
Die Prüfung durch das Amt für Gemeinden und Bürgerrecht erfolgte unter Berücksichtigung der Schweizer Prüfungsstandards. Der zuständige Revisor prüfte die Einhaltung der massgebenden gesetzlichen Bestimmungen unter anderem mittels Analysen, Erhebungen, Befragungen sowie durch das Studium von Akten auf der Basis von Stichproben. Ferner beurteilte er die Anwendung der massgebenden Grundsätze zur Haushalt- und Buchführung sowie die Darstellung der Jahresrechnung als Ganzes. Der Bericht beinhaltet Feststellungen und Empfehlungen für Verbesserungen. Diese wurden aufgenommen und die erforderlichen Massnahmen zu deren Umsetzung definiert. Insgesamt kann aufgrund des Prüfungsberichtes festgestellt werden, dass die Haushalt- und Buchführung der Politischen Gemeinde Waldkirch fachgerecht und gewissenhaft geführt wird und die massgebenden gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Der Gemeinde Waldkirch wurde insgesamt ein sehr gutes Zeugnis ausgestellt. Das Amt für Gemeinden und Bürgerrecht bedankt sich zudem beim Gemeindepräsidenten und allen Mitarbeitenden der Gemeinde Waldkirch für die stets angenehme und konstruktive Zusammenarbeit. 
Der Gemeinderat dankt der GPK, den Mitgliedern der Geschäftsleitung und den Mitarbeitenden der Gemeinde, insbesondere der Abteilung Finanzen, für die zuverlässige Arbeitserledigung und die geschätzte Zusammenarbeit.

dBauanzeige Leimatstrasse 15, 9205 Waldkirch23.03.2022

Das Baugesuch liegt vom 24. März 2022 bis 06. April 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Anbau Garage und Terrasse mit gedecktem Sitzplatz
Baugrundstück: 2123
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Zahner Roman, Leimatstrasse 15, 9205 Waldkirch
Zahner Cornelia, Leimatstrasse 15, 9205 Waldkirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Leimatbachstrasse 4, 9205 Waldkirch23.03.2022

Das Baugesuch liegt vom 24. März 2022 bis 06. April 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Demontage Ölheizung, Errichtung und Betrieb einer Erdsonden-Wärmepumpe
Baugrundstück: 198
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Lenz Bernhard, Leimatbachstrasse 4, 9205 Waldkirch










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dStromstatistik 202117.03.2022

Die Technischen Betriebe Waldkirch konnten im Jahr 2021 ihren Endkunden insgesamt 19'140'170 kWh Energie liefern. Der Energieverkauf ist somit gegenüber dem Vorjahr um 576’624kWh oder 3.11 % gestiegen. [...]
Für freie Kunden, welche nicht durch die Technischen Betriebe beliefert werden und ihre Energie am freien Markt beziehen, wurden 712'965 kWh Energie durch das Netz der TB Waldkirch durchgeleitet.
Die von den Technischen Betrieben gelieferte Energie stammt zu 12.16 % aus dezentralen Produktionsanlagen im eigenen Versorgungsgebiet (hauptsächliche PV-Anlagen) und zu 87.84 % vom freien Markt (mittels strukturierter Marktbeschaffung).

Der Energieanteil aus den dezentralen Produktionsanlagen konnte gegenüber dem Vorjahr von 11.87 % (2'261’468 kWh) auf 12.16 % (2'395'635 kWh) leicht erhöht werden. Darin nicht enthalten sind die Produktionsmengen aus den KEV-Anlagen sowie der selber produzierte und selber verbrauchte Strom (Eigenverbrauchsanteil). Aufgrund der nicht optimalen Witterungsbedingungen im Jahr 2021 liegt die Menge an produziertem Sonnenstrom klar unter den Erwartungen.

Der Strommix der 2021 gelieferten Energie bestand auch wieder zu 100 % aus erneuerbaren Energiequellen.

dBauanzeige St. Gallerstrasse 30, 9304 Bernhardzell17.03.2022

Das Baugesuch liegt vom 18. März 2022 bis 31. März 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Abbruch Hundezwinger und Anbau Carport
Baugrundstück: 811
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Birrer Anton, St. Gallerstrasse 30, 9304 Bernhardzell










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Ronwil 1974, 9205 Waldkirch16.03.2022

Das Baugesuch liegt vom 17. März 2022 bis 30. März 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Aussengestaltung mit Pool
Baugrundstück: 220
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Looser Marco, Ronwil 1974, 9205 Waldkirch
Looser Vera, Ronwil 1974, 9205 Waldkirch











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Leimatstrasse 28, 9205 Waldkirch15.03.2022

Das Baugesuch liegt vom 16. März 2022 bis 29. März 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Demontage Ölheizung, Errichtung und Betrieb einer Erdsonden-Wärmepumpe
Baugrundstück: 2156
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Scheiwiler Rafael, Kugelgasse 30, 9450 Altstätten SG











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Lee 2022, 9304 Bernhardzell14.03.2022

Das Baugesuch liegt vom 15. März 2022 bis 28. März 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Vordach mit seitlichem Windschutz
Baugrundstück: 2033
Bauherrschaft und Grundeigentümerin: Siegenthaler Evelyn, Lee 2022, 9304 Bernhardzell











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Lee 2020, 9304 Bernhardzell14.03.2022

Das Baugesuch liegt vom 15. März 2022 bis 28. März 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Vordach mit seitlichem Windschutz
Baugrundstück: 1800
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Siegenthaler Irma, Ebnet 7, 9315 Neukirch
Siegenthaler Erich, Ebnet 7, 9315 Neukirch











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dOVK neu mit Väterberatung und Beratungsangebot für Familien10.03.2022

Der Ostschweizer Verein für das Kind (OVK) hat das Beratungsangebot ausgebaut. Neu nimmt sich einer-seits ein Väterberater der Fragen und Bedürfnisse der Eltern an. Andererseits wurden neu Gruppenbe-ratungen in das Angebot aufgenommen. Der Gemeinderat hat beschlossen, die bereits seit Jahren be-stehende Zusammenarbeit mit dem OVK um diese beiden Dienstleistungen zu erweitern.[...]
Die gesunde, altersgemässe Entwicklung eines Kindes steht im Zentrum der Beratungen beim Ostschweizer Verein für das Kind (OVK). Das Angebot umfasst unter anderem die traditionelle Mütter- und Väterberatung in St. Gallen und Umgebung. In einem persönlichen Gespräch nehmen sich die Beraterinnen Zeit und beantworten alle möglichen Fragen der Eltern, die sich im Zusammenleben mit Kindern bis zum Kindergartenalter ergeben. Dies auch in einer Abend- oder Wochenendsprechstunde. Für spezifische Fragen zur Erziehung im Vorschulalter kommt die persönliche Beratung bei den Fachpersonen vom Erziehungscoaching Mobile zum Zuge. 

Angebot neu mit Väterberatung und Gruppenangeboten
Der Ostschweizer Verein für das Kind (OVK) hat neu einen Väterberater eingestellt. Marcel Kräutli wird sich neu als Väterberater voll und ganz den Bedürfnissen und Fragen von Vätern mit Kindern im Vorschulalter widmen. Neu bietet der OVK auch Gruppenberatungen als Beratungsform an. Der Gemeinderat hat im Rahmen der bereits be-stehenden Verträge mit dem OVK entschieden, darin auch die Väterberatung sowie die Gruppenberatung in die Leistungsvereinbarung aufnehmen zu lassen. 
Die Väter- und Gruppenberatung steht, wie bisher die Mütter- und Väterberatung, allen Eltern mit Wohnsitz in der Gemeinde Waldkirch kostenlos zur Verfügung und wird durch die Gemeinde finanziert. Termine können online unter www.ovk.ch oder über die Telefonnummer 071 227 11 70 vereinbart werden.

dNeuorganisation der Winterhilfe ab Juni 202210.03.2022

Der Gemeinderat hat aufgrund der geplanten Veränderungen bei der Winterhilfe durch Kantonalorgani-sationen entschieden, die Ortsvertretung Waldkirch aufzuheben und die Verantwortung für Gesuchsbe-arbeitung, Klientenbetreuung, Marketing und Vermögensverwaltung an die Kantonalorganisation zu übertragen und die Zuständigkeit für diese Aufgabe der Geschäftsstelle zu übergeben. Die Ortsvertretung wird nun per Ende Juni 2022 in die Kantonalorganisation überführt.[...]
Seit 1936 hilft die Winterhilfe Armutsbetroffenen mit Leistungen, die entlasten und vor dem Abrutschen in die Sozialhilfe bewahren sollen. Die Winterhilfe gibt Betten, Kleider, Einkaufsgutscheine und Schultheks ab und zahlt dringende Rechnungen, z.B. für Arztkosten. In der Schweiz gelten 8,2 Prozent der Bevölkerung oder 675’000 Personen als von Armut betroffen (BFS 2017). Armut in der Schweiz ist oft unsichtbar und bedeutet, dass der minimale hiesige Lebensstandard nicht aus eigener Anstrengung erreicht werden kann.
Die Winterhilfe erbringt ihre Hilfeleistungen ausschliesslich in der Schweiz. Die Leistungen erfolgen vor Ort durch die Kantonalorganisationen und deren Aussenstellen (Ortsvertretungen) für die Bevölkerung der entsprechenden Region. 

Neuorganisation der Winterhilfe 
Der Vorstand der Winterhilfe St. Gallen hatte zunächst eine Analyse der Situation veranlasst und festgestellt, dass beim Ist­zustand einige Optimierungen möglich sind. Kurz darauf erfolgte auch eine Information der Winterhilfe Schweiz, in welcher weitere Herausforderungen angesprochen wurden, auch hinsichtlich der Zewo-Standards. Der Vorstand hat aufgrund dieser Feststellungen beschlossen, die Verantwortung für Gesuchsbearbeitung, Klientenbetreuung, Marketing und Vermögensverwaltung im ganzen Kanton bis spätestens 30. Juni 2023 durch die Kantonalorganisation sicherzustellen und die Zuständigkeiten der Geschäftsstelle zu übertragen. Ab diesem Zeitpunkt wird nur noch eine Kasse geführt, aus der armutsbetroffene Menschen in allen Gemeinden des Kantons unterstützt werden. Die Zusammenführung aller Ortsvertretungen in die Kantonalorganisation bringt zahlreiche Vorteile. Mögliche unterschiedliche Unterstützungspraxen der einzelnen Ortsvertretungen können in einer Gesamtorganisation vereinheitlicht und zusammengeführt werden. Die Zukunft muss so aussehen, dass durch eine Professionalisierung der Geschäftsstelle die Spendengelder gemäss Standards eingenommen und ausgegeben werden, Gesuche fair und gerecht behandelt werden und der modifizierte Verein neue und gute Wege einschlagen kann. Dem Vorstand der Winterhilfe St. Gallen ist es bewusst, dass damit eine lange Ära zu Ende geht. 
Der Gemeinderat hat auf dieser Grundlage entschieden, der Auflösung der Ortsvertretung Waldkirch und der Überführung per Ende des laufenden Geschäftsjahrs (per Ende Juni 2022) zuzustimmen. An dieser Stelle dankt der Gemeinderat allen Spenderinnen und Spendern, die mit den jährlichen Spendengeldern die Organisation unterstützt und damit einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Armut geleistet haben.

dBauanzeige Hauptwilerstrasse 27, 27a, 27b, 27c, 9205 Waldkirch07.03.2022

Das Baugesuch liegt vom 08. März 2022 bis 21. März 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Neubau 4 Reiheneinfamilienhäuser; Korrekturen Anbau Balkone und Verschiebung / Änderung Fenster
Baugrundstücke: 167, 2384, 2385, 2386
Bauherrschaft und
Grundeigentümer:
Four Partners AG, St. Gallerstrasse 42, 9230 Flawil











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Oberhueb 909, 9304 Bernhardzell03.03.2022

Das Baugesuch liegt vom 04. März 2022 bis 17. März 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Umbau Wohnhaus und Einbau Garage
Baugrundstück: 923
Bauherrschaft und
Grundeigentümer:
Aepli Daniel, Oberhueb 909, 9304 Bernhardzell











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dÖREB-Kataster des Kantons und der SG-Gemeinden in Betrieb03.03.2022

Für die Nutzung von Grundstücken gibt es in der Schweiz zahlreiche Gesetze, Verordnungen und behördliche Einschränkungen – die sogenannten öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB). Zonenpläne geben beispielsweise die erlaubte Bauhöhe in einer bestimmten Zone vor und Baulinienpläne legen den Mindestabstand zwischen Haus und Grundstücksgrenze fest. Nach mehrjährigen Vorarbeiten konnte im November 2021 der ÖREB-Kataster auf dem Gebiet des Kantons St.Gallen in Betrieb genommen werden. Die Gemeinde Waldkirch ist zwischenzeitlich ebenfalls vollständig aufgearbeitet und steht somit im Kataster zur Verfügung.[...]
Für die Abklärungen der wichtigsten Beschränkungen bietet der sogenannte ÖREB-Kataster Hand. Der Kataster ist ein praktisches interaktives Informationssystem, das eine Übersicht über die relevantesten ÖREB umfasst. Es bietet unter anderem Informationen zu folgenden Kategorien, die in verschiedene Themen unterteilt sind: Raumplanung, Strassen, Eisenbahn, Flughafen, Kataster der belasteten Standorte, Grundwasserschutz, Lärm und Wald. Bisher waren diese Angaben nur teilweise und zum Teil in ungenügender Qualität im Geoportal abrufbar. Zuverlässige Angaben mussten bei den einzelnen Amtsstellen in mühsamer Kleinarbeit erfragt werden. Zudem wusste der Nutzer kaum, welche Informationen er benötigen würde. Nach mehrjährigen Vorarbeiten konnte im November 2021 der ÖREB-Kataster auf dem Gebiet des Kantons St.Gallen in Betrieb genommen werden. Die Gemeinde Waldkirch hat zusammen mit dem Kanton und einer externen Datenbearbeitungsstelle die Daten für den ÖREB-Kataster aufgearbeitet. Diese musste geprüft, ergänzt und mit den zugehörigen Rechtsdokumenten verlinkt werden. Im Rahmen des Projektes wurden die Nachführungsprozesse überprüft und ergänzt, damit künftige Eigentumsbeschränkungen zeitnah und mit der nötigen Zuverlässigkeit im Kataster aufgeschaltet werden können. Die Gemeinde Waldkirch ist nun vollständig aufgearbeitet und steht somit im Kataster unter dem folgenden Link zugänglich: https://oereb.geo.sg.ch

dEinführung elektronische Stimmabgabe (E-Voting)03.03.2022

Der Gemeinderat Waldkirch hat an seiner letzten Sitzung entschieden, unter Vorbehalt der Bewilligung durch den Bund, die elektronische Stimmabgabe bei sämtlichen eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Wahlen und Abstimmungen einzuführen. Er erachtet es als zweckmässige Erweiterung und Erleichterung des Zugangs der Bürgerinnen und Bürger zu Wahlen und Abstimmungen. Der Kanton St.Gallen sieht vor, die Möglichkeit zur elektronischen Stimmabgabe ab dem vierten Quartal 2022 (wieder) einzuführen.[...]
Auf eidgenössischer und auf kantonaler Ebene bestehen Rechtsgrundlagen für die Einführung der elektronischen Stimmabgabe (E-Voting) bei Wahlen und Abstimmungen. Der Bundesrat wird mit der Anpassung der eidgenössischen Verordnung über die politischen Rechte und der Totalrevision der Verordnung der Bundeskanzlei über die elektronische Stimmabgabe die Voraussetzungen für eine Neuausrichtung des E-Voting-Versuchsbetriebs schaffen. Die Beschlussfassung durch den Bundesrat wird voraussichtlich im 2. Quartal 2022 erfolgen. Der Kanton St.Gallen sieht vor, die Möglichkeit zur elektronischen Stimmabgabe ab dem vierten Quartal 2022 wieder einzuführen. Zur Anwendung kommt das E-Voting-System der Schweizerischen Post der zweiten Generation mit vollständiger Verifizierbarkeit, dass in den vergangenen Jahren umfangreichen Tests und Überprüfungen unterzogen und entsprechend weiterentwickelt wurde. Die Bewilligung des Bundesrates zur (Wieder-) Einführung von E-Voting im Kanton St.Gallen und zur Verwendung des Systems der Schweizerischen Post voraussichtlich im dritten Quartal 2022 erteilt.

Der Gemeinderat hat beschlossen, dass sich auch die Gemeinde Waldkirch an den kantonalen Kosten für den Betrieb des Systems für die elektronische Stimmabgabe mit einem Beitrag von einem Franken je angemeldete Person und je Wahl- und Abstimmungstermin beteiligt.

dZweckverbandsvereinbarung Abwasserverband Niederbüren - fakultatives Referendum03.03.2022

Die Gemeinde Waldkirch ist eine von sieben Verbandsgemeinden (Andwil, Gossau, Hauptwil-Gottshaus (TG), Niederbüren, Niederhelfenschwil, Oberbüren), welche dem Abwasserverband Niederbüren angehört. Das aktuell gültige Organisationsreglement vom 19. März 1996 des Abwasserverbands ist durch die verschiedenen Erweiterungen des Einzugsgebietes und den daraus resultierenden Abwasserfrachten für die Verbandsgemeinden im Sinne der Anschlussverträge anzupassen.[...]
Die Betriebskommission, in welcher auch die Gemeinde Waldkirch vertreten ist, hat im März 2019 zum ersten Mal über Anpassungen des Organisationsreglements beraten. Dabei stand die Holinger AG, Winterthur, beratend zur Seite. Der Entwurf der neuen Zweckverbandsvereinbarung wurde den kantonalen Stellen der Kantone St. Gallen und Thurgau zur Vorprüfung vorgelegt. Diese haben den Entwurf gutgeheissen. An der ausserordentlichen Delegiertenversammlung vom 9. Dezember 2021 waren 14 von 18 Delegierten anwesend. Die neue Zweckverbandsvereinbarung wurde mit 14 Stimmen angenommen, womit die nötige Zustimmung durch zwei Drittel der Delegierten erfüllt wurde.

Die Zweckverbandsvereinbarung, welche ab 1. Januar 2023 angewendet werden soll, wurde vom Gemeinderat Waldkirch am 15. Februar 2022 erlassen und wird gemäss Art. 3 und 6 des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) und Art. 15 und Art. 16 der Gemeindeordnung während 40 Tagen (3. März 2022 – 11. April 2022) dem fakultativen Referendum unterstellt.

Die amtliche Publikation ist auf der Publikationsplattform unter https://publikationen.sg.ch/ekab/00.064.829/publikation/ abrufbar.

Die Referendumsvorlage können Sie hier einsehen. Für das Zustandekommen eines Referendums sind 248 gültige Unterschriften notwendig. Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen.

dBauanzeige Niederwil 766, 9205 Waldkirch02.03.2022

Das Baugesuch liegt vom 03. März 2022 bis 16. März 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Abbruch Wohnhaus und alte Scheune (nördl. Teil), Ersatzbau Wohnhaus
Baugrundstück: 2364
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Räss Adreas, Hözli 243, 9204 Andwil SG
Räss Irene, Hölzli 243, 9204 Andwil SG










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Obergrimm 750, 9205 Waldkirch28.02.2022

Das Baugesuch liegt vom 01. März 2022 bis 14. März 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Um- und Anbau Wohnhaus
Baugrundstück: 1448
Bauherrschaft: Eigenmann Bernhard, Egg 1416, 9231 Egg (Flawil)
Eigenmann Heidi, Egg 1416, 9231 Egg (Flawil)
Grundeigentümer: Eigenmann Bernhard, Egg 1416, 9231 Egg (Flawil)










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Oberdorfstrasse 8, 9205 Waldkirch17.02.2022

Das Baugesuch liegt vom 18. Februar 2022 bis 03. März 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Terrassenanbau Südseite
Baugrundstück: 1803
Bauherrschaft: Huttinger Frank, Oberdorfstrasse 8, 9205 Waldkirch
Huttinger Uschi, Oberdorfstrasse 8, 9205 Waldkirch
Grundeigentümer: Stockwerkeigentümergemeinschaft Oberdorfstrasse 8, 9205 Waldkirch











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

d​Positiver Jahresabschluss 2021 / Budget 2022 mit Fr. 692'300 Defizit17.02.2022

Die Erfolgsrechnung 2021 schliesst mit einem Gewinn von Fr. 87'225.33 ab. Dies ist gegenüber dem budgetierten Defizit von Fr. 1'534'600.00 eine Besserstellung von Fr. 1'621'825.33. Der Gewinn wird der Ausgleichsreserve zugeschrieben. In verschiedenen Bereichen konnten deutliche Aufwandeinsparungen ausgewiesen werden. So bei der Kontogruppe Allgemeine Verwaltung (0), bei der Bildung (2), Kultur, Sport und Freizeit (3) und Umweltschutz und Raumordnung (7). Mehraufwände mussten dem hingegen bei den Kontogruppen Öffentliche Ordnung und Sicherheit (1), Gesundheit (4) und Verkehr (6) verbucht werden. Wobei vor allem der Bereich Gesundheit mit über Fr. 100'000.00 Mehraufwand zu Buche schlägt. Die Minder- und Mehraufwände sind in der Visualisierung unten auf dieser Seite dargestellt.
[...]


Aufwandeinsparungen in mehreren Kontogruppen
Die Aufwandeinsparungen in den verschiedenen Kontogruppen haben mehrere Gründe. So sind diverse Anlässe und Veranstaltungen im Zusammenhang mit den Einschränkungen durch die Coronamassnahmen ausgefallen. Durch einen haushälterischen Umgang mit den Finanzmitteln konnten weitere Einsparungen erzielt werden. Die Mehraufwände bei der Kontogruppe Gesundheit haben mit den höheren Ausgaben bei der ambulanten und stationären Pflegefinanzierung zu tun. Im Bereich Verkehr musste eine Abrechnung aus dem Jahr 2020, für die Abgeltung des öffentlichen Verkehrs, im Jahr 2021 verbucht werden, was zur ausgewiesenen Budgetüberschreitung führte. Insgesamt blieben die Kosten in diesem Bereich konstant. Weitere Informationen und Begründungen zu den Abweichungen in der Jahresrechnung 2021 gegenüber dem Budget 2021 werden im Geschäftsbericht 2021 detailliert ausgeführt. 

Investitionsrechnung 2021
Die Investitionsrechnung 2021 der Gemeinde Waldkirch schliesst mit Ausgaben von Fr. 859'504.26 und Einnahmen von Fr. 240'166.90 ab. Budgetiert waren Ausgaben von Fr. 2'115'000.00 und Einnahmen von Fr. 290'000.00. Die Gründe für die tieferen Ausgaben bei den Investitionen lagen insbesondere bei den Verzögerungen beim Bau des Sportplatzes Breiten Waldkirch. Die Aufwände konnten dadurch nicht wie budgetiert im Jahr 2021 abgerechnet werden. 

Positiver Rechnungsabschluss bei den Technischen Betrieben
Die Erfolgsrechnung der Technischen Betriebe Waldkirch schliesst mit einem Gewinn von Fr. 461'953.93 ab. Im Budget 2021 wurde ein Gewinn von Fr. 128'500.00 ausgewiesen. Der nun höher ausgefallene Ge-winn wurde einerseits durch Aufwandeinsparungen sowie durch einen deutlich höheren Stromverkauf erzielt. Bei den Aufwandeinsparungen waren Lieferengpässe bei den Lieferanten Grund für die Verzögerungen in den Projekten und im Unterhalt, welche dann dazu führten, dass die Aufwände nicht im Jahr 2021 verbucht werden konnten. Aus verschiedenen Gründen war der Stromverkauf im Jahr 2021 deutlich höher als geplant, was zu Mehreinnahmen geführt hat. Der Gewinn wird im Konto der kumulierten Ergebnisse der Vorjahre verbucht und in der Jahresrechnung 2022 aufgelöst. Weitere Details sind im Geschäftsbericht 2021 ausgeführt.

Budget 2022 Gemeinde mit Defizit von Fr. 692'300
Für das Jahr 2022 budgetiert der Gemeinderat bei der Erfolgsrechnung ein Defizit von Fr. 692'300.00. Der Gesamtaufwand der Gemeinde liegt bei Fr. 21'179'450.00. Insbesondere bei der Sozialen Sicherheit und bei der Gesundheit sind wiederum deutlich höhere Kosten zu erwarten. Bei den Investitionen sind für das Jahr 2022 Aufwände von total netto Fr. 2'890'700.00 budgetiert. Die Ausgaben betragen Fr. 3'314'000.00, die Einnahmen Fr. 423'300.00.

Budget 2022 der Technischen Betriebe
Bei den Technischen Betrieben wird bei der Erfolgsrechnung ein Ertragsüberschuss von Fr. 49'800.00 budgetiert. Dies bei einem Gesamtaufwand von Fr. 3'737'400.00 und einem budgetierten Ertrag von Fr. 3'787'200.00. In der Investitionsrechnung 2022 der Technischen Betriebe sind Bruttoausgaben von Fr. 1'335'000.00 und Bruttoeinnahmen von Fr. 440'000.00 eingerechnet. 

Steuerfuss 2022 bleibt bei 122 %
Der Gemeinderat hat entschieden, der Bürgerschaft für das Jahr 2022 einen unveränderten Steuerfuss von 122 Prozentpunkten zu beantragen. Aufgrund der Finanzplanung und der noch anstehenden Projekte in den kommenden Jahren ist eine Senkung des Steuerfusses zurzeit nicht vertretbar. Demgegenüber kann aufgrund der Reserven von rund sechs Millionen Franken und der geplanten Einnahmen durch Liegenschaftenverkäufe der Steuerfuss auf 122 Prozentpunkten gehalten werden. Die Details zu den Jahresabschlüssen 2021 und den Budgets 2022 werden wir Ihnen im Geschäftsbericht 2021 gerne erläutern. Dieser wird im März in alle Haushalte versandt und auf unserer Website www.waldkirch.ch>Dienstleistungen>Berichte aufgeschaltet. 

dBauanzeige Ruezenwil/Schöntal, 9304 Bernhardzell11.02.2022

Das Baugesuch liegt vom 14. Februar 2022 bis 15. März 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Bodenaufwertung (Verschiebung Ober- und Unterbodenauftrag, Fruchtfolgeflächenkompensation)
Baugrundstück: 1096, 1065, 1066, 1063
Bauherrschaft: Lehmann Früchte, Schöntal 728, 9304 Bernhardzell
Grundeigentümer: Krapf Roman, Ruezenwil 1027, 9304 Bernhardzell
Rilemo AG, Schöntal 728, 9304 Bernhardzell
Heim WErner, Schachen 977, 9304 Bernhardzell
Muheim Walter, Erlenholz 1560, 9300 Wittenbach










BaBauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dÖffentliche Auflage Zonenplan und Baureglement10.02.2022

Der Zonenplan, das Baureglement, der Sondernutzungsplan (Baulinien nach Art. 29 PBG) und der Strassenplan wurden vom 29. August 2019 bis 27. September 2019 öffentlich aufgelegt und nach dem Entscheid über die Einsprachen und der Festsetzung dem fakultativen Referendum unterstellt. Da das fakultative Referendum nicht ergriffen wurde, hat der Gemeinderat im April 2021 den Genehmigungsantrag beim Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) eingereicht. [...]
Das Verfahren der Ortsplanungsrevision wurde zwar vollständig durchgeführt, jedoch hätten die Anpassungen im Baureglement und im Zonenplan, die nach der ersten öffentlichen Auflage im Zusammenhang mit dem Entscheid über die Einsprachen erfolgt sind, einer erneuten Mitwirkung und öffentlichen Auflage unterstellt werden müssen (selbst wenn im Nachgang dazu das fakultative Referendum nicht ergriffen worden ist), so die Rückmeldung des AREG. Unter anderem musste, aufgrund zwischenzeitlich ergangener Gerichtsentscheide, auch der Planbeständigkeit mehr Beachtung geschenkt werden, womit Projekte, die eigentlich erst im Anschluss mit einem Teilzonenplanverfahren bearbeitet worden wären, trotzdem bereits in die aktuelle Zonenplanung aufgenommen werden müssen.

Mitwirkungsverfahren durchgeführt
Für die vorgenannten Anpassungen, die einer erneuten öffentlichen Auflage unterstellt werden müssen, musste vorgängig auch ein Mitwirkungsverfahren durchgeführt werden. Konkret wurden die Anpassungen vom 4. November 2021 bis am 17. Dezember 2021 der öffentlichen Mitwirkung unterstellt. Dabei sind ein Antrag bezüglich der Einzonung im Laubbach sowie zwei Anträge, welche die Weilerzone betreffen eingegangen. Zu den restlichen Punkten wurden keine Eingaben oder Anträge eingereicht.

Verzicht auf die Einzonung im Projekt «Trocknungsanlage»
An der Informationsveranstaltung vom 26. Oktober 2021 zur Ortsplanungsrevision und dem Projekt «Trocknungsanlage Laubbach, Waldkirch», der rund 60 Personen beigewohnt haben, konnte das Projekt «Trocknungsanlage Laubbach» erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Es wurden kritische Stimmen über den Standort und die Emissionen sowie über die zusätzliche Verkehrsbelastung, die Zufahrt und die Sicherheit (Schulwegsicherheit) geäussert. Im Rahmen der Mitwirkung ist zudem eine schriftliche Eingabe gegen das Projekt eingegangen. Im Hinblick auf die Umsetzung des Zonenplans und des neuen Baureglements hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 18. Januar 2022 nach einer Gesamtbeurteilung entschieden, auf die Einzonung der Arbeitszone für das Projekt «Trocknungsanlage Laubbach» zu verzichten. Der Zonenplan wird ohne dieses Projekt und der damit verbundenen Einzonung öffentlich aufgelegt. 

Öffentliche Auflage der Korrekturen
Die Anpassungen des Zonenplans und des Baureglements sowie die Ergänzung zum Sondernutzungsplan zum Überbauungsplan Schöntal werden nun vom 14. Februar 2022 bis am 15. März 2022 öffentlich aufgelegt. Die detaillierten Inhalte dieser Anpassungen sind auf der Website unter www.waldkirch.ch/DE/81/Raumplanung.htm oder im Gemeindehaus, Kanzlei, Büro 106, einsehbar. Die bereits erfolgten Einsprachen im Rahmen der 1. öffentlichen Auflage (vom 29. August 2019 bis 27. September 2019) müssen nicht noch einmal eingereicht werden und haben weiterhin Bestand. 
Der öffentlichen Auflage werden folgende Inhalte unterstellt:
  • Baureglement (BauR)
    • Einzelne formelle Anpassungen
    • Präzisierung Parkplätze (Art. 15 BauR) 
      • neu: Abstellplätze für Motorfahrzeuge, Motor- und ­Fahrräder
    • Anpassung der Masstabelle (Art. 19 BauR) 
      • Anpassung der Gebäudehöhe um 0,5 m in der W10.0, W12.0, W14.5 und K12.0
 
  • Zonenplan
    • Anpassung der Abgrenzung der Weilerzone bei einzelnen Grundstücken
    • Aufteilung des Sondernutzungsplans auf GS Nr. 52 und 54
    • Korrektur der Arbeitszone und Zone für öffentliche Bauten und Anlagen am Standort Breiten
 
  • Sondernutzungsplan
    • Ergänzung zum Sondernutzungsplan zum Überbauungsplan ­Schöntal, 1. Änderung

Gleichzeitig mit der öffentlichen Auflage der Anpassungen in Baureglement, Zonenplan und Son-dernutzungsplan werden geringe Anpassungen im Richtplan, der ein strategisches Instrument des Gemeinderates darstellt und deshalb nicht öffentlich aufgelegt wird, bekannt gemacht. Darin werden folgende Anpassungen vorgenommen: 
  • Verzicht auf die Erweiterung für kurzfristiges Industriegebiet (Arbeitszone für Projekt «Trocknungsanlage») im Laubbach 
  • Die Motocrosspiste im Gebiet Grüenberg, Bernhardzell, bleibt im Richtplan verankert.
  • Kleine Anpassungen der Weilergebiete (in Abstimmung mit den Änderungen im Zonenplan).

dBauanzeige Untere Chennerstrasse 16, 9205 Waldkirch08.02.2022

Das Baugesuch liegt vom 09. Februar 2022 bis 22. Februar 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Demontage Ölheizung, Errichtung und Betrieb einer Erdsonden-Wärmepumpe
Baugrundstück: 1573
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Rutishauser Andreas, Untere Chennerstrasse 16, 9205 Waldkirch











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dSteuerabschluss 2021 über den Erwartungen27.01.2022

Die Abteilung Steuern hat dem Gemeinderat die Steuerabrechnung 2021 unterbreitet. Das Budgetziel 2021 bei der einfachen Steuer wurde lediglich um 0,6 Prozent nicht erreicht. Die Einnahmen bei der einfachen Steuer lagen bei 6'597’818 Franken. Budgetiert wurden hingegen 6'639’344 Franken. Die einfache Steuer ist gegenüber dem Vorjahr um 1 Prozent gesunken. Die Steuerkraft der Gemeinde Waldkirch liegt bei 2153 Franken pro Einwohner (Rang 44 von 77 Gemeinden) und somit leicht unter dem Wert von 2021 von 2198 Franken.[...]
Die gesamten Steuereinnahmen der Politischen Gemeinde belaufen sich auf 11'032’175.29 Franken, was gegenüber dem Budget 2021 einen Mehrertrag von insgesamt 363’175.29 Franken ergibt. Budgetiert waren 10'669’000 Franken.

Aus dem Finanzausgleich wurden der Gemeinde Waldkirch ­folgende Beiträge zugesprochen:
Ressourcenausgleich 1'550’900 Franken
Sonderlastenausgleich Weite 1’844’100 Franken
Sonderlastenausgleich Schule 1'587’500 Franken
Total 4'982’500 Franken


Trotz der schwierigen Umstände sind die Steuereinnahmen im Gesamten erfreulicherweise mit 363’175.29 Franken über dem Budget. Die Hauptgründe dafür lagen bei den Mehreinnahmen durch Nachzahlungen der ordentlichen Steuern, aus den Anteilen an den Gewinn- und Kapitalsteuern sowie den Grundstückgewinnsteuern. Diese konnten deutlich über den Erwartungen vereinnahmt werden. Somit konnte der kleine Minderertrag bei den Quellensteuern mehr als kompensiert werden. Gerade die Grundstückgewinnsteuern und die Handänderungssteuern sind sehr schwierig zu budgetieren. Die unten stehende Grafik zeigt eine Übersicht über die Steuereinnahmen. Der Gemeinderat hat den Abschluss wohlwollend zur Kenntnis genommen und dankt den Mitarbeitenden der beiden Abteilungen Finanzen und Steuern für die pflichtbewusste und kompetente Arbeitserledigung. Gleichzeitig möchten wir uns bei allen Steuerpflichtigen in der Gemeinde für die geschätzte Zusammenarbeit und die fristgerechte Erfüllung der Steuerpflicht bedanken.

Steuereinnahmen Politische Gemeinde Waldkirch
  Budget 2021 Rechnung 2021 Abweichung
Einkommens- und Vermögenssteuern      
Einkommens- und Vermögenssteuern Fr.   8'100'000.00 Fr.    8'049'343.54 Fr. -50'656.46
Nachzahlungen Fr.     200'000.00 Fr.      307'965.97 Fr. 107'965.97
       
Nebensteuern      
Anteil Gewinn- und Kapitalsteuern Fr.     466'000.00 Fr.      717'271.20 Fr. 251'271.20
Anteil Grundstückgewinnsteuern Fr.     400'000.00 Fr.      447'428.40 Fr.   47'428.40
Anteil Quellensteuern Fr.     168'000.00 Fr.      158'013.75 Fr.   -9'986.25
Grundsteuern Fr.     705'000.00 Fr.      716'150.05 Fr.   11'150.05
Handänderungssteuern Fr.     300'000.00 Fr.      300'883.30 Fr.       883.30
Feuerwehrersatzabgabe Fr.     330'000.00 Fr.      335'119.08   Fr.     5'119.08
Total Fr. 10'669'000.00 Fr.  11'032'175.29 Fr. 363'175.29

dAuch 2022 Urnenabstimmung anstelle Bürgerversammlung 27.01.2022

Der Gemeinderat hat die Bürgerversammlung 2022 auf den Donnerstag, 31. März, angesetzt. Aufgrund der aktuell immer noch sehr schwierigen epidemiologischen Lage hat die Kantonsregierung am 14. Dezember 2021 die Verordnung über die Beschlussfassung über Geschäfte der Bürgerversammlung während der Covid-19-Epidemie im ersten Halbjahr 2022 erlassen. Damit alle Bürgerinnen und Bürger ihre politischen Rechte wahrnehmen können, hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 18. Januar 2022 entschieden, die Bürgerversammlung nicht durchzuführen und die Geschäfte an die Urne zu verlegen. Die Urnenabstimmung wurde auf den Sonntag, 10. April 2022, festgelegt.[...]
An den Bürgerversammlungen der Gemeinde Waldkirch nehmen jeweils zwischen 90 und 130 Stimmberechtigte teil. Es ist deshalb davon auszugehen, dass in der aktuellen Lage insbesondere Angehörige von Risikogruppen von einer Teilnahme an einer Bürgerversammlung aus gesundheitlichen Überlegungen und Gründen absehen. Aus demokratiepolitischer Sicht ist dies nicht gewünscht. Eine Verschiebung der Bürgerversammlung auf einen geeigneten späteren Zeitpunkt ist aufgrund der wechselhaften Lage und der notwendigen Vorbereitungszeit kaum planbar. Die Regierung des Kantons St. Gallen hat nun mit einer dringlichen Verordnung den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, über die aktuellen Geschäfte an einer Bürgerversammlung oder mit einer Urnenabstimmung zu beschliessen. Zudem wird die Frist für die Beschlussfassung über das ­Budget und den Steuerfuss 2022 sowie über die Jahresrechnung 2021 bis 19. Juni verlängert. Dadurch wird dem Bedürfnis der Gemeinden nach Klarheit und Planungssicherheit während der Coronapandemie Rechnung getragen. Mit der dringlichen Verordnung ermöglicht sie den Gemeinden, im ersten Halbjahr 2022 für alle Geschäfte, für die das Gesetz oder die Gemeindeordnung eine Beschlussfassung durch die Bürgerversammlung vorsehen, eine Urnenabstimmung durchzuführen. Der Gemeinderat hat die Urnenabstimmung für die folgenden Geschäfte der Gemeinde Waldkirch auf den Sonntag, 10. April 2022, festgelegt. 

Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen und die erwähnte dringliche Verordnung hat der Gemeinderat beschlossen, über folgende Geschäfte an der Urne beschliessen zu lassen:
  • Jahresrechnung 2021 
  • Budget und Steuerfuss 2022
Für den Urnengang vom Sonntag, 10. April 2022, erhalten die Stimmberechtigten frühzeitig das notwendige Stimmmaterial, bestehend aus dem Stimmrechtsausweis, einem erläuternden Bericht zu den Abstimmungsvorlagen sowie den Stimmzetteln. Den Geschäftsbericht 2021 werden wir zudem an alle Haushalte zustellen. 

dNeue Reinigungsmitarbeiterin OZ Bünt gewählt27.01.2022

Herzlich Willkommen Stephanie Sonderegger![...]
Wie bereits über das Mitteilungsblatt kommuniziert, hat unsere langjährige Reinigungsmitarbeiterin im OZ Bünt, Madeleine Thürlemann, ihre Arbeitsstelle per Ende Januar 2022 gekündigt. An dieser Stelle möchten wir uns noch einmal ganz herzlich für ihren wertvollen Einsatz für die Gemeinde Waldkirch beziehungsweise die Schule Waldkirch-Bernhardzell bedanken. Wir wünschen Madeleine Thürlemann für die Zukunft alles Gute.

Als neue Reinigungsmitarbeiterin beim OZ Bünt hat die Geschäftsleitung die in Waldkirch wohnhafte Stephanie Sonderegger gewählt. Sie wird am 1. Februar 2022 ihre neue Arbeitsstelle, in einem Teilpensum, bei der Gemeinde antreten und ab dann im OZ Bünt anzutreffen sein. Wir wünschen Stephanie Sonderegger einen guten Start und heissen Sie im Team der Gemeinde Waldkirch herzlich willkommen. 

dBauanzeige Engi 939, 9304 Bernhardzell27.01.2022

Das Baugesuch liegt vom 28. Januar 2022 bis 10. Februar 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Demontage Elektroheizung, Errichtung und Betrieb einer Erdsonden-Wärmepumpe
Baugrundstück: 976
Bauherrschaft: Schöb Elmar, Engi 943, 9304 Bernhardzell
Grundeigentümer: Schöb Anita, Engi 943, 9304 Bernhardzell
Schöb Elmar, Engi 943, 9304 Bernhardzell











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dLeistungen der Sozialversicherung im Jahr 202127.01.2022

Die Sozialversicherung St. Gallen hat im Jahr 2021 an die Versicherten mit Wohnsitz in der Gemeinde Waldkirch folgende Leistungen ausbezahlt. [...]
  Anzahl Bezüger Leistungen in CHF
AHV-Renten  373 8‘311‘897
IV-Renten 47 819‘533
     
Hilflosenentschädigung zur AHV 14 117'716
Hilflosenentschädigung zur IV  10 93‘936
     
Ordentliche Ergänzungsleistungen zur AHV und IV 72 1‘289‘874
Ausserordentliche Ergänzungsleistungen zur AHV und IV 0 0
     
Im Kanton ausbezahlte Ergänzungsleistungen:    
Ordentliche Ergänzungsleistungen zur AHV und IV   333‘597‘160
Ausserordentliche Ergänzungsleistungen zur AHV und IV   keine

dInfos zur Steuererklärung 2021 und prov. Steuerrechnung 202220.01.2022

Vollelektronische Steuererklärung (eFiling)
Neu können Sie die Steuererklärung inklusive aller notwendigen Beilagen vollständig digital mit unserem Steuerdeklarationsprogramm eTaxes einreichen.[...]
Der Ausdruck von Formularen und die Unterzeichnung einer Quittung ist bei einer vollständig digitalen Einreichung nicht mehr notwendig. eFiling ermöglicht die vollständig papierlose Einreichung der Steuererklärung. Die notwendigen Beilagen können Sie im Steuerdeklarationsprogramm direkt oder über Ihr Handy mit der App «oBeam» hochladen und zusammen mit den Deklarationsdaten sicher digital übermit-teln. Ausführliche Informationen zum eFiling finden Sie unter www.steuern.sg.ch/efiling. Nutzen Sie die neue, bequeme Möglichkeit und leisten Sie damit einen aktiven Beitrag zur Digitalisierung im Steuerwesen, unserer Umwelt zuliebe.
Haben Sie Fragen zur Steuererklärung? Die Mitarbeitenden der Abteilung Steuern (058 228 79 18, steu-ern@waldkirch.ch) beantworten diese gerne. Neu steht auch der LiveChat unter www.steuern.sg.ch/efiling zur Verfügung, über welchen Ihre Steuerfragen von Expertinnen und Experten beantwortet werden.

Einreichefristen
31. März 2022: unselbständig Erwerbstätige
31. Mai 2022: selbständig Erwerbstätige und Landwirte

Begründete Fristerstreckungsgesuche bitte frühzeitig einreichen. Fristverlängerungen können auch direkt unter www.steuern.sg.ch (Ruprik Frist verlängern) selbst beantragt werden. Hierfür benötigen Sie die Registernummer und das Passwort, welche auf Ihrer persönlichen Steuererklärung aufgedruckt sind. Das Gesuch wird interaktiv bewilligt bzw. abgelehnt.

Formulare
Ab Mitte Januar 2022 erhalten Sie die Steuererklärung 2021. Falls Formulare fehlen, können Sie diese bei der Abteilung Steuern (Auflage im Eingangsbereich) beziehen. Der Lohnausweis liegt der Steuererklärung nicht bei. Dieser kann bei Bedarf auf der Website der Eidg. Steuerverwaltung (www.estv.admin.ch/estv/de/home) ausgefüllt und ausgedruckt werden.

Provisorische Rechnung 2022
Die provisorischen Rechnungen der Kantons- und Gemeindesteuern 2022 erhalten Sie in diesen Tagen. Es ist möglich, dass diese Steuerrechnung offensichtlich zu hoch oder zu niedrig ausfällt. Jede Zahlung - auch eine zu hohe – wird bis zur Schlussrechnung zu Ihren Gunsten verzinst. Umgekehrt muss der Steuerbetrag der Schlussrechnung zu Ihren Lasten verzinst werden. Durch diese Ausgleichszinsen (0,25 %) werden die vermeintlichen Vor- und Nachteile einer zu tiefen oder zu hohen vorläufigen Rechnung später bei der Schlussrechnung wieder aufgehoben.
Falls Sie eine Korrektur der provisorischen Steuerrechnung wünschen, können Sie diese entweder selber unter www.steuern.sg.ch (Suche eKonto/eFaktoren) vornehmen oder indem Sie mit der Abteilung Steuern per E-Mail (steuern@waldkirch.ch) oder telefonisch auf die Nummer 058 228 79 18 Kontakt aufnehmen. 

eKonto
Damit Sie eine Übersicht über Ihre Zahlungen haben, Einzahlungsscheine bestellen oder andere Mutationen selbständig vornehmen können, steht Ihnen das eKonto / ePortal unter www.steuern.sg.ch (Suche eKonto/eFaktoren) zur Verfügung.

dWaldhütte der Hofjünger abgebrannt – Hinweise erbeten20.01.2022

Am vergangenen Wochenende (In der Nacht auf Samstag) ist die Waldhütte der Hofjüngerkorporation Waldkirch im Mollenwald niedergebrannt. Gemäss Informationen ist dieser Brand zwischen Freitagabend, 20.00 Uhr, und den frühen Morgenstunden des Samstags ausgebrochen. Ob der Brand mutwillig oder fahrlässig verursacht wurde, ist aktuell in Abklärung durch die Polizei und den Forensischen Dienst der Kantonspolizei St. Gallen. Die Polizei hat in diesem Zusammenhang eine Medienmitteilung verfasst sowie einen Zeugenaufruf gestartet. Hinweise, welche im Zusammenhang mit diesem Ereignis stehen oder stehen könnten, dürfen Sie direkt der Kantonspolizei, Polizeistützpunkt Oberbüren, mitteilen. [...]
Es ist sehr zu bedauern, dass es zu diesem Vorfall gekommen ist. Die Gemeinde und die Hofjüngerkorporation ist dankbar über allfällige Hinweise zu Ereignissen und Feststellungen, welche im Zusammenhang mit diesem Brandfall stehen könnten. Falls Sie sich lieber an die Gemeinde wenden möchten, dürfen Sie sich bei Gemeindepräsident Aurelio Zaccari melden. Ihre Informationen werden vertraulich behandelt. Die Hofjüngerhütte war ein geschätzter Ort für Jung und Alt und von grosser Beliebtheit. Wir möchten nicht einfach so hinnehmen, dass diese nun einem fahrlässig oder mutwillig verursachten Feuer durch unbekannte Personen zum Opfer gefallen ist. Es ist uns wie auch der Hofjüngerkorporation ein grosses Anliegen, die Verursacher des Brandes ausfindig zu machen. Aus diesem Grund wenden wir uns auch auf diesem Weg an die Personen, welche in der Nacht bei der Hofjüngerhütte waren und dort, sei es mutwillig oder fahrlässig, den Brand verursacht haben, sich bei der Gemeinde, Gemeindepräsident Aurelio Zaccari, oder bei der Kantonspolizei zu melden. 

d Notfalltreffpunkte für die Bevölkerung20.01.2022

Seit dem 1. September 2021 gibt es in jeder Gemeinde im Kanton St. Gallen Notfalltreffpunkte für die Bevölkerung. Sie dienen als Treffpunkte bei Krisenereignissen. In unserer Gemeinde sind die beiden Notfalltreffpunkte bei den Schulanlagen Waldkirch und Bernhardzell festgelegt. Die Notfalltreffpunkte sind Teil eines nationalen Bevölkerungsschutzprojekts, das in Zusammenarbeit mit den Kantonen umgesetzt wurde. Die beiden Treffpunkte sind mit Tafeln signalisiert.[...]
Verseuchtes Trinkwasser, tagelanger Stromausfall, ein Ausfall der Notfallnummern oder zerstörte Infrastruktur nach einem Erdbeben: Bei Katastrophen, Notlagen oder anderen Grossereignissen muss die Bevölkerung rasch informiert und unterstützt werden. Hierfür haben die Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Kanton sogenannte Notfalltreffpunkte eingerichtet. Diese dienen der Bevölkerung als Anlaufstelle für Informationen oder im Fall einer Evakuierung sowie als Abgabestelle für Hilfsgüter. Weiter können am Notfalltreffpunkt Notrufe an die Blaulichtorganisationen abgesetzt werden. Im Ereignisfall werden die Notfalltreffpunkte mit Unterstützung der Feuerwehr durch den Zivilschutz betrieben. Die Notfalltreffpunkte sind ein Resultat einer nationalen Sicherheitsverbundübung aus dem Jahre 2014. Damals wurden die Szenarien «Blackout» und «­Pandemie» durchgespielt. Es zeigt sich, dass die Behörden und Einsatzkräfte die Bevölkerung im Falle eines Ausfalls der üblichen Kommunikationskanäle nur schlecht und später nur mit Zeitverzögerung erreichen können. Aus dieser Erkenntnis kam die Idee der Notfalltreffpunkte auf, welche nun umgesetzt wurde. 
In jeder Gemeinde existiert mindestens ein Notfalltreffpunkt, insgesamt sind es im Kanton St. Gallen 166. Die Bevölkerung erkennt die Notfalltreffpunkte anhand der Signaltafeln. Gleichzeitig erhielten alle Einwohnerinnen und Einwohner Ende des letzten Jahres die Informationsbroschüre «Ihre Anlaufstelle im Ereignisfall» per Post zugestellt. Die Broschüre enthält Angaben zu Alarmierungsarten, Evakuierungen, Notgepäck oder Notvorrat. 
Weitere Informationen zu den Notfalltreffpunkten und dem Verhalten in Notlagen erhalten Sie über www.notfalltreffpunkt.ch.

dKontrolle der Pufferstreifen durchwegs positiv13.01.2022

​Auf dem Kulturland ausgebrachte Dünger und Pflanzenschutzmittel dürfen nicht in benachbarte Hecken, Feld- und Ufergehölze, Feuchtgebiete, Wälder oder Gewässer gelangen. Aus diesem Grund braucht es einen unbehandelten Pufferstreifen zwischen dem Kulturland und den erwähnten Lebensräumen. [...]
Diese Pufferstreifen spielen auch eine wichtige Rolle für die Artenvielfalt. Dank der extensiven Nutzung sind sie ein wichtiger Lebensraum für Wildpflanzen und Nützlinge. Der gras- oder krautartige Bewuchs ist auch gleichzeitig ein Erosionsschutz gegen den Abtrag von Feinerde in Gewässer. Damit die kleineren Gewässer, aber auch Biotope, Moore, Hecken, Feldgehölze, Trockenwiesen, Magerwiesen, Waldgebiete usw. nicht beeinträchtigt werden, ist es wichtig, dass diese nicht durch Dünger und Pflanzenschutzmittel verunreinigt werden. 
Aus diesem Grund hat der Bund Abstandsvorschriften und sogenannte Pufferstreifen festgelegt. Die Kontrolle der Einhaltung der Pufferstreifen obliegt im Kanton St. Gallen den politischen Gemeinden. Der Gemeinderat hatte im Jahr 2020 entschieden, die Kontrolle der Pufferstreifen dem Kontrolldienst für umweltschonende und tierfreundliche Qualitätsproduktion (KUT AG), Flawil, zu delegieren. Mit der Durchführung der Pufferstreifenkontrolle in der Landwirtschaft kann der Umweltschutzgesetzgebung gebührend Rechnung getragen werden, wozu die Gemeinde auch verpflichtet ist und gegenüber dem Kanton entsprechend Rechenschaft ablegen muss.

Kontrollen in Waldkirch durchwegs positiv
Jährlich werden zehn Prozent der direktzahlungspflichtigen Betriebe in der Gemeinde Waldkirch bezüglich Einhaltung der Abstandsvorschriften kontrolliert. Die Gemeinde kann mit Stolz mitteilen, dass bei allen kontrollierten Betrieben im Jahr 2021 die Abstandsvorschriften im Bereich der Pufferstreifen eingehalten wurden. 
Wir danken an dieser Stelle allen Landwirten, Bewirtschaftern und Vereinen, die sich für einen nachhaltigen Natur- und Pflanzenschutz in unserer Gemeinde einsetzen, ganz herzlich für ihr Engagement. Durch ihr pflichtbewusstes Handeln und die umsichtige Bewirtschaftung der erwähnten Gebiete und Flächen leisten diese einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt unserer Natur- und Pflanzenwelt.

dBauanzeige Hätzenwil, 9304 Bernhardzell10.01.2022

Das Baugesuch liegt vom 11. Januar 2022 bis 24. Januar 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Ersatzneubau Schacht, Leitungsbauten, Abbruch bestehendes Reservoir
Baugrundstück: 1124, 1125, 1047, 2302
Bauherrschaft: Gruppenwasserversorgung BHW, Hofenstrasse 1, 9300 Wittenbach
Grundeigentümer: Ortsgemeinde Bernhardzell, St. Gallerstrasse 22, 9304 Bernhardzell
Wasserkorporation Bernhardzell, Schwalbenweg 11, 9304 Bernhardzell
Bürke Elmar, Hätzenwil 992, 9304 Bernhardzell











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Gonzhus, 9304 Bernhardzell10.01.2022

Das Baugesuch liegt vom 11. Januar 2022 bis 24. Januar 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Ersatzbau Reservoir Gonzhus, Zufahrtsweg, Leitungsbauten, Abbruch bestehendes Reservoir
Baugrundstück: 900
Bauherrschaft: Gruppenwasserversorgung BHW, Hofenstrasse 1, 9300 Wittenbach
Grundeigentümer: Lehmann Rico, Oberhueb 902, 9304 Bernhardzell










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Mittelhueb, 9304 Bernhardzell06.01.2022

Das Baugesuch liegt vom 07. Januar 2022 bis 20. Januar 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Umbau Scheune in Wohnraum und Garage, Umbau STall für Hoby-Tierhaltung, Abbruch bestehender Rindviehstall und Futtertenne, Teilabbruch bestehender Schweinestall
Baugrundstück: 940
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Rusch Linus, Mittelhueb 919, 9304 Bernhardzell











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Fliederstrasse 17, 9205 Waldkirch06.01.2022

Das Baugesuch liegt vom 07. Januar 2022 bis 20. Januar 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Sitzplatzüberdachung mit einseitiger Festverglasung
Baugrundstück: 2143
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Nadanachandran Sasirega, Fliederstrasse 17, 9205 Waldkirch
Sellathamby Nadanachandran, Fliederstrasse 17, 9205 Waldkirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dJugendtreff Waldkirch06.01.2022

Der Jugendtreff bleibt bis 6. Februar 2022 geschlossen[...]
Aufgrund der aktuellen Covid-19-Lage, bleibt der Jugendtreff Waldkirch voraussichtlich bis 6. Februar 2022 geschlossen.  Die offene Turnhalle Bernhardzell ist ebenfalls abgesagt. Die Jugendlichen wurden direkt über die Jugendarbeiterin, Rebeka Keller, informiert. Bei Fragen ist die Jugendarbeiterin unter der Telefonnummer 058 228 79 27 erreichbar.

dEdlischwil – Signalisations­anpassung 50 km/h 06.01.2022

In Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei St. Gallen, Verkehrstechnik, wurden Ende 2021 verschiedene Signalisationen in unserer Gemeinde überprüft. So auch die Signalisation im Bereich Bernhardzellerstrasse Edlischwil-Waldkirch, östlich der Einmündung Wolfetswisstrasse bis zum Ortseingang Höhe Edlischwil Nr. 528. [...]
Dabei ergab sich, dass die Signalisation der Höchstgeschwindigkeiten nicht mehr mit den heutigen Gegebenheiten übereinstimmt. Zu Beginn der Einführung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit «50 generell» vor rund 40 Jahren galt als rechtliches Kriterium die beidseitig dichte Bebauung der Strassenseiten. Mittlerweile wurde die Verordnung so weit angepasst, dass auch einseitig dicht bebaute ­Strassenzüge in das Regime der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit innerorts einbezogen werden können. 

Die heute im Weiler Edlischwil bestehende Höchstgeschwindigkeit innerorts von 50 km/h soll auf den Abschnitt, welcher bisher mit 60 km/h signalisiert war, ausgedehnt werden. Dafür spricht unter anderem auch die Tatsache, dass der Langsamverkehr (Schulweg) in diesem Bereich ab der Bernhardzellerstrasse in den Radweg abbiegt. Gestützt auf die Beurteilung und Verfügung der Kantonspolizei St. Gallen, Verkehrsanordnungen, hat das Strassenkreisinspektorat Gossau die Ausdehnung bereits umgesetzt und die Signalisation entsprechend angepasst.

dBauanzeige Frommhusen 391, 9205 Waldkirch05.01.2022

Das Baugesuch liegt vom 06. Januar 2022 bis 19. Januar 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Ersatzbau Wohnhaus
Baugrundstück: 490
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Scherrer Roman, Frommhusen 391, 9205 Waldkirch
Scherrer Frauke, Frommhusen 391, 9205 Waldkirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige St. Gallerstrasse 22, 9304 Bernhardzell04.01.2022

Das Baugesuch liegt vom 05. Januar 2022 bis 18. Januar 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Ersatz und Erweiterung Gartenhaus
Baugrundstück: 814
Bauherrschaft: Keller René, St. Gallerstrasse 22, 9304 Bernhardzell
Grundeigentümer: Keller Nicole, St. Gallerstrasse 22, 9304 Bernhardzell
Keller René, St. Gallerstrasse 22, 9304 Bernhardzell










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Leimatstrasse 17b, 9205 Waldkirch04.01.2022

Das Baugesuch liegt vom 05. Januar 2022 bis 18. Januar 2022 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Demontage Luft-Wasser-Wärmepumpe, Erdsondenbohrung, Einbau Sole-Wasser-Wärmepumpe
Baugrundstück: 2126
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Besse Denise, Leimatstrasse 17b, 9205 Waldkirch
Besse Andreas, Leimatstrasse 17b, 9205 Waldkirch











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dVorprojekt «Begegnungsorte» abgeschlossen23.12.2021

In der Gemeinde Waldkirch werden diverse Dienstleistungen im Bereich Kinder, Jugend und Familie angeboten. Zudem werden weitere soziale Grundangebote mittels Leistungsvereinbarung gefördert und mitfinanziert. Dies einerseits von Gesetzes wegen, auf der anderen Seite aber auch auf freiwilliger und ideeller Basis. Der Gemeinderat hat verschiedentlich Anliegen aufgenommen und Lösungen mit den Anbietern von freiwilligen Grundangeboten mittels Leistungsvereinbarung und Mitfinanzierung lösen können. Was nach wie vor fehlt, ist eine Kontakt- und Koordinationsstelle, welche die Bedürfnisse und Anliegen der Mitbürgerinnen und Mitbürger aufnimmt, die Anfragenden berät und diese der entsprechenden Fachstelle zuweist. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat im Jahr 2020 für ein Vorprojekt grünes Licht gegeben, in welchem eine Projektgruppe sich mit dem Thema «Begegnungsorte» und «Koordinationsstelle» auseinandersetzen und dem Gemeinderat Empfehlungen dazu abgeben soll.[...]
Für die Projektleitung hat der Gemeinderat die ehemalige Jugendarbeiterin, Jenny Heeb, St. Gallen, eingesetzt. Sie wurde durch Vertreterinnen der Pädagogischen Hochschule St. Gallen und verschiedenen Mitglieder der sozialen Institutionen und Vereine in unserer Gemeinde, wie Spielgruppen, Kirche und Schule sowie Jugend- und Sozialarbeit aber auch der Erwachsenenbildung und des Familientreffs unterstützt. Weiter waren Vertreter der Kindertagesstätte Fiorino und der Mütter- und Väterberatungsstelle sowie unser Schul- und Dorfarzt im Projektteam integriert. Seitens Gemeinderat wurde die Projektgruppe anfänglich durch den ehemaligen Gemeinderat Beat Strittmatter und seit Januar 2020 durch seinen Nachfolger Gemeinderat Urban Sutter begleitet.
Der Gemeinderat hat zwischenzeitlich den Bericht zum Vorprojekt erhalten und wird nun die weiteren Schritte auf der Basis der Empfehlungen der Projektgruppe prüfen und bearbeiten. Im Bericht wird festgehalten, dass die Grundangebote der Gemeinde Waldkirch grundsätzlich vorhanden sind. Allerdings bestehen Lücken bei den Grundangeboten in der Frühen Förderung im Bereich Erziehungsberatung für Eltern von kleinen Kindern und Begegnungsorten, welche die niederschwellige Kontakterschliessung der Familien untereinander und mit Fachpersonen begünstigen. Die Projektgruppe hat in ­ihrem Bericht konkrete Möglichkeiten (Organisations- und Finanzierungsmöglichkeiten) aufgezeigt, wie diese Lücken geschlossen werden könnten. 
Der Gemeinderat bedankt sich bei der Projektgruppe für die erarbeiteten und die im Schlussbericht aufgezeigten Möglichkeiten. Der Kanton St. Gallen hat an die finanziellen Aufwände für die Erarbeitung des Vorprojektes einen wesentlichen Anteil geleistet. 

dPilotbetrieb Nachttaxi wird bis Ende 2022 verlängert23.12.2021

Der Gemeinderat hat im Juni 2021 einem Pilotbetrieb für ein subventioniertes Taxi in der Zeit von Juli bis Dezember 2021 zugestimmt und gleichzeitig einen Nachtragskredit gesprochen. Während der Pilotphase konnten einige Erkenntnisse gewonnen werden. Allerdings waren diese aufgrund der aktuell schwierigen Pandemie-Situation nicht repräsentativ genug. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat entschieden, die Pilotphase auszuweiten und bis Ende 2022 zu verlängern. 
[...]
Die IG Bernhardzell beantragte im Frühjahr 2021 beim Gemeinderat die Einführung eines subventionierten Taxis auf der Strecke St. Gallen – Waldkirch. Damit beabsichtigten die Antragssteller, dass ausserhalb der Abdeckung dieser Linie durch die Postauto AG, insbesondere nach Mitternacht, ein erweitertes Angebot in den späten Nachtstunden von St. Gallen – Bahnhof aus via Bernhardzell oder Hohfirst nach Waldkirch zur Verfügung steht. Der Gemeinderat hat aufgrund dieser Eingabe einen Pilotbetrieb im Juni 2021 bewilligt und dafür einen Nachtragskredit von Fr. 10’ 000.– gesprochen. Die Auswertung des Pilotbetriebes wurde auf Ende 2021 eingeplant. Durch die Einflüsse der Corona-Pandemie liegen leider nicht genügend Erkenntnisse vor, um über die definitive Einführung eines solchen Angebotes zu entscheiden. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat den Pilotbetrieb bis Ende 2022 verlängert. Diesbezüglich wird im Budget 2022 ein Betrag von Fr. 15 000.– aufgenommen. Bislang wurde das Angebot durch unsere Bürgerinnen und Bürger verschiedener Generationen mehrfach genutzt und es wurden insgesamt rund Fr. 8000.– an Beiträgen an die Fahrkosten mitfinanziert.

dNeujahrsbegrüssung abgesagt23.12.2021

​Der Gemeinderat lädt die Bevölkerung seit Jahren am 1. Sonntag im neuen Jahr zu einer Neujahrsbegrüssung mit anschliessendem gemeinsamen Apéro ein. [...]
In den letzten Jahren wurde diese Neujahrsbegrüssung zusammen mit den Kirchgemeinden Waldkirch und Bernhardzell durchgeführt. Aufgrund der aktuellen Covid-Situation und den verschärften Massnahmen und Einschränkungen hat der Gemeinderat entschieden, auf die Neujahrsbegrüssung 2022 zu verzichten. Wir möchten Ihnen, geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger, für das Verständnis herzlich danken und wünschen Ihnen auf diesem Weg frohe Weihnachten und einen guten Rutsch in ein hoffentlich gesundes und glückliches 2022.

dGemeinderat führt die Technischen Betriebe in die Zukunft16.12.2021

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben an der Urnenabstimmung vom 11. April 2021 die Verselbstständigung der Technischen Betriebe (TBW) mit 61 Prozent Nein-Stimmen deutlich abgelehnt. Der Gemeinderat hat dies zum Anlass genommen, die Organisationsstruktur und die Ausrichtung des Gemeindeunternehmens «Technische Betriebe Waldkirch» auf der bestehenden Basis weiterzuentwickeln.[...]
Neu wird der Gemeinderat im Rahmen von Strategiesitzungen und der Bewertung von definierten Messwerten die Entwicklung der TBW aktiv steuern und begleiten. Dabei wird dieser durch Fachspezialisten unterstützt. Der Beizug von externen Experten zu spezifischen Fachthemen wird im Rahmen von jährlich stattfindenden Strategiesitzungen erfolgen und mittels Reporting begleitet. Mit der neuen Organisationsstruktur ist sichergestellt, dass die Technischen Betriebe den vielen Herausforde-rungen der Zukunft (Energiestrategie 2050 usw.) gerecht werden kann.

Projektarbeiten abgeschlossen 
Der Gemeinderat hat im Rahmen der Legislaturziele 2017 bis 2020 beschlossen, die Organisationsform der Technischen Betriebe Waldkirch zu überprüfen. Dazu wurde eine Projektgruppe gebildet, welche ihre Arbeit im Jahr 2018 aufgenommen hat. Bereits in der Anfangsphase wurde eine Eignerstrategie für die Technischen Betriebe erstellt, welche unabhängig vom Ausgang der Abstimmung umgesetzt werden soll. Nach dem Entscheid der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger hat der Gemeinderat diese Eignerstrategie nun finalisiert und als Basis für die künftige Organisation und Ausrichtung der Technischen Betriebe festgelegt. Der Gemeinderat wird die Technischen Betriebe als Gemeindeunternehmen weiterführen und die strategischen Stossrichtungen auf der Basis der Eignerstrategie und definierter Indikatoren mit fachlicher Unterstützung der IBG St. Gallen in die Zukunft führen. Dazu wird der Gemeinderat in den nächsten Jahren an jeweils zweimal jährlich stattfindenden Strategiesitzungen die Entwicklung der Technischen Betriebe anhand von definierten Indikatoren (KPI’s) messen, bewerten und entsprechende Massnahmen frühzeitig einleiten können. 

In der Eignerstrategie hat der Gemeinderat nachfolgende vier Punkte zur regelmässigen Überprüfung und Gegenüberstellung festgelegt:
  • Unternehmerische und organisatorische Ziele;
  • Wirtschaftliche und finanzielle Ziele;
  • Soziale und ökologische Ziele;
  • Zusammenarbeit mit Dritten.
Weiter werden in der Form eines Asset-Managements die Rahmenbedingungen und deren Wirkungen für die Technischen Betriebe laufend überprüft. Der Gemeinderat hat mit der Eignerstrategie eine wichtige Grundlage geschaffen, damit bis Mitte nächsten Jahres weitere wesentliche Strategiepapiere, Reglemente und technische Weisungen erarbeitet werden können. Dies betrifft unter anderem die TBW-Unternehmensstrategie, das Versorgungsreglement, die technischen Anschlussbedingungen sowie die Werksvorschriften usw. Diese Arbeiten hat der Gemeinderat bewusst aufgeschoben, bis der definitive Entscheid der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zur vorgeschlagenen Organisationsform vorliegt. Nun, da der Entscheid gefällt ist und die Eignerstrategie vorliegt, können die Reglemente und Vorschriften auf der neuen Grundlage finalisiert werden. Die Eignerstrategie der Technischen Betriebe Waldkirch wird auf der Website der Gemeinde Waldkirch publiziert und kann dort eingesehen werden. 

dVerkauf der Liegenschaft Steig - Ausschreibung 16.12.2021

Der Gemeinderat hat im Mitteilungsblatt vom 19. November 2021 seine Liegenschaftenstrategie für die nächsten Jahre bekannt gegeben. Dabei sind insbesondere grosse Investitionen bei den Mehrzweckgebäuden Waldkirch und Bernhardzell sowie dem Schulhaus Bernhardzell aufgezeigt worden. Der Gemeinderat hat deshalb und weil der Verkauf der Liegenschaft Steig schon im Gutachten für den Neubau des Schulhauses Breite in Aussicht gestellt worden ist entschieden, die Liegenschaft Steig, Dorfstrasse 19, für den Verkauf freizugeben. Dieser Verkauf ist allerdings an klare Rahmenbedingungen gebunden, da das Schulhaus Steig für das Dorf Waldkirch ein Zeitzeuge ist und die Gemeinde kurz- bis mittelfristig an einzelnen öffentlichen Räumen interessiert ist.[...]
Die Liegenschaft Steig ist 1906 erbaut worden und ist sanierungsbedürftig. Insbesondere die Wärmedämmung und die sanitären und elektrotechnischen Einrichtungen sind veraltet. Insofern ist eine Komplettsanierung anstehend. Diese möchte die Gemeinde nicht selber in Angriff nehmen, wie in der Liegenschaftenstrategie begründet wurde.

Die Rahmenbedingungen für den Verkauf der Liegenschaft Steig sind folgende:
  • Das Gebäude darf nicht abgerissen und muss saniert werden. Der Gemeinderat behält sich zudem vor, das Gebäude in die kommunale Schutzverordnung aufzunehmen. 
  • Ein Kaufinteressent muss dem Gemeinderat ein Vorprojekt unterbreiten, in welchem er den beabsichtigten Verwendungszweck und die damit verbundene Nutzung aufzeigt (Wohnraum, Gewerberaum, öffentliche Räume).
  • Die Gemeinde hat Interesse an der Anmietung von Räumlichkeiten für eine öffentliche Nutzung (multifunktionale Räume für Jugendraum usw.). Dies ist in die Überlegungen des Vorprojektes miteinzubeziehen. Ob die Realisierung von öffentlichem Raum im bestehenden Gebäude oder auf dem Grundstück neben dem Gebäude realisiert werden soll, kann der Kaufinteressent selber entscheiden.
Interessenten, welche dem Gemeinderat ein Kaufangebot, verbunden mit einer Vorstudie, unterbreiten möchten, haben Ihr Interesse bis zum 23. Januar 2022 an folgende Adresse zu richten:

Gemeinde Waldkirch
Gemeindepräsidium 
Bernhardzellerstrasse 28 
9205 Waldkirch

Der Gemeinderat wird die Vorstudien u.A. nach folgenden Kriterien beurteilen:
  • Kaufpreisangebot 
  • Vorstudie
    • Nutzung der Liegenschaft 
    • Realisierungsidee Schaffung von Wohn- und Gewerberaum
    • Einbezug der freien Grundstücksflächen und Aussenraumgestaltung (Parkplätze usw.)
    • Einbezug der Bedürfnisse der Gemeinde (Räumlichkeiten, Mieten)
Für weitere Unterlagen oder Informationen steht Ihnen der Gemeindepräsident, Aurelio Zaccari (058 228 79 10 / aurelio.zaccar@waldkirch.ch), gerne zur Verfügung.

Mit der Eingabe ist sich der Interessent darüber im Klaren, dass der Gemeinderat über die Wahl der Vergabe entscheidet und eine Zusage nur unter der Voraussetzung erteilt werden kann, dass die Bürgerschaft an der Urne dem Verkauf und Projekt letztendlich zustimmt. Für die Vorprojekte und Eingaben werden keine Entschädigungen entrichtet.

dFeuerschutzreglement per 1. Januar 2022 in Kraft16.12.2021

Das neue Feuerschutzreglement, vom Gemeinderat am 30. September 2021 erlassen, wurde dem fakultativen Referendum vom 1. November 2021 bis 10. Dezember 2021 unterstellt. Das fakultative Referendum ist nicht ergriffen worden, wodurch das Feuerschutzreglement per 1. Januar 2022 in Kraft treten wird. Das Reglement kann ab Inkrafttreten auf der Publikationsplattform oder unter https://www.waldkirch.ch/DE/92/Rechtssammlung.htm eingesehen und heruntergeladen werden. [...]

dAdventsfenster am 16.12.21 ohne Glühweinstand09.12.2021

Im Editorial vom Mitteilungsblatt Nr. 47 vom 26. November haben wir Ihnen in Aussicht gestellt, dass der Glüh-weinstand bei der Eröffnung des Adventsfensters der Gemeinde Waldkirch wieder in Betrieb genommen wird.[...]
Es wäre uns eine Freude gewesen Ihnen zur Vorweihnachtszeit einen Glühwein oder Punsch auszuschenken so wie es in den Vorjahren vor Corona noch der Fall war. Aufgrund der durch Bundesrat und Kantonsregierung erlassenen Einschränkungen müssen wir leider auch dieses Jahr darauf verzichten. Dennoch werden wir aber das Adventsfenster, welches durch unsere Mitarbeitenden gestaltet wurde, am 16. Dezember öffnen und freuen uns, unter Einhaltung der gegebenen Covid-Massnahmen, über Besucherinnen und Besucher. 

dWanderschafherden in Waldkirch09.12.2021

Das Treiben von Wanderschafherden in der vegetationslosen Zeit von November bis März ist eine alte Tradition und wird auch im Kanton St. Gallen seit Jahrzehnten unterstützt. [...]
Wenn Wanderherden über das Gebiet mehrerer Gemeinden getrieben werden, braucht es eine Bewilligung des Kantonstierarztes. Zu Beginn der Wanderung erfolgt eine tierärztliche Kontrolle der Herden, um sicherzustellen, dass die Tiere gesund und gehfähig sind. Sichtbar trächtige Tiere dürfen nicht mitgeführt werden. Es ist Sache der Hirten, bei den Boden- und Waldbesitzern die Erlaubnis für das Beweiden einzuholen. Im Laufe des Winters werden sämtliche Herden auch durch den Veterinärdienst kontrolliert. Damit es möglichst zu keinen Überschneidungen der Wandergebiete und übermässigen Beanspruchungen von Feldern und Wäldern kommt, hat der kantonale Veterinärdienst die Gebietsaufteilung mit den zuständigen Hirten abgesprochen.

Parallel dazu hat die Gemeinde Waldkirch über das Mitteilungsblatt Landbesitzer aufgefordert, uns mitzuteilen, wenn sie ihre Grundstücke nicht freigeben wollen. Wir haben die Rückmeldungen gesammelt und eine entsprechende Karte erstellt. Diese wurde der kantonalen Bewilligungsstelle vor der Erteilung der Bewilligung zugestellt. In der Region Bodensee-St. Gallen, zu welcher auch unsere Gemeinde zählt, wird Mario ­Heller, Thal, mit seinen Schafen unterwegs sein. Sollte es trotz aller Vorkehrungen zu Problemen mit den Schafherden kommen, bitten wir Sie, sich bei der Gemeinde Waldkirch zu melden. Besten Dank für die Unterstützung.

dBauanzeige Arneggerstrasse 8 und 12, 9205 Waldkirch03.12.2021

Das Baugesuch liegt vom 07. Dezember 2021 bis 20. Dezember 2021 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Abbruch 3 Gebäude und Neubau 3 Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage
Baugrundstücke: 56 und 57
Bauherrschaft: Schmuckli Architekten AG, Toggenburgerstrasse 61, 9500 Wil
Grundeigentümer: Schmuckli Architekten AG, Paradisstrasse 7, 9402 Mörschwil










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dVision Waldkirch 2030 verabschiedet02.12.2021

Der Gemeinderat hat die Vision 2030 nach der Aufnahme einzelner Rückmeldungen aus der Vernehm-lassung und Mitwirkung finalisiert und verabschiedet. Die strategischen Leitsätze sowie die damit ver-bundenen Projekte und Aufgaben werden nun in Angriff genommen respektive weiterbearbeitet. Der Gemeinderat bedankt sich bei der Bevölkerung für die im Rahmen der Mitwirkung eingegangenen Rückmeldungen und Stellungnahmen. Diese wurden den Mitwirkenden zusätzlich mit separatem Schreiben verdankt.[...]
Im Mitteilungsblatt vom 11. Juni 2021 hat der Gemeinderat die Vision 2030 sowie die strategischen Leitsätze vorgestellt. Diese sollen Grundlage für die Entwicklung der Gemeinde Waldkirch und die Basis für die Arbeit des Gemeinderates über die nächsten Jahre bilden. Der Gemeinderat hat die Vision und die strategischen Leitsätze vom 11. Juni bis am 9. Juli 2021 der Mitwirkung unterstellt. Die Rückmeldungen konnten über die digitale Mitwirkungsplattform eingereicht werden. Diese wurden zwischenzeitlich ausgewertet und teils in die Vision 2030 und die strategischen Leitsätze übernommen. 
An seiner letzten Sitzung hat der Gemeinderat nun die abschliessende Version der Vision 2030 sowie der strategischen Leitsätze für die Legislatur 2021 – 2024 und darüber hinaus festgelegt. Die Projekte und Arbeiten daraus sind priorisiert und teils bereits schon in der Umsetzung. Der Gemeinderat bedankt sich an dieser Stelle bei der Bevölkerung ganz herzlich für die aktive Mitwirkung und für die Rückmeldungen. Zugleich bitten wir aber um Verständnis, dass nicht alle Anregungen übernommen werden konnten.

Vision Waldkirch 2030
  • Wohnen und Leben ist in der Gemeinde Waldkirch attraktiv für Jung und Alt. Wir pflegen unsere Kultur und unsere Traditionen. Dazu fördern wir das Zusammenleben und den Austausch über alle Generationen hinweg. Unsere Vereine nehmen dabei eine wichtige Funktion ein und leisten dazu einen wesentlichen Beitrag.
  • Wir tragen Sorge zur Natur und zu unserer Landschaft und gehen mit unseren Lebensräumen rücksichtsvoll um. Die Pflege der Kulturlandschaft, die umweltgerechte Produktion wie auch die nachhaltige Entsorgung sind uns wichtig.
  • In unserer Gemeinde trägt die Bildung zu einem positiven, generationenübergreifenden Zusammenleben bei. Kinder und Jugendliche erhalten in unserer Schule die Grundlagen, damit sie ihren persönlichen Lebensplan gestalten können. Wir fördern und unterstützen ausserschulische Angebote und Dienstleistungen für unsere Bevölkerung. 
  • Wir legen Wert auf Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit und leisten damit einen weiteren Beitrag, dass sich die Bevölkerung wohlfühlt. Den öffentlichen Verkehr und mögliche ergänzende Alternativen dazu verbessern wir bedarfsgerecht. 
  • Die wirtschaftlichen Herausforderungen gehen wir gemeinsam mit der Bevölkerung und dem Gewerbe an. Wir engagieren uns dafür, die energiepolitischen Ziele zusammen mit Bund, Kanton, weiteren Partnern sowie unserer Bevölkerung zu erreichen. 
  • In Waldkirch, der digitalen Landgemeinde, fördern wir die Digitalisierung und sorgen für eine moderne, kundenorientierte und effiziente Verwaltung. Die eingesetzten Kommunikationsinstrumente sorgen für eine angemessene, verständliche und offene Kommunikation. 
  • Die Steuergelder setzen wir sorgsam und nachhaltig ein.
Die strategischen Leitsätze, welche der Gemeinderat erstellt und nach der Mitwirkung teils angepasst hat, können über die Website: https://www.waldkirch.ch/DE/95/Projekte.htm abgerufen und eingesehen werden.

dSportplatz Breiten: Trotz Mehrkosten auf Kurs02.12.2021

Die Bauarbeiten am Sportplatz Breiten wurden wieder aufgenommen. Wie in den letzten Mitteilungen erwähnt, war insbesondere die Beschaffung von geeignetem Schüttmaterial Grund dafür, dass die Arbeiten nur zögerlich weitergeführt werden konnten und zwischendurch sogar unterbrochen werden mussten. Dies hat entsprechende Auswirkungen auf die Kosten. Der Gemeinderat hat nun aufgrund der Situation, dass zeitnah kein geeignetes Schüttmaterial in Aussicht steht, entschieden, geeignetes Schüttmaterial (kiesig-sandig) einzukaufen. Damit konnten die Schüttarbeiten weitergeführt und weitere Verzögerungen verhindert werden. Allerdings hat dieser Entscheid Auswirkungen auf die Gesamtkosten des Projektes. Nebst diesen Mehrkosten sind die Rohstoffpreise bekannterweise angestiegen, was auch einen finanziellen Mehraufwand beim Garderobengebäude auslöst. Der durch die Bürgerschaft genehmigte Gesamtkredit sieht Kosten von 2,95 Mio. Franken +/– 20 Prozent vor. Aktuell ist dieser Kreditrahmen eingehalten, auch wenn verschiedene Projektänderungen bei den Nachbarprojekten einen weiteren Mehraufwand im Projekt ausgelöst haben. [...]
Die im letzten Baubericht geäusserten Befürchtungen haben sich leider bewahrheitet: Es ist nicht gelungen die notwendige Menge von geeignetem Schüttmaterial für die Aufschüttung beim neuen Sportplatz Breiten zu beschaffen. Dies hängt insbesondere damit zusammen, dass das Material klare Vorgaben zu erfüllen hat, weil die Festigkeit sowie die Vorgaben in einer Grundwasserschutzzone (keine chemischen Fremdstoffe im Schüttmaterial zulässig) einzuhalten sind. Die dadurch entstandenen Herausforderungen wurden unter der Leitung des Gemeindepräsidenten als Bauherrenvertreter und unter Einbezug des Präsidenten und weiterer Vertreter der Baukommission mit der ARGE Breiten besprochen. Die Fertigstellung des Unterbaus des Sportplatzes Breiten wird nun mit sandig-kiesigem Material, welches eingekauft werden muss, aufgefüllt und verdichtet. Damit soll die geforderte Qualität des Schüttbereiches bezüglich Dichte und Tragfähigkeit sowie die termingerechte Fertigstellung des Unterbaus sichergestellt werden. An die durch die Verzögerungen und den Einkauf von reinem Kiesmaterial entstehenden Mehrkosten bezahlt die Gemeinde anteilsmässig rund 150 000 Franken. Weitere Mehrkosten ergeben sich zudem durch die Projektänderungen und zusätzlichen Plananpassungen (angrenzende Projekte). So hat das Projekt der Dach Müggler AG bedeutende Änderungen erfahren, welche Auswirkungen auf die geplanten Einnahmen durch den Bodenverkauf haben. Zudem werden die auf dem Areal der Holzimprägnierwerk Waldkirch AG geplanten Parkplätze neu entlang der Zufahrt zum Sportplatz (links- und rechtsseitig) realisiert. Beide Änderungen bedingten eine Überarbeitung der Baupläne, was Mehrkosten auslöste. Nicht zuletzt fallen auch die gestiegenen Rohstoffpreise ins Gewicht. So sind die Kosten für das Garderobengebäude aus Holz massiv angestiegen und konnten nicht wie im KV geplant vergeben werden. 
Der Gemeinderat rechnet aktuell damit, dass die Baukosten trotz dieser erwähnten und unerwarteten Mehrkosten innerhalb des im Abstimmungsgutachten genannten Kostenrahmens von 2,95 Mio. Franken (+/– 20 %) bleiben werden.

Weitere Arbeiten
Nebst der Fertigstellung des Unterbaus, welcher (gute Wetterbedingungen vorausgesetzt) bis Ende 2021 abgeschlossen werden sollte, laufen aktuell weitere Arbeiten. So soll die Bodenplatte für das Garderobengebäude im Dezember gegossen werden. Die Stützmauer des Projektes der Holzimprägnierwerk AG soll bis Ende 2021 fertiggestellt werden. Die Baukommission hat zudem die weiteren Abklärungen bezüglich der Gestaltung des Vorplatzes sowie der Bedürfnisse der Nutzer im und um das Garderobengebäude veranlasst. Wenn die Bauarbeiten wie geplant weitergeführt werden können und die äusseren Bedingungen keine weitere Verzögerung herbeiführen (Schnee, Regen usw.), ist aktuell davon auszugehen, dass die Umsetzung der Sportanlage Breiten, trotz der anfänglichen Verzögerungen beim Unterbau, im Zeitplan erfolgen kann. Die Einweihung der neuen Anlage ist nach wie vor auf Sommer 2022 geplant. 

dJahresrechnung 2021, Prognose besser als erwartet02.12.2021

Der Gemeinderat hat im Oktober vom Quartalsabschluss der Erfolgsrechnung per Ende September 2021 Kenntnis genommen. In der Erfolgsrechnung 2021 hat der Gemeinderat ein Defizit von insgesamt 1,53 Mio. Franken budgetiert. Die Zwischenbilanz, Stand 30. September 2021, zeigt ein positiveres Bild. Nicht zuletzt durch Minderaufwände und Mehreinnahmen kann das Defizit voraussichtlich deutlich unter einer Million Franken gehalten werden.[...]
Nachdem die Bürgerschaft im März 2021 einem Budget mit einem Defizit von 1,53 Mio. Franken zugestimmt hatte, sieht die Erfolgsrechnung 2021 nun nach 9 Monaten besser aus. Verschiedene Aufwandeinsparungen, nicht zuletzt auch wegen der anhaltenden Situation rund um Covid-19, haben zum voraussichtlich besseren Ergebnis beigetragen. Auch bei den Steuereinnahmen sind, trotz anderweitiger Erwartungen, Mehrerträge zu verzeichnen. Insbesondere bei den Gewinn- und Kapitalsteuern liegen die Einnahmen deutlich über dem erwarteten und budgetierten Betrag. Auch bei den Grundstückgewinnsteuern darf ein Mehrertrag ausgewiesen werden. Bei den Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen zeichnet sich eine Punktlandung ab. Der Ertrag aus dem Verkauf der Liegenschaft Arneggerstrasse 12 von 650 000 Franken wird in der Erfolgsrechnung 2021 verbucht, was das Jahresergebnis weiter positiv beeinflussen wird. 

Prognosen für 2022
Für das Jahr 2022 hat der Gemeinderat in der Finanzplanung (im Geschäftsbericht 2020 abgedruckt) mit einem Defizit von rund 800 000 Franken gerechnet. Die Arbeiten rund um das Budget 2022 sind bereits im vollen Gange. Entsprechende Massnahmen bei den Kosten für Unterhalt und Sanierung von Liegenschaften usw. wurden bereits vorgesehen und kommuniziert. Noch im Dezember wird der Gemeinderat das Budget 2022 ein erstes Mal beraten. Im Februar 2022 wird dann das definitive Budget zuhanden der Geschäftsprüfungskommission und der Bürgerversammlung vom 31. März 2022 verabschiedet. 

dBauanzeige Engi 933, 9304 Bernhardzell29.11.2021

Das Baugesuch liegt vom 30. November 2021 bis 13. Dezember 2021 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Montage Leuchtkasten Appenzeller Käse
Baugrundstück: 972
Bauherrschaft: SO Appenzeller Käse GmbH, Poststrasse 12, 9050 Appenzell
Grundeigentümer: Käsereigenossenschaft Engi Bernhardzell, Unterhueb 1293, 9304 Bernhardzell











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dEigentümerversammlung Lauftenbach und Zuflüsse26.11.2021

Hier finden Sie das Protokoll sowie den Bericht der GPK betr. Eigentümerversammlung Perimeterunternehmen Lauftenbach und Zuflüsse vom 18. November 2021.[...]

dKündigung des Arbeitsverhältnisses Madeleine Thürlemann25.11.2021

Im August 1995 hat Madeleine Thürlemann ihre Arbeit als Reinigungsmitarbeiterin bei der Gemeinde Waldkirch aufgenommen. Nach über 26 Jahren, hat sich Madeleine Thürlemann dazu entschieden, ihre Stelle per Ende Januar 2022 zu kündigen.[...]
In den nächsten Wochen wird geprüft und entschieden, wie die Stelle wiederbesetzt wird. Sobald weitere Details bekannt sind, werden wir gerne darüber informieren und die Stelle entsprechend ausschreiben. Wir danken Madeleine Thürlemann an dieser Stelle ganz herzlich für ihre geschätzte Arbeit für die Gemeinde Waldkirch und im Speziellen auch für die Schule Waldkirch-Bernhardzell.

dBauanzeige Tannenberg 646, 9205 Waldkirch23.11.2021

Das Baugesuch liegt vom 24. November 2021 bis 07. Dezember 2021 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Ersatzbau Wohnhaus
Baugrundstück: 1151
Bauherrschaft: Erbengemeinschaft Frehner-Loosli, Tannenberg 646, 9205 Waldkirch
Grundeigentümer: Frehner Erich, Tannenberg 646, 9205 Waldkirch
Frehner Ruedi, Langweidstrasse 4, 9000 St. Gallen
Loosli Martin, Glaswingerten 5, 9507 Stettfurt
Loosli Stefan, St. Georgen-Strasse 44, 9000 St. Gallen












Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Tierlihueb 589, 9205 Waldkirch22.11.2021

Das Baugesuch liegt vom 23. November 2021 bis 06. Dezember 2021 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Umnutzung landwirtschaftlich in nichtlandwirtschaftlich, Abbruch Wohnhaus, Scheune, Garage und Gartenhaus, Ersatzbau Wohnhaus, Umnutzung Gebäude 1302 in Einstellraum
Baugrundstück: 695
Bauherrschaft: Inauen Aurelia, Heldstrasse 9, 9205 Waldkirczh
Inauen Thomas, Heldstrasse 9, 9205 Waldkirch
Grundeigentümer: Schmid Niklaus, Tierlihueb 589, 9205 Waldkirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Hüssegg 882, 9304 Bernhardzell22.11.2021

Das Baugesuch liegt vom 23. November 2021 bis 06. Dezember 2021 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Demontage Ölheizung, Einbau Luft-Wasser-Wärmepumpe
Baugrundstück: 851
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Seliner Franco, Hüssegg 882, 9304 Bernhardzell











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dSVA stellt Gemeinde gutes Zeugnis aus18.11.2021

Die Kontrollstelle der SVA hat bei der Gemeinde Waldkirch die Abrechnung der AHV- und SUVA-Beiträge der Jahre 2017 bis 2020 überprüft. Die Kontrollstelle hat der Gemeinde Waldkirch ein gutes Zeugnis ausgestellt und keine Abrechnungsdifferenzen festgestellt. Der Gemeinderat bedankt sich bei der Abteilung Finanzen für die zuverlässige und korrekte Arbeitserfüllung.
[...]

dLiegenschaftenstrategie18.11.2021

Die Politische Gemeinde Waldkirch besitzt mehrere Schul- und Gemeindeliegenschaften. Der Unterhalt und die Sanierung dieser Liegenschaften werden in den nächsten 5 bis 10 Jahren mit 10 bis 15 Mio. Franken berechnet. Die grossen Investitionen fallen bei den Mehrzweckgebäuden Waldkirch und Bernhardzell sowie beim Schulhaus Bernhardzell an. Weitere grössere Investitionen werden u.A. auch bei den Liegenschaften Oberstufenzentrum (OZ) Bünt, Werkhof und Feuerwehrdepot in Waldkirch sowie beim Mehrfamilienhaus, St. Gallerstrasse 33 in Bernhardzell, ausgewiesen. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat mit der nun erstellten Liegenschaftenstrategie einen Schwerpunkt bei den Investitionen und Massnahmen zur Reduktion der Sanierungs- und Unterhaltskosten gesetzt. 
[...]
Mehrzweckgebäude Waldkirch und Bernhardzell
Abhängig von den Sanierungsvarianten werden in den nächsten 5 bis 10 Jahren die Liegenschaften Mehrzweckhalle Bünt und Mehrzweckgebäude sowie Schulhaus Bernhardzell bedeutende Investitionen auslösen. Diesbezüglich hat der Gemeinderat bereits in der Finanz- und Investitionsplanung 2021 (Geschäftsbericht) Finanzbedarf ausgewiesen. Der Sanierungsbedarf an der Mehrzweckhalle Bünt ist enorm, denn das Gebäude ist bereits 44 Jahre alt. 1995 wurde mit dem Bau des OZ Bünt der dritte Hallenteil angebaut. Gemäss einem Expertenbericht ist allerdings ausgerechnet die Statik der Dachkonstruktion am neueren Gebäudeteil schlecht und muss in den nächsten Jahren verstärkt oder erneuert werden. Bei den Sanierungsvarianten der gesamten Mehrzweckhalle sind Kosten zwischen 2,7 und 7,5 Mio. Franken eruiert worden. Die Realisierung eines Neubaus würde demgegenüber rund 10 Mio. Franken kosten und würde neue Möglichkeiten bieten. Diesbezüglich sind nun weitere Abklärungen notwendig. Der Gemeinderat wird deshalb im Budget 2022 für eine Machbarkeitsstudie entsprechende finanzielle Mittel vorsehen und der Bürgerschaft die weiteren Schritte aufzeigen. Parallel dazu soll der Raumbedarf erhoben und verifiziert werden.

In Bernhardzell sieht die Situation so aus, dass das Schulhaus und das Mehrzweckgebäude ebenfalls Sanierungsbedarf aufweisen. Beide Liegenschaften werden in den kommenden Jahren rund 3,5 Mio. Franken an Investitionen auslösen. Der Bedarf an diesen Liegenschaften für die Schule und die Bevölkerung von Bernhardzell ist ausgewiesen. Auch hier werden wir mit den in der Finanz- und Investitionsplanung eingeplanten finanziellen Mitteln aufzeigen, welche konkreten Kosten für die Sanierung auf uns zukommen. Mit diesen Arbeiten geht auch die Erhebung des Raumbedarfes der öffentlichen Hand (Schule, Gemeinde) und der Vereine und Organisationen einher.

Investitionsbedarf in weitere Gemeindeliegenschaften
Im Oberstufenzentrum (OZ) Bünt sind in den nächsten Jahren Investitionen in die Beleuchtung, die Dachkonstruktion und die Schulküche notwendig. Ebenso sind die Fenster zu sanieren. Dieses Gebäude ist zwischenzeitlich 26 Jahre alt. Die Investitionen liegen in den nächsten Jahren bei rund 900 000 Franken. Auch beim 22-jährigen Werkhof Buechwisen sind Investitionen im Rahmen von rund 100 000 Franken notwendig. Die Heizung, die Beleuchtung und die Schliessanlage müssen ersetzt werden. Beim 2004 neu erstellten Gemeindehaus werden in den nächsten Jahren rund 140 000 Franken an Unterhaltskosten, für die Erneuerung der Heizung sowie der Schliess- und Alarmanlage anfallen. Letztendlich fallen bei den gemeindeeigenen Schutzraumbauten Investitionen von mehreren 10 000 Franken an. 

Verkauf von Liegenschaften und Grundstücken ohne strategische Bedeutung
Anstelle von weiteren Investitionen sollen Liegenschaften und Grundstücke, die keine strategische Bedeutung mehr aufweisen, veräussert werden. Die Einnahmen sollen den Reserven zugewiesen werden. Nur so wird es möglich sein, den grossen Investitionsbedarf an unseren strategisch wichtigen Liegenschaften über die nächsten Jahre auch finanziell tragen zu können. 

Folgende Liegenschaften und Grundstücke sollen verkauft und so einem weiteren Verwendungszweck zugeführt werden:
  • Liegenschaft Steig (mit Auflagen)
  • Mehrfamilienhaus, St. Gallerstrasse 33, Bernhardzell
  • Grundstück Schmittewis, Bernhardzell
  • Grundstück Nr. 95, Bernhardzellerstrasse, Waldkirch

Mit dem Verkauf der erwähnten Liegenschaften und Grundstücke werden Investitionen von mehreren Millionen Franken eingespart und ein Ertrag von brutto rund 3,3 Mio. Franken generiert. Weiter können durch die Zusammenarbeit mit den privaten Investoren (Mietlösungen) kurzfristig gute Lösungen für die Entwicklung unserer Gemeinde gefunden werden, ohne dass die Gemeinde und letztendlich der Steuerzahler Geld dafür investieren muss.

Liegenschaft Steig
Die Liegenschaft Steig soll verkauft werden. Dabei werden klare Rahmenbedingungen aufgestellt, die in einer Ausschreibung entsprechend festgehalten werden: 
  • Die Liegenschaft Steig soll an einen Käufer veräussert werden, der die Liegenschaft saniert und allenfalls ausbaut. Ein Abriss der Liegenschaft soll dadurch verhindert werden. 
  • Mit dem Käufer werden Verhandlungen geführt, damit die Gemeinde Räumlichkeiten mieten und so allfälliger kurzfristiger Raumbedarf abgedeckt werden kann. Diesbezüglich liegen bereits Angebote vor. 
  • Durch eine Ausschreibung sollen weitere Angebote geprüft werden können. Letztendlich entscheidet die Bürgerschaft an der Urne, ob der Verkauf auf diese Art und Weise erfolgen kann. Ein entsprechendes Gutachten wird ausgearbeitet und den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern vorgelegt.
Mehrfamilienhaus, St. Gallerstrasse 33, Bernhardzell
Die Gemeinde hat die Liegenschaft 2016 käuflich erworben. Damals mit den Überlegungen, für Asylsuchende günstigen Wohnraum zu schaffen. Zwischenzeitlich ist der Bedarf an solchem Wohnraum gesunken und zwei von drei Wohnungen sind anderweitig vermietet. Der Gemeinderat erachtet es nicht als Aufgabe und Kernkompetenz der Gemeinde, solche Liegenschaften zu unterhalten und im Portfolio zu führen. Ausserdem ist auch ein entsprechender Unterhalt- und Investitionsbedarf ausgewiesen, den die Gemeinde für die kommenden Jahre nicht tragen möchte. Diese Liegenschaft soll veräussert werden. Allerdings sind hierbei allfällige Bedürfnisse und Möglichkeiten mit den Nachbargrundstücken des Wohn- und Pflegezentrums Wiborada, der Genossenschaft Schmittewis, der Raiffeisenbank Bernhardzell sowie einem privaten Liegenschaftenbesitzer zu prüfen. Mit dem Verkauf soll eine längerfristige Strategie rund die Entwicklung um das Wohn- und Pflegezentrum Wiborada und der Genossenschaft Schmittewis verfolgt und sichergestellt werden.
   
Grundstück Schmittewis, Bernhardzell
Dieses Grundstück wurde für die Erstellung von altersgerechtem Wohnraum der Genossenschaft Schmittewis im Baurecht zur Verfügung gestellt. Die rund 1493 m2 sind dem Zweck, den erwähnten Wohnraum zu schaffen, zugeführt. Es macht keinen Sinn, dass die Gemeinde dieses Grundstück weiterhin selber verwaltet, da es ja nun dem Zweck zugeführt werden konnte und eine Genossenschaft sicherstellt, dass dies so bleibt. Das Grundstück soll zum marktgerechten Preis an die Genossenschaft Schmittewis verkauft werden. 

Grundstück Bernhardzellerstrasse, Waldkirch 
Der Gemeinderat hat 2019 mit einer Zentrumsstudie die Entwicklung entlang der Bernhardzellerstrasse durch Architekturstudenten der HTW Chur auf- und ausarbeiten lassen. Die Erkenntnisse daraus waren insbesondere, dass eine Etappierung der Überbauung schwierig zu realisieren, jedoch sinnvoll ist. Mit der Überbauung auf der im Privatbesitz stehenden Parzelle 94 sollen Wohnungen entstehen und im Parterre Gewerberaum. Die Gemeinde steht mit dem Investor in Kontakt und es wurden entsprechende Verhandlungen geführt. Dabei geht es darum, dass die Parzelle Nr. 95 der Gemeinde nur dann verkauft wird, wenn der Investor die Tiefgarageneinfahrt so realisiert, dass davon im Falle einer weiteren baulichen Entwicklung auch die anderen Grundstücke profitieren können. Weiter soll mit dem Einbezug des Grundstückes ­attraktiver Wohnraum im Zentrum entstehen. Zudem möchte sich der Gemeinderat den Gewerberaum im Parterre gegebenenfalls für eigene Bedürfnisse (Mittagstisch, Tagesstrukturen usw.) sowie allfällige weitere Bedürfnisse durch einen mittel- bis langfristigen Mietvertrag sichern.

Durch die Mietlösungen beim Schulhaus Steig und der Liegenschaft Bernhardzellerstrasse Nr. 95 können aktuelle und mittelfristige Raumbedürfnisse abgedeckt und erweitert werden. In der Zwischenzeit werden die offenen Fragen zum weiteren Vorgehen bei der Mehrzweckhalle Bünt (Machbarkeitsstudie) bearbeitet und die Möglichkeiten aufgezeigt. Sollte dort Raum für die bestehenden Bedürfnisse geschaffen werden können, könnte man sich aus den Mietlösungen beim Schulhaus Steig und der Überbauung Bernhardzellerstrasse (Grundstück 94/95) herauslösen. 
 
Weiters Vorgehen - Umsetzung Liegenschaftenstrategie
Der Gemeinderat wird in den nächsten Wochen und Monaten laufend über die Umsetzung dieser Strategie, insbesondere was die weiteren Arbeiten rund um die Machbarkeitsstudie zur Sanierung/Neubau der Mehrzweckhalle Bünt und den Verkauf der Liegenschaften und Grundstücke angeht, informieren. Die weiteren Grundstücke der Gemeinde Waldkirch, wie Dorfegg usw., bleiben im Eigentum der Gemeinde. Für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie wird vorgängig eine Raumbedarfsanalyse durchgeführt, bei der die bestehenden Bedürfnisse der öffentlichen Hand, der Vereine und Organisationen ebenfalls abgeholt werden. Der Gemeinderat ist überzeugt, mit dieser Strategie die künftigen finanziellen Herausforderungen bei den Investitionen in unsere Liegenschaften sowie die bestehenden und künftigen Raumbedürfnisse bewältigen resp. erheben und abdecken zu können. Für allfällige Fragen steht der Gemeindepräsident Aurelio Zaccari gerne zur Verfügung. 

dBauanzeige Baumgartenstrasse 17, 9304 Bernhardzell16.11.2021

Das Baugesuch liegt vom 17. November 2021 bis 30. November 2021 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Demontage Ölheizung, Einbau Luft-Wasser-Wärmepumpe
Baugrundstück: 1705
Bauherrschaft und
Grundeigentümer:
Zaccari Prisca, Baumgartenstrasse 17, 9205 Waldkirch
Zaccari Aurelio, Baumgartenstrasse 17, 9205 Waldkirch











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Ronwil 257, 9205 Waldkirch15.11.2021

Das Baugesuch liegt vom 16. November 2021 bis 29. November 2021 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Umbau Wohnhaus mit Einbau zwei Wohnungen, Aufbau Schleppgaube, Luft-Wärmepumpe
Baugrundstück: 2338
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Niedermann Ulrich, Langenland 256, 9205 Waldkirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Leh, 9205 Waldkirch09.11.2021

Das Baugesuch liegt vom 10. November 2021 bis 23. November 2021 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Umnutzung Remise für Pferdehaltung und Auslauf
Baugrundstück: 2369
Bauherrschaft und Grundeigentümerin: Lengwiler Martina, Leh 397, 9205 Waldkirch











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dRevision der Ortsplanung; Mitwirkung zu den Änderungen 04.11.2021

Mit den ersten Arbeiten im Zusammenhang mit der Revision der Ortsplanung hat der Gemeinderat im Jahr 2014 gestartet. Seither sind viele Arbeiten erfolgt. Ende 2018 wurde das Mitwirkungsverfahren zum neuen Rahmennutzungsplan (Zonenplan und Baureglement) durchgeführt. [...]
Der Gemeinderat hat den Zonenplan und das Baureglement am 28. August 2019 erlassen, anschliessend öffentlich aufgelegt und nach dem Entscheid über die Einsprachen und der Festsetzung dem fakultativen Referendum unterstellt. Nachdem das fakultative Referendum unbenutzt abgelaufen ist, wurde im April 2021 der Genehmigungsantrag beim Amt für Raumentwicklung und Geoinformation eingereicht. 
Das Verfahren der Ortsplanungsrevision wurde zwar vollständig durchgeführt, jedoch hätten die Anpassungen in Baureglement und Zonenplan, die nach der ersten öffentlichen Auflage im Zusammenhang mit dem Entscheid über die Einsprachen erfolgt sind, einer erneuten Mitwirkung und öffentlichen Auflage unterstellt werden müssen (selbst wenn im Nachgang dazu das fakultative Referendum nicht ergriffen worden ist). Deshalb hat der Gemeinderat entschieden, diese Änderungen nun in den nächsten Wochen der Mitwirkung zu unterstellen. Die in der ersten Mitwirkung und öffentlichen Auflage beibehaltenen Punkte im Zonenplan und Baureglement sind nicht noch einmal dem Prozess zu unterstellen.

Konkret werden folgende Anpassungen nun bis am 17. Dezember 2021 der öffentlichen Mitwirkung unterstellt:

Baureglement (BauR)
  • Einzelne formelle Anpassungen
  • Präzisierung Parkplätze (Art. 15 BauR) > neu Abstellplätze für Motorfahrzeuge, Motor- und Fahrräder
  • Anpassung der Masstabelle (Art. 19 BauR) > Anpassung der Gebäudehöhe um 0,5 m in der W10.0, W12.0, W14.5 und K12.0

Zonenplan
  • Anpassung der Abgrenzung der Weilerzone bei einzelnen Grundstücken
  • Aufteilung Sondernutzungsplan auf GS Nr. 52 und 54
  • Korrektur der Arbeitszone und Zone für öffentliche Bauten und Anlagen in den Breiten
  • Aufnahme eines neuen Projekts (Trocknungsanlage) im Laubbach > Erweiterung der Arbeitszone

Sondernutzungsplan
  • Ergänzung Sondernutzungsplan Überbauungsplan Schöntal, 1. Änderung

Die detaillierten Inhalte dieser Anpassungen sind auf der Website unter www.waldkirch.ch/DE/81/Raumplanung.htm oder im Gemeindehaus, Kanzlei, Büro 107, einsehbar. Die Mitwirkung dauert bis am 17. Dezember 2021. In dieser Zeit können Sie über die E-Mitwirkungsplattform https://mitwirken-waldkirch.ch/ Ihre Stellungnahme dazu erfassen. 

Anschliessend werden die Änderungen im Zonenplan und Baureglement durch den Gemeinderat im Januar 2022 erlassen und ab Ende Januar während 30 Tagen öffentlich aufgelegt.

dPublikation von Baubewilligungen im Mitteilungsblatt ergänzt04.11.2021

​Seit Jahren wird im Mitteilungsblatt über die erteilten Baubewilligungen informiert. [...]
In den umliegenden Gemeinden wird bei diesen Angaben nebst der Adresse des Bauvorhabens auch der Name der Bauherrschaft aufgeführt. Von mehreren Seiten wurde angeregt, dass auch in Waldkirch, in Angleichung zu den anderen Gemeinden, der Name der Bauherrschaft aufgeführt werden soll. Diese Anregung wird nun umgesetzt und ab sofort bei der Publikation von Baubewilligungen ergänzt. Somit wird bei den Publikationen von Baubewilligungen nebst der Adresse des Bauvorhabens auch die Bauherrschaft erwähnt. 

dOrtseingangstafeln aus Holz zu vergeben04.11.2021

Mit der Inbetriebnahme der digitalen Ortseingangstafeln konnte das gewünschte Ziel der Ablösung der Holzeingangstafeln erfolgen. Diese Holzeingangstafeln werden somit nicht mehr benötigt.[...]
Anstelle einer direkten Zuführung zur Entsorgung können die alten Holzeingangstafeln in Waldkirch und Bernhardzell allenfalls noch weiterverwendet werden. Wir könnten uns zum Beispiel vorstellen, dass Landwirtschaftsbetriebe mit einer Verkaufsstelle von eigenen Produkten daran Interesse finden könnten. Aus diesem Grund bitten wir interessierte Personen, sich bei der Gemeinde zu melden. Die Ortsinformationstafeln aus Holz können nach erfolgter Zusage durch uns kostenlos übernommen werden. An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass der Zustand der Tafeln (Holz) unterschiedlich ist und für das Aufstellen dieser Holztafeln bei der Gemeinde eine Baubewilligung einzuholen ist. Sollte kein Interesse bestehen, wird die Gemeinde die alten Ortseingangstafeln Ende November 2021 entfernen. 
Bei Interesse dürfen Sie sich bei Frau Janina Hofer unter Telefon 058 228 79 12 oder 
janina.hofer@waldkirch.ch melden.

dBauanzeige Baumgartenstrasse 8, 9304 Bernhardzell02.11.2021

Das Baugesuch liegt vom 03. November 2021 bis 16. November 2021 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Anbau Fertiggarage an Einfamilienhaus mit Terrassenerweiterung und Umgebungsgestaltung
Baugrundstück: 1635
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Chervet Michel, Baumgartenstrasse 8, 9304 Bernhardzell
Chervet Susanne, Baumgartenstrasse 8, 9304 Bernhardzell











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dMobilfunkantennenanlage Bernhardzell aufgeschaltet28.10.2021

Die Mobilfunkantennenanlage Bachwis, Bernhardzell, wurde vergangene Woche aufgeschaltet und somit in Betrieb genommen. Damit kann die Mobilfunkversorgung in Bernhardzell endlich deutlich verbessert werden.[...]

dBeitritt Hospizdienst St. Gallen28.10.2021

​Der Gemeinderat hat sich in Kooperation mit den umliegenden Gemeinden entschieden, sich dem Hospizdienst St. ­Gallen anzuschliessen. Auf Basis der üblichen und bewährten Berechnungsbasis der Einwohnerzahlen hat der Gemeinderat für diese Mitgliedschaft im Budget 2022 einen Betrag von 1’500 Franken vorgesehen.[...]
Der ambulante Hospizdienst St. Gallen begleitet mit seinen freiwilligen Helferinnen und Helfern schwer kranke und sterbende Menschen während ihrer letzten Lebensphase und entlastet auf diese Weise Angehörige und andere Dienste, die hinsichtlich ihrer Kraft, Zeit oder der bestehenden Lebensumstände an ihre Grenzen gelangen. Dies erfolgt unabhängig von Alter, Krankheit und konfessionellem oder kulturellem Hintergrund. Der Hospizdienst leistet Einsätze Tag und Nacht unentgeltlich und orientiert sich weitmöglichst an den Bedürfnissen der zu begleitenden Menschen. Der freiwillige Dienst wird von Frauen und Männern geleistet und erfolgt unentgeltlich. Die freiwilligen Helfer werden sorgfältig ausgewählt und ausgebildet.

dLebensraumaufwertungs- und Artenschutzprojekt 28.10.2021

Vor rund 30 Jahren hat der Grundeigentümer im Bereich Rossstock einen kleineren und einen grösseren Weiher, umgeben von einem Feuchtgebiet, erstellt und die Umgebung mit verschiedenen Sträuchern bepflanzt. Die Weiher dienen seither Amphibien, Libellen, Mücken usw. als Lebensraum. Zudem nutzen auch Enten das Biotop als Brutplatz und Einstand und es leben in beiden Gewässern auch verschiedene Fischarten.[...]
Da die beiden Weiher zunehmend verlandeten, beschloss die Jagdgesellschaft Andwil, dieses wertvolle Biotop zu sanieren. Die umfangreichen Arbeiten wurden vom Amt für Natur, Jagd und Fischerei des Kantons St. Gallen, der Erbengemeinschaft Ludin als Grundeigentümerin und der Gemeinde Waldkirch finanziell unterstützt, da die Jagd-gesellschaft die Kosten der geplanten Sanierung nicht alleine tragen konnte.

Aus Rücksicht auf die Amphibien wurden die Hauptarbeiten Ende Oktober 2020 durchgeführt. Die Arbeiten an den beiden Weihern beinhalteten unter anderem die Säuberung und Absenkung der Weiher sowie die Aufwertung der Uferböschung. Entlang der Uferpartie wurden vierzig standortgerechte Sumpf- und Wildpflanzen eingebracht. Auf den Flächen rund um die Weiher wurden Wildblumensämlinge eingesät. Die Abschlussarbeiten, die im Frühjahr 2021 geplant waren, verzögerten sich wegen der anhaltenden Regenperiode leicht, sodass die Fertigstellung bis in den August 2021 andauerte. 

Die Kosten für die Sanierung inkl. Bepflanzung und Ansaat betrugen rund 12’000 Franken. Die Jagdgesellschaft Andwil wendete rund 152 Arbeitsstunden für diese Arbeiten auf. Der Gemeinderat Waldkirch hat das Projekt mit einem Projektbeitrag von 3’900 Franken unterstützt. 
Der Gemeinderat Waldkirch bedankt sich bei allen Beteiligten ganz herzlich für die Umsetzung der wertvollen und wichtigen Lebensraum- und Artenschutzaufwertung am Weiher Rossstock. Der Unterhalt ist auch künftig durch Emanuel Süess, Landwirt Waldkirch, und die Jagdgesellschaft Andwil sichergestellt, sodass der Lebensraum für Amphibien, Libellen, Mücken und weitere Tier- und Pflanzenarten auch in Zukunft erhalten bleibt. 

dVerkauf der Liegenschaft Arneggerstrasse 12 erfolgt28.10.2021

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben am 11. April der Entwidmung und dem Verkauf der Liegenschaft Arneggerstrasse 12, Waldkirch, zum Preis von 650’000 Franken zugestimmt. Mit diesem Entscheid war der Weg frei für die geplante Überbauung über die beiden Grundstücke 56 und 57, die nun nach dem Verkauf des Grundstückes Nr. 57 der Firma Schmuckli AG übertragen und vereinigt werden können. [...]
Der Verkauf der Liegenschaft Arneggerstrasse 12 konnte, nachdem die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger am 11. April 2021 zugestimmt hatten, am 20. Oktober 2021 vollzogen werden. Das Grundstück wurde zum vereinbarten Kaufpreis von 650'000 Franken an die Firma Schmuckli Architekten AG übertragen. Mit dem Übertrag wird die Schmuckli Architekten AG nun Anfang November die Bauvisiere stellen und das Baugesuch für die geplanten Mehrfamilienhäuser über die beiden Grundstücke bei der Gemeinde einreichen. Der Baubeginn soll im Frühjahr 2022 erfolgen. Der Betrag von 650’000 Franken wird in der Erfolgsrechnung 2021 verbucht werden. Der Gemeinderat freut sich sehr darüber, dass nun im Dorfzentrum von Waldkirch die gewünschte Entwicklung erfolgen und damit attraktiver Wohnraum geschaffen werden kann. 

dFakultatives Referendum zum Feuerschutzreglement28.10.2021

Gestützt auf Art. 23 Gemeindegesetz (sGS 151.2, abgekürzt GG) und Art. 13, Art. 15 und Art. 16 Gemeindeordnung wird das ­fakultative Referendum für das Feuerschutzreglement durchgeführt. Die Referendumsfrist dauert vom 1. November 2021 bis 10. Dezember 2021.[...]
Seit dem 1. Januar 2021 sind das neue Feuerschutzgesetz sowie die revidierte Feuerschutzverordnung in Kraft. Aus diesem Grund mussten die Gemeinden ihre Feuerschutzreglemente überarbeiten. Das geltende kantonale Gesetz über den Feuerschutz vom 18. Juni 1968 (sGS 871.1; abgekürzt FSG) trat am ­1. Januar 1970 in Vollzug und ist seither durch zwei Nachträge ergänzt worden. Das Gesetz war nicht mehr zeitgemäss, weshalb sich eine Überprüfung und Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen im Bereich des Brandschutzes und der Feuerwehr rechtfertigte. Der Kantonsrat hat gestützt auf die Botschaft der Regierung das neue Gesetz über den Feuerschutz erlassen und per 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt. Ebenfalls per 1. Januar 2021 ist die revidierte Feuerschutzverordnung in Kraft getreten. Gleichzeitig wurde auch die Verordnung über Gebühren, Tarife und Entschädigungen zum Feuerschutz in Kraft gesetzt.
Die Gemeinde Waldkirch arbeitet im Bereich Feuerschutz, Bevölkerungsschutz, Sicherheit und im Bereich ziviles Gemeindeführungsorgan seit Jahren im Sicherheitsverbund der Region Gossau (SVRG) mit. Das kommunale Feuerschutzreglement ist den neuen kantonalen Bestimmungen anzupassen. Die Verbandsgemeinden des Sicherheitsverbundes Region Gossau haben sich dafür ausgesprochen, ein einheitliches Feuerschutzreglement zu erlassen. Im neuen Feuerschutzreglement sind nur noch die für unser Gemeindegebiet spezifischen Einzelheiten zu regeln, die im kommunalen Zuständigkeitsbereich liegen. So regelt das Feuerschutzreglement noch:
  • Besorgung des Feuerschutzes
  • Feuerwehrersatzabgabe:
    • Grundsatz
    • Befreiung von der Feuerwehrersatzabgabe
    • Bemessung
Der Gemeinderat hat das Feuerschutzreglement am 29. September 2021 erlassen und unterstellt dieses vom 1. November 2021 bis 10. Dezember 2021 dem fakultativen Referendum. Die Referendumsvorlage ist im Gemeindehaus Waldkirch, Kanzlei (Büro 106), oder online auf unserer Website und der Publikationsplattform einsehbar.

dBauanzeige Hohfirst, 9205 Waldkirch26.10.2021

Das Baugesuch liegt vom 27. Oktober 2021 bis 09. November 2021 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Anbau Laufstall
Baugrundstück: 1658
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Oswald Roman, Hohfirst, 9205 Waldkirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dEinbürgerung von Ana Carolina Figueira Brito21.10.2021

Der Einbürgerungsrat Bernhardzell hat Ana Carolina Figueira Brito das Ortsbürgerrecht von Waldkirch-Bernhardzell SG erteilt. [...]
Das Auflagedossier mit dem Einbürgerungsbeschluss liegt während 30 Tagen, das heisst vom 25. Oktober 2021 bis 23. November 2021, im Gemeindehaus Waldkirch, Obergeschoss, Büro 107 (Kanzlei) öffentlich zur Einsichtnahme auf.

dAndreas Forrer zum neuen Leiter Bau und Infrastruktur gewählt21.10.2021

Der Gemeinderat hat an seiner letzten Sitzung Andreas Forrer zum neuen Leiter Bau und Infrastruktur mit Einsitz in der Geschäftsleitung gewählt. Andreas Forrer ist 47 Jahre alt, wohnt mit seiner Familie in Bischofszell und ist aktuell Leiter Erhaltungsplanung und Bewilligungen beim Tiefbauamt des Kantons St. Gallen. Er wird seine Stelle am 1. Februar 2022 antreten und den langjährigen Leiter Bau und Infrastruktur Markus Stöckli, der im März 2022 in Pension geht, ablösen. 
[...]
Andreas Forrer hat im Jahr 2000 das Diplom als Bauingenieur HTL erlangt und arbeitete danach als Projektleiter in einem Ingenieurbüro und bei der SBB im Bereich Tiefbau und Lärmschutz als Bereichs- und Teamleiter. In den letzten Jahren war er als Leiter Landesbauamt (Kantonsingenieur) im Kanton Appenzell I.Rh. sowie aktuell als Leiter Erhaltungsplanung und Bewilligungen sowie stv. Strasseninspektor des Tiefbauamtes des Kantons St. Gallen tätig. Nebenamtlich ist Andreas Forrer als Schulbehördenmitglied der Volksschule Bischofszell tätig (Fachbereichsleiter Infrastruktur). Weiter hat er Einsitz im Verwaltungsrat der technischen Gemeindebetriebe Bischofszell (TGB). Diese Nebenfunktionen wird er auch künftig beibehalten.
Andreas Forrer wird die Stelle als Leiter Bau und Infrastruktur nach einer Einarbeitungszeit mit dem jetzigen Leiter Bau und Infrastruktur, Markus Stöckli, am 1. Februar 2022 antreten. Wir wünschen Andreas Forrer bereits jetzt einen guten Start in seiner neuen Funktion und heissen ihn in unserem Team ganz herzlich willkommen. 

dSanierung der oberen Tierlihuebstrasse Nr. 28121.10.2021

Der Gemeinderat Waldkirch hat am 24. August 2021 das Strassenbauprojekt «Obere Tierlihuebstrasse Nr. 281» erlassen.[...]
Mit dem Strassenbauprojekt soll die Sanierung der oberen Tierlihuebstrasse Nr. 281 zwischen dem Einlenker in die Tierlihuebstrasse Nr. 132 und dem Hof von Cordula Meier erfolgen. Die Planunterlagen liegen nach Art. 39 ff. StrG während 30 Tagen, das heisst ab 25. Oktober 2021 bis 23. November 2021, im Gemeindehaus Waldkirch, Obergeschoss, Büro 106 (Kanzlei) öffentlich zur Einsichtnahme auf.

dOrtsplanung – Informationsanlass am Di. 26. Oktober 202107.10.2021

Der Gemeinderat hat letztmals im Mitteilungsblatt vom 1. Oktober 2021 über den Stand der Ortsplanung informiert. [...]
Der Gemeinderat hat letztmals im Mitteilungsblatt vom 1. Oktober 2021 über den Stand der Ortsplanung informiert. Dabei haben wir berichtet, dass die nach der öffentlichen Auflage angepassten sowie die nun nach der kantonalen Prüfung neu aufgenommenen Punkte (Gebiete/Anpassungen und Ergänzungen im Zonenplan) in die weiteren Schritte (Mitwirkung, öffentliche Auflage/fakultatives Referendum) einbezogen werden. 

Um über die Anpassungen, die neu in den Zonenplan aufgenommenen Projekte (Trocknungsanlage, Intensivlandwirtschaftszone usw.) und das weitere Vorgehen zu informieren, führen wir am Dienstag, 26. Oktober 2021, 20.00 Uhr, eine Informationsveranstaltung für die gesamte Bevölkerung durch. Die Informationsveranstaltung findet im Schulhaus Breite, Mehrzwecksaal/Turnhalle, statt.

Seit dem 13. September 2021 gilt bei Veranstaltungen im Innenbereich ab einer Teilnehmerzahl von 50 Personen eine Zertifikatspflicht (Covid-19-Impfung, durchgemachte Erkrankung oder ein negatives Testergebnis). Da wir davon ausgehen, dass mehr als 50 Personen an der Informationsveranstaltung teilnehmen werden, besteht für diesen Anlass eine Zertifikatspflicht (3G-Regel).

dBauanzeige St. Gallerstrasse 49, 9304 Bernhardzell07.10.2021

Das Baugesuch liegt vom 08. Oktober 2021 bis 21. Oktober 2021 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Um- und Anbau Wohnhaus, Erdsondenbohrung, Einbau Sole-Wasser-Wärmpumpe
Baugrundstück: 837
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Düring Daniel, Zwinglistrasse 21, 9000 St. Gallen










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat),  jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonishcer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

d10-Jahr-Dienstjubiläum von Anwar Al-Sheikhli 30.09.2021

Am 1. Oktober 2011 hat Anwar Al-Sheikhli seine Funktion als Mitarbeiter Werkhof bei der Gemeinde Waldkirch aufgenommen. In dieser Funktion hat Anwar die letzten zehn Jahre die Abteilung Bau und Infrastruktur resp. das Werkhofteam tatkräftig unterstützt und wertvolle Arbeit für die Gemeinde und alle Bewohnerinnen und Bewohner von Waldkirch geleistet. [...]
Wir gratulieren Anwar Al-Sheikhli ganz herzlich zum 10-Jahr-Jubiläum und danken ihm für die wertvolle Arbeit und den geschätzten Einsatz zugunsten unserer Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir ihm weiterhin viel Erfolg und Erfüllung bei seiner Arbeit ­sowie beste Gesundheit. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit ihm.

dNachhaltige ökologische Aufwertung beim OZ Bünt30.09.2021

Die Schülerinnen und Schüler der 2. Sekundarklasse am OZ Bünt haben unter der Leitung ihres Lehrers Christian Spirig im Rahmen eines Projektes ein an den Mollenwisenbach angrenzendes Wiesland ökologisch aufgewertet. Mit einem Znüni haben Gemeindepräsident Aurelio Zaccari, der Leiter Bau und Infrastruktur Markus Stöckli, der Leiter Facility Management Andreas Rüegsegger und der Hauswart Christoph Zahner die Arbeiten verdankt. [...]
In den nächsten Wochen und Monaten wird im neu gestalteten Bereich die Natur wirken und sich entfalten. Ein Gewinn für Flora und Fauna und ein hervorragendes Projekt, welches den Schülerinnen und Schülern die Wirkung der nachhaltigen ökologischen Vernetzung sowie die Natur näherbringt und noch lange in Erinnerung bleiben wird. Dies nebst dem sozialen Gedanken und der Teamarbeit, die für die Umsetzung dieses Projektes notwendig war.

dStand Ortsplanung – Informationsanlass und Mitwirkung30.09.2021

Der Gemeinderat hat letztmals im Mitteilungsblatt vom 23. Mai 2021 über den Stand der Ortsplanung informiert. Zwischenzeitlich hat der Gemeinderat, nachdem das fakultative Referendumsverfahren unbenutzt abgelaufen war, den Genehmigungsantrag zum Zonenplan und Baureglement an den Kanton gestellt. Die Prüfung der Unterlagen durch die kantonale Stelle ist erfolgt und die Rückmeldungen dazu sind eingetroffen. Aufgrund einiger Bereinigungen, die nun im Nachgang ausgeführt werden müssen, hat der Gemeinderat entschieden, Ende Oktober/Anfang November 2021, einerseits eine Informationsveranstaltung und zum anderen eine neuerliche Mitwirkung zu den neuen Punkten durchzuführen. Danach werden die Unterlagen öffentlich aufgelegt und dem fakultativen Referendum unterstellt.[...]
Anpassung der Unterlagen und Auflage
Der Zonenplan und das Baureglement müssen aufgrund der Prüfung durch die kantonalen Stellen an verschiedenen Punkten angepasst und korrigiert werden. Zudem müssen die Anpassungen, die nach der öffentlichen Auflage und vor dem durchgeführten fakultativen Referendumsverfahren erfolgt sind, nachträglich einer Mitwirkung unterstellt, öffentlich aufgelegt und dann noch einmal dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Dies hat der Rechtsdienst des Kantons im Rahmen des Genehmigungsverfahrens so beurteilt. Die vom 29. August bis zum 27. September 2019 öffentlich aufgelegten und vom 5. März bis zum 13. April 2021 dem fakultativen Referendum unterstellten Grundlagen (Zonenplan und Baureglement) müssen nicht noch einmal aufgelegt resp. dem Referendum unterstellt werden. Einzig die nach der öffentlichen Auflage angepassten Punkte (diese sind im Mitteilungsblatt vom 5. März 2021, Ausgabe Nr. 9, publiziert worden) sowie die nun nach der kantonalen Prüfung neu aufgenommenen Punkte (Gebiete/Anpassungen und Ergänzungen im Zonenplan) werden in die weiteren Schritte (Mitwirkung, öffentliche Auflage/fakultativem Referendum) einbezogen. Details dazu folgen an der Informationsveranstaltung im Herbst.

Planbeständigkeit – verwaltungsrechtliche Verträge
Bis anhin durfte die Gemeinde neue Flächen für angedachte Projekte der nächsten Jahre nicht ohne ausführliche Projektgrundlagen in der Ortsplanung berücksichtigen. Das heisst konkret, dass die geplante Trocknungsanlage am Standort Laubbach (die in den Richtplan aufgenommen wurde) oder die Intensivlandwirtschaftszone am Standort Schöntal (Richtplan) nicht in den Zonenplan aufgenommen werden durften, bevor nicht die weiteren Projektunterlagen (wie Sondernutzungspläne, Betriebskonzept, Bauprojektunterlagen usw.) vorhanden sind. Das Verwaltungsgericht hat zwischenzeitlich bei seinen Entscheiden deutlich gemacht, dass die Planbeständigkeit ein wesentlicher Faktor in der Ortsplanung darstellt. Man geht davon aus, dass die Ortplanung (Zonenplan, Baureglement) für die nächsten zehn Jahre «Bestand» haben soll und keine grösseren Anpassungen vorzusehen sind. Insofern wird für uns neu relevant, dass wir für aktuell bekannte und vorgesehene Projekte (Richtplaninhalte) verwaltungsrechtliche Verträge ausgearbeitet werden müssen und die Gebiete neu im Zonenplan aufzunehmen und vorzusehen sind. Sollten innerhalb der nächsten Jahre die Projekte nicht umgesetzt werden können (Einsprachen, Rückzug des Bauvorhabens usw.), würden die Gebiete beim nächsten Zonenplanverfahren wieder aus dem Zonenplan gestrichen resp. entfernt.

Gemeinderat plant Informationsveranstaltung
Um über die generellen Anpassungen, die neu im Zonenplan aufzunehmenden Projekte (Trocknungsanlage, Intensivlandwirtschaftszone, usw.) und das weitere Vorgehen zu informieren, plant der Gemeinderat Ende Oktober, Anfang November eine Informationsveranstaltung für die gesamte Bevölkerung. Der Termin wird rechtzeitig im Mitteilungsblatt publiziert.

dBauanzeige Lee 1019, 9304 Bernhardzell28.09.2021

Das Baugesuch liegt vom 29. September 2021 bis 12. Oktober 2021 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Demontage Ölheizung, Einbau Luft-Wasser-Wärmepumpe (Aussenanlage)
Baugrundstück: 1109
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Buchegger Urs, Lee 1019, 9304 Bernhardzell
Buchegger Monika, Lee 1019, 9304 Bernhardzell










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Leh, 9205 Waldkirch27.09.2021

Das Baugesuch liegt vom 28. September 2021 bis 11. Oktober 2021 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Erweiterung Milchvieh-Laufstall und Überdachung Weidstall für Schafe
Baugrundstück: 473
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Helg Armin, Leh 401, 9205 Waldkirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dGemeindeweibel tritt zurück23.09.2021

Seit über 14 Jahre übt Bruno Mätzler sein Amt als Gemeindeweibel für die Gemeinde Waldkirch aus. Nun hat er sich dazu entschieden, sein Amt per Ende September 2021 niederzulegen. [...]
Durch die Optimierung der Abläufe und die Digitalisierung verschiedener Arbeiten und Arbeitsprozesse in den letzten Jahren, haben sich die ursprünglichen Aufgaben des Gemeindeweibels bedeutend verändert. Aus diesem Grund hat sich der Gemeinderat dazu entschieden, die Stelle nach der Kündigung von Bruno Mätzler nicht mehr neu zu besetzen. Die restlichen Arbeiten werden in die bestehenden Arbeitsprozesse integriert. Wir danken Bruno Mätzler auch an dieser Stelle ganz herzlich für seinen tatkräftigen Einsatz für die Gemeinde Waldkirch und wünschen ihm nun viel Freude bei der neu gewonnen Freizeit und natürlich beste Gesundheit.

dVerzicht auf Jahresbeiträge für Dauerbelegungen 23.09.2021

Aufgrund der einschneidenden Massnahmen im Zusammenhang mit Covid-19 konnten die Hallen und andere Räumlichkeiten in den letzten Monaten nur beschränkt und unter Einhaltung entsprechender Vorschriften (Schutzkonzepte) genutzt werden. Der Gemeinderat hat deshalb entschieden, auch 2021 den Vereinen entgegenzukommen und die Gebühren für die Dauerbelegungen der einzelnen Vereine für das Jahr 2021 nicht zu verrechnen resp. gänzlich zu erlassen. [...]
Auch erlässt der Gemeinderat in diesem Jahr den Benützungsbeitrag für die Seilzieheranlage an der Oberwaldstrasse. Zudem werden sämtliche Gebühren und Reservationsaufwände für Anlässe, die nicht durchgeführt werden konnten, nicht in Rechnung gestellt. Der Gemeinderat möchte den Vereinen auch mit dieser Massnahme entgegenkommen und sie aktiv unterstützen.

dOrtseingangstafeln erstellt23.09.2021

Diese Woche konnte die elektronische Ortseingangstafel in Waldkirch in Betrieb genommen werden. Mit der nun erfolgten Aufschaltung ist das Projekt abgeschlossen und die Publikationen der verschiedenen Anlässe in Waldkirch und Bernhardzell können unabhängig voneinander und intervallmässig aufgeschaltet werden.[...]
Die Informationen zu den Vorlagen und Rahmenbedingungen für die Aufschaltung sind auf unserer Website unter News > Ortseingangstafeln abrufbar. Auch an dieser Stelle bedanken wir uns bei den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern für die Unterstützung, welche letztendlich zur Umsetzung des Projekts an idealen Standorten geführt hat. Besten Dank!

dSportplatz Breiten – Arbeiten können fortgesetzt werden23.09.2021

Die Bauarbeiten am Sportplatz Waldkirch können weitergeführt werden. Als nächstes wird die Winkelstützmauer gegen die Parzelle der Dach Müggler AG erstellt und anschliessend werden die Schüttarbeiten fortgesetzt.[...]
Das Aushubmaterial, welches aus St. Gallen zugeführt wird, kann (unter Vorbehalt der weiterhin guten Witterungsverhältnisse) für die Schüttung beim Sportplatz Waldkirch verwendet werden. Leider reicht das Schüttmaterial nicht aus um die ganze Schüttung zu erstellen. Aus diesem Grund wird weiteres Material geprüft und bei Erfüllung der Vorgaben zugeführt.

dBauanzeige Riet, 9205 Waldkirch21.09.2021

Das Baugesuch liegt vom 22. September 2021 bis 05. Oktober 2021 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Ersatzbau Remise
Baugrundstück: 480
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Ammann Anton, Heerenhag 20, 9216 Hohentannen










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Untere Chennerstrasse 2, 9205 Waldkirch20.09.2021

Das Baugesuch liegt vom 21. September 2021 bis 04. Oktober 2021 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Anbau Wohnhaus mit Einliegerwohnung, Aufbau zwei Dachgauben, Verlegung Photovoltaikanlage
Baugrundstück: 1533
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Müller Franz, Untere Chennerstrasse 2, 9205 Waldkirch
Müller Rüth, Untere Chennerstrasse 2, 9205 Waldkirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dGemeinderat erlässt Abfallreglement und Vollzugsverordnung16.09.2021

Der Gemeinderat hat bereits in seiner letzten Legislatur entschieden, das bestehende Entsorgungskonzept der Gemeinde Waldkirch zu überprüfen und anzupassen. Dazu wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, die im März 2018 eine Ist-Analyse und eine Nutzerumfrage sowie eine Gegenüberstellung (Ist – Soll) durchgeführt hat. Die Weiterbearbeitung wurde der neu gebildeten Energie- und Umweltkommission übertragen. Diese hat dem Gemeinderat im August 2021 ein überarbeitetes Abfallreglement, eine angepasste Vollzugsverordnung sowie Grundlagen bezüglich der Erstellung eines umfassenden Entsorgungsparks vorgelegt. Der Gemeinderat hat an seiner letzten Sitzung das überarbeitete Reglement sowie die Vollzugsverordnung erlassen. Gleichzeitig hat der Gemeinderat entschieden, auf die ­Erstellung eines umfassenden Entsorgungsparks zu verzichten. Im Abfallreglement wurden unter anderem neue Bestimmungen zum Einsatz von Unterflurbehältern aufgenommen. In der Vollzugsverordnung wurden die Grundgebühren für Kehricht und Grüngutentsorgung angehoben. Die Gründe dazu können den folgenden Ausführungen entnommen werden. Das Reglement über die Abfallentsorgung wird nun vom 17. September bis zum 26. Oktober 2021 dem fakultativen Referendum unterstellt.[...]
Von April bis Mai 2018 wurde in der Gemeinde eine Nutzerumfrage zum Thema «Entsorgung» durchgeführt. Insgesamt wurden 320 Fragebogen durch unsere Bürgerinnen und Bürger ausgefüllt und returniert. Die Auswertung erfolgte Ende Mai 2018 durch die eingesetzte Arbeitsgruppe in Zusammenarbeit mit der Uni St. Gallen. Aus der Umfrage sind unter anderem Verbesserungswünsche für die Entsorgung von Wertstoffen eingegangen.

Neue Rahmenbedingungen seitens Bund
Per 1. Januar 2019 wurde die Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, VVEA; SR 814.600) überarbeitet. Gestützt auf das Umweltschutzgesetz von 1983 (USG; SR 814.01) sind in den letzten zwanzig Jahren zahlreiche Bundesgerichtsentscheide zum Thema «Siedlungsabfallentsorgung» ergangen. Gemäss Art. 32a Abs. 1 USG muss die Siedlungsabfallentsorgung mit kostendeckenden und verursachergerechten Abfallgebühren finanziert werden. Diese neuen Grundlagen mussten zur Bearbeitung des Themas «Entsorgung» sowie in die Überarbeitung des Reglements und der Verordnung miteinbezogen werden. Das Reglement der Gemeinde Waldkirch sowie die Verordnung wurden auf diese neuen Grundlagen ausgerichtet.

Verzicht auf Entsorgungspark in Waldkirch
Anhand der Ergebnisse der Eingangs erwähnten Auswertungen wurden durch die Arbeitsgruppe verschiedene Standorte für einen umfangreichen Entsorgungspark evaluiert und geprüft. Die Suche nach einem geeigneten Standort für einen Entsorgungspark erwies sich allerdings als sehr schwierig. Hindernisse waren unter anderem die Grösse der verfügbaren Flächen, nicht geeignete Zonen, zu hohe Investitionskosten sowie die mangelnde Bereitschaft von Grundeigentümern, geeignete Flächen zur Verfügung zu stellen. 
Im April 2021 hat die Arbeitsgruppe die Resultate der Energie- und Umweltkommission sowie dem Gemeinderat vorgestellt. Der Gemeinderat hat daraufhin entschieden, dass aufgrund der hohen Investitions- und Betriebskosten, aber auch wegen der Tatsache, dass in verschiedenen Gemeinden rund um die gros­sen Entsorgungspärke in Engelburg und Gossau weniger Tonagen angefallen sind und anfallen, keinen umfassenden Entsorgungspark in Waldkirch zu erstellen. Dazu gilt es festzuhalten, dass im Grundsatz jeder Bürger verpflichtet wäre, seinen Abfall in der Gemeinde zu entsorgen. Es zeigt sich jedoch, dass die gewinnbringenden Erträge aus Abfall zu den grossen Entsorgungspärken in der Region abwandern und die kostenintensiven Abfälle in der Gemeinde verbleiben. Bereits heute wird ein grosser Anteil an Papier und Karton ausserhalb der Gemeinde entsorgt. 

Konzept Unterflurbehälter kurz vor der Umsetzung
Der Gemeinderat hat die Energie- und Umweltkommission mit der Ausarbeitung eines Konzeptes für die Planung und Realisierung von Unterflurbehältern im gesamten Gemeindegebiet beauftragt. Dieses Konzept liegt zwischenzeitlich vor. Der Gemeinderat wird an einer nächsten Sitzung das Konzept behandeln und zur Umsetzung freigeben. Es ist vorgesehen, dass in den nächsten fünf Jahren der Ausbau etappenweise erfolgen kann. Die Realisierung der Unterflurcontainer wird nicht über die Spezialfinanzierung «Abfall» finanziert, weshalb die Erhöhung der Grundgebühren im Bereich Abfall und Grüngutentsorgung nicht damit in Verbindung steht. Die Investitionskosten für die Umsetzung werden in den Budgets der kommenden Jahre aufgenommen.

Reglement und Verordnung Abfallentsorgung angepasst
Die Energie- und Umweltkommission hat sich im Rahmen der Rezertifizierung zur Energiestadt im Juni 2020 intensiv mit dem umfassenden Thema «Abfallentsorgung» beschäftigt. Das Reglement über die Abfallentsorgung von 2009 wurde über­arbeitet, ergänzt und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Gemeinderat hat folgende Reglemente und Verordnungen erlassen. Diese sollen per 1. Januar 2022 in Kraft treten.
  • Reglement über die Abfallentsorgung
Das Abfallreglement aus dem Jahr 2009 wurde über­arbeitet und mit den Möglichkeiten von Unterflurbehältern ergänzt. Dies im Hinblick auf die Umsetzung des Konzeptes für die Erstellung und den Betrieb von Unterflurbehältern.
  • Vollzugsverordnung zum Reglement ­Abfallentsorgung
In der Vollzugsverordnung hat der Gemeinderat Neuerungen aufgenommen. Dabei werden die Zulassung und die Rahmenbedingungen für Unterflurcontainer neu aufgeführt und geregelt. 
  • Grundgebühr Kehricht und Grüngutentsorgung
Die Grundgebühr für die Abfallentsorgung pro Haushalt wird neu auf 28 Franken/Jahr festgelegt (bisher 12 Franken). Die Grundgebühr für die Grüngutentsorgung wurde von 70 Franken auf neu 100 Franken pro Jahr erhöht. 

Grund für die Erhöhungen der Abfall- und Grüngutgebühren ist die Auflage, dass Siedlungsabfälle grundsätzlich kostendeckend und verursachergerecht finanziert werden müssen. Über die letzten Jahre wurden die geäufneten Reserven bei der Spezialfinanzierung «Abfall» abgebaut, da in diesem Bereich keine Reservebildung zulässig ist. Entsprechend wurde in den letzten Jahren auch darauf verzichtet, die Gebühren anzuheben. Das heisst konkret, dass in den letzten 20 Jahren keine Anpassung der Abfallgrundgebühr erfolgte. Auch im Bereich Grüngutentsorgung wurde die Jahresgebühr seit 2004 nicht mehr angepasst, obwohl die anfallenden Mengen an Grüngut von rund 200 Tonnen auf über 500 Tonnen pro Jahr angestiegen sind. 

Fakultatives Referendum zum Abfallreglement
Das Abfallreglement wird vom Freitag, 17. September, bis zum Dienstag, 26. Oktober 2021 (während 40 Tagen), dem fakultativen Referendum unterstellt. Dieses kann über die Publikationsplattform (publikationen.sg.ch) eingesehen und heruntergeladen werden. 

dViehschau 2021 abgesagt16.09.2021

Das OK der Viehschau Waldkirch hat sich intensiv mit der Organisation der Viehschau 2021 in Waldkirch und der aktuellen Lage rund um das Coronavirus auseinandergesetzt. Die neusten Entwicklungen und die Vorgaben und Einschränkungen durch die verschiedenen aktuell bekannten Rahmenbedingungen (Schutzkonzepte usw.) schränken die Durchführung auch dieses Jahr massiv ein. [...]
Auch wenn Veranstaltungen mit entsprechendem Schutzkonzept grundsätzlich möglich wären, ist es nicht vorstellbar, die Gemeindeviehschau durchzuführen. Die Durchsetzung der Einhaltung sämtlicher Rahmenbedingungen liesse sich kaum kontrollieren. Der Gemeinderat hat den Entscheid des OK zur Kenntnis genommen und dafür Verständnis gezeigt. Die bestehenden Auflagen von Bund und Kanton lassen eine Durchführung der Gemeindeviehschau nur im eingeschränkten Rahmen und mit aufwendigen Auflagen zu. In diesen Entscheid wurde auch miteinbezogen, dass umliegende Gemeinden und Kantone ebenfalls auf eine Durchführung verzichten. Unter Berücksichtigung aller erwähnten Überlegungen sind das OK und der Gemeinderat übereinstimmend zum Schluss gekommen, die Viehschau leider auch für dieses Jahr abzusagen. Es bleibt die Hoffnung, dass die Viehschau im Jahr 2022 wieder im üblichen Rahmen durchgeführt werden kann. Das OK der Viehschau und der Gemeinderat danken für das Verständnis.

dRoadmovie 2021 abgesagt16.09.2021

Am 27. September 2021 wäre das Mobile Kino «Roadmovie» nach Waldkirch gekommen. In den letzten Mitteilungsblättern wurde dieser Anlass entsprechend beworben. Aufgrund der aktuellen Situation und mangels Anmeldungen haben die Schule und Gemeinde gemeinsam entschieden, den Anlass abzusagen. 
[...]

dSperrung Oberwaldstrasse, ­Hohfirst bis Locherhof16.09.2021

Vom Dienstag, 21. September, 6.15 Uhr, bis Freitag, 24. September, 6.15 Uhr, ist die Oberwaldstrasse für den gesamten Verkehr gesperrt. [...]
In den letzten Wochen ist die Oberwaldstrasse im Bereich ­Hohfirst bis Locherhof saniert worden. Die Bau- und Instandstellungsarbeiten an der Strassenentwässerung konnten im Verlaufe dieser Woche abgeschlossen werden. Nun folgt der Einbau des Deckbelagsersatzes, der sich über die gesamte Fahrbahnbreite erstreckt. Die Fräsarbeiten werden noch unter Verkehr erfolgen. Für die weiteren Arbeiten, wie den notwendigen örtlichen Tragschichtersatz, die Riss- und Randabschlusssanierungen sowie den Deckbelagseinbau, muss die Oberwaldstrasse vollständig gesperrt werden. Der Strassenabschnitt Hohfirst bis Locherhof bleibt deshalb vom Dienstag, 21. September, 6.15 Uhr, bis Freitag, 24. September, 6.15 Uhr, für den gesamten Verkehr gesperrt. Die Umleitung erfolgt via Bernhardzell – Waldkirch und ist signalisiert. Der Postautobetrieb zwischen Waldkirch und Hohfirst (inkl. Schülertransporte) wird aufrecht erhalten. Die Verbindung zwischen Hohfirst und Engelburg fällt während der Sperrung weg. 

dEinführung Einheitstarif – Aufhebung Sperrungen – Stromtarife 202209.09.2021

Die Energiestrategie 2050 und deren Massnahmen machen sich bemerkbar. Der Anteil dezentral produzierter Energie (hauptsächlich Photovoltaikstrom) wächst kontinuierlich. In Waldkirch sogar überdurchschnittlich. Immer häufiger ist die vor Ort produzierte Menge an Sonnenstrom grösser als der Stromverbrauch und unsere Technischen Betriebe Waldkirch werden in diesen Zeiten dann selber zum Stromproduzenten. Das bedeutet, die TB Waldkirch liefern den überschüssigen Strom zurück ins Vorliegernetz der St. Gallisch Appenzellische Kraftwerke AG.[...]
Aufhebung der Sperrungen und Einführung des Einheitstarifs
Um die Ziele der Energiestrategie 2050 noch besser zu unterstützen und die Zeiten als Stromproduzent respektive Rücklieferer möglichst niedrig zu halten, hat der Gemeinderat entschieden, bei den TB Waldkirch auf den 1. Januar 2022 zwei grundlegende Neuerungen einzuführen:

Aufhebung der Steuerung von Flexibilitäten
(Umgangssprachlich: Sperrung). Das heisst, die TB Waldkirch werden elektrische Verbraucher wie Boiler, Heubelüftungen, Wärmepumpen usw., nicht mehr sperren oder steuern. Diese elektrischen Verbraucher können dann ohne Einschränkungen (durch die TB Waldkirch) betrieben oder auch selber gesteuert werden.

Einführung eines Einheitstarifes und damit die ­Abschaffung von Hoch- und Niedertarif. 
Mit der Aufhebung der Steuerung der Flexibilitäten (Sperrung) können der Stromverbrauch und die Stromproduktion, in Waldkirch hauptsächlich PV-Strom, einander angleichen/angenähert werden. Das heisst, ein Teil des Stromverbrauchs wird von der Nacht in den Tag hinein verlagert. Damit die heutigen preislichen Anreize durch Hoch- und Niedertarif nicht in die entgegengesetzte Richtung wirken, werden Hoch- und Niedertarif abgeschafft und durch einen zeitlich unabhängigen Einheitstarif ersetzt.

Stromtarife per 1. Januar 2022
Stromeinkauf 

Der Strompreis setzt sich aus den Komponenten Netznutzung (Infrastruktur für die Stromlieferung), verschiedenen Abgaben (Systemdienstleistung, Abgabe Gemeinwesen, Netzzuschlag) sowie der Energie (dem eigentlichen Strom) zusammen. Die Energie wird zum einen am freien Markt beschafft und zum anderen durch Rücklieferungen aus den dezentralen Produktionsanlagen aus dem eigenen Versorgungsgebiet der Technischen Betriebe abgedeckt. Für den gesamten Stromeinkauf 2022 rechnen die Technischen Betriebe Waldkirch mit leicht höheren Kosten. Dies ist das Resultat aus dem Mix der nachfolgenden Preisanpassungen:

Netznutzung: Die Netznutzungskosten, welche durch die St. Gallisch Appenzellische Kraftwerke AG (Vorliegernetz) in Rechnung gestellt werden, steigen um rund 12 Prozent an.

Abgaben: Sämtliche Abgaben bleiben unverändert auf dem Niveau des Vorjahres bestehen.

Energie: Die Kosten für die Energiebeschaffung ändern sich nur geringfügig.

Stromverkauf 
Damit die Veränderungen im Stromeinkauf ausgeglichen und wiederum ein ausgeglichener Rechnungsabschluss erreicht werden kann, ist eine leichte Preiserhöhung unumgänglich. Die Einführung des Einheitstarifes hat keinen Einfluss auf die Preisanpassungen und ist in sich kostenneutral.

Die durchschnittlichen Preisanpassungen für die Strompreise sehen wie folgt aus:
   
S-Strom 0 bis 50 000 kWh + 5 %
M-Strom 50 000 bis 100 000 kWh + 5 %
L-Strom grösser 100 000 kWh + 5 %
P-Strom   0 %


Das neue Preisblatt wurde vom Gemeinderat an der Sitzung vom 24. August 2021 behandelt und genehmigt. Das Preisblatt Strom 2022 kann auf der Website der Technischen Betriebe (www.tbwaldkirch.ch) abgerufen werden.

Neue Waldkircher Stromprodukte
Die bisherigen Naturstromprodukte «Naturemade basic» und «Naturemade star» werden ab dem 1. Januar 2022 durch neue Stromprodukte der TB Waldkirch abgelöst, welche wiederum zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen.

Die vier neuen Stromprodukte verfügen über unterschiedliche Stromqualitäten (Strommix) und werden zusätzlich mit Herkunftsnachweisen aus den örtlichen Produktionsanlagen individuell und nachhaltig aufgewertet. Der ökologische Mehrwert des Sonnenstroms kann so besser und breiter genutzt werden, was auch die Sicherung der Rückliefertarife für Produzenten unterstützt.

Waldkircher Stromprodukte ab dem 1. Januar 2022:
 
Waldkirch «Sonne» 100 % Sonnenstrom aus Waldkirch
Waldkirch «Öko plus» 50 % Wasserenergie aus der Schweiz
20 % Sonnenenergie aus der Schweiz
30 % Sonnenenergie aus Waldkirch
Waldkirch «Öko» (Standardprodukt) 75 % Wasserenergie aus der Schweiz
10 % Sonnenenergie aus der Schweiz
15 % Sonnenenergie aus Waldkirch
Waldkirch «Basis» 100 % Wasserenergie aus der Schweiz


Stromrücklieferung 2022
Die Vergütungsansätze für Strom aus dezentralen Produktionsanlagen bleiben unverändert auf dem Vorjahresniveau bestehen. Folgende Vergütungsansätze gelten somit für 2022:

Anlagen ohne Förderung 
für die Energie 5,2 Rp./kWh
ökologischer Mehrwert (HKN) 3,8 Rp./kWh
9,0 Rp./kWh

Anlagen mit Einmalvergütung
für die Energie  5,2 Rp./kWh
ökologischer Mehrwert (HKN) 3,8 Rp./kWh
9,0 Rp./kWh

Nicht erneuerbare Energiequellen Marktpreis

Das neue Preisblatt wurde vom Gemeinderat an der Sitzung vom 24. August 2021 behandelt und genehmigt. Das Preisblatt «Stromrücklieferung 2022» kann auf der Website der Technischen Betriebe (www.tbwaldkirch.ch) abgerufen werden.
 

dWanderschafherden 02.09.2021

​Das Treiben von Wanderschafherden in der vegetationslosen Zeit von November bis März ist eine alte Tradition und wird auch im Kanton St.Gallen seit Jahrzehnten unterstützt.[...]
Wenn Wanderherden über das Gebiet mehrerer Gemeinden getrieben werden, braucht es eine Bewilligung des Kantonstierarztes. Deshalb ist der kantonale Veterinärdienst mit den zuständigen Hirten im Austausch, damit es möglichst zu keinen Überschneidungen der Wandergebiete und keinen übermässigen Beanspruchungen von Feldern und Wäldern kommt. Zu Beginn der Wanderung erfolgt eine tierärztliche Kontrolle der Herden, um sicherzustellen, dass die Tiere gesund und gehfähig sind. Sichtbar trächtige Tiere dürfen nicht mitgeführt werden.
Es ist Sache der Hirten, bei den Boden- und Waldbesitzern die Erlaubnis für das Beweiden einzuholen. Im Laufe des Winters werden sämtliche Herden auch durch den Veterinärdienst kontrolliert. 
Wie bereits im vergangenen Jahr möchte die Gemeinde Waldkirch die Landwirte unterstützen. Falls jemand sein Grundstück grundsätzlich nicht für die Wanderschafherden zur Verfügung stellen möchte, kann der verantwortliche Grundeigentümer oder Pächter dies bis zum 14. September 2021 der Abteilung Landwirtschaft (058 228 79 19, jessica.kurer@waldkirch.ch) mitteilen. Einzelne Rückmeldungen konnten bereits aufgrund des Aufrufs Anfang Jahr entgegengenommen werden.

dBauanzeige Leimatstrasse 19, 9205 Waldkirch30.08.2021

Das Baugesuch liegt vom 31. August 2021 bis 13. September 2021 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Demontage Ölheizung, Erdsondenbohrung, Einbau Sole-Wasser-Wärmepumpe
Baugrundstück: 2106
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Strasser Tobias, Leimatstrasse 19, 9205 Waldkirch
Strasser Maite, Leimatstrasse 19, 9205 Waldkirch











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Leimatstrasse 19a, 9205 Waldkirch30.08.2021

Das Baugesuch liegt vom 31. August 2021 bis 13. September 2021 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Demontage Ölheizung, Erdsondenbohrung, Einbau Sole-Wasser-Wärmepumpe
Baugrundstück: 2107
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Hengartner Josef, Leimatstrasse 19a, 9205 Waldkirch











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dStand der Bauarbeiten beim Sportplatz Breiten26.08.2021

Im Mitteilungsblatt vom 18. Juni 2021 konnten wir über den Baufortschritt am Sportplatz Breiten berichten.[...]
Einerseits haben uns zwischenzeitlich das regnerische Wetter und die Ferienzeit einen Strich durch die Planung gemacht und andererseits warten wir seit Wochen auf geeignetes Schüttmaterial, das die erhöhten Anforderungen für Aufschüttungen in Schutzzonen erfüllt. Die Qualität der Schüttung ist für den zukünftigen Sportplatz von zentraler Bedeutung, damit ein nachhaltiges Ergebnis erzielt werden kann. Die Verwendung von ungeeignetem Material könnte sowohl auf den Sportplatz als auch auf die Grundwasserfassung Geisshus und damit auf das Trinkwasser negative Einflüsse haben.
Die mit der Realisierung des Sportplatzes beauftragte Arbeitsgemeinschaft (ARGE) ist seit Wochen mit verschiedenen Firmen im Austausch, um baldmöglichst geeignetes Schüttmaterial zu organisieren. Aufgrund der hohen Auslastung im Baugewerbe wird davon ausgegangen, dass zeitnah geeignetes Material anfällt. Die Bauleitung ist zuversichtlich, dass sich die Situation innerhalb der nächsten Wochen verbessert und die Schüttarbeiten weitergehen können. Der weitere Baufortschritt hängt aber massgeblich von den Schüttarbeiten und natürlich von den dazu notwendigen guten Wetterverhältnissen ab.

Lichtmastfundamente erstellt
Die Arbeiten, welche nicht in Abhängigkeit der Schüttung stehen, wurden zu einem grossen Teil bereits ausgeführt. So wurden noch vor den Sommerferien die Ortsbetonstützmauer zur Liegenschaft der Dach Müggler AG erstellt und ein Teil der Fertigelemente versetzt. Entlang der Liegenschaft der Holzimprägnierwerk Waldkirch AG wurden die Sitzelemente versetzt und auch das geplante Retentionsbecken inklusive Ableitung zum Vorfluter konnte fertiggestellt werden. Schliesslich wurden auch die zwei Beleuchtungsmastfundamente auf der Südseite erstellt. 

Planung des Garderobengebäudes
Die Baukommission Sportplatz Breiten hat an ihrer ersten Sitzung nach den Sommerferien vom Stand der Submissionen für den Holzbau, der Elektroerschliessung und der Lüftung Kenntnis genommen. Zudem wurde das Gesuch für den Sport-Toto-Beitrag behandelt und verabschiedet. Die Baukommission ist zuversichtlich, dass die wegen des fehlenden Schüttgutes und der schlechten Wetterbedingungen eingetretene Verzögerung aufgeholt und der neue Sportplatz fristgerecht nächsten Frühling in Betrieb genommen werden kann. 

dMobilfunkantenne Bernhardzell – Aufschaltung im Oktober geplant19.08.2021

Die Arbeiten zur Erstellung der Mobilfunkantennenanlage Bernhardzell sind in Umsetzung.[...]
Das Fundament, die Zuleitungen für die Erschliessung mit Strom und Glasfasernetz sowie die dafür notwendige Bachquerung wurden bereits erstellt. Anfang September wird der Mast gestellt und im Anschluss daran erfolgen die Installationsarbeiten. Es ist geplant, dass der Betrieb der Mobilfunkantennenanlage Mitte Oktober erfolgen kann. 

dBauarbeiten an der Oberwaldstrasse starten19.08.2021

Die Oberwaldstrasse wird ab nächster Woche (23. August 2021) ab dem Weiler Hohfirst bis zur Gemein-degrenze Gaiserwald (Engelburg) saniert. Im Rahmen der Sanierungsarbeiten wird es zeitweise zu Ver-kehrsbehinderungen kommen. Die Verkehrsführung erfolgt mittels Lichtsignalanlagen. Wir bitten die Verkehrsteilnehmer um Verständnis.[...]
Bei der Oberwaldstrasse – Verbindungsstrasse zwischen Waldkirch, Dorf und Engelburg – handelt es sich um eine Gemeindestrasse 1. Klasse, die in den Jahren 2001 bis 2003 saniert wurde. Damals wurden die Randabschlüsse saniert und der Deckbelag neu eingebaut. In den letzten Jahren wurden verschiedene Rissbildungen festgestellt, die mehrmals mittels Bitumenvergussmasse repariert wurden. Die Untersuchung der Strasse hat ergeben, dass eine Sanierung dringend nötig ist, um weitere Schäden zu verhindern. Bei den Vorabklärungen wurden auch Videoaufnahmen der Strassenentwässerung (Kanäle) erstellt. Die 60 Jahre alte Strassenentwässerung wird parallel zum Strassenkörper ebenfalls erneuert. Die Kosten für die Sanierung der Oberwaldstrasse sind im Budget 2021 vorgesehen und eingestellt worden. Eine entsprechende Arbeitsausschreibung und Arbeitsvergabe hat bereits stattgefunden. Die Arbeiten werden nun ab dem 23. August 2021 angegangen und dauern voraussichtlich bis Ende September 2021. Der Postautobetrieb ist während der Bauphase, bis auf die Tage des Deckbelagseinbaus bei Vollsperrung, mit leichten Einschränkungen sichergestellt.

dBauanzeige Bisitobel, 9304 Bernhardzell18.08.2021

Das Baugesuch liegt vom 19. August 2021 bis 01. September 2021 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Wiederinstandsetzung Bewirtschaftungsweg (bereits ausgeführt)
Baugrundstück: 1905
Bauherrschaft: Düring Roman, Langenau 1136, 9248 Bichwil
Grundeigentümer: Düring Roman, Langenau 1136, 9248 Bichwil
Düring Renate, Langenau 1136, 9248 Bichwil











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dRückmeldungen zur Vision 2030 und zu strategischen Leitsätzen12.08.2021

Der Gemeinderat hat die Vision 2030 und die strategischen Leitsätze von Anfang Juni bis Anfang Juli der öffentlichen Mitwirkung unterstellt. Es sind zahlreiche Rückmeldungen zu den erarbeiteten Unterlagen des Gemeinderates eingegangen. Besten Dank für die Mitwirkung. Die Rückmeldungen werden nun bearbeitet und das Ergebnis im Anschluss daran wiederum öffentlich kommuniziert.[...]
Im Mitteilungsblatt vom 11. Juni 2021 hat der Gemeinderat die Vision 2030 sowie die strategischen Leitsätze vorgestellt. Diese sollen Grundlage für die Entwicklung der Gemeinde Waldkirch und die Basis für die Arbeit des Gemeinderates über die nächsten Jahre bilden. Damit auch die Bevölkerung in diesen Prozess eingebunden wird, wurden die Vision 2030 sowie die strategischen Leitsätze vom 11. Juni bis am 9. Juli 2021 über eine digitale Mitwirkungsplattform der Vernehmlassung unterbreitet. Es sind zahlreiche Rückmeldungen eingegangen. Der Gemeinderat bedankt sich bereits jetzt für die geschätzte Mitwirkung durch die Bevölkerung. Er wird die einzelnen Rückmeldungen bearbeiten, gestützt darauf allfällige Änderungen ableiten sowie zu den einzelnen Eingaben den Bürgerinnen und Bürgern eine entsprechende Rückmeldung zukommen lassen. 

dMarkierung Parkverbotslinien Dickenstrasse Bernhardzell12.08.2021

Die Ausweichbuchten an der Dickenstrasse werden mit Parkverbotslinien markiert, damit diese jederzeit für den Verkehr auf der Dickenstrasse frei bleiben. Das Abstellen von Fahrzeugen ist somit in diesen Bereichen klar geregelt und nicht mehr zulässig.[...]
Im Jahre 2007 wurde die Dickenstrasse in Bernhardzell, auf dem Abschnitt St. Gallerstrasse bis westlich der Liegenschaften Nr. 5a und 7, auf einer Strecke von rund 100 Metern ausgebaut, weil die Gemeindestrasse 2. Klasse in ihren Ausmassen nicht mehr genügte. Der Ausbau sah eine Fahrbahnbreite von 4.0 m vor. Um das Kreuzen zwischen den Fahrzeugen trotzdem zu ermöglichen, wurden im bewohnten Gebiet insgesamt drei 1.50 m breite Ausweichstellen realisiert. Vor allem in jüngster Zeit werden vermehrt Fahrzeuge auf diesen Ausweichstellen parkiert. Damit ist der Verkehrsablauf auf der Dickenstrasse beeinträchtigt. Zum Kreuzen wird in diesen Situationen das unerwünschte Befahren von privaten Flächen notwendig. Aus diesem Grund hat die Kantonspolizei auf Antrag der Gemeinde die Markierung von Parkverbotslinien auf den Ausweichstellen angeordnet. Damit sollen die für den Verkehr notwendigen Fahrflächen jederzeit zur Verfügung gestellt bleiben. Das Parkieren auf den markierten Flächen ist verboten.

dBewilligung OAP ­Bernhardzell12.08.2021

Der Verein OAP Bernhardzell hat beim Kantonsforstamt St. Gallen einen Antrag für die Durchführung der Open-Air-Party im Dicken Bernhardzell eingereicht. Die Veranstaltung wurde mit Auflagen bewilligt, weshalb auch die Gemeinde Waldkirch das Gastgewerbepatent für einen Anlass erteilt hat.Die Open-Air-Party findet vom 13. bis 15. August 2021 statt. Die Bühnenmusik ist an beiden Abenden bis 24.00 Uhr bewilligt. Ab 24.00 Uhr wird die Lautstärke der Musik auf Hintergrundmusik reduziert.[...]

dSanierung der Schöntalstrasse nach Unterspülung notwendig12.08.2021

Die Schöntalstrasse ist im Bereich Egelsrüti durch die starken Regenfälle der letzten Wochen und Monate unterspült worden. Dadurch wurde der Strassenbelag in Mitleidenschaft gezogen, was ein Absenken des Teerbelags und entsprechende Rissbildungen zur Folge hatte. [...]
Unmittelbar nach der Feststellung der Beschädigung wurde auf der Schöntalstrasse die betroffene Fahrspur aus Sicherheitsgründen abgesperrt und eine Lichtsignalanlage in Betrieb genommen. Die schadhafte Stelle muss nun durch bauliche Massnahmen gesichert und der Belag erneuert werden. Die Arbeiten dafür werden in den nächsten Wochen vorbereitet und ausgeführt. Wir danken der Bevölkerung für das Verständnis für die getroffenen Massnahmen und die Geduld während der Reparatur- und Bauarbeiten.

 

d«Roadmovie» in Waldkirch – Vorinformation12.08.2021

Am 27. September 2021 kommt «Roadmovie» nach Waldkirch. «Roadmovie» ist ein Verein, der ein mobiles Kino an Orte bringt, wo es keine Kinos gibt. Zusammen mit dem Verein Roadmovie hat die Gemeinde und die Schule Waldkirch einen Kinotag organisiert.[...]
Am Nachmittag findet für die Schülerinnen und Schüler der 4. bis 6. Primarklassen eine Filmvorführung mit Kurzfilmen statt und am Abend ist die Bevölkerung eingeladen, an einer Kinovorstellung teilzunehmen. Gezeigt wird ein Schweizer Spielfilm mit dem Titel «Moskau einfach». Alle Bewohnerinnen und Bewohner unserer Gemeinde sind herzlich eingeladen, an diesem Kinoabend teilzunehmen. Da coronabedingt die Platzzahl beschränkt ist, ist eine Anmeldung notwendig. Weitere Informationen können Sie dem Plakat in diesem Mitteilungsblatt entnehmen. Die Filmvorführung findet im Mehrzwecksaal Breite in Waldkirch statt. Es gelten die aktuellen Coronamassnahmen gemäss dem dannzumal gültigen Anlagenschutzkonzept der Gemeinde Waldkirch.
  • Erhebung der Kontaktdaten (im Voraus)
  • Maskenpflicht beim Zutritt zum Gebäude bis zum Sitzplatz
  • Konsumation nur im Sitzen

Wir freuen uns auf viele begeisterte Film- und Kinofreunde.

dBauanzeige Moos 1359, 9205 Waldkirch11.08.2021

Das Baugesuch liegt vom 12. August 2021 bis 25. August 2021 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Neugestaltung Golf-Clubhaus (Restaurant, Garderobe und Sanitärräume im Untergeschoss), Anbau Indoor-Golf, Aussenbar, Erweiterung Aussenterrasse, Food-Truck
Baugrundstück: 362
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Genossenschaft Migros Ostschweiz, Industriestrasse 47, 9201 Gossau SG










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Arneggerstrasse 42, 9205 Waldkirch10.08.2021

Das Baugesuch liegt vom 11. August 2021 bis 24. August 2021 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Einbau Schleppgaube und zwei Dachflächenfenster
Baugrundstück: 2012
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Gschwend Guido, Arneggerstrasse 44, 9205 Waldkirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Hauptwilerstrasse 27, 9205 Waldkirch10.08.2021

Das Baugesuch liegt vom 11. August 2021 bis 24. August 2021 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Abbruch Wohnhaus und Nebengebäude, Neubau 4 Reiheneinfamilienhäuser
Baugrundstück: 167
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Four Partners AG, St. Gallerstrasse 42, 9230 Flawil










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Bernhardzellerstrasse 1, 9205 Waldkirch09.08.2021

Das Baugesuch liegt vom 10. August 2021 bis 23. August 2021 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Umbau Einfamilienhaus zu Mehrfamilienhaus mit 3 Wohnungen
Baugrundstück: 59
Bauherrschaft: Del Re Guglielmo, Bruggwaldstrasse 58b, 9001 St. Gallen
Grundeigentümer: Del Re Guglielmo, Bruggwaldstrasse 58b, 9001 St. Gallen
Del Re Marija, Bruggwaldstrasse 58b, 9008 St. Gallen











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Engi 939, 9304 Bernhardzell09.08.2021

Das Baugesuch liegt vom 10. August 2021 bis 23. August 2021 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Umbau Wohnhaus
Baugrundstück: 976
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Schöb Elmar, Engi 943, 9304 Bernhardzell
Schöb Anita, Engi 943, 9304 Bernhardzell











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dRebeka Keller zur neuen Leiterin Jugendarbeit gewählt29.07.2021

Die Geschäftsleitung hat vor den Sommerferien mit Rebeka Keller, wohnhaft in Uzwil, eine neue Leiterin der Jugendarbeit Waldkirch gewählt.[...]
Rebeka Keller ist 29-jährig und hat 2016 ihr Bachelor­studium an der FHS SG in Sozialer Arbeit abgeschlossen. Sie hat bereits mehrjährige Erfahrung als Jugendarbeiterin und wird die Stelle in Waldkirch per 1. September 2021 antreten. Die Geschäftsleitung ist überzeugt, dass Rebeka Keller mit ihrer Ausbildung und der breiten Erfahrung die Jugendarbeit in unserer Gemeinde weiter voranbringen und bei der Umsetzung der anstehenden Projekte und zur Erreichung unserer Ziele eine grosse Stütze sein wird. Wir gratulieren Rebeka ­Keller ganz herzlich zur Wahl und freuen uns auf die künftige Zusammenarbeit. Der noch amtierenden Leiterin der Jugendarbeit ­Alexandra Büchi wünschen wir an ihrem neuen Wirkungsort alles Gute und danken ihr für die wertvolle Arbeit, die sie in unserer Gemeinde geleistet hat. 

dWillkommen, Gian Luca Crose! 29.07.2021

Am Montag startet unser neuer Lernender Gian Luca Crose seine dreijährige Berufsbildung zum Kaufmann öffentliche Verwaltung. [...]
Gian Luca ist in Bernhardzell wohnhaft und wir freuen uns, ihn in unserem Team willkommen heissen zu dürfen. Wir wünschen Gian Luca für seine bevorstehende Lehrzeit alles Gute und viel Erfolg.

dFeuerwerk und Sicherheit am 1. August 29.07.2021

Bald ist 1. August. Es ist Nationalfeiertag und somit ein Tag zum Feiern! Es sei an dieser Stelle erlaubt, folgende Hinweise zu den bevorstehenden Feierlichkeiten zu platzieren: 
1.-August-Feuerwerk ist für den Nationalfeiertag bestimmt. Doch leider werden Knallkörper stets Tage voraus abgebrannt. Insbesondere Haus- und Wildtiere leiden darunter. Es wird daher dringend davon abgeraten, in unmittelbarer Nähe von Wohnhäusern, Ställen, bei weidenden Tieren oder in Wäldern Feuerwerk zu entzünden. Bitte beschränken Sie die Feuerwerke auf den 1. August. [...]
Im Umgang mit Feuer und Feuerwerk ist Vorsicht geboten: 
  • Im Freien sind nur fest eingerichtete Feuerstellen zu benutzen. Das Feuer ist ständig zu beobachten und allfälliger Funkenwurf sofort zu löschen. 
  • Feuerstellen und ihre Umgebung sind nur in gelöschtem Zustand zu verlassen. 
  • 1. August-Feuer müssen in genügendem Abstand zu Wäldern und Gebäuden entfacht werden. Eine Überwachung des Feuers bis zum vollständigen Erlöschen ist unabdingbar. Die Sicherungs- und Brandverhütungsmassnahmen sind vorgängig mit dem zuständigen Feuerwehrkommando abzusprechen. Es sind geeignete Löschmittel bereitzustellen. 
  • Feuerwerk darf nicht in der Nähe von Wäldern, Gebäuden und in Menschenansammlungen abgebrannt werden. Es ist ein angemessener Sicherheitsabstand einzuhalten. 
  • Die Gebrauchsanweisung für das Feuerwerk ist vor dem Abbrennen durchzulesen und exakt einzuhalten. 
  • Raketen sind aus verankerten Flaschen oder Röhren abzufeuern. 
  • Zündhölzer und Feuerwerk gehören nicht in die Hände unbeaufsichtigter Kinder. 
  • Im Brandfall ist unverzüglich die Feuerwehr zu alarmieren (Tel. 118). 
Wir wünschen Ihnen allen gelungene, schadenfreie Feiern zum 1. August

dNeue Website Offene ­Jugendarbeit Waldkirch08.07.2021

Unter Freizeit/Vereine > Offene Jugendarbeit können Sie den neuen Inhalt über die Offene Jugendarbeit lesen.[...]
Wollten Sie schon immer einmal wissen, was die Offene Jugendarbeit ist und was sie – ausser dem Betreiben des Jugendtreffs Silverstar – macht? Dann besuchen Sie die Homepage der Gemeinde Waldkirch unter Freizeit/Vereine > Offene Jugendarbeit und lesen Sie den neuen Inhalt über die Offene Jugendarbeit der Gemeinde Waldkirch. Sie finden dort neu weitere Informationen über die Jugendarbeit, den Jugendtreff Silverstar, den Bereich Projekte, die mobile Jugendarbeit sowie über die niederschwelligen Beratungen und Informationen. 

dHerzliche Gratulation zum ­bestandenen Lehrabschluss08.07.2021

Unser Lernender Yannick Bruggmann hat seine dreijährige Ausbildung zum Kaufmann öffentliche Verwaltung erfolgreich abgeschlossen. [...]
Der Gemeinderat, die Geschäftsleitung und die Mitarbeitenden der Gemeinde Waldkirch gratulieren ihm ganz herzlich zu diesem tollen Erfolg. Yannick Bruggmann ist per Ende Juni aus der Gemeinde Waldkirch ausgetreten um die RS zu absolvieren. Wir wünschen ihm für die Zukunft nur das Allerbeste und danken ihm für die wertvolle Zusammenarbeit!

dFörderaktion «Energieeffiziente Haushaltsgeräte»01.07.2021

Antragsformular[...]
Mit der Aktion «energieeffiziente Haushaltsgeräte» möchte die Gemeinde Waldkirch die Einwohnerinnen und Einwohner zum effizienten Umgang mit Energie bewegen. Der Gemeinderat hat einen Antrag der Energie- und Umweltkommission gutgeheissen und unterstützt die Aktion vom 05. Juli bis 01. Oktober 2021 für den Kauf nachfolgender energieeffizienter Haushaltsgeräte mit einem Förderbeitrag.
Gefördert werden folgende Haushaltsgeräte:
  • Kühlschränke
  • Gefriergeräte
  • Waschmaschinen
  • Geschirrspüler

Die Geräte müssen gemäss bisheriger Energieetikette in der Klasse A+++ oder gemäss neuer Energieetikette, welche ab den 01.03.2021 eingeführt wurde, in der Klasse B eingeteilt sein.
Die Aktion gilt nur für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Waldkirch.
Der Förderbeitrag beträgt pauschal CHF 100.- pro Gerät.

Um eine Förderung in Anspruch zu nehmen, sind folgende Bedingungen zu erfüllen:
  • Das Gerät muss im Zeitraum vom 05. Juli bis 01. Oktober 2021 in der Schweiz gekauft werden – vorzugsweise bei einem lokalen oder regionalen Geschäft oder Installateur. Bei unterschiedlichen Bestell-, Liefer- und Zahlungsdaten des Geräts, ist das Bestelldatum massgebend. Onlinebestellungen sind von dieser Aktion ausgenommen.
  • Mit dem angeschafften Gerät muss ein bestehendes Gerät ersetzt werden.
  • Das Gerät muss in der Gemeinde Waldkirch zum Einsatz kommen.
  • Pro Wohneinheit wird insgesamt ein Gerät unterstützt.
  • Der Förderbeitrag kann bis spätestens am 01. Oktober 2021 bei der Gemeindeverwaltung Waldkirch beantragt werden (Datum des Poststempels / Abgabe des Antragsformulars).
  • Insgesamt werden maximal 100 Geräte unterstützt. Bei Erreichung dieser Zahl gilt die Aktion als beendet.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Änderungen des Förderbeitrages und der Bedingungen bleiben vorbehalten.
  • Fehlende original Unterlagen müssen bis 01. Oktober 2021 nachgereicht werden, ansonsten gilt das Gesuch als abgelehnt.

Der Ersatz eines bestehenden Geräts ist durch die Deklaration mit dem Antragsformular zu bestätigen.

Mit dem Antragsformular kann der Förderbeitrag beantragt werden. Dem komplett ausgefüllten Antragsformular muss die Kaufquittung im Original beigelegt werden. Entscheidend ist, dass der genaue Gerätetyp, der Kaufpreis und das Kauf-/Bestelldatum darauf ersichtlich sind.

Die Unterlagen sind zu senden an:

Gemeinde Waldkirch
Aktion Haushaltgeräte
Bernhardzellerstrasse 28
9205 Waldkirch


Das Antragsformular kann auf der Website der Gemeinde Waldkirch heruntergeladen oder kann bei der Gemeinde am Front-Office bezogen werden. Für allfällige Rückfragen zur Aktion steht der Leiter Facility Management und Hauswarte, Andreas Rüegsegger (Tel: 058 228 79 28 / Mail: andreas.ruegsegger@waldkirch.ch) zur Verfügung.

Die Gemeinde teilt dem Gesuchsteller den Entscheid schriftlich mit. Zusammen mit der Zu- oder Absage werden die mitgeschickten Originalunterlagen retourniert.

Die Gesuche werden innerhalb von 20 Arbeitstagen bearbeitet. Bei Erreichung von 100 geförderten Geräten vor dem 01. Oktober 2021 wird die Aktion frühzeitig beendet. Ein entsprechender Hinweis wird auf der Website der Gemeinde aufgeschaltet. Die Auszahlung des Förderbeitrags erfolgt i.d.R. innerhalb 3 Wochen nach Erhalt der Zusage auf das vom Kunden angegebene Konto. Der Antragsteller hat dafür die erforderlichen Unterlagen offenzulegen und eine Ausführungskontrolle vor Ort zu gewähren.

d1.-August-Feier 2021 abgesagt01.07.2021

Die für die Organisation verantwortlichen Vereine und der Gemeinderat haben gemeinsam entschieden, auf die Durchführung einer 1.-August-Feier auch für dieses Jahr zu verzichten.[...]
Die Vereine der Gemeinde Waldkirch organisieren, gemäss einer bestehenden Turnusliste, jährlich die 1.-August-Feier für die Bevölkerung von Waldkirch und Bernhardzell. Aufgrund der Gesamtumstände rund um die Einschränkungen durch die Covid-19-Pandemie und der notwendigen Schutzkonzepte sowie der dennoch bestehenden Unsicherheiten haben die für die Organisation verantwortlichen Vereine und der Gemeinderat  gemeinsam entschieden, auf die Durchführung einer 1.-August-Feier auch für dieses Jahr zu verzichten. Ein entsprechendes Defizit für die Veranstalter, insbesondere die Vereine, kann aktuell nicht ausgeschlossen werden. Zudem möchten weder die Veranstalter noch der Gemeinderat mit der Durchführung einer solchen Veranstaltung unnötige Risiken für die Bevölkerung resp. die Teilnehmer eingehen, auch wenn zwischenzeitlich weitere Lockerungsschritte durch den Bundesrat beschlossen wurden.

dBauanzeige Malerhof und Schachen, 9304 Bernhardzell28.06.2021

Das Baugesuch liegt vom 29. Juni 2021 bis 12. Juli 2021 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Umbau Anbindestall zu Kälberstall, Anbau Laufstall, Abbruch Mistplatz, Neubau Güllengrube, Geländeanpassung/Verwertung Aushub
Baugrundstück: 1027, 1044
Bauherrschaft: Luder Benno, Malerhof 1041, 9304 Bernhardzell
Luder Silvia, Malerhof 1041, 9304 Bernhardzell
Grundeigentümer: Luder Benno, Malerhof 1041, 9304 Bernhardzell
Keller Bruno, Schachen 984, 9304 Bernhardzell










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen zur Einsicht auf. Diese können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden  (Tel. 058 228 79 24).


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Bernhardzellerstrasse 19, 9205 Waldkirch21.06.2021

Das Baugesuch liegt vom 22. Juni 2021 bis 05. Juli 2021 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Demontage Ölheizung, Einbau Luft-Wasser-Wärmepumpe
Baugrundstück: 593
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Erbengemeinschaft Brander Anton, Chellenweiherweg 5, 9200 Gossau











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen zur Einsicht auf. Diese können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden  (Tel. 058 228 79 24).


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Rötisberg, 9304 Bernhardzell21.06.2021

Das Baugesuch liegt vom 22. Juni 2021 bis 05. Juli 2021 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Farmermobil (Hühnerstall auf Rädern)
Baugrundstück: 958, 948
Bauherrschaft: Bürke Iwan, Rötisberg 927, 9304 Bernhardzell
Bürke Barbara, Rötisberg 927, 9304 Bernhardzell
Grundeigentümer: Bürke Iwan, Rötisberg 927, 9304 Bernhardzell










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen zur Einsicht auf. Diese können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden  (Tel. 058 228 79 24).


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dTaxibetrieb als Pilotbetrieb17.06.2021

Grundsätzlich darf festgestellt werden, dass Waldkirch eine gute Anbindung mit dem öffentlichen Verkehr geniesst. Dieses Angebot wird am Morgen, Mittag und Abend im Halbstundentakt verdichtet. Nach Mitternacht gibt es nur noch wenige Kurse, welche von St. Gallen nach Waldkirch oder Bernhardzell führen. Diese Ausgangslage nahm die IG Bernhardzell zum Anlass, dem Gemeinderat einen Vorschlag für ein subventioniertes Taxi auf der Strecke St. Gallen–Bernhardzell oder Waldkirch vorzuschlagen. In Zusammenarbeit mit Gemeinderat Christof Wirth und in Absprache mit der AG ÖV wurden die Rahmenbedingungen ausgearbeitet und dem Gemeinderat vorgelegt. Der Gemeinderat hat entschieden auf ein subventioniertes Taxi als Pilotbetrieb zu setzen. Dieses Angebot soll keine Konkurrenz zum öffentlichen Verkehr oder anderen Angeboten sein (Tixi-Taxi usw.) sondern als Ergänzung betrachtet werden. Ein Pilotbetrieb wird ab 01. Juli 2021 bis Ende 2021 geführt. Anschliessend wird die Nutzung ausgewertet und der Weiterbetrieb durch den Gemeinderat neu beurteilt und beschlossen. [...]
Pilotbetrieb subventioniertes Taxi
Das subventionierte Taxi darf nur dann angefordert werden, wenn kein Postauto mehr fährt (nachts). Die Fahrt von Waldkirch oder Bernhardzell nach St. Gallen wird nicht subventioniert. Nutzniesser sollen primär junge Erwachsene sein. Selbstverständlich steht das Angebot aber allen Bürger/-innen offen.

Vorgehen: 
Der Kunde ruft beim Taxiunternehmen Sprenger St. Gallen an oder besteigt das Taxi am Bahnhof St. Gallen. Das Taxi holt den Gast am Bahnhof St. Gallen (falls es nicht vor Ort ist) ab und bringt ihn an den Wohnort Waldkirch oder Bernhardzell (nur ein Ausstiegsort im jeweiligen Dorf). 
Das Angebot gilt für alle Personen, jedoch nur für Personentransporte. Der Kunde zahlt dafür den von der Gemeinde Waldkirch mit dem Taxiunternehmen ausgehandelten, reduzierten Preis (siehe Tabelle). Maximal können vier Personen das Taxi gemeinsam benutzen. Die Kosten für die Taxibenützer von St. Gallen nach Waldkirch/Bernhardzell sehen wie folgt aus:


 
  Taxinutzer Gemeinde
1 Person Fr. 20.– Fr. 30.–
2 Personen Fr. 20.– (= Fr. 10.– pro Person) Fr. 30.–
3 Personen Fr. 15.– (= Fr.   5.– pro Person) Fr. 35.–
4 Personen Fr. 20.– (= Fr.   5.– pro Person) Fr. 30.–


Die Gemeinde hat mit dem Taxiunternehmen Sprenger, St. Gallen eine Vereinbarung abgeschlossen. Der Taxibenutzer muss seine Personalien bekannt geben. Ende Monat rechnet das Taxiunternehmen mit der Gemeinde die aufgelaufenen Kosten ab.

dBauarbeiten am «Sportplatz Breiten» kommen voran17.06.2021

Auf der Baustelle für den neuen Sportplatz Breiten kommen die Arbeiten zügig voran. Seit dem Spatenstich vom 31. März konnten die Projektabstimmungen mit den beiden Anstössern Dach Müggler AG und Holzimprägnierwerk Waldkirch AG definitiv bereinigt werden. Auf dem Bauplatz wurden zuerst die verschiedenen Werkleitungen für Wasser, Energie, Be- und Entwässerung erstellt. Dann folgte die Erstellung der Betonstützmauer zum Grundstück der Dach Müggler AG sowie für die Erstellung der Fundamente der Beleuchtungsmasten auf der Südseite des neuen Sportplatzes. Weit fortgeschritten sind zwischenzeitlich auch die Arbeiten am Retentionsbecken. [...]
Verzögerungen bei der Schüttung / Nächste Schritte
Verzögerungen ergeben sich bei der Schüttung des Spielfeldes. Die Schüttungen können nur bei trockenem Wetter vorgenommen werden. Neu kommt dazu, dass aktuell Lieferengpässe beim Schüttmaterial vorhanden sind. Zurzeit kann die ARGE kein geeignetes Schüttmaterial anliefern, welches die erhöhten Anforderungen in der Schutzzone (S2) erfüllt. Die ARGE ist mit verschiedenen Firmen im Austausch um baldmöglichst geeignetes Schüttmaterial zu finden und anliefern zu lassen. Das Schüttmaterial muss die chemischen als auch die bautechnischen Anforderungen erfüllen. 
Aufgrund der hohen Auslastung im Baugewerbe kann damit gerechnet werden, dass zeitnah geeignetes Material anfällt. Erste Aufträge sind bereits im August 2021 bei der Firma HASTAG in Planung. Dieses Material wird zu gegebener Zeit untersucht. Bis dahin wird weiterhin intensiv nach Schüttmaterial gesucht. 
Die Schüttung beim Sportplatz Breiten ist für den zukünftigen Sportplatz ein wesentlicher Bestandteil. 
Deshalb ist es extrem wichtig, dass die Schüttung mit geeignetem Material erstellt werden kann, um ein nachhaltiges Ergebnis (Verdichtung) zu erzielen. Die Verwendung von ungeeignetem Material kann sowohl auf den Sportplatz (schlechte Verdichtung), als auch auf die angrenzende Grundwasserfassung (Verunreinigungen) und damit für das Trinkwasser negative Einflüsse haben, weshalb diesbezüglich keine Kompromisse eingegangen werden können und dürfen. Sobald die Schüttungsarbeiten weitergeführt werden können, werden auch die Arbeiten zur Fertigstellung der Stützmauer und dem Sockel für die Beleuchtungsmasten sowie die Ansaat über der neuen Bachableitung umgesetzt.

Baubegleitung 
Der Leiter Bau und Infrastruktur begleitet die Bauarbeiten vor Ort sehr eng und die Baukommission arbeitet weiter im Rahmen der regelmässigen Sitzungen an den wichtigen Vorarbeiten zur Vergabe der notwendigen Aufträge und Arbeiten.


In den letzten Wochen wurden u. A.:
  • das Beitragsgesuch an SportToto erstellt und eingereicht;
  • die Submissionsunterlagen für die Elektroerschliessung und die Elektro-, Heizungs-, Lüftungs- und Sanitäranlagen bereinigt und zur Ausschreibung freigegeben;
  • Die Unterlagen für die Ausschreibung des Kunstrasens und des Garderobengebäudes erarbeitet;
  • Die Einsetzung der «Subkommission Betrieb» beschlossen, welche unter anderem aus Vertretern des Fussballclubs und des Turnvereins besteht und deren Ziel es ist, frühzeitig dem Gemeinderat ein umfassendes Benützungs- und Betriebsreglement vorzulegen.  

dBauanzeige Murisweid, 9205 Waldkirch17.06.2021

Das Baugesuch liegt vom 18. Juni 2021 bis 01. Juli 2021 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Neubau Güllensilo
Baugrundstück: 1821
Bauherrschaft und
Grundeigentümer:
Waldburger Ulrich, Mooshueb 410, 9205 Waldkirch
Waldburger Andrea, Mooshueb 410, 9205 Waldkirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen zur Einsicht auf. Diese können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden  (Tel. 058 228 79 24).


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Loo, 9304 Bernhardzell10.06.2021

Das Baugesuch liegt vom 11. Juni 2021 bis 24. Juni 2021 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Umbau alter Stall; Korrektur Dachhöhe
Baugrundstück: 704
Bauherrschaft und
Grundeigentümer:
Würth Stefan, Loo 1948, 9304 Bernhardzell










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen zur Einsicht auf. Diese können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden  (Tel. 058 228 79 24).


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dVision 2030 und strategische Leitsätze 10.06.2021

In einem zweitätigen Workshop und mehreren Sitzungen wurden die Vision 2030, die strategischen Leitsätze und die Projekte und Aufgaben geschärft und an der letzten Gemeinderatssitzung zur Mitwirkung durch die Bevölkerung verabschiedet und freigegeben. [...]
Der Gemeinderat hat für die Vision 2030 und die Legislaturperiode 2021–24 und darüber hinaus, wie eingangs erwähnt, neue Strukturen vorgesehen. Dabei soll die Aufteilung der Bereiche auf die Ressortbildung im Gemeinderat abgestimmt werden. Dadurch werden das Ressortsystem und die neu aufgebauten Strukturen mit der Geschäftsleitung weiter gefestigt. In einem zweitätigen Workshop und mehreren Sitzungen wurden (unter Einbezug der Geschäftsleitung) die Vision 2030, die strategischen Leitsätze und die Projekte und Aufgaben geschärft und an der letzten Gemeinderatssitzung zur Mitwirkung durch die Bevölkerung verabschiedet und freigegeben. Die Projekte und Aufgaben sowie die strategischen Leitsätze sind den sieben Ressorts wie folgt zugeteilt und werden durch den Gemeindepräsidenten, eine Gemeinderätin oder einen Gemeinderat vertreten:
  1. Präsidiales und Kommunikation
    Gemeindepräsident, Aurelio Zaccari
  2. Bildung – Schule Waldkirch
    Schulratspräsidentin/Gemeinderätin, Susanne Roth
  3. Sicherheit und Verkehr
    Gemeinderat, Christof Wirth
  4. Energie, Wirtschaft und Gewerbe
    Gemeinderat, Thomas Grob
  5. Freizeit und Kultur
    Gemeinderat, Daniel Fürer
  6. Landwirtschaft und Tierschutz
    Gemeinderat, Guido Brühlmann
  7. Soziales und Gesundheit
    Gemeinderat, Urban Sutter





dStelle Leiter/-in Jugendarbeit neu ausgeschrieben 10.06.2021

Die Jugendarbeiterin Alexandra Büchi hat ihre Stelle bei der Gemeinde Waldkirch per Ende August gekündigt.[...]
Alexandra Büchi hat in einer anderen Gemeinde eine Stelle mit einem höheren Arbeitspensum angenommen. Die Stelle einer Jugendarbeiterin, eines Jugendarbeiters der Gemeinde Waldkirch wird aus diesem Grund öffentlich ausgeschrieben und soll wieder in einem Pensum von 50 Prozent besetzt werden. Gemeinderat, Geschäftsleitung und die Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung danken Alexandra Büchi bereits an dieser Stelle herzlich für ihren geleisteten Einsatz und die geschätzte Zusammenarbeit. Die Stellenausschreibung ist in diesem Mitteilungsblatt und auf den verschiedenen Online-Plattformen publiziert.

d20-Jahr-Dienstjubiläum als Reinigungsfachfrau10.06.2021

Am 1. Juni 2021 feierte Regula Ferranti ihr rundes Dienstjubiläum. [...]
Seit 20 Jahren leistet sie im Dienste der Gemeinde Waldkirch wertvolle Arbeit. Zuverlässig in der Arbeitserledigung hegt und pflegt Regula unser Gemeindehaus. Wir gratulieren Regula ganz herzlich zum 20-Jahr-Jubiläum und danken ihr für die Mitarbeit und den geschätzten Einsatz zugunsten unserer Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir ihr weiterhin viel Erfolg und Erfüllung sowie gute Gesundheit. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.

d10-Jahr-Dienstjubiläum als ­Leiterin der Schulverwaltung10.06.2021

​Ebenfalls am 1. Juni 2021 feierte Sonja Nussli ihr 10-Jahre-Dienstjubiläum bei der Gemeinde Waldkirch resp. bei der Schule Waldkirch-Bernhardzell. [...]
Seit zehn Jahren leistet sie als Leiterin der Schulverwaltung zuverlässige und wertvolle Arbeit zugunsten aller Beteiligten der Schule. Auf Sonja ist jederzeit Verlass und sie wird sehr geschätzt. Wir gratulieren ihr zum Jubiläum ganz herzlich und danken ihr für die langjährige Treue und die wertvolle Arbeit. Wir wünschen ihr für die Zukunft weiterhin alles Gute.

dBauanzeige Lerchenstrasse 16, 9304 Bernhardzell09.06.2021

Das Baugesuch liegt vom 10. Juni 2021 bis 23. Juni 2021 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Ersatz Holzverbauung mit Natursteinmauer (Hangsicherung)
Baugrundstück: 2092
Bauherrschaft und 
Grundeigentümer:
Gahler Bruno, Lerchenstrasse 16, 9304 Bernhardzell
Gahler Elisabeth, Lerchenstrasse 16, 9304 Bernhardzell











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen zur Einsicht auf. Diese können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden  (Tel. 058 228 79 24).


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Büntstrasse 2, 9205 Waldkirch09.06.2021

Das Baugesuch liegt vom 10. Juni 2021 bis 23. Juni 2021 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Anbau Wohnzimmer
Baugrundstück: 1878
Bauherrschaft und
Grundeigentümer:
Schönenberger Marianne, Büntstrasse 2, 9205 Waldkirch
Schönenberger Rolf, Büntstrasse 2, 9205 Waldkirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen zur Einsicht auf. Diese können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden  (Tel. 058 228 79 24).


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dSchönheit aus dem Garten sorgt für Artenschwund auf den Wiesen03.06.2021

Das Einjährige Berufkraut breitet sich zurzeit in der Gemeinde Waldkirch aus. Die Pflanze stammt ursprünglich aus Nordamerika und hat sich bei uns als invasive Pflanze (Neophyt) etabliert. Die Gemeinde bekämpft das Berufkraut auf den gemeindeeigenen Flächen aktiv. Auch die Landwirtschaft ist über deren Informationskanäle informiert, die Bekämpfung auf ihren Flächen fortzusetzen. 

Gleichzeitig möchte die Gemeinde hiermit Privatpersonen sensibilisieren. Wer die Pflanze im Garten stehen hat, sollte sie der Biodiversität zu liebe ausreissen (siehe Box). [...]
Hintergrund
Das Einjährige Berufkraut wird 30 bis 100 Zentimeter hoch und erinnert entfernt an ein hochgewachsenes Gänseblümchen. Ursprünglich stammt es aus Nordamerika und wurde im 18. Jahrhundert als Zierpflanze nach Europa gebracht. Leider verwilderte es schnell und breitete sich in der Folge als invasive Pflanze in ganz Mitteleuropa aus.
Das invasive Unkraut wächst besonders gerne auf Flächen, die selten gemäht werden. Es besiedelt vor allem Böschungen, Wegränder und kiesige Areale aber auch Magerwiesen, Buntbrachen und Naturschutzgebiete. Sogar Flachdächer nimmt es inzwischen in Beschlag. 

Auswirkungen
Durch seine starke Ausbreitung verdrängt das Berufkraut einheimische Pflanzenarten und kann so die Artenvielfalt auf unseren Wiesen und Ruderalstandorten reduzieren. 
Das Berufkraut kann auch in die intensiv genutzten Weiden eindringen. Es ist zwar nicht giftig, doch die Kühe fressen die Pflanze nicht gerne. Darum bleibt sie stehen, versamt und breitet sich weiter aus. Das Problem ist inzwischen so frappant, dass den Landwirten mit betroffenen Flächen unter Umständen Beiträge gekürzt werden können.

Ausbreitungs-Strategie
Die rasante Verbreitung verdankt das Berufkraut seinen zahlreichen Samen. Eine einzige Pflanze produziert bis zu hunderttausend Flugsamen, die durch den Wind verbreitet werden. Dadurch kann sie innert kurzer Zeit ein grosses Gebiet befallen, weshalb alle in der Region bei der Bekämpfung mitmachen müssen! Zudem überdauern die Samen lange Zeit im Boden. Darum können auch nach der Beseitigung aller Mutterpflanzen immer wieder neue Sämlinge spriessen. Entgegen ihrem Namen ist die Pflanze zwei- oder gar mehrjährig. Das heisst, wenn sie nicht ausgerissen wird, kann sie Jahr für Jahr Tausende weitere Samen produzieren.

Bekämpfung
Die Bekämpfung ist schwierig und muss über viele Jahre erfolgen. Einzelpflanzen können relativ einfach ausgerissen werden. Die Sanierung einer stark befallenen Fläche ist hingegen sehr schwierig, da aus den im Boden eingelagerten Samen immer wieder neue Pflanzen entstehen.
 
Das können private Gartenbesitzer tun
Durch die zahlreichen Samen können Gärten und auch Flachdächer zu Verbreitungs-Hotspots des Einjährigen Berufkrauts werden und benachbartes Acker-, Wiesland oder Naturschutzflächen befallen. Deshalb sollte man unbedingt jede einzelne Pflanze im eigenen Garten möglichst vor dem Blühen mitsamt Wurzel ausreissen. Mähen alleine reicht nicht, da die Pflanze nach wenigen Wochen wieder zu blühen beginnt. Blühende Pflanzen müssen sofort in einen Kehrrichtsack gefüllt und der Kehrichtverbrennung zugeführt werden. Nur nicht-blühende Pflanzen dürfen kompostiert oder als Grüngut entsorgt werden. 
Das Wichtigste ist, dass das Einjährige Berufkraut nicht zum Blühen kommt.


 

dNeue Herausforderungen03.06.2021

Wir wünschen Nicole Keller alles Gute für die Zukunft.[...]
Unsere Reinigungsmitarbeiterin, Nicole Keller, hat die Gemeinde Waldkirch per Ende Mai verlassen. Sie hat in einem kleinen Pensum das Hauswart-Team in Bernhardzell bei der Reinigung der Schulzimmer unterstützt. Das Pensum von sechs Stellenprozenten wird nicht neu besetzt, sondern intern übernommen. Wir bedanken uns ganz herzlich bei Nicole Keller für ihre wertvolle Arbeit über viele Jahre hinweg und wünschen ihr für die Zukunft nur das Allerbeste. 

dBauanzeige St. Gallerstrasse 14, 9304 Bernhardzell01.06.2021

Das Baugesuch liegt vom 02. Juni 2021 bis 15. Juni 2021 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Umbau der Kinderzimmer mit internem Treppenzugang, Einbau 3 Dachflächenfenster
Baugrundstück: 726
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Heim Daniel, St. Gallerstrasse 14, 9304 Bernhardzell










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen zur Einsicht auf. Diese können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden  (Tel. 058 228 79 24).


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauarbeiten an der Kantonsstrasse Arnegg-Bischofszell, Höhe Stöcklen27.05.2021

Am Montag 26. April 2021 startete das Tiefbauamt mit der Sanierung der Bischofszellerstrasse im Bereich Waldkircherstrasse bis Loch zwischen Gossau und Waldkirch. Die Bauarbeiten dauern, gemäss Mitteilung der Kantonspolizei und des Tiefbauamtes des Kantons St. Gallen voraussichtlich bis Herbst 2021 an. Während dieser Zeit ist mit Verkehrseinschränkungen und Umleitungen im entsprechenden Strassenabschnitt zu rechnen. In der zweiten Phase, ab 7. Juni 2021, wird der gesamte Verkehr, wegen der vorgesehenen Vollsperrung der Bischofszellerstrasse, über Waldkirch umgeleitet. Entsprechende Verkehrsmassnahmen und Beschilderungen sind bereits geplant.[...]
Die umfassenden Arbeiten sehen vor, die betroffene Grundwasserschutzzone gesetzeskonform zu sichern und den Durchlass Hallerbach zu erneuern. Ausgangs Arnegg in Richtung Hauptwil/TG, im Bereich «Stöcklen», wird der Quellwasserdurchlass erneuert und gleichzeitig für die Radwegroute eine neue Querungsstelle gebaut. Anlässlich dieser Bauarbeiten werden auch die Belagsaufbauten und die Randabschlüsse ersetzt. Zudem erstellt das Tiefbauamt im Bereich Stöcklen eine Überquerungshilfe für den Langsamverkehr. 
Die Bauarbeiten werden anfänglich mit eingeschränkter Verkehrsführung durch einseitige Sperrung der Fahrbahnen ausgeführt. In dieser Zeit wird der Verkehr mittels Lichtsignalregelung an der Baustelle vorbeigeführt. Bereits während dieser Bautätigkeiten ist die verfügte Geschwindigkeit auf 60 km/h beschränkt. In einer zweiten Bauphase wird aufgrund der Offenlegung des Bachdurchlasses die Strasse vollständig aufgerissen und für den Durchgangsverkehr gesperrt. In der Folge wird der gesamte Verkehr grossräumig über Waldkirch oder Oberbüren umgeleitet. Der Schwerverkehr auf der Autobahn von St.Gallen kommend wird über Oberbüren nach Bischofszell geführt.

Umleitungspläne und Schulwegsicherung
Die Verkehrsführung und deren Signalisation sind auf den Baustellen- und Umleitungsplänen dargestellt. Diese sowie die Medienmitteilung des Kantons sind unter folgenden Links aufgeschaltet: 
  • Umleitungspläne
  • Medienmitteilung

Die Schülerinnen und Schüler der Schule Waldkirch-Bernhardzell werden von Seiten der Schule über die Schulwegführung und die entsprechenden Sicherungsmassnahmen während der Umleitungsphase informiert und instruiert.

Die Phasen der Bauarbeiten dauern voraussichtlich wie folgt: 
Bauphasen 1 und 2: Vom 26. April bis 4. Juni 2021, Verkehrsführung mittels Lichtsignalanlage
Bauphasen 3, 3.1 und 3.2: Vom 7. Juni bis 13. August 2021, Vollsperrung mit Umleitung 

Das Tiefbauamt und das beauftragte Unternehmen setzen alles daran, die Behinderungen auf ein Minimum zu beschränken und bitten die Verkehrsteilnehmenden und die Anwohnerschaft um Verständnis. Die Arbeiten sind zum Teil witterungsabhängig. Bei schlechter Wetterbedingung verschieben sich die Arbeiten auf die folgenden trockenen Arbeitstage. Der Deckbelagseinbau auf der gesamten Strecke erfolgt ein Jahr später. 

dEin Wildtier kommt selten allein!20.05.2021

Wildunfälle im Strassenverkehr – richtiges Verhalten wichtig

In der Dämmerung sind sie wieder unterwegs: die Rehe, Wildschweine und andere Wildtiere. Jährlich werden schweizweit rund 20 000 Wildunfälle gemeldet. Ein bedeutender Teil davon liesse sich vermeiden, wenn sich die Autofahrer*innen bewusst wären, dass nach dem ersten Wildtier in der Regel noch weitere über die Strasse springen.

[...]
Jäger werden zu jeder Tages- und Nachtzeit zu Wildunfällen aufgeboten, nicht nur um Formalitäten zu erledigen, sondern auch um verletzte Tiere vor Ort zu erlösen oder mit speziell ­ausgebildeten Hunden (Schweisshunde) nachzusuchen. Dabei hören sie von den Unfallverursachern immer wieder, dass ein Tier die Strasse unfallfrei überquert hat und dann unverhofft ein zweites vor das Auto gesprungen sei. Auf die Frage, weshalb sie denn beim ersten Tier nicht stark abgebremst oder gar angehalten hätten, lautet die Antwort in der Regel, dass das erste Tier die Strasse ja bereits überquert hatte.

Bei Sichtkontakt mit einem Wildtier – Vorsicht
«Uff, Glück gehabt», haben sich schon viele Autofahrer gesagt, wenn knapp vor ihnen ein Wildtier die Strasse überquert hat. Und dann knallt es trotzdem und ein Tier liegt schwer verletzt oder tot auf der Strasse. Der Blick war noch beim ersten Tier, der Fuss immer noch auf dem Gas … 
Dies muss nicht sein, wenn man sich bewusst ist, dass Wildtiere in der Regel nicht allein unterwegs sind. Hat man Glück und ist knapp von einem Wildunfall verschont geblieben, so muss man trotzdem abbremsen, je nach Situation (bei Wildschweinen ­immer) gar anhalten. Denn das Risiko, dass weitere Tiere dem ersten folgen, ist sehr gross. Das haben auch Erhebungen in der Region St.Gallen gezeigt, wo in mehr als der Hälfte der erfassten Unfälle das zweite oder dritte Tier vom Auto erfasst wurde.

Richtiges Verhalten, wenn es trotzdem zum Unfall kommt
Wenn es zu einem Wildunfall kommt, sind folgende Schritte zu unternehmen: Anhalten und Warnblinker einschalten; Unfallstelle mit Pannendreieck sichern; den Unfall der Polizei melden (Telefonnummer 117); sich dem allenfalls noch lebenden Tier nicht nähern, dies verursacht zusätzlichen Stress.
Die Polizei bietet den Jäger auf, um dem Tier so rasch wie möglich zu helfen. Deshalb ist es wichtig, den Unfall so schnell wie möglich zu melden und vor Ort zu warten, bis der Jäger eintrifft. Wer nicht anruft, dem droht eine Anzeige wegen Fahrerflucht und Verstoss gegen das Tierschutzgesetz. Wenn die Kollision trotz korrektem Fahren nicht zu vermeiden war und die Meldung rechtzeitig gemacht wurde, riskiert man bei einem Wild­unfall auch keine Busse oder Anzeige.

Wie sind Wildunfälle versichert?
Teilkaskoversicherungen kommen für Schäden auf, wenn ­tatsächlich ein Zusammenstoss mit einem Tier stattfindet. Bei einer Kollision mit einem Wildtier wird der Jäger oder die Polizei dem Lenker vor Ort ein Protokoll erstellen, ohne dieses Protokoll erfolgt keine Versicherungsleistung.

dFakultatives Referendum unbenützt abgelaufen20.05.2021

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 13. Januar 2021 den Zonenplan, das Baureglement sowie den Sondernutzungsplan festgesetzt und gleichzeitig über die Einsprachen entschieden.[...]
Bevor diese Instrumente der Nutzungsplanung dem Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) zur Genehmigung eingereicht werden können, musste der Rahmennutzungsplan (Zonenplan und Baureglement) dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Darüber haben wir die Bürgerinnen und Bürger im Mitteilungsblatt Nr. 9 bereits informiert. Der Rahmennutzungsplan wurde gemäss Information und Publikation vom 5. März bis zum 13. April 2021 dem fakultativen Referendum unterstellt. Der Gemeinderat hat mit Wohlwollen zur Kenntnis genommen, dass kein Referendumsbegehren eingereicht und zu Stande gekommen und die Referendumsfrist somit unbenutzt abgelaufen ist. Es gilt zu beachten, dass Erlasse, welche dem Referendum unterstellt sind, am Tage der Annahme durch das Volk oder am Tage nach dem unbenützten Ablauf der Referendumsfrist rechtsgültig werden. Die Erteilung einer zur Rechtsgültigkeit des Erlasses erforderlichen eidgenössischen Genehmigung bleibt vorbehalten (Art. 28 Gesetz über Referendum und Initiative). 

Der Gemeinderat stellt fest, dass das fakultative Referendum zur Nutzungsplanung nicht ergriffen wurde. Aus diesem Grund wird nun beim Amt für Raumentwicklung und Geoinformation das Genehmigungsgesuch eingereicht. Wir bedanken uns bei der Bevölkerung für die Unterstützung und Mitwirkung sowie für das Vertrauen. Wir werden wieder informieren, sobald die Rückmeldung des Kantons bei uns eingetroffen ist.

dVorstellung der Energie und Umweltkommission12.05.2021

Der Gemeinderat setzt für gewisse Aufgaben Kommissionen ein. Diese werden mit Bürgerinnen und Bürgern aus unserer Gemeinde sowie Fachpersonen besetzt.
[...]
Allgemeines
Das Ziel der Kommissionen ist es, Sachthemen aus den Fachbereichen aufzuarbeiten und auf strategischer Ebene dem Gemeinderat Vorschläge für die Umsetzung vorzulegen. Es obliegt dem Gemeinderat unter Berücksichtigung verschiedener zusätzlicher Aspekte, die Anträge aus den Kommissionen zu beurteilen, gut zu heissen oder abzulehnen. Ebenso erfolgt die Kommunikation aus den Kommissionen in Absprache mit dem Kommunikationsverantwortlichen der Gemeinde.

Die Energie- und Umweltkommission
Ende 2019 wurde die Energie- und Umweltkommission Waldkirch neu eingesetzt. Doch wer arbeitet dort mit und was macht diese? Nach einer sehr intensiven Zeit möchten wir die Kommission kurz vorstellen und von einigen Tätigkeiten berichten.

Vertreter aus allen Bereichen
Die Kommission setzt sich aus Mitgliedern aus den Interessengruppen; Landwirtschaft, Schule, Industrie und Gewerbe, Naturschutz, Abfall und Entsorgung sowie Gemeinde (operativ), Kanton und Energiestrategie, zusammen. Diese heterogene Zusammensetzung mit kompetenten Vertretern aller relevanten Bereichen gewährleistet, dass Diskussionen in der Kommission stets breit abgestützt und auf einem hohen Niveau erfolgen.
Ende 2020 ist Irene Helg aus der Energie- und Umweltkommission ausgeschieden. Neu wird Hans Jörg Meier die Interessen der Landwirtschaft vertreten. An dieser Stelle möchten wir Irene Helg ganz herzlich für ihre wertvolle Mitarbeit danken.

Tätigkeiten 
Das erste Jahr begann mit dem Re-Audit der Energiestadtzertifizierung. Dies gab uns die Möglichkeit, die vergangenen vier Jahre zusammenzufassen und neue Aktivitäten für die kommenden vier Jahre auszuarbeiten. Mit über 60 Prozent der Punkte konnte die Re-Zertifizierung besser denn je erreicht werden. 
Nebst der Re-Zertifizierung setzte sich die Kommission intensiv mit verschiedensten Themen auseinander. Dazu gehören beispielsweise energetische Vorgaben, Förderprogramme, Kommunikationsmassnahmen und weitere Themen aus dem Bereich Abfall und Entsorgung. 

Die Kommission als Vertretung der Bürgerinnen und Bürger
Auch wenn trotz der breiten Zusammensetzung der Kommission nie möglich sein wird, alle Interessen der Bürgerinnen und Bürger einzubinden, so ist es dennoch sehr wichtig, dass die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger auf-genommen werden können. Wir freuen uns daher, wenn kreative Ideen oder konkrete Vorschläge, aber auch allgemeine Herausforderungen direkt an die Mitglieder herangetragen werden. Dafür stehen die Kommissionsmitglieder der Energie- und Umweltkommission gerne für Sie ein. 

Mitglieder der Energie- und Umweltkommission (EuK)
Thomas Grob, Präsident EuK und Gemeinderat
Christian Tresch, Leiter Technische Betriebe Waldkirch
Andreas Rüegsegger, Leiter Facility Management & Hauswarte
Markus Wäger, Waldkirch
Christian Spirig, Waldkirch
Marius Egger, Waldkirch
Roman Wick, Arnegg

dBauanzeige Schöntal, 9304 Bernhardzell10.05.2021

Das Baugesuch liegt vom 11. Mai 2021 bis 25. Mai 2021 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Einbau Luftwäscher in bestehenden Schweinestall
Baugrundstück: 1071
Bauherrschaft und
Grundeigentümer:
Egli Benno, Fillisweid 1263, 9205 Waldkirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen zur Einsicht auf. Diese können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden  (Tel. 058 228 79 24).


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Sorntal, 9213 Hauptwil06.05.2021

Das Baugesuch liegt vom 07. Mai 2021 bis 20. Mai 2021 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Umbau und Erweiterung Remise mit Jauchegrube und Jauchedruckleitung
Baugrundstück: 455
Bauherrschaft und
Grundeigentümer:
Bernhardsgrütter Michael, Wätlishus 674, 9246 Niederbüren










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen zur Einsicht auf. Diese können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden  (Tel. 058 228 79 24).


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dKantonaler Richtplan – Anpassung 202129.04.2021

Der Richtplan ist das Führungs- und Koordinationsinstrument der Regierung in der Raumplanung. Der St. Galler Richtplan wird jährlich überarbeitet. Der Gemeinderat hat sich zur Richtplananpassung 21 vernehmen lassen. Er hat keine Einwände gegen die Aufnahme des Abbaustandortes Täschen in der Gemeinde Waldkirch (ergänzende Deponiekompartimente).[...]
Mit dem Richtplan werden Leitplanken für die räumliche Entwicklung des Kantons St. Gallen gesetzt und die zur Verwirklichung der angestrebten räumlichen Ordnung erforderlichen Tätigkeiten festgelegt. Das Baudepartement des Kantons St. Gallen hat die Städte und Gemeinden im Kanton St. Gallen zur Vernehmlassung zur Richtplananpassung 21 eingeladen. Der Entwurf sieht folgende für die Gemeinde Waldkirch relevante Änderungen vor:

Kapitel VII Versorgung und Entsorgung
VII 61 Deponien: Aufnahme Abbaustandorte Unteregg in der Gemeinde Eschenbach und Täschen in der Gemeinde Waldkirch (ergänzende Deponiekompartimente); Änderung Koordinationsstand von Zwischenergebnis auf Festsetzung der Deponien Sittewald in der Gemeinde Amden, Thurhof in der Gemeinde Oberbüren sowie St.Dionys in der Gemeinde Rapperswil-Jona; Streichung der Standorte Burgau in der Gemeinde Flawil sowie Feld in der Gemeinde Rüthi.
Im Gebiet Täschen wird bereits seit längerem Kies abgebaut. Die Richtplananpassung 21 sieht nun vor, dieses Gebiet neu als Deponie Typ B gemäss VVEA vorzusehen. Dieser Deponietyp wurde früher als Inertstoffdeponie bezeichnet. Abgelagert werden dürfen mineralische Bauabfälle und leicht belastete Aushubmaterialien (Vorgaben gemäss Anhang 5, Ziffer 2 VVEA). Ein bekanntes Beispiel für eine Deponie Typ B in der Region dürfte die Deponie Gloten in Sirnach direkt an der A1 sein.
Der Gemeinderat nimmt von der Richtplananpassung 21 zustimmend Kenntnis und hat keine Einwände gegen die beabsichtigte Richtplananpassung. Allerdings wird in der Stellungnahme verlangt, dass die Einhaltung der strikten Rahmenbedingungen beim Einbau von Aushubmaterial des Typs B konsequent überprüft werden. Das Baudepartement wird nun sämtliche Vernehmlassungen bearbeiten und einen entsprechenden Vernehmlassungsbericht verfassen. Anschliessend wird die Regierung des Kantons St. Gallen die Richtplananpassung erlassen und dem Bund zur Genehmigung unterbreiten.

dSanierungsarbeiten der unteren Dorfstrasse abgerechnet29.04.2021

Die Gesamtabrechnung der Sanierung der unteren Dorfstrasse ist abgeschlossen. Der Gemeinderat konnte diese an seiner letzten Sitzung genehmigen und verabschieden. Mit dem Abschluss der Sanierungs- und Bauarbeiten konnte unter anderem auch ein Begehren der IG Dorfstrasse erfüllt werden. [...]
Die IG Dorfstrasse reichte dem Gemeinderat im November 2013 ein Begehren betreffend die Verkehrsberuhigung der unteren Dorfstrasse ein. Zudem sah auch unser Strassenmanagementplan vor, dass die untere Dorfstrasse saniert werden muss. So wurde von einem Ingenieurbüro ein entsprechendes Projekt ausgearbeitet und anschliessend öffentlich aufgelegt. Das Gesamtprojekt sah, verteilt über die ganze Bauphase, Kosten von total Fr. 945 000 vor. Mit den eigentlichen Bauarbeiten wurde im Jahr 2016 gestartet. Zwischenzeitlich gab es eine Unterbrechung resp. Etappierung der Bauarbeiten. Es wurden während des Projektverlaufs noch verschiedene zusätzliche Varianten der Verkehrsführung geprüft und teilweise pilotiert. Schlussendlich konnten die Arbeiten abgeschlossen werden und der Gemeinderat konnte die Gesamtabrechnung nun genehmigen. Aufgrund der Etappierung, des Ersatzes der teilweise gar nicht vorhandenen Fundationsschicht sowie der grösseren Felsabtragungen für die Kanalisationsleitungen kam es zu Mehrkosten. Schlussendlich belief sich die Gesamtabrechnung auf Fr. 1'039’111.65. 

dAbrechnung der Arbeiten an der oberen Dorfstrasse genehmigt 29.04.2021

Der Gemeinderat genehmigte an seiner letzten Sitzung auch die Abrechnung der Sanierung der oberen Dorfstrasse. Die Aufwände sind deutlich tiefer ausgefallen als ursprünglich geplant.[...]
Im Jahr 2017 wurde an der oberen Dorfstrasse der GEP-Kanal eingebaut. Die Strassensanierung wurde im Anschluss daran sowie in Koordination mit dem Neubau beim Areal Pöstli in Angriff genommen. Zusammen mit der Strassensanierung, dem Teilersatz der Fundation (Strassenkoffer), der Erneuerung der Randabschlüsse und dem Ersatz des Asphaltbelags konnten sinnvolle und projektbedingte Anpassungen zum Neubauprojekt «Pöstli» koordiniert und die teils schadhafte Strassenentwässerung erneuert werden. Die im Jahr 2018 erstellte Kostenschätzung ging von Gesamtaufwendungen von Fr. 250’000.00 aus. Bedingt durch Vergabevorteile und Projektoptimierungen konnten die geschätzten Kosten von Fr. 250’000 mit der definitiven Gesamtabrechnung von Fr. 162’067.80 deutlich unterschritten werden. Der Gemeinderat nimmt diese Kostenunterschreitung wohlwollend zur Kenntnis und bedankt sich bei den Verantwortlichen für die kostenbewusste Ausführung.

dSanierung der Steigstrasse abgerechnet29.04.2021

Der Gemeinderat hat die Abrechnung der Sanierung der Steigstrasse mit Gesamtkosten von Fr. 210’922.70 an seiner letzten Sitzung behandelt, genehmigt und verabschiedet.[...]
Bereits im Jahre 2018 wurde die Bevölkerung darüber informiert, dass die Steigstrasse dringend saniert werden muss. Die Steigstrasse wurde total saniert, das heisst die Kofferung, die Randabschlüsse, Entwässerung und der Belag wurden erneuert. Im Kostenvoranschlag ging man von Gesamtkosten in der Grössenordnung von Fr. 305’000.00 aus. Darin waren auch die Projektausarbeitung mit verschiedenen Varianten der Schaffung einer Sackgasse oder einer Einbahnstrasse sowie dem notwendigen Planverfahren enthalten. Im Rahmen der Mitwirkung und verschiedener Gespräche mit den Anstössern und aufgrund verschiedener Rückmeldungen aus den umliegenden Gebieten der Steigstrasse hat ich der Gemeinderat für eine Normalsanierung auf der Basis der bestehenden Stras-senführung entschieden. Gegenüber den Arbeitsvergaben resultiert eine kleine Kostenunterschreitung von Fr. 5’418.90 bez. –2,5 Prozent. Schlussendlich konnte die Sanierung mit Gesamtkosten von Fr. 210’922.70 abgerech-net werden. 

dBauanzeige Hospertwisenweg/Bachwis, 9304 Bernhardzell29.04.2021

Das Baugesuch liegt vom 30. April 2021 bis 14. Mai 2021 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Überquerung Kirchtobelbach mit Glasfaserkabel (Erschliessung Mobile-Antenne)
Baugrundstück: 821, 858
Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Dürrenmattstrasse 9, 9001 St. Gallen
Grundeigentümer: Keller Medard, Kirchstrasse 9, 9304 Bernhardzell
Politische Gemeinde Waldkirch, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen zur Einsicht auf. Diese können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden  (Tel. 058 228 79 24).


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dMitteilungsblatt – reduzierte Ausgaben während Ferien22.04.2021

Erfahrungsgemäss fallen die Mitteilungsblätter während der Ferienzeit jeweils eher kahl aus. Aus diesem Grund hat die Gemeinde in Absprache mit der Firma Cavelti AG entschieden, dieses Jahr auf folgende Ausgaben des «Waldkirch aktuell» zu verzichten:[...]
  • Frühlingsferien: 16. April 2021
  • Sommerferien: 23. Juli 2021 und 6. August 2021
  • Herbstferien: 15. Oktober 2021
  • Weihnachten/Neujahr: 31. Dezember 2021
Wir werden künftig eine Woche im Voraus eine kleine Erinnerung im Mitteilungsblatt publizieren.
 

dVollzugsverordnung zum Energiefondsreglement angepasst22.04.2021

Der Gemeinderat hat auf Antrag der Energie- und Umweltkommission die Anpassung der Vollzugsverordnung zum Energiefondsreglement gutgeheissen und genehmigt. Für das Jahr 2021 steht eine Förder-summe von Fr. 70 000 zur Verfügung. [...]
Die Beiträge und Förderungen, die auf den Ebenen des Bundes, des Kantons und der Gemeinde in Aussicht gestellt werden resp. zur Verfügung stehen, wurden durch die Kommission analysiert und neu bewertet. Bei kaum oder nicht beanspruchten Förderungen wurden die Beiträge teilweise reduziert oder gänzlich gestrichen. Andere Förderungen wurden neu aufgenommen. Die Fördersumme für 2021 ist mit Fr. 70 000 veranschlagt. Damit die vorhandene Fördersumme die zu erwartenden Fördergesuche abdeckt, wurden einzelne Förderbeiträge reduziert. Im Fokus stehen die Förderungen von PV-Anlagen, der Ersatz fossiler und elektrischer Heizsysteme sowie der Ersatz von Elektroboilern. Für die Gebäudehüllensanierungen und Wärmedämmungen von Einzelbauteilen sollen auch künftig Beiträge auf Gesuch hin zugesprochen werden. Bei den Fahrzeugen werden künftig nebst elektro- auch wasserstoffbetriebene Fahrzeuge gefördert. Ausserdem wurde die Möglichkeit geschaffen, zeitlich beschränkte Förderaktionen durchzuführen, womit einzelne Themen spezifisch und flexibel vorangetrieben werden können. Weitere Informationen finden Sie auf Seite 7 in diesem Mitteilungsblatt. Die angepasste Vollzugsverordnung kann auf der Gemeinde-Website unter Dienstleistungen > Rechtssammlung oder über den Bereich «Energiestadt» aufgerufen und heruntergeladen werden. 

dAbrechnung Sanierung des Sonnenbergbachs genehmigt22.04.2021

Der Gemeinderat hat an seiner letzten Sitzung die Gesamtabrechnung der Bachsanierung des Sonnen-bergbaches genehmigt. Mit dem Ausbau des Sonnenbergbaches auf der Teilstrecke Tulpenstrasse bis Bernhardzellerstrasse konnte die akute Hochwassergefahr für die betroffenen Liegenschaften deutlich vermindert, ja sogar beseitigt werden. [...]
Die planmässigen Bau- und Bauleitungskosten beliefen sich insgesamt auf rund Fr. 700 000. Der Kostenvoranschlag lag bei rund Fr. 650 000. Die Gründe für die Mehraufwände lagen im Wesentlichen beim höheren Aufwand für den Felsabtrag, der Erhöhung der notwendigen Blocksteinmauern sowie den deutlichen Mehrkosten bei der Altlastensanierung. Nach Abzug der Bundes- und Kantonsbeiträge von rund Fr. 240 000 und den Grundeigentümerbeiträge von insgesamt rund Fr. 115 000 liegen die Aufwände zulasten der Gemeinde bei netto Fr. 421 071.60. Die Abrechnung der Bachsanierung konnte somit definitiv abgeschlossen werden. Wir danken den Grundeigentümern für ihre Unterstützung und Geduld während der gesamten Bauphase, auch wenn diese nun schon einige Zeit zurückliegt. Der Beitrag für die Altlastensanierung konnte erst in diesem Jahr vereinnahmt werden, weshalb die definitive Bauabrechnung erst jetzt abgeschlossen werden konnte.

dBauanzeige Oberhuebstrasse 5, 9304 Bernhardzell19.04.2021

Das Baugesuch liegt vom 20. April 2021 bis 03. Mai 2021 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Demontage Ölheizung, Erdsondenbohrung, Einbau Sole-Wasser-Wärmepumpe
Baugrundstück: 2025
Bauherrschaft und Grundeigentümer Zwicker Othmar, Oberhuebstrasse 5, 9304 Bernhardzell











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen zur Einsicht auf. Diese können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden  (Tel. 058 228 79 24).


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Arneggerstrasse, 9205 Waldkirch19.04.2021

Das Baugesuch liegt vom 20. April 2021 bis 03. Mai 2021 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Ortseingangstafel Waldkirch
Baugrundstück: 155
Bauherrschaft: Politische Gemeinde Waldkirch, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch
Grundeigentümer: Egger Anna Elisabeth, Heldstrasse 7, 9205 Waldkirch
Müller Erika, Fronackeren 217, 9204 Andwil
Sutter Guido, Bolligenstrasse 16a, 3006 Bern










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen zur Einsicht auf. Diese können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden  (Tel. 058 228 79 24).


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Erlenholz, 9300 Wittenbach15.04.2021

Das Baugesuch liegt vom 16. April 2021 bis 29. April 2021 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Neubau Scheune
Baugrundstück: 1085
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Rickenmann Sonja, Erlenholz 1217, 9300 Wittenbach
Rickenmann René, Erlenholz 1217, 9300 Wittenbach










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen zur Einsicht auf. Diese können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden  (Tel. 058 228 79 24).


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Engi, 9304 Bernhardzell14.04.2021

Das Baugesuch liegt vom 15. April 2021 bis 28. April 2021 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Gartenhaus
Baugrundstück: 970
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Bernet Verena, Lerchenstrasse 17, 9304 Bernhardzell
Bernet Roland, Lerchenstrasse 17, 9304 Bernhardzell










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen zur Einsicht auf. Diese können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden  (Tel. 058 228 79 24).


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauarbeiten an der Kantonsstrasse, Höhe Stöcklen08.04.2021

Gemäss Mitteilung der Kantonspolizei und dem Tiefbauamt des Kantons St.Gallen wird auf der Bischofszellerstrasse, Ausgangs Arnegg in Richtung Hauptwil/TG, im Bereich «Stöcklen» der Quellwasserdurchlass erneuert und gleichzeitig für die Radwegroute eine neue Querungsstelle gebaut.[...]
Anlässlich dieser Bauarbeiten werden auch die Belagsaufbauten und die Randabschlüsse ersetzt. Die Bauarbeiten werden anfänglich mit eingeschränkter Verkehrsführung durch einseitige Sperrung der Fahrbahnen ausgeführt. In dieser Zeit wird der Verkehr mittels Lichtsignalregelung an der Baustelle vorbeigeführt. Bereits während dieser Bautätigkeiten soll die verfügte Geschwindigkeit auf 60 km/h beschränkt werden. In einer zweiten Bauphase wird aufgrund der Offenlegung des Bachdurchlasses die Strasse vollständig aufgerissen und für den Durchgangsverkehr gesperrt. In der Folge wird der gesamte Verkehr grossräumig über Waldkirch oder Oberbüren umgeleitet. 

Die Verkehrsführung und deren Signalisation sind auf den Baustellen- und Umleitungsplänen dargestellt. In Absprache mit der Schule Waldkirch-Bernhardzell sind Lotsendienste an Strassenquerungen vorgesehen. Die Schule Waldkirch-Bernhardzell ist aktuell an den Planungsarbeiten weiterer Schulwegsicherungen und wird die Eltern frühzeitig darüber informieren. Der Schwerverkehr nach Bischofszell wird auf der Autobahn A1 über die Ausfahrt Oberbüren geleitet (nicht Gossau – Waldkirch). Gleiches gilt für den Schwerverkehr, der von Bischofszell in Richtung Oberbüren fährt. Dieser wird beim Abzweiger Sorntal Richtung Autobahnzubringer Oberbüren geleitet.

Die Phasen der Bauarbeiten dauern voraussichtlich wie folgt: 

Bauphasen 1 und 2: Vom 26. April bis 4. Juni 2021, Verkehrsführung mittels Lichtsignalanlage

Bauphasen 3, 3.1 und 3.2: Vom 7. Juni bis 13. August 2021, Vollsperrung mit Umleitung 

Die Arbeiten sind zum Teil witterungsabhängig. Bei schlechter Wetterbedingung verschieben sich die Arbeiten auf die folgenden trockenen Arbeitstage. Der Deckbelagseinbau auf der gesamten Strecke erfolgt ein Jahr später. Die Medienmitteilung des Kantons sowie detaillierte Umleitungspläne finden Sie nachfolgend:
  • Medienmitteilung Kanton
  • Umleitungspläne

 

dDigitale Ortseingangstafel ­Bernhardzell aufgeschaltet08.04.2021

Die digitale Ortseingangstafel in Bernhardzell ist seit Gründonnerstag aufgeschaltet. Über die Ostertage hat sie bereits vielen Fahrzeuglenkern am Ortseingang der Gemeinde Waldkirch resp. Bernhardzell frohe Ostern und einen herzlichen Willkommensgruss aus Waldkirch übermittelt. Die Ortseingangstafel in Waldkirch wird noch einmal öffentlich aufgelegt, da beim ersten Standort keine Umsetzung erfolgen konnte.[...]
Die Stimmbürger von Waldkirch haben mit dem Budget 2020 der Realisierung von zwei digitalen Ortseingangstafeln in Waldkirch und Bernhardzell zugestimmt. Die Umsetzung hat aus verschiedenen Gründen Verzögerungen erfahren. Der Standort Bernhardzell konnte dank grosser Unterstützung der Grundeigentümerin umgesetzt und aufgeschaltet werden. Die Baueingabe für den Standort am Ortseingang von Waldkirch wird in den nächsten Tagen erfolgen, nachdem die erste Eingabe infolge Einsprachen zurückgezogen werden musste. Die beiden Ortseingangstafeln werden dafür eingesetzt, um Informationen zu Veranstaltungen von der Gemeinde und den Vereinen zu publizieren und ersetzen die Anschlagtafeln aus Holz. Mit der neuen Lösung können mehrere Anlässe gleichzeitig im Abstand von rund 30 Sekunden auf den digitalen Informationstafeln aufgeschaltet werden. Zudem entfällt der Aufwand für die Erstellung von Plakaten für die Holzan-schlagstellen durch die Veranstalter und Vereine. Diese können ihre Werbung künftig in digitaler Form einreichen. Über die einzureichenden Grundlagen (Format, Grösse usw.) für die Publikation auf den Anzeigetafeln werden auf der Gemeindewebsite noch Informationen zur Verfügung gestellt. Waldkirch – die Landgemeinde ist punkto Digitalisierung wieder einen Schritt weiter. Besten Dank an dieser Stelle für die Unterstützung. 

dBauanzeige St. Pelagibergstrasse, 9205 Waldkirch29.03.2021

Das Baugesuch liegt vom 30. März 2021 bis 12. April 2021 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Neubau Einstellhalle
Baugrundstück: 588
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Holzimprägnierwerk AG, Waldkirch, St. Pelagibergstrasse 34, 9205 Waldkirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen zur Einsicht auf. Diese können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden  (Tel. 058 228 79 24).


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Lerchenstrasse 12, 9304 Bernhardzell25.03.2021

Das Baugesuch liegt vom 26. März 2021 bis 08. April 2021 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Stützmauersanierung und Erhöhung (bereits ausgeführt)
Baugrundstück: 2087
Bauherrschaft und
Grundeigentümer:
Merkel Christian, Lerchenstrasse 12, 9304 Bernhardzell











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen zur Einsicht auf. Diese können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden  (Tel. 058 228 79 24).  


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dJahresrechnung 2020 durch OBT AG revidiert und bestätigt25.03.2021

Die Jahresrechnungen der Politischen Gemeinde Waldkirch und der Technischen Betriebe wird jährlich durch die externe Revisionsstelle, OBT AG, St. Gallen überprüft.[...]
Die OBT AG stellt in ihrem Schlussbericht vom 02. März 2021 eine exakte und gewissenhafte Buchführung fest. Der Auftrag der externen Revisionsstelle umfasst die Überprüfung der Jahresrechnung der Politischen Gemeinde Waldkirch und der Technischen Betriebe. In ihrem Prüfungsbericht stellt die OBT AG fest, dass: 
  • die Bilanz, Investitions- und Erfolgsrechnung mit der Buchhaltung übereinstimmen
  • die Buchhaltungen ordnungsgemäss geführt sind;
  • bei der Darstellung der Vermögenslage und des Rechnungsergebnisses die Grundsätze des Gemeindegesetztes und der Finanzhaushaltverordnung des Kantons St. Gallen sowie der Gemeindeordnung der Gemeinde Waldkirch eingehalten sind.

Generell wurde festgestellt, dass die Buchhaltung von durch den Leiter Finanzen Reto Angst und seiner Mitarbeiterin Daniela Lengwiler übersichtlich organisiert, sehr genau und gewissenhaft geführt wird und einen guten Gesamteindruck hinterlässt. Neben der Buchführung wurde auch das Interne Kontrollsystem (IKS) der Gemeinde durch die externe Revisionsstelle überprüft und bestätigt. Der Gemeinderat dankt den Mitarbeitenden der Abteilung Finanzen für die saubere und pflichtbewusste Arbeit und Buchführung.  
 

dBauanzeige Toreggstrasse 4b, 9304 Bernhardzell23.03.2021

Das Baugesuch liegt vom 4. März 2021 bis 06. April 2021 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Ersatz Fernwärme mit Luft-Wasser-Wärmepume (Aussenanlage)
Baugrundstück: 1958
Bauherrschaft: Helvetherm GmbH, Hauptstrasse 73, 9434 Au
Grundeigentümer: Ramsauer Adelheid, Toreggstrasse 4b, 9304 Bernhardzell
Ramsauer Ernst, Toreggstrasse 4b, 9304 Bernhardzell











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen zur Einsicht auf. Diese können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden  (Tel. 058 228 79 24).  


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Leimatstrasse 1, 9205 Waldkirch22.03.2021

Das Baugesuch liegt vom 23. März 2021 bis 06. April 2021 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Anbau Garage und Hobbyraum
Baugrundstück: 1932
Bauherrschaft und Grundeigentümer: GEFA Gipser GmbH, Kreuzlingerstrasse 29, 8590 Romanshorn










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen zur Einsicht auf. Diese können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden  (Tel. 058 228 79 24).  


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Edlischwil 1140, 9205 Waldkirch16.03.2021

Das Baugesuch liegt vom 17. März 2021 bis 30. März 2021 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Nutzungsänderung/Umbau Gebäude Nr. 1140; Korrektur Verkehrsplanung
Baugrundstück: 2047
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Gossner Elmar, Edlischwil 1546, 9205 Waldkirch











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen zur Einsicht auf. Diese können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden  (Tel. 058 228 79 24). 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Untere Chennerstrasse 14, 9205 Waldkirch11.03.2021

Das Baugesuch liegt vom 12. März 2021 bis 25. März 2021 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Demontage Ölheizung, Erdsondenbohrung, Einbau Sole-Wasser-Wärmepumpe
Baugrundstück: 1572
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Stähli Helena, Untere Chennerstrasse 14, 9205 Waldkirch
Stähli Peter, Untere Chennerstrasse 14, 9205 Waldkirch










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen zur Einsicht auf. Diese können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden  (Tel. 058 228 79 24).   


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Ronwil, 9205 Waldkirch10.03.2021

Das Baugesuch liegt vom 11. März 2021 bis 24. März 2021 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Bienenstand
Baugrundstück: 637
Bauherrschaft: Hengartner Werner, Ronwil 273, 9205 Waldkirch
Grundeigentümer: Hengartner Katharina, Ronwil 273, 9205 Waldkirch
Hengartner Werner, Ronwil 273, 9205 Waldkirch










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen zur Einsicht auf. Diese können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden  (Tel. 058 228 79 24).  


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dProjekt Kind-Jugend-Familie / Begegnungsorte04.03.2021

Der Gemeinderat hat sich im Jahr 2020 vermehrt mit dem Thema der frühen Förderung und einer zentralen Anlaufstelle in unserer Gemeinde auseinandergesetzt.[...]
Waldkirch ist eine ländliche Gemeinde mit vielen Familien und Menschen verschiedener Generationen. Es ist dem Gemeinderat wichtig, dass man weiss, an wen man sich wenden kann, wenn man Fragen zu Themen in allen Lebenslagen hat. Dies betrifft alle Generationen, die in unserer schönen Gemeinde leben. Eine entsprechende direkte und umfassende Ansprechstelle, Begegnungsort und Treffpunkte gibt es heute nur vereinzelt. Zudem fehlt uns heute auch eine Ansprechstelle zum wichtigen Thema der frühen Förderung. Der Gemeinderat hat sich im Jahr 2020 vermehrt mit dem Thema der frühen Förderung und einer zentralen Anlaufstelle in unserer Gemeinde auseinandergesetzt. Es wurden neue Vereinbarungen mit den Spielgruppen Waldkirch und Bernhardzell geschlossen und Beiträge an Eltern, die ihre Kinder in die Spielgruppe oder die Kindertagesstätte bringen, zugesichert. Die frühe Förderung ist ein wichtiger Bestandteil für die Entwicklung der Kleinkinder und für das frühzeitige Erkennen von Defiziten, weshalb der Gemeinderat diese Tätigkeiten damit stärken will. Das Erkennen und die nachhaltige Unterstützung zur «Behebung» von Defiziten in den ersten Lebensjahren eines Kindes und vor dem Schuleintritt zahlen sich um ein Mehrfaches in der weiteren Entwicklung der Kinder aus. Nebstdem Thema der frühen Förderung hat der Gemeinderat auch eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche sich mit dem Thema einer Ansprechstelle für Familien oder eines Familienzentrums für Waldkirch auseinandergesetzt hat. Die ersten Erkenntnisse aus der Arbeit dieser Arbeitsgruppe und weitere Abklärungen in verschiedenen anderen Gemeinden haben dem Gemeinderat neue Erkenntnisse eingebracht, welche die Grundlagen lieferten, um das weitere Vorgehen zu definieren.

Projektgruppe eingesetzt
Ende letzten Jahres hat der Gemeinderat eine Projektgruppe, die nun unter der Leitung der ehemaligen Jugendarbeiterin Jenny Heeb und unter Mitwirkung des Gemeinderates Urban Sutter Varianten für mögliche Modelle von Begegnungsorten (Familienzentrum, Begegnungsort) für die Gemeinde Waldkirch (Waldkirch und Bernhardzell) aufzeigt, eingesetzt. Das Vorprojekt «Begegnungsorte» hat zum Ziel, Modelle und Varianten zur möglichen Realisierung eines niederschwelligen Begegnungs- und Bildungsortes für die Bevölkerung in Waldkirch auszuarbeiten. Der Auftrag der Projektgruppe ist es, während maximal sechs Sitzungen im Zeitraum vom Februar 2021 bis September 2021 zuhanden des Gemeinderates Modelle und Varianten zur Realisierung eines Begegnungsortes oder Begegnungsorte unter Beizug einer externen Fach- und Prozessberatung auszuarbeiten. Andrea Faeh vom Zentrum Frühe Bildung der PHSG wurde mit der externen Beratung beauftragt. Der Kanton leistet einen wesentlichen finanziellen Beitrag an die Abklärungen zum Thema der Begegnungsorte in Waldkirch. Weiter arbeiten verschiedene Organisationen aus unserer Gemeinde mit, damit letztendlich das gesamte Spektrum einbezogen werden kann. Die Projektgruppe wird dem Gemeinderat bis im Spätherbst erste Ergebnisse weitergeben und Varianten einer Umsetzung vorschlagen. 
Die Projektgruppe unter der Leitung von Urban Sutter, Gemeinderat und Projektleiterin Jenny Heeb sowie mit der fachlichen Unterstützung von Frau Andrea Faeh, Zentrum Frühe Bildung der PHSG, setzt sich weiter wie folgt zusammen: Anrig Christoph, Fiorino AG; Antelmann Andrea und Staub Nicole, Mütter- Väterberatung; Betschart Manuela, Spielgruppe Waldkirch; Gschwend Sandra, Spielgruppe Bernhardzell; Grob Chantal, Kirchgemeinde Waldkirch; Ledergerber Andrea, Familientreff; Spirig Mirjam, Erwachsenenbildung; Müller Oliver, Soziale Dienste Waldkirch; Büchi Alexandra, Jugendarbeit Waldkirch; Ammann Thomas, Arzt / Schularzt; Helg Irene, Schule Waldkirch; Lehner Ruth, Praktikantin PHSG.

dFakultatives Referendumsverfahren bei der Ortsplanung04.03.2021

Die Ortsplanung Waldkirch geht in eine nächste Phase. Nachdem die Mitwirkung und die öffentliche Auflage sowie die Einspracheverhandlungen durchgeführt worden sind, soll nun das fakultative Referendumsverfahren und der Genehmigungsantrag an das kantonale Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) folgen. [...]
Revision des eidg. Raumplanungsgesetzes (RPG)
Die letzte Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Waldkirch stammt aus dem Jahr 1994, und zwar auf der Grundlage der Richtplanung, die vom Gemeinderat Waldkirch am 10. Juli 1992 beschlossen wurde. Diese momentan noch aktuelle Zonenplanung und das Baureglement wurden am 9. März 1994 vom Baudepartement genehmigt. Anschliessend gab es mehrere Teilzonenpläne und im Oktober 2005 beschloss der Gemeinderat eine Gesamtrevision der kommunalen Richtplanung und anschliessenden Teilanpassungen von Zonenplan, Baureglement und Schutzverordnung. Am 1. Mai 2014 trat die Revision des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes (RPG) und die dazugehörige Raumplanungsverordnung (RPV) in Kraft. Anlässlich dieser Revision wurden auf Bundesebene die Anforderungen an den haushälterischen Umgang mit dem Boden deutlich erhöht. Auf allen politischen Ebenen sind daher entsprechende Rahmenbedingungen zu setzen und eine qualitätsvolle Siedlungsentwicklung nach innen zu fördern. Der Kanton St. Gallen hat – mit der Revision seines Richtplans als eines strategischen räumlichen Planungsinstruments – die Vorgaben des Bundes umgesetzt. 
Ein zentraler Grundsatz des Raumplanungsrechts stellt die Trennung des Baugebietes vom Nichtbaugebiet dar. Bund, Kantone und Gemeinden haben dafür zu sorgen, dass der Boden haushälterisch genutzt wird und diese Trennung zwischen Bau- und Nichtbaugebiet verwirklicht wird. Auch ist auf einen haushälterischen Umgang mit Fruchtfolgeflächen zu achten. Sie stimmen ihre raumwirksamen Tätigkeiten aufeinander ab und verwirklichen eine auf die erwünschte Entwicklung des Landes ausgerichtete Ordnung der Besiedlung. Sie achten dabei auf die natürlichen Gegebenheiten sowie auf die Bedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft (Art. 1 Abs. 1 RPG).

Kantonaler Richtplan
Am 1. November 2017 genehmigte der Bundesrat den kantonalen Richtplan, Richtplankapitel «Siedlung». Damit entsteht auch für die Gemeinden Handlungsbedarf zur Überarbeitung ihrer Ortsplanungen, vor allem im Bereich Siedlung. Zudem trat am 1. Oktober 2017 das neue Planungs- und Baugesetz (kurz PBG) im Kanton St. Gallen in Kraft, was ebenfalls planerischen Anpassungsbedarf auf kommunaler Ebene zur Folge hatte. Die politischen Gemeinden sind, gestützt auf Art. 175 Abs. 1 des PBG, verpflichtet, innert zehn Jahren seit Vollzugsbeginn des PGB den Zonenplan und Baureglement im ordentlichen Verfahren an das neue Recht anzupassen. 

Überarbeitung des Richt- und Zonenplans der Gemeinde Waldkirch
Die Gemeinde Waldkirch hat bereits vor einiger Zeit, aufgrund der vorhin dargelegten Änderungen der rechtlichen Grundlagen, die Überarbeitung des kommunalen Rahmennutzungsplans (Zonenplan und Baureglement) in Angriff genommen. In einer ersten Phase wurde die kommunale Richtplanung überarbeitet und auf die aktuellen Ziele und Grundsätze der Raumplanung und die Vorgaben von Bund und Kanton ausgerichtet. Die zweite Phase beinhaltete die Gesamtrevision des Rahmennutzungsplans (Zonenplan und Baureglement). Die Revision der Schutzverordnung wird separat durchgeführt. Die Bevölkerung von Waldkirch wurde dabei regelmässig über das Mitteilungsblatt über den Stand der Ortsplanungsrevision informiert. Zudem besass die Bevölkerung am 16. Juni 2018 in Waldkirch sowie am 30. Juni 2018 in Bernhardzell die Möglichkeit zur Mitwirkung. Im Rahmen von Workshops wurden die drei Instrumente der Ortsplanungsrevision (Richtplan, Zonenplan und Baureglement) miteinander zur Diskussion gestellt. Weiter besass die Bevölkerung nach den Workshops bis Ende Oktober 2018 die Möglichkeit, schriftliche Anträge zu gewünschten Änderungen beim Gemeinderat einzureichen. Sämtliche Unterlagen wurden regelmässig auf der Website der Gemeinde aufgeschaltet und zur Verfügung gestellt. Die Bemerkungen und Hinweise aus dem Mitwirkungsverfahren sind – soweit möglich – in die Überarbeitung des Richtplans und des Rahmennutzungsplans eingeflossen. Das Ergebnis der kantonalen Vorprüfung durch das AREG erfolgte in der Stellungnahme vom 16. November 2018. Auch diese Bemerkungen und Hinweise wurden in der Überarbeitung berücksichtigt. 

Weilerzonen und Sondernutzungspläne
Speziell hielt das AREG im Bericht zur Vorprüfung fest, dass die Abgrenzung der Weilerzone sich eng an die bestehenden Bauten anzulehnen hat und nicht an die Parzellenstruktur. Die Abgrenzung sollte sich im Wesentlichen auf die (ehemaligen) landwirtschaftlichen Wohnbauten beschränken. Bauten zu existenzsichernden Landwirtschaftsbetrieben (auch verpachteten) sind nicht einer Weilerzone mit eingeschränkten Bauvorschriften zuzuweisen. Der Gemeinderat sah bis zum Zeitpunkt des Vorliegens des kantonalen Vorprüfungsberichts keinen Anlass, die Weilerzone auf die gebäudenahe Abgrenzung zu redimensionieren. Deshalb wurde bei den Workshops nicht ausführlich auf die Weilerzonen eingegangen. Da es sich vorliegend um eine Gesamtrevision der Zonenplanung handelt, wies das AREG die Gemeinde im Bericht zur Vorprüfung an, die bisherigen Abgrenzungen der Weilerzonen grundsätzlich zu prüfen (Reduktion der Weilerzonen, Ausscheidung von Freihalteflächen etc.). Diesem Auftrag ist die Gemeinde nachgekommen. Seit der bekannten Praxisänderung i.S. Weilerzone hat die Gemeinde Waldkirch als kommunale Behörde keine alleinige Entscheidbefugnis mehr. Zur Praxisänderung im Baubewilligungsverfahren in Weilerzonen hat die Gemeinde im Übrigen im Mitteilungsblatt vom 3. Mai 2019 entsprechend ausführlich informiert. Die Gemeinde wird sich aber nach wie vor für die Erhaltung der Weiler stark machen. 
Im Nachgang zum Mitwirkungsverfahren und der kantonalen Vorprüfung wurde auch der Sondernutzungsplan im Sinne von Art. 29 PBG über die Baulinien erarbeitet, um abweichende Abstände zur Waldgrenze zu definieren, die vorher im Zonenplan festgelegt wurden. Hierbei handelt es sich um eine Ausgliederung der Baulinien aus dem Entwurf des Zonenplans für das Mitwirkungsverfahren in einen separaten Sondernutzungsplan. Während des Mitwirkungsverfahrens waren diese Baulinien Bestand des Zonenplanes.

Innere Verdichtung
Im kantonalen Richtplan wird je nach Zeithorizont (2030/2040) ein Verdichtungsziel von 4 bis 5 Prozent für das bestehende überbaute Gebiet (Wohn- und Mischzonen) festgelegt. Eine weitere Verdichtung soll zusätzlich durch die Überbauung der bestehenden Baulandreserven erreicht werden. Das Gemeindeportrait des Kantons St. Gallen vom 17. August 2017 weist für die Gemeinde Waldkirch innerhalb des bestehenden Baugebietes ein zusätzliches Potential von rund 330 Einwohnern aus und gesamthaft beträgt der zu erwartende Bevölkerungszuwachs bis in das Jahr 2040 415 Personen. Art. 1 RPG formuliert Ziele der Raumplanung. Diese Ziele sind anzustrebende künftige Zustände. Art. 1 Abs. 1 Satz 1 RPG wiederholt das bereits im Verfassungsartikel enthaltene, übergeordnete Ziel der «haushälterischen» (gemeint: nachhaltigen) Nutzung des Bodens und statuiert seit der RPG-Revision von 2012 ausdrücklich das Gebot der Trennung des Baugebiets vom Nichtbaugebiet (sog. Trennungsgrundsatz). Damit geht auch das Konzentrationsprinzip einher, welches mit dem – ebenfalls 2012 ins Gesetz aufgenommenen – Gebot, die Siedlungsentwicklung nach innen zu lenken und kompakte Siedlungen zu schaffen, besonders akzentuiert worden ist. Aus dem Trennungsgrundsatz ergeben sich zwei Konsequenzen: Ausserhalb der Bauzone besteht ein grundsätzliches Bauverbot. Was ausserhalb der Bauzonen geschieht, «interessiert» den Bundesgesetzgeber tendenziell stärker. Deshalb sind im Zusammenhang mit Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen dichtere bundesrechtliche Regelungen möglich als in den anderen Bereichen.

Neue Instrumente / Entwicklung von Waldkirch
Damit sich nun unsere Gemeinde weiterentwickeln kann, sind die neuen Instrumente der Ortsplanung von zentraler Bedeutung. Die breite Vernehmlassung, die vielen Gespräche und Inputs und auch die verschiedenen Bedürfnisse wurden, wo immer möglich, in die Überarbeitung einbezogen. Seit dem Jahre 2015 arbeitet nun der Gemeinderat an dieser Überarbeitung der Ortsplanungsinstrumente in enger Zusammenarbeit auch mit den kantonalen Stellen und dem Planungsbüro ERR, die auf eine breite fachliche Erfahrung zurückgreifen dürfen. Dass durch gewisse Rahmenbedingungen nicht alle Wünsche und Vorstellungen erfüllt werden konnten, war unvermeidlich. 

Öffentliche Auflage der Ortsplanungsinstrumente – Einsprachen
Der Gemeinderat Waldkirch hat am 28. August 2019 den überarbeiteten Zonenplan, das Baureglement, den Sondernutzungsplan sowie den Strassenplan erlassen. Im Sinne von Art. 41 PBG und Art. 39 ff. des Strassengesetzes (StrG) lagen der Zonenplan, das Baureglement, die Sondernutzungspläne sowie der Strassenplan danach während 30 Tagen, vom Donnerstag, 29. August 2019, bis Freitag, 27. September 2019, im Gemeindehaus Waldkirch, zur Einsichtnahme öffentlich auf. Innerhalb dieser Zeit gingen Einsprachen ein, die im Verlaufe der Jahre 2019 und 2020 in mehreren Einspracheverhandlungen behandelt wurden. In vielen Fällen konnte eine Einigung erzielt werden, allerdings nicht in allen. Der Gemeinderat musste somit an seiner Sitzung vom 13. Januar 2021 den kommunalen Richtplan erlassen sowie den Zonenplan, das Baureglement und den Sondernutzungsplan festsetzen. Die Einsprachen wurden teils gutgeheissen und teils abgewiesen. Die Einsprecher können den Gesamtentscheid nach der Genehmigung des AREG an das Baudepartement weiterziehen. 

Festsetzung
Im Rahmen des Entscheides über die Einsprachen und die Festsetzung von Baureglement und Zonenplan hat der Gemeinderat wenige Anpassungen beschlossen. Es sind dies folgende:

Baureglement
Masstabelle:
Zone W10.0; Änderung der max. Gebäudehöhe (m) von 7.5m auf neu 8m
Zone W12.0; Änderung der max. Gebäudehöhe (m) von 8.0m auf neu 8.5m
Zone W14.5; Änderung der max. Gebäudehöhe (m) von 11.5m auf neu 12m
Zone K12.0; Änderung der max. Gebäudehöhe (m) von 8.0m auf neu 8.5m


Der Gemeinderat hält weitestgehend an dem am 28. August 2019 erlassenen Baureglement fest. Im Rahmen von Einspracheverhandlungen wurden die Gebäudehöhen visualisiert und diskutiert. Daraufhin wurden Anpassungen der Masse der Masstabelle (Art. 19 BauR) vorgenommen.
Die beabsichtigten Änderungen sind sinnvoll und vermögen durchaus zu überzeugen. Wenn die Raumhöhen und Böden/Decken nach dem aktuellen Stand der Technik erstellt werden, fehlt tatsächlich jeweils ein halber Meter an Höhe. Auf die Gesamthöhe hat diese Änderung aber keinen Einfluss, diese bleibt bestehen. Die Masse der Masstabelle (Art. 19 BauR) sollen für eine längere Zeit wieder Bestand haben. 

Anpassung der Bezeichnung der VSS-Norm
Seit dem 19. März 2019 gelten die neuen Normenbezeichnungen beim Schweizerischen Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute VSS. So heisst die ursprüngliche Norm VSS SN 640 273a neu VSS 40 273a. Die Änderung der Bezeichnung dieser VSS-Norm wird im Baureglement vorgenommen.

Zonenplan
Auf dem Grundstück Nr. 966 wird die Freihaltezone ausserhalb Bauzone (FaB O) von Westen her bis auf die Höhe des Gebäudes Nr. 1123 reduziert. Diese Änderung ist zweckmässig, um die Gartenanlage (bis und mit der Tanne, die als Sicht- und Lärmschutz dient) in der Weilerzone zu belassen.




 
Aufgrund eines projektierten Ersatzbaus des Grundeigentümers wurde die Abgrenzung der Weilerzone beim Grundstück Nr. 221 leicht angepasst. 
Das Projekt ist mit dem AREG-BaB sowie der kantonalen Denkmalpflege bereits abgestimmt.





 
Mit dem am 28. August 2019 erlassenen Zonenplan wurde eine «gemeinsame» Sondernutzungspflicht über die beiden Grundstücke Nr. 52 und 54 in Waldkirch erlassen. Gegen diese Sondernutzungsplanpflicht gingen drei Einsprachen ein. Im Rahmen des Schriftenwechsels zeigten sich die Einsprecher damit einverstanden, wenn pro Grundstück je eine separate Sondernutzungsplanpflicht erlassen wird. Damit kann das beabsichtigte Ziel des Sondernutzungsplan nach wie vor erreicht werden. Es ist daher eine jeweils separate Sondernutzungsplanpflicht für die Grundstücke Nr. 52 und 54 vorzusehen.



 
Die dach müggler ag plant eine Erweiterung des Betriebs auf dem Grundstück Nr. 1931. Dazu werden gegenseitige Landabtretungen mit der Grundeigentümerin des Grundstücks Nr. 185 und 558 vorgenommen. Aufgrund des Projekts wurde eine Anpassung der Zonierung vorgenommen.





 

Im Rahmen des Erlasses des Richtplans wurden folgende Änderungen beschlossen:
Eine Grundeigentümerschaft bemängelt, dass aufgrund der aktuellen Planung (Richtplan und Zonenplan) in den nächsten Jahren auf dem Grundstück Nr. 154 überhaupt keine Entwicklung vorgesehen ist, was aus Sicht der Grundeigentümer nicht begrüsst wird. 
Die Anbindung an den öV, aber auch die Ergänzung im Gebiet Neuegg macht absolut Sinn. Der Gemeinderat hat die Fläche damals nur aus dem Richtplan entnommen, da der Kanton im Zusammenhang mit der Fruchtfolgefläche keine Genehmigung in Aussicht gestellt hat. Bis es allerdings zu einer möglichen Einzonung dieses Gebietes kommt, können gut und gerne 15 Jahre ins Land gehen, was bedeutet, dass die Situation dannzumal sowieso wieder neu beurteilt werden muss. Insofern ist eine neuerliche Aufnahme der Fläche trotzdem zu begrüssen. Zudem ergeben sich bessere Möglichkeiten für die Erschliessung des bereits vorgesehenen Gebietes Neuegg (S.1.3.1).
Anpassung Richtplanbeschluss I 5.3.1. Basierend auf seiner Stellungnahme ist richtigerweise der Richtplanbeschluss I 5.3.1 «Campingplatz St.Gallen-Wittenbach (Lee)» entsprechend anzupassen und der folgende Satz ist wegzulassen: Für den Erhalt des Campingplatzes soll ein Teil des angrenzenden WG2-Gebiets als Intensiverholungsgebiet entwickelt werden.

​Anpassung Weilerzone Engi, Bernhardzell


Anpassung Weilerzone Ronwil, Waldkirch
Die Änderung der Weilerzone resp. der Freihaltezone bei den Grundstücken Nr. 966 und 221 hat auch eine Anpassung des Richtplans zur Folge.































 


Fakultatives Referendumsverfahren
Als nächster wichtiger Schritt steht nun das fakultative Referendumsverfahren an. Dabei geht es darum, den Rahmennutzungsplan (Zonenplan und Baureglement) noch einmal der breiten Öffentlichkeit vorzulegen und während 40 Tagen, vom 5. März 2021 bis zum 13. April 2021, dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Dieses kann ergriffen werden, indem 10 Prozent der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der letzten Gesamterneuerungswahl (248 Stimmberechtigte) mit ihrer Unterschrift ein Referendum unterzeichnen. Sollte ein Referendum zustande kommen, würde dies bedeuten, dass über den Zonenplan und das Baureglement an der Urne abgestimmt werden muss. Die Vorbereitung und Umsetzung einer solchen Urnenabstimmung würde zusätzliche Zeit in Anspruch nehmen, was wiederum bedeuten würde, dass die neuen Grundlagen und die bauliche Entwicklung weitere Verzögerungen erfahren. Der Gemeinderat ist überzeugt, dass die vorliegenden Ortsplanungsinstrumente für Waldkirch eine sehr gute Basis für die weitere Entwicklung darstellen und, so sie von den kantonalen Stellen genehmigt werden, für viele Jahre eine gezielte Entwicklung in unserer Gemeinde zulassen werden.

dBauanzeige Engi, 9304 Bernhardzell01.03.2021

Das Baugesuch liegt vom 02. März 2021 bis 15. März 2021 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Dachsanierung und Verlängerung Kranbahn Scheune
Baugrundstück: 978
Bauherrschaft und
Grundeigentümer:
Keller Wilhelm, Engi 941, 9304 Bernhardzell










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen zur Einsicht auf. Diese können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden  (Tel. 058 228 79 24).  

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Schützengasse 13, 9205 Waldkirch01.03.2021

Das Baugesuch liegt vom 02. März 2021 bis 15. März 2021 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Demontage Ölheizung, Einbau Luft-Wasser-Wärmepumpe
Baugrundstück: 92
Bauherrschaft und 
Grundeigentümer:
Lutz Bruno, Schützengasse 13, 9205 Waldkirch
Lutz Klara, Schützengasse 13, 9205 Waldkirch











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen zur Einsicht auf. Diese können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden  (Tel. 058 228 79 24). 

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBeginn der Bauarbeiten beim Sportplatz Breiten, Waldkirch25.02.2021

Ab Anfang März 2021 werden, unter Vorbehalt der Witterung, die Bauarbeiten beim Sportplatz Breiten in Waldkirch aufgenommen. 
[...]
Die Tiefbau- und Strassenbauarbeiten werden durch die ARGE Breiten (Walo Bertschinger AG und Hastag) ausgeführt. In einer ersten Bauphase erfolgen die Schüttungsarbeiten für das geplante Kunstrasenspielfeld sowie der Bau der Zufahrtsstrasse. Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über die St. Pelagibergstrasse. 

Während der Bauzeit ist mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen auf der St.Pelagibergstrasse zu rechnen. Die Arbeiten dauern voraussichtlich und unter Vorbehalt der Witterung bis Frühjahr 2022. Falls es zu etwelchen Problemen oder Fragen im Zusammenhang mit diesem Bauvorhaben kommen sollte, wenden Sie sich bitte an die Bauleitung. 
Bauherrenvertretung: Gemeinde Waldkirch, Abteilung Bau und Infrastruktur, Herr Markus Stöckli, Telefon: 058 228 79 23
Bauleitung: bhateam ingenieure ag, Sirnach
Bauunternehmung: ARGE Breiten (Walo Bertschinger AG und Hastag).

Es ist uns bewusst, dass durch die Bauarbeiten Unannehmlichkeiten entstehen und wir sind bemüht, diese so gering wie möglich zu halten. Wir danken Ihnen für das Verständnis und stehen für Fragen gerne zur Verfügung.

dAbschluss 2020 über den Erwartungen / Budget 2021 mit Defizit18.02.2021

Die Jahresrechnung 2020 schliesst mit einem Gewinn von 304’606.57 Franken ab.[...]
Der Gewinn der Jahresrechnung 2020 ist gegenüber dem Budget 2020 eine Besserstellung von insgesamt 848’506.57 Franken. Der Gewinn aus der Rechnung 2020 wird der Ausgleichsreserve zugeschrieben. In praktisch allen Bereichen konnten erfreulicherweise deutliche Aufwandeinsparungen erzielt werden. Allerdings mussten im Bereich Gesundheit und Soziale Sicherheit Mehraufwände von über 400’000 Franken verbucht werden. Auf der Übersicht sind die Einsparungen und Mehraufwände entsprechend visualisiert.
Die Investitionsrechnung der Gemeinde Waldkirch schliesst mit Ausgaben von 1'663’939.05 Franken ab. Budgetiert waren 3'625’000 Franken. Die Einnahmen der Investitionsrechnung lagen bei 242’931.70 Franken. Budgetiert wa-ren 440’000 Franken. 
Die Gründe der Abweichungen in diesem Bereich liegen darin, dass die Aufwendungen für den Bau des Sportplatzes Breiten sowie zur Realisierung der LED-Ortseingangstafeln noch nicht vollständig – wie budgetiert – im Jahr 2020 abgerechnet werden konnten (Gründe: Projektverzögerung, Bewilligungsverfahren und Auswirkungen der COVID-19-Massnahmen). Entsprechend sind dafür Aufwände im Budget der Investitionsrechnung 2021 vorgesehen. 
Das ordentliche Verwaltungsvermögen der Gemeinde Waldkirch ist durch den Abschluss des Neubaus Breite auf neu 26’122’548.62 Franken angestiegen.

Aufwandeinsparungen in verschiedenen Kontogruppen
Der Aufwand in der Kontogruppe «Allgemeine Verwaltung» liegt insgesamt erfreuliche 188‘704.15 Franken tiefer als budgetiert. Auch in den Bereichen «Öffentliche Ordnung und Sicherheit» (Minderaufwand 20‘759.54 Franken), «Bildung» (Minder­aufwand 213‘855.15 Franken), «Kultur, Sport und Freizeit» (Minderaufwand 30‘988.41 Franken), «Verkehr» (Minderaufwand 261‘027.02 Franken), «Umweltschutz und Raumordnung» (Minderaufwand 148‘889.88 Franken), «Volkswirtschaft» (Minder­aufwand 78‘148.19 Franken) und «Finanzen» (Mehrertrag 392‘522.05 Franken) konnten Minderaufwände und Mehrerträge erzielt werden.
Demgegenüber sind die Aufwände in den Bereichen Gesundheit und Soziale Sicherheit massiv steigend. Im Vergleich zum Budget 2020 sind die Ausgaben im Bereich Gesundheit mit Mehrkosten von rund 200‘000 Franken deutlich höher ausgefallen. Diese Zunahme steht vor allem im Zusammenhang mit deutlichen Mehraufwänden bei der stationären Pflegefinanzierung. Im Bereich Soziale Sicherheit sind es sogar Mehraufwände von rund 300‘000 Franken, welche im Zusammenhang mit Fremdplatzierungen von Jugendlichen und Kindern stehen. In diesen Bereichen sind die Aufwände schwer zu budgetieren, da Fälle, welche während der Budgetierungsphase noch nicht bekannt sind, im Nachhinein massive Mehraufwendungen auslösen können. Im Vergleich zu den Vorjahren stiegen die Aufwendungen in diesen beiden erwähnten Bereichen deutlich an. 
Die Netto-Abweichungen bei der funktionalen Gliederung nach den 10 Kontobereichen zeigen folgendes Bild: 
 
0 Allgemeine Verwaltung  + Fr. 188'704.15 (Minderaufwand)
1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung       + Fr. 20'759.54 (Minderaufwand)
2 Bildung  + Fr. 213'855.15 (Minderaufwand)
3 Kultur, Sport und Freizeit  + Fr. 30'988.41 (Minderaufwand) 
4 Gesundheit  Fr. 199'438.20 (Mehraufwand) 
5 Soziale Sicherheit  Fr. 289'985.62 (Mehraufwand) 
6 Verkehr  + Fr. 261'027.02 (Minderaufwand) 
7 Umweltschutz und Raumordnung  + Fr. 148'889.88 (Minderaufwand) 
8 Volkswirtschaft  + Fr. 78'184.19 (Minderaufwand)
9 Finanzen  + Fr. 395’522.05 (Mehrertrag) 
Total Gesamtergebnis (Budgetbesserstellung)  + Fr. 848'506.57

Budget Erfolgsrechnung 2021 der Gemeinde mit Verlust
Für das Jahr 2021 muss ein Verlust von 1.53 Mio. Franken budgetiert werden. Besonders hohe Aufwände sind in den Positionen Gesundheit und Soziale Sicherheit zu erwarten, da diese bereits im 2020 deutliche Mehraufwände verursachten. Auch werden voraussichtlich durch die Coronapandemie weitere finanzielle Aufwände auf uns zukommen. Es stehen also wesentliche Herausforderungen für 2021 und die Folgejahre bevor. So stehen grössere Investitionen bei unseren Schul- und Gemeindeliegenschaften an. Es ist vorgesehen, im 2021 weitere Abklärungen zu den Sanierungen der beiden Mehrzweckgebäude Waldkirch und Bernhardzell sowie für das Schulhaus Bernhardzell zu tätigen, damit dann konkretere Grundlagen und Kostendetails vorliegen. Es ist, wie in der Finanzplanung aufgezeigt, davon auszugehen, dass wir in diese bestehenden Liegenschaften mehrere Millionen Franken investieren müssen. Darüber hinaus ergeben sich aber allfällige Möglichkeiten, in diesen Gebäuden das Raum- und Platzangebot für künftige Bedürfnisse zu optimieren. Wir informieren Sie gerne darüber, wenn die Abklärungen weiter fortgeschritten sind.

Budget Investitionsrechnung 2021 der Politischen Gemeinde
Für das Jahr 2021 sind im Investitionsbudget der Politischen Gemeinde netto 1‘825‘000 Franken (Vorjahr 3‘185‘000.00 Franken) budgetiert. Die Ausgaben betragen 2‘115‘000.00 Franken (Vorjahr 3‘625‘000 Franken), die Einnahmen sind mit 290‘000 Franken (Vorjahr 440‘000 Franken) budgetiert. Im Vordergrund stehen hierbei die Investitionen in das Projekt Sportplatz Breiten sowie, wie erwähnt, Vorinvestitionen für die Abklärungen zur Sanierung der Mehrweckhallen Waldkirch und Bernhardzell.

Positiver Rechnungsabschluss bei den Technischen Betrieben 
Die Erfolgsrechnung der Technischen Betriebe schliesst ebenfalls positiv ab. Es konnte ein erfreulicher Überschuss in der Höhe von 521‘046.75 Franken erzielt werden, welcher in das Konto der kumulierten Ergebnisse der Vorjahre verbucht wird. Budgetiert war ein Überschuss von 52‘096 Franken. Gerade im Hinblick auf die Absicht, die Technischen Betriebe zu verselbständigen, ist dieses Jahresergebnis wichtig und erfreulich. Das Konto der kumulierten Ergebnisse weist per 31. Dezember 2020 einen Saldo von 1‘393‘986.33 Franken (Vorjahr 872‘939.58 Franken) auf. 
Im Budget 2021 der Technischen Betriebe ist ein Ertragsüberschuss in der Höhe von 128‘150 Franken vorgesehen. Dies bei einem Aufwand von 3‘448‘650 Franken und einem Ertrag von 3‘576‘800 Franken. Die Abschreibungsquote 2021 beträgt 190‘000 Franken (Vorjahr: 154'000 Franken) und ist auf die neue Vorschrift beim RMSG zurückzuführen (lineare und nutzungsdauer bezogene Abschreibungsmethode). In der Investitionsrechnung 2021 wird mit Brutto-Ausgaben von 1‘327‘000 Franken (Vorjahr 1‘245‘000 Franken) und Brutto-Einnahmen von 180‘000 Franken (Vorjahr 180‘000 Franken) gerechnet.
 

dSanierung Regionale Tierkörpersammelstelle Bischofszell18.02.2021

Aufgrund von Sanierungsarbeiten werden die Öffnungszeiten temporär eingeschränkt.[...]
Bei der Regionalen Tierkörpersammelstelle Bischofszell stehen dringliche Sanierungsarbeiten an. Um diese fachgerecht auszuführen, müssen die Öffnungszeiten temporär eingeschränkt werden.
Nach rund zehn Jahren Betrieb erfolgen zwischen Februar und April 2021 an der regionalen Annahmestelle für Tierkörper in Bischofszell umfangreiche Sanierungsabreiten. Dabei stehen der Ersatz der gesamten Bodenbeschichtung und die Modernisierung des Waschraums im Zentrum. Die Annahmezeiten werden deshalb vom 25. Februar bis 9. März 2021 eingeschränkt. Während der Bauzeit gelten folgende Öffnungszeiten:

Montag bis Samstag jeweils von 9.30 bis 11.45 Uhr
Sonntag geschlossen
Der 24-Stunden-Einwurf bleibt während den Sanierungsarbeiten geschlossen.

Das Deponieren von Tierkörpern ausserhalb der angegebenen Annahmezeiten ist aufgrund der Seuchengefahr verboten. Bitte helfen Sie mit, die Anlage sauber und hygienisch zu halten.
Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der Sammelstelle oder unter Telefon 077 480 50 25.

Kontakt:
Regionale Tierkörpersammelstelle Bischofszell, ­Gihlstrasse 12, 9220 Bischofszell, Telefon 077 480 50 25

dEinbürgerung11.02.2021

Fabian Diez sowie Ronny, Stefanie, Spencer Jean und Magdalena Reichardt leben in Waldkirch und haben sich entschlossen, das Bürgerrecht von Waldkirch zu erlangen.[...]
Die eingereichten Einbürgerungsgesuche wurden geprüft und der Gemeinderat Waldkirch hat den Gesuchstellern das Bürgerrecht von Waldkirch erteilt. Die Gesuche liegen noch bis am 12. März 2021 zur Einsprache in der Kanzlei öffentlich auf.

dBauanzeige Sorntal, 9213 Hauptwil10.02.2021

Das Baugesuch liegt vom 11. Februar 2021 bis 24. Februar 2021 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Sanierung Widerlager Brücke über Sornbach
Baugrundstücke: 452, 453, 454, 455
Bauherrschaft und
Grundeigentümer:
Stark Franz, Sorntal 372, 9213 Hauptwil
Bernhardsgrütter Michael, Wältishus 674, 9246 Niederbüren
Schmid Bettina, Höfli 360, 9213 Hauptwil











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen zur Einsicht auf. Diese können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden  (Tel. 058 228 79 24). 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dFeuerwehrgrundausbildung im OFA Bernhardzell und Umgebung04.02.2021

Das Ostschweizer Feuerwehrausbildungszentrum in Bernhardzell wird am kommenden Montag Feuerwehrausbildungskurse durchführen.[...]
Die Feuerwehren bilden als systemrelevante Nothilfe- und Rettungsorganisation ein wichtiges Standbein im System des Bevölkerungsschutzes. Aus- und Weiterbildungen sind wichtig und zentral und ermöglichen die konstante Einsatzbereitschaft. Das Ostschweizer Feuerwehrausbildungszentrum in Bernhardzell wird am kommenden Montag unter Einhaltung sämtlicher Schutz-, Abstands- und Hygienemassnahmen und der Empfehlungen der Gebäudeversicherung, Feuerwehrausbildungskurse durchführen. Die Grundausbildung der Angehörigen der Feuerwehr (AdF) findet neu an fünf Tagen am Stück harmonisiert über den ganzen Kanton St. Gallen statt. Somit kommen die Angehörigen der Feuerwehr aus allen Regionen im Kanton SG wie folgt zum OFA zur Ausbildung zusammen:

Montag bis Freitag, 8. bis 12. Februar 2021
Montag bis Freitag, 22. bis 26. März 2021

 
Für gewisse Lektionen wird die Feuerwehr auch im Dorf Bernhardzell einzelne Arbeitsplätze anfahren müssen, weil das Hydrantennetz im OFA nicht alle Möglichkeiten für Übungen bietet. Nur auf diese Weise können die neuen Feuerwehrangehörigen optimal auf ihre neue Aufgabe vorbereitet und ausgebildet werden. Wir heissen die Feuerwehrangehörigen aus dem Kanton St. Gallen in unserer Gemeinde resp. in Bernhardzell ganz herzlich willkommen und wünschen ihnen eine erfolgreiche und unfallfreie Ausbildung. Der Bevölkerung danken wir für das Verständnis und die Unterstützung.

dBauanzeige Knollenbrücke - Hinterchirchstrasse, 9304 Bernhardzell04.02.2021

Das Baugesuch liegt vom 05. Februar 2021 bis 18. Februar 2021 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Hydrantennetzerneuerung mit Bachquerung
Baugrundstücke: 870, 1180
Bauherrschaft: Gruppenwasserversorgung BHW, Hofenstrasse 1, 9300 Wittenbach
Grundeigentümer: Schöb Elmar, Engi 943, 9304 Bernhardzell
Krapf Anton und Michaela, Hinterchirch 1062, 9304 Bernhardzell










Auflage
Baugesuch und Unterlagen liegen zur Einsicht auf. Diese können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehehn werden (Tel. 058 228 79 24). 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

d Urnenabstimmung statt Bürgerversammlung auch im 202128.01.2021

Der Gemeinderat hat bereits im letzten Jahr die Bürgerversammlung 2021 auf den Donnerstag, 25. März, angesetzt. Gegenwärtig ist es aufgrund der globalen Coronapandemie grundsätzlich verboten, Veranstaltungen durchzuführen. Von diesem Verbot ausgenommen sind Bürgerversammlungen in den Gemeinden (Versammlungen legislativer Organe auf kommunaler Ebene), sofern sie über ein Schutzkonzept verfügen.
[...]
An den Bürgerversammlungen der Gemeinde Waldkirch nehmen jeweils zwischen 90 und 130 Stimmberechtigte teil. Es ist deshalb davon auszugehen, dass insbesondere Angehörige von Risikogruppen von einer Teilnahme an einer Bürgerversammlung aus gesundheitlichen Überlegungen und Gründen absehen. Aus demokratiepolitischer Sicht ist dies nicht gewünscht. Eine Verschiebung der Bürgerversammlung auf einen geeigneten späteren Zeitpunkt ist aufgrund der wechselhaften Lage und der notwendigen Vorbereitungszeit kaum planbar. Die Regierung des Kantons St. Gallen hat nun mit einer dringlichen Verordnung den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, über die aktuellen Geschäfte an einer Bürgerversammlung oder mit einer Urnenabstimmung zu beschliessen. Zudem wird die Frist für die Beschlussfassung über das Budget und den Steuerfuss 2021 sowie über die Jahresrechnung 2020 bis am 13. Juni verlängert. Dadurch wird dem Bedürfnis der Gemeinden nach Klarheit und Planungssicherheit wäh-rend der Coronapandemie Rechnung getragen. Mit der dringlichen Verordnung ermöglicht sie den Gemeinden, im ersten Halbjahr 2021 für alle Geschäfte, für die das Gesetz oder die Gemeindeordnung eine Beschlussfassung durch die Bürgerversammlung vorsehen, eine Urnenabstimmung durchzuführen. Da am 7. März sowie am 13. Juni kantonale beziehungsweise eidgenössische Urnenabstimmungen stattfinden, hat der Gemeinderat die Urnenabstimmung für die nach­folgend aufgeführten Geschäfte der Gemeinde Waldkirch auf den Sonntag, 11. April, festgelegt. 
Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen und die erwähnte dringliche Verordnung hat der Gemeinderat beschlossen, über folgende Geschäfte an der Urne beschliessen zu lassen:
  • Jahresrechnung 2020 
  • Budget und Steuerfuss 2021
  • I. Nachtrag zur Gemeindeordnung (Verselbständigung der Technischen Betriebe in ein selbständiges öffentlich-rechtliches Unternehmen)
  • Entwidmung des Grundstücks Nr. 57, Arneggerstrasse 12, Waldkirch, sowie dem Verkauf dieses Grundstücks zum Preis von Fr. 650 000.00 an die Schmuckli Architekten AG, Wil
Für den Urnengang vom Sonntag, 11. April, erhalten die Stimmberechtigten frühzeitig das notwendige Stimmmaterial bestehend aus dem Stimmrechtsausweis, einen erläuternden Bericht zu den Abstimmungsvorlagen sowie den Stimmzetteln. Den Geschäftsbericht werden wir zudem in alle Haushalte zustellen. 

dEinsätze der Stadtpolizei Gossau in Waldkirch28.01.2021

​Die Stadtpolizei Gossau ist mit einem Pensum von rund 20 Prozent auch für die Gemeinde Waldkirch zuständig.[...]
Diese Lösung konnte im Rahmen einer Vereinbarung mit dem Sicherheitsverbund der Region Gossau (SVRG) erzielt werden. Seit dem 1. Januar ist die Stadtpolizei neu mit sechs Polizistinnen und Polizisten besetzt. Die planbaren Einsätze werden durch den Sicherheitsverbund der Region Gossau (SVRG) zusammen mit der Stadtpolizei und der Securitas, welche ebenfalls sporadisch im Einsatz steht, koordiniert. Alljährlich finden zudem zwei Sitzungen mit dem Netzwerk des Sicherheitsverbundes statt, bei welchen die Prioritäten und Aktivitäten unter den erwähnten Organisationen festgelegt werden. Notfalleinsätze werden nach wie vor auch durch die Kantonspolizei St. Gallen ab dem Stützpunkt Oberbüren oder der Polizeistation Gossau übernommen. Für unsere Bürgerinnen und Bürger gilt grundsätzlich, im Notfall die Notrufnummer der Polizei 117 zu wählen. 

dLeistungen der Sozialversicherung im Jahr 202028.01.2021

Die Sozialversicherung St. Gallen hat im Jahr 2020 an die Versicherten mit Wohnsitz in der Gemeinde Waldkirch folgende Leistungen ausbezahlt.[...]
 
  Anzahl Bezüger Leistungen in CHF
AHV-Renten  378 8‘209‘559
IV-Renten     49 884‘945
Hilflosenentschädigung zur AHV 11 102‘647
Hilflosenentschädigung zur IV      10 74‘306
Ordentliche Ergänzungsleistungen zur AHV und IV  67 1‘239‘288
Ausserordentliche Ergänzungsleistungen zur AHV und IV  2 4‘920

Im Kanton ausbezahlte Ergänzungsleistungen:
Ordentliche Ergänzungsleistungen zur AHV und IV    332‘136‘436
Ausserordentliche Ergänzungs-
leistungen zur AHV und IV   
   4‘153‘448

dBauanzeige Arneggerstrasse, 9205 Waldkirch25.01.2021

Das Baugesuch liegt vom 26. Januar 2021 bis 08. Februar 2021 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Ortseingangstafel Waldkirch
Baugrundstück: 155
Bauherrschaft: Politische Gemeinde Waldkirch, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch
Grundeigentümer: Egger Anna Elisabeth, Heldstrasse 7, 9205 Waldkirch
Müller Erika, Fronackeren 217, 9204 Andwil
Sutter Guido, Bolligenstrasse 16a, 3006 Bern










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauabrechnung Neubau Breite21.01.2021

Der Präsident der Baukommission hat in Zusammenarbeit mit der Abteilung Finanzen der Gemeinde die Schlussabrechnung erstellt.[...]
Im Mai des vergangenen Jahres konnten wir Sie über den aktuellen Stand des Bauprojektes «Neubau Breite» mit der aktuellen Prognose der Baukosten informieren. Die Schlusssitzung der Baukommission fand coronabedingt erst im Herbst 2020 statt. Die Zeit bis zur Schlusssitzung konnte genutzt werden, um die Baumängel und Pendenzen zu beheben. In der Zwischenzeit hat der Präsident der Baukommission in Zusammenarbeit mit der Abteilung Finanzen der Gemeinde die Schlussabrechnung erstellt. Der Gemeinderat hat diese zusammen mit dem Abschlussbericht des Baukommissionspräsidenten an seiner ersten Sitzung im neuen Jahr, am 13. Januar 2021, behandelt und genehmigt. Die Darstellung der Kostenabrechnung basiert auf dem Kredit für das Vorprojekt aus der Bürgerversammlung vom 23. März 2015 sowie aus dem Kredit für das Hauptprojekt und die Photovoltaikanlage aus der Urnenabstimmung vom 26. März 2017. Die Kredite für das Hauptprojekt und für die Photovoltaikanlage unterlagen damals einer Schätzgenauigkeit von +/– 12 Prozent. 
Die Schlussabrechnung per Ende Dezember 2020 zeigt sich nun äusserst positiv und schliesst mit einer Kreditunterschreitung von rund 920‘000 Franken ab.
 
Kreditposition Betrag CHF Schlussbetrag CHF Abweichung absolut Abweichung in %
Vorprojekt

Hauptprojekt Schulhaus
360'000.00


17'115'000.00
16'555'335.35 - 919'664.70 - 5.3%
Photovoltaik Anlage 435'000.00 435'213.80 + 213.80 + 0.04%
Total 17'910'000 16'990'549.15 - 919'450.90 - 3.4%

Mehr- und Minderaufwände
Im Verlaufe des Projektes stellten sich verschiedenste Zusatzwünsche ein oder es ergaben sich Punkte, die im ursprünglichen Kostenvoranschlag nicht berücksichtigt worden sind. Die entsprechenden Positionen sind aus der folgenden Tabelle ersichtlich.
 
Ausgewählte Positionen Wegfallende Leistungen in CHF Zusatzleistungen in CHF Bemerkungen
Zinsen Baukredit -125'000   Kredit konnte zu Negativzinsen aufgenommen werden.
Steildach -60'000   Doppelposition; Dach war durch Photovoltaikposition abgedeckt
Anteil nicht verbrauchte Projektreserve -315'000   Ursprüngliche Position 495'000
Abgabe Parkplatzersatz an Gemeinde   +50'000 Ursprünglich in der Kostenberechnung nicht berücksichtigt
Verbindungstunnel zwischen Neu- und Altbau Breite   +30'000 Ermöglicht zukünftig einfacheren Support/Revision oder zusätzliche Leitung einzuziehen
Innen-Ausstattung/ Ausgestaltung   +220'000 Mehraufwand für Geräte & Produkte für Hauswartung und Umgebung. Mehraufwand für zusätzliche Anschaffungen und Ausrüstung von Räumen.
Umgebungsarbeiten   +210'000  Mehrkosten für Anschaffung von Geräten beim Spielplatz (Keine Übernahme der Geräte vom alten Spielplatz Steig, da nicht mehr bfu-tauglich.
Anteil roter Platz / Laufbahn   +115'000 Sanierung roter Platz war nicht im Perimeter vorgesehen. Deshalb Kosteneinteilung Projekt / Investitionsrechnung 2020.
Reduktion MWST-Satz um 0.3% -52'000   In der Planungsphase nicht eingeplant.
Total -552'000 +625'000  
Netto   +  73'000  

Die höchsten Einsparungen gegenüber dem Kostenvoranschlag sind in der Position Gebäude auszuweisen. Diese Einsparungen waren möglich, da die Arbeiten aufgrund eines positiven Umfeldes bei verschiedenen Lieferanten oft unter dem Kostenvoranschlag vergeben werden konnten. Die Vergabegewinne wurden im Folgenden teilweise wieder durch Zusatzaufwände kompensiert.

Projektabschluss und Auflösung Baukommission
Das nun abgeschlossene Bauprojekt hat eine lange Geschichte hinter sich. Nachdem im Jahr 2012 ein Raumkonzept den Bedarf nach zusätzlichen Räumlichkeiten aufgezeigt hat, wurde das Projekt offiziell im Jahr 2015 mit dem Projektwettbewerb gestartet. Nach der Zustimmung der Bürgerschaft zur Realisierung des Neubaus Breite im März 2017 stand der Umsetzung nichts mehr im Wege. In den rund sechs Jahren der Planung und Umsetzung haben viele Personen zum Gelingen dieses für Gemeinde und Schule wichtigen Projektes beigetragen. 

Abschreibung der Aufwände
Die Baukosten von insgesamt rund 16‘99 Mio. Franken werden gemäss RMSG (Rechnungslegungsmodell Kanton St. Gallen) über die nächsten 30 Jahre abgeschrieben und belasten somit die Erfolgsrechnung der kommenden Jahre im gleichen Masse. 

Lob und Anerkennung
Der Gemeinderat dankt dem Baukommissionspräsidenten Andreas Bolzern für die kompetente Führung der Baukommission sowie der verschiedenen Subkommissionen. Ein ebenso herzliches Dankeschön gilt auch den Mitgliedern der Baukommission, die aktiv die Anliegen der verschiedenen Nutzergruppen eingebracht haben. Ein Dank geht auch an die Architektin, die Baubegleitung und insbesondere den Bauleiter, welche den Präsidenten der Baukommission bei der Umsetzung des Projektes sehr gut und kompetent unterstützt haben. Durch die sehr gute Zusammenarbeit ist es gelungen, das Projekt zeitlich wie finanziell zu einem positiven Abschluss zu bringen. Wir bedanken uns an dieser Stelle auch bei den Nachbarn und Anwohnern für die Geduld und Unterstützung während der Bauzeit. Ein grosses Dankeschön auch an die Bevölkerung der Gemeinde Waldkirch für das Vertrauen in die Behörden und die Baukommission.

dBeitrag an National Summer Games 202221.01.2021

Die National Summer Games sind der grösste und emotionalste Sportanlass der Schweiz für Menschen mit einer geistigen Behinderung. Er wird – vorausgesetzt, dass die Verhältnisse dann die Durchführung eines solchen Grossanlasses wieder gestatten – im Juni 2022 im Auftrag von Special Olympics Switzerland durch den Verein «National Summer Games 2022 St. Gallen» in der Region St.Gallen organisiert. [...]
Gegen 2000 Sportlerinnen und Sportler mit einer geistigen Beeinträchtigung aus der ganzen Schweiz, betreut durch rund 600 Coaches, werden an diesem Anlass während vier Tagen in 15 verschiedenen Sportarten um Medaillen und gesellschaftliche Anerkennung kämpfen. Die Wettkämpfe finden zum einen in der Stadt St. Gallen, zum anderen in der näheren Umgebung – Gaiserwald, Waldkirch und Arbon – statt. Der Verein NSG 2022 muss als Organisator der Spiele einen Aufwand von rund 2,75 Mio. CHF erbringen. Diesen gilt es mit Beiträgen der öffentlichen Hand, von privaten Stiftungen und Sponsoren sowie Zuwendungen von Firmen und Privatpersonen zu decken. Bis heute sind an diese Kosten Beiträge in Höhe von gut 2,5 Mio. CHF fest zugesichert, dazu CHF 200‘000 in Form von Defizitgarantien. Um die Finanzierung der Spiele definitiv sicherzustellen, werden daher noch rund CHF 250‘000 benötigt, die mehrheitlich über Sponsoringbeiträge und freiwillige Zuwendungen von Firmen und Privatpersonen aufgebracht werden sollen.

Die Stadt St. Gallen als Hauptaustragungsort unterstützt die Organisation der Spiele mit einem Beitrag von CHF 600’000 (Geld- und Sachleistungen), der Kanton St. Gallen mit insgesamt CHF 450’000 (Beiträge aus dem Lotterie- und dem Sport-Toto-Fonds, Sachleistungen des Amtes für Militär und Zivilschutz, Defizitgarantie). Kleinere Beiträge haben auch die beiden Konfessionsteile sowie die Ortsbürgergemeinde St. Gallen zugesichert. Von privaten Stiftungen sind ebenfalls rund 1,1 Mio. CHF fest zugesichert worden.

Die Golfwettkämpfe finden auf dem Golfplatz Waldkirch statt. Der Gemeinderat erachtet es als wertvoll und ein deutliches Zeichen, einen solchen wichtigen Sport- und Integrationsanlass für Menschen mit einer geistigen Behinderung zu unterstützen. Er erkennt die Bedeutung und speziell den Wert dieses Anlasses und erachtet einen Beitrag in der Höhe von CHF 3000 als angemessen. Wir danken den Organisatoren, die diesen Menschen während vier Tagen eine Plattform geben, auf der sie die Bevölkerung mit ihrem Engagement, ihrem Leistungswillen und ihren Emotionen begeistern können.

dBauanzeige Widenhueb 468, 9205 Waldkirch20.01.2021

Das Baugesuch liegt vom 21. Januar 2021 bis 03. Februar 2021 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Fassadensanierung 
Baugrundstück: 544
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Jenni Bernadettee, Widenhueb 468, 9205 Waldkirch











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dSteuerabschluss 2020 14.01.2021

Die Abteilung Steuern hat dem Gemeinderat Waldkirch die Steuerabrechnung 2020 unterbreitet. Das Budgetziel 2020 bei der einfachen Steuer wurde knapp nicht erreicht. Die Einnahmen lagen ca. 1,2 Prozent unter den Erwartungen bei 6'671’203.83 Franken. Budgetiert waren hingegen 6'752’000.00 Franken. Die einfache Steuer ist gegenüber dem Vorjahr aber um 3 Prozent angestiegen. Die Steuerkraft der Gemeinde Waldkirch liegt neu bei 2’198.00 Franken pro Einwohner und ist damit gegenüber 2019 um 101 Franken angestiegen.[...]
Die gesamten Steuereinnahmen der Politischen Gemeinde (Steuerfuss 122 %) belaufen sich auf 11'043’482.89 Franken, was gegenüber dem Budget 2020 einen Mehrertrag von insgesamt 191’482.89 Franken ergibt. Budgetiert waren 10'852’000.00 Franken.
Insgesamt sind die Steuereinnahmen im Total leicht über dem Budget. Die Hauptgründe dafür lagen bei den Mehreinnahmen aus den Anteilen an den Gewinn- und Kapitalsteuern und den Grund- und Handänderungssteuern. Sie konnten deutlich über der erwarteten Höhe vereinnahmt werden. Damit konnte der Minderertrag bei den Grundstückgewinnsteuern kompensiert werden. Gerade die Grundstückgewinnsteuern und die Handänderungssteuern sind sehr schwierig zu budgetieren. Die untenstehende Grafik zeigt eine Übersicht über die Steuereinnahmen. Der Gemeinderat hat den Abschluss zur Kenntnis genommen und dankt dem Leiter Steuern und dem Leiter Finanzen für die pflichtbewusste Arbeit.

Beiträge aus dem Finanzausgleich
Aus dem Finanzausgleich wurden der Gemeinde Waldkirch insgesamt 4'993’700.00 Franken zugewiesen. Dieser Betrag setzt sich aus dem Ressourcenausgleich von 1'281’800.00 Franken, dem Sonderlastenausgleich Weite mit 1'875’000.00 Franken und dem Sonderlastenausgleich Schule mit 1'836’900.00 Franken zusammen. Budgetiert waren 5'008’200.00 Franken. 
 

dBauanzeige Bernhardzellerstrasse 41, 9205 Waldkirch13.01.2021

Das Baugesuch liegt vom 14. Januar 2021 bis 27. Januar 2021 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Einbau Büro und Lager, Leuchtreklame
Baugrundstück: 87
Bauherrschaft: Liftplus AG, Bernhardzellerstrasse 41, 9205 Waldkirch
Grundeigentümer: Sutter Beatrice, Bernhardzellerstrasse 39, 9205 Waldkirch











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Lee, 9304 Bernhardzell11.01.2021

Das Baugesuch liegt vom 12. Januar 2021 bis 25. Januar 2021 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Rückwand Carport (bereits erstellt)
Baugrundstück: 2353
Bauherrschaft und
Grundeigentümer:
Bänziger Sidney, Lee 2021, 9304 Bernhardzell










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch zur Einsicht auf. Diese können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung (Tel. 058 228 79 24) eingesehen werden. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dDer Gemeinde- und der Schulrat sind konstituiert07.01.2021

Der Gemeinderat hat sich im Dezember 2020 neu konstituiert. Dabei wurde der langjährige Gemeinderat und Vizepräsident Beat Strittmatter verabschiedet. Der Gemeinderat hat in seiner konstituierenden Sitzung Schulratspräsidentin und Gemeinderätin Susanne Roth als 1. Vizepräsidentin und Gemeinderat Guido Brühlmann zum 2. Vizepräsidenten bestimmt. Urban Sutter wird erwartungsgemäss das Ressort Soziales und Gesundheit übernehmen. Der Schulrat hat das langjährige Schulratsmitglied Stefan Giezendanner verabschiedet und den neuen Schulrat Christian Büsser willkommen geheissen. Die GPK wird sich im Rahmen ihrer ersten Sitzung im Januar 2021 konstituieren und ihren Präsidenten sowie die Delegationen bestimmen.[...]
Beat Strittmatter war seit Februar 2008 während rund 13 Jahren als Mitglied des Gemeinderates Waldkirch tätig. In dieser Zeit hat er in verschiedenen Arbeits- und Projektgruppen mitgewirkt und sich zum Wohle der Bevölkerung von Waldkirch und für das Gemeinwohl eingesetzt. Das Ressort Soziales und Gesundheit war sozusagen auf ihn zugeschnitten. So hat er sich für die Jugend­arbeit, die Kommission für das Alter, aber auch für die Alters­siedlung Wilen, im Stiftungsrat des Wohn- und Pflegezentrums Wiborada oder in allgemeinen sozialen Netzwerken in der Gemeinde eingebracht. Während seiner vielen Jahre im Gemeinderat hat er einiges für die Entwicklung der Gemeinde, insbesondere im sozialen Bereich, bewegt und für den Aufbau des Jugendleit­bildes, der Schulsozialarbeit und der Jugendarbeit aktiv mitgewirkt. 
Persönlich, aber auch im Namen des Gemeinderates, der Geschäftsleitung und der Mitarbeitenden danken wir Beat Strittmatter ganz herzlich für sein aktives Wirken und die Zusammenarbeit. Anlässlich der letzten Sitzung des Gemeinderates wurde Beat Strittmatter ein Präsent überreicht. Wir wünschen ihm für die Zukunft nur das Allerbeste. 
Stefan Giezendanner hat sich entschlossen, nach seiner achtjährigen Tätigkeit im Schulrat der Schule Waldkirch-Bernhardzell, nicht mehr zu kandidieren. Von 2013 bis 2020 engagierte er sich mit viel Herzblut für unsere Schule. Seine Amtszeit war von der Planung und Realisierung des Neubaus Schulhaus Breite geprägt. Als stellvertretender Leiter der Infrastrukturkommission hat er die Subkommission Provisorium tatkräftig unterstützt. Der Bezug des Neubaus war sicher eines der Highlights seiner Amtszeit. In der Personalkommission amtete er in der ersten Legislatur-periode als stellvertretender Leiter und übernahm die letzten vier Jahre das Präsidium. Mit gesundem Menschenverstand hat Stefan Giezendanner im Schulrat kritische Fragen gestellt und auf konstruktive Art und Weise seine Sichtweise eingebracht. Der Gemeinde- und der Schulrat danken Stefan ­Giezendanner ganz herzlich für sein Engagement und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.
Auch den Ende 2020 zurückgetretenen Mitgliedern der GPK, Ivo Iglowstein, Beat Bachmann und Patrick Rohner, danken wir an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich für ihre langjährige Tätigkeit und wünschen ihnen für die Zukunft nur das Allerbeste.

dBauarbeiten an der Steigstrasse abgeschlossen07.01.2021

Die Bauarbeiten an der Steigstrasse sind abgeschlossen. Nach dem Totalersatz der Fundationsschicht wurden die Randabschlüsse ersetzt, die Entwässerung wo nötig angepasst und zu guter Letzt ein neuer Asphaltbelag eingebaut. Abgerundet wird die Sanierung durch eine neue und moderne LED-Strassenbeleuchtung. Auch das Pärkli mit Sitzgelegenheit konnte realisiert werden. Dieses bietet nun die von verschiedenen Seiten der Bevölkerung gewünschte Sitzgelegenheit im Zentrum von Waldkirch.[...]
Am 24. September 2020 haben wir Sie darüber informiert, dass die Steigstrasse aufgrund der Sanierungsmassnahmen bis Mitte November 2020 gesperrt sein wird. Die Arbeiten konnten zügig vorangetrieben werden und somit blieb die Sperrung auch im erwarteten Rahmen. Die Bauarbeiten an der Steigstrasse sowie die Bauabrechnung konnten noch vor Jahresende abgeschlossen werden. Parallel zur Strassensanierung konnte nach vielseitigem Wunsch im Bereich des Friedhofs und des Kirchenzugangs eine Sitzgelegenheit mit dem Neubau eines kleinen Pärklis realisiert werden. Dieses ist ausgestattet mit zwei Sitzbänken, einem Trinkbrunnen und einem Abfallbehälter sowie einem Alleebaum (Speierling – sorbus domestica) als Schattenspender und mit einzelnen naturnahen Sträuchern. Offen ist derzeit einzig noch die Einsaat einer kleinen Magerwiese, welche wetterbedingt erst in diesem Frühjahr umgesetzt werden kann. Für die Umsetzung dieses Pärklis hat der Kirchenverwaltungsrat Waldkirch seine Unterstützung im Rahmen der Bodennutzung zugesagt, was an dieser Stelle herzlich verdankt wird.

dMobilfunkanlage Bachwis, Rekurs zurückgezogen07.01.2021

Mit dem Rückzug des Rekurses gegen die vom Gemeinderat Waldkirch erteilte Baubewilligung für die Erstellung einer ­Mobilfunkanlage am Standort Bachwis, Bernhardzell, ist die Baubewilligung rechtskräftig und die Mobilfunkanlage kann erstellt werden.[...]
Der Gemeinderat hat im November 2020 zur Kenntnis genommen, dass die Einsprecher gegen die Erstellung einer Mobilfunkanlage am Standort Bachwis, Bernhardzell, den Entscheid des Gemeinderates an das Baudepartement weitergezogen und beim Baudepartement des Kantons St. Gallen einen Rekurs eingereicht haben. Für die Bearbeitung des Rekurses durch das Baudepartement hätten die Einsprecher resp. Rekurrenten bis zum 22. Dezember 2020 eine Rekursbegründung und einen Kostenvorschuss leisten müssen, ansonsten der Rekurs abgeschrieben worden wäre. Die Rekurrenten haben sich am 22. Dezember 2020, gemäss Informationsschreiben der Rechtsabteilung des Baudepartementes an die Gemeinde Waldkirch, entschieden, den Rekurs zurückzuziehen. Somit ist der Rekurs abgeschrieben und die Baubewilligung zur Erstellung einer Mobilfunk­anlage am Standort Bachwis rechtskräftig. Wann mit dem Bau der Mobilfunkanlage gestartet wird und wann die Aufschaltung der Mobilfunkdienste erfolgen kann, ist aktuell noch offen und wird später kommuniziert.

dAlt-Gemeindammann Franz Wenk verstorben07.01.2021

«Zielstrebig und mit Geschick die Gemeinde Waldkirch entwickelt» – Alt-Gemeindammann Franz Wenk war während über 30 Jahren im Dienst der Gemeinde Waldkirch. Nun ist er im Alter von 86 Jahren verstorben.[...]
Franz Wenk hat in der Zeit von Anfang Mai 1960 bis Ende Juni 1990 als Gemeindammann die Geschicke der Politischen Gemeinde Waldkirch umsichtig geführt und massgebend mitgestaltet. Während seiner langjährigen Amtszeit hat er die Weiterentwicklung der Gemeinde in verschiedenen Hinsichten vorangetrieben und geprägt. Dies unter Berücksichtigung der vielen Herausforderungen, die eine Gemeinde mit zwei Dörfern und mehreren Weilern mit sich bringt. Die über drei Jahrzehnte dauernde Amtszeit forderte von Gemeindammann Franz Wenk sehr viel Kraft und ein grosses Engagement, wobei er sich stets für das Gemeinwohl einsetzte und sich auch in verschiedenen Berufsverbänden, im Kantonsrat und als Mitglied des Bezirksgerichts Gossau engagierte. Nebenbei amtete er jahrelang in verschiedenen Funktionen, sei es als Präsident von OKs grösserer Veranstaltungen oder in der Weiterbildung von jungen Verwaltungslernenden. Auch nach seiner Pensionierung hat sich Franz Wenk nachhaltig für die Entwicklung unserer Gemeinde interessiert und sich auch in die Diskussionen rund um verschiedene Projekte eingebracht. 
Persönlich, aber auch im Namen des Gemeinderates Waldkirch entbiete ich seiner Frau Bernadette und den Angehörigen unser aufrichtiges Beileid. Wir werden Franz Wenk als Person, aber auch für seine grossen Verdienste für unsere Gemeinde ein ehrendes Andenken bewahren.

dWaldkirch zählt 3533 Einwohner07.01.2021

Die Gemeinde Waldkirch mit den beiden Dörfern Waldkirch und Bernhardzell sowie seinen fünf Weilern zählte per Ende Dezember insgesamt 3533 Einwohnerinnen und Einwohner. Damit hat sich die Einwohnerzahl auf über 3500 Personen stabilisiert.[...]

dNutzung der Parkplätze beim OZ Bünt nur mit Bewilligung01.01.2021

Ab dem 1. Januar 2021 werden Kontrollen auf dem Parkplatz vor dem OZ Bünt durchgeführt.

Über mehrere Jahre kam es immer wieder zu Diskussionen und Reklamatio­nen, weil Personen ihre Fahrzeuge vor dem Haupteingang zum OZ Bünt parkiert hatten. Durch die parkierten Fahrzeuge wären bei einem Notfall die Zufahrt der Blaulichtorganisationen wie Polizei, Sanität und Feuerwehr nicht mehr gewährleistet respektive auch eine Evakuation des Schulhauses behindert worden. Aus diesem Grund wurden im Jahre 2014 auf der Wiese vor dem OZ Bünt neue Parkplätze geplant und erstellt. Die Parkberechtigung wurde aufgrund einer Einigung mit mehreren Einsprechern beschränkt. Parkieren ist nur mit einer Parkkarte erlaubt. Seit der Fertigstellung der Parkplätze im Jahr 2015 kommt es nun regelmässig zu Reklamationen, weil einzelne Personen ihr Fahrzeug ohne entsprechende Parkbewilligung und trotz unmissverständlicher Signalisation auf dem Parkplatz abstellen. Aufgrund der geschilderten Gesamtumstände bleibt uns nur noch der Weg der Kontrolle der Einhaltung der Nutzung des Parkplatzes und die konsequente Ahndung bei Missachtung der angebrachten und erlassenen Signalisation.
Vorgehen ab 1. Januar 2021.
Ab dem 1. Januar 2021 werden Kontrollen auf dem Parkplatz vor dem OZ Bünt durchgeführt. Personen, die ihr Fahrzeug ohne Parkbewilligung auf dem Parkplatz abgestellt haben, werden bei der Kantonspolizei St. Gallen, Polizeistation Gossau, zur Anzeige gebracht. Die Kantonspolizei wird die Anzeige an das Kreisgericht St. Gallen zur weiteren Beurteilung und Verfügung einer Busse weiterleiten. Wir möchten alle Nutzer der Schul- und Sportanlagen beim OZ Bünt vorzeitig über das Vorgehen ab dem 1. Januar 2021 informieren und nochmal auf das erlassene Parkverbot aufmerksam machen. Eine Anzeige an das Kreisgericht St. Gallen wird für den Fahrzeughalter eine Busse und Verfahrenskosten nach sich ziehen. Die Vereinspräsidentinnen und -präsidenten und die Schulverantwortlichen wurden über das erwähnte Vorgehen bereits schriftlich informiert. Besten Dank für die Unterstützung und das Verständnis. 
[...]

dBauanzeige St. Gallerstrasse 34, 9304 Bernhardzell24.12.2020

Das Baugesuch liegt vom 28. Dezember 2020 bis 11. Januar 2021 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Ausbau Dachgeschoss mit Einbau Dachgaube und Dachfenster, Anpassung Farbgebung
Baugrundstück: 1808
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Oberholzer Domenica, St. Gallerstrasse 34, 9304 Bernhardzell
Oberholzer Roland, St. Gallerstrasse 34, 9304 Bernhardzell










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Sonnmatt 1590, 9205 Waldkirch24.12.2020

Das Baugesuch liegt vom 28. Dezember 2020 bis 11. Januar 2021 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Umbau Wohnhaus mit Fassaden- und Dachsanierung, Einbau Schleppgauben, Sitzplatzüberdachung
Baugrundstück: 2278
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Keller Andreas, Sonnmatt 1590, 9205 Waldkirch
Keller Eveline, Sonnmatt 1590, 9205 Waldkirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dNeuer landwirtschaftlicher Fachschätzer ab 1. Januar 2021 17.12.2020

In Waldkirch wird ab 1. Januar 2021 Stefan Künzle, Meisterlandwirt aus Gossau, als landwirtschaftlicher Fachschätzer tätig sein.[...]
Aufgrund des Übertritts von Kurt Sätteli in den wohlverdienten Ruhestand wurde die Stelle des landwirtschaftlichen Fachschätzers durch die Gebäudeversicherung des Kantons St. Gallen neu besetzt. In Waldkirch wird ab 1. Januar 2021 Stefan Künzle, Meisterlandwirt aus Gossau, als landwirtschaftlicher Fachschätzer tätig sein. Dem bisherigen Fachschätzer Kurt ­Sätteli danken wir ganz herzlich für den Einsatz in den vergangenen Jahren für die Gebäudeversicherung und die Gemeinde Waldkirch. Wir wünschen ihm alles Gute im neuen Lebens­abschnitt. Den neuen Schätzer Stefan Künzle heissen wir ganz herzlich willkommen und wünschen ihm viel Freude und Erfolg bei seiner neuen Aufgabe. 

dPrüfung des regionalen Zivilstandsamtes Gossau17.12.2020

Das Amt für Gemeinden und Bürgerrecht hält im Inspektionsbericht fest, dass die Register und Verzeichnisse sowie die Belege sauber und weisungskonform geführt werden.[...]
Die kantonalen Aufsichtsorgane kontrollieren periodisch die kommunalen Amtsstellen, die Aufgaben erfüllen, die vom Bund oder vom Kanton zugewiesen werden. Die kantonale Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen hat das regionale Zivilstandsamt Gossau, dem auch die Gemeinde Waldkirch angeschlossen ist, geprüft. Das Amt für Gemeinden und Bürgerrecht hält im Inspektionsbericht fest, dass die Register und Verzeichnisse sowie die Belege sauber und weisungskonform geführt werden. Das regionale Zivilstandsamt Gossau wird sehr gewissenhaft, verantwortungsbewusst und mit guten Fachkenntnissen geführt. Der Gemeinderat Waldkirch nimmt vom Inspektionsbericht erfreut Kenntnis und dankt der Leiterin des regionalen Zivilstandsamtes Gossau sowie den beteiligten Mitarbeitenden für die gute, pflichtbewusste und kompetente Arbeit.

dNeukonstituierung der Behörden, Kommissionen, ­Delegationen und Funktionäre17.12.2020

Der neu zusammengesetzte Gemeinderat hat an seiner letzten Sitzung die Konstituierung vorgenommen und die Organisation und Zuständigkeiten des Rates, der Kommissio­nen, der Delegationen und der Funktionäre festgelegt.[...]
Die Aufgaben der Behörden und seiner Mitglieder sind im Geschäftsreglement und in einem Funktionendiagramm festgelegt. Der neue Gemeinderat Urban Sutter wird das Ressort Soziales und Gesundheit des scheidenden Gemeinderates Beat Strittmatter übernehmen. Die anderen Ressorts haben keine Änderung erfahren. In einzelnen Kommissionen kam es ebenfalls zu Rücktritten und Veränderungen. Wir danken den zurückgetretenen Mitgliedern für die Unterstützung in der Kommissionsarbeit und wünschen ihnen für die Zukunft nur das Allerbeste. Den neu gewählten Mitgliedern der verschiedenen Kommissionen danken wir für die Bereitschaft und die Unterstützung und freuen uns auf die Zusammenarbeit. Die neuen Zuständigkeiten sind in einer Konstituierungsliste abgebildet, die ab sofort auf unserer Website abgerufen werden kann.

dProjekt Sportplatz Breiten, aktueller Stand und Ausblick17.12.2020

Am 30. Juli 2020 konnten wir darüber informieren, dass die öffentliche Auflage des Baugesuchs für den Sportplatz Breiten (inkl. Garderobengebäude) unbenutzt abgelaufen ist.[...]
Aufgrund des positiven Ausgangs des Auflageverfahrens wurden die Projektunterlagen den kantonalen Stellen zur Zustimmung eingereicht. Nach der positiven Rückmeldung und Zustimmung durch die kantonalen Stellen konnte die kommunale Baubewilligungsbehörde im August 2020 die Baubewilligung erteilen. Da der Sportplatz bekannterweise in der Nähe einer Hochspannungsleitung erstellt wird, musste die rechtskräftige Baubewilligung dem Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI) eingereicht und eine zusätzliche Bewilligung für die Gebäudeannäherung nach Art. 38 LeV musste beantragt werden. Das ESTI hat der Gemeinde Waldkirch die Bewilligung im Oktober 2020 erteilt, wonach seit diesem Zeitpunkt sämtliche Bewilligungen für den Bau und Betrieb des Sportplatzes inkl. Garderobengebäude Breiten vorliegen. Für die Realisierung des Sportplatzes sind Landabtretungen mit der Firma Dach Müggler AG notwendig. Für das Bauprojekt der Dach Müggler AG liegt leider derzeit noch keine Baubewilligung vor. Das Projekt musste überarbeitet und auf die neuen Begebenheiten ausgerichtet werden. Die Baueingabe wird in den nächsten Wochen erfolgen. Auch die Planung der Parkplatznutzung im Bereich der «Holzimprägnierwerk Waldkirch AG» konnte angepasst werden. So kommen die Parkplätze neu entlang der neuen Zufahrtsstrasse zu liegen und können mit dieser Lösungsvariante um einiges optimaler belegt werden. Im Projekt «Sportplatz» konnten die nächsten Schritte eingeleitet werden. Die Baukommission hat die Ausschreibung der Tiefbau- und Sportanlagenarbeiten vorgenommen und konnte die Ausschreibungsunterlagen verabschieden. Die Ausschreibung erfolgte Ende September 2020 im offenen Vergabeverfahren. Der Zuschlag sollte noch im Dezember dieses Jahrs eröffnet werden können. Über diese Arbeitsvergabe werden wir sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder informieren. Zur Vorbereitung der nächsten Schritte hat eine Delegation der Baukommission Ende November 2020 verschiedene Kunstrasenplätze in der Ostschweiz und Raum Zürich besichtigt. Die gewonnenen Erkenntnisse (Spieleigenschaften, Lebensdauer, Unterhalt, Belegung) werden in die Ausschreibungsunterlagen für den Kunstrasen, die Bewässerung und die Beleuchtung einfliessen. Diese Ausschreibungsunterlagen sind aktuell in der Erarbeitung.
 

dBauanzeige Laubbach 348, 9205 Waldkirch14.12.2020

Das Baugesuch liegt vom 15. Dezember 2020 bis 28. Dezember 2020 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Umnutzung landwirtschaftlich in nichtlandwirtschaftlich (Gebäude Nr. 348, 349, 350, 1144)
Baugrundstück: 426
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Erbengemeinschaft Allenspach Josef, Laubbach 348, 9205 Waldkirch










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Höfli, 9213 Hauptwil10.12.2020

Das Baugesuch liegt vom 11. Dezember 2020 bis 28. Dezember 2020 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Umbau Anbindestall zu Laufstall / Umstellung Milchwirtschaft auf Mutterkuhhaltung
Baugrundstück: 442
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Schmid Bettina, Höfli 360, 9213 Hauptwil










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

d​Unterstützung der Olma Messen St. Gallen10.12.2020

Der Gemeinderat Waldkirch hat beschlossen, einen Solidaritätsbeitrag zu leisten und fünf Genossenschaftsanteile je 1000 Franken zu zeichnen.[...]
Die Messe- und Kongressplätze der Schweiz, darunter auch die Olma Messen St. Gallen, werden durch die aktuelle Corona-Krise finanziell stark betroffen. Die Genossenschaft Olma Messen St. Gallen rechnet im Jahr 2020 mit einer Umsatzeinbusse von 80 Prozent, was einem voraussichtlichen Jahresverlust von 13,3 Mio. Franken entspricht. Der Kantonsrat St. Gallen hat beschlossen, die Genossenschaft Olma Messen St. Gallen mit einem Darlehen von 8,4 Mio. Franken sowie einer Erhöhung des Eigenkapitals um 0,4 Mio. Franken finanziell zu unterstützen. Die Stadt St. Gallen unterstützt die Genossenschaft Olma Messen St. Gallen ebenfalls mit einem Darlehen von 8,4 Mio. Franken sowie einer Erhöhung des Eigenkapitals um 1,3 Mio. Franken, schliesslich erbringen die Olma Messen selber weitere Einsparungen von 2 Mio. Franken über einen Zeitraum von sechs Jahren. Dabei handelt es sich um laufende Kosten, die im ursprünglichen Finanzplan bis 2026 vorgesehen waren. Alle anderen St. Galler Messeveranstalter (Rhema, Wiga, Siga usw.) erhalten keine finanziellen Hilfeleistungen des Kantons. Der Kantonsrat begründet dies damit, dass die Genossenschaft Olma Messen St. Gallen mit ihren verschiedenen Messen die grösste nationale Ausstrahlung hat. Wann der Messe- und Veranstaltungsbetrieb im ursprünglichen Ausmass wieder aufgenommen werden kann, ist unsicher. Die Rentabilität der Genossenschaft Olma Messen St. Gallen hängt massgeblich von den grossen Messen (Olma, Offa, Tier & Technik, Immomesse, Oba) ab und darüber hinaus von den über 100 anderen, privaten Veranstaltungen respektive Kongressen. Erschwerend kommt hinzu, dass die vorhandenen Reserven im derzeitigen Hallenneubau gebunden sind. Die Messen der Genossenschaft Olma Messen St. Gallen haben nicht nur für unsere Region eine grosse Bedeutung, sondern für die ganze Schweiz. Tourismus, Hotellerie, Gastwirtschaft und Gewerbe profitieren davon. Kommt dazu, dass viele Arbeitsplätze mit den Olma Messen St. Gallen verbunden sind – darunter auch solche von Waldkircher Bürgerinnen und Bürgern. Der Gemeinderat Waldkirch ist überzeugt, dass die gesellschaftliche Bedeutung der Olma Messen sehr gross ist. Wie viele umliegende Gemeinden hat auch der Gemeinderat Waldkirch beschlossen, einen Solidaritätsbeitrag zu leisten und fünf Genossenschaftsanteile je 1000 Franken zu zeichnen. Die Übernahme der Anteilscheine ist steuerneutral und im Finanzvermögen der Gemeinde Waldkirch ausgewiesen. 

d​Briefkasten Engi, Bernhardzell10.12.2020

Aufgrund der diversen Rückmeldungen bezüglich der Aufhebung des Postbriefkastens Engi, wird der Briefkasten bestehen gelassen.[...]
Im Mitteilungsblatt vom 13. November haben wir einen Aufruf bezüglich des Postbriefkastens beim Weiler Engi veröffentlicht. Aufgrund der diversen Rückmeldungen haben wir entschieden, den Postbriefkasten im Bereich Engi bestehen zu lassen. Allerdings werden wir versuchen, einen neuen Standort mit einer besseren Sicht bei der Einfahrt aus dem Rötisbergweg in die Kantonsstrasse zu finden. Wir bedanken uns für die Rückmeldungen und die Mitwirkung und hoffen, dass die Nutzung des Briefkastens bestehen bleibt oder eher zunimmt, damit der Standort auch in Zukunft erhalten werden kann.

dBauanzeige Neubrunnstrasse 2a, 9205 Waldkirch08.12.2020

Das Baugesuch liegt vom 09. Dezember 2020 bis 22. Dezember 2020 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Um- und Ausbau Werkhalle in Büroräumlichkeiten, Werkstatt, Lagerraum, Erdsondenbohrungen, Einbau Sole-Wasser-Wärmepumpe
Baugrundstück: 2229
Bauherrschaft: Th. Inauen AG, Neubrunnstrasse 1, 9205 Waldkirch
Grundeigentümer: Stugor AG, Heldstrasse 9, 9205 Waldkirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Neubrunnstrasse 2, 9205 Waldkirch08.12.2020

Das Baugesuch liegt vom 09. Dezember 2020 bis 22. Dezember 2020 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Einbau Wohnung in Gewerbeliegenschaft
Baugrundstück: 2229
Bauherrschaft und
Grundeigentümer:
Stugor AG, Heldstrasse 9, 9205 Waldkirch










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Lee 1551, 9304 Bernhardzell07.12.2020

Das Baugesuch liegt vom 08. Dezember 2020 bis 21. Dezember 2020 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Umnutzung Gewerberaum in Tanzlokal und Bar, Anbau Fluchttreppe
Baugrundstück: 1824
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Stamo Immo AG, Höhenstrasse 20, 9300 Wittenbach










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dTierkörpersammelstelle Werkhof erfüllt die Vorgaben03.12.2020

Am 1. Juli 2020 wurde die Tierkörpersammelstelle im Werkhof Buechwisen vom Veterinäramt SG im Beisein des Leiters Werkhof und des Verantwortlichen für die Entsorgung besichtigt und kontrolliert.  Der Gemeinderat nimmt vom positiven Kontrollergebnis erfreut Kenntnis.[...]
Die Gemeinde Waldkirch ist im Kanton St. Gallen die einzige Gemeinde, welche eine eigene, kommunale Tierkörpersammelstelle betreibt sowie einen eigenen Sammeldienst für die Landwirtschaft anbietet. Alle anderen Tierkörpersammelstellen sind Regionale Sammelstellen und ein Sammeldienst besteht nur für Tiere grösser 200 kg (Tiermehlfabrik). Unsere Tierkadaver werden beim Werkhof oder auf der Sammeltour durch die Mitarbeitenden des Werkhofes eingesammelt und nach Bischofszell in die regionale Tierkörpersammelstelle verbracht. Aufgrund unserer vielen Landwirtschaftsbetriebe wurde diese Dienstleistung über die letzten Jahre hinweg aufrechterhalten. 

Am 1. Juli 2020 wurde die Tierkörpersammelstelle im Werkhof Buechwisen vom Veterinäramt SG im Beisein des Leiters Werkhof und des Verantwortlichen für die Entsorgung besichtigt und kontrolliert. Kontrolliert wurden die Räumlichkeiten, die Prozessabläufe (inkl. Teilbereiche der Tierkörpersammlung), die Reinigung und die Einhaltung des Personenschutzes. Das Kontrollergebnis war gut bis sehr gut. Die Anregungen, welche bei der Kontrolle eingebracht wurden, konnten aufgenommen und umgesetzt werden. Hauptgrund für die Kontrolle und die Änderungen ist die aktuelle Tierseuchenlage, insbesondere die drohende Gefahr der Afrikanischen Schweinepest. Gerade in einer Tierkörpersammelstelle sind bei erhöhter Seuchengefahr verschärfte Hygienemassnahmen nötig, um das Risiko einer Erregerausbreitung zu minimieren. Aufgrund der neuen Vorgaben ist ein Betriebskonzept für den Betrieb der Tierkörpersammelstelle (betrifft in Teilpunkten auch unseren Tierkörpersammeldienst) erstellt worden. Darin werden die Anforderungen an die Sammelstelle, den Betrieb, den Personenschutz sowie an die vorgeschriebene Daten­erfassung und Dokumentation festgelegt. Der Gemeinderat nimmt vom positiven Kontrollergebnis erfreut Kenntnis und dankt den verantwortlichen Mitarbeitenden für die pflichtbewusste Arbeit.

dWanderschafherden in Waldkirch03.12.2020

Die Wanderschafherden werden wieder über die Wintermonate durch Waldkirch ziehen.[...]
Das Treiben von Wanderschafherden in der vegetationslosen Zeit von November bis März ist eine alte Tradition und wird auch im Kanton St. Gallen seit Jahrzehnten unterstützt. Wenn Wanderherden über das Gebiet mehrerer Gemeinden getrieben werden, braucht es eine Bewilligung des Kantonstierarztes. Zu Beginn der Wanderung erfolgt eine tierärztliche Kontrolle der Herden, um sicherzustellen, dass die Tiere gesund und gehfähig sind. Sichtbar trächtige Tiere dürfen nicht mitgeführt werden. Es ist Sache der Hirten, bei den Boden- und Waldbesitzern die Erlaubnis für das Beweiden einzuholen. Im Laufe des Winters werden sämtliche Herden auch durch den Veterinärdienst kontrolliert. Damit es möglichst zu keinen Überschneidungen der Wandergebiete und übermässigen Beanspruchungen von Feldern und Wäldern kommt, hat der kantonale Veterinärdienst die Gebietsaufteilung mit den zuständigen Hirten abgesprochen.

Parallel dazu hat die Gemeinde Waldkirch über das Mitteilungsblatt Landbesitzer aufgefordert, uns mitzuteilen, wenn sie ihre Grundstücke nicht freigeben wollen. Wir haben die Rückmeldungen gesammelt und eine entsprechende Karte erstellt. Diese wurde der kantonalen Bewilligungsstelle vor der Erteilung der Bewilligung zugestellt. In der Region Bodensee-St. Gallen, zu welcher auch unsere Gemeinde zählt, wird Mario ­Heller, Thal, mit seinen Schafen unterwegs sein. Sollte es trotz aller Vorkehrungen zu Problemen mit den Schafherden kommen, bitten wir Sie, sich bei der Gemeinde Waldkirch zu melden. Besten Dank für die Unterstützung.

dAktueller Stand Ortsplanungsrevision26.11.2020

Die letzten Einspracheverhandlungen konnten Anfang November durchgeführt und abgeschlossen werden.[...]
Der Gemeinderat hat am 18. September 2020 letztmals darüber informiert, dass die Arbeiten rund um die Ortsplanungsrevision aufgrund der Rahmenbedingungen rund um das Covid-19 Verzögerungen erfahren haben. Es war die Absicht, die letzten Gespräche abzuschliessen. Doch weit gefehlt, die zweite Welle liess nicht lange auf sich warten und verzögerte die Abschlussarbeiten weiter. Nun konnten die letzten Einspracheverhandlungen Anfang November durchgeführt und abgeschlossen werden. Als Nächstes wird der Gemeinderat nun an seiner Dezembersitzung die Festsetzung nach Art. 157 PBG durch­führen und über die Einsprachen entscheiden. Im Nachgang dazu werden die Einspracheentscheide eröffnet und das fakultative Referendumsverfahren eingeleitet. Dieses soll im Januar 2021 durchgeführt werden. Im Rahmen des fakultativen Referendumsverfahrens werden der Zonenplan und das Baureglement während 40 Tagen aufgelegt. Wird das Referendum nicht ergriffen, wird der Gemeinderat im Nachgang dazu beim Amt für Raum­planung und Geoinformation (AREG) des Kantons St. Gallen das Genehmigungsgesuch einreichen. Wir werden Sie, geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger, über die Durchführung des fakultativen Referendumsverfahrens Anfang 2021 über das Mitteilungsblatt wieder in Kenntnis setzen. 

dBauanzeige Gonzhus, 9304 Bernhardzell26.11.2020

Das Baugesuch liegt vom 27. November 2020 bis 10. Dezember 2020 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Umgebungsgestaltung (Neuorganisation Verkehrsflächen / Aussengestaltung)
Baugrundstück: 900
Bauherrschaft: Lehmann Früchte, Gonzhus, 9304 Bernhardzell
Grundeigentümer: Lehmann Rico, Oberhueb 902, 9304 Bernhardzell










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dStandort Postbriefkasten Engi Bernhardzell12.11.2020

Da sich die Nutzung des Postbriefkastens Engi Bernhardzell auf einem sehr tiefen Niveau eingestellt hat, beabsichtigt die Schweizerische Post den Briefkastenstandort per Ende Jahr ersatzlos aufzuheben.[...]
Im Zusammenhang mit der Überprüfung der Einlenkersituation im Bereich Postautohaltestelle Engi, Bernhardzell, wurde bei der Schweizerischen Post die Verschiebung des Postbriefkastens zur Verbesserung der Sichtzonen zur Einfahrt in die Kantonsstrasse anbegehrt. Daraufhin wurde die Gemeinde informiert, dass sich die Nutzung dieses Postbriefkastens auf einem sehr tiefen Niveau eingestellt hat. Aus diesem Grund beabsichtigt die Schweizerische Post den Briefkastenstandort per Ende Jahr ersatzlos aufzuheben. 
Sollte seitens der Bevölkerung ein überwiegendes Interesse an der Weiterführung dieses Postbriefkastens am heutigen Standort bestehen, bitten wir um Rückmeldung an Frau Janina Hofer (janina.hofer@waldkirch.ch) bis zum 4. Dezember 2020. Besteht dieses Interesse nicht mehr, wird der Standort per Ende 2020 definitiv aufgehoben. Besten Dank für Ihre Mitwirkung.

dBauanzeige Neubrunn, 9304 Bernhardzell12.11.2020

Das Baugesuch liegt vom 13. November 2020 bis 26. November 2020 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Ortseigangstafel Bernhardzell
Baugrundstück: 1936
Bauherrschaft: Politische Gemeinde Waldkirch, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch
Grundeigentümer: Keller Ursula, Neubrunn 1482, 9304 Bernhardzell










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dCoronasituation-Massnahmen der Gemeinde05.11.2020

Aufgrund der verschärften Situation im Zusammenhang mit dem Corona-Virus, wurde auch in unserer Gemeinde verschiedene Massnahmen ergriffen und Schutzkonzepte erlassen.[...]
Die Situation im Zusammenhang mit dem Corona-Virus hat sich in den vergangenen Tagen nochmals deutlich verschärft. Um die Verbreitung des Virus einzudämmen, wurden auch in unserer Gemeinde verschiedene Massnahmen ergriffen und Schutzkonzepte erlassen. Das Wichtigste in der aktuellen Lage ist, sich strikt an die Regeln und Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit und der Regierung des Kantons St. Gallen sowie der Gemeinde zu halten. Um Menschenansammlungen im Inneren des Gemeindehauses zu vermeiden, wurden entsprechende Massnahmen erlassen. Wartende Personen bitten wir, sich an die Abstandsvorschriften zu halten. Es kann aufgrund der Einschränkungen auch zu etwas längeren Wartezeiten kommen, wofür wir um Verständnis bitten. Im Gemeindehaus gilt für alle Personen jederzeit die Maskenpflicht. Wir bitten Sie um Verständnis. Vergessen Sie zudem nicht, beim Betreten des Gemeindehauses Ihre Hände zu desinfizieren. Ein Desinfektionsspender steht für Sie im Eingangsbereich bereit.

Gemeindeverwaltung bleibt offen
Wir haben uns zum Ziel gesetzt, unsere Dienstleistungen für Sie, so lange und so gut als möglich, im normalen Umfang aufrechtzuerhalten. Bitte unterstützen Sie uns bei unseren Bemühungen, indem Sie wenn immer möglich folgende Punkte beachten:
  • telefonieren statt vorbeikommen 
  • E-Mail senden statt vorbeikommen
  • Terminvereinbarungen idealerweise auf Voranmeldung 
Die Kontaktdaten zu unseren Mitarbeitenden finden Sie auf der Website www.waldkirch.ch.

Bleiben Sie auf dem Laufenden
Kanton und Bund informieren Sie regelmässig und zeitnah über die sich laufend ändernde Lage bezüglich Corona-Virus. Auf den Webseiten des Kantons (www.sg.ch/coronavirus) und des Bundesamtes für Gesundheit (www.bag-coronavirus.ch) finden Sie laufend die aktuellsten Informationen. Ebenfalls können Sie sich über die Hotline des Bundesamtes für Gesundheit unter Telefon 058 463 00 00 (täglich, 24h) informieren. 

Für das Einhalten der Vorgaben und Ihr Verständnis für besondere Massnahmen danken wir Ihnen und wünschen Ihnen allen beste Gesundheit.
 

dCovid-Verhaltensregeln auf der Verwaltung 29.10.2020

Es gilt Maskenpflicht innerhalb unserer Gemeindeverwaltung.[...]
Seit Montag, 19. Oktober 2020, gilt in öffentlich zugänglichen Gebäuden eine generelle Maskenpflicht, so auch innerhalb unserer Gemeindeverwaltung.
Deshalb bitten wir Sie ausdrücklich, bei Schalterbesuchen Ihre eigene Maske mitzubringen und zu tragen. Bei der Eingangs­türe steht Desinfektionsmittel bereit. Bitte desinfizieren Sie Ihre Hände vor dem Eintreten sowie beim Verlassen des Gemeindehauses. Zum Schutz unserer Kundinnen und Kunden, aber natürlich auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung empfehlen wir Ihnen, den elektronischen Publikumsverkehr dem Gang zum Gemeindehaus generell vorzuziehen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen allen gute Gesundheit!

d10-Jahr-Dienstjubiläum von Oliver Müller29.10.2020

Wir gratulieren Oliver Müller zu seinem 10-jährigen Dienstjubiläum.[...]
Am 1. November 2010 hat Oliver Müller seine Funktion als Leiter der Abteilung Soziales bei der Gemeinde Waldkirch aufgenommen. In dieser Funktion hat Oliver ­Müller die letzten zehn Jahre diese Abteilung zielstrebig und kompetent geführt und hilft den in Not geratenen Mitmenschen stets hilfsbereit und kompetent weiter. Mit sehr viel Engagement, Einsatzwillen und Herzblut setzt er sich für seine Aufgaben ein und stellt die Bedürfnisse der in Not geratenen Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde stets in den Vordergrund. Wir gratulieren Oliver Müller ganz herzlich zum 10-Jahr-Jubiläum und danken ihm für die wertvolle Arbeit und den geschätzten Einsatz zugunsten unserer Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir ihm weiterhin viel Erfolg und Befriedigung bei seiner Arbeit sowie beste Gesundheit. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit ihm.

dBaubewilligung für Mobilfunkanlage Bachwis, Bernhardzell, erteilt29.10.2020

Der Gemeinderat hat die Baubewilligung für die Errichtung und den Betrieb einer Mobilfunkanlage auf dem Grundstück Nr. 858, Bachwis, in Bernhardzell erteilt und die Einsprachen gegen das Baugesuch abgewiesen. Sämtliche öffentlich-rechtlichen Vorschriften zur Erteilung der Bewilligung sind vollumfänglich eingehalten, weshalb die Baubewilligung erteilt wurde. Den Einsprecherinnen und Einsprechern sind im Rahmen des Rechtsmittelverfahrens die Einspracheentscheide zugestellt worden. Sie haben nun die Möglichkeit, dagegen einen Rekurs beim Baudepartement einzureichen. Der Gemeinderat hat diese Woche die Inputs, welche durch Mitglieder des Gremiums Bachwis per E-Mail, telefonisch oder persönlich den Mitgliedern des Gemeinderates mitgeteilt wurden, aufgenommen, besprochen und in das weitere Vorgehen sowie die Kommunikation an die Bevölkerung einfliessen lassen. [...]
Kommunikation und öffentliche Auflage
Im Vorfeld, rund zwei Wochen vor der Bekanntmachung der öffentlichen Auflage, wurde von Seiten der Gemeinde öffentlich kommuniziert, dass der Gemeinderat Hand bietet für ­einen ­Mobilfunkstandort auf dem gemeindeeigenen Grundstück Bachwis. Dies, um die Mobilfunkversorgung in Bernhardzell, wie von verschiedenen Bürgerinnen und Bürgern, aber auch von der IG Bernhardzell über Jahre hinweg gefordert, zu verbessern. Die am nächsten zur Mobilfunkanlage angrenzenden Anwohnerinnen und Anwohner wurden vor der öffentlichen Kommunikation mit einem persönlichen Schreiben bedient, in welchem das Projekt angekündigt wurde. In der Folge wurde, auf Wunsch einiger direktbetroffener Anwohner, eine Besprechung vor Ort mit dem Projektleiter der Swisscom und dem Gemeindepräsidenten durchgeführt. An der Besprechung nahm auch ein Grossteil der Initianten des Gremiums Bachwis teil. In derselben Woche wurde im Mitteilungsblatt die breite Öffentlichkeit darüber informiert, dass dieser Standort für eine Mobilfunkanlage der Betreiberin Swisscom zur Verfügung gestellt wird. Im Nachgang dazu sind zwei Wochen vergangen, bevor wiederum im Mitteilungsblatt über die öffentliche Auflage des Baugesuchs informiert wurde. Eine Kommunikation, welche Services durch die Swisscom aufgeschaltet werden (3G, 4G oder 5G), erfolgte nicht, da die Mobilfunkbetreiberin dazu nicht verpflichtet ist, dies bereits festzulegen. Es werden im Rahmen des Baugesuches lediglich die Frequenzen eingegeben und beantragt. Welche Services (3G, 4G oder 5G) auf der Mobilfunk­antenne auf­geschaltet werden, obliegt der Mobilfunkbetreiberin im Rahmen der Bedarfserhebung und ist nicht Gegenstand des Baubewilligungsverfahrens.

Baubewilligung und Entscheid über Einsprachen
Während der öffentlichen Auflage des Baugesuches der Swisscom sind vier Einsprachen eingegangen (eine Einzeleinsprache und drei Sammeleinsprachen). Diese wurden, wie üblich, der Baugesuchstellerin Swisscom zur Stellungnahme zugestellt. Die Stellungnahme mit den Antworten auf die durch die Einsprecher eingereichten Fragen wurden den Einsprechern wiederum zugestellt. Auf eine mündliche Einspracheverhandlung wurde verzichtet, da zwischen den Einsprechern und der Bauherrschaft, aufgrund des fehlenden Verhandlungsspielraumes, keine Einigung in Aussicht stand. Am 21. Oktober 2020 hat der Gemeinderat das Baugesuch beurteilt und, da dies vollumfänglich den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprach, bewilligt. Das Standortdatenblatt wurde zudem vom Amt für Umwelt des Kantons St.Gallen geprüft und von der kantonalen Fachstelle für korrekt befunden und schriftlich bestätigt. Der Einsprache­entscheid wurde den Einsprecherinnen und Einsprechern diese Woche schriftlich eröffnet. Diese können den Entscheid des Gemeinderates innerhalb der zur Verfügung stehenden Frist an die nächste Rekursinstanz weiterziehen. Der Gemeinderat möchte an dieser Stelle explizit erwähnen, dass er im Rahmen des Einspracheverfahrens die Faktenlage zu prüfen hat und keine Annahmen oder Vermutungen beiziehen darf.

Inserat und Flyer Gremium Bachwis – Gegendarstellung
Der Gemeinderat möchte zudem auf die im Inserat und Flugblatt des Gremiums Bachwis aufgeworfenen Aussagen, welche zur Verunsicherung der Bevölkerung von Bernhardzell geführt haben, Antworten geben:
 
  • Standort, Frequenzbereiche und Services
Der Standort Bachwis ist keine Fehlplatzierung, sondern ein Standort, bei welchem die Mobilfunkbetreiberin Swisscom im Vorfeld geprüft hat, ob dieser sich zur Verbesserung der Mobil­funkversorgung von Bernhardzell eignet. Es liegt in der Be­urteilung der Mobilfunkanbieterin, ob ein Standort zur Verbesserung der Mobilfunkabdeckung genügt oder nicht. Im Falle des Standortes Bachwis hat die Swisscom dies beurteilt und entsprechend ein Baugesuch eingereicht. Der Standort ist insofern ideal, als dass er sich in der Bauzone befindet und entsprechend die Abdeckung derselben Gebiete in der Bauzone sicherstellt. Eine Mobilfunkbetreiberin hat für eine Baueingabe die Frequenzbereiche anzugeben, ohne bereits mitzuteilen, welche Services (3G, 4G und 5G) darauf aufgeschaltet werden. Es obliegt der Swisscom als Mobilfunkbetreiberin zu beurteilen, ob auf dem geplanten Standort Bachwis der Service 3G, 4G oder 5G Sinn macht und zum Einsatz kommt. Tatsache ist, dass mit der Baubewilligung die Frequenzbereiche 700–900 MHz, 1400–2600 MHz und 3600 MHz freigegeben werden, auf welchen sie die Services 3G, 4G oder 5G beliebig aufschalten können. Ob aktuell die Aufschaltung von 5G sinnvoll ist, liegt in der Beurteilung der Swisscom und hängt letztendlich auch von der Frage der Sinnhaftigkeit und Nutzung ab. Auch in diesem Zusammenhang wird dem Gemeindepräsidenten unterstellt, konkret die Aufschaltung von 5G verneint zu haben, was so nicht der Wahrheit entspricht und aus dem Zusammenhang der Diskussionen um Frequenzbereiche und Services gerissen wurde. Um solche technischen Fragen zu klären, wurde der Projekt­leiter der Swisscom zum Gespräch mit den Anwohnern zugezogen. Zudem ist es eine Behauptung und nicht wissenschaftlich belegt, dass 5G stark gesundheitsschädigend sein soll. 
Die Swisscom muss der Baubewilligungsbehörde nach der Inbetriebnahme der Mobilfunkanlage entsprechende NIS-Abnahmemessungen einreichen. Die Sendeleistung am Standort Bachwis wird im Rahmen dieser Messungen überprüft, bestätigt und muss eingehalten werden. Diese muss auch nicht aufgrund einer Fehlplatzierung speziell erhöht werden, wie dies das Gremium Bachwis in ihrem Flyer ausführt.
 
  • Angebliche Befangenheit des Gemeinderates
Der Gemeinderat hat im Auftrag der Bevölkerung die gemeinsam erarbeiteten Leitbildziele an die Hand zu nehmen und entsprechend der kommunizierten Legislaturziele zu handeln. Er handelte im vorliegenden Fall nicht aus irgendeiner Not, einen Standort zu finden, wie das Gremium Bachwis in einem Flyer unterstellt. Im Leitbild und den davon abgeleiteten Legislaturzielen des Gemeinderates wurde mehrfach kommuniziert, dass die Verbesserung des Mobilfunkes in unserer Gemeinde an die Hand zu nehmen ist. Daraus ergibt sich, dass der Ausbau des Mobilfunkes genauso umgesetzt wird wie der Ausbau des Glasfasernetzes im Festnetzbereich. Dieses Ziel hat der Gemeinde­rat als Gesamtgremium damit verfolgt und umgesetzt. Dass er entschieden hat, mit der zur Verfügungstellung des Grundstückes Bachwis der Verbesserung des Mobilfunkempfanges Vorschub zu leisten, liegt in der Kompetenz des Rates. Als Baubewilligungsbehörde hat der Gemeinderat das Baugesuch der Gesuchstellerin Swisscom zu behandeln und die entsprechende Baubewilligung, nach der Prüfung durch verschiedene Amtsstellen, zu bewilligen, wenn alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten sind. Nach der Praxis des Verwaltungsgerichts müssen Mitglieder der Exekutive einer Gemeinde (Gemeinderat) nicht in den Ausstand treten, wenn über ein Baugesuch zu entscheiden ist, das die Überbauung eines gemeindeeigenen Grundstücks betrifft. In einer Vereinbarung (Mietvertrag) zwischen der Swisscom und der Gemeinde entschädigt die Swisscom die Gemeinde für die zur Verfügungstellung des Grundstückes mit Fr. 7500.00 jährlich, was nicht aussergewöhnlich ist. 
 
  • Mobilfunkabdeckung, Notrufversorgung und ­Kommunikation aus Rettungsfahrzeugen
Der geplante Mobilfunkstandort verbessert die Mobilfunkversorgung im Ortsteil Bernhardzell klar, und zwar nicht nur zu 50 Prozent, wie vom Gremium Bachwis ausgeführt wird. Die Abdeckung aufgrund der Abstrahlrichtungen der Antennen abzuleiten, ist nicht korrekt. Das Signal wird gemäss Antennencharakteristik breitflächig ausgesendet. Gerade die Gebiete im Bereich Dorf Richtung Süden resp. Bernhardzellerwald, wo heute eine mangelnde oder gar keine Versorgung besteht, profitieren von dieser besseren Versorgung, insbesondere bei Notrufen, aber auch in der täglichen Nutzung. Das vom Gremium Bachwis erwähnte Polycom-Funknetz der Blaulichtorganisationen ist ein Sprachfunk und kein Kommunikationskanal zur Übermittlung von Daten. Auch hier bedarf es einer Klarstellung. Gerade der Datentransfer ist für die Blaulichtorganisationen und Rettungsdienste von zentraler Bedeutung (Datenübermittlung von Patienteninformationen bei Notfällen). Der Ausbau des Breitbandnetzes (Festnetz) in der Gemeinde hat mit dem Ausbau des Mobilfunknetzes wenig zu tun. Es gibt nach wie vor viele Mitbürgerinnen und Mitbürger, welche heute keinen Festnetzanschluss mehr nutzen und deshalb auf qualitativ guten Mobilfunk angewiesen sind, so auch Gewerbebetriebe. Zudem gibt es Applikationen, welche nur mit einer guten Mobil­funkanbindung betrieben werden können.

Schlussbemerkungen und Informationsquellen
Abschliessend sei erwähnt, dass der Gemeinderat ein Bau­gesuch nach den geltenden rechtlichen Grundlagen zu beurteilen hat. Die Erteilung einer Baubewilligung ist auch ein Recht, welches jemandem zukommt, wenn er alle Vorgaben erfüllt hat. Das vorliegende Baugesuch erfüllt alle öffentlich-recht­lichen Vorschriften, weshalb es in diesem Sinne auch zu bewilligen ist. Es obliegt nicht dem Gemeinderat zu beurteilen, ob weitere fakultativen oder durch die Einsprecher gewünschten Rahmenbedingungen eingehalten werden. Das rechtliche Gehör wurde vollumfänglich gewährt und die Einsprecherinnen und Einsprecher konnten ihre Einsprachepunkte darlegen. Nach Eröffnung des Einspracheentscheids haben die Einsprecherinnen und Einsprecher die Möglichkeit, diesen Entscheid mittels Rekurs an die nächste Instanz weiterzuziehen. 

Informationen zum Mobilfunk
Weitergehende Informationen zum Thema «Mobilfunk» können auf der Website des Bundesamtes für Kommunikation ­BAKOM (www.bakom.admin.ch) abgerufen werden. 







 

dBauanzeige Bächliweg 4, 6, 6a, 9205 Waldkirch26.10.2020

Das Baugesuch liegt vom 27. Oktober 2020 bis 09. November 2020 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

3 Erdsondenbohrungen, Einbau 3 Sole-Wasser-Wärmepumpen
Baugrundstück: 595, 1934
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Alfons Thaler AG, Heldstrasse 7, 9205 Waldkirch










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dUnterstützung des Gönnervereins Walter Zoo22.10.2020

Der Gemeinderat hat entschieden, den Walter Zoo Gossau über dessen Gönnerverein auch künftig finanziell zu unterstützen. [...]
Der 1961 gegründete Walter Zoo gehört schweizweit zu den bekanntesten und bestgeführten Zoos. Er wird jährlich von rund 250 000 Erwachsenen und Kindern besucht, die hier im Kontakt mit rund 130 Tierarten persönliche Eindrücke gewinnen. Der Zoo engagiert sich auch stark im Natur- und Artenschutz und ist für unsere Region ein wichtiges Ausflugsziel. Weiter engagiert sich der Zoo auch im Bereich Bildung. Viele Schulklassen nutzen die Möglichkeit und besuchen das Klassenzimmer im Walter Zoo, um Ort den Tier- und Artenschutz kennenzulernen. Trotz dieser stattlichen Besucherzahlen lassen sich der Zoobetrieb und das Engagement für internationale Zuchtprogramme nicht allein über die Einnahmen der Zookasse, der Gastronomie und des Zooshops finanzieren.
Dem Gönnerverein Walter Zoo gehören rund 2000 Mitglieder und mehr als 50 Gemeinden an. Diese unterstützen mit ihren Beiträgen verschiedene Neubau- und Sanierungsprojekte des Walter Zoo. Der Jahresbeitrag dieser Partnergemeinden wird auf Basis der Einwohnerzahl berechnet. Der Beitrag pro Einwohner unterscheidet sich nach Distanz der Gemeinde zum Zoo und wird im Falle von Waldkirch mit 0.25 pro Einwohner berechnet. 
Der Gemeinderat hat letztmals im Jahr 2014 für fünf Jahre einen jährlichen Beitrag beschlossen und diesen bis 2020 befristet. An seiner letzten Sitzung entschied sich der Gemeinderat, die finanzielle Unterstützung des Gönnervereins Walter Zoo für weitere fünf Jahre, bis 2025, zu verlängern. Der jährliche Beitrag beläuft sich auf CHF 875.00.

dInformationsveranstaltung und Bürgerversammlung abgesagt17.10.2020

Der Gemeinderat hat aufgrund der neusten Entwicklungen und der stark angestiegenen Fallzahlen im Zusammenhang mit der Verbreitung von Covid-19 entschieden, die Informationsveranstaltung sowie die a.o. Bürgerversammlung abzusagen. Die beiden traktandierten Geschäfte sollen an der ordentlichen Bürgerversammlung im März 2021 behandelt und zur Abstimmung gebracht werden.
[...]
Der Gemeinderat hat aufgrund der neusten Ausgangslage im Zusammenhang mit dem Coronavirus und der Tatsache, dass die Fallzahlen in den letzten Tagen wiedererwarten und überraschend stark angestiegen sind, entschieden, die Informationsveranstaltung vom 20. Oktober und die a.o. Bürgerversammlung vom 28. Oktober 2020 abzusagen. Die neusten Massnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus beinhalten weitere Einschränkungen für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den beiden Veranstaltungen, weshalb der Gemeinderat zum Schluss gekommen ist, eine Verschiebung der Abstimmungen zu den beiden Geschäften, Verkauf Arneggerstrasse 12 und Verselbständigung der Technischen Betriebe Waldkirch, zu beschliessen.

Die positiven Entwicklungen im ersten Halbjahr 2020 und die verschiedenen Erleichterungen für öffentliche Anlässe liessen eine Ansetzung einer ausserordentlichen Bürgerversammlung aus Sicht des Gemeinderates im Mai dieses Jahres noch zu. Mit der neuen Ausgangslage und der stark steigenden Fallzahlen in den letzten Tagen und Wochen in der Schweiz und im Kanton St. Gallen, sind aus Sicht des Gemeinderates gewisse Bedenken der Bürgerinnen und Bürger an einer Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen deutlich höher. Die beiden zur Abstimmung vorgesehenen Geschäfte sollen nun an der ordentlichen Bürgerversammlung im März 2021 traktandiert werden. Die Durchführung einer Urnenabstimmung im November ist aufgrund der gegebenen Fristen nicht möglich. Eine solche im Frühjahr 2021 macht aufgrund der zeitlichen Nähe zur ordentlichen Bürgerversammlung 2021 keinen Sinn. Der Gemeinderat bedauert diesen kurzfristigen Entscheid und die damit verbundenen Umstände. Gleichzeitig bittet er die Bevölkerung darum die neuen Massnahmen, welche aufgrund der stark angestiegenen Fallzahlen durch Bund und Kanton erlassen wurden, dringend einzuhalten.   

dBauanzeige Kirschenweg 4, 9304 Bernhardzell05.10.2020

Das Baugesuch liegt vom 06. Oktober 2020 bis 19. Oktober 2020 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Demontage Ölheizung, Erdsondenbohrung, Einbau Sole-Wasser-Wärmepumpe
Baugrundstück: 1666
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Kellenberger Fritz, Kirschenweg 4, 9304 Bernhardzell
Kellenberger Monika, Kirschenweg 4, 9304 Bernhardzell










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dAusserordentliche Bürgerversammlung vom 28. Oktober 2020 – Durchführung01.10.2020

Einladung zur Informationsveranstaltung vom 20. Oktober 2020 und zur a.o. Bürgerversammlung vom 28. Oktober 2020.[...]
Aufgrund der Situation rund um COVID-19 mit den entsprechenden BAG-Vorgaben und Einschränkungen hat sich der Gemeinderat im März 2020 entschieden, die geplante Bürgerversammlung vom 31. März 2020 nicht durchzuführen. Anstelle der Bürgerversammlung wurde am 19. April 2020 eine Urnenabstimmung durchgeführt. Da um den Verkauf der Liegenschaft Arneggerstrasse 12 Diskussionen entstanden sind, hat der Gemeinderat damals beschlossen, dieses Geschäft nicht an die Urne zu bringen und lediglich über die Rechnung 2019 und das Budget 2020 an der Urne abstimmen zu lassen. Über den Verkauf der Arneggerstrasse 12, so wurde es vom Gemeinderat damals kommuniziert, soll an einer ausserordentlichen Bürgerversammlung diskutiert und beschlossen werden können. Der Gemeinderat hat diese a.o. Bürgerversammlung in Anwendung von Art. 10 der Gemeindeordnung auf den 28. Oktober 2020 festgelegt. Da klare Vorgaben bezüglich der Durchführung von öffentlichen Anlässen und entsprechende Schutzkonzepte vorliegen, können auch die demokratischen Prozesse wieder auf die gewohnte Art und Weise weitergeführt und Versammlungen durchgeführt werden. In Anlehnung an diese Ausführungen laden wir Sie, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, zur Informationsveranstaltung am Dienstag, 20. Oktober 2020 und zur ausserordentlichen Bürgerversammlung am Mittwoch, 28. Oktober 2020 ganz herzlich ein. Beide Anlässe finden in der Mehrzweckhalle Bünt statt. Dort können die Abstandvorschriften und Vorgaben bedenkenlos eingehalten werden. Wir versichern Ihnen, dass für die Informationsveranstaltung und die Bürgerver-sammlung entsprechende Schutzkonzepte bestehen und diese auch konsequent eingehal-ten werden. Die Gemeinde nimmt hier eine Vorbildrolle ein, der sie sich auch absolut bewusst ist. Die Abstimmungen zum Verkauf der Liegenschaft Arneggerstrasse 12 und zur Verselbstständigung der Technischen Betriebe sollen nun zeitnah erfolgen, damit wir die weitere Planung und Umsetzung, je nach Entscheid der Stimmbürgerinnen und Stimm-bürger, an die Hand nehmen können. Wir danken Ihnen für das Vertrauen in die Arbeit der Gemeinde und des Gemeinderates ganz herzlich. Mit dieser Information möchten wir einerseits die Bevölkerung informieren und andererseits auf das Inserat im Mitteilungs-blatt vom 18. September 2020, welches durch fünf Mitbürgerinnen adressiert und von der CVP unterstützt wurde, eine Antwort geben. Auf die Fragen zu den Liegenschaften wer-den wir an der Informationsveranstaltung am 20. Oktober 2020 und an der a.o. Bürger-versammlung am 28. Oktober 2020 gerne eingehen.

dBauanzeige Chorb, 9205 Waldkirch29.09.2020

Das Baugesuch liegt vom 29. September 2020 bis 13. Oktober 2020 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Neubau Alpaka Unterstand (bereits erstellt)
Baugrundstück: 1378
Bauherrschaft und
Grundeigentümer:
Nagel Ernst, Chorb 656, 9205 Waldkirch
Nagel Yvonne, Chorb 656, 9205 Waldkirch










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Ruezenwil, 9304 Bernhardzell28.09.2020

Das Baugesuch liegt vom 29. September 2020 bis 12. Oktober 2020 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Diverse Kleinanbauten und Erweiterungen für Viehbetrieb an best. Gebäude (bereits ausgeführt)
Baugrundstück: 1096, 1095
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Krapf Roman, Ruezenwil 1027, 9304 Bernhardzell











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Arneggerstrasse 42, 9205 Waldkirch24.09.2020

Das Baugesuch liegt vom 25. September 2020 bis 08. Oktober 2020 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Einbau Luft-Wasser-Wärmepumpe
Baugrundstück: 2012
Bauherrschaft und
Grundeigentümer:
Gschwend Guido, Arneggerstrasse 42, 9205 Waldkirch











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dSanierung der Steigstrasse24.09.2020

Die Steigstrasse in Waldkirch bleibt bis Mitte November aufgrund der Sanierung gesperrt.[...]
Im Budget 2020 ist die Sanierung der Steigstrasse eingeplant worden. Die Arbeitsvergaben sind erfolgt und die Vorbereitungsarbeiten wurden letzte Woche in Angriff genommen. Die Sanierungsarbeiten werden bis voraussichtlich Mitte November umgesetzt. Während den Bauarbeiten bleibt die Steigstrasse für den Verkehr gesperrt. Nach dem Ausbau bleibt die Nutzung der Strasse im gleichen Rahmen wie heute bestehen. Alternativlösungen mit Einbahnverkehr usw. wurden eingehend geprüft, allerdings aus verschiedenen Gründen wieder verworfen. Aufgrund der geplanten leichten Verschmälerung beim Einlenker in die Dorfstrasse ergeben sich neue Möglichkeiten, um eine kleine Sitzgelegenheit mit zwei Sitzbänken zu realisieren. Im Zusammenhang mit der Sanierung der Dorfstrasse wurde damals der Brunnen zwischen der Liegenschaft Steig und dem Wohnhaus an der Dorfstrasse 21 entfernt. Nun bietet sich die Gelegenheit, bei den Sitzbänken einen kleineren Brunnen zu platzieren. Von verschiedenen Seiten, der Kirche aber auch von älteren Mitmenschen, wurde angeregt, dass gerade im Dorfzentrum, im Bereich vor der Kirche, eine Sitzgelegenheit fehlt. Mit dieser Lösung kann den Wünchen, in einem zweckmässigen Rahmen, Rechnung getragen werden.

dStellenantritt des neuen stellvertretenden Leiters Werkhof24.09.2020

Am 1. Oktober 2020 wird Thomas Haefele seine Stelle als stellvertrender Leiter Werkhof antreten.[...]
Wie bereits kommuniziert, tritt unser langjähriger Mitarbeiter Pius Edelmann Ende September aus dem Dienst der Gemeinde aus und geht vorzeitig in seine wohlverdiente Pension über. Am 1. Oktober 2020 wird unser neuer Mitarbeiter und stellvertretender Leiter Werkhof, Thomas Haefele, seine Stelle antreten. Wir möchten uns an dieser Stelle nochmals herzlich bei Pius Edelmann für seine wertvolle und langjährige Arbeit zugunsten unserer Gemeinde bedanken und wünschen ihm für seinen neuen Lebensabschnitt nur das Allerbeste. Unserem neuen Mitarbeiter Thomas Haefele wünschen wir bereits heute einen guten Start und viel Erfolg an seinem neuen Wirkungsort.

dBauanzeige Dickenstrasse 5, 9304 Bernhardzell23.09.2020

Das Baugesuch liegt vom 24. September 2020 bis 07. Oktober 2020 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Demontage Ölheizung, Erdsondenbohrung, Einbau Sole-Wasser-Wärmepumpe
Baugrundstück: 895
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Eigenmann Christoph, Lantschenstrasse 4b, 9402 Mörschwil










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

d20-Jahr-Dienstjubiläum von Yvonne Zwicker17.09.2020

Herzliche Gratulation.[...]
Im September 2000 hat Yvonne Zwicker ihre damalige Funktion als Ratsschreiberin bei der Gemeinde Waldkirch aufgenommen. In dieser Funktion hat Yvonne Zwicker zehn Jahre die Kanzlei zielstrebig und kompetent geführt. Nach dem Mutterschafsurlaub durften wir Yvonne Zwicker als Mitarbeiterin Sekretariat Bauverwaltung gewinnen und weiterbeschäftigen. Mit der Neuorganisation des Bereiches Bau und Infrastruktur und der Zusammenführung der Bauverwaltung und des Bausekretariates im Jahr 2017 hat Yvonne Zwicker zusätzlich das Bausekretariat übernommen. Mit sehr viel Engagement, Einsatzwillen und Herzblut setzt sie sich für ihre Aufgaben ein und stellt die Bedürfnisse der Mitbürgerinnen und Mitbürger unserer Gemeinde stets in den Vordergrund. 
Wir gratulieren Yvonne Zwicker ganz herzlich zum 20-Jahr-Jubiläum und danken ihr für die wertvolle Arbeit und den geschätzten Einsatz zugunsten unserer Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir ihr weiterhin viel Erfolg und Befriedigung sowie beste Gesundheit. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit ihr.

dInformationen zum Stand der Ortsplanung17.09.2020

Der Gemeinderat hat letztmals im Mai 2020 im Mitteilungsblatt über den aktuellen Stand der Ortsplanungsrevision informiert.[...]
Damals mussten wir mitteilten, dass verschiedene Einspracheverhandlungen infolge des Lockdowns und Covid-19-Vorgaben nicht durchgeführt werden konnten. Zwischenzeitlich wurden diese nachgeholt und wir stehen kurz vor dem Abschluss der letzten Gespräche. Als nächsten Schritt wird der Gemeinderat nun voraussichtlich im Oktober über die Einsprachen entscheiden und den Zonenplan, das Baureglement, die Sondernutzungspläne und den Strassenplan dem fakultativen Referendumsverfahren unterstellen. Dieses dauert 40 Tage und wird im Mitteilungsblatt sowie auf der Publikationsplattform, dem offiziellen Publikationsorgan der Gemeinde Waldkirch, angekündigt. Läuft dieses Referendumsverfahren unbenutzt ab, wird im Anschluss daran der Genehmigungsantrag an den Kanton eingereicht. Wir gehen aktuell davon aus, dass der Genehmigungsantrag an den Kanton noch dieses Jahr erfolgen kann. Dies hängt aber vom Verlauf des Referendumsverfahrens ab. Bis zur Genehmigung der neuen Rahmennutzungspläne durch den Kanton hat nach wie vor der aktuelle Rahmennutzungsplan (Zonenplan, Baureglement) Gültigkeit. Wir sind zuversichtlich, dass nach der umfangreichen Mitwirkung der Bevölkerung und den diversen Gesprächen und Einspracheverhandlungen die nächsten Schritte zeitnah erfolgen können und wir damit im ersten Halbjahr 2021 dem Ziel der Einführung der neuen Ortsplanungsinstrumente dem Ziel einen wesentlichen Schritt näher sind.

dAufhebung der Bushaltestelle Friedegg, Fahrtrichtung Wittenbach-Waldkirch–Gossau17.09.2020

Die Postautohaltestelle Friedegg, Fahrtrichtung Wittenbach-Waldkirch-Gossau, befindet sich auf dem Vorplatz der Arneggerstrasse 34. Diese kann nicht weiter betrieben werden, da der Grundeigentümer seinen Vorplatz selber benötigt und somit nicht mehr zur Verfügung stellen kann. [...]
Trotz umfangreicher Bemühungen seitens Gemeinde konnte im gesamten Bereich Friedegg leider keine Lösung für eine neue Haltestelle gefunden werden. Es erfolgten in den letzten Monaten mehrere Gespräche mit verschiedenen Grundeigentümern, dem Strassenkreisinspektorat und auch mit der Kantonspolizei, um eine neue Lösung realisieren zu können. Leider sind alle Versuche gescheitert und die Haltestelle muss per Fahrplanwechsel 2020/21 aufgehoben werden. Die Haltestelle auf der gegenüberliegenden Seite, an der Büntstrasse 1, (Fahrtrichtung Gossau-Waldkirch-Wittenbach) bleibt indes bestehen. Es ist nicht auszuschliessen, dass in den nächsten Jahren allenfalls doch wieder eine Haltestelle in Fahrtrichtung Gossau realisiert werden könnte. Aus diesem Grund wird die Haltestelle Friedegg, Fahrtrichtung Gossau-Waldkirch-Wittenbach, bestehen bleiben. 
Mit dem geplanten Projekt «Zentrumsentwicklung Arneggerstrasse 8/12», das am 28. Oktober an der a.o. Bürgerversammlung zur Abstimmung gelangt, besteht die Gelegenheit, eine Bushaltestelle mit Unterstand zu realisieren. Diese soll gemäss Projektplan weiter in Richtung Friedegg geschoben und mit einem Velounterstand erstellt werden. Somit könnte die Bushaltestelle, die Zustimmung der Bürgerschaft zum Verkauf Arneggerstrasse 12 vorausgesetzt, optimal auf den Bedarf an zusätzlichen Fahrgästen aus dem Bereich Neuegg ausgerichtet werden.

dBauanzeige Edlischwil 1140, 9205 Waldkirch14.09.2020

Das Baugesuch liegt vom 15. September 2020 bis 28. September 2020 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Nutzungsänderung/Umbau Gebädue Nr. 1140, Anbau Fluchttreppe, Abbruch Unterstand, Neubau Parkplatz, Reklamen und Luft-Wärmepumpe
Baugrundstück: 2047
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Gossner Elmar, Edlischwil 1546, 9205 Waldkirch











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dAusserordentliche Bürgerversammlung 28. Oktober 202010.09.2020

Am 20. Oktober 2020 findet eine Informationsveranstaltung zu den Themen, über welche wir am 28. Oktober 2020 an der ausserordentlichen Bürgerversammlung abstimmen, statt.[...]
Es geht um die beiden Vorlagen der Verselbständigung der Technischen Betriebe Waldkirch und den Verkauf sowie die damit verbundene Zentrumsentwicklung an der Arneggerstrasse 12. Gerne stellen wir Ihnen alle Informationen dazu in einem Gutachten vor der Informationsveranstaltung zu. Ab sofort werden Sie sämtliche Informationen zu den beiden Vorlagen auf unserer Website www.waldkirch.ch (unter News/ Projekte) oder in der Waldkirch App finden. Ein Erklärvideo gibt Ihnen zum Thema Verselbständigung der Technischen Betriebe eine kurze Übersicht zu den wichtigsten Fakten. Der Gemeinderat ist von den beiden Vorlagen überzeugt und empfiehlt Ihnen die Zustimmung dazu. Bei Fragen zu den Vorlagen dürfen Sie sich an den Gemeindepräsidenten, Aurelio Zaccari (aurelio.zaccari@waldkirch.ch) wenden.

dVerzicht auf Jahresbeitrag für Dauerbelegungen von Hallen und Räumlichkeiten03.09.2020

Der Gemeinderat hat beschlossen die Gebühr für die Dauerbelegung der einzelnen Vereine im Jahr 2020 nicht zu verrechnen und gänzlich zu erlassen.[...]
Im Juni 2020 haben wir kommuniziert, dass den Vereinen für die Dauerbelegungen eine Reduktion des Jahresbeitrages zugesprochen wird. Aufgrund der Corona-Pandemie mussten Hallen und andere Räumlichkeiten während knapp drei Monaten geschlossen werden. Ab dem 11. Mai 2020 war eine teilweise Nutzung und unter Einhaltung entsprechender Vorschriften (Schutzkonzepte) möglich. Diese Vorgaben waren allerdings sehr strikte und liessen wenig Spielraum zu. Der Gemeinderat ist auf den Entscheid des teilweisen Erlasses der Jahresgebühr für die Dauerbelegungen nochmals zurückgekommen. Er hat beschlossen, die Gebühr für die Dauerbelegung der einzelnen Vereine im Jahr 2020 nicht zu verrechnen und gänzlich zu erlassen. Auch erlässt der Gemeinderat in diesem Jahr den Benützungsbeitrag für die Seilzieheranlage an der Oberwaldstrasse. Zudem werden sämtliche Gebühren und Reservationsaufwände für Anlässe, welche nicht durchgeführt werden konnten, erlassen resp. nicht in Rechnung gestellt. Der Gemeinderat möchte den Vereinen auch mit dieser Massnahme entgegenkommen und diese aktiv unterstützen.

d20-Jahr-Dienstjubiläum als Mitarbeiter Werkhof/Reinigungsfachfrau03.09.2020

Herzliche Gratulation an Conni und Pius Edelmann.[...]
Am 1. September 2000 haben Conni und Pius Edelmann ihre Arbeit bei der Gemeinde Waldkirch aufgenommen: Pius Edelmann als Mitarbeiter im Werkhof und Conni Edelmann als Reinigungsfachfrau im Gemeindehaus. Zuverlässig in der Arbeitserledigung und jederzeit verfügbar und einsatzbereit, so kann man die letzten Jahre der beiden Mitarbeitenden zusammenfassen. Wir gratulieren Conni und Pius Edelmann ganz herzlich zum 20-Jahr-Jubiläum und danken ihnen für die geschätzte Mitarbeit und den wertvollen Einsatz zugunsten unserer Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir den beiden weiterhin viel Erfolg und Befriedigung sowie beste Gesundheit. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit Conni und wünschen Pius einen guten Endspurt und alles Gute für den kommenden Lebensabschnitt, welchen er ab dem 1. Oktober 2020 geniessen darf.

d20-Jahr-Dienstjubiläum als Hauswart03.09.2020

Herzliche Gratulation an Werner Fuchs.[...]
Am 1. September 2000 hat Werner Fuchs seine Arbeit als Hauswart, damals noch bei der Schulgemeinde Waldkirch, aufgenommen. Mit der Bildung der Einheitsgemeinde und der Übernahme der Schulliegenschaften im Jahr 2011 trat er in dieser Funktion als Hauswart zur Gemeinde Waldkirch über. Mit sehr viel Herzblut und Einsatz hegte und pflegte er die Schulanlage und Umgebung Breite. Im Jahr 2019 übernahm Werner die Schulanlage Bernhardzell und hält diese samt Umgebung seither in Schuss. Wir gratulieren Werner ganz herzlich zum 20-Jahr-Jubiläum und danken ihm für die Mitarbeit und den geschätzten Einsatz zugunsten unserer Gemeinde, der Schule und der Vereine. Für die Zukunft wünschen wir ihm weiterhin viel Erfolg und Befriedigung sowie beste Gesundheit. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit ihm.

dWanderschafherden – Aufruf zur Rückmeldung bis 18. September 202003.09.2020

Das Treiben von Wanderschafherden in der vegetationslosen Zeit von November bis März ist eine alte Tradition und wird auch im Kanton St.Gallen seit Jahrzehnten unterstützt. [...]
Wenn Wanderherden über das Gebiet mehrerer Gemeinden getrieben werden, braucht es eine Bewilligung des Kantonstierarztes. Deshalb ist der kantonale Veterinärdienst mit den zuständigen Hirten im Austausch, damit es möglichst zu keinen Überschneidungen der Wandergebiete und keinen übermässigen Beanspruchungen von Feldern und Wäldern kommt. Zu Beginn der Wanderung erfolgt eine tierärztliche Kontrolle der Herden, um sicherzustellen, dass die Tiere gesund und gehfähig sind. Sichtbar trächtige Tiere dürfen nicht mitgeführt werden. Es ist Sache der Hirten, bei den Boden- und Waldbesitzern die Erlaubnis für das Beweiden einzuholen. Im Laufe des Winters werden sämtliche Herden auch durch den Veterinärdienst kontrolliert.

In den vergangenen Jahren ist es gelegentlich zu Reklamationen von Boden- resp. Waldbesitzern gekommen, da es Hirten gab, welche ohne Einverständnis des Grundeigentümers auf dessen Grundstück weideten. Aus diesem Grund möchte die Gemeinde Waldkirch die Landwirte unterstützen.
Falls jemand sein Grundstück grundsätzlich nicht für die Wanderschafherden zur Verfügung stellen möchte, bitten wir den verantwortlichen Grundeigentümer oder Pächter uns dies bis zum 18. September 2020 an die Abteilung Landwirtschaft, Jessica Kurer (058 228 79 19) mitzuteilen. Frau Kurer nimmt die Meldungen gerne entgegen und erstellt einen entsprechenden Situationsplan, welcher dann der kantonalen Stelle sowie den Hirten abgegeben werden kann.

dWaldkirch surft ab sofort auch ausserhalb der Zentren ultraschnell03.09.2020

Ein Grossteil der Bevölkerung der Aussengebiete der Gemeinde Waldkirch surft mit dem Ausbau bereits auf ultraschnellem Internet mit höheren Geschwindigkeiten. Damit dies umfassend realisiert werden kann, werden alle vom Ausbau tangierten Anschlüsse systemtechnisch als Erstes auf die erforderliche VDSL-Technologie migriert. [...]
In den Weilern Ronwil, Tobel, Rickenhueb, Niederwil, Obergrimm/Moos, Vormülenen, Bethlehem, Tannenberg, Teile von Ebnet, Tal, Hohfirst erfolgt dies automatisch bis spätestens Mitte September 2020. In den restlichen Aussengebieten und Dorfkernen der Gemeinde Waldkirch ist die Migration bereits vollzogen. Je nach Leistung Ihres jetzigen Abonnements profitieren Sie dadurch jetzt schon vom ultraschnellen Netz. 

Wie kommen Sie als Kundin oder Kunde in den Genuss des ultraschnellen Internets?
Damit Sie als Kundin oder Kunde überhaupt eine markant höhere Bandbreite nutzen können, empfiehlt es sich, die aktuelle Leistung Ihres Abonnements zu prüfen und dieses eventuell den neuen Netz-Gegebenheiten sowie Ihren Bedürfnissen anzupassen. 

1. Prüfen Sie den Speed an Ihrer Adresse
Hier erfahren Sie, welcher Internet-Speed aktuell an Ihrem Anschluss bzw. Ihrer Adresse verfügbar ist. 
https://www.swisscom.ch/de/about/unternehmen/portraet/netz/netzausbaukarteglasfaser.html
Warum sich die Angaben zur Geschwindigkeit in Ihrer Gemeinde und an Ihrem Anschluss unterscheiden können, erfahren Sie darin ebenfalls unter «Häufige Fragen». 

2. Freie Anbieterwahl: Finden Sie das passende Abo und die dazugehörigen Produkte
Die Bevölkerung kann frei zwischen verschiedenen Anbietern wählen. So bieten beispielsweise Wingo, M-Budget und Sunrise Produkte auf dem Swisscom-Netz an. In einem entsprechenden Shop stehen Ihnen dazu beratend Mitarbeitende gerne zur Seite. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, auch online die Abonnementanpassung zu beauftragen. Falls Sie sich als Kundin oder Kunde von den migrierten Weilern in den nächsten zwei Wochen zu einer Leistungsanpassung Ihres Abonnements entscheiden, wird Ihr Anschluss umgehend auf die VDSL-Technologie umgeschaltet und die hohe Bandbreite steht Ihnen dann per sofort zur Verfügung.

dBauanzeige Oberdorfstrasse 10 und 12, 9205 Waldkirch31.08.2020

Das Baugesuch liegt vom 01. September 2020 bis 14. September 2020 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Demontage Ölheizung, Luft-Wasser-Wärmepumpe (Aussenanlage)
Baugrundstück: 1197 und 2099, Oberdorfstrasse 10 und 12, 9205 Waldkirch
Bauherrschaft und
Grundeigentümer:
Erbengemeinschaft Germann Heribert, c/o Germann Ursula, Oberdorfstrasse 12, 9205 Waldkirch
Heschl Helga, Willengasse 217, AT-8225 Pöllau










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBetreibungswesen – Ausgliederung bewährt sich 27.08.2020

​Seit Februar 2020 wird das Betreibungswesen in Waldkirch durch das Betreibungsamt Gossau sichergestellt und alle Geschäfte und Tätigkeiten werden neu in oder über Gossau abgewickelt. [...]
Die bisherigen Erfahrungen sind durchwegs positiv und auch die Anreise nach Gossau stellt keine Probleme dar. Die Dossiers und die übernommenen Fälle wurden allesamt erfolgreich ins Betreibungsamt Gossau integriert. Da auch externe Pfändungen vor Ort in Waldkirch vollzogen werden, sind die Mitarbeitenden des Betreibungsamtes Gossau auch ab und an in Waldkirch anzutreffen. Teilweise können im gleichen Zusammenhang auch Termine mit Schuldnern vor Ort vereinbart werden. Die Fallzahlen zeigen per 30. Juni 2020 folgendes Bild. Es wurden in der Gemeinde Waldkirch seit Februar 2020 total 212 Zahlungsbefehle erlassen. Weiter wurden 114 Fortsetzungsbegehren registriert. Von diesen sind bei 42 Begehren Pfändungen vollzogen und bei vier Begehren Konkursandrohungen ausgestellt worden. Bei den restlichen handelt es sich um bezahlte Forderungen und Verlustscheine. Bis zum 30. Juni 2020 hat das Betreibungsamt Gossau für Waldkirch 198 Auszüge aus dem Betreibungsregister erstellt. 

dMobilfunkanlage Bachwis, Bernhardzell27.08.2020

Öffentliche Auflage vom Freitag, 28. August bis zum Donnerstag, 10. September 2020[...]
Wie im Mitteilungsblatt vom 14. August 2020 in Aussicht gestellt, informieren wir in diesem Mitteilungsblatt darüber, dass das Baugesuch für die Errichtung und den Betrieb der Mobilfunkanlage auf dem Grundstück Nr. 858, Bachwis, Bernhardzell, vom Freitag, 28. August, bis zum Donnerstag, 10. September 2020 öffentlich aufliegt. Das Baugesuch kann jeweils am Vormittag oder nach telefonischer Vereinbarung (058 228 79 00) beim Bausekretariat im Gemeindehaus Waldkirch eingesehen werden.

dAbsage der Viehschau 2020 27.08.2020

Unter Einhaltung der Vorgaben und Einschränkungen der bekannten Rahmenbedingungen ist eine Durchführung nicht vorstellbar.[...]
Das OK der Viehschau Waldkirch hat sich intensiv mit der Organisation der Viehschau 2020 in Waldkirch und der aktuellen Lage rund um das Coronavirus auseinandergesetzt. Die Entwicklung der Fallzahlen und die Vorgaben und Einschränkungen durch die verschiedenen aktuell bekannten Rahmenbedingungen (Schutzkonzepte usw.) schränken die Durchführung massiv ein. Auch wenn Veranstaltungen mit entsprechendem Schutzkonzept grundsätzlich möglich wären, ist es nicht vorstellbar, mittels Sektorenbildung à 300 Personen, die Gemeindeviehschau durchzuführen. Die Durchsetzung der Einhaltung sämtlicher Rahmenbedingungen liesse sich kaum kontrollieren. Der Gemeinderat hat an seiner letzten Sitzung den Bericht des OK zur Kenntnis genommen und dafür Verständnis gezeigt. Die bestehenden Auflagen von Bund und Kanton lassen eine Durchführung der Gemeindeviehschau in einem sinnvollen Rahmen nicht zu. In diesen Entscheid wurde auch miteinbezogen, dass umliegende Gemeinden und Kantone ebenfalls auf eine Durchführung verzichten. Unter Berücksichtigung aller erwähnten Überlegungen sind das OK und der Gemeinderat zum Schluss gekommen, die Viehschau für dieses Jahr abzusagen. Es bleibt die Hoffnung, dass die Viehschau im Jahr 2021 wieder im üblichen Rahmen durchgeführt werden kann. Das OK der Viehschau und der Gemeinderat danken für das Verständnis.

dNeuer Lernender: Wahl per 1. August 202127.08.2020

Die Geschäftsleitung hat Gian Luca Crose aus Bernhardzell als neuen Lernenden gewählt.[...]
Die Bewerbungsfrist für die Lehrstelle als Kaufmann/Kauffrau ab 2021 ist Mitte August 2020 abgelaufen. Gerne informieren wir Sie, dass die Geschäftsleitung Gian Luca Crose aus Bernhardzell als neuen Lernenden gewählt hat. Gian Luca Crose wird am 2. August 2021 seine Lehrstelle antreten. Wir heissen ihn bereits jetzt herzlich bei uns willkommen und wünschen ihm bis dahin alles Gute. 

dBauanzeige Bachwis, 9304 Bernhardzell27.08.2020

Das Baugesuch liegt vom 28. August 2020 bis 10. September 2020 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Errichtung und Betrieb einer Mobilfunkanlage
Baugrundstück: 858
Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Dürrenmattstrasse 9, 9001 St. Gallen
Grundeigentümer: Politische Gemeinde Waldkirch, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dFonds-Reglement für Parkplatzersatzbeiträge27.08.2020

Die Referendumsfrist läuft bis am 6. Oktober 2020. [...]
Beim Bau von Wohnhäusern und Dienstleistungs-, Gewerbe-, Industrie- und Gastbetrieben, Restaurants, Hotels sowie besonderen Bauten und Anlagen ist eine vorgeschriebene Anzahl von Abstellplätzen für Motorfahrzeuge zu erstellen. Diese Anzahl ist im Baureglement der politischen Gemeinde (erlassen im Jahr 1992) oder der Normen der Schweiz. Normenvereinigung (SNV-VSS) festgehalten. Können nicht genügend Abstellplätze realisiert werden, ist pro fehlenden Abstellplatz eine Ersatzabgabe von Fr. 5000.00 zu leisten. Damit diese Ersatzabgaben später für den angedachten Zweck eingesetzt werden können, hat der Gemeinderat einen Fonds erstellt und ein entsprechendes Fonds-Reglement erlassen. Für diesen Fonds ist ein separates Konto in der Bilanz zu führen.
Das Fonds-Reglement wird gemäss Gemeindegesetz und Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum unterstellt und ist im Gemeindehaus Waldkirch, Kanzlei (Büro 106) sowie online auf der Publikationsplattform oder auf der Website der Gemeinde Waldkirch (News) einsehbar. Die Referendumsfrist läuft bis am 6. Oktober 2020. Das Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens beträgt 234 gültige Unterschriften. Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen.

dSperrungen Bahnübergänge 26.- 29. August 202020.08.2020

Vom 26.-29. August 2020 werden vier Bahnübergänge in Waldkirch und Arnegg saniert und müssen an diesen Tagen daher gesperrt werden. In Waldkirch betrifft dies insbesondere den Bahnübergang im Laubbach. Die Kantonspolizei wird entsprechende Umleitungen signalisieren.[...]
 

dSperrungen Bahnübergänge 26. bis 29. August 202013.08.2020

Vom 26. bis 29. August 2020 werden vier Bahnübergänge in Waldkirch und Arnegg saniert und müssen an diesen Tagen daher gesperrt werden. In Waldkirch betrifft dies insbesondere den Bahnübergang im Laubbach. Die Kantonspolizei wird entsprechende Umleitungen signalisieren.[...]

d Baueingabe für eine Mobilfunkanlage am Standort Bachwis, Bernhardzell13.08.2020

Seit Jahren ist die Mobilfunkversorgung in der Gemeinde Waldkirch ein breit diskutiertes Thema. Nach verschiedenen Gesprächen und Standortanalysen durch und mit der Mobilfunkanbieterin Swisscom zeichnete sich eine Lösung am Standort Bachwis Bernhardzell, im Bereich des bestehenden Pumpwerkes, auf dem Grundstück der Gemeinde ab. Die Swisscom hat ein entsprechendes Baugesuch eingereicht.

 [...]
Seit Jahren ist die Mobilfunkversorgung in der Gemeinde Waldkirch ein breit diskutiertes Thema. Der Gemeinderat hat seit 2017 verschiedene Male über die Situation in der Gemeinde über das Mitteilungsblatt kommuniziert. Nachdem im Jahre 2018 in Waldkirch mit dem Bau einer Mobilfunkanlage der Empfang verbessert werden konnte, verbesserte sich die Situation in Bernhardzell kaum. Die Mobilfunkversorgung konnte dort in den letzten Jahren, trotz verschiedener Bemühungen, nicht verbessert werden. Vermieter von Wohnungen und Liegenschaften, Gewerbetreibende usw. sind seit Jahren an einem Ausbau interessiert, da teils Wohnungen und Liegenschaften nicht oder nur sehr schwer vermietet werden können, da schlichtweg kein Mobilfunkempfang vorhanden ist. Mitbürgerinnen und Mitbürger aller Generationen sind in ihrer Freiheit eingeschränkt, weil diese heute zunehmend auf die Installation und den Betrieb eines Festnetzanschlusses verzichten möchten, dies aber nicht können, weil die Mobilfunkversorgung fehlt oder schlichtweg zu schwach und ungenügend ist. Viele Dienstleister, aber insbesondere auch Notfallorganisationen arbeiten heute mit technischen Infrastrukturen, welche auf eine gute und zuverlässige Mobilfunkversorgung angewiesen sind. Schlussendlich profitieren wir als Bürgerinnen und Bürger dieser Gemeinde am meisten davon. Dies nicht nur im Notfall, sondern auch in der täglichen Arbeit. Gerne weisen wir einmal mehr auf eine Umfrage aus dem Jahre 2014 hin, welche deutlich aufzeigte, dass ein überwiegender Teil unserer Bevölkerung für eine Verbesserung der Mobilfunkversorgung einsteht. Die Swisscom ist bereit, nebst dem Standort Waldkirch, auch in Bernhardzell eine Mobilfunkanlage zu realisieren. Vertiefte Abklärungen dazu wurden in den letzten Monaten durchgeführt und mit Messungen verifiziert. Verschiedene Standorte eigneten sich aufgrund der erwähnten Erhebungen nicht für einen Standort einer Mobilfunkanlage und fielen deshalb ausser Betracht. Darüber informierten wir Sie Ende 2019 über das Mitteilungsblatt.

Nach verschiedenen Gesprächen und Standortanalysen durch und mit der Mobilfunkanbieterin Swisscom zeichnete sich eine Lösung am Standort Bachwis Bernhardzell, im Bereich des bestehenden Pumpwerkes, auf dem Grundstück der Gemeinde ab. Dieser Standort befindet sich in der dafür idealen Zone, nämlich ausserhalb der Wohnzone und des Zentrums, in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen. Die Mobilfunkanbieterin Swisscom hat nun das Baugesuch für eine Mobilfunkanlage am Standort Bachwis in Bernhardzell eingereicht. Das entsprechende Visier wird am Freitag, 14. August 2020, aufgestellt.

Der Gemeinderat unterstützt den Ausbau der Mobilfunkversorgung in unserer Gemeinde und hat dies aus verschiedenen Gründen, in Anlehnung an das Leitbild 2012 bis 2020, in den Legislaturzielen stipuliert. Die Unterstützung hat nachfolgend aufgeführte Gründe:
  •  Die Festnetzanbindung in unserer Gemeinde, insbesondere in Aussenbereichen, kann durch Mobilfunk verstärkt und optimiert werden. Ohne Mobilfunkversorgung wird es uns nicht gelingen, die abgelegenen Weiler und Gebiete in unserer grossflächigen Gemeinde besser zu versorgen und parallel zu den beschlossenen Festnetzausbauten sicherzustellen.
  • Die Notfallorganisationen brauchen für die optimale Versorgung aller Bürgerinnen und Bürger in Notfällen eine gute Mobilfunkversorgung. Bei Notfalleinsätzen werden wichtige Daten per Mobilfunk zu den Spitälern und Rettungsorganisationen übermittelt. Damit wird wichtige Zeit eingespart, welche Leben retten kann.
  • Wohnungsvermietungen hängen heute, nicht nur bei jungen Generationen, von einer guten Mobilfunkversorgung ab. Damit kann auf die Einrichtung eines Festnetzanschlusses verzichtet und «Geld» gespart werden, was insbesondere bei jüngeren Generationen relevant ist.
  • Das örtliche Gewerbe ist, wie auch die privaten Nutzer, auf eine gute Mobilfunkversorgung angewiesen. Die tägliche mobile und somit flexible Arbeitsweise hängt von dieser Entwicklung ab. In diesem Bereich ist Bernhardzell weit weg von einer optimalen Situation. Wir müssen unser Gewerbe unterstützen und die Entwicklung gerade auch in der Mobilität zugunsten der Wettbewerbsfähigkeit unseres Gewerbes verbessern.
  • Die heutige schlechte Anbindung des Mobilfunknetzes hat Auswirkungen auf die «Suchfunktion» unserer Handys, aber auch aller anderen auf Mobilfunkbasis funktionierenden Geräte. So müssen die Geräte ständig eine Mobilfunkanbindung suchen, was bedeutet, dass die Geräte ständig im «Suchmodus» sind. Dies hat unter anderem auch negativen Einfluss auf die Akkuleistung. Zudem loggen unsere Geräte, durch die schlechte Anbindung des Schweizer Mobilfunknetzes, permanent auf dem Netz der deutschen Telekom ein.
  • Die Konsequenz der schlechten Mobilfunkversorgung bedeutet auch, dass viele sich mit leistungsstarken WLAN-Routern in verschiedenen Gebäuden und Räumen behelfen. Dies wäre hinfällig, wenn die Grundversorgung durch eine gute Mobilfunkversorgung gewährleistet wäre.

Sobald das Baugesuch geprüft wurde, wird dieses öffentlich aufgelegt und im Publikationsorgan ausgeschrieben. Die Kommunikation dieses Schrittes wird auf unserer Website und auch im Mitteilungsblatt kommuniziert.

Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger, unterstützen Sie diesen wichtigen Schritt in Richtung besserer Mobilfunkversorgung in Bernhardzell. Sie tragen damit dazu bei, dass die Mobilfunkversorgung auch im Ortsteil Bernhardzell deutlich verbessert werden kann. 

dStrassenbauprojekt Tobelstrasse und Tobelweg; öffentliche Auflage06.08.2020

Die Planunterlagen liegen ab 2. August 2020 bis 31. August 2020, im Gemeindehaus Waldkirch, öffentlich zur Einsichtnahme auf. [...]
Die Tobelstrasse Nr. 213 und ein Teilstück des Tobelweges Nr. 216 (beide Gemeindestrassen 3. Klasse) sollen erstmalig mit einem Hartbelag versehen werden. Die Tobelstrasse Nr. 213 ist, von der Fillisweid herkommend, auf den letzten ca. 340 Metern nicht asphaltiert. Der Grund für diese Massnahme ist der zunehmende Verkehr, vor allem mit Lastwagen, sowie die Staubbildung, welche negative Einflüsse auf die umliegenden Wirtschaftsbetriebe haben. Der Gemeinderat hat das Strassenbauprojekt erlassen.

Die Planunterlagen liegen nach Art. 39 ff. StrG während 30 Tagen, d. h. ab 2. August 2020 bis 31. August 2020, im Gemeindehaus Waldkirch, Büro 107, Obergeschoss, öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einsprachen gegen das Strassenbauprojekt sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat, 9205 Waldkirch, einzureichen. Sie haben einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung zu enthalten.

dAusbildungsfonds06.08.2020

Gesuche sind dem Gemeinderat Waldkirch schriftlich bis 30. November 2020 einzureichen.[...]
In der Politischen Gemeinde Waldkirch besteht ein Ausbildungsfonds. Dieser bezweckt die Förderung der beruflichen Ausbildung von in der Politischen Gemeinde Waldkirch wohnhaften Bürgerinnen und Bürgern von Waldkirch durch Ausrichtung von Stipendien.
Stipendien werden ausgerichtet an Bewerberinnen und Bewerber, welche eine Erstausbildung im Sinn des eidg. Berufsbildungsgesetzes absolvieren oder eine Mittelschule, Fachhochschule oder Universität besuchen. Beiträge werden nur für Erstausbildungen und maximal einmal bezahlt. Ab Fr. 80‘000.– steuerbarem Einkommen oder ab Fr. 200‘000.– steuerbarem Vermögen des Gesuchstellers oder dessen Eltern werden keine Beiträge mehr geleistet.
Gesuche sind dem Gemeinderat Waldkirch schriftlich bis 30. November 2020 einzureichen unter Beilage des Lehrvertrages oder einer Bestätigung/Immatrikulation der Lehranstalt. Das entsprechende Gesuchsformular kann bei der Kanzlei abgeholt oder bestellt werden (Kanzlei, Büro 106, E-Mail michael.frei@waldkirch.ch oder Telefon 058 228 79 11).

dThomas Haefele gewählt06.08.2020

Per 1. Oktober 2020 konnten wir Thomas Haefele aus Lömmenschwil als neuen Mitarbeiter und Stellvertreter des Leiters Werkhof gewinnen.[...]
Der Mitarbeiter und stellvertretende Leiter des Werkhofs Waldkirch, Pius Edelmann, hat sich, wie bereits kommuniziert, dazu entschieden, per Ende September 2020, vorzeitig in den Ruhestand zu treten. Im Rahmen des Auswahlverfahrens hat die Geschäftsleitung Thomas Haefele aus Lömmenschwil zum neuen Mitarbeiter und gleichzeitig stellvertretenden Leiter Werkhof gewählt. Er wird seine Stelle am 1. Oktober 2020 antreten. Thomas Haefele ist 27-jährig, verheiratet und Vater eines Kindes. Er ist in Wittenbach auf einem landwirtschaftlichen Betrieb aufgewachsen und erlernte nach der Grundschule den Beruf des Landschaftsgärtners EFZ. Er arbeitete zwischendurch auch als Dachdecker und im Tiefbau und eignete sich so technisches Verständnis für Fahrzeuge und Maschinen an. Thomas Haefele ist zudem seit Jahren in der Feuerwehr Wittenbach-Häggenschwil aktiv. Wir gratulieren Thomas Haefele zur Wahl und freuen uns auf die künftige Zusammenarbeit. 

d10-Jahr-Dienstjubiläum als Hauswarte06.08.2020

Herzliche Gratulation an Bernadette und Christoph Zahner.[...]
Am 1. August 2010 haben Bernadette und Christoph Zahner ihre Arbeit als Hauswartin und Hauswart, damals noch bei der Schulgemeinde Waldkirch, aufgenommen. Mit der Bildung der Einheitsgemeinde und der Übernahme der Schulliegenschaften im Jahr 2011 traten sie in dieser Funktion zur Gemeinde Waldkirch über. Zuverlässig in der Arbeitserledigung und zu jeder Zeit verfügbar und einsatzbereit hegen und pflegen Christoph und Bernadette unsere Schulanlagen. Christoph als Hauswart im MZG Bünt und der Umgebung und Bernadette früher im Schulhaus Steig und der Schulverwaltung und seit der Fertigstellung des Neubaus im Schulhaus Breite. Wir gratulieren Bernadette und Christoph ganz herzlich zum 10-Jahr-Jubiläum und danken ihnen für die Mitarbeit und den geschätzten Einsatz zugunsten unserer Gemeinde, der Schule und der Vereine. Für die Zukunft wünschen wir den beiden weiterhin viel Erfolg und Befriedigung sowie gute Gesundheit. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit. 

d10-Jahr-Dienstjubiläum als Bühnenmeister06.08.2020

Herzliche Gratulation an Severin Holderegger.[...]
Am 1. August 2010 übernahm Severin Holderegger die Funktion als Bühnenmeister bei der Schulgemeinde Waldkirch. Mit der Bildung der Einheitsgemeinde und der Übernahme der Liegenschaften durch die Gemeinde wurde er in das Team der Gemeinde Waldkirch integriert. Severin ist seit Beginn seiner Tätigkeit als Bühnenmeister für Bild und Ton verantwortlich und unterstützt mit seinem technischen Wissen u.a. die Liegenschaftenverwaltung, die Hauswarte, die Vereine und viele andere Nutzer unserer Anlagen bei diversen Anlässen. Dafür sind wir sehr dankbar. Wir gratulieren Severin Holderegger zu seinem 10-Jahr-Dienstjubiläum und danken ihm an dieser Stelle ganz herzlich für seine geschätzte Arbeit und die Unterstützung zugunsten unserer Gemeinde, der Schule und der Vereine. Für die Zukunft wünschen wir Severin weiterhin viel Erfolg, Befriedigung und beste Gesundheit. Wir freuen uns auch bei ihm auf die weitere Zusammenarbeit.

dBauanzeige Lilienstrasse 9, 9205 Waldkirch05.08.2020

Das Baugesuch liegt vom 06. August 2020 bis 19. August 2020 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Neubau Mehrfamilienhaus; Korrekturen Verglasung Sitzplatz Attika, Fenstereinteilungen, Eingangsbereich, Aussenparkplätze und Innenräume
Baugrundstück: 2122
Bauherrschaft: Stampfli+Grädel AG, Brunngrabenstrasse 2, 4500 Solothurn
Grundeigentümer: StWE-Grundstück, c/o Stampfli+Grädel AG, Brunngrabenstrasse 2, 4500 Solothurn










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Schwalbenweg 12, 9304 Bernhardzell05.08.2020

Das Baugesuch liegt vom 06. August 2020 bis 19. August 2020 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Wohnraumerweiterung
Baugrundstück: 2247
Bauherrschaft und
Grundeigentümer:
Eberle Claudia, Schwalbenweg 12, 9304 Bernhardzell










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Lee, 9304 Bernhardzell04.08.2020

Das Baugesuch liegt vom 05. August 2020 bis 18. August 2020 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Umnutzung Parkplätze in Abstellfläche für Occasionsfahrzeuge und Ersatz Reklame
Baugrundstück: 1091
Bauherrschaft: Rastegorac Branko, Lee 1354, 9304 Bernhardzell
Grundeigentümer: Bar Dancing Oase Gasser Rastegorac & Co., Lee 1354, 9304 Bernhardzell










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Heldstrasse 5, 9205 Waldkirch04.08.2020

Das Baugesuch liegt vom 05. August 2020 bis 18. August 2020 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Bau von zwei Autoparkplätzen
Baugrundstück: 73
Bauherrschaft: Kistler Roman, Lochgasse 15, 8855 Wangen
Grundeigentümer: Kistler Roman, Lochgasse 15, 8855 Wangen
Kistler Mirjam, Lochgasse 15, 8855 Wangen










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dZurück aus dem Ausland ? Beachten Sie bitte die Verhaltensanweisungen03.08.2020

Zurück aus dem Ausland?

Dann müssen Sie zum Schutz Ihrer Mitmenschen vielleicht für 10 Tage in Quarantäne. Prüfen Sie bitte umgehend, ob Sie betroffen sind. Die Liste der Länder mit erhöhtem Infektionsrisiko finden Sie unter www.sg.ch/coronavirus.

Danke für die Einhaltung der Vorgaben zum Schutze aller Mitmenschen. 
 [...]

dWillkommen Fiona Engler30.07.2020

​Am Montag startet unsere neue Lernende, Fiona Engler, ihre dreijährige Berufsbildung zur Kauffrau öffentliche Verwaltung.[...]
Fiona Engler ist in Waldkirch wohnhaft und wir freuen uns, sie in unserem Team willkommen heissen zu dürfen. Wir wünschen Fiona für ihre bevorstehende Lehrzeit alles Gute und viel Erfolg. 

dProjekt «Sportplatz Breiten»30.07.2020

Die öffentliche Auflage ist unbenutzt abgelaufen.[...]
Die Planunterlagen für das Bauprojekt «Sportplatz Breiten» lagen vom 7. bis 20. Juli 2020 öffentlich auf. Die öffentliche Auflage ist unbenutzt abgelaufen, es sind keine Einsprachen eingegangen. Aufgrund des positiven Ausgangs des Auflageverfahrens können die Projektunterlagen nun bei den kantonalen Stellen zur Zustimmung eingereicht werden. Dies wird noch einige Wochen in Anspruch nehmen. Sobald die kantonale Zustimmung vorliegt, kann auch die Gemeinde die Baubewilligung erteilen und die weiteren Arbeiten können gemäss Planung in Angriff genommen werden. Wir danken an dieser Stelle für die Unterstützung. 

dCorona-News – Quarantänepflicht für Reisende30.07.2020

​Der Bundesrat hat die ausserordentliche Lage aufgehoben. Trotzdem ist die gesamte Bevölkerung aufgerufen, vorsichtig zu bleiben und die Hygiene- und Distanzregeln weiter einzuhalten. Die Informationen auf der Seite des Kantons St. Gallen www.sg.ch/tools/informationen-coronavirus.html werden laufend aktualisiert.[...]
Quarantänepflicht
Ab sofort müssen alle Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in den Kanton St.Gallen in gewissen Gebieten aufgehalten haben, für 10 Tage in Quarantäne. Die Einreise aus einem Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko ist innerhalb von zwei Tagen nach der Einreise dem Domizil Kanton zu melden. Das entsprechende Online-Meldeformular für Personen mit einer Domiziladresse im Kanton St.Gallen finden Sie auf der Webseite des Kantons unter www.sg.ch/tools/informationen-coronavirus/rueckkehr-aus-risikolaendern.html#formulareinreise. Familien und Gruppen müssen für jede Person eine Meldung erstellen.

dSicherer Umgang mit Feuerwerk30.07.2020

Weil die Gefahren bei unsachgemässer Handhabung von Feuerwerkskörpern oft unterschätzt werden, haben wir Ihnen einige Tipps zusammengestellt, so dass Sie Ihr Feuerwerk auf jeden Fall mit Freude geniessen können.
 [...]
Feuerwerk kaufen
Um für die Handhabung der Feuerwerkskörper gerüstet zu sein, lassen Sie sich die einzelnen Produkte beim Einkauf genau erklären.

Gebrauchsanweisung von Feuerwerkskörper
Auch wenn Ihnen die Produkte detailliert erklärt wurden, lesen Sie unbedingt die Gebrauchsanweisungen vor der Nutzung der Feuerwerkskörper rechtzeitig durch und beachten Sie die darin beschriebenen Hinweise.

Lagerung von Feuerwerk
Die Feuerwerkskörper unbedingt an einem kühlen und trockenen Ort lagern. Besonders wichtig ist, dass Kinder niemals Zugriff darauf haben.

Sicherheitsabstand von Feuerwerk
Je nach Grösse des Feuerwerkskörpers muss ein Sicherheitsabstand eingehalten werden, der in der Gebrauchsanweisung beschrieben ist. Im Zweifelsfall ist der grössere Sicherheitsabstand zu wählen! Zünden Sie niemals einen Feuerwerkskörper inmitten von Menschen. 

Kinder und Feuerwerk
Kleine Kinder sind auf jeden Fall von Feuerwerkskörpern fernzuhalten. Ältere Kinder sollten nur unter Aufsicht und im Beisein von Erwachsenen Feuerwerk abbrennen. 

Blindgänger von Feuerwerkkörper
Falls die Batterie ihre Funktion nicht vollständig erfüllt, mindestens 15 Minuten warten und keine weiteren Anzündversuche unternehmen. Versager an der Verkaufsstelle zurück geben.

Eigenkreationen
Unter keinen Umständen sollten Sie Ihre Feuerwerkskörper selbst basteln – dies kann lebensgefährlich sein. Auch das Verbinden von mehreren Feuerwerkskörpern zu einer «Riesenrakete» sollte unterlassen werden.

Experimentieren mit Feuerwerk
Grundsätzlich sollten Feuerwerkskörper niemals gebündelt abgefeuert werden. Zünden Sie jeden einzeln. 

Rauchen und Feuer
In der Nähe von Feuerwerk sollte auf das Rauchen und generell auf offenes Feuer verzichtet werden. Schützen Sie Ihren Vorrat an Feuerwerkskörpern vor Funkenflug.

Trockenheit und Feuerwerk
Gerade zum 1. August kann nach langanhaltender Trockenheit vor allem in der Nähe von Wäldern und Feldern das Abbrennen von Feuerwerkskörpern Brände auslösen. Achten Sie zu dieser Jahreszeit auf die offizielle Weisung der Behörden.

Raketen
Raketen benötigen eine «Abschussrampe». Kleine Raketen können aus gut verankerten Flaschen abgeschossen werden. Grosse Raketen hingegen sollten besser aus Abschussstäben oder -rohren gestartet werden. Stecken Sie aber grundsätzlich niemals eine Rakete einfach in den Boden.

Rücksicht
Nicht jeder hat Freude an Feuerwerk. Denken Sie an Nachbarn, Familien mit Kleinkindern und an Haustiere.

d Feuerwerk ohne Knalleffekt – den Tieren zuliebe!30.07.2020

​Nicht nur beim Funkenbau ist auf die Tiere Rücksicht zu nehmen, auch Feuerwerk kann problematisch sein. [...]
Der Knalleffekt der Feuerwerke lösen bei vielen Tieren Angst und Panik aus. Tiere verkriechen sich, wimmern, jaulen oder erleiden im Extremfall gar einen Herzstillstand. Das Hörvermögen der meisten Tiere ist sehr viel empfindlicher als das der Menschen. Als weniger schädliche Alternative schlägt der Schweizer Tierschutz deshalb vor, Feuerwerk ohne Knalleffekt zu verwenden. Um die Tiere zu schützen, darf Feuerwerk zudem nicht in der Nähe von Ställen, weidenden Tieren oder Wäldern gezündet werden. Als Vorsorgemassnahme sind Heimtiere während des Feuerwerks nach Möglichkeit bei geschlossenen Fenstern im Haus zu behalten.

dLehrstelle Kaufmann oder Kauffrau öffentliche Verwaltung16.07.2020

Darfst du auf deinem Passfoto lachen? Worauf musst du achten, wenn du eine Steuererklärung ausfüllst? Solche und andere Alltagsfragen kannst du nach deiner Ausbildung als Kaufmann oder Kauffrau öffentliche Verwaltung ganz sicher beantworten. Die Stadtverwaltung Gossau sowie die Gemeinde­verwaltungen Andwil und Waldkirch suchen auf August 2021 neue Lernende.[...]
Die dreijährige Ausbildung zum Kaufmann oder zur Kauffrau in der Branche öffentliche Verwaltung ist ein idealer Einstieg in die kaufmännische Berufswelt und eine gute Basis für das spätere Leben. Sie bietet interessante und abwechslungsreiche Tätigkeiten in verschiedenen Fachgebieten und ermöglicht fast täglich Kontakt mit Kundinnen und
Kunden.

Deshalb erwarten wir von unseren künftigen Lernenden:
  • eine erfolgreich abgeschlossene Sekundarschule (auf Niveau E- oder M-Profil)
  • viel Freude am Kontakt mit Menschen
  • Interesse am öffentlichen Geschehen
  • grosse Einsatzbereitschaft.
 
Spricht dich all dies an? Dann bewirb dich doch bis 12. August 2020. Du kannst dich bei einer, bei zwei oder bei allen drei Verwaltungen bewerben. Weitere Informationen zu Berufsbildung und Bewerbung findest du auf den Websites.
 
Die Kontaktpersonen findest du nachstehend:
  • Gemeindeverwaltung Andwil, Peter Thuma, Gemeinderatsschreiber, 9204 Andwil (Tel. 071 388 69 84, peter.thuma@andwil.ch) www.andwil.ch
  • Stadt Gossau, Angela Thürlemann, Berufsbildnerin, 9201 Gossau (Tel. 071 388 42 39, angela.thuerlemann@stadtgossau.ch) www.stadtgossau.ch/berufsbildung
  • Gemeindeverwaltung Waldkirch, Michael Frei, Berufsbildner, 9205 Waldkirch (Tel. 058 228 79 11, michael.frei@waldkirch.ch) www.waldkirch.ch/DE/64/Berufsbildung.htm

dKommunale Gesamterneuerungswahlen09.07.2020

Am 27. September werden die Gesamterneuerungswahlen für die Behörden der politischen Gemeinde stattfinden. Am 1. Juli ist die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge abgelaufen. Alle eingereichten Wahlvorschläge wurden überprüft und für gültig erklärt. Aufgrund dieser Vorschläge werden die Stimmzettel gedruckt. Den Stimmberechtigten werden für die Gesamt­erneuerungswahlen rechtzeitig die Stimmzettel zugestellt.
 [...]
Übersicht über die Kandidaten der politischen Gemeinde:

Gemeindepräsidium (1 Mandat)
  • Zaccari Aurelio, 1970, Gemeindepräsident, Bernhardzell, FDP (bisher)

Mitglieder des Gemeinderates (5 Mandate)
  • Brühlmann Guido, 1971, Landwirt / Betriebsleiter, ­Waldkirch, SVP (bisher)
  • Fürer Daniel, 1972, dipl. Betriebsökonom NDS HF, ­Bernhardzell, parteilos (bisher)
  • Grob Thomas, 1975, Spartenleiter Tief- und Strassenbau, Waldkirch, CVP (bisher)
  • Wirth Christof, 1973, Polizist, Waldkirch, FDP (bisher)
  • Sutter Urban, 1963, technischer Sachbearbeiter, Waldkirch, CVP

Schulratspräsidium (1 Mandat)
  • Roth Susanne, 1973, Kauffrau, Waldkirch, FDP (bisher)

Mitglieder des Schulrates (6 Mandate)
  • Helg Irene, 1974, Bäuerin / dipl. HP, Waldkirch, Landverein (bisher)
  • Huwiler Marcel, 1973, Account-Manager, Waldkirch, ­parteilos (bisher)
  • Keller Priska, 1974, Projektleiterin Lüftung / Familienfrau, Waldkirch, parteilos (bisher)
  • Keller René, 1974, Schreiner, Bernhardzell, parteilos (bisher)
  • Luder-Müller Sandra, 1975, dipl. Primarlehrerin / ­Sachbearbeiterin, Waldkirch, CVP (bisher)
  • Büsser Christian, 1992, Schreiner, Bernhardzell, parteilos
  • Ledergerber Markus, 1982, Betriebsleiter, Waldkirch, CVP

Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission (5 Mandate)
  • Maltaric Daniel, 1973, Personalleiter, Waldkirch, parteilos (bisher)
  • Moser Daniel, 1985, B.Sc. ZFH in Wirtschaftsrecht / ­Fachmann Steuern, Waldkirch, parteilos (bisher)
  • Keller Andy, 1984, Landmaschinenmechanikermeister / Geschäftsführer, Waldkirch, SVP
  • Spaar Peter, 1972, dipl. Ing. FH, EMBA HSG, Partner, ­Projektleiter, Waldkirch, FDP
  • Stalder Björn, 1982, Stv. Geschäftsführer, Waldkirch, ­parteilos

dBauanzeige St. Pelagibergstrasse, 9205 Waldkirch06.07.2020

Das Baugesuch liegt vom 07. Juli 2020 bis 20. Juli 2020 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Neubau Sportplatz Breiten, Garderobengebäude mit Clublokal und Parkplätze
Baugrundstück: 185, 558, 597, 588, 1931
Bauherrschaft: Politische Gemeinde Waldkirch, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch
Grundeigentümer: Politische Gemeinde Waldkirch, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch
Holzimprägnierwerk AG, Waldkirch, St. Pelagibergstrasse 34, 9205 Waldkirch
dach müggler ag, St. Pelagibergstrasse 40, 9205 Waldkirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. Die Planunterlagen stehen auch elektronisch zur Verfügung: https://www.waldkirch.ch/Projektunterlagen

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige St. Pelagibergstrasse, 9205 Waldkirch06.07.2020

Das Baugesuch liegt vom 07. Juli 2020 bis 20. Juli 2020 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Neubau Lagerhalle, Abbruch Container, Umplatzierung Fertiggarage, Erstellung Parkplätze und Geländeanpassungen
Baugrundstück: 1931 und 185
Bauherrschaft: dach müggler ag, St. Pelagibergstrasse 40, 9205 Waldkirch
Grundeigentümer: dach müggler ag, St. Pelagibergstrasse 40, 9205 Waldkirch
Politische Gemeinde Waldkirch, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Grütt 1003, 9304 Bernhardzell06.07.2020

Das Baugesuch liegt vom 07. Juli 2020 bis 20. Juli 2020 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Demontage Holzheizung, Erdsondenbohrung, Einbau Sole-Wasser-Wärmepumpe
Baugrundstück: 1060
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Moser Walter, Grütt 1003, 9304 Bernhardzell











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Rickenhueb, 9205 Waldkirch06.07.2020

Das Baugesuch liegt vom 07. Juli 2020 bis 20. Juli 2020 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Feldrandkompostierung
Baugrundstück: 1434
Bauherrschaft: Fust Selma, Rickenhueb 232, 9205 Waldkirch
Fust Peter, Rickenhueb 232, 9205 Waldkirch
Grundeigentümer: Fust Selma, Rickenhueb 232, 9205 Waldkirch











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dDie Gemeindeverwaltung bleibt am 10. Juli 2020 geschlossen02.07.2020

Die Gemeindeverwaltung bleibt wegen der Erneuerung der ­Informatikinfrastruktur am 10. Juli geschlossen.[...]
Um die täglichen Arbeiten zeitgemäss erledigen zu können, ist es erforderlich, die Informatikinfrastruktur regelmässig auf den aktuellen Stand zu bringen. Unsere Infrastruktur hat das Ende der Lebensdauer erreicht und muss erneuert werden. Zudem muss auch die Software abgelöst resp. erneuert werden. Wegen der Umstellung der Hardware und Software bleibt die Gemeindeverwaltung am Freitag, 10. Juli, geschlossen. Bei Todesfällen wenden Sie sich bitte an die Reimann Bestattungen AG. Telefon 071 245 99 11.

Ab Montag, 13. Juli 2020, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. Wir danken für Ihr Verständnis.

dBauanzeige Bächliweg 4, 6 und 6a, 9205 Waldkirch02.07.2020

Das Baugesuch liegt vom 03. Juli 2020 bis 16. Juli 2020 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Neubau 3 Einfamilienhäuser
Baugrundstücke: 1934 und 595
Bauherrschaft und
Grundeigentümer:
Alfons Thaler AG, Heldstrasse 7, 9205 Waldkirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. 


Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dÖffentliche Auflage Sportplatzprojekt und Neubauprojekt Dach Müggler AG vom 7. - 20. Juli 202002.07.2020

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 17. Juni das Auflageprojekt «Sportplatz Breiten inkl. Garderoben-gebäude» genehmigt. Somit kann dieses öffentlich aufgelegt werden.

Direktlink zu den Projektunterlagen: https://www.waldkirch.ch/Projektunterlagen
 [...]
Zum gleichen Zeitpunkt ist auch die Baueingabe des Bauvorhabens der Dach Müggler AG, Waldkirch, erfolgt. Die beiden Projekte haben Abhängigkeiten zueinander, so sind z.B. Stützmauern im Übergangsbereich zur Nachbarsliegenschaft notwendig. Neu konnten verschiedene Optimierungen bei der Parkplatzgestaltung zur Liegenschaft der Holzimprägnierwerk Waldkirch AG erzielt werden. Durch eine gemeinsame Überarbeitung der Grundlagen aus dem Gutachten konnte die Anordnung der Parkplätze auf dem Grundstück der Holzimprägnierwerk Waldkirch AG optimiert und somit auch eine langfristige Lösung mit zusätzlichem Investitionsschutz generiert werden. Die Parkplätze wurden nun rechtsseitig an der Zufahrtsstrasse zum Sportplatz eingeplant. Dadurch ergeben sich optimalere Verkehrswege. Zudem können die Fussgänger mit der neuen Lösung auf einem separaten Fussgängerzugang zum Sportplatz geleitet werden. Mit dieser Lösung muss nicht in einen provisorischen Parkplatz investiert werden und selbst bei einer späteren Überbauung des Grundstückes der Holzimprägnierwerk Waldkirch AG kann die heutige Parkplatzlösung bestehen bleiben. Im Gegenzug wurde der Holzimprägnierwerk Waldkirch AG ein Grenzbaurecht zugesprochen. Parallel zum Bauprojekt «Sportplatz» hat auch die Dach Müggler AG ein Bauprojekt erstellt. Da zwischen den beiden Projekten Abhängigkeiten bestehen, liegt es im Interesse sowohl der Gemeinde als auch der Dach Müggler AG, dass die öffentliche Auflage der Bauprojekte nun gemeinsam und zeitnah erfolgen kann. Nebst den Verzögerungen wegen verschiedener Anpassungen und Absprachen hat auch die schwierige Situation rund um die Corona-Pandemie zu Verzögerungen in der Planungsphase geführt. Aus diesem Grund hat sich der Gemeinderat entschieden, die beiden Projekte zeitnah und trotz Ferienzeit, vom 7. bis 20. Juli 2020, öffentlich aufzulegen. Damit verbunden sind auch verschiedene Überlegungen zu zeitkritischen Arbeiten wie das Aufschütten und Verdichten des Grundstückes zum Bau des Sportplatzes, aber auch die Unterstützung der Dach Müggler AG zur rechtzeitigen Fertigstellung des geplanten Neubaus. Die öffentliche Auflage solcher Projekte während der Sommerferien ist rechtlich zulässig, wurde aber in der Vergangenheit in der Regel nicht durchgeführt. Der Gemeinderat ist aber überzeugt, dass im vorliegenden Fall und aufgrund der Gesamtbetrachtung aller Umstände eine öffentliche Auflage während der Sommerferien vertretbar ist. Gleichzeitig möchte der Gemeinderat der Bevölkerung die Planunterlagen auf der Website öffentlich und elektronisch zugänglich machen. Diese sind ab sofort unter https://www.waldkirch.ch/DE/95/Projekte.htm abruf- und einsehbar. Wir danken für das Verständnis und die Unterstützung.

dAbstimmung über Verselbständigung TBW und Verkauf ­Arneggerstrasse am 28. Oktober 2020 02.07.2020

[...]
Das Projekt und die Projektorganisation zur Verselbständigung der Technischen Betriebe wurden bereits an der Vorversammlung zur Bürgerversammlung 2019 zum ersten Mal vorgestellt. Zwischenzeitlich wurden die Arbeiten weiter vorangetrieben. Der Gemeinderat hat im Mitteilungsblatt vom 14. Mai 2020 über den Stand der Arbeiten rund um die Verselbständigung der Technischen Betriebe weiter informiert. Vorgesehen war es, den Projektstand an der Vorversammlung zur Bürgerversammlung 2020 zu präsentieren. Leider war dies aus den bekannten Gründen rund um Covid-19 nicht möglich, weshalb über das Mitteilungsblatt vom 14. Mai darüber informiert wurde.  
Der Gemeinderat hat an seiner letzten Sitzung entschieden, nach den Sommerferien Gespräche und eine Informationsveranstaltung zum Projekt «Verselbständigung der Technischen Betriebe» durchzuführen. So werden die politischen Parteien im August 2020 an einer gemeinsamen Sitzung informiert und im Oktober 2020 wird eine öffentliche Informationsveranstaltung durchgeführt. Die Abstimmung durch die Bürgerinnen und Bürger zur Anpassung der Gemeindeordnung im Zusammenhang mit der Verselbständigung der Technischen Betriebe ist an der a. o. Bürgerversammlung am Mittwoch, 28. Oktober 2020, vorgesehen.
Weitere Kommunikationsmassnahmen wie ein Erklärvideo, Informationen in den kommenden Mitteilungsblättern, über die Waldkirch-App und auf unserer Website sind ebenfalls angedacht und vorgesehen.
Gleichzeitig mit der Abstimmung zur Verselbständigung der Technischen Betriebe werden die Waldkircher Stimmbürgerinnen und Stimmbürger am 28. Oktober 2020 auch über den Verkauf der Liegenschaft Arneggerstrasse 12 beschliessen. Die entsprechenden Gutachten über die beiden Abstimmungen werden den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern rechtzeitig zugestellt, sodass über die beiden wichtigen Themen an der Informationsveranstaltung am Dienstag, 20. Oktober 2020, die Grundlagen zur Diskussion zur Verfügung stehen.

dErneuerung des Deckbelags an der Oberwaldstrasse - Information zu Strassenbauarbeiten mit Sperrung02.07.2020

Von Freitag, 10. Juli 2020, 06:00 Uhr, bis Samstag, 11. Juli 2020, 06:00 Uhr, ist die Oberwaldstrasse gesperrt und kann nicht befahren werden.[...]
Die Gemeinde Waldkirch beabsichtigt in den Sommerferien 2020, den Deckbelag an der Oberwaldstrasse, im Bereich Mollenwisen bis Arneggerstrasse, zu erneuern. Die Strassenbauarbeiten werden durch die Zani Strassenbau AG ausgeführt und finden, unter Vorbehalt der Witterungsverhältnisse, wie folgt statt:
  • ab Montag, 29.06.2020                Vorbereitungsarbeiten unter Verkehr mit Lichtsignalanlage
  • von Freitag, 10.07.2020, 06:00   Belagseinbau mit Vollsperrung Oberwaldstrasse                                             bis Samstag, 11.07.2020, 06:00
  • bis Freitag, 17.07.2020                Nacharbeiten unter Verkehr mit Lichtsignalanlage
Während der Vorbereitungsarbeiten ist die Strasse grundsätzlich befahrbar. Es ist aber zeitweise mit Behinderungen und Wartezeiten zu rechnen. Beim Betreten der mit einem schwarzen Haftvermittler versehenen Flächen ist darauf zu achten, dass Verschmutzungen über die Schuhsohlen entstehen können. Die Zu- und Wegfahrt zu den Seitenstrassen (Sackgassen) sind während der Sperrung nicht möglich. Sollten Sie in dieser Zeit auf Ihr Auto angewiesen sein, bitten wir Sie, dieses vorgängig ausserhalb des Baustellenbereichs auf dem Bünt-Parkplatz (Kiesplatz oder Asphaltplatz), beim Büntweg (Längs- oder Schrägparkierung, Fahrgasse 3 m einhalten) oder auf dem Kronenparkplatz abzustellen. Auf dem Büntweg wird eine Einbahn signalisiert. Die Zufahrt erfolgt bei der Müggler AG (Arneggerstrasse 7), die Wegfahrt erfolgt über die Büntstrasse.

Die Postautolinie 132 über die Oberwaldstrasse wird am Tag der Sperrung nicht bedient. Die Belagsarbeiten können nur bei trockener und warmer Witterung durchgeführt werden. Bei schlechter Witterung wird der Belagseinbau jeweils auf den nächstmöglichen Tag verschoben. Der erste Verschiebungstermin für die Sperrung ist der Montag, 13. Juli 2020 (6.00 Uhr). Über die Durchführung der Arbeiten werden wir Sie per Push-Nachricht auf der Waldkirch-App informieren. Wir bitten Sie, allfällige Mieter, Besucher oder Kunden über die Sperrung zu informieren. Wir danken für Ihr Verständnis für die notwendigen Bauarbeiten und die damit verbundenen Einschränkungen. Für weitere Auskünfte können Sie sich an folgende Personen wenden:

Bauunternehmung:      Zani Strassenbau AG, Oberuzwil       Sebastian Reifler          079 151 77 47
Bauleitung:                 Wälli AG Ingenieure, St.Gallen         Patrick Brunschwiler     058 100 91 90

dBauanzeige Schüsselloo, 9205 Waldkirch bis Chueweid, 9204 Andwil26.06.2020

Das Baugesuch liegt vom 29. Juni 2020 bis 13. Juli 2020 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Ersatz Quellwasserableitung vom Quellgebiet Schüsselloo bis zum Reservoir Chueweid
Baugrundstücke/
Eigentümer:
(Gemeinde Waldkirch)
GS-Nr. 1372, Wasserversorgung Andwil-Arnegg, Gartenstrasse 4a, 9204 Andwil
GS-Nr. 1714, 1716, Zwicker Stefan, Rötelbach 1310, 9205 Waldkirch
GS-Nr. 1715, Gebert Beda, Schüsselloo 704, 9205 Waldkirch
GS-Nr. 1718, Koller Roman, Rötelbach 732, 9205 Waldkirch
GS-Nr. 1673, Thürlemann Karl, Hinterchirchstrasse 7, 9304 Bernhardzell
Zusätzlich weitere Grundstücke auf dem Gebiet der Gemeinde Andwil
Bauherrschaft: Wasserkorporation Andwil-Arnegg, Gartenstrasse 4a, 9204 Andwil











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden  (Tel. 058 228 79 24) .

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dHerzliche Gratulation zum bestandenen Lehrabschluss25.06.2020

Unser Lernender Joel Bissig hat seine dreijährige Ausbildung zum Kaufmann öffent­liche Verwaltung erfolgreich abgeschlossen.[...]
Der Gemeinderat, die Geschäftsleitung und die Mitarbeitenden der Gemeinde Waldkirch gratulieren ihm ganz herzlich zu diesem tollen Erfolg. Joel Bissig wird Ende Juni aus der Gemeinde Waldkirch austreten und die RS absolvieren. Wir wünschen ihm für die Zukunft alles Gute und danken ihm für die wertvolle Zusammenarbeit!

d1.-August-Feier für dieses Jahr abgesagt25.06.2020

Die Vereine der Gemeinde Waldkirch organisieren, gemäss einer bestehenden Turnusliste, jährlich die 1.-August-Feier in unserer Gemeinde.[...]
Auch für dieses Jahr war es so vorgesehen und die beiden Vereine UHC Waldkirch-St. Gallen und FC Waldkirch-Bernhardzell 1997 haben erste Vorbereitungen durchgeführt. Aufgrund der Gesamtumstände rund um die Corona-Pandemie, der verschiedenen Einschränkungen mit Schutzkonzepten und den dennoch bestehenden Unsicherheiten, ob eine Durchführung am Ende der Sommerferien sinnvoll ist, haben die für die Organisation verantwortlichen Vereine und der Gemeinderat gemeinsam entschieden, auf die Durchführung einer 1.-August-Feier dieses Jahr zu verzichten. Die Unsicherheiten, was die Durchführung und die Teilnahme sowie auch die Entwicklung der Corona-Pandemie angeht, sind aktuell noch gross. Ein entsprechendes Defizit für die Veranstalter (Vereine) kann nicht ausgeschlossen werden. Zudem möchten weder die Veranstalter noch der Gemeinderat mit der Durchführung einer solchen Veranstaltung unnötige Risiken für die Bevölkerung resp. die Teilnehmer eingehen. Deshalb bitten wir um Verständnis für diesen Entscheid.

dEigentümerdaten im Geoportal ab sofort abrufbar25.06.2020

Der Gemeinderat hat entschieden, dass die Eigentümerdaten auf dem Geoportal per sofort aufgeschaltet werden und damit unkompliziert und schnell sowie jederzeit und unabhängig von Schalteröffnungszeiten über www.geoportal.ch abgefragt werden können.[...]
Anfragen zu Eigentümerdaten aus dem Grundbuch gehen heute täglich telefonisch oder schriftlich bei der Abteilung Grundbuch der Gemeinde Waldkirch ein. Mit der Aufschaltung der Eigentümerdaten im Geoportal können die administrativen Aufwände reduziert und das Abfrageprozedere vereinfacht werden. Aufgrund der vorliegenden gesetzlichen Grundlage spricht rechtlich nichts gegen diese Aufschaltung der Grundeigentümerdaten im Geoportal, da die Informationen heute schon für jedermann erhältlich sind. Durch die technische Voraussetzung, dass die Online-Anfrage über eine «Captcha-Abfrage» (bei jeder Abfrage wird geprüft, ob es sich beim Anfragenden um einen Menschen und keinen Roboter handelt) erfolgt, wird dafür gesorgt, dass nur Einzelabfragen und keine Massenabfragen möglich sind. Die Eigentümerabfrage im öffentlichen Geoportal (www.geoportal.ch) ist bereits aktiviert und freigeschaltet.

dEinführung Tagesstrukturen / Pilot mit Fiorino Waldkirch AG25.06.2020

Wie im Geschäftsbericht 2019 der Gemeinde Waldkirch ausgeführt, hat sich die Kita «Fiorino», Waldkirch, auch im letzten Jahr weiterentwickelt.[...]
Das Betreuungsteam, das 2018 weitgehend neu gebildet wurde, hat sich unter der fachkundigen Leitung der Kita-Leiterin Barbara Streule-Wachter gut etabliert. Dabei konnten auch Lernende nach erfolgreichem Abschluss übernommen und neue Lehrstellen geschaffen werden. 2019 konnte auch in Waldkirch das Konzept geschlechtergemischter Betreuungsteams zumindest teilweise umgesetzt werden. Neben weiteren Umgestaltungen in der Kita selbst konnte 2019 zusammen mit den Eltern auch in Waldkirch ein Waldsofa in Betrieb genommen werden. Dabei werden die Kinder auf spielerische Art und Weise, mit dem eigens entwickelten «Wald-koffer», regelmässig mit dem Schwerpunktthema «Wald und Natur» in Berührung gebracht. Ein weiteres Schwerpunktthema ist die gesunde Ernährung in der Kita und auch am Mittagstisch der Primarschule. Beide Standorte werden unter der Leitung von Fiorino Tavola seit längerem durch die Küche des Männerheims Hasenberg beliefert.

Einbindung der Eltern / Elterncafé
Im vergangenen Jahr wurde der Elternarbeit viel Raum gegeben. Neben Tagen der offenen Türen wurde auch sehr erfolgreich ein «Elterncafé» angeboten, wo sich auch Eltern, die ihre Kinder noch nicht in der Kita betreuen lassen, niederschwellig austauschen können. Dieses Konzept wird an allen «Fiorino»- Standorten angeboten. Trotz dieser Massnahmen konnte die durchschnittliche Belegung im vergangenen Jahr noch nicht gesteigert werden und die Fiorino AG trägt auch 2019 ein Defizit aus dem operativen Betrieb. Dieser wird aus einer Gewinnausgleichsreserve getragen. 2018 wurden bereits folgende Verbesserungen am Kita-Angebot vorgenommen, die für die Gemeinde kostenneutral umgesetzt werden konnten:
  • Verlängerung der Öffnungszeiten von bisher 7.00 bis 18.00 Uhr auf neu 6.30  bis 18.00 Uhr
  • Erhöhung des Geschwisterrabatts neu auf 20 % bereits ab dem 2. Kind (statt wie bisher gestaffelt 10 und 20 %), um Familien mit mehreren betreuten Kindern zu entlasten
  • Wegfall des Mengenrabatts von 10 % ab drei vollen Betreuungstagen (Mengenrabatt ist auch in umliegenden Gemeinden nicht üblich)
  • Verrechnung des Horttarifs ab Eintritt in den grossen Kinder­garten. Kindergartenkinder im ersten Kindergartenjahr werden noch zum Krippentarif betreut.
  • Harmonisierung des Höchsttarifes für Einheimische und Auswärtige auf 130 Franken für Babys, 100 Franken für das Krippenangebot (inkl. Kindergarten) und für das Hortangebot (Schulkinder) auf 85 Franken pro Tag. Auswärtige zahlen den Höchsttarif oder werden von Ihrer Wohnsitzgemeinde subventioniert.
  • Einführung von 16 Tarifstufen, um die Tarife feiner auf das steuerbare Einkommen abzustimmen
  • Anpassungen der Berechnungsrichtlinien für die Tarif­einstufung
  • Entkoppelung des Nachmittagsangebots im Hort vom ­Mittagstisch. Der Mittagstisch steht allen Kindern ab dem grossen Kindergarten offen. Buchung über eine Semesteranmeldung und unabhängig vom Kita-Angebot (bisher konnte der Hort nur in Kombination mit dem Mittagstisch gebucht werden. Kinder im kleinen Kindergarten besuchen den Mittagstisch aus pädagogischen Gründen in der Kita.
  • Frühstücksangebot für Hortkinder ist inklusive, sofern sie am gleichen Tag den Hort besuchen.
Defizit in der Rechnung 2019
Die Rechnung 2019 schliesst mit einem Verlust von rund 52'000 Franken, der durch die «Fiorino»-Gruppe getragen wird. Der Aufwand von rund 425'000 Franken verteilt sich auf Personalaufwand von rund 305‘000 Franken (72 %), Materialaufwand von rund 59‘000 Franken (14 %), Miet- und Betriebskosten von rund 62‘000 Franken (15 %). Durch ausserordentliche, längerfristige Personalausfälle im letzten Jahr wegen Unfall und Krankheit konnten die Personalkosten nicht wie geplant gesenkt werden, sondern haben sich gegenüber Vorjahr leicht erhöht. Die Belegung der Kita lag im Jahresmittel bei rund 41 %, also in etwa auf dem Vorjahresniveau.

Massnahmen – Pilotprojekt «Tagesstrukturen» ab August 2020 mit acht ­Betreuungsplätzen
Der Gemeinderat hat Massnahmen zugestimmt, die helfen sollen, das Defizit des «Fiorino» zu mindern. Beabsichtigt war, dass diese schon im ersten Halbjahr 2020 zum Tragen kommen sollen. Leider hat die Situation rund um Covid-19 dies nicht zugelassen. Ab dem 2. Halbjahr 2020 sollen nun die Massnahmen aber umgesetzt werden. Dazu gehören:
  • die Schaffung attraktiver Tarife für Schüler ab der 1. Klasse
  • aktive Gespräche mit Nachbargemeinden zur Subventionierung der Elternbeitrage für Eltern, die ihre Kinder in der Kita Waldkirch betreuen lassen möchten
  • die Schaffung von zusätzlichen Ferienangeboten
  • die Schaffung von Tagesstrukturen als Pilotbetrieb
Die Tagestrukturergänzung wird während der Schulzeit nur am Nachmittag angeboten. Am Vormittag sind die Kinder während der Blockzeiten fix betreut. In den Schulferien soll ein Ganz­tagesangebot sichergestellt werden. Damit wären die gleichen Betreuungszeiten wie während der Schulzeit gewährleistet.

Es sind folgende Betreuungsblöcke vorgesehen:
  • 13.30 bis 15.30 Uhr
  • 15.30 bis 18.00 Uhr
  • nach dem Mittagstisch bis 18.00 Uhr
  • Ganztagsangebot von 6.30 bis 18.00 Uhr, nur während der Schulferien
  • keine Frühbetreuung
Tarifgestaltung
Der Tarif für die Tagesstrukturen soll unter dem Kita-Tarif liegen, da weniger Betreuungsaufwand notwendig ist. Anhand von Gesprächen und einem Abgleich mit anderen Tagesstrukturangeboten wurden neue Tarife vorgesehen.
Die Fiorino AG hat dem Gemeinderat beantragt, den bestehenden Tarif zu ergänzen. Die Tarife ab 1. August sind auf der Website der Fiorino AG abrufbar: www.fiorino.ch.

Der Gemeinderat hat der Durchführung eines Pilotbetriebes für Tagesstrukturen sowie den erwähnten Tarifen zugestimmt. Auch im Zusammenhang mit dem Entscheid des Kantonsrates, dass die Schulen zukünftig Tagesstrukturen anbieten müssen, kann dieses Pilotprojekt aufzeigen, wie gross das Bedürfnis für dieses Angebot bereits heute ist und ob eine Zusammenführung bei der Fiorino AG möglich und durchführbar ist. Diese Erfahrungen können dann in einen weiteren Entwicklungsschritt, so dieser notwendig ist, einfliessen. Der Pilotbetrieb soll bis Ende 2021 dauern.

dBauanzeige Ronwilerberg, 9205 Waldkirch18.06.2020

Das Baugesuch liegt vom 19. Juni 2020 bis 2. Juli 2020 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Neubau Mist-Lagerplatz, Holzaufbereitungsplatz und Verlängerung Kiesweg
Baugrundstück Nr.: 162
Bauherrschaft und
Grundeigentümer:
Miteigentümergemeinschaft Gschwend, c/o Gschwend Louis, Gerenstrasse 49, 9200 Gossau










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden  (Tel. 058 228 79 24) .

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Bernhardzellerstrasse, 9205 Waldkirch17.06.2020

Das Baugesuch liegt vom 18. Juni 2020 bis 1. Juli 2020 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Einbau Büro, WC und Archiv, Erneuerung Fenster Südfassade
Baugrundstücke Nr.: 87
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Sutter Beatrice, Bernhardzellerstrasse 39, 9205 Waldkirch











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden  (Tel. 058 228 79 24) .

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Neueggstrasse 1a, 9205 Waldkirch16.06.2020

Das Baugesuch liegt vom 17. Juni 2020 bis 30. Juni 2020 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Demontage Ölheizung, Erdsondenbohrung, Einbau Sole-Wasser-Wärmepumpe
Baugrundstücke Nr.: 1690
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Ludin Francesco, Neueggstrasse 1a, 9205 Waldkirch
Ludin Helena, Neueggstrasse 1a, 9205 Waldkirch











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden  (Tel. 058 228 79 24) .

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dProjekt Sportplatz11.06.2020

Der aktuelle Stand zum Projekt Sportplatz Breiten.[...]
Im Mitteilungsblatt vom 14. Februar 2020 haben wir Sie letztmals über den aktuellen Stand der Arbeiten rund um das Projekt Sportplatz Waldkirch informiert. Die Baukommission hat in der Zwischenzeit zahlreiche Sitzungen abgehalten. Das Bauprojekt mit Sportplatz und Garderobengebäude sowie Umgebung, wurden im Hinblick auf die bevorstehende Baueingabe entsprechend weiterbearbeitet, mit angrenzenden Projekten abgeglichen und verfeinert. Ebenso wurden die Landabtretung und die Dienstbarkeiten mit den angrenzenden Grundeigentümern geregelt und ausformuliert. Die Arbeiten für die Erstellung der Baueingabe für das Garderobengebäude mit Aufenthaltsraum, auf der Basis des Raumkonzeptes gemäss Gutachten zur Urnenabstimmung, hat die «inform architekten ag» aufgenommen. Zeitgleich hat die «bhateam ingenieure ag» das Sportplatzprojekt und die Umgebung weiterbearbeitet. Der Projektabgleich mit den Anstössern ist ebenso erfolgt. Somit kann erreicht werden, dass die Projekte aufeinander abgestimmt und zeitgleich aufgelegt werden können und sich diese optimal in die Umgebung einfügen. Der Gemeinderat wird nun an seiner Juni-Sitzung das gesamte Bauprojekt vor der Baueingabe besprechen und der Baukommission für die weiteren Arbeiten die Freigabe erteilen. Anschliessend erfolgt noch im Juni 2020 die offizielle Baueingabe bei der Gemeinde sowie nach der Baugesuchsprüfung die öffentliche Auflage des Projektes. Somit kann der festgelegte Terminplan eingehalten werden.

dKündigung und vorzeitige Pensionierung von Pius Edelmann04.06.2020

Pius Edelmann wird per Ende September 2020 in den vorzeitigen, wohlverdienten Ruhestand treten.[...]
Er hat seine Stelle beim Werkhof Waldkirch nach rund 20-jähriger Tätigkeit gekündigt. Wir danken Pius Edelmann auch an dieser Stelle ganz herzlich für seinen langjährigen, pflichtbewussten und umsichtigen Einsatz für die Gemeinde Waldkirch und wünschen ihm jetzt schon alles Gute im neuen Lebensabschnitt, welchen er ab Oktober 2020 geniessen darf. Die Stelle als Mitarbeiter und gleichzeitig Stellvertreter des Leiters Werkhof wird per sofort öffentlich ausgeschrieben, damit diese auf die Wintermonate hin im Hinblick auf Pikett- und Winterdienst, aber auch alle anderen anfallenden Arbeiten, wieder besetzt werden kann.

dLockerungen der Corona-Massnahmen ab 6. Juni 202004.06.2020

Ab dem 6. Juni 2020 werden die Massnahmen zur Bekämpfung des neuen Corona-Virus weitgehend gelockert.[...]
Alle Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen können wieder durchgeführt werden und neu sind spontane Versammlungen von maximal 30 Personen erlaubt. Alle Freizeitbetriebe und touristischen Angebote können wieder öffnen. Der Bundesrat hat zudem entschieden, die ausserordentliche Lage gemäss Epidemiegesetz auf den 19. Juni 2020 zu beenden.

Vereinstätigkeiten/Schutzkonzepte
Die Vereine wurden direkt über die Konsequenzen der Lockerungsschritte vom 6. Juni 2020 informiert. Auf der Übersicht der Swissolympic sind die Rahmenvorgaben für den Sport ersichtlich.

dBauanzeige Mooshueb 420, 9205 Waldkirch03.06.2020

Das Baugesuch liegt vom 4. Juni 2020 bis 17. Juni 2020 öffentlich auf.[...]

Bauobjekt:

Einbau Luft-Wasser-Wärmepumpe
Baugrundstücke Nr.: 519
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Zähnler Bruno, Mooshueb 420, 9205 Waldkirch











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden  (Tel. 058 228 79 24) .

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dAussen- und Spielplätze ab sofort wieder geöffnet28.05.2020

Aufgrund der weiteren Lockerungen seitens des Bundesrates, sind die Aussen- und Spielplätze unter Einhaltung der BAG-Empfehlungen wieder geöffnet.[...]
Der Bundesrat hat per 11. Mai 2020 erste Lockerungen aus dem Lockdown beschlossen. In diesem Zusammenhang hat der Gemeinderat dann auch entschieden, dass die Mehrzweckgebäude in der Gemeinde wieder geöffnet werden und Trainings, unter Vorlage von Schutzkonzepten, wieder möglich sind. Diesen ersten Lockerungsschritt haben einzelne Vereine genutzt, um die Trainings wieder aufzunehmen. Andere haben darauf vorerst verzichtet. Die Einhaltung der Schutzkonzepte ist nach wie vor zwingende Voraussetzung für die Durchführung von Trainings. Um festzustellen, wie die Nutzung der Infrastrukturen unter erschwerten Bedingungen anläuft, wurden die Aussenanlagen vorerst nicht für die Öffentlichkeit freigegeben. Auch Spielplätze blieben gesperrt. Aufgrund der positiven Entwicklung in den letzten Wochen, hat der Gemeinderat entschieden, die Nutzung der Aussenanlagen, unter Einhaltung der BAG-Empfehlungen, wieder freizugeben. Auch die öffentlichen Spielplätze sind ab sofort wieder offen. Wir bitten darum zu beachten, dass tagsüber die Schule bei der Nutzung der Anlagen und Spielplätze Vorrang hat und abends die Aussenplätze grundsätzlich den Vereinen zur Verfügung stehen. Wenn die Aussenplätze nicht belegt sind (und die Anlagen nicht aus anderen Gründen gesperrt sind), darf auf den öffentlichen Aussenplätzen demzufolge und unter Einhaltung der BAG-Empfehlungen und Nutzungsbedingungen, wieder gespielt werden.

dBeschriftung der Gemeinde- und Schulanlagen mit Stelen28.05.2020

Im Verlaufe der letzten Woche sind auf den Schulanlagen in Waldkirch und Bernhardzell die in Aussicht gestellten Info­stelen platziert worden. Auf diesen wird auf die geltenden Regeln auf den Schularealen hingewiesen.[...]
Die Nutzer der Anlagen werden darauf aufmerksam gemacht, dass das Rauchen sowie Alkoholkonsum auf den Anlagen verboten ist (ausgenommen sind bewilligte Anlässe) und die Einhaltung der Ruhezeiten beachtet werden muss. Die Vorgaben entsprechen dem durch den Gemeinderat im Mai 2013 erlassenen und von der Bürgerschaft im Dezember 2013 an der Urne genehmigten Reglement über die Benützung der Gemeinde- und Schulanlagen durch Dritte.

dGemeindemelder Waldkirch App28.05.2020

Die Waldkirch App ist um eine Neuerung reicher. Ab sofort steht Ihnen der «Gemeindemelder» zur Verfügung.[...]
Damit können Sie von unterwegs eine Meldung absetzen, wenn Sie eine beschädigte Strasse, eine nicht funktionierende Strassenbeleuchtung, liegengebliebener Abfall oder anderweitige Feststellungen gemacht haben. Wenn Sie auf die Auswahl klicken und uns die Meldung absetzen, erhalten wir eine E-Mail mit Ihren Informationen, welche mit einem Bild (Foto) versehen werden kann. Wir können uns danach gleich um die Behebung des Schadens oder um die Beseitigung des Problems kümmern. Auf diese Weise kommen wir schnell und unkompliziert zu den nötigen Informationen, können Störungen oder Probleme schnell beheben und können Waldkirch für Sie und uns alle noch lebenswerter machen.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.

dBauanzeige Hohenrainstrasse 5b, 9205 Waldkirch25.05.2020

Das Baugesuch liegt vom 26. Mai 2020 bis 8. Juni 2020 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Demontage Elektrospeicherheizung, Erdsondenbohrung, Einbau Sole-Wasser-Wärmepumpe
Baugrundstücke Nr.: 1523 und 1513
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Albisser Simon, Hohenrainstrasse 5b, 9205 Waldkirch
Albisser Sabrina, Hohenrainstrasse 5b, 9205 Waldkirch











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden  (Tel. 058 228 79 24) .

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dStand Überarbeitung Ortsplanung20.05.2020

Aufgrund der schwierigen Situation rund um das Corona-Virus waren die Verhandlungen in den Monaten März bis Mai 2020 blockiert. Diese können nun wieder eingeplant und durchgeführt werden. Sobald alle Einspracheverhandlungen geführt sind, kann der Gemeinderat über die Einsprachen entscheiden und den Zonenplan, das Baureglement, die Sondernutzungspläne und den Strassenplan dem Kanton zur Genehmigung einreichen.[...]
Der Gemeinderat befasst sich bereits seit längerem mit der Überarbeitung des kommunalen Richtplans, der Rahmennutzungsplanung und der Sondernutzungsplänen. Nach verschiedenen Vorarbeiten wurden im 1. Halbjahr 2019 mehrere Infoanlässe und Workshops zu den verschiedenen Instrumenten der Ortsplanung (Richt- und Zonenplan sowie Baureglement) veranstaltet. Die aktualisierten Unterlagen gingen nach den Sommerferien 2019 noch einmal in öffentliche Vernehmlassung, welche von verschiedenen Seiten auch genutzt wurde. Nach der erfolgten Bürgerpartizipation und der Planbereinigung wurde der kommunale Richtplan im August 2019 durch den Gemeinderat verabschiedet und der Zonenplan, das Baureglement, der Strassenplan sowie die Sondernutzungspläne wurden vom 29. Aug. bis zum 27. Sept. 2019 öffentlich aufgelegt. Während der öffentlichen Auflage sind verschiedene Einsprachen eingegangen. Diese betrafen insbesondere den Zonenplan, das Baureglement sowie einzelne Sondernutzungspläne. Seit Oktober 2019 wurden bereits mehrere Einspracheverhandlungen mit einzelnen Einsprechern resp. Grundeigentümern durchgeführt, welche teils auch erfolgreich verliefen. Aufgrund der schwierigen Situation rund um das Corona-Virus waren die Verhandlungen in den Monaten März bis Mai 2020 blockiert. Diese können nun wieder eingeplant und durchgeführt werden. Sobald alle Einspracheverhandlungen geführt sind, kann der Gemeinderat über die Einsprachen entscheiden und den Zonenplan, das Baureglement, die Sondernutzungspläne und den Strassenplan dem Kanton zur Genehmigung einreichen. Wir gehen aktuell davon aus, dass der Genehmigungsantrag an den Kanton erst nach den Sommerferien 2020 erfolgen kann. Bis zur Genehmigung der neuen Rahmennutzungspläne durch den Kanton, hat nach wie vor der aktuelle Rahmennutzungsplan (Zonenplan, Baureglement) Gültigkeit. Wir bedauern die Verzögerung in den wichtigen Arbeiten rund um die neuen Grundlagen, bitten aber um Verständnis, dass in den letzten Monate an die Durchführung von Einspracheverhandlungen mit verschiedenen Personen und deren Vertretungen nicht zu denken war.

dVerselbständigung der Technischen Betriebe14.05.2020

Zur Erfüllung der Eignerziele und zur Sicherstellung der langfristigen Versorgungssicherheit in der Gemeinde sollen die Technischen Betriebe in ein eigenständiges Unternehmen ausgegliedert werden.[...]
Der Gemeinderat hat sich in den vergangenen Jahren mit dem Legislaturziel zur strategischen und strukturellen Ausrichtung der Technischen Betriebe (TBW) beschäftigt und dabei Eignerziele für die Sicherstellung der Versorgung definiert. Die TBW haben dabei folgende Ziele zu erfüllen:
 
  • Sicherstellung der Stromversorgung (Versorgungsauftrag),
  • Netze und Anlagen sollen im Eigentum der öffentlichen Hand bleiben,
  • Dienstleistungen der Gemeinde sollen, sofern Preis und Leistung passen, von den TBW genutzt werden,
  • Entwicklung der TBW hin zu einem kundenorientierten Dienstleistungsunternehmen,
  • Mögliche Synergien mit anderen Unternehmen sollen ­bestmöglich ausgenutzt werden.

Neben diesen Zielen des Gemeinderats sind die Entwicklungen im Umfeld zu beachten. Seit 2009 ist der Strommarkt für grosse Kunden mit einem jährlichen Stromverbrauch von über 100 MWh geöffnet. In Waldkirch sind dies 14 Kunden, welche zusammen rund 17 Prozent des gesamten Stromverbrauchs ausmachen. Von diesen Kunden haben sich 3 entschieden, den Strom am Markt selbstständig zu beschaffen und werden deshalb nicht mehr von den TBW beliefert. Im Mai 2017 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger dem ersten Massnahmenpaket zur Energiestrategie 2050 zugestimmt, bei dem neben Effizienzsteigerungen die erneuerbaren Energien gezielt gefördert und ausgebaut werden sollen. Auch in Waldkirch nahm in den vergangenen Jahren der Anteil von erneuerbarer Energie (Photovoltaik-Anlagen) deutlich zu und zahlreiche Hausbesitzer produzieren auf dem eigenen Hausdach Strom. In Waldkirch wurden 2019 vor Ort rund 3‘300‘000 kWh Strom produziert (Anteil am gesamten Stromverbrauch in der Gemeinde: 17 Prozent; Eigenverbrauch, KEV-Anlagen und durch TBW entschädigte Rücklieferungen zusammengefasst).

Es wurde im Stromversorgungsgesetz definiert, dass der Strommarkt für alle Kundinnen und Kunden geöffnet werden soll. Diese zweite Phase ist in den vergangenen Jahren wiederholt verschoben worden. Der Bundesrat hat im September 2019 beschlossen, dass dieser Schritt nun vollzogen wird. Auch wenn der konkrete Zeitpunkt noch nicht festgelegt ist, will der Gemeinderat, dass die TBW bereit sind für diesen Schritt. Der Gemeinderat hat auf der Grundlage der Eignerziele ein Projektteam beauftragt, die nächsten Schritte zu entwickeln.

Zur Erfüllung der Eignerziele und zur Sicherstellung der langfristigen Versorgungssicherheit in der Gemeinde sollen die Technischen Betriebe in ein eigenständiges Unternehmen ausgegliedert werden. Es bleibt zu 100 Prozent im Eigentum der Gemeinde und erfüllt die Aufgaben als öffentlich-rechtliches Unternehmen eigenständig. Dabei sollen die Eignerziele des Gemeinderats wie auch der Versorgungsauftrag sichergestellt werden. Der Vorteil einer Verselbständigung liegt darin, dass sich die TBW auf die Bedürfnisse der Kunden fokussieren und Entscheide auf der Grundlage von unternehmerischen Anforderungen treffen kann. Konkret ist für die Führung der TBW der neu einzusetzende Verwaltungsrat zuständig. Dieses Gremium wird mit Personen besetzt, welche das Geschäft kennen und damit die TBW als Unternehmen weiterentwickeln können. Es ist vorgesehen, dass ein Mitglied des Gemeinderats Einsitz in den Verwaltungsrat nimmt. Damit wird der Gemeinderat von der Aufgabe der Führung der TBW entlastet. Zu beachten ist dabei, dass der Gemeinderat die Aufsicht über das Unternehmen bezüglich Zielerfüllung der Eignerziele behält.

Das Projektteam hat den Auftrag, die nötigen Schritte vorzubereiten, damit die Verselbständigung per 1. Januar 2021 vollzogen werden kann. Dazu ist auch eine Änderung der Gemeindeordnung nötig, welche im Herbst 2020 im Rahmen einer Bürgerversammlung vorgenommen werden soll. Der Gemeinderat wird über Erkenntnisse, den Projektverlauf und weitere Details im Verlauf der kommenden Monate wieder informieren.

dAktive Unterstützung der frühen Förderung – ­Leistungsvereinbarung mit Spielgruppen14.05.2020

Spielgruppen sind ein wichtiges Element des kommunalen Frühförderangebotes. Deshalb ist es notwendig, dass Gemeinden die Spielgruppen als wichtige Akteurinnen in der frühen Förderung im Übergang ins formale Bildungssystem anerkennen und ihnen gute Rahmenbedingungen zur Verfügung stellen.[...]
In den Gemeinden des Kantons St. Gallen werden Spielgruppenangebote grösstenteils durch Privatpersonen oder Vereine zur Verfügung gestellt. Durch gezielte Zusammenarbeit mit Trägerschaften von Spielgruppen tragen die Gemeinden zur qualitativen Weiterentwicklung der Angebote bei. Dazu bestehen Empfehlungen des Kantons zur Unterstützung und Förderung von Spielgruppen in den Gemeinden.

Im Austausch mit den Verantwortlichen der Spielgruppen aus Waldkirch und Bernhardzell wurde eine Leistungsvereinbarung erstellt. Gleichzeitig möchte die Gemeinde die Förderung der Spielgruppenbesuche aktiv unterstützen und Eltern motivieren, ihre Kinder ab dem 3. Altersjahr in die Spielgruppe zu geben. Spielgruppen bieten Kindern eine kindergerechte Umgebung, um mit Gleichaltrigen in Kontakt zu treten. Die Spielgruppe schafft Lernfelder für die Entwicklung sozialer und kognitiver Kompetenzen. In der Spielgruppe treffen sich Kinder wöchentlich oder mehrmals pro Woche während zwei bis drei Stunden zum Spielen. Geleitet wird die Gruppe in der Regel von einer ausgebildeten Spielgruppenleiterin bzw. einem ausgebildeten Spielgruppenleiter. In Waldkirch und Bernhardzell leisten die beiden Vereine Spielgruppe Waldkirch / Waldspielgruppe sowie die Spielgruppe Bernhardzell hierzu wichtige und wertvolle Arbeit. Dafür gebührt ihnen ein herzliches Dankeschön.

Der Gemeinderat Waldkirch hat entschieden, die Spielgruppen Waldkirch und Bernhardzell, wie bis anhin und analog anderen Vereinen, mit einem Sockelbeitrag von 400 Franken sowie einem Beitrag von 15 Franken pro Kind zu unterstützen. Zudem werden den Spielgruppen nach Möglichkeit Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt oder solche mitfinanziert. Gleichzeitig hat der Gemeinderat entschieden, den Eltern, welche ihr Kind in die Spielgruppe geben, einen Bildungsgutschein im Wert von 150 Franken pro Kind an den Jahresbeitrag beizusteuern. Dies unter der Voraussetzung, dass die Eltern den jährlich stattfindenden Elternbildungsanlass im Bereich frühe Förderung besuchen. Auf diese Weise können die Eltern informiert, aber auch motiviert werden, das wichtige Angebot der «frühen Förderung» für ihre Kinder zu nutzen.

Es ist hinlänglich bekannt und bestätigt, dass sich Investitionen in die frühe Förderung und Entwicklung der Kinder auf verschiedene Weise lohnen und sich mittel- bis langfristig bezahlt machen. Ein erster Elternbildungsanlass für das Jahr 2020 war bereits geplant. Leider musste dieser wegen der Einschränkungen durch die Corona-Krise verschoben werden. Es wird ein neuer Termin festgelegt und anschliessend bekannt gegeben.

dLockerungen per 11. Mai / Öffnung der Mehrzweckhallen07.05.2020

Der Bundesrat hat per 11. Mai 2020 erste Lockerungen aus dem Lockdown und damit verschiedene Massnahmen beschlossen. Konkret dürfen Läden, Restaurants, Bars, Museen, Märkte und auch Bibliotheken wieder öffnen. In den Primar- und Sekundarschulen darf der Unterricht wieder vor Ort stattfinden und im Breiten- und Spitzensport sind wieder Trainings möglich. Das Fahrplanangebot im öffentlichen Verkehr wird wieder deutlich erhöht.[...]
Alle diese Lockerungen gehen allerdings mit klaren Vorgaben einher und es sind branchenspezifische Schutzkonzepte vorzulegen. Dies betrifft nicht nur die Läden, Restaurants, Bars, Museen und Märkte, sondern auch die Sportvereine. Damit diese wieder trainieren können, hat der Gemeinderat entschieden, dass die Mehrzweckgebäude in der Gemeinde Waldkirch ab dem 11. Mai 2020 wieder geöffnet werden. Allerdings bestehen klare Einschränkungen. So können beispielsweise Garderoben und Duschen nicht genutzt werden. Diese bleiben nach wie vor geschlossen. Vereine dürfen in Gruppen von maximal 5 Personen trainieren und die Social-Distancing-Regeln haben weiterhin Gültigkeit. Jeder Verein hat der Gemeinde als Anlagenbetreiberin für seine spezifische Nutzung der Sporteinrichtungen ein umfassendes Schutzkonzept vorzulegen. Swiss Olympic hat diesbezüglich verschiedene Vorlagen erstellt und auf ihrer Website zur Verfügung gestellt. Die Öffnung der Mehrzweckhallen in Waldkirch und Bernhardzell ist somit mit klaren Auflagen verbunden. Diese sind im Anlagen-Schutzkonzept der Gemeinde aufgeführt. Vereine, welche die Mehrzweckanlagen unter den im Schutzkonzept ausgeführten Bedingungen nutzen wollen, müssen sich bei der Gemeinde (Raumreservationen) melden, ihr Schutzkonzept schriftlich vorlegen und das Anlagen-Schutzkonzept der Gemeinde beachten resp. akzeptieren. Dieses steht auf der Website der Gemeinde zum Download bereit. Grundsätzlich sind auch nach wie vor die vom BAG erlassenen Empfehlungen zu beachten und einzuhalten. Dies betrifft insbesondere auch die Rahmenbedingungen für die Risikogruppen. Die Vereinspräsidenten wurden über die Vorgaben der Gemeinde bereits schriftlich informiert.

Öffentliche Räume der Gemeinde
Die öffentlichen Räume der Gemeinde werden ebenfalls unter klaren Bedingungen und mit Auflagen geöffnet. Eine Nutzung für Sitzungen, sei es durch Vereinsvorstände oder Organisationen, ist nur unter Einhaltung der COVID-19-Verordnung und der BAG Empfehlungen möglich. Reservationen sind über die Liegenschaftenverwaltung der Gemeinde vorzunehmen. Anlässe, Versammlungen usw. sind nach wie vor nicht zulässig. Für Proben von musischen oder kulturellen Vereinen werden die Räumlichkeiten ebenfalls nur unter Einreichung der entsprechenden Schutzkonzepte (siehe Liste Swiss Olympic) und der Einhaltung der Empfehlungen des BAG freigegeben. Fragen im Zusammenhang mit den Erleichterungen oder den Hallen- und Raumnutzungen können an die Liegenschaftenverwaltung der Gemeinde gerichtet werden.

Jahresgebühren um einen Drittel reduziert
Der Gemeinderat hat zudem entschieden, dass den Vereinen für die Dauerbelegungen eine Reduktion des Jahresbeitrages zugesprochen wird. Die Hallen und öffentlichen Räume konnten nicht im geplanten Umfang genutzt werden. Somit sollen auch nicht die vollumfänglichen Kosten dafür berechnet werden. Die Kosten für die Dauerbelegungen werden deshalb um einen Drittel gekürzt. Zudem werden sämtliche Gebühren und Reservationsaufwände für Anlässe, welche nicht durchgeführt werden konnten, erlassen resp. nicht in Rechnung gestellt. Der Gemeinderat möchte den Vereinen auch mit dieser Massnahme entgegen kommen und diese aktiv unterstützen. 

dNeue Kehrsaugmaschine eingetroffen07.05.2020

Für die Reinigung der Aussenflächen rund um die Schul­anlagen Breite und Bünt musste eine neue Kehrsaugmaschine angeschafft werden.[...]
Zum einen wurden, aufgrund des Neubaus Breite, die Reinigungsflächen bedeutend erweitert und zum anderen hätte die alte Reinigungsmaschine in den nächsten Jahren ohnehin abgelöst werden müssen. Die Neuanschaffung, welche aus erwähnten Gründen über den Baukredit des Schulhauses Breite finanziert wurde, konnte am 30. März durch den Lieferanten an die Hauswarte Beat Thürlemann und Christoph Zahner übergeben werden.

von links nach rechts: Christoph Zahner, Hauswart MZH Bünt / Beat Thürlemann, Hauswart OZ Bünt / Lieferant Putzmaschine

dBeobachtungen melden führte zum Erfolg30.04.2020

Die Kantonspolizei St.Gallen konnte drei mutmassliche Beteiligte von Sachbeschädigungen und Einbruch ermitteln.[...]
In den letzten Wochen war Waldkirch von diversen Littering- und Ruhestörungen betroffen. Teils wurden auch Sachbeschädigungen begangen. In mehreren Aufrufen im Mitteilungsblatt wurde die Bevölkerung sensibilisiert, Beobachtungen zu melden und damit zu helfen, die jeweilige Täterschaft dieser für uns alle unerwünschten Sachbeschädigungen und Litteringfälle zu ermitteln. Oftmals wurden in der Folge der Meldungen, durch die Stadtpolizei Gossau oder die Kantonspolizei dieselben Personen im Umfeld von öffentlichen Plätzen und Räumen angehalten und kontrolliert und teils sogar gebüsst oder zur Anzeige gebracht.

Am Wochenende vom Freitag auf Samstag (18. April 2020) haben mehrere Personen an der Oberdorfstrasse Tatbestände gesetzt. Die Kantonspolizei hat die Täterschaft nun ermittelt, wie aus einer Medienmitteilung der Kantonspolizei hervorgeht. Dies, nachdem entscheidenden Hinweise aus der Bevölkerung eingegangen sind. Danke an dieser Stelle an die aufmerksame Bevölkerung und die Unterstützung, solche Täter zur Strecke zu bringen. Dies auch im Sinne der Entlastung der anderen Jugendlichen und jungen Erwachsenen, welche sich in unserer Gemeinde anständig und korrekt verhalten.

Medienmitteilung Kapo SG: Waldkirch: Einbruch und ­Sachbeschädigungen geklärt
In der Nacht von Freitag auf Samstag (18. April 2020) sind in Waldkirch ein Einbruch und mehrere Sachbeschädigungen verübt worden. Die Kantonspolizei St.Gallen konnte nun drei mutmassliche Beteiligte ermitteln.
Ein erster entscheidender Hinweis zur Täterschaft kam aus der Bevölkerung. Gestützt auf die weiteren Ermittlungen wurden in der Folge Hausdurchsuchungen vorgenommen und es wurden ein 16- und ein 18-Jähriger festgenommen. Sie blieben solange in Haft, bis im Zuge der weiteren Ermittlungen auch ein 21-jähriger Mann vorläufig festgenommen werden konnte.
Geklärt werden konnte in der Folge die mutwillige Beschädigung eines Wegkreuzes, der Einbruch in die Garage eines Mehrfamilienhauses an der Oberdorfstrasse, die Entwendung eines E-Bikes mit Kinder-Veloanhänger daraus sowie die anschliessende Beschädigung des Veloanhängers. Das entwendete E-Bike ist in Waldkirch wieder aufgefunden worden.
Die drei in der Region wohnhaften Schweizer müssen sich bei der Jugendanwaltschaft bzw. der Staatsanwaltschaft verantworten. Gegen sie werden strafrechtliche Sanktionen geprüft.

dBauprojekt Breite, Projektstand 30.04.2020

In den folgenden Punkten präsentieren wir Ihnen einen Zwischenbericht zum Projektstand Schulhaus Breite.[...]
Die Baukommission, unter der Leitung von Andreas Bolzern, hat dem Gemeinderat den Stand per 1. April 2020 präsentiert. Weiter hat Anfang März 2020 eine Delegation der GPK die Revision der Arbeit der Baukommission vorgenommen und primär den Vergabeprozess sowie die generelle Projektabwicklung durchleuchtet. Der Baukommission wurde ein positives Zeugnis ausgesprochen. Aktuell laufen die letzten Baumängelbehebungen sowie die Umsetzung der bis Ende Januar 2020 eingetroffenen zusätzlichen Anforderungen von Schule, Hauswartung und Vereinen. Die Bauabrechnung ist in der Schlussphase. Sobald die Schlusssitzung der Baukommission, die Genehmigung durch den Gemeinderat und damit der offizielle Projektabschluss stattgefunden haben, werden wir Sie mit den definitiven Zahlen bedienen. Wir gehen davon aus, dass dies im Sommer stattfinden kann.

Kostensituation und -analyse
Die Darstellung der Kostenabrechnung basiert auf dem Kredit für das Vorprojekt aus der  Bürgerversammlung vom 23. März 2015 sowie aus dem Kredit für das Hauptprojekt und die Photo­voltaikanlage aus der Urnenabstimmung vom 26. März 2017. Die Kredite für das Hauptprojekt und die Photovoltaikanlage unterlagen damals einer Schätzgenauigkeit von +/–12 %.
Die aktuelle Prognose der Bauabrechnung per Ende März 2020 gestaltet sich sehr positiv (Prognosegenauigkeit: +/–2 %).



Wegfallende und zusätzliche Leistungen
Im Verlaufe des Projektes gingen verschiedenste Zusatzanforderungen ein oder es ergaben sich Punkte, die im Kostenvoranschlag fälschlicherweise nicht berücksichtigt worden sind. Auf der anderen Seite konnte man im Verlaufe der Projektphasen von wegfallenden oder günstigeren Leistungen profitieren. Nachfolgend einige ausgewählte markante Positionen:



Kostenabrechnung / Verteilung der Aufträge
Die Baukommission hat, trotz des nicht ausgeschöpften Budgets in einzelnen Positionen, ausserordentliche Ausgaben aus der Projektreserve genommen, um die Kostentransparenz zu wahren. So wurde der Kostenanteil der Sanierung des roten Platzes, aufgrund der Belastung durch die Bauaktivitäten, mit CHF 180‘000.– sowie die Rückstellung von allfällig auftauchenden Mängeln mit CHF 50‘000.– der Projektreserve belastet.
Die Gemeinde Waldkirch hat mit dem nun fertiggestellten Bauvorhaben rund 18 Mio. Franken in die Zukunft investiert. Die investierten Gelder generieren auf der anderen Seite auch Steuersubstrat. Dies durch Arbeitsvergaben, welche direkt über das einheimische Gewerbe oder Firmenbesitzer mit Wohnort in Waldkirch ausgeführt werden konnten. Die Auswertung basiert auf den effektiven Kosten mit Stand 30. März 2020.



Trotz der restriktiven Vorgaben des öffentlichen Beschaffungswesens konnte mit dem Neubau Breite eine Wertschöpfung in der Gemeinde und innerhalb des Kantons St. Gallen von rund 72 Prozent generiert werden. Diejenigen Positionen, welche ausserhalb des Kantons vergeben wurden, konnten durch Betriebe in unserem Kanton nicht angeboten beziehungsweise produziert werden. Die Lose waren für das einheimische Gewerbe zu gross oder das einheimische Gewerbe hat keine Offerten zu einzelnen Positionen eingereicht.

Learnings aus dem Projekt
Das Bauprojekt Breite hat im Gesamten aufgezeigt, dass es schwierig ist, bei einem Multifunktionsbau mit verschiedenen Nutzergruppen in dieser Grössenordnung allen gerecht zu werden. Am Anfang und Ende des Projekts stehen die Kosten im Vordergrund – während des Bauverlaufs die Ausgestaltung des Baus und die Erfüllung der verschiedenen Interessen, die sich selten an den Kosten orientieren. Wenn die meisten Anforderungen und Bedürfnisse (teils auch Wünsche) erfüllt werden konnten und die Kosten sich in der vorliegenden Prognose bewegen, darf man zu Recht sagen, dass die Hauptziele bei der Umsetzung eines Projektes erreicht worden sind. Gemeinderat und Baukommission stellen mit grosser Zufriedenheit fest, dass die geplanten Kosten im Rahmen des Projektkredites eingehalten werden können. Die definitive Bauabrechnung wird zu einem späteren Zeitpunkt publiziert. Der Gemeinderat bedankt sich beim Präsidenten sowie allen Mitgliedern der Baukommission recht herzlich für ihre zuverlässige und umsichtige Arbeit.

dBauanzeige Edlischwil 526, 9205 Waldkirch28.04.2020

Das Baugesuch liegt vom 29. April 2020 bis 12. Mai 2020 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Um-/Anbau Wohnhaus, Luft-Wasser-Wärmepumpe, Umnutzung Wohnhaus und Scheune von landwirtschaftlich in nichtlandwirtschaftlich
Baugrundstücke Nr.: 642
Bauherrschaft: Haag Fabian, Wilenstrasse 7, 9205 Waldkirch
Haag Marina, WIlenstrasse 7, 9205 Waldkirch
Grundeigentümer: Haag Roland, Edlischwil 526, 9205 Waldkirch
Haag Rita, Edlischwil 526, 9205 Walkdirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden  (Tel. 058 228 79 24) .

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Neueggstrasse 19, 9205 Waldkirch23.04.2020

Das Baugesuch liegt vom 24. April 2020 bis 7. Mai 2020 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Garagenanbau mit darüberliegendem Sitzplatz
Baugrundstück Nr.: 1749
Bauherrschaft und
Grundeigentümer:
Oertig Josef, Neueggstrasse 19, 9205 Waldkirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden  (Tel. 058 228 79 24) .

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dZukunft der Genossenschaft Kabelnetz Waldkirch-Bernhardzell (GKWB)23.04.2020

Die Genossenschaft Kabelnetz Waldkirch-Bernhardzell (GWKB) soll verkauft werden und der Verkaufserlös sowie die Reserven sollen in den künftigen Ausbau und die Modernisierung reinvestiert werden.[...]
Die Verwaltung der Genossenschaft Waldkirch-Bernhardzell ist überzeugt, dass nur mit einem Verkauf der Genossenschaft deren Existenz nachhaltig gesichert werden kann. Die Verwaltung schlägt den Genossenschafterinnen und Genossenschaftern deshalb an einer ausserordentlichen Genossenschaftsversammlung im Herbst 2020 vor, dem Verkauf zuzustimmen und den Verkaufserlös sowie die bestehenden Reserven zum Ausbau des Kabelnetzes in der Gemeinde Waldkirch zu verwenden. Diese Versammlung hätte im April 2020 stattfinden sollen, muss nun aber aufgrund der Corona-Krise in den Herbst 2020 verschoben werden. Die Genossenschafterinnen und Genossenschafter wurden vor Ostern über den aktuellen Projektstand und das Vorhaben der Verwaltung mit einem Brief informiert.

Die Genossenschaft Kabelnetz Waldkirch-Bernhardzell arbeitet auf ihrem Netz seit dem Jahr 2016 mit der QLine Ostschweiz zusammen. Die Kundinnen und Kunden nutzen die verschiedenen attraktiven Produkte des Anbieters «Quickline». Nach wie vor ist Quickline als bewährter Partner auf unserem Kabelnetz erfolgreich unterwegs und baut seine Produkte laufend aus.

Trotzdem wurden die Genossenschafterinnen und Genossenschafter darüber informiert, dass die notwendigen Investitionen in das bestehende Kabelnetz nicht mehr geleistet werden können. Eine besondere Herausforderung ist bekanntlich die Unternehmensgrösse der GKWB, da aktuell nur ein Teil der Gemeinde versorgt werden kann (primär die Ortszentren). Zudem war es mit der Preisstruktur bis heute nicht möglich, optimale finanzielle Voraussetzungen für die nötigen Investitionen in das Netz zu schaffen. Aus eigener Kraft wird es, wie bereits in früheren Kommunikationen ausgeführt, nicht mehr möglich sein, den notwendigen Investitionsschub über die GKWB finanzieren zu können.

Aus diesem Grund ist die Verwaltung der Genossenschaft mit verschiedenen interessierten Kabelnetzbetreibern in Kontakt getreten. Dabei hat sich gezeigt, dass das Kabelnetz Waldkirch–Bernhardzell mit seinen Anschlussnehmerinnen und Anschlussnehmern (Genossenschaftern) für einen Ausbau und entsprechende Investitionen für Dritte sehr wohl attraktiv ist. Ein neuer Eigentümer könnte mit entsprechenden Investitionen das Netz für die Zukunft fit machen und wäre damit auch in unserer Gemeinde konkurrenzfähig. Die Absicht der Verwaltung der Genossenschaft Kabelnetz Waldkirch-Bernhardzell ist es nach wie vor, das Netz in die Hände einer bestehenden Anbieterin von Kommunikationsdienstleistungen zu übergeben, damit diese die nötigen Investitionen tätigen und das bestehende Kommunikationsnetz ausbauen kann.

Aktuell sind Verkaufsverhandlungen mit zwei Kabelnetzbetreibern am Laufen und die Ausgangslage für die GKWB sieht sehr positiv aus. Es ist mit beiden Verhandlungspartnern möglich, eine attraktive Folgelösung für unser Versorgungsgebiet und letztendlich unsere Kunden zu erzielen.

Verkauf per 1. Januar 2021 geplant
Stimmen die Genossenschafterinnen und Genossenschafter im Herbst 2020 dem Verkauf zu, würden die Anschlüsse, die Kunden und das Netz per 1. Januar 2021 an die neuen Eigentümer übergehen und der Verkaufserlös würde in den Ausbau des bestehenden Netzes investiert werden. Gleichzeitig würden auch die Reserven der Genossenschaft Kabelnetz Waldkirch-Bernhardzell aufgelöst und ebenfalls in den Netzausbau in Waldkirch und Bernhardzell einfliessen. Mit einem gezielten Ausbau des Kabelnetzes in unserer Gemeinde können die Genossenschafterinnen und Genossenschafter vom Verkauf des Kabelnetzes direkt profitieren und der Verkaufserlös kann zielgerichtet und zweckgebunden in die Netzerneuerung investiert werden. Auf diese Weise können die Genossenschafterinnen und Genossenschafter weiterhin das attraktive Netz der GWKB (unter der neuen Eigentümerin) nutzen und von den attraktiven Programmen (heute «Quick-line») sowie dem gezielten Ausbau der Netzinfrastrukturen profitieren.

Dank an alle Genossenschafterinnen und Genossenschafter
An dieser Stelle dankt die Verwaltung der GWKB allen langjährigen, treuen Kunden für das Vertrauen in die Verwaltung der GKWB. Wir hoffen sehr, dass Sie der heutigen Kabelnetz Waldkirch-Bernhardzell oder dann der künftigen Eigentümerin, als Kundin oder Kunde treu bleiben. Wir sind überzeugt, es lohnt sich. Wir werden die Genossenschafterinnen und Genossenschafter, wie in den bereits direkt zugestellten Informationsschreiben erwähnt, über das weitere Vorgehen auf dem Laufenden halten.

Durchführung der GV 2020 verschoben
Gemäss Statuten der Genossenschaft müsste die Genossenschaftsversammlung bis zum 15. April durchgeführt werden. Aufgrund der erlassenen Verordnung des Bundesrates konnte die Genossen-schaftsversammlung leider nicht stattfinden. Aus diesem Grund wurden die Genossenschafterinnen und Genossenschafter vor Ostern 2020 schriftlich darüber informiert, dass die Genossenschaftsversammlung verschoben und an einem neuen Termin, voraussichtlich im Herbst 2020, angesetzt wird. Die Abstimmung über den geplanten Verkauf der Genossenschaft Kabelnetz Waldkirch-Bernhardzell wird dann ausführlich thematisiert und nebst den ordentlichen Traktanden entsprechend zur Abstimmung gelangen.

dBauanzeige Hinterchirchstrasse 1, 9304 Bernhardzell22.04.2020

Das Baugesuch liegt vom 23. April 2020 bis 6. Mai 2020 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Umbau Gewerberaum
Baugrundstücke Nr.: 831
Bauherrschaft: Umbauvisionen GmbH, Hinterchirchstrasse 1, 9304 Bernhardzell
Grundeigentümer: Huber Walter, Toreggstrasse 4a, 9304 Bernhardzell











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden  (Tel. 058 228 79 24) .

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Bernhardzellerstrasse, 9205 Waldkirch20.04.2020

Das Baugesuch liegt vom 21. April 2020 bis 4. Mai 2020 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Einbau Einstellraum für Motorfahrzeuge
Baugrundstücke Nr.: 87
Bauherrschaft und
Grundeigentümer:
Sutter Beatrice, Bernhardzellerstrasse 39, 9205 Waldkirch











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden  (Tel. 058 228 79 24) .

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Zil 591 (neu 2044 und 2046), 9205 Waldkirch20.04.2020

Das Baugesuch liegt vom 21. April 2020 bis 4. Mai 2020 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Erdsondenbohrung, Sole-Wasser-Wärmepumpe
Baugrundstücke Nr.: 693
Bauherrschaft und
Grundeigentümer:
Egli Daniel, Oberwaldstrasse 24, 9205 Waldkirch











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden  (Tel. 058 228 79 24) .

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Leh 397, 9205 Waldkirch16.04.2020

Das Baugesuch liegt vom 17. April 2020 bis 30. April 2020 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Umnutzung Wohnhaus und Scheune von landwirtschaftlich in nichtlandwirtschaftlich
Baugrundstücke Nr.: 472
Bauherrschaft und
Grundeigentümer:
Lengwiler Luzia, Hechtackerstrasse 34, 9014 St. Gallen











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden  (Tel. 058 228 79 24) .

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Moos, 9205 Waldkirch16.04.2020

Das Baugesuch liegt vom 17. April 2020 bis 30. April 2020 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Neubau Waschplatz
Baugrundstücke Nr.: 362
Bauherrschaft und
Grundeigentümer:
Genossenschaft Migros Ostschweiz, Industriestrasse 47, 9201 Gossau










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden  (Tel. 058 228 79 24) .

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dKantonale und kommunale Volksabstimmung16.04.2020

Am Sonntag, 19. April 2020, gelangen zwei kommunale Vorlagen zur Abstimmung. Ebenfalls ist der zweite Wahlgang der Regierungsratswahl angesetzt.[...]
Kommunale Abstimmungen
-    Genehmigung der Jahresrechnung 2019 und des ­Bilanzanpassungsberichts per 1. Januar 2019
-    Genehmigung Budget und Steuerfuss für das ­Rechnungsjahr 2020

Erneuerungswahl Mitglieder des Regierungsrates
-    zweiter Wahlgang

Achtung: keine Urnenabgabe möglich!
Die Regierung des Kantons St. Gallen hat eine dringliche Verordnung erlassen, die verschiedene Massnahmen umfasst, um die ordnungsgemässe Durchführung des Urnengangs auch unter erschwerten Bedingungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus sicherzustellen und bei dieser Durchführung den Schutz der Bevölkerung, insbesondere der Mitglieder der Stimmbüros, vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu unterstützen. Um persönliche Kontakte zwischen Stimmberechtigten und Stimmbüromitgliedern zu minimieren, ist die persönliche Stimmabgabe an der Urne ausnahmsweise nicht möglich. Die Urnenöffnungszeiten gelten mit dem Ausschluss der persönlichen Stimmabgabe nicht mehr. Die Stimmrechtsausweise bleiben für die briefliche Stimmabgabe aber gültig.

Fehlende Stimmrechtsausweise sowie fehlendes Abstimmungsmaterial können bis Freitag, 17. April 2020, 16.30 Uhr, bei der Kanzlei (Büro 106) bezogen werden. Weitere Auskünfte über das Verfahren erteilt die Kanzlei (Telefon 058 228 79 11).

dKommunale Gesamterneuerungswahl vom 27. September 202016.04.2020

Am 31. Dezember 2020 endet die aktuelle Amtsdauer 2017–2020. Die Behördenmitglieder haben unzählige Stunden zugunsten unserer Gemeinde aufgewendet und einen wertvollen Einsatz geleistet. Ihnen gebührt ein herzlicher Dank.
 [...]
Für die nächste Amtsdauer stellen sich folgende Personen nicht mehr einer Wiederwahl und haben ihre Demission eingereicht:

Geschäftsprüfungskommission
-    Beat Bachmann
-    Ivo Iglowstein

Gemeinderat
-    Beat Strittmatter

Schulrat
-    Stefan Giezendanner

Alle anderen Amtsinhaber stellen sich für eine weitere Amtsdauer zur Verfügung. Die Erneuerungswahlen für die Behörden der Politischen Gemeinde Waldkirch finden am 27. September 2020 statt. Es sind dann das Gemeindepräsidium, fünf Mitglieder des Gemeinderates, das Schulratspräsidium, sechs Mitglieder des Schulrates sowie fünf Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission zu wählen.

dBauanzeige Hueb 551, 9205 Waldkirch15.04.2020

Das Baugesuch liegt vom 16. April 2020 bis 29. April 2020 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Sitzplatzüberdachung / Pergola
Baugrundstücke Nr.: 2245
Bauherrschaft: Koch Clemens, Hueb 551, 9205 Waldkirch
Koch Karin, Hueb 551, 9205 Waldkirch
Grundeigentümer: Koch Clemens, Hueb 551, 9205 Waldkirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden  (Tel. 058 228 79 24) .

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Bernhardzellerstrasse 29, 9205 Waldkirch15.04.2020

Das Baugesuch liegt vom 16. April 2020 bis 29. April 2020 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Fassadenrenovation, Ersatz Balkon und neuer Balkon
Baugrundstücke Nr.: 83
Bauherrschaft und
Grundeigentümer:
Stark Stefan, Schuepis 1991, 9205 Waldkirch
Stark Beatrix, Schuepis 1991, 9205 Waldkirch











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden  (Tel. 058 228 79 24) .

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dMassnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus08.04.2020

Im Zusammenhang mit den verschiedenen Massnahmen rund um das Coronavirus sind in den letzten Wochen verschiedene von Bund und Kanton erlassene Anordnungen und Empfehlungen durch die Gemeinde angegangen und umgesetzt worden.[...]
Die Gemeinde war hier in der Pflicht, die Umsetzung mit Unterstützung der Gesamtbehörde, der örtlichen Gewerbebetriebe, der Vereine, verschiedener Organisationen, aber auch der Mitbürgerinnen und Mitbürger anzugehen. Das Verständnis und die Zusammenarbeit sowie die Solidarität waren dabei sehr gross, wofür wir sehr dankbar sind.
In diesem Zusammenhang wurde seitens der Gemeinde auch auf verschiedene Gebührenerhebungen verzichtet, beziehungsweise Gebühren für Bewilligungen von Veranstaltungen sowie erteilte Gastwirtschaftspatente, welche aufgrund der ausserordentlichen Lage abgesagt werden mussten, erlassen oder zurückerstattet.
Auch das initiierte Hilfsangebot der Gemeinde ist sehr gut angelaufen. Zögern Sie also nicht, sich auch weiterhin bei uns zu melden, wenn Sie Hilfe benötigen oder helfen möchten.

Die Gemeindeverwaltung ist weiterhin für Sie geöffnet und unsere Mitarbeitenden stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Beachten Sie bitte, dass Sie primär telefonisch oder per E-Mail bei uns anfragen und die persönliche Vorsprache auf ein Minimum (wo dringend und wichtig) beschränken. Machen Sie vor einer persönlichen Vorsprache im Gemeindehaus mit unseren Mitarbeitenden telefonisch einen Termin aus. Dies zu Ihrem und unserem Schutz und im Zusammenhang mit der Wahrung des «Social Distancing».

dElterninformation Coronavirus - Beratungstelefon SPD - Flyer07.04.2020

Download: Beratungstelefon SPD - Flyer[...]

dKontrolle der Pufferstreifen an KUT übertragen02.04.2020

Auf dem Kulturland ausgebrachte Dünger und Pflanzenschutzmittel dürfen nicht in benachbarte Hecken, Feld- und Ufergehölze, Feuchtgebiete, Wälder oder Gewässer gelangen. Aus diesem Grund braucht es einen unbehandelten Pufferstreifen zwischen dem Kulturland und den erwähnten Lebensräumen.[...]
Diese Pufferstreifen spielen auch eine wichtige Rolle für die Artenvielfalt. Dank der extensiven Nutzung sind sie ein wichtiger Lebensraum für Wildpflanzen und Nützlinge. Der gras- oder krautartige Bewuchs ist auch gleichzeitig ein Erosionsschutz gegen den Abtrag von Feinerde in Gewässer. Damit die kleineren Gewässer, aber auch Biotope, Moore, Hecken, Feldgehölze, Trockenwiesen, Magerwiesen, Waldgebiete usw. nicht beeinträchtigt werden, ist es wichtig, dass diese nicht durch Dünger und Pflanzenschutzmittel verunreinigt werden. Aus diesem Grund hat der Bund Abstandsvorschriften und sogenannte Pufferstreifen festgelegt. Die Kontrolle der Einhaltung der Pufferstreifen obliegt im Kanton St. Gallen den politischen Gemeinden. Der Gemeinderat hat entschieden, die Kontrolle der Pufferstreifen dem Kontrolldienst für umweltschonende und tierfreundliche Qualitätsproduktion (KUT AG), Flawil, zu delegieren. Mit der Durchführung der Pufferstreifenkontrolle in der Landwirtschaft kann der Umweltschutzgesetzgebung gebührend Rechnung getragen werden, wozu die Gemeinde auch verpflichtet ist und gegenüber dem Kanton entsprechend Rechenschaft ablegen muss. Jährlich werden 10 Prozent der direktzahlungspflichtigen Betriebe in der Gemeinde kontrolliert. Die Gemeinde hat ein Vorschlagsrecht. Die Kontrollen der Pufferstreifen werden mit den Kontrollen der Direktzahlungen koordiniert. Werden diese nicht eingehalten, kann dies Bussen und Kürzungen der Direktzahlungen nach sich ziehen. Der Gemeinderat ist überzeugt, dass die Kontrollen notwendig sind, auch wenn sich ein Grossteil unserer Landwirte und Bewirtschafter beispielhaft an die bestehenden Vorgaben hält.

Wir danken an dieser Stelle allen Landwirten, Bewirtschaftern und Vereinen, welche sich für einen nachhaltigen Natur- und Pflanzenschutz in unserer Gemeinde einsetzen, für ihr Engagement ganz herzlich. Durch ihr pflichtbewusstes Handeln und die umsichtige Bewirtschaftung der erwähnten Gebiete und Flächen tragen diese einen wesentlichen Teil zum Erhalt unserer Natur- und Pflanzenwelt bei.

Waldkirch darf auf seine rund 100 Landwirtschaftsbetriebe und die vielen Landwirte und Bewirtschafter sowie die Vereine, welche im Bereich Natur- und Umweltschutz tätig sind, stolz sein.
Durch ihre umsichtige Tätigkeit können Bürgerinnen und Bürger unsere weitreichende Natur und die Naherholungsgebiete entsprechend geniessen. Herzlichen Dank dafür.
Weitere Informationen zum Thema Pufferstreifen sind auf der Website des Kantons St. Gallen www.sg.ch zu finden.

dKinder-Notbetreuung während der Frühlingsferien01.04.2020

Die Regierung des Kantons St. Gallen hat am 28.03.2020 mit Verordnungsrecht bestimmt, dass für die Zeit der Früh­lingsferien die politischen Gemeinden die Verantwortung für die subsidiäre Betreuung der Schulkinder (Kindergarten und Primarschule) zu übernehmen haben. Sie sprechen sich diesbezüglich mit den Schulen ab. Es ist sichergestellt, dass die Empfehlungen des BAG, wonach max. vier Kinder sowie eine Betreuungsperson (5 Personen) eine Gruppe bilden, eingehalten werden. Während der Osterfeiertage (Karfreitag, Ostermontag) findet keine Betreuung statt.

Für die Planung und Koordination der Betreuung ist eine verbindliche schriftliche Anmeldung notwendig. Diese wird bis Donnerstag, 02.04.2020, 17.00 Uhr entgegengenommen.
 [...]

dBauanzeige Unterhueb 912, 9304 Bernhardzell01.04.2020

Das Baugesuch liegt vom 3. April 2020 bis 16. April 2020 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Einbau 2 Dachfenster
Baugrundstücke Nr.: 920
Bauherrschaft und
Grundeigentümer:
Düring Christof, Unterhueb 912, 9304 Bernhardzell











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden  (Tel. 058 228 79 24) .

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Neubrunnstrasse 1, 9205 Waldkirch01.04.2020

Das Baugesuch liegt vom 2. April 2020 bis 15. April 2020 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Aufstockung und Umbau Gewerbehaus, Einbau Lastenaufzug
Baugrundstücke Nr.: 2224
Bauherrschaft und
Grundeigentümer:
Th. Inauen AG, Neubrunnstrasse 1, 9205 Waldkirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden  (Tel. 058 228 79 24) .

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dFörderungen gemäss Energieförderprogramm / 13 Fördergesuche unterstützt26.03.2020

Im Jahr 2019 konnten Gebäudehüllen-Modernisierungen, Elektroautos und Solarstrombatterien finanziell unterstützt werden.[...]
Die Gemeinde und Energiestadt Waldkirch hat seit dem 1. September 2016 ein eigenes, auf den Kanton St.Gallen abgestimmtes, kommunales Energieförderprogramm. Dieses sowie das seit Januar 2016 bestehende Energiefondsreglement sind auf unserer Website unter >>Dienstleistungen>> Rechtssammlung>>Energiefondsreglement oder Energieförderprogramm für alle abrufbar.

Im Jahr 2019 konnten folgende Massnahmen/Anschaffungen finanziell unterstützt werden:

6    Gebäudehüllen-Modernisierungen
5    Elektroautos
2    Solarstrombatterien



Für diese 13 Fördergesuche wurden aus dem Förderprogramm total Fr. 49‘315 reserviert (zugesichert) oder ausbezahlt.

Die Abwicklung sämtlicher kommunalen und kantonalen Förderprogramme, von der Eingabe bis zur Auszahlung, laufen komplett über die Energieagentur St.Gallen GmbH.

Energieagentur St.Gallen GmbH
Telefon:     058 228 71 61
Mail:          info@energieagentur-sg.ch
WEB:         www.energieagentur.ch
 

dCorona: Vorsicht: Betrüger!26.03.2020

Traurig aber wahr – es gibt Betrüger, welche die gegenwärtige Unsicherheit aufgrund der Corona-Infektionen für betrügerische Machenschaften missbrauchen. Seien Sie auf der Hut![...]
  • Nicht alle Helfer sind echte und ehrliche Helfer: Vertrauen Sie nur Helfern, die sie entweder persönlich kennen oder die einen Ausweis vorweisen können. Lassen Sie sich zuerst den Ausweis zeigen, bevor Sie sich helfen lassen.
  • Bezahlen Sie Helfer nicht mit Bargeld (auch wegen der Virus-Übertragung). Geben Sie Helfern auf keinen Fall ihre Kreditkarte mit dem Auftrag mit, für Sie Einkäufe zu machen.
  • Seien Sie vorsichtig bei Telefonanrufen: Geben Sie keine persönlichen Daten bekannt.
  • Lassen Sie niemanden in die Wohnung, den Sie nicht kennen oder der keinen Ausweis vorweisen kann.

Für Fragen zu den Helferdiensten können Sie sich bei der Gemeinde Waldkirch 058 228 79 00 melden.

dKehricht- und Abfallentsorgung 26.03.2020

Während der ausserordentlichen Lage wegen dem Corona-Virus findet die Abfallentsorgung wie folgt statt:[...]
Kehrichtsammlung:
Die Sammlung von Kehricht wird wie bisher weitergeführt und aufrechterhalten. Folgendes wird dabei empfohlen:
  • Abfälle wie Masken, Taschentücher, Hygieneartikel und Papierhandtücher sollen unmittelbar nach Gebrauch in Plastiksäcken gesammelt werden.
  • Diese Plastiksäcke werden ohne zusammenpressen verknotet und in Abfalleimern mit Deckel gesammelt. Die Abfalleimer sind mit dem Abfallsack der Gemeinde (A-REGION) ausgestattet.
  • Die zugebundenen Abfallsäcke der Gemeinde (A-REGION) werden wie üblich entsorgt.
  • In Haushalten, in denen erkrankte oder unter Quarantäne stehende Personen leben, soll zudem auf die Abfalltrennung verzichtet werden, das heisst auch die ansonsten separat gesammelten Abfälle wie PET-Flaschen, Aludosen, Altpapier etc. sollen mit dem normalen Kehricht entsorgt werden (ausschliessen von Infektionsgefahr). Ebenfalls sollen keine Abfälle in die Grüngutsammlung oder in den Kompost gegeben werden, sondern sind auch mit dem Kehricht zu entsorgen.

Nicht betreute Sammelstellen:
Die nicht betreuten Sammelstellen für Glas, Alu/Weissblech, Kaffeekapseln, Textilien und Kunststoffe (KuhBag) bleiben wie bisher offen und zugänglich. Wir bitten Sie dabei folgendes zu beachten:
  • Sammelstellen nur aufsuchen, wenn dies unbedingt notwendig ist. Nicht verderbliche und saubere Abfälle für Separatsammlungen sollen möglichst zuhause gelagert werden.
  • Die Abfallverbrennung im Garten und in Cheminées ist auch in der aktuellen Situation verboten.
  • In/bei den nicht betreuten Sammelstellen sind die Hygiene- und Verhaltensregeln des BAG jederzeit einzuhalten.

Betreute Sammelstelle:
Die betreute Abfall Annahme beim Werkhof (Altmetall, Elektronikmaterial, Elektrogeräte, Gift/Medikamente, Inertstoffe, ect.) wird ab sofort nicht mehr angeboten und bleibt bis auf weiteres geschlossen.

Grüngutsammelstellen:
Die Grüngutsammelstellen sind ab sofort wieder Sommerbetrieb. In Waldkirch ist die Zufahrt mit dem Auto an die Container nun wieder möglich. Auch wird die Anzahl der Sammelcontainer wieder aufgestockt.
Die Sammelstellen nur aufsuchen, wenn dies unbedingt notwendig ist. Auf den Sammelplätzen sind die Hygiene und Verhaltensregeln des BAG jederzeit einzuhalten.

Strauch- und Astmaterialsammlung:
Die Strauch- und Astmaterialsammlung (ehemals Häckseltour) vom 8. April 2020 soll wie geplant durchgeführt werden.

Papier- und Kartonsammlung:
Aktuell laufen Abklärungen ob und in welcher Form die nächsten Papier- und Kartonsammlungen (geplant am 9. Mai in Bernhardzell und 13. Juni in Waldkirch) durchgeführt werden können. Weitere Infos hierzu folgen.

Fragen? Das Abfalltelefon hilft Ihnen gerne weiter. Sie können uns über 058 228 79 33 (Technische Betriebe Waldkirch) erreichen.

dBauanzeige Mölbach bis Neuhof, 9205 Waldkirch24.03.2020

Das Baugesuch liegt vom 25. März 2020 bis 7. April 2020 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Werkleitungsbau mit Bachquerung
Baugrundstücke Nr.: 1, 1408, 1403, 1405, 1404, 193
Bauherrschaft: ByteTech GmbH, Lerchentalstrasse 27, 9016 St. Gallen
Grundeigentümer: Diverse










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung (Tel. 058 228 79 24) eingesehen werden.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

d Urnenabstimmung über die Geschäfte der Bürgerversammlung19.03.2020

Die ausserordentliche Lage aufgrund des Corona-Virus verunmöglicht die ordentliche Durchführung der Vor- und Bürgerversammlung. Gemäss Art. 52 GG ordnet der Rat in solchen Fällen die Urnenabstimmung über die unaufschiebbaren Geschäfte an.[...]
Gemäss Art. 28 des Gemeindegesetzes (abgekürzt GG, sGS 151.2) beschliesst die Bürgerversammlung bis 15. April über Jahresrechnung, Budget und Steuerfuss. In der Gemeinde Waldkirch erhalten die Stimmberechtigten gestützt auf Art. 30 Gemeindegesetz die Unterlagen zur Bürgerversammlung in Form des Geschäftsberichts in jede Haushaltung zugestellt. Die Verteilung erfolgte bis Mitte März 2020.

Die ausserordentliche Lage aufgrund des Corona-Virus verunmöglicht die ordentliche Durchführung der Vor- und Bürgerversammlung. Gemäss Art. 52 GG ordnet der Rat in solchen Fällen die Urnenabstimmung über die unaufschiebbaren Geschäfte an.

Gestützt auf diese Bestimmung und auf Empfehlung des Regierungsrates sowie des Amts für Gemeinden, hat der Gemeinderat beschlossen, über folgende Geschäfte der Bürgerversammlung an der Urne zu beschliessen:
  • Jahresrechnung 2019 und Bilanzanpassungsbericht per 1. Januar 2019
  • Budget und Steuerfuss für das Rechnungsjahr 2020

Gutachten und Antrag Verkauf Arneggerstrasse wird nicht an der Urne entschieden
Der Gemeinderat hat zudem entschieden, das Gutachten und den Antrag betreffend dem Verkauf des Grundstücks Nr. 57, Arneggerstrasse, nicht an der Urne zur Abstimmung zu bringen. Gründe dazu sind unter anderem, dass die vorgängigen Diskussionen und Informationsveranstaltungen nicht stattfinden können. Diese Abstimmung wird neu terminiert. Die Bevölkerung wird über das weitere Vorgehen rechtzeitig wieder informiert.
Die Stimmzettel für die Urnenabstimmung über die Jahresrechnung 2019 und Bilanzanpassungsbericht per 1. Januar 2019 sowie das Budget 2020 liegen den Abstimmungsunterlagen vom 19. April 2020 bei. Auf einen nochmaligen Versand des Geschäftsberichts 2019 hat der Gemeinderat verzichtet.

Falls Sie den Geschäftsbericht nicht mehr greifbar haben, können Sie diesen unter www.waldkirch.ch – Dienstleistungen – Berichte – Geschäftsbericht 2019 abrufen oder bei der Kanzlei bestellen (gemein-de@waldkirch.ch oder 058 228 79 00).

Den ebenfalls bereits zugestellten Stimmrechtsausweis für die Bürgerversammlung vom 31. März 2020 können Sie vernichten. Für die Abstimmung über die Geschäfte der Bürgerversammlung ist der Stimmrechtsausweis für die Urnenabstimmung vom 19. April 2020 massgebend.

dCoronavirus: Aufruf zum «Miteinander und Füreinander»19.03.2020

Wenn Sie Hilfe brauchen oder gerne helfen würden, dann melden Sie sich bei uns.[...]
Die Übertragung des Coronavirus in der Bevölkerung nimmt rasch zu. Der Bundesrat hat die «ausserordentliche Lage» erklärt. Alle damit verbundenen Massnahmen zielen darauf ab, die Ausbreitung des Virus zu verzögern, Personen mit erhöhtem Komplikationsrisiko (besonders gefährdete Personen) zu schützen und dem Gesundheitssystem zu ermöglichen, die schweren Fälle zu versorgen.

Besonders gefährdete Personen sollen alle Orte meiden, an denen sich andere Menschen aufhalten und der nötige Abstand (mindestens zwei Meter) nicht gewahrt werden kann. Das bedeutet für diese Personen:
 
  • wenn möglich zu Hause bleiben.
  • wenn möglich nicht mehr selber einkaufen gehen.
  • auch auf private Treffen mit grösseren Menschengruppen verzichten.

Weiterhin möglich ist ein Spaziergang draussen in der Natur. Dabei muss aber ebenfalls darauf geachtet werden, den nötigen Abstand zu wahren.

Damit die Einschränkungen in den nächsten Wochen gut gemeistert werden können, braucht es jetzt das Mitwirken aller! Deshalb startet die Gemeinde Waldkirch einen Aufruf zum «Miteinander und Füreinander».

Wer Unterstützung benötigt (zum Beispiel für den Einkauf) und wer Unterstützung anbieten kann (zum Beispiel für gefährdete Personen den Einkauf erledigen) meldet sich bitte bei der Hotline der Gemeinde Waldkirch.

Diese ist jeweils von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr über folgende Kanäle erreichbar:
Telefon 058 228 79 00 oder gemeinde@waldkirch.ch. Wir versuchen, in Zusammenarbeit mit Freiwilligen aus unserer Gemeinde, unkomplizierte Nachbarschaftshilfe für unsere Bürgerinnen und Bürger zu organisieren.

dEmpfehlungen zum Verhalten im Zusammehang mit dem Coronavirus17.03.2020

Schauen und hören Sie sich die Empfehlungen zum Verhalten rund um das Corona-Virus an. 


Hier zum Beitrag des SRF


- Soll ich zu Hause bleiben?
- Sollen meine Kinder mit anderen Kindern spielen?
- Können meine Kinder mit anderen Kindern auf dem Spielplatz spielen?
- Soll ich mich noch mit meinen Nachbarn treffen?
- usw.

und viele weitere Fragen beantwortet Daniel Koch vom BAG. Nach wie vor ist es sehr wichtig, dass Sie die Empfehlungen des BAG befolgen und die Hyghienevorgaben beachten!

. [...]

dCoronavirus - Weisungen für Veranstaltungen nach Entscheid Bundesrat vom 13.3.20 15.03.2020

Der Bundesrat verschärft die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Es ist bis am 30. April 2020 verboten, öffentliche oder private Veranstaltungen, bei denen sich gleichzeitig 100 oder mehr Personen aufhalten, durchzuführen.

Der Kanton St.Gallen hat die kantonalen Vorgaben für Veranstaltungen mit weniger als 100 Personen bekannt gegeben.

Wichtig: Die neuen Bestimmungen gelten auch, wenn Sie vorgängig eine Bewilligung des Kantonsarztamtes/taskforce.kfs erhalten haben.
Das Bundesamt für Gesundheit hat ein Merkblatt zu den allgemeinen Präventionsmassanahmen publiziert.


 [...]

dKantonaler Richtplan geht in Vernehmlassung12.03.2020

Der Sankt Galler Richtplan wird jährlich überarbeitet, damit die aktuellen Bedürfnisse zeitgerecht aufgenommen werden können. Die Bevölkerung ist eingeladen, mitzuwirken und Anregungen vom 24. Februar bis zum 30. April 2020 einzureichen. Der Entwurf, der auf Anmeldung hin bei jeder Gemeinde eingesehen werden kann, sieht folgende Änderungen vor:[...]
Drei Standorte für Gesteinsabbau
Im kantonalen Richtplan sind drei Standorte für Gesteinsabbau vorgesehen. Diese befinden sich in Sevelen, Oberriet und in Bollingen. Weitere Details können aus den Unterlagen entnommen werden.

Deponieraum bleibt gefragt
Das Angebot für Deponieraum hält nicht Schritt mit der unverändert grossen Menge von unverschmutztem Aushub und Inertstoffen. In den nächsten Jahren müssen zwingend neue Deponien in Betrieb genommen oder bestehende erweitert werden. Sechs Deponiestandorte werden seitens der Regierung des Kantons St. Gallen für die Aufnahme in den Richtplan beantragt.

Dies sind die Standorte Sittewald in Amden, Weid in Gossau, Meggenhus und Wisental in Mörschwil, Wannenwis in Waldkirch sowie Schollberg in Wartau. Die Deponie Wisental in Mörschwil ist für die Engpassbeseitigung St. Gallen vorgesehen. Im Rahmen der Engpassbeseitigung St. Gallen sind Tunnelbauten geplant. Die Deponie in Mörschwil wird diesen Aushub aufnehmen. Beim Deponiestandort Ruodiweid in Kaltbrunn haben vertiefte Abklärungen gezeigt, dass eine wirtschaftlich tragbare Erschliessung kaum machbar ist. Der Standort wird aus dem Richtplan gestrichen.

Vernehmlassung / Stellungnahme Gemeinderat Waldkirch
Der Gemeinderat Waldkirch hat sich bereits im Vorfeld gegenüber Grundeigentümern und Unternehmern negativ zum Standort Wannenwies geäussert und Bedenken bezüglich der Zufahrt (Strassenverhältnisse, Schulweg usw.) sowie auch bezüglich des Eingriffs in die bestehenden geografischen Verhältnisse sowie Schutzzonen und Gewässer geäussert. Grundeigentümer und Unternehmer haben das Projekt trotzdem weiter vorangetrieben und direkt beim Kanton St. Gallen zur Aufnahme in den kantonalen Richtplan eingereicht.
Der Gemeinderat wird nun, im Rahmen der vorliegenden Vernehmlassung zum kantonalen Richtplan, eine ensprechende Stellungsnahme verfassen und beim Kanton einreichen.

Richtplan wird jährlich angepasst
Der Entwurf der Richtplananpassung 20 liegt bis am 30. April 2020 in allen Gemeinden auf. Ab sofort können die Vernehmlassungsunterlagen beim Amt für Raumentwicklung und Geoinformation des Kantons St. Gallen bezogen werden. Ebenso sind der Entwurf und weitere Grundlagen im Internet veröffentlicht:
www.areg.sg.ch > Kantonale Planung > Richtplan-Anpassungen.

dJonas Eggenberger gewählt05.03.2020

Per 1. Juni 2020 konnten wir Jonas Eggenberger aus Waldkirch als neuen Hauswart für das Schulhaus Breite gewinnen.[...]
Nach zwei Ausschreibungen und verschiedenen Bewerbungsgesprächen konnte die Geschäftsleitung der Gemeinde Waldkirch letzte Woche in der Person von Jonas Eggenberger aus Waldkirch einen neuen Hauswart für die Schulanlage Breite wählen. Er wird seine Funktion am 1. Juni 2020 antreten.

Jonas Eggenberger ist 35-jährig, gelernter Betriebselektriker und Vater eines Sohnes. Er hat eine Lehre als Elektriker absolviert und mehrere Jahre als Elektriker/Betriebselektriker gearbeitet. Vor zehn Jahren wurde er als Fachmann Betriebsunterhalt im Fachbereich Elektrotechnik bei der BINA in Bischofszell angestellt. Sein Tätigkeitsgebiet umfasst die Betreuung und Optimierung sowie die Wartung von Infrastruktur- und Produktionsanlagen. Auch Reinigung und Schichtarbeit ist für Jonas Eggenberger kein Fremdwort. Er ist es sich gewohnt, auch ausserhalb der ordentlichen Arbeitszeiten zu arbeiten. Dies ist für die Stelle als Hauswart hilfreich. Da es auch mit der zweiten Ausschreibung, mangels entsprechender Bewerbungen, nicht gelungen ist, einen Hauswart mit eidg. Abschluss zu wählen, wurde mit Jonas Eggenberger vereinbart, dass er diese Ausbildung berufsbegleitend noch absolvieren wird. Wir sind überzeugt, mit Jonas Eggenberger eine gute Wahl getroffen zu haben und freuen uns auf die künftige Zusammenarbeit mit ihm.

dBeteiligung am SVRG, Bereich Sicherheit05.03.2020

Der Gemeinderat hat sich entschieden, zukünftig noch enger mit der Securitas, der Stadtpolizei und dem bestehenden Netzwerk in der Jugendarbeit im Sicherheitsverbund der Region Gossau (SVRG) zusammen­zuarbeiten.[...]
Mit verschiedenen Massnahmen wurde in den letzten Wochen und Monaten gegen Littering, Ruhestörung und Vandalismus in unserer Gemeinde vorgegangen. Wir haben darüber im Mitteilungsblatt jeweils informiert. Die Zusammenarbeit im SVRG und insbesondere mit der Securitas und der Stadtpolizei Gossau hat sich dabei sehr bewährt. Der Gemeinderat hat sich entschieden, zukünftig noch enger mit der Securitas, der Stadtpolizei und dem bestehenden Netzwerk in der Jugendarbeit im Sicherheitsverbund der Region Gossau (SVRG) zusammen­zuarbeiten. Im Jahr 2019 und in den Vorjahren wurden die Aufwände für Personen- und Objektkontrollen der Securitas sowie die Stundeneinsätze der Stadtpolizei Gossau auf unserem Gemeindegebiet separat abgerechnet. Mit der engeren Zusammenarbeit können die Dienstleistungen der Securitas und der Polizei im Verbund mit der Stadt Gossau und den Gemeinden Flawil und Degersheim zu günstigeren Ansätzen bezogen werden.
Um die Bereiche Repression und Prävention in der Gemeinde allerdings weiterzuführen, werden für die beiden Dienstleistungen der Stadtpolizei und der Securitas, welche neu über den Sicherheitsverbund bezogen werden, im Budget 2020 je 20'000 Franken eingestellt. Dabei können wir mit dieser Zusammenarbeit auch am übergreifenden Netzwerk der Jugendarbeit partizipieren und davon profitieren.
Eine erste Sitzung im Verbund soll zeitnah erfolgen, damit die getroffenen Massnahmen der letzten Monate nahtlos weiterbearbeitet werden können. Der Vorteil dieses Netzwerkes liegt vor allem im gegenseitigen regionalen Informationsaustausch, der übergreifenden Zusammenarbeit und der gegenseitigen Unterstützung. Es hat sich gezeigt, dass es nur von Vorteil ist, wenn die Einsatzkräfte von Polizei und Securitas die Gegebenheiten einer Gemeinde kennen und auch auf die Bewohnerinnen und Bewohner entsprechend eingehen können. Zudem ist eine Ausdehnung der gemeindepolizeilichen Aufgaben, zum Beispiel im Bereich des ruhenden Verkehrs, absolut denkbar. Dafür hat der Gemeinderat eine Überprüfung der Parkplätze in der Gemeinde, in Bezug auf eine mögliche Bewirtschaftung, in Auftrag gegeben.

dVerkauf Liegenschaft Arneggerstrasse - Gutachten & Antrag z.Hd. Bürgerversammlung05.03.2020

An der Bürgerversammlung wird über den Verkauf der Liegenschaft Arneggerstrasse entschieden.[...]
Der Gemeinderat hat entschieden, dass das Projekt Arneggerstrasse an der kommenden Bürger-versammlung zur Abstimmung vorgelegt werden soll. Dabei geht es insbesondere darum, dass das Projekt der Schmuckli Architekten AG, Wil, mit der Realisierung von 32 Wohneinheiten und einer umfassenden Umgebungsgestaltung sowie einer übergreifenden Tiefgarage realisiert werden kann. Mit dem neuen Wohnraum soll Platz für verschiedene Generationen entstehen, welche im Zentrum von Waldkirch Wohnraum suchen. Mit attraktiven Wohnungen soll auch das Ziel weiterverfolgt werden, einen Generationenwechsel in den Einfamilienhaus-Quartieren zu forcieren und Wohnraum für junge Familien anzubieten. Das Projekt der Schmuckli Architekten AG fügt sich hervorragend in den Dorfkern ein und ist bereits bewilligungsfähig. Auch die Nachbarschaft wurde mehrfach zum Projekt abgeholt und früh in die Entwicklung einbezogen. Mit dem Verkauf realisiert die Schmuckli Architekten AG auf ihrem Grundstück auch eine Bushaltestelle und wird diese danach mit rund 80 m2 Grundstücksfläche kostenlos an die Gemeinde abtreten. Alles in allem darf man von einer Win-Win-Situation und einer massiven Aufwertung unseres Dorfzentrums reden. Der Gemeinderat ist vom Projekt überzeugt und steht voll und ganz dahinter. Sollte das Grundstück nicht verkauft werden können, stehen für eine Nutzung Investitionen am Gebäude im Rahmen von rund 200‘000 bis 400‘000 Franken an (je nach Sanierungsvariante mit/ohne Fassade). Diese Investition steht in keinem Verhältnis zu einer künftigen Nutzungsmöglichkeit. Gerne informieren wir Sie, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, an der Vorversammlung über die Details zur Liegenschaft und zum Projekt. Das letzte Wort zum Verkauf haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger dann an der Bürgerversammlung. Wir würden uns natürlich freuen, wenn Sie sich an der Vorversammlung ein umfassendes Bild über das gelungene Projekt machen und dieses zukunftsgerichtete Projekt an der Bürgerversammlung 2020 entsprechend unterstützen.

dJahresabschluss / Steuerfuss / Budget 2020 / Finanzausgleich20.02.2020

Die Gemeinde und die Technischen Betriebe schliessen die Jahresrechnung 2019 positiv ab. Der Steuerfuss soll um drei Prozentpunkte auf neu 122 Prozent gesenkt werden.[...]
Jahresrechnung 2019 schliesst mit einem Überschuss von 769‘229.72 Franken erfreulich positiv ab
Die Jahresrechnung 2019 schliesst mit einem Überschuss von 769‘229.72 Franken positiv ab. Das ist erfreulich und zeigt auf, dass wir trotz diversen Investitionen und einer positiven allgemeinen Entwicklung in unserer Gemeinde auch die Finanzen im Griff haben. Der Überschuss von 7690‘229.72 Franken wird der Ausgleichsreserve der Politischen Gemeinde zugeschieden. Diese beträgt somit insgesamt 3‘263‘852.12 Franken.
Die wesentlichen Einsparungen konnten in den Bereichen Allgemeine Verwaltung, Bildung, Verkehr und bei den Finanzen erzielt werden. Deutliche Mehraufwände waren andererseits in den Bereichen Soziale Sicherheit und Gesundheit zu verzeichnen.

Die Investitionsrechnung der Gemeinde Waldkirch schliesst mit Ausgaben von 11‘613‘062.45 Franken und Einnahmen von 890‘597.60 Franken. Die Nettoschuld der Gemeinde hat sich, aufgrund der Investitionen in den Schulhausneubau, erhöht. Allerdings nicht in dem Ausmass wie ursprünglich angenommen, da verschiedene Darlehen zu Minuszinsen abgeschlossen werden konnten und somit die Zinsbelastung deutlich reduziert wurde. Das Verwaltungsvermögen der Gemeinde Waldkirch steigt per Ende 2019 auf über 25‘000‘000 Franken an. Auch dies insbesondere im Zusammenhang mit den Investitionen in den Schulhausneubau Breite. Aufgrund der nach RMSG neu auf die Nutzungsdauer bezogenen Abschreibung ergaben sich im Jahr 2019 insgesamt Abschreibungen in der Höhe von 456‘928.15 Franken. Neu fallen im Bildungs-/Schulbereich für die Abschreibungen 241‘700.00 Franken an. Bei den Abschreibungen im Bildungs-/Schulbereich dürfte, infolge Fertigstellung des Schulhauses Breite, der Höchststand der Abschreibungen im Jahr 2020 erreicht werden. Die ersten Abschreibungen für den Sportplatz Breiten sind erst im Jahre 2022, nach dessen Fertigstellung im Jahr 2021, zu erwarten. Der Grund liegt darin, dass Abschreibungen künftig erst nach Fertigstellung eines Investitionsvorhabens vorgenommen werden dürfen.

Aufwand bei verschiedenen Kontogruppen deutlich tiefer
Der Aufwand in der Kontengruppe «Allgemeine Verwaltung» schloss mit einem Minderaufwand von insgesamt 195‘536.93 Franken ab. Bei der «Bildung» belief sich der Minderaufwand auf 187‘061.60 Franken gegenüber dem vorgesehenen Budget. Auch in den Bereichen öffentliche Sicherheit (Minderaufwand 48‘168.39 Franken), Verkehr (Minderaufwand 164‘524.30 Franken), Umweltschutz und Raumordnung (Minderaufwand 73‘978.85) sowie Volkswirtschaft (44‘775.84 Franken) und Finanzen (336‘804.82 Franken) konnten Minderaufwände ausgewiesen werden. Demgegenüber mussten in den Bereichen Kultur, Sport und Freizeit (15‘685.05 Franken) sowie Gesundheit (138‘188 Franken) und Soziale Sicherheit (127‘747.96 Franken) deutliche Mehraufwände ausgewiesen werden. Gerade im Bereich Gesundheit sind die Kosten für die stationäre Pflegefinanzierung, welche durch die Gemeinde zu tragen sind, sehr stark ins Gewicht gefallen.

Rechnungsabschluss der Technischen Betriebe positiv
Bei den Technischen Betrieben konnte die Jahresrechnung 2019 mit einem Überschuss von 306‘816.30 Franken abgeschlossen werden. Der positive Abschluss ist insbesondere aufgrund der tieferen Abschreibungsquoten (neu nach RMSG) sowie des Wegfalls der Anschlusstaxen erzielt worden. Zudem haben die neuen Tarifstrukturen im 2019 entsprechende Auswirkungen erzielt (Wegfall von über 100 Leistungskunden). Der Überschuss wird der Ausgleichsreserve zugewiesen, welche zusammen mit den kumulierten Ergebnissen der Vorjahre insgesamt auf neu 872‘939.58 Franken ansteigt.

Budget 2020 mit Defizit / Steuerfuss soll auf 122 Prozent sinken
Der Gemeinderat hat das Budget 2020 mit einem Gesamtaufwand von 19‘843‘475 Franken verabschiedet. Dieses weist im Vergleich zum Vorjahr einen höheren Gesamtaufwand auf. Die Gründe liegen vorallem bei den deutlich höheren Abschreibungsquoten, verursacht durch die Investitionen in den Schulhausneubau. Im Bereich Bildung wird im Budget 2020 ein Nettoaufwand von rund 9,9 Mio Franken eingestellt. Die Kontogruppe Bildung macht rund 51,5 Prozent vom Gesamtbudget der Gemeinde aus.
Trotz einem budgetierten Defizit von 543‘900 Franken ist der Gemeinderat überzeugt, dass eine Steuerfusssenkung um 3 Prozentpunkte auf neu 122 Prozent möglich und realistisch ist. Die letzten beiden Jahresabschlüsse waren deutlich positiv und konnten unter anderem durch Aufwandeinsparungen in verschiedenen Kontogruppen und höhere Steuereinnahmen (trotz Steuerfusssenkungen) erzielt werden. Gehen die zu erwartenden Steuererträge ein und können Einsparungen auch im 2020 realisiert werden, kann das Jahresergebnis 2020 trotz Budgetdefizit ausgeglichen werden. Auch wenn bei den Steuereinnahmen bei der einfachen Steuer aufgrund der Entlastungen durch die Steuergesetzrevision keine höheren Erträge zu erwarten sind, kann aufgrund der guten Vorjahresergebnisse diese Steuersenkung verkraftet werden.
Letztendlich besitzt die Gemeinde Waldkirch ein Finanzpolster, welches auf die Reserve aus den kumulierten Ergebnissen der Vorjahre (3‘263‘852.12 Franken) und einer Ausgleichsreserve (2‘312‘296.16 Franken), sprich insgesamt 5‘576‘148.28 Franken besteht. Dieses könnte schlimmstenfalls für künftige Aufwandüberschüsse respektive zum Ausgleich von Budgetdefiziten eingesetzt werden.
Bei den Technischen Betrieben wird im Budget 2020 ein Ertragsüberschuss von 52‘096 Franken budgetiert. In der Investitionsrechnung 2020 sind die Ausgaben mit 1‘245‘000.00 Franken ausgewiesen.

Beiträge aus dem Finanzausgleich
Die Gemeinde Waldkirch bezieht Mittel aus der ersten Stufe des kantonalen Finanzausgleichs. Für das Jahr 2019 wurden der Gemeinde Waldkirch 5‘069‘800 Franken aus dem Finanzausgleich zugewiesen. Für das Jahr 2020 können wir für den Sonderlastenausgleich Schule und Weite (Verkehr) mit Beiträgen von 1‘850‘300 Franken und 1‘875‘000 Franken rechnen. Der Ressourcenausgleich beträgt zudem 1‘282‘600 Franken, was insgesamt einen Betrag von 5‘008‘200 Franken für das Jahr 2020 ausmacht.

dBauanzeige Grimm 313, 9205 Waldkirch18.02.2020

Das Baugesuch liegt vom 19. Februar 2020 bis 3. März 2020 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Umnutzung Wohnhaus und Scheune von landw. in nichtlandw. und Umbau Wohnhaus
Baugrundstück Nr.: 371
Bauherrschaft: Bischof Marco, Poststrasse 1, 9246 Niederbüren
Grundeigentümer: Erbengemeinschaft Bischof Markus, Grimm 313, 9205 Waldkirch











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dGute Lehrlingsausbildung bei der Gemeinde13.02.2020

Die Gemeinde Waldkirch konnte sich im Januar 2020 mit der "QualiStar"-Auszeichnung erfolgreich rezertifizieren.[...]
Die Gemeinde Waldkirch legt grossen Wert auf die Rekrutierung und die Ausbildung von jungen Berufsleuten. Umso wichtiger ist es, die Qualität der Ausbildung sicherstellen zu können. Im Jahr 2016 gelang es erstmals, die «QualiStar»-Auszeichnung zu erlangen. Das Zertifikat «QualiStar» hat eine Gültigkeit von drei Jahren. Im Januar 2020 konnten wir uns erfolgreich rezertifizieren. Das erhaltene Zertifikat zeichnet die vorbildliche Umsetzung der kaufmännischen Grundbildung aus. Die wichtigsten vier Bereiche der Berufsbildung (Anstellungsverfahren, Einführungsphase, Bildungsprozess sowie Abschluss) sind in einem Kriterienkatalog abzubilden. Das Label ist ein Steuerungsinstrument für die Lehrbetriebe, mit dem die Qualität ihrer betrieblichen Berufsbildung kontinuierlich weiterentwickelt und so die Bildungsqualität laufend verbessert wird.
Damit ein Lehrbetrieb von «QualiStar» zertifiziert wird, müssen, über die wichtigsten vier Bereiche der Berufsbildung verteilt, 80 Prozent der möglichen 290 Punkte eines Kriterienkatalogs erreicht werden. Die zuständige Zertifizierungskommission überprüfte die Selbstbewertung anhand der eingereichten Unterlagen und konnte sich auch bei den Lernenden vergewissern, dass die angegebenen Kriterien auch so umgesetzt werden.
Das Erlangen dieses Zertifikats zeigt, dass wir als Lehrbetrieb die Vorgaben richtig umsetzen und eine gute Ausbildung der Lernenden gewährleisten. Dies ist nur dank des grossen Engagements durch den Berufsbildner, die Praxisbildner der einzelnen Abteilungen und aller Mitarbeitenden möglich.

dAbgeltung Regionalverkehr 201913.02.2020

Die Gemeinde Waldkirch beteilitgte sich im Jahr 2019 mit Fr. 295'778 an den Kosten für den öffentlichen Verkehr.[...]
Das Gesetz und die Verordnung über den öffentlichen Verkehr bestimmen, dass der Kanton und die politischen Gemeinden die Beiträge an die Infrastruktur und den Betrieb für den öffentlichen Verkehr zu je 50 Prozent aufteilen und gemeinsam tragen. Die einzelnen Gemeindeanteile richten sich nach der Erschliessung der politischen Gemeinde durch den öffentlichen Verkehr und nach der Einwohnerzahl. Die Einwohnerzahl wird dabei zu einem Viertel und die Anzahl gewichteter Abfahrten als Bemessung der Erschliessung zu drei Vierteln berücksichtigt. Die St. Galler Gemeinden beteiligten sich im Jahr 2019 mit rund 57,8 Mio. Franken an den Kosten für den öffentlichen Verkehr. Die Gemeinde Waldkirch hat daran 295‘778 Franken geleistet. In diesem Betrag ist auch der Anteil an den Versuchsbetrieb sowie die Zusatzkurse auf der Linie 154 enthalten. Die Nutzung des öffentlichen Verkehrs auf der Linie 154 hat erfreulicherweise um rund 16 Prozent zugenommen.

dProjekt «Sportplatz Breiten» 13.02.2020

Stand der Arbeiten[...]
Ende November 2019 haben wir Sie darüber informiert, dass die Baukommission für den Sportplatz Breiten unter der Leitung von Gemeinderat Daniel Fürer durch den Gemeinderat gewählt worden ist. Die eingesetzte Baukommission hat inzwischen die Arbeit aufgenommen. Die erste Phase des Projektes, welche die Vorbereitungsarbeiten bis hin zur Baueingabe beinhaltet, wurde im dafür definierten Kostenrahmen durch den Gemeinderat freigegeben. Die Baukommission hat in dieser Phase folgende Arbeiten und Mandate vergeben:
  • die Ausarbeitung des Bau- und Auflageprojekts «Planung Sportplatz» – an die bhateam ingenieure ag, Sirnach
  • die Ausarbeitung des Bau- und Auflageprojektes «Planung Garderobengebäude» – an die inform architekten ag, Engelburg
  • die geotechnische Baubegleitung – an die Grundbau­beratung – Geoconsulting AG, St. Gallen

Die Arbeiten sind bereits so weit fortgeschritten, dass ein konkretes Bau- und Auflagenprojekt nächstens dem Gemeinderat zur Genehmigung unterbreitet werden kann. Das Gesamtprojekt mit Garderobengebäude, Kunstrasen und Umgebung soll noch im ersten Halbjahr 2020, im Rahmen des ordentlichen Baubewilligungsverfahrens, bei der Gemeinde eingereicht und öffentlich aufgelegt werden. Idealerweise kann dann bereits im Herbst 2020 mit den ersten Bauarbeiten begonnen werden. Allfällige Einsprachen während der öffentlichen Auflage können den Terminplan selbstverständlich noch verzögern.
Falls es seitens der Bevölkerung noch Anliegen zum Projekt geben sollte, können diese beim Präsidenten der Baukommission, Gemeinderat Daniel Fürer, bis Ende Februar 2020 eingereicht werden.

dStatistische Angaben zu Leistungen der Sozialversicherung des Kantons St. Gallen 201913.02.2020

Die Sozialversicherung St. Gallen hat im Jahr 2019 an die Versicherten mit Wohnsitz in der Gemeinde Waldkirch folgende Leistungen ausbezahlt.[...]

dBauanzeige Hohfirst, 9205 Waldkirch10.02.2020

Das Baugesuch liegt vom 11. Februar 2020 bis 24. Februar 2020 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Neubau Güllentransportleitung mit Bachunterquerung
Baugrundstück Nr.: 1663
Bauherrschaft: Thürlemann Beat, Hohfirst 1848, 9205 Waldkirch
Grundeigentümer: Thürlemann Beat, Hohfirst 1848, 9205 Waldkirch
Zahner Cornel, Hohfirst 675, 9205 Waldkirch










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dSteuerabschluss 2019 fällt positiv aus08.02.2020

Der Steuerabschluss 2019 der Gemeinde Waldkirch ist erfreulich positiv.[...]
Die Abteilung Steuern hat dem Gemeinderat Waldkirch die Steuerabrechnung 2019 unterbreitet. Im Vergleich zu den Vorjahren wurde im 2019 das Budgetziel bei der einfachen Steuer nicht ganz erreicht. Die Einnahmen lagen bei der einfachen Steuer 1,74 Prozent unter den Erwartungen, bei 6‘474‘709.15 Franken. Budgetiert wurden hingegen 6‘589‘100.00 Franken. Die einfache Steuer ist gegenüber dem Vorjahr um 0,93 Prozent gesunken. Die Steuerkraft der Gemeinde Waldkirch liegt bei 2097.00 Franken pro Einwohner.

Die gesamten Steuereinnahmen der Politischen Gemeinde Waldkirch belaufen sich auf insgesamt 11‘020‘984.17 Franken, was gegenüber dem Budget 2019 einen Mehrertrag von insgesamt 121‘984.17 Franken ergibt. Budgetiert waren 10‘899‘000.00 Franken.

Trotz der hohen fehlenden Nachzahlungen der ordentlichen Steuern aus den Vorjahren sind die Steuereinnahmen gesamthaft über dem Budget. Die Hauptgründe für die Mehreinnahmen lagen bei den höheren Einnahmen aus den Anteilen an den Gewinn- und Kapitalsteuern, den Grundstückgewinnsteuern sowie den Handänderungssteuern. Sie konnten deutlich über der erwarteten Höhe vereinnahmt werden. Gerade die Grundstückgewinnsteuern und die Handänderungssteuern sind sehr schwierig zu budgetieren. Die nebenstehende Grafik zeigt eine Übersicht über die Steuereinnahmen 2019 auf. Der Gemeinderat hat den Abschluss zur Kenntnis genommen und dankt dem Leiter Steuern und dem Leiter Finanzen für die pflichtbewusste Arbeit.


 

dSt. Gallen ist auf Coronavirus vorbereitet / Hotline für Bevölkerung und Reisende in Betrieb07.02.2020

Der Kanton St. Gallen hat die Gemeinden dahingehend informiert, dass die Weltgesundheitsorganisation (WHO) am vergangenen Donnerstag im Zusammenhang mit dem neuen Coronavirus den «Public Health Emergency of International Concern» ausgerufen hat. 
Zum Thema Coronavirus können alle wichtigen und regelmässig aktualisierten Informationen und Mitteilungen der Webseite des BAG entnommen werden: BAG Webseite Coronavirus 2019-nCoV

Die präventiven Massnahmen entsprechend denen der Grippeprävention, also der grundlegenden Hygienemassnahmen:
·         Waschen Sie Ihre Hände regelmäßig mit Wasser und Seife.
·         Husten und Niesen Sie in ein Taschentuch. Entsorgen Sie die Taschentücher nach dem Gebrauch
          in einem Mülleimer und waschen Sie Ihre Hände gründlich mit Wasser und Seife.
·         Husten und Niesen Sie in die Armbeuge, wenn kein Taschentuch zur Verfügung steht.
 [...]
Dies bedeutet, dass eine gesundheitliche Notlage internationaler Tragweite besteht. Die Schweiz verfolgt die Situation aufmerksam und passt ihre Massnahmen fortlaufend an. Der Kanton St.Gallen ist mit den Bundesbehörden in stetem Kontakt und hat sein Gesundheitssystem auf die Versorgung von Verdachts- und Erkrankungsfällen vorbereitet.

Direktlink zu den weiteren Informationen: Medienmitteilung und Website Kanton SG

Hotline für die Bevölkerung: 058 463 00 00 / Hotline für Reisende: 058 464 44 88 (Täglich von 8 bis 18 Uhr)

dBetreibungswesen mit der Stadt Gossau ­zusammengeführt06.02.2020

Seit dem 1. Februar wird das Betreibungswesen in Gossau geführt.[...]
Der Gemeinderat hat Ende 2019 entschieden und kommuniziert, dass die Abteilung Betreibungswesen Waldkirch mit dem Betreibungsamt der Stadt Gossau zusammengeführt wird. Der Beschluss des Gemeinderates wurde vom 13. Dezember 2019 bis 21. Januar 2020 dem fakultativen Referendum unterstellt, welches nicht ergriffen wurde.
Die Amtsübergabe hat zwischenzeitlich stattgefunden und das Betreibungswesen wird seit dem 1. Februar in Gossau geführt. Per Ende Januar 2020 sind die beiden Mitarbeiterinnen, die Leiterin Betreibungswesen Anita Schnitzer und die Mitarbeiterin Grundbuch- und Betreibungswesen Bojana Miletic, aus den Diensten der Gemeinde Waldkirch ausgetreten. Die beiden Stellen (2 × 50 Prozent) werden nicht mehr ersetzt. Die Grundbuchverwalterin Aleksandra Simic wird nun im Rahmen von 20 Prozent durch die Mitarbeiterin Steuern und Einwohnerwesen, Jessica Kurer, unterstützt. In diesem Pensum übernimmt Jessica Kurer auch den Aufgabenbereich des Landwirtschaftswesens.

dAusbau von FTTS 06.02.2020

Das fakultative Referendum für den Ausbau von FTTS in den Gebieten Hohfirst, Tierlihueb/­Vögeliberg, Ronwil und Schöntal wurde nicht ergriffen und kann somit ausgeführt werden.[...]
Ende 2019 genehmigte der Gemeinderat Waldkirch einen Kredit von 173‘000.00 Franken für den Ausbau von FTTS in den Weilern Hohfirst, Tierlihueb/Vögeliberg, Ronwil und Schöntal. Der Beschluss des Gemeinderates wurde vom 13. Dezember 2019 bis 21. Januar 2020 dem fakultativen Referendum unterstellt, welches nicht ergriffen wurde. Die Arbeiten rund um den Ausbau können nun an die Hand genommen werden.
 

dWahl Leiter Facility Management und Hauswartung06.02.2020

Per 1. Mai 2020 konnte Andreas Rüegsegger als neuer Leiter Facility Management und Hauswartung mit Zusatzaufgaben gewählt werden.[...]
Im Dezember 2019 hat der Gemeinderat entschieden, eine Stelle als Leiter Facility Management und Hauswartungen mit Zusatzaufgaben auszuschreiben (siehe Kommunikation MIWA Nr. 48, vom 29. November 2019). Das Aufgabengebiet dieser neuen Stelle beinhaltet die Übernahme des gesamten Facility Management-Bereiches sowie die Planung, Koordination und Kontrolle der Umbau-, Sanierungs- und Unterhaltsarbeiten bei allen Gemeindeliegenschaften (inkl. Schule). Zudem übernimmt der Leiter dieser Stelle die Führung der Hauswarte sowie das ganze Entsorgungswesen. Gerade im Hinblick auf die bevorstehenden Sanierungsarbeiten an den beiden Mehrzweckgebäuden Waldkirch und Bernhardzell sowie des Schulhauses Bernhardzell ist diese Stelle von zentraler Bedeutung. Parallel dazu wird der Inhaber dieser Funktion auch in verschiedenen funktionsnahen Kommissionen mitwirken.

Im Rahmen des Auswahlprozederes hat die Geschäftsleitung, auf Antrag des Personalverantwortlichen und des Leiters Bau und Infrastruktur, Herrn Andreas Rüegsegger, whft. Grub, zum neuen Leiter Facility Management und Hauswartung mit Zusatzaufgaben gewählt. Herr Rüegsegger hat eine Ausbildung als Sanitärmonteur absolviert. Anschliessend arbeitete er als Sanitär- und Heizungsmonteur, bevor er in einem grossen Einkaufszentrum die Leitung der gesamten Haustechnik und des Unterhaltes übernahm. Parallel zur neuen Anstellung erlangte er den Eidg. Fachausweis als Hauswart. Seit rund sechs Jahren ist Herr Rüegsegger als Leiter Zentrale Dienste in einem grösseren Betrieb tätig. Im Februar 2020 schliesst Herr Rüegsegger die Ausbildung zum Eidg. dipl. Leiter Facility Management HF an der GBS St. Gallen ab. Er wird die neue Stelle bei der Gemeinde Waldkirch am 1. Mai 2020 antreten und direkt dem Leiter Bau und Infrastruktur unterstellt werden. Wir wünschen Herrn Rüegsegger schon heute alles Gute in der neuen Funktion und freuen uns auf die Zusammenarbeit mit ihm.

dEinbürgerung06.02.2020

Vier Personen aus Waldkirch wurde durch den Gemeinderat das Bürgerrecht Waldkirch erteilt. Die Einsprachefrist läuft bis 5. März 2020.[...]
Dirk, Kathleen, Mathea Elisa und Joshua Elias Hahnenberg leben in Waldkirch und haben sich entschlossen, das Bürgerrecht von Waldkirch zu erlangen. Das eingereichte Einbürgerungsgesuch wurde geprüft und der Gemeinderat Waldkirch hat das Bürgerrecht von Waldkirch erteilt. Das Gesuch liegt noch bis 5. März 2020 zur Einsprache in der Kanzlei öffentlich auf.
 

dBauanzeige Mooshueb 420, 9205 Waldkirch27.01.2020

Das Baugesuch liegt vom 28. Januar 2020 bis 10. Februar 2020 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Energetische Sanierung und Umbau Erdgeschoss Wohnhaus
Baugrundstück Nr.: 519
Bauherrschaft und
Grundeigentümer:
Zähnler Bruno, Mooshueb 420, 9205 Waldkirch











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Ronwil, 9205 Waldkirch21.01.2020

Das Baugesuch liegt vom 22. Januar 2020 bis 4. Februar 2020 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Abbruch Bienenhaus und Holzunterstand, Neubau Generationenhaus
Baugrundstück Nr.: 319 und 320
Bauherrschaft: Urscheler Felix, Ronwil 289, 9205 Waldkirch
Urscheler Rita, Ronwil 289, 9205 Waldkirch
Grundeigentümer: Urscheler Felix, Ronwil 289, 9205 Waldkirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dWaldkirch digitalisiert mit Augmented Reality16.01.2020

Erleben Sie die wunderschöne Gemeinde Waldkirch mit "Augmented Reality" und lassen Sie sich von Bildern und Videos sowie der digitalen Karte überraschen. Direktlink zum Video

[...]
Klicken, hören, schauen, rubbeln, erkunden – wir fördern die Interaktion mit den Besuchern der Gemeinde Waldkirch. Die Kamera und Sensoren eines Smartphones oder Tablets werden genutzt um digitale Elemente wie Filme, Bilder oder 3D-Animationen in das «echte» Bild der Orientierungsanlagen einzublenden. „Augmented Reality“ ist die Schnittstelle von analog zu digital. Mittels massgeschneiderten, digitalen Inhalten können wir eine Interaktion mit dem Besucher unserer Gemeinde generieren und so das Image als innovative Gemeinde stärken und die Sehenswürdigkeiten der Gemeinde präsentieren.

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Erkunden und entdecken Sie einzigartige Plätze & spannende Aktivitäten in der Gemeinde Waldkirch.

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Mittels multimedialen Inhalten mehr über den Ort und die Sehenswürdigkeiten erfahren
 
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Die Ortsinformationsanlagen der Firma Historika sind an zwei neuralgischen Punkten in unserer Gemeinde angeschlagen. Einerseits beim Kronenplatz in Waldkirch und zum anderen beim Parkplatz Rest. Adler in Bernhardzell. Auf diesen ist unser Gemeindegebiet auf einer analogen Karte abgedruckt und verschiedene Gewerbe- und Industriebetriebe werben mit Informationen zu ihren Betrieben. Diese Ortsinformationsanlagen sollen zum einen zur Information aber auch zur Orientierung von Besuchern unserer Gemeinde dienen. 

Waldkirch geht nun einen Schritt weiter in der Digitalisierung und führt „Augmented Reality“ ein. Das heisst nichts anderes, als dass die Ortsinformationsanlagen, mittels einem Handy, z.B. über die Waldkirch App, gescannt werden kann und die Informationen zu unserer Gemeinde mittels Videobotschaften, Fotos und auch Navigationspunkten digitalisiert werden können. Man kann sich beispielsweise die Feuerstellen unserer Gemeinde anklicken und sich gleich dorthin navigieren lassen oder sich auf Bildern anschauen, was dort für Infrastrukturen vorhanden sind. Zudem kann ich mir per Video die wichtigsten Infos zur Gemeinde abrufen oder eben „streamen“ (herunterladen). Probieren Sie es doch einfach aus. Weitere Informationen, wie „Augmented Reality“ funktioniert, erhalten Sie über das Video.
 

dMassnahmen gegen Vandalismus, Littering und Ruhestörung15.01.2020

Seit Monaten fallen rund um die Schulhäuser Breite und Bünt sowie im Dorfzentrum einige Jugendliche und junge Erwachsene durch Littering, Vandalismus und Ruhestörung negativ auf. Entsprechende Massnahmen wurden eingeleitet. [...]
Nebst Jugendlichen aus unserer Gemeinde sind auch solche aus umliegenden Gemeinden bei uns unterwegs. Immer wieder kommt es zu Lärmbelästigungen, Vandalismus oder Littering. Aus diesem Grund wurden zusätzliche Kontrollen rund um das Schulareal und das Dorfzentrum durch die Securitas, die Kantonspolizei und die Stadtpolizei Gossau eingeleitet. Weiter wurden Eltern von betroffenen unter 18-jährigen Jugendlichen direkt kontaktiert und auffällige, angetrunkene Jugendliche, gegen Bezahlung der Einsatzgebühr, direkt in die Obhut der Eltern übergeben. Seit Mitte November werden zudem konsequent sogenannte Fernhaltemassnahmen gegen Jugendliche, die sich nicht an das Benutzungsreglement der Schulanlagen Bünt und Breite halten, durch die Polizei verfügt. Die Personen, gegen die eine solche Fernhaltemassnahme erlassen wurde, dürfen sich während der folgenden 24 Stunden nicht mehr auf dem Schulareal aufhalten. Als weitere Massnahme kann die Polizei ein dreissigtägiges Arealverbot erlassen. Von beiden Massnahmen wurde bei einzelnen Personen Gebrauch gemacht. Zudem ist es zu verschiedenen Elternkontakten gekommen.

Aufgrund der Tatsache, dass sich immer wieder dieselben Personen nicht an die vorgegebenen Regeln halten, wurden seitens der Gemeinde Hausverbote gegen mehrere Personen erlassen. Diese dürfen sich ab sofort und bis zur Aufhebung des Verbotes, nicht mehr auf dem Schulareal aufhalten. Zuwiederhandlung hat eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft zur Folge. Weiter sind gegen mehrere Jugendliche und junge Erwachsene Hausverbote schriftlich angedroht worden. In den nächsten Wochen werden die eingeleiteten Massnahmen aufrechterhalten und Personen, die durch übermässigen Alkoholkonsum, Littering oder Ruhestörung auffallen und sich nicht an die geltenden Regeln auf dem Schulareal halten, weggewiesen oder es werden weitere Hausverbote erlassen. Es kann nicht sein, dass öffentliches Eigentum, bezahlt durch den Steuerzahler, einfach mit Füssen getreten wird. Solches Verhalten ist inakzeptabel und bedarf klarer Massnahmen und Konsequenzen, welche nun auch, soweit möglich, erlassen worden sind. Seit November 2019 wird die Situation rund um die erwähnten Vorkommnisse im Rahmen eines runden Tisches laufend mit Vertretern der Polizei, der Securitas, der Jugendarbeit und der Schule, unter der Leitung des Gemeindepräsidenten, analysiert und entsprechende Massnahmen werden eingeleitet und umgesetzt.

dAlkohol-, Rauch- und Fahrverbot auf den Schularealen15.01.2020

Auf die Signalisation des Alkohol-, Rauch- und Fahrverbots auf den Schulanlagen wurde bislang verzichtet. Aufgrund der Vorkommnisse der letzten Wochen und Monate wird auf allen Schularealen die Signalisation der Verbote durch Stelen und Bekanntmachung der Verbotszonen (Rayon) vorgenommen und die Einhaltung entsprechend kontrolliert. [...]
Nebst einem Reglement für Ruhe und Ordnung aus dem Jahre 2013 hat der Gemeinderat im selben Jahr ein Reglement über die Benützung von Gemeinde- und Schulanlagen durch Dritte erlassen. Darin wurde geregelt, dass der Konsum von Tabak, Alkohol und Betäubungsmitteln auf den Schularealen (Waldkirch und Bernhardzell) untersagt ist. Für Veranstaltungen kann das Konsumieren von Alkohol gestattet werden. Zudem kann der Veranstalter im Aussenbereich Raucherzonen einrichten. Das Reglement wurde vom 3. Juni bis zum 12. Juli 2013 dem fakultativen Referendum unterstellt. Während der Auflagefrist wurde das fakultative Referendum ergriffen und eine Urnenabstimmung wurde nötig. Am 24. November 2013 hat die Bürgerschaft von Waldkirch das Reglement gutgeheissen. Seither gilt auf den Schulanlagen von Waldkirch und Bernhardzell ein Verbot für den Konsum von Tabak, Alkohol und Betäubungsmitteln. Auf eine Signalisation dieses Verbotes wurde bislang verzichtet. Aufgrund der Vorkommnisse der letzten Wochen und Monate wird auf allen Schularealen die Signalisation der Verbote durch Stelen und Bekanntmachung der Verbotszonen (Rayon) vorgenommen und die Einhaltung entsprechend kontrolliert. Weitere Massnahmen werden aktuell durch die Gemeinde geprüft. Es hat sich gezeigt, dass durch die enge Zusammenarbeit zwischen Gemeinde, Polizei, Securitas und weiterer Institutionen, wie Jugendarbeit und Schule, gemeinsam konkrete Massnahmen beschlossen und umgesetzt werden konnten, welche bereits erste Wirkungen zeigen.

dBauanzeige Langenland, 9205 Waldkirch13.01.2020

Das Baugesuch liegt vom 14. Januar 2020 bis 27. Januar 2020 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Überdachung Waschplatz und Neubau Remise
Baugrundstück Nr.: 205
Bauherrschaft und
Grundeigentümer:
Niedermann Ulrich, Langenland 256, 9205 Waldkirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Ronwil, 9205 Waldkirch13.01.2020

Das Baugesuch liegt vom 14. Januar 2020 bis 27. Januar 2020 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Teilabruch Scheune
Baugrundstück Nr.: 2339
Bauherrschaft und
Grundeigentümer:
Ziegler Rudolf, Zadni 138/105, Svitavy-Lacnov / Tschechische Republik











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dEinbürgerung 09.01.2020

Vier Personen aus Bernhardzell wurde durch den Einbürgerungsrat das Bürgerrecht Waldkirch-Bernhardzell erteilt. Die Einsprachefrist läuft bis 5. Februar 2020.[...]
Dorota Malgorzata und Georg Jacek Krymowski, Bernhardzell, leben in Bernhardzell und haben sich entschlossen, das Bürgerrecht Waldkirch-Bernhardzell zu erlangen. Ebenfalls wurde das Einbürgerungsgesuch für Elin Rosa und Mina Ryffel, beide wohnhaft in Bernhardzell, eingereicht. Die eingereichten Einbürgerungsgesuche wurden geprüft und der Einbürgerungsrat Bernhardzell hat das Bürgerrecht von Waldkirch-Bernhardzell erteilt. Die Gesuche liegen noch bis 5. Februar 2020 zur Einsprache in der Kanzlei öffentlich auf.
 

dBauanzeige Neubrunn 956, 9304 Bernhardzell09.01.2020

Das Baugesuch liegt vom 10. Januar 2020 bis 23. Januar 2020 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Umbau, Nutzungsänderung, Reklame Wohnhaus Nr. 956, Nutzungsänderung Scheune Nr. 957
Baugrundstück Nr.: 1736
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Hälg Magnus, Neubrunn 956, 9304 Bernhardzell
Hält Kathrin, Neubrunn 956, 9304 Bernhardzell










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Lee, 9304 Bernhardzell07.01.2020

Das Baugesuch liegt vom 8. Januar 2020 bis 21. Januar 2020 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Anbau Laufhof und Aussen-Liegeboxen, Auffüllungen
Baugrundstück Nr.: 1107, 1089, 1179, 1106, 1102
Bauherrschaft und
Grundeigentümer:
Steiner Martin, Lee 1014, 9304 Bernhardzell










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dNeujahrsbegrüssung im Pfarreizentrum Waldkirch03.01.2020

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger

Wir freuen uns, wenn Sie mit uns am Sonntag, 05. Januar 2020, ab 11:30 Uhr, im Pfarreizentrum Waldkirch auf das neue Jahr anstossen. Die Gemeinde Waldkirch sowie die Pfarreien Waldkirch und Bernhardzell laden Sie alle ganz herzlich dazu ein.

Herzliche Grüsse
Gemeine Waldkirch mit den
Pfarreien Waldkirch und Bernhardzell



 [...]

dFTTS – Ausbau in den Aussengebieten der Gemeinde ­Waldkirch02.01.2020

Im Jahre 2012 wurde zusammen mit Vertretern aus der Bevölkerung, insgesamt rund 60 Personen, das Leitbild 2012 bis 2020 erarbeitet. Darin wurde nebst dem Ausbau des Mobilfunknetzes auch der Ausbau des Glasfasernetzes resp. der Festnetzanbindung stipuliert. In den Legislaturzielen hat der Gemeinderat abermals festgelegt, dass in diesem Bereich nicht nur in den Ortszentren (Waldkirch und Bernhardzell), sondern auch in den Aussengebieten entsprechende Ausbauten erfolgen sollen. Dieser Ausbau ist seit Jahren eine Herausforderung, welche nicht so einfach gelöst werden konnte. Die Unzufriedenheit der Bevölkerung in den Aussengebieten war oft Thema bei den Kontaktstunden mit dem Gemeindepräsidenten.[...]
Die Festnetzanbindung in den Weilern und Höfen ist heute minimal, teils sogar sehr schlecht. Selbst mit den aktuell laufenden Ausbauarbeiten für FTTS in den Zentren Waldkirch und Bernhardzell kann keine bedeutende Verbesserung erzielt werden. Auch über die bestehende Genossenschaft Kabelnetz Waldkirch-Bernhardzell kann eine Anbindung der Aussengebiete nicht finanziert werden. Aus diesem Grund wurden im August 2019, im Rahmen der aktuell laufenden Ausbauarbeiten, bei der Swisscom Abklärungen zu einem möglichen Ausbau in den Aussengebieten getätigt. Die Aussengebiete sind mit den vorgeschriebenen Minimalabdeckungen belegt und müssen seitens Swisscom nicht ausgebaut werden. Auf Wunsch der Gemeinde hat die Swisscom aber die Berechnungen vorgenommen und bietet der Gemeinde Waldkirch einen Ausbau der Aussengebiete, im Rahmen der aktuell laufenden Modernisierungen, an. Im Angebot werden der Gemeinde Waldkirch die Erschliessungsaufwände zu 50 Prozent mitfinanziert. Dies allerdings nur dann, wenn die Arbeiten jetzt und zusammen mit den laufenden Erneuerungsarbeiten in den Zentren erfolgen können.

Wir haben die Möglichkeiten geprüft und mit der Swisscom weitere Verhandlungen geführt. Die Kosten für den Ausbau der Gebiete Hohfirst, Tierlihueb/Vögeliberg, Ronwil und Schöntal in Bernhardzell mit FTTS-Technologie liegen bei insgesamt 173‘000 Franken brutto. Mit diesem Ausbau können die Anschlusswerte in den Aussengebieten von heute teils minimalen 3 Mbit/s auf ein Vielfaches erhöht werden. Dieser Ausbau lässt auch in den Aussengebieten eine Nutzung von Internet, TV und Telefonie gleichzeitig zu, was bislang nicht oder nur minimal möglich war. Der Ausbau mit Glasfasertechnologie erfolgt bis in die Weiler. Von dort bleibt der Anschluss bis zum Haus vorerst noch mit Kupferkabeln bestehen.
 
Dezember 2019 Vorarbeiten/Planung/Engineering
Januar 2020 Vertragsausarbeitung
Februar 2020 Vertiefung der Arbeiten mit Cablex/Bewilligungsverfahren
März 2020  Akquisition/Cablex
April/Mai 2020  Umsetzung/Realisierung
Juni/Juli 2020 Umschaltung/Inbetriebnahme/Abschlussarbeiten

Der Gemeinderat erachtet dieses Angebot als einmalige Gelegenheit, die Aussengebiete im Zuge der Modernisierung in den Zentren von Waldkirch und Bernhardzell gleichzeitig an das Glasfasernetz anzubinden und bedeutende Verbesserungen zu einem moderaten Preis zu erzielen. Ein späterer Ausbau kann nicht zu diesen Kosten und auch nicht innert nützlicher Frist erreicht werden. Deshalb hat der Gemeinderat für diese Massnahme gemäss Gemeindeordnung, Finanzbefugnisse Art. 2 («Unvorhersehbare neue Ausgaben»), einen Betrag von 173‘000 Franken gesprochen und dem fakultativen Referendum bis am 21. Januar 2020 unterstellt. Dieser Betrag wird im Budget 2020 in die Investitionsrechnung übernommen und ordnungsgemäss über die nächsten Jahre ordentlich abgeschrieben.

dNeuer Standort für die Urne in Waldkirch01.01.2020

Der Standort für die Urne in Waldkirch wurde ins Gemeindehaus verlegt.[...]
Seit Jahren sind in Waldkirch und Bernhardzell an den Abstimmungssonntagen Urnen aufgestellt. In Waldkirch war die Urne bislang jeweils beim Kindergarten Steig platziert. Seit dem Bezug des Neubaus Breite ist das Schulhaus Steig leer und nicht mehr bewohnt. Deshalb musste auch der Standort der Urne Waldkirch überprüft werden.
Der Gemeinderat hat an seiner letzten Sitzung entschieden, die Urne Waldkirch in das Gemeindehaus zu verschieben. So können die Urnenstimmen an den nächsten Abstimmungssonntagen, wie üblich zwischen 10.00 und 11.00 Uhr, direkt im Gemeindehaus den Stimmenzählern abgegeben werden.
Wir freuen uns, wenn Sie sich weiterhin aktiv an den Wahlen und Abstimmungen beteiligen und damit einen wichtigen Teil unserer Demokratie leben.

dBetreibungswesen wird nach Gossau ausgelagert01.01.2020

Der Gemeinderat nach Abwägung aller Vor- und Nachteile entschieden, das Betreibungswesen nach Gossau auszulagern.[...]
Das Betreibungswesen wurde in der Gemeinde Waldkirch in den letzten Jahren durch eine Mitarbeiterin mit einem 50-Prozent-Pensum geführt. Im Zuge der letzten Jahre wurde die Komplexität der einzelnen Fälle, aber auch das Führen der Abteilung Betreibungswesen mit einer 50-Prozent-Stelle zur Herausforderung. Nicht nur die einzelnen Fälle werden zunehmends komplexer, auch die Herausforderung, geeignetes Personal zu finden, welches bereit ist, in einem Teilpensum dieses verantwortungsvolle Amt zu leiten, nimmt ab. Dazu kommen in einem Teilzeitpensum auch die Anforderungen an die Bewältigung der täglichen Arbeiten, verbunden mit der nötigen Aus- und Weiterbildung. Nach der Kündigung der Stellenleiterin haben sich die Geschäftsleitung und der Gemeinderat Gedanken zur künftigen Besetzung gemacht. Die Variante der Auslagerung und Zusammenführung des Betreibungswesens mit der Stadt Gossau wurde eingehend geprüft. Die Stadt Gossau hat für eine Zusammenführung Hand geboten. Somit hat sich der Gemeinderat nach Abwägung aller Vor- und Nachteile entschieden, das Betreibungswesen nach Gossau auszulagern und dort durch ein Team führen zu lassen.

Mit diesem Entscheid wird in Waldkirch eine 50-Prozent-Stelle für die Leitung des Betreibungswesens sowie zusätzlich eine Teilzeitstelle für die Stellvertretung im Rahmen von rund 20 Prozent nicht mehr besetzt. Der Stadt Gossau wird für die zusätzlichen Aufwände für die Übernahme der Aufgabe und Deckung der nicht abgedeckten Betreibungskosten eine Pauschale von 10‘000 Franken pro Jahr vergütet. Der Entscheid des Gemeinderates untersteht vom 13. Dezember 2019 bis zum 21. Januar 2020 dem fakultativen Referendum.

dVerkehrsdienst in der Gemeinde organisiert01.01.2020

Per 01.01.2020 startet der neue "Verkehrsdienst Waldkirch".[...]
Die Kantonspolizei St. Gallen hat Anfang 2019 die Gemeinden darüber informiert, dass die Verkehrsregelung auf öffentlichen Strassen durch Schüler-, Werk- und andere Verkehrsdienste nach Art. 67 Abs. 3 SSV (Signalisationsverordnung) einer Bewilligungspflicht der kantonalen Verkehrspolizei unterliegt. Die Kantonspolizei hat den Gemeinden empfohlen, in die Veranstaltungsbewilligungen entsprechende Hinweise zu platzieren sowie auf die Strafbestimmungen aufmerksam zu machen. Die Kantonspolizei wies im Speziellen darauf hin, dass die Verkehrsregelung bei einer Veranstaltung durch ein OK- oder Vereinsmitglied, Mitglieder eines Feuerwehrvereins oder von Familienmitgliedern widerrechtlich ist. Um eine Bewilligung zur Durchführung von Verkehrsregelungen zu erhalten, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein, so muss z.B. eine Versicherung über 3 Mio. Franken vorliegen. Die Verkehrsdienstmitarbeitenden müssen zudem entsprechend ausgerüstet sein und das Signalisationsmaterial muss den Vorgaben des Strassenverkehrsgesetzes entsprechen. Bei einem Anlass auf privatem Grund gelten die gesetzlichen Regelungen ebenso, wie wenn der Anlass öffentlich ausgeschrieben wird und durch jedermann besucht werden kann (z.B. 1.-August-Feier). Um die rechtlichen Vorgaben einzuhalten und die Vereine von allfälligen Schäden und Risiken fernzuhalten, wurde seitens Gemeinde in erster Linie mit bestehenden Verkehrsdienstanbietern eine Lösung gesucht. Mit einem Anbieter konnte kurzfristig eine Leistungsvereinbarung erzielt werden, mit welcher den Vereinen eine kostengünstige Lösung angeboten werden konnte. Parallel dazu wurden mögliche Alternativen gesucht, mit dem Ziel, eine gemeindeinterne Lösung zu finden. Der ehemalige Feuerwehr-Ortskommandant Oliver Dux stellte sich als Instruktor und «Verantwortlicher Verkehrsdienst» zur Verfügung. Er besuchte dafür den Verkehrsdienst-Grundkurs und schloss diesen, im Juni dieses Jahres, erfolgreich ab. Danach wurden zur Unterstützung weitere Verkehrsdienst-Mitarbeiter gesucht, welche ihn bei den Einsätzen unterstützen.

Neuer «Verkehrsdienst Waldkirch» ab 1. Januar 2020
Nach der Beschaffung der Ausrüstung, des Signalisationsmaterials und der zwischenzeitlich vor einer Woche eingetroffenen Bewilligung der Verkehrspolizei der Kantonspolizei St. Gallen kann die Gemeinde Waldkirch einen eigenen Verkehrsdienst betreiben und so für die Gemeinde und Vereine kostengünstig Verkehrsdienst-Einsätze anbieten. Das zwischenzeitlich erstellte und vom Gemeinderat am 26. November 2019 erlassene Reglement wird vom 6. Dezember 2019 bis zum 14. Januar 2020, während den von der Gemeindeordnung vorgegebenen 40 Tagen, dem fakultativen Referendum unterstellt. Die neue Verkehrsdienst-Gruppe startet am 1. Januar 2020. Vereine und Organisationen können direkt beim Verantwortlichen Verkehrsdienst, Oliver Dux, unter Mobile 079 731 48 98 oder E-Mail oliver.dux@bluewin.ch, eine Anfrage für Verkehrsdiensteinsätze einreichen. Es steht den Vereinen allerdings frei, ob sie diese Dienstleistung in der Gemeinde beziehen oder einen anderen Verkehrsdienst aus der Region  berücksichtigen wollen. Weitere Informationen zum Verkehrsdienst Waldkirch stehen ab 1. Januar 2020 auf der Website der Gemeinde Waldkirch zur Verfügung. Dort ist auch eine Liste aufgeführt, auf welcher weitere Verkehrsdienst-Anbieter abgerufen werden können. Die Abrechnung der Einsatzstunden für den Verkehrs-dienst Waldkirch erfolgt durch den Verantwortlichen Verkehrsdienst über die Gemeinde Waldkirch. Diese stellt dann den Vereinen und Organisationen die Stundenaufwände in Rechnung.

Unterstützung und Einbindung der Vereine
Den Vereinen steht die Möglichkeit offen, eigene Vereinsmitglieder im Verkehrsdienst mitwirken zu lassen. Dazu müssen sie sich beim Verantwortlichen Verkehrsdienst der Gemeinde Waldkirch melden. Oliver Dux wird die Mitglieder ausbilden und diese dann an den vereinseigenen Anlässen in die Verkehrsdiensttätigkeit einbinden. Der Dienst der Vereinsmitglieder erfolgt dann unbesoldet, wodurch dem Verein für diese Person kein Stundensatz in Rechnung gestellt wird.

Kostenverrechnung / private und öffentliche Anlässe
Der Gemeinderat hat entschieden, dass die Gemeinde Waldkirch für den Einsatz des Verkehrsdienstes 35 Franken pro Stunde und Person in Rechnung stellt. Dieser Betrag ist bedeutend tiefer als andere Verkehrsdienste und soll den Vereinen und Organisationen in unserer aktiven Gemeinde zugutekommen. Bei folgenden Anlässen übernimmt die Gemeinde die Verkehrsdienst-Kosten;
  • Bei Anlässen, welche öffentlichen Charakter haben und bei denen die Einnahmen vollständig einer öffentlichen Institution oder Organisation (Spenden) zugutekommen.
  • Bei öffentlichen Anlässen wie Fasnachtsumzügen, Räbeliechtli-Umzügen, Viehschauen, 1.-August-Feier usw. (Aufzählungnicht abschliessend).
Wann benötigt man für einen Anlass einen Verkehrsdienst?
Die Bewilligungsbehörde der Gemeinde ordnet mit der Bewilligung eines Anlasses dann einen Verkehrsdienst an, wenn davon auszugehen ist, dass mehr als 200 Personen im MZG/Aula Bünt, MZH Breite Waldkirch oder mehr als 100 Personen im MZG Bernhardzell zu erwarten sind. Die Bewilligungsbehörde kann auch einen Verkehrsdiensteinsatz anordnen, wenn bei einem anderen Anlass von einem höheren Verkehrsaufkommen auszugehen ist und für das Einweisen und Parkieren von Fahrzeugen der Einsatz eines Verkehrsdienstes im Sinne der Verkehrssicherheit angebracht ist. Um für einen Anlass die Sicherstellung eines Verkehrsdienstes rechtzeitig in die Wege leiten zu können, bitten wir die Vereine, uns jeweils frühzeitig, allerspätestens drei Wochen vor einem Anlass, das Gesuch zur Erteilung eines Gastwirtschaftspatentes für einen Anlass einzureichen. Das Organisieren des Verkehrsdienstes ist und bleibt Sache der Vereine und Organisationen und muss parallel dazu beim Verantwortlichen Verkehrsdienst der Gemeinde, Oliver Dux, eingeleitet werden.

dPlanungszone Sorntal19.12.2019

Der Gemeinderat Waldkirch hat in Anwendung von Art. 42 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) eine Planungszone für das Grundstück Nr. 447, Sorntal, erlassen.[...]
Im Rahmen der angestrebten Revision des Zonenplans ist es innerhalb der Bauzone zu Aufzonungen, Umzonungen und Auszonungen gekommen. Dies entsprechend den eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Vorgaben. Im Sorntal betrifft dies konkret folgende Änderungen:

Wohn-Gewerbezone (WG2) in Arbeitszone (A18.0)
Ein Teil der bestehenden Wohn- und Gewerbezone im Sorntal wird zur Weiterentwicklung des Standorts erhalten und gemäss der aktuellen Nutzung der Arbeitszone zugeordnet. Der Rest wird in die Landwirtschaftszone und in die Freihaltezone umgewidmet resp. ausgezont.

Wohn-Gewerbezone (WG2) in Landwirtschaftszone (L)
Wohn-Gewerbezone (WG2) in Freihaltezone innerhalb Bauzone (FiB NH)
Ein Teil des Gebiets im Sorntal wird in die Landwirtschaftszone zurück gewidmet. Die Gemeinde folgt damit den Anforderungen des Raumplanungsgesetzes und dem Wunsch einer zukünftigen Siedlungsentwicklung nach innen, indem ungeeignetes Land ausgezont wird. Der südlich der Zufahrtsstrasse gelegene Bereich entlang des Sornbaches wird zukünftig der Freihaltezone ausserhalb Bauzone zugeordnet.

Die Planungszone gilt bis zur Rechtskraft des neuen Zonenplans (Erlassen durch den Gemeinderat am 19. August 2019), längstens aber drei Jahre. Sie kann um zwei Jahre verlängert werden, wenn Rechtsmittel hängig sind oder andere triftige Gründe vorliegen (Art. 42 Abs. 3 PBG). Innerhalb der Planungszone darf gemäss Art. 42 Abs. 4 PBG nichts unternommen werden, was die Erreichung des Planungszwecks erschweren könnte. Gemäss Art. 44 Abs. 3 PBG wird die Planungszone am Tag der öffentlichen Bekanntmachung wirksam. Rechtsmittel haben keine aufschiebende Wirkung, soweit die Rechtsmittelbehörde keine andere Verfügung trifft. Hängige Baugesuche sind für die Geltungsdauer der Planungszone zu sistieren (Art. 45 Abs. 1 PBG).

Öffentliche Auflage: Der Erlass liegt während dreissig Tagen vom Donnerstag, 19. Dezember 2019, bis Freitag, 17. Januar 2020, bei der Kanzlei Waldkirch, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch, zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Rechtsmittelbelehrung: Innerhalb der Auflagefrist kann beim Gemeinderat Waldkirch Einsprache gegen den Erlass der Planungszone erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat (Art. 44 Abs. 1 PBG i.V.m. Art. 41 Abs. 4 PBG i.V.m. Art. 153 Abs. 2 PBG, sGS 731.1). Die Einsprache hat bei Einreichung von Gesetzes wegen einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Allfällige Einsprachen gegen den Erlass der Planungszone haben keine aufschiebende Wirkung, soweit die Rechtsmittelbehörde keine andere Verfügung trifft. (Art. 44 Abs. 3 PBG).

dMobilfunkantenne in Bernhardzell12.12.2019

Der Mobilfunkausbau in Waldkirch ist erfolgt und der Empfang hat sich zwischenzeitlich deutlich verbessert.[...]
Im Zuge des Ausbaus wurde der Bevölkerung zugesichert, dass auch die Empfangsqualität in Bernhardzell verbessert wird. Einige durchgeführte Massnahmen an anderen Antennenstandorten haben nicht den gewünschten Erfolg erzielt, weshalb ein neuer Mobilfunkantennenstandort in Bernhardzell notwendig wird. Die Swisscom ist bereit, einen Mobilfunkantennenstandort in Bernhardzell zu realisieren. Vertiefte Abklärungen dazu wurden im letzten Halbjahr durchgeführt und in den letzten Wochen mit Messungen verifiziert. Verschiedene Standorte eignen sich aufgrund dieser Erhebungen nicht für einen Mobilfunkantennenstandort und fielen deshalb ausser Betracht. Somit bleibt ein Standort übrig, welcher sich aus technischer Sicht, aber auch in Bezug auf die Zonenkonformität als ideal herauskristallisiert. Der Gemeindepräsident wird in den nächsten Wochen mit den Grundeigentümern im näheren Umfeld, rund um den geplanten Antennenstandort, Gespräche führen und diese über die Absichten informieren. Es ist geplant, dass die Swisscom im ersten Quartal 2020 ein Baugesuch für den Bau einer Mobilfunkantenne einreichen wird. Gerne informieren wir Sie Anfang 2020, nach Eingang des Baugesuches, über den genauen Standort und das weitere Prozedere.

dBauanzeige Neubrunnstrasse 6, 9205 Waldkirch09.12.2019

Das Baugesuch liegt vom 10. Dezember 2019 bis 23. Dezember 2019 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Umnutzung Gewerbehalle
Baugrundstück Nr.: 2336
Bauherrschaft: Keller Landtechnik GmbH, Neubrunnstrasse 10, 9205 Waldkirch
Grundeigentümer: E+O Industrieservice GmbH, Hauptwilerstrasse 17, 9205 Waldkirch











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dNeubau Breite eingeweiht / Danke für das grosse Interesse05.12.2019

Am 30. November 2019 wurde der Neubau Schulhaus Breite in Waldkirch eingeweiht.[...]
Am Samstag, 30. November 2019, wurde am Vormittag im Rahmen einer schlichten, aber würdigen Feier mit allen am Projekt beteiligten Personen das Schulhaus Breite eingeweiht. Begleitet wurde der Anlass von der Akkordeongruppe der Musikschule Waldkirch. Für die Bewirtung sorgte das Team
des Frauenturnvereins Waldkirch. Der Gemeindepräsident Aurelio Zaccari liess in seiner Rede den Projektablauf noch einmal Revue passieren und erwähnte dabei, dass es für ein solches Projekt doch einige Jahre an Vorbereitung braucht, bis es letztendlich mit der Einweihung abgeschlossen werden kann. Er bedankt sich bei allen am Projekt beteiligten Personen und ihren Angehörigen, allen voran beim Baukommissionspräsidenten sowie der gesamten Kommission, für die umsichtige und sehr gute Arbeit.
Mit den besten Wünschen für die Zukunft und dass ein guter Geist im Schulhaus wirken möge, durfte die Schulratspräsidentin Susanne Roth von der Architektin Anne Uhlmann ein Adventsbäumchen mit 24 Briefen verschiedener Samen zur Pflanzung der Hochbeete neben dem Schulhaus sowie den entsprechenden Gutschein für einen Bepflanzungskurs entgegennehmen. Seitens der Kirchgemeinden Waldkirch, Bernhardzell und Hauptwil wurde die Gemeinde, nach einem wunderschönen Reim von Pfarreileiter Urs Kuster, mit einer speziellen Uhr beschenkt. Diese soll uns darauf aufmerksam machen, dass uns allen die Zeit geschenkt ist und wir damit auch entsprechend umgehen sollten. Die Uhr soll einen würdigen Platz im neuen Schulhaus Breite einnehmen.
Das Nachmittagsprogramm war von verschiedensten Aktivitäten, durchgeführt und begleitet von Schulklassen und Mitgliedern des Schulrats, begleitet. Die Besucherzahlen übertrafen alle Erwartungen und der Ansturm und das Interesse aus der Bevölkerung von Waldkirch und Bernhardzell am Neubau Breite überraschte und bereitete den Organisatoren grosse Freude. Die verschiedensten positiven Rückmeldungen haben die Baukommission in ihrer Arbeit bestätigt und machen auch
alle am Bau Beteiligten sehr stolz. Ein herzliches Dankeschön an alle, die dazu beigetragen haben, dass dieser Tag ein Erfolg geworden ist. Er wird uns allen sicher noch lange in positiver Erinnerung bleiben.

dBauanzeige Laubbach, 9205 Waldkirch04.12.2019

Das Baugesuch liegt vom 5. Dezember 2019 bis 18. Dezember 2019 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Anbau Dampfanlage in Container (Ölbetrieb)
Baugrundstück Nr.: 2304 und 470
Bauherrschaft und
Grundeigentümer:
Bromag AG, Bernhardzellerstrasse 61a, 9205 Waldkirch










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Niederwil, 9205 Waldkirch03.12.2019

Das Baugesuch liegt vom 4. Dezember 2019 bis 17. Dezember 2019 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Übernahme Legehennenstall Vers. Nr. 840 (ohne bauliche Massnahmen)
Baugrundstück Nr.: 1474
Bauherrschaft: Koller Peter,, Bethlehem 1457, 9205 Waldkirch
Grundeigentümer: Hofstetter Josef, Niederwil 783, 9205 Waldkirch











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dHundesteuer wird erhöht28.11.2019

[...]
Das bestehende Hundegesetz ist bereits über 30 Jahre alt. Der Kanton St. Gallen hat nun eine Totalrevision vorgenommen, womit per 1. Januar 2020 ein neues Hundegesetz in Kraft treten wird. Aufgrund der neuen Bestimmungen kann der Gemeinderat die Höhe der Hundesteuer im Rahmen von 60 bis 200 Franken, für Zuchtbetriebe zwischen 500 und 1000 Franken festlegen. Mit dem revidierten Hundegesetz muss die Gemeinde dem Kanton neu pro Hund einen Anteil von zehn Franken pro Kalenderjahr bezahlen. Das Hundewesen und dessen Kontrolle bleiben grundsätzlich im Zuständigkeitsbereich der politischen Gemeinde. Damit ein einheitlicher, fachkompetenter und wirksamer Vollzug gewährleistet wird, ist es gerechtfertigt, sowohl die Abklärung von Vorfällen mit Hunden als auch die Anordnung von Massnahmen beim Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen (AVSV) zusammenzuführen. Für die neue Vollzugsaufgabe und die Förderung der Prävention erhält der Kanton von den Gemeinden den eingangs erwähnten Anteil der Hundesteuer (zehn Franken pro Hund und Kalenderjahr). In der Gemeinde Waldkirch sind aktuell 264 Hunde und mehrere Hundezuchten registriert. Bis anhin war der erste Hund mit 60 und der zweite mit 100 Franken in Rechnung gestellt worden. Der Gemeinderat hat an seiner letzten Sitzung die Hundesteuer von ursprünglich 60 auf neu 100 Franken pro Hund und Jahr festgelegt. Hundehalter mit einer Bewilligung zum gewerbsmässigen Handel mit Hunden sowie Züchter mussten bis anhin einen Pauschalbetrag von 400 Franken bezahlen. Neu liegt dieser Betrag bei 600 Franken. Dies entspricht gemäss dem Gesetz einem leicht erhöhten Mindestbetrag. Mit dem Hintergrund, dass die Tarife der Hundesteuer bereits über 30 Jahre alt sind und längst nicht mehr dem Äquivalenzprinzip (Deckung der verursachten Kosten) entsprechen, ist eine Anpassung fällig und gerechtfertigt. Die Tarife decken nun die jährlich auflaufenden Kosten im Sinne des Verursacherprinzips.

dErsatzwahl eines Mitglieds der Geschäftsprüfungskommission (Rest der Amtsdauer 2017 bis 2020): 28.11.2019

Es wurden zwei gültige Kandidaturen eingereicht. Die Wahl findet im Februar 2020 statt.[...]
Der Gemeinderat hat die Ersatzwahl für zwei Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission am 24. Oktober 2019 bekannt gemacht. Der Urnengang findet am 9. Februar 2020 statt. Die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen ist am 18. November 2019 abgelaufen. Der Gemeinderat stellt fest: Für die Ersatzwahl von zwei Mitgliedern der Geschäftsprüfungskommission sind die folgenden Kandidaturen nach Art. 24 f. des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3; abgekürzt WAG) gültig eingereicht worden:
-    Maltaric Daniel, Personalleiter, Waldkirch, parteilos
-    Moser Daniel, B.Sc.ZFH in Wirtschaftsrecht, Fachmann Grundstückgewinnsteuer, Waldkirch, parteilos

dStellenausschreibungen und Auslagerung Betreibungswesen28.11.2019

[...]
Ausschreibung Leiter Facility-Management und Hauswartung mit besonderen Aufgaben
Seit Jahren sind im Bereich Bau und Infrastruktur (früher Bauverwaltung) personelle Engpässe zu überbrücken. Der Bericht über die Strukturen und die Auslastung der Verwaltungsbereiche aus dem Jahre 2016 zeigte deutlich auf, dass die bestehenden Ressourcen nicht ausreichen (der Benchmark mit Vergleichsgemeinden zeigte eine deutliche Unterbesetzung auf). Dazu wurde im veröffentlichten Bericht zu den bestehenden Strukturen in der Gemeinde Waldkirch, entsprechend detailliert informiert.
Aufgrund dieser Erkenntnisse wurden mit der Einführung des Geschäftsleitungsmodells und der Zusammenführung des Bausekretariates und der Bauverwaltung minimale Pensenanpassungen im Sekretariat sowie bei der Bausekretärin vorgenommen (je 20 Prozent). Der Gemeinderat wollte mit dieser Massnahme erste Erfahrungen sammeln und noch keine zusätzliche Stelle schaffen. Im Jahre 2018 wurde zur Teilentlastung ein Leitender Hauswart eingesetzt, welcher den Facility-Management- und den Hauswartbereich, nebst einem Teilpensum in der Reinigung im Schulhaus Breite, hätte führen sollen. Diese Stelle wurde als Ersatz für den nach Bernhardzell umgezogenen Hauswart Werner Fuchs besetzt (also stellenneutral).
Nach nun zwei Jahren Erfahrung zeigt sich deutlich, dass im Bereich Bau und Infrastruktur mit diesen punktuellen Massnahmen keine nachhaltige Entlastung erzielt werden konnte. Aufgrund dessen hat sich der Gemeinderat entschieden, dem Leiter Bau und Infrastruktur für den gesamten Facility-Management- (Gebäudeunterhalt) und Hauswartbereich einen Mitarbeitenden zu unterstellen. Dieser soll auch mit zusätzlichen Aufgaben aus dem gesamten Bereich Entsorgung sowie zur Mitwirkung in entsprechenden Kommissionen eingesetzt werden. Der neue Mitarbeitende soll in einem Pensum von 100 Prozent eingestellt und dem Leiter Bau und Infrastruktur direkt unterstellt werden. Der Leiter Bau und Infrastruktur kann sich so auf seine Aufgaben im Baubereich (Hoch- und Tiefbau) konzentrieren und seinen dennoch sehr umfangreichen Aufgaben widmen. Durch die Übernahme des Facility-Management- und Hauswartbereiches wird es auch möglich sein, für die spätere Nachfolge des Bereichsleiters Bau und Infrastruktur (und Geschäftsleitungsmitglied), Markus Stöckli, eine qualifizierte Nachfolge zu finden.

Ausschreibung Hauswart Schulhaus Breite
Der heutige leitende Hauswart, Marcel Bregenzer, und seine Frau Sandra Bregenzer haben sich entschieden, eine neue Herausforderung zu suchen. Sie werden uns per Ende Februar 2020 verlassen. Dies bietet uns die Gelegenheit, diese Neuorganisation umzusetzen. Der neue Hauswart Schulhaus Breite wird somit künftig von den Leitungsaufgaben entlastet und übernimmt die Gesamtverantwortung als Hauswart im neuen Schulhaus Breite (ohne Zusatzaufgaben). Diese Stelle wird ebenfalls diese Woche zur freien Bewerbung ausgeschrieben.

Prüfung der Auslagerung des Betreibungs­wesens
Der Gemeinderat und die Geschäftsleitung haben sich eingehend mit der neuen Ausganglage innerhalb der Gemeindeverwaltung befasst. Dabei sind auch die internen Ressourcen aus anderen Abteilungen nochmal überprüft worden. Im Bereich Steuern und Einwohnerwesen wurde bereits anfangs 2019 das Gesamtpensum der Abteilung um 20 Stellenprozente reduziert. Im Bereich Grundbuch und Betreibungswesen haben sich, gemäss Mitteilung im Mitteilungsblatt vom 08. Nov. 2019, die Leiterin Betreibungswesen und die Mitarbeiterin Grundbuch und Betreibungswesen entschieden, neue Wege zu gehen. Sie werden per Ende Januar 2020 die Gemeinde Waldkirch verlassen. Dieser Umstand hat die Gelegenheit geboten, die beiden freiwerdenden 50% Stellen zu überprüfen und in die Gesamtüberlegungen einzubeziehen.
Aktuell prüft der Gemeinderat eine Auslagerung resp. Zusammenführung des Betreibungswesens mit einer umliegenden Gemeinde. Somit würde die 50%-Stelle, Leiterin Betreibungswesen, bei der Gemeinde Waldkirch nicht mehr besetzt. Die Mitarbeiterstelle im Grundbuch und Betreibungswesen, welche bislang mit 50% belegt war, wird aufgrund der neuen Situation von 50% auf 30% reduziert werden.
Insgesamt können in den Bereichen Steuern und Einwohnerwesen sowie Grundbuch und Betreibungswesen Stellenprozente abgebaut und zu Gunsten der Entlastung im Bereich Bau und Infrastruktur eingesetzt werden. Alles in allem kann also die neue Stelle weitgehend mit internen Ressourcenoptimierungen und Stellenanpassungen realisiert werden.

Die Stelle eines Facility-Managers und Leiter Hauswarte mit zusätzlichen Aufgaben wird zur freien Bewerbung ausgeschrieben. Parallel dazu wird die freiwerdende Stelle des Hauswartes Schulhaus Breite öffentlich ausgeschrieben. Der Gemeinderat und die Geschäftsleitung sind überzeugt, dass mit den ausgeführten Optimierungen und Massnahmen die bereits seit Jahren notwendige Entlastung im Bereich Bau und Infrastruktur, aber auch die noch in diesem Bereich anfallenden zusätzlichen Aufgaben, aufgefangen resp. bewältigt werden können.

dBauanzeige Hauptwilerstrasse 4, 9205 Waldkirch20.11.2019

Das Baugesuch liegt vom 21. November 2019 bis 4. Dezember 2019 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Ausserbetriebnahme Holzheizung
Baugrundstück Nr.: 25
Bauherrschaft: Emini Ismet, Weidackerstrasse 7, 9245 Oberbüren
Grundeigentümer: Sieger Service GmbH, Weidackerstrasse 7, 9245 Oberbüren











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBaukommission Sportplatz Breiten gewählt14.11.2019

Der Gemeinderat hat die Mitglieder für die Baukommission Sportplatz Breiten gewählt und die nächsten Schritte sind geplant.[...]
Der Gemeinderat hat aufgrund der durch die Bürgerschaft am 20. Oktober 2019 an der Urne angenommenen Vorlage zum Projekt Sportplatz Breiten an seiner letzten Sitzung die Baukommission gewählt. Diese wird durch Gemeinderat Daniel Fürer präsidiert und setzt sich insgesamt wie folgt zusammen:

Daniel Fürer, Gemeinderat, Kommissionspräsident
Rolf Sager, Vertreter FC Waldkirch-Bernhardzell 1997
Stefan Ziegler, Vertreter TSV Waldkirch
Markus Stöckli, Bereichsleiter Bau und Infrastruktur
Michael Frei, Bereichsleiter Kanzlei, Aktuar
Matthias Wieser, BHA Team / Baubegleitung

Nächste Schritte
Als externer Berater wurde das BHA Team, bzw. Herr Matthias Wieser mit den Vorarbeiten, bis hin zur Baueingabe des Projektes, beauftragt. Dafür hat der Gemeinderat, im Sinne des genehmigten Projektkredites durch die Bürgerschaft, die erste Phase bis zur Baueingabe mit dem damit verbundenen Kostenrahmen freigegeben.
 

dMitglieder der Energie- und Umweltkommission gewählt14.11.2019

Der Gemeinderat hat an seiner letzten Sitzung die Mitglieder der Energie- und Umweltkommission gewählt und diese setzt sich wie folgt zusammen.[...]
Thomas Grob, Gemeinderat, Kommissionspräsident
Irene Helg, Waldkirch, Landwirtschaft, Schule
Roland Oberholzer, Bernhardzell, Gewerbe, Vertretung Bernhardzell
Roman Wick, Waldkirch, Gewerbe
Markus Wäger, Waldkirch, AG Erneuerbare Energie
Christian Spirig, AG Erneuerbare Energie, Naturschutz
Marius Egger, Gewerbe, Vertretung Bernhardzell
Daniel Wittenwiler, Energieagentur St. Gallen, Projektleiter Energieprojekte
Christian Tresch, TB Waldkirch, Aktuar, beratend
Markus Stöckli, Bau und Infrastruktur, Bau & Infrastruktur / Facility Management, beratend

Die Kommissionspräsidenten der beiden Kommissionen werden nun zu einer ersten Sitzung einladen und die neuen Kommissionsmitglieder mit dem bestehenden Geschäftsreglement vertraut machen sowie über die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten, welche sie mit der Übernahme der neuen Funktion in der Kommission erhalten, informieren.

Wir bedanken uns bei den Präsidenten und den Mitgliedern der Kommissionen für ihr Engagement und die Unterstützung bei der Arbeit zum Wohle unserer Bevölkerung.

dNeuerungen in der Waldkirch App umgesetzt14.11.2019

Erste Verbesserungsvorschläge aus der Umfrage zur Waldkirch App konnten umgesetzt werden.[...]
Im Mitteilungsblatt vom 27. September 2019 haben wir Sie über die Rückmeldungen aus der Umfrage zur Waldkirch App informiert. Nun wurden bereits erste Veränderungen und Optimierungen eingeleitet. Zum einen konnten wir eine «Suchfunktion» bereits auf der ersten Seite umsetzen. Über diese Suchfunktion können Sie nach Themen suchen und es werden Ihnen Inhalte aus der App angezeigt.
Hinter der neu gebildeten Dorfplatz-Kachel befinden sich Informationen zum Gewerbe und zu Anlässen in der Gemeinde. Wir haben dahinter die Möglichkeit geschaffen, dass das Gewerbe sich präsentieren kann. So ist es zum Beispiel möglich die Website einer Firma zu verlinken und so auf attraktive «Aktionen» aufmerksam zu machen. Eine weitere Kachel ist für die Lehrstellen in unserer Gemeinde reserviert. Dort sollen Lehrstellenangebote aus unserer Gemeinde platziert werden.
Weiter werden wir ab sofort die Werbung nicht mehr im «Waldkirch aktuell» führen, sondern neu unter der Kachel «Dorfplatz», «Gewerbe» aufnehmen. Vereinsanlässe und Werbung werden ab sofort auch unter dieser Rubrik platziert. So können wir, wie in den Rückmeldungen der Bevölkerung zur Weiterentwicklung der App gewünscht, die Informationen in der Kachel «Waldkirch aktuell» optimierter darstellen und präsentieren.

Gerne nehmen wir weitere Anregungen zur Optimierung der Waldkirch App entgegen. Wir sind auch daran, die anderen eingegangenen Hinweise und Anregungen zu bearbeiten und Lösungen umzusetzen. Haben Sie weitere Ideen oder Optimierungsvorschläge? Kein Problem, wir nehmen diese gerne unter aurelio.zaccari@waldkirch.ch entgegen.

dProjekt Entsorgungskonzept / Nächste Schritte07.11.2019

Die Projektgruppe beschäftigt sich weiterhin mit der Suche nach einem geeigneten Standort für ein Pilotprojekt «Zentrale Sammelstelle / Entsorgungsplatz» in Waldkirch. Mehrere Standorte sind zurzeit in der Evaluationsphase. Die Projektgruppe kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Details dazu bekanntgeben.[...]
Unterflurcontainer
Ein Grobkonzept für die Einführung von Unterflurcontainern in der Gemeinde Waldkirch ist in Bearbeitung. Das Ziel dieses Konzepts ist es, die benötigte Anzahl Standorte in unserer Gemeinde zu eruieren und daraus eine Umsetzungsstrategie mit Grobkostenschätzung abzuleiten.

dÖffnungszeiten Grüngutsammelstelle Waldkirch Winter 2019/2007.11.2019

Auf Wunsch verschiedener Bürgerinnen und Bürger wurden die Grüngutsammelstellen in Bernhardzell und Waldkirch im Mai 2019 mit zusätzlichen Containern ausgestattet. Die Projektgruppe konnte sehr viele positive Rückmeldungen zu diesen Anpassungen entgegennehmen. [...]
Über die Wintermonate bleibt bei der Sammelstelle in Waldkirch das Zufahrtstor geschlossen. Die Nutzerinnen und Nutzer der Sammelstelle können über die Wintermonate mittels Badge durch die Zugangs­türe zur Grüngutsammelstelle gelangen.

Folgende unbediente Öffnungszeiten gelten für die Grüngutsammelstelle Waldkirch und Bernhardzell:
Montag bis Freitag, 8.00 bis 19.30 Uhr
Samstag, 8.00 bis 17.00 Uhr
Sonntag geschlossen

dNeue Herausforderungen gefunden07.11.2019

Bojana Miletic und Anita Schnitzer werden die Gemeinde Waldkirch per Ende Januar 2020 verlassen und neue Herausforderungen annehmen. Wir bedauern ihren Weggang sehr. [...]
Bei Bojana Miletic, welche als Mitarbeiterin im Grundbuch und Betreibungswesen arbeitet, ergibt sich am Arbeitsort ihres Ehemannes eine neue Möglichkeit, Familie und Beruf zu vereinen und in denselben Betrieb einzusteigen.

Anita Schnitzer, welche heute in einem Teilzeitpensum von 50 Prozent bei der Gemeinde Waldkirch, als Leiterin Betreibungswesen, arbeitet, hat in einer anderen Gemeinde die Möglichkeit, ihr Pensum von heute 50 Prozent auf neu 90 Prozent anzuheben und in einem Team im Betreibungswesen zu arbeiten. Wir verlieren mit Bojana Miletic und Anita Schnitzer zwei sehr geschätzte Mitarbeiterinnen, verstehen aber die Beweggründe für den Wechsel und wünschen beiden viel Erfolg und Freude an den neuen Wirkungsstätten. Der Gemeinderat hat sich entschieden, die neue Ausgangslage für eine generelle Überprüfung der Abteilungen und im Speziellen der Abteilung Betreibungswesen zu nutzen und Abklärungen für eine Zusammenarbeit mit umliegenden Gemeinden zu tätigen.

dMassnahmen gegen Vandalismus, Littering und Lärmklagen07.11.2019

Am 27. September haben wir über das Mitteilungsblatt informiert, dass es in unserer Gemeinde an verschiedenen Orten zu Vandalismus und Littering gekommen ist. Zudem werden Bürgerinnen und Bürger oft durch Lärm von Jugendlichen aus dem Schlaf gerissen, welche nachts durch die Strassen laufen und Lärm verursachen. Die Gemeinde hat nun weitere Massnahmen eingeleitet. [...]
In vielen Fällen ist übermässiger Alkoholkonsum im Spiel. Bei verschiedenen Vorfällen wurde konsequent die Polizei aufgeboten, um die Unbelehrbaren aus der Anonymität zu holen und zur Rechenschaft zu ziehen. Eltern von auffälligen und betroffenen Jugendlichen wurden durch die Polizei direkt kontaktiert. Diverse Sachbeschädigungen mussten bislang hingenommen werden. Die Gemeinde reichte jeweils in allen Fällen Strafanzeige gegen Unbekannt ein. Leider konnte bislang bei diversen Sachbeschädigungen die Täterschaft nicht eruiert resp. ermittelt werden. Wir bitten die Bevölkerung darum, Feststellungen jeglicher Art sofort der Polizei zu melden und in allen Fällen konsequent Strafanzeige einzureichen.

Aufgrund der vielen Vorkommnisse wurden auf dem Schulareal Breite und beim OZ Bünt sowie im Dorfzentrum die Kontrollen durch die Securitas und die Polizei verstärkt. Zudem ist eine engere Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsverbund Gossau, im Bereich Sicherheit sowie der Kantonspolizei St. Gallen und dem Jugenddienst der Kantonspolizei eingeleitet worden. Nebst dem Schulareal Breite und dem OZ Bünt werden auch das Objekt Steig sowie weitere Aufenthaltsorte von Jugendlichen in unserer Gemeinde regelmässig kontrolliert. Von den angetroffenen Personen werden auch die Personalien erhoben. Es ist sehr bedauerlich, dass solche Massnahmen eingeleitet werden müssen. Wir bitten deshalb auch die Bürgerinnen und Bürger entsprechend aufmerksam zu sein und bei allfälligen Feststellungen sofort die Polizei über die Notrufnummer 117 zu avisieren.

Diese Woche ist ein runder Tisch durchgeführt worden, an welchem die Gemeindevertreter, die Schule, die Jugendarbeit, Vertreter der Kantonspolizei sowie der Securitas teilgenommen haben. Der Gemeinderat wird an seiner nächsten Sitzung Massnahmen wie die Ausweitung eines generellen Alkohol- und Rauchverbots auf sämtlichen Schulanlagen prüfen. Über weitere Massnahmen werden wir die Bürgerinnen und Bürger wieder informieren.

dBauanzeige St. Gallerstrasse 1, 9304 Bernhardzell06.11.2019

Das Baugesuch liegt vom 7. November 2019 bis 20. November 2019 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Umnutzung landwirtschaftliches in nichtlandwirtschaftlichs Wohnen
Baugrundstück Nr.: 853
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Zingg Peter, St. Gallerstrasse 1, 9304 Bernhardzell










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dProjekt Breite30.10.2019

Status Projektverlauf / Dank an die Baukommission und alle Beteiligten / Einweihung / Arbeitsvergaben[...]
Status Projektverlauf
«Übergabe und Rückbau Provisorium» waren die Hauptthemen in den Monaten September und Oktober. Am 19. September war ein weiterer grosser Meilenstein im Projektverlauf. Architektin und Bauleitung konnten den Neubau an die Bauherrschaft übergeben. Bei der Besichtigung jedes Raumes wurden von der gesamten Baukommission in Begleitung des Gemeindepräsidenten, der Schulratspräsidentin, des Primarschulleiters sowie des leitenden Hauswartes die vorhandenen Mängel aufgenommen. Im Anschluss konnte das Gebäude offiziell in die Obhut der Liegenschaftsverwaltung der Gemeinde übergeben werden. Die Mängel werden nun fortlaufend behoben; dies kann aufgrund von Lieferfristen und Verfügbarkeit noch einige Wochen dauern.

Die Übergabe der Umgebung fand im Verlaufe des Oktobers im gleichen Verfahren statt. Somit liegt die Verantwortung für die Bewirtschaftung des neuen Gebäudes bei der Liegenschaftsverwaltung der Gemeinde. Für die Baukommission ist die Arbeit damit noch nicht erledigt; gibt es doch noch einige Eckpunkte zu erreichen:

•    Einweihungsaktivitäten am 30.11.19
•    Schlussabrechnung zum Kredit
•    Prüfung durch die GPK
•    Schlussbericht

Dies wird sicher noch bis zum Frühjahr 2020 dauern und hängt vom Eingang und der Kontrolle aller Schlussabrechnungen ab.

Am Tag nach der Übergabe startete die Umzugsaktion. Das Provisorium musste geleert und gezügelt werden. Ebenfalls hiess es, die Zimmer so einzurichten, dass nach den Herbstferien der Betrieb aufgenommen werden konnte. Die Subkommission «Bezug Neubau» hat diese vielfältige Aktion generalstabsmässig geplant und mit Erfolg durchgezogen. Der Betrieb wird uns nun Rückmeldungen über die Ausgestaltung des Baus geben.

Dank an die Baukommission und alle Beteiligten
Die erfolgreiche Erreichung dieses grossen Meilensteines gibt mir Gelegenheit, allen Beteiligten ein grosses Dankeschön auszusprechen. In vielen Stunden haben sich die zukünftigen Nutzer in den optimalen Betrieb eingedacht und mit vielen Ideen, Vorschlägen und Abklärungen aufgewartet, die der Baukommission eine grosse Unterstützung waren. Herzlichen Dank.
(Andres Bolzern, Präsident der Baukommisson)

Einweihung
Am Samstag, 30. November 2019 weihen wir das neue Gebäude offiziell ein. Der Ablauf ist wie folgt vorgesehen:

10.00 – 11.30        Offizieller Festakt im kleinen Rahmen mit geladenen Gästen
13.00 – 17.00        freie Besichtigung für die ganze Bevölkerung mit Rahmenprogramm,
                              Festwirtschaft, Präsentationen durch die Schule

Die Primarschule in Waldkirch führt in der Woche vor der Einweihung klasseninterne Projekttage zur Einweihung des neuen Schulhauses durch und wird die erarbeiteten Resultate am Einweihungstag präsentieren. Wir freuen uns, viele Interessierte an diesem Tag begrüssen zu dürfen.

Arbeitsvergaben
Die Baukommission bzw. der Gemeinderat hat für das Bauprojekt «Breite» folgende Arbeiten vergeben:

•    Vorhänge, Pfister Professional AG, Suhr
•    Beschriftung, Lebrument AG, St. Gallen
•    Regale, hr Rechsteiner AG, Gossau
•    Hängeleisten, Embru-Werke AG, Bülach
•    Arbeitsbühne, Feresta Gmbh, Schübelbach

dBauanzeige St. Pelagibergstrasse 34, 9205 Waldkirch28.10.2019

Das Baugesuch liegt vom 29. Oktober 2019 bis 11. November 2019 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Überdachung Vorplatz, Teilerweiterung Imprägnierhalle durch Burnblock-Anlage und Teilversiegelung Boden
Baugrundstück Nr.: 588
Bauherrschaft und Grundeigentümer Holzimprägnierwerk AG, Waldkirch, St. Pelagibergstrasse 34, 9205 Waldkirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dVorzeitiger Rücktritt aus der Geschäftsprüfungskommission24.10.2019

Präsidentin der GPK Claudia Dittmer Lüthi hat beim Gemeinderat ein Gesuch um vorzeitigen Rücktritt aus der GPK, per 30. November 2019, eingereicht. Der Gemeinderat hat das Gesuch geprüft und den vorzeitigen Rücktritt genehmigt. Die Ersatzwahl für die GPK ist auf den 9. Februar 2020 festgelegt.[...]
Die Präsidentin der GPK Claudia Dittmer Lüthi hat bereits vor Längerem mitgeteilt, dass sie für eine weitere Amtsdauer nicht zur Verfügung stehen und auf Ende der Legislatur 2017–2020 zurücktreten wird. Die Parteien wurden entsprechend informiert. Nun hat Frau Dittmer Lüthi beim Gemeinderat ein Gesuch um vorzeitigen Rücktritt aus der GPK, per 30. November 2019, eingereicht. Der Gemeinderat hat das Gesuch geprüft und den vorzeitigen Rücktritt genehmigt. Damit besteht weiterhin eine Dreierbesetzung in der GPK, was nach dem gültigen Gemeindegesetz korrekt ist. Der Gemeinderat dankt Claudia Dittmer Lüthi an dieser Stelle herzlich für ihren langjährigen Einsatz zugunsten unserer Gemeinde und wünscht ihr schon jetzt für die Zukunft alles Gute. Die Besetzung des Präsidiums der GPK muss durch die verbleibenden GPK-Mitglieder geregelt werden (gemäss Art. 53 Gemeindegesetz). Die Ersatzwahl für die GPK (Ersatz für die bereits zurückgetretene Corinne Hollenstein und Claudia Dittmer Lüthi) ist auf den 9. Februar 2020 festgelegt. Allfällige Kandidatinnen und Kandidaten, die sich für die Wahl in die GPK zur Verfügung stellen möchten (2 Sitze), können bis zum 18. November 2019 bei der Abteilung Kanzlei der Gemeinde Waldkirch gemeldet werden.

dEingaben während öffentlicher Auflage der ­Ortsplanungsinstrumente24.10.2019

Während der Auflagefrist sind bei der Gemeinde 17 Schreiben, sieben Hinweise resp. Bemerkungen zum Richtplan (keine Einsprachen), elf Einsprachen zum Zonenplan sowie drei Einsprachen zum Baureglement eingegangen. Die Eingaben werden nun durch die Gemeinde geprüft und Einspracheverhandlungen geführt.[...]
Der Gemeinderat hat über das weitere Vorgehen und die öffentliche Auflage der Ortsplanungsinstrumente im Mitteilungsblatt informiert. Während der Auflagefrist vom 29. August bis 27. September 2019 sind bei der Gemeinde 17 Schreiben, sieben Hinweise resp. Bemerkungen zum Richtplan (keine Einsprachen), elf Einsprachen zum Zonenplan sowie drei Einsprachen zum Baureglement eingegangen. Einige Einsprachen wurden kombiniert (Zonenplan und Baureglement). Beim Zonenplan sind es unter anderem Einsprachen gegen die Anpassungen in den Weilerzonen, die aufgrund der veränderten Vorgaben des Kantons eingereicht wurden. Ansonsten sind es vorwiegend Punkte bezüglich Zonierung privater Grundstücke oder ein Erlass einer weiteren Zonierung, die zu einer Einsprache geführt haben.
Das weitere Vorgehen sieht so aus, dass die Gemeinde die Eingaben prüft und mit den Einsprechern sog. Einspracheverhandlungen durchführt. Dort, wo keine Einigung erzielt werden kann, muss der Gemeinderat einen Einspracheentscheid fällen. Im Anschluss daran findet dann das fakultative Referendumsverfahren statt, bevor der Gemeinderat beim Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) die Genehmigung der Ortsplanungsinstrumente (Zonenplan und Baureglement) beantragen kann. Der Gemeinderat wird, wie bis anhin, laufend über den Fortschritt der Arbeiten informieren.
 

dDefibrillator am Standort Werkhof Buchwisen17.10.2019

In unserer Gemeinde stehen an verschiedenen Orten, in der Turnhalle Bünt, beim Eingang der Raiff­eisenbank Waldkirch, vor der Raiffeisenbank Bernhardzell, im  Schulhaus Breite, im MZG Bernhardzell oder bei der Firma Rewag, Defibrillatoren zur Verfügung. Neu wurde beim Eingang zum Werkhof Buchwisen ein weiterer Defibrillator montiert. [...]
Dieser ist frei zugänglich und steht ab sofort zur Verfügung. Wir möchten an dieser Stelle auch darauf hinweisen, dass wir in Waldkirch, organisiert über den Sicherheitsverbund der Region Goss­au und unser Ortsmodul Waldkirch, eine sogenannte «First-Responder-Gruppe» im Einsatz haben, welche bei Notfällen über den Notruf 144 alarmiert und aufgeboten werden kann.

dEinbürgerung der Familie Neb17.10.2019

Johannes, Kseniya, Keanu Jakob und Jonathan Neb, Waldkirch, leben in Waldkirch und haben sich entschlossen, das Waldkircher Bürgerrecht zu erlangen. Das eingereichte Einbürgerungsgesuch wurde geprüft und der Gemeinderat hat das Bürgerrecht von Waldkirch erteilt. Das Gesuch liegt noch bis 12. November 2019 zur Einsprache in der Kanzlei auf.[...]

dBauanzeige Zil 591, 9205 Waldkirch03.10.2019

Das Baugesuch liegt vom 4. Oktober 2019 bis 17. Oktober 2019 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Abbruch und Wiederaufbau Wohnhaus und Remise mit Einbau Stöckli
Baugrundstück Nr.: 693
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Egli Daniel, Zil 591, 9205 Waldkirch










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dMitarbeiterin Steuern und ­Einwohnerwesen gewählt26.09.2019

Per 1. Januar 2020 konnte Jessica Kurer als neue Mitarbeiterin Steuern und Einwohnerwesen gewählt werden.[...]
Ende August wurde, nach dem Weggang von Angelika Ulmer, die Stelle eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin in der Abteilung Steuern und Einwohnerwesen zur freien Bewerbung ausgeschrieben. Die Stelle konnte nun neu besetzt werden. Die Geschäftsleitung hat per 1. Januar 2020 Frau Jessica ­Kurer, wohnhaft in Goldach, zur neuen Mitarbeiterin in der Abteilung Steuern und Einwohnerwesen gewählt. Frau Kurer ist 25-jährig und absolvierte 2010 bis 2013 die Lehre als Kauffrau mit Berufsmatura bei der Gemeinde Goldach. Seither arbeitet sie als Sachbearbeiterin im Kundendienst und Administration bei den Technischen Betrieben Goldach. Frau Kurer wird ihre Stelle bei der Gemeinde Waldkirch am 1. Januar 2020 antreten. Die eingeleiteten Übergangslösungen mit Springereinsätzen in den Bereichen Steuern und Einwohnerwesen bleiben bis zum Arbeitsbeginn von Frau Kurer aufrechterhalten.

dUmfrage Waldkirch-App26.09.2019

Die Auswertung und Rückmeldungen zur Waldkirch-App-Umfrage haben folgendes ergeben:[...]
Die Waldkirch-App ist beliebt und die Umfrageteilnehmer sind, so viel darf vorweggenommen werden, mit der App sehr zufrieden. Dies ergibt sich aus der Umfrage, an der 40 Personen teilgenommen haben. Durch die wertvollen Rückmeldungen können nun die weiteren Schritte wie Optimierung und Weiterentwicklung der App eingeleitet werden.

Gemäss der Umfrage sind 38 von 40 Personen mit der Waldkirch-App zufrieden oder sogar sehr zufrieden. Nur zwei Nutzer haben den Punkt «weniger zufrieden» angeklickt, aber gleichzeitig mitgeteilt, was aus ihrer Sicht verbesserungswürdig ist.



Bei der Frage zur Nutzung der Kacheln teilten die Umfrageteilnehmer mit, in welchen Bereichen Sie hauptsächlich Informationen abrufen. In der aktuellen App-Struktur sind die Kacheln «Waldkirch aktuell», «Schule aktuell», «Freizeit», «Technische Betriebe», «Agenda» und «Infos» verfügbar. Es waren Mehrfachnennungen möglich. Der Grossteil der Nutzer hat Informationen aus dem Bereich «Waldkirch aktuell» als Hauptkachel und Informationsplattform definiert. Gefolgt von «Agenda», «Freizeit» und «Infos» blieben die beiden Bereiche «Schule aktuell» und «Technische Betriebe» auf den hinteren Bewertungsplätzen der Beliebtheit. Die Gründe dafür sind teils nachvollziehbar, sind doch in den ersten Bereichen in regelmässigen Abständen News platziert.



Push-Mitteilungen sind erwünscht
Die dritte Frage betraf die Push-Funktion. 35 von 40 Umfrageteilnehmern erachten die Push-Mitteilungen auf dem Handy als wertvoll und wünschen auch künftig solche. 9 der 40 Umfrageteilnehmer wünschen sich sogar zusätzliche Pushs bei wichtigen Informationen oder Mitteilungen.



Weiteres Vorgehen
Nachdem die Auswertung gezeigt hat, dass die App-Nutzer mit der Waldkirch-App grundsätzlich sehr zufrieden sind, kann diese optimiert und weiterentwickelt werden. Die Umfrage erfolgte anonym. Aus diesem Grund geben wir zu einzelnen Punkten gerne via Mitteilungsblatt eine Rückmeldung an die Bevölkerung.

Aus der Umfrage sind verschiedene Hinweise und Vorschläge eingegangen, die wir sehr gerne weiterverfolgen, um in Zukunft noch näher an die Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer heranzukommen. So wurde mehrfach angeregt, dass die Werbung nicht im Bereich «Waldkirch aktuell» platziert, sondern separat eingepflegt werden soll. Hier sind bereits Bestrebungen im Gange, für unser Gewerbe eine eigene Kachel zu entwickeln. Dort können Werbung und Inserate platziert werden. Zum anderen können sich die Gewerbetreibenden dort präsentieren und auch für Lehrstellenangebote eine entsprechende Plattform nutzen.


Gerne geben wir Ihnen auch eine Übersicht über die eingegangenen Inputs und Ideen.

Input    
Unwetterwarnungen via Push-Mitteilung versenden.
Rückmeldungen
Dafür gibt es bereits verschiedene andere Apps, die im App-Store heruntergeladen werden können.

Input 
Download für das Mitteilungsblatt und den Ferienplan direkt anklickbar machen.
Rückmeldungen
Das Mitteilungsblatt und der Ferienplan sind auf der Website hinterlegt. Die Waldkirch-App ist auf diese Dokumente verlinkt, sodass diese nicht noch einmal auf der App eingepflegt werden müssen.

Input 
Telefonnummern direkt anklickbar machen wäre besser.
Rückmeldungen
Wir nehmen diesen Punkt in die Weiterbearbeitung der App auf. Danke für den Hinweis.

Input 
Inserate gehören nicht in die App – zukünftig weglassen (Mehrfachmeldungen).
Rückmeldungen
Wir nehmen diesen Punkt in die Weiterbearbeitung der App auf. Danke für den Hinweis.

Input 
Miwa kann nicht online angeschaut werden, unübersichtlich, teils nicht sehr aktuell.
Rückmeldungen
Die Inhalte des Mitteilungsblattes werden punktuell in die App übernommen. Es erfolgt keine Verlinkung und kein Einstellen eines PDF. Aus diesem Grund kann es sein, dass einzelne Inhalte nicht eingepflegt werden. Der Download des ganzen Mitteilungsblattes kann allerdings über die Verlinkung zum Mitteilungs-blatt auf der Website www.waldkirch.ch erfolgen.


Weitere positive Rückmeldungen aus der Umfrage waren folgende:
•    «Ein zeitgemässes Medium für eine moderne Gemeinde»;
•    «Finde es super, wie hier die ‹neuen› Medien stückweise ausgebaut werden. Ihr seid meiner Meinung nach auf dem guten Weg! Weiter so!»;
•    «Übersichtlich, informativ; super App. Vielen Dank für die tolle Innovation»;
•    «Tolle Sache, vielen Dank!»;
•    «Zusätzliche Pushs bei hoher Wichtigkeit sind wünschenswert»

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, wir bedanken uns für die Teilnahme an der Umfrage und die vielen Rückmeldungen. Diese helfen uns, die App weiter zu verbessern und für eine praktische Nutzung zu optimieren.
 

dVandalismus, Littering und Unfug muss nicht sein26.09.2019

Der Gemeinderat ergreift Sofortmassnahmen gegen Vandalismus und Littering.[...]
Über die letzten Wochenenden hinaus sind an verschiedenen Orten in der Gemeinde Waldkirch Sachbeschädigungen begangen worden. Mehrere Vorfälle fanden in den Nächten von Freitag und Samstag auf dem Schulareal Bünt statt. Allerdings wurden durch unbekannte Personen auch an anderen Orten in der Gemeinde, so zum Beispiel bei der öffentlichen WC-Anlage beim Friedhof Waldkirch, Sachbeschädigungen begangen. Nebst diesen Sachbeschädigungen wurden an diversen Orten Unrat, Abfall oder leere Flaschen und Gegenstände liegen gelassen resp. weggeworfen.

Aufgrund der vielen Vorkommnisse wird im Sinne von Sofortmassnahmen die Securitas mit Rondeneinsätzen beauftragt. Weiter werden sämtliche Ereignisse wie Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und dergleichen konsequent der Polizei gemeldet und gegen die Verursacher oder die unbekannte Täterschaft Strafanzeige eingereicht. Es ist sehr bedauerlich, dass trotz offener Haltung der Bürgerschaft gegenüber den Jugendlichen und jungen Erwachsenen in unserer Gemeinde Beschädigungen und Littering durch einzelne Personen bald jedes Wochenende hingenommen werden müssen. Die Kosten für diese unnötigen Beschädigungen und die Aufwände für das Aufräumen des Unrates trägt letztendlich der Steuerzahler. Das Geld könnte für anderes eingesetzt werden. Aufgrund der verschiedenen Vorkommnisse, die leider sehr oft auch im Zusammenhang mit übermässigem Alkoholkonsum von Jugendlichen und jungen Erwachsenen stehen, wird sich der Gemeinderat weitere Massnahmen, insbesondere was den Aufenthalt nachts und an Wochenenden auf der Schulanlagen betrifft, vorbehalten.

dBauanzeige Buchenstrasse 5c, 9205 Waldkirch24.09.2019

Das Baugesuch liegt vom 25. SEptember 2019 bis 8. Oktober 2019 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Wintergarten, französische Geländer, Schwimmteich und Holzwand
Baugrundstück Nr.: 560
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Claus Doris, Buchenstrasse 5c, 9205 Waldkirch
Claus Marcel, Buchenstrasse 5c, 9205 Waldkirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Lerchenstrasse 25b, 9304 Bernhardzell16.09.2019

Das Baugesuch liegt vom 17. September 2019 bis 30. September 2019 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Demontage Ölheizung, Erdsondenbohrung, Sole-Wasser-Wärmepumpe
Baugrundstück Nr.: 2078
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Demarmels Mischa, Lerchenstrasse 25b, 9304 Bernhardzell
Demarmels Nadja, Lerchenstrasse 25b, 9304 Bernhardzell










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Hirschgartenstrasse 5, 9205 Waldkirch16.09.2019

Das Baugesuch liegt vom 17. September 2019 bis 30. September 2019 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Demontage Ölheizung, Erdsondenbohrung, Sole-Wasser-Wärmepumpe
Baugrundstück Nr.: 1899
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Rechsteiner Regula, Hirschgartenstrasse 5, 9205 Waldkirch
Rechsteiner Patrick, Hirschgartenstrasse 5, 9205 Waldkirch











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Mooshueb 422, 9205 Waldkirch16.09.2019

Das Baugesuch liegt vom 17. SEptember 2019 bis 30. September 2019 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Demontage Ölheizung, Einbau Luft-Wasser-Wärmepumpe
Baugrundstück Nr.: 520
Bauherrschaft und
Grundeigentümer:
Jeblinger Claudia, Mooshueb 422, 9205 Waldkirch
Jeblinger Anton, Mooshueb 422, 9205 Waldkirch











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dVergaben12.09.2019

Der Gemeinderat resp. die Baukommission hat für das Bauprojekt «Breite» folgende Arbeiten vergeben:[...]
• Fugendichtungen
  Simone Bauabdichtungen GmbH, Herisau
• Schmutzschleusenbeläge
  Wibatec AG, Malters
• Möblierung der Schulzimmer
  Mobil Werke AG, Berneck
• Möblierung allgemein
  By marei Einrichtungskonzepte, St. Gallen
 

dEinweihung des Neubaus12.09.2019

Am Samstag, 30. November wird das neue Gebäude offiziell eingeweiht.[...]
Der Ablauf ist wie folgt vorgesehen:

10.00 bis 11.30 Uhr: Offizieller Festakt im kleinen Rahmen mit geladenen Gästen

13.00 bis 17.00 Uhr: freie Besichtigung für die ganze Bevölkerung mit Rahmenprogramm, Festwirtschaft, Präsentationen durch die Schule

Bitte reservieren Sie sich diese Daten bereits heute.
 

d Übergabe des Neubaus an Bauherrschaft12.09.2019

Am 19. September 2019 wird der Neubau Schulhaus Breite der Bauherrschaft, vertreten durch Gemeindepräsident Aurelio Zaccari und Schulratspräsidentin Susanne Roth übergeben.[...]
Mit dem 19. September erreichen wir nun einen grossen Meilenstein im Bauprojekt. Die Architektin und die Bauleitung übergeben der Bauherrschaft, der Gemeinde, den Neubau. Von Seiten der Bauherrschaft wird der Gemeinderat vom Gemeindepräsidenten und von der Schulratspräsidentin vertreten. Dies ist ein technischer Akt, bei dem das ganze Gebäude auf Mängel und Nachbesserungsbedarf besichtigt wird und anschliessend zur Nutzung übergeben wird. Bereits Mitte August 2019 fand eine Vorabnahme statt. Die ersten Mängel konnten inzwischen ausgebessert werden. Am Freitag, 20. September, startet die Zügelaktion in den Neubau. Dies findet unter der Leitung der Subkommission «Bezug Neubau» statt. Ziel ist es, dass der Schulbetrieb und die Nutzung nach den Herbstferien starten können.

dBauprojekt «Breite» – Status des Projektverlaufs12.09.2019

«Im Zeitplan und im Kostenbudget» – so könnte man den aktuellen Stand des Projektes betiteln.[...]
Der Rückstand durch die verspätete Lieferung der Fenster konnte mit einer Effortleistung
aller Beteiligten wettgemacht werden – auch wenn teilweise länger gearbeitet werden musste, auch am Samstag. Für allfällige Unannehmlichkeiten möchten wir uns bei der Nachbarschaft
an dieser Stelle entschuldigen. Aktuell laufen die Umgebungsarbeiten, die sich noch in die Herbstferien hineinziehen werden. Der Innenausbau ist im Hinblick auf den angesetzten Übergabetermin des Neubaus an die Gemeinde als Bauherr im Endspurt. In der Baukommission werden die letzten Details geklärt und es wird über Vergaben entschieden. Wenn Sie das nun dastehende Endprodukt, den Neubau, mit den Bildern im Gutachten für die Urnenabstimmung vergleichen, werden Sie feststellen, dass wir sehr nahe am versprochenen Produkt sind. Langsam erreichen uns die Schlussabrechnungen einzelner Firmen, die uns eine Indikation geben, wie robust der Kostenvoranschlag und die getätigten Vergabungen hinsichtlich der effektiven Umsetzung sind. Das aktuelle Bild bestätigt den Kostenvoranschlag; auch die Prognose zielt auf eine leichte Kreditunterschreitung hin. Dies obwohl einige Punkte gegenüber dem Siegerprojekt zusätzlich eingebaut werden mussten oder im Kostenvoranschlag nicht eingerechnet waren. Diesen Punkt beleuchten wir unter anderem, sobald die Schlussabrechnung nächstes Jahr vorliegt.

dBauanzeige Büntwisenstrasse 9, 9205 Waldkirch10.09.2019

Das Baugesuch liegt vom 11. SEptember 2019 bis 24. September 2019 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Anbau Garage
Baugrundstück Nr.: 2266
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Müller Philipp, Büntwisenstrasse 9, 9205 Waldkirch
Müller Andrea, Büntwisenstrasse 9, 9205 Waldkirch










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Lee, 9304 Bernhardzell10.09.2019

Das Baugesuch liegt vom 11. September 2019 bis 24. September 2019 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Neubau Carport
Baugrundstück Nr.: 2353
Bauherrschaft: Bänhziger Sidney, Mariabergstrasse 30, 9400 Rorschach
Grundeigentümer: KS Architektur AG, Frohheimstrasse 4, 9325 Roggwil TG










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dNeue Leiterin Grundbuch05.09.2019

Per 1. Dezember 2019 konnte eine neue Leiterin für das Grundbuch Waldkirch gewählt werden.[...]
Unsere aktuelle Leiterin Grundbuch, Frau Claudia Tobler, sieht Mutterfreuden entgegen. Sie wird voraussichtlich ab Dezember 2019 Mutterschaftsurlaub beziehen. Um die Stelle unterbruchsfrei wiederbesetzen zu können, wurde diese zur freien Bewerbung ausgeschrieben. Aus den eingegangenen Bewerbungen konnte die Geschäftsleitung Frau Aleksandra Simic, wohnhaft in Wittenbach, als Nachfolgerin wählen. Frau Aleksandra Simic ist 24-jährig und hat bei der Gemeinde Wittenbach die Lehre als Kauffrau absolviert. Sie arbeitete rund sechs Jahre beim Grundbuchamt der Gemeinde Wittenbach, bevor sie 2019 das Grundbuchverwalterpatent erlangte. Während ihrer Tätigkeit bei der Gemeinde Wittenbach war Frau Simic aushilfsweise auch im Betreibungswesen und beim Landwirtschaftsamt tätig, was ihr den Start bei uns sicher erleichtert. Mit der Wiederbesetzung der attraktiven Stelle beim Grundbuch Waldkirch per 1. Dezember können die Grundbuchgeschäfte für unsere Bürgerinnen und Bürger unterbruchsfrei bearbeitet und die Abwicklung dieser sichergestellt werden. Wir danken an dieser Stelle Frau Claudia Tobler für ihren Einsatz und wünschen ihr für die Zukunft jetzt schon alles Gute. Frau Aleksandra Simic gratulieren wir auch auf diesem Weg zur Wahl und heissen sie herzlich in unserem Team in Waldkirch willkommen.

dSportplatz Breiten05.09.2019

Das Gutachten liegt vor.[...]
Informationsveranstaltungen und Urnenabstimmung ­Sportplatz Breiten
Der Gemeinderat hat das Gutachten zum Projekt «Sportplatz Breiten» verabschiedet. Somit ist ein weiterer wichtiger Meilenstein geschafft und das Projekt kann auf dem Weg zur Urnenabstimmung vom 20. Oktober eine weitere Hürde nehmen. Was mit über 338 Unterschriften beim Gemeinderat eingereicht und beantragt wurde, liegt heute zur Urnenabstimmung bereit.
Der Gemeinderat ist überzeugt, dass mit der Vorlage dieses wichtigen Projektes ein wesentlicher Grundstein für den Ausbau der Sportinfrastrukturen in unserer Gemeinde realisiert werden kann. Mit dem GESAK-Bericht (Gemeindesportanlagenkonzept) lagen uns wesentliche Grundlagen vor, die aufzeigten, dass die Nutzung und Auslastung der Halleninfrastruktur bereits sehr hoch ist. Mit einer Realisierung des Sportplatzes Breiten könnte eine Entlastung erfolgen und eine Verbesserung erzielt werden. Die freiwerdenden Belegungen in den bestehenden Mehrzweckhallen könnten durch andere Vereine genutzt werden, was letztendlich für alle Vereine von Nutzen ist. Die Projektplanung am Standort Breiten hatte aber noch einige Herausforderungen für uns bereit. Aufgrund der Tatsache, dass das Grundstück in einer Grundwasserschutzzone liegt und nur mit einem Kunstrasenfeld belegt werden kann, sind die Kosten der neuen Infrastruktur auf über drei Millionen Franken angestiegen. Durch Optimierungen und Einsparungen konnte verhindert werden, dass die Kosten noch höher ausfallen. Die Finanzierung des neuen Sportplatzes soll einerseits durch Beiträge aus dem Sport-Toto-Fonds und auf der anderen Seite durch eine Auszahlung aus dem Fonds für Sport und Freizeit der Gemeinde Waldkirch sowie durch Eigenleistungen der Vereine mitgetragen werden. Somit bleiben rund 2,95 Mio. Franken zu finanzieren, was aber angesichts der sehr positiven Finanzsituation der Gemeinde und der anhaltend positiven Situation auf dem Finanzmarkt problemlos zu bewältigen ist. Aktuell – und es zeichnet sich kei-ne Veränderung ab – liegen die Zinsen für Darlehen im Negativbereich, was heisst, dass die Gemeinde für die Aufnahme von Darlehen sogar Zinserträge verzeichnen kann. Die Gemeinde Waldkirch verfügt zudem über ein Eigenkapital von über 2,5 Mio. Franken. Durch die Aufwertung des Finanzvermögens im Jahr 2019 werden weitere rund 2 Mio. Franken für die Deckung von Aufwandüberschüssen zur Verfügung stehen. Auch der Verkauf der Liegenschaft Steig und ein entsprechender Wegfall von Investitionen in diese Liegenschaft bietet neue Möglichkeiten. Sollte auch ein Verkauf der Gemeindeliegenschaft an der Arneggerstrasse (ehem. Schulsekretariat) und eine Realisierung einer Überbauung (wie an der Vorversammlung aufgezeigt) möglich werden, sind weitere finanzielle Entlastungen beziehungsweise Einnahmen realisierbar, die unsere Finanzsituation weiter stärken und nachhaltige Investitionen in die wichtigen Infrastrukturen, wie das vorliegende, ermöglichen.

Infoveranstaltungen vom Dienstag, 24. September und ­Donnerstag, 26. September
Am Dienstag und Donnerstag, 24. und 26. September, werden in Bernhardzell (Pfarreiheim) und Waldkirch (Aula OZ Bünt) zwei Informationsveranstaltungen zum Projekt «Sportplatz Breiten» durchgeführt. Das Projekt wird im Detail noch einmal vorgestellt und es wird die Möglichkeit geboten, Fragen, sei es zum gesamten Projekt, zu den Nutzungsmöglichkeiten oder zur Finanzierung, zu stellen. Sie können sich im Vorfeld über den Umfang und Inhalt des Projektes gerne im Gutachten, das auf der Website der Gemeinde oder über die Waldkirch-App heruntergeladen werden kann, informieren. Diese Informationsveranstaltungen, aber auch die Zurverfügungstellung sämtlicher Informationen sollen Ihnen die Möglichkeit bieten, für die Urnenabstimmung vom Sonntag, 20. Oktober, bestens vorbereitet zu sein.

Dank an die Arbeitsgruppe «Sportplatz Breiten»
Der Gemeinderat bedankt sich an dieser Stelle bei der Arbeitsgruppe «Sportplatz Breiten», unter der Leitung von Gemeinderat Daniel Fürer, für die umfassenden Arbeiten rund um das Projekt. Unterstützt wurde er durch Gemeinderat Christof Wirth und die weiteren Arbeitsgruppenmitglieder Marco Müggler (Schule Waldkirch-Bernhardzell), Christian Ammann, Andy Sager, Rolf Sager (alle FC Waldkirch-Bernhardzell 1997), Stefan Ziegler (TSV Waldkirch am Tannenberg) und die externe Projektbegleitung und Fachplanung seitens BHA-Team, Matthias Wieser. Die umfangreichen Abklärungen mit den kantonalen Stellen und Grundeigentümern sowie die Zusammenfassung und die redaktionelle Überarbeitung des Gutachtens erfolgten in Zusammenarbeit mit verschiedenen Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung Waldkirch. Ein herzliches Dankeschön für die grossartige Unterstützung.

dNeue Lernende05.09.2019

Per 1. August 2020 konnte eine neue Lernende gewählt werden.[...]
Die Bewerbungsfrist für die Lehrstelle als Kaufmann/Kauffrau ab 2020 ist Mitte August 2019 abgelaufen. Gerne informieren wir euch, dass die Geschäftsleitung Fiona Engler aus Waldkirch als neue Lernende gewählt hat. Sie konnte sich gegen rund acht Mitbewerberinnen und Mitbewerber durchsetzen und überzeugte mit ihrem Auftreten während der Schnupperlehre sowie beim Vorstellungsgespräch und mit ihrem Interesse an  unserer Lehrstelle. Fiona Engler wird am 3. August 2020 ihre Lehrstelle antreten. Wir heissen sie bereits jetzt herzlich willkommen.

dÖffentliche Auflage Zonenplan, Baureglement, Strassenplan sowie Sondernutzungsplan29.08.2019

Nachdem in den letzten Monaten diverse Anlässe (Informationsveranstaltung, Workshops, Besprechungen usw.) durchgeführt worden sind, hat der Gemeinderat an seiner letzten Sitzung den bereinigten Zonenplan und das neue Baureglement sowie den Strassenplan und den Sondernutzungsplan definitiv erlassen. Es folgt nun die öffentliche Auflage der Unterlagen, die vom 29. August bis zum 27. September stattfindet.[...]
Die Erneuerung der Ortsplanungsinstrumente, wie Richt- und Zonenplan sowie das Baureglement, ist in der Gemeinde Waldkirch seit mehreren Jahren in Bearbeitung. Nachdem im Jahr 2017 die Vorprüfung beim Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) durchgeführt worden war, wurden bereits erste Veranstaltungen und die Bürgerpartizipationen angestossen. Im Jahr 2018 wurden eine Informationsveranstaltung, zwei Workshops sowie diverse Besprechungen mit Interessengruppen, wie z.B. Gewerbe und Industriebetriebe, durchgeführt. Dabei wurden der Richtplan und der Zonenplan über die Ortsteile Waldkirch und Bernhardzell sowie das umfassende Baureglement diskutiert und behandelt. Durch die gelebte Bürgerpartizipation haben verschiedene Anregungen und Inputs in die Plan- und Reglementsentwürfe Einzug gefunden. Letztendlich mussten Anfangs 2019 noch die Überarbeitung des Strassenplans sowie die Erarbeitung der Sondernutzungspläne «Waldfeststellung im Gebiet Oberwaldstrasse/Lauftenbach» und «Baulinien nach Art. 29 PBG» umgesetzt werden. Diese Arbeiten dauerten noch über die Sommerferien und konnten nun abgeschlossen werden.
Der Gemeinderat hat an seiner letzten Sitzung die überarbeiteten Plan- und Reglementsentwürfe erlassen und den Richtplan verabschiedet. Der Zonenplan, das Baureglement, der Strassenplan sowie die Sondernutzungspläne werden nun vom 29. August bis zum 27. September bei der Gemeinde Waldkirch öffentlich aufgelegt. In dieser Zeit werden alle Unterlagen auf der Website unter https://www.waldkirch.ch/DE/81/Raumplanung.htm abrufbar oder in Papierform bei der Gemeindeverwaltung, 1. OG, zur Einsicht aufgelegt sein.
Während der öffentlichen Auflage kann gegen den Zonenplan, das Baureglement, den Strassenplan und die Sondernutzungspläne Einsprache erhoben werden. Gleichzeitig wird der Richtplan, der ein strategisches Instrument des Gemeinderates darstellt und deshalb nicht öffentlich aufgelegt wird, bekannt gemacht. Es können während der Auflagefrist hierzu aber Anträge eingereicht werden. Der Gemeinderat zeigt im Richtplan auf, wie die Entwicklung in der Gemeinde in den nächsten Jahren aussehen soll. Daraus können aber keine Rechte abgeleitet werden (wegleitend für den Gemeinderat und nicht grundeigentümerverbindlich).
Mit der breiten Vernehmlassung und Bürgerpartizipation und der nun bevorstehenden öffentlichen Auflage des Zonenplans, des Strassenplans, des Baureglements sowie der Sondernutzungspläne ist ein wichtiger Schritt für die Ausrichtung der künftigen Entwicklung unserer Gemeinde getan. Diese langjährigen Arbeiten waren sehr intensiv und gehen nun in eine nächste Runde. Je nach Ausgang der öffentlichen Auflage werden die weiteren Schritte dann zeitnah weitergeführt werden können. Sollten Einsprachen eingehen, werden diese zuerst durch den Gemeinderat bearbeitet und behandelt werden müssen, bevor dann der Zonenplan, das Baureglement, der bereinigte Strassenplan und die Sondernutzungspläne noch dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Im Anschluss daran können die Dokumente dem Kanton zur Genehmigung eingereicht werden.

dMobilfunkantenne Neubrunn29.08.2019

Seit dem 9. August ist die Mobilfunkantenne an der Neubrunnstrasse in Betrieb.[...]
Das Projekt «Mobilfunkstandort Neubrunn» kann abgeschlossen werden. Seit dem 9. August ist die Mobilfunkantenne an der Neubrunnstrasse definitiv aufgeschaltet und in Betrieb. Die Empfangsqualität in Waldkirch hat sich spürbar verbessert. Aufgrund der erfolgreichen Umsetzung wird die Swisscom gemeinsam mit der Gemeinde auch die laufenden Abklärungen für einen Standort im Dorf Bernhardzell weiterführen. Wir werden die Bevölkerung informieren, sobald Erkenntnisse über die Messresultate vorliegen und ein idealer Antennenstandort evaluiert werden konnte. 

dBauanzeige Tierlihueb, 9205 Waldkirch27.08.2019

Das Baugesuch liegt vom 28. August 2019 bis 10. September 2019 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Neubau Remise
Baugrundstück Nr.: 1266
Bauherrschaft: Meier Cordula, Tierlihueb 584, 9205 Waldkirch
Meier Jakob, Tierlihueb 584, 9205 Waldkirch
Grundeigentümer: Meier Cordula, Tierlihueb 584, 9205 Waldkirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Leh 396, 9205 Waldkirch26.08.2019

Das Baugesuch liegt vom 27. August 2019 bis 9. September 2019 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Umnutzung landwirtschaftlich in nichtlandwirtschaftlich, Abbruch Wohnhau sund Scheune und Neubau Wohnhaus
Baugrundstück Nr.: 472
Bauherrschaft: Lengwiler Pascal, Oberdorfstrasse 8, 9205 Waldkirch
Zahner Janine, Oberdorfstrasse 8, 9205 Waldkirch
Grundeigentümer: Lengwiler Luzia, Hechtackerstrasse 34, 9014 St. Gallen










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dEinbürgerung von Karin und Dietmar Greiner22.08.2019

Folgendes Bürgerrecht wurde erteilt:[...]
Karin und Dietmar Greiner, Waldkirch, leben schon seit 2007 in Waldkirch und haben sich entschlossen, dass Waldkircher Bürgerrecht zu erlangen. Das eingereichte Einbürgerungsgesuch wurde geprüft und der Gemeinderat hat das Bürgerrecht von Waldkirch erteilt. Das Gesuch liegt noch bis 20. September 2019 zur Einsprache in der Kanzlei auf.
 

dNeuer Rasentraktor für das OZ, TH-Bünt und Breite22.08.2019

Der in die Jahre gekommene Rasentraktor der Hauswartung Waldkirch wurde durch ein neues Modell ersetzt.[...]
Am Dienstag, 13. August, durfte die Hauwartung Waldkirch einen neuen Rasentraktor entgegennehmen. Der Kubota-Rasentraktor ersetzt den in die Jahre gekommene John Deere. Der Traktor wird hauptsächlich zum Rasenmähen genutzt, wird aber auch für die Schneeräumung, Materialtransporte und zum Laubaufnehmen eingesetzt. Der neue Rasentraktor kommt auf den Anlagen beim OZ Bünt, bei der Turnhalle Bünt und beim
Schulhaus Breite zum Einsatz.

dAusschreibung der Stelle Steuern und Einwohnerwesen (80 %)22.08.2019

Per sofort oder nach Vereinbarung suchen wir eine/n neue/n Mitarbeiter/in Steuern und Einwohnerwesen.[...]
Angelika Ulmer wurde als Mitarbeiterin im Bereich Steuern und Einwohnerwesen angestellt. Die vielfältigen Arbeiten am Front-Office und innerhalb der Abteilung sind sehr interessant und abwechslungsreich, verlangen aber auf der anderen Seite auch eine hohe Flexibilität, breites Fachwissen und ein vernetztes Denken und Handeln über alle Abteilungen der Gemeinde hinweg. In Übereinkunft mit Angelika Ulmer sind wir zum Schluss gekommen, dass dieses Arbeitsumfeld für sie nicht das Richtige ist. Aus diesem Grund wurde das Arbeitsverhältnis noch während der Probezeit aufgelöst. Die Stelle als Mitarbeiterin oder als Mitarbeiter bei der Abteilung Steuern und Einwohnerwesen wird sofort zur freien Bewerbung ausgeschrieben. Bis zur Anstellung einer neuen Mitarbeiterin oder eines neuen Mitarbeiters wird im Bereich Steuern und Einwohnerwesen mit Überbrückungslösungen gearbeitet. Wir danken Angelika Ulmer für Ihren Einsatz und ihr Engagement für die Gemeinde Waldkirch und wünschen ihr für die Zukunft alles Gute.

dBauanzeige Oberwaldstrasse 14a, 9205 Waldkirch20.08.2019

Das Baugesuch liegt vom 21. August 2019 bis 3. September 2019 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Ersatzbau Sportplatzzaun
Baugrundstück Nr.: 1796
Bauherrschaft und
Grundeigentümer:
Politische Gemeinde Waldkirch, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dNeuer Standort für die Postfächeranlage, den Postbriefkasten und die Ortsinformationen15.08.2019

Die Umplatzierung findet am Freitag, 16. August 2019 statt.[...]
Im Jahr 2017 wurde in Waldkirch die Poststelle aufgehoben und eine Agenturlösung im Volg Waldkirch realisiert. Der Postbriefkasten wurde am Haupteingang zum Volg montiert. Die Fächeranlage wurde nicht verschoben, da kein geeigneter Standort gefunden werden konnte. Das Gebäude der ehemaligen Post wurde anschliessend an die Raiffeisenbank Waldkirch verkauft. Die Postfächeranlage konnte im Einvernehmen mit der Raiffeisenbank provisorisch am alten Standort belassen werden.
Zwischenzeitlich konnten im Zentrum, beim Kronenplatz, das alte Gebäude an der Bernhardzellerstrasse 100 (ehemals Egger) abgebrochen werden und eine provisorische Parkplatzgestaltung vorgenommen werden. Dies ermöglicht es nun, die Postfächeranlage mit dem Postbriefkasten (aktuell beim Eingang zum Volg) und der Ortsinformationstafel an diesem neuen Standort zusammenzuführen. Die neue Lösung ergibt Synergien und entschärft zudem die teils problematische verkehrstechnische Situation vor dem Volg resp. der Zufahrtsstrasse zur Oberdorfstrasse, was vor allem für die Fussgänger und Zubringer zum Oberdorf eine bedeutende Entschärfung darstellt.
Mit der Umplatzierung der Postfächeranlage und des Postbriefkastens geht auch die Versetzung der Ortsinformationstafel, auf der u. a. Informationen zu unserer Gemeinde und zu unseren Gewerbetreibenden platziert sind, einher. Die Ortsinformationstafel in Waldkirch wird am Rande des Kronenplatzes neben der Postfächeranlage montiert. In Bernhardzell wird die Ortsinformationstafel vom heutigen Standort beim Dorfbrunnen entfernt und beim Adlerparkplatz auf der Seite zur Raiffeisenbank platziert. Die neuen Standorte sind so zugänglicher und gut zu finden. Die Umplatzierung sämtlicher erwähnten Infrastrukturen erfolgt am Freitag, 16. August 2019.
 

dBauanzeige Mooshueb 417, 9205 Waldkirch13.08.2019

Das Baugesuch liegt vom 14. August 2019 bis 27. August 2019 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Umnutzung Wohnhaus, Scheune und Remisen von landwirtschaftlich in nichtlandwirtschaftlich
Baugrundstück Nr.: 514
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Ledergerber Paul, Mooshueb 417, 9205 Waldkirch










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Neubrunn 959, 9304 Bernhardzell08.08.2019

Das Baugesuch liegt vom 9. August 2019 bis 22. August 2019 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Demontage Ölheizung, Luft-Wasser-Wärmepumpe
Baugrundstück Nr.: 1000
Bauherrschaft und
Grundeigentümer:
Meier Bruno, Neubrunn 959, 9304 Bernhardzell










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Laubbach, 9205 Waldkirch06.08.2019

Das Baugesuch liegt vom 8. August 2019 bis 21. August 2019 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Umbau Schweinestall
Baugrundstück Nr.: 470
Bauherrschaft und
Grundeigentümer:
Bromag AG, Bernhardzellerstrasse 61a, 9205 Waldkirch











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dStellenausschreibung Grundbuch Waldkirch 31.07.2019

Eine Stelle beim Grundbuch Waldkirch wird mit 60 - 100 Prozent ausgeschrieben.[...]
Unsere Leiterin Grundbuch, Frau Claudia Tobler, sieht Mutterfreuden entgegen. Sie wird voraussichtlich ab Dezember 2019 Mutterschaftsurlaub beziehen möchte danach, in einem noch zu definierenden Teilzeitpensum, weiterarbeiten. Um die Stelle wieder zu 100% besetzen zu können, wird diese zur freien Bewerbung ausgeschrieben. Damit allfällige Teilzeitpensen definiert werden können oder die Besetzung als Vollzeitstelle erfolgen kann, wird die Stelle beim Grundbuch Waldkirch mit 60 – 100 Prozent ausgeschrieben.

dWillkommen Deen Nuhanovic31.07.2019

Am 5. August 2019 startet unser neuer Lernender seine dreijährige Berufsbildung zum Kaufmann.[...]
Am Montag startet unser neuer Lernender, Deen Nuhanovic, seine dreijährige Berufsbildung zum Kaufmann öffentliche Verwaltung. Deen Nuhanovic ist in Waldkirch wohnhaft und wir freuen uns ihn in unserem Team willkommen heissen zu dürfen. Wir wünschen Deen für seine bevorstehende Lehrzeit alles Gute und viel Erfolg.

dBauanzeige Rötisberg 923, 9304 Bernhardzell30.07.2019

Das Baugesuch liegt vom 31. Juli 2019 bis 13. August 2019 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Demontage Elektroheizung / Luft-Wasser-Wärmepumpe (Aussenanlage)
Baugrundstück Nr.: 946
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Moser Jan, Ebniweg 4, 9422 Staad SG










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige St. Gallerstrasse 1, 9304 Bernhardzell30.07.2019

Das Baugesuch liegt vom 31. Juli 2019 bis 13. August 2019 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Neubau 2 Vordächer, Abbruch Auszugstreppe und neuer Treppenaufgang
Baugrundstück Nr.: 853
Grundeigentümer: Zingg Peter, St. Gallerstrasse 1, 9304 Bernhardzell










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Niederwil 766, 9205 Waldkirch30.07.2019

Das Baugesuch liegt vom 31. Juli 2019 bis 13. August 2019 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Umnutzung Wohnhaus und Scheune von landwirtschaftlich in nichtlandwirtschaftlich
Baugrundstück Nr.: 1768
Bauherrschafrt und Grundeigentümer: Fritsche Josef, Rossweidstrasse 22, 9030 Abtwil











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Untere Chennerstrasse 10, 9205 Waldkirch30.07.2019

Das Baugesuch liegt vom 31. Juli 2019 bis 13. August 2019 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Demontage Ölheizung, Erdsondenbohrung, Sole-Wasser-Wärmepumpe
Baugrundstück Nr.: 1565
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Mäder Hubert, Untere Chennerstrasse 10, 9205 Waldkirch
Mäder Maria, Untere Chennerstrasse 10, 9205 Waldkirch










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauprojekt Breite18.07.2019

Folgende Arbeiten wurden vergeben:[...]
Die Baukommission bzw. der Gemeinderat hat für das Bauprojekt Breite folgende Arbeiten vergeben:

•    Innere Malerarbeiten             Grass Malerei, Gossau
•    Allwetterplatz                        Walo Bertschinger AG, Wittenbach
•    Baureinigung                         Fortas AG, St. Gallen
•    Einfriedung roter Platz           Alpsteinzaun AG, Arnegg
•    Spielgeräte                            Christian Waldburger, Herisau
•    Aussenbeleuchtung                Elektron AG, Zürich
•    Interaktive Wandtafeln           Embru Werke Mantel & Cie. Rüthi
 

dHerzliche Gratulation zum bestandenen Lehrabschluss11.07.2019

Tim Strässle hat seine Ausbildung zum Kaufmann öffentliche Verwaltung erfolgreich abgeschlossen.[...]
Unser Lernender, Tim Strässle, hat seine dreijährige Ausbildung zum Kaufmann öffentliche Verwaltung erfolgreich abgeschlossen. Der Gemeinderat, die Geschäftsleitung und die Mitarbeitenden der Gemeinde Waldkirch gratulieren ihm ganz herzlich zu diesem tollen Erfolg. Tim Strässle wird Ende Juli aus der Gemeinde Waldkirch austreten und eine neue Stelle bei der Abraxas Informatik AG antreten. Wir wünschen ihm für die Zukunft alles Gute und danken ihm für die wertvolle Zusammenarbeit!

dBauanzeige Kirchstrasse 13, 9304 Bernhardzell08.07.2019

Das Baugesuch liegt vom 9. Juli 2019 bis 22. Juli 2019 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Anbau überdachte Terrasse
Baugrundstück Nr.: 1111
Bauherrschaft und
Grundeigentümer:
Plattner Werner, Kirchstrasse 13, 9304 Bernhardzell
Plattner Rosa, Kirchstrasse 13, 9304 Bernhardzell










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Bernhardzellerstrasse 44, 9205 Waldkirch08.07.2019

Das Baugesuch liegt vom 9. Juli 2019 bis 22. Juli 2019 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Demontage Ölheizung, Erdsondenbohrung, Einbau Sole-Wasser-Wärmepumpe
Baugrundstück Nr.: 1917
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Zumstein Yvonne, Bernhardzellerstrasse 44, 9205 Waldkirch











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Erlenstrasse 4, 9205 Waldkirch04.07.2019

Das Baugesuch liegt vom 5. Juli 2019 bis 18. Juli 2019 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Demontage Ölheizung, EInbau Luft-Wasser-Wärmepumpe (Aussenanlage)
Baugrundstück Nr.: 789
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Senn Georg, Erlenstrasse 4, 9205 Waldkirch











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dArbeiten an der oberen Dorfstrasse abgeschlossen04.07.2019

Durch den Einbau des Deckbelages sind die Arbeiten an der Dorfstrasse fast abgeschlossen.[...]
Die Bauarbeiten an der oberen Dorfstrasse wurden am letzten Freitag mit dem Einbau des Deckbelages abgeschlossen. Was noch fehlt, ist das Anbringen der Markierung einzelne Schachtdeckelanpassungen und das Schneiden der Belagsränder. Diese Arbeiten werden möglichst zeitnah und unter Verkehr ausgeführt. Das Terminprogramm konnte also dank der guten Arbeit der Unternehmer, der Zusammenarbeit mit der Abteilung Bau und Infrastruktur der Gemeinde und dank der sehr guten Wetterbedingungen eingehalten werden. Somit sind die Baustellen rund um die Strassen im Zentrum der Gemeinde vorerst abgeschlossen. Offen ist noch die Sanierung der Steigstrasse. Diese Arbeiten sind in Vorbereitung und werden nach den Sommerferien detailliert angegangen. Die Anstösser der Steigstrasse sowie die Bevölkerung werden über das weitere Vorgehen nach den Sommerferien informiert.
Wir danken der Bevölkerung von Waldkirch, insbesondere den Anstössern der unteren und oberen Dorfstrasse, für ihr Verständnis und die Geduld im Zusammenhang mit den Behinderungen und freuen uns, dass die Arbeiten erfolgreich abgeschlossen wurden.

dVereinbarungen zum Truppenübungsplatz und Schiessanlage 300 Meter angepasst04.07.2019

Diese Anpassungen konnten nun am 23. April 2019 mit der Genehmigung durch die «armasuisse Immobilien» abgeschlossen werden. Inhaltlich hat sich zu den letzten Vereinbarungen nur wenig geändert.[...]
In den Jahren 1981 und 1995 wurden zwischen den Gemeinden Waldkirch und Häggenschwil Vereinbarungen mit dem Schweizerischen Militärdepartement, resp. dem Stab Gruppe für Ausbildung, geschlossen. Dabei ging es einerseits um die Benützung des Truppenübungsplatzes und andererseits um die Dienstbarkeit betreffend das Baurecht für die 300-Meter-Schiessanlage Burgholzwisen auf dem Truppenübungsplatz in Bernhardzell. Diese Vereinbarungen waren in den letzten Jahren oft Gegenstand von Abklärungen und Verhandlungen. Mit den Veränderungen auf dem Truppenübungsplatz, letztlich dem Bau und Betrieb des Ostschweizer Feuerwehrausbildungszentrums und den Anpassungen im Bereich der Eidg. Lärmschutzverordnung, mussten die Vereinbarungen überarbeitet und gegenseitig neu unterzeichnet werden.
Diese Anpassungen konnten nun am 23. April 2019 mit der Genehmigung durch die «armasuisse Immobilien» abgeschlossen werden. Inhaltlich hat sich zu den letzten Vereinbarungen nur wenig geändert. Die Gemeinden Waldkirch und Häggenschwil arbeiten nach wie vor sehr eng mit den «armasuisse Immobilien» sowie der Koordinationsstelle des Kommandos der Territorialdivision 4 und der Logistikbasis der Armee (ALC) Hinwil zusammen. Die Kontingente bezüglich Schusszahlen sowie die Schiesszeiten auf dem Truppenübungsplatz und der 300-Meter-Schiessanlage wurden beibehalten und erfahren keine Änderung. Was die Schiessanlage Burgholzwisen angeht, wird sich weiterhin die vor Jahren eingesetzte «Schiessplatzkommission» unter der Leitung der Gemeinde Waldkirch und Einbezug eines Vertreters der Gemeinde Häggenschwil sowie des Schützenvereins Ramschwag und der verantwortlichen Stellen der Armee jährlich treffen und den Bedarf, resp. die Einhaltung der bestehenden Vereinbarungen bezüglich des Betriebs und des Unterhalts der Schiessanlage überwachen. Wir danken allen Beteiligten für ihre Tätigkeit und Unterstützung, mit der sie letztendlich einen sicheren und reibungslosen Betrieb gewährleisten.

dNein zum Regionalen Hallenbadverbund04.07.2019

Der Gemeinderat hat sich gegen den regionalen Hallenbadverung entschieden.[...]
Die Regio Appenzell AR – St. Gallen – Bodensee gab 2016 eine regionale Hallenbadstudie in Auftrag, mit der aufgezeigt werden konnte, dass nur mit einem Verbundmodell in Zukunft die Hallenbäder der Region (Gossau, Wittenbach, Herisau, Speicher und in der Stadt St. Gallen) gesichert werden können. Ziel dieser Studie war die Ent-wicklung eines regionalen Verbundmodells, das aufzeigt und festlegt, wie die Hallenbad-Standortgemeinden finanziell bei den jährlichen Betriebsdefiziten entlastet werden können. Im Rahmen der Studie wurden Ansätze für den Betrieb und die Finanzierung gesucht und auch gefunden. Mit einer Verbundlösung ab der Hallenbadsaison 2020 sollen 30 Prozent am betrieblichen Fehlbetrag der regionalen Hallenbäder solidarisch durch die Verbundgemeinden mitfinanziert werden. Für «Nichtverbundgemeinden» wird ein Preisaufschlag von 50 Prozent für alle Ticketkategorien und Nutzer (Schulen, Vereine, Individualgäste) eingeführt. Die Standortgemeinden tragen zu 100 Prozent die Investitionskosten und zu 70 Prozent die Kosten des betrieblichen Fehlbetrags ihres Hallenbades.
Für Waldkirch ist ein regionales Hallenbadangebot für die Bevölkerung, aber auch für den Schwimmunterricht der Schule wichtig. Trotzdem erachtet der Gemeinderat den jährlichen Pro-Kopf-Beitrag von vier Franken am Betriebsdefizit der Verbundsgemeinden (insgesamt rund 14 000 Franken jährlich) bei gleich bleibenden Ticketpreisen für die bezeichneten Hallenbäder als sehr hoch. Dies würde für die Gemeinde Waldkirch gegenüber den jetzigen Ausgaben für das Schulschwimmen Mehraufwände von rund 6000 Franken jährlich bedeuten. Die angezeigten Aufschläge bei den Ticketpreisen beziehen sich auf die aufgeführten Hallenbäder. Die Waldkircher und Bernhardzeller nutzen aber auch andere Hallen- und Freibäder in der Region, welche nicht von der Verbundlösung betroffen sind. Aus diesen Überlegungen ist der Gemeinderat zum Schluss gekommen, dem Hallenbadverbund vorerst nicht beizutreten. Ob die Gemeinde Waldkirch zu einem späteren Zeitpunkt dem Verbund beitreten soll, lässt der Gemeinderat aktuell bewusst offen und wartet die ersten Erfahrungen ab.

dPetition «Sicherstellung fairer Solarstrompreise»04.07.2019

Die Petition mit 444 Unterschriften forderten vom Gemeinderat eine Antwort.[...]
Im März 2019 reichte die Arbeitsgruppe erneuerbare Energie beim Gemeinderat eine Petition mit 444 Unterschriften ein. Sie forderte bis Ende Juni 2019 Antworten seitens des Gemeinderates auf verschiedene Fragen. Der Gemeinderat hat den Petitionären zwischenzeitlich eine schriftliche Rückmeldung gegeben und möchte die Antworten auch den Bürgerinnen und Bürgern via Mitteilungsblatt zugänglich machen.
 

dAntworten des Gemeinderates04.07.2019

Zu folgenden Themen hat der Gemeinderat Fragen beantwortet: Umsetzung des Energiekonzeptes und der Massnahmen, Kommission Energiestadt und Umweltkommission, Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen bleibt bei 9 Rp./kwh.[...]
Umsetzung des Energiekonzeptes und der Massnahmen
Der Gemeinderat stellt sich voll und ganz hinter die gesetzten Ziele im erlassenen Energiekonzept und setzt diese auch Schrittweise um. Die Umsetzung verschiedener Massnahmen erfolgte bereits in den letzten Jahren gestützt auf die definierten Zielsetzungen im Energiekonzept, dem Energiefondsreglement und dem dazugehörigen Förderprogramm. Gerade Letzteres zeigt beispielhaft auf, dass Anfragen zu Beiträgen aus dem Förderprogramm rege genutzt wurden. Das Förderprogramm (Fördergelder von bis 100 000 Franken jährlich), das im Jahre 2016 durch den Gemeinderat erlassen wurde und woraus bereits mehrfach Investitionen aus der Bevölkerung mitfinanziert wurden, enthält gezielte Massnahmen zur Förderung regionaler, klimaschonender, erneuerbaren und effizienteren Energieversorgung in der Gemeinde Waldkirch.

Kommission Energiestadt und Umweltkommission
Der Gemeinderat sieht mit der durch die Petitionäre stipulierten Unterstützung bei den weiteren Arbeiten zur
erwähnten Zielerreichung zusätzliches Potenzial und ist nach den ersten Erfahrungen im neuen Organisationsmodell auch zur Überzeugung gelangt, dass die bestehende Energie- und Umweltkommission angepasst und mit zusätzlichen Mitgliedern aus der Bevölkerung ausgebaut werden kann und soll. Die Politische Gemeinde Waldkirch, die für das Energiekonzept, die Umsetzung der Massnahmen im Konzept und im Bereich Energiestadtlabel sowie für die Abfallentsorgung zuständig ist, setzt hierzu organisatorische Anpassungen und Verbesserungen um.
Den von der Arbeitsgruppe «erneuerbare Energie» gezeigten Willen zur Mitwirkung und Unterstützung nimmt der Gemeinderat gerne auf und wird diese in die bestehende Energie- und Umweltkommission aktiver einbeziehen. So soll die Kommission neu in «Energiestadt- und Umweltkommission» umbenannt und durch den Gemeinderat und Ressortverantwortlichen «Energie, Wirtschaft und Gewerbe» Thomas Grob präsidiert werden. Die Kommission wird nun mit weiteren Mitgliedern ergänzt, die z. B. in unserer Gemeinde aktiv in diesen Themen unterwegs sind. Der Gemeinderat ist überzeugt, mit diesem Schritt die wichtigen und gewünschten Partizipationsprozesse neu zu beleben.

Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen bleibt bei 9 Rp./kwh
Die Petitionäre haben den Gemeinderat aufgefordert, auf der Basis des Energiekonzeptes Waldkirch zu handeln und die dort festgelegten Massnahmen umzusetzen. Unter anderem wurde gefordert, dass bei bestehenden PV-Anlagen ohne KEV-Gelder von der Gemeinde eine Einspeisevergütung von mindestens 12 Rappen pro kWh während mindestens zehn weiteren Jahren (gilt auch für Anlagen mit Einmalvergütung) vergütet werden soll.
Auch neue PV-Anlagen ohne KEV-Gelder sollen von der Gemeinde eine Einspeisevergütung von mindestens 12 Rappen pro kWh, während mindestens zehn Jahren erhalten. Nach Ablauf dieser Frist hätten die Technischen Betriebe den Energiepreis sowie den ökologischen Mehrwert zu Marktpreisen zu vergüten (gilt auch für Anlagen mit Einmalvergütung).

Bei den Einspeisevergütungen hält der Gemeinderat an seinem Entscheid fest, die Tarife für die Rücklieferung des eingespeisten Solarstroms auf 9 Rp./kwh anzusetzen. Die bevorstehende komplette Strommarktöffnung wird den heutigen Strommarkt nochmals grundsätzlich verändern. Die Anzahl der bleibenden Energiekunden und deren Energiemengen sind nicht abschätzbar. Langfristige Verbindlichkeiten durch garantierte Einspeisevergütungen über zehn Jahre können und dürfen darum nicht eingegangen werden. Die weitere Entwicklung mit der vom Bund und dem Kanton lancierten Energiestrategie 2050 wird in den kommenden Monaten und Jahren aufzeigen, welche Herausforderungen wir noch zu bewältigen haben. Es ist also schwer abzuschätzen, wie sich der Markt in den nächsten Jahren entwickelt. Waldkirch wird klare Signale setzen und die Erreichung der Energieziele hartnäckig weiterverfolgen. Der Gemeinderat bedankt sich bei der Arbeitsgruppe und den Petitionären für die Bereitschaft, sich weiterhin aktiv an der Entwicklung in der Gemeinde zu beteiligen und mitzuwirken. Die Mitwirkung in der Kommission «Energiestadt
und Umwelt» steht allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern offen. Interessierte dürfen sich gerne bei der Gemeinde Waldkirch melden.

dBauanzeige Lee 1019, 9304 Bernhardzell03.07.2019

Das Baugesuch liegt vom 4. Juli 2019 bis 17. Juli 2019 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Umnutzung Wohnhaus und Pferdestall von landwirtschaftlich in nichtlandwirtschaftlich, Korrektur Bestand, EInbau Dachfenster
Baugrundstück Nr.: 1109
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Hutter Corinne, Tannenbergstrasse 13a, 9032 Engelburg











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Brüelstrasse 4, 9205 Waldkirch01.07.2019

Das Baugesuch liegt vom 2. Juli 2019 bis 15. Juli 2019 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Umnutzung Werkhalle in Halle für Holzbearbeitung
Baugrundstück Nr.: 29
Bauherrschaft und
Grundeigentümer:
Werz Josef, Rosenheimweg 3, 9205 Waldkirch











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Niederwil 789, 9205 Waldkirch01.07.2019

Das Baugesuch liegt vom 2. Juli 2019 bis 15. Juli 2019 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Um- und Anbau Jungvieh- und Galtstall
Baugrundstück Nr.: 1474
Bauherrschaft und
Grundeigentümer:
Hofstetter Josef, Niederwil 783, 9205 Waldkirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBürgerpartizipation/Umfrage zur Zufriedenheit mit der Waldkirch-App27.06.2019

Uns interessiert es wie das Waldkirch-App bei der Bevölkerung ankommt. Wir freuen uns, wenn Sie an der Umfrage teilnehmen.[...]
Wenn Sie an der Umfrage, die wir über die Waldkirch-App publiziert haben, teilnehmen möchten, dann dürfen Sie die Waldkirch-App über Google Play oder im App Store herunterladen. Über den QR-Code (auf Seite 2 des Mitteilungsblattes) gelangen Sie direkt zum entsprechenden Downloadbereich.

Uns interessieren folgende Fragen:
  • Wie sind Sie mit der Waldkirch-App zufrieden?
  • Welche Bereiche (Kacheln) nutzen Sie resp. welche interessieren Sie am meisten?
  • Schätzen Sie die Push-Mitteilungen, mit der wir neueste Informationen auf Ihrem elektronischen Endgerät (Handy/Tablet) ankündigen?

Wir danken Ihnen für die Bewertung und Rückmeldung und freuen uns, Sie weiterhin über die Waldkirch-App mit den neuesten Informationen zeitnah und direkt bedienen zu dürfen.

dBauanzeige Erlenstrasse 6, 9205 Waldkirch26.06.2019

Das Baugesuch liegt vom 27. Juni 2019 bis 10. Juli 2019 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Demontage Ölheizung, Erdsondenbohrung, Einbau Sole-Wasser-Wärmepumpe
Baugrundstück Nr.: 788
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Scheiwiller Paul, Erlenstrasse 6, 9205 Waldkirch
Scheiwiller Alexandra, Erlenstrasse 6, 9205 Waldkirch











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Lilienstrasse 9, 9205 Waldkirch24.06.2019

Das Baugesuch liegt vom 25. Juni 2019 bis 8. Juli 2019 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Neubau Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage und Erdsondenbohrung
Baugrundstück Nr.: 2122
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Stampfli+Grädel AG, Brunngrabenstrasse 2, 4500 Solothurn










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dJugendraum für Jugendliche über 16 Jahre wird umgesetzt20.06.2019

Ab dem 21. Juni steht den Jugendlichen (ü16) wieder ein Jugendraum in der Zivilschutzanlage Breite zur Verfügung.[...]
Im Jahr 2011 hat die Gemeinde Waldkirch in Zusammenarbeit mit der FHS St. Gallen das Jugendleitbild erarbeitet. Dieses bildet die Grundlage für die Jugendarbeit in unserer Gemeinde. Seither haben die Jugendlichen im Alter zwischen dem Übertritt in die Oberstufe bis zum 16. Altersjahr im Jugendtreff Silverstar einen Begegnungsort, wo sie ihre Freizeit in einem «geschützten Rahmen» sinnvoll und möglichst selbstverantwortlich gestalten können. Die über 16-jährigen Jugendlichen hatten bis im Jahr 2017 in der ehemaligen Sattlerei Egger einen entsprechenden Raum. Da das Gebäude baufällig war, wurde dieses im Jahre 2018 abgebrochen. Im Dezember 2018 wurde unter der Leitung der Jugendarbeit ein Austausch zwischen Jugendlichen und dem Gemeindepräsidenten durchgeführt. In diesem Gespräch brachten die älteren Jugendlichen zum Ausdruck, dass sie gerne wieder einen eigenen Raum zur Verfügung hätten. Seit der Auflösung des Jugendraumes bei der Sattlerei Egger treffen sich die älteren Jugendlichen nämlich an unterschiedlichen Orten, nicht nur zur Freude der Bevölkerung von Waldkirch, was zu Unmut und Unzufriedenheit auf beiden Seiten führt. Mit der ehemaligen Sanitätshilfestelle in der Zivilschutzanlage Breite konnte ein Raum gefunden werden, der aktuell nicht benötigt wird. Dieser wird nun den Jugendlichen als Jugendraum zur Verfügung gestellt. Die Vorbereitungsarbeiten wurden bereits durchgeführt, sodass
der Raum ab dem 21. Juni 2019, verbunden mit entsprechenden Auflagen, genutzt werden kann.

Nutzung der Räumlichkeiten als Chance
Die Jugendlichen führen den Jugendraum selbstständig, allerdings mit der Unterstützung und sporadischen Kontrollen durch die Jugendarbeiterin Alexandra Büchi. Die Jugendlichen müssen sich an klare Regeln halten, die schriftlich festgelegt und gemeinsam vereinbart wurden. Der Raum darf nur von Donnerstag bis Samstag zu bestimmten Zeiten (Donnerstag von 18.30 bis 22.00 Uhr, Freitag von 18.30 bis 24.00 Uhr und Samstag von 14.00 Uhr bis 24.00 Uhr) genutzt werden. Es ist zudem festgelegt, dass der Raum nur durch einheimische Jugendliche aus Waldkirch und Bernhardzell genutzt werden darf. Diese haben sich auf einer Liste einzutragen. Pro Clique gibt es verantwortliche Jugendliche, die unsere Ansprechpartner sind und die Vereinbarungen mit uns ausgearbeitet haben. Der Konsum von mitgebrachten Getränken ist erlaubt, denn es findet kein offizieller Ausschank von Getränken statt. Die Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren dürfen Bier und Wein konsumieren, da dies ihrem Alter entsprechend zulässig ist, nicht aber hochprozentigen Alkohol. Dieser ist erst ab 18 Jahren zugelassen. Zuwiderhandlungen gegen die Vereinbarungen haben Konsequenzen und führen letztendlich zum Ausschluss einzelner Jugendlicher aus dem Jugendraum oder zur Schliessung desselben für eine bestimmte Zeit. Das Ziel dieses Projektes ist es unter anderem, den Jugendlichen Verantwortung zu übertragen. Zudem sollen sie lernen, wie Vereinbarungen ausgearbeitet werden und diese gegenseitig einzuhalten sind.

Die Jugendarbeiterin Alexandra Büchi ist Ansprechperson für die Belange der Jugendlichen sowie der Anwohner.

Bei Fragen oder allfälligen Anliegen können Sie sich bei der Jugendarbeiterin Alexandra Büchi unter 079 220 95 77 oder alexandra.buechi@waldkirch.ch melden.

dBauanzeige Erlenstrasse 3, 9205 Waldkirch17.06.2019

Das Baugesuch liegt vom 18. Juni 2019 bis 1. Juli 2019 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Demontage Ölheizung, Erdsondenbohrung, Einbau Sole-Wasser-WP
Baugrundstück Nr.: 782
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Breitenmoser Vreni, Erlenstrasse 3, 9205 Waldkirch
Breitenmoser Erwin, Erlenstrasse 3, 9205 Waldkirch











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Schützengasse 15, 9205 Waldkirch13.06.2019

Das Baugesuch liegt vom 14. Juni 2019 bis 27. Juni 2019 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Demontage Ölheizung, Erdsondenbohrung, Einbau Sole-Wasser-Wärmepumpe
Baugrundstück Nr.: 91
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Allenspach Martin, Schützengasse 15, 9205 Waldkirch
Allenspach Anita, Schützengasse 15, 9205 Waldkirch










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dStand der Arbeiten im Projekt Sportplatz Waldkirch06.06.2019

Für das Garderobengebäude muss ein neuer Standort geplant werden.[...]
Die Vorabklärungen und Planungsarbeiten zum Projekt Sportplatz Breite Waldkirch laufen nach wie vor auf Hochtouren. In der Zwischenzeit haben sich im Projektverlauf einige Änderungen ergeben. Lange war vorgesehen, dass das notwendige Garderobengebäude im geplanten Neubau der Firma Dirim AG, auf dem Grundstück der Holzimprägnierwerk AG, Waldkirch, eingebaut werden kann. Da jedoch die Planung und Umsetzung der beiden Projekte, Sportplatz Breiten und Neubau der Firma Dirim AG, zeitlich nicht aufeinander abgestimmt werden konnten, muss für den Sportplatz ein separates Garderobengebäude geplant werden. Dieses wird im Anschluss an die Zufahrt zwischen Parkplatz und Sportrasen platziert. Aktuell ist angedacht, dass das Garderoben­gebäude durch die Gemeinde finanziert und auch unterhalten wird. Die Erstellungskosten werden über das Projekt budgetiert und finanziert. Die Unterhalts- und Betriebskosten sollen dann durch die Einnahmen aus den Vermietungen der Anlage und des Gebäudes an Vereine und Organisationen mitfinanziert werden. Aufgrund der Sachlage, dass der Sportplatz im Bereich einer Gewässerschutzzone S3 und einer Grundwasserfassung erbaut werden soll, sind wir gezwungen, ein Kunst­rasenfeld zu realisieren und das Oberflächen- bzw. Meteor­wasser zu retensieren (Retentionsbecken gemäss Planbeilage bei der Egelseestrasse).

Eine Zusammenarbeit mit den beiden Firmen und Grundeigentümern, Dach Müggler AG und der Holzimprägnierwerk Waldkirch AG, findet allerdings trotzdem statt. So ergeben sich durch gegenseitige Landabtretungen mit der Firma Dach Müggler AG und durch die Nutzung eines Teils des Grundstückes der Holzimprägnierwerk AG, Waldkirch, für die Realisierung von zusätzlichen Parkplätzen, wertvolle Synergien. Neu in der Planung sind auch ein Aufenthaltsbereich für Familien und Kinder sowie eine Street-Workout-Anlage, welche hinter dem Garderobengebäude eingeplant sind. Mit diesen Erweiterungen werden der Sportplatz und die Umgebung noch breiter und durch weitere unterschiedliche Anspruchsgruppen genutzt werden können.

dWeiteres Vorgehen/nächste Arbeiten06.06.2019

Das weitere Vorgehen zum Thema Sportplatz beschrieben.[...]
Der Gemeinderat und die Arbeitsgruppe Sportplatz sind ­aktuell an der Erarbeitung des umfassenden Gutachtens, welches dann im September, zusammen mit dem Abstimmungsmaterial, in alle Haushalte versandt wird. Dieses gibt Ihnen einen Überblick über das gesamte Projekt mit allen Abhängigkeiten und auch den finanziellen Konsequenzen. Es ist zudem geplant, an zwei Infoanlässen, am Dienstag, 24. September, in Waldkirch und am Donnerstag, 26. September, in Bernhardzell, die Bürgerinnen und Bürger über das Projekt im Detail zu informieren und allfällige offene Fragen zu beantworten. Die Urnenabstimmung über das Projekt Sportplatz Breiten wird dann am Sonntag, 20. Oktober, stattfinden.
 

dBelagseinbau Dorfstrasse Waldkirch06.06.2019

Aufgrund des Wetters müssen die Arbeiten bei der Dorfstrasse verschoben werden.[...]
Das Wetter hat es bislang nicht zugelassen, dass der Belagseinbau an der Dorfstrasse erfolgen konnte. Aus diesem Grund wurde der Belagseinbau auf neu Dienstag/Mittwoch, 11./12. Juni, verschoben. Damit ein Einbau erfolgen kann, sind Temperaturen von über 11 Grad sowie trockene Witterung notwendig. Sollte dies nicht gegeben sein, wäre eine weitere Verschiebung des Einbaudatums notwendig.
 

dNeue Hauswartung im Pfarreiheim und in der Schule Bernhardzell ab Oktober 201906.06.2019

Frau Rosmarie List ist die neue Hauswartin im Pfarreiheim und in der Schule Bernhardzell.[...]
Die Hauswartin Sonja Egger wird im Oktober in den wohlverdienten Ruhestand treten. Um rechtzeitig die Nachfolge sicherstellen zu können, wurde die Stelle durch die Gemeinde Waldkirch und den Kirchenverwaltungsrat der Pfarrei Bernhardzell zur freien Bewerbung ausgeschrieben. Auf die Ausschreibung hin haben sich über 40 Personen beworben. Die Geschäftsleitung und der Kirchenverwaltungsrat haben in gegenseitiger Absprache und Zusammenarbeit Frau Rosmarie List aus Goldach zur neuen Hauswartin und Reinigungsfachfrau in Bernhardzell gewählt. Frau List arbeitete über mehrere Jahre im Bereich Liegenschaftenunterhalt und -pflege, bevor sie in den Detailhandel wechselte. Sie ist in Goldach wohnhaft und wird die Stelle am 1. Oktober antreten. Sie arbeitet zu 40 Prozent für die Pfarrei Bernhardzell (Hauswartung Pfarreiheim) und zu 60 Prozent für die Gemeinde Waldkirch (Reinigungsarbeiten Schule und Kindergarten Bernhardzell). Da keine Bewerberin und kein Bewerber im Pfarreiheim Bernhardzell Wohnsitz nehmen wollte, wird die Wohnung weiterhin durch Sonja und Emil Egger bewohnt werden. Wir gratulieren Frau Rosmarie List an dieser Stelle ganz herzlich zur Wahl und wünschen ihr einen guten Start und viel Freude im neuen Arbeitsumfeld. Frau Sonja ­Egger und ihrem Ehemann Emil danken wir bereits an dieser Stelle herzlich für ihr grosses Engagement zugunsten der Gemeinde und der  Pfarrei Bernhardzell.

dAmtliche Publikationen werden neu elektronisch veröffentlicht29.05.2019

Auf den 1. Juni 2019 führt der Kanton St. Gallen eine elektronische Publikationsplattform ein. Damit werden die amtlichen Publikationsorgane (Gesetzessammlung und Amtsblatt) ab 1. Juni 2019 rechtsverbindlich im Internet unter Publikationen.sg.ch veröffentlicht[...]
Der Kantonsrat hat in der Junisession 2018 das neue Publikationsgesetz verabschiedet. Die Regierung hat entschieden, den Erlass auf den 1. Juni 2019 in Vollzug zu setzen. Durch den Erlass wird insbesondere der Primatwechsel von der Rechtsverbindlichkeit der gedruckten Ausgabe der amtlichen Publikationen hin zur Rechtsverbindlichkeit der in elektronischer Form über das Internet veröffentlichten Ausgabe vollzogen.

Auf den 1. Juni 2019 führt der Kanton St. Gallen eine elektronische Publikationsplattform ein. Damit werden die amtlichen Publikationsorgane (Gesetzessammlung und Amtsblatt) ab 1. Juni 2019 rechtsverbindlich im Internet unter Publikationen.sg.ch veröffentlicht. Die Publikationsplattform des Kantons St. Gallen steht auch den Gemeinden zur Nutzung offen.

Der Gemeinderat Waldkirch wird ab dem 1. Juni 2019 amtliche Publikationen der Gemeinde auf der elektronischen Publikationsplattform rechtsverbindlich veröffentlichen. Zur besseren Erreichung diverser Zielgruppen wird auf die amtlichen kommunalen Publikationen bis auf weiteres im Mitteilungsblatt hingewiesen. So stehen den Bürgerinnen und Bürgern sämtliche Informationen tagesaktuell über das Internet zur Verfügung, es wird aber auch im Mitteilungsblatt darauf hingewiesen. Sie können sich auf der Publikationsplattform kostenlos ein persönliches Suchabonnement lösen und werden auf Wunsch via E-Mail über für Sie relevante Publikationen automatisch informiert.

Die Rechtssammlung der Gemeinde (Gemeindeordnung und Reglemente) wird ebenfalls ab dem 1. Juni 2019 auf der Publikationsplattform des Kantons St. Gallen rechtsverbindlich veröffentlicht und auf unserer Website eingebunden. Damit gilt ab diesem Zeitpunkt die auf der elektronischen Plattform veröffentlichte elektronische Ausgabe als massgebend. Damit die Authentizität und Integrität der Daten sowie deren stabile und dauerhafte Verfügbarkeit gewährleistet ist, werden die Dokumente durch elektronische Zertifikate und Signaturen entsprechend geschützt. Die Publikationsplattform des Kantons bietet diese Schutzmechanismen an.

dGrundbuch: Verzicht auf Ausbildungsstelle23.05.2019

Da sich keine Person gemolden hat bei der Ausschreibung, verzichtet die Gemeinde Waldkirch und die Gemeinde Jonschwil auf eine Ausbildungsstelle.[...]
Der Gemeinderat hat mit Publikation vom 29.11.2018 kommuniziert, dass die Absicht besteht, gemeinsam mit der Gemeinde Jonschwil eine Ausbildungsstelle für eine/-n Grundbuchverwalter/-in auszuschreiben. Es war beabsichtigt, dass die auszubildende Person zu 60 % in Jonschwil und zu 40 % in Waldkirch tätig gewesen wäre. Die Vorabklärungen und Ausschreibung der Stelle wurden in die Wege geleitet. Auf die Ausschreibung hin haben sich einige Personen gemeldet. Leider konnte die Stelle aber nicht besetzt werden. Aufgrund einer Neubeurteilung und Überprüfung der Ausgangslage haben die beiden Gemeinden nun entschieden, auf die Realisierung der Grundbuch-Ausbildungsstelle zu verzichten. Ob zu einem späteren Zeitpunkt ein solches Vorhaben erneut in Angriff genommen wird, um den Nachwuchs bei den Grundbuchverwalter/-innen sicherstellen zu können, ist aktuell offen. Im Kanton St. Gallen gibt es bereits mehrere Grundbuch-Ausbildungsstellen, die den Fortbestand und die Sicherstellung von qualifizierten Personen im Bereich Grundbuch gewährleisten sollen.

dSwisscom baut Glasfasertechnologien in der Gemeinde Waldkirch aus23.05.2019

Vor wenigen Tagen wurden die Arbeiten für die Glasfasertechnologie in der Gemeinde Waldkirch begonnen.[...]
Vor wenigen Tagen startete die Swisscom mit dem Ausbau von Glasfasertechnologien in der Gemeinde Waldkirch. Damit löst die Swisscom ihr Versprechen ein, in jeder Schweizer Gemeinde bis Ende 2021 Glasfasertechnologien auszubauen. Mit ihren massiven Investitionen von jährlich Fr. 1.6 Milliarden Franken in die IT und Infrastruktur leistet die Swisscom einen wesentlichen Beitrag zur Digitalisierung der Schweiz.

Freie Anbieterwahl
Die Swisscom ist federführend beim Ausbau von Glasfasertechnologien in der Gemeinde Waldkirch, dennoch kann die Bevölkerung frei zwischen verschiedenen Anbietern wählen. So bieten beispielsweise Wingo, M-Budget oder Sunrise Produkte auf dem Swisscom-Netz an.

Ab Herbst 2019 schnelleres Internet für Waldkirch
Die Bauarbeiten in Waldkirch haben vor wenigen Tagen gestartet und werden von Cablex, einem Netzbaupartner von Swisscom, durchgeführt. Die Arbeiten dauern mehrere Monate und werden voraussichtlich im Herbst/Winter 2019/20 abgeschlossen sein. Ab diesem Zeitpunkt steht einem Grossteil der Einwohnerinnen und Einwohner von Waldkirch und Bernhardzell ein ultraschnelles Internet von bis zu 500 Mbit/s zur Verfügung. Mit dieser Geschwindigkeit sind alltägliche Anwendungen wie Swisscom TV 2.0 mit Replay und Aufnahmefunktionen, Surfen im Internet und Streaming-Dienste problemlos möglich – auch gleichzeitig.

Glasfasertechnologien von Swisscom
Die Swisscom setzt schweizweit unterschiedliche Glasfasertechnologien ein, um individuell auf die lokalen Gegebenheiten eingehen zu können. In Waldkirch kommt die Glasfasertechnologie «Fibre to the Street/Building – FTTS/B» zum Einsatz, bei der Glasfasern bis kurz vor das Gebäude (FTTS) bzw. bis in den Keller (FTTB) gezogen werden. Ab dort wird das Signal umgewandelt und auf Kupferkabel bis in die Wohnungen und Geschäfte geführt. FTTS/B bietet Bandbreiten von bis zu 500 Mbit/s.

Die Arbeiten am Glasfasernetz laufen bereits auf Hochtouren. Bereits am 13. Mai wurde mit den Schachtbauten und den Glasfaserspleissungen begonnen. Bis Ende September 2019 sind die ersten Umschaltungen vollzogen, sodass die neue Technologie bereits genutzt werden kann. Die Aufschaltung und Nutzung in den verschiedenen Gemeindeteilen ist zeitlich unterschiedlich. Aussengebiete und Weiler werden nach Möglichkeit von sogenannten mCans an das Glasfasernetz angebunden. So können auch einzelne Aussengebiete von der besseren Abdeckung und Anbindung profitieren. Um festzustellen, ob und ab wann in Ihrem Gebiet mit einer besseren Abdeckung resp. Anbindung gerechnet werden darf, können Sie den folgenden Link zum Checker der Swisscom aufrufen.

Direktlink zum Checker: www.swisscom.ch/netzausbau

Falls die Arbeiten wie geplant umgesetzt werden können, ist der Ausbau bis voraussichtlich im Herbst/Winter 2019/20 abgeschlossen.
Die Swisscom baut auch das Mobilfunknetz aus
Neben der Glasfasertechnologie treibt die Swisscom auch den Ausbau des Mobilfunknetzes voran. Bis Ende 2019 soll die ganze Schweiz mit der neusten Mobilfunktechnologie surfen können. Durch die Kombination des neuen Mobilfunkstandards und einer leistungsfähigen Glasfasertechnologie entstehen neue Möglichkeiten und innovative Lösungen für die Zukunft.

Mobilfunkstandort Neubrunn / Ausbau Bernhardzell
In Waldkirch kann der Mobilfunkstandort im Industrie- und Gewerbegebiet Neubrunn nach den Sommerferien aufgeschaltet werden. Die Abdeckung im Ortsteil Bernhardzell ist auch nach verschiedenen Massnahmen zur Verbesserung der Situation nur minimal optimiert worden. Aufgrund dessen wird nun geprüft, ob in Bernhardzell ein zusätzlicher Mobilfunkantennenstandort realisiert werden kann. Dazu bieten sich verschiedene Möglichkeiten an. Aktuell wird seitens Swisscom geprüft, welcher Standort sich am besten eignet, um eine optimale Abdeckung zu erreichen. Die Bevölkerung wird frühzeitig über einen möglichen Standort einer solchen Mobilfunkantenne informiert.

Strategie des Gemeinderates
Der Gemeinderat begrüsst und unterstützt die Entwicklung beim Ausbau des Glasfasernetzes sowie des Mobilfunknetzes in unserer Gemeinde und ist bestrebt, die Bevölkerung laufend über den Stand der Arbeiten zu informieren. Insbesondere die nächsten Schritte beim möglichen Ausbau des Mobilfunknetzes werden den Bürgerinnen und Bürgern aufgezeigt.
Wir danken Ihnen, geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger, für die Unterstützung und das Mitwirken bei der Umsetzung der Strategie des Gemeinderates, welche letztendlich aus den mit Ihnen erarbeiteten Leitbildzielen und der Legislaturplanung abgeleitet wurden. Der Ausbau der Kommunikationsinfrastruktur ist für die Weiterentwicklung in der Digitalisierung auch für unsere Gemeinde ein wichtiger Schritt. Die breite Bevölkerung aber auch das Gewerbe, profitieren davon. Eine Anbindung an ein qualitativ gutes Glasfaser- und Mobilfunknetz sind wichtige Rahmendbedingungen für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger, aber auch für die Ansiedlung von Gewerbe und die Entwicklung unserer Gemeinde (z.B. Neuzuzüger).
 

dBauprojekt «Breite»23.05.2019

Für den weiteren Fortschritt bei der Schule sind folgende Arbeiten vergeben worden.[...]
Baufortschritt
In rund vier Monaten wird die Übergabe des Neubaus an die Gemeinde erfolgen. Wenn man heute auf der Baustelle steht, kann man sich noch nicht vorstellen, dass bis September dieses Jahres alles bereit sein wird. Ein reger, aber auch ruhiger Betrieb herrscht auf der Baustelle. Von Hektik ist nichts zu spüren. Langsam wird im Innenraum ersichtlich, wie es am Schluss aussehen wird. Ein Merkmal des Baus ist sicher die Helligkeit in den Räumen, die durch die grossen Fensterfronten ermöglicht wird.

Der Gemeinderat und die Baukommission sind mit den letzten Vergaben beschäftigt. In den letzten 2 Monaten sind einige Vergaben gemacht worden, wie aus der nachfolgenden Auflistung ersichtlich ist. Offen sind noch die Ausstattungen der Räume, das Mobiliar und die Maschinen. Die Detailplanung zur Umgebung kann nun mit der Vergabe der Gärtnerarbeiten, der Sanierung des roten Platzes, der Laufbahn und der Spielplätze ebenfalls in Angriff genommen werden.

Die Projektkosten bewegen sich weiterhin im Rahmen des Baukredites. Es ist absehbar, dass ein Teil der Projektreserve durch die Sanierung des roten Platzes und der Laufbahn beansprucht werden muss. Diese Sanierung war zum Zeitpunkt der Baukreditgenehmigung nicht im Bauperimeter enthalten resp. eingerechnet. Durch die starke Belastung des roten Platzes hat der Gemeinderat entschieden, dass ein Drittel der Sanierungskosten durch das Bauprojekt «Breite» übernommen werden muss. Die restlichen zwei Drittel der Kosten sind im Budget 2019 der Gemeinde eingestellt.

Vergaben
Der Gemeinderat und die Baukommission haben für das Bauprojekt «Breite» folgende Arbeiten vergeben:
• Strassen- und Hartbeläge: Slongo AG Gossau, Gossau
• Gärtnerarbeiten: Christian Waldburger AG, Herisau
• Brandschutzbekleidung: Belfor (Suisse) AG, St. Gallen
• Fugenlose Wandbeläge: Walo Bertschinger AG, Wittenbach
• Elementwände: Büwa AG, Bichwil
• Allgemeine Metallbauarbeiten: Metallround GmbH, Engelburg
• Allgemeine Schreinerarbeiten: V. Burger AG, St. Gallen
• Bodenbeläge aus Klinker: Ganz Verlegarbeiten AG, St. Gallen
• Bodenbeläge aus Linoleum: Werner Eugster AG, St. Gallen
• Schliessanlage: Koch Group AG, St. Gallen
• Wandschränke: Tischlerei Hanno Bickel, A-Dornbirn
• Sporthallenbelag:Walo Bertschinger AG, Wittenbach
• Bodenbeläge aus Holz: Scheuermann AG, Goldach
• Bodenbeläge und Plattenarbeiten: Keller + Cecchinato AG, St. Gallen
• Umzugsarbeiten: Odermatt Transporte AG, Abtwil
• Schreinerarbeiten Umzug: Studerus Holzbau, Waldkirch
• Deckenbekleidung aus Holzwerkstoffen: Tinella Gipsergeschäft GmbH, St. Gallen
• Deckenbekleidung aus Gips: Tinella Gipsergeschäft GmbH, St. Gallen
• Deckenbekleidung aus Metall: Isolag AG für integrierte Decken, St. Gallen
• Wandbekleidung aus Holz: V. Burger AG, St. Gallen
 

dBeginn der Bauarbeiten an der oberen Dorfstrasse16.05.2019

Die obere Dorfstrasse wird zeitweise gesperrt, da noch letzte arbeiten erledigt werden.[...]
Die obere Dorfstrasse muss zwischen dem Kochkreisel und dem Einlenker in die Arneggerstrasse saniert werden. Im letzten Jahr wurden die Werkleitungen erneuert und nun stehen die Sanierung der Randabschlüsse sowie die Erneuerung des Deckbelages an. Aus diesem Grund muss die obere Dorfstrasse zeitweise gesperrt werden. Für die Anwohner ist die Zufahrt jedoch möglich. Der Beginn der Bauarbeiten ist auf Montag, 20. Mai, angesetzt. Die Arbeiten dauern rund sechs Wochen und sollten bis Ende Juni 2019 abgeschlossen sein. Die Umleitung des Durchgangsverkehrs erfolgt über die St. Pelagibergstrasse (nicht via untere Dorfstrasse). Mit Abschluss dieser Arbeiten an der oberen Dorfstrasse sind die Sanierungs- und Erneuerungsarbeiten im Dorfkern (untere und obere Dorfstrasse) umgesetzt und abgeschlossen.

dAbfallprojekt der Gemeinde Waldkirch16.05.2019

Die Projektgruppe führte 2018 in enger Zusammenarbeit mit der Uni SG eine Nutzerumfrage durch. Die Auswertung der Studei zeigt folgendes auf.[...]
2018 führte die Projektgruppe in enger Zusammenarbeit mit der Uni SG eine Nutzerumfrage durch. Die Auswertung der Studie zeigt klar auf, dass sich das Entsorgen stetig weiterentwickeln wird.

•    24/7-Gesellschaft-Unterflurcontainer
•    Demografischer Wandel
•    Separatsammlung- und Recyclingquote steigt
•    Zunehmendes Littering

Die Projektgruppe hat den Auftrag erhalten, auf der Basis der Ergebnisse der Nutzerumfrage, bis im Herbst 2019 ein Detailkonzept auszuarbeiten und dem Gemeinderat vorzulegen. Bis dahin sind Sofortmassnahmen bei den Grüngutsammelstellen umzusetzen.  

Die Auswertung der Bedürfnisse der Bürger zeigte folgende Hauptproblematik auf:

     Waldkirch
-    bestehende Infrastruktur / Zufahrt zur Grüngutsammelstelle verbessern
-    Mehr Container für Grüngutsammelstelle
-    Zentrale Sammelstelle / Entsorgungsplatz (Glas, Alu, PET, Karton, Papier etc.)
     Bernhardzell
-    Zufahrt zur Grüngutsammelstelle verbessern
-    Mehr Container für Grüngutsammelstelle

Die Projektgruppe hat den Auftrag erhalten, auf der Basis der Ergebnisse der Nutzerumfrage bis im Herbst 2019 ein Detailkonzept auszuarbeiten und dem Gemeinderat vorzulegen. Bis dahin sind Sofortmassnahmen bei den Grüngutsammelstellen umzusetzen. Die Auswertung der Umfrage bei den Bürgerinnen und Bürger zeigte folgende Hauptproblematiken auf:

Waldkirch
•    bestehende Infrastruktur/Zufahrt zur Grüngutsammelstelle
•    Mehr Container für Grüngutsammelstelle
•    Zentrale Sammelstelle/Entsorgungsplatz (Glas, Alu, PET, Karton, Papier usw.)

Bernhardzell
•    Zufahrt zur Grüngutsammelstelle
•    Mehr Container für Grüngutsammelstelle


Sofortmassnahmen für Grüngutsammelstellen
Die Nutzerumfrage hat aufgezeigt, dass ein sehr grosses Anliegen unserer Einwohnerinnen und Einwohner im Bereich der Grüngutentsorgung und deren Sammelstellen liegt. Die nachfolgend aufgeführten Sofortmassnahmen wurden vom Gemeinderat beschlossen und freigegeben. Die Anzahl der Container wurde in Bernhardzell sowie in Waldkirch erhöht. In Waldkirch wird die Zugänglichkeit zur Sammelstelle, um eine bessere Entleerung der Behälter zu gewährleisten, mittels einer provisorischen Rampe verbessert.

Die bediente Annahme wird aufgrund der verbesserten Zugänglichkeit abgeschafft. Die Anlieferung von Astmaterial (Durchmesser grösser als 3 cm) ist in Waldkirch weiterhin möglich. Das Astmaterial wird in einer Mulde gesammelt. Damit das Astmaterial wieder korrekt in den Kreislauf zurückgeführt werden kann, muss es frei von Rasenschnitt, faulen Äpfeln usw. sein. Die persönliche Entsorgungskarte ist auf Verlangen vorzuweisen. Bei Nichteinhalten der Ablagevorschriften erlauben wir uns, die Mehraufwendungen dem Verursacher direkt in Rechnung zu stellen. Anlieferungen zu gewerblichen Zwecken (Gartenbauer usw.) sind nach wie vor nicht gestattet.

Neue Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8.00 bis 19.30 Uhr
Samstag 8.00 bis 17.00 Uhr
Sonntag geschlossen

Die neuen Öffnungszeiten sowie die Umsetzung der Sofortmassnahmen werden ab Montag, 3. Juni 2019 eingeführt.

dBauanzeige Hauptwilerstrasse 9 und 9a, 9205 Waldkirch13.05.2019

Das Baugesuch liegt vom 14. Mai 2019 bis 27. Mai 2019 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Korrekturen Grundrisse und Fassaden Mehrfamilienhäuser sowie Umgebungsgestaltung
Baugrundstück Nr.: 17
Bauherrschaft: Cricasa AG, Obere Friedhofstrasse 10, 9014 St. Gallen
Grundeigentümer: STWE-Grundstück, Cricasa AG, Friedhofstrasse 10, 9014 St. Gallen











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Arneggerstrasse 34, 9205 Waldkirch08.05.2019

Das Baugesuch liegt vom 9. Mai 2019 bis 22. Mai 2019 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Nutzungsänderung in Fahrzeugreparaturwerkstatt (bereits bestehend) / Umgebungsgestaltung (neu)
Baugrundstück Nr.: 1798
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Casutt & Co., Bischofszellerstrasse 45, 9200 Gossau











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Hauptwilerstrasse 4, 9205 Waldkirch06.05.2019

Das Baugesuch liegt vom 7. Mai 2019 bis 20. Mai 2019 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Fassadensanierung Wohnhaus Nr. 30
Baugrundstück Nr.: 25
Bauherrschaft und
Grundeigentümer:
Sieger Service GmbH, Weidackerstrasse 7, 9245 Oberbüren










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dAbschluss- und Belagsarbeiten an der Dorfstrasse Waldkirch02.05.2019

Für die nun folgenden Belagsarbeiten muss die «untere» Dorfstrasse abschnittsweise für den motorisierten
Verkehr gesperrt werden. Folgender Ablauf der Abschlussarbeiten ist vorgesehen.[...]
Nach den Bauarbeiten im vergangenen Jahr und den lokalen Massnahmen im Bereich des Kochplatz-Kreisels, rückt die Fertigstellung der zweiten Etappe zur Sanierung der «unteren» Dorfstrasse näher. Für die nun folgenden Belagsarbeiten muss die «untere» Dorfstrasse abschnittsweise für den motorisierten
Verkehr gesperrt werden. Folgender Ablauf der Abschlussarbeiten ist vorgesehen:
• Vorbereitungsarbeiten Montag und Dienstag, 29./30. April
• Abbruch der provisorischen Belagsrampen, Fräs- und Kleinarbeiten
• Einbau schwarzer Feinbelag, voraussichtlich Freitag, 3. Mai 2019
(Verschiebung bei schlechtem Wetter)  Aufgrund dieser Arbeiten wird es zwischen dem Pfarreiheim und dem Kochplatz-Kreisel während rund zweier Tage zu einer Vollsperrung kommen. Auch an der Dorfstrasse 30 sind Fräsarbeiten notwendig, um die Einlenkergestaltung abzuschliessen. Wir bitten die Bevölkerung, die entsprechenden Signalisationen zu beachten.
 

dWeilerzone – Praxisänderung im Baubewilligungsverfahren02.05.2019

Ein Bauvorhaben in den Weilerzonen braucht nun eine Zustimmung durch die kantonale Behörde.[...]
Nachdem der Bundesrat am 1. November 2017 den Teil Siedlung der Gesamtüberarbeitung des kantonalen Richtplans des Kantons St. Gallen genehmigt und für die Koordinationsblätter Weiler (S51), Streusiedlungsgebiete (S52) und Landschaftsprägende Bauten (S53) Änderungen und Präzisierungen gefordert hat, kündigte das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) Anfang Mai 2018 eine Praxisänderung für das Baubewilligungsverfahren in Weilerzonen an. Das Bundesgericht bestätigte letztmals im Dezember 2018, dass es sich bei einer Weilerzone um eine Nichtbauzone beziehungsweise Erhaltungszone im Sinn von Art. 18 des Raumplanungsgesetzeshandelt und nicht um eine Bauzone. Entsprechend bedürfen Bauvorhaben in den Weilerzonen einer Zustimmung durch die kantonale Behörde. Dies führt dazu, dass ab sofort alle Baugesuche in den Weilerzonen im ordentlichen Baubewilli-gungsverfahren bearbeitet werden müssen und dem AREG (Abteilung Bauen ausserhalb Bauzonen) zur Einholung der notwendigen Zustimmung zuzustellen sind. Trotz Intervention verschiedener Gemeinden gegen die angekündigte Praxisänderung muss das vorgenannte Verfahren nun ohne Ausnahme angewendet werden.

dRaumplanung – aktueller Stand02.05.2019

Der neue Richtplan, das Baureglement sowie der Zonenplan sind zwischenzeitlich aufgearbeitet und die Rückmeldungen aus dem Partizipationsprozess mit den Bürgerinnen und Bürgern so weit als möglich in die Arbeiten eingeflossen.[...]
Wir haben Sie letztmals an der diesjährigen Vorversammlung über den aktuellen Zeitplan der Revision der kommunalen Raumund Ortsplanung informiert. Damals haben wir in Aussicht gestellt, den Zonenplan sowie das Baureglement im April öffentlich aufzulegen. Aufgrund einiger neuer Rahmenbedingungen, welche uns seitens der kantonalen Stelle auferlegt wurden, müssen wir die öffentliche Auflage leider auf das 2. Halbjahr 2019 verschieben. In den vergangenen Wochen und Monaten hat sich der Gemeinderat intensiv mit dem Richtplan, dem Baureglement und dem Zonenplan auseinandergesetzt. Es wurden Informationsveranstaltungen und Workshops durchgeführt. Durch das Mitwirkungsverfahren wurden Rückmeldungen aufgenommen sowie Interessengruppen in verschiedenen Gesprächen zu diesen Themen abgeholt. Die Bürgerpartizipation ist uns wichtig und ist für die Revision der Raumplanung – eines auf die künftigen Jahre hin ausgerichtete Plangrundlage – sehr zentral. Der neue Richtplan, das Baureglement sowie der Zonenplan sind zwischenzeitlich aufgearbeitet und die Rückmeldungen aus dem Partizipationsprozess mit den Bürgerinnen und Bürgern so weit als möglich in die Arbeiten eingeflossen. Nun wurde jedoch seitens der kantonalen Fachstellen zusätzlich gefordert, dass die Verkehrsfläche der Gemeindestrassen 1. bis 3. Klasse über das ganze Gemeindegebiet (innerhalb und ausserhalb Bauzone) im Zonenplan detailliert ausgeschieden wird. Dies hat zur Folge, dass der gesamte Strassenplan ebenfalls aufgearbeitet und gleichzeitig öffentlich aufgelegt werden muss. Diese Arbeiten, welche ursprünglich im Nachgang zur Ortsplanungsrevision vorgesehen gewesen waren, wurden nun bereits frühzeitig ausgelöst und gestartet. Trotz allem können wir nicht verhindern, dass es zu zeitlichen Verzögerungen kommt und eine öffentliche Auflage dadurch erst im 2. Halbjahr 2019 erfolgen kann. Trotz allem sind wir mit unserer Gemeinde im gesamten Prozess weit vorangeschritten und auf der Zielgeraden zur öffentlichen Auflage.
 

dEinführung einer neuen Finanzlösung02.05.2019

In der Gemeinde Waldkirch werden die Umsetzungsarbeiten für das FIS dieses Jahr in Angriff genommen. Das FIS integriert alle Elemente des Finanz- und Rechnungswesens ohne Medienbrüche, von den Finanz-, Kreditoren-, Debitoren sowie Anlagenbuchhaltungen bis hin zur Gebührenfakturierung.[...]
Mit der Einführung des neuen Rechnungslegungsmodells (RMSG) ist auch die Einführung einer Anlagebuchhaltung bei der Gemeinde Waldkirch verbunden. Die Gemeinde Waldkirch setzt im Rahmen ihrer Verwaltungstätigkeit für ihr Informatiksystem seit Längerem auf die Verbundlösung der Abraxas (früher VRSG). Das derzeitige Finanzprogramm FI der ehemaligen VRSG und neu Abraxas Informatik AG ist bereits seit dem Jahr 2003 in der Gemeinde Waldkirch im Einsatz. Dieses soll nun durch das neue Programm FinanzSuite (FIS) abgelöst werden. In der Gemeinde Waldkirch werden die Umsetzungsarbeiten für das FIS dieses Jahr in Angriff genommen. Das FIS integriert alle Elemente des Finanz- und Rechnungswesens ohne Medienbrüche, von den Finanz-, Kreditoren-, Debitoren sowie Anlagenbuchhaltungen bis hin zur Gebührenfakturierung. Allerdings verpflichtet das neue Rechnungsmodell des Kantons St. Gallen (RMSG) sämtliche Gemeinden des Kantons St. Gallen zur Führung einer Anlagenbuchhaltung per 1. Januar. Das Budget 2020 wird bereits mit der neuen Finanzlösung FIS erstellt. Die Buchungen für die Rechnung 2020 werden dann per 1. Januar 2020 erfolgen. Der Gemeinderat hat der Anschaffung des Programms FIS zugestimmt und entsprechende Aufwände im Budget 2019 berücksichtigt.
 

dErsatzwahl eines Mitglieds der Geschäftsprüfungskommission (Rest der Amtsdauer 2017 bis 2020): Eine gültige Kandidatur eingereicht02.05.2019

Die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen ist abgelaufen. Es wurde eine gültige Kandidatur eingereicht.[...]
Der Gemeinderat hat die Ersatzwahl für ein Mitglied der Geschäftsprüfungskommission am 22. Februar 2019 bekannt gemacht. Der Urnengang findet am 30. Juni 2019 statt. Die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen ist am 22. April 2019 abgelaufen. Der Gemeinderat stellt fest: Für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Geschäftsprüfungskommission ist die folgende Kandidatur nach Art. 24 f. des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3; abgekürzt WAG) gültig eingereicht worden:
• Rohner Patrick, Waldkirch, FDP
 

dMollenwisenbach/Abschlussarbeiten02.05.2019

Bis Freitagabend, 3. Mai, sollte der Einbau der Trag- und Binderschicht auf der Oberwaldstrasse erfolgt sein und die Lichtsignalanlage kann entfernt werden. Somit sind dann die Vorarbeiten für den geplanten Deckbelagseinbau im Jahr 2020 ebenfalls bereits ausgeführt.[...]
Die Arbeiten am Mollenwisenbach sind weit fortgeschritten. Eine neue Brücke für den Übergang zur Schulanlage wurde noch vor Ostern versetzt. Bis Freitagabend, 3. Mai, sollte der Einbau der Trag- und Binderschicht auf der Oberwaldstrasse erfolgt sein und die Lichtsignalanlage kann entfernt werden. Somit sind dann die Vorarbeiten für den geplanten Deckbelagseinbau im Jahr 2020 ebenfalls bereits ausgeführt. Anfang dieser Woche wurde ein Lichtmast der Beleuchtungsanlage des Sportplatzes Bünt versetzt, sodass die umfangreichen Bachausbauarbeiten bis Mitte Mai abgeschlossen werden können. Danach werden noch die letzten Gärtnerarbeiten und Bepflanzungen ausgeführt. Die betroffenen Grundstückbesitzer wurden diesbezüglich bereits informiert. Abschliessend gilt es dann, die Anordnung der Absturzsicherungen und Ballfangnetze zu prüfen und unter Einbezug von Kanton, Gemeinde und Anwohner sowie der Vereine deren Platzierung festzulegen. Die Abschlussarbeiten laufen also auf Hochtouren und wir freuen uns auf die Fertigstellung des Bachbauprojektes. An dieser Stelle bedanken wir uns bereits jetzt bei allen am Bauwerk beteiligten und vom Bachprojekt betroffenen Personen für die gute Zusammenarbeit, das Verständnis und die Unterstützung während der Bautätigkeit.
 

dBauanzeige Rötelbach 1310, 9205 Waldkirch30.04.2019

Das Baugesuch liegt vom 1. Mai 2019 bis 14. Mai 2019 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Demontage Ölheizung, Erdsondenbohrung, Einbau Sole-Wasser-Wärmepumpe
Baugrundstück Nr.: 1716
Bauherrschaft: Zwicker Stefan, Rötelbach 1310, 9205 Waldkirch
Zwicker Bernadette, Rötelbach 1310, 9205 Waldkirch
Grundeigentümer: Zwicker Stefan, Rötelbach 1310, 9205 Waldkirch











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Baumgartenweg 4, 9304 Bernhardzell25.04.2019

Das Baugesuch liegt vom 26. April 2019 bis 9. Mai 2019 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Zweckänderung eines Zimmers in ein Kosmetikstudio
Baugrundstück Nr.: 1328
Bauherrschaft: Schwarz Angela, Baumgartenweg 4, 9304 Bernhardzell
Grundeigentümer: Eckmann Bernd, The light Collection 2, 11700 Gelugor
Eckmann Sabine, The light Collection 2, 11700 Gelugor











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dHundesäckli vergessen17.04.2019

Volle Hundesäckli oder Hundekot bitte in den dafür vorgesehenen Robidog-Eimer entsorgen.[...]
In der Gemeinde Waldkirch haben wir rund 250 Hundebesitzer. Wir sind dankbar, dass sich der grösste Teil dieser, an die Regeln, welche für Hundebesitzer gelten, halten. Vielen Dank dafür!
Allerdings müssen wir leider auch feststellen, dass volle Hundesäckli oder gar Hundekot auf der offenen Wiese oder auf Wegen liegen bleiben anstatt in den dafür vorgesehenen Robidog-Eimer entsorgt zu werden. Wir wenden uns an diese Hundebesitzer und bitten sie, ihre Hunde im Auge zu behalten und den Kot sachgerecht in die Robidog-Behälter zu entsorgen. Andere Spaziergänger, Kinder die in der Wiese spielen und auch die Landbesitzer sind Ihnen dankbar, wenn der Hundekot nicht liegen bleibt. Vielen Dank.

dBauanzeige Sonnenrainstrasse 11, 9205 Waldkirch15.04.2019

Das Baugesuch liegt vom 16. April 2019 bis 29. April 2019 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Demontage Ölheizung, Erdsondenbohrung, Einbau Sole-Wasser-Wärmepumpe
Baugrundstück Nr.: 1379
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Osta Valentino, Sonnenrainstrasse 11, 9205 Waldkirch
Osta Karin, Sonnenrainstrasse 11, 9205 Waldkirch











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Neubrunn, 9205 Waldkirch11.04.2019

Das Baugesuch liegt vom 12. April 2019 bis 25. April 2019 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Neubau Gewerbehalle
Baugrundstück Nr.: 2336
Bauherrschaft und
Grundeigentümer:
E+O Industrieservice GmbH, Hauptwilerstrasse 17, 9205 Waldkirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Arneggerstrasse 25, 9205 Waldkirch11.04.2019

Das Baugesuch liegt vom 12. April 2019 bis 25. April 2019 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Änderung Tankstellen-Beschriftung
Baugrundstück Nr.: 1907
Bauherrschaft: Osterwalder St. Gallen AG, Oberstrasse 141, 9000 St. Gallen
Grundeigentümer: Dorfgarage Waldkirch AG, Arneggerstrasse 25, 9205 Waldkirch










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dAlpviehsömmerung 2019 im Kanton St.Gallen / Vorarlberg11.04.2019

Die Alpfahrtsvorschriften für den Auftrieb von Vieh auf Alpen sind inhaltlich weitgehend identlisch mit denjenigen vom Vorjahr.[...]
Die Alpfahrtsvorschriften für den Auftrieb von Vieh auf Alpen und gemeinschaftliche Weiden sind inhaltlich weitgehend identisch mit denjenigen vom Vorjahr. Neu ist die Einzelhaltung von Equiden (Pferde, Esel und Kreuzungen) ab 2019 explizit verboten.

Die vollständigen Vorschriften können unter www.avsv.sg.ch abgerufen werden.

Veterinärdienst des Kantons St.Gallen
 

dBauanzeige Knollenbrücke 10, 9304 Bernhardzell05.04.2019

Das Baugesuch liegt vom 8. April 2019 bis 23. April 2019 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Anbau Lounge
Baugrundstück Nr.: 2164
Bauherrschaft und
Grundeigentümer:
Künzli Corinne, Knollenbrücke 10, 9304 Bernhardzell
Künzli Peter, Knollenbrücke 10, 9304 Bernhardzell










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

d10 Jahre für die Gemeinde Waldkirch04.04.2019

Unser Hausabwart für die Turnhalle Bünt, Albert Kaiser, durfte in dieser Woche sein 10-jähirges Jubläum feiern.[...]
Unser Hauswart für die Turnhalle Bünt, Albert Kaiser, durfte anfangs Woche ein spezielles Jubiläum feiern. Bereits seit 10 Jahren ist er für die Gemeinde und die Bevölkerung im Einsatz und leistet jeweils am Wochenende wertvolle Arbeit, indem er dafür sorgt, dass die Turnhalle für unsere Schulklassen, Vereine und andere Sportinteressierte, einsatzbereit ist.

Lieber Albert, persönlich, aber auch im Namen des Gemeinderates, der Geschäftsleitung und aller Mitarbeitenden gratuliere ich dir zu deinem 10-jährigen Jubiläum ganz herzlich und danke dir für die grossartige und umsichtige Arbeit, die du während dieser Zeit für die Gemeinde Waldkirch geleistet hast. Ich wünsche dir persönlich und beruflich nur das Allerbeste und freue mich auf die weitere Zusammenarbeit mit dir.

dBauprojekt Breite - Arbeitsvergaben04.04.2019

Die Baukommission bzw. der Gemeinderat hat für das Bauprojekt Breite folgende Arbeiten vergeben.[...]
Die Baukommission bzw. der Gemeinderat hat für das Bauprojekt Breite folgende Arbeiten vergeben:
•    Schliessanlage                                               Koch Group AG, St. Gallen
•    Deckenbekleidung aus Gips                          Tinella Gipsergeschäft GmbH, St. Gallen
•    Deckenbekleidung aus Holzwerkstoffen        Tinella Gipsergeschäft GmbH, St. Gallen
•    Sporthallenbelag                                            Walo Bertschinger Ag Wittenbach
•    Wandbekleidung aus Holz                              V. Burger AG, St. Gallen
•    Deckenbekleidung aus Metall                         Isolag AG für integrierten Decken, St. Gallen
•    Umzug Zügeln                                                Odermatt Transport AG, Abtwil
•    Umzug Schreinerarbeiten                               Studerus Holzbau, Waldkirch
•    Bodenbeläge aus Linoleum                            Werner Eugster AG, St. Gallen
•    Bodenbeläge Plattenarbeiten                          Keller + Ceccinato AG, St. Gallen
•    Bodenbeläge aus Holz                                    Scheuermann AG, Goldach
 

dBauprojekt Breite - Terminplanung04.04.2019

Die Arbeiten am Neubau Breite sind nach wie vor auf Kurs. Folgende Termine wurden festgelegt.[...]
Die Arbeiten rund um den Neubau Breite sind nach wie vor auf Kurs. Deshalb wurden nachfolgende Termine festgelegt:

Übergabe Neubau an Gemeinde:                   Freitag, 20. September 2019
Umzug aus Provisorium / Bezug Neubau:      ab 20. September 2019
Einweihungsfest:                                             Samstag, 30. November 2019
 

dBauanzeige Schuepis 1990, 9205 Waldkirch01.04.2019

Das Baugesuch liegt vom 2. April 2019 bis 15. April 2019 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Neubau Gerätekeller und Löschwassertank
Baugrundstück Nr.: 1281
Bauherrschaft und
Grundeigentümer:
Högger Gabriela, Residenza Lagrev, 7514 Sils/Segl Maria










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Gonzhus, 9304 Bernhardzell01.04.2019

Das Baugesuch liegt vom 2. April 2019 bis 15. April 2019 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Neubau Bewässerungsinfrastruktur, Anzuchtfeld, Ersatz und Erweiterung Witterungsschutz
Baugrundstücke Nr.: 842 und 900
Bauherrschaft: Lehmann Früchte, Gonhus, 9304 Bernhardzell
Grundeigentümer: Lehmann Rico, Oberhueb 902, 9304 Bernhardzell











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Lee 1300, 9304 Bernhardzell27.03.2019

Das Baugesuch liegt vom 28. März 2019 bis 10. April 2019 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Abbruch Wohnhaus Nr. 1300 und Neubau Mehrfamilienhaus
Baugrundstück Nr.: 1813
Bauherrschaft: Wirth Felix, Grüntalstrasse 14a, 9300 Wittenbach
Wirth Andrea, Grüntalstrasse 14a, 9300 Wittenbach
Grundeigentümer: Wirth Felix, Grüntalstrasse 14a, 9300 Wittenbach










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Lee, 9304 Bernhardzell27.03.2019

Das Baugesuch liegt vom 28. März 2018 bis 10. April 2018 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Erstellung Allwetterplatz
Baugrundstück Nr.: 1850
Bauherrschaft und
Grundeigentümer:
Hutter Corinne, Tannenbergstrasse 13a, 9032 Engelburg










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Grimm 1994, 9205 Waldkirch21.03.2019

Das Baugesuch liegt vom 22. März 2019 bis 4. Apri 2019 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Gerätehaus
Baugrundstück Nr.: 2343
Bauherrschaft und
Grundeigentümer:
Drittenbass Peter, Grimm 1994, 9205 Waldkirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dLittering-Tag vom 8. März 201914.03.2019

Am Litteringtag vom 8. März 2019 wurde, wie auch in den letzten Jahren, eine enorme Menge an Abfall gesammelt![...]
Der Litteringtag konnte am 8. März 2019 zum achten Mal bei einigermassen trockenem Wetter durchgeführt werden. Sonne, Wolken, einige Regentropfen und Wind waren dieses Jahr die Begleiter der Sammelteams.
Einmal mehr wurde der Litteringtag durch den Landverein und dieses Jahr durch die Schulklasse von Felix Oberholzer, Primarschule, sowie die beiden Oberstufenklassen von Isabelle Erni und Christian Spirig durchgeführt. Aufgeteilt in 12 Gruppen und mit einer zweckmässigen Ausrüstung, die durch den Werkhof zur Verfügung gestellt wurde, machten sich Schüler, Lehrer und Landwirte auf den Weg, die Hauptstrassen von Waldkirch und Bernhardzell zu säubern. Präsentiert wird das stattliche Sammelergebnis dieses Jahr auf der Wiese von Stefan Krapf, in der Engi Bernhardzell. Auffallend viele Glas- und Petflaschen sowie Aludosen von Getränken wie RedBull, Bier, Cola, etc. wurden dieses Jahr eingesammelt. Glasflaschen und Aludosen sind sehr gefährlich für die Tiere. Nach getaner Arbeit stand ein feiner Zvieri für alle Helferinnen und Helfer bereit, der freudig verzehrt wurde.
Vielen herzlichen Dank für die tolle und wertvolle Unterstützung.

dBauanzeige Engi, 9304 Bernhardzell05.03.2019

Das Baugesuch liegt vom 6. März 2019 bis 19. März 2019 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Eventraum (temporäre Nutzung), Parkplätze sowie Anbau WC-Anlage und Terrasse
Baugrundstück Nr.: 874
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Krapf Stefan, Engi 931, 9304 Bernhardzell










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Lerchenstrasse 12, 9304 Bernhardzell28.02.2019

Das Baugesuch liegt vom 1. März 2019 bis 14. März 2019 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Einbau Luft-Wasser-Wärmepumpe (Aussenanlage)
Baugrundstück Nr.: 2087
Bauherrschaft: Merkel Christian, Lerchenstrasse 12, 9304 Bernhardzell
Grundeigentümer: Maurer Corinne, Berglistrasse 9, 9300 Wittenbach
Merkel Christian, Lerchenstrasse 12, 9304 Bernhardzell











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dStiftungsrat Wiborada gewählt28.02.2019

Im Stiftungsrat Wiborada wurde vom Gemeinderat neu geählt. Es wurden zwei neue Mitglieder gewählt.[...]
Die Stiftung Wiborada wurde im Februar 2011 zum Zweck des Baus und Betriebes eines Alters- und Pflegezentrums in Bernhardzell gegründet. Zwischen der Stiftung und der Stifterin (Gemeinde Waldkirch) wurde eine Leistungsvereinbarung (datiert vom 3. Mai 2011) erstellt, in der der Betrieb und die Bereitstellung von 44 Betten für die Gemeinde Waldkirch, das Angebot von Dienstleistungen für Wohnen, Betreuen und Pflegen von Betagten sowie Dienstleistungen für Senioren niedergeschrieben wurden.
Der Stiftungsrat Wiborada wird gemäss Stiftungsurkunde Art. 5 durch den Gemeinderat gewählt. Die Amtsdauer beträgt jeweils vier Jahre. Aufgrund dieser Ausgangslage war für Februar 2019 eine Wahl des gesamten Stiftungsrates notwendig. Unter Berücksichtigung des Antrages des Stiftungsrates, der gemäss Art. 7 der Statuten ein Antragsrecht zur Wahl oder Ergänzung des Stiftungsrates hat, wählte der Gemeinderat folgende Personen in den Stiftungsrat des Wohn- und Pflegezentrums Wiborada:
Daniel Hanselmann, Präsident (bisher, seit 1. Februar 2019)
Beat Strittmatter, Waldkirch, Mitglied (bisher)
Markus Lüthi, Waldkirch, Mitglied (bisher)
Thomas Grob, Waldkirch, Mitglied (bisher)
Anna Jäger, Güttingen, Mitglied (bisher)
Marianne Zimmermann, Häggenschwil, Mitglied (bisher)
Hans-Peter Eisenring, Häggenschwil, Mitglied (neu)
Dr. Thomas Ammann, Waldkirch, Mitglied (neu)
Der Gemeinderat gratuliert dem Präsidenten sowie den Mitgliedern und Neumitgliedern des Stiftungsrates Wiborada herzlich zur Wahl und wünscht ihnen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit viel Freude.

dBauanzeige Widenhueb 478, 9205 Waldkirch25.02.2019

Das Baugesuch liegt vom 26. Februar 2019 bis 11. März 2019 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Erweiterung Wohnraum
Baugrundstück Nr.: 561
Bauherrschaft: Klaus Martin, Widenhueb 478, 9205 Waldkirch
Klaus Birgit, Widenhueb 478, 9205 Waldkirch
Grundeigentümer: Klaus Martin, Widenhueb 478, 9205 Waldkirch











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Buech 553, 9205 Waldkirch21.02.2019

Das Baugesuch liegt vom 22. Februar 2019 bis 7. März 2019 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Neubau Gartenhaus mit Veranda
Baugrundstück Nr.: 760
Bauherrschaft: Keller Michael, Buech 553, 9205 Waldkirch
Keller Sandra, Buech 553, 9205 Waldkirch
Grundeigentümer: Reimann Bruno, Buech 553, 9205 Waldkirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dGemeinderat legt ausgeglichenes Budget 2019 vor und ­beantragt Steuerfusssenkung21.02.2019

Die Jahresrechnung 2018 kann mit einem Gewinn abgeschlossen werden. Zudem kann die Gemeinde Waldkirch ein Eigenkapital von Fr. 2'578'656.06 ausweisen.[...]
Die Jahresrechnung 2018 kann mit einem Gewinn von Fr. 930‘369 positiv abgeschlossen werden. Der Gewinn wurde durch verschiedene Minderaufwände, aber auch aufgrund höherer Steuereinnahmen (vgl. Information unten) erzielt. So wurden beispielsweise in den Bereichen Bürgerschaft, Behörden und Verwaltung rund Fr. 90‘000 sowie im Bereich Bildung über Fr. 240‘000 eingespart. Demgegenüber sind Mehraufwände im Bereich Soziale Wohlfahrt und Umwelt/Raumordnung zu verzeichnen. Der Gemeinderat hat entschieden, dass der Gewinn aus der Rechnung 2018 für ausserordentliche Abschreibungen verwendet werden soll. Dies ist im Jahre 2018 letztmals auf diese Weise möglich. Ab 2019 sind mit der Einführung des neuen Rechnungslegungsmodells ausserordentliche Abschreibungen so nicht mehr möglich. Durch die Restabschreibung des Gemeindeanteils beim Werkhof über Fr. 347‘166.50 und bei der Projektstudie «Ergänzungsbau Schulhaus Breite» in der Höhe von Fr. 556‘550.73 umsetzen, werden die künftigen Budgets der Gemeinde um rund Fr. 200‘000 entlastet. Die Gemeinde Waldkirch kann zudem derzeit ein Eigenkapital von Fr. 2‘578‘656.06 ausweisen.

dAufwertung des Finanzvermögens, weitere Einnahmen21.02.2019

Durch die Einführung des neuen Rechnungslegungsmodell (RMSG) muss das Finanzvermögen aufgewertet werden. Man hat noch eine Aufwertungsreserve von Fr. 2 Mio.[...]
Mit der Einführung des neuen Rechnungslegungsmodells (RMSG) muss das Finanzvermögen aufgewertet werden. Mit dieser Aufwertung wird neu eine Aufwertungsreserve gebildet, die für den Ausgleich künftiger Budgetdefizite eingesetzt werden kann. Die Höhe dieser Aufwertungsreserve liegt bei rund Fr. 2 Mio. Nebst der Aufwertungsreserve wird vor­aussichtlich 2019 oder 2020 noch eine Einnahme für den Verkauf der Liegenschaft Steig vereinnahmt werden können. Was mit der Liegenschaft an der Arneggerstrasse 12 (Schulsekretariat) passiert, ist ebenfalls noch zu klären. Gerne erinnere ich auch daran, dass mit dem Bezug der Liegenschaft Schulhaus Breite der Verkauf der Liegenschaft Steig ansteht. Die Verwendung der Liegenschaft Arneggerstrasse 12 ist ebenfalls noch offen. Entsprechende Planungsarbeiten sind gemeinsam mit der Architekturfirma an der Arneggerstrasse 16 gemacht worden.

dSteuerfusssenkung um 4 Prozent auf 125 Prozent 21.02.2019

Der Gemeinderat möchte eine Steuersenkung von 4 Prozent auf neu 125 Prozent benatragen.[...]
Im Budget 2019 hat der Gemeinderat wiederum Einsparungen von rund Fr. 200‘000 vorgenommen. Auf diese Weise war es möglich, auch für 2019 ein ausgeglichenes Budget vorzulegen und den Bürgerinnen und Bürgern eine massvolle sowie vertretbare Steuer­senkung von 4 Prozent auf neu 125 Prozent zu beantragen. Der Steuerplan und auch die Investitionsplanung für die nächsten Jahre wurden entsprechend ausgearbeitet.

dJahresrechnung 2018 der Technischen Betriebe knapp ­ausgeglichen21.02.2019

Bei den Technischen Betrieben konnte die Jahresrechnung 2018 mit einem minimalen Geinn abgeschlossen werden. Das Eigenkapital von Fr. 566'123.28 soll in den nächsten Jahren weiter geäufnet werden.[...]
Bei den Technischen Betrieben konnte die Jahresrechnung 2018 mit einem minimalen Gewinn von Fr. 7‘382.74 abgeschlossen werden. Budgetiert war ein Reservebezug von Fr. 91‘650. Grund für den besseren Abschluss waren diverse Aufwandeinsparungen. Die Ausgleichsreserve liegt neu bei Fr. 566‘123.28. Daraus ergibt sich, dass für das Jahr 2019 wiederum knapp,  aber ausgeglichen budgetiert werden muss (ohne Reservebezug). Aufgrund des minimalen Gewinns aus der Rechnung 2018 waren keine grossen Rücklagen möglich. Das Eigenkapital von Fr. 566‘123.28 soll in den nächsten Jahren weiter geäufnet werden, damit auch in Zukunft Reserven für künftige Aufwandüberschüsse vorhanden sind.
Weitere interessante Ausführungen zur Jahresrechnung 2018 und dem Budget 2019 werden an der Vorversammlung am 21. März 2019 sowie an der Bürgerversammlung am 28. März 2019 präsentiert. Bitte reservieren Sie sich heute schon diese zwei Daten in der Agenda. Wir freuen uns, Sie an den beiden Anlässen begrüssen zu dürfen.

dBauprojekt Breite - Baufortschritt21.02.2019

Durch den Schneefall im Januar und Februar 2019 sind die Arbeiten ins Stocken geraten. Die Arbeiten werden aber nun vortgesetzt.[...]
Der starke Schneefall im Januar und Februar 2019 hat die Arbeiten auf dem Dach des neuen Schulhauses ins Stocken gebracht. Mit dem Bau der Photovoltaikanlage muss nun gewartet werden, bis die Witterungsverhältnisse es zulassen. Im Inneren des Rohbaus gehen die Arbeiten weiter voran, sodass im Februar mit dem Unterlagsboden gestartet werden kann. Dieser braucht rund vier bis sechs Wochen Trocknungszeit. Bei den Fenstern hat sich ein Lieferengpass ergeben. Dies unter anderem, weil das entsprechende Holz dem Fensterbauer nicht zeitgerecht geliefert werden konnte. Aktuell besteht dadurch ein Rückstand von rund zwei Wochen. Auf den Endtermin sollte dies allerdings noch keinen Einfluss haben.
Die Baukommission hat sich in den letzten Sitzungen mit Umgebungsarbeiten (Spielplätze, roter Platz usw.) und vielen Details zur Materialisierung oder Ausgestaltung der Räume auseinandergesetzt. Der Terminplan sowie der Kostenverlauf sind an jeder Baukommissionssitzung ein wichtiges Thema. Die Kosten liegen weiterhin im Rahmen des Baukredits, inkl. Kosten der Photovoltaikanlage. Die Projektreserve von CHF 495‘000 wurde bislang nicht angetastet.

dBauprojekt Breite - Tag der Baustelle21.02.2019

Viel Besucherinnen und Besucher haben eine positive Rückmeldung gegeben bei der letzten Führung durch die Baustelle.[...]
Bei kalten Temperaturen wurde am Samstag, 19. Januar 2019, der Tag der Baustelle für die Bevölkerung durchgeführt. Rund 100 Besucherinnen und Besucher liessen sich von den Baukommissionsmitglieder durch den Rohbau führen und bekamen Erklärungen ab, wie der Neubau einmal aussehen wird. Die positiven Rückmeldungen der Besucherinnen und Besucher sind ein Zeichen dafür, dass wir auf dem richtigen Weg sind.

dBauprojekt Breite - Arbeitsvergaben21.02.2019

Der Gemeinderat resp. die Baukommission hat für das Bauprojekt Breite folgende Arbeiten vergeben:[...]
Bei den Arbeitsvergaben spürt man bereits die Auswirkungen auf dem Markt. Konnten die ersten Arbeitsvergaben Anfang letzten Jahres noch von einem optimalen Umfeld profitieren und die Arbeiten teilweise unter dem Kostenvoranschlag vergeben werden, zeigen sich nun immer mehr die Auswirkungen des aktuellen Baubooms. Dies äussert sich insofern, dass Firmen gar nicht mehr offerieren oder der Preis eher gegen oben tendiert.

Der Gemeinderat, resp. die Baukommission hat für das Bauprojekt Breite folgende Arbeiten vergeben:
•    Beleuchtung                                    Fluora Leuchten AG, Flawil
•    Innentüren aus Holz                        Bach Heiden AG, Heiden
•    Innere Verglasungen aus Holz        Koster AG Holzwelten, Arnegg
•    Blitzschutzanlage                            Müggler AG, Waldkirch
•    Bodenhülsen, Tore, Netze               Alder & Eisenhut, Ebnat-Kappel
•    Unterlagsboden                               Scheuermann AG, Goldach
•    Mobilie Trennwände                        Rosconi AG, Villmergen
•    Steigzonenverkleidung                    hr Rechsteiner AG, Gossau
•    Gipserarbeiten                                 Tinella Gipsergeschäft GmbH, St. Gallen
•    Brandschutztore                               Jos. Berchtold AG, Zürich
•    Fugenlose Bodenbeläge                  E. Roncz AG, Gossau

dBauanzeige Dorfstrasse 6a, 9205 Waldkirch18.02.2019

Das Baugesuch liegt vom 19. Februar 2019 bis 4. März 2019 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Reklameanlagen (teilweise ausgeleuchtet)
Baugrundstück Nr.: 49
Bauherrschaft: Schweiz. Mobiliar, Versicherungsgesellschaft, Bundesgasse 35, 3001 Bern
Grundeigentümer: Raiffeisenbank Waldkirch, Arneggerstrasse 2, 9205 Waldkirch











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Dorfstrasse 6a, 6b, 6c, 9205 Waldkirch18.02.2019

Das Baugesuch liegt vom 19. Februar 2019 bis 4. März 2019 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Einbau Gewerbe in Erdgeschoss in Wohn- und Gewerbehaus
Baugrundstück Nr.: 49
Bauherrschaft und
Grundeigentümer:
Raiffeisenbank Waldkirch, Arneggerstrasse 2, 9205 Waldkirch











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Hohenrainstrasse 5d, 9205 Waldkirch13.02.2019

Das Baugesuch liegt vom 14. Februar 2019 bis 27. Februar 2019 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Demontage Elektrospeicherheizung / Einbau Luft-Wasser-Wärmepumpe
Baugrundstück Nr.: 1525
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Strittmatter Gabriela, Hohenrainstrasse 5d, 9205 Waldkirch
Strittmatter Andreas, Hohenrainstrasse 5d, 9205 Waldkirch










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dPräsentation Zentrumsstudie Waldkirch07.02.2019

Für eine mögliche Entwicklung des Dorfkerns von Waldkirch hat der Gemeinderat Architektstudenten von der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Chur den Auftrag erteilt, dass sie verschiedene Überbauungsvarianten erstellen. Diese werden am 05. November 2019 in Waldkirch durch ein Expertenteam beurteilt.[...]
Der Gemeinderat hat am 23. Aug. 2018 die Bürgerinnen und Bürger darüber informiert, dass über das Gebiet im Dorfzentrum Waldkirch eine „Überbauungsstudie“ erstellt werden soll. Der Gemeinderat verspricht sich mit dieser Studie konkrete Aussagen über eine mögliche Entwicklung im Dorfkern von Waldkirch. Die Grundeigentümer der betroffenen Parzellen wurden allesamt in einem persönlichen Gespräch durch den Gemeindepräsidenten über das Vorhaben informiert. Der Gemeinderat hat damals in Aussicht gestellt, dass die erarbeiteten Projekte den Grundeigentümern im betroffenen Perimeter, aber auch der breiten Bevölkerung präsentiert werden sollen. Der Auftrag wurde letztes Jahr an die Hochschule für Technik und Wirtschaft in Chur erteilt. Diese erarbeitete mit den Architekturstudenten verschiedene Überbauungsvarianten, welche nun am Di. 05. November 2019 in Waldkirch ausgestellt und durch ein Expertenteam beurteilt werden.
An der Zwischenpräsentation in Chur waren damals eine Delegation des Gemeinderates und die betroffenen Grundeigentümer eingeladen. Der Gemeinderat möchte die Arbeiten, im Nachgang zur Schlusspräsentation und Bewertung, auch der breiten Öffentlichkeit präsentieren. Wir laden Sie, geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger, deshalb auf Samstag, 09. Februar 2019, zum Werkhof Buchwisen, Theorieraum ein. Dort werden die verschiedenen Projekte von 9 bis 12 Uhr ausgestellt und präsentiert.

dWahl von Angelika Ulmer zur Mitarbeiterin Steuern und Einwohnerwesen07.02.2019

Die neue Mitarbeiterin in der Abteilung Steurn und Einwohnerwesen heisst Angelika Ulmer. Sie wird Ihre Stelle am 01. Mai 2019 antreten.[...]
Die Geschäftsleitung hat Angelika Ulmer, wohnhaft in der Engelburg, zur neuen Mitarbeiterin Steuern und Einwohnerwesen gewählt. Frau Ulmer ist 55-jährig und hat drei erwachsene Söhne. Sie hat die Handelsschule absolviert und mehrere Jahre bei den Kantonalen Steuerverwaltungen in St. Gallen und Appenzell AR.h. gearbeitet. Frau Ulmer wird ihre neue Stelle bei der Abteilung Steuern und Einwohnerwesen am 01. Mai 2019, in einem reduzierten Pensum von neu 80% antreten. Bis anhin war die Stelle mit 100% dotiert. Aufgrund verschiedener betrieblichen Optimierungen und der Einführung neuer Online-Dienste, konnte das Stellenpensum auf 80% reduziert werden.

dWahl von Alexandra Büchi zur neuen Jugendarbeiterin07.02.2019

Die neue Mitarbeiterin in der Jugendarbeit heisst Alexandra Büchi. Sie wird Ihre 50%-Stelle am 01. April antreten.[...]
Die Geschäftsleitung hat Frau Alexandra Büchi, wohnhaft in St. Gallen, zur neuen Jugendarbeiterin gewählt. Frau Büchi ist 23-jährig, hat die Fachmittelschule absolviert und an der FHS St. Gallen das Bachelorstudium Soziale Arbeit abgeschlossen. Frau Alexandra Büchi wird ihre 50%-Stelle offiziell am 01. April 2019 antreten.
 

dBauanzeige Bächliweg 14, 9205 Waldkirch05.02.2019

Das Baugesuch liegt vom 6. Februar 2019 bis 19. Februar 2019 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Um- und Anbau Wohnhaus
Baugrundstück Nr.: 1870
Bauherrschaft und
Grundeigentümer:
Gätzi Markus, Bächliweg 14, 9205 Waldkirch
Gätzi Claudia, Bächliweg 14, 9205 Waldkirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Birkenstrasse 6, 9205 Waldkirch05.02.2019

Das Baugesuch liegt vom 6. Februar 2019 bis 19. Februar 2019 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Demontage Ölheizung, Erdsondenbohrung, Einbau Sole-Wasser-Wärmepumpe
Baugrundstück Nr.: 1984
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Ziegler Corinne, Birkenstrasse 6, 9205 Waldkirch
Ziegler Stefan, Birkenstrasse 6, 9205 Waldkirch











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dPräsentation Zentrumsstudie Waldkirch24.01.2019

An der Zwischenpräsentation in Chur waren damals eine Delegation des Gemeinderates und die betroffenen Grundeigentümer eingeladen. Der Gemeinderat möchte die Arbeiten, im Nachgang zur Schlusspräsentation und Bewertung, am 9. Februar 2019 auch der breiten Öffentlichkeit präsentieren.[...]
Der Gemeinderat hat am 23. Aug. 2018 die Bürgerinnen und Bürger darüber informiert, dass über das Gebiet im Dorfzentrum Waldkirch eine „Überbauungsstudie“ erstellt werden soll (gemäss nachfolgender Abbildung). Der Gemeinderat verspricht sich mit dieser Studie konkrete Aussagen über eine mögliche Entwicklung im Dorfkern von Waldkirch. Die Grundeigentümer der betroffenen Parzellen wurden allesamt in einem persönlichen Gespräch durch den Gemeindepräsidenten über das Vorhaben informiert. Der Gemeinderat hat damals in Aussicht gestellt, dass die erarbeiteten Projekte den Grundeigentümern im betroffenen Perimeter, aber auch der breiten Bevölkerung präsentiert werden sollen. Der Auftrag wurde letztes Jahr an die Hochschule für Technik und Wirtschaft in Chur erteilt. Diese erarbeitete mit den Architekturstudenten verschiedene Überbauungsvarianten, welche nun am Di. 05. November 2019 in Waldkirch ausgestellt und durch ein Expertenteam beurteilt werden.
An der Zwischenpräsentation in Chur waren damals eine Delegation des Gemeinderates und die betroffenen Grundeigentümer eingeladen. Der Gemeinderat möchte die Arbeiten, im Nachgang zur Schlusspräsentation und Bewertung, auch der breiten Öffentlichkeit präsentieren. Wir laden Sie, geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger, deshalb auf Samstag, 09. Februar 2019, zum Werkhof Buchwisen, Theorieraum ein. Dort werden die Projekte die verschiedenen Projekte von 9 bis 12 Uhr ausgestellt und präsentiert.

dErfreulicher Steuerabschluss 201824.01.2019

Das Budgetziel 2018 wurde bei der einfachen Steuer leicht übertroffen. Die einfache Steuer ist, bei einem Steuerfuss von 129 %, um 3.46 % auf 6‘535‘230.76 Franken gestiegen. Budgetiert wurden  6‘474‘400.00 Franken.[...]
Die Abteilung Steuern und Einwohnerwesen hat dem Gemeinderat Waldkirch den erfreulichen Steuerabschluss 2018 präsentiert. Der Steuerabschluss 2018 liegt rund 0.94 %, resp. 349‘332.38 Franken über dem Budget 2018. Das Budgetziel 2018 wurde bei der einfachen Steuer leicht übertroffen. Die einfache Steuer ist, bei einem Steuerfuss von 129 %, um 3.46 % auf 6‘535‘230.76 Franken gestiegen. Budgetiert wurden  6‘474‘400.00 Franken. Erfreulich ist insbesondere die Entwicklung der Steuerkraft unserer Gemeinde, welche im 2018 auf 2‘143 Franken pro Kopf minimal angestiegen ist.

Die gesamten Steuereinnahmen der Politischen Gemeinde belaufen sich im Jahr 2018 auf 11‘391‘332.38 Franken. Wie aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich ist, lagen die Einnahmen bei den Nachzahlungen mit 743‘531.08 Franken, minim unter dem budgetierten Betrag von 750‘000.00 Franken. Oben aus schlugen die Grundstückgewinnsteuern, welche mit rund 215‘000 Franken über dem Budget vereinnahmt werden konnten. Auch bei den Handänderungssteuern sind die Einnahmen mit 228‘464.80 rund 48‘000 Franken höher ausgefallen. Während bei den Quellensteuern die Einnahmen leicht unter den Erwartungen ausfielen, erzielte man bei den Gewinn- und Kapitalsteuern praktisch eine Punktlandung.

Der Gemeinderat hat den Abschluss 2018 erfreut zur Kenntnis genommen und dankt dem Leiter der Abteilung Steuer- und Einwohnerwesen und dem Finanzverwalter sowie den beiden Teams für die pflichtbewusste Arbeit.


Steuereinnahmen Politische Gemeinde Waldkirch
                                                                    Rechnung 2018             Budget 2018            Mehr-/Minderertrag
Einkommens- und Vermögenssteuern        Fr. 8'431'611.48             Fr. 8'352'000.00       Fr. 79'611.48
Nachzahlungen                                           Fr. 743'531.08               Fr. 750'000.00         -Fr. 6'468.92
Anteil Gewinn- und Kapitalsteuern              Fr. 403'663.05               Fr. 400'000.00          Fr. 3'663.05
Anteil Grundstückgewinnsteuern                Fr. 464'516.35                Fr. 250'000.00          Fr. 214'516.35
Anteil Quellensteuern                                  Fr. 148'920.00                Fr. 170'000.00        -Fr. 21'080.00
Grundsteuern                                              Fr. 632'470.50                Fr. 610'000.00          Fr. 22'470.50
Handänderungssteuern                              Fr. 228'464.80                Fr. 180'000.00           Fr. 48'464.80
Feuerwehrersatzabgabe                             Fr. 338'155.12                Fr. 330'000.00          Fr. 8'155.12
Mehrertrag Steuern 2018                                                                                                    Fr. 349'332.38
Steuern 2018                                              Fr. 11'391'332.38            Fr. 11'042'000.00

dBauanzeige Ronwil 292, 9205 Waldkirch23.01.2019

Das Baugesuch liegt vom 24. Januar 2019 bis 6. Februar 2019 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Demontage Elektroheizung und Einbau Luft-Wasser-Wärmepumpe
Baugrundstück Nr.: 287
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Gutermann Richard und Daniela, Ronwil 282, 9205 Waldkirch










Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Edlischwil 513, 9205 Waldkirch18.01.2019

Das Baugesuch liegt vom 22. Januar 2019 bis 4. Februar 2018 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Umbau Erdgeschoss Wohnhaus und Sitzplatz
Baugrundstück Nr.: 617
Bauherrschaft: Hungerbühler Cornel, Edlischwil 513, 9205 Waldkirch
Böhi Susanne, Edlischwil 513, 9205 Waldkirch
Grundeigentümer: Hungerbühler Cornel, Edlischwil 513, 9205 Waldkirch











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dDaniel Hanselmann wird neuer Stiftungsratspräsident im Wiborada17.01.2019

Der Gemeinderat hat Daniel Hanselmann als neuen Stiftungsratspräsident Wiborada gewählt und ist überzeugt, mit ihm einen versierten und kompetenten Fachmann gewählt zu haben, welcher insbesondere im strategischen und betriebswirtschaftlichen, aber auch im Finanzbereich entsprechendes Wissen und wertvolle Erfahrungen ausweisen kann.[...]
Der Gemeinderat Waldkirch hat an seiner Sitzung vom 09. Jan. 2019 Daniel Hanselmann aus Engelburg zum neuen Stiftungsratspräsidenten des Wohn- und Pflegezentrums Wiborada gewählt. Daniel Hanselmann ist 55-jährig, in Waldkirch aufgewachsen und hat eine Ausbildung im Finanzbereich absolviert. Im Anschluss an seine Grundausbildung hat er sich zum Eidg. Buchhalter und zum Rechtsagenten ausbilden lassen. Er war während 14 Jahren als Geschäftsführer einer grossen Firma tätig. Der Gemeinderat ist überzeugt, mit Daniel Hanselmann einen versierten und kompetenten Fachmann gewählt zu haben, welcher insbesondere im strategischen und betriebswirtschaftlichen, aber auch im Finanzbereich entsprechendes Wissen und wertvolle Erfahrungen ausweisen kann. Er hat aktuell noch Einsitz in zwei Verwaltungsräten. Daniel Hanselmann verfügt auch über die notwendigen zeitlichen Verfügbarkeiten für die Tätigkeit als Stiftungsratspräsident. Der Stellenantritt wurde auf den 01. Febr. 2019 festgelegt. Der Gemeinderat gratuliert Daniel Hanselmann auch auf diesem Weg zu seiner Wahl und freut sich auf die künftige Zusammenarbeit.

dBauanzeige Bethlehem, 9205 Waldkirch14.01.2019

Das Baugesuch liegt vom 15. Januar 2019 bis 28. Januar 2019 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Anbau Remise
Baugrundstück Nr.: 1231
Bauherrschaft und
Grundeigentümer:
Koller Peter, Bethlehem 1457, 9205 Waldkirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dFrontoffice im Gemeindehaus - Dienstleistungsausbau 10.01.2019

Bei der Gemeinde Waldkirch wurden verschiedene Abläufe optimiert und vereinfacht, um unsere Kunden möglichst zentral zu bedienen. Dazu wurden per 1. Januar 2019 die Dienstleistungen des Frontoffice im Parterre des Gemeindehauses ausgebaut.[...]
Das Frontoffice soll verschiedene Anliegen der Kunden entgegennehmen und bei Bedarf innerhalb des Gemeindehauses von Fachspezialisten bearbeiten lassen. Für folgende Arbeitsgebiete ist das Frontoffice erste Anlaufstelle:
•    Einwohnerwesen
•    Steuern
•    Bestattungen
•    Tageskarte Gemeinde (GA)
•    Hundekontrolle
•    Beglaubigungen
•    Wohnungen (ehemals Wohnungsamt)
•    Grüngutkarten
•    Abgabe und Entgegennahme von reservierten Schlüsseln für Gemeindeliegenschaften
•    Abgabe von Abfallkalender und Preisblatt Strom der Technischen Betriebe

Selbstverständlich können nicht sämtliche Dienstleistungen der Gemeinde vom Frontoffice abgedeckt werden. Wer beispielsweise durch eine Abteilung direkt einen Termin oder eine Einladung erhalten hat oder mit einer fachlichen Anfrage an eine Abteilung gelangen möchte, kann nach wie vor direkt mit der entsprechenden Abteilung oder Person in Kontakt treten.  

Mit der Ausweitung der Dienstleistungen am Frontoffice können verschiedene „Abteilungsgänge“ verringert oder gar eliminiert und so unseren Kunden erspart werden. Die Mitarbeitenden im Frontoffice freuen sich darüber, wenn sie Ihnen als Kunde auch weiterhin kompetent weiterhelfen können.

dSchiessanlage Burgholzwiesen; Ersatz elektronische Trefferanzeige10.01.2019

Die 300 m Schiessanlage in Bernhardzell ist zwischenzeitlich in die Jahre gekommen. Für die Erneuerung der Trefferanzeige, haben die Gemeinden Waldkirch und Häggenschwil im Budget 2018 einen entsprechenden Budgetbetrag eingestellt.[...]
Die 300 m Schiessanlage in Bernhardzell gehört zu 2/3 der Gemeinde Waldkirch und zu 1/3 der Gemeinde Häggenschwil. Diese wird durch den Schützenverein Ramschwag Waldkirch-Häggenschwil betrieben und grösstenteils unterhalten. Die elektronische Trefferanzeige (seit der Inbetriebnahme im Jahre 1997 im Einsatz) ist zwischenzeitlich in die Jahre gekommen und der laufende Unterhalt konnte nicht mehr gewährleistet werden. Es waren auch keine Ersatzteile mehr erhältlich. Für eine Ersatzbeschaffung der elektronischen Trefferanzeige wurde bei der Inbetriebnahme der Schiessanlage ein entsprechender Fonds angelegt.
Um die Erneuerung der Trefferanzeige gewährleisten zu können, haben die Gemeinden Waldkirch und Häggenschwil im Budget 2018 einen entsprechenden Budgetbetrag eingestellt. Die Kosten von 133‘332.00 Franken, welche es nach Abzug des Fonds-Bezuges noch zu verteilen gab, wurden gemäss Kostenteiler aufgeteilt und belaufen sich auf 99‘999.00 Franken für Waldkirch und 33‘333.00 für Häggenschwil. Der Schützenverein Ramschwag hat mit vielen Stunden Eigenleistung einerseits die Kosten der Ersatzbeschaffung tief halten und auf der anderen Seite einen reibungslosen Umbau der neuen elektronischen Trefferanzeige sicherstellen können. Der Eidg. Schiessoffizier Kreis 18 hat die neue Trefferanzeige Ende 2018 abgenommen und für den Schiessbetrieb freigegeben. Der Gemeinderat Waldkirch wünscht den Schützen und Jungschützen des SV Ramschwag mit der neuen elektronischen Trefferanzeige auch in Zukunft „guet Schuss“ und danke den Vereinsverantwortlichen für Ihr Engagement.

dBächliweg ist saniert10.01.2019

Nachdem der Ausbau des Sonnenbergbachs abgeschlossen werden konnte, hat der Gemeinderat entschieden, den sich seit Jahren in baulich schlechtem Zustand befindlichen Bächliweg zu sanieren. Die Sanierung konnte nun im Herbst abgeschlossen werden.[...]
Der Bächliweg (Gemeindestrasse 2. Klasse) verbindet die Bernhardzeller- mit der Hohenrainstrasse. Ab der Bernhardzellerstrasse bis über die Liegenschaft Bächliweg 16 ist sie mit einem Belag versehen, der zweite Abschnitt ist chaussiert. Der Asphaltbelag wies vor der Sanierung diverse Flickstellen auf und Randabschlüsse waren keine Vorhanden. Die Strassenentwässerung erfolgte über die Schulter ins Wiesland oder über private Hofsammler. Die Schmutz- und Meteorwasserkanalisation befindet sich in einem guten Zustand.
Nachdem der Ausbau des Sonnenbergbachs abgeschlossen werden konnte, hat der Gemeinderat entschieden, den sich seit Jahren in baulich schlechtem Zustand befindlichen Bächliweg zu sanieren. Die Kosten wurden im Budget 2018 entsprechend eingestellt. Vorabklärungen mit den betroffenen Anwohnern haben mehrheitlich ergeben, dass kein Ausbau und keine Umklassierung gewünscht wird. Die Strasse wurde in ihrem ursprünglichen Verlauf und der entsprechenden Klassierung belassen. Die Sanierung konnte nun im Herbst 2018 abgeschlossen werden. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund  107‘000.00 Franken (Honorar Projekt- und Bauleitung sowie Baukosten) und konnten aufgrund verschiedener Projektoptimierungen und Vergabevorteilen deutlich unter dem Kostenvoranschlag von 140‘000 Franken abgerechnet werden.

dTag der offenen Baustelle10.01.2019

Nachdem das Dach gedeckt  ist und Ende Januar 19 die Unterlagsböden erstellt werden, ist der opitmale Zeitpunkt für eine Besichtigung.[...]
Das Interesse am Schulhaus-Neubau ist in der Bevölkerung immer noch gross. Vorletzte Woche konnte die Montage der Holzelemente für das Dach bestaunt werden. Nachdem das Dach gedeckt  ist und Ende Januar 19 die Unterlagsböden erstellt werden, ergibt sich ein optimales Zeitfenster für die Besichtigung des Rohbaus. Der Gemeinderat und die Baukommission laden alle Interessierten zur Baustellenbesichtigung herzlich ein.  

Datum:        Samstag, 19. Januar 2019
Zeit:             10:00 – 12.00 Uhr
Treffpunkt:   Vor dem Eingang des alten Teil des Schulhauses Breite
 
Die Baukommissionsmitglieder werden Ihnen vor Ort Ihre Fragen beantworten. Nutzen Sie die Gelegenheit, bereits 8 Monate vor der Eröffnung, einen Blick in das Gebäude zu werfen.

dBauanzeige Scheiwil, 9205 Waldkirch28.12.2018

Das Baugesuch liegt vom 3. Januar 2019 bis 16. Januar 2019 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Anbau Futterlagerraum
Baugrundstück Nr.: 652
Bauherrschaft und
Grundeigentümer:
Geisser Othmar, Scheiwil 532, 9205 Waldkirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dBauanzeige Rötisberg 923, 9304 Bernhardzell28.12.2018

Das Baugesuch liegt vom 3. Januar 2019 bis 16. Januar 2019 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Energetische Sanierung Wohnhaus
Baugrundstück Nr.: 946
Bauherrschaft und
Grundeigentümer:
Moser Jan, Ebniweg 4, 9422 Staad 











Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dStellenausschreibung Mitarbeiter/in Steuern und Einwohnerwesen 60 - 80 %21.12.2018

Wir suchen für unsere Gemeinde mit rund 3‘500 Einwohnern auf den 1. März 2019 oder nach Vereinbarung ein/e motivierte/n Mitarbeiter/in Steuern und Einwohnerwesen 60 - 80 %.[...]
Bei dieser Stelle arbeiten Sie vor allem im Bereich Frontoffice und Einwohnerwesen. Sie erledigen selbständig interessante und abwechslungsreiche Aufgaben. Sie haben eine hohe Präsenz am Schalter, wobei der Kunde immer an erster Stelle steht.

Wir erwarten:
  • Abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung vorzugsweise auf einer öffentlichen Verwaltung, idealerweise mit einigen Jahren Berufserfahrung;
  • Kundenorientierte und speditive Arbeitsweise;
  • Zuverlässiges und selbständiges Arbeiten;
  • Hohe Teamfähigkeit und guter Umgang mit unseren Kunden.

Wir bieten:
  • Dem Anforderungsprofil entsprechende Besoldung;
  • Sehr gute und moderne Sozialleistungen und Anstellungsbedingungen;
  • Angenehmes und modernes Arbeitsumfeld;
  • Aus und Weiterbildungsmöglichkeiten;
  • Eine interessante, spannende und abwechslungsreiche Tätigkeit;
  • Kollegiales und aufgestelltes Team.

Fühlen Sie sich angesprochen? Dann freuen wir uns auf Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis 9. Januar 2019, an das Gemeindepräsidium Waldkirch, Gemeindepräsident Aurelio Zaccari, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch. Für Fragen wenden Sie sich an den Leiter Steuern und Einwohnerwesen, Herrn Timi Saxer
(Tel. 058 228 79 18 oder E-Mail timi.saxer@waldkirch.ch).

dStellenausschreibung Jugendarbeiter/in (50 %)21.12.2018

Waldkirch ist eine familienfreundliche Gemeinde mit Anbindung an Gossau und St. Gallen und rund 3‘500 Einwohnerinnen und Einwohnern. Die Jugendarbeit ist in unserer Gemeindestruktur seit 2014 verankert. Wir suchen per 1. April 2019 oder nach Vereinbarung eine/n Jugendarbeiter/in (50 %).[...]
Wir bieten Ihnen ein vielfältiges Arbeitsumfeld mit Gestaltungsspielraum, viel Eigenverantwortung, und zeitgemässe Besoldungs- und Anstellungsbedingungen.

Ihr Aufgabenbereich beinhaltet folgende Tätigkeiten:
  • Fachliche Leitung der offenen Jugendarbeit Waldkirch
  • Initiierung und Durchführung von partizipativen und präventiven Projekten
  • Begleitung und Unterstützung der Jugendlichen in der Umsetzung ihrer Ideen
  • Beratung und Begleitung von Jugendlichen und ihrem sozialen Umfeld
  • Führung und Betreuung des Jugendtreffs
  • Ansprechperson frühe Förderung

Für diese anspruchsvolle und selbständige Aufgabe setzen wir eine Ausbildung in sozialer Arbeit (FH, HF, vorzugsweise in Soziokultureller Animation), Erfahrungen in der offenen Jugendarbeit mit guter Fach- und Sozialkompetenz sowie Eigenverantwortung voraus. Strukturierte und zielorientierte Arbeitsweise, Freude am Organisieren von Veranstaltungen und Erfahrungen in der Projektarbeit gehören zu Ihren Stärken. Sie vernetzen sich und suchen den Austausch mit regionalen Organisationen. Für Sie steht das Interesse an jugendspezifischen Fragen im Vordergrund und Sie zeigen Herzblut im Umgang mit Jugendlichen. Die Bereitschaft zu unregelmässiger Arbeitszeit (Arbeit am Abend und teils an Wochenenden) stellt für Sie kein Problem dar. Schätzen Sie die Arbeit mit Jugendlichen, sind Sie flexibel, belastbar und sozial engagiert, dann könnten Sie unsere neue Mitarbeiterin oder unser neuer Mitarbeiter sein.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne der Leiter Soziales Oliver Müller (058 228 79 17) oder die jetzige Stelleninhaberin Jenny Heeb (079 220 95 77 / 058 228 79 27). Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen senden Sie bitte bis 18. Januar 2019 an: Gemeindeverwaltung Waldkirch, Gemeindepräsidium, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch.
 

dAbfallprojekt / aktueller Stand, weiteres Vorgehen20.12.2018

Die  Bevölkerung wurde im Juli 18 darüber informiert, dass eine Umfrage durchgeführt wird um die Bedürfnisse und Anregungen aus der Bevölkerung abzufragen. Ziel der Nutzerumfrage war es, Schwachpunkte der heutigen Situation sowie Verbesserungsmöglichkeiten aufzudecken und Verbesserungen herbeizuführen sowie neue Möglichkeiten zu prüfen. Die Arbeitsgruppe ist zurzeit an der Weiterbearbeitung der Resultate aus der Nutzerumfrage und beschäftigt sich mit folgenden Schwerpunktthemen;[...]
Der Gemeinderat hat in seiner Legislaturplanung die Überprüfung der Entsorgungssituation in unserer Gemeinde beschlossen. Mit der Einsetzung einer Arbeitsgruppe unter der Leitung von Gemeinderat Thomas Grob wurden die Arbeiten angestossen. Die  Bevölkerung wurde im Juli 18 darüber informiert, dass eine Umfrage durchgeführt wird um die Bedürfnisse und Anregungen aus der Bevölkerung abzufragen. Ziel der Nutzerumfrage war es, Schwachpunkte der heutigen Situation sowie Verbesserungsmöglichkeiten aufzudecken und Verbesserungen herbeizuführen sowie neue Möglichkeiten zu prüfen. Die Arbeitsgruppe ist zurzeit an der Weiterbearbeitung der Resultate aus der Nutzerumfrage und beschäftigt sich mit folgenden Schwerpunktthemen;

•    Kostendeckende Entsorgung
•    Öffnungszeiten / Zugänglichkeiten der Entsorgungsparks Waldkirch und Bernhardzell
•    Zugänglichkeit der Grüngutsammelstelle Waldkirch
•    Standort Tierkadaversammelstelle
•    Möglichkeiten eines zentralen Entsorgungsparkes Waldkirch
•    Verbesserungsmöglichkeiten bei der Zufahrt zum Entsorgungspark Bernhardzell
•    Möglichkeiten mit der Einführung von Unterflurcontainer
•    Sensibilisierung auf das Thema Littering
•    Prüfung bestehender Leistungsvereinbarungen / Verträge
•    Zukünftige Möglichkeiten im Bereich Papiersammlungen

Ziel und Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es, bis Ende Januar 19 dem Gemeinderat ein Konzept vorzulegen, welches über folgende Punkte Auskunft gibt;   

•    Möglichkeiten für einen zentralen Entsorgungspark Waldkirch
•    Optimierungen beim Entsorgungspark Bernhardzell
•    Möglichkeiten zu den Themen Littering und Papiersammlungen
•    Kostenoptimierungen im gesamten Themenbereich Entsorgung
•    Grobkonzept für flächendeckende Einführung Unterflurcontainer

Fragen und Anliegen können an den zuständigen Leiter der Arbeitsgruppe Entsorgungskonzept, Gemeinderat Thomas Grob, eingereicht werden.

dEinführung neues Rechnungslegungsmodell in der Gemeinde Waldkirch ab 201920.12.2018

Gemäss Vorgabe des Kantons müssen die Gemeinden ab 2019 das neue Rechnungsmodell St. Galler Gemeinden (RMSG), in anderen Kantonen als Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2) bezeichnet, einführen. Dazu hat der Gemeinderat mehrere Grundsatzentscheide zur Bewertung der Aktiven sowie zur Nutzungsdauer des Gemeindevermögens gefasst.[...]
Gemäss Vorgabe des Kantons müssen die Gemeinden ab 2019 das neue Rechnungsmodell St. Galler Gemeinden (RMSG), in anderen Kantonen als Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2) bezeichnet, einführen. Dazu hat der Gemeinderat mehrere Grundsatzentscheide zur Bewertung der Aktiven sowie zur Nutzungsdauer des Gemeindevermögens gefasst. Die markanten Unterschiede zum bisherigen Rechnungsmodell (HRM1) liegen in der Bewertung des Gemeindevermögens. Beim Verwaltungsvermögen ergeben sich teilweise längere Abschreibungszeiträume. Bisher war das Verwaltungsvermögen meist schon vor dem Ende seiner Nutzungsdauer vollständig abgeschrieben. Dies führte zu „stillen Reserven“. Aus Transparenzgründen ist beim RMSG die Bildung solcher Reserven nicht mehr zulässig.
Verwaltungs- und Finanzvermögen
Die Aktiven einer Gemeinde bestehen aus dem Finanz- und dem Verwaltungsvermögen. Das Finanzvermögen besteht aus Werten, die veräussert werden können, ohne dass die Erfüllung öffentlicher Aufgaben beeinträchtigt wird. Zum Finanzvermögen gehören beispielsweise Landflächen, Wohn-/Geschäftshäuser, Eigentumswohnungen oder Bauland (z.B. Dorfegg). Das Verwaltungsvermögen, beispielsweise das Gemeindehaus, die Schulhäuser oder öffentliche Strassen, dienen der unmittelbaren Erfüllung öffentlicher Aufgaben.
Aufwertung des Finanzvermögens
Das Finanzvermögen muss zwingend neu bewertet werden. Als Richtgrössen für die Neubewertung wird der amtliche Verkehrswert (bzw. Kurswert der Finanzanlagen) herangezogen. Durch die Aufwertung des Finanzvermögens entsteht auf der Passivseite der Bilanz eine sogenannte Aufwertungsreserve. Diese wird ins Eigenkapital (Bilanz-überschuss) oder zum Ausgleich allfälliger Defizite in eine Ausgleichsreserve überführt.  
Keine Neubewertung des Verwaltungsvermögens
Gemäss den Bestimmungen des Gemeindegesetzes stehen der Gemeinde beim Übergang zum RMSG bezüglich Bewertung des Verwaltungsvermögens drei Optionen offen; keine, teilweise oder vollständige Neubewertung. Der Gemeinderat hat entschieden, das bilanzierte Verwaltungsvermögen Ende Dezember 2018 nicht aufzuwerten. Neue Investitionen beim Verwaltungsvermögen werden gemäss den festgelegten Nutzungsdauern abgeschrieben (z.B. Hochbauten wie Schulhäuser: 30 Jahre).
Abschreibungsdauern bleiben kurz
Mit der Anwendung des RMSG werden die Abschreibungen des Verwaltungsvermögens durch den Gemeinderat und nicht mehr durch die Bürgerschaft festgesetzt. Damit sich die Abschreibungsdauer möglichst an der wirtschaftlichen Nutzungsdauer orientiert, schreibt das kantonale Gesetz Brandbreiten für die Nutzungsdauer vor. Der Gemeinderat hat die Abschreibungsdauern nur moderat verlängert. Dies mit dem Hintergrund, Investitionen auf eine für unsere Gemeinde realistische Nutzungsdauer hin abzuschreiben.
Aktivierungsgrenze bleibt bestehen
Mit der Aktivierungsgrenze wird festgelegt, ab welchem Betrag Ausgaben in der Investitionsrechnung verbucht und Ende Jahr in der Bilanz aktiviert werden. Der Gemeinderat kann diese Grenze neu selber definieren. Ab dem Jahr 2019 gilt für die Gemeinde Waldkirch (wie  bisher) eine Aktivierungsgrenze von 75‘000 Franken. Neu werden nur noch effektive Neuinvestitionen in der Investitionsrechnung aufgeführt. Zum Beispiel eine Strassensanierung für 300‘000 Franken wird in der Erfolgsrechnung (bisherige Bezeichnung: laufende Rechnung) abgewickelt, auch wenn die Aktivierungsgrenze bei 75‘000 Franken liegt. Werterhaltende Massnahmen an bestehenden Vermögenswerten werden neu – unabhängig von ihrer Höhe – als Aufwand in der Erfolgsrechnung verbucht und nicht mehr in der Investitionsrechung geführt (z.B. Strassensanierung für 300‘000 Franken).
Budget 2019 nach neuem Modell
Das Budget wird der Bürgerschaft im Geschäftsbericht 2019 neu präsentiert werden. Die vom Gemeinderat getroffenen Grundsatzentscheide zu Bewertung, Aktivierung, Abschreibungsdauer und Neuzuteilung im Finanz- und Verwaltungsvermögen werden dann im Geschäftsbericht 2019 präsentiert und detailliert erläutert. Die bisherige „laufende Rechnung“ heisst neu „Erfolgsrechnung“ und basiert auf einem völlig neuen Kontorahmen. Dies führt zu vielen Veränderungen und verunmöglicht einen direkten Vergleich zum Budget 2018 bzw. zur Rechnung 2018.
Die Bereiche und Abteilungen der Gemeinde sowie die Schule Waldkirch-Bernhardzell wurden im Herbst 2018 damit beauftragt, ihre Budget bis im Dezember 2018 einzureichen, damit das Gesamtbudget in einer 1. Lesung im Dezember 2018  im Gemeinderat behandelt werden konnte. Grundsätzlich gilt, dass in allen Aufgabenbereichen der Gemeinde die finanziellen Mittel wie bis anhin sparsam und zweckmässig eingesetzt werden. Dabei werden Ausgaben jährlich auf deren Bedarf überprüft und neue Ausgaben auf das Notwendigste beschränkt.

dBauprojekt Breite - Tag der offenen Baustelle20.12.2018

Nachdem das Dach gedeckt  ist und Ende Januar 19 die Unterlagsböden erstellt werden, ergibt sich ein optimales Zeitfenster für die Besichtigung des Rohbaus. Der Gemeinderat und die Baukommission laden alle Interessierten zur Baustellenbesichtigung herzlich ein.[...]
Das Interesse am Schulhaus-Neubau ist in der Bevölkerung immer noch gross. Vorletzte Woche konnte die Montage der Holzelemente für das Dach bestaunt werden. Nachdem das Dach gedeckt  ist und Ende Januar 19 die Unterlagsböden erstellt werden, ergibt sich ein optimales Zeitfenster für die Besichtigung des Rohbaus. Der Gemeinderat und die Baukommission laden alle Interessierten zur Baustellenbesichtigung herzlich ein.  

Datum:        Samstag, 19. Januar 2019
Zeit:        10:00 – 12.00 Uhr
Treffpunkt:    Vor dem Eingang des alten Teil des Schulhauses Breite
 
Die Baukommissionsmitglieder werden Ihnen vor Ort Ihre Fragen beantworten. Nutzen Sie die Gelegenheit, bereits 8 Monate vor der Eröffnung, einen Blick in das Gebäude zu werfen.

dEignerstrategien der Technischen Betriebe und Genossenschaft Kabelnetz erarbeitet20.12.2018

In einem nächsten Schritt sollen nun die Grundlagen für diese strukturelle Entwicklung geschaffen werden. Die bisherigen Erkenntnisse zeigen, dass für die beiden Organisationseinheiten eine gemeinsame Grundlage geschaffen werden kann und soll. Dies wird auch der Anforderung gerecht, dass die TBW eine weitere Öffnung gegenüber den Kunden in Angriff nehmen und kundengerechte Dienstleistungen bereitstellen soll.[...]
Der Gemeinderat hat sich in den vergangenen Monaten mit dem Legislaturziel zur strategischen und strukturellen Ausrichtung der Technischen Betriebe (TBW) beschäftigt. Parallel dazu hat sich auch die Verwaltung der Genossenschaft Kabelnetz Waldkirch-Bernhardzell mit der zukünftigen Organisationsstruktur auseinander gesetzt. Die TBW sind für die Stromversorgung in der Gemeinde verantwortlich. Die Genossenschaft Kabelnetz Waldkirch-Bernhardzell (GKWB) sorgt für die Versorgung eines Teils der Gemeinde mit TV-Signalen, Internet und Telefonie. Auf der Grundlage des Berichts zur Ausgangslage und den strategischen Optionen, welcher im 2017 erarbeitet worden war, beauftragte der Gemeinderat die Projektgruppe mit der Erarbeitung eines Entwurfs zur Eignerstrategie. Parallel dazu beauftragte die Verwaltung der Genossenschaft Kabelnetz Waldkirch-Bernhardzell (GKWB) die Projektgruppe mit der Erarbeitung der GKWB-Eignerstrategie. Dies auch auf der Grundlage der Erkenntnis, dass die Finanzlage der Genossenschaft für nötige Investitionen zur langfristigen Sicherstellung des Netzes sehr knapp ist.

In den vergangenen Wochen haben der Gemeinderat wie auch die Verwaltung der GKWB die Entwürfe der jeweiligen Eignerstrategien zur Kenntnis genommen. Wesentliche Ergebnisse daraus sind:

•    Erfüllung des öffentlichen Auftrags bei der Stromversorgung durch die TBW
•    Netze und Anlagen (TBW und GKWB) sollen im Eigentum der öffentlichen Hand bleiben
•    das Netz der GKWB soll auch für die Nutzung der TBW zur Verfügung stehen (z.B. für intelligente Zähler und zur künftigen Steuerung des Stromnetzes)
•    das Kommunikationsnetz soll bezüglich Ausbau dem aktuellen Stand der Technik entsprechen
•    Dienstleistungen der Gemeinde sollen, sofern Preis und Leistung passen, von öffentlichen Unternehmen genutzt werden
•    mögliche Synergien der beiden Unternehmen sollen auch künftig bestmöglich genutzt werden
•    Entwicklung der TBW hin zu einem kundenorientierten Dienstleistungsunternehmen

Die Erarbeitung der Eignerstrategien zeigte, dass die Entwicklung der beiden Unternehmen parallel und – soweit möglich - gemeinsam in Angriff genommen werden kann. In einem nächsten Schritt sollen nun die Grundlagen für diese strukturelle Entwicklung geschaffen werden. Die bisherigen Erkenntnisse zeigen, dass für die beiden Organisationseinheiten eine gemeinsame Grundlage geschaffen werden kann und soll. Dies wird auch der Anforderung gerecht, dass die TBW eine weitere Öffnung gegenüber den Kunden in Angriff nehmen und kundengerechte Dienstleistungen bereitstellen soll. Dies geschieht auch in Abstimmung mit den aktuellen Bestrebungen, die Energiestrategie 2050 des Bundes umzusetzen.

dStellenausschreibungen bei der Gemeinde Waldkirch20.12.2018

In dieser Woche werden die zwei Stellen im Bereich Steuern und Einwohnerwesen und im Bereich Jugendarbeit zur freien Bewerbung ausgeschrieben.[...]
Die Mitarbeiterin Steuern und Einwohnerwesen, Belinda Zweifel, wurde in Mörschwil zur neuen Leiterin Einwohnerwesen gewählt. Sie hat ihre Arbeitsstelle per Ende Februar bei der Gemeinde Waldkirch gekündigt und wird die neue Stelle am 1. März 2019 in Mörschwil antreten. Wir gratulieren ihr zu dieser Wahl herzlich. Auch unsere Jugendarbeiterin, Jenny Heeb, hat die Gelegenheit bekommen, näher an ihrem Wohnort in St. Gallen, eine neue Herausforderung anzunehmen. Sie hat ihre Anstellung hier in Waldkirch per Ende März 2019 gekündigt und wird am 1. April 2019 in St. Gallen die neue Stelle antreten können. Der Gemeinderat, die Geschäftsleitung und das gesamte Gemeindepersonal bedanken sich bei den beiden Mitarbeiterinnen für die geschätzte Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren und wünschen ihnen an den neuen Arbeitsstellen alles Gute und viel Erfolg. Die beiden Stellen werden diese Woche zur freien Bewerbung ausgeschrieben. Aufgrund einiger Optimierungen im Bereich Steuern und Einwohnerwesen sowie der Einführung von neuen Online-Diensten (z.B. ePortal),  kann die Stelle bei der Abteilung Steuern und Einwohnerwesen neu mit 60 - 80% ausgeschrieben und somit eine Pensumsreduktion in Betracht gezogen werden.

dStellenpensum Gemeindepräsident wird per 01.01.2019 angehoben13.12.2018

Die operativen Tätigkeiten werden neu gemeinsam mit der per 01.01.18 eingesetzten Geschäftsleitung sichergestellt. Der Gemeinderat wird seither von den operativen Tätigkeiten entlastet und konzentriert sich auf die Strategie. Neue Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten wurden an die Geschäftsleitung übertragen.[...]
Am 01.01.2017 hat Aurelio Zaccari das Amt als Gemeindepräsident im Pensum von 80 Prozent aufgenommen. Gleichzeitig hat er als Projektleiter die Planungsarbeiten für die Umsetzung eines Geschäftsleitungsmodells in der Gemeinde Waldkirch in Angriff genommen. Die Arbeiten rund um dieses Projekt wurden gemäss damaliger Kommunikation und Entscheid durch den Gemeinderat separat abgerechnet. Nebst diesen ausgewiesenen Aufwänden lagen die Überzeiten im Jahr 2017 ohne Öffentlichkeitsarbeiten, deutlich über dem Restpensum von 20 Stellenprozenten. Per 01.01.2018 wurde das Geschäftsleitungsmodell umgesetzt und auch interne Abläufe und Strukturen angepasst (z.B. Zusammenführung des Bereiches Bau und Infrastruktur). Mit dieser Neuorganisation konnten in einigen Bereichen Optimierungen und Vereinfachungen in den Abläufen erzielt werden. Die operativen Tätigkeiten werden neu gemeinsam mit der per 01.01.18 eingesetzten Geschäftsleitung sichergestellt. Der Gemeinderat wird seither von den operativen Tätigkeiten entlastet und konzentriert sich auf die Strategie. Neue Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten wurden an die Geschäftsleitung übertragen. Dem Gemeindepräsidenten wurden, nebst den strategischen, zusätzlich operative Aufgaben im Bereich Kommunikation (intern/extern), Personalführung und die Abstimmung der Geschäfte zwischen den einzelnen Abteilungen, der Geschäftsleitung und dem Gemeinderat übertragen. Insofern kommen ihm hier bedeutende Führungsaufgaben zu, in welchen er bereits wesentliche, intern sowie extern spürbare Veränderungen eingeleitet hat. Diese Aufgaben umfassen nebst der Personalplanung auch die laufende Überprüfung der Verwaltungsstrukturen und das Projektmanagement. Auch wenn das neue Organisationsmodell mit einer Geschäftsleitung auf der operativen Ebene neue Möglichkeiten und Synergien ermöglicht, ist und bleibt die Koordination der strategischen und operativen Tätigkeiten nach wie vor beim Gemeindepräsidenten. Gleiches gilt für die Koordination der Projekte, welche je nach Projektstand in der strategischen und/oder operativen Ebene angesiedelt sind. So muss der Gemeindepräsident, gerade in heiklen Themen und Fragestellungen, auch bei operativen Tätigkeiten unterstützen (Einspracheverhandlungen usw.) aber gleichzeitig die strategischen Themen vorantreiben (Zentrumsstudie, Ortsplanung, usw.). Zudem wird erwartet, dass der Gemeindepräsident über die laufenden Projekte und operativen Tätigkeiten Kenntnis hat und das Controlling auf beiden Ebenen (Gemeinderat/Geschäftsleitung) sicherstellt.

Die Neuorganisation ergab durchwegs positive Rückmeldungen seitens der Bevölkerung und auch aus der Verwal-tung. Dies insbesondere in den Bereichen «Kommunikation», «Personalführung», aber auch in der «Aussenwirkung der Verwaltung» sowie der generellen «Zufriedenheit bei den Mitarbeitenden». Die mit Einführung der Geschäfts-leitung erzielten Veränderungen und Optimierungen konnten allerdings nur durch entsprechende Mehraufwände beim Pensum des Gemeindepräsidenten erzielt werden. Die Auswertungen zeigen auf, dass mit einem 100% Pen-sum die positiven Entwicklungen weitergeführt werden können. Es ist nicht zu verhindern und gehört zu einem solchen Amt, dass darüber hinaus auch in Zukunft weitere Überstunden anfallen werden. Der Gemeinderat hat die aktuelle Situation beurteilt und entsprechende Auswertungen vorgenommen. Nach zweijähriger Erfahrung (ein Jahr davon im neuen Geschäftsleitungsmodell) kann festgestellt werden, dass die operativen Aufgaben auf der Stufe Geschäftsleitung sowie die Kombination mit den strategischen Tätigkeiten des Gemeinderates, der wichtigen und vertrauensbildenden Öffentlichkeitsarbeit sowie die Schnittstellenfunktion zwischen Gemeinderat und Ge-schäftsleitung, das Arbeitspensum von 80 Prozent eindeutig übersteigen. Das Pensum des Gemeindepräsidenten wird deshalb per 01.01.2019 wieder auf 100% angehoben.  
Es stehen in unserer Gemeinde noch einige Herausforderungen an, welche in den nächsten Jahren bewältigt wer-den müssen. Allen voran die Herausforderungen in der Raumplanung (gesamte Ortsplanung, Zentrumsstudie, stra-tegische Entwicklungen), die Gemeindestrukturen sowie die Finanzplanung für die nächsten Jahre mit dem neuen RMSG u.v.m. Die Verwaltungsstrukturen und -kosten werden auch in Zukunft laufend überprüft und optimiert. Aus den genannten Gründen ist der Gemeinderat überzeugt, dass die Pensenerhöhung die richtige Entscheidung ist und sich längerfristig auszahlen wird. Die pauschale Spesenentschädigung wird nicht angepasst und anfallende Überzei-ten, welche über das 100% Pensum hinaus anfallen, werden nicht abgegolten.

dAbfallprojekt / aktueller Stand, weiteres Vorgehen13.12.2018

Die Arbeitsgruppe ist zurzeit an der Weiterbearbeitung der Resultate aus der Nutzerumfrage und beschäftigt sich mit folgenden Schwerpunktthemen;[...]
Der Gemeinderat hat in seiner Legislaturplanung die Überprüfung der Entsorgungssituation in unserer Gemeinde beschlossen. Mit der Einsetzung einer Arbeitsgruppe unter der Leitung von Gemeinderat Thomas Grob wurden die Arbeiten angestossen. Die  Bevölkerung wurde im Juli 18 darüber informiert, dass eine Umfrage durchgeführt wird um die Bedürfnisse und Anregungen aus der Bevölkerung abzufragen. Ziel der Nutzerumfrage war es, Schwachpunkte der heutigen Situation sowie Verbesserungsmöglichkeiten aufzudecken und Verbesserungen herbeizuführen sowie neue Möglichkeiten zu prüfen. Die Arbeitsgruppe ist zurzeit an der Weiterbearbeitung der Resultate aus der Nutzerumfrage und beschäftigt sich mit folgenden Schwerpunktthemen;

•    Kostendeckende Entsorgung
•    Öffnungszeiten / Zugänglichkeiten der Entsorgungsparks Waldkirch und Bernhardzell
•    Zugänglichkeit der Grüngutsammelstelle Waldkirch
•    Standort Tierkadaversammelstelle
•    Möglichkeiten eines zentralen Entsorgungsparkes Waldkirch
•    Verbesserungsmöglichkeiten bei der Zufahrt zum Entsorgungspark Bernhardzell
•    Möglichkeiten mit der Einführung von Unterflurcontainer
•    Sensibilisierung auf das Thema Littering
•    Prüfung bestehender Leistungsvereinbarungen / Verträge
•    Zukünftige Möglichkeiten im Bereich Papiersammlungen

Ziel und Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es, bis Ende Januar 19 dem Gemeinderat ein Konzept vorzulegen, welches über folgende Punkte Auskunft gibt;   

•    Möglichkeiten für einen zentralen Entsorgungspark Waldkirch
•    Optimierungen beim Entsorgungspark Bernhardzell
•    Möglichkeiten zu den Themen Littering und Papiersammlungen
•    Kostenoptimierungen im gesamten Themenbereich Entsorgung
•    Grobkonzept für flächendeckende Einführung Unterflurcontainer

Fragen und Anliegen können an den zuständigen Leiter der Arbeitsgruppe Entsorgungskonzept, Gemeinderat Thomas Grob, oder an den verantwortlichen Abfall, den Leiter der Technischen Betriebe, Christian Tresch, eingereicht werden.

dNeuorganisation Pikettdienst Bestattungen per 1. Januar 2019 13.12.2018

Ab dem 1. Januar 2019 steht die Firma Reimann Bestattungen AG, St. Gallen, an den Wochenenden, verlängerten Wochenenden und Feiertagen für den Pikettdienst im Bestattungswesen zur Verfügung. Die Dienstleistung beschränkt sich auf die Organisation der Einsargung und Überführung in eine Aufbahrungshalle. Weitere Schritte müssen wie bisher am nächsten Arbeitstag bei der Gemeinde Waldkirch, Abteilung Bestattungen, abgesprochen werden.[...]
Der Tod von Angehörigen oder nahe stehenden Personen bedeutet für die Hinterbliebenen eine grosse Belastung. Es ist wichtig, dass möglichst rasch Entscheidungen bezüglich der nächsten Schritte getroffen werden können. Bisher hat die Abteilung Bestattungen der Gemeinde Waldkirch an verlängerten Wochenenden oder Feiertagen einen zeitlich limitierten Pikettdienst angeboten. Dabei wurde die Regelung der Einsargung und Überführung übernommen. Weitere Entscheidungen bezüglich der Bestattung wurden jeweils am nächsten Arbeitstag besprochen und gefällt.
Der Pikettdienst wurde in den letzten Jahren selten in Anspruch genommen. Um die Dienstleistung weiterhin anbieten zu können, wurde nach einer neuen Lösung gesucht. Ab dem 1. Januar 2019 steht die Firma Reimann Bestattungen AG, St. Gallen, an den Wochenenden, verlängerten Wochenenden und Feiertagen für den Pikettdienst im Bestattungswesen zur Verfügung. Die Dienstleistung beschränkt sich auf die Organisation der Einsargung und Überführung in eine Aufbahrungshalle. Weitere Schritte müssen wie bisher am nächsten Arbeitstag bei der Gemeinde Waldkirch, Abteilung Bestattungen, abgesprochen werden.

Die Gemeinde Waldkirch arbeitet, wie viele andere Gemeinden auch, schon seit vielen Jahren mit der Firma Reimann Bestattungen AG zusammen. Wir sind überzeugt, dass durch das Fachpersonal der Pikettdienst professionell sichergestellt werden kann.

Für Todesfälle an Wochenenden, verlängerten Wochenenden oder Feiertagen gilt ab dem 1. Januar 2019 folgende Ansprechperson:

Reimann Bestattungen AG
Lindenstrasse 27
9007 St. Gallen
Tel. 071 245 99 11

Das Notfalltelefon ist rund um die Uhr besetzt, Mails oder Fax werden an Wochenenden oder verlängerten Wochenenden allerdings nur unregelmässig gelesen.

Weitere Informationen zum Ansprechpartner finden Sie unter: www.reimann-bestattungen.ch oder auf der Website der Gemeinde Waldkirch www.waldkirch.ch

dBauarbeiten an der Dorfstrasse / Aktueller Stand, weiteres Vorgehen13.12.2018

Seit Samstag, 8. Dezember 2018 ist die Strasse für den Durchgangsverkehr wieder geöffnet. Der genaue Baubeginn im Frühjahr 2019 muss auf die Witterungsverhältnisse angepasst werden. Die nachfolgenden Arbeiten sind auf Frühjahr 2019 geplant.[...]
Die Bauarbeiten an der unteren Dorfstrasse (Bernhardzellerstrasse bis Kochplatz Kreisel) neigen sich für dieses Jahr dem Ende zu. Alle Randabschlüsse sowie die erste Belagsschicht sind eingebaut und für den Winter gerüstet. Seit Samstag, 8. Dezember 2018 ist die Strasse für den Durchgangsverkehr wieder geöffnet. Der genaue Baubeginn im Frühjahr 2019 muss auf die Witterungsverhältnisse angepasst werden. Die nachfolgenden Arbeiten sind auf Frühjahr 2019 geplant.

•    Einbau Querstreifen aus Pflastersteinen beim Kochplatz Kreisel (Auf den Einbau wurde bisher verzichtet, da die Oberflächenentwässerung aufgrund des fehlenden Deckbelags nicht gewährleistet werden könnte. Es würden Wasserlachen entstehen, welche im Winter zu gefährlichen Eisflächen zu frieren würden);
•    Umbau der Schutzinseln in der unteren Dorfstrasse und St. Pelagibergstrasse (Es ist eine bündige Insel analog derjenigen in der St. Pelagibergstrasse südlich des Kreisels geplant);
•    Versetzen der Bäume in den bestehenden Baugruben;
•    Einbau des Deck- oder Feinbelages;
•    Versetzen der Strassenbeleuchtung und Abschlussarbeiten.

Gerne stehen Ihnen der Leiter Bau und Infrastruktur, Herr Markus Stöckli oder der zuständige Bauleiter der beauftragten Firma Brühwiler AG zur Verfügung.

dAusbildungsstelle als Grundbuchverwalter/in 29.11.2018

Bereits bei der letzten Stellenausschreibung für die Abteilung Grundbuch der Gemeinde Waldkirch, anfangs 2017, wurde die Realisierung einer Ausbildungsstelle mit den Nachbargemeinden geprüft, leider hat sich damals keine Lösung ergeben. Gemeinsam mit der Gemeinde Jonschwil wurden nun die Möglichkeiten nochmals geprüft. Unter Einbezug sämtlicher Aspekte hat der Gemeinderat der Schaffung einer Ausbildungsstelle als Grundbuchverwalter/in für 2019 zugestimmt.[...]
Die meisten Gemeinden im Kanton St. Gallen führen selbständig ihr eigenes Grundbuchamt, so auch Waldkirch. Oftmals gestaltet sich die Rekrutierung von neuen Grundbuchverwaltern und Grundbuchverwalterinnen schwierig. Einer der Gründe ist sicherlich, dass nur wenige Personen die Möglichkeit haben, auf einem Grundbuchamt das Handwerk des Grundbuchverwalters oder der Grundbuchverwalterin zu erlernen und an der Gemeindefachschule den Vertiefungslehrgang als Dipl. Grundbuchverwalter/in zu absolvieren. Die Gemeinden sind in der Pflicht, den Nachwuchs an Grundbuchverwaltern und Grundbuchverwalterinnen zu fördern. Die Führung der verschiedenen Abteilungen vor Ort – sprich hier im Gemeindehaus – ist dem Gemeinderat wichtig.
Bereits bei der letzten Stellenausschreibung für die Abteilung Grundbuch der Gemeinde Waldkirch, anfangs 2017, wurde die Realisierung einer Ausbildungsstelle mit den Nachbargemeinden geprüft, leider hat sich damals keine Lösung ergeben. Gemeinsam mit der Gemeinde Jonschwil wurden nun die Möglichkeiten nochmals geprüft. Unter Einbezug sämtlicher Aspekte hat der Gemeinderat der Schaffung einer Ausbildungsstelle als Grundbuchverwalter/in für 2019 zugestimmt. Die Aufteilung des Pensums sowie der Ausbildungskosten liegen zu 60 % bei Jonschwil und zu 40 % bei Waldkirch. Die Ausbildungsstelle wird mit einem Pensum von 80 – 100 % durch beide Gemeinden gemeinsam ausgeschrieben.
Die Anstellung läuft grundsätzlich über die Gemeinde Jonschwil, wobei die Gemeinde Waldkirch die Kosten anteilsmässig beisteuert. Es ist angedacht, dass die Ausschreibung noch diesen Monat und der Stellenantritt im Frühjahr 2019 erfolgt.

Stelleninserat Ausbildungsstelle Grundbuch
 

dBaufortschritt29.11.2018

Eine Übergabe vor den Sommerferien würde bedeuten, dass im ganzen Terminplan keine zeitliche Reserve für Lieferengpässe oder Unvorhergesehenes vorhanden wäre. So hat sich die Baukommission entschieden, den Übergabetermin auf den 20. September 2019 festzulegen.[...]
Bis jetzt konnten wir lange vom guten sommerlichen Wetter und den angenehmen Temperaturen profitieren. Man hat sich an diese klimatischen Verhältnisse gewöhnt und Gemeinderat sowie die  Baukommission hoffen, dass dieses schöne Wetter noch lange anhalten wird, damit die Dachelemente in optimalen Verhältnissen montiert werden können.
Die Baukommission hat sich in der November-Sitzung mit der detaillierten Terminplanung 2019 auseinandergesetzt. Dies war nötig, da für einzelne Angestellte, wie Lehrpersonen oder Hauswarte ein Ferienstopp für einzelne Wochen in den Sommerferien und in den Herbstferien 19 eingeplant ist. Um diese Situation nicht übermässig zu strapazieren, aber auch um bei den Detailplanungen für den Bezug und die Einweihung Fixpunkte zu setzen, musste die Situation um den Bezug geklärt werden. Es ist der Baukommission ein Anliegen, dass die Planungssicherheit gewährt und der Termin auch definitiv eingehalten werden kann. Aktuell liegen in der Terminplanung die Unsicherheiten bei der Lieferung der Fenster und bei den verschiedenen Funktionskontrollen und Abnahmen. Verschiedene Ämter und Organisationen müssen vor der Übergabe eine Abnahme durchführen und ihr Einverständnis für den Bezug geben.
Eine Übergabe vor den Sommerferien würde bedeuten, dass im ganzen Terminplan keine zeitliche Reserve für Lieferengpässe oder Unvorhergesehenes vorhanden wäre. So hat sich die Baukommission entschieden, den Übergabetermin auf den 20. September 2019 festzulegen. Dies bedeutet, dass in der letzten Schulwoche vor den Herbstferien der Bezug starten kann. Der Rückbau des Provisoriums erfolgt im Anschluss an den Bezug des Neubaus. Ebenfalls nach erfolgreichem Bezug der neuen Räumlichkeiten ist ein Einweihungsfest für die breite Öffentlichkeit angedacht und eingeplant.

Finanziell verlaufen die Vergabungen und Abrechnungen im Rahmen des geplanten Baukredits inkl. Photovoltaikanlage von 17.6 MCHF (inkl. MwSt). Die Projektreserve von 495'000 CHF wurde nach wie vor nicht benutzt

dBaustellenzmittag29.11.2018

Da das Bauvorhaben rund 18 Monate dauert und bei einem Aufrichtefest nicht alle Handwerker in den Genuss dieses Meilensteines kommen würden, hat die Baukommission entschieden in Zeitraum des Bauvorhabens drei „Baustellenzmittag“ durchzuführen.[...]
Da das Bauvorhaben rund 18 Monate dauert und bei einem Aufrichtefest nicht alle Handwerker in den Genuss dieses Meilensteines kommen würden, hat die Baukommission entschieden in Zeitraum des Bauvorhabens drei „Baustellenzmittag“ durchzuführen. Im September 18 fand der erste „Baustellenzmittag“ statt. Rund 65 Handwerkerinnen und Handwerker konnten bei angenehmen Temperaturen den Zmittag vom Grill geniessen. Der Anlass ist auf grossen Anklang gestossen.

dArbeitsvergaben29.11.2018

Der Gemeinderat resp. Baukommission haben für das Bauprojekt Breite folgende Arbeiten vergeben:[...]
Der Gemeinderat resp. Baukommission haben für das Bauprojekt Breite folgende Arbeiten vergeben:
•    Kücheneinrichtung                hr Rechsteiner, Gossau
•    Bauheizung                           AquaDry Rotrag AG, Mörschwil
•    Äussere Beschattung            Steiner Storen, Gossau

dErhöhung der Versorgungssicherheit im westlichen Gemeindegebiet29.11.2018

Aktuell laufen die Abbrucharbeiten der 3‘350 Meter Freileitung, welche durch Kabelleitungen abgelöst wurden. Der neue Ringbetrieb und die Ablösung der Freileitung durch erdverlegte Kabelleitungen erhöhen die Versorgungssicherheit erheblich.[...]
Um die Stromversorgungssicherheit im westlichen Gemeindegebiet zu verbessern wurden durch die Technischen Betriebe Waldkirch im 2017 die beiden Projekte „Netzausbau Flurhof“ und „Mittelspannungskabelleitung Grimm-Ronwil“ angestossen. Dank der zwischenzeitlich erstellten Mittelspannungskabelleitungen (3‘075 Meter) und dem Zusammenschluss der Trafostationen Grimm und Ronwil können nun fünf bestehende Trafostationen (Mooshueb, Lee, Laubbach, Golfpark und Grimm) neu im Ring betrieben werden. Aktuell laufen die Abbrucharbeiten der 3‘350 Meter Freileitung, welche durch Kabelleitungen abgelöst wurden. Der neue Ringbetrieb und die Ablösung der Freileitung durch erdverlegte Kabelleitungen erhöhen die Versorgungssicherheit erheblich.

dWohnortwechsel elektronisch melden22.11.2018

Auf der Website eportal.sg.ch können Sie die Abmeldung in Ihrer heutigen und die Anmeldung in Ihrer zukünftigen Wohngemeinde, oder eine Adressänderung innerhalb der Gemeinde, in einem geführten elektronischen Prozess Schritt für Schritt bequem am PC oder auf mobilen Geräten erledigen.[...]
Das strategische Projekt eUmzugCH hat die elektronische Meldung und Abwicklung des Umzugs zum Ziel. Bund, Kantone und Gemeinden haben eine Lösung erarbeitet, die den Meldeprozess neugestaltet. Diese soll bis Ende 2019 schweizweit eingeführt werden.

Der Kanton St. Gallen und deren Gemeinden haben in der E-Government-Strategie 2019 – 2022 festgehalten, dass die bewährte Zusammenarbeit im E-Government in den nächsten Jahren weitergeführt werden soll. E-Government soll im Kanton St.Gallen selbstverständlich werden. Ganz nach dieser Vision wurde unter anderem das Projekt eUmzug umgesetzt. Im Kanton St. Gallen können Sie Ihren Umzug unabhängig von den Schalteröffnungszeiten der Wohngemeinde elektronisch über das Internet melden.

Auf der Website eportal.sg.ch können Sie die Abmeldung in Ihrer heutigen und die Anmeldung in Ihrer zukünftigen Wohngemeinde, oder eine Adressänderung innerhalb der Gemeinde, in einem geführten elektronischen Prozess Schritt für Schritt bequem am PC oder auf mobilen Geräten erledigen. Auf dem neuen ePortal werden laufend neue Services, welche Private und Unternehmen nutzen können, aufgeschaltet. Auf der Website der Gemeinde Waldkirch (www.waldkirch.ch) finden Sie unter Dienstleitungen > ePortal den Link zum ePortal.

Das Wichtigste zum Umzug im Überblick:
•    Bei einem Umzug innerhalb der Schweiz sind Sie gesetzlich zur Meldung des Wohnsitzwechsels innerhalb 14 Tage verpflichtet.
•    Sie haben weiterhin die Möglichkeit, Ihren Wohnortswechsel am Schalter zu melden.
•    Um den eUmzug nutzen zu können, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein.
•    Meldungen rund um den Wochenaufenthalt können Sie nicht über diesen Dienst vornehmen.

Die Plattform eUmzug ist noch im Aufbau begriffen. Daher bieten leider noch nicht alle Kantone und Gemeinden die elektronische Meldung des Wohnortswechsels an. Der Service sollte aber bis Ende 2019 in der ganzen Schweiz verfügbar sein.
 

Da die Gemeinde Waldkirch den eUmzug anbietet, können Sie die An- oder Abmeldung elektronisch über eportal.sg.ch erledigen. Falls Ihre neue Wohngemeinde noch nicht an der eUmzug Lösung angeschlossen ist, erfolgt die Anmeldung wie gewohnt am Schalter.

dRichtplanung Waldkirch – Stand/Weiteres Vorgehen22.11.2018

Die nun eingetroffenen Stellungnahmen werden nun ausgewertet und den bestehenden Unterlagen gegenübergestellt. Der Vorprüfungsbericht des Kantons ist zwischenzeitlich ebenfalls bei uns eingetroffen, sodass wir uns ein Gesamtbild über die eingereichten Stellungsnahmen der Bürgerschaft und des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation des Kantons machen können.[...]
Ende Oktober ist die Vernehmlassungsfrist zu den neuen Instrumenten der Raumplanung (Richtplan, Zonenplan und Baureglement) abgelaufen. Der Partizipationsprozess und die Bearbeitung dieses wichtigen und uns alle betreffenden Thema ist sehr wichtig und wurde nun mit der Vernehmlassung vorerst abgeschlossen. Die Erkenntnisse aus der Informationsveranstaltung vom Mai 2018, den beiden Workshops im Juni 2018 und den nun eingetroffenen Stellungnahmen sind sehr wertvoll. Der Gemeinderat dankt allen Personen und Organisationen für ihre Beiträge. Die nun eingetroffenen Stellungnahmen werden nun ausgewertet und den bestehenden Unterlagen gegenübergestellt. Der Vorprüfungsbericht des Kantons ist zwischenzeitlich ebenfalls bei uns eingetroffen, sodass wir uns ein Gesamtbild über die eingereichten Stellungsnahmen der Bürgerschaft und des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation des Kantons machen können.
Es ist nun vorgesehen, nach Überarbeitung der Unterlagen, anfangs 2019 die öffentliche Auflage des neuen Zonenplans und des Baureglementes durchzuführen. Bevor es aber soweit ist, werden die Personen und Organisationen, welche eine Eingabe gemacht haben, darüber informiert, ob und wie die Eingaben in den überarbeiteten Unterlagen aufgenommen werden konnten

dProjekt Sportstätte – Aktueller Stand und Fahrplan 201915.11.2018

Es wurden neue Gespräche und gemeinsame Lösungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit der Zufahrt und Parkierung besprochen. Ebenfalls zeigt sich eine Lösung mit der Nutzung von Räumlichkeiten in einer dieser Bauvorhaben ab, welche bei einer Zustimmung der Bürgerschaft zum Projekt Sportstätte, umgesetzt werden könnten.[...]
Am 24. August 2018 hat der Gemeinderat im Mitteilungsblatt letztmals über den Stand der Arbeiten rund um die Sportstättenplanung informiert. Aufgrund der Tatsache, dass sich das Gebiet Breiten, auf welchem die Sportstätte geplant wird, in der Grundwasserschutzzone (S3) befindet, mussten weitere Abklärungen eingeleitet werden. Die Gruppenwasserversorgung BHW hat, gemäss damaliger Information an die Bürgerinnen und Bürger, einer Realisierung einer Sportstätte auf dem Grundstück Breiten im Grundsatz zugestimmt, allerdings verlangt, dass Schutzmassnahmen zur Absicherung der Grundwasserfassung vorgesehen werden müssen.
Durch diese neue Ausgangslage wurde der Fachplaner beauftragt, die Plangrundlagen zu überarbeiten und die notwendigen Massnahmen in der Planung vorzusehen. Nachdem nun die Möglichkeiten für eine Realisierung gegeben waren, wurde mit den beiden benachbarten Grundeigentümern, der Holzimprägnierwerk Waldkirch AG und der Fa. Dach Müggler AG, Gespräche geführt. In den Gesprächen kam zum Ausdruck, dass beide Grundeigentümer und Firmen an einer gemeinsamen Zufahrt und Parkplatzlösung interessiert wären. Beide Grundeigentümer beabsichtigen in naher Zukunft eine bauliche Entwicklung resp. Erweiterung auf ihren Grundstücken vorzusehen. Aufgrund dessen, sind weitergehende Gespräche und gemeinsame Lösungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit der Zufahrt und Parkierung besprochen worden. Ebenfalls zeigt sich eine Lösung mit der Nutzung von Räumlichkeiten in einer dieser Bauvorhaben ab, welche bei einer Zustimmung der Bürgerschaft zum Projekt Sportstätte, umgesetzt werden könnten.
Der Gemeinderat Waldkirch hat die neue Ausgangslage an einer Sitzung besprochen und entschieden, an der Planung unter Einbezug der Bedürfnisse der beiden Firmen, Dach Müggler AG und die Holzimprägnierwerk Waldkirch AG, weiter zu arbeiten. Auf die Vor- resp. Bürgerversammlung 2019 hin, wird der Gemeinderat aufzeigen, wie die Zusammenarbeit mit den beiden Firmen aussehen könnte und welche Möglichkeiten und Synergien sich daraus für die geplante Sportstätte aber auch die beiden Firmen ergeben könnten.

Der Gemeinderat hat ebenso zugestimmt, dass für die Planung und Projektierung einer Zufahrtsstrasse zu den beiden Liegenschaften der Holzimprägnierwerk Waldkirch AG und Dach Müggler AG ein Projekt in Auftrag gegeben wird. Einbezogen soll auch eine mögliche Nutzung durch die geplante Sportstätte werden. Die Kosten dieser Planung werden allerdings durch die beiden Grundeigentümer Holzimprägnierwerk Waldkirch AG und Dach Müggler AG übernommen, da diese von einer solchen Zufahrt (über das Grundstück Breiten) in erster Linie auch profitieren würden. Zur geplanten Sportstätte ergeben sich aktuell keine Abhängigkeiten und es sind auch keine Vorinvestitionen seitens Gemeinde angedacht und eingeplant. Eine Zufahrt könnte allerdings auch bei einer allfälligen Ablehnung des Projektes Sportstätte erstellt und umgesetzt werden.
Der weitere Fahrplan sieht so aus, dass der Gemeinderat nun ein Gutachten für die Realisierung einer Sportstätte ausarbeiten wird und der Bürgerschaft an der Vorversammlung neuste Informationen zum Projekt präsentieren kann. Danach, voraussichtlich im Herbst 2019, soll eine Urnenabstimmung durchgeführt werden. Dann werden die Bürgerinnen und Bürger von Waldkirch über die Investition und Umsetzung der Sportstätte Waldkirch auf dem Grundstück Breiten an der Urne entscheiden können

dMobilfunkanlage Neubrunn kann gebaut werden15.11.2018

Die Mobilfunkanlage kann nun definitiv am Standort Neubrunn gebaut werden und die Mobilfunkversorgung in unserer Gemeinde nach vielen Jahren des Wartens ausgebaut und beduetend verbessert werden.[...]
Im Mitteilungsblatt vom 8. Juni 2018 haben wir Sie letztmals über den aktuellen Stand der geplanten Mobilfunkanlage im Gebiet Neubrunn informiert. Mitte Juni 2018 hatte die Swisscom (Schweiz) AG ein Baugesuch für die Errichtung und den Betrieb einer Mobilfunkanlage im Gewerbegebiet Neubrunn eingereicht. Das Baugesuch wurde Ende Juni / Anfangs Juli 2018 öffentlich aufgelegt. Gegen das Bauvorhaben wurde eine Sammeleinsprache eingereicht. Die Gemeinde führte sämtliche Abklärungen sowie das Verfahren durch und konnte dem Gemeinderat das Baugesuch sowie die Sammeleinsprache zur Entscheidfindung zuleiten.
Der Gemeinderat hat sich bei einem Entscheid auf die geltenden gesetzlichen Grundlagen zu stützen und die Baubewilligung für die Errichtung und den Betrieb der Mobilfunkanlage auf dem Grundstück Nr. 2229, Neubrunnstrasse 4, 9205 Waldkirch, erteilt. Die eingegangene Sammeleinsprache wurde abgewiesen. Gegen den Einsprache-Entscheid des Gemeinderates wurde während der vorgegebenen Rechtsmittelfrist kein Rekurs erhoben. Somit ist die Baubewilligung für die Mobilfunkanlage in Rechtskraft erwachsen. Damit kann die Mobilfunkanlage nun definitiv am Standort Neubrunn gebaut und die Mobilfunkversorgung in unserer Gemeinde nach vielen Jahren des Wartens ausgebaut und bedeutend verbessert werden.
Die Swisscom (Schweiz) AG wird nun die Realisierung der Mobilfunkanlage in Zusammenarbeit mit der kommunalen Baubehörde und der Grundeigentümerin weiter planen und umsetzen. Der Gemeinderat ist davon überzeugt, dass ein weiterer wichtiger Schritt in die «mobile Zukunft» damit gemacht wird und dankt der Bevölkerung für die Unterstützung.

dAusbau Tintentobelbach, Bernhardzell15.11.2018

Die Gemeinde hat nun das Gewässerausbauprojekt beim Baudepartement zur Genehmigung eingereicht. Sobald die Genehmigung vorliegt, können die Tiefbauarbeiten vergeben werden. Geplant ist, dass mit den Gewässerausbauarbeiten frühestens im Herbst 2019 begonnen werden kann.[...]
Der Tintentobelbach fliesst heute westlich der Oberhuebstrasse offen und anschliessend eingedolt unter der Oberhuebstrasse durch und weiter entlang und teilweise durch die Parzellen der Quellenstrasse bis hinunter in die St. Gallerstrasse. Nördlich der St. Gallerstrasse wurde der Tintentobelbach bereits vor Jahren saniert und offengelegt. Bereits im Jahr 2013 hatte der Gemeinderat das Wasserbauprojekt „Ausbau Tintentobelbach (Abschnitt Kantonsstrasse bis Oberhuebstrasse)“ erlassen. Die Gewässerschutzverordnung schreibt vor, dass die Bachläufe offenzulegen sind und der Ausbau den Vorschriften des Hochwasserschutzes entsprechen muss.
Einsprache- und Rekursverfahren haben das Gewässerausbauprojekt stark verzögert. Über den noch letzten hängigen Rekurs konnte das Baudepartement des Kantons St. Gallen diesen Herbst entscheiden. Gegen diesen Entscheid ist seitens der Einsprecherschaft keine Beschwerde an die nächst höhere Instanz eingereicht worden. Somit konnten sämtliche Rechtsmittelverfahren abgeschlossen werden.
Die Gemeinde hat nun das Gewässerausbauprojekt beim Baudepartement zur Genehmigung eingereicht. Sobald die Genehmigung vorliegt, können die Tiefbauarbeiten vergeben werden. Die Gemeinde wird rechtzeitig mit den einzelnen Grundeigentümern das Gespräch suchen und die Details besprechen. Geplant ist, dass mit den Gewässerausbauarbeiten frühestens im Herbst 2019 begonnen werden kann

dBauprojekt Breite15.11.2018

Die Baukommission bzw. der Gemeinderat hat für das Bauprojekt Breite folgende Arbeiten vergeben.[...]
Vergabungen
Die Baukommission bzw. der Gemeinderat hat für das Bauprojekt Breite folgende Arbeiten vergeben:
•    Spenglerarbeiten:                  Müggler AG, Waldkirch
•    Brüstungskanäle:                   E-IN AG, Hinwil
•    Fassadenbau:                        K+ K Fassaden, St. Gallen
•    Aussentüren aus Metall:        Dörig Metallbau AG, Waldkirch

dWLAN in der MZH Bernhardzell 08.11.2018

Neu gibt es ein WLAN in der Mehrzweckhalle in Bernhardzell damit die Erreichbarkeit sichergestellt ist.[...]
Die Mobilfunkversorgung in der Mehrzweckhalle Bernhardzell fehlt. Dies hat schon oft zu Diskussionen Anlass gegeben. Vorallem bei Veranstaltungen oder bei allfälligen Notfällen, wäre eine Erreichbarkeit nicht möglich. Aufgrund dessen wurde seitens Gemeinde eine Lösung gesucht und auch gefunden. Ab sofort steht in der Mehrzweckhalle neu ein kostenloser Internetzugang via Public WLAN zur Verfügung. Über WifFi-Calling können zudem auch Telefongespräche geführt werden. Mit dieser Lösung ist eine Erreichbarkeit insbesondere auch in Notfällen gewährleistet. Um sich mit dem Public WLAN zu verbinde, muss man das Passwort eingeben und den AGB zustimmen. Nach acht Stunden ist ein erneutes Einloggen nötig. Support und Unterhalt werden durch die Technischen Betriebe Waldkirch sichergestellt.

Zugangsdaten
SSID: MZH Bernhardzell Guest
Passwort: Turnhalle
 

dNeuer Ortskommandant für das Ortsmodul Waldkirch gewählt18.10.2018

Major Oliver Dux gibt das Kommando per 31.12.2018 ab. Sein Nachfolger Roland Zwingli wird das Kommando per 01.01.2018 übernehmen.[...]
Der Verwaltungsrat des Sicherheitsverbundes Gossau hat Roland Zwingli per 01.01.2019 zum neuen Ortskommandanten im Sicherheitsverbund Gossau, Ortsmodul Waldkirch, gewählt. Major Oliver Dux gibt das Kommando nach insgesamt neun Jahren am 31.12.2018 ab.
Oliver Dux übernahm am 01.01.2010 das Kommando der damaligen Feuerwehr Waldkirch und begleitete diese während rund zwei Jahren in die neue Organisation als Ortsmodul des Sicherheitsverbundes der Region Gossau. Seit dem 01.01.2013 führt OIiver Dux das Ortsmodul Waldkirch als Ortskommandant des Sicherheitsverbundes der Region Gossau. Der Gemeinderat bedankt sich bei Oliver Dux für sein bald 23-jähriges, grossartiges Engagement und seine grosse Unterstützung rund um das Feuerwehrwesen ganz herzlich. Gleichzeitig wünschen wir ihm für die Zukunft nur das Allerbeste. Seine Tätigkeiten und Verdienste werden in einem separaten Rahmen speziell gewürdigt.
Roland Zwingli aus Waldkirch ist seit dem 01.01.2010 in der Feuerwehr tätig und kann auf eine breite Ausbildung und Erfahrung zurückblicken. Er wurde per 01.01.2014 zum Korporal, per 22.04.2016 zum Leutnant und per 01.01.2017 zum Oberleutnant befördert. Roland Zwingli wird das Kommando von Oliver Dux per 01.01.2019, mit gleichzeitiger Beförderung zum Major, übernehmen. Der Gemeinderat Waldkirch und der Verwaltungsrat des Sicherheitsverbundes der Region Gossau sind überzeugt, dass mit der Person von Roland Zwingli eine gute Nachfolge für das Ortskommando in Waldkirch gefunden werden konnte und wünscht dem neuen Ortskommandanten in seiner Funktion alles Gute und viel Erfolg.
Der Gemeinderat und der Verwaltungsrat des Sicherheitsverbundes der Region Gossau bedanken sich bei Oliver Dux ganz herzlich für seine jahrelange, engagierte und wertvolle Tätigkeit.

dRücktritt des Stiftungsratspräsidenten des Wohn- und Pflegezentrums Wiborada18.10.2018

Christoph Hagger tritt per 30.11.2018 als Stiftungsratspräsident des Wohn- und Pflegezentrum Wiborada zurück.[...]
Christoph Hagger hat den Gemeinderat Waldkirch Ende September 2018 über seinen Entscheid informiert, als Stiftungsratspräsident des Wohn- und Pflegezentrums Wiborada per 30. November 2018 zurückzutreten. Er teilt in seinem Rücktrittsschreiben mit, dass sich seine selbständige berufliche Tätigkeit und die anspruchsvolle und zeitintensive, nebenamtliche Funktion als Stiftungsratspräsident, nicht mehr vereinen lassen. Aus diesem Grund hat er sich schweren Herzens zu diesem Schritt entschieden. Der Gemeinderat Waldkirch hat seinen Entscheid mit Bedauern zur Kenntnis genommen und ihm für seine ausserordentlichen Leistungen in den letzten Monaten Dank und Anerkennung ausgesprochen. Christoph Hagger hat sein Amt als Stiftungsratspräsident am 01. April 2018 aufgenommen und während der letzten Monate bedeutende Veränderungen eingeleitet und den Stiftungsrat sowie die Geschäftsleitung und das Personal, insbesondere in schwierigen Phasen, professionell geführt und begleitet. Der Gemeinde Waldkirch als Stifterin obliegt nun die Aufgabe der Nachfolgeregelung, welche zeitnah in Angriff genommen wird. Christoph Hagger danken wir an dieser Stelle ganz herzlich für sein Engagement und seine Leistungen und wünschen ihm für die Zukunft nur das Allerbeste.   
 

dArbeiten an der Dorfstrasse werden weitergeführt18.10.2018

Die zweite Etappe vom Pfarreizentrum bis zum Kreisel an der St. Pelagibergstrasse wird ausgeführt.[...]
Nachdem die Umgebungsarbeiten bei der Überbauung „Pöstli“ aufgenommen worden sind, können nun in gegenseitiger Absprache und Zusammenarbeit auch die Arbeiten an der Dorfstrasse weitergeführt werden. Diese Arbeiten betreffen die Etappe zwei, vom Pfarreizentrum bis zum Kreisel an der St. Pelagibergstrasse. Detailbesprechungen den Anwohnern konnten bereits durchgeführt werden, so dass die Vorbereitung der Arbeiten diese Woche eingeleitet werden können und die Umsetzung des Strassenprojektes gemäss Auflageprojekt erfolgen kann. Nicht betroffen von den Arbeiten ist die Steigstrasse. Diese wird vorläufig wieder geöffnet und zur Umleitung des Verkehrs ab dem Dorfzentrum (Pfarreizentrum) via Hirschgartenstrasse in die St. Pelagibergstrasse genutzt. Nach Abschluss der Arbeiten an der Dorfstrasse wird entschieden, wie die Gestaltung und Nutzung der Steigstrasse erfolgen soll. Wir danken der Bevölkerung jetzt schon für das Verständnis bis zum Abschluss der Arbeiten an der Dorfstrasse und für die allfällig Auftretenden Immissionen und Behinderungen. Für allfällige Anliegen steht ihnen unser Leiter Bau und Infrastruktur, Markus Stöckli zur Verfügung.

d Projekt Mollenwisenbach kann gestartet werden18.10.2018

Die ersten Arbeiten werden noch im Oktober gestartet. Unter Vorbehalt der Wetterbedingungen werden die Arbeiten über den Winter hindurch ausgeführt. Ziel ist es die hauptsächlichen Arbeiten im nächsten Frühjahr abzuschliessen.[...]
Anfang 2017 wurde die Bevölkerung, im Zusammenhang mit dem Bauprojekt Breite, über die notwendigen Hochwasserschutzmassnahmen am Mollenwisenbach informiert. Seither wurde das Projekt öffentlich aufgelegt und in den letzten Monaten sind Einspracheverhandlungen mit einem Einsprecher erfolgreich geführt worden. Dies konnten in der Folge bereinigt werden, so dass das Auflageprojekt mit einzelnen Anpassungen nun umgesetzt werden kann. In Zusammenarbeit mit den kantonalen Amtsstellen und der Firma Brühwiler AG, Ingenieurbüro und Planer, wird das Projekt nun in die Umsetzung überführt. Die ersten Arbeiten werden noch im Oktober gestartet. Als erstes wird der Bachdurchlass an der Oberwaldstrasse unter geregeltem Lichtsignalverkehr ausgebaut. Im Anschluss werden entlang des Mollenwisenbaches (bachaufwärts) die notwendigen Arbeiten inklusive Freilegung des Baches an den Orten, in welchen er eingdolt ist, in Angriff genommen. Unter Vorbehalt der Wetterbedingungen werden die Arbeiten über den Winter hindurch ausgeführt. Ziel ist es die hauptsächlichen Arbeiten im nächsten Frühjahr abzuschliessen. Da es keinerlei Abhängigkeiten zum Bauprojekt Breite gibt, können die Arbeiten ohne Einschränkungen vorangetrieben werden. Die Absprachen mit den betroffenen Grundeigentümern und der Schule Waldkirch-Bernhardzell sind in den letzten Tagen erfolgt. Auch hier bitten wir die Bevölkerung für allfällige Immissionen oder Behinderungen um das notwendige Verständnis. Besten Dank dafür.

dEinsatzübung des Grenadierbataillons 20 in Bernhardzell12.10.2018

Am 16.10.2018 ab 06.00 Uhr kommt es aufgrund einer Einsatzübung des Grenadierbataillons 20 zu Lärmimmissionen.[...]
Am Dienstag, 16.10.2018 ist in Bernhardzell am Morgen bereits ab 06.00 Uhr auf dem Truppenübungsgelände bei der Hilteren eine Einsatzübung des Grenadierbataillons 20 geplant. Dabei kommt es zu Lärmimmissionen durch Schusswaffen (Platzpatronen und Knallkörper), welche allenfalls in der Umgebung des Übungsgeländes hörbar sind. Während der Übung werden auch Helikopterflüge durchgeführt, welche in der Umgebung zu entsprechenden Emissionen führen werden. Auch im folgenden zweiwöchigen Wiederholungskurs wird es dann in der Region zu aussergewöhnlichen Lärmimmissionen kommen, allerdings nicht mehr in der Nacht oder zu frühen Morgenstunden. Da es sich um eine ausserordentliche Situation handelt bittet der Gemeinderat und die Übungsleitung die Einwohnerinnen und Einwohnern um Verständnis.

dPostautowartehäuschen werden erstellt11.10.2018

Zur attraktiveren Ausgestaltung der Postautohaltestellen ist vorgesehen, weitere Postautowartehäuschen in der Gemeinde zu erstellen. Vorbehältlich der öffentlichen Auflage, sollen zwei davon noch im Jahr 2018 erstellt werden.[...]
Der Gemeinderat hat im Budget 2018 vorgesehen, mit dem Bau von Postautowartehäusern zu starten und somit für die Nutzerinnen und Nutzer des öffentlichen Verkehrs die Haltestellen attraktiver auszugestalten. Es ist vorgesehen im gesamten Gemeindegebiet den gleichen Typ Wartehäuschen zu verwenden. Die Bushaltestelle beim Schulhaus Breite in Waldkirch wurde bereits ausgeführt und erstellt. Die neuen Wartehäuschen sollen im selben Stil, allerdings natürlich entsprechend kleiner, erstellt werden. Die Prioritäten werden nach Ein- und Ausstiegsvolumen an den entsprechenden Haltestellen gesetzt. Ein erstes Wartehäuschen soll nun auf dem gemeindeeigenen Grundstück Nr. 847 vor dem Gemeindehaus erstellt werden. Budgetiert ist noch ein zweites Wartehäuschen, welches voraussichtlich noch dieses Jahr in Bernhardzell erstellt werden soll. Die Erstellung der Wartehäuschen soll noch vor Ende 2018, vorbehältlich der öffentlichen Auflage, ausgeführt werden. In den nächsten Jahren werden in den Budgets jeweils weitere Wartehäuschen aufgenommen werden.

dAbbruch Wohnhaus 118 und Gebäude 15611.10.2018

Da das Wohnhaus Nr. 118 nicht mehr bewohnbar ist und der Unterhalt für das Gebäude 156 sinnlos, werden diese beiden Objekte abgerissen. Auf dem Grundstück Nr. 100 (Bernhardzellerstrasse 10) werden vorübergehend Parkfelder realisiert.[...]
Der Gemeinderat hat sich anlässlich der Legislaturplanung mit der Verwendung der gemeindeeigenen Liegenschaften befasst. Im Rahmen der Abklärungen zum Zustand des Hauses 118 (Bernhardzellerstrasse 10) auf dem Grundstück 100 muss festgestellt werden, dass die Bausubstanz sehr schlecht ist und ein Bewohnen des Hauses sowie auch eine weitere Nutzung im EG unverantwortbar wäre. Investitionen in dieses Haus zu tätigen ist ebenso unsinnig, da nebst der baulichen Substanz auch die Heizung defekt ist und erneuert werden müsste. Aus diesem Grund hat sich der Gemeinderat dazu entschieden, das Haus Nr. 118 noch vor dem Winter abzubrechen. Auf dem Grundstück werden vorübergehende Parkfelder realisiert. Mit der sich aktuell in Arbeit befindlichen «Überbauungsstudie Dorfzentrum» wird sich zeigen, was auf dem Grundstück später realisiert werden könnte. Gleichzeitig zu den Abbrucharbeiten auf dem Grundstück Nr. 100 wird auch der Abbruch des leerstehenden kleinen Gebäudes auf dem Grundstück Nr. 95 in Angriff genommen. Auch dort sollen keine Investitionen für den Unterhalt mehr getätigt werden, da das Gebäude seit Jahren keinen effektiven Nutzen mehr stiftet. Auch die drei daneben stehenden Nadelbäume sind über die Jahre massiv in die Höhe gewachsen und müssen entfernt werden. Bei einem der Bäume ist nach einem Sturm die Spitze abgebrochen und heruntergefallen. Zum Glück ist dadurch weder Personen- noch Sachschaden entstanden. Die Gemeinde wäre dafür haftbar geworden und schon deshalb müssen die Rodungsarbeiten nun ausgeführt werden. Die umliegenden Anwohner wurden bereits im Rahmen der Information zur «Überbauungsstudie Dorfzentrum» über den Abbruch der erwähnten Liegenschaften informiert. Die Abbrucharbeiten sollen nach Möglichkeit noch vor dem Wintereinbruch, nach erfolgter öffentlicher Auflage, ausgeführt werden.
 

dStrompreise 201904.10.2018

Der Gemeinderat informiert über die Stromrücklieferung sowie den Stromeinkauf und -verkauf auf 2019.[...]
STROM-RÜCKLIEFERUNG 2019
Seit rund 10 Jahren werden dezentrale Produktionsanlagen (mehrheitlich PV-Anlagen) im Versorgungsgebiet der Technischen Betriebe installiert und betrieben. Aktuell sind dies rund 130 Anlagen welche knapp 10% des Jahresenergiebedarfs der Technischen Betriebe abdecken.

Die Technischen Betriebe sind gesetzlich verpflichtet diese produzierte Energie abzunehmen und zu vergüten. Die Vergütung hat dabei mindestens den vermiedenen Kosten (Einkaufskonditionen der Technischen Betriebe) in der Energiebeschaffung zu entsprechen. Die Abnahme des ökologischen Mehrwertes (Herkunftsnachweise) ist freiwillig.

Der Gemeinderat hat aufgrund der nachfolgenden Ausführungen beschlossen, die Rückliefertarife auf den 1.1.2019 hin zu senken.
  • Die Technischen Betriebe haben in den letzten Jahren (2015, 2016 und 2017) jeweils ein Defizit in der Jahresrechnung ausgewiesen. Die Verluste wurden durch Bezüge aus den Reserven gedeckt. Einer der Gründe für diese Defizite ist die rasant ansteigende Stromabnahmemenge aus PV-Anlagen sowie die für PV-Anlagen-Besitzer lukrativen Vergütungsansätze der Technischen Betriebe. Diesbezüglich wurden die Bürgerinnen und Bürger an der Vor- und Bürgerversammlung Anfang Jahres durch den Gemeindepräsidenten informiert.
  • Durch den Wechsel im KEV-System können grössere Anlagen nicht mehr von der KEV-Einspeisevergütung profitieren. Diese Anlagen mit teils beachtlichen Produktionsmengen sind, entgegen der ursprünglichen Planung, weiterhin bei den Technischen Betrieben angeschlossen und durch diese zu vergüten.
  • Produzenten von PV-Anlagen können beim Bund eine Förderung beantragen. Diese wird mehrheitlich in Form einer Einmalvergütung, welche rund 30% der Investitionskosten ausmacht, ausbezahlt. Die Energie ist durch die Technischen Betriebe zu vergüten.
  • Um gute und faire Preise im Stromverkauf anbieten zu können, sind die Aufwendungen in der Energiebeschaffung, welche aus der Markbeschaffung und der Abnahme von PV-Strom bestehen, zu begrenzen.
  • Mit der Senkung per 1.1.2019 werden die Vergütungsansätze in Richtung Marktniveau angepasst. Das Marktniveau liegt aktuell für die Energie bei ca. 4.0 bis 4.5 Rappen und für den ökologischen Mehrwert (PV-Strom Schweiz) bei ca. 1.0 bis 2.0 Rappen pro kWh.
  • Die KEV-Förderung des Bundes wird voraussichtlich per 1. April 2019 auf 10 Rappen/kWh für Anlagen oh-ne Einmalvergütung gesenkt.

Ab dem 1.1.2019 gelten gemäss Beschluss des Gemeinderates folgende Vergütungsansätze:

-   Nicht erneuerbare Energiequellen                      Marktpreis
-   Anlagen ohne Förderung für die Energie             4.5 Rp./kWh
    ökologischer Mehrwert (HKN)                             4.5 Rp./kWh
                                                                             9.0 Rp./kWh

-    Anlagen mit Einmalvergütung für die Energie    4.5 Rp./kWh
     ökologischer Mehrwert (HKN)                            4.5 Rp./kWh
                                                                             9.0 Rp./kWh

-    KEV-Anlagen                                                     Entschädigung durch Swissgrid

Das Preisblatt STROM-RÜCKLIEFERUNG 2019 kann auf der Homepage der Gemeinde (www.waldkirch.ch) abgerufen oder direkt bei den Technischen Betriebe Waldkirch (tbw@waldkirch.ch) bestellt werden.


Förderprogramm Gemeinde Waldkirch
Die Gemeinde und Energiestadt Waldkirch hat seit dem 1. September 2016 ein eigenes, auf den Kanton St.Gallen abgestimmtes, kommunales Förderprogramm. Seit der Einführung des Förderprogramms, im Herbst 2016, konnte Förderungen umgesetzt werden;

    6     Elektromobile                                                   Fr. 16‘447.80
  14     Wärmedämmungen von Einzelbauteilen              Fr. 56‘260.00
    2     Wärmeeffizienz an bestehenden Gebäuden        Fr.   6‘425.00
    2     Ersatz fossiler Heizung durch Holzfeuerung        Fr.   6‘424.00
    1     Batteriespeicher für Solaranlagen                      Fr.   2‘500.00
    2     Thermische Solaranlagen                                   Fr.   3‘000.00
                                                                                   Fr. 91‘056.80
    
Im ersten Halbjahr 2018 durften 22‘106 Franken Fördergelder ausbezahlt und 42’460 Franken an Fördergeldern zugesichert werden. Im Fördertopf 2018 sind noch rund 35‘000 Franken vorhanden.


NACHTRAG VOLLZUGSVERORDNUNG:
Das Energiefondsreglement und die Vollzugsverordnung zum Energiefondsreglement haben sich grundsätzlich bewährt. Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass folgende Präzisierungen notwendig und sinnvoll sind:

-         Änderung der Bezeichnung Elektroautos zu Elektrofahrzeuge, sowie eine klare Definition was ein               Elektrofahrzeug ist.
-         Festlegung der förderfähigen Anzahl von Elektrofahrzeugen pro Industrie- und Gewerbebetrieb (war            bisher nur lose definiert).
-         Festlegung der förderfähigen Anzahl Batteriespeicher pro Industrie- und Gewerbebetrieb, da bisher              nur die Förderung für Wohneinheiten festgelegt war.

Der Nachtrag der Vollzugsverordnung zum Energiefondsreglement wurde vom Gemeinderat Waldkirch an der Gemeinderatssitzung vom 12. September 2018 erlassen und der Vollzugsbeginn auf den 1. Oktober 2018 festgesetzt.

STROM-EINKAUF 2019
Der Strompreis setzt sich aus den Komponenten NETZNUTZUNG (Infrastruktur für die Stromlieferung), verschiedenen ABAGBEN sowie der ENERGIE (dem eigentlichen Strom) zusammen. Die ENERGIE wiederum wird einerseits am freien Markt beschafft und zu anderen durch Rücklieferung der dezentralen Produktionsanlagen abgedeckt. Für den gesamten Stromeinkauf 2019 rechnen die Technischen Betriebe Waldkirch mit tieferen Aufwendungen im Rahmen von rund 4% (ca. -91‘000 Fr.) als im laufenden Jahr 2018. Dies ist das Resultat aus dem Mix der nachfolgenden Preisanpassungen:

NETZNUTZUNG: Die Netznutzungskosten, welche durch die SAK (St.Gallisch Appenzellische Kraftwerke AG) in Rechnung gestellt werden, sinken um rund 5%.

ABGABEN: Die gesetzlich vorgegebene Abgabe für die KEV (Kostendeckende Einspeisevergütung) bleiben mit 2.3 Rp/kW auf dem Vorjahresniveau. Die Abgaben für die Systemdienstleistungen SDL, welche der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid weitergeleitet werden müssen, sinken (-25 %). Die Abgaben an die Politische Gemeinde Waldkirch bleiben unverändert bei 0.6 Rp./kWh.

ENERGIE: Der gesamte Energiepreis sinkt um rund 5%. Hierbei bleibt die Marktbeschaffung bei der EBM Energie AG praktisch unverändert, die Kosten für die Stromabnahme bei den örtlichen Stromproduzenten sinken um 28% (Anpassung Rückliefertarife) und der Zukauf von Zertifikaten für die Stromqualität (ca. 90% Wasserkraft Schweiz) wird leicht teurer.

STROM-VERKAUF 2019
Die Technischen Betriebe mussten in den letzten Jahresabschlüssen jeweils deutliche Defizite ausweisen.  Diese wurden durch Bezüge aus den über die Vorjahre gebildeten Reserven gedeckt werden. Ziel ist es, im Jahr 2019 wieder einen ausgeglichenen Jahresabschluss zu erreichen, um die Reserven nicht weiter zu reduzieren.
Aufgrund von neuen gesetzlichen Vorgaben müssen die bestehenden Tarifstrukturen angepasst und die Zuteilung der Endkunden neu vorgenommen werden. Die Anpassungen haben Ertragseinbussen in der Höhe von rund 175‘000 Franken zur Folge, welche ebenfalls zu kompensieren sind.

Der Ausgleich der Defizite und die Ertragseinbussen können nur teilweise durch die Kosteneinsparungen im Stromeinkauf (Senkung der Vergütungsansätze für Strom-Rücklieferungen) ausgeglichen werden. Um die gesetzten Ziele zu erreichen, ist eine leichte Anpassung/Erhöhung der Strompreise unumgänglich.

Die neue Tarifstruktur sowie deren durchschnittliche Preisanpassungen zum Vorjahr zeigt sich wie folgt:

-    S-Strom  0- 50‘000 kWh                 (vormals Doppeltarif)           + 7%
-    M-Strom  50‘000 – 100‘000 kWh     (vormals Leistungstarif 1)     + 6%
-    L-Strom  grösser 100‘000 kWh        (vormals Leistungstarif 2)     + 5%
-    P-Strom                                         (vormals Einheitstarif)         + 2%

Neue Tarifstruktur:
Die Einteilung in die verschiedenen Tarifgruppen erfolgt neu einzig nach dem Jahresstrombezug. Die Stromnutzung für Wohnen, Landwirtschaft oder Gewerbe, hat neu keinen Einfluss mehr auf die Einteilung. Die Bezugsleistung (Maximum) wird einzig in den Tarifgruppen M-STROM und L-STROM berücksichtigt und verrechnet.

Das neue Preisblatt STROM 2019 kann auf der Homepage der Gemeinde (www.waldkirch.ch) abgerufen oder direkt bei den Technischen Betriebe Waldkirch (tbw@waldkirch.ch) bestellt werden.
 

dGenehmigung Teilstrassenplan Scheiwilstrasse 13.09.2018

Der Teilstrassenplan - Umklassierung Scheiwilstrasse in Gemeindestrasse 2. Klasse - wurde vom Baudepartement genehmigt.[...]
Bereits vor geraumer Zeit hat ein Anwohner aus dem Weiler Scheiwil das Begehren gestellt, die Scheiwilstrasse neu als Gemeindestrasse 2. Klasse zu klassieren. Bis anhin war die Scheiwilstrasse als Gemeindestrasse 3. Klasse klassiert. Mit der Scheiwilstrasse sind insgesamt fünf Wohnhäuser mit sechs Wohnungen erschlossen und damit die notwendigen Kriterien für eine Umklassierung als Gemeindestrasse 2. Klasse erfüllt. Ausgenommen von der Umklassierung ist lediglich eine östlich liegende Schlaufe, die weiterhin als Gemeindestrasse 3. Klasse klassiert bleiben soll.

Das Baudepartement hat den Teilstrassenplan respektive die Änderung des Teilstrassenplans am 6. August 2018 genehmigt. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.

Das Teilstück der Scheiwilstrasse, welches als Gemeindestrasse 3. Klasse klassiert bleibt, wird in die Scheiwilstrasse II umbenannt.

Zur Legende: Violett = neu als Gemeindestrasse 2. Klasse klassiert.

dAusbildungsfonds13.09.2018

Stipendiengesuche sind bis 30. November 2018 dem Gemeinderat einzureichen. Das Gesuchsformular finden Sie auf der Website der Gemeinde unter www.waldkirch.ch > Dienstleistungen > Formulare > Kanzlei[...]
In der Politischen Gemeinde Waldkirch besteht ein Ausbildungsfonds. Dieser bezweckt die Förderung der beruflichen Ausbildung von in der Politischen Gemeinde Waldkirch wohnhaften Bürgerinnen und Bürgern von Waldkirch durch Ausrichtung von Stipendien.

Stipendien werden ausgerichtet an Bewerberinnen und Bewerber, welche eine Erstausbildung im Sinn des eidg. Berufsbildungsgesetzes absolvieren oder eine Mittelschule, Fachhochschule oder Universität besuchen. Beiträge werden nur für Erstausbildungen und nur einmal ausbezahlt. Ab Fr. 80'000.00 steuerbarem Einkommen oder ab Fr. 200'000.00 steuerbarem Vermögen des Gesuchstellers oder dessen Eltern werden keine Beiträge mehr geleistet.

Gesuche sind dem Gemeinderat Waldkirch schriftlich bis 30. November 2018 unter Beilage des Lehrvertrages oder einer Bestätigung/Immatrikulation der Lehranstalt einzureichen.
Das entsprechende Gesuchsformular kann auf unserer Website www.waldkirch.ch > Dienstleistungen > Formulare > Kanzlei heruntergeladen werden.

dNeue Struktur Website und Live-Schaltung06.09.2018

Die Website der Gemeinde Waldkirch wurde überarbeitet und umstrukturiert und wird morgen, 7. September 2018 aufgeschaltet.[...]
Aufgrund der neuen Organisationsstruktur hat die Gemeinde Waldkirch ihre Website überarbeitet und auf den neusten Stand gebracht. Die Bereiche wurden neu eingeteilt und teilweise neue Rubriken erstellt. Neu gibt es eine Rubrik Gemeindeorganisation, unter der auch die neuen Strukturen abgebildet sind. Die Live-Schaltung der neu strukturierten Website erfolgt diesen Freitag, 7. September 2018.
 

dAufhebung Kantonales Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe06.09.2018

Das Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe ist per 5. September 2018 aufgehoben.[...]
Für einmal sind die Regenfälle am Wochenende über das ganze Kantonsgebiet viel heftiger ausgefallen, als dies aufgrund der Prognosen letzte Woche abgeschätzt wurde. Die Messungen des Kantonsforstamtes erlauben eine Aufhebung des kantonalen Feuer- und Feuerwerksverbots im Wald und in Waldesnähe per 5. September. Das Wasserentnahmeverbot bleibt vorerst noch bestehen.
 

dStadtrat hat Sitzung in Waldkirch abgehalten06.09.2018

Diese Woche war der Stadtrat St. Gallen in Waldkirch zu Besuch.[...]
Am letzten Dienstag, 04. September 2018 hat der Stadtrat St. Gallen in Waldkirch eine „Land-Sitzung“ abgehalten. Nebst den ordentlichen Traktanden durfte der Gemeindepräsident den Stadträtinnen und Stadträten die Herausforderungen und die Vorzüge einer Landgemeinde aufzeigen. Im Anschluss an die Sitzung und den Austausch wurden beim gemeinsamen Mittagessen die Diskussionen weitergeführt. Der Stadtrat St. Gallen hat den Gemeinderat Waldkirch zu einem Gegenbesuch nach St. Gallen eingeladen, welchem wir gerne zu gegebener Zeit folgen werden.  
 

d10 Jahre für die Gemeinde Waldkirch30.08.2018

Unser Betriebsmonteur der Technischen Betriebe, Benjamin Brunner, feiert am 1. September sein 10-jähriges Dienstjubiläum.[...]
Unser Betriebsmonteur der Technischen Betriebe, Benjamin Brunner, darf am 1. September ein spezielles Jubiläum feiern. Bereits seit 10 Jahren ist er für die Gemeinde und unsere Bevölkerung im Einsatz und leistet auch ausserhalb seiner Arbeitszeiten mit Piketteinsätzen wertvolle Arbeit.

Lieber Beni, persönlich, aber auch im Namen des Gemeinderates, der Geschäftsleitung und aller Mitarbeitenden gratuliere ich dir zu deinem 10-jährigen Jubiläum ganz herzlich und danke dir für die grossartige und umsichtige Arbeit, die du während dieser Zeit für die Gemeinde Waldkirch geleistet hast. Ich wünsche dir persönlich und beruflich nur das Allerbeste und freue mich auf die weitere Zusammenarbeit mit dir.
 

dHundesäckli im Naherholungsgebiet vergessen30.08.2018

Aufruf an die Hundebesitzer[...]
In der Gemeinde Waldkirch haben wir stolze 207 Hundebesitzer. Wir sind dankbar, dass sich der grösste Teil dieser, an die Regeln, welche für Hundebesitzer gelten, halten. Vielen Dank dafür!
Allerdings müssen wir leider auch feststellen, dass volle Hundesäckli oder gar Hundekot auf der offenen Wiese oder auf Wegen liegen bleiben anstatt in den dafür vorgesehenen Robidog-Eimer entsorgt zu werden. Wir wenden uns an diese Hundebesitzer und bitten sie, ihre Hunde im Auge zu behalten und den Kot sachgerecht zu entsorgen. Andere Spaziergänger, Kinder die in der Wiese spielen und auch die Landbesitzer sind Ihnen dankbar, wenn der Hundekot nicht liegen bleibt. Vielen Dank.
 

dBauarbeiten zwischen Arnegg und Waldkirch 30.08.2018

Ab dem 3. September 2018 führt das kantonale Tiefbauamt auf der Kantonsstrasse zwischen Arnegg und Waldkirch Vorbereitungsarbeiten für den Deckbelagsersatz durch. Die Arbeiten dauern voraussichtlich bis Anfang Oktober 2018.[...]
Der Deckbelag im Abschnitt Einlenker Bischofszellerstrasse bis Rickenhueb auf der Kantonsstrasse zwischen Arnegg und Waldkirch wird ersetzt. Während den Vorarbeiten wird der Verkehr ab dem 3. September mittels einer Lichtsignalanlage geregelt. Der abschliessende Deckbelagseinbau erfolgt in einem Arbeitsgang über die gesamte Strassenbreite. Dafür muss der Strassenabschnitt Ende September für 36 Stunden gesperrt werden. Über den Zeitpunkt der Sperrung wird frühzeitig informiert.

dÜberbauungsplan Toregg ist aufgehoben30.08.2018

Nach einer Überarbeitung, dabei gewonnenen Erkenntnissen und Begehren verschiedener Grundeigentümer, ist der Gemeinderat überzeugt, dass der Überbauungsplan Toregg aufgehoben werden kann.[...]
Für die Überbauung Toregg besteht seit dem Jahr 1979 ein Überbauungsplan. Dieser bezweckte eine ortsbaulich und architektonisch gute Überbauung des Gebietes. Weiter wurde im Plan festgelegt, dass zur Erschliessungsstrasse (Lerchenstrasse) ein Strassenabstand von 5.0 m und im nördlichen Bereich jeweils 5.5 m einzuhalten ist. Gegenüber der St. Gallerstrasse ist ein solcher von 7.0 m einzuhalten.

Der aus dem Jahr 1979 stammende Plan hat heute immer noch Rechtsgültigkeit. Der Gemeinderat hat in den letzten Jahren die Überarbeitung der Instrumente der Raumplanung an die Hand genommen. Aufgrund der dabei gewonnenen Erkenntnisse und eines Begehrens verschiedener Grundeigentümer ist der Gemeinderat der Überzeugung, dass der Überbauungsplan aufgehoben werden kann. Er hat die Aufhebung des Überbauungsplans im Mai 2018 beschlossen. Nach dem durchgeführten Planverfahren hat auch das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation die Aufhebung des Überbauungsplans genehmigt.
 

dSportstättenplanung kann weiter gehen23.08.2018

Der Verwaltungsrat der Gruppenwasserversorgung BHW hat nach umfassenden geologischen und geotechnischen Abklärungen einem allfälligen Bauvorhaben zugestimmt.[...]
Wie im Mitteilungsblatt vom 15.02.18 und 14.06.2018 informiert, wurden am Standort „Breiten“ vertiefte Abklärungen für die Realisierung einer Sportstätte durchgeführt. Dies nachdem sich dieser Standort, im Rahmen einer Evaluation verschiedener Standorte, als einzig möglicher ergeben hatte. Da sich das gemeindeeigene Grundstück Breiten teilweise in der Schutzzone S3 der Grundwasserfassung Geisshus befindet, musste ein geologisches und geotechnisches Gutachten erstellt werden. Dieses war die Basis für die Verhandlungen mit dem Verwaltungsrat der Gruppenwasserversorgung BHW. Aufgrund der guten Grundlagen und der wichtigen Erfahrungen des bereits seit Jahren im Einsatz für die BHW stehenden Geologen, konnten die beiden Gutachten im Verwaltungsrat der BHW detailliert behandelt werden. Der verantwortliche Geologe kennt die Grundwasserfassung Geisshus bestens, da dieser vor vielen Jahren die Grundlagen für die Schutzzonenausscheidung ausgearbeitet hatte. Nach allen Abklärungen und Untersuchungen sowie nach Vorliegen der umfangreichen und um-fassenden geologischen und geotechnischen Berichte, sehen die Spezialisten keinen Grund, ein Projekt «Sportstätte» auf dem Grundstück Breiten abzulehnen. Der Verwaltungsrat der Gruppenwasserversorgung BHW hat deshalb entschieden, einem allfälligen Bauvorhaben im Grundsatz zuzustimmen. Mit einer Zustimmung sind allerdings verschiedene Auflagen verbunden, welche in die weitere Bearbeitung einfliessen und in einem allfälligen Gutachten Niederschlag finden müssen. Die Arbeitsgruppe Sportstätte wird mit Unterstützung des externen Fachspezialisten und der Gemeinde nun die Projektarbeiten fortsetzen. Ziel ist es, auf die Bürgerversammlung 2019 hin, ein konkretes Vorprojekt mit Kostendetails auszuarbeiten. Dieses wird durch den Gemeinderat zu behandeln und zu prüfen sein und anschliessend den Bürgerinnen und Bürger an der Bürgerversammlung 2019 vorgestellt. Bis es soweit ist, werden die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen von weiteren Informationen auf dem Laufenden gehalten.

dWohnhaus Rickenhueb ist aus der Schutzverordnung entlassen worden23.08.2018

Der Gemeinderat hat bereits vor einigen Jahren entschieden, die Wohnhaus Vers. Nr. 239/240/242, auf dem Grundstück 1427 und 1429, Rickenhueb, Waldkirch, aus der Schutzverordnung zu entlassen. Das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation hat nun nach eingehender Prüfung und Einbezug der internen kantonalen Stellen die Schutzentlassung genehmigt.[...]
Der Gemeinderat hat bereits vor einigen Jahren entschieden, die Wohnhaus Vers. Nr. 239/240/242, auf dem Grundstück 1427 und 1429, Rickenhueb, Waldkirch, aus der Schutzverordnung zu entlassen. Gründe dafür waren u.a. der schlechte Zustand der Liegenschaft sowie die unglückliche Lage der Gebäude, welches für die Strassenführung aber auch für den Fortbestand des Landwirtschaftsbetriebes, hinderlich waren. Die Sicherheit für die Strassenbenützer im Kurvenbereich hat sich in den letzten Jahren massiv verschlechtert. Zudem hat der Schwerverkehr auf dieser Strecke zugenommen, was die Situation zusätzlich verschärft hat (Kreuzen nur erschwert möglich). Anfangs des letzten Jahres hat der Gemeinderat das Anliegen noch einmal aufgenommen und die Entlassung aus der Schutzverordnung nochmal in Angriff genommen. Vom 02. – 31. Mai 2017 wurde die Änderung der Schutzverordnung (Schutzentlassung) öffentlich aufgelegt. Während der öffentlichen Auflage ist eine Einsprache gegen diese eingegangen. Die Einsprache konnte allerdings in mehreren Einspracheverhandlungen bereinigt werden, so dass der betroffene Schutzverband die Einsprache zurückgezogen hat. Das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation hat nun nach eingehender Prüfung und Einbezug der internen kantonalen Stellen die Schutzentlassung genehmigt. Es wurden einige Auflagen mit der Schutzentlassung verbunden, welche allerdings erfüllt werden können. Mit diesem Entscheid ist nun der Weg frei für die weitere Projektierung der Strassenführung und die Planung des Abbruchs des Wohnhauses. Bevor diese allerdings für einen Abbruch freigegeben werden, soll das Gebäude und deren geschichtliche Entstehung dokumentiert werden. Mit dieser Schutzentlassung ist ein wichtiges Anliegen nach jahrzehntelangen Verhandlungen beendet worden und die Planungsarbeiten für die Optimierung der Strassenführung kann an diesem Ort nun in Angriff genommen werden. Da die Zuständigkeit für ein solches Strassenprojekt beim Kanton liegt (Kantonsstrasse), sind die weiteren Schritte nun gemeinsam und unter Einbezug der betroffenen Grundeigentümer zu koordinieren.

dOrtsplanung im Dorfkernbereich unter Einbezug der Fachhochschule Chur23.08.2018

Der Gemeinderat hat sich schon länger Gedanken über die Entwicklung im Dorfzentrum von Waldkirch gemacht. Bei der Legislaturplanung 2017 – 2020 hat sich der Gemeinderat deshalb auch mit der Weiterverwendung der Liegenschaften und Grundstücke der Gemeinde auseinandergesetzt. Die Grundstücke 95/100/101/1787 sind im Besitze der Gemeinde und werden, nebst den anderen, orange eingefärbten Grundstücken, in die Studie mit einbezogen.[...]
Gerade im Dorfzentrum (Kernzone und Ortsbildschutz) ist unter den neuen Rahmenbedingungen des Raumplanungsgesetztes das verdichtete Bauen von grosser Bedeutung. Dem ist bei der Ortskernentwicklung, frühzeitig und vor einer allfälligen baulichen Entwicklung, entsprechende Beachtung zu schenken. Bereits vor Jahren hat der Gemeinderat mit dem Kauf der oben erwähnten Liegenschaften im Bereich Kronenplatz klare Akzente gesetzt.

Mit diesem Hintergrund und der Tatsache, dass im Jahr 2017 Grundstücke in dieser Zone ihre Besitzer wechselten resp. zum Verkauf angeboten wurden, hat der Gemeinderat sich entschieden, im Bereiche des Kronenplatzes bis zur Liegenschaft Nr. 94 (innerhalb des Ortsbildschutzes) eine Überbauungsstudie in Auftrag zu geben. Dabei handelt es sich nicht um einen aufwendigen Projektwettbewerb, sondern um eine Studie, welche in Zusammenarbeit mit Architekturstudenten der Fachhochschule Chur, unter der Leitung eines Studienleiters, ausgearbeitet wird. Das Ziel dieser Studie ist es, dem Gemeinderat und letztendlich auch den Grundeigentümern und der Bevölkerung Ideen zu einer möglichen Entwicklung und Überbauung im unten aufgeführten Gebiet mitzugeben. Dabei sind der Umgebung (gelb eingefärbt) sowie dem aktuellen gültigen Zonenplan und Baureglement und einer allfällig möglichen Sondernutzungsplanung beachten zu schenken. Weiter werden die Architekturstudenten Aussagen darüber machen, wie eine Nutzung des aufgeführten Gebietes, unter Beachtung der Kern- und Ortbildschutzzone, aussehen könnte und welche „Verdichtungsmöglichkeiten“ mit Überlegungen zu allfälligen Begegnungszonen möglich und vertretbar sind. 

 

Die Grundeigentümer im betroffenen Gebiet (orange eingefärbt) wurden bereits persönlich über die Studienarbeit informiert und werden dem Prozess, welcher bis Februar 2019 dauern wird, punktuell beiwohnen können. Die Kosten für diese Überbauungsstudie liegen bei rund 25‘000 Franken, was gegenüber einem Architekturwettbewerb mit mutmasslichen Kosten von über 100‘000 Franken absolut verhältnismässig ist. Der Gemeinderat verspricht sich mit dieser Studie konkrete Aussagen über eine mögliche Entwicklung im Dorfkern. Diese Studie wird jetzt in Auftrag gegeben, da einzelne Grundeigentümer bereits beabsichtigen, ihr Grundstück zu überbauen. Die Arbeiten werden im September 2018 gestartet und nach Abschluss der Studienarbeiten im Februar 2019 der Öffentlichkeit, im Rahmen einer Projektpräsentation, vorgestellt. Die Einladung dazu wird über das Mitteilungsblatt veröffentlicht und kommuniziert.

dVorzeitige Beweidung extensiv und wenig intensiv genutzer Wiesen23.08.2018

Die Ostschweiz ächzt unter der Trockenheit. Die Landwirtschaftsämter der Kantone Appenzell Ausserrhoden, Schaffhausen, St.Gallen und Thurgau haben sich entschieden, bei den extensiv genutzten und den wenigintensiv genutzten Wiesen von ihrer Kompetenz bei höherer Gewalt Gebrauch zu machen.[...]
Auf vielen Landwirtschaftsbetrieben wird das Futter immer knapper. Die Direktzahlungsverordnung erlaubt es den Kantonen, in Fällen von höherer Gewalt besondere Massnahmen zu ergreifen. Die momentane Trockenheitsperiode, die auch noch einige Zeit anhalten könnte, ist eindeutig ein Fall höherer Gewalt. Die Landwirtschaftsämter der Kantone Appenzell Ausserrhoden, Schaffhausen, St.Gallen und Thurgau haben sich entschieden, bei den extensiv genutzten und den wenig

intensiv genutzten Wiesen von ihrer Kompetenz bei höherer Gewalt Gebrauch zu machen. Ab sofort ist das Beweiden der extensiv und wenig intensiv genutzten Wiesen, welche normalerweise erst ab 1. September beweidet werden dürfen, gestattet ohne dass Kürzungen bei den Direktzahlungen zu befürchten sind. Das Datum der Beweidung muss im Wiesenjournal eingetragen werden. Weitere Massnahmen sind seitens der Landwirtschaftsbetriebe nicht notwendig. Streueflächen und extensiv sowie wenig intensiv genutzte Wiesen mit Naturschutzverträgen (GAöL) dürfen nicht vorzeitig beweidet werden. Der Altgrasstreifen auf Flächen mit Vernetzungsbeiträgen muss wie bei der normalen Weide ab 1. September ausgezäunt werden.

Die erwähnten Landwirtschaftsämter rufen die Betriebsleiter und Betriebsleiterinnen dazu auf, die extensiv und wenig intensiv genutzten Wiesen schonend zu beweiden, um die Qualität dieser Biodiversitätsförderflächen nicht zu gefährden. Es muss über eine möglichst kurze Dauer geweidet werden. Es ist darauf zu achten, dass die Tiere, sobald es kein Futter mehr hat, von der Weide abgetrieben werden.

dDas Feuer- und Feuerwerksverbot bleibt im Wald und in Waldesnähe bestehen23.08.2018

Die Lage im Kanton St. Gallen hat sich unterschiedlich entwickelt. Aufgrund der neuen Situation hat der Kantonale Führungsstab dem Vorsteher des Sicherheits- und Justizdepartementes beantragt, das kantonale Feuer- und Feuerwerksverbot anzupassen.

 [...]
Dieser hat entschieden, das absolute Feuer- und Feuerwerksverbot per 23. August 2018 aufzuheben. Bestehen bleibt allerdings das kantonale Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe (200 Meter-Gürtel). Ausserdem ist das Steigenlassen von Himmelslaternen im ganzen Kantonsgebiet verboten. Ebenfalls untersagt ist das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern und Rauchwaren.

dVandalenakte bei der Schulanlage16.08.2018

Vor den Sommerferien wurden in der Gemeinde verschiedentlich Vandalenakte verübt; so wurden Pyros in einen Meteorwasserschacht geworfen, Oblichter bei der Turnhalle Bünt durch massive Gewalt beschädigt und das Flachdach über der Bühne wegen mutwilliger Beschädigung des Kontrollstutzens unter Wasser gesetzt.


 [...]
Wiederholt halten sich unbefugt Personen auf dem Flachdach des Mehrzweckgebäudes resp. Schulhaus Bünt auf. Leere Dosen und Flaschen lassen auf deren Aufenthalt schliessen. Auch wurden immer wieder Schäden am Gebäude festgestellt und gemeldet. Schäden, welche oft nur durch hohe Kosten behoben werden können und durch die Allgemeinheit zu tragen sind. Der Aufenthalt auf dem Flachdach ist zudem sehr gefährlich und strikte untersagt.

Durch den Einwurf eines gezündeten pyrotechnischen Gegenstands in den Meteorwasserschacht schmolz das PE-Rohr und verhinderte so den Abfluss des Strassenwassers. Damit der Schaden behoben werden konnte, musste zuerst der neue, erst kürzlich eingebaute Asphalt-Belag des Trottoirs aufgebrochen und danach wieder erneuert werden.

Für die Behebung dieser Schäden musste die Gemeinde Waldkirch bislang rund Fr. 40‘000.00 aufwenden. Anzeigen bei der Polizei sind erfolgt, haben bis heute allerdings noch zu keinem Ergebnis geführt. Wir bitten daher die Bevölkerung uns allfällige Auffälligkeiten oder Feststellungen zu melden.

 

dSanierung Bächliweg Waldkirch 09.08.2018

Die Sanierungsarbeiten am Bächliweg beginnen am 20. August 2018 und dauern rund 4 - 5 Wochen.[...]
Gemäss unserem Strassenmanagementplan ist die Sanierung des Bächliweges vorgesehen. Im Budget 2018 ist diese Sanierung auch entsprechend eingeplant. Die Bauarbeiten werden rund 4 – 5 Wochen in Anspruch nehmen und werden am Montag, 20. August 2018 gestartet. Wie üblich sind wir auf gutes Wetter angewiesen, damit die Arbeiten im Zeitplan durchgeführt werden können. Die Baufirma Hüppi AG und die Bauleitung der Wälli AG sind bestrebt, die arbeiten schnell voranzutreiben und die Sanierung zeitgerecht abzuschliessen. Eine Umleitung der Zufahrt zu den betroffenen Liegenschaften ist signalisiert.
Die betroffenen Grundeigentümer sind über den Ablauf der Sanierungsarbeiten durch die Bauleitung in Kenntnis gesetzt worden. Wir danken allen betroffenen für die Unterstützung und für das Verständnis.
 

dBelagsarbeiten am Kirchenvorplatz in Bernhardzell12.07.2018

In der kommenden Woche werden die Belagsarbeiten am Kirchenvorplatz in Bernhardzell (gemäss Information im Mitteilungsblatt vom 15. Juni 2018) ausgeführt. Dazu wird der bestehende Walzasphalt bei den einzelnen Feldern entfernt und ein neuer Walzasphalt eingebaut.[...]
Die Arbeiten finden vom Montag, 16. Juli bis Freitag, 20. Juli 2018 statt. Da die Arbeiten stark witterungsabhängig sind, sind zeitliche Verschiebungen möglich. Der Kirchenvorplatz wird in dem angegebenen Zeitraum für jeglichen Verkehr gesperrt. Eien Umleitung ist signalisiert. Zu Fuss ist der Kirchenvorplatz passierbar und die angrenzenden Liegenschaften zugänglich. Unternehmer, Bauleitung und Bauherrschaft werden bemüht sein, die Beeinträchtigungen möglichst gering zu halten.

dHerzliche Gratulation zum bestandenen Lehrabschluss12.07.2018

Unsere Lernende, Raphaela Lengwiler, hat ihre dreijährige Ausbildung als Kauffrau öffentliche Verwaltung erfolgreich abgeschlossen. Der Gemeinderat und die Mitarbeitenden gratulieren ihr ganz herzlich zu diesem Erfolg.[...]
Raphaela Lengwiler wird Ende Juli aus der Gemeinde Waldkirch austreten und eine neue Stelle bei der St. Galler Kantonalbank antreten. Wir wünschen Ihr für die Zukunft alles Gute und danken ihr für die wertvolle Zusammenarbeit!

dIn den Beruf und ins Leben einsteigen - deine Lehrstelle11.07.2018

Darfst du auf deinem Passfoto lachen? Worauf musst du achten, wenn du eine Steuererklärung ausfüllst? Solche und andere Alltagsfragen kannst du nach deiner Ausbildung als Kaufmann oder Kauffrau öffentliche Verwaltung ganz sicher beantworten. Die Gemeindeverwaltung von Waldkirch sowie die Stadtverwaltung Gossau suchen auf August 2018 neue Lernende.[...]
Die dreijährige Ausbildung zum Kaufmann oder zur Kauffrau öffentliche Verwaltung ist ein idealer Einstieg in die kaufmännische Berufswelt und eine gute Basis für das spätere Leben. Unsere Ausbildung bietet interessante und abwechslungsreiche Tätigkeiten in verschiedenen Fachgebieten der Verwaltung und ermöglicht fast täglich den Kontakt mit Kundinnen und Kunden.

Deshalb erwarten wir von unseren künftigen Lernenden:
  • eine erfolgreich abgeschlossene Sekundarschule (auf Niveau E- oder M-Profil)
  • viel Freude am Kontakt mit Menschen
  • Interesse am öffentlichen Geschehen
  • grosse Einsatzbereitschaft.

Spricht dich all dies an? Ja. Dann kannst du dich bis 15. August 2018 bewerben. Bitte stelle uns folgende Unterlagen zu:
  • Bewerbungsschreiben
  • Lebenslauf mit Foto
  • Angabe von Referenzpersonen
  • Kopien aller Oberstufenzeugnisse
  • "Stellwerk 8"-Profil.

Du kannst dich bei einer einzigen oder auch bei mehreren Verwaltungen bewerben. Die jeweiligen Kontaktpersonen findest du nachstehend:

Stadt Gossau, Urs Salzmann, Berufsbildner Kaufleute, 9201 Gossau
(Tel. 071 388 42 70, E-Mail: urs.salzmann@stadtgossau.ch)

Gemeindeverwaltung Waldkirch, Michael Frei, Berufsbildner, 9205 Waldkirch
(Tel. 058 228 79 11, E-Mail: michael.frei@waldkirch.ch)

dPostautofahrplan06.07.2018

Anpassungen des neuen Fahrplans[...]
Anpassungen im Fahrplan 2019 nach erfolgter Vernehmlassung und Verhandlung

Im Mitteilungsblatt vom 25. Mai 2018 wurde die Bevölkerung von Waldkirch über die vom Gemeinderat beschlossene Neuausrichtung des öffentlichen Verkehrs in Kenntnis gesetzt. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass die Vernehmlassung zum Fahrplanentwurf 2019 ab dem 28. Mai 2018 über www.fahrplanentwurf.ch gestartet wurde. In der Zwischenzeit wurden von verschiedenen Personen die Gelegenheit wahrgenommen und diverse Anliegen wurden bei der Gemeinde aber auch auf elektronischem Weg über das Vernehmlassungsverfahren eingereicht. Die Anliegen wurden nun mit dem Amt für öffentlichen Verkehr besprochen und es konnten verschiedene Verbesserungen erzielt werden;


Nachtkurs auf der Linie 154

Am Freitag und am Samstag wird auf der Linie 154 (Arnegg – Waldkirch – Bernhardzell – Wittenbach) der letzte Kurs später geführt. Der Bus, welcher von Arnegg her um 00:35 Uhr in Waldkirch eintrifft, verkehrt um 00:41 Uhr weiter nach Bernhardzell und Wittenbach. In der Gegenrichtung fährt ab Wittenbach um 01:14 Uhr das letzte Postauto via Bernhardzell nach Waldkirch, wo es um 01:32 eintrifft. Somit ist der Nachtkurs weiterhin sichergestellt und eines der Bedürfnisse abgedeckt.  


Anbindung der Linie 154 an die Linie 132

Auf Anregung eines Leserbriefschreibers und einiger Mitbürgerinnen und Mitbürger wurde geprüft, ob die Anschlüsse der Linie 132 (Waldkirch – Hohfirst – Engelburg) besser auf die Linie 154 abgestimmt werden können. Eine Verbesserung konnte in Richtung Arnegg erzielt werden. In Richtung Wittenbach kann diese Anbindung leider aufgrund der Fahrplansituation nicht verbessert oder optimiert werden. Gegenüber dem Fahrplanentwurf in der Vernehmlassung musste die Fahrzeit zwischen Waldkirch und Wittenbach um zwei zusätzliche Minuten verlängert werden. Somit fahren die Kurse der Linie 154 in Richtung Wittenbach bereits drei Minuten vor der Ankunft der Linie 132 ab. Das Fahrzeug der Linie 132 wird auch auf der Linie zwischen Engelburg und Abtwil eingesetzt, weshalb diese Anpassung nicht möglich war. In Richtung Arnegg sind die Übergangszeiten zwischen den Linien 132 und 154 besser gelegen und können mit 9 Minuten Umsteigezeit verbessert werden. Von daher besteht für Fahrgäste vom Oberwald zumindest in eine Richtung eine Anschlussmöglichkeit.


Umsteigezeit Wittenbach

Seitens eines Mitbürgers wurde die Umsteigezeit in Wittenbach bemängelt. Die vier Minuten Umsteigezeit wurde als zu knapp bezeichnet, da der Weg zum Perron für ältere Menschen umständlich sei. Leider ist eine Anpassung der Anschlusszeiten nicht möglich, dies wurde eingehend geprüft. Sollte sich in der Praxis zeigen, dass der Anschluss am Bahnhof Wittenbach tatsächlich zu knapp ist, würden  die Ankunfts- und Abfahrtszeiten auf der Linie 154 noch einmal überprüft werden.


Anbindung Hohfirst:

Auf Intervention verschiedener Bürgerinnen und Bürger aus dem Gebiet Oberwald wurde mit dem Amt für öffentlichen Verkehr insbesondere auf eine zusätzlichen Frühkurs und Spätkurs-Anbindung verhandelt. Mit dem Verzicht auf den Kurs um 08:30 Uhr und der Anpassung des Kurses um 15:45 Uhr ab Waldkirch als Schülerkurs (nicht durchgehend), wurde es möglich ein Frühkurs (Kurspaar) am Morgen (Abfahrt 6:30 Uhr ab Engelburg via Hohfirst und um 06:45 Uhr ab Waldkirch wieder nach Engelburg zu führen. Mit diesem Kurs kann dann das 07:06 Uhr Postauto nach St. Gallen erreicht werden. Am Abend wird ein zusätzlicher Spätkurs, welcher um 18:08 Uhr ab Engelburg in Richtung via Hohfirst nach Waldkirch und um 18:23 Uhr zurück über den Hohfirst nach Engelburg fährt, eingeführt. Mit diesen Anpassungen bleibt die Anzahl Kurse der Linie 132 von Mo-Fr im gleichen Rahmen und doch können die eingegangenen Anliegen der Bürgerinnen und Bürger aus dem Gebiet Oberwald entsprochen werden.


Barrierefreier Zugang zu den Bahnhöfen Arnegg und Wittenbach

Eine Rückmeldung erging auch im Zusammenhang mit dem barrierefreien Zugang zu den Bahnhöfen Arnegg und Wittenbach. Aktuell ist es so, dass diese Vorgaben seitens SBB beim Bahnhof Wittenbach bereits umgesetzt sind. In Arnegg ist der barrierefreie Zugang für Gehbehinderte leider noch nicht umgesetzt. Obwohl bereits erste konzeptionelle Arbeiten ausgelöst worden sind, ist die konkrete Umsetzung noch nicht zeitlich fixiert. Die SBB hat bis ins Jahr 2023 Zeit, die geforderten Umbauten an den Bahnhöfen umzusetzen. Der Gemeinderat wird dieses Anliegen aufnehmen und weitere Abklärungen tätigen.

 Bei den Informationen im Mitteilungsblatt vom 25. Mai 2018, wurde seitens Gemeinderat darauf hingewiesen, dass mit der Umstellung auf der Linie 154, Arnegg – Waldkirch - Bernhardzell – Wittenbach, eine Stärkung und Verdichtung angedacht ist. Diese muss allerdings durch die Nutzung des öffentlichen Verkehrs auch bestätigt werden. Das heisst konkret, dass die Linie 132 vorallem für die Bürgerinnen und Bürger des Oberwaldes genutzt werden soll und sich alle anderen Mitbürgerinnen und Mitbürger auf der Linie 154 bewegen sollten. Nur so können wir die Frequenzen auf der Linie 154 ausbauen und den Halbstundentakt auch über die Versuchsphase hinaus festigen. Aus diesem Grund bitten wir nochmal alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, sich diese Tatsache vor Augen zu halten. Das Amt für öffentlichen Verkehr und der Gemeinderat werden nach drei Monaten die Einführung des neuen Konzeptes überprüfen und eine Standortbestimmung vornehmen. Nur aufgrund der Forderung der Gemeinde zur besseren Anbindung des Oberwaldes und im Sinne des ÖV-Nutzers hat das Amt für öffentlichen Verkehr die zusätzlichen Kurse (Früh- und Spätkurs) der Linie 132 auf den Fahrplan 2019 bestellt. Jetzt gilt es diese auch zu nutzen und damit die Linie 154 bedeutend zu stärken.

dProjekt Abfallentsorgung / Bürgerbefragung05.07.2018

Resultate der Umfrage über das Entsorgungsprojekt.[...]
Der Gemeinderat hat die Bevölkerung darüber informiert, dass die aktuelle Situation um die Abfallentsorgung in einer Nutzerumfrage überprüft werden soll. Im Rahmen einer Zusammenarbeit mit der Hochschule St.Gallen wurde nun vom 27. April bis 13. Mai 2018 eine Umfrage durchgeführt. An dieser Umfrage haben 320 Haushalte aus unserer Gemeinde teilgenommen, was einer Beteiligung und Rücklaufquote von rund 25 Prozent entspricht. Der Gemeinderat und die Projektgruppe sind sehr erfreut über diese positive Beteiligung und danken der Bevölkerung ganz herzlich dafür.

 

Zufriedenheit mit der Entsorgungssituation


Bei den Auswertungen konnte festgestellt werden, dass die Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde mit der Entsorgung/Abfallbewirtschaftung in unserer Gemeinde im Grundsatz zufrieden sind. An der Umfrage haben Bürgerinnen und Bürger aus beiden Ortsteilen teilgenommen, wie aus der unten stehenden Grafik ersichtlich ist.


 

Abfallmengen pro Einwohner

Weltweit sehen sich Länder mit einem steigenden Abfallaufkommen privater Haushalte konfrontiert. Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Waldkirch produzieren jährlich rund 358 Kilogramm Siedlungsabfall pro Einwohner und liegen somit unter dem Durchschnittswert von 711 Kilogramm pro Einwohner laut den Angaben des Bundesamtes für Umwelt.

Nutzung der Dienstleistungen


Gemäss dem Abfallmotto der Gemeinde Waldkirch «Vermeiden, Vermindern, Verwerten» hat die vom Gemeinderat eingesetzte Projektgruppe das aktuelle Entsorgungskonzept der Gemeinde überprüft und mit der Umfrage auch ein Instrument zur Wirkungsprüfung eingesetzt. Die Nutzung der verschiedenen Entsorgungs- und Abholungsdienstleistungen wurde mit der Umfrage erhoben und kann wie nachfolgend ausgewertet positiv bewertet werden. Auch in diesem Bereich gibt es aber Optimierungspotential, das aufgezeigt werden soll. Ziel ist es, nach wie vor ressourcenschonend, nachhaltig und kosteneffizient zu entsorgen.

Verbesserungspotential bei der Grünabfallentsorgung


In Waldkirch werden gemäss Umfrage zum Beispiel die Entsorgung des Grünabfalles, die Öffnungszeiten der Annahmestellen sowie die Entsorgungsvielfalt an den verschiedenen Stellen als ungenügend bewertet. In Bernhardzell und Waldkirch gibt es gemäss Umfrage an den Grüngutsammelstellen aktuellen Handlungsbedarf.


Mit dem Spyder wird die generelle Entsorgungs- und Abfallsituation gut dargestellt. Die Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde sind mit der allgemeinen Sauberkeit in unserer Gemeinde sehr zufrieden (Note 5.2). Dies zeugt auch von guter Arbeit unserer Mitarbeitenden im Bereich Werkhof (Bauamt). Sowohl die Informationslage zu den einzelnen Abfallthemen als auch die Standorte der Sammelstationen (Abfall) werden grundsätzlich als gut bewertet. Gut ist auch die Entsorgung des Hauskehrichtes (Note 5.3) bewertet worden.


Bei den Grüngutsammelstellen (Entsorgung der Grünabfälle) ist allerdings klar Handlungsbedarf sichtbar (Note 4.3). Auch bei den generellen Entsorgungsmöglichkeiten, insbesondere in Waldkirch, wurden von den Umfrageteilnehmern einige Schwachstellen aufgeführt, die nun zu bearbeiten sind.

 
In vielen umliegenden Gemeinden setzt man vermehrt auf Unterflurcontainer. Der Gemeinderat hat sich diesbezüglich auch schon Überlegungen gemacht. Allerdings möchte man diesbezüglich ein Gesamtkonzept erarbeiten lassen. Aus diesem Grund wurde die Frage, ob in unserer Gemeinde solche Unterflurcontainer eingeführt werden sollen, in die Umfrage eingebaut. Das Resultat zeigt auf, dass eine solche Einführung durch die Hälfte der Umfrageteilnehmer eher zurückhaltend beurteilt wird. Aufgrund von einzelnen Feedbacks kann festgestellt werden, dass es darauf ankommt, wo diese Unterflurbehälter aufgestellt und wie diese bewirtschaftet werden. Der Gemeinderat wird die eingesetzte Arbeitsgruppe auch hier damit beauftragen, ein Gesamtkonzept mit Massnahmenvorschlägen zu erarbeiten und dieses dem Gemeinderat vorzulegen.

 

Weiteres Vorgehen und Aufträge

Der Gemeinderat hat die Umfrageresultate wohlwollend zur Kenntnis genommen und zeigt sich zufrieden, dass die Abfallentsorgung in unserer Gemeinde im Grundsatz gut organisiert ist und mehrheitlich positiv beurteilt wird. Allerdings zeigen die Umfrageergebnisse auch, dass in einzelnen Bereichen Verbesserungspotential vorhanden ist. Die Aufarbeitung der negativen Punkte kann nun an die Hand genommen werden. Aus diesem Grund erteilt der Gemeinderat der Projektgruppe den Auftrag, das vorliegende Entsorgungskonzept zu revidieren und entsprechende Verbesserungsvorschläge auszuarbeiten. Diese werden dann gegen Ende 2018 dem Gemeinderat vorgelegt. Daraus sollen konkrete Massnahmen abgeleitet werden, die in die Budgetplanung der kommenden Jahre aufgenommen werden sollen (Mehrjahresplanung für die Umsetzung).

 

Wettbewerb

Der Gemeinderat hat auf Antrag der Projektgruppe einen Wettbewerb für die Teilnehmer an der Umfrage gutgeheissen. Zwischenzeitlich wurden die Gewinner des Wettbewerbes ausgelost. Folgende Personen haben einen Gutschein für ein Restaurant in unserer Gemeinde gewonnen:

• Barbara Koller, Hinterchirchstrasse 1, 9304 Bernhardzell

• Fabienne Moser, Oberwaldstrasse 22, 9205 Waldkirch• Thomas Rivetti, Arneggerstrasse 21, 9205 Waldkirch

dBauanzeige Neubrunnstrasse 4, 9205 Waldkirch23.06.2018

Das Baugesuch liegt vom 25. Juni 2018 bis 9. Juli 2018 öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: Neubau einer Mobilfunkanlage
Baugrundstück Nr.: 2229, Neubrunnstrasse 4, 9205 Waldkirch
Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Dürrenmattstrasse 9, 9000 St. Gallen
Grundeigentümer: KOMOS AG, Neubrunnstrasse 2, 9205 Waldkirch










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

dErfolgreicher erster Workshop zur Raumplanung21.06.2018

Am Samstag 16. Juni 2018, von 8 – 12 Uhr, fand der erste Workshop zum Thema Ortsplanung in Waldkirch statt. Rund 25 Personen nahmen daran teil und setzten sich mit dem Richtplan, dem Zonenplanentwurf und dem Entwurf des neuen Baureglementes auseinander.[...]
In drei Gruppen aufgeteilt wurden die Vorschläge diskutiert, neue Ideen entwickelt und Überlegungen eingebracht. Die Arbeiten wurden am Schluss der Diskussionen in den Gruppen im Plenum vorgestellt. Die einzelnen Resultate und offene Fragen wurden zusammengefasst und werden dem Gemeinderat zur weiteren Bearbeitung übergeben. An dieser Stelle nochmal ein herzliches Dankeschön für die wertvolle Zusammenarbeit.

Am Samstag, 30. Juni 2018, findet der 2. Workshop von 8 – 12 Uhr in Bernhardzell, im Mehrzweckgebäude, statt. Auch dort wird nach demselben Prinzip und mit den erwähnten Grundlagen gearbeitet. Es sind noch Plätze frei, man kann sich also noch kurzfristig anmelden. Nach Abschluss der Workshops wird die Bevölkerung wieder über das weitere Vorgehen informiert. Der Gemeinderat bedankt sich heute schon für die aktive und wertvolle Mitwirkung der Bevölkerung und weist nochmal darauf hin, dass Eingaben zu den beiden Instrumenten der Raumplanung, Zonenplanentwurf und Baureglement, bis Ende Oktober 2018 via E-Mail gemeinde@waldkirch.ch oder auch per Briefpost an Gemeinde Waldkirch, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch, eingebracht werden können. Die Unterlagen, wie der Richtplan, der Entwurf des Zonenplans und des Baureglementes, sind nach wie vor auf unserer Website unter www.waldkirch.ch zum Download verfügbar.

dStand Sportstättenplanung Waldkirch14.06.2018

Die Arbeiten an der Sportstättenplanung Waldkirch laufen nach wie vor. Da das Grundstück Breiten an der St. Pelagibergstrasse als einzig möglicher Standort für eine Sportstätte in der Grundwasserschutzzone S3 liegt, mussten verschiedene Gutachten eingeholt werden. Diese wurden in der Zwischenzeit in Auftrag gegeben und liegen nun vor.[...]
Es wurden auch diverse Gespräche mit den Grundeigentümern geführt, welche an das Grundstück Breiten angrenzen und von einer möglichen Sportstätte betroffen wären. Die erwähnten Berichte (geologisches und geotechnischer Bericht) wurden nun mit den Verantwortlichen der Gruppenwasserversorgung BHW besprochen, denn die Grundwasserfassung liegt genau in diesem Gebiet, in welchem die Sportstätte gebaut werden soll. Der Bau einer Sportstätte in diesem Gebiet hat Einfluss auf die Grundwasserfassung. Die erwähnten Berichte geben Auskunft darüber, in welchem Masse die Grundwasserfassung betroffen sein könnte. Der Verwaltungsrat der BHW wird Ende Monat an einer Sitzung beschliessen, ob und mit welchen Auflagen ein Sportstätten-Projekt im Gebiete Breiten unterstützt werden kann. Dazu werden sie selbstverständlich die zur Verfügung stehenden Unterlagen des Geologen und Geotechnikers beiziehen. Im Anschluss an diese Entscheidungen werden weitere Abklärungen notwendig werden, bevor ein Gutachten für eine allfällige Urnenabstimmung ausgearbeitet werden kann. Zudem wird erst dann klar werden, welche finanziellen Auswirkungen die zu treffenden „Grundwasserschutzmassnahmen“ auslösen werden.

dFertigstellungsarbeiten am Kirchplatz und Sodbrunnen in Bernhardzell14.06.2018

Innerhalb der letzten zwei Jahre wurde der gesamte Strassenabschnitt zwischen der St. Gallerstrasse und dem Parkplatz des Wohn- und Pflegezentrums Wiborada vollständig saniert und neu gestaltet. Diese Sanierung wurde mit der Gestaltung des Kirchplatzes gegen Ende des letzten Jahres abgeschlossen.[...]
Die Neugestaltung stellt eine Aufwertung des Strassenraumes im Bereich Kirchstrasse und insbesondere auch im Bereich des Kirchenvorplatzes dar. Die Rückmeldungen aus der Bevölkerung sind positiv. Insbesondere konnten mit dem Ornament vor dem Haupteingang der Kirche und der Freilegung des unerwartet zum Vorschein gekommenen Sodbrunnens sehr schöne Akzente gesetzt werden.

Im Verlauf des Sommers 2018 stehen jetzt noch Fertigstellungsarbeiten an, denn bei einzelnen Bauteilen (Belag) besteht aktuell noch Nachbesserungsbedarf. In den Gussasphaltflächen innerhalb des Naturstein-Ornamentes haben sich leider innert kurzer Zeit Risse und Deformationen an den Rändern gebildet. Nachdem einzelne Felder bereits im letzten Jahr ersetzt wurden und die Phänomene wieder auftraten, haben sich alle Beteiligten dazu entschieden, einen Systemwechsel im Deckbelag vorzunehmen. Anstelle eines Gussasphaltes wird nun ein Walzasphalt eingebaut. Aufgrund der immer noch unklaren Ursachensituation erscheint dieser Schritt als der einzig richtige. Weiter muss noch das definitive Sichtfenster in den Sodbrunnen eingebaut werden. Das provisorische Plexiglas ist oft mit Kondenswasser beschlagen, wodurch die Sicht in den Brunnen eingeschränkt ist. Mit dem Einbau des Mehrschichtglases sollte dieses Problem behoben werden können. Der Einbau ist vor den Sommerferien geplant.

Die Ausführung der Belagsarbeiten soll auch möglichst zeitnah, im Laufe des Sommers 2018, stattfinden und beansprucht rund eine Woche. Da die Arbeiten stark witterungsabhängig sind, können die definitiven
Ausführungstermine erst kurzfristig festgelegt werden. Der Kirchenvorplatz muss während den Ausführungsarbeiten für jeglichen Verkehr gesperrt werden. Eine Umleitung wird signalisiert. Die betroffenen Anstösser werden vorgängig durch die Bauleitung direkt informiert.

Mit Abschluss dieser letzten Arbeiten ist die Kirchstrasse mit Kirchenvorplatz gegen Ende des Sommers 2018 bereit für einen „Einweihungsfest", zu welchem die Gemeinde Waldkirch zusammen mit der Kirchgemeinde Bernhardzell die Bevölkerung einladen wird.

dFlüchtlinge in Waldkirch und Bernhardzell, Stand Juni 201814.06.2018

Die aktuelle, internationale Lage ist nach wie vor durch Zuwanderung von Flüchtlingen nach Italien geprägt. Die Schweiz ist jedoch nicht das hauptsächliche Zielland von Asylsuchenden. Die Zentren auf nationaler- und kantonaler Ebene haben wieder Kapazitäten. Zur Übersicht der Entwicklung der Asylgesuche der letzten Jahre folgendes Diagramm (Quelle SEM, Admin):[...]


Integration der Asylsuchenden Personen und Flüchtlinge in unserer Gemeinde

Die Abteilung Soziales ist zuständig für die Integration der uns zugewiesenen Flüchtlinge in unsere Gesellschaft und auf dem Arbeitsmarkt. Von allen Personen im Asylbereich wird zuerst erwartet, dass sie unsere Sprache lernen. Sobald die Deutschkenntnisse es zulassen, wird versucht, eine Stelle im Arbeitsmarkt zu finden oder es wird eine Praktikumsstelle für erste Arbeitserfahrungen gesucht. Die bisherigen Asylsuchenden haben grosse Anstrengungen unternommen und konnten sich im Bereich Sprache und Integration erfolgreich weiterentwickeln. Von den sieben Familien und Ehepaaren sind zurzeit vier im Arbeitsmarkt tätig und somit nicht mehr von der Unterstützung der Gemeinde abhängig. Das ist ein grosser Erfolg.

Quartierschule Waldkirch
Seit Ende Oktober 2017 läuft die Quartierschule Waldkirch. Es sind 5 Kursleitende und 5 Kinderbetreuerinnen im Einsatz. Sie vermitteln unsere Sprache auf sehr ansprechende Art und Weise. Die Kinder werden während der Kursstunden nicht nur betreut, sondern auch gefördert. Die gute Stimmung, welche jeweils an den Kursmorgen herrscht, hilft für einen nachhaltigen Lernerfolg. Auch ausserhalb des Kursortes gibt es viel zu lernen. Es gab bereits Besuche beim Beck, der Bibliothek, beim Metzger oder der Kirche. So kann Gelerntes direkt umgesetzt werden und nebenbei entstehen Kontakte vor Ort. Eine grosse Erfolgsgeschichte, welche nur dank dem Einsatz der Freiwilligen erreicht werden konnte. Herzlichen Dank für diese Unterstützung.

Da sich die Zusammensetzung der Personen aus dem Asylbereich in unserer Gemeinde nicht mehr so rasch ändert, wird der bestehende Kurs in der Quartierschule vor den Sommerferien abgeschlossen werden. Wir gehen davon aus, dass unsere Asylsuchenden mit dem Status N in der Schweiz bleiben können. Sobald der definitive Entscheid vorliegt, beginnen für die meisten Asylsuchenden Intensivdeutschkurse oder die berufliche Eingliederung. Wir werden sehen ob es neben dem künftigen Schul- oder Berufsalltag Platz für weitere Treffen gibt.

Dank
An dieser Stelle bedanken sich der Gemeinderat und der Leiter Soziales bei den Einwohnerinnen und Einwohnern, welche mit ihrem Engagement und Netzwerk vieles möglich gemacht haben. Die freiwilligen Helferinnen im Asylbereich leisteten im Bereich Integration einen wertvollen und wichtigen Beitrag. Diese Frauen investieren viele Stunden für Besuche und wichtige Gespräche. Durch ihr Netzwerk vor Ort kann immer wieder unbürokratisch und zeitnah etwas für die Personen im Asylbereich organisiert werden. Von Seiten der Asylsuchenden wird immer wieder grosse Dankbarkeit geäussert und sie freuen sich sehr, in einer solch lebendigen Gemeinde wohnen zu dürfen. Die Abteilung Soziales kann durch die Mithilfe verschiedener Personen ihre wichtige Aufgabe erfüllen und freut sich, auch weiterhin auf die wertvolle Mitarbeit und dafür, dass gute Ideen und Vorschläge eingereicht werden. In unserer Gemeinde werden auch von privater Seite gute Ideen eingebracht, welche für die Asylsuchenden ein Gewinn sein können. An dieser Stelle sei als Beispiel Projekt „Frauenznacht“ erwähnt. Dieser ist jeweils schon Wochen vor dem Termin ausgebucht. Die Möglichkeit für eine Begegnung mit den Asylsuchenden und Erfahrungen mit deren Essenskultur sowie den Austausch von persönlichen Geschichten und Erlegnissen stösst auf grosses Interesse. Auch hier ein herzliches Dankeschön für das Engagement der beiden Initiatorinnen.
  
 

dSt. Pelagibergstrasse, Belagssanierung beim Kreisel Kochplatz07.06.2018

Seit Inbetriebnahme des Kreisels „Kochplatz“ im Jahre 2009/2010 haben sich im Bereich der Einfahrt in den Kreisel von der Arneggerstrasse her kommend, grössere Belagsverformungen, vornehmlich ausgelöst durch Bremsschubkräfte, ergeben. Der Deckbelag wird deshalb im Juni 2018 saniert.[...]
Die entstandenen Belagswülste führen zu übermässigen Erschütterungen und Lärmimmissionen, welche für Anwohner unerträglich geworden sind. Zudem ist die Dauerhaftigkeit des Asphaltbelags durch die Verformungen eingeschränkt. Aus den genannten Gründen soll der verformte Belag mittels Fräse abgetragen und durch ein härteres und folglich widerstandsfähigeres Asphaltbelagsmischgut ersetzt werden.

Die Arbeiten werden möglichst zeitnah ausgeführt. Das Strassenteilstück der St. Pelagibergstrasse im Bereich zwischen der Arneggerstrasse und dem Kochkreisel muss für diesen Zweck für ca. 2 Tage für jeglichen Verkehr gesperrt werden. Die Arbeiten sind auf den 20./21. Juni geplant. Die Umleitung erfolgt via die „obere“ Dorfstrasse.

dProjekt Breite - Grundsteinlegung07.06.2018

Tagtäglich kann man nun dank des optimalen Wetters den Fortschritt am Bauvorhaben erkennen. Nachdem im März 18 zeitgerecht mit dem Bau gestartet werden konnte, ist in der Zwischenzeit das die Bodenplatte und einzelne Wände im Untergeschoss im Rohbau erstellt worden.[...]
Die reaktivierten Subkommissionen Schule, Vereine und Verwaltung haben in den vergangenen Wochen verschiedenste Detailfragen zusammen mit der Architektin geklärt. Sie werden weiterhin bei Fragestellungen einbezogen. Ebenfalls hat die Subkommission Umgebung ihre Arbeit aufgenommen.

Sie beschäftigt sich unter der Leitung von Markus Stöckli mit der Planung des gesamten Umschwungs zum Schulgelände. Im Aufbau sind momentan zwei weitere Subkommissionen, die im Herbst 18 ihre Arbeit aufnehmen werden: es sind dies die Subkommission Rückbau Provisorium / Bezug Schulhaus, unter der Leitung von Schulrat René Keller sowie die Subkommission Einweihung,  unter der Leitung des Baukommissionspräsidenten Andreas Bolzern.

Gesamtheitlich darf festgestellt werden, dass sich das Bauvorhaben im geplanten Zeitrahmen und Kostenvoranschlag vom November 17 bewegt. Der Gemeinderat wird von der Baukommission wie im Vorfeld definiert, quartalsweise über den Stand der Arbeiten, Kosten und der geplanten wichtigen Aktivitäten des nächsten Quartals informiert. Der Gemeindepräsident und der Baukommissionspräsident sprechen sich regelmässig über die aktuellen Themen ab.

Grundsteinlegung
Ein Spatenstich für dieses Projekt wurde hinfällig, weil nach dem Abbruch des alten Schulhauses die Baugrube bereits vorhanden war. Daher bot sich eine Grundsteinlegung an. Am Dienstag, 5. Juni 2018 fand diese im Untergeschoss des Neubaus statt. Rund 280 Kinder der Primarschule umrahmten den Anlass musikalisch. Aurelio Zaccari, Gemeindepräsident und Susanne Roth, Schulratspräsidentin sowie Anne Uhlmann, Architektin, legten zusammen den Grundstein, indem sie eine Schatulle mit verschiedensten Dokumenten zum Bauprojekt in eine Aussparung in der Wand des Untergeschosses einlegten. Henrik Kadlubowski, Diakon der Kirchgemeinde Waldkirch, segnete die Baustelle und das Fundament, damit das Bauvorhaben weiterhin unfallfrei verläuft und auf dem neuen Fundament ein neues Schulhaus und Gebäude für die Öffentlichkeit entstehen kann.

Nächste geplante Schritte im Projekt
In den Monaten Juni bis August 18 stehen diverse Vergabungen für das Bauprojekt an. Dies sind vor allem die Photovoltaikanlage, die Fenster, die Zimmermannsarbeiten und die Türen. Ebenfalls arbeitet die Liegenschaftsverwaltung, zusammen mit der Schule und den Vereinen, das zukünftige Nutzungskonzept aus, welches ebenfalls Einfluss auf das Bauprojekt resp. die Raumnutzung haben wird. Bis zum Wintereinbruch geht es darum, den Rohbau fertigzustellen. Dies beeinflusst die terminliche Planung für das Jahr 2019, insbesondere den Termin für den Bezug des Neubaus. Auch hier sind die Arbeiten im Zeitplan.

 

dVerkehrszahlenerhebungen zur Nachführung des Lärmbelastungskatasters07.06.2018

Das Tiefbauamt des Kantons St.Gallen ist verpflichtet, für seine Strassen und für die Gemeindestrassen einen Lärmbelastungskataster (LBK) zu führen und diesen periodisch zu aktualisieren. In diesem Rahmen werden kantonsweite Verkehrserhebungen, auch in unserer Gemeinde durchgeführt.[...]
Während der Erhebungsphase werden verschiedene Erhebungsmethoden (Handzählungen, Radarzählungen, Videoerhebungen und Mobile Erhebungen) zur Anwendung kommen. Diese erhobenen Daten werden nicht personenbezogen ausgewertet und hochgerechnet. Die Videoaufnahmen werden nach Abschluss des Projekts gelöscht. Die ausgewerteten und auf ein Jahresdurchschnitt hochgerechneten Daten fliessen als Grundlagen in den Emissionskataster beziehungsweise dienen als Berechnungsgrundlagen für den Lärmbelastungskataster des Kantons St.Gallen. Aus diesem Grund werden kantonsweite Verkehrserhebungen in den Kalenderwochen 23 bis 26 und in den Kalenderwochen 33 bis 39 durchgeführt. Dazu werden an verschiedenen Strassenbereichen „Messstellen“ installiert.

dStandort für Mobilfunkantenne im Gewerbegebiet Waldkirch 07.06.2018

Seit Jahren ist die Mobilfunkversorgung in unserer Gemeinde ein breit diskutiertes Thema. Diese Woche wird das Baugesuch für eine neue Mobilfunkantenne im Gewerbegebiet Neubrunn eingereicht.[...]
Von verschiedenen Seiten wird moniert, dass die Mobilfunkanbindung in unseren beiden Dörfern Waldkirch und Bernhardzell zu wünschen übrig lässt und damit auch wichtige Standortvorteile fehlen. Wohnungen können teils nicht vermietet werden, da schlichtweg kein Mobilfunknetz vorhanden ist. Mitbürgerinnen und Mitbürger (junge, aber auch ältere Generationen) sind in ihrer Freiheit eingeschränkt, weil sie heute mehr und mehr auf die Installation und den Betrieb eines Festnetzanschlusses verzichten möchten, dies aber nicht können, weil die Mobilfunkversorgung fehlt oder schlichtweg zu schwach und unzuverlässig ist. Viele Dienstleistungen aber insbesondere auch Notfallorganisationen arbeiten heute mit Apparaturen und Gerätschaften, welche auf eine gute und zuverlässige Mobilfunkversorgung angewiesen sind. Schlussendlich profitieren wir als Bürgerinnen und Bürger dieser Gemeinde am meisten davon. Dies nicht nur im Notfall, sondern auch in der täglichen Arbeit.

Bereits im Jahre 2014 wurde eine Umfrage in unserer Gemeinde lanciert, welche deutlich aufzeigte, dass ein Grossteil unserer Bevölkerung für eine Verbesserung unserer Mobilfunkversorgung einsteht. Nach verschiedenen Gesprächen mit der Mobilfunkanbieterin Swisscom und mehreren Verhandlungen mit Grundeigentümern konnte für unsere Gemeinde nun eine ideale Lösung, sprich ein Mobilfunkantennenstandort gefunden werden. Dieser befindet sich in der dafür idealen Zone, nämlich ausserhalb der Wohnzone im Gewerbe- und Industriegebiet Neubrunn.

Es war von Anfang an das Ziel, einen Antennenstandort im Gewerbe- und Industriegebiet zu finden, was uns nun, nach längerem Suchen und der wertvollen und geschätzten Zustimmung und Unterstützung durch einen Grundeigentümer gelungen ist. Anfangs dieser Woche hat die Mobilfunkanbieterin Swisscom nun am Standort Neubrunnstrasse 4 in Waldkirch ein Baugesuch für eine Mobilfunkantenne eingereicht.

Der Gemeinderat steht voll und ganz hinter dem Ausbau der Mobilfunkversorgung in unserer Gemeinde und hat dies aus verschiedenen Gründen in den Legislaturzielen stipuliert. Die Unterstützung hat folgende, nachfolgend aufgeführte Gründe;
  • Die Festnetzanbindung in unserer Gemeinde, insbesondere in Aussenbereichen kann durch Mobilfunk verstärkt und optimiert werden. Ohne Mobilfunkversorgung wird es uns nicht gelingen, die abgelegenen Weiler und Gebiete in unserer grossflächigen Gemeinde besser zu versorgen, ohne teure Festnetzausbauten realisieren zu müssen.
  • Die Notfallorganisationen brauchen für die optimale Versorgung in Notfällen eine gute Mobilfunkversorgung. Bei Notfalleinsätzen werden wichtige Daten per Mobilfunk zu den Spitälern und Rettungsorganisationen übermittelt und damit wichtige Zeit eingespart und Leben gerettet.
  • Wohnungsvermietungen hängen heute, nicht nur bei jungen Generationen, von einer guten Mobilfunkversorgung ab. Damit kann auf die Einrichtung eines Festnetzanschlusses verzichtet und «Geld» gespart werden, was insbesondere bei jüngeren Generationen relevant ist.
  • Das örtliche Gewerbe ist, wie auch die privaten Nutzer, auf eine gute Mobilfunkversorgung angewiesen. Die tägliche mobile und somit flexible Arbeitsweise hängt von dieser Entwicklung ab. In diesem Bereich ist Waldkirch weit weg von einer optimalen Situation. Wir müssen unser Gewerbe unterstützen und die Entwicklung gerade auch in der Mobilität zugunsten der Wettbewerbsfähigkeit unseres Gewerbes verbessern.
  • Die heutige schlechte Anbindung des Mobilfunknetzes hat Auswirkungen auf die «Suchfunktion“ unserer Handys, aber auch aller anderen auf Mobilfunkbasis funktionierenden Geräte. So müssen die Geräte ständig eine Mobilfunkanbindung suchen, was bedeutet, dass die Geräte ständig im «Suchmodus» sind. Dies hat unter anderem auch negativen Einfluss auf die Akkuleistung.
  • Die Konsequenz der schlechten Mobilfunkversorgung bedeutet auch, dass viele sich mit leistungsstarken WLAN-Router in verschiedenen Gebäuden und Räumen behelfen. Dies wäre hinfällig, wenn die Grundversorgung durch eine gute Mobilfunkversorgung gewährleistet wäre.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, der Gemeinderat bittet Sie darum, diesen wichtigen Schritt in Richtung besserer Mobilfunkversorgung zu unterstützen. In der heutigen Zeit ist es nicht einfach, einen idealen Standort für eine Mobilfunkanlage zu finden. Der Standort im Industrie- und Gewerbegebiet Neubrunn ist ideal und kann unsere Gemeinde bestens versorgen. Auch für den Gemeindeteil Bernhardzell wird die Versorgungsoptimierung in Waldkirch positives bewirken. Auf einen zusätzlichen Antennenstandort in Bernhardzell kann nach heutigen Erkenntnissen vorerst verzichtet werden. Sobald das Baugesuch geprüft wurde, wird dieses öffentlich aufgelegt. Die Kommunikation dieses Schrittes wird auf unserer Homepage noch im Juni 2018 erfolgen.

dHinweis zum Buskonzept 2019 31.05.2018

Der Fahrplanentwurf 2019 ist bis 17. Juni 2018 auf www.fahrplanentwurf.ch veröffentlicht. Gleichzeitig läuft die Vernehmlassungsfrist.[...]
Das Fahrplanangebot resp. Buskonzept 19 ist seit dem 28. Mai 2018 über die Fahrplanvernehmlassung auf www.fahrplanentwurf.ch veröffentlicht. Das Amt für öffentlichen Verkehr des Kantons St. Gallen hat mit einer Medienmitteilung auf den Start des Verfahrens und auf die Anpassungen hingewiesen. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass gewisse Kurse, zum Beispiel der Schülertransport am Mittag nach Schulschluss um 11:56, über die Linie 132 abgedeckt wird. 

Sie finden die Fahrplanentwürfe unter folgenden Direktlinks:

Linie 132 Waldkirch-Hohfirst-Engelburg-Abtwil (Suche unter 80.132)
http://www.fahrplanentwurf.ch/fileadmin/sta_pdf_fields/2019/80.132.pdf 

Linie 154 Wittenbach-Bernhardzell-Waldkirch-Arnegg (Suche unter 80.154)
http://www.fahrplanentwurf.ch/fileadmin/sta_pdf_fields/2019/80.154.pdf

dNeuausrichtung öffentlicher Verkehr für die Gemeinde Waldkirch24.05.2018

Die Arbeitsgruppe öffentlicher Verkehr und der Gemeinderat haben sich in den letzten Monaten vertieft mit der Anbindung und Ausrichtung des öffentlichen Verkehrs und dem Buskonzept 2019 in unserer Gemeinde befasst.[...]
Wie in einer Mitteilung des Gemeinderates vom 19. Jan. 2018 im Mitteilungsblatt erwähnt, wurde aufgrund einer ersten Rückmeldung des Amtes für öffentlichen Verkehr, eine vertiefte Angebotsanalyse verlangt. Diese Analyse wurde durch ein spezialisiertes Planungsbüro vorgenommen. Ziel war es, für die Gemeinde Waldkirch ein optimiertes, auf die Zukunft ausgerichtetes Fahrplanangebot für Pendler, Freizeitverkehr und Schultransporte zu erhalten, welches sich auf den künftigen Ausbau des öffentlichen Verkehrs an den Knotenpunkten ausrichtet und entsprechend verdichtet werden kann.

Das Amt für öffentlichen Verkehr hat die Angebotsprüfung und einen Variantenvergleich Anfang Jahr in Auftrag gegeben. In den letzten Monaten erfolgten dann mehrere Besprechungen zwischen der Gemeinde und dem Amt für öffentlichen Verkehr. Im Anschluss wurden die Resultate erneut in der Arbeitsgruppe öffentlicher Verkehr behandelt, bevor diese dem Gemeinderat zur Beschlussfassung unterbreitet wurden. Aufgrund der neuen Ausgangslage hat der Gemeinderat nachfolgendes Buskonzept beschlossen und dem Amt für öffentlichen Verkehr zur Bestellung für den Fahrplan 19 (Dez. 2018) freigegeben.
  • Ab dem Fahrplan 19 (Dez. 2018) wird die Linie 154 neu von Arnegg über Waldkirch – Bernhardzell bis Wittenbach geführt. Die heutigen Linien 133 (Engelburg-Bernhardzell-Waldkirch) und 206 (Bernhardzell-Wittenbach) sowie der Abschnitt Waldkirch-St.Pelagiberg der Linie 154 werden aufgehoben. Neu dient die Linie 154 (Arnegg-Waldkirch-Bernhardzell-Wittenbach) als Haupterschliessung der Gemeinde Waldkirch mit dem öffentlichen Verkehr.
  • Am Bahnhof in Arnegg besteht ein schlanker Anschluss auf die S5 von/nach St.Gallen. Am Bahnhof in Wittenbach ist ein schlanker Anschluss auf die S8 von/nach St.Gallen und zu mehreren Buslinien möglich. Die Linie 154 verkehrt grundsätzlich im Stundentakt. Von Waldkirch Dorf erreicht man St.Gallen in der einen halben Stunde über Arnegg und in der anderen halben Stunde über Wittenbach. Für die Benützer des öV bedeutet das neue Konzept eine Veränderung ihrer Gewohnheiten, da die Busverbindung nach Engelburg zugunsten der Bahnanbindung in Wittenbach entfällt. 
  • Mit dieser Neuausrichtung ist es möglich, dass diese Linie 154 künftig verdichtet (21 auf 26 Kurspaare) und die Fahrzeiten Waldkirch und Bernhardzell in Richtung St. Gallen damit bedeutend verkürzt werden können. Zudem können die Pendler aus unserer Gemeinde von den optimierten Anbindungen (kürzere Wartezeiten) an den beiden Knotenpunkten Arnegg resp. Gossau (S5 - Richtung St. Gallen/Zürich) und Wittenbach (Richtung Thurgau/St. Gallen) profitieren und schneller nach Zürich und/oder St. Gallen und ins Thurgau oder an den Bodensee gelangen. Für die Pendler von Waldkirch via Arnegg/Gossau nach St. Gallen entfällt künftig sogar der Umstieg in Gossau.
  • Ab der Haltestelle Waldkirch Post wird der Bahnhof St.Gallen neu zweimal pro Stunde in 27 Minuten und mit nur einmal Umsteigen erreicht. Heute dauert die Fahrt via Gossau 31 Minuten mit zweimal Umsteigen. Die Fahrt via Engelburg benötigt heute sogar ganze 42 Minuten.
  • Auch Bernhardzell profitiert von schnelleren Verbindungen. Von Bernhardzell Dorf gelangt man neu jede Stunde in nur 21 Minuten zum Bahnhof St.Gallen.
  • Das neue Buskonzept wurde auch auf die Schulbedürfnisse abgestimmt und optimiert resp. verkürzt auch dort die Reisezeiten.
  • Mit der Neuausrichtung des Buskonzeptes ist auf der Linie 154 die Einführung eines Halbstundentaktes zu den Hauptverkehrszeiten (Montag bis Freitag am Morgen und am Abend) möglich. Der Angebotsausbau wird als Versuchsbetrieb für vier Jahre eingeführt. Nach Abschluss des Versuchsbetriebs wird beurteilt, ob mit dem Ausbau die Nachfrage gesteigert wurde und die kantonalen Vorgaben eingehalten sind.

Die neue Anbindung und Ausrichtung via Arnegg und Wittenbach verlangt auch Kompromisse. So wird ab dem Fahrplan 19 die Linie 132 (Waldkirch – Hohfirst – Engelburg) auf 8.5 Kurspaare (heute 10), während der Ferienzeit auf 7 Kurspaare, reduziert. Die Anbindung über den Hohfirst soll minimal bestehen bleiben und insbesondere auf die Schülerbeförderung ausgerichtet sein. Die sonstige Auslastung, insbesondere am Wochenende, ist bedeutend unter den Vorgaben einer Mitfinanzierung des Bundes, resp. des Amtes für öffentlichen Verkehr. Das Angebot am Wochenende muss deshalb eingestellt werden.

Gemeinderat hat strategische Weichen für die ÖV-Anbindung gestellt
Mit der Neuausrichtung des öffentlichen Verkehrs in unserer Gemeinde, hat der Gemeinderat die strategischen Weichen gestellt. Die Vor- und Nachteile mussten gegenübergestellt und schlussendlich auf die Hauptanliegen aus Sicht Pendler, Schülertransporte und Freizeitverkehr sowie auf die langfristige Ausrichtung der ÖV-Anbindung abgestützt werden. Zudem ist es zentral, dass künftig auf einer Hauptlinie die Nutzung verdichtet werden kann, um so das Angebot und die Frequenzen auch langfristig sicherstellen zu können. Werden in den nächsten Jahren die Frequenzen auf der Linie 154 nicht weiter steigen, kann es sein, dass der Halbstundentakt nach vier Jahren Versuchsbetrieb wieder aufgehoben werden muss. Der Gemeinderat würde dies bedauern und bittet die Bevölkerung darum, das neu ausgerichtete und optimierte Angebot vermehrt zu nutzen. Wir wollen das Angebot des Halbstundentaktes auch für die Zukunft sicherstellen können und sind überzeugt, mit den vorliegenden Anpassungen die richtigen Weichen für unsere Gemeinde im Bereich ÖV gestellt zu haben.

Der Gemeinderat bedankt sich bei der Arbeitsgruppe öffentlicher Verkehr für die Mitarbeit. Das Fahrplanangebot resp. Buskonzept 19 wird ab dem 28. Mai 2018 über die Fahrplanvernehmlassung auf www.fahrplanentwurf.ch veröffentlicht. Das Amt für öffentlichen Verkehr des Kantons St. Gallen wird in einer Medienmitteilung auf den Start des Verfahrens und auf die Anpassungen hinweisen.

dRaumplanung geht uns alle an / Informationsanlass – es hat noch Platz!17.05.2018

An der Vorversammlung, an der Bürgerversammlung und im Mitteilungsblatt vom 27. April 2018 haben wir Sie darüber informiert, dass am 23. Mai 2018 der Informationsanlass sowie am 16. und 30. Juni 2018 die beiden Workshops zum Thema Raumplanung durchgeführt werden. Wir freuen uns, dass sich einige Mitbürgerinnen und Mitbürger zu diesen Anlässen angemeldet haben.[...]
Die Anmeldefrist lief bis zum 10. Mai 2018. Da wir noch genügen Platz für weitere Teilnehmer am Informationsanlass, aber auch an den beiden Workshops haben, möchten wir das Anmeldefenster noch einmal bis zum 21. Mai 2018 öffnen und Ihnen die Gelegenheit geben am Informationsanlass, oder an einem der beiden Workshops teilzunehmen. Weitere Informationen zu den Workshops können Sie über die Homepage der Gemeinde oder im Mitteilungsblatt vom 27. April aufrufen. Zur Anmeldung für den Informationsanlass oder einer der beiden Workshops in Waldkirch (16. Juni) oder Bernhardzell (30. Juni) melden Sie sich bitte unter gemeinde@waldkirch.ch oder telefonisch auf 058 228 79 12 mit Angabe von Name/Vorname und Adresse sowie den einzelnen Daten, an welchen Sie teilnehmen wollen, an.

Hinweis: Die beiden Workshops vom 16. und 30. Juni haben den gleichen Inhalt. Sie finden einmal in Waldkirch und in Bernhardzell statt. Ihnen stehen somit zwei Termine zur Auswahl.

dUmfrage Abfall und Entsorgungskonzept läuft noch bis 13. Mai 201809.05.2018

An der Umfrage Abfall und Entsorgungskonzept teilnehmen und mit etwas Glück einen Preis gewinnen.[...]
Wie im Mitteilungsblatt vom 20. April 2018 informiert, haben wir eine Umfrage zur Abfall- und Entsorgungssituation in unserer Gemeinde gestartet. Der Rücklauf war bis jetzt sehr gut. Sie können an der Umfrage nach wie vor teilnehmen. Entweder durch Ausfüllen des Fragebogens, welcher im Mitteilungsblatt beigelegt worden war, oder via Onlineumfrage. Die ausgefüllten Papier-Fragebogen können Sie nach wie vor bei der Gemeindeverwaltung in den Briefkasten legen oder persönlich abgeben.

Gerne können Sie auch mittels Direktlink noch bis am 13. Mai 2018 den Fragebogen „Online“ ausfüllen. Mit dem Direktlink zum Fragebogen: https://ww2.unipark.de/uc/waldkirch/ werden Sie durch die einzelnen Fragen geführt. Sie können diesen auf unserer Website www.waldkirch.ch, via QR-Code auf der zweiten Seite des Mittei-lungsblattes oder via unserer Waldkirch App aufrufen und gleich ausfüllen.

Wir danken Ihnen für die Unterstützung und Teilnahme an der Umfrage. Alle eingereichten Fragebogen, welche mit Name und Vorname ausgefüllt sind, werden am Schluss an einer Verlosung teilnehmen. Unter den eingereich-ten Fragebogen werden 3 Gewinner ermittelt, welche einen Gutschein für ein Essen in einem unserer Restaurants in der Gemeinde, im Wert von je Fr. 100.00, gewinnen. Sie haben also noch bis zum 13. Mai die Chance auf einen Gewinn. Wir freuen uns über Ihre Teilnahme. Sie sehen, es lohnt sich.
 

dGrillplätze und Feuerstellen09.05.2018

Grillplätze und Feuerstellen bitte immer sauber verlassen.[...]
Vermehrt kommt es vor, dass die Feuerstelle bei der Hofjüngerhütte nach der Benutzung nicht ordnungsgemäss aufgeräumt wird. Die Hofjünger-Korporation stellt diese Hütte der Öffentlichkeit sehr gerne zur Verfügung, diese soll aber aus Respekt auch wieder so verlassen werden, wie man sie gerne antrifft.  Auch beim Hasenberg-Weiher wird immer wieder Abfall zurückgelassen. Wir bitten die Nutzer wieder vermehrt darauf zu achten, den Platz sauber zu verlassen. Vielen Dank.
 

dLandwirtschaftlicher Gewässerschutz03.05.2018

Intensivere Kontrollen bei der Einhaltung von Pufferstreifen und der Abstandsvorschriften in der Landwirtschaft.[...]
Das Volkswirtschafts-und das Baudepartement des Kantons St. Gallen teilen mit:

Gewässerraum und Landwirtschaft / Wasserqualität
Flüsse und grössere Bäche im Kanton St. Gallen weisen meist eine gute Wasserqualität auf. Eine Folge stetiger Verbesserungen der Reinigungsleistung durch Ausbauten, Erneuerungen oder Erweiterungen der vorhandenen Abwasserreinigungsanlagen.
Unbefriedigend hingegen ist die Wasserqualität, insbesondere in verschiedenen kleineren Fliessgewässern im Einzugsgebiet von intensiv genutzten Landwirtschaftsflächen. Die Beeinträchtigungen sind im Wesentlichen auf Stoffe zurückzuführen, die bei der Verwendung von Düngern oder Pestiziden in der Landwirtschaft in die Gewässer gelangen. Aktuelle Untersuchungen u.a. des Amtes für Umwelt und Energie des Kantons St. Gallen (AFU) belegen diese Aussage.

Auch die kleinen Gewässer sind ökologisch bedeutende Lebensräume. Ihr guter Zustand ist der Regierung ein grosses Anliegen. Sie will daher ab diesem Jahr ihre Aufsichtsplicht vermehrt wahrnehmen und die Gemeinden in ihren Aufgaben beim Vollzug unterstützen. Die Gemeinden werden angehalten, in Zukunft die Einhaltung von Pufferstreifen und die Abstandsvorschriften in der Landwirtschaft intensiver zu kontrollieren. Festgestellte Verstösse sind zu dokumentieren und dem Landwirtschaftsamt zu melden. Bei schwerwiegenden Verstössen müssten Fehlbare beim zuständigen Untersuchungsamt angezeigt werden. Die Regierung erhofft sich durch diese Massnahmen eine deutliche Verbesserung der Wasserqualität. Mitarbeiter des AFU sind zudem beauftragt, beobachtete Verstösse zu melden. Kürzungen oder gar Streichungen bei den Direktzahlungen sind oft die Folge davon.

Jeweils bis Ende Jahr sind die Gemeinden angehalten, dem Amt für Wasser und Energie (AWE) von den durchgeführten Kontrollen und deren Ergebnisse schriftlichen Bericht zu erstatten.

Die Abteilung Bau und Infrastruktur ist sich der Bedeutung dieser Vorschriften sehr wohl bewusst. Von einer guten Wasserqualität der in unserer Gemeinde reichlich vorhandenen Gewässer profitiert die gesamte Bevölkerung. Wir sind aber auch überzeugt davon, dass sich die grosse Mehrheit der Bewirtschafter mit den gesetzlichen Bestimmungen bestens auskennt, Ihnen die Richtlinien betreffend Einhaltung der gesetzlichen Abstände wie Pufferstreifen etc. bekannt sind und sie diese auch einhalten. Trotzdem sind einzelne Verfehlungen, sei es durch Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit, nicht ganz auszuschliessen. Solche müssten wir gemäss Schreiben der Regierung zukünftig dem Kantonalen Amt melden und gar zur Anzeige bringen. Wir hoffen jedoch, möglichst nicht von diesen für beide Seiten unangenehmen Sanktionen Gebrauch machen zu müssen und appellieren daher an die Bewirtschafter, sich auch zukünftig auf die gesetzlichen Vorschriften zu besinnen.

Über das wann, wo und wie Dünger ausgebracht werden darf und wie Pufferstreifen richtig gemessen werden, gibt eine Vielzahl von gut abgefassten und einfach verständlichen Merkblättern Auskunft. Im Zweifelsfall wenden Sie sich direkt an das Amt für Umwelt des Kantons St. Gallen oder an die Abteilung Bau und Infrastruktur der Gemeinde.

dStand Abbausituation in der Gemeinde Waldkirch26.04.2018

Kiesabbau im Gebiet Wigarten.[...]
Im Gebiet Wigarten bei Ronwil wird durch die KIBAG Kies Waldkirch AG seit dem Herbst 2003 Nagelfluh-Gestein abgebaut, welches im nahegelegenen KIBAG-Kieswerk Täschen aufbereitet wird. Das sehr kompakte Gestein wird mittels Sprengungen gelockert, im Brecher zerkleinert und nach vorgegeben Rezepturen zu diversen Kiessorten gemischt. Der Produkte-Mix aus Betonkies, frostsicherem Strassenkies, usw. deckt einen wesentlichen Anteil des regionalen Marktbedarfs vor Allem des Bereiches Strassen- und Tiefbau ab. Bis jetzt wurde im Wigarten mehr als 0.5 Mio Fest-m3 Kies abgebaut und die bestehenden Kiesreserven dürften in ca. 5 Jahren aufgebraucht sein, wobei dies stark durch die Bautätigkeit und die Kiesimporte aus dem Ausland beeinflusst wird. Parallel zum Kiesabbau wird die Grube wieder mit unverschmutztem Aushubmaterial von umliegenden Baustellen aufgefüllt. Die vollständige Rekultivierung wird aus heutiger Sicht ca. 2026 abgeschlossen sein und dann kann der Wigarten mit neuem Erscheinungsbild wieder der Landwirtschaft übergeben werden.

Parallel zum Kiesabbau werden fortlaufend ökologische Ausgleichsmassnahmen zu Gunsten der örtlichen Fauna und Flora geschaffen. Dabei speziell zu erwähnen ist der Amphibienweiher Hinterholz, welcher sich bereits seit einigen Jahren wunderschön ins bestehende Landschaftsbild einfügt. Ein weiterer Meilenstein bei dieser Landschaftsgestaltung bildet die geplante Biotop-Neuerschaffung im Uferbereich des Mölbaches, deren Umsetzung in absehbarer Zeit in Angriff genommen werden kann.
 

dWaldkirch baut auf neue Geodaten in 3D 26.04.2018

Dank neuster Technologie kann die Gemeinde Waldkirch in 3D visualisiert werden.[...]
Für die Raumplanung und Entwicklung in der Zukunft, kommen die Gemeinden um gute Grundlagenpläne nicht mehr herum. Damit die Darstellung für alle Nutzer und Anspruchsgruppen vereinfacht und optimiert werden kann, sind 3D Bilder eine wesentliche Erleichterung und Vereinfachung. Aus diesem Grund setzt die Gemeinde Waldkirch, insbesondere auch im Zusammenhang mit der anstehenden Entwicklung in der Raumplanung, auf 3D Grundlagen. Seit Ende März 2018 ist die Gemeinde nun im Besitze aller Plangrundlagen, welche auch zur Visualisierung der Auswirkungen der neuen Zonenplanung und des neuen Baureglementes von Nutzen sind. Künftig können Bauvorhaben in unserer Gemeinde elektronisch durch die Architekten eingereicht und auf dem definierten Grundstück in 3D visualisiert werden. Somit wird es möglich, frühzeitig die Auswirkungen eines „Neubaus“ auf die umliegenden Grundstücke aufzuzeigen und die Grössenordnungen besser einzuordnen. Ebenso sind die Auswirkungen von Sichtweiten, Schattenwurf so ideal visualisierbar. Aufgrund dieser neuen Plangrundlagen in 3D werden künftig sogar Einsparun-gen in Projektwettbewerben möglich sein, weil auf die „altbekannten“ und sehr kostspieligen Gipsmodelle zur räumlichen Visualisierung verzichtet werden kann.
 

dInformationsanlass und Workshops zur Raumplanung / Jetzt anmelden!26.04.2018

Melden Sie sich bis 10. Mai 2018 für den Workshop zum Thema Richtplanung an.[...]
Der Gemeinderat hat in den letzten Jahren, unter Einbezug des Planungsbüros ERR sowie des Leiters des Bereiches Bau und Infrastruktur, die Überarbeitung der Instrumente der Raumplanung an die Hand genommen. Einerseits musste der Richtplan überarbeitet werden, auf der anderen Seite gingen mit der Überarbeitung auch die Anpassung des Zonenplanes und letztlich auch des Baureglementes einher. Diese sogenannten Instrumente der Raumplanung sind zentral für die künftige räumliche Entwicklung einer Gemeinde und müssen unter Einbezug der Bevölkerung bearbeitet und erlassen werden.

Für die Erarbeitung dieser Grundlagen mussten die Rahmenbedingungen auf nationaler und kantonaler Ebene beachtet und eingehalten werden. Insbesondere ist das neue Planungs- und Baugesetz seit dem 1.10.2017 sowie der kantonale Richtplan (Teil Siedlung) seit dem 1.11.2017 in Rechtskraft. Auf dieser Basis wurde der Gemeinderichtplan erarbeitet und zusammen mit den notwendigen Beschlüssen des Gemeinderates beim Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) in St. Gallen, zu einer Vorprüfung, eingereicht. Diese Arbeiten wurden bis im Juni letzten Jahres vorbereitet. Die Vorprüfung durch den Kanton dauerte, wie bereits im Mitteilungsblatt kommuniziert, bis Ende des letzten Jahres. Nach der Rückmeldung durch das AREG wurden die einzelnen Punkte, welche beanstandet oder „bemängelt“ worden waren, durch den Gemeinderat in Zusammenarbeit mit dem Raumplanungsbüro ERR bereinigt.

Nun liegen ein überarbeiteter Richtplan sowie die entsprechenden Beschlüsse des Gemeinderates dazu, vor. Dieser Richtplan bildet die Basis der weiteren strategischen Entwicklung unserer Gemeinde und ist die Richtschnur der nächsten Jahre. In Anlehnung an diese Arbeiten, wurden seit Januar 2018 der Entwurf des neuen Zonenplanes sowie das neue Baureglement im Entwurf erstellt.

Einbezug und Anhörung der Öffentlichkeit
Jetzt, da die neuen Instrumente im Entwurf vorliegen, ist es Zeit, die Öffentlichkeit anzuhören und Sie, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, einzubinden. Das möchte der Gemeinderat wie folgt tun.

Am Mittwoch, 23. Mai 2018, 20 Uhr, findet in der Aula des Schulhauses Bünt eine Informationsveranstaltung zu den neuen Raumplanungsinstrumenten statt. An dieser Veranstaltung erhalten Sie detaillierte Informationen zu den einzelnen Instrumenten (wie Richtplan, Zonenplan und Baureglement) der Raumplanung sowie zum Verfahren. An diesem Abend werden auch ein Vertreter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation sowie der von uns beauftragte Raumplaner vor Ort sein.

Am 16. und 30. Juni 2018 findet je von 8 – 12 Uhr, ein Workshop in Waldkirch und Bernhardzell, zum Thema Raumplanung, statt. An diesen beiden Samstagen werden die gleichen Themen bearbeitet. Wir möchten Ihnen die Möglichkeit bieten, an einem der beiden Samstage teilnehmen zu können. Behandelt werden ausser dem Thema „Raumplanung generell“, der Zonenplan-Entwurf und der Baureglement-Entwurf. Mittels elektronischem 3D-Kartenmaterial unserer Gemeinde, können wir Ihnen aufzeigen, was minimale Einschränkungen beim Baureglement und bei der Zonierung für Auswirkungen auf unser Ortsbild aber auch auf unsere Gemeindegebiete haben können. Gleichzeitig möchten wir Ihnen unseren Vorschlag für die Zonierung und das neue Baureglement aufzeigen und Erklärungen und Erläuterungen dazu abgeben. Im Anschluss an die beiden Workshops, sind Sie herzlich zum gemeinsamen Apéro eingeladen.

Anmeldung
Damit der Informationsanlass und die beiden Workshops gut geplant werden können, bitten wir Sie, sich dazu anzumelden. Der Informationsanlass soll als Basisinformation dienen und Ihnen die Grundlagen bieten, um anschliessend an einem der beiden Tage in den Details mitarbeiten zu können. Deshalb empfehlen wir dringend, dass Sie sich am Informationsanlass vom 23. Mai und an einem der beiden Workshops in Waldkirch oder Bernhardzell anmelden.

Die Anmeldung erbitten wir bis zum 10. Mai 2018, unter gemeinde@waldkirch.ch oder telefonisch auf 058 228 79 12 mit Angabe von Name/Vorname und Adresse sowie den einzelnen Daten, an welchen Sie teilnehmen wollen.

Herzlichen Dank für Ihre Teilnahme und Ihre Unterstützung der Entwicklung unserer Gemeinde.

dUmfrage Abfall und Entsorgungskonzept gestartet26.04.2018

Nehmen Sie an der Umfrage zum Thema Abfall- und Entsorgungskonzept unserer Gemeinde teil.[...]
Wie im letzten Mitteilungsblatt vom 20. April 2018 informiert, möchten wir mit einer Umfrage zur Abfall- und Entsorgungssituation in unserer Gemeinde starten. Sie können an der Umfrage durch Ausfüllen des Fragebogens, welcher diesem Mitteilungsblatt beigelegt wurde, teilnehmen. Den ausgefüllten Fragebogen geben Sie bei der Gemeindeverwaltung ab oder werfen diesen dort in den Briefkasten. Gerne können Sie auch mittels Direktlink Online den Fragebogen ausfüllen. Der Aufwand für die Auswertung des Fragebogens würde somit erleichtert. Mit dem Direktlink zum Fragebogen: https://ww2.unipark.de/uc/Waldkirch/ werden Sie durch die einzelnen Fragen geführt. Sie können diesen auf unserer Website www.waldkirch.ch oder via App Waldkirch aufrufen und gleich aus-füllen.

Wir danken Ihnen für die Unterstützung und Teilnahme an der Umfrage. Alle eingereichten Fragebogen, welche mit Name und Vorname ausgefüllt sind, werden am Schluss an einer Verlosung teilnehmen. Unter den eingereichten Fragebogen werden 3 Gewinner ermittelt, welche einen Gutschein für ein Essen in einem unserer Restaurants in der Gemeinde, im Wert von je Fr. 100.00, gewinnen. Machen Sie also mit, Sie sehen, es lohnt sich auf jeden Fall.
 

dGewässerunterhalt / Hochwasser / Gefahrenkarte19.04.2018

Massnahmen gegen Hochwassergefahren.[...]
In unserer Gemeinde befindet sich eine grosse Anzahl von offen und teils eingedeckten öffentlichen Gewässer. Einige Gewässerabschnitte mit einen erhöhten Gefahr für Hochwasser wurden in den letzten Jahren hochwassersicher ausgebaut. Einige akut vorhandene Gefahrenquellen konnten damit behoben werden.

Auch zukünftig stehen weitere Ausbauprojekte an, welche zum Schutz der Bevölkerung und von Sachgegenständen geplant sind.

Naturgefahrenkarte des Kantons St. Gallen
Die Naturgefahrenkarte gibt Auskunft über die vorhandenen Gefahrengebiete. Aus dieser kann erhoben werden, dass in unsere Gemeinde vornehmlich mit einer möglichen Gefahr von Hochwasser zu rechnen ist. Wo sich diese Gebiete befinden, kann aus der Gefahrenkarte unter www.geoportal.ch entnommen werden.

Unterhalt an öffentlichen Gewässern
Damit die Gefahr von Hochwasserschäden möglichst gering ist, sind Unterhaltsarbeiten unerlässlich. Dies gilt auch für hochwassersicher ausgebauten Gewässer.
Ein Auszug aus den gesetzlichen Bestimmungen nach dem kantonalen Wasserbaugesetz vom 17. Mai 2009 lautet:

Begriff (Art. 9 WBG)
Als Gewässerunterhalt gelten Massnahmen, die erforderlich und geeignet sind, Gerinne und Ufer eines Gewässers sowie die Wasserbauwerke in einem guten Zustand zu erhalten. Sie sind mit Ausnahme der Arbeiten nach Art. 10 Abs. 2 nicht meldepflichtig.

Als Unterhalt gelten insbesondere:
a) periodische Pflege der Ufervegetation;
b) Entfernen von Böschungswülsten und anderen Hindernissen im Gerinne und an Ufern, wenn sie den Abfluss hemmen;
c) Ausschöpfen von Gewässern, wenn der Schutz der Umgebung vor Überflutung es erfordert;
d) Ausschöpfen von Kiesfängen;
e) Unterhaltsmassnahmen an Schutzbauten und Durchlässen;
f) Entfernen von Unrat.
3 Unterhaltsarbeiten werden möglichst schonend und nach den Regeln einer naturnahen Gewässerpflege durchgeführt.

Durchführung (Art. 10 WBG)
1 Soweit dieser Erlass nichts anderes bestimmt, bedürfen Unterhaltsarbeiten keiner Bewilligung.
2 Unterhaltsarbeiten sind meldepflichtig, wenn sie:
a) mit Eingriffen in die Sohle verbunden sind;
b) die Entfernung von Ufervegetation vorsehen;
c) zeitlich beschränkte Änderungen des Wasserabflusses zur Folge haben.
3 Die meldepflichtigen Unterhaltsarbeiten dürfen ausgeführt werden, wenn die zuständigen Stellen nicht innert dreissig Tagen nach Eingang der Meldung dem Gesuchsteller schriftlich mitteilen, dass:
1. die Meldung unvollständig ist;
2. die Unterhaltsarbeiten in das vereinfachte oder das ordentliche Planverfahren verwiesen werden;
3. die Unterhaltsarbeiten unzulässig sind und die Bewilligung für deren Ausführung verweigert wird.
4 Wenn Gefahr in Verzug ist, erteilt die Aufsichtsbehörde die Bewilligung zur sofortigen Ausführung der notwendigen Unterhaltsarbeiten für die unmittelbare Schadenabwehr. Rekurs und Beschwerde haben keine aufschiebende Wirkung. Rekurs- und Beschwerdeinstanz können eine gegenteilige Verfügung treffen. Die Verfügung ist endgültig.

Unterhaltspflicht (Art. 11 WBG)
1 Die Wasserbaupflichtigen sorgen für die Ausführung der notwendigen Unterhaltsmassnahmen.
2 Die zuständige Aufsichtsbehörde erlässt die nötigen Verfügungen, wenn der Gewässerunterhalt auf eine Weise vernachlässigt wird, die:
a) eine Gefährdung von Menschen, Tieren oder erheblichen Sachwerten zur Folge haben kann;
b) künftigen Gewässerunterhalt und Wasserbau erschwert;
c) die Erhaltung des natürlichen Ufers gefährdet.“

Wir machen Grundeigentümer, welche anstossendes Grundeigentum an einem Gewässer besitzen, darauf aufmerksam, dass eine gesetzliche Unterhaltspflicht besteht. Vor Inangriffnahme von Unterhaltsarbeiten nach Art. 10 Abs.2 des Kant. Wasserbaugesetzes bitten wir die Grundeigentümer, sich unbedingt vor Beginn der Arbeiten bei der Abteilung Bau und Infrastruktur (Tel. 058 228 79 23 oder E-Mail markus.stoeckli@waldkirch.ch) zu melden.

Gemeindebeitrag:
Die Gemeinde leistet seit vielen Jahren Beiträge von einem Drittel an die angefallenen Kosten. Voraussetzung für eine Beitragsleistung ist, dass die Arbeiten nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeführt und durch die Gemeinde abgenommen wurden.

Wir bitten alle betroffenen Grundeigentümer: Nehmen Sie Ihre Unterhaltspflicht zum Schutz von Menschen, Tieren und erheblichen Sachwerten wahr. Vielen Dank für Ihre wertvolle Unterstützung.

Wir bedanken uns für ihre Mithilfe zur Sicherheit für uns alle und zum Wohle unserer Umwelt und für saubere Gewässer.

dProjekt Abfall- und Entsorgungskonzept vom Gemeinderat freigegeben19.04.2018

Das Abfall- und Entsorgungskonzept muss überarbeitet werden. Die vom Gemeinderat zusammengestellte Projektgruppe wird diese Aufgabe übernehmen.[...]
Der Gemeinderat hat an seinem Strategie-Workshop 2017 zu den Legislaturzielen 2017 - 2020 entschieden, das bestehende Entsorgungskonzept der Gemeinde Waldkirch zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Unser Abfallreglement ist in die Jahre gekommen (Stand 2009) und eine Ist-Aufnahme ist dringend notwendig. Aber auch das SOLL muss festgelegt werden. Mit dem Projekt Entsorgungskonzept Waldkirch soll eine IST-Analyse vorgenommen, eine Vision Abfall und Entsorgung erstellt sowie eine Nutzerumfrage durchgeführt werden. Im Anschluss ist eine SOLL-Gegenüberstellung zu machen. Die Arbeit bietet dem Gemeinderat die Grundlage, um ein Abfall und Entsorgungskonzept für die Zukunft zu erlassen.  

Verschiedene Rückmeldungen zu Abfall- und Entsorgungsthemen sind in den letzten Monaten und Jahren bei der Gemeinde eingegangen. Diese Bedürfnisse und Anregungen sollen in die IST-Analyse einfliessen. In den letzten Jahren sind einige neue Herausforderungen im Bereich Abfall und Entsorgung auf die Gemeinden zugekommen. Neue Technologien und Möglichkeiten, welche auf dem Markt sind, müssen auf die Bedürfnisse und Möglichkeiten der Gemeinde abgestimmt werden (z.B. Unterflurcontainer usw.). Auch diese Erkenntnisse und Fakten werden in die Arbeit einfliessen und bei der SOLL-Analyse aufgezeigt. Um an die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde heran zu kommen, wird die Arbeitsgruppe, mit Unterstützung von Studierenden der Universität St. Gallen, noch im April 2018 eine Nutzerbefragung durchführen. Diese wird einerseits online, aber auch als „Papier-Fragebogen“ den Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen. Die Details zur Umfrage sowie das notwenige Formular, stellen wir Ihnen im nächsten Mitteilungsblatt vom 27. April 2018 vor.

Der Gemeinderat, als Auftraggeber des Projektes Abfall- und Entsorgungskonzept, hat eine Projektgruppe mit Vertretern aus den verschiedenen Nutzergruppen sowie Fachpersonen und Ortsvertreter zusammengestellt. Als Verantwortlicher Projektleiter wird Gemeinderat Thomas Grob amten.

Thomas Grob, Gemeinderat und Projektleiter
Christian Tresch, Leiter Technische Betriebe (Verantwortlicher Abfall Gemeinde)
Christian Spirig, Vertreter Ortsteil Waldkirch
Markus Walser, Vertreter Ortsteil Bernhardzell
Benno Egli, Vertreter Landwirtschaft und Bewirtschafter Grünsammelstelle
Hugo Landolt, Vertreter Vereine

Die einzelnen Projektziele:
Durch die Arbeit der Projektgruppe soll dem Gemeinderat aufgezeigt werden, welche Trends in den Bereichen Abfall und Entsorgung bestehen. In einer IST Analyse soll festgestellt werden, welche Abfallarten wie zu entsorgen sind und wo sich die Standorte der Sammelstellen befinden (alle Abfallarten). Weiter soll geprüft werden, ob die heutigen „Entsorgungsarten“ noch den Standards entsprechen und wo allenfalls Optimierungen erzielt werden können. Auch der finanzielle Aufwand und Ertrag soll erhoben werden sowie die Frage der rechtlichen Herausforderungen (Papiersammlungen mit Vereinen und Schulen). Es soll weiter geprüft werden, in welcher Art und Weise eine mögliche Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden, Zweckverbänden usw. forciert oder ausgebaut werden kann. Mit dieser „Auslegeordnung“ wird zudem erhoben, welche Angebote heute bestehen und/oder ausgebaut werden können (Recycling Center usw.) und wie das Kundenverhalten aussieht. Durch die Auswertung aller erhobenen Daten und Fakten soll dem Gemeinderat ein „Sollkonzept“ unterbreitet werden, welches auch die Visionen und Möglichkeiten inklusive Handlungsempfehlungen darleget. Die Umsetzung des „Soll-Konzeptes“ ist dann nach Prüfung der einzelnen Empfehlungen und der damit verbundenen Kostenerhebungen durch den Gemeinderat zu beschliessen.

Die Abfallentsorgung/Verwertung ist gemäss gesetzlicher Vorgaben verursachergerecht zu finanzieren (Spezialfinanzierung). Somit sind sämtliche Kosten welche aus der Abfallentsorgung/Verwertung anfallen, durch die Erträge aus Kehrichtgebühren, der Abfallgrundgebühr oder weiteren Einnahmen zu decken. Das heisst für die Abfallentsorgung/Verwertung werden keine allgemeinen Steuereinnahmen verwendet.

Wir bitten Sie jetzt schon darum, sich an der Umfrage, welche im April 2018 gestartet wird, zu beteiligen. Wie erwähnt, werden die Details zur Umfrage im nächsten Mitteilungsblatt erläutert und der Zugang zur Onlineumfrage kommuniziert. Per Ende Juni 2018 erwartet der Gemeinderat bereits erste Erkenntnisse aus der Umfrage und den Erhebungen. Diese möchten wir den Bürgerinnen und Bürger zeitnah kommunizieren.
 

dUnterstellung Schulsozialarbeit / Kündigung Schulsozialarbeiter13.04.2018

Der Schulsozialarbeiter Jacques Cottier hat seine Stelle als Schulsozialarbeiter per Ende Mai 2018 gekündigt. Die Schulsozialarbeit wird neu direkt der Schule resp. der Schulratspräsidentin unterstellt.[...]
Der Schulsozialarbeiter Jacques Cottier, welcher seine Tätigkeit im Jahre 2013 bei der Gemeinde Waldkirch in der Abteilung Soziales aufgenommen hat, hat seine Tätigkeit per Ende Mai 2018 gekündigt. Er hat eine neue Herausforderung als Schulsozialarbeiter im Kanton Thurgau angenommen. Jacques Cottier hat, zusammen mit der Schule und der Abteilung Soziales der Gemeinde sowie verschiedenen Fachstellen die Schulsozialarbeit in unserer Gemeinde aufgebaut und geprägt. Dafür danken wir ihm an dieser Stelle ganz herzlich. Wir wünschen Jacques Cottier an dieser Stelle alles Gute für die Zukunft.

Aufgrund der neuen Ausgangslage wurde die Unterstellung des Schulsozialarbeiters vor der Neuausschreibung nochmal überprüft. Die Überprüfung erfolgte unter der Leitung des Gemeindeprä-sidenten und unter Einbezug der Schulratspräsidentin sowie des Abteilungsleiters Soziales der Gemeinde. Diese hat ergeben, dass mehrere Gründe für eine Anpassung der Unterstellung der Schulsozialarbeit, direkt bei der Schule resp. der Schulratspräsidentin, sprechen. Der Schulsozialarbeiter arbeitet primär für die Schule und hat sein Büro heute bei der Schulverwaltung und künftig im neuen Schulhaus Breite.

Der Gemeinderat hat die Neuausschreibung der 60% Stelle Schulsozialarbeit der Schule Waldkirch übertragen und zur Besetzung freigegeben. Der Schulrat hat sich entschieden das Pensum aufzuteilen und zwei 30% Stellen auszuschreiben. Damit ergibt sich die Möglichkeit bei der Stellenbesetzung auf zwei Personen abzustützen. Die Stellen werden im Mitteilungsblatt von dieser Woche sowie in mehreren Print- und Onlinemedien zur freien Bewerbung ausgeschrieben.
 

dZivilstandsamt Gossau; erfolgreiche Inspektion13.04.2018

Sehr erfolgreiche Inspektion des Zivilstandsamtes Gossau vom 1. Februar 2018.[...]
Das regionale Zivilstandsamt Gossau ist zuständig für die Gemeinden Andwil, Gaiserwald, Gossau, Niederbüren und Waldkirch. Die kantonale Aufsichtsbehörde im Zivilstandwesen beaufsichtigt die Zivilstandsämter und führt gemäss Art. 85 Abs. 1 ZStV mindestens alle zwei Jahre eine Qualitätskontrolle durch. Die letzte Inspektion des Zivilstandsamtes Gossau wurde am 1. Februar 2018 durchgeführt und umfasste die Amtsführung im Allgemeinen und die Beurkundungen seit der letzten Inspektion aus dem Jahre 2015 mittels stichprobeweisen Kontrollen von Belegen und Eintragungen. Ein besonderer Fokus wurde auf die Personenerfassungen und Ereignisbeurkundungen von ausländischen Staatsangehörigen gelegt. Das Amt für Bürgerrecht hält im Inspektionsbericht fest, dass keine Beurkundungspendenzen bestehen. Die Register, Verzeichnisse sowie Belege werden sauber und weisungskonform geführt. Die Verarbeitung der Zivilstandsfälle erfolgt einwandfrei. Die Zusammenarbeit mit den Mitarbeitenden des Zivilstandsamtes ist angenehm und kooperativ. Die Beurkundungen werden pflichtbewusst und mit grosser Sorgfalt vorgenommen. Der Gemeinderat nimmt von der Inspektion erfreut Kenntnis und dankt der Leiterin Bettina Federle sowie den beteiligten Mitarbeiterinnen für die gute, pflichtbewusste und kompetente Arbeit.
 

dEinbürgerungswesen - Neuerungen13.04.2018

Neue Regelungen zur Einbürgerung gültig seit 01.01.2018.[...]
Seit dem 1. Januar 2018 gelten neue Vorschriften im Bereich des Einbürgerungswesens. Im Wesentlichen wurden die Vorschriften hinsichtlich der Wohnsitzdauer angepasst.

Ordentliche Einbürgerung
Eine Bewerberin oder ein Bewerber muss im ordentlichen Verfahren mindestens 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz haben, wobei die Jahre zwischen dem achten und achtzehnten Altersjahr doppelt angerechnet werden. Der tatsächliche Aufenthalt hat jedoch mindestens sechs Jahre zu betragen. Im Weiteren muss die bewerbende Person die letzten fünf Jahre ununterbrochen im Kanton St.Gallen und in der politischen Gemeinde wohnen. Eine Doppelzählung der im Kanton St.Gallen erforderlichen Jahre für die Erfüllung der notwendigen Wohnsitzdauer im Kanton St.Gallen und in der Gemeinde sieht das kantonale Recht nicht vor.

Erleichterte Einbürgerung
Wer eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, kann grundsätzlich nach der Eheschliessung mit einer Schweizerin oder einem Schweizer ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen, wenn sie oder er seit drei Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit dem Ehemann oder der Ehefrau lebt und sich insgesamt fünf Jahre in der Schweiz aufgehalten hat, wovon ein Jahr unmittelbar vor Einreichung des Gesuchs.

Gebühr für die Einbürgerung von Schweizerinnen und Schweizer
Der Gemeinderat hat entschieden, dass die Einbürgerungsgebühr bei Schweizerinnen und Schweizern (Erteilung des Ortsbürgerrechts) auf Fr. 100.00 pro Gesuch festgelegt wird.
 

dPlanungsarbeiten Dorfkern Waldkirch06.04.2018

Gesamtentwicklung[...]
Nachdem in den letzten Monaten in unserer Gemeinde, insbesondere im Dorfzentrum verschiedene Grundstücke verkauft und an neue Grundeigentümer übertragen wurden, stellen sich verschiedene Fragen der weiteren Gesamtentwicklung. Die neuen Grundeigentümer sind bereit, mit der Gemeinde zusammen mögliche Überbauungsvarianten zu prüfen und auszuarbeiten.
Das Grundstück Arneggerstrasse 8 (Grundstück Nr. 56, rot markiert) wurde durch die Firma Schmuckli Immobilien, Wil, erworben. Anstelle der kurzfristigen Planung und Überbauung dieses einzelnen, grossen Grundstückes hat die Firma Schmuckli Immobilien AG angeboten, mit der Gemeinde zusammen auch die weiteren Entwicklungsmöglichkeiten beim Grundstück der Gemeinde, Arneggerstrasse 12 (Grundstück Nr. 57, orange markiert) in die Planung mit einzubeziehen. Der Gemeinderat hat entschieden, diese Planungsarbeiten zuzulassen und über diese Tätigkeiten, bereits jetzt gegenüber der Öffentlichkeit zu kommunizieren. Es ist wichtig, für langfristige Lösungen frühzeitige Planungen vorzunehmen. Aktuell wird das Gebäude an der Arneggerstrasse 12 durch die Schulverwaltung genutzt und ein Verkauf oder Abbruch ist aktuell nicht angedacht oder vorgesehen. Welche Optionen sich anbieten wird sich erst nach der Planungsphase zeigen.
Nach Fertigstellung des neuen Schulhauses Breite zieht die Schulverwaltung, wie geplant, in das neue Gebäude um. Bis heute ist noch nicht definiert, wie das Gebäude an der Arneggerstrasse 12 weiter genutzt werden soll. Raumbedarf ist sicher vorhanden und über mögliche Nutzungen gibt es viele Optionen. Mit den nun eingeleiteten Abklärungen und Planungen soll aber eine längerfristige Entwicklung geprüft werden, welche aufzeigen soll, wie sich der Einbezug des Grundstückes Nr. 57 mit dem heutigen Gebäude an der Arneggerstrasse 12 in einer Gesamtplanung zeigen könnte. Da sich diese Grundstücke und Gebäude in der Kernzone befinden, ist eine genaue Betrachtung und frühzeitige Planung unerlässlich und für unser Ortsbild sehr wichtig. Nach den erfolgten Abklärungen werden wir Sie gerne wieder über die weiteren möglichen Schritte informieren.


dWaldkirch App29.03.2018

Waldkirch hat eine eigene App[...]
An der Vorversammlung und an der Bürgerversammlung durften wir Ihnen voller Stolz unsere neue Waldkirch App, welche wir in Zusammenarbeit mit der Firma Cavelti AG, entwickelt haben, präsentieren. Nachdem per 1. Januar 2018 das überarbeitete Layout des Mitteilungsblattes umgesetzt werden konnte und die Vereine seither auf einer Gratisseite ihre Vereinserfolge und Anlässe dokumentieren dürfen, sind wir auch im Bereich „Social Media“ einen wichtigen Schritt weiter gekommen. Ende letzten Jahres wurde parallel zu den Neuerungen beim Mitteilungsblatt «Waldkirch Aktuell» ein Auftritt in den «Social Media» geprüft. Der Gemeinderat hat sich dazu entschieden, auf eine eigene App und nicht auf die Plattformen Facebook, Twitter oder Instagram zu setzen. Die Auslegeordnung zeigte auf, dass mit einer App die gewünschten Ziele am besten erreichen können. In der neuen App werden die Informationen aus dem Mitteilungsblatt themenorientiert eingebunden. Die Einpflege der Daten erfolgt grundsätzlich direkt über die Firma Cavelti AG. Gleichzeitig können aber zeitnah und unkompliziert neue Nachrichten, zum Beispiel unter „Gedankensplitter“, direkt aus dem Gemeindehaus publiziert und allenfalls über die App „gepusht“ werden. Das Ziel mit der neuen App ist insbesondere, schneller zu informieren, neue Möglichkeiten wie Bild, Ton und Video zu platzieren und nebst dem Mitteilungsblatt «Waldkirch Aktuell» neu auch die Social Media – Ebene zu bedienen.
Ab sofort kann die App „Waldkirch“ offiziell ab dem AppStore oder auf Android-Geräte im PlayStore gratis heruntergeladen werden. Die erste Push-Meldung wurde bereits auf die Bürgerversammlung hin an die App-Nutzer versandt. Das Mitteilungsblatt „Waldkirch Aktuell“ wird wie bis anhin, auch in Zukunft wöchentlich in Papierform an alle Haushalte versandt.
 

dAnpassungen der Trottoirübergänge Oberwald-, Obere Dorfstrasse in die Arneggerstrasse 28.03.2018

Die Bau- und Anpassungsarbeiten finden während der Frühlingsferien statt.[...]
Im Jahr 2016 wurde die Arneggerstrasse in Waldkirch durch den Kanton saniert. Die Übergänge zur oberen Dorfstrasse sowie zur Oberwaldstrasse wurden in die Sanierung miteinbezogen. Im Nachgang musste festgestellt werden, dass die Übergänge bei der Oberwaldstrasse wohl konform, allerdings für eine Überfahrt mit Personenwagen zu Problemen geführt hat. Der Feinbelag wurde auf der Oberwaldstrasse noch nicht eingebaut, da die Abschlussarbeiten an dieser Strasse erst nach der Sanierung des Mollenwisenbaches eingeplant sind. Im laufenden Betrieb wurde nun festgestellt, dass der Einlenker ab der Oberwaldstrasse in die Arneggerstrasse in verschiedenen Punkten dem Personenwagenverkehr nicht zu genügen vermag. Die ausgeführte Breite des Einlenkers ist auch auf die Schleppkurven von Lastwagen ausgelegt. Zudem ist die Oberwaldstrasse auch regional von Bedeutung, weshalb die Optimierung des Übergangs als richtig erachtet wird. Zur besseren Verkehrsführung wurden weisse Leitlinien auf den Asphalt gemalt, um den Autolenker besser in den Einmündungsbereich zu führen. Nach diversen negativen Rückmeldungen aus der Bevölkerung, wurde die Situation beim Übergang Oberwaldstrasse – Arneggerstrasse mit der kantonalen Stelle nochmals begutachtet und neu beurteilt. Gemeinsam mit dem Strassenkreisinspektorat wurde nun beschlossen, den Übergang anzupassen. Dazu werden die Trottoirüberfahrten leicht korrigiert und im Anschluss der Teil der Schleppkurven mit Pflastersteinen (Pflästerungen) belegt. So wird der Autofahrer besser in die Kreuzungseinfahrt geführt, was sich auch positiv auf die Fussgängersicherheit auswirkt. Der Übergang wird etwas weicher und entspricht dennoch den Strassenverkehrsvorschriften. Im Anschluss an die Korrekturen wird der Feinbelag im Einlenkerbereich der Oberwaldstrasse eingebaut, so dass dieser Kreuzungsbereich anschliessend fertiggestellt ist. Der Feinbelag des restlichen Strassenperimeters an der Oberwaldstrasse wird wie erwähnt, nach der Fertigstellung der Mollenwisenbaches eingebaut.

Gleichzeitig zu den Anpassungen an der Oberwaldstrasse wird auch der Übergang an der Oberen Dorfstrasse angepasst. Auch dort ist eine Pflästerung vorgesehen, womit dann der Mündungsbereich in die Arneggerstrasse bereinigt ist und nur noch der untere Teil der Oberen Dorfstrasse saniert werden muss. Die Kosten für die Anpassungen im Bereich Kantonsstrasse und Trottoir werden durch den Kanton, die Kosten auf der Seite Gemeindestrassen (Oberwaldstrasse und Obere Dorfstrasse) durch die Gemeinde getragen.

Die Bau- und Anpassungsarbeiten werden während der Frühlingsferien, ab dem 09. April 2018 ausgeführt und dauern rund zwei-einhalb Wochen.

dNeuer Stiftungsratspräsident für die Stiftung Wiborada Bernhardzell gewählt16.03.2018

Christoph Hagger wird neuer Stiftungsratspräsident der Stiftung Wiborada Bernhardzell[...]
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 07. März 2018 einen neuen Stiftungsratspräsidenten gewählt. Herr Christoph Hagger, wohnhaft in Waldkirch, hat sich anfangs Jahr um das Stiftungsratspräsidium beworben. Er  ist in Waldkirch aufgewachsen und arbeitet heute als selbständiger Immobilientreuhänder. Er wohnt zusammen mit seiner Familie in Waldkirch, hat einen handwerklichen Beruf erlernt und anschliessend das Handelsdiplom erworben. In den Folgejahren war er über mehrere Jahre im Bankenbereich sowie im Immobilienhandel tätig, bevor er sich im Jahre 2008 selbständig gemacht hat. Seine Firma ist in Waldkirch angesiedelt. Er wird seine neue Funktion per 01. April 2018 übernehmen. Der Gemeinderat ist überzeugt, mit der Wahl von Christoph Hagger als Stiftungsratspräsidenten die richtigen Weichen für die Zukunft des Wiborada gestellt zu haben.

dZusammenarbeit mit der Gemeinde Hauptwil-Gottshaus09.03.2018

Die Kehrsaugmaschine der Gemeinde Waldkirch wird stundenweise an die Gemeinde Hauptwil-Gottshaus vermietet. Die aktuelle Auslastung lässt dies zu und längere Standzeiten werden dadurch verhindert.[...]
Auf Anfrage hin hat die Geschäftsleitung der Gemeinde Waldkirch entschieden, der Gemeinde Hauptwil-Gottshaus die Kehrsaugmaschine stundenweise zu vermieten. In unserer Gemeinde wurde die Kehrsaugmaschine im Jahre 2000 angeschafft und wird seither durch den Werkhof regelmässig zur Reinigung unserer Strassen und Wege eingesetzt. Die aktuelle Auslastung lässt eine zusätzliche Vermietung zu und verhindert somit auch längere Standzeiten. Aus diesem Grund wird die Kehrsaugmaschine jeweils von Mitarbeitenden des Werkhofs der Politischen Gemeinde Hauptwil-Gottshaus in Waldkirch abgeholt und zur Reinigung der Strassen in Hauptwil eingesetzt. Die Nutzung und Vermietung wurde mittels Vereinbarung geregelt und wird gegenüber der Gemeinde Waldkirch finanziell entschädigt. Die regionale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Hauptwil hat sich bereits im Bereich Schneeräumung bewährt und wird hiermit optimal fortgesetzt.

dWahl Hauswart-Ehepaar09.03.2018

Auf Mitte Juli wurde ein neues Hauswart-Ehepaar für das Schulhaus Breite gewählt.[...]
Die Geschäftsleitung hat auf den 16. Juli 2018 Herr und Frau Marcel und Sandra Bregenzer als neues Hauswart-Ehepaar für das Schulhaus Breite gewählt. Marcel Bregenzer wird als Leitender Hauswart und ab dem 16. Juli 2018 auf der Schulanlage Breite seine neue Stelle mit einem 100% Pensum antreten. Seine Ehefrau Sandra Bregenzer übernimmt ein 30 % Pensum als Raumpflegerin im Schulhaus Breite. Herr und Frau Bregenzer wohnen zurzeit noch in der Gemeinde Bachenbülach, in welcher sie seit mehreren Jahren als Hauswartehepaar tätig sind. Sie werden aber in Waldkirch Wohnsitz nehmen. Wir heissen die Beiden jetzt schon ganz herzlich willkommen in unserer Gemeinde und freuen uns sehr auf die künftige Zusammenarbeit mit ihnen.Der jetzige Hauswart des Schulhauses Breite, Werner Fuchs, wird nach der Übergabe im Juli an Marcel Bregenzer in die Schulanlage in Bernhardzell (Schulhaus und Mehrzweckhalle) wechseln, wo er die Position von Kurt Hengartner übernehmen wird. Kurt Hengartner wird im Oktober 2018 pensioniert. Er wird ab August nur noch stundenweise und punktuell bis Ende Jahr eingesetzt. Regi Hengartner wird bis Mitte Juli die Reinigungsarbeiten auf der Schulanlage Bernhardzell sicherstellen und anschliessend in ihre wohlverdiente Pension gehen. Ihr Pensum wird vorübergehend von Frau Leonor Da Silva übernommen. So ist es möglich, im Hinblick auf die bevorstehenden Pensen-Berechnungen für das Schulhaus Breite mit den bestehenden Stellenprozenten weiterzufahren, ohne Anpassungen vornehmen zu müssen.

dSportstättenplanung15.02.2018

Weitere Abklärungen zum Projekt Sportstätte am Standort Breiten sind im Gange.[...]
Die Arbeitsgruppe Projekt Sportstätte hat umfangreiche Abklärungen zu möglichen Standorten für eine Sportstätte evaluiert. Vertiefte Abklärungen haben zwischenzeitlich ergeben, dass einzig der Standort Breiten als möglicher Sportstätten-Standort in Frage kommt. Dies hat vor allem damit zu tun, dass die anderen Grundstücke nicht erhältlich oder geographisch gesehen problematisch sind (Zugänglichkeit, Fläche, Infrastrukturen usw.). Um nun weitere Grundsatzfragen zu klären, wird die Gemeinde in einem nächsten Schritt am Standort Breiten weitere Erhebungen zur bestehenden Grundwasserschutzzone (S3) sowie zu raumplanerischen Fragen einleiten. Auch die direkt betroffenen Anstösser, Firmen und Organisationen, wie die Wasserversorgung, die Kant. Bewilligungsbehörde (AFU) usw., welche an die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen der Gemeinde angrenzen, werden in die aktuellen Fragestellungen miteinbezogen. Diese Abklärungen laufen derzeit und dauern sicher noch einige Wochen. Dadurch wird es in der weiteren Planung des Projektes Verzögerungen geben. Wie der neue Fahrplan aussieht, werden wir an der Vorversammlung zur Bürgerversammlung gerne aufzeigen.

dGeburtstag und Weiterbeschäftigung Thomas Strittmatter15.02.2018

Thomas Strittmatter steht der Gemeinde Waldkirch auch nach seinem 65-igsten Geburtstag weiterhin als Hauswart-Springer zur Verfügung.[...]
Für Thomas Strittmatter ist dieses Jahr ein ganz spezielles. Er durfte letzte Woche seinen 65-igsten Geburtstag feiern. Thomas Strittmatter ist sehr stark in der Gemeinde Waldkirch verankert. Als langjähriger Leiter der Poststelle Waldkirch hatte er stets gute Kontakte zu den Mitbewohnerinnen und Mitbewohner im ganzen Dorf gepflegt. Für die Gemeinde Waldkirch ist er seit vielen Jahren als Stimmenzähler tätig. Nach seiner vorzeitigen Pensionierung bei der Post hat sich Thomas Strittmatter im Jahr 2015 als Hauswart-Springer zur Verfügung gestellt. Sein hauptsächlicher Arbeitsort ist die Turnhalle Bünt, er arbeitet aber auch als Springer – Hauswart in allen anderen Schulanlagen in Waldkirch und Bernhardzell, falls dort kurzzeitig jemand ausfällt oder Unterstützung braucht. Wenn es brennt, ist Thomas immer zur Stelle.

Wir dürfen uns sehr glücklich schätzen, dass Thomas Strittmatter auch nach seinem 65-igsten Geburtstag der Gemeinde Waldkirch weiterhin als Springer-Hauswart zur Verfügung steht und uns unterstützt.

Geschätzter Thomas, zu deinem 65-igsten Geburtstag gratulieren wir dir ganz herzlich. Wir bedanken uns für die bisherige wertvolle Zusammenarbeit und freuen uns, weiterhin auf dich und deinen geschätzten Einsatz zählen zu dürfen.

Gemeinderat, Gemeindepersonal und Hauswartteam

dJahresabschluss und Budget15.02.2018

Der Gemeinderat beschliesst eine Steuerfusssenkung um sechs Prozent und legt ein ausgeglichenes Budget 2018 vor.[...]
Die Rechnung 2017 der Gemeinde Waldkirch schliesst überaus positiv ab. Die Gemeinde Waldkirch kann ein Ge-winn von CHF 913‘990.33 ausweisen. Der Mehrertrag kann aufgrund höherer Steuereinnahmen (vgl. Information im Mitteilungsblatt 6/2017) sowie Aufwandeinsparungen im Jahr 2017 zurückgeführt werden. Der Gewinn soll für eine zusätzliche und vollständige Abschreibung beim Oberstufenschulhaus im Rahmen von CHF 842‘433.50 sowie für die Einlage in die Reserve für zukünftige Aufwandüberschüsse ihm Rahmen von CHF 71‘556.83 verwendet werden. Mit diesem Vorgehen werden Abschreibungen über CHF 389'000.00 eingespart und die Budgets der Folge-jahre massiv entlastet. Die Reserve für künftige Aufwandüberschüsse liegt nach der Einlage bei CHF 2'552'003.94 und entspricht knapp 40 % der einfachen Steuer.
 
Für 2018 beantragt der Gemeinderat der Bürgerversammlung eine Steuerfusssenkung um 6% auf neu 129%. Das Budget 2018 kann zudem erneut ausgeglichen präsentiert werden, nachdem auch in diesem Jahr mehrere Berei-nigungen und Einsparungen im Budgetprozess in der Höhe von Fr. 117‘800.00 erfolgt sind. Auch für die Zukunft und trotz der finanziellen Aufwände für das Projekt Breite und mutmasslicher Kosten für die Sportstätte, aber auch diverser Investitionen, stehen die Finanzen der Gemeinde Waldkirch auf einem absolut gesunden Fundament. Der Gemeinderat hat am 07. Februar 2018 an einem internen Workshop und der anschliessenden Budgetberatung ver-schiedene Auswirkungen durch die Einführung des neuen Rechnungsmodells St. Gallen (RMSG in anderen Kantonen als HRM2 bezeichnet) im Jahr 2019 besprochen. Ebenso wurde die Finanzstrategie der nächsten Jahre behandelt. Die Investitionsplanung für die kommenden Jahre zeigt auf, dass Waldkirch durch eine gute Finanzstrategie, sinn- und massvolle Investitionen, die Ausgaben der kommenden Jahre im Griff hat. Der Gemeinderat wird im Rahmen der Einführung des neuen RMSG weitere strategische Finanzentscheide zu fällen haben. Die entsprechenden Grund-satzentscheide werden im Verlaufe dieses Jahres gefällt. Weitere interessante Ausführungen zur Rechnung 2017, dem Budget 2018 sowie zur Finanzstrategie werden an der Vorversammlung vom 21. März 2018 sowie an der Bür-gerversammlung vom 28. März 2018 präsentiert. Bitte reservieren sie sich heute schon diese zwei genannten Daten in der Agenda.

dErfreulicher Steuerabschluss 201709.02.2018

Detailinfos über die Steuereinnahmen 2017:[...]
Die Abteilung Steuern und Einwohnerwesen hat dem Gemeinderat Waldkirch den Steuerabschluss 2017 präsentiert. Der Steuerabschluss 2017 liegt mit Mehreinnahmen von Fr. 500‘622.34 über dem Budget. Das Budgetziel bei der einfachen Steuer wurde allerdings nicht ganz erreicht. Die Einnahmen lagen lediglich 0.6 Prozent unter den Erwartungen bei Fr. 6‘316‘486.76. Budgetiert wurden hingegen Fr. 6‘354‘000.00.

Die einfache Steuer ist allerdings gegenüber dem Vorjahr um 2.37 Prozent gestiegen, was erfreulich ist und sehr positiv gewertet werden darf. Die Anzahl Steuerpflichtige in unserer Gemeinde hat minim zugenommen. Die Steuerkraft der Gemeinde Waldkirch liegt dem gegenüber aber neu bei Fr. 2‘115.00 pro Einwohner und ist im Vergleich mit dem Vorjahr (2016 = Fr. 1‘993.00) ebenfalls angestiegen. Damit liegt die Gemeinde Waldkirch im kantonalen Vergleich auf Rang 38 von 77 Gemeinden. Bei den Steuerausständen liegt Waldkirch mit 6.37% deutlich unter dem kantonalen Durchschnitt von 9.32%, allerdings höher als im 2016, als die Steuerausstände noch 4.91% betrugen.

Die gesamten Steuereinnahmen der Gemeinde Waldkirch belaufen sich auf Fr. 11‘588‘522.34, was gegenüber dem Budget 2017 einen Mehrertrag von insgesamt Fr. 500‘622.34 ergibt. Budgetiert waren für 2017 bei einem Steuerfuss von 135%, Einnahmen von Fr. 11‘087‘900.00. Diese Mehreinnahmen wirken sich auch auf den Rechnungsabschluss 2017 aus, über welchen wir im nächsten Mitteilungsblatt ausführlicher informieren.

Der Grund für die Mehreinnahmen bei den Steuern lag insbesondere bei den Nachzahlungen aus den Jahren 2007 bis 2016, welche deutlich über der erwarteten Höhe vereinnahmt werden konnten. Bis auf die Einkommens- und Vermögenssteuern, die Gewinn- und Kapitalsteuern und die Feuerwehrersatzabgaben, konnten bei sämtlichen Steuerarten Mehrerträge erzielt werden. Auffallend sind die Mehrerträge bei den Grundstückgewinn- und Handänderungssteuern, welche allerdings bekannterweise schwierig zu budgetieren sind. Die untenstehende Grafik zeigt eine Übersicht über die Steuereinnahmen. Der Gemeinderat hat den positiven Abschluss zur Kenntnis genommen und dankt dem Leiter Steuern und Einwohnerwesen sowie dem Leiter Finanzen und ihren Mitarbeitenden für die pflichtbewusste Arbeit.

dHerzliche Gratulation zum „Viva Nachwuchspreis“02.02.2018

Grosser Erfolg bei den Geschwistern Sutter.[...]
Am vergangenen Wochenende haben die Geschwister Sutter in der Sendung „Viva Volksmusik“ einen tollen Auftritt hingelegt. Dies jedoch nicht genug. Dank der meisten Publikumsstimmen wurden sie mit dem „Viva Nachwuchs-preis“ ausgezeichnet. Der Gemeinderat Waldkirch gratuliert den vier Geschwistern ganz herzlich zu diesem tollen Erfolg.

dSehr gutes Ergebnis bei Alkoholtestkäufen02.02.2018

Am 24. November 2017 wurden Alkohol-Testkäufe in der Gemeinde Waldkirch durchgeführt. Das Ergebnis ist sehr erfreulich.[...]
Alkoholtestkäufe zeigen, dass in ungefähr 30 von 100 Fällen gegen die geltenden Jugendschutzbe­stimmungen verstossen wird und Jugendliche Alkohol erhalten. Die St. Galler Gemeinden sind für die korrekte Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen gemäss Gastwirtschaftsgesetz zuständig. Im Kanton St. Gallen finden keine polizeilich begleiteten Alkohol-Testkäufe statt.

In unserer Gemeinde wurden am 24. November 2017 solche Testkäufe durchgeführt. Zusammenfas­send darf von einem sehr guten Gesamtergebnis gesprochen werden. Das Testergebnis des Vorjahres konnte markant verbessert werden. Verstösse gegen die geltenden Jugendschutzbestimmungen gin­gen beim Verkauf von alkoholischen Getränken auf 8 Prozent zurück. Positiv zu erwähnen ist, dass in 75 Prozent der Verkaufsstellen konsequent ein Ausweis zur Alterskontrolle verlangt wurde. Einzig bei den strukturellen Gesetzesvorgaben gemäss Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverord­nung (SR 817.02) – das gut sichtbare Anbringen der Jugendschutzhinweise – besteht noch Optimie­rungsbedarf.

Wir danken den Waldkircher Betrieben zur Umsetzung und Einhaltung der Jugendschutzbestimmun­gen beim Verkauf von Alkohol an Kinder und Jugendliche.

dPostbriefkasten und Fächeranlage bleiben vorerst am heutigen Standort05.01.2018

Für die Neupositionierung des Postbriefkasten wurde noch keine neue Lösung gefunden und bleibt voläufig beim Eingang zum Volg bestehen.[...]
Im September 2017 haben wir Sie darüber informiert, dass der Postbriefkasten sowie die Fächeranlage der Post, infolge Umzug zum Volg, neu positioniert werden müssen. Die Post hat bislang noch keine definitive Lösung für einen neuen Standort gefunden. Der Briefkasten bleibt vorläufig beim Eingang der Volg Filiale bestehen. Die Fächeranlage kann weiterhin bei der ehemaligen Post genutzt werden. Sobald eine neue Lösung gefunden wurde, werden wir von der Post informiert und dies entsprechend kommunizieren.

d30 Jahre für Gemeinde, Schule, Öffentlichkeit und Vereine im Einsatz05.01.2018

Das Hauswartsehepaar, Regi und Kurt Hengartner, durften Anfangs Januar ihr 30-jähriges Dienstjubiläum feiern. Die Gemeinde Waldkirch gratuliert und dankt ganz herzlich.[...]
Das Hauswart-Ehepaar Kurt und Regi Hengartner dürfen dieses Jahr ein spezielles Jubiläum feiern. Anfang 1988 haben die Beiden das Hauswartamt in Bernhardzell übernommen. Sie stehen seit stolzen 30 Jahren im Dienste der Gemeinde Waldkirch und hegen und pflegen die Schulanlage und das Mehrzweckgebäude Bernhardzell sowie die Umgebung, als wäre es ihr Eigen. Mit viel Geduld und grossem Engagement sind Sie Tag und Nacht für die Vereine erreichbar und immer zur Stelle. Nichts war und ist den Beiden zu viel. Die Arbeit als Hauswart ist abwechslungsreich und bedingt eine grosse Flexibilität. Sie sind bei allen Anspruchsgruppen und Nutzern der Schul- und Mehrzweckanlagen sehr beliebt und ihre Arbeit wird sehr geschätzt. Nach 30 Jahren im Dienste der Gemeinde Waldkirch dürfen sie im Januar ihr Jubiläum feiern und Ende Juli 2018 dann in den wohlverdienten Ruhestand gehen.

Lieber Kurt, liebe Regi, ich gratuliere euch zu eurem 30-jährigen Jubiläum ganz herzlich und danke euch für die grossartige und umsichtige Arbeit, die ihr während dieser langen Zeit für die Gemeinde Waldkirch und das Gemeinwohl geleistet habt. Ihr habt während der ganzen Zeit im Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern, den Lehrerinnen und Lehrern, den Schülerinnen und Schülern aber auch den Vereinen und Organisationen sowie allen Partnern und Dienstleistern einen sehr angenehmen und wertschätzenden Umgang gepflegt. Das ist nicht selbstverständlich und gebührt grosser Wertschätzung, Lob und Anerkennung. Im Namen des Gemeinde- und Schulrates, der Verwaltung und auch ganz persönlich, gratuliere ich euch zu eurem 30 jährigen Jubiläum, danke euch von Herzen für euer grosses Engagement und wünsche euch für die Zukunft nur das Allerbeste.

Aurelio Zaccari
Gemeindepräsident

dFertigstellung und Einweihung der Kirchstrasse und des Sodbrunnens noch offen05.01.2018

Nach der Abnahme der Kirchstrasse und des Sodbrunnens (ca. Frühjahr 2018) plant der Gemeinderat eine Einweihung, zu welcher alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen sind. Der Termin wird noch bekannt gegeben.[...]
Die Belags- und Umgebungsarbeiten rund um die Kirchstrasse in Bernhardzell konnten noch im Dezember grösstenteils abgeschlossen werden. Die offizielle Bauabnahme ist allerdings noch ausstehend und wird im Frühjahr 2018 vorgenommen. Es sind noch kleinere Belags- und Fugenarbeiten sowie Abschlussarbeiten am Sodbrunnen zu erledigen. So ist auch der Glaseinbau beim Sodbrunnen noch nicht fertiggestellt. Der Gemeinderat und die Kirchgemeinde planen nach der Abnahme der Kirchstrasse und des Sodbrunnens eine Einweihung, zu welcher alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen sind. Der Termin wird frühzeitig kommuniziert.

dMitteilungsblatt überarbeitet und modernisiert05.01.2018

Auf das neue Jahr wurde das Mitteilungsblatt modernisiert. Zudem steht ab sofort den Vereinen der Gemeinde Waldkirch eine Seite zur Verfügung, auf welcher sie Bilder von Anlässen und Erfolgen ihrer Mitglieder kostenlos publizierten können.[...]
Das Mitteilungsblatt erfährt eine Modernisierung. Sie halten die neuste Ausgabe in den Händen und können feststellen, dass wir mit mehr Farbe und entsprechenden Piktogrammen auf die einzelnen Themen aufmerksam machen wollen. Zudem haben wir ab sofort eine Seite für die Vereine zur Verfügung gestellt. Auf dieser können die Vereine Bilder von Anlässen und Erfolge ihrer Mitglieder kostenlos publizieren. Mit dieser Neuerung wollen wir den Vereinen die Möglichkeit bieten, mehr über ihr grosses Engagement zu Gunsten der Gemeinschaft zu kommunizieren und mit Bildern das Vereinsleben den Mitbürgerinnen und Mitbürger näher zu bringen. Jetzt freuen wir uns darauf, dass viele Bilder eingereicht und abgedruckt werden können. Sie dürfen die Bilder sowie den kurzen Text dazu direkt an inserate@waldkirch.ch senden.

dStiftungspräsidium Wohn- und Pflegezentrum Wiborada noch nicht besetzt05.01.2018

Die Stelle als Stiftungsratspräsident des Wohn- und Pflegezentrum Wiborada konnte noch nicht neu besetzt werden. Der Vize-Präsident des Stiftungsrates, Markus Lüthi, wird die Verantwortung und Koordination der anstehenden Aufgaben übernehmen, bis ein neuer Stiftungsratspräsident gewählt werden kann.[...]
Der Gemeinderat hat davon Kenntnis genommen, dass der Stiftungsratspräsident des Wohn- und Pflegezentrums Wiborada per Ende 2017 seinen Rücktritt eingereicht hat. Um eine geeignete Nachfolgerin oder einen geeigneten Nachfolger zu finden, wurde die Stelle öffentlich ausgeschrieben. Nach Prüfung der eingegangenen Bewerbungen konnten zwei Bewerber in die engere Auswahl aufgenommen werden. Kurz vor der Wahl zog sich der eine Bewerber aus persönlichen Gründen zurück. Der noch verbliebene Kandidat hat seine Bewerbung nach mehreren Gesprächen und der Neubeurteilung der Situation ebenfalls zurückgezogen. Aus diesem Grund konnte das Stiftungsratspräsidium auf den 1. Januar 2018 nicht besetzt werden. Der Vize-Präsident des Stiftungsrates, Markus Lüthi, wird die Verantwortung und Koordination der anstehenden Aufgaben ad Interim übernehmen, bis ein neuer Stiftungsratspräsident gewählt werden kann. Der Gemeinderat wird im Januar 2018 über das weitere Vorgehen beschliessen und darüber informieren.

dDefibrillator an neuem Standort05.01.2018

Der Defibrillator in Waldkirch ist auf Grund von geplanten Umbauarbeiten bei der Raiffeisenbank neu in der Turnhalle Bünt im Eingangsbereich der Halle montiert. Der Defibrillator in Bernhardzell befindet sich weiterhin bei der Raiffeisenbank.[...]
In der Gemeinde Waldkirch sind zwei Defibrillatoren im Einsatz. Sinnvollerweise wird ein solches Gerät dort montiert, wo am meisten Menschen anzutreffen sind. Der Defibrillator in Waldkirch ist auf Grund von geplanten Umbauarbeiten bei der Raiffeisenbank ab sofort nicht mehr am bisherigen Standort, sondern in der Turnhalle Bünt montiert. Er befindet sich neu im Eingangsbereich der Halle und ist während den normalen Hallen-Öffnungszeiten zugänglich. Bei einem Notfall während den übrigen Zeiten, ist der Sanitätsnotruf 144 zu wählen. Über die Notrufzentrale kann das regionale First-Responder-Team aufgeboten werden. Ob später ein weiterer Defibrillator im Dorfzentrum installiert wird, muss noch geprüft werden. Der Defibrillator in Bernhardzell befindet sich bei der Raiffeisenbank.

dStellenausschreibung Leitender Hauswart & Facility Manager (m/w) 100 %22.12.2017

Die Gemeinde Waldkirch mit rund 3‘500 Einwohnern ist als Einheitsgemeinde organisiert. In verschiedenen Schulhäusern sind Hauswarte für den Unterhalt und die Raumpflege zuständig. Aktuell laufen die Vorbereitungsarbeiten für den Abbruch und den Neubau des Schulhauses Breite in Waldkirch. Weitere Informationen Schulhausprojekt Breite unter www.breite.info.

Damit wir unsere Anlagen und Infrastrukturen auf einem guten Stand halten können, suchen wir per 1. Mai 2018 oder nach Vereinbarung einen erfahrenen und motivierten Leitenden Hauswart & Facility Manager (m/w) 100 %.[...]
Diese neue Stelle beinhaltet die Leitung und Koordination von Aufgaben über alle Schulhäuser und Gemeindeliegenschaften. Sie eignet sich je nach Verfügbarkeit auch für ein Ehepaar und ist ausbaubar auf 130 – 150% Stellenprozent. Ihr Arbeitsplatz ist die neue Schulanlage Breite in Waldkirch.

Ihre wesentlichen Aufgaben sind:
  • Führen eines Teams von Hauswarten und Mitarbeitenden;
  • Planen und koordinieren der Einsätze des Teams;
  • Koordination des Einkaufs von Verbrauchsmaterialien und Geräten;
  • Planung und Koordination von Umbau-, Sanierungs- und Unterhaltsarbeiten;
  • Budgetierung;
  • Begleitung und Mitwirkung in der Baukommission in haus- und unterhaltstechnischen Fragen beim Neubauprojekt Schulhaus Breite;
  • Sicherheitsbeauftragter EKAS der Gemeinde;
  • Durchführung von Unterhalts- und Reinigungsarbeiten.

Wir erwarten:
  • Abgeschlossene Berufsausbildung mit einigen Jahren Berufserfahren, vorzugsweise im handwerklichen Bereich;
  • Eidg. Berufsprüfung als Hauswart FA oder die Bereitschaft, die Ausbildung zu absolvieren;
  • Erfahrung als Hauswart oder gleichwertige Tätigkeit, allenfalls Führungserfahrung;
  • Zuverlässiges und selbständiges Arbeiten;
  • Hohe Teamfähigkeit, guter Umgang mit Behörden, Vorgesetzten, Lehrpersonen und Schülern;
  • Fundierte Kenntnisse in der Anwendung gängiger PC-Programme wie Microsoft Office;
  • Bereitschaft zur Weiterbildung;
  • Wohnsitznahme in der Gemeinde Waldkirch erwünscht.

Wir bieten:
  • Dem Anforderungsprofil entsprechende Besoldung;
  • Sehr gute und moderne Sozialleitungen und Anstellungsbedingungen;
  • Angenehmes und modernes Arbeitsumfeld;
  • Aus und Weiterbildungsmöglichkeiten;
  • Eine interessante, spannende und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem motivierten Team;
  • Gestaltungsspielraum und hohe Selbständigkeit.

Ihre schriftliche Bewerbung erwarten wir bis am 10. Januar 2018 an das Gemeindepräsidium Waldkirch, Gemeindepräsident Aurelio Zaccari, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch. Für Fragen wenden Sie sich an den Gemeindepräsidenten (Tel. 058 228 79 11 oder E-Mail aurelio.zaccari@waldkirch.ch) oder an den Leiter Bau- und Infrastruktur, Markus Stöckli (Tel. 058 228 79 23 oder E-Mail markus.stoeckli@waldkirch.ch).

dNeue Gemeindestrukturen ab 1. Januar 201821.12.2017

Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 20. Dezember 2017 die vom Projektleiter und Gemeindepräsidenten beantragte Einführung des Geschäftsleitungsmodells in der Gemeindeverwaltung Waldkirch per 01.01.2018 gutgeheissen. Mit der Einführung der neuen Strukturen werden gleichzeitig die Bezeichnungen der Abteilungen und der entsprechenden Abteilungsleiter angepasst und modernisiert. Die angepeilten Projektziele konnten allesamt erreicht und umgesetzt werden.[...]
Mit der Übernahme der Funktion als Gemeindepräsident hat Aurelio Zaccari auch gleich das Projekt Strukturen17 übernommen. Bereits im Februar wurde der Fahrplan für die Realisierungs- und Einführungsphase festgelegt und vom Gemeinderat genehmigt. In den folgenden Monaten erarbeitete der Projektleiter zusammen mit dem Projektteam, bestehend aus den neuen Geschäftsleitungsmitgliedern die Grundlagen. Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten wurden neu geregelt und in einem Funktionendiagramm niedergeschrieben. Gleichzeitig wurden die Vorarbeiten für die Zusammenführung der Bereiche Bauverwaltung und Bausekretariat an die Hand genommen. Nach den Sommerferien konnte der erste Pilotbetrieb im Bereich Bauen umgesetzt werden. Dieser war erfolgreich und führte dazu, dass die Umsetzung und Einführung der Abteilung „Bau und Infrastruktur“ gleich im Anschluss an die Pilotphase im Oktober erfolgen konnte. Somit wurde der Bereich Bauen zusammengefasst und von der Ratskanzlei entkoppelt. Mit den Anpassungen in Bereich Bau und Infrastruktur wurde gleich auch das Thema Liegenschaftenunterhalt und Hauswartungen angegangen. Die Analyse zeigte eine starke Belastung im Bereich Facility Management, was mit der Ausschreibung und Besetzung einer Stelle durch einen Leitenden Hauswart abgefedert werden soll. Die Besetzung ist auf das erste Halbjahr 2018 vorgesehen und verbunden mit den neuen Herausforderungen, welche sich mit dem Neubau des Schulhauses Breite ergeben. Der neue Leitende Hauswart wird die dort freiwerdende Stelle einnehmen und zusätzliche Funktionen übernehmen.

Pilotberieb war erfolgreich
Anfangs November 2017 wurde ein Pilotbetrieb für die Geschäftsleitung eingeführt. In der Geschäftsleitung nehmen der Leiter Finanzen, der Leiter Bau und Infrastruktur, der Leiter Kanzlei und der Leiter Technische Betriebe und der Gemeindepräsident als Vorsitzender Einsitz. Mit der Einführung der Geschäftsleitung wird zwischen der Verwaltung und dem Gemeinderat eine operative Ebene eingeschoben. Diese stellt die operativen Belange sicher und übernimmt somit auch die operativen Geschäfte. Der Gemeinderat richtet sich auf die strategischen Themen aus und der Gemeindepräsident übernimmt die Schnittstellenfunktion zwischen operativer und strategischer Ebene. Er führt nach wie vor den Gemeinderat und ebenso die Geschäftsleitung als Vorsitzender an.

Nebst der Zusammenführung des Baubereichs sowie der Einführung des Geschäftsleitungsmodells wird auch die Ratskanzlei strukturelle Anpassungen erfahren. So sind die Bereiche HR (Human Ressources) und die Kommunikation direkt dem Gemeindepräsidenten zugewiesen, während die Kanzlei, angeführt durch den Ratsschreiber, sich um die Vorbereitung, Nachbereitung und Umsetzung der Geschäfte und Beschlüsse der beiden Gremien Geschäftsleitung und Gemeinderat kümmern wird.

Kompetenzen der Mitarbeitenden erweitert
Als Konsequenz der Strukturbereinigung auf der operativen Ebene wurden zudem verschiedene Kommissionen aufgehoben, oder deren Präsidien neu besetzt. Dies mit dem Hintergrund, dass diese meist operative Themen bearbeitet haben und somit in der Konsequenz nicht mehr durch einen Gemeinderat geführt werden müssen und sollen. Alles in Allem sind die neuen Strukturen ein Gewinn für die Gemeinde Waldkirch, da Bauthemen in einem Bereich zusammengefasst sind und Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten bereits auf der Ebene Mitarbeitende oder Abteilung ausgeweitet wurden. Die vier Bereichsleiter, welche zusammen mit dem Gemeindepräsidenten die Geschäftsleitung bilden, haben mehr Kompetenzen und bringen gleichzeitig das Fachwissen aus der Verwaltung in die Geschäftsleitung ein. So können fundierte Entscheide auf operativer Ebene gefällt werden und der Gemeinderat kann sich dadurch grossmehrheitlich um die strategischen Geschäfte kümmern, welche für die Zukunft der Gemeinde eine enorme Wichtigkeit haben.

Abteilungen erhalten neue Bezeichnungen
Moderne Strukturen brauchen auch moderne Bezeichnungen. Mit der Umsetzung per 01.01.2018 werden auch die Bezeichnungen der Abteilungen und der Abteilungsleiter angepasst. Der Bauverwalter wird neu zum Leiter Bau und Infrastruktur, der Finanzverwalter zum Leiter Finanzen, usw. Die genauen Bezeichnungen werden im Gemeindehaus neu beschriftet und auch auf der Website der Gemeinde abrufbar sein.

Die erfolgreiche Einführung und Umsetzung der Strukturen17 konnte zeitgerecht erfolgen, was vor allem auf die grossartige Unterstützung und das sehr gute Mitwirken der Mitarbeitenden der gesamten Verwaltung und des Rates zurück zu führen ist.

Ich bedanke mich persönlich, aber auch im Namen des Gemeinderates, noch einmal ganz herzlich bei allen für die tatkräftige Unterstützung. Im März 2018 wird die Geschäftsleitung einen ersten Rückblick auf die Erfahrungen der ersten Wochen und Monate machen und allfällige Anpassungen und Bereinigungen vornehmen.

dNeues Geschäftsreglement erlassen15.12.2017

Auf den 01.01.2018 tritt in der Gemeinde Waldkirch ein neues Geschäftsreglement in Kraft.[...]
Der Gemeinderat hat im Zusammenhang mit der Einführung des Geschäftsleitungsmodells in der Gemeinde Waldkirch ein neues Geschäftsreglement erlassen. Dieses regelt die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten des Gemeinderates, der Geschäftsleitung, der Ressorts und Kommissionen sowie der verschiedenen Abteilungen und Mitarbeitenden. Das neue Reglement wird per 01.01.2018 in Kraft treten.

dHERZLICHE GRATULATION ZUM 1. Rang am Gossauer Weihnachtslauf15.12.2017

Ein gutes sportliches Ergebnis von einer jungen Waldkircherin am Gossauer Weihnachtslauf.[...]
Giulia Wirth hat am vergangenen Wochenende am Gossauer Weihnachtslauf teilgenommen und den 1. Rang in der Kategorie U12 Schülerinnen errungen. Der Gemeinderat Waldkirch gratuliert ihr ganz herzlich zu diesem tollen Erfolg und wünscht ihr weiterhin viel Freude bei der Ausführung ihres Sportes.

dVernissage im Gemeindehaus gut besucht15.12.2017

An der Vernissage mit Bildern von Pia Judas vom vergangenen Samstag haben rund 50 Personen den Weg ins Gemeindehaus gefunden, was sehr erfreulich war.Die Bilderausstellung vom 9. Dezember hat sehr guten Anklang gefunden und wurde von rund 50 Personen besucht. Die Bilder von Pia Judas sind noch bis 9. Februar 2018 ausgestellt und können während der normalen Öffnungszeiten der Gemeinde begutachtet werden.

dStrassenzustandsüberwachung01.12.2017

Auf Höhe der St. Gallerstrasse 14/15 in Bernhardzell wurde eine Kamera montiert. Diese wird ausschliesslich für den Winterdienst genutzt.[...]
Das Strassenkreisinspektorat St.Gallen hat auf der Höhe St.Gallerstrasse 14/15 in Bernhardzell, eine Kamera an einen Kandelaber der Strassenbeleuchtung montiert. Die Kamera wird ausschliesslich für den Winterdienst genutzt (Schnee, Glätte) und wird als Ergänzung zum Glättewarnsystem, welches bei der Lee-Brücke installiert wurde, verwendet. Es findet keine Überwachung des öffentlichen Raumes statt.

dStrukturen 17, Ausschreibung Leitender Hauswart für das Schulhaus Breite 01.12.2017

Nach 30-jähriger Tätigkeit tritt das Hauswart-Ehepaar Kurt und Regina Hengartner auf Ende des Schuljahres 2018 in den wohlverdienten Ruhestand. Mit Werner Fuch konnte ein erfahrener Nachfolger für die Hauswartsarbeiten im Schulhaus und dem Mehrzweckgebäude Bernhardzell gefunden werden. Für das Schulhaus Breite wird eine Stelle als "Leitender Hauswart" ausgeschrieben, bei welcher zusätzliche Aufgaben in den Bereichen Führung, Sicherheit und Koordination zu übernehmen angedacht ist. Diese Änderung wird der Bauverwaltung eine gewisse Entlastung bringen.[...]
Im Zusammenhang mit der Neuausrichtung im Projekt Strukturen17 ist auch die Zukunft der Liegenschaftenverwaltung und der Hauswartungen überprüft worden. Mit der Bildung der Einheitsgemeinde wurden die Gemeinde- und Schulliegenschaften der Bauverwaltung zugewiesen. Seither werden Unterhalt und Vermietung aller gemeindeeigenen Liegenschaften in der Bauverwaltung sichergestellt. Mit den neu geplanten Strukturen ab 2018 und dem bewilligten Neubau des Schulhauses Breite ergeben sich durch die Zusammenführung von Primarschule, Kindergarten Steig und des Schulsekretariates neue Möglichkeiten. In diversen internen Gesprächen zwischen dem Projektleiter und Gemeindepräsidenten mit der Liegenschaftenverwaltung und den Hauswarten wurden die neuen Strukturen der Hauswartungen und des Facility Managements besprochen. Das Stellenprofil des Hauswartes des Schulhauses Breite wurde überarbeitet und erweitert. Neue Bedürfnisse insbesondere im Bereich Führung, Sicherheit und Koordination sind abzudecken. Zudem ist es wichtig, dass der Inhaber dieser Stelle so rasch wie möglich in die betrieblichen Herausforderungen dieser neuen Räumlichkeiten einbezogen wird.

Neulösung in Bernhardzell nach 30-jähriger Tätigkeit
Auf Ende Schuljahr 2018 werden Kurt und Regina Hengartner, nach 30-jähriger Tätigkeit, die Hauswartungen des Schulhauses und des Mehrzweckgebäudes Bernhardzell aufgeben und in den wohlverdienten Ruhestand treten. Mit Werner Fuchs, welcher bislang die Hauswarttätigkeit im Schulhaus Breite Waldkirch ausführte, wird ab Sommer 2018 wieder ein erfahrener und ausgewiesener Hauswart die Hauswartungen in Bernhardzell sicherstellen können. Wer ihm für das Pensum, welches bislang durch Regina Hengartner abgedeckt worden ist, zur Verfügung steht, wird noch geklärt. Eine Ausschreibung der Stelle, welche 20 – 30 % ausmacht, ist angedacht.

Ausschreibung eines Leitenden Hauswartes / Entlastung der Liegenschaftenverwaltung
Der Gemeinderat hat den vom Projektleiter Strukturen17 vorgeschlagenen neuen Strukturen im Bereich Hauswartungen und Liegenschaften und der Ausschreibung der Stelle «Leitender Hauswart» zugestimmt. Die Stelle von Werner Fuchs im Schulhaus Breite Waldkirch wird somit im Dezember 2017 neu in der Funktion als «Leitender Hauswart» ausgeschrieben und soll im ersten Quartal 2018 neu besetzt werden, damit die Übergaben bis Mitte 2018 erfolgen können. Durch diese Strukturanpassungen ist keine Stellenerweiterung notwendig und eine mittelfristige Entlastung der Bauverwaltung von verschiedenen Facility Management Aufgaben angedacht und möglich.

döffentliche Auflage Teilstrassenplan Schuepisweg28.11.2017

Der Gemeinderat Waldkirch hat am 8. November 2017 in Anwendung von Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) den Teilstrassenplan Schuepisweg erlassen. Stefan Stark plant einen Anbau einer Remise an das Gebäude Nr. 613. Dazu muss der jetzige Schuepisweg verlegt werden. Der Teilstrassenplan berücksichtigt den neuen Strassenverlauf.[...]
Öffentliche Planauflage
Die Planunterlagen liegen nach Art. 39 ff. StrG während 30 Tagen, d.h. ab 28. November 2017 bis 27. Dezember 2017, im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) öffentlich zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittel
Einsprachen gegen den Teilstrassenplan sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat einzureichen. Sie haben einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung zu enthalten.

dVerzögerungen beim Fahrplan der Richtplanung sowie der Erstellung des neuen Baureglementes / Zonenplan und Baureglement24.11.2017

Aufgrund der ausstehenden Rückmeldung des Kantons betreffend des eingereiten Richtplan-Entwurfes der Gemeinde, gibt es eine Verzögerung im Fahrplan. Die öffentliche Informationsveranstaltung kann aufgrund dessen nicht planmässig im November/Dezember stattfinden. Sie wird auf das Frühjahr 2018 verschoben. Der neue Zeitplan für die weitere Erarbeitung des neuen Richtplans finden Sie weiter unten aufgelistet.[...]
Der Richtplan ist das strategische Instrument des Gemeinderates, welches die räumliche Entwicklung der Gemeinde Waldkirch über die nächsten 25 Jahre aufzeigen soll. Der Gemeinderat hat vor längerem darüber informiert, dass die Richtplanung in unserer Gemeinde in Überarbeitung ist. Ein erster Richtplanentwurf wurde vor den Sommerferien der kantonal zuständigen Stelle, dem AREG, eingereicht. Dies, damit geprüft werden kann, ob wir mit unseren Vorstellungen und Ideen auf dem richtigen Weg und im Rahmen der Vorgaben des Bundes und des Kantons sind. Seitens des AREG wurde dem Gemeinderat eine Rückmeldung bis Ende Oktober in Aussicht gestellt. Darauf abgestützt war geplant, im November/Dezember 17 eine öffentliche Veranstaltung durchzuführen. Aufgrund der Verzögerungen bei der Rückmeldung des Kantons, verzögert sich auch die öffentliche Informationsveranstaltung und die entsprechend geplante Mitwirkung der Bevölkerung.

Abhängig von der Rückmeldung des Kantons ist auch die weitere Bearbeitung des Zonenplans sowie des Baureglements. Der Gemeinderat arbeitet parallel weiter an der Zonenplanung und dem Baureglement, damit auch diese beiden Instrumente der Raumplanung im Frühjahr 2018, gemeinsam mit dem Richtplan, der Bevölkerung vorgestellt und erläutert werden können.

Die neue Planung sieht nun wie folgt aus;
  • Richtplan Rückmeldung Kanton                                                       bis Ende November 2018
  • Überarbeitung im Gemeinderat                                                        bis Ende Februar 2018
  • 1. Information anlässlich Vorversammlung über Richtplanung         März 2018
  • Vernehmlassung Bevölkerung                                                          April 2018                       
  • Erarbeitung Zonenplanung und Baureglement                                 bis April 2018
  • Kantonale Vorprüfung                                                                       bis Mitte August 18
  • 2. Öffentliche Informationsveranstaltung über alle Instrumente       September 2018                 (Richtplan / Zonenplan und Baureglement)
  • Öffentliche Auflage Zonenplan und Baureglement                           November / Dezember 2018
Der Gemeinderat bedauert die Verzögerungen, ist aber zuversichtlich im Jahr 2018 weitere wichtige Schritte in der Raumplanung voran zu kommen. Die Zusammenarbeit mit dem Kanton hat sich bestens bewährt, die Verzögerungen haben vorallem damit zu tun, dass aktuell viele Gemeinden mit den Arbeiten rund um die Raumplanung begonnen und entsprechende Unterlagen eingereicht haben. Die Gemeinde Waldkirch ist bezüglich Umsetzung des neuen PBG und somit der raumplanerischen Entwicklung weit fortgeschritten. Allfällige Verzögerungen können auch im nächsten Jahr, abhängig von der Kantonalen Prüfung oder des Auflageverfahrens, noch eintreten.  Der Gemeinderat hat das Personalreglement der Gemeinde Waldkirch per 1. Januar 2018 angepasst. Die grösste Änderung liegt dabei im Wegfall des automatischen Stufenanstieges bei den Löhnen der Angestellten in der Gemeindeverwaltung. Das heisst, Lohnerhöhungen der Mitarbeitenden der Verwaltung erfolgen neu individuell, leistungs- und marktgerecht und nicht durch einen jährlichen automatischen Anstieg in eine höhere Lohnstufe. Neue Inhalte, die bislang nicht definiert waren, z.B. die Einstufung der einzelnen Verwaltungsfunktionen, wurden neu im Personalreglement aufgenommen. Weitere Bestimmungen wurden zudem verständlicher formuliert, jedoch nicht im Inhalt verändert.

Der Grund für diese Revision liegt in der Einführung des „Neuen Lohnwesens“ des Kantons St. Gallen (kurz Nelo), denn das aktuelle Personalreglement bezieht sich teilweise auf die kantonalen Bestimmungen. Der Gemeinderat wollte die Bestimmungen des „Neuen Lohnwesens“ des Kantons nicht eins zu eins übernehmen und entschied sich für eine Anpassung des eigenen kommunalen Personalreglementes.

dVerzicht auf Beitritt zur Geschäftsstelle USB 24.11.2017

Die Gemeinde Waldkirch verzichtet auf den Beitritt zur Geschäftsstelle USB (Umweltschutz auf Baustellen) Der Gemeinderat ist der Ansicht, dass die Aufgaben in diesem Bereich durch die Bauverwaltung selbständig ausgeführt werden können.[...]
Die St. Galler Gemeinden wurden eingeladen, die Initiative der Bildung einer Geschäftsstelle Umweltschutz auf Baustellen (USB), für einen flächendeckenden Vollzug der erforderlichen Kontrollen zu unterstützen und der Geschäftsstelle USB beizutreten sowie die erforderlichen Kontrollen entsprechend in Auftrag zu geben.

Der Gemeinderat ist der Ansicht, dass die Bauverwaltung diese Aufgaben im Bereich des Umweltschutzes auf Baustellen weiterhin selbständig ausführen kann. Er hat sich deshalb dazu entschieden, der Geschäftsstelle nicht beizutreten. Als verfügende Behörde erlässt die Gemeinde nach wie vor und wie bisher die nötigen Auflagen in den Baubewilligungen und vertritt ihre Entscheide vor Rechtsmittelinstanzen. Deshalb drängt es sich nicht auf, diese Arbeiten an die neu zu bildende Geschäftsstelle USB abzugeben.

dHerzliche Gratulation zum 1. Platz24.11.2017

Der Gemeinderat gratuliert den Geschwistern Sutter zum Sieg an der „Folklorenachwuchs 2017“.[...]
Am Wochenende vom 11./12. November haben die Geschwister Sutter (Jasmin, Lukas, Stefanie und Fabian Sutter) am „Folklorenachwuchs 2017“ teilgenommen und den ersten Platz in der Kategorie Instrumentale Volksmusik errungen. Durch ihre sehr gute musikalische Leistung, haben sie die Jury am meisten überzeugt. Der Gemeinderat Waldkirch gratuliert den vier Geschwistern herzlich zu diesem tollen Erfolg und wünscht ihnen weiterhin grosse Begeisterung an der Musik.

dHerzliche Gratulation zum Vize-Schweizermeistertitel24.11.2017

Der Gemeinderat gratuliert Janik Fischer zum Vize-Schweizermeistertitel an der Judo Schweizer Einzelmeisterschaft.[...]
Zum zweiten Mal in kurzer Zeit durfte Janik Fischer einen grossen Erfolg verbuchen. An der Judo Schweizer Einzelmeisterschaft in Neuenburg vom vergangenen Wochenende hat er den Vize-Schweizermeistertitel in der Kategorie Elite – 60 kg errungen. Der Gemeinderat gratuliert ihm ganz herzlich zu dieser tollen Leistung und wünscht ihm weiterhin viel Freude und Erfolg an der Kampfkunst.

dSchliessung der Telefonkabine17.11.2017

Aufgrund des veränderten Kommunikationsverhalten der Bevölkerung hat der Bund entschieden, dass die öffenltichen Telefonkabinen (Publifon) ab dem 01.01.2018 nicht mehr bestandteil der Grundversorgung sind. Die Kabine in Waldkirch wurde bereits zurückgebaut, diejenige in Bernhardzell wird voraussichtlich im 2018 demontiert.[...]
Das Kommunikationsverhalten der Bevölkerung hat sich mit dem Aufkommen des Mobilfunks seit den späten 90er Jahren stark verändert. Die Anzahl von Telefonaten, die aus öffentlichen Telefonkabinen (Publifon) getätigt wurden, ist laut Angaben der Swisscom von 2004 bis 2016 schweizweit um 95 Prozent gesunken. Der Bundesrat hat inzwischen entschieden, dass das Publifon ab 1. Januar 2018 nicht mehr Bestandteil der Grundversorgung ist. Die Swisscom zieht ihre Konsequenzen daraus und nimmt die Telefone sukzessive vom Netz. Die Telefonkabine in Waldkirch (Arneggerstrasse 4) wurde bereits vergangene Woche durch die Swisscom zurückgebaut. Die Telefonkabine in Bernhardzell (St. Gallerstrasse 30) wird voraussichtlich im Jahr 2018 zurückgebaut. Der Gemeinderat nimmt vom Rückbau der Publifons Kenntnis und setzt weiterhin für einen zeitnahen Ausbau einer guten Mobilfunkversorgung in unserer Gemeinde ein. Diesbezügliche Verhandlungen mit der Swisscom sind aktuell am Laufen.

dÄrztliche Grundversorgung mit neuer Arztpraxis sichergestellt17.11.2017

Die ärztliche Grundversorgung in unserer Gemeinde ist gesichert. In der Überbauung Pöstli wird im Parterre eine Arztpraxis eingerichtet. Zusammen mit der Raiffeisenbank kann diese Lösung umgesetzt werden. [...]
Im Mitteilungsblatt vom 18. August 2017 haben wir darauf hingewiesen, dass der Gemeinderat seit 2016 mit der Raiffeisenbank und unserem Dorfarzt Dr. Thomas Ammann im Gespräch um die Sicherstellung der ärztlichen Grundversorgung ist. Es stellte sich die Frage auf welche Art und Weise die Gemeinde die in der Legislaturplanung stipulierte Sicherstellung unserer Grundangebote und Dienstleistungen in der Gemeinde, in diesem Fall die ärztliche Grundversorgung, unterstützen kann. Die Verantwortlichen der Raiffeisenbank Waldkirch haben bereits vor längerem kommuniziert, dass sie im Parterre der Überbauung „Pöstli“ eine Arztpraxis vorsehen und einrichten möchten. Darüber hinaus sollten auch Therapieräume im Sinne einer ganzheitlichen Grundversorgung eingebaut und vermietet werden können.  In den Anfängen der Verhandlungen und Gespräche war eine finanzielle Unterstützung seitens der Gemeinde diskutiert worden, da auch der Gemeinderat die ärztliche Grundversorgung als strategisch wichtiger Pfeiler unserer Gemeinde beurteilte. Von einer finanziellen Beteiligung wurde nun aber abgesehen, nachdem sich nun die Raiffeisenbank und unser Dorfarzt Dr. Thomas Ammann für eine direkte Zusammenarbeit entschieden haben. Die Gemeinde wird das Vorhaben aber auf jeden Fall weiterhin ideell und durch die Sicherstellung von Kontakten und Schnittstellen zu weiteren Organisationen und Partnern im Gesundheitswesen aktiv unterstützen. Dieser Prozess der Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen der Raiffeisenbank und dem Dorfarzt Dr. Thomas Ammann hat sich als sehr wertvoll und zielführend erwiesen. Es ist ein Beispiel dafür, dass wir nur in direkten Gesprächen und Verhandlungen an einem Tisch die besten Lösungen für unsere Gemeinde und unsere Bürgerinnen und Bürger erzielen können. Wir danken den Verantwortlichen der Raiffeisenbank und auch unserem Dorfarzt Dr. Thomas Ammann herzlich für ihr Engagement und die wertvolle Zusammenarbeit, welche letztendlich zu diesem erfreulichen Resultat zu Gunsten unserer Gemeinde und der Bürgerinnen und Bürger geführt hat.

dStrukturen 17 / Einführung Pilotbetrieb Geschäftsleitung in der Verwaltung10.11.2017

Am 6. November 2017 hat die Pilotphase der neuen Geschäftsleitung gestartet. Diese wird bis zum 15. Dezember 2017 dauern. Die Aufgabe der Geschäftsleitung ist es, operative Geschäfte zu besprechen und Beschlüsse dazu zu fassen.[...]
Am Montag, 6. November 2017 ist in der Gemeindeverwaltung der Pilotbetrieb der neuen Geschäftsleitung gestartet worden. Neu gibt es vier Bereichsleiter, welche zusammen mit dem Gemeindepräsidenten die sogenannte Geschäftsleitung bilden und zusammen den operativen Betrieb der Gemeindeverwaltung Waldkirch führen. An Geschäftsleitungssitzungen, welche alle zwei Wochen alternierend zu den Gemeinderatssitzungen stattfinden, wird das neue Gremium unter dem Vorsitz des Gemeindepräsidenten ihre Sitzungen abhalten und operativen Geschäfte diskutieren sowie Beschlüsse dazu fassen. Ebenso liegt es in der Verantwortung der Geschäftsleitung, Anträge an den Gemeinderat vorzubereiten und zur Beschlussfassung auf strategischer Ebene Antrag zu stellen. Mit der Einführung der Geschäftsleitung ging die Freigabe eines Funktionendiagramms einher, welches die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der neuen Geschäftsleitung aber auch des übergeordneten, strategisch arbeitenden Gemeinderates festlegt. Die Pilotphase wird vom 6. November bis zum 15. Dezember dauern. Anschliessend werden die Erfahrungen ausgewertet und falls nötig entsprechende Korrekturen und Anpassungen vorgenommen. Die definitive Einführung der Geschäftsleitung in der Gemeindeverwaltung Waldkirch ist wie im Projektplan festgelegt, per 1. Januar 2018 vorgesehen.

dBeitritt zum Jungunternehmer beschlossen10.11.2017

Die Gemeinde Waldkirch wird per 01.01.2018 dem Verein Jungunternehmer-Zentrum beitreten. In den letzten Jahren konnten bereits einige Jung- und Neuunternehmer aus Waldkirch von diesem Angebot profitieren.[...]
Das Jung-Unternehmer-Zentrum (JUZ) in Gossau wurde im Jahre 2000 gegründet und entwickelt sich stetig weiter. Ihr Ziel ist die Förderung und Begleitung von Jung- und Neuunternehmern aus der Region. Jung-Unternehmer werden in einem Beratungszentrum in Gossau begleitet und ihnen wird durch erfahrene Unternehmer das nötige Wissen vermittelt. Mit Netzwerk-Veranstaltungen ermöglichen sie auch den Austausch zwischen jungen Firmengründern und erfolgreichen Firmeninhabern. Das JUZ konnte bereits neun Jung- und Neuunternehmer der Gemeinde Waldkirch beraten. Finanziert wird der Verein im Wesentlichen durch Beiträge von Einzelmitgliedern, Gönnern, Sponsoren, einem Kantonsbeitrag, Standortbeiträgen bei Zentren und Gemeindebeiträgen (Fr. 0.65 pro Einwohner). Die Gemeinde Waldkirch war bis anhin noch nicht Mitglied beim Trägerverein. Der Gemeinderat möchte Jungunternehmer unterstützten und hat beschlossen, dem Verein per 1. Januar 2018 beizutreten.

dBauprojekt Breite10.11.2017

Gegen die Baueingabe für den Neubau des Schulhaus Breite ist keine Einsprache eingegangen. Die Baubewilligung sollte bis Ende Jahr vorliegen. Das Provisorium ist bewilligt und diverse weitere Schritte sind geplant.[...]
Baueingabe Schulhaus
Die Baueingabe für das neue Schulhaus hat seine nächste Hürde genommen. Im Rahmen der öffentlichen Auflagefrist gingen keine Einsprachen gegen die Baueingabe „Neubauprojekt Breite“ ein. Aktuell werden die  Unterlagen noch von den betroffenen Ämtern beim Kanton beurteilt. Der Gemeinderat und die Baukommission gehen davon aus, dass die Baubewilligung im Verlaufe des Monats Dezember 2017, spätestens Januar 2018 vorliegen wird.

Provisorium bewilligt
Die Baubewilligung für das Provisorium (Container) liegt zwischenzeitlich vor. Die Vorbereitungen für die Bereitstellung der Container ist auf anfangs Dezember 17 terminiert und laufen auf Hochtouren. Ziel ist es, dass das alte Schulhaus bis Ende Dezember 17 vollständig geleert, das Provisorium für den Schulbetrieb eingerichtet und das überschüssige Mobiliar eingelagert ist.

Die organisatorischen Massnahmen im Zusammenhang mit den Änderungen im Schulbetrieb werden durch die Schule direkt den betroffenen Eltern, Schülern und Lehrpersonen zeitgerecht mitgeteilt.

Arbeitsvergaben
Der Gemeinderat bzw. die Baukommission hat für das Bauprojekt Breite folgende Arbeiten vergeben:

·           Fundation Provisorium                                           Firma KIBAG Bauleistung AG, St. Gallen
·           Montage, Demontage, Miete Container                 Firma Condecta, Winterthur
·           Schadstoffsanierung                                              Firma Stutz AG, St. Gallen                  

Nächste Schritte im Projekt
November 17                                        Start Bauaktivitäten für die Erstellung des Provisorium
Mitte Dezember 17                               Start Provisoriumsbetrieb
Ende Dezember 17                              Räumung altes Schulhaus abgeschlossen
Mitte Januar 18 *                                  Start Abbrucharbeiten altes Schulhaus

*abhängig von der Baubewilligung

dErteilung Gastwirtschaftspatent03.11.2017

Das Restaurant Engel in Bernhardzell ist wieder geöffnet.[...]
Gestützt auf das Gastwirtschaftsgesetz des Kantons St. Gallen bedürfen gastgewerbliche Tätigkeiten eines Patents. Diese Patente erteilen die politischen Gemeinden. Der Gemeinderat Waldkirch hat Danijela Dukic das Gastwirtschaftspatent für das Restaurant Engel in Bernhardzell erteilt. Das Restaurant hat bereits in diesen Tagen eröffnet. Der Gemeinderat freut sich, dass der Betrieb weitergeführt wird und wünscht der Gastwirtin und ihrem Team viel Erfolg.

dStellenausschreibung Stiftungsratspräsidentin oder Stiftungsratspräsident30.10.2017

Das in Bernhardzell angesiedelte Wohn- und Pflegezentrum Wiborada umfasst 56 Betten und ist in der Umgebung beliebt und sehr geschätzt. Das Wohn- und Pflegezentrum ist eine Stiftung gemäss Artikel 80 ff. ZGB und arbeitet nach einem mit der Stifterin vereinbarten Leistungsauftrag. Der Stiftungsrat des Wohn- und Pflegezentrums Wiborada setzt sich aus einem Präsidenten und sechs Mitgliedern zusammen. Diese sind für die strategische Ausrichtung sowie für die Weiterentwicklung des Unternehmens verantwortlich. Die Gemeinde Waldkirch ist Stifterin und der Gemeinderat somit Wahlbehörde des Stiftungspräsidenten/in und des Stiftungsrates. Weitere Informationen zum Wohn- und Pflegezentrum Wiborada finden Sie auch unter www.wiborada.ch. Per 1. Januar 2018 suchen wir eine neue Stiftungsratspräsidentin oder einen neuen Stiftungsratspräsidenten für unser Unternehmen.[...]
Ihre Aufgaben umfassen unter anderem die Führung des siebenköpfigen Stiftungsrates und des Geschäftsführers, sowie die strategische und finanzielle Unternehmensführung und Weiterentwicklung des modernen Wohn- und Pflegezentrums Wiborada. Die Zusammenarbeit zwischen ihnen als Stiftungsratspräsident und dem Geschäftsführer ist für die künftigen Herausforderungen unabdingbar und zentral. Aus diesem Grund ist insbesondere das Zusammenwirken zwischen dem strategischen (Stiftungsrat) und dem operativen Bereich (Geschäftsführer und Betriebspersonal) von grosser Bedeutung um auch für die zukünftigen Herausforderungen gerüstet zu sein. Sie vertreten zudem das Wohn- und Pflegezentrum gegen aussen und sind wichtiges Bindeglied zur Gemeinde Waldkirch als Stifterin.

Wir wenden uns an eine Persönlichkeit, welche ausreichend zeitliche Verfügbarkeiten und persönliches Engagement aufbringen kann. Für diese Funktion wird auch entsprechende Führungserfahrung vorausgesetzt. Idealerweise haben sie bereits eine Institution im Gesundheitswesen geführt oder bringen Erfahrung aus dem Bereich Gesundheitswesen oder in der Langzeit- und/oder Akutpflege mit.   Wir erwarten eine hohe Integrität und Identifikation mit Wohn- und Pflegezentren. Wenn sie zudem mit entsprechenden Institutionen breit vernetzt und es gewohnt sind Strategien und Ideen zu entwickeln, um zusammen mit dem Stiftungsrat die Herausforderungen und die Ausrichtung des Wohn- und Pflegezentrums Wiborada für die Zukunft zu gestalten, dann zögern Sie nicht uns ihre Bewerbung zuzustellen.

Ihre schriftliche Bewerbung erwarten wir gerne bis zum 18. November 2017, an das Gemeindepräsidium Waldkirch, Gemeindepräsident Aurelio Zaccari, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch. Für allfällige Fragen steht ihnen der Gemeindepräsident unter der Telefonnummer 058 228 79 11 oder per E-Mail aurelio.zaccari@waldkirch.ch gerne zur Verfügung.

dProjekt Strukturen 17 / Erfahrungen Pilotphase Bauen / Einleitung Pilotphase Geschäftsleitung26.10.2017

Nachdem im Rahmen des Projektes Strukturen 17 die Zusammenführung der Bauverwaltung und des Bausekretariates in einer Pilotphase ab dem 16. August 2017 erfolgt ist, wird nun der nächste Schritt in der Umsetzung der Strukturen 17 vorbereitet. Ab dem 6. November 2017 wird die Einführung der Geschäftsleitung in der Gemeindeverwaltung pilotiert. Bis zum 15. Dezember 2017 wird geprüft, ob die Abläufe und Prozesse für die definitive Einführung des Geschäftsleitungsmodells per 1. Januar 2018 funktionieren und sich bewähren. Anschliessend wird die Pilotphase ausgewertet und der Beschluss über die definitive Einführung durch den Gemeinderat gefasst.[...]
Umsetzung auf gutem Weg
Mit der Planung und schrittweisen Umsetzung der beiden Pilotphasen, Zusammenführung Bauverwaltung und Bausekretariat sowie der Einführung einer Geschäftsleitung, sind wichtige Meilensteine im Projekt Strukturen 17 erreicht worden. Die Grundlagen für die Organisationsanpassungen konnten und können mit den Pilotphasen ideal erprobt werden. Wenn diese erfolgreich verlaufen, werden sie nahtlos im Betrieb umgesetzt und definitiv eingeführt. Mit dieser Anpassung geht auch die Trennung zwischen der strategischen Ebene (Gemeinderat) und der operativer Ebene (Geschäftsleitung/Verwaltung) einher. Die Konsequenzen daraus sind die Aufhebung diverser Kommissionen, welche bislang von Mitgliedern des Gemeinderates und der Verwaltung besetzt worden waren. Anlässlich der Konstituierung der Amtsdauer 2017 - 2020 wurden bereits einige Kommissionen aufgehoben. In den letzten Monaten wurden weitere Anpassungen durchgeführt, welche letztlich auch dazu führten, dass die Liegenschaftenkommission im August 2017 aufgehoben wurde sowie die Baukommission Breite eine neuerliche Anpassung erfuhr.

Seit dem 1. Oktober 2017 wird die Baukommission Breite mit Gemeinderat Daniel Fürer (strategisch) und dem künftigen Geschäftsleitungsmitglied und Bauverwalter Markus Stöckli (operativ) besetzt. Das Mitglied aus dem Gemeinderat ist das Bindeglied zwischen der Baukommission Breite und Gemeinderat. Auf eine zweite Delegation aus dem Gemeinderat (bislang Thomas Grob) wurde zu Gunsten einer schlanken Kommission aber auch im Zusammenhang mit der zusätzlichen Besetzung durch den Bauverwalter, verzichtet.  Wie bisher angedacht, wird der Präsident der Baukommission, Andreas Bolzern, künftig wichtige Geschäfte (insbesondere diejenigen, welche in die Kompetenz des Gemeinderates fallen) direkt und persönlich im Gemeinderat vorbringen und vertreten.

Positive Entwicklung mit Einführung der neuen Strukturen feststellbar
Der Gemeinderat ist davon überzeugt, dass die per 1. Januar 2018 eingeplante Umsetzung der Strukturen 17 die angedachte Optimierung auf den verschiedenen Ebenen erzielen wird. Die Erarbeitung der Grundlagen sowie die Planung und Durchführung der Pilotphasen sind durch den Projektleiter und Gemeindepräsidenten Aurelio Zaccari bestens vorbereitet worden. Mit den Pilotphasen konnten und können die Abläufe und Prozesse getestet und falls notwendig noch angepasst werden. Die Mitarbeit des Gemeindepersonals hat sich dabei bestens bewährt und insbesondere die künftigen Geschäftsleitungsmitglieder bringen sich sehr positiv und konstruktiv in die Vorarbeiten und geplanten Veränderungen ein.

Nebst den Strukturanpassungen sollen im Rahmen des Projektes Strukturen 17 auch die Bezeichnungen der Abteilungen und deren Abteilungsleiter angepasst werden. Auf Bezeichnungen wie „Amt“ und „Verwalter“ soll künftig, wo möglich, verzichtet werden. Auch diese Umstellung soll mit der Einführung der neuen Strukturen per 1. Januar 2018 umgesetzt werden. Eine entsprechende Kommunikation mit detaillierten Informationen dazu, wird zu einem späteren Zeitpunkt folgen.

dRücktritt Stiftungsratspräsident Wohn- und Pflegezentrum Wiborada / Neuausschreibung26.10.2017

Der Stiftungsratspräsident der Stiftung Wohn- und Pflegezentrum Wiborada, Oliver Hofmann, hat beim Gemeinderat  Waldkirch per 31.12.2017 seinen Rücktritt eingereicht. Er hat im August 2017 die Funktion als CEO der Casa Solaris AG mit Sitz in Wil und die Geschäftsführung des Casa Solaris in Gossau angenommen. Die Kumulation dieser Funktionen und die verschiedenen Herausforderungen im Allgemeinen haben in dazu veranlasst, seine Tätigkeit in Bernhardzell per Ende 2017 aufzugeben.[...]
Der Gemeinderat nimmt vom Rücktritt von Oliver Hofmann Kenntnis. Wir danken ihm auch an dieser Stelle ganz herzlich für sein grosses Engagement beim Aufbau des Wohn- und Pflegezentrums Wiborada. Oliver Hofmann war bei der Stiftungsgründung im Februar 2011 mit dabei und übernahm ab dann das Stiftungspräsidium. In seiner Zeit als Stiftungsratspräsident fielen wesentliche Entwicklungsschritte, wie die Neuausrichtung und die Neubauten des Wohn- und Pflegezentrums Wiborada. Zusammen mit dem Stiftungsrat, der Geschäftsführung und dem Team wurden wichtige Meilensteine für die Zukunft gesetzt. Wir danken Oliver Hofmann für seine Arbeit als Stiftungsratspräsident und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.

Die Herausforderungen für die Zukunft des Wohn- und Pflegezentrums Wiborada sind, wie für andere Institutionen im Gesundheitswesen auch, sehr gross. Das Anforderungsprofil an einen Stiftungsratspräsidenten ist entsprechend umfangreich. Der Gemeinderat hat sich deshalb dazu entschieden, die Funktion des Stiftungsratspräsidenten öffentlich auszuschreiben. Die Ausschreibung erfolgt in den üblichen Medien sowie auch im Mitteilungsblatt Waldkirch.

dPublikation Zivilstandsnachrichten24.10.2017

Aufgrund einer Änderung der Eidgenössischen Zivilstandsverordnung werden die Zivilstandsnachrichten (Geburten, Eheschliessungen sowie Eintragung von Partnerschaften) ab sofort nicht mehr im Mitteilungsblatt publiziert.[...]

dPostversorgung Waldkirch19.10.2017

In den letzten Tagen und Wochen wurden die Bürgerinnen und Bürger von Waldkirch mittels Flyer und Informationen im Mitteilungsblatt und der Tagespresse über das neue Postangebot im Volg-Laden informiert. Am Montag, 30. Oktober 2017, wird die Poststelle an der Arneggerstrasse aufgehoben und als „Filiale mit Partner“ in den Volg-Laden integriert.[...]
Aus der Bevölkerung gingen in den letzten Wochen Rückmeldungen und Bedenken in Bezug auf die Verkehrssituation vor dem Volg-Laden ein. Insbesondere der zusätzliche Verkehr, welcher sich aus der Bedienung der Fächeranlage sowie des Post-Briefkastens ergeben, wurde hinterfragt. Der Gemeinderat hat bereits vor längerem bei der Post verlangt, dass die Art und Weise der Nutzung und Beschickung der Fächeranlage aufgezeigt werden muss. Ebenso wurde für das Aufstellen der Fächeranlage ein Baugesuch verlangt. Aus den Vorabklärungen heraus ergaben sich aber schon klare Hindernisse bei der Positionierung der Fächeranlage, weshalb das entsprechende Baugesuch noch nicht vorliegt. Für eine Lösung sind weitere Abklärungen notwendig. Die reine Erweiterung durch Post-Dienstleistungen innerhalb des Volg-Ladens erachten wir als nicht bewilligungspflichtig, weshalb die Einbauten der „Post-Infrastruktur“ im Volg-Laden umgesetzt und rechtzeitig abgeschlossen werden können und der Betrieb am 30. Oktober 2017 aufgenommen werden kann.

Standort der provisorischen Fächeranlage und des Post-Briefkastens
Für die Fächeranlage wurde bis heute kein geeigneter Standort gefunden, welcher die Zu- und Wegfahrt sowie die Anlieferung optimal sicherstellen könnte. Auch der Standort des Postbriefkastens, welcher idealerweise nahe am Post-Angebot liegen sollte, konnte bis jetzt noch nicht definitiv festgelegt werden. Entsprechende Verhandlungen mit Grundeigentümern sind noch im Gange. Dies bedeutet, dass die Post vorläufig eine provisorische Aussen-Postfachanlage bei der heutigen Poststelle an der Arneggerstrasse anbietet. Bis spätestens Ende 2017 sollte dann ein anderer Standort gefunden sein. Der Postbriefkasten soll noch bis zum 30. Oktober 2017 zur Post-Agentur verschoben werden. Der genaue Standort ist noch in Abklärung.

dDorfstrasse / Erkenntnisse, neue Markierung und Verkehrsführung12.10.2017

Im Mai dieses Jahres hat der Gemeinderat darüber informiert, dass die Verkehrsführung an der Dorfstrasse mit einer provisorischen Markierung angezeigt wird. Die Erfahrungen aus den ersten Monaten sind durchwegs positiv. Trotz allem gibt es noch Optimierungspotenzial.[...]
Das Optimierungspotenzial liegt vor allem im Bereich der Strecke zwischen dem Kreisel bis zum Schulhaus Steig. Aus diesem Grund wird auf der Strecke zwischen dem Kreisel und dem Schulhaus eine zusätzliche Verengung angebracht, resp. markiert. Die Fahrbahnbreite soll auf einer Länge von rund 6.00 m auf neu 4.20 m reduziert werden. Auch der Parkplatz beim Schulhaus Steig soll noch besser in die Verkehrsführung einbezogen werden. Die beiden markierten Baumgruben beim Steigvorplatz sollen verkleinert werden, um damit die Ein- und Ausfahrt in die Dorfstrasse zu optimieren. Die Steigstrasse soll weiterhin für den Verkehr gesperrt bleiben. Die Markierarbeiten werden in der Woche 42 ab dem 16. Oktober 2017 ausgeführt.

Mit diesen provisorischen Anpassungen möchten wir auch Erfahrungen im Winterdienst sammeln. Die Anstösser der Dorfstrasse wurden mit einem separaten Brief informiert. Im Frühjahr 2018 werden wir die Erfahrungen auswerten und für die Umsetzung der definitiven Verkehrsführung im Bereich des Kreisels, der Einfahrt zur Tiefgarage Überbauung Pöstli und der Steigstrasse die nötigen Schlüsse ziehen können. Wir danken den Anstössern für Ihr Verständnis für die weiteren provisorischen Massnahmen und die Geduld bis zum definitiven Abschluss der Arbeiten.

dSportstättenplanung / Nächste Schritte06.10.2017

Für eine umfassende Abwägung der verschiedenen möglichen Sportanlagen-Standorte und zur Diskussion allfälliger offener Punkte und genereller Punkte im Projekt, findet am Dienstag, 24. Oktober 2017 im Wekhof Buechwisen, Waldkirch, ein offener Workshop statt.[...]
Nachdem im Frühjahr durch die Bürgerversammlung ein Projektierungskredit für die weiteren Abklärungen zur Sportstättenplanung gutgeheissen wurde, laufen die Arbeiten in der Phase II des Gemeindesportanlagenkonzeptes (GESAK) auf Hochtouren. In Zusammenarbeit mit der BHA Team Ingenieure AG ist die Projektgruppe aktuell an der Evaluation eines optimalen Anlagenstandortes. Aus diesem Grund werden aktuell konkrete Grundstücke in unserer Gemeinde nach verschiedenen Kriterien geprüft, gegenübergestellt und die Erhebungen ausgewertet.

Für eine umfassende Abwägung der verschiedenen möglichen Sportanlagen-Standorte und zur Diskussion allfälliger offener Punkte bei dieser Evaluation oder genereller Punkte im Projekt, findet am Dienstag, 24. Oktober 2017, um 19:30 Uhr, in Waldkirch, Werkhof Buechwisen, ein offener Workshop statt. Dabei sollen verschiedene Nutzergruppen und die Öffentlichkeit abgeholt und die unterschiedlichen Bedürfnisse sowie Synergiemöglichkeiten eingebracht und diskutiert werden können.

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, an diesem Abend teilzunehmen und ihre Meinungen und Vorstellungen zum Projekt einzubringen.

dBauarbeiten an der Kirchstrasse kurz vor Abschluss29.09.2017

Die Bauarbeiten an der Kirchstrasse in Bernhardzell sollten voraussichtlich Mitte Oktober fertiggestellt werden können.[...]
Die Bauarbeiten an der Kirchstrasse in Bernhardzell haben aufgrund eines Lieferverzuges der Maggia-Natursteinplatten für den Kirchenvorplatz Verzögerungen erfahren. Deshalb mussten die Arbeiten Ende August unterbrochen werden. Nachdem nun die Steinlieferung auf nächste Woche bestätigt wurde, können die Arbeiten am 02. Oktober wieder aufgenommen werden. Sobald die Natursteine verbaut sind, werden die Deckbelagsarbeiten ausgeführt. Die Fertigstellung der gesamten Arbeiten kann somit, vorbehältlich der guten Witterung, auf Mitte Oktober definitiv erfolgen. Wir bedanken uns bei den Anstössern und Grundeigentümern ganz herzlich für die Geduld und das entgegengebrachte Verständnis.

dHerzliche Gratulation zum Weltmeistertitel29.09.2017

Dario Bürge holt sich mit der Nationalmannschaft den Weltmeistertitel an der Seilzieh-Weltmeisterschaft 2017 in der Kategorie U19.[...]
Der Gemeinderat Waldkirch gratuliert Dario Bürge und der gesamten Nationalmannschaft ganz herzlich zum Seilzieh-Weltmeistertitel in der Kategorie U19. Grossartige Leistung! Wir wünschen Dario Bürge weiterhin viel Freude und Erfolg am Seilziehsport.

dAusschreibung Projekt Breite13.09.2017

Gegenstand und Umfang der Leistung: Aushubarbeiten[...]
Bezeichnung und Adresse des Auftraggebers:
Gemeinde Waldkirch, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch

Objekt: Projekt Neubau Breite, Waldkirch

Verfahrensart: Offenes Verfahren

Sprache des Vergabeverfahrens: Deutsch

Ausführungs- bzw. Liefertermine: Februar/März 2018

Eignungskriterien und zu erbringende Nachweise: Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen

Zuschlagskriterien: Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen

Adresse und Frist für den Bezug der Ausschreibungsunterlagen:
www.simap.ch, die Ausschreibungsunterlagen stehen ab 26. September 2017 zur Verfügung.

Adresse und Frist für die Einreichung des Angebots:
Gemeinde Waldkirch, Ratskanzlei, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch, das Angebot ist spätestens bis 23. Oktober 2017 (Datum Poststempel) in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk «Arbeitsvergabe Aushub, Projekt Neubau Breite» einzureichen.

Zeitpunkt der Offertöffnung: Kalenderwoche 43 (nicht öffentlich)

Verhandlungen: Technische Bereinigungen bleiben vorbehalten.
Es werden keine Abgebotsrunden durchgeführt.

Internationale Abkommen: Die Vergabe des Auftrags untersteht dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (SR 0.632.231.422; WTO-Übereinkommen).

dAusschreibung Projekt Breite13.09.2017

Gegenstand und Umfang der Leistung: Baumeisterarbeiten[...]
Bezeichnung und Adresse des Auftraggebers:
Gemeinde Waldkirch, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch

Objekt: Projekt Neubau Breite, Waldkirch

Verfahrensart: Offenes Verfahren

Sprache des Vergabeverfahrens: Deutsch

Ausführungs- bzw. Liefertermine: März bis Dezember 2018

Eignungskriterien und zu erbringende Nachweise: Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen

Zuschlagskriterien: Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen

Adresse und Frist für den Bezug der Ausschreibungsunterlagen:
www.simap.ch, die Ausschreibungsunterlagen stehen ab 26. September 2017 zur Verfügung.

Adresse und Frist für die Einreichung des Angebots:
Gemeinde Waldkirch, Ratskanzlei, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch, das Angebot ist spätestens bis 23. Oktober 2017 (Datum Poststempel) in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk «Arbeitsvergabe Baumeister, Projekt Neubau Breite» einzureichen.

Zeitpunkt der Offertöffnung: Kalenderwoche 43 (nicht öffentlich)

Verhandlungen: Technische Bereinigungen bleiben vorbehalten.
Es werden keine Abgebotsrunden durchgeführt.

Internationale Abkommen: Die Vergabe des Auftrags untersteht
dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
(SR 0.632.231.422; WTO-Übereinkommen).

dAusschreibung Projekt Breite13.09.2017

Gegenstand und Umfang der Leistung: Elektroarbeiten[...]
Bezeichnung und Adresse des Auftraggebers:
Gemeinde Waldkirch, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch

Objekt: Projekt Neubau Breite, Waldkirch

Verfahrensart: Offenes Verfahren

Sprache des Vergabeverfahrens: Deutsch

Ausführungs- bzw. Liefertermine: Ab April 2018 bis Sommer 2019

Eignungskriterien und zu erbringende Nachweise: Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen

Zuschlagskriterien: Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen

Adresse und Frist für den Bezug der Ausschreibungsunterlagen:
www.simap.ch, die Ausschreibungsunterlagen stehen ab 26. September 2017 zur Verfügung.

Adresse und Frist für die Einreichung des Angebots: Gemeinde Waldkirch, Ratskanzlei, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch, das Angebot ist spätestens bis 23. Oktober 2017
(Datum Poststempel) in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk «Arbeitsvergabe Elektroarbeiten, Projekt Neubau Breite» einzureichen.

Zeitpunkt der Offertöffnung: Kalenderwoche 43 (nicht öffentlich)

Verhandlungen: Technische Bereinigungen bleiben vorbehalten.
Es werden keine Abgebotsrunden durchgeführt.

Internationale Abkommen: Die Vergabe des Auftrags untersteht
dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
(SR 0.632.231.422; WTO-Übereinkommen).

dAusschreibung Projekt Breite13.09.2017

Gegenstand und Umfang der Leistung: Heizungs- und Lüftungsarbeiten[...]
Bezeichnung und Adresse des Auftraggebers:
Gemeinde Waldkirch, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch

Objekt: Projekt Neubau Breite, Waldkirch

Verfahrensart: Offenes Verfahren

Sprache des Vergabeverfahrens: Deutsch

Ausführungs- bzw. Liefertermine: Oktober 2018 bis Sommer 2019

Eignungskriterien und zu erbringende Nachweise: Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen

Zuschlagskriterien: Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen

Adresse und Frist für den Bezug der Ausschreibungsunterlagen:
www.simap.ch, die Ausschreibungsunterlagen stehen ab 26. September 2017 zur Verfügung.

Adresse und Frist für die Einreichung des Angebots:
Gemeinde Waldkirch, Ratskanzlei, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch, das Angebot ist spätestens bis 23. Oktober 2017 (Datum Poststempel) in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk «Arbeitsvergabe Heizung/Lüftung, Projekt Neubau Breite» einzureichen.

Zeitpunkt der Offertöffnung: Kalenderwoche 43 (nicht öffentlich)

Verhandlungen: Technische Bereinigungen bleiben vorbehalten.
Es werden keine Abgebotsrunden durchgeführt.

Internationale Abkommen: Die Vergabe des Auftrags untersteht
dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
(SR 0.632.231.422; WTO-Übereinkommen).

dAusschreibung Projekt Breite13.09.2017

Gegenstand und Umfang der Leistung: Sanitärarbeiten[...]
Bezeichnung und Adresse des Auftraggebers:
Gemeinde Waldkirch, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch

Objekt: Projekt Neubau Breite, Waldkirch

Verfahrensart: Offenes Verfahren

Sprache des Vergabeverfahrens: Deutsch

Ausführungs- bzw. Liefertermine: Ab März 2018 bis Sommer 2019

Eignungskriterien und zu erbringende Nachweise:
Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen

Zuschlagskriterien: Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen

Adresse und Frist für den Bezug der Ausschreibungsunterlagen:
www.simap.ch, die Ausschreibungsunterlagen stehen ab 26. September 2017 zur Verfügung.

Adresse und Frist für die Einreichung des Angebots:
Gemeinde Waldkirch, Ratskanzlei, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch, das Angebot ist spätestens bis 23. Oktober 2017 (Datum Poststempel) in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk «Arbeitsvergabe Sanitär, Projekt Neubau Breite» einzureichen.

Zeitpunkt der Offertöffnung: Kalenderwoche 43 (nicht öffentlich)

Verhandlungen: Technische Bereinigungen bleiben vorbehalten.
Es werden keine Abgebotsrunden durchgeführt.

Internationale Abkommen: Die Vergabe des Auftrags untersteht
dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
(SR 0.632.231.422; WTO-Übereinkommen).

dStrompreise 201801.09.2017

So werden sich die Preise im Stromeinkauf und Stromverkauf auf das neue Jahr verändern.[...]
STROM-EINKAUF 2018
Der Strompreis setzt sich aus den Komponenten NETZNUTZUNG (Infrastruktur für die Stromlieferung), verschiedenen ABAGBEN sowie der ENERGIE (dem eigentlichen Strom) zusammen. Für den gesamten Stromeinkauf 2018 rechnen die Technischen Betriebe Waldkirch mit höheren Aufwendungen von rund 8% (ca. 151‘000 Fr.) als im laufenden Jahr 2017. Dies ist das Resultat aus dem Mix der nachfolgend Preisanpassungen:

NETZNUTZUNG: Die Netznutzungskosten, welche durch die SAK (St.Gallisch Appenzellische Kraftwerke AG) in Rechnung gestellt werden, sinken um rund 2%. Die Kosten für die eigene Netzinfrastruktur (Netznutzung Technische Betriebe Waldkirch) bleiben auf dem gleichen Niveau bestehen.

ABGABEN: Die vom Bund gesetzlich vorgegebene Abgabe für die KEV (Kostendeckende Einspeisevergütung) erhöht sich um 57% von 1.5 Rp./kWh auf neu max. *2.3 Rp./kWh. Die Abgaben für die Systemdienstleistungen SDL, welche der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid weitergeleitet werden müssen, sinken (-20 %). Die Abgaben an die Politische Gemeinde Waldkirch bleiben unverändert bei 0.6 Rp./kWh.
*  Die definitive Höhe der KEV-Abgabe wird vom Bundesrat im Oktober/November 2017 festlegen.

ENERGIE: Der Energiepreis steigt leicht um rund 2%. Der Energiepreis setzt sich aus der Marktbeschaffung bei der EBM Energie AG, der Stromabnahme der örtlichen Stromproduzenten (PV-Anlagen) sowie dem Zukauf von Zertifikaten für die Stromqualität zusammen.


STROM-VERKAUF 2018
Die Veränderungen im Strom-Einkauf werden mehrheitlich auch auf den Strom-Verkauf überwälzt (Energie +1%, Netznutzung keine Anpassungen, KEV +57% und SDL -20%). Die Preissteigerung resultiert praktisch ausschliesslich durch die höhere gesetzliche KEV-Abgabe:

-         Leistungstarif 1         + 6%   (Jahresverbrauch bis 100‘000 kWh)
-         Leistungstarif 2         + 6%   (Jahresverbrauch grösser 100‘000 kWh)
-         Doppeltarif               + 6%
-         Einheitstarif              + 3%

Hinweis:    Ohne KEV-Anhebung lägen die Preisveränderungen für den Endkunden bei maximal 1%. Die effektiven Veränderungen der Strompreise hängen stark von den jeweiligen Bezugsverhältnissen des einzelnen Stromkunden ab und können von den angegebenen Durchschnittswerten abweichen.

Das neue Preisblatt STROM 2018 kann auf der Homepage der Technischen Betriebe (www.tbwaldkirch.ch) abgerufen oder direkt bei den Technischen Betrieben Waldkirch (tbw@waldkirch.ch) bestellt werden.

dEine erfolgreiche Sportwoche01.09.2017

In der vergangenen Woche haben sich diverse Vereine tolle Erfolge erkämpft. Es wurden Siege, Aufstieg und Schweizermeisterschaft gefeiert.[...]
In der vergangenen Woche durften einige Vereine tolle Erfolge feiern. Der Seilzieherclub Waldkirch konnte sich den Sieg am internationalen GENSB-Turnier erkämpfen. Die U19-Mannschaft hat eine grossartige Leistung gezeigt und wurde dafür belohnt.

Eine Gruppe von sieben Mädchen, vier davon aus Waldkirch, wurden mit der LAG Gossau am vergangenen Wochenende am UBS Kids Cup, in der Kategorie Staffel, Schweizermeister. Zum Erfolg beigetragen haben aus Waldkirch Vanessa Ingrosso, Bianca Fäh, Eliane Troxler und Giulia Wirth. Als Belohnung durften sie am Weltklasse Zürich 2017, im Vorlauf, an der 400m Staffel teilnehmen und anschliessend als Zuschauer die Weltklasse-Leichtathleten bestaunen.

Am 19. August 2017 haben die Faustballer des TSV Waldkirch den Aufstieg in die 2. Liga geschafft. Für Ihre grossartige Leistung wurden sie belohnt und sie durften den ungefährdeten Aufstieg gebührend feiern.

 Der Gemeinderat gratuliert den erfolgreichen Vereinen ganz herzlich zu diesen tollen Leistungen, Siegen und dem Aufstieg und wünscht weiterhin viel Freude, Ausdauer und Spass an den verschiedenen Sportarten.

dQuartierschule Waldkirch01.09.2017

Die Vereinigung der St. Galler Gemeindepräsidentinnen und Präsidenten (VSGP) hat entschieden, dass Deutsch- und Integrationskurse in jeder St. Galler Gemeinde angeboten werden sollen. Aufgrund dessen wurde das Projekt "Quartierschule" gegründet. In Waldkirch wurde die Umsetzung auf dem System der Freiwilligen aufgebaut. Erfreulicherweise haben sich bereits einige Personen eingesetzt und nun findet am 30. Oktober 2017 der erste Kurstag der "Quartierschule" statt.[...]
Quartierschule Waldkirch
Der Kanton St. Gallen hat entschieden, seine Unterstützung an Deutschkursen und weiteren Integrationskursen massiv zu kürzen. Alle weiteren Kosten für Spracherwerb und Integration müssen neu direkt die jeweiligen Gemeinden übernehmen. Aus diesem Grund hat die Vereinigung der St. Galler Gemeindepräsidentinnen und Präsidenten (VSGP) entschieden, dass alle St. Galler Gemeinden vor Ort den Deutschkurs aufbauen und sicherstellen sollen. Diese neue Art von Deutschkurs mit dem Konzept „neues Lernen“ ist ein kommunikationsorientierter Sprachunterricht und nennt sich Quartierschule. Alle Informationen sind auf www.quartierschule.ch zu finden. Neben dem Spracherwerb ist auch die Integration in der Gemeinde ein wichtiges Ziel. Der Sprachkurs ist kostenfrei für alle Einwohner.

Umsetzung in Waldkirch:
Für die Umsetzung in Waldkirch wird auf dem System der Freiwilligen aufgebaut. Erfreulicherweise haben sich bereits einige Personen bereit erklärt, die Idee der Quartierschule zu unterstützen. Sie haben den Kurs in Waldkirch bereits vorbereitet. Wir bedanken und bereits an dieser Stelle ganz herzlich dafür. Für die Quartierschule in Waldkirch ist folgendes geplant:

-       Die Quartierschule findet im Theorieraum im Werkhof statt (Bernhardzellerstr. 59)
-       Alle Einwohner sind eingeladen
-       Der erste Kursmorgen ist der Montag 30. Oktober 2017
-       Der Unterricht ist jeweils am Montag- und Freitagvormittag von 09.00 bis 11.00
-       Anmeldung bitte bis 22. Oktober auf: oliver.mueller@waldkirch.ch

Freiwillige gesucht:
Wir suchen Freiwillige für die Kinderbetreuung während der Kurszeiten. Haben Sie Zeit und Lust in unserem Team mitzuwirken und möchten die kleinen Kinder hüten? Bitte melden Sie sich auf oliver.mueller@waldkirch.ch

dGrundwasserschutzzone Tannenberg-Locherhof – Planauflage30.08.2017

Der Gemeinderat Waldkirch hat am 9. August 2017 in Anwendung von Art. 30 ff. des Vollzugsgesetzes zur eidgenössischen Gewässerschutzgesetzgebung (sGS 752.2) das Schutzzonenreglement und den Schutzzonenplan der Grundwasserschutzzone Tannenberg - Locherhof erlassen.[...]
Der Plan regelt die Grundwasserschutzzone um die Quellfassung Tannenberg - Locherhof mit den dazugehörigen Vorschriften. Die Schutzzonenunterlagen können Sie hier herunterladen.

Die Pläne liegen während 30 Tagen, d.h. ab 31. August 2017 bis 29. September 2017, im Gemeindehaus Waldkirch, 1. OG, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch, öffentlich zur Einsichtnahme auf. Die betroffenen Grundeigentümer haben eine persönliche Anzeige erhalten. 

Während der Auflagefrist kann gegen die Schutzzonenunterlagen Einsprache beim Gemeinderat, 9205 Waldkirch, erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartun kann. Die Einsprache ist schriftlich einzureichen und hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts und eine Begründung zu enthalten.

dPoststelle Waldkirch wird per 30. Oktober 2017 zur Postagentur (Filiale mit Partner)25.08.2017

Die Poststelle Waldkirch wird per 30. Oktober 2017 zur Postagentur (Filiale mit Partner). Ein Grossteil der Dienstleistungen der Post wird künftig im Volg Waldkirch angeboten.[...]
Nach diversen Gesprächen und Verhandlungen hat sich der Gemeinderat dazu entschieden, zusammen mit der Post die Neuregelung der Postversorgung in unserer Gemeinde konstruktiv zu lösen und nicht den Weg über die PostCom zu wählen. Der Gemeinderat bedauert zwar die Veränderungen im Postangebot, ist aber der Überzeugung, dass der Volg Detailhandel in unserem Dorf mit dieser Lösung gestärkt werden kann. Wie bereits an der öffentlichen Informationsveranstaltung aufgezeigt, war die Auflösung der Poststelle Waldkirch nicht mehr abzuwenden. Zu viele Faktoren beeinflussten eine Weiterführung negativ. Nachdem die Fragen und Bedürfnisse der Privathaushalte aufgenommen worden sind, wurden zwischenzeitlich auch die Fragen und Anliegen aus dem Gewerbe abgeholt und geklärt.

Ab dem 30. Oktober 2017 wird die Poststelle Waldkirch durch eine Postagentur (Filiale mit Partner) im VOLG integriert. Mit dieser Lösung wird wohl die Poststelle neu organisiert, dafür ist es aber möglich die Öffnungszeiten auszuweiten und ein Grossteil der Dienstleistungen der Post im Volg anzubieten. Das Postgebäude steht dem Gewerbe zur Verfügung und kann neue Bedürfnisse abdecken. Die Post hat am Donnerstag, 24. August 2017 sämtliche Haushalte mit einem Infoflyer bedient und die Bürgerinnen und Bürger über die Veränderungen direkt informiert. Dem Gemeinderat liegt aber daran, aus seiner Sicht die Neulösung ebenfalls zu kommunizieren. Gleichzeitig fordern wir die Bürgerinnen und Bürger auf, uns mitzuteilen, wenn Sie mit den Dienstleistungen nicht zufrieden sind. Wir stehen mit der Post im engen Kontakt und werden Ihre Anliegen entsprechend weiterleiten.

dNeues Bauamt Fahrzeug – Holder C70 25.08.2017

Das Bauamt Fahrzeug Meili VM ist durch ein Holder C70 ersetzt worden. Dieses kann im Sommer für allgemeine Bauamtsarbeiten und im Winter als Schneepflug inkl. Salzstreuer eingesetzt werden.[...]
Vor einigen Tagen konnte das Bauamt-Team das neue Fahrzeug übernehmen. Der neue Holder C70 ist der Ersatz des seit 2006 im Einsatz stehenden Meili VM. Mit diesem Fahrzeug, welchem im Winter ein Schneepflug und ein Salzstreuer angehängt werden kann, wird die Schneeräumung auf den Trottoirs unserer Gemeinde sichergestellt. Im Sommer wird es für allgemeine Bauamtsarbeiten eingesetzt und liefert wertvolle Dienste, da es klein und handlich ist.  

dKirchenname im letzten Mitteilungsblatt25.08.2017

Bei der Mitteilung über den Fund eines Sodbrunnens im letzten Mitteilungsblatt, hat sich ein Fehler eingeschlichen. Bei der Kirche in Bernhardzell handelt es sich natürlich nicht um die St. Blasius-Kirche, sondern um die Pfarrkirche St. Johannes Baptist.[...]
Im Mitteilungsblatt vom 18. August 2017 wurde über die Entdeckung des Sodbrunnens bei der Kirche in Bernhardzell informiert. Im Text hat sich leider ein Fehler eingeschlichen. Bei der Bernhardzeller Kirche handelt es sich natürlich nicht um die St. Blasius-Kirche, sondern um die Pfarrkirche St. Johannes Baptist. Wir entschuldigen uns für den Fehler. Für die vielen Rückmeldungen und Ideen zur Sichtbarmachung des Sodbrunnens möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

dInformationsveranstaltung Kindertagesstätte Fiorino am Montag, 11. September 201718.08.2017

Aufgrund der ausserordentlichen Bürgerversammlung im September, findet vorgängig eine Informationsveranstaltung statt, um auf die Leitstungsvereinbarung und das Gutachten im Detail einzugehen und um offener Fragen zu klären.[...]
Am 18. September 2017, 20 Uhr, findet die ausserordentliche Bürgerversammlung in Sachen Weiterführung der Kindertagesstätte Fiorino in Waldkirch statt (gemäss Mitteilung im Mitteilungsblatt vom 11. August 2017). Der Gemeinderat hat sich dazu entschieden, zusätzlich in einer Informationsveranstaltung auf die Leistungsvereinbarung und das Gutachten im Detail einzugehen. Gleichzeitig soll Ihnen die Möglichkeit geboten werden, Fragen zu stellen und Anregungen einzubringen.

Die Informationsveranstaltung findet am Montag, 11. September 2017 um 20 Uhr, in der Aula der Schule Waldkirch, statt. An dieser Veranstaltung werden nebst dem Gemeindepräsidenten und den Vertretern aus dem Gemeinderat auch Personen aus dem Vorstand der Fiorino Kinderkrippe anwesend sein. Wir laden alle Bürgerinnen und Bürger herzlich zu dieser Informationsveranstaltung ein.

dÄrztliche Grundversorgung18.08.2017

Arztpraxis in Waldkirch[...]
Die Raiffeisenbank Waldkirch hat im Dorfzentrum ein Neubau eines Wohn- und Gewerbegebäudes geplant. Im Parterre dieses Gebäudes sind Räumlichkeiten für eine Arztpraxis vorgesehen. Im Verlaufe des letzten Jahres haben zwischen der Raiffeisenbank, unserem Dorfarzt Dr. Thomas Ammann und der Gemeinde Waldkirch Gespräche über eine mögliche, künftige Lösung in Sachen ärztliche Grundversorgung in unserer Gemeinde stattgefunden. Diese wurden anfangs dieses Jahres mit dem neuen Gemeindepräsidenten fortgeführt. Nachdem nun die Baubewilligung der Raiffeisenbank in Rechtskraft erwachsen ist und die Abbrucharbeiten in Angriff genommen wurden, laufen weitere Gespräche. Ziel ist es, die ärztliche Grundversorgung in unserer Gemeinde, auch über das Pensionsalter unseres geschätzten Dorfarztes Dr. Thomas Ammann hinaus, sicherstellen zu können. Dazu gibt es verschiedene Modelle und Möglichkeiten. Um diese zu prüfen und gegenüber zu stellen, sind aktuell weitere Abklärungen notwendig.

Dem Gemeinderat liegt viel daran, die ärztliche Grundversorgung in unserer Gemeinde zu erhalten und allenfalls sogar auszubauen. Dazu sind auch die Beschlüsse und Leitsätze im Leitbild 2020 niedergeschrieben. Allerdings ist offen, in welchem Masse die Gemeinde die Vorstellungen und Möglichkeiten unterstützen kann.

dSodbrunnen vor der Kirche Bernhardzell entdeckt18.08.2017

Bei der Sanierung der Kirchstrasse in Bernhardzell ist ein Sodbrunnen entdeckt worden. Es wird nun abgeklärt in welcher Art und Weise dieser Brunnen der Öffentlichkeit "zugänglich" gemacht werden kann.[...]
Die Planung der Sanierung der Kirchstrasse in Bernhardzell wurde letztes Jahr in Angriff genommen. Die Bauarbeiten wurden in diesem Jahr gestartet. Zum Strassenprojekt gehört auch die Neugestaltung des Kirchplatzes, welche 2017 abgeschlossen wird. Im Zuge der laufenden Arbeiten stiessen die Bauarbeiter am 25. Juli 2017, neben der Kirchentreppe, auf einen grossen Steindeckel. Beim Öffnen stellte sich heraus, dass sich darunter ein wunderschöner Sodbrunnen verbirgt. Um weitere Abklärungen zu tätigen, wurde das Amt für Archäologie des Kantons St.Gallen aufgeboten. Die Archäologin nahm die Situation vor Ort auf und erstellten zu Handen der Gemeinde einen entsprechenden Bericht.

Mit rund 1.0 m Innen- und 1.80 m Aussendurchmesser und 7.5 m Tiefe gehört der aus grossen Bollensteinen erstellte Sodbrunnen zu den tiefsten und weitesten, die der Kantonsarchäologie, ausserhalb von Burgen, im Kanton St.Gallen bekannt sind. Die Lage unmittelbar an der nördlichen Ecke der Kirchenzugangstreppe deutet darauf hin, dass der Brunnen spätestens beim Bau der heutigen Kirche (1776-1778) entweder ausser Betrieb genommen oder damals schon ausser Betrieb war.

Der Gemeinderat hat sich, in Absprache und im Einverständnis mit den verantwortlichen der Kirche und den betroffenen Anwohnern, dazu entschieden den Sodbrunnen offen zu legen und der breiten Öffentlichkeit „zugänglich“ zu machen. Es wird nun weiter abgeklärt, auf welche Art und Weise eine Öffnung und Sichtbarmachung des Brunnens realisiert werden kann.

dStrukturen 1711.08.2017

 Zusammenführung Bauverwaltung und Bausekretariat erfolgt per 16.08.2017[...]
Der Gemeinderat hat den Gemeindepräsidenten anfangs 2017 für die Erarbeitung und Umsetzung der neuen Strukturen 17 in der Gemeindeverwaltung Waldkirch als Projektleiter bestimmt. Im Februar unterbreitete dieser dem Gemeinderat die Roadmap und die entsprechenden Meilensteine. Der Gemeinderat hat die Roadmap genehmigt und die Projektphase Realisierung freigegeben. Die Informationen an die Mitarbeitenden, inkl. Bekanntgabe der Roadmap, sind im Februar 2017 erfolgt. Die Vorbereitungen der strukturellen Anpassungen in der Verwaltung sind nun zwischenzeitlich weit fortgeschritten.

Per 16. August 2017 können nun die Zusammenführung der Bauverwaltung und des Bausekretariates in einer Pilotphase umgesetzt werden. Die Pilotphase dauert vom 16. August bis zum 28. November 2017. Neu wird die Mitarbeiterin der Bauverwaltung, Yvonne Zwicker, als Bausekretärin amten und den Ratsschreiber und Bausekretär Michael Frei von dieser Tätigkeit entlasten. Ihren Arbeitsbereich der Raumreservationen übernimmt neu Agi Oberholzer. Dadurch werden nun die Kompetenzbereiche „Bauen“ (Bausekretariat und Bauverwaltung) zusammengeführt und die Prozesse vereinheitlicht und optimiert. Ab dem 16. August 2017 sind die beiden Baubereiche in der Abteilung Bauen im Gemeindehaus, Parterre, Büro 007, unter der Leitung des Bauverwalters, Markus Stöckli, zusammengeführt. Sämtliche Rechtsmittelverfahren wird Ratsschreiber Michael Frei weiterhin als Verfahrensleiter koordinieren. Die Auswertung der Pilotphase wird durch den Projektleiter erfolgen. Er wird zu Handen des Gemeinderates vor Abschluss der Pilotphase einen Wirkungsbericht erstellen, welcher die Grundlage für die definitive Umsetzung liefern soll.Ein weiterer Schritt im Projekt Strukturen 17 ist die Einführung der Geschäftsleitung. Auch hier ist ein Pilotbetrieb ab dem 6. November 2017 vorgesehen. In der Pilotphase der Geschäftsleitung ist vorgesehen, dass die erweiterten Aufgaben und Kompetenzen erteilt und die neue Geschäftsleitung damit arbeiten und Erfahrungen sammeln kann. Die definitive Einführung der Geschäftsleitung ist auf den 1. Januar 2018 vorgesehen.

dKindertagesstätte Fiorino11.08.2017

Ausserordentliche Bürgerversammlung vom Montag, 18. September 2017[...]
Der Gemeinderat hat entschieden, die Weiterführung der Kindertagesstätte in Waldkirch durch eine Leistungsvereinbarung mit der Fiorino AG sicherzustellen. Diese Leistungsvereinbarung läuft am 31.12.2017 aus. Für die kommenden Jahre ist eine neue Leistungsvereinbarung erstellt worden, welche nun an einer ausserordentlichen Bürgerversammlung den Bürgerinnen und Bürgern von Waldkirch zur Genehmigung vorgelegt werden soll. Nur mit der Zustimmung der Bürgerschaft kann die Leistungsvereinbarung in Rechtskraft erwachsen und die Weiterführung der Kindertagesstätte in Waldkirch gesichert werden.Der Gemeinderat hat den Termin für die ausserordentliche Bürgerversammlung auf Montag, 18. September 2017, 20 Uhr, in der Turnhalle Bünt, festgelegt. Die Abstimmungsunterlagen sowie das Gutachten werden anfangs September an alle Haushalte versandt. Vor der ausserordentlichen Bürgerversammlung ist eine Informationsveranstaltung vorgesehen, an welcher über die wesentlichen Inhalte des Gutachtens und der Leistungsvereinbarung informiert wird.

dInformation zum Buchsbaumzünsler11.08.2017

Zur Zeit sind viele Buchsbäume von Buchsbaumzünsler befallen. Befallene oder bereits zerstörte Buchsbäume müssen zwingend gut verschlossen in Abfallsäcken der Kehrichtabfuhr zur Verbrennung mitgegeben werden.[...]
Viele Gartenbesitzer haben eine Buchspflanze im Garten oder auf der Terrasse und haben mit dem Buchsbaumzünsler zu kämpfen. Beim Bekämpfen des Buchsbaumzünslers ist das rechtzeitige Bemerken des Befalls das A und O.

Um das Aufkommen der nachtaktiven Buchsbaumzünslerfalter im Garten frühzeitig festzustellen, gibt es spezielle Pheromonfallen. Diese locken die männlichen Falter mit Duftstoffen an. Wirksam sind die Fallen dann, wenn die Falter fliegen. Das ist im Mai und im Juli/August der Fall. Der genaue Zeitpunkt hängt von der Witterung und der Höhenlage ab. Gartenbesitzerinnen und -besitzer können aufgrund der toten Falter, die sie in der Falle finden, feststellen, ob und wann der Zünsler fliegt. Das gibt ihnen Aufschluss darüber, ob sie ihre wertvollen Hecken oder Solitäre demnächst behandeln müssen. Verschiedene Gartenbesitzer vermelden gute Erfolge mit den Fallen. Die Fallen können im Fachhandel bezogen werden.

Bei einem schwachen Befall der Buchsbäume durch Buchsbaumzünsler wird empfohlen, die Schädlinge zuerst per Hand von den Buchsbäumen zu sammeln. Bei einem starken Befall gibt es im Fachhandel verschiedene umweltschonende Pflanzenschutzmittel, mit welchen die Schädlinge bekämpft werden können, zu kaufen. Gerade bei einem starken Befall ist es jedoch ratsam, einen Gärtner zu kontaktieren. Weil die Buchsbaumzünsler keine natürlichen Feinde haben, ist eine umfassende Bekämpfung wichtig. Die Besitzerinnen und Besitzer von Buchspflanzen werden gebeten, die Pflanzen regelmässig zu überprüfen und die nötigen Schritte einzuleiten, damit sich der Buchsbaumzünsler nicht unkontrolliert weiter ausbreiten kann.

Bei der Entsorgung von durch den Buchsbaumzünsler befallenen und / oder bereits zerstörten Buchsbäumen muss darauf geachtet werden, das Schnittgut nicht einfach mit der Grünabfuhr zu entsorgen. Die zur entsorgenden Pflanzen und das Schnittgut müssen zwingend gut verschlossen in Abfallsäcken der Kehrichtabfuhr zur Verbrennung mitgegeben werden.

dSt.Gallerstrasse zwischen Bernhardzell und Waldkirch wird gesperrt03.08.2017

Mit dem Einbau des Deckbelags auf der St.Gallerstrasse im Abschnitt Sonnental werden die Bauarbeiten abgeschlossen. Der Deckbelag wird in einem Arbeitsgang über die gesamte Strassenbreite eingebaut. Dazu muss der Strassenabschnitt vom 9. August 2017, 12:00 Uhr bis 10. August 2017, 5:00 Uhr für jeglichen Verkehr gesperrt werden. Bei schlechter Witterung werden die Arbeiten verschoben.[...]
Die Umleitung in Richtung Waldkirch erfolgt für Bernhardzell und von Wittenbach herkommend, ab Schöntal über Engelburg und Hohfirst in Richtung Waldkirch. In der Gegenrichtung erfolgt die Umleitung in Waldkirch über Hohfirst – Engelburg nach Bernhardzell oder Wittenbach. Während der Sperrung werden die Bushaltestellen Bisihus, Bernhardsrüti, Edlischwil sowie Waldkirch Werkhof und Gemeindehaus der Linie 133 nicht bedient.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gern Michael Rüegg, Strassenkreisinspektorat Gossau, unter der Telefon-Nr. 058 229 05 80.

Das kantonale Tiefbauamt und das beauftragte Unternehmen setzen alles daran, die Behinderungen auf ein Minimum zu beschränken und bitten die betroffene Anwohnerschaft sowie die Verkehrsteilnehmenden um Verständnis.

 

dDer Gemeinderat unterstützt die Fusion von VRSG und Abraxas03.08.2017

Die spezialisierten Dienstleister VRSG (Verwaltungsrechenzentrum St.Gallen AG) und Abraxas Informatik AG versorgen die Gemeinde Waldkirch und viele andere Gemeinden und Kantone seit Jahren mit professionellen Informatikdienstleistungen im gesamten Verwaltungsspektrum. Die beiden Firmen streben nun eine Fusion in die Abraxas-VRSG Holding AG an.[...]
Den bisherigen VRSG-Aktionären wird ein Aktientausch angeboten. Der Gemeinderat unterstützt diesen Zusammenschluss, da er überzeugt ist von den Synergie-Effekten und damit auch vom Nutzen für die Gemeinde. Er hat daher beschlossen, das Umtauschangebot wahrzunehmen und die 30 bestehenden Namenaktien der VRSG gegen 150 Namenakten der Holding im unveränderten Verkehrswert zu tauschen.

dLadina Luder ist U12 Junioren Schweizermeisterin28.07.2017

Nachwuchstalent aus Waldkirch wird U12 Junioren Schweizermeisterin im Golf.[...]
An den Junioren U12 Schweizermeisterschaften auf unserem Golfplatz in Waldkirch hat Ladina Luder aus Waldkirch den U12 Junioren Schweizermeistertitel erkämpft. Der Gemeinderat gratuliert unserem jungen Nachwuchstalent ganz herzlich für die hervorragende Leistung und wünscht ihr für die Zukunft weiterhin nur Beste und viele sportliche Erfolge.  

dNeue Jungendarbeiterin gewählt28.07.2017

Neue Jugendarbeiterin per 1. Oktober 2017.[...]
Der Jugendarbeiter Reto Lemmenmeier hat nach langjähriger Tätigkeit seine Anstellung gekündigt und eine neuen Herausforderung gesucht. Er wird per Ende Juli 2017 aus der Gemeindeverwaltung austreten. Wir danken ihm an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich für sein grosses Engagement und seine grosse Unterstützung beim Aufbau der Jugendarbeit in Waldkirch. Die Stelle wurde sofort zur freien Bewerbung ausgeschrieben.

Als neue Jugendarbeiterin, mit einem Stellenpensum von 50 %, konnte Frau Jenny-Vera Heeb gewählt werden. Jenny-Vera Heeb ist ausgebildete Sozialpädagogin und arbeitet seit Jahren mit Jugendlichen und Kindern zusammen. Sie ist verheiratet, hat drei Kinder und wohnt in St. Gallen. Wir freuen uns, mit ihr die Stelle der Jugendarbeiterin in der Gemeinde Waldkirch wieder kompetent besetzen zu wissen. Sie wird ihre Stelle offiziell am 1. Oktober 2017 antreten. Ab dem 1. August 2017 wird sie aber im Rahmen von sporadischen Arbeitseinsätzen bereits in unserer Gemeinde tätig sein. Der Gemeinderat und die Verwaltung heissen Frau Jenny-Vera Heeb herzlich bei uns in Waldkirch willkommen.

dRevision Ortsplanung Waldkirch - Richtplanung14.07.2017

Die Ortsplanung wird den neuen Gesetzgebungen und Rahmenbedingungen angepasst.[...]
Aktuell befindet sich die Ortsplanung von Waldkirch in einer gesamthaften Überarbeitung und wird den neuen Gesetzgebungen und Rahmenbedingungen angepasst.

Die aktuellen Planungsinstrumente der Gemeinde Waldkirch (Baureglement, Zonenplan und Schutzverordnung) stammen in ihren Grundzügen aus den 90er Jahren. Sie wurden in der Zwischenzeit verschiedentlich abgepasst und der Gemeinderichtplan wurde 2005 komplett neu erarbeitet. Sie haben den Behörden bisher gute Dienste geleistet und die bauliche Entwicklung der Gemeinde beeinflusst.

In den vergangenen Jahren haben sich die raumplanerischen Rahmenbedingungen massgeblich verändert. So wurden diverse gesetzliche Grundlagen und Verordnungen, Richtpläne und Inventare angepasst oder erlassen. Insbesondere das neue Raumplanungsgesetz (RPG), welches zusammen mit der Verordnung im Frühjahr 2014 in Kraft getreten ist, hat grössere Auswirkungen auf die kommunale Raumplanung. Ebenfalls wird das neue kantonale Planungs- und Baugesetz (PBG) am 1.Oktober 2017 in Rechtskraft treten. Mit der Zustimmung zum neuen Raumplanungsgesetz hat die Schweizer Stimmbevölkerung anfangs 2013 ein deutliches Votum für eine verstärkte Entwicklung im Siedlungsinneren und für einen Stopp der Zersiedelung ausgesprochen.

Das neue Raumplanungsgesetz sowie der in Genehmigung befindliche kantonalen Richtplan lassen Neueinzonungen nur noch in beschränktem Umfang und an geeigneten Standorten zu. Die Gemeinden sind angehalten, ihre Planungsinstrumente den neuen Gegebenheiten anzupassen.

Der Gemeinderat ist bereits an der Überarbeitung der Schutzverordnung (Naturobjekte und Naturschutzgebiete). Diese Arbeiten können noch im Sommer 2017 abgeschlossen werden. Anschliessend wird die überarbeitete Schutzverordnung öffentlich aufgelegt.

Der Gemeinderat ist ebenfalls daran, den neuen kommunalen Richtplan zu erarbeiten. Dabei werden nebst dem Leitbild aus dem Jahre 2012 auch die geplante strategische Weiterentwicklung unserer Gemeinde und die Möglichkeiten der Innenentwicklung eine bedeutende Rolle spielen. Für die Umsetzung der Arbeiten ist ein Masterplan erstellt worden, welcher aufzeigen soll, wie und wo in Waldkirch und Bernhardzell eine Innenentwicklung stattfinden kann. Die Ergebnisse dieses Masterplans werden in den Gemeinderichtplan eingearbeitet. Der Entwurf des Gemeinderichtplanes wird der Bevölkerung im Herbst 2017, anlässlich einer Informationsveranstaltung, vorgestellt. Der Bevölkerung wird dabei Gelegenheit geboten sich zu den Entwürfen zu äussern. Der Termin dieser Informationsveranstaltung wird frühzeitig bekannt gegeben.

Nach dem Erlass des Gemeinderichtplanes durch den Gemeinderat, soll das neue Baureglement und der Zonenplan an die Hand genommen werden. Erste Vorbereitungen dazu sind bereits eingeleitet worden.

dGlanzleistungen einheimischer Vereine14.07.2017

Der Jodlerclub am Tannenberg und die Liberty Brass Band Junior haben gute Ränge an Meisterschften erziehlt.[...]
„Bestnote 1“ am Eidgenössischen Jodlerfest in Brig/VS

Der Jodlerclub Waldkirch hat am Eidgenössischen Jodlerfest Ende Juni in Brig hervorragend abgeschnitten. Mit dem Wettlied „E schöne Tag“ von Therese Aeberhard-Häusler haben die Waldkircher Jodler die Jury überzeugt und mit der Bestnote 1 hervorragend abgeschnitten.


Vize-Weltmeistertitel für die Liberty Brass Band Junior

Am vergangenen Wochenende haben die jungen Ostschweizer Musikanten in Zürich in ihren beiden Vorträgen eine sehr überzeugende Leistung präsentiert. In der „Konzertmusik Höchstklasse“ erreichten sie mit dem Aufgabe- und dem Selbstwahlstück eine durchschnittliche Punktzahl von 93.17 Punkten (Maximum 100 Punkte). Um lediglich 0.66 Punkte verpassten sie den Weltmeistertitel, resp. durften sich hinter den „BML Talents“ aus Luzern über den 2. Rang mit Goldauszeichnung freuen. Mit 91.50 Punkten erreichte die Liberty Brass Band Junior auch in der „Parademusik traditionell“ den 2. Rang von 23 startenden Formationen.

Der Gemeinderat gratuliert den beiden Vereinen für die hervorragenden Leistungen und wünscht ihnen auch für die Zukunft viel Freude am Gesang, der Musik und an der wertvollen Vereinstätigkeit.

dErteilung Gastwirtschaftspatent29.06.2017

Die politischen Gemeinden erteilen gestützt auf das Gastwirtschaftsgesetz des Kantons St. Gallen für gastgewerbliche Tätigkeit ein Patent.. Der Gemeinderat Waldkirch hat Isabelle Zuber das Gastwirtschaftspatent für das Restaurant Rössli in Bernhardzell erteilt. Das Restaurant wird am 1. Juli 2017 eröffnet werden. Der Gemeinderat freut sich, dass der Betrieb weitergeführt wird und wünscht der Gastwirtin und ihrem Team viel Erfolg.[...]

dStellenausschreibung Jugendarbeiter/in27.06.2017

Die Gemeinde Waldkirch sucht auf den 1. August 2017 oder nach Vereinbarung eine/n qualifizierte/n und engagierte/n Jugendarbeiter/in. Die Arbeit umfasst folgende Tätigkeiten: Initiierung und Durchführung von Projekten, Begleitung und Unterstützung der Jugendlichen, Führung und Betreuung des dorfinternen Jugendtreffs.[...]
Waldkirch ist eine familienfreundliche Gemeinde mit Anbindung an Gossau und St. Gallen und rund 3‘500 Einwohnerinnen und Einwohnern. Die Jugendarbeit ist in unserer Gemeindestruktur seit 2014 verankert. Wir suchen per 1. August 2017 oder nach Vereinbarung eine/n

Jugendarbeiter/in (50 – 60 %)

Wir bieten Ihnen ein vielfältiges Arbeitsumfeld mit Gestaltungsspielraum, viel Eigenverantwortung, und zeitgemässe Besoldungs- und Anstellungsbedingungen. Im Hintergrund werden Sie durch eine Jugendkommission unterstützt.

Ihr Aufgabenbereich beinhaltet folgende Tätigkeiten:

-        Fachliche Leitung der offenen Jugendarbeit Waldkirch
-        Initiierung und Durchführung von partizipativen und präventiven Projekten
-        Begleitung und Unterstützung der Jugendlichen in der Umsetzung ihrer Ideen
-        Beratung und Begleitung von Jugendlichen und ihrem sozialen Umfeld
-        Führung und Betreuung des Jugendtreffs

Für diese anspruchsvolle und selbständige Aufgabe setzen wir eine Ausbildung in sozialer Arbeit (FH, HF, vorzugsweise in Soziokultureller Animation), Erfahrungen in der offenen Jugendarbeit mit guter Fach- und Sozialkompetenz sowie Eigenverantwortung voraus. Strukturierte und zielorientierte Arbeitsweise, Freude am Organisieren von Veranstaltungen und Erfahrungen in der Projektarbeit gehören zu Ihren Stärken. Sie vernetzen sich und suchen den Austausch mit regionalen Organisationen. Für Sie steht das Interesse an jugendspezifischen Fragen im Vordergrund und Sie zeigen Herzblut im Umgang mit Jugendlichen. Die Bereitschaft zu unregelmässiger Arbeitszeit (Arbeit am Abend und an Wochenenden) stellt für Sie kein Problem dar. Schätzen Sie die Arbeit mit Jugendlichen, sind Sie flexibel, belastbar und sozial engagiert, dann könnten Sie unsere neue Mitarbeiterin oder unser neuer Mitarbeiter sein.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne der Leiter Soziales Oliver Müller (058 228 79 17) oder der jetzige Stelleninhaber Reto Lemmenmeier (079 220 95 77). Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen senden Sie bitte bis 7. Juli 2017 an: Gemeindeverwaltung Waldkirch, Gemeindepräsidium, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch. Nähere Angaben über unsere Gemeinde finden Sie auch im Internet unter www.waldkirch.ch.

dInternationale Übung Aeroradiometrie23.06.2017

Vom 26. bis 30. Juni 2017 führen Spezialisten aus Frankreich, Deutschland, Tschechien und der Schweiz gemeinsame Radioaktivitätsmessungen in der Schweiz durch. Dabei fliegen die Messteams aus den vier Ländern mit unterschiedlichen Helikoptertypen und Messsystemen über die Ostschweiz.[...]
Jedes Team erhebt Messdaten, welche anschliessend zu einem gemeinsamen Bild zusammengeführt werden. Ziel ist es, bei einem Ereignis mit erhöhter Radioaktivität für die gegenseitige Hilfeleistung über die Grenzen hinweg gerüstet zu sein. Bei einem solchen Ereignis ist in der Schweiz die Nationale Alarmzentrale (NAZ) zuständig. Diese würde für den Schutz der Bevölkerung die notwendigen Schutzmassnahmen anordnen.

Im Raum Ostschweiz findet eine gemeinsame Übung statt, bei welcher das Verhalten beim Auffinden von radioaktiven Quellen geübt wird. Die zu Übungszwecken verteilten „radioaktiven Quellen“ werden bewacht und stellen weder für die Bevölkerung noch für die Umwelt eine Gefahr dar. Die Messflüge finden aus Sicherheitsgründen nur bei guten Wetterbedingungen statt. Eine Mittagsruhe zwischen 12:00 und 13:00 Uhr wird in jedem Fall respektiert.

dNeues Planungs- und Baugesetz (PBG) 23.06.2017

Am 1. Oktober 2017 tritt das neue Planungs- und Baugesetz (PBG) vom 27. April 2016 in Kraft. Es löst das bisherige Gesetz über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (BauG) vom 6. Juni 1972 ab. Nach dem neuen Recht treten einige Bestimmungen des PBG sofort in Kraft und heben einige wenige Bestimmungen der Baureglemente der Gemeinden auf. Die Mehrheit der Bestimmungen des Baureglements, wie auch der rechtskräftige Zonenplan, haben nach wie vor Gültigkeit und sind entsprechend anwendbar.[...]
Die Gemeinden haben ab 1. Oktober 2017 zehn Jahre Zeit, um den Zonenplan und das Baureglement an das neue PBG anzupassen. Der vom Kanton für die Gemeinde Waldkirch genehmigte Zonenplan sowie das genehmigte Baureglement bleiben vorerst unverändert in Kraft. Der Gemeinderat befasst sich aktuell mit der Überarbeitung des Richtplans und des Baureglements und wird voraussichtlich im Herbst an einer öffentlichen Informationsveranstaltung den aktuellen Planungsstand aufzeigen. Die bestehenden Sondernutzungspläne und die Schutzverordnung sind weiterhin auf der heutigen Basis anwendbar.


Beurteilung von neuen Baugesuchen

Baugesuche, welche bis und mit 30. September 2017 eingereicht werden, werden nach dem heutigen Baugesetz beurteilt, alle späteren Baugesuche müssen den Vorschriften des neuen PBG entsprechen. Alle Baugesuche, auch solche die nach dem 1. Oktober 2017 eingereicht werden, müssen nach dem heutigen Baureglement beurteilt werden. Vorschriften des Baureglements, z.B. Ausnützungsziffer (Verhältnis der Parzellenfläche zur Wohn- oder Gewerbefläche) und der grosse Grenzabstand, haben auch nach dem 1. Oktober 2017 ihre Gültigkeit.

Ab 1. Oktober 2017 dürfen keine Teilzonenpläne mehr erlassen werden, welche sich auf das bisherige Baugesetz stützen. Per 30. September 2017 noch nicht öffentlich aufgelegte Sondernutzungspläne (Überbauungs- und Gestaltungspläne) sind nach dem neuen PBG zu beurteilen und das neue Verfahren ist anzuwenden.


Einige Änderungen sind trotzdem direkt anwendbar

Die Schlussbestimmungen des PBG (Art. 163 - 177 PBG; Änderungen anderer Erlasse, Übergangsbestimmungen) sind direkt anwendbar. Ebenso gelten auch die neuen Vorschriften zum Nutzungsplan- und Baubewilligungsverfahren sowie die Bestimmungen zum Natur- und Heimatschutz (Art. 114 - 130 PBG) ab sofort.

Folgende Bestimmungen des PBG sind ebenfalls direkt anwendbar:

- Baureife und Erschliessung (Art. 66 – 68)
- Spiel- und Begegnungsbereiche (Art. 71)
- Definition Gebäude (Art. 73)
- Gewässerabstand (Art. 90)
- Waldabstand (Art. 91)
- Offene Bauweise und Zusammenbau über Grenze (Art. 96)
- Teilung von Grundstücken, evtl. mit Anordnung zur Vermeidung baurechtswidriger Zustände (Art. 98)
- Verunstaltungsverbot (Art. 99)
- Sicherheit (Art. 101)
- Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderung (Art. 102)
- Naturgefahren (Art. 103)
- Ausnahmebewilligung (Art. 108)
- Bestandesgarantie (Art. 109 und 110)
- Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone (Art. 111 f.)
- Duldungspflicht von Signalen
- Strassenbezeichnungen etc. (Art. 113)

Weitere Informationen sind auf der Webseite des Kantons (www.sg.ch) abrufbar. Für Fragen zu Baugesuchen steht Ihnen der Bausekretär Michael Frei, Tel. 058 228 79 11, zur Verfügung.

dKantonaler Richtplan16.06.2017

Anpassung 16[...]
Der St.Galler Richtplan wird jährlich überarbeitet. Der Richtplan bildet das Führungsinstrument der Regierung. Damit zeigt die Regierung auf, welche Ziele sie in der räumlichen Entwicklung des Kantons verfolgt. Um die aktuellen Bedürfnisse zeitgerecht in den Richtplan aufzunehmen, wird er periodisch angepasst. Neben der laufenden Gesamtüberarbeitung sind Anpassungen des kantonalen Richtplans in einzelnen Teilbereichen vorgesehen. Der Gemeinderat hat von den kantonalen Richtplan-Anpassungen 16 Kenntnis genommen. In Waldkirch wurde der Golfplatz-Standort als bestehende Golfanlage definitiv aufgenommen. Weitere Anpassungen des gesamten kantonalen Richtplans können dem Bericht zum Vernehmlassungsentwurf entnommen werden.

Der Entwurf der kantonalen Richtplan-Anpassung 16 liegt bis am 30. Juni 2017 in allen Gemeinden öffentlich auf. Er kann bei den Ratskanzlei (Büro 107) oder im Internet unter www.areg.sg.ch eingesehen werden.

dKommunaler Richtplan16.06.2017

Überarbeitung des kommunalen Richtplans und dem Masterplan Innenentwicklung[...]
Der Gemeinderat befasst sich aktuell mit der Überarbeitung des kommunalen Richtplans und dem Masterplan Innenentwicklung. Wir werden in einem der nächsten Mitteilungsblättern detailliert darüber informieren. Vorgesehen ist zudem eine öffentliche Informationsveranstaltung im Herbst 2017, welche frühzeitig angekündigt wird.

dKindertagesstätte Fiorino09.06.2017

Weiteres Vorgehen der Kindertagesstätte Fiorino[...]
Der Gemeinderat hat Sie im Mitteilungsblatt vom 31. März 2017 darüber informiert, dass die Kindertagesstätte Tannehüsli in neue Hände übergeben werden muss. Weiter wurde informiert, dass abhängig von den Kosten, entschieden werden muss, ob die Abstimmung zum Abschluss einer Leistungsvereinbarung an der Urne erfolgen muss. Der Gemeinderat steht nach wie vor hinter der familienergänzenden Kinderbetreuung in unserer Gemeinde und wird dabei gestärkt durch die Entwicklungen, welche auf Bundes- und Kantonaler Ebene laufen. Die Finanzierung der KITA Fiorino ist aktuell bis Ende 2017 gesichert. Der Verein Tannehüsli ist zwischenzeitlich aufgelöst worden und die Überführung in die Kindertagesstätte Fiorino ist erfolgreich geglückt. Dazu danken wir allen Verantwortlichen der KITA Tannehüsli und der Fiorino AG und ihren Mitarbeitenden ganz herzlich. Die Aufwände für die Übernahme wurden wie geplant und kommuniziert, über das Vereinsvermögen des aufgelösten Vereins Tannehüsli abgerechnet. Die konkrete Abrechnung liegt noch nicht vor. Noch im Juni werden unabhängig davon die konkreten Zahlen für die künftigen Aufwendungen und Berechnungen erhoben, damit eine Aussage über die effektiven Kosten der Kindertagesstätte in den kommenden Jahren gemacht werden kann. Hier geht es konkret um die Sockelbeiträge sowie die subventionierten Elternbeiträge, welche für die effektiven jährlichen Kosten relevant sind. Aktuell liegen diese Zahlen noch nicht vor. Der Gemeinderat ist aktuell an der Erarbeitung des entsprechenden Gutachtens, welches an einer ausserordentlichen Bürgerversammlung im September 2017 der Bürgerschaft zur Abstimmung vorgelegt werden soll. Diese Abstimmung muss im September 2017 erfolgen, damit die Grundlagen der Weiterführung der Kindertagesstätte per 01.01.2018 geschaffen werden können. Andernfalls können Fristen nicht eingehalten werden und dies würde zu unnötigen Folgekosten führen. Der Gemeinderat wird voraussichtlich anfangs September 2017 zu einer Informationsveranstaltung einladen und die Bürgerinnen und Bürger dann mit konkreten Informationen zum erstellten Gutachten, dem aktuellen Stand der Abklärungen sowie den finanziellen Auswirkungen der Investitionen in die Kindertagesstätte Fiorino für die Zukunft informieren.

dSanierung Kirchstrasse, Bernhardzell; 2. Etappe02.06.2017

Strassensperre ab 12. Juni 2017.[...]
Die Sanierung der Kirchstrasse, 2. Etappe, erfolgt ab Montag, 12. Juni 2017, und dauert bis ca. Ende September 2017. Der vordere Teil der Kirchstrasse muss über eine längere Zeit für den gesamten Verkehr gesperrt werden. Eine Umleitung wird via die Hinterchirchstrasse und über den Parkplatz des Alterszentrums signalisiert. Aus Sicherheitsgründen wird während der ganzen Bauzeit für die Fussgänger der Zugang zum Pfarreiheim, Kirche, Friedhof nur via die Hinterchirch­strasse/Alterszentrum möglich sein. Es wird auf die separat publizierte Verkehrsanordnung der Poli­zei verwiesen.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die nicht zu umgehenden Verkehrseinschränkungen.

dProjekt Breite02.06.2017

Das weitere Vorgehen ist geplant.[...]
Die Bürgerschaft hat am 26. März 2017 mit ihrem JA zum Baukredit Breite dem Gemeinderat bzw. der Baukommission den Auftrag erteilt, dieses Projekt umzusetzen. In der Zwischenzeit hat die Baukommission die Planung für das Bauprojekt weiter vertieft. Ebenfalls wurden die noch offenen Punkte aus der Vorphase bearbeitet. Aufgrund der detaillierten Vorarbeiten in der Projektierungsphase ist es nun möglich, innerhalb kurzer Frist die Baueingabe zu machen.

Die folgenden Angaben stellen den aktuellen Stand der Planung dar und können sich je nach Verlauf der Planungsfortschritte und dem Baubewilligungsverfahren noch verändern.

Woche 25                     Aufstellen der Visiere für das neue Schulhaus und das Provisorium
ca. Ende Sept. 17          Erwarteter Eingang der Baubewilligung
Nov. / Dez. 17              Einrichtung Provisorium / Umzug
1. Febr. 18                   Geplanter Start Schulbetrieb im Provisorium
Febr. 18                       Baubeginn (Abbrucharbeiten)

Die Anwohner sowie die Vereine wurden bereits mit einem separaten Schreiben über den Zeitplan und die zu erwartenden Auswirkungen informiert.

Für Fragen zum Bauvorhaben steht Ihnen der Präsident der Baukommission, Andreas  Bolzern, andreas.bolzern@schulewabe.ch gerne zur Verfügung.

dDorfstrasse Waldkirch19.05.2017

Versuchsphase an der Dorfstrasse[...]
Der Gemeinderat hat sich nach dem erlassenen Baustopp vor der Inangriffnahme der Bauarbeiten für die zweite Etappe an der Dorfstrasse mit neuen Möglichkeiten zur Verbesserung der Sicherheit auseinandergesetzt. Insbesondere sollte der Durchgangsverkehr möglichst von der „unteren“ Dorfstrasse fern gehalten werden. Dabei wurden neue Varianten der Strassenführung ausgearbeitet und diskutiert. An einer erneuten Informationsveranstaltung Ende April dieses Jahres im Beisein der direkt betroffenen Anwohnern wurden über die Möglichkeiten einer Sackgassenlösung und den Rückbau der Steigstrasse diskutiert. Diese Variante hätte eine vollständige Entlastung der „unteren“ Dorfstrasse vom Durchgangsverkehr bedeutet, die Sicherheit, vor allem der schwächeren Verkehrsteilnehmer erhöht und die Platzwirkung des Dorfzentrums zusätzlich aufgewertet. Ein Fahrverbot mit dem Zusatztext „Zubringerdienst für Anwohner, Lieferanten und Kunden“ hätte den Zielverkehr zu Geschäften, Pfarreizentrum, Anwohner usw. auch weiterhin ermöglicht. Leider konnte sich die Mehrheit der Anwohner aus unterschiedlichen Gründen nicht an einer solchen Lösung erfreuen. Aufgrund dieses Ergebnisses konzentrierte sich der Gemeinderat auf weitere zweckdienliche Entlastungsmöglichkeiten und auf die genaue Strassenführung.

Während einer Versuchsphase soll nun, vor der Fortführung der Bauarbeiten an der zweiten Etappe, dem viel gehörten Wunsch nach einer besserer Übersicht der projektierten Strassenführung entsprochen werden. In einem nächsten Schritt ist vorgesehen, die geplante Strassenführung der zweiten Etappe und die Platzgestaltung in einer Versuchsphase der Bevölkerung verständlicher aufzuzeigen. Mittels provisorischer Bodenmarkierung soll der zukünftige Strassenrand begleitet mit provisorisch aufgestellten Pollern für die Abgrenzung zum Trottoirbereich visualisiert werden. Dies hat den Vorteil, dass mit diesen Massnahmen über einen längeren Zeitraum Erfahrungen gesammelt und danach ausgewertet werden können. Gleichzeitig ist es möglich, Anpassungen beziehungsweise Optimierungen am Projekt vorzunehmen und in die Endlösung einfliessen zu lassen. Immer unter dem Aspekt der verbesserten Sicherheit, vor allem zum Schutz für den schwächeren Verkehrsteilnehmer. Anregungen aus der Bevölkerung werden gerne entgegen genommen und möglichst in die weitere Umsetzungsplanung einbezogen. In der Versuchsphase ist zudem vorgesehen, die Durchfahrt der Steigstrasse zu sperren. Damit solle eine Entlastung des „Dorfplatzes“ vom motorisierten Schwer(verkehr) erreicht werden. Die Versuchsphase wird am 29. Mai 2017 gestartet und dauert rund ein Jahr. In dieser Zeit wird das Fahrverhalten videotechnisch erfasst, dokumentiert und ausgewertet. Erst nach der Fertigstellung der Zu- und Wegfahrt bei der Tiefgarage des Neubauprojekts Areal „Pöstli“ soll die zweite Etappe der „unteren“ Dorfstrasse fertiggestellt werden. Bis dann sollten genügend Informationen vorliegen, welche eine gute und sinnvolle Verkehrsführung an der „unteren“ Dorfstrasse ermöglichen. Zudem dürften bis dann weitere Erkenntnisse vorliegen, was mit der zukünftigen Nutzung der zum Verkauf vorgesehenen Liegenschaft „Steig“ geschieht. Mit den gewonnenen Erkenntnissen könnten optimierte Anpassungen an der Dorfstrasse und dem Vorplatzbereich der Liegenschaft Steig rechtzeitig einfliessen und noch berücksichtigt werden. Alle vorgenannten Gründe lassen eine baldige Weiterführung der Bauarbeiten für die zweite Bauetappe nicht rechtfertigen.

dWahl Leiter Steuer- und Einwohneramt12.05.2017

Neuer Leiter Steuer- und Einwohneramt per 1. August 2017.[...]
Ebenfalls per 1. August 2017 konnte ein neuer Leiter Steuer- und Einwohneramt gewählt werden. Mit Herrn Timi Saxer, aktueller Leiter Steuer- und Einwohneramt Niederbüren, konnte ein erfahrener und ausgewiesener Fachmann im Steuer- und Einwohnerwesen gewonnen werden. Wir heissen auch Herrn Timi Saxer herzlich in unserer Gemeinde willkommen und freuen uns auf die Zusammenarbeit. Die jetzige Stelleninhaberin, Frau Janine Jud, wird im Monat Juli 2017 ihren Mutterschaftsurlaub beziehen und anschliessend aus der Verwaltung austreten. Wir danken auch an dieser Stelle Frau Janine Jud für die langjährige und wertvolle Zusammenarbeit und wünschen ihr für die Zukunft alles Gute.

dWahl Leiterin Grundbuchamt12.05.2017

Neue Grundbuchverwalterin per 1. August 2017.[...]
Der Gemeinderat hat auf den 1. August 2017 Frau Claudia Taverna zur neuen Grundbuchverwalterin gewählt. Sie hat die Prüfung zur Grundbuchverwalterin Ende April 17 bestanden. Wir möchten ihr an dieser Stelle ganz herzlich zu diesem Erfolg gratulieren und sie bei uns jetzt schon herzlich willkommen heissen. Claudia Taverna war bereits früher einige Jahre als Mitarbeiterin im Grundbuchamt und als Leiterin des Betreibungsamtes für unserer Gemeinde tätig. Wir freuen uns sehr auf die künftige Zusammenarbeit mit ihr in ihrer neuen Funktion. Der jetzige Stelleninhaber, Michael Büchel, hat uns anfangs Mai 2017 verlassen. Wir danken ihm auch an dieser Stelle herzlich für die gute Zusammenarbeit und wünschen ihm für die Zukunft nur das Beste. Frau Claudia Taverna wird bereits ab Juni einzelne Tage im Grundbuchamt in Waldkirch arbeiten, damit die anfallende Arbeit möglichst ohne Verzögerungen erledigt werden können.

dChemie-Olympiade 201705.05.2017

Luca Schmutz; Gold an der Chemie-Olympiade 2017[...]
Am Samstag, 22. April 2017 holte sich Luca Schmutz, Waldkirch, als einer von 9 Finalisten die Goldmedaille an der Chemie-Olympiade 2017 in Zürich. Er hat sich in zwei Vorausscheidungen gegen über 300 Mitstreiter durchgesetzt. Mit dem Sieg qualifizierte er sich für die internationale Chemie-Olympiade welche im Juli in Thailand stattfinden wird. Der Gemeinderat Waldkirch gratuliert Luca Schmutz ganz herzlich zu dieser grossartigen Leistung und wünscht ihm alles Gute und viel Erfolg am internationalen Wettstreit.

dUnihockey Schweizermeisterschaft05.05.2017

Sereina Zwissler; Schweizermeisterin Unihockey[...]
Am 22. April 2017 wurde Sereina Zwissler, Waldkirch, Schweizermeisterin mit dem UHC Dietlikon. Der Gemeinderat gratuliert ihr ganz herzlich zu diesem grossen Erfolg und wünscht ihr weiterhin viel Spass am Unihockey-Sport.

dStellenausschreibung Jugendarbeiter/in03.05.2017

Jugendarbeiter/in gesucht[...]
Waldkirch ist eine familienfreundliche Gemeinde mit Anbindung an Gossau und St. Gallen und rund 3‘500 Einwohnerinnen und Einwohnern. Die Jugendarbeit ist in unserer Gemeindestruktur seit 2014 verankert. Wir suchen per 1. August 2017 oder nach Vereinbarung eine/n

Jugendarbeiter/in (50 %)

Wir bieten Ihnen ein vielfältiges Arbeitsumfeld mit Gestaltungsspielraum, viel Eigenverantwortung, und zeitgemässe Besoldungs- und Anstellungsbedingungen. Im Hintergrund werden Sie durch eine Jugendkommission unterstützt.

Ihr Aufgabenbereich beinhaltet folgende Tätigkeiten:

-        Fachliche Leitung der offenen Jugendarbeit Waldkirch
-        Initiierung und Durchführung von partizipativen und präventiven Projekten
-        Begleitung und Unterstützung der Jugendlichen in der Umsetzung ihrer Ideen
-        Beratung und Begleitung von Jugendlichen und ihrem sozialen Umfeld
-        Führung und Betreuung des Jugendtreffs

Für diese anspruchsvolle und selbständige Aufgabe setzen wir eine Ausbildung in sozialer Arbeit (FH, HF, vorzugsweise in Soziokultureller Animation), Erfahrungen in der offenen Jugendarbeit mit guter Fach- und Sozialkompetenz sowie Eigenverantwortung voraus. Strukturierte und zielorientierte Arbeitsweise, Freude am Organisieren von Veranstaltungen und Erfahrungen in der Projektarbeit gehören zu Ihren Stärken. Sie vernetzen sich und suchen den Austausch mit regionalen Organisationen. Für Sie steht das Interesse an jugendspezifischen Fragen im Vordergrund und Sie zeigen Herzblut im Umgang mit Jugendlichen. Die Bereitschaft zu unregelmässiger Arbeitszeit (Arbeit am Abend und an Wochenenden) stellt für Sie kein Problem dar. Schätzen Sie die Arbeit mit Jugendlichen, sind Sie flexibel, belastbar und sozial engagiert, dann könnten Sie unsere neue Mitarbeiterin oder unser neuer Mitarbeiter sein.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne r der Leiter Soziales Oliver Müller (058 228 79 17) oder der jetzige Stelleninhaber Reto Lemmenmeier (079 220 95 77). Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen senden Sie bitte bis 22. Mai 2017 an: Gemeindeverwaltung Waldkirch, Gemeindepräsidium, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch. Nähere Angaben über unsere Gemeinde finden Sie auch im Internet unter www.waldkirch.ch.

derfolgreiche GEWA 1724.04.2017

Das waldkircher Gewerbe, die waldkircher Vereine und viele weitere haben die Chance genutzt, sich an der GEWA 17 zu präsentieren. Der Anlass war ein voller Erfolg.[...]
Nur das grossartiger Unterstützung, guter Zusammenarbeit und einer seriösen Vorbereitung konnte die Ausstellung so reibungslos über die Bühne gebracht werden. Die Gemeinde möchte  allen Ausstellern, Helfern und vorallem dem OK einen herzlichen Dank aussprechen.

dGEWA 17 ist eröffnet21.04.2017

Am Freitag Abend öffnet die GEWA 17 in Waldkirch ihre Tore. Letztmals fand diese im Jahre 2007 statt. In diesem Jahr feiert die GEWA zudem ihr 70-jähriges Jubiläum.
 [...]


Die Gemeinde Waldkirch und die Technischen Betriebe sind auch vertreten. An einem gemeinsamen Stand präsentieren wir unsere Gemeinde, die Elektra in Zusammenarbeit mit der Energie-Agentur sowie unsere Dienstleistungen rund um das Kabelnetz Waldkirch, mit den Angeboten der QuickLine.

dErfolg für UHC Waldkirch-St. Gallen13.04.2017

U14-Junioren UHC Waldkirch-St. Gallen werden Schweizermeister[...]
Am vergangenen Wochenende durfte der UHC Waldkirch-St. Gallen schon wieder einen Erfolg feiern. Die U14-Junioren haben den Schweizermeistertitel gewonnen. Sie setzten sich im Finalspiel mit 6:5 nach Verlängerung gegen den SV Wiler-Ersigen durch. Der Gemeinderat Waldkirch gratuliert der Mannschaft zu diesem grossen Erfolg und wünscht ihr weiterhin viel Freude am Spiel.

dBeginn der Fassadensanierung Gemeindehaus 13.04.2017

Mit den Fassadenarbeiten kann am 18. April 2017 gestartet werden[...]
Beim Sockel der Fassade des Gemeindehauses sind Sanierungsarbeiten notwendig. Diese wurden im Budget 2017 entsprechend vorgesehen. Die Arbeiten sind so eingeplant, dass am Dienstag, 18. April 2017 damit gestartet werden kann. Gemäss Planung und vorausgesetzt das Wetter spielt mit, können die Arbeiten bis Ende Juli abgeschlossen werden. Der Zutritt zum Gemeindehaus ist jederzeit gewährleistet.

dBürgerversammlung und Vorversammlung 201731.03.2017

Rechnung, Budget und diverse Investitionsvorhaben genehmigt.[...]
Die Bürgerversammlung vom 23. März 2017 hat die Rechnung 2016, sowie das Budget 2017 bei einem gleichbleibenden Steuerfuss von 135 % sowie verschiedene Investitionsvorhaben genehmigt. Für 2017 stehen somit unter anderem die Abschlussarbeiten einiger Strassen- und Bachprojekte sowie die Umsetzung der Strukturen 17 an. Ebenso sind Investitionen für die weiteren Abklärungen zum GESAK, für die Sanierung der Gemeindehausfassade und für die Ersatzbeschaffung eines Kommunalfahrzeuges angedacht. Bei den Investitionen ist bereits die Zinsbelastung für das Projekt Breite eingerechnet, welche nun nach erfolgreicher Abstimmung vom vergangenen Sonntag entsprechend berücksichtigt werden muss. An der Bürgerversammlung 2017 nahmen von den 2411 Stimmberechtigten 154 Personen teil. Dies entspricht einer Beteiligung von 6,39 Prozent. Im Anschluss an die Bürgerversammlung offerierte die Gemeinde wiederum einen Apéro.

Auch an der Vorversammlung waren rund 60 Personen anwesend und liessen sich über die Finanzen sowie  Projekte und Vorhaben der Gemeinde informieren. So wurde ausführlich über die Finanzsituation, die Projekte Strukturen 17 (neue Verwaltungsstrukturen), GESAK (Gemeindesportanlagenkonzept), Raumplanung und Breite informiert.

Wir bedanken uns bei den Bürgerinnen und Bürgern für das gezeigte Interesse an der Entwicklung und an den Projekten und Vorhaben in unserer Gemeinde und für das entgegengebrachte Vertrauen.

dProjekt Breite31.03.2017

Waldkirch sagt JA zum Generationenprojekt Breite und zu erneuerbarer Energie[...]
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Waldkirch und Bernhardzell sind den Anträgen des Gemeinderates gefolgt und haben den Krediten für das neue Schulhaus Breite von 17.115 Mio. Franken sowie für die Photovoltaik-Anlage von 435‘000 Franken am 26. März 2017 an der Urne zugestimmt. Die Zustimmung zu den beiden Anträgen beträgt war 62.8 % für den Schulhausbau sowie 68,8 % für die Photovoltaikanlage deutlich und darf als solide Basis für die Umsetzung des Projekts betrachtet werden.

Dank einer intensiven Informationskampagne in den Wochen vor der Abstimmung sowie einer während dem gesamten Projektverlauf Projekt steht‘s transparenten und offenen Informationspolitik, waren die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger rechtzeitig und umfassend über die Absichten des Gemeinde- und Schulrates informiert worden. Eines der Ziele im Umsetzungsprojekt wird die Fortführung dieser Informationspolitik sein.

Mit der Zustimmung zu den beiden Anträgen wird die Umsetzung des Projekts im Auftrage des Gemeinderates durch die Baukommission in Angriff genommen. Ziel ist es, bis Ende 2017 die Baubewilligung für das Provisorium sowie für das Schulhaus zu erhalten, damit anfangs 2018 mit den Bauarbeiten begonnen werden kann.

Der Gemeinderat hat die Zusammensetzung der Baukommission überprüft und angepasst. Die Baukommission Breite ist neu wie folgt zusammengesetzt:

Andreas Bolzern       Präsident Baukommission
Daniel Fürer             Vizepräsident, Vertreter Gemeinderat und Liegenschaftenkommission
Thomas Grob            Vertreter Gemeinderat
René Keller              Vertreter Schulrat
Felix Oberholzer       Vertreter Schule
Sonja Nussli              Protokollführerin
Anne Uhlmann          Architektin
Andreas Bauer          Baumanagement
Karlpeter Trunz        Baubegleiter, Qualitätssicherung

Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung sowie den Parteien und Vereinen für die Unterstützung für dieses wichtige Projekt. Ein Dankeschön gilt auch allen an den Vorarbeiten beteiligten Personen, für die umfassenden Arbeiten, welche schlussendlich zum Durchbruch dieses Projektes geführt haben, insbesondere der Baukommission unter der Leitung von Andreas Bolzern.  Die neue Zusammensetzung der Baukommission deckt die Kompetenzen ab, welche nun für die Umsetzung eines solchen Projektes notwendig sind und stellt eine adäquate Vertretung von Gemeinde- und Schulrat (strategisch), sowie auch von operativ tätigen Personen sicher. Mit dem Einsitz der Architektin, dem Baubegleiter sowie dem Baumanagementfachmann sind auch weitere  wichtige Fachpersonen entsprechend vertreten.
 

dKindertagesstätte „Tannehüsli“31.03.2017

Die Kindertagesstätte „Tannehüsli“ wird in neue Hände übergeben[...]
Die Kindertagesstätte Tannehüsli Waldkirch wird seit 2009 von einem ehrenamtlichen Trägerverein geführt. Der Gemeinderat Waldkirch hat im 2009 entschieden, mit einem Defizitbeitrag von jährlich 40‘000 Franken den Trägerverein zu unterstützen. Die Entwicklung des Betriebs, insbesondere während den letzten vier Jahren nach der Eröffnung der zweiten Gruppe, ist bis auf die Finanzierung und die Führungsstrukturen als positiv zu beurteilen. So konnten sowohl das Angebot von 12 auf 24 Betreuungsplätze ausgedehnt, als auch zwei Ausbildungsplätze geschaffen werden. Die Erträge konnten dadurch beachtlich gesteigert werden, doch auch die Fixkosten erhöhten sich. Strukturelle Defizite konnten nur durch Anschubfinanzierungen des Bundes sowie Defizitbeiträge und Sponsoring ausgeglichen werden. Im Vergleich zu Referenzgemeinden ist der Finanzierungsanteil der Gemeinde eher tief und wurde in den letzten Jahren auch nicht erhöht.

Eine Analyse der KITA Tannehüsli zeigt auf, dass die dünne Personaldecke im Betrieb, aber auch die ehrenamtliche Führung dieses KMU den heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht wird. Der Trägerverein mit dem ehrenamtlichen Vorstand kann die zunehmende zeitliche Beanspruchung auf Dauer nicht mehr bewältigen und auch die finanzielle Verantwortung mit dieser Finanzierungsstruktur nicht länger tragen. Die Eigenmittel des Vereins sind trotz positiver Entwicklung der betriebswirtschaftlichen Zahlen der KITA auch nach 7 Betriebsjahren sehr bescheiden und decken nicht einmal einen ganzen Betriebsmonat ab.

Dringender Handlungsbedarf
Die Anforderungen an die Führung und den Betrieb von Kindertagesstätten haben sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Fachspezifisches Knowhow ist nicht mehr nur beim Krippenpersonal sondern auch in der strategischen Planung und in der Führung von Krippen gefragt. Die Auflagen und die Anforderungen der Kantone und der Subventionsgeber an Trägerschaften von Kinderkrippen sind stark gestiegen und verlangen ein hohes Mass an Professionalität und spezifischen Kompetenzen. Die aktuelle Führungs- und Finanzierungsstruktur der KITA Tannehüsli genügt den steigenden Anforderungen nicht mehr. Sie baut auf Ehrenamtlichkeit in der Führung auf, lässt keine Reservebildung zu und kann teilweise auch strukturelle und konzeptionelle Vorgaben der Bewilligungsbehörde (Kanton) nicht mehr vollumfänglich erfüllen.

Gemeinderat stellt sich hinter die familienergänzende Kinderbetreuung
Der KITA-Vorstand hat den Gemeinderat erstmals Mitte März 2017 über diese Situation orientiert. Es wurde klar, dass die aktuelle Situation kurzfristige Massnahmen erfordert, nicht zuletzt auch um eine Schliessung zu verhindern. In Gesprächen mit dem KITA-Vorstand wurden Varianten besprochen und Lösungsansätze diskutiert, welche am 24. März 2017 gemeinsam mit dem Leistungserbringer Fiorino AG vertieft wurden. Der Gemeinderat hat sich nun dazu entschieden, mit der Fiorino AG (www.fiorino.ch) die Übernahme kurzfristig zu sichern und den Erhalt der Kindertagesstätte in Waldkirch damit ohne Unterbruch sicherzustellen.

Eine Kindertagesstätte ist für unsere Gemeinde ein wichtiger Standortfaktor. Viele Waldkircher und Bernhardzeller profitieren vom Angebot der familienergänzenden Betreuung. Durch die Möglichkeit, dass beide Elternteile arbeiten können, wird auch zusätzliches Steuersubstrat generiert. Alleinerziehende haben die Möglichkeit die Kindertagesstätte zu nutzen und so einer geregelten Arbeit nachzugehen. Die Gemeinde Waldkirch subventioniert seit Jahren die Beiträge von Familien mit niedrigeren Einkommen und leistet somit einen wichtigen sozialen Beitrag. Auch der Mittagstisch der Schule wird mit der Kindertagesstätte zusammen organisiert und sichergestellt. Die Vorteile einer langfristig nachhaltigen Lösung für die Gemeinde sind nicht nur indirekter Natur und ein „Kostenfaktor“, sondern es gibt heute nachweislich einen klaren Gegenwert für jeden investierten Franken in die familienergänzende Kinderbetreuung. Alle diese Faktoren waren für den Entscheid des Gemeinderates von zentraler Bedeutung.

Fiorino AG als anerkannte und bewährte Leistungserbringerin
Die Fiorino Kinderbetreuung wurde vor 25 Jahren als Verein gegründet und führt heute als Fiorino AG erfolgreich drei Krippenstandorte in der Stadt St. Gallen sowie zwei Krippenstandorte in der Gemeinde Gaiserwald (in Abtwil und in Engelburg). Seit 2016 führt die Fiorino AG ebenfalls zwei Krippenstandorte in Steinach und Tübach, welche Kindern aus den Gemeinden Horn-Steinach-Tübach offenstehen. Zudem sind die Fiorino Kinderkrippen in der Kita im Chärn in Mörschwil seit 2014 in der Leitung sowie mit der Bereitstellung von Backoffice-Dienstleistungen für Krippen- und Hortangebot engagiert. Mit rund 170 Betreuungsplätzen, 500 betreuten Kindern und rund 80 Mitarbeitenden ist die Fiorino AG der führende Anbieter für Betreuungsleistungen in der Region St. Gallen. Zusätzlich tragen sie mit 16 Ausbildungsplätzen massgeblich zur Ausbildung im Bereich „Fachpersonen Betreuung“ bei.

Leistungsvereinbarung als Grundlage
Die Fiorino AG arbeitet als professioneller Anbieter ausschliesslich auf Basis von Leistungsvereinbarungen mit der Gemeinde zusammen. Dabei werden Zielsetzungen und Budgets für den jährlichen Betrieb ausgehandelt, wobei die Gemeinde auf Basis eines sozialverträglichen Tarifsystems und eines festgelegten Tagessatzes Subventionsbeiträge für den Ausgleich tieferer Einkommen sowie einen strukturellen Betriebsbeitrag leisten will. Mit der Übergabe in eine professionelle Organisation sind allerdings auch höhere Kosten verbunden. Diese werden wie folgt ausgewiesen.
 
  • Für die Planung und Organisation der kurzfristigen Betriebsübergabe der KITA Tannehüsli an die Fiorino AG, welche per 01.05.2017 vorgesehen ist, werden Kosten von rund 65‘000 Franken ausgelöst. Diese beinhalten die sofortige Vorbereitung zur Betriebsübergabe, sowie die Übernahme des Personals und sämtlicher Vertragsverpflichtungen. Die Kosten der Übernahme, welche zwischen der KITA Tannehüsli und der Fiorino AG konzeptionell aufgearbeitet wird, werden grundsätzlich über das Vereinsvermögen der KITA Tannehüsli finanziert. Der Verein wird nach der Überführung aufgelöst und allfällige Aktiven werden zweckgebunden der Gemeinde übertragen. Allfällige Kosten welche über das Vereinsvermögen hinausgehen, müssen über die Gemeinde Waldkirch abgerechnet werden. Diese Vorgabe wurde seitens Gemeinderat beschlossen und dem Verein auferlegt. 

  • Für die Betriebssicherstellung ab dem 01.05.2017 – 31.12.2017 wird die Fiorino AG mit der Gemeinde Waldkirch eine Leistungsvereinbarung abschliessen. Diese beinhaltet sämtliche Leistungen, welche heute durch die KITA Tannehüsli erbracht worden sind. Der in der Leistungsvereinbarung vereinbarte Betriebskostenanteil für 2017 liegt bei 70‘000 Franken. Für die Jahre 2018 und 2019 ist eine neue Leistungsvereinbarung abzuschliessen. Aufgrund der ersten Berechnungen werden für die Dienstleistung jährliche Kosten von rund 100‘000 Franken ausgewiesen.

Unvorhersehbare und dringliche neue Ausgabe / Kommunikation
Anfangs dieser Woche sind die Informationen über die Veränderungen durch den Vorstand, den heutigen Vertragspartnern und Lieferanten, aber auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kommuniziert worden. Diese haben den Anspruch als erste über diese Veränderungen informiert zu werden. Aus diesem Grund konnte bis zum Mittwoch, 29. März 2017, keine öffentliche Information über den aktuellen Sachverhalt erfolgen.

Der Gemeinderat ist sich absolut bewusst, dass familienergänzende Kinderbetreuung in Zukunft nicht mehr über einen örtlichen ehrenamtlich geführten Verein sichergestellt werden kann. Vielmehr braucht es eine professionelle Organisation, welche Personal, Aus- und Weiterbildung aber auch die Finanzierung regeln und sicherstellen kann. Aus diesem Grund und um mit einer Schliessung keinen Schaden anzurichten, musste eine rasche Lösung für das Jahr 2017 realisiert werden. Dies erfolgte nun in der Sicherstellung der Finanzierung unter dem Titel einer unvorhersehbaren neuen Ausgabe in der Höhe der anstehenden Betriebskosten von 70‘000 Franken. Es werden nun weitere Abklärungen folgen, um über die Finanzierung mittels einer Leistungsvereinbarung für die kommenden Jahre entscheiden zu können. Für den Abschluss einer solchen Leistungsvereinbarung wäre je nach Ausgabenhöhe eine Urnenabstimmung erforderlich.

dUHC WaSa31.03.2017

Damen UHC Waldkirch-St. Gallen in der NLA[...]
Am vergangenen Wochenende durfte der UHC Waldkirch-St. Gallen einen grossartigen Erfolg feiern. Die Damenmannschaft gewann am Samstagabend mit einem 5:2-Sieg im vierten Playoffspiel gegen die Floorball Riders Dürnten-Bubikon-Rüti und erlangten dadurch den Aufstieg in die NLA. Zum ersten Mal in der Geschichte des UHC WaSa stehen zwei Mannschaften in der NLA. Der Gemeinderat Waldkirch gratuliert der Mannschaft zu diesem grossen Erfolg und wünscht ihr weiterhin viel Freude an den kommenden Spielen und einen erfolgreichen Start in der neuen Liga.

dStellenausschreibung Grundbuchverwalter/in24.03.2017

GrundbuchverwalterIn gesucht[...]
Wir suchen für unsere zukunftsorientierte Gemeinde mit 3'500 Einwohnern, 2‘500 Grundstücken und einer Fläche von 31 Quadratkilometern mit den Dörfern Waldkirch und Bernhardzell per 1. Juni 2017 oder nach Vereinbarung

eine Grundbuchverwalterin oder einen Grundbuchverwalter (80 - 100 %)

Das abwechslungsreiche Arbeitsgebiet umfasst alle Tätigkeiten des Grundbuchamtes. Deshalb verfügen Sie idealerweise über einige Jahre Praxis im Grundbuchwesen und besitzen das Grundbuchverwalterpatent. Wir nehmen aber auch gerne Bewerbungen von Bewerberinnen und Bewerbern, welche im Frühjahr 2017 die Prüfung für das Grundbuchverwalterpatent absolvieren, entgegen.

Für die vielseitige Stelle suchen wir eine belastbare und flexible Persön­lichkeit mit Freude am Kontakt mit der Bevölkerung und der Arbeit in einem kleinen Team. Eine gemeindeübergreifende Zusammenarbeit mit Grundbuchverwaltern der Nachbargemeinden findet bereits heute statt und wird auch in Zukunft möglich sein. Wenn ihr Profil durch speditives und exaktes Arbeiten sowie eine rasche Auffassungsgabe abgerundet wird, dann freuen wir uns jetzt schon auf Ihre Bewerbung.

Wir bieten Ihnen einen sehr gut eingerichteten Arbeitsplatz mit moderner PC-Infrastruktur (VRSG, Terris), gleitende Arbeitszeiten und zeitgemässe Besoldungs- und Anstellungsbedingungen. Sie finden bei uns ein kollegiales und aufgestelltes Team.

Sind Sie interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis 12. April 2017 an das Gemeindepräsidium, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Gemeindepräsident Aurelio Zaccari (Tel. 058 228 79 00). Nähere Angaben über unsere moderne Gemeinde finden Sie auch im Internet unter www.waldkirch.ch.

dDorfstrasse24.03.2017

Bauarbeiten an der Dorfstrasse vorläufig gestoppt[...]
Das Projekt Dorfstrasse ist in der 1. Etappe praktisch fertiggestellt. Die Bauarbeiten sind voran geschritten und die gestalterischen Massnahmen (Inseln) und die Fahrbahn zeigen sich nun in der neuen Form. Im Frühjahr werden die Bäume in den Rabatten gepflanzt und der teils farbige Strassendeckbelag eingebaut.

Erste Vorbereitungen für die zweite Etappe, beginnend bei der Steigstrasse bis zum Kreisel Kochplatz, wurden in Angriff genommen. Es zeigten sich nun gewisse Schwierigkeiten in der Verkehrsführung. Nachdem einige Fragen im Zusammenhang mit der Verkehrssicherheit aufgeworfen wurden, hat der Gemeinderat entschieden, das Projekt und die damit verbundenen Arbeiten vorläufig zu stoppen. Es geht nun darum, allfällige Möglichkeiten und Alternativlösungen zu erarbeiten und aufzuzeigen. Die Abschlussarbeiten der 1. Etappe sind damit nicht gefährdet. Dem Gemeinderat ist es wichtig, die neuen Aspekte vorerst zu prüfen und erst dann zu entscheiden ob und mit welchem Vorgehen die zweite Etappe weiter in Angriff genommen werden soll.

dProjekt Breite 17.03.2017

Das Bundesgericht tritt nicht auf Beschwerde ein.[...]
Nachdem sich der Schul- und Gemeinderat für eine Sanierung und Erweiterung des Schulhauses Breite ausgesprochen haben, wurde im Jahr 2015 ein zweistufiger Wettbewerb öffentlich ausgeschrieben. Auf die Ausschreibung gingen 105 Bewerbungen ein. 15 davon wurden zur eigentlichen Projektierung eingeladen.

Ein Architekturbüro musste auf Grund des zu spät abgegebenen Beitrages vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. Diese Verfügung wurde beim Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen angefochten. Dieses hat den Entscheid und die Vorgehensweise des Gemeinderates geschützt und die Beschwerde abgewiesen. Der Entscheid des Verwaltungsgerichts wurde durch die Beschwerdeführerin mittels Beschwerde in öffentlich-rechtlicher Angelegenheit an das Bundesgericht in Lausanne weitergezogen. Das Bundesgericht ist mit Entscheid vom 20. Febr. 2017 weder auf die Beschwerde in öffentlich-rechtlicher Angelegenheit noch auf die subsidiäre Verfassungsbeschwerde eingetreten.

Der Entscheid des Bundesgerichtes wurde der Gemeinde Waldkirch am 07. März 2017 zugestellt. Dieser kann nicht mehr angefochten, resp. weitergezogen werden. Der vom Wettbewerb ausgeschlossene Architekt kann somit keine Forderungen mehr gegenüber der Gemeinde Waldkirch geltend machen.

dStellenausschreibung Leiter/in Steueramt (100 %)10.03.2017

Unsere langjährige Leiterin Steueramt sieht Mutterfreuden entgegen. Wir suchen per 1. Juni 2017 oder nach Vereinbarung für unsere aufstrebende Gemeinde in ländlicher Umgebung mit rund 3’500 Einwohnerinnen und Einwohnern und rund 2’200 Steuerpflichtigen eine Leiterin oder einen Leiter Steueramt (100 %) zur selbständigen Führung des Steueramtes und des Einwohneramtes mit weiteren Aufgaben.[...]
Für die Bearbeitung der anfallenden Geschäfte steht Ihnen eine Mitarbeiterin zur Verfügung. Wir bieten Ihnen einen gut eingerichteten Arbeitsplatz mit moderner PC-Infrastruktur, gleitenden Arbeitszeiten und zeitgemässe Besoldungs- und Anstellungsbedingungen. Sie finden bei uns ein kollegiales und aufgestelltes Team.

Für diese anspruchsvolle und selbständige Aufgabe setzen wir vorzugsweise eine Verwaltungslehre oder eine gleichwertige Ausbildung sowie einige Jahre Praxis im Bereiche des Steuerwesens voraus. Sind Sie bereits dipl. Steuersekretär/in GFS oder Sie möchten diese Ausbildung absolvieren und verfügen über gute EDV-Kenntnisse, dann runden Sie unsere Idealvorstellung ab. Haben Sie gerne Kontakt mit Kundinnen und Kunden, sind Sie flexibel, belastbar und schätzen die Arbeit in einem kleinen Team, dann könnten Sie unsere neue Mitarbeiterin oder unser neuer Mitarbeiter sein.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Gemeindepräsident Aurelio Zaccari (T 058 228 79 10) oder die jetzige Stelleninhaberin Janine Jud (058 228 79 18). Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen senden Sie bitte bis 07. April 2017 an: Gemeindeverwaltung Waldkirch, Gemeindepräsidium, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch.

dGemeinderat hat die Legislaturziele 2017 – 2020 verabschiedet03.03.2017

Ziele sind definiert und Beschlüsse gefasst.[...]
Der Gemeinderat hat am Freitag und Samstag, 17. und 18. Februar 2017 anlässlich seiner Strategietagung die Ziele 2017 – 2020 definiert. Ebenso hat er zu strategisch wichtigen Geschäften entsprechende Beschlüsse gefasst. Für das Jahr 2017 stehen neben dem Projekt Schulhaus Breite die Umsetzung des Geschäftsleitungsmodells im Gemeinderat und der Verwaltung, die Richt- und Ortsplanung sowie die Erstellung des neuen Baureglementes im Vordergrund. Ebenfalls zu den Prioritäten im 2017 gehören der Ausbau der Mobilfunk- und Grundlagenentscheide zur Glasfasernetzversorgung.

Bei den Legislaturzielen bis 2020 legt der Gemeinderat Schwerpunkte bei der Überprüfung unserer Infrastrukturen und Dienstleistungen (ärztliche Versorgung, öffentliche Verwaltung, öffentlicher Verkehr, Sport und Freizeit) sowie beim Erhalt unserer Natur und der natürlichen Ressourcen. Im Zusammenhang mit der Standortattraktivität wird der Gemeinderat Fragen zur Positionierung und Ausrichtung der Technischen Betriebe sowie die Finanzstrategie (Steuern, Finanzplanung) eingehender analysieren und prüfen.   

Durch geplantes und gesundes Wachstum Eigenständig bleiben
Die Gemeinde Waldkirch hat sich in den letzten Jahren positiv entwickelt. Eine Vielzahl der im Jahr 2012 im Leitbild definierten Ziele konnten erreicht und umgesetzt werden. Einige Massnahmen und Ziele sind noch offen und in Bearbeitung, neue sind dazu gekommen. Die Gemeinde Waldkirch soll weiter moderat wachsen und eigenständig bleiben. Es werden regionale Zusammenarbeitsformen gesucht und auch konkret in Angriff genommen. Das Leitbild 2020, welches unter Einbezug der Bevölkerung erstellt worden war, stützt eine solche Vorgehensweise. Der  Gemeinderat sieht keine Notwendigkeit von diesem Ziel abzuweichen. Zur Stärkung der Eigenständigkeit sieht der Gemeinderat verschiedene Möglichkeiten, auch trotz der neuen Rahmenbedingungen durch Bund und Kanton im Zusammenhang mit der neuen Raumplanung.

In unserer attraktiven und naturnahen Gemeinde sollen künftig vorallem Mehrfamilienhäuser entstehen und das Wohnungsangebot ausgebaut werden. Der inneren Verdichtung muss in Zusammenarbeit zwischen Bürgerinnen und Bürger und der Gemeinde in Zukunft mehr Beachtung geschenkt werden. Nur so ist es möglich für mehrere Generationen Wohnraum zu schaffen. Mit diesem Vorgehen schaffen wir die Grundlage für ein gesundes Wachstum und eine klare finanzielle Stärkung. Unsere Infrastrukturen sind modern und genügen auch bei einem geplanten moderaten Wachstum den künftigen Anforderungen.

Schulstandort weiter stärken
Der Gemeinderat bekennt sich auch klar für eine strategische Positionierung und Weiterentwicklung unserer Schule. Die Schule ist ein wichtiger Standortfaktor unserer Gemeinde. Durch die fortschrittliche und moderne Schule Waldkirch-Bernhardzell können wir in unserer Gemeinde eine wichtige und zentrale Dienstleistung anbieten, welche nachhaltig unsere Eigenständigkeit beeinflusst. Mit einer sinnvollen Investition in den anstehenden Schulhausbau können wir die Attraktivität unserer modernen Gemeinde und Schule weiter stärken.

Energieziele forcieren und Mobilfunkversorgung ausbauen
Der Gemeinderat hält an der Energiepolitik der letzten Jahre sowie den Energiezielen und den geplanten Massnahmen des Energiekonzeptes fest. Die Förderung von Konzepten und Vorhaben im Bereich erneuerbarer Energie soll weiterhin massvoll unterstützt und wo möglich ausgebaut werden.

Die Mobilfunkversorgung in den beiden Gemeindeteilen Waldkirch und Bernhardzell ist heute ungenügend. Eine gute Mobilfunkversorgung ist für eine Positionierung einer Gemeinde heute essentiell und wichtig. Die moderne Arbeitsweise und die fortgeschrittene Mobilität verlangen eine optimale Mobilfunkversorgung. Auch im Notfall- und Rettungseinsatz sind heute verschiedene Anwendungs- und Versorgungsbereiche auf eine gute Mobilfunkanbindung angewiesen. Im Alltag ist eine gute Mobilfunkversorgung nicht mehr wegzudenken. Der Gemeinderat bekennt sich klar zu einem massvollen Ausbau der Mobilfunkversorgung und wird dieses Thema gemeinsam mit den offenen Fragestellungen zum Ausbau des Glasfasernetzes (Fiber to the Home, kurz FTTH) im 2017 prioritär behandeln.

Wichtige Grundsatzentscheide
Nebst den Zielen 2017 und den Legislaturzielen 2017 – 2020 hat der Gemeinderat anlässlich der Strategietagung Grundsatzentscheide zu wichtigen Themen gefällt.

 
Liegenschaften im Besitze der Gemeinde:
  • Die Liegenschaft Steig soll, falls die Abstimmung am 26. März zum Projekt Breite positiv ausfällt, zum Verkauf angeboten werden. Der Gemeinderat ist der Meinung, dass eine Sanierung dieser Liegenschaft bei einer positiven Abstimmung zum Projekt Breite keine sinnvolle Investition mehr darstellen würde. Insbesondere auch darum, weil durch den Neubau Breite kein Bedarf an zusätzlichen Räumlichkeiten im Objekt Steig mehr ausgewiesen werden könnte.
  • Die Liegenschaft Arneggerstrasse 12 (heute Schulverwaltung) soll im Hinblick auf die kommenden Bedürfnisse an Jugendräumen usw. im Besitz der Gemeinde bleiben. Da sich die Liegenschaft zudem im Dorfzentrum befindet, macht es auch aus strategischen Überlegungen (Dorfkern) Sinn, die Liegenschaft vorerst zu behalten.
  • Bei der Liegenschaft an der Bernhardzellerstrasse 10 (Wohnhaus ehemals Egger) werden weitere Abklärungen getroffen. Ein allfälliger Abbruch bis zum Zeitpunkt in welchem ein Überbauungskonzept vorliegt, ist zu prüfen. Die Bausubstanz ist ungenügend und eine kurzfristige Investition macht aus Sicht Gemeinderat kaum Sinn. Aktuell müsste einiges an finanziellen Mitteln gesprochen werden um die Liegenschaft bewohnbar zu machen. Konkrete Abklärungen werden aber bis zum Grundsatzentscheid eingeleitet.

Der Gemeinderat freut sich auf die kommenden Herausforderungen und das Zusammenwirken mit den Bürgerinnen und Bürgern, den Parteien und aller Interessengruppen. An Informationsanlässen und im Rahmen regelmässiger Kommunikation wollen wir die Bevölkerung in die Entwicklungsprozesse einbeziehen und aktiv daran teilhaben lassen. Nutzen Sie die Gelegenheiten, wir werden die Anlässe jeweils frühzeitig ankündigen.

Der Gemeinderat

dUmsetzung Strukturen 17 03.03.2017

Der Gemeindepräsident wird die Phase "Einführung" umsetzen.[...]
Der Gemeinderat hat im Jahr 2017 die Umsetzung der Strukturen 17 und die Einführung des Geschäftsleitungsmodells in der Verwaltung beschlossen. Die Phase „Konzept“ wurde Ende 2016 abgeschlossen. Die Phase „Einführung“ mit Start am 1. Januar 2017 wurde dem neuen Gemeindepräsidenten zur Umsetzung übertragen.

Im Januar 2017 hat der Gemeindepräsident Aurelio Zaccari dem Gemeinderat das Umsetzungskonzept zur Genehmigung vorgelegt. Darin ist die schrittweise Einführung des Geschäftsleitungsmodells im Jahr 2017 in der Verwaltung, unter Einbezug der neuen Bereichsleiter und der amtierenden Abteilungsleiter, vorgesehen. Zur punktuellen Unterstützung in der Umsetzungsphase wurde, analog der Konzeptphase, ein externer Berater beigezogen. Der definitive Start des neuen Geschäftsleitungsmodells ist auf 1. Januar 2018 geplant. Um die Umsetzung zeitnah und bereits während der Einarbeitungszeit des Gemeindepräsidenten sicherstellen zu können, beschloss der Gemeinderat, dass der Gemeindepräsident ausserhalb seines Pensums diese Arbeiten umsetzen soll. Er wird die Projektarbeiten separat abrechnen. Durch diesen Entscheid können auch die finanziellen Aufwände für die externe Beratung eingegrenzt und somit Kosten eingespart werden. Gemeindepräsident Aurelio Zaccari wird als Projektleiter seine Aufwände ausserhalb seines Pensums stundenweise abrechnen und vom Gemeinderat genehmigen lassen. Es wird mit einem Aufwand von max. 10 %, das heisst einem halben Tag pro Woche, bis längstens Ende 2017 gerechnet. Die Kosten für die Umsetzungsphase inkl. externer Berater liegen im Rahmen der geplanten Gesamtkosten des Projektes Strukturen 17 und sind im Budget 2017 mit 35‘000 Franken eingestellt.

Der Gemeinderat  

dStellenausschreibung Grundbuchverwalter/in02.03.2017

Wir suchen für unsere zukunftsorientierte Gemeinde mit 3'500 Einwohnern, 2‘500 Grundstücken und einer Fläche von 31 Quadratkilometern mit den Dörfern Waldkirch und Bernhardzell auf 1. Juni 2017 oder nach Vereinbarung eine/n Grunduchverwalter/in (100 %). Fühlen Sie sich angesprochen? Dann freuen wir uns auf Ihre schriftliche Bewerbung.[...]
Das abwechslungsreiche Arbeitsgebiet umfasst alle Tätigkeiten des Grundbuchamtes und des Landwirt­schaftsamtes. Sie verfügen idealerweise über einige Jahre Praxis im Grundbuchwesen und besitzen das Grundbuchverwalterpatent. Für diese vielseitige Stelle suchen wir eine belastbare und flexible Persön­lichkeit mit Freude am Kontakt mit der Bevölkerung und der Arbeit in einem kleinen Team. Speditives Arbeiten, eine rasche Auffassungsgabe und exaktes Arbeiten runden Ihr Profil ab. 

Wir bieten Ihnen einen gut eingerichteten Arbeitsplatz mit moderner PC-Infrastruktur (VRSG, Terris), gleitende Arbeitszeit und zeitgemässe Besoldungs- und Anstellungsbedingungen. Sie finden bei uns ein kollegiales und aufgestelltes Team. 

Sind Sie interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis 20. März 2017 an den Gemeinderat Waldkirch, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Gemeindepräsident Aurelio Zaccari (Tel. 058 228 79 00). Nähere Angaben über unsere Gemeinde finden Sie auch im Internet unter www.waldkirch.ch.

dPoststelle Waldkirch24.02.2017

Die Post und die Gemeinde Waldkirch führen Gespräche über die künftige Postversorgung.[...]
Die Nutzung der Poststelle Waldkirch liegt seit mehreren Jahren auf einem tiefen Niveau und ist rückläufig. Die Gewohnheiten der Postkunden ändern sich: Die elektronische Kommunikation und die gestiegene Mobilität führen dazu, dass es massive Einbrüche beim Kerngeschäft am Postschalter gibt. Die Post reagiert auf die veränderten Kundenbedürfnisse und überprüft ihr Poststellennetz kontinuierlich. Deshalb führt die Post mit den Gemeindebehörden Gespräche über mögliche alternative Lösungen für das Postangebot in Waldkirch. Aus Sicht der Post steht mit dem Modell der Postagentur («Post im Dorfladen») eine bewährte Alternative zur Verfügung. Postagenturen bieten ein breites Angebot an Postdienstleistungen und attraktive Öffnungszeiten. Sie bewähren sich bereits an rund 850 Standorten in der ganzen Schweiz. So zum Beispiel auch in Bernhardzell, wo bereits seit 2009 Postdienstleistungen im Dorfladen erhältlich sind. Alternativ kommt für die Post in Waldkirch auch die Einführung eines Hausservice in Frage. Dabei können die Kunden die gängigsten Postgeschäfte direkt an der Haustüre erledigen. Es sind noch keine Entscheide gefallen. Die Post wird aufgrund der Erkenntnisse aus den ersten Gesprächen und auch auf Wunsch der Gemeinde die Bevölkerung an einer gemeinsam durch Post und Gemeinde organisierten Informationsveranstaltung im Detail über die Möglichkeiten informieren. Dieser Anlass ist für April 2017 eplant; die Post wird in Zusammenarbeit mit der Gemeinde die Bevölkerung rechtzeitig mit einem Flyer dazu einladen.

dGemeindesportanlagenkonzept24.02.2017

GESAK Bericht nach dritter Lesung verabschiedet[...]
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 20. Februar 2017 das Gemeindesportanlagenkonzept, kurz GESAK, in der dritten Lesung verabschiedet. Zur Vernehmlassung wurden auch die Schule sowie die Liegenschaftsverwaltung eingeladen. Im Bericht hat die Projektgruppe, vertreten durch Vereinsmitglieder und Mitglieder aus dem Gemeinderat, eine umfassende Analyse der aktuellen Situation um die Sport- & Freizeitanlagen in Waldkirch und Bernhardzell vorgenommen und dokumentiert. Ursprung dieser Arbeiten war ein Antrag zweier Dorfvereine, welche mit 338 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürger aus der Gemeinde, mit der Forderung um den Bau einer Sportstätte an den Gemeinderat eingereicht worden war.

Ziel des GESAK-Berichtes war es, aufzuzeigen in welchem Zustand die Anlagen und Infrastrukturen sich befinden und wo allenfalls Verbesserungen vorgenommen werden könnten. Ebenso konnte die Auslastung der Anlagen analysiert werden. Die Projektgruppe hat im Bericht dokumentiert, dass die Gemeinde Waldkirch mit den bestehenden Anlagen an Kapazitätsgrenzen stösst und nicht alle Bedürfnisse der Vereine abgedeckt werden können.

Mit dem GESAK-Bericht wurde keine Aussage darüber gemacht, wo und wie eine zusätzliche Sportstätte realisiert werden könnte und was diese kosten würde. Das ist gemäss der Planung Inhalt der Phase 2 der GESAK Planung. Diese Abklärungen sind nun in einem weiteren Schritt durch die Projektgruppe zu vollziehen und werden ebenfalls durch den Gemeinderat beauftragt. Um diese Abklärungen voran zu treiben hat der Gemeinderat entschieden im Budget 2017 einen Planungskredit im Rahmen von 50'000 Franken einzustellen. Dieser Kredit dient dazu, abzuklären wo und wie eine Sportstätte realisiert werden könnte und welche Kosten damit verbunden wären. Nur so liegen uns sämtliche Entscheidungsgrundlagen zur Verfügung um den Bürgerinnen und Bürger allenfalls im Jahre 2018 ein vollständiges Gutachten zu unterbreiten, über welches dann abgestimmt werden könnte.

Der Gemeinderat dankt der Projektgruppe GESAK für die Erarbeitung des umfassenden GESAK-Berichtes. Dieser ist ab dem 1. März 2017 auf der Website der Gemeinde, unter „Verwaltung>eServices>Gemeinderat>GESAK-Bericht“, für alle Bürgerinnen und Bürger frei einsehbar. Der Gemeinderat wird an der Vorbürgerversammlung vom 16.03.2017 zum GESAK-Bericht und dem weiteren Vorgehen noch detailliert ausführen. 

dBudget 2017 / Steuerfuss17.02.2017

Budget 2017 wird ausgeglichen präsentiert / Steuerfuss soll bei 135% bleiben[...]
Der Gemeinderat hat das Budget 2017 an der letzten Sitzung, nach Vornahme von Abstrichen und Einsparungen von über 270'000 Franken, verabschiedet. Somit kann der Bürgerschaft ein ausgeglichenes Budget 2017 vorgelegt werden. Kürzungen wurden vor allem beim baulichen Strassenunterhalt sowie bei den allgemeinen Dienstleistungen vorgenommen. Im Hinblick auf die geplanten Investitionen will der Gemeinderat den Gürtel etwas enger schnallen, auch wenn im 2017 bei den Steuereinnahmen mit Mehreinnahmen zum Vorjahr gerechnet wird (Reduktion der Pendlerabzüge ergeben rund 100'000 Franken Steuermehrertrag). Der Gemeinderat hat das Budget 2017 mit einem gleichbleibenden Steuerfuss von 135 % verabschiedet.

dSteuerabrechnung 201617.02.2017

Das Budgetziel 2016 wurde bei der einfachen Steuer nicht ganz erreicht.[...]
Das Steueramt hat dem Gemeinderat Waldkirch die Steuerabrechnung 2016 unterbereitet. Im Vergleich zu den Vorjahren wurde im 2016 das Budgetziel bei der einfachen Steuer nicht ganz erreicht. Die Einnahmen lagen 1.67 % unter den Erwartungen bei 6‘169‘835.41 Franken. Budgetiert wurden hingegen 6‘275‘000’00 Franken. Die einfache Steuer ist gegenüber dem Vorjahr allerdings um 1.27 % gestiegen. Die Steuerkraft der Gemeinde Waldkirch liegt bei 1993.10 Franken pro Einwohner.

Aus dem Finanzausgleich konnte die Gemeinde Waldkirch insgesamt 4'432'400.00 Franken vereinnahmen. Entgegen den ursprünglichen Mitteilungen fallen überraschenderweise die Finanzausgleichsbeiträge mit total Fr. 4‘498‘000.00, für das Jahr 2017, für Waldkirch höher aus als im Vorjahr, in welchem Waldkirch Fr. 4‘432‘400 erhalten hat.

Die gesamten Steuereinnahmen der Politischen Gemeinde belaufen sich auf 10‘627‘570.25 Franken, was gegenüber dem Budget 2016 ein Minderertrag von insgesamt 343‘679.80 Franken ergibt. Budgetiert waren 10'971'250.00 Franken.

Der Grund für die Mindereinnahmen lag bei den Nachzahlungen aus den Jahren 2001 – 2015, welche nicht in der erwarteten Höhe vereinnahmt werden konnten. Ebenso führten Mindereinnahmen bei den Grundstückgewinnsteuern und den Handänderungssteuern zum nicht erreichen der budgetierten Steuereinnahmen. Gerade diese Positionen sind schwierig zu budgetieren und kaum vorhersehbar. Eine einzige Handänderung kann die Position bereits massiv beeinflussen und zu einem besseren Steuerergebnis beitragen. Positiv wirken sich die Mehreinnahmen bei den Gewinn- & Kapitalsteuern, den Grund- und Quellensteuern auf die Steuern aus. Dies ist aus der untenstehenden Grafik gut ersichtlich. Der Gemeinderat hat den Abschluss 2016 zur Kenntnis genommen und dankt der Leiterin des Steueramtes und dem Finanzverwalter für die pflichtbewusste Arbeit. Das gesamte Rechnungsergebnis 2016 konnte mit einer Budgetbesserstellung von 68’608.63 Franken und einem Defizit von Fr. 96'141.37 abgeschlossen werden. Für das Jahr 2016 wurde ein Defizit von 164'750 Franken budgetiert. Der Aufwandüberschuss wird über die Reserven ausgeglichen. Nach Abzug des Defizits liegt das Eigenkapital der Gemeinde Waldkirch bei guten 2'480'447.11 Franken.

dInvestitionsplanung 201717.02.2017

Geplante Investitionen für das Jahr 2017[...]
Für 2017 sind Investitionen von rund 2,86 Mio. geplant. Darin enthalten sind Baukostenbeiträge für das Projekt Schulhaus Breite, Investitionskosten für die zweite Phase der Sanierung der Dorfstrasse Waldkirch sowie Sanierungskosten der Kirchstrasse in Bernhardzell. Die Bachsanierung Mollenwisenbach Waldkirch ist ebenfalls darin enthalten. Dazu fallen Investitionskosten bei den Kanalisationsbauten an. Diese werden allerdings über eine Spezialfinanzierung abgedeckt und belasten den Steuerhaushalt nicht direkt.

dFinanzplanung 2018 – 202017.02.2017

Stabile Finanzsituation gemäss Finanzplanung 2018 - 2020.[...]
Die überarbeitete Finanzplanung 2018 – 2020 zeigt auf, dass in den kommenden Jahren, trotz vorgesehener hoher Investitionen, eine stabile Finanzsituation sichergestellt werden kann. Eine Steuerfusserhöhung ist nicht notwendig, auch wenn grössere Investitionen, wie das Schulhaus Breite oder eine allfällige Investition in eine Sportstätte notwendig würden. Durch die derzeitige Tiefzinssituation dürften die notwendigen Darlehen deutlich unter den ursprünglich angenommenen 1 % liegen und sich im Rahmen von 0.20 % - 0.40 % (je nach Laufzeit) bewegen.
Dies ist in Bezug auf die Bau- und Investitionskosten beim Projekt Breite positiv zu bewerten.

Ab dem Jahre 2020 ist eine deutliche finanzielle Entlastung bei den Investitionen sichtbar. Insbesondere im Bereich Verkehr (Strassen) und bei den Bachsanierungen entspannt sich die Situation, da wir in diesen Bereichen einen sehr guten Stand aufweisen können.

dRechnung 2016 / Budget 2017 der Elektra17.02.2017

Elektra schliesst Rechnung 2016 mit einer Budgetbesserstellung ab.[...]
Die Rechnung 2016 der Elektra schliesst mit einer Budgetbesserstellung von Fr. 47‘448.81. Das Defizit bzw. der Bezug aus Vorfinanzierung beläuft sich im Rechnungsjahr 2016 auf Fr. 143‘751.19.

Das Budget 2017 der Elektra ist nach einem erneuten Reservebezug von Fr. 82‘650.00 (Budget Vorjahr = Fr. 191‘200.00) mit einem Aufwand und einem Ertrag von je Fr. 3‘358‘800.00 wiederum ausgeglichen. Die Abschreibungsquote 2017 beträgt Fr. 507‘500.00.

Der Gemeinderat blickt mit Zuversicht in die finanzielle Zukunft der Gemeinde Waldkirch. Auch wenn grössere Investitionen in die anstehenden Projekte vorgesehen sind, hat die Gemeinde Waldkirch einiges an Potential um finanziell weiterhin positiv unterwegs zu sein. Im Finanzvermögen der Gemeinde befinden sich noch Grundstücke und Liegenschaften, mit welchen nebst dem Eigenkapital von rund 2.48 Mio. Franken wichtige Finanzreserven ausgewiesen werden können. Mehr zu Rechnung 16 und Budget 17 können Sie aus dem Geschäftsbericht, an der   Vorbürgerversammlung vom 16. März 2017 oder an der Bürgerversammlung vom 23. März 2017 erfahren. Wir freuen uns, Sie an diesen Anlässen begrüssen zu dürfen.

dWahl Leiterin Betreibungsamt17.02.2017

Anita Schnitzer als neue Leiterin Betreibungsamt gewählt.[...]
Claudia Taverna, Leiterin des Betreibungsamtes, hat die Gemeindeverwaltung per 31. Dezember 2016 verlassen. Aus den eingegangenen Bewerbungen konnte nach dem Selektionsprozess Anita Schnitzer, Frasnacht, als neue Leiterin Betreibungsamt gewählt werden. Sie arbeitet seit rund 20 Jahren im Bereich des Schuldbetreibungsrechts und verfügt daher über viel Erfahrung und sehr gute Fachkenntnisse. Ihr Arbeitspensum beträgt 50 %. Wir heissen Anita Schnitzer bereits heute herzlich willkommen in unserem Team.

dSchiessanlage Burgholzwisen; Schiesstage03.02.2017

Alle Bestimmungen eingehalten.[...]
In Artikel 10 der Vereinbarung über den Betrieb der Schiessanlage auf dem Truppenübungsplatz ist festgehalten, dass Sonntage und allgemeine Feiertage mit einem Schiessverbot belegt sind. Ausnahmen sind das Eidgenössische Feldschiessen sowie ein Schiessanlass von zwei Schiesshalbtagen pro Jahr, welche durch den Gemeinderat zu bewilligen sind. In diesem Jahr findet lediglich das 13. Ramschwagschiessen (2. April) an einem Sonntag statt. Damit sind die entsprechenden Bestimmungen eingehalten. Die Vorgabe, dass an maximal 30 Tagen im Jahr geschossen werden darf, wird ebenfalls eingehalten. Auf der Schiessanlage Burgholzwisen wird  im Jahr 2017 an total 96 Stunden (Vorjahr: 90 Stunden) geschossen.

dMageres Pilzjahr 201603.02.2017

Das schöne Herbstwetter mit wenigen Niederschlägen verhinderte ein regelmässiges Pilz-Wachstum.[...]
Das Jahr 2016 war wohl das «magerste» Pilzjahr seit Beginn der Kontrolltätigkeit der Pilzkontrollstelle Bischofszell und Umgebung im Jahr 1984. Das anhaltend schöne Herbstwetter mit wenigen Niederschlägen verhinderte ein regelmässiges Pilz-Wachstum. Lediglich eine kurze Periode Mitte August und die 2. Oktoberhälfte können bezüglich Pilzvorkommen als normal bezeichnet werden. Das geringe Pilzvorkommen mag vielen Pilzlern die Lust am Sammeln genommen haben. So ist es erklärbar, dass wenige Pilze der Kontrolle vorgelegt wurden.

Die Kontrolleure mussten 2016 keine tödlich giftigen Pilze aus den Sammelkörben entfernen. Bei den konfiszierten Giftpilzen waren der Kahle Krempling, der Grünblätteriger Schwefelkopf, der Weisse Rasling, Spitzschuppige Schirmlinge, Rettichhelmlinge, Karbolchampignons und Fälblinge zu finden.

Nach 33 Jahren beenden Hans Frischknecht und Jörg Baldinger ihre Tätigkeit als Pilzkontrolleure. Als Nachfolgerin konnte Frau Anny Bosshard aus Weinfelden gewonnen werden. Sie konnte in der vergangenen Saison auf der Kontrollstelle Bischofszell eingearbeitet werden.

Der Gemeinderat dankt der Stadt Bischofszell für die sehr gute Zusammenarbeit.

dLänge der Gemeindestrassen und –wegen20.01.2017

Sämtliche öffentlichen Strassen und Wege, welche dem Gemeingebrauch gewidmet sind, sind nach dem kantonalen Strassengesetz klassiert.[...]
Sämtliche öffentlichen Strassen und Wege, welche dem Gemeingebrauch gewidmet sind, sind nach dem kantonalen Strassengesetz klassiert. Dabei wird zwischen Kantonsstrassen, Gemeindestrassen und –wege unterschieden. Diese wiederum werden je nach Bedeutung in drei Klassen eingeteilt. Die politische Gemeinde hat die Hoheit über den Gemeindestrassenplan und trägt die Verantwortung für den Bau, Betrieb und Unterhalt von Strassen und Wege örtlicher und überörtlicher Bedeutung. Die Einteilung nach dem Strassengesetz wird geändert, wenn die Bedeutung und Zweckbestimmung es erfordern. Dies erfolgt durch den Erlass von Teilstrassenplänen. Auch im Jahr 2016 wurden Teilstrassenpläne erlassen und dadurch die Länge der Gemeindestrassen und –wege verändert. Per 31. Dezember 2016 ergibt sich folgende Gesamtübersicht:

-    Gemeindestrassen 1. Klasse 13‘848 m
-    Gemeindestrassen 2. Klasse 36‘153 m
-    Gemeindestrassen 3. Klasse 106‘416 m
-    Gemeindewege 1. Klasse 277 m
-    Gemeindewege 2. Klasse 10‘878 m
-    Gemeindewege 3. Klasse 8‘695 m

dEntschädigungsansatz für Gemeindestrassenunterhalt angepasst20.01.2017

Der Gemeinderat hat den Stundenansatz von Arbeiten für den Gemeindestrassenunterhalt per 1. Januar 2017 von Fr. 32.00 auf neu Fr. 37.00 angehoben.[...]
Der Stundenansatz von Arbeiten für den Gemeindestrassenunterhalt wurde vor mehr als 20 Jahren letztmals angehoben. Als Grundlage für die Festlegung der Ansätze für Arbeit, Maschinen und Geräte wird jeweils auf die Empfehlungen des Bundes (Agroscope, früher FAT) abgestellt. Der Gemeinderat hat auf Grund dieser Basis den Stundenansatz von Arbeiten für den Gemeindestrassenunterhalt von heute Fr. 32.— auf neu Fr. 37.— angehoben. Die Ansätze gelten ab dem 1. Januar 2017. Grössere Arbeiten werden nach jeweiliger Rücksprache beim zuständigen Strassenobmann beziehungsweise bei der Bauverwaltung ausgeführt.

An dieser Stelle möchten wir uns bei allen herzlichen bedanken, welche für den Unterhalt unserer Gemeindestrassen besorgt sind.

dLöhne und die Entschädigungen12.01.2017

Veröffentlichung Löhne und Entschädigungen von Gemeinderat, Schulrat, GPK und Kommissionen[...]
Die Löhne und die Entschädigungen des Gemeindepräsidenten, des Schulratspräsidenten und der Behördenmitglieder ist seit Jahren ein Thema in der Öffentlichkeit. Immer wieder wird darüber diskutiert, wieso diese Informationen nicht offen und transparent kommuniziert werden.

Im Sinne der Transparenz und Offenheit hat der Gemeinderat deshalb entschieden, die Löhne und Entschädigungen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern offen zu legen und zu kommunizieren. Gemeinderäte, Schulräte und Kommissionsmitglieder leisten einen wichtigen Beitrag für die Öffentlichkeit. Die Entschädigungsansätze decken nicht alle Unkosten, welche durch die oft auch ehrenamtliche Tätigkeit entstehen.

Gemeinderat

Gemeindepräsident Lohn (80%)
Fr. 147‘788.15

Pauschalspesen Gemeindepräsident, jährlich
für Kilometerentschädigung Fahrzeug und Repräsentationen [1])
Fr. 10‘000.00

Jahrespauschale Mitglieder Gemeinderat

Für Aktenstudium/allg. Unkosten
Fr. 4‘000.00

Gemeinderatssitzungen (pauschal, inkl. Vor- und Nachbereitung)
Fr. 200.00

Taggeld pro Tag (mehr als 5 Stunden)
Fr. 285.00

Sitzungsgeld pro Stunde (bis 5 Stunden)
Fr. 42.00

Der Gemeindepräsident bezieht keine Sitzungsgelder oder zusätzliche Entschädigungen

Behördenmitglieder erhalten ein Taggeld oder eine Stundenentschädigung für auswärtige Sitzungen, Versammlungen, Kurse, Besprechungen oder Augenscheine.


Schulrat

Schulratspräsidentin Lohn (30%)
Fr. 40‘325.20

Jahrespauschale Mitglieder Schulrat
Für Aktenstudium/allg. Unkosten
Fr. 500.00

Kommissionspräsidien (Vor- Nachbereitung) pauschal pro Jahr
Fr. 400.00

Schulrat pro Sitzung (pauschal, inkl. Vor- und Nachbereitung)
Fr. 150.00

Taggeld pro Tag
Fr. 285.00

Taggeld pro Halbtag
Fr. 150.00

Sitzungsgeld pro Stunde (a.o. Beanspruchung Schulbesuche, Konzepte etc.)
Fr. 40.00


Geschäftsprüfungskommission

Taggeld pro Tag (mehr als 5 Stunden)
Fr. 285.00

Sitzungsgeld pro Stunde (bis 5 Stunden)
Fr. 42.00


Allgemeine Kommissionen und Arbeitsgruppen Gemeinde- und Schulrat

Sitzungsgeld pro Sitzung
Fr. 70.00

Sitzungsgeld für Aktuariat einer Kommission (ohne Schule)
Fr. 35.00

dEidechsenburg – Wichtiges Versteck und beliebter Sonnenplatz11.01.2017

Mit einer Eidechsenburg werden viele unterschiedliche Tierarten gefördert. Sie bieten sich als Versteck und Sonnenplätze für Reptilien an und sind auch für Igel und Hermeline gern besuchte Unterschlüpfe.[...]
Das Vernetzungsprojekt Waldkirch hat ein entsprechendes Merkblatt gestaltet, welches Sie unter eServices > Landwirtschaft, ökologische Vernetzung > Infoblatt Eidechsenburg herunterladen können.

dKonstituierung 2017 - 202005.01.2017

Der neu gewählte Gemeinderat hat sich für die nächste Amtsdauer 2017 bis 2020 konstituiert. Ebenfalls sind die gemeinderätlichen Kommissionen bestellt worden. Diese Kommissionen werden durch ein Mitglied des Gemeinderates präsidiert. Als weitere Mitglieder wirken in den Kommissionen Fachpersonen und Mitarbeitende der Verwaltung mit.[...]
Nachfolgend finden Sie die Namen der Mitglieder der gemeinderätlichen Kommissionen. Die vollständige Konstituierungsliste mit den Namen sämtlicher Kommissionsmitglieder, Delegierten und Funktionären finden Sie hier.
Wir wünschen allen Amtsträgern viel Erfolg und Befriedigung bei Ihrer Tätigkeit.

Gemeindepräsident
Zaccari Aurelio, Ressort Präsidiales

Stellvertretungen:
Strittmatter Beat, 1. Vizepräsident
Roth Susanne, 2. Vizepräsidentin

Gemeinderat
Strittmatter Beat, Ressort Soziales und Gesundheit
Brühlmann Guido, Ressort Landwirtschaft
Wirth Christof, Ressort Sicherheit und Verkehr
Fürer Daniel, Ressort Infrastruktur, Freizeit und Kultur
Grob Thomas, Ressort Energie, Wirtschaft und Gewerbe

Schulratspräsidentin (zugleich Mitglied im Gemeinderat)
Roth Susanne, Ressort Schule Waldkirch-Bernhardzell

Schulrat
Keller René
Giezendanner Stefan
Luder Sandra
Helg Irene
Huwiler Marcel
Keller Priska

Geschäftsprüfungskommission
Bachmann Beat
Dittmer Lüthi Claudia, Präsidentin
Hefti Cäcilia
Hollenstein Corinne
Iglowstein Ivo

Einbürgerungsrat Bernhardzell
Zaccari Aurelio, Präsident
Fürer Kurt
Fürer Daniel
Keller Paul
Frei Michael (zgl. Aktuar)

Energie- und Umweltkommission
Grob Thomas, Präsident
Helg Irene
Peterer Roman
Oberholzer Roland
Tresch Christian (zgl. Aktuar)

Friedhofkommission
Zaccari Aurelio, Präsident
Diakon der Kirchgemeinde Waldkirch
Diakon der Kirchgemeinde Bernhardzell
Stöckli Markus
Jud Janine (zgl. Aktuarin)

Jugendkommission
Strittmatter Beat, Präsident
Brunner Brigitte
Helg Irene
Kadlubowski Henryk
Litscher Stefanie
Lemmenmeier Reto (zgl. Aktuar)
Signer Elvira
Weyermann Patrik

Kommission für das Alter
Strittmatter Beat, Präsident
D'Auria Luzia (zgl. Aktuar)
Eilinger Claudia
Gossner Erna
Hug Silvia
Oberholzer Edi

Kommission öffentlicher Verkehr
Wirth Christof, Präsident
Egli Urs
Huwiler Marcel
Strittmatter Thomas

Landwirtschaftskommission
Brühlmann Guido, Präsident
Büchel Michael (zgl. Aktuar)
Düring Christof
Egli Benno
Helg Irene
Würth Thomas, Dr. med. vet.

Liegenschaftenkommission
Fürer Daniel, Präsident
Keller René
Stöckli Markus
Ziegler Stefan
Zwicker Yvonne (zgl. Aktuarin)

Schutzverordnungskommission
Brühlmann Guido, Präsident
Müller Adrian
Spirig Christian
Stöckli Markus (zgl. Aktuar)

Vernetzungskommission
Brühlmann Guido, Präsident
Büchel Michael (zgl. Aktuar)
Gschwend Thomas
Hardegger Armin
Keller Erwin
Spirig Christian
Urscheler Felix

dDie Gemeinde Waldkirch wünscht Ihnen ein gutes neues Jahr01.01.2017

[...]

dNeujahrsapéro mit Amtsübergabe01.01.2017

Am Sonntag, 1. Januar 2017, ab 11:00 Uhr, findet in der Aula des Oberstufenzentrums Bünt, Waldkirch, der Neujahrsapéro 2017 statt. Die Bevölkerung ist herzlich dazu eingeladen.[...]
In lockerer Atmosphäre und mit musikalischer Begleitung wollen wir gemeinsam auf das neue Jahr anstossen. Im Rahmen dieser Neujahrsbegrüssung findet auch die öffentliche Amtsübergabe des abtretenden Gemeindepräsidenten Franz Müller an seinen Nachfolger, Gemeindepräsident Aurelio Zaccari, statt.

dSanierung Dorfstrasse abgeschlossen29.12.2016

Die Bauarbeiten an der Dorfstrasse konnten mit Ausnahme der Bepflanzung sowie des Einbaues des Deckbelags abgeschlossen werden. Die diesjährigen Aufwendungen bewegen sich im Rahmen der Erwartungen.[...]
Im Budget sind Fr. 564‘000.00 eingestellt. Der Aufwand beträgt per Ende 2016 Fr. 437‘930.10. Der Gemeinderat hat beschlossen, die Sanierungsarbeiten bis zum Schulhaus Steig weiterzuführen. Mit den weiteren Bauarbeiten im Bereiche der Liegenschaft Pöstli wird aber zugewartet, bis die Rohbauarbeiten mit dem Abbruch der Mauer und der Neubau des neuen Gebäudes weitgehend abgeschlossen sind. Dies dürfte erst im Jahre 2018 der Fall sein. Der Kredit, bestehend aus den noch nicht ausgeführten Aufwendungen (2016) sowie die geplante Fortsetzung beträgt Fr. 210‘000.00 und wird in das Budget 2017 eingestellt. Die Arbeiten wurden der Firma Walo Bertschinger AG im Sinne einer Projekterweiterung übertragen. Die Bepflanzung soll mit einer Baumart erfolgen, die eine lichte Baumkrone aufweist.

dRücktritte per Ende 201629.12.2016

Auf das Ende der Amtsdauer 2012 - 2016 haben einige Amtsträger ihren Rücktritt erklärt. Ihr langjähriger Einsatz wird herzlichst verdankt.[...]
Auf das Ende der nun laufenden Amtsdauer haben folgende Personen ihren Rücktritt erklärt:

Schulrat
  • Andreas Bolzern (Gemeinderat und Schulratspräsident)
  • Remo Sieber
  • Henrik Jasek
  • Roland Rhyn

Geschäftsprüfungskommission
  • Hermann Grob
  • Marcel von Gunten
  • Sandro D’Antuono

Energie- und Umweltkommission
  • Henrik Jasek
  • Felix Oberholzer

Kommission für das Alter
  • Werner Frei

Kommission öffentlicher Verkehr
  • Remo Sieber (Schulrat)

Den Herren gebührt für ihren langjährigen Einsatz zugunsten der Allgemeinheit ein ganz herzlicher Dank. Sie haben in ihrer Tätigkeit wesentliche Ziele erreichen können und verdienen Anerkennung.

dBachsanierung Breitebach abgerechnet29.12.2016

Die Bauarbeiten für die Bachsanierung Breite in Waldkirch wurden 2015 in Angriff genommen und weitgehend auch abgeschlossen. Einzig mit der notwendigen Verlegung der Fernwärmeleitung ergaben sich Verzögerungen, da diese Leitung nicht während dem Winter abgeschaltet werden konnte.[...]
Nun sind aber sämtliche Bauarbeiten beendet. Sie konnten wohl günstiger abgerechnet werden, als der Kostenvoranschlag dies vorsah. Andererseits sind durch diesen Umstand auch weniger Subventionen zu erwarten, so dass die Nettokosten im Rahmen der Erwartungen liegen. Die Schlussabrechnung wird aber erst im Frühjahr

dSanierung des Ronwilerwegs wird zurückgestellt28.12.2016

Der Gemeinderat hat nach verschiedenen Abklärungen die Sanierung des Ronwilerweges eher zurückhaltend bis ablehnend beurteilt, da unter anderem mit sehr hohen Investitionskosten zu rechnen ist.[...]
Seit einigen Jahren steht eine mögliche Sanierung des Ronwilerweges (Verbindung ab Dorfeggstrasse bis Ronwil) an. Diese Strasse ist als Gemeindestrasse 3. Klasse eingeteilt. Sie ist zugleich als öffentlicher Wanderweg bezeichnet und figuriert auch im Radwegnetz als Verbindung zwischen Arnegg, Waldkirch und Hauptwil. Sie ist mit einem 3-teiligen Fahrverbot belegt (ausgenommen Land- und Forstwirtschaft). Früher besorgte ein Strassenunternehmen den notwendigen Unterhalt.

Aufgrund verschiedener Anregungen wurde eine Hartbelegung des Ronwilerweges geprüft. Mögliche Varianten wie die Aufkiesung der Strasse, Ortsmischverfahren, Betonspuren und Asphaltbelag wurden diskutiert. Seitens der Grundeigentümer, welche die Strasse nur für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung beanspruchen, wurden aber keinerlei Ausbauwünsche angebracht und auch erklärt, dass sie von einer finanziellen Beteiligung absehen würden. Andererseits ist das Interesse der Allgemeinheit an einer Verbesserung gross. Einerseits wird diese Strasse als Wander- und Fusswegverbindung zwischen Waldkirch und Ronwil (auch bis zum Golfpark Waldkirch) rege benützt. Es handelt sich zudem um einen viel begangenen Schulweg abseits der Kantonsstrasse. Es ist auch nicht davon auszugehen, dass entlang der Kantonsstrasse zwischen Arnegg und Waldkirch je ein separater Geh- und Radweg realisiert wird. Der Gemeinderat hat nach verschiedenen Abklärungen die Sanierung des Ronwilerweges eher zurückhaltend bis ablehnend beurteilt, da doch Nettokosten von rund Fr. 100‘000.00 entstehen würden. Für eine Hartbelegung wäre ohnehin die Erstellung eines separaten Wanderweges entlang des Ronwilerwegs notwendig. Andererseits wurde der bereits früher bekannt gemachte Unterhaltsperimeter verabschiedet und den Grundeigentümern eröffnet.

dÖffnungszeiten Feiertage22.12.2016

Die Gemeindeverwaltung und der Werkhof sind während den Feiertagen zwischen Weihnachten und Neujahr jeweils nur am morgen geöffnet.[...]
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Über Weihnachten und Neujahr sind die Gemeindeverwaltung Waldkirch sowie der Werkhof wie folgt geöffnet:

Freitag, 23. Dezember 2016                            08.00 - 11.30 Uhr geöffnet   
Montag, 26. Dezember 2016                           ganzer Tag geschlossen
Dienstag, 27. Dezember 2016                         08.00 - 11.30 Uhr geöffnet
Mittwoch, 28. Dezember 2016                         08.00 - 11.30 Uhr geöffnet
Donnerstag, 29. Dezember 2016                     08.00 - 11.30 Uhr geöffnet
Freitag, 30. Dezember 2016                            08.00 - 11.30 Uhr geöffnet

Montag, 2. Januar 2017                                   ganzer Tag geschlossen
Dienstag, 3. Januar 2017                                 08.00 - 10.00 Uhr geschlossen (interner Anlass)

Bei Todesfällen erreichen Sie das Bestattungsamt an den Feiertagen zwischen 10.00 - 16.00 Uhr unter Telefon 077 461 43 48. Ab Dienstag, 3. Januar 2017, 10.00 Uhr, stehen Ihnen die Verwaltung und der Werkhof zu den gewohnten Schalteröffnungszeiten gerne wieder zur Verfügung!


Öffnungszeiten Entsorgungspark

Bitte beachten Sie, dass der Entsorgungspark zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen bleibt. Ab dem 3. Januar 2017 gelten die normalen Öffnungszeiten.

dÄnderung Finanzausgleichsystem16.12.2016

Der Kantonsrat hat die neue Berechnung der Finanzausgleichsmittel verabschiedet. Die Gemeinde erhält gegenüber dem Vorjahr nur noch rund Fr. 30‘000.00 weniger Finanzausgleichsmittel.
[...]
Die Regierung des Kantons St. Gallen hat sich erneut mit der Frage des Finanzausgleichs beschäftigt. Gestützt auf Art. 44 des geltenden Finanzausgleichsgesetzes hat die Regierung dem Kantonsrat alle vier Jahre einen Bericht über den Vollzug und die Wirksamkeit des Finanzausgleichs vorzulegen.

Aufgrund des neusten Berichtes wurde beantragt, den Steuerfuss ganz aus dem Finanzausgleichsystem zu entfernen, den Ausgleich der Lasten zu präzisieren und zu fokussieren (Sonderlastenausgleich Weite und Sonderlastenausgleich Schule) sowie die Gesamtlasten zu berücksichtigen.

Ursprünglich wurde damit gerechnet, dass sich für Waldkirch eine Beitragsreduktion der verschiedenen Ausgleichsmittel um rund Fr. 400‘000.00 bis Fr. 500‘000.00 ergeben würde. Innerkantonal wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit den konkreten Auswirkungen zu befassen hatte. Die Änderungsvorschläge, welche nun vom Kantonsrat in abgeänderter Form genehmigt worden sind, bewirken, dass sich die Einnahmen der Gemeinde Waldkirch aus dem Finanzausgleich gegenüber dem Vorjahr um nur rund Fr. 30‘000.00 verringern werden. Bereits im Rahmen der 1. Budgetlesung sind die neuen Zahlen für die Gemeinde Waldkirch berücksichtigt worden.

dSanierung der Engistrasse, Bernhardzell15.12.2016

Die Engistrasse in Bernhardzell soll saniert und mit einem Hartbelag versehend werden. Die Sanierung ist im Frühjahr 2017 vorgesehen.[...]
Bei der Engistrasse in Bernhardzell handelt es sich um eine Gemeindestrasse 2. Klasse. Sie ist nur in einem Teilbereich (ab der Kantonsstrasse) mit einem Teerbelag versehen. Aufgrund entsprechender Anregungen seitens der Grundeigentümer wurde eine Hartbelegung geprüft. Diese fand nun die Zustimmung der Grundeigentümer, welche sich auch mit einem Ausbauperimeter (von insgesamt Fr. 48‘500.00) einverstanden erklärt haben. Für den Ausbau der Engistrasse wird mit mutmasslichen Kosten von Fr. 107‘000.00 gerechnet. Gleichzeitig wird auch die Entwässerung verbessert. Mit der Ausführung dieser Massnahmen werden die künftigen Unterhaltsaufwendungen für die Politische Gemeinde kleiner.

dStellenausschreibung Leiter/in Betreibungsamt (40 - 50 %)06.12.2016

Wir suchen für unsere Gemeinde auf 1. Januar 2017 oder nach Vereinbarung eine/n Leiter/in Betreibungsamt (40 - 50 %). Fühlen Sie sich angesprochen? Dann freuen wir uns auf Ihre schriftliche Bewerbung.[...]
Das abwechslungsreiche Arbeitsgebiet umfasst sämtliche Tätigkeiten des Betreibungsamtes, insbesondere das Einleitungs- und Pfändungsverfahren sowie die Führung der betreibungseigenen Buchhaltung.

Für diese vielseitige und vertrauensvolle Arbeit setzen wir eine Verwaltungsausbildung voraus. Sie verfügen idealerweise über einige Jahre Praxis im Betreibungswesen und können somit die Arbeiten selbständig erledigen. Wir erwarten eine speditive Arbeitsweise, gute Umgangsformen und Freude am Kontakt mit Kunden.

Wir bieten Ihnen einen gut eingerichteten Arbeitsplatz mit moderner PC-Infrastruktur (VRSG), gleitende Arbeitszeit und zeitgemässe Besoldungs- und Anstellungsbedingungen. Sie finden bei uns ein kollegiales und aufgestelltes Team.

Fühlen Sie sich angesprochen? Dann freuen wir uns auf Ihre schriftliche Bewerbung bis 28. Dezember 2016, an das Gemeindepräsidium, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch, oder per E-Mail an gemeinde@waldkirch.ch. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Michael Büchel, Leiter Grundbuchamt (Tel. 058 228 79 14).

dWannenstrasse, Bernhardzell02.12.2016

Unterhaltsperimeter Wannenstrasse, Wannenweidstrasse und Wannenholzstrasse überprüft und angepasst[...]
Der Unterhaltsperimeter für die Wannenstrasse Nr. 320, Wannenweidstrasse Nr. 352 und Wannenholzstrasse Nr. 353 ist überprüft und den heutigen Verhältnissen angepasst worden. Aufgrund von einzelnen Einwendungen erfolgte eine Korrektur. Dagegen sind nun keine Einwendungen mehr eingegangen. Der neue Unterhaltsperimeter ist nun rechtskräftig.

dStrassenkorporation Niederwil02.12.2016

Strassenkorporation Niederwil aufgehoben; neuer Unterhaltsperimeter[...]
Die Strassenkorporation Niederwil, die seit 70 Jahren als Realgenossenschaft bestand und zum Zwecke des Unterhaltes von Bewirtschaftungsstrassen mit kleinerer und grösserer Bedeutung eingesetzt war, ist nun durch Beschluss der Strassenkorporation aufgehoben worden. Bis auf zwei kleinere Strassenzüge bleiben die klassierten Strassen unverändert. Der Unterhalt wird durch die direkt tangierten Grundeigentümer ausgeführt. An die Unterhaltsaufwendungen werden Gemeindebeiträge je nach Bedeutung der Strasse ausgerichtet. Die Restkosten sind durch einen neu erlassenen Perimeter zu tragen. Die Gemeinde Waldkirch hat die bisherigen Strassenparzellen, die im Eigentum der Strassenkorporation standen, durch Abtretung übernommen. Damit ist der Strassenunterhalt in diesem Gebiet neu organisiert worden.

dMit gutem Beispiel voran02.12.2016

Bei der Aktion „Bike to work“ Flyer gewonnen[...]
Waldkirch hat im Frühjahr 2016 als eine von rund 160 Gemeinden bei der Aktion „Bike to work“ mitgemacht. Ziel war es, die Mitarbeitenden zu motivieren, mit dem Velo zur Arbeit zu fahren. Verschiedene machten von dieser Möglichkeit Gebrauch. Im Vorfeld dieser Aktion hat der Schweizerische Gemeindeverband angekündigt, unter allen teilnehmenden Gemeinden ein Flyer E-Bike zu verlosen. Die Gemeinde Waldkirch ist bei der Verlosung nun als Gewinnerin dieses Bikes hervorgegangen. Das Velo wurde in der Zwischenzeit bereits ausgeliefert und ist im Gemeindehaus stationiert. Es steht den Mitarbeitenden zur Verfügung.

dLiegenschaftserwerb in Bernhardzell rechtskräftig02.12.2016

Fakultatives Referendumsverfahren unbenutzt abgelaufen[...]
Über den Erwerb der Liegenschaft von der Firma Brändle AG, Waldkirch, an der St. Gallerstrasse 33 in Bernhardzell wurde das fakultative Referendumsverfahren durchgeführt. Dieses Verfahren ist unbenützt abgelaufen, womit die Politische Gemeinde Waldkirch mittels Grundbucheintrag nun Eigentümerin dieses Grundstückes geworden ist. Die bestehenden Mietverträge sind von der Gemeinde übernommen worden.

dOrtsmuseum Waldkirch-Bernhardzell02.12.2016

Verzicht auf Gründung eines Museumvereins[...]
Der Gemeinderat hat sich in den vergangenen Jahren wiederholt mit der Frage der Schaffung eines Ortsmuseums für Waldkirch-Bernhardzell befasst. Interessiert hat er dabei auch die Aktivitäten der Museumskommission unter dem Vorsitz von Norbert Süess, Waldkirch, verfolgt. Diese Kommission hat mit grossem Einsatz zahlreiche Museumsstücke gesammelt, aufbereitet und inventarisiert. Nach der vorübergehenden Nutzung des Dachgeschosses des Gemeindehauses sowie des Obergeschosses des alten Bauamtdepots sind die Museumsgegenstände nun in drei Kammern in der Zivilschutzanlage Wilen eingelagert.

 

Trotz verschiedenen Abklärungen soll mangels Interesse auf die Gründung eines Museumsvereins verzichtet werden. Dies wäre Voraussetzung gewesen, ein Ortsmuseum konkret weiter zu verfolgen. Norbert Süess hat sich dennoch bereit erklärt, weiterhin Zeugen aus alter Zeit entgegen zu nehmen und aufzubereiten. Zur Erinnerung: Die Gemeinde verfügt über einen Kulturfonds, welcher per 31. Dezember 2015 einen Stand von Fr. 340‘000.00 ausweist. Die Finanzmittel sind für kulturelle Belange jeder Art ausschliesslich für das Ortsgebiet von Waldkirch einzusetzen. Das Gründungskapital von Fr. 200‘000.00 stammt von der aufgelösten Dorfkorporation Waldkirch und ist grundsätzlich für die Realisierung von grösseren kulturellen Aufgaben, wie beispielsweise für ein Ortsmuseum, zu verwenden.

 

Diese finanziellen Mittel bleiben, vorbehältlich weiterer Bezüge für kulturelle Belange jeder Art, gesichert. Die Schaffung eines Ortsmuseums setzt aber, wie das der Gemeinderat bereits früher festgehalten hat und was auch dem Anliegen der Wasserkorporation Waldkirch entspricht, die Gründung eines Vereins voraus.

dDer Gemeinderat hat…02.12.2016

Genehmigung Unterhaltsaufwendungen / Bauabrechnung Deckbelagsarbeiten Büntwisenstrasse[...]
die Rechnung über die Unterhaltsaufwendungen für die Gemeindestrassen 2. und 3. Klasse, wie sie von den Unterhaltspflichtigen und Strassenobmännern zusammengetragen worden sind, genehmigt. Für Gemeindestrassen 3. Klasse und Gemeindewege 2. Klasse ergibt sich ein Gesamtaufwand von Fr. 101‘086.50 (Vorjahr Fr. 164‘050.45). Der Gemeindebeitrag an diese Unterhaltsaufwendung beträgt gemäss den geltenden Richtlinien (Prozentansätze) Fr. 41‘421.60 und liegt damit leicht unter dem Budget.

 

die Bauabrechnung für die Deckbelagsarbeiten an der Büntwisenstrasse (Gemeindestrasse 2. Klasse) genehmigt. Diese Deckbelagsarbeiten ergaben einen Aufwand von Fr. 32‘343.45 und liegen damit rund Fr. 5‘000.00 unter den erwarteten Kosten.

dProjekt Breite18.11.2016

Andreas Bolzern weiterhin als Präsident der Baukommission gewählt.[...]
Die Baukommission Breite hat weitere Abklärungen getätigt. Fragen des Bauprovisoriums und der Fassadengestaltung wurden näher geprüft. Vorgesehen ist die Aufstellung von Containern als Übergangslösung westlich des bestehenden Schulareals. Die Schätzung der Baukosten wird bis Anfang Januar 2017 vorliegen.

 Das Präsidium der Baukommission muss bedingt durch den Rücktritt von Andreas Bolzern als Schulratspräsident per 1. Januar 2017 neu geregelt werden. Der Zeitraum vom 1. Januar 2017 (Vorliegen des Gutachtens für die Räte) bis zum 31. März 2017 (Urnenabstimmung) wird für die Baukommission eine sehr intensive Phase sein. Vorbereitung und Durchführung der Kommunikation wird einen grossen zeitlichen Aufwand bedeuten und detailliertes Fachwissen über das Gesamtprojekt ist notwendig. Auf entsprechende Anfrage hin hat sich Andreas Bolzern bereit erklärt, das Präsidium der Baukommission bis zur Urnenabstimmung und darüber hinaus bis zur Bauvollendung weiter zu führen. Diese Lösung beinhaltet den Vorteil, dass nicht eine neue Person in die vielfältigen Fragen eingearbeitet werden muss, sondern das vorhandene Wissen im Interesse der Sache eingesetzt werden kann. Aufgrund eines erarbeiteten Stellenbeschriebs ist der Auftrag formuliert und Andreas Bolzern als Baukommissionspräsident bestätigt bzw. beauftragt worden.

dPumpstation Edlischwil18.11.2016

Förderung des Abwassers durch zwei Abwassertauchpumpen.[...]
Förderanlage und Steuerung der Pumpstation Edlischwil sind veraltet und entsprechen nicht mehr dem heutigen Stand der Technik. Eine technische Unterstützung durch den Hersteller ist nicht mehr gewährleistet. Zur Vermeidung von grossen Problemen bei einem Ausfall der Anlage soll eine konventionelle Pumpstation mit Förderung des Abwassers durch zwei Abwassertauchpumpen erfolgen. Der entsprechende Auftrag wurde erteilt und soll noch in diesem Jahr ausgeführt werden.

dUMA-Leistungsvereinbarung18.11.2016

Betreuungs- und Betriebskonzept für unbegleitete minderjährige Asylsuchende.[...]
Unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA) gehören zur Gruppe der besonders verletzlichen Personen. Sie haben aufgrund ihrer Herkunft und Flucht, ihres Alters sowie des Umstandes, dass sie ohne Eltern in der Schweiz sind und im Asylprozess stehen, besondere Hilfs- und Schutzbedürfnisse. Es ist wichtig, dass die jungen Asylsuchenden begleitet, ihre individuelle Entfaltung sowie die soziale und berufliche Integration gefördert werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt durch soziale Institutionen (Sozialamt der Gemeinden oder weitere Institutionen) unterstützt und begleitet werden müssen. Die Vereinigung St. Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP) hat ein Betreuungs- und Betriebskonzept für unbegleitete Minderjährige Asylsuchende sowie eine dazugehörende Leistungsvereinbarung erarbeitet. Der Gemeinderat hat beschlossen, dieser Vereinbarung beizutreten. Es ist besser, wenn damit eine Zuweisung zentral geregelt werden kann, als dass jede Gemeinde entsprechende Massnahmen treffen muss.

dkeine „Agenda“ mehr18.11.2016

Die Gemeinde-Agenda gibt es ab 2017 nicht mehr.[...]
Die Linden-Grafik AG, Uzwil, hat seit 1994 die Gemeinde-Agenden realisiert und konnte so professionelle Werbung betreiben. Die Gemeinde war jedoch nie in die Produktion einbezogen. Finanziert wurde die Agenda durch die Inserateeinnahmen. Der Gemeinderat hat sich dagegen ausgesprochen, fehlende Werbeeinnahmen zu Lasten der Gemeinde zur Finanzierung der Agenda zu übernehmen. Es ist daher davon auszugehen, dass ab 2017 die Agenda in unserer Gemeinde nicht mehr verteilt wird.

dWahl Sachbearbeiterin Grundbuchamt04.11.2016

Bojana Miletic ist als neue Mitarbeiterin im Grundbuchamt (50 %) gewählt.[...]
Claudia Taverna, Leiterin des Betreibungsamtes und Sachbearbeiterin Grundbuchamt, wird die Gemeindeverwaltung per 31. Dezember 2016 verlassen. Sie möchte sich beruflich im Bereich des Grundbuchwesens neu ausrichten. Ihr Einsatz in Waldkirch wird ihr bestens verdankt. Auf Grund der Stellenausschreibung konnten wir Bojana Miletic, Flawil, als neue Sachbearbeiterin für das Grundbuchamt gewinnen. Sie wird den Grundbuchbuchverwalter im Bereich des Grundbuchwesens unterstützen sowie die Stellvertretung für das Betreibungsamt war nehmen. Ihr Arbeitspensen beträgt 50 %. Wir heissen Bojana Miletic bereits heute herzlich willkommen in unserem Team.Für die Leitung des Betreibungsamtes wird eine 40 – 50 % Stelle ausgeschrieben.

dStellenausschreibung 28.10.2016

Wir suchen für unsere Gemeinde auf 1. Januar 2017 oder nach Vereinbarung eine Fachperson Schuldbetreibungsrecht (40 - 50 %).[...]
Das abwechslungsreiche Arbeitsgebiet umfasst sämtliche Tätigkeiten des Betreibungsamtes, insbesondere das Einleitungs- und Pfändungsverfahren sowie die Führung der betreibungseigenen Buchhaltung. 

Für diese vielseitige und vertrauensvolle Arbeit setzen wir eine Verwaltungsausbildung voraus. Sie verfügen idealerweise über einige Jahre Praxis im Betreibungswesen und können somit die Arbeiten selbständig erledigten. Wir erwarten eine speditive Arbeitsweise, gute Umgangsformen und Freude am Kontakt mit Kunden. 

Wir bieten Ihnen einen gut eingerichteten Arbeitsplatz mit moderner PC-Infrastruktur (VRSG), gleitende Arbeitszeit und zeitgemässe Besoldungs- und Anstellungsbedingungen. Sie finden bei uns ein kollegiales und aufgestelltes Team. 

Fühlen Sie sich angesprochen? Dann freuen wir uns auf Ihre schriftliche Bewerbung bis 22. November 2016, an das Gemeindepräsidium, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch, oder per E-Mail an gemeinde@waldkirch.ch. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Michael Büchel, Leiter Grundbuchamt (Tel. 058 228 79 14).

dSanierung Dorfstrasse07.10.2016

Die Arbeiten für die Sanierung der Dorfstrasse sind in vollem Gange.[...]
Nachdem anfänglich die Werkleitungen (insbesondere Kanalisations- und Wasserleitungen) erneuert oder neu verlegt wurden, sind nun die eigentlichen Strassenbauarbeiten in Angriff genommen worden. Unter der Voraussetzung eines „baufreundlichen“ Herbstwetters sollen die wesentlichen Bauarbeiten (ohne Einbau Deckbelag) noch in diesem Jahre abgeschlossen werden.

 Der Gemeinderat hat zu Beginn dieses Jahres darüber informiert, dass die Teilstrecke West (Kreisel bis Steigstrasse) aufgrund eingegangener Einsprachen voraussichtlich nur „normalsaniert“ werde. In der Zwischenzeit sind die Verhandlungen mit den Einsprechern weitergeführt und zum Abschluss gebracht werdon. Die Einsprachen wurden zurückgezogen, nachdem der Gemeinderat Projektänderungen zugestimmt hat. Einerseits ist die Fahrbahnbreite zwischen dem Kreisel und der Liegenschaft Müller auf 5.0 Meter festgelegt worden. Anstelle des bestehenden Fussgängerstreifens wird ein neuer Schülerübergang mit einer ebenerdigen Pflästerung erstellt. Der Verkehrsteiler bei der Einmündung beim Kreisel wird entfernt und durch eine Markierung ersetzt. Auch wurde das Strassenbauprojekt auf das Bauvorhaben der Raiffeisenbank Waldkirch abgestimmt (Einfahrt zur Tiefgarage). Insgesamt ergibt sich nun eine erfreuliche Lösung, die zu einer Verkehrsberuhigung beitragen wird. Da die Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Projekt nur von unwesentlicher Bedeutung sind, wird auf eine nochmalige öffentliche Auflage des Teilstrassenplans verzichtet und direkt die Genehmigung beim Baudepartement des Kantons St. Gallen eingeholt. Die Strassenbaukosten sollen in das Budget 2017 aufgenommen werden. Die Umgebungsgestaltung wird mit dem Bauvorhaben der Raiffeisenbank im Bereiche der unteren Dorfstrasse eine wesentliche Aufwertung erfahren, sollen doch die bestehenden Mauern abgebrochen werden.

dBuskonzept 201907.10.2016

Der Gemeinderat hat vom Bericht zum Buskonzept 2019 Kenntnis genommen und auch die Kommission für öffentlichen Verkehr zur Stellungnahme eingeladen.[...]
Das Buskonzept wurde aus der Sicht der Berufspendler und der Schule geprüft. Speziell ist die optimierte Verbindung zwischen Arnegg, Waldkirch, Bernhardzell und Wittenbach zu erwähnen. Ein Halbstundentakt sollte aber mindestens für die Hauptverkehrszeiten gelten. Das Amt für öffentlichen Verkehr wurde daher eingeladen, dem Gemeinderat Vorschläge zu einem möglichen Fahrplan und den Kosten zu unterbreiten. Die Verbindung von Waldkirch via Engelburg nach St. Gallen bleibt bestehen und dient vor allem auch dem Besuch von auswärtigen Schulen.

dZweiter Wahlgang Mitglied Schulrat: Zustandekommen der stillen Wahl04.10.2016

Für den zweiten Wahlgang eines weiteren Mitgliedes des Schulrates wurde eine gültige Kandidatur eingereicht. Marcel Huwiler, Waldkirch, wurde mittels stiller Wahl gewählt.[...]
Der zweite Wahlgang für ein Mitglied des Schulrates ist eine Majorzwahl. Eine stille Wahl ist möglich (vgl. Art. 20ter ff. des Gesetzes über die Urnenabstimmungen, sGS 125.3; abgekürzt UAG). Eine stille Wahl kommt zustande, wenn eine einzige Kandidatur gültig vorgeschlagen wird. Der Gemeinderat entscheidet über das Zustandekommen der stillen Wahl und veröffentlicht den Entscheid im amtlichen Publikationsorgan, dem Mitteilungsblatt. 

Der Gemeinderat stellt fest:
  1. Für den zweiten Wahlgang für ein Mitglied des Schulrates ist eine einzige gültige Kandidatur vorgeschlagen worden. Stille Wahl ist somit zustande gekommen.
  2. Als Mitglied des Schulrates ist gewählt: Huwiler Marcel, Projektleiter, Leiter Immobilien, parteilos, Waldkirch
  3. Der auf Sonntag, 6. November 2016, festgelegte Urnengang für zweiten Wahlgang für ein Mitglied des Schulrates findet nicht statt. 

Rechtsmittel: Die Frist zur Einreichung einer Beschwerde beträgt drei Tage seit der amtlichen Bekanntmachung. Diese ist an die Regierung des Kantons St. Gallen einzureichen (Art. 46 des Gesetzes über die Urnenabstimmungen, sGS 125.3).

d2. Wahlgang Gemeindepräsidium und 2. Wahlgang Mitglied Gemeinderat 04.10.2016

Am 6. November 2016 finden diese zwei Wahlgänge statt. Die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge ist abgelaufen. Für das Gemeindepräsidium sind drei und für ein weiteres Mitglied des Gemeinderates sind zwei Wahlvorschläge eingegangen.[...]
Alle eingereichten Wahlvorschläge wurden überprüft und für gültig erklärt. Aufgrund dieser Vorschläge werden die Stimmzettel gedruckt. Den Stimmberechtigten werden für die Gesamterneuerungswahlen rechtzeitig die Stimmzettel zugestellt. Der zweite Wahlgang ist eine Majorzwahl (gewählt wird diese Person, die am meisten gültige Stimmen auf sich vereinigt). Folgende Kandidaturen sind eingereicht worden:

Gemeindepräsidium (1 Mandat):
D’Antuono Sandro, Treuhänder mit Fachausweis/Mediator, CVP, Waldkirch (neu)
Fürer Daniel, Leiter AVOR, parteilos, Bernhardzell (neu)
Zaccari Aurelio, Leiter Kantonale Notrufzentrale, FDP, Bernhardzell (neu)

Mitglieder des Gemeinderates (1 Mandat):
Grob Thomas, Spartenleiter Tief- und Strassenbau, Waldkirch, CVP (neu)
Zillig-Müller Franziska, Familienfrau, Waldkirch, SVP (neu)

dErsatzanschaffung Meile VM60030.09.2016

Mit der Übernahme des kleinen Unterhalts an den Trottoirs entlang der Kantonsstrasse sind zwei Fahrzeuge angeschafft worden.[...]
Damit können in beiden Dörfern Waldkirch und Bernhardzell Unterhalts- und Schneebrucharbeiten gleichzeitig und effizient ausgeführt werden. Das Kommunalfahrzeug Meile ist in der Zwischenzeit 12-jährig geworden und sehr reparaturanfällig. Mit Blick auf verschiedene Schwachstellen am Fahrzeug, welche in den nächsten Jahren zu hohen Reparaturkosten führen dürften, wird eine Ersatzbeschaffung in Aussicht genommen. Hierfür ist (Salzstreuer und Schneepflug), unter Berücksichtigung des Eintauschpreises inkl. mit Aufwendungen von Fr. 135‘000.00 zu rechnen. Der Gemeinderat hat der Anschaffung grundsätzlich zugestimmt; der entsprechende Betrag wird in das Budget 2017 aufgenommen. Das Submissionsverfahren bleibt vorbehalten.

d30-Jahr-Dienstjubiläum30.09.2016

Am 1. Oktober 1986 hat Markus Stöckli die Stelle als Bauverwalter der Politischen Gemeinde Waldkirch angetreten.[...]
In all den Jahren hat er sich im Bereiche des Strassen- und Bauwesens, aber auch in verschiedenen anderen Gebieten, sehr gute Kenntnisse erworben. Er hat die Gemeinde aufgrund seiner Funktion in baulicher Hinsicht mitgestaltet und mitgeprägt. Verschiedenste Projekte, die vom Gemeinderat in Auftrag gegeben oder zumindest unterstützt worden sind, hat er begleitet. Die Gemeinde Waldkirch hat sich dank seiner profunden Kenntnisse auch im Gewässerschutzbereich sehr gut entwickelt. Insgesamt darf die Gemeinde über die geschaffenen „Infrastrukturen“ stolz sein und dankt Markus Stöckli für seine langjährigen Dienste herzlich. Damit eingeschlossen ist aber auch ein grosser Dank für die Treue zum Arbeitsplatz und die wertvolle Mitarbeit.

 Wir gratulieren Markus Stöckli herzlich zum 30-Jahr-Jubiläum. Für die Zukunft wünschen wir ihm weiterhin viel Erfolg und Befriedigung sowie gute Gesundheit und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.

dStrassen30.09.2016

Für die Gemeindestrasse 3. Klasse In Vormülenen Nr. 440, die Wannenstrasse Nr. 320, die Wannenweidstrasse Nr. 352 und die Wannenholzstrasse Nr. 353 sind neue Unterhaltsperimeter erarbeitet worden.[...]
Nach durchgeführtem Vernehmlassungsverfahren hat der Gemeinderat diese Perimeter verabschiedet. Das Einspracheverfahren gemäss Strassengesetz wird derzeit durchgeführt.

 

Der neue Unterhaltsperimeter für die Bildtannenstrasse I ist in Rechtskraft erwachsen. Er wurde zur Anmerkung im Grundbuch angemeldet. Gleichzeitig ist das Bauamt beauftragt worden, eine Instandstellung auszuführen. Als weiterer Unterhaltsperimeter ist auch derjenige für die Weierstrasse Nr. 262 in Kraft getreten.

 

Der Teilstrassenplan für die Schmittenwisstrasse in Bernhardzell ist ebenfalls öffentlich aufgelegt worden. Einsprachen sind keine eingegangen, sodass nun die entsprechende Genehmigung des Baudepartementes eingeholt und die Strassenflächen ausparzelliert werden können.

dKanalunterhalt und –sanierungen30.09.2016

Ein regelmässiger Unterhalt der verlegten Kanalisationsleitungen sichert den langfristigen Bestand.[...]
So war vorgesehen, gewisse Kontroll- und Unterhaltsarbeiten noch in diesem Jahre auszuführen. Der Gemeinderat hat aber nun festgelegt, dass die Unterhalts- und Sanierungsarbeiten für das gesamte Kanalisationsnetz in den Dörfern Waldkirch und Bernhardzell im Jahre 2017 ausgeführt werden. Vorbehältlich der Budgetgenehmigung 2017 sind diese Arbeiten aufgrund des durchgeführten Submissionsverfahrens der Firma Akasan AG, Gossau, zur Ausführung übertragen worden. Die Überwachung und Begleitung der Arbeiten erfolgt durch das Ingenieurbüro Kuster und Hager, St. Gallen. Grundlage bilden dabei die bereits erfolgten TV-Kanalaufnahmen, die zu Sanierungen einzelner Leitungsteilstücke führen. Verkalkungen sollen eliminiert und defekte Anschlüsse von privaten Kanalisationsleitungen an die öffentliche Kanalisationsleitung repariert werden.

dErwerb Grundstück in Bernhardzell30.09.2016

Die Gemeinde konnte im Wohnhaus der Brändle AG, Waldkirch, an der St. Gallerstrasse 33, eine Wohnung für Asylanten mieten.[...]
Die Eigentümerin hat dieses Grundstück nun der Gemeinde zum Kauf angeboten. Aufgrund der ständig andauernden Verpflichtung, Asylantenwohnungen zu beschaffen, hat der Gemeinderat von diesem Angebot Gebrauch gemacht.

Die Gemeinde ist derzeit verpflichtet, insgesamt 35 Personen Asyl zu gewähren. Diese entspricht einem Prozent der Wohnbevölkerung und wird gesamtkantonal so umgesetzt. Bisher konnten verschiedene Wohnungen im Dorf Waldkirch belegt werden, was auch weiterhin der Fall sein wird. Dabei hat sich gezeigt, dass die Asylbewerber durch die Betreuung von und mit einheimischen Personen eine gute Aufnahme finden und sich rasch in das dörfliche Leben integrieren können. So wird auch ein gutes, einvernehmliches Leben im Dorf und in der Gemeinde praktiziert.

Der Kaufpreis für die Liegenschaft ist auf Fr. 700‘000.00 (Verkehrswert Fr. 764‘000.00) festgelegt worden und wird über die Mietzinseinnahmen aus den drei Wohnungen mehr als finanziert. So können auch Unterhaltsaufwendungen abgedeckt werden.

Gemäss den Bestimmungen der Gemeindeordnung ist für den Kauf die Durchführung des fakultativen Referendumsverfahrens notwendig. Wir verweisen auf die separate Publikation.

dLiegenschaftenkommission; diverse Bauabrechnungen23.09.2016

Der Gemeinderat hat auf Antrag der Liegenschaftenkommission folgende Bauabrechnung genehmigt:[...]
Ersatzanschaffung Reckanlage und –stangen sowie Erneuerungen Bodenhülsen: Fr. 16‘279.20 (Budget Fr. 21‘000.00)

Ersatzanschaffung Reinigungsmaschine Turnhalle Bünt: Fr. 17‘431.30 (ausserhalb Budget)

Erneuerung Bodenbeläge in vier Schulzimmern im Schulhaus Bernhardzell: Fr. 23‘379.60 (Budget Fr. 32‘000.00)

Sanierung Laufbahn Schulhaus Bernhardzell: Fr. 22‘258.70 (Budget Fr. 22‘600.00)

Erneuerung Fenster im Mehrzweckgebäude Bernhardzell: Fr. 39‘675.95 (Budget Fr. 36‘000.00)

dDer Gemeinderat hat… 23.09.2016

das Patent für den Handel mit gebrannten Wassern im Volg Laden Waldkirch an Frau Rosmarie Garzonio, Oberdorfstrasse 5, Waldkirch, erteilt.[...]
als neuen Lernenden Kaufmann/Kauffrau ab August 2017, Joel Bissig, Leimatstrasse 32, 9205 Waldkirch, gewählt. Er besucht derzeit die dritte Sekundarschulklasse im OZ Bünt. Herzliche Gratulation!

davon Kenntnis genommen, dass die Waldregion 1 den der Gemeinde Waldkirch überlassenen Bank aus Rundholz, der beim Volleyballplatz aufgestellt wurde, schenkungsweise überlässt. Die Bank bleibt auch weiterhin an diesem Standort bestehen.

dEnergiestadt Re-Audit 2016 23.09.2016

Die Gemeinde Waldkirch hat im Jahre 2012 das Label „Energiestadt“ erhalten. Dieses Zertifikat wird auch periodisch überprüft, ob die Voraussetzungen noch zutreffen und auch welche Massnahmen für eine Verbesserung der Energiebilanz getätigt worden sind.[...]
Bei der Beurteilung zeigte sich, dass die Gemeinde Waldkirch von 477 möglichen Punkten deren 273.9 Punkte erreicht hat. Dies bedeutet eine Steigerung von knapp 6 % auf 57,4 %. Diese wurde hauptsächlich durch die Aktivitäten in den Bereichen Entwicklungsplanung/Raumordnung (Umsetzung Energiekonzept), kommunale Gebäude und Anlagen (PV-Anlagen), Versorgung/Entsorgung (Wärmeverbund Waldkirch und Bernhardzell) und Kommunikation/Kooperation mit Informationsanlässen und Publikationen erreicht. Das Label wurde daher bestätigt.

dPendente Kanalisationsanschlüsse23.09.2016

Der Gemeinderat prüft jährlich die Liste der pendenten Kanalisationsanschlüsse von Liegenschaften innerhalb der Gemeinde.[...]
Durch Betriebsaufgaben in der Landwirtschaft oder durch bauliche Sanierungen sowie durch entsprechende Verfügungen des Kantons ergeben sich immer wieder neue Objekte, die an die Kanalisation angeschlossen werden müssen. Aber auch aus der Erstellung der öffentlichen Kanalisationsleitungen der letzten Jahre sind noch pendente Hausanschlüsse bekannt. In Einzelfällen sprechen fehlende sanitäre Einrichtungen noch gegen einen Kanalisationsanschluss.
 

Der Gemeinderat hat nun festgelegt, dass bei allen Liegenschaften, die die Anforderungen erfüllen, die Anschlüsse ausgeführt werden müssen. Es soll eine Gleichbehandlung dieser Liegenschaftseigentümer erfolgen. In einzelnen Fällen werden daher erneut Aufforderungen versandt oder Ersatzvornahmen angedroht.

dKanalisation Ruezenwil23.09.2016

Vor rund 20 Jahren wurde eine private Kanalisationsanschlussleitung vom Weiler Ruezenwil zur öffentlichen Kanalisationsleitung Schöntal-Lee realisiert. Die Kosten wurden vom privaten Grundeigentümer getragen.[...]
Aufgrund der Tatsache, dass weitere Kanalisationsanschlüsse realisiert oder vorbereitet werden, hat der Gemeinderat die Übernahme dieser privaten Kanalisationsleitung gegen Entschädigung und soweit ein öffentliches Interesse besteht, beschlossen. Der Bestand der öffentlichen Kanalisationsleitung wird mittels Dienstbarkeitsverträgen gesichert.

dSchülerzahlen steigen23.09.2016

Die aktuelle Schülerstatistik zeigt, dass die Schülerzahlen steigen. Dies wird auch deutlich aus einem Vergleich der verschiedenen Jahre:[...]
  2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
  SJ 13/14 SJ 14/15 SJ 15/16 SJ 16/17 SJ 17/18 SJ 18/19 SJ 19/20
               
Total 514 513 518 531 535 546 539

Diese Entwicklung ist erfreulich und entspricht der allgemeinen Tendenz von steigenden Geburtenzahlen. Diese Zahlen dürften ab dem Jahre 2019 nach Beurteilung des Gemeinderates eher weiter zunehmen. Derzeit sind verschiedene Bauprojekte in Bearbeitung, die zur Erstellung von zusätzlichen Wohnungen führen. Auch künftige Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde sind zu berücksichtigen.
 

dStabile Stromtarife23.09.2016

Auf Antrag der Technischen Betriebe und der Elektrakommission hat der Gemeinderat die ab 1. Januar 2017 geltenden Stromtarife verabschiedet.[...]
Bedingt durch den Umstand, dass bereits im vergangenen Jahr für die Elektra Waldkirch sowie für die beiden Jahre 2017 und 2018 äusserst günstige Konditionen beim Energieeinkauf mit der Swisspower Energy AG erreicht werden konnten, sind die Preise für 2016 bereits durchschnittlich um 7 % gesunken. Hier war Waldkirch an vorderster Stelle. Eine weitere Anpassung oder Reduktion des Stromtarifes ist daher aufgrund dieser Ausgangslage für das Jahr 2017 nicht möglich. Während dem die Aufwendungen für den Stromeinkauf in etwa gleich bleiben, ergeben sich aber für die gesetzlichen Abgaben Anpassungen. Aufgrund der Etablierung der Wärmepumpen als Heizsystem hat der Gemeinderat beschlossen, inskünftig auf die Vergünstigung von Wärmepumpen zu verzichten. Im gleichen Sinne wurde auch ein Antrag des Landvereins Tannenberg abgelehnt, für Heubelüftungen gewisse Erleichterungen zu gewähren.

Die ab 2017 geltenden neuen Preise sind auf der Homepage einsehbar.

dKein „Schweiz.bewegt“ 201723.09.2016

Die Gemeinde Waldkirch hat im Jahre 2015 am Coop Gemeindeduell „Schweiz.bewegt" teilgenommen. Dank dem grossen Engagement verschiedener Vereine wurde dieser Anlass zum zweiten Mal in der Gemeinde durchgeführt. Waldkirch besiegte Hauptwil.[...]
Dank dem grossen Engagement verschiedener Vereine wurde dieser Anlass zum zweiten Mal in der Gemeinde durchgeführt. Waldkirch besiegte Hauptwil.

dGute Lehrlingsausbildung bei der Gemeindeverwaltung 15.09.2016

Die Gemeindeverwaltung Waldkirch setzt auf sich für eine gute Qualität der Ausbildung ihrer Lernenden ein. Mit dem Zertifikat «QualiStar» wurde der Lehrbetrieb für die gute Arbeit ausgezeichnet.[...]
Die Gemeinde Waldkirch legt grossen Wert auf die Rekrutierung und die Ausbildung von jungen Berufsleuten. Umso wichtiger ist es, die Qualität der Ausbildung sicherstellen zu können, was auch bereits im eidgenössischen Berufsbildungsgesetz verankert ist. Im Jahr 2016 gelang es der Gemeinde Waldkirch erstmals die QualiStar-Zertifizierung zu erlangen. Das Zertifikat QualiStar zeichnet die vorbildliche Umsetzung der kaufmännischen Grundbildung aus. Die wichtigsten vier Bereiche der Berufsbildung (Anstellungsverfahren, Einführungsphase, Bildungsprozess sowie Abschluss) sind in einem Kriterienkatalog abzubilden. Das Label ist ein Steuerungsinstrument für die Lehrbetriebe, um die Qualität ihrer betrieblichen Berufsbildung kontinuierlich weiterzuentwickeln und so die Bildungsqualität laufend zu verbessern.

Um als Lehrbetrieb von QualiStar zertifiziert zu werden, muss verteilt über die wichtigsten vier Bereiche der Berufsbildung 80 % der möglichen 290 Punkte des Kriterienkatalogs erreicht werden. Die Gemeindeverwaltung reichte den Zertifizierungsantrag mit 249 Punkten ein. Die zuständige Zertifizierungskommission überprüfte die Selbstbewertung anhand der eingereichten Unterlagen und konnte sich auch bei den Lernenden vergewissern, ob die angegebenen Kriterien auch tatsächlich so umgesetzt werden.

Das Erlangen dieses Zertifikats zeigt, dass wir als Lehrbetrieb die Vorgaben richtig umsetzen und eine gute Ausbildung der Lernenden gewährleisten. Dies ist nur dank dem grossen Engagement durch die Praxisbildner der einzelnen Abteilungen und allen Mitarbeitenden möglich.

Berufsbildner Michael Frei durfte das Zertifikat für die Gemeindeverwaltung im Rahmen der Veranstaltung Blickpunkt Bildung entgegennehmen. Überreicht wurde es durch die Fachstelle Ostschweiz.

dBauanzeige @, @30.11.-0001

Das Baugesuch liegt vom @ bis @ öffentlich auf.[...]
Bauobjekt: @
Baugrundstücke Nr.: @
Bauherrschaft: @
Grundeigentümer: @










Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden. 

Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden  (Tel. 058 228 79 24) .

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).

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T 058 228 79 00


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Montag – Donnerstag
08.00 – 11.30 Uhr / 14.00 – 17.00 Uhr

Freitag
07.30 – 14.00 Uhr

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