dLiegenschaft «altes Schulhaus» Steig verkauft20.11.2024
[...]
dÜberarbeitung der kinder- und jugendpolitischen Grundlagen13.11.2024
[...]
Am 5. September 2024 fand ein erstes Treffen mit der Resonanzgruppe statt, bei welchem verschiedene Akteure vertreten waren. Nebst einigen Vereinen waren die Schulsozialarbeit, die kirchliche Jugendarbeit, die Schule Waldkirch-Bernhardzell sowie die Leiterin des Familienzentrums vertreten. Die Inputs der Resonanzgruppe konnten bereits in den weiteren Verlauf des Projekts einfliessen.
Als nächster Schritt wird eine Ist-Analyse zur ausserschulischen Freizeitgestaltung in der Gemeinde Waldkirch durchgeführt, um die künftige Weiterentwicklung der kommunalen Jugendarbeit auf einer fundierten Grundlage anzugehen. Mit der Durchführung der Analyse wurde die OST – Ostschweizer Fachhochschule beauftragt.
Um die Situation im Bereich der ausserschulischen Freizeitgestaltung zu erfassen, möchten wir die Sichtweise von Jugendlichen abholen. Dazu findet eine Online-Befragung in allen Schulklassen der 5. Klasse bis 3. Oberstufe statt. Zudem werden Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Alter von 20 Jahren direkt (auf dem Postweg angeschrieben) mit der Befragung bedient. Die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig.
Die Online-Befragung dauert ca. 15 Minuten und bietet den Jugendlichen die Möglichkeit, ihre Meinungen und Be-dürfnisse an die Jugendarbeit (und allgemein zum Angebot für Jugendliche und junge Erwachsene) in der Ge-meinde Waldkirch mitzuteilen. Auf diese Weise soll die Perspektive der Jugendlichen in der Weiterentwicklung kommunaler Grundlagen und Angebote berücksichtigt werden. Die Mitwirkung der Jugendlichen an der Online-Befragung ist für die ausserschulische Angebotsgestaltung massgebend und für die Entwicklung der offenen Ju-gendarbeit in Waldkirch von zentraler Bedeutung. Die Ergebnisse der Online-Befragung werden anonymisiert erho-ben und ausgewertet, sodass kein Rückschluss auf eine bestimmte Person erfolgen kann.
Gerne informieren wir im Mitteilungsblatt wieder über den aktuellen Stand des Projekts.
dBauanzeige Ebnet 735, 9205 Waldkirch30.10.2024
Bauobjekt: |
Ersatzbau Wohnhaus |
Baugrundstück: | Nr. 1771, Ebnet 735, 9205 Waldkirch |
Bauherrschaft: | Monika und Lukas Broger, Ebnet 735, 9205 Waldkirch |
Grundeigentümer: | Pius Eberhard-Bauer, Talermoos 740, 9205 Waldkirch |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dEnya Sutter zur neuen Sozialarbeiterin in Ausbildung gewählt30.10.2024
dMirco Schenkel wird Leiter Facility Management30.10.2024
dSven Oberholzer neuer Lernender Kaufmann EFZ 202524.10.2024
dBauanzeige Rickenhus 445, 9205 Waldkirch23.10.2024
Bauobjekt: |
Einbau Garagen in Schopf |
Baugrundstück: | Nr. 178, Rickenhus 445, 9205 Waldkirch |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Ivo Scheiwiler, Friedbergstrasse 12, 9200 Gossau SG |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Kirchstrasse 9, 9304 Bernhardzell23.10.2024
Bauobjekt: |
Anbau Lager |
Baugrundstück: | Nr. 821, Kirchstrasse 9, 9304 Bernhardzell |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Medard Keller-Stachniss |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Oberbleichenbach 573, 9304 Bernhardzell23.10.2024
Bauobjekt: |
Folientunnel |
Baugrundstück: | Nr. 710, Oberbleichenbach 573, 9304 Bernhardzell |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Urs Gmür-Oswald, Oberbleichenbach 573, 9304 Bernhardzell |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Büntstrasse 9a , 9205 Waldkirch23.10.2024
Bauobjekt: |
Fassadenkamin und Einbau Cheminéeofen |
Baugrundstück: | Nr. 1864, Büntstrasse 9a, 9205 Waldkirch |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Andrea Graf, Büntstrasse 9a, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dNachtnetz- und Taxiangebot für Waldkirch und Bernhardzell17.10.2024
Mehr Nacht-S-Bahnen
Das neue Nachtnetz sieht zwischen Winterthur und St. Gallen zwei Nacht-S-Bahnen pro Stunde vor. In Winterthur bestehen halbstündlich Anschlüsse von und nach Zürich. Zwischen Winterthur und Wil bedient eine Nacht-S-Bahn stündlich alle Stationen und eine beschleunigte Nacht-S-Bahn verkehrt stündlich ohne Zwischenhalt. Zwischen Wil und St. Gallen bilden die zwei Nacht-S-Bahnen dadurch einen 20/40-Minutentakt. Ab St. Gallen fährt die beschleunigte Nacht-S-Bahn stündlich weiter bis nach Heerbrugg. Gegenüber heute verkürzt sich die Reisezeit zwischen Zürich und St. Gallen um eine Viertelstunde. Zwischen St. Gallen, Herisau und Lichtensteig wird eine neue Nacht-S-Bahn eingeführt. Schachen, Degersheim, Mogelsberg und Brunnadern werden neu erschlossen. In Lichtensteig ergeben sich schlanke Anschlüsse auf die Nachtbusse in Richtung Nesslau und Wil.
Mehr Nachtbusse
Neue Nachtbusangebote bieten schlanke Anschlüsse zu den Nacht-S-Bahnen. Zahlreiche Ortschaften wie Wilen bei Wil, Gähwil, Niederwil, Niederbüren, Zihlschlacht, Waldkirch, Waldstatt, Urnäsch, Untereggen, Rorschacherberg, Thal, Altenrhein, Kriessern und Montlingen sind neu mit dem Nachtbus erschlossen. Das neue Nachtnetz wird ab Dezember 2024 in Betrieb gehen. Die Gemeinde Waldkirch beteiligt sich an den Kosten, gemäss Beschluss des Ge-meinderates, mit jährlich 2000 Franken.
https://www.sg.ch/verkehr/oeffentlicher-verkehr/planung-oev-angebote/aktuelle-busplanung/nachtnetz-2025.html
Taxi ab St. Gallen – bis Waldkirch und Bernhardzell wird weiterhin subventioniert
Das Taxiangebot ab dem Bahnhof St. Gallen wird auch mit der Einführung der drei Nachtverbindungen am Samstag und Sonntag weiterhin aufrechterhalten und durch die Gemeinde finanziell unterstützt. Dies, da die drei zusätzlichen Verbindungen mit dem Nachtbus nur via Waldkirch nach Sulgen geführt und nicht nach Bernhardzell ausgeweitet werden können.
dStimmbüro – Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler gesucht17.10.2024
dEliane Zeller wird neue Bereichsleiterin Finanzen17.10.2024
dLiegenschaft Familienzentrum, Dorfeggstrasse 8 verkauft17.10.2024
dBauanzeige Büchelwisstrasse 11, 9304 Bernhardzell16.10.2024
Bauobjekt: |
Sitzplatzüberdachung in Form eines Lamellendachs - gefertigt aus Aluminium |
Baugrundstück: | Nr. 2187, Büchelwisstrasse 11, 9304 Bernhardzell |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Jürg und Jacqueline Steiger-Spirig, Büchelwisstrasse 11, 9304 Bernhardzell |
Bauvisiere
Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Tulpenstrasse 1, 9205 Waldkirch16.10.2024
Bauobjekt: |
Demontage Ölheizung und Einbau Sole/Wasserwärmepumpe mit Erdsondenbohrung |
Baugrundstück: | Nr. 2200, Tulpenstrasse 1, 9205 Waldkirch |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Angelika und Roman Peterer-Weder, Tulpenstrasse 1, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dUnterstützung in der Abteilung Finanzen durch Heinz Loretini26.09.2024
dReorganisation beim Bereich Bau und Infrastruktur19.09.2024
Nach der Kündigung der Bausekretärin wurde das Stellenprofil, das bislang mit 60 % dotiert war, überprüft und neu definiert. Folglich wurde die Stelle mit 60 bis 100 % neu ausgeschrieben. Die Besetzung mit einer ausgewiesenen Fachfrau in der Person von Karin Hobi konnte im Rahmen von 100 Stellenprozenten realisiert werden. Im Hinblick auf die Bewältigung verschiedener Hochbau- und allgemeiner Projekte (Sanierungen Liegenschaften in Bernhardzell, Projekte Turnhalle Bünt, Projektleitung Schutzverordnungen und Gewässerraumausscheidung und zu gegebener Zeit die Auswirkungen der Ortsplanungsrevision) wird der Leiter Bau und Infrastruktur durch die Stellenbesetzung von den Baugesuchsprüfungen und den Beratungen entlastet. Die zusätzlichen 40 % für die neue Leiterin Bauberatung und Bewilligungen, Karin Hobi, werden im Bereich Bau und Infrastruktur aufgefangen und in anderen bereichsinternen Stellen kompensiert. Die Umsetzung des ersten Schrittes konnte somit mit Fokus auf die Baugesuchsprüfung und Beratung optimal erfolgen, denn auch mit der Einführung der neuen Ortsplanungsinstrumente werden deutlich mehr Bauberatungen und Baugesuche zu erwarten und zu bearbeiten sein. Karin Hobi wird die Stelle Leiterin Bauberatung und Bewilligungen am 4. November 2024 antreten. Da uns die Bausekretärin, Yvonne Zwicker, bereits Ende September 2024 verlässt, wurde bis zum Stellenantritt von Frau Hobi Anfang November eine Übergangslösung organisiert. Damit ist gewährleistet, dass Beratungen erfolgen und eingehende Baugesuche bearbeitet werden können.
Abteilung Facility Management
Da sich Andreas Rüegsegger, Leiter Facility Management und Hauswartung, entschieden hat, sich beruflich zu verändern und an einem anderen Ort eine neue Herausforderung anzunehmen, bietet sich nun die Gelegenheit, einen weiteren Umsetzungsschritt bei der Reorganisation des Bereiches Bau und Infrastruktur anzugehen. Die Stelle wird neu mit 60 bis 100 % ausgeschrieben (bislang 100 %). In die Abteilung Facility Management, die sich insbesondere mit dem Betrieb und Unterhalt der Liegenschaften sowie mit der Führung der Hauswarte beschäftigt, wurde per 1. Juli 2024 auch die Stelle der Raumreservationen (Agi Oberholzer / 80 %) integriert und zusammengeführt. Aktuell sind Optimierungen bei den Raumreservationen in Arbeit. Zudem werden die Nutzung und Bereitstellung (Öffnungszeiten) der öffentlichen Liegenschaften und Räume überprüft. Dies mit dem Ziel, diese zu lockern. Im Zusammenhang mit der Einführung eines neuen Webauftritts der Gemeinde im ersten Halbjahr 2025 soll nun auch der Digitalisierung bei den Raumreservationen erneut ein Modernisierungsschub verliehen werden. Dazu folgen weitere Informationen.
dGewichtsabhängige Verrechnung Grünabfälle ab 1. Januar 202512.09.2024
Damit per 1. Januar 2025 die Verrechnung der Grünabfälle gewichtsabhängig erfolgen kann, müssen alle Grüngutcontainer mit einem Datenchip ausgestattet werden. Der Gemeinde Waldkirch sind alle Grüngutbehälter der Sammelbestellung vom Jahr 2022 bekannt. Die durch die Bürgerinnen und Bürger zusätzlich erworbenen Grüngutbehälter müssen ebenfalls erfasst werden. In den nächsten Tagen erhalten alle registrierten Kundinnen und Kunden einen Brief mit Informationen zur gewichtsabhängigen Verrechnung der Grünabfälle. Zusätzlich wird das «Erhebungsformular für Grünabfallcontainer» inklusive Rücksendecouvert versendet. Bitte füllen Sie das Formular aus und senden Sie es bis zum 27. September 2024 an die Gemeinde zurück.
Alternativ können Sie das Formular auch herunterladen und per E-Mail senden.
www.waldkirch.ch > Dienstleistungen > Formulare > Entsorgungswesen
Achtung: Ab Januar 2025 werden nur noch Grüngutcontainer mit Datenchip geleert. Bei Fragen steht Ihnen der Leiter Facility Management, Andreas Rüegsegger, zur Verfügung.
dPositive Erfahrungen bei Grundbuch und Betreibungen12.09.2024
dSondernutzungsplan Kiesabbauplan Wigarten, Änderung Abbauquoten; öffentliche Auflage12.09.2024
Innerhalb der Auflagefrist kann beim Gemeinderat Waldkirch Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung zu erhalten.
dBauanzeige Fliederstrasse 16, 9205 Waldkirch11.09.2024
Bauobjekt: |
Anhebung des Dachs und Ausbau (inkl. PV-Anlage) |
Baugrundstück: | Nr. 2142, Fliederstrasse 16, 9205 Waldkirch |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: |
Jérôme und Kathrin Rickli, Fliederstrasse 16, 9205 Waldkirch |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Hauptwilerstrasse 9/9a, 9205 Waldkirch03.09.2024
Bauobjekt: |
Bau von 1 Halbunterfluhrbehälter |
Baugrundstück: | Nr. 17 |
Bauherrschaft: | Politische Gemeinde Waldkirch, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch |
Grundeigentümer: | Stockwerkeigentümergemeinschaft, Hauptwilerstrasse 9/9a, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Malerhof 1036, 9304 Bernhardzell02.09.2024
Bauobjekt: |
Demontage Holzheizung, Errichtung Luft/Wasser-Wärmepumpe |
Baugrundstück: | 1024 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Paul Krapf, Malerhof 1036, 9304 Bernhardzell |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dTarifänderungen im Jahr 202529.08.2024
Alle diese Faktoren zusammen führen 2025 zu einer durchschnittlichen Senkung der Strompreise von –17 Prozent.
Netznutzung
Die Netzpreise erfahren eine Preiserhöhung, dies vor allem aufgrund erheblicher Investitionen in die Netzinfrastruktur. Diese Investitionen sind erforderlich, um den Umbau des Energiesystems zu unterstützen und die gesetzlichen und technischen Anforderungen zu erfüllen. Weiterhin optimieren wir die Lastspitzen in unserem Verteilnetz kontinuierlich, was die Kosten bei unserem Vorlieferanten senkt. Jedoch führt der Eigenverbrauch der PV-Anlagen zu einer Verringerung des Energiebezugs aus dem Netz, was zur Folge hat, dass fixe Betriebskosten auf einen kleineren Absatz zu verteilen sind.
Energie
Die Energiepreise können gesenkt werden, da die Beschaffungskosten für Strom am Markt sowie die Abnahmekosten für Strom von dezentralen Produzenten im Netz der TB Waldkirch gesunken sind.
Abgaben
Die gesetzlichen Abgaben sinken. Die Systemdienstleistungen der Swissgrid werden auf 0,55 Rp./kWh und die Abgabe für die Wasserreserve auf 0,23 Rp./kWh gesenkt. Der Netzzuschlag sowie die Abgabe an die Gemeinde bleiben unverändert.
Nachfolgend finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der Preisanpassungen.
S-STROM (0 bis 50'000 kWh Strombezug pro Jahr): Die Veränderung der Preise «Waldkirch öko» zum Vorjahr, fassen sich wie folgt zusammen:
Preiskomponente | Einheit | 2024 | 2025 | % |
Netznutzung Grundpreis | CHF/Mt | 8.50 | 8.50 | 0% |
Netznutzung Arbeitspreis | Rp/kWh | 10.30 | 12.00 | +17% |
Energie Arbeitspreis | Rp/kWh | 20.00 | 13.30 | -33% |
Abgaben Arbeitspreis | Rp/kWh | 4.85 | 3.68 | -24% |
Total | -17% |
M-STROM (50'000 bis 100'000 kWh Strombezug pro Jahr): Die Veränderung der Preise «Waldkirch öko» zum Vorjahr, fassen sich wie folgt zusammen:
Preiskomponente | Einheit | 2024 | 2025 | % |
Netznutzung Grundpreis | CHF/Mt | 8.50 | 8.50 | 0% |
Netznutzung Leistungspreis | CHF/kW/Mt | 9.50 | 9.50 | 0% |
Netznutzung Arbeitspreis | Rp/kWh | 6.00 | 7.70 | +28% |
Energie Arbeitspreis | Rp/kWh | 19.60 | 13.10 | -33% |
Abgaben Arbeitspreis | Rp/kWh | 4.85 | 3.68 | -24% |
Total | -17% |
L-STROM (über 100'000 kWh Strombezug pro Jahr): Die Veränderung der Preise «Waldkirch öko» zum Vorjahr, fassen sich wie folgt zusammen:
Preiskomponente | Einheit | 2024 | 2025 | % |
Netznutzung Grundpreis | CHF/Mt | 8.50 | 8.50 | 0% |
Netznutzung Leistungspreis | CHF/kW/Mt | 9.50 | 9.50 | 0% |
Netznutzung Arbeitspreis | Rp/kWh | 5.45 | 6.90 | +27% |
Energie Arbeitspreis | Rp/kWh | 19.30 | 12.90 | -33% |
Abgaben Arbeitspreis | Rp/kWh | 4.85 | 3.68 | -24% |
Total | -16% |
RÜCKLIEFERVERGÜTUNG: Die Vergütungsansätze für die Stromrücklieferung werden auf den 1.1.2025 hin ebenfalls angepasst. Die Vergütung der Stromrücklieferung erfolgt noch gemäss der «vermiedenen Kosten». Folgende Vergütungsansätze gelten ab dem 1.1.2025:
Preiskomponente | Einheit | 2024 | 2025 | % |
Energie | Rp/kWh | 18.30 | 12.50 | -32% |
Herkunftsnachweis | HKN Rp/kWh | 1.50 | 1.50 | 0% |
Total | -29% |
dMedaillen an den CH-Meisterschaften für Giulia und Antonia29.08.2024
dGemeinde Waldkirch Kanalreinigung und TV-Aufnahmen22.08.2024
Ansprechpartner: Andreas Forrer, Leiter Bau und Infrastruktur, Telefon 058 228 79 23
Bauherrschaft: Martin Klaus, Leiter Werkhof, Telefon 058 228 79 26
dBauanzeige Tannenberg 652, 9205 Waldkirch22.08.2024
Bauobjekt: |
Um- und Rückbau Wohnhaus |
Baugrundstück: | 1167 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Désirée Raguth Tscharner, Tannenberg 652, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dPersonalrechtliche Massnahme gegen ein Kadermitglied 22.08.2024
dWanderschafherden in Waldkirch22.08.2024
Wie bereits im vergangenen Jahr möchte die Gemeinde Waldkirch die Landwirte unterstützen. Falls jemand sein Grundstück grundsätzlich nicht für die Wanderschafherden zur Verfügung stellen möchte, kann der verantwortliche Grundeigentümer oder Pächter dies bis zum 5. September 2024 der Abteilung Landwirtschaft (Telefon 058 228 79 19, jessica.kurer@waldkirch.ch) mitteilen. Landwirte oder Pächter, die sich bereits in den letzten Jahren bei der Gemeinde gemeldet haben und bei denen keine Veränderungen erfolgt sind, müssen uns nicht nochmals kontaktieren.
d Pensionierung Beni Brunner 15.08.2024
[...]
dProjekt Turnhalle Bünt Waldkirch15.08.2024
dBauanzeige Bernhardzellerstrasse 66, 9205 Waldkirch14.08.2024
Bauobjekt: |
Erstellung Parkplatz (eingekiest) |
Baugrundstück: | 1827 |
Bauherrschaft und Grundeigentümerin: | Luise Schädler-Huwiler, Buechwisenstrasse 2, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dWahl neue Leiterin Bauberatung und Bewilligungen08.08.2024
dKündigung Leiter Technische Betriebe Waldkirch08.08.2024
dOpen Air vom 9./10. August 2024 in Bernhardzell bewilligt08.08.2024
[...]
dÜberarbeitung der kinder- und jugendpolitischen Grundlagen 08.08.2024
[...]
Künftig soll nicht mehr von einem spezifischen Jugendleitbild gesprochen werden, vielmehr soll der Begriff «Kinder- und jugendpolitische Grundlagen» verwendet werden. Dies entspricht auch der aktuellen Stossrichtung im sozialen Bereich. Die kinder- und jugendpolitischen Grundlagen sollen den Altersbereich von 10 bis 20 Jahre abdecken.
Die Projektplanung sieht vor, dass zuerst die Ist-Situation erhoben, anschliessend eine Bedarfsplanung erstellt wird und zum Schluss die Umsetzungsschritte definiert werden. Als Projektverantwortlichen hat der Gemeinderat den Ressortleiter Soziales und Gesundheit, Urban Sutter, bestimmt. Im Projektteam wirken der Bereichsleiter Michael Frei, der Leiter Soziales Oliver Müller, die Jugendarbeiterin Rebeka Keller und die Sozialarbeiterin in Ausbildung Katja Krapf mit.
Für das Gelingen des Projekts ist es wichtig, dass die Bevölkerung respektive die relevanten Anspruchsgruppen in einer sogenannten Resonanzgruppe einbezogen werden. Die Resonanzgruppe trifft sich ca. 2 bis 3 Mal pro Jahr und ist Bindeglied zur Projektgruppe und gleichzeitig Multiplikator. Aktuell ist die Zusammensetzung der Resonanzgruppe wie folgt angedacht:
- Jugendrelevante Vereine
- FC Waldkirch-Bernhardzell 1997
- Pfadi Waldkirch
- Jugendband Andwil-Waldkirch
- STV Bernhardzell
- UHC Waldkirch-St. Gallen
- Schulsozialarbeit
- Kirchliche Jugendarbeit
- Schule Waldkirch-Bernhardzell
- 2 bis 3 Jugendliche
Ein erstes Treffen der Resonanzgruppe findet anfangs September statt. Gleichzeitig wird auch eine Online-Befragung der Jugendlichen durch die OST Ostschweizer Fachhochschule durchgeführt. Das Projekt soll bis Ende 2025 abgeschlossen werden können. Gerne informieren wir im Mitteilungsblatt wieder über den aktuellen Stand.
dÖffnungszeiten öffentliche WC-Anlagen beim Friedhofgebäude08.08.2024
[...]
dAufhebung der Abstimmungsurne Bernhardzell ab November08.08.2024
Der Gemeinderat hat deshalb entschieden, ab der Abstimmung vom 24. November 2024 an den Abstimmungssonntagen jeweils nur noch die Urne im Gemeindehaus Waldkirch (von 10.00 bis 11.00 Uhr) offen zu halten. Die Urne in Bernhardzell wird ab dem 24. November 2024 nicht mehr bereitgestellt. Mit dieser Massnahme entfällt auch die Vorortpräsenz der zwei Stimmenzählenden.
Somit haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ab dem 24. November 2024 die Möglichkeit, entweder vorgängig brieflich, vorzeitig, via E-Voting oder am Abstimmungssonntag zwischen 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr an der Urne im Gemeindehaus Waldkirch abzustimmen.
dAbstimmen und Wählen – jetzt auch digital möglich08.08.2024
www.anmeldeverfahren.e-voting.sg.ch informieren und für den Urnengang vom 24. November 2024 bis am 30. September 2024 für E-Voting registrieren.
Den Stimmberechtigten, die sich für E-Voting angemeldet haben, wird künftig bei jedem Urnengang das Stimmmaterial sowohl für die elektronische Stimmabgabe wie auch für die bisherigen Kanäle (brieflich und Urne) zugesendet. An- und Abmeldungen sind jederzeit möglich und werden berücksichtigt, wenn sie spätestens 8 Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag vorgenommen werden.
So funktioniert die Anmeldung
- Die AHV-Nummer zur Hand nehmen.
- Die URL www.anmeldeverfahren.e-voting.sg.ch aufrufen.
- Die Daten eingeben und die Anmeldung bestätigen.
- Die schriftliche Bestätigung per Post abwarten.
Weitere Informationen zu E-Voting finden Sie im Flyer, welcher diesem Mitteilungsblatt beiliegt, oder auf www.e-voting.sg.ch. Bei Fragen dürfen Sie sich auch an die Kanzlei, 058 228 79 11 oder
michael.frei@waldkirch.ch, wenden.
Die Gemeinde Waldkirch freut sich, den ergänzenden Stimmkanal anbieten zu können, und hofft auf zahlreiche Anmeldungen für E-Voting.
dBauanzeige Rickenhueb, 9205 Waldkirch05.08.2024
Bauobjekt: |
Ersatzbau Ökonomiegebäude (Laufstall) |
Baugrundstück: | 249, 250 |
Bauherrschaft: | Gebrüdergemeinschaft Marco und Christian Keller, Rickenhueb 245, 9205 Waldkirch |
Grundeigentümer: | Christian Keller, Rickenhueb 245, 9205 Waldkirch |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
d«Waldkircher» Stromprodukte25.07.2024
[...]
Waldkirch «öko»
Waldkirch «öko plus»
Waldkirch «Sonne»
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.tbwaldkirch.ch/DE/35/Strom.htm
dBauanzeige Vögeliberg 1194, 9205 Waldkirch25.07.2024
Bauobjekt: |
Errichtung und Betrieb einer Erdsonden-Wärmepumpe |
Baugrundstück: | 675 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Eigenmann Ralph, Vögeliberg 1194, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dStromkennzeichnung 202325.07.2024
Ihr Stromlieferant: TB Waldkirch
Kontakt: Mobile 058 228 79 33, E-Mail tbw@waldkirch.ch
Bezugsjahr: 2023
Der gesamthaft an unsere Kunden gelieferte Strom wurde produziert aus:
Auch im Jahr 2024 wird der Lieferantenmix der Technischen Betriebe Waldkirch wieder zu 100 % erneuerbar sein.
dBauanzeige Büntstrasse 17, 9205 Waldkirch25.07.2024
Bauobjekt: |
Bau Halbunterflurbehälter und Erstaz Fahrbahn- / Parkplatzbelag |
Baugrundstück: | 1783 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Politische Gemeinde Waldkirch, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dPostbriefkasten Bernhardzell wird verschoben25.07.2024
dVerkauf Liegenschaft St. Gallerstrasse 33, Bernhardzell25.07.2024
Somit galt es für den Gemeinderat eine neue Käuferschaft zu finden. Christian Studerus, Dorfstrasse 26a, 9205 Waldkirch, bekundete sein Interesse, die Liegenschaft Nr. 830 an der St. Gallerstrasse 33 ebenfalls zum Preis von Fr. 700'000.00 zu erwerben. Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 2. Juli 2024 dem Verkauf der Liegenschaft an Christian Studerus zum Preis von Fr. 700'000.00 zugestimmt. Die Gemeinde hat zudem mit dem Kaufinteressenten einen langjährigen Mietvertrag für die Wohnungen gesichert, damit auch künftig günstiger Wohnraum für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern zur Verfügung steht (mit Ausstiegsklausel, falls die Mietzinsen angehoben werden).
Fakultatives Referendumsverfahren
Gemäss Ziff. 4.1 Anhang «Finanzbefugnisse» der Gemeindeordnung vom 23. März 2012 hat der Gemeinderat eine abschliessende Finanzkompetenz von Fr. 500'000.00 für die Veräusserung von Grundstücken im Finanzvermögen. Liegt der Betrag zwischen Fr. 500'000.00 und Fr. 1'000'000.00, muss der Beschluss zur Veräusserung dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Im vorliegenden Fall hat der Gemeinderat entschieden, das fakultative Referendum für den Beschluss über den Verkauf der Liegenschaft St. Gallerstrasse 33, Bernhardzell, vom 27. Juli bis zum 4. September 2024 anzusetzen. Der Gemeinderatsbeschluss kann während dieser Zeit auf der Publikationsplattform oder im Gemeindehaus eingesehen werden. Das Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens ist erfüllt, wenn innert der Auflagefrist ein Zehntel der Stimmberechtigten der letzten Gesamterneuerungswahl (248 gültige Unterschriften) die Abstimmung durch die Bürgerschaft verlangen. Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen.
dHerzlich willkommen, Fabio Krüsi 25.07.2024
dBauanzeige Dorfstrasse 7, 9205 Waldkirch24.07.2024
Bauobjekt: |
Umbau Mehrfamilienhaus mit Einbau Wohnung Erdgeschoss und Wärmedämmung |
Baugrundstück: | 51 |
Bauherrschaft: | Schläpfer Lukas und Sieber Nadine |
Grundeigentümer: | Sieber Carina |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Oberwil, 9205 Waldkirch23.07.2024
Bauobjekt: |
Sanierung ehemalige Scheune und Abbruch Silo |
Baugrundstück: | 1641 |
Bauherrschaft und Grundeigtümer: | Keller Silvia und Riederer Claude, Oberwil 641, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Laubbach 339, 9205 Waldkirch23.07.2024
Bauobjekt: |
Errichtung Permeattank und Trinkwassertank |
Baugrundstück: | 486 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Käserei Laubbach AG, Laubbach 330, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dPaleggo Festival – 18. bis 21. Juli 2024 in Waldkirch bewilligt11.07.2024
[...]
dKommunale Gesamterneuerungswahlen11.07.2024
[...]
Gemeindepräsidium (1 Mandat)
• Gehring Matthias, 1978, Unternehmer und ehemaliger Gemeindepräsident, Hauptwil, SVP
• Strauss-Sutter Pirmin, 1977, lic. oec. HSG, Unternehmer, Waldkirch, parteilos
Mitglieder des Gemeinderates (5 Mandate)
• Brühlmann Guido, 1971, Betriebsleiter, Waldkirch, SVP (bisher)
• Grob Thomas, 1975, Kalkulator/Projektleiter, Waldkirch, Die Mitte (bisher)
• Riederer Claude, 1972, Polizist, Waldkirch, SVP (bisher)
• Sommer Brigitte, 1983, Kauffrau und pat. Grundbuchverwalterin, Waldkirch, Die Mitte (bisher)
• Sutter Urban, 1963, Ressortleiter St. Galler Stadtwerke, Waldkirch, Die Mitte (bisher)
Schulratspräsidium (1 Mandat)
• Roth Susanne, 1973, Leiterin Finanzen & Personal, Waldkirch, FDP (bisher)
Mitglieder des Schulrates (6 Mandate)
• Büsser Christian, 1992, Schreiner, Waldkirch, parteilos (bisher)
• Keller Priska, 1974, Projektleiterin, Waldkirch, parteilos (bisher)
• Leutenegger Andrea, 1984, Lehrerin, Bernhardzell, IGB (bisher)
• Luder Sandra, 1975, Lehrerin, Waldkirch, Die Mitte (bisher)
• Albrigo Sandro, 1981, HR-Leiter, Bernhardzell, IGB
• Heuberger Christoph, 1987, Bauschreiner, Waldkirch, parteilos
• Zaugg Jämes, 1985, Verkauf und Anwendungstechniker bei ISOCELL Schweiz AG, Bernhardzell, parteilos
Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission (5 Mandate)
• Keller Andy, 1984, Eidg. dipl. Landmaschinenmechanikermeister, Waldkirch, SVP (bisher)
• Spaar Peter, 1972, Softwareentwicklung, Dipl. Ing. FH, Waldkirch, FDP (bisher)
• Stalder Björn, 1982, Bauleiter Fassadenbau, Waldkirch, parteilos (bisher)
• Giacomelli Andreas, 1987, Lehrer, Waldkirch, Die Mitte
• Maggiorini Philipp, 1984, dipl. Treuhandexperte, Waldkirch, FDP
Die überparteiliche Arbeitsgruppe Wahlen 2024 organisiert am 27. August 2024 um 20.00 Uhr eine Kandidatenvorstellung für das Schulratspräsidium, den Schulrat, den Gemeinderat und die Geschäftsprüfungskommission sowie ein Podium für das Gemeindepräsidium im Mehrzweckraum Schulhaus Breite.
dBauanzeige Mooshueb, 9205 Waldkirch08.07.2024
Bauobjekt: |
Anbau Aussenliegeboxen mit Mist-/Waschplatz, Korrektur; Erweiterung Aussenliegeboxen und Umbau im Stallinnern |
Baugrundstück: | 499 |
Bauherrschaft: | Marco Helfenberger, Leimatstrasse 4, 9205 Waldkirch |
Grundeigentümer: | Elmar Wick, Mosshueb 413, 9205 Waldkirch |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dGlatteiswarnsonde Tannenberg – Miete statt Kauf04.07.2024
Aufgrund des Hinweises eines aufmerksamen Mitbürgers an der Vorversammlung hat der Gemeinderat zur Beschaffung der Glatteiswarnsonde weitere Abklärungen in Auftrag gegeben und den Vergleich «Verkauf vs. Miete» anstellen lassen. Dieser Vergleich führt dazu, dass die Glatteiswarnsonde nun für den Zeitraum von 15 Jahren gemietet und nicht gekauft wird. Der Gemeinderat bedankt sich für den wertvollen Input an der Vorversammlung, welcher dazu geführt hat, dass die Beschaffung zugunsten einer Mietlösung angepasst werden konnte.
dHerzliche Gratulation, Gian Luca, zum bestandenen Lehrabschluss!04.07.2024
[...]
dBauanzeige Obergrimm, 9205 Waldkirch02.07.2024
Bauobjekt: |
Umbau & Umnutzung Scheune in neue Betriebsleiterwohnung mit Hofladen; Korrektur Grundriss und Anbau Sitzplatzüberdachung |
Baugrundstück: | 1752 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer | Emanuel Süess, Obergrimm 1521, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Niederwil 766, 9205 Waldkirch01.07.2024
Bauobjekt: |
Errichtung und Betrieb Erdsonden-Wärmepumpe |
Baugrundstück: | 2364 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Andreas und Irene Räss, Hölzli 243, 9204 Andwil SG |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dKündigung Bausekretärin Yvonne Zwicker27.06.2024
dPensionierung Albert Kaiser per Ende Juni 202427.06.2024
dWahl Hauswart-Team Bernhardzell per 1. Januar 202527.06.2024
Christoph Lutz, Hauswart 80 %, wohnhaft in Andwil
Cornelia Zahner, Mitarbeiterin Reinigung, 40 %, wohnhaft in Waldkirch
Juracea Christen, Mitarbeiterin Reinigung, 40 %, wohnhaft in Bernhardzell[...]
dBauanzeige Oberwaldstrasse 1b, 9205 Waldkirch26.06.2024
Bauobjekt: |
Demontage Elektrozentralheizung, Errichtung und Betrieb Luft-Wasser-Wärmepumpe |
Baugrundstück: | 136 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Krüsi Angelka und Michael, Oberwaldstrasse 1b, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige St. Gallerstrasse 45, 9304 Bernhardzell26.06.2024
Bauobjekt: |
Demontage Elektroheizung , Errichtung und Betrieb Erdsondenwärmepumpe |
Baugrundstück: | 836 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Alder Benno und Yvonne, Büchelwisstrasse 17, 9304 Bernhardzell |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Sornpark 5, 9246 Niederbüren20.06.2024
Bauobjekt: |
Abbruch altes Lagergebäude |
Baugrundstück: | 1983 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Alurex Soleda AG, Sornpark 1, 9246 Niederbüren |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Grütt 1000, 9304 Bernhardzell17.06.2024
Bauobjekt: |
Umbau Wohnhaus und Fassadenergänzung Scheune |
Baugrundstück: | 1059 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Patrick Thomi, Bübach 8, 9245 Sonnental |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dZustimmung Sanierung MZG und Schulhaus Bernhardzell13.06.2024
dNeuausrichtung Dorfladen und Postangebot Bernhardzell 13.06.2024
In den letzten Wochen wurden nun diverse Gespräche geführt und Varianten für einen künftigen Betrieb des Dorfladens und der Post (Filiale beim Partner) geprüft. In der relativ kurzen Zeit bis Ende Juli wird es weder für die Poststelle (Filiale beim Partner) noch für den Dorfladen eine sofortige Nachfolgelösung geben. Dennoch laufen Abklärungen zwischen einer neuen möglichen Betreiberin, dem Liegenschaftsbesitzer Claudio Popp und dem Gemeindepräsidenten für eine künftige Dorfladenlösung. Dies mit dem Ziel, in den ersten Monaten 2025 den Dorfladen wieder eröffnen zu können. In welcher Form der Dorfladen betrieben werden kann, wird in den nächsten Wochen geklärt. Die Lösung mit einem Selbstbedienungsladen steht aktuell im Vordergrund. Dazu sind allerdings noch einige Abklärungen und Absprachen sowie die notwendige Nutzungs- und Betriebsbewilligung nötig.
«Postfiliale beim Partner»
Bei der «Postfiliale beim Partner» im Dorfladen Bernhardzell wird es ebenfalls eine Veränderung geben (siehe Kommunikation der Post). Nach der Ladenschliessung wird die Post vorerst einen Hausservice anbieten. Sollte der Dorfladen wieder öffnen und durch Betriebspersonal bedient werden, kann eine Filiale beim Partner wieder ins Auge gefasst werden. Diese Option hat sich der Gemeinderat zusichern lassen. Aktuell sind noch weitere Varianten in Prüfung die «Postfiliale beim Partner» andernorts unterzubringen. Sobald weitere Fakten vorliegen, werden wir über das Mitteilungsblatt wieder informieren. Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an Gemeindepräsident Aurelio Zaccari wenden.
d Die Post führt in Bernhardzell den Hausservice ein13.06.2024
Nötig wird die Umstellung in der Postversorgung, weil der bisherige Partner der Post, der Dorfladen, per Ende Juli seine Türen schliesst. Postgeschäfte können noch bis Samstag, 13. Juli 2024, im Dorfladen erledigt werden.[...]
Die Post informiert die Einwohnerinnen und Einwohner von Bernhardzell in den kommenden Tagen direkt mit einem Flyer über diese Änderung. Einige Tage vor der Umstellung stellt die Post in einem persönlichen Schreiben das Angebot und den Ablauf des Hausservice im Detail vor. Gleichzeitig ist die Post mit möglichen neuen Partnern im Gespräch. Sofern eine Nachfolgelösung gefunden werden kann, ist eine Rückführung in eine integrierte Postfiliale wieder möglich. Für Fragen stehen den Einwohnerinnen und Einwohnern von Bernhardzell die Postmitarbeitenden unter der Nummer 0848 888 888 gerne zur Verfügung.
Die Schweizerische Post
dBroschüre «Wenn Sie einmal Hilfe brauchen» online verfügbar06.06.2024
Wir danken für Ihr Verständnis.
dBauanzeige Rüti, 9204 Andwil 06.06.2024
Bauobjekt: |
Befestigung Vorplatz Milchraum und Remise mit Entwässerung in Güllengrube |
Baugrundstück: | 1437 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Guido Lengwiler, Rüti 226, 9204 Andwil SG |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Niederwil 799, 9205 Waldkirch03.06.2024
Bauobjekt: |
Photovoltaikanlage |
Baugrundstück: | 1510 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Gerschwiler Erich, Niederwil 799, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Holderweg 7, 9304 Bernhardzell27.05.2024
Bauobjekt: |
Demontage Ölheizung, Errichtung und Betrieb Luft-Wasser-Wärmepumpe |
Baugrundstück: | 1647 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Irene und Markus Eigenmann, Holderweg 7, 9304 Berhardzell |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Hasenberg, 9205 Waldkirch27.05.2024
Bauobjekt: |
Neubau Treibhäuser und geschützte Arbeitsplätze |
Baugrundstück: | 551 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Stiftung Heilsarmee Schweiz, Laupenstrasse 5, 3001 Bern |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Tannenberg 296, 9205 Waldkirch23.05.2024
Bauobjekt: |
Hofladen |
Baugrundstück: | 1163 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Bruno Bischofberger, Tannenberg 296, 9205 Waldkirch |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Holderweg 9, 9304 Bernhardzell21.05.2024
Bauobjekt: |
Demontage Ölheizung, Errichtung und Betrieb Luft-Wasser-Wärmepumpe |
Baugrundstück: | 1646 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Denise Menzi, Holderweg 8, 9304 Bernhardzell Reto Menzi, Taholter 752, 8873 Amden |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Schachen 981, 9304 Benrhardzell20.05.2024
Bauobjekt: |
Anbau Remise (bereits ertsellt) |
Baugrundstück: | 1042 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Kehl Roger |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Lee, 9304 Bernhardzell16.05.2024
Bauobjekt: |
Abbruch bestehendes Wohnhaus, Neubau zwei Mehrfamilienhäuser mit Tiefgaragen, Errichtung und Betrieb von Erdwärmesonden-Wärmepumpen |
Baugrundstück: | 1813, 1849 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Immo-Rhoden AG, Industriestrasse 28, 9100 Herisau |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Schöntal 970, 9304 Bernhardzell13.05.2024
Bauobjekt: |
Verkaufswagen |
Baugrundstück: | 1067 |
Bauherrschaft: | Tanja Neff, Malerhof 1045, 9304 Bernhardzell |
Grundeigentümer: | Erwin Knechtle, Schöntal 970, 9304 Bernhardzell |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Hirschgartenstrasse 2, 9205 Waldkirch06.05.2024
Bauobjekt: |
Erweiterung Holztrocknungsanlage |
Baugrundstück: | 30 |
Bauherrschaft: | Appenzeller Bohlenstangen AG, Dorfstrasse 29, 9108 Gonten |
Grundeigentümer: | Josef Werz AG, Hirschgartenstrasse 2, 9205 Waldkirch |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
d10-Jahr-Dienstjubiläum Bruno Eigenmann02.05.2024
dGeschwindigkeitsregime St. Pelagibergstrasse bleibt bestehen02.05.2024
Gutachten in Auftrag gegeben
Der Gemeinderat hat nun ein Gutachten über diesen Strassenabschnitt in Auftrag gegeben. Dies mit dem Ziel zu prüfen, ob die Signalisation auf 60 km/h angehoben werden könnte. Aus dem Gutachten geht nun hervor, dass eine Signalisation der Höchstgeschwindigkeit 60 km/h zur Folge hätte, dass der Bereich wieder als «ausserorts» einzustufen wäre. Bei einer Ausserortssituation mit Tempo 60 km/h erhöhen sich die Beobachtungsdistanz und auch die Anhaltesichtweite. Gemäss Gutachten wären die Sichtverhältnisse insbesondere bei den Einlenkern im Weiler Widenhueb nicht mehr ausreichend. Aufgrund der Abklärungen muss festgestellt werden, dass eine Erhöhung der Geschwindigkeit auf 60 km/h nicht ohne Nachteile für die Verkehrssicherheit umgesetzt werden kann. In Anlehnung an Art. 108 Abs. 3 Signalisationsverordnung (SR 741.21, abgekürzt SSV) ist eine Heraufsetzung der Höchstgeschwindigkeit aber nur zulässig, wenn dadurch der Verkehrsablauf ohne Nachteile für Sicherheit und Umwelt verbessert werden kann.
Aufgrund der erwähnten Gründe muss festgestellt werden, dass eine Erhöhung der Geschwindigkeit auf 60 km/h nicht ohne Nachteile für die Verkehrssicherheit umgesetzt werden kann, weshalb der Gemeinderat entschieden hat, darauf zu verzichten und die angeordnete Signalisation 50 km/h innerorts zu belassen. Diese Haltung wird von der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, gestützt.
dBauanzeige Schuepis, 9205 Waldkirch01.05.2024
Bauobjekt: |
Gedecktes Räudebad |
Baugrundstück: | 1289 |
Bauherrschaft: | Beatrix Stark-Hengartner, Schuepis 1991, 9205 Waldkirch Stefan Stark-Hengartner, Schuepis 1991, 9205 Waldkirch |
Grundeigentümer: | Beatrix Stark-Hengartner, Schuepis 1991, 9205 Waldkirch |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Ronwil 2073, 9205 Waldkirch29.04.2024
Bauobjekt: |
Photovoltaikanlage (Indachanlage) |
Baugrundstück: | 2363 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Patricia Hangartner, Zellersmüli 89, 9100 Herisau Reto Müller, Zellersmüli 89, 9100 Herisau |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Tannenberg 646, 9205 Waldkirch29.04.2024
Bauobjekt: |
Demontage Ölheizung, Errichtung und Betrieb einer Erdsonden-Wärmepumpe |
Baugrundstück: | GS-Nr. 1151 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Erich Frehner, Tannenberg 646, 9205 Waldkirch Ruedi Frehner, Langweidstrasse 4, 9000 St. Gallen Martin Loosli, Glaswingerten 5, 9507 Stettfurt Stefan Loosli, St. Georgen-Strasse 44, 9000 St. Gallen |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dAbschluss Projekt Periodische Nachführung der Amtlichen Vermessung25.04.2024
Mit der periodischen Nachführung wurden diverse Bestandteile des Grundbuchplanes überarbeitet, so z. B. der Verlauf von Strassen, Wegen und Gewässern. Ein besonderer Fokus lag auf der Bereinigung der Waldränder. Anhand verschiedener Datengrundlagen (Digitales Höhenmodell, Luftbild, Basiswaldfläche und weitere) wurde ein Entwurf für den Verlauf des Waldrandes erarbeitet. Dieser wurde durch das Kantonsforstamt des Kantons St. Gallens kontrolliert und in den Datensatz der Amtlichen Vermessung eingearbeitet. Die Überarbeitung der Waldränder bringt verschiedene Vorteile mit sich. Zum einen werden die Waldränder aktualisiert und damit den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Zum anderen erfolgt eine Harmonisierung der verschiedenen Datensätze, wodurch im Anschluss eine einheitliche Definition der Waldabgrenzungen vorliegt.
Die Aktualisierung der Daten der Amtlichen Vermessung betrifft ausschliesslich die beschreibenden Inhalte der Liegenschaften. Die Grundstücksflächen werden durch die periodische Nachführung nicht verändert. In diesen Tagen ist die Lieferung der neuen Liegenschaftsbeschriebe an das Grundbuchamt und damit auch der grundbuchliche Abschluss des Projektes erfolgt.
GEOINFO Vermessungen AG / Grundbuchamt
dInbetriebnahme neuer Halbunterflurbehälter25.04.2024
Die Grösse und Anzahl der Halbunterflurbehälter richtet sich an das zugeteilte Einzugsgebiet. Sämtliche betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner werden mit einem Info-Brief bedient, damit ihnen bekannt ist, welchem Halbunterflurbehälter ihre Liegenschaft oder Wohnung zugeteilt ist. Nutzen Sie die Halbunterflurbehälter nur, wenn Sie im Einzugsgebiet wohnen. Die Realisierung zusätzlicher Halbunterflurbehälter in Waldkirch und Bernhardzell wird in diesem Jahr weiter vorangetrieben. Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an den Facility Manager der Gemeinde Waldkirch, Herrn Andreas Rüegsegger (andreas.rueegsegger@waldkirch.ch), wenden.
dNeubau Trafostation Dorfegg – stetiger Ausbau des Stromnetzes25.04.2024
Die Trafostation «Dorfegg» ist ein Fertigbetongebäude, welches im Werk der Cellpack Power Systems AG in Villmergen Aargau vorgefertigt und vorinstalliert wurde. Aufgrund der Grösse und eines Gesamtgewichts von knapp 48 Tonnen erfolgte die Anlieferung dieser Trafostation in drei Teilen mittels Spezialtransports. Dafür mussten für Autobahn und Kantonsstrasse entsprechende Fahrbewilligungen eingeholt werden. Der Aufbau der Trafostation erfolgte mit einem grossen Pneukran, wofür an der St. Pelagibergstrasse zwischen Einlenker Arneggerstrasse und Kreisel von 6.00 bis etwa 10.00 Uhr eine Vollsperrung notwendig war.
Zwischen dem Start der Planungsarbeiten und der geplanten Inbetriebnahme der Trafostation «Dorfegg» im Frühsommer 2024 sind rund 2,5 Jahre vergangen. Mit der neuen Trafostation «Dorfegg» können die Netzkapazität in diesem Gebiet wesentlich erhöht und die beiden bereits hoch ausgelasteten Stationen «Bünt» und «Freihof» entlastet werden. Netzanpassungen/Netzausbauten wie im Gebiet Dorfegg laufen an etlichen Orten im Versorgungsgebiet der Technischen Betriebe Waldkirch.
dBauanzeige Tannenberg 646, 9205 Waldkirch25.04.2024
Bauobjekt: |
Demontage-Ölheizung, Erdondenbohrung, Einbau Sole-Wasser-Wärmepumpe |
Baugrundstück: | Nr. 1151, Tanneberg 646, 9205 Waldkirch |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Erich Frehner, Tannenberg 646, 9205 Waldkirch Ruedi Frehner, Langweidstasse 4, 9000 St. Gallen Martin Loosli, Glaswingerten 5, 9507 Stettfurt Stefan Loosli, St. Georgen-Strasse 44, 9000 Waldkich |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Schwalbenweg 10, 9304 Bernhardzell24.04.2024
Bauobjekt: |
Erstellung Gartenmauer mit Quadersteinen |
Baugrundstück: | 2246 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Jenan Joseph Krishnapillai, Schwalbenweg 9, 9304 Bernhardzell |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dPensionierung Hauswartung Werner Fuchs und Rosmarie List18.04.2024
Neuausschreibung
Die beiden Stellen werden im vorliegenden Mitteilungsblatt zur Bewerbung ausgeschrieben. Es ist vorgesehen, dass die Stelle des Hauswartes mit einem Pensum von 80 bis 100 Prozent wiederbesetzt wird. Um bei der Arbeitseinteilung flexibler zu werden, werden zwei Stellen als Reinigungsmitarbeiter/in mit Teilzeitpensen ausgeschrieben.
dInformationen zur Entwicklung bei der Grüngutsammlung18.04.2024
Der Rückblick auf die Jahreszahlen zeigt eine deutliche Abnahme der Grüngutmengen ab dem Jahr 2023:
• Im Jahr 2020 wurden 395,1 Tonnen Grüngut gesammelt.
• Im Jahr 2021 stieg die Menge leicht auf 407,41 Tonnen an.
• Im Jahr 2022 sank die Menge an Grüngut auf 402,94 Tonnen.
• Im Jahr 2023 und der Einführung der Containersammlungen sank die Menge an Grüngut auf neu 102.82 Tonnen.
Neue Sammlung per 1. Januar 2023
Mit der neuen Sammlung wurde im Jahr 2023 eine Menge von 102,82 Tonnen Grüngut gesammelt, was zu einem deutlich reduzierten Defizit von Fr. 3 214.00 führte. In den nachfolgend aufgeführten Kosten der Jahre 2020 bis 2022, sind die Mietkosten für den Lagerplatz nicht in die Gesamtkalkulation der Grüngutsammlung einbezogen worden. Diese Kosten müssten ebenfalls berücksichtigt werden, um eine vollständige Bewertung der finanziellen Auswirkungen der Umstellung bei der «Grüngutsammlung» zu erhalten. Das Defizit wäre mit dieser Gesamtbetrachtung noch höher. Es ist erfreulich zu sehen, dass die getroffenen Massnahmen zur Förderung einer nachhaltigen Abfallwirtschaft zu einer Verringerung der Grüngutmengen und zu einer Verbesserung der finanziellen Situation der «Abfallkasse» beigetragen haben.
Zu den Grüngutzahlen 2023
Die Mengen sind von etwa 400 auf 103 Tonnen deutlich gesunken.
Der Preis pro Tonne ist mit Einführung der Holsammlung von Fr. 210.– auf Fr. 335.– gestiegen.
2020 betrug das Defizit für die Grüngutverwertung Fr. 47 783.– (Gebühr von Fr. 70.–/Grüngutkarte).
2021 betrug das Defizit für die Grüngutverwertung Fr. 45 852.– (Gebühr von Fr. 70.–/Grüngutkarte).
2022 betrug das Defizit für die Grüngutverwertung Fr. 38 865.– (Gebühr von Fr. 100.–/Grüngutkarte).
2023 betrug das Defizit für die Grüngutentsorgung lediglich noch Fr. 3 518.–.
Info Neuerung 2025 – Chiplösung
Der Gemeinderat beschäftigt sich mit der Prüfung einer Chiplösung. Die Einführung eines Datenchips an den Grüngutbehältern ab 2025 markiert einen weiteren kundenfreundlicheren Schritt zur Optimierung unseres Abfallsystems. Durch die Integration dieses Chips können wir bei jeder Leerung benutzergerecht erfassen, wieviel Abfall entsorgt wurde, und die anfallenden Kosten entsprechend den tatsächlich genutzten Dienstleistungen (Mengen) verrechnen. Diese präzise Abrechnung ermöglicht eine effizientere Verwaltung des Grünabfallsystems und stellt sicher, dass die Gebühren fair und transparent sind. Sobald weitere Details zu dieser Neuerung verfügbar sind, werden wir Sie wieder informieren. Wir sind zuversichtlich, dass die Einführung des Datenchips einen positiven Beitrag zur Effizienz und Nachhaltigkeit unserer Abfallentsorgung leisten wird.
dRezertifizierung Energiestadt04.04.2024
Energie- und Umweltkommission wird angepasst
Der Gemeinderat hat sich an seiner letzten Sitzung auch mit der Zusammensetzung der Energie- und Umweltkommission auseinandergesetzt und entschieden, dass die Kommission angepasst werden soll. Die Kommission ist auf der strategischen Ebene zuständig, um den Gemeinderat bei Fragen zu Energie- und Umweltthemen zu beraten. Dies soll insbesondere in Bezug auf die Ausrichtung in strategischen Themen stattfinden. Die Kommission hat ein Antragsrecht an den Gemeinderat. Dieser entscheidet abschliessend über die Empfehlungen der Kommission. Aus diesem Grund wurde die Schnittstelle zur Gemeinde über den Ratsschreiber, der gleichzeitig als Aktuar der Kommission tätig ist, sichergestellt. Bisher nahm der Leiter Facility Management, Andreas Rüegsegger, diese Rolle ein, da er operativ für die Umsetzung verschiedener Massnahmen zuständig ist. Ebenfalls nicht mehr Mitglied der Energie- und Umweltkommission ist der Leiter Technische Betriebe, Christian Tresch. Dieser soll bei Bedarf an die Kommissionssitzungen eingeladen werden. Der Berater der Energieagentur, Daniel Wittenwiler, und der Ratsschreiber Michael Frei haben in der Kommission kein Stimmrecht. Dieses soll den Vertretern aus der Bevölkerung vorbehalten bleiben. Damit ist die Zusammensetzung der Energie- und Umweltkommission ab sofort wie folgt:
Energie- und Umweltkommission
• Grob Thomas, Gemeinderat, Präsident
• Egger Marius, Abfall, Entsorgung, Mobilität
• Meier Hans Jörg, Landverein am Tannenberg
• Oberholzer Roland, Gewerbe, Vertretung Bernhardzell
• Spirig Christian, IG Erneuerbare Energie, Naturschutzverein
• Wick Roman, Gewerbe (bis 31. Dezember 2024)
• Wittenwiler Daniel, Energieagentur St. Gallen (ohne Stimmrecht)
• Michael Frei, Ratsschreiber, Aktuar (ohne Stimmrecht)
Wir bedanken uns bei den langjährigen Mitgliedern der Energie- und Umweltkommission für ihren grossen Einsatz zugunsten der Bevölkerung ganz herzlich.
dVerkauf Liegenschaft St. Gallerstrasse 33, Bernhardzell04.04.2024
Die Liegenschaft Nr. 830 an der St. Gallerstrasse 33 in Bernhardzell wurde am 21. September 2016 durch die Gemeinde Waldkirch erworben. Der Kaufpreis betrug damals Fr. 700 000.00. Das Grundstück umfasst 486 m2 und ist im Finanzvermögen der Gemeinde mit Fr. 764 000.00 ausgewiesen. Ziel war es, durch den Kauf der Liegenschaft das mittelfristige Bedürfnis nach Wohnungen für Asylsuchende abzudecken und zu gegebener Zeit, falls die Situation es zulässt, auch wieder zu verkaufen (Beschluss 315/2016 vom 27. September 2016). Um keine weiteren Finanzmittel in die Liegenschaft investieren zu müssen, steht der Verkauf der Liegenschaft Nr. 830 an. Der Gemeinderat hat dem Verkauf der Liegenschaft Mehrfamilienhaus St. Gallerstrasse 33 in Bernhardzell zugestimmt. Somit wurde diese in den gängigen Onlineportalen ausgeschrieben. Auf die Ausschreibung hin gingen mehrere Angebote ein. Am 27. Februar 2024 stimmte der Gemeinderat dem Verkauf der Liegenschaft an die Höchstbietenden, die Familie Alija und Hazeta Salihovic, whft. 9056 Gais, Schantlern 52, zu. Diese reichten für den Erwerb der Liegenschaft ein Angebot von
Fr. 700 000.00 ein. Die Gemeinde hat mit den Kaufinteressenten einen langjährigen Mietvertrag für die Wohnungen gesichert, damit auch künftig günstiger Wohnraum für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern zur Verfügung steht (mit Ausstiegsklausel, falls die Mitzinsen angehoben werden).
Fakultatives Referendumsverfahren
Gemäss Anhang «Finanzbefugnisse», Ziff. 4.1 der Gemeindeordnung vom 23. März 2012, hat der Gemeinderat eine abschliessende Finanzkompetenz von Fr. 500 000.00 für die Veräusserung von Grundstücken im Finanzvermögen. Liegt der Betrag zwischen Fr. 500 000.00 und Fr. 1 000 000.00, muss der Beschluss zur Veräusserung dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Im vorliegenden Fall hat der Gemeinderat entschieden, das fakultative Referendum für den Beschluss über den Verkauf der Liegenschaft St. Gallerstrasse 33, Bernhardzell, vom 6. April 2024 bis zum
15. Mai 2024 anzusetzen. Der Gemeinderatsbeschluss kann während dieser Zeit auf der Publikationsplattform oder im Gemeindehaus eingesehen werden. Das Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens ist erfüllt, wenn innert der Auflagefrist ein Zehntel der Stimmberechtigten der letzten Gesamterneuerungswahl (248 gültige Unterschriften) die Abstimmung durch die Bürgerschaft verlangen. Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen.
dBauanzeige Felsenhof 431, 9205 Waldkirch26.03.2024
Bauobjekt: |
Demontage Ölheizung, Errichtung und Betreibe einer Erdsonden-Wärmepumpe |
Baugrundstück: | 174 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Nicole Thür, Felsenhof 431, 9205 Waldkirch Marcel Thür, Felsenhof 431, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Hauptwilerstrasse 17, 9205 Waldkirch22.03.2024
Bauobjekt: |
Antennentausch an best. Mobilfunkanlage Salt "SG_0816A" |
Baugrundstück: | Nr. 148, Hauptwilerstrasse 17, 9205 Waldkirch |
Bauherrschaft: | Salt Mobil SA, i.V. Swiss Infra Services SA, Thurgauerstrasse 136, 8152 Opfikon |
Grundeigentümer: | SOBI AG, Hauptwilerstrasse 17, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dGesamterneuerungswahlen – Rücktritte per Ende Legislatur21.03.2024
Nicht mehr für eine weitere Amtsdauer zur Verfügung stehen folgende Amtsträger:
• Aurelio Zaccari, Gemeindepräsident
• Irene Helg, Schulrätin
• Marcel Huwiler, Schulrat
• Daniel Maltaric, Präsident Geschäftsprüfungskommission
• Daniel Moser, Geschäftsprüfungskommission
• Heidi Keller, Stimmenzählerin
• Albert Signer, Stimmenzähler
• Markus Süess, Stimmenzähler
Die Erneuerungswahlen des Gemeindepräsidiums, der Mitglieder des Gemeinderates, des Schulratspräsidiums, der Mitglieder des Schulrates und der Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission finden am 22. September 2024 statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang wurde von der Regierung auf den 24. November 2024 festgesetzt. Im Mitteilungsblatt vom 15. März 2024 sind weitere Informationen zum Ablauf der Gesamterneuerungswahlen ausgeführt.
dNeuorganisation mit Geschäftsleitung hat sich bewährt14.03.2024
Pensum Gemeindepräsidium bleibt bei 100 Prozent
Der Gemeinderat hat im Zusammenhang mit der Neuorganisation Ende 2018 Bilanz gezogen und eine Neubeurteilung des Pensums des Gemeindepräsidenten vorgenommen. Damals wurde nach Abwägung aller Fakten entschieden, das Pensum des Gemeindepräsidenten per 1. Januar 2019 wieder auf 100 Prozent anzuheben. Die Gründe lagen insbesondere darin, dass der Gemeindepräsident nicht nur strategische Aufgaben wahrnehmen muss, sondern mit der Verantwortung über Personal und Kommunikation sowie der Führung der Geschäftsleitung auch im operativen Bereich tätig ist.
Der Gemeinderat hat nun am 27. Februar die Strukturen mit der Geschäftsleitung noch einmal überprüft und die Pensumsfrage erneut diskutiert. Aufgrund der Faktenlage hat der Rat entschieden, für die nächsten vier Jahr weiter auf ein 100 Prozent Pensum beim Gemeindepräsidium zu setzen. Dies insbesondere auch deshalb, weil aktuell mit der Ortsplanungsrevision, der Überarbeitung der Schutzverordnung und der Gewässerraumausscheidung, aber auch mit verschiedenen Infrastrukturprojekten wichtige strategische Geschäfte anstehen und bearbeitet werden müssen. Weiter sind verschiedenen Bauprojekte wie das MZG Bünt, die Sanierung des Schulhauses und des Mehrzweckgebäudes Bernhardzell anstehend. Kommt dazu, dass bei den Technischen Betrieben ebenfalls grosse Herausforderungen anstehen, die eine Überprüfung der strategischen Ausrichtung, der Investitionen und der operativen Tätigkeiten umfassen. Sollten sich im Verlaufe der kommenden Legislatur 2025 – 2028 organisatorische Veränderungen ergeben, wird der Rat die Pensumsfrage noch einmal aufgreifen und überprüfen sowie bei Bedarf anpassen.
dGesamterneuerungswahlen – Rücktritte per Ende Legislatur14.03.2024
Nicht mehr für eine weitere Amtsdauer zur Verfügung stehen folgende Amtsträger:
• Aurelio Zaccari, Gemeindepräsident
• Irene Helg, Schulrätin
• Marcel Huwiler, Schulrat
• Daniel Moser, Geschäftsprüfungskommission
• Heidi Keller, Stimmenzählerin
• Albert Signer, Stimmenzähler
• Markus Süess, Stimmenzähler
Erneuerungswahlen Legislatur 2025 – 2028
Die Erneuerungswahl des Gemeindepräsidiums, der Mitglieder des Gemeinderates, des Schulratspräsidiums, der Mitglieder des Schulrates und der Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission findet am 22. September 2024 statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang wurde von der Regierung auf den 24. November 2024 festgesetzt.
Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang können bis spätestens Montag, 1. Juli 2024, 17.00 Uhr, der Kanzlei Waldkirch, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch, eingereicht werden. Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie innert der angesetzten Frist bei der Gemeindeverwaltung eintreffen, von wenigstens 15 Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Waldkirch unterzeichnet sind, höchstens einen wählbaren Kandidaten oder eine wählbare Kandidatin enthalten sowie ausschliesslich Kandidaten/Kandidatinnen aufweisen, die ihrer Kandidatur zustimmen (Art. 24 WAG). Die Kanzlei gibt entsprechende Formulare ab.
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 24. November 2024 statt. Wahlvorschläge sind in diesem Fall bis spätestens Donnerstag, 26. September 2024, 17.00 Uhr, der Kanzlei einzureichen. Es ist auch eine stille Wahl möglich. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang. Auskünfte über die Vorbereitung und Durchführung der Erneuerungswahlen in den Gemeinden erteilt die Kanzlei (058 228 79 11 oder michael.frei@waldkirch.ch).
dRevision Ortsplanung; 6 Rekurse gegen den Gesamtentscheid14.03.2024
Aufgrund der Inhalte der Rekurse scheint eine Teil-Inkraftsetzung der neuen Ortsplanungsinstrumente aktuell nicht möglich. Das heisst, dass die neuen Ortsplanungsinstrumente erst in Kraft gesetzt werden können, wenn in sämtlichen Rechtsmittelverfahren rechtskräftig endgültig entschieden wurde. Wann dies der Fall ist, kann leider nicht abgeschätzt werden. Der Entscheid des Bau- und Umweltdepartements könnte nämlich noch an das Verwaltungsgericht und letztlich allenfalls an das Bundesgericht weitergezogen werden.
Leider müssen wir aufgrund der neuen Sachlage erneut zuwarten, bis die neuen Ortsplanungsinstrumente (Zonenplan und Baureglement) angewendet werden können. Dies wiederum bedeutet, dass Investorinnen und Investoren ihre Projekte weiterhin noch nicht umsetzen können. Wir sind bemüht, mit diesen Lösungen zu suchen, damit eine Entwicklung unserer Gemeinde dennoch möglich ist. Diesbezüglich ist Gemeindepräsident Aurelio Zaccari als Ansprechpartner mit Investorinnen und Investoren im Austausch. Gerne informieren wir wieder, sobald neue Informationen und Erkenntnisse vorliegen. Bei Fragen zur Ortsplanungsrevision steht Ihnen Gemeindepräsident Aurelio Zaccari gerne zur Verfügung.
dBauanzeige Mooshueb, 9205 Waldkirch13.03.2024
Bauobjekt: |
Anbau Aussenliegeboxen mit Mist-/Waschplatz |
Baugrundstück: | 499 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Elmar Wick-Koller, Mooshueb 413, 9205 Waldkirch |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Holderweg 8, 9205 Waldkirch11.03.2024
Bauobjekt: |
Demontage Ölheizung, Erstellung Luft-Wasser-Wärmepumpe |
Baugrundstück: | Nr. 1644, Holderweg 8, 9304 Bernhardzell |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Norbert und Maria Grüninger, Holderweg 8, 9304 Bernhardzell |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Holderweg 10, 9304 Bernhardzell11.03.2024
Bauobjekt: |
Demontage Ölheizung, Erstellung Luft Wasser Wärmepumpe |
Baugrundstück: | Nr. 1645, Holderweg 10, 9304 Bernhardzell |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Steiner Ernst, Holderweg 10, 9304 Bernhardzell |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Dorfstrasse 19 und St. Pelagibergstrasse 18, 9205 Waldkirch05.03.2024
Bauobjekt: |
Umnutzung / Umbau Schulhaus als Mehrfamilienhaus und Neubau Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage |
Baugrundstück: | 33 |
Bauherrschaft: | adasgo Immobilien AG, Arneggerstrasse 21, 9205 Waldkirch |
Grundeigentümer: | Politische Gemeinde Waldkirch, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dProjekt Steig – öffentliche Auflage29.02.2024
Bauprojekt und öffentliche Auflage
Die Stimmbevölkerung hat mit dem Verkauf der Liegenschaft Steig deren Umnutzung für Wohn- und Gewerberaum zugestimmt. Die Käuferin, die adasgo Immobilien AG, hat dem Gemeinderat damals für die Erstellung des Gutachtens einen Entwurf einer geplanten künftigen Nutzung (Wohn- und Gewerberaum mit Tiefgarage und zweistöckigem Pavillon) präsentiert. Zwischenzeitlich ist das Projekt weiterbearbeitet worden. Das «alte Schulhaus Steig» wird mit mehreren Wohnungen, Balkonen und einer attraktiven Umgebung modernisiert und auf dem Grundstück nebenan soll statt einem zweistöckigen Pavillon ein dreistöckiges Mehrfamilienhaus mit modernen Wohnungen entstehen. Dies ist im Interesse unserer Gemeindeentwicklung, denn andere Mehrfamilienhausprojekte stehen leider aktuell still, da die Ortsplanungsrevision durch verschiedene Rekurse blockiert ist. Der für die Gemeinde zur Verfügung gestellte, öffentlich nutzbare Raum wird im Parterre des «alten Schulhaues» eingeplant und umfasst rund 140 m2. Die Nutzung dieser 140 m2 ist im Moment noch offen, da Ende Jahr die Miete am Standort Dorfeggstrasse 8 (Familienzentrum) ausläuft. Wie es dort weitergeht, ist aktuell in Abklärung. Eine Nutzung für Mittagstisch und Tagesstruktur kann am Standort Dorfstrasse 19 (altes Schulhaus) problemlos vorgesehen werden. Für die Nutzung der rund 140 m2 fallen der Gemeinde Kosten von rund Fr. 2'000 monatlich (inkl. Nebenkosten) an. Die adasgo Immobilien AG hat das Projekt «Steig» bereits öffentlich bekannt gemacht und für die attraktiven Eigentumswohnungen geworben. Auch das ist im Sinne der Gemeinde, denn wir möchten ja Zuzügerinnen und Zuzüger gewinnen, die sich in unserer Gemeinde niederlassen und wohlfühlen.
Die adasgo Immobilien AG hat das Baugesuch für die Sanierung der Liegenschaft Steig und den Bau des Gebäudes auf der freien Parzelle eingereicht. Dieses wurde geprüft und wird nächste Woche für 14 Tage öffentlich aufgelegt. Wenn keine Einsprachen eingehen, und das erhoffen wir uns, da mit allen direkten Nachbarn im Vorfeld Gespräche geführt wurden, sollte der Erteilung der Baubewilligung nach Prüfung durch die kantonalen Stellen nichts mehr im Wege stehen. Der Verkauf der Liegenschaft durch die Gemeinde an die adasgo Immobilien AG kann dann nach Erteilung der Baubewilligung offiziell erfolgen und mit dem Bau von Wohn- und Gewerberaum kann begonnen werden.
dAbrechnung Sportplatz Waldkirch liegt vor29.02.2024
Mehr- und Minderkosten
Die Mehrkosten von Fr. 427'892.88 (+ 15 Prozent) lassen sich hauptsächlich auf die höheren Aufwände von rund Fr. 360'000 beim Garderobengebäude zurückführen. In der ursprünglichen Kostenschätzung wurde von zu tiefen Kosten für das Garderobengebäude ausgegangen. Zudem wurden zahlreiche Projektoptimierungen (z. B. Anpassung Kubatur, Einbau Lüftung etc.) vorgenommen, welche sich letztlich auf den Preis auswirkten. Schlussendlich hatten aber auch die höheren Rohstoffpreise Einfluss auf die höheren Baukosten. Für die Gärtnerarbeiten fielen rund Fr. 15'000 Mehrkosten an und die Anschaffung der Kehrsaugmaschine schlug mit rund Fr. 10'000 Mehrkosten ebenfalls höher aus. Im Gutachten sind bei den Gebühren (u. a. Anschlussgebühren) und Bewilligungen zu tiefe Kosten angenommen worden. Diese fielen deutlich höher aus als ursprünglich angenommen (Mehrkosten rund Fr. 80'000). Aufgrund einiger Projektkorrekturen und Anpassungen, insbesondere was die Parkplatzlösung mit Abstimmung auf die Nachbarliegenschaft Holzimprägnierwerk Waldkirch AG angeht, wurden ebenfalls Mehrkosten verursacht. Diese führten zu Zusatzaufwänden von rund Fr. 60'000 für die Arbeiten des Bauingenieurs. Erfreulicherweise konnten aber in anderen Positionen Minderaufwände erzielt werden. So schloss der Baumeister mit Fr. 30'000 unter Budget ab. Der Kunstrasen konnte mit rund Fr. 40'000, die Sportgeräte mit Fr. 30'000 und die Beleuchtungsanlagen mit rund Fr. 50'000 günstiger beschafft werden. Die auf dem Garderobengebäude installierte Photovoltaikanlage ist nicht Bestandteil des Baukredits. Diese wurde mit einem Betrag von rund Fr. 40'000 über den Fonds «Rückvergütung CO2-Abgaben» finanziert. Die Äufnung des CO2-Fonds erfolgt durch die CO2-Lenkungsabgabe und der daraus entstehenden Zinserträge. Seitens des Bundes wird uns für die Anlage eine Einmalvergütung von Fr. 14'000 zugesprochen.
Abschreibung der Investition
Die Baukosten für den Sportplatz sowie die Erstellungskosten für die Photovoltaikanlage (insgesamt Fr. 3'411'083.98) werden über die Nutzungsdauer von 30 Jahren, konkret vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2054, abgeschrieben. Der Wert des Grundstücks der Gemeinde ist nicht abzuschreiben. Zu erwähnen ist aber, dass die Bewertung des ganzen Grundstücks, mit einer Fläche von 14'522 m2 und einem Buchwert von Fr. 362'000, um die Höhe der an die dach müggler ag verkaufte Teilfläche zu korrigieren ist. Konkret werden 918 m2 zum Wert von Fr. 22'883.60 (918 m2 × Fr. 362 000 / 100) abgezogen. Folglich wird das Grundstück zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten gemäss Art. 110 Gemeindegesetz bewertet und weist einen Bilanzwert von Fr. 339'116.40 auf. Somit beträgt der Bilanzwert des Sportplatzes Fr. 3'071'967.58 (Fr. 3'411'083.98 – Fr. 339'116.40). Aus den Ausführungen ergibt sich nun beim Sportplatz Breiten eine jährliche Abschreibungslast von Fr. 102'398.90 bis ins Jahr 2054. Die Projektierungskosten für die ursprüngliche Sportstättenplanung von Fr. 47'473.80 werden bereits seit dem Rechnungsjahr 2020 (laufend bis im Jahr 2026) über jährlich Fr. 6'800 abgeschrieben.
Dank an alle Beteiligten
Der Gemeinderat bedankt sich bei allen Personen, die an der Planung und Erstellung des Sportplatzes Breiten Waldkirch in irgendeiner Art mitgewirkt haben. Ein herzliches Dankeschön gilt insbesondere auch den Nachbarn für das gegenseitige Verständnis während der Planungs- und Bauphase und auch jetzt in der Phase, da der Sportplatz im laufenden Betrieb steht. Letztlich ist durch die frühe Planung und enge Zusammenarbeit über das gesamte Gebiet eine sehr gute Entwicklung gelungen. Herzlichen Dank.
dStand Projekt Turnhalle Bünt29.02.2024
Projektgruppe verstärkt
Im Rahmen der Rückmeldungen der Begleitgruppen wurde auch angeregt, die Projektgruppe sollte um weitere Vertreter aus Sportvereinen und dem Gewerbeverein verstärkt werden. Der Gemeinderat ist diesem Anliegen gefolgt und hat zusätzlich Remo Sieber (UHC Waldkirch-St. Gallen) und Christian Frei (Gewerbeverein) in die Projektgruppe gewählt. Sie haben sich bereits an der letzten Sitzung aktiv in die Arbeiten einbringen können.
Weiteres Vorgehen / Informationen an der Vorversammlung
Die Begleitgruppen wurden letzte Woche über den Stand der Arbeiten und über das weitere Vorgehen informiert. Mit vorliegender Information beabsichtigen wir auch Sie, geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger, ebenfalls über den Stand zu informieren. Darüber hinaus möchten wir bekannt geben, dass an der Vorversammlung vom 19. März 2024 der Projektstand aufgezeigt wird. Parallel dazu informieren wir an der Vorversammlung über den Stand der Arbeiten bei den Sanierungsprojekten Schulhaus und Mehrzweckgebäude Bernhardzell.
Wir möchten an dieser Stelle nochmal darauf aufmerksam machen, dass wir auf unserer Website unter www.waldkirch > News > Projekte regelmässig über den Projektstand informieren. Wir freuen uns, Sie an der Vorversammlung begrüssen zu dürfen und Ihnen weitere Informationen zu den wichtigen Infrastrukturprojekten in unserer Gemeinde bekannt geben zu dürfen.
dKurvensanierung Rickenhueb; Fakultatives Referendum und Mitwirkungsverfahren29.02.2024
Fakultatives Referendum nach Art. 35 Strassengesetz
Der Bau von Kantonsstrassen obliegt dem Kanton (Art. 34 Abs. 1 Strassengesetz; abgekürzt StrG). Da die Arneggerstrasse als Kantonsstrasse 2. Klasse klassiert ist, ist hierfür der Kanton zuständig. Nach Art. 35 Abs. 1 StrG ist die betroffene politische Gemeinde bei der Projektierung anzuhören. Nach Art. 35 Abs. 2 StrG regelt die politische Gemeinde in der Gemeindeordnung, bei welchen Projekten die zuständige Gemeindebehörde ihren Vernehmlassungsbeschluss der Bürgerschaft unterbreitet.
Der Vernehmlassungsbeschluss ist dem fakultativen Referendum zu unterstellen, wenn der Kostenvoranschlag Fr. 1'000'000.00 übersteigt. Dieser Vernehmlassungsbeschluss ist nach Art. 35 Abs. 2 StrG i. V. m. Art. 35 Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum zu unterstellen, da sich die Gesamtkosten des Bauvorhabens gemäss Kostenvoranschlag auf Fr. 3'434'500.00 (Preisstand Juni 2023) belaufen.
An das Bauvorhaben hat die Politische Gemeinde Waldkirch einen finanziellen Anteil zu leisten. Gemäss Art. 69 Abs. 1 StrG beträgt der Anteil der Politischen Gemeinde Waldkirch 35 Prozent an die Kosten für Geh- und Radwege sowie Bushaltestellen. Insgesamt belaufen sich diese Kosten auf Fr. 133'000.00, was für die Gemeinde Waldkirch einen Anteil von Fr. 46'550.00 ergibt. Die Kosten der restlichen Arbeiten trägt der Kanton zu 100 Prozent.
Der Vernehmlassungsbeschluss wird vom 2. März bis 10. April 2024 dem fakultativen Referendum unterstellt. Er ist im Gemeindehaus Waldkirch, Kanzlei (Büro 107), auf der Website www.waldkirch.ch oder online auf der Publikationsplattform einsehbar. Für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens sind 248 gültige Unterschriften erforderlich.
Teilstrassenplan
Im Rahmen der Strassensanierung soll wie eingangs erwähnt die Verkehrsfläche im Kurvenbereich nach Osten verschoben werden. Ebenfalls sollen die Einlenker des Schlosswisenwegs, des Rickenhuebwegs und des Rickehuebhölzliswegs optimiert werden. Dafür soll ein Teilstrassenplan erlassen werden. Gemäss Art. 33bis StrG sorgt die zuständige Behörde für eine geeignete Mitwirkung der Bevölkerung.
Der Teilstrassenplan wird vom 2. März bis 10. April 2024 dem Mitwirkungsverfahren unterstellt. Er ist im Gemeindehaus Waldkirch, Kanzlei (Büro 107) sowie auf der Website unter www.waldkirch.ch einsehbar. Stellungnahmen zum Teilstrassenplan können über das eMitwirkungstool unter https:// mitwirken-waldkirch.ch/ innert der angesetzten Frist eingereicht werden.
dBauanzeige Malerhof, 9304 Bernhardzell29.02.2024
Bauobjekt: |
Einbau Stöckli in bestehende Scheune |
Baugrundstück: | Nr. 1024, Malerhof, 9304 Bernhardzell |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Paul Krapf, Malerhof 1036, 9304 Bernhadrzell |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Büntstrasse 9c, 9205 Waldkirch26.02.2024
Bauobjekt: |
Sanierung und Erweiterung Wohnhaus |
Baugrundstück: | 1884 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Claudia Graf-Dünki, Büntstrasse 9c, 9205 Waldkirch Richard Graf-Dünki, Büntstrasse 9c, 9205 Waldkirch |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dJahresabschluss 2023 / Budget 2024 mit Defizit22.02.2024
Aufwandeinsparungen in mehreren Kontogruppen
Die Aufwandeinsparungen in den verschiedenen Kontogruppen haben mehrere Gründe. So konnten durch einen haushälterischen Umgang mit den Finanzmitteln Einsparungen gegenüber den budgetierten Beträgen erzielt werden.
Erfreulich sind die deutlichen Einsparungen in den Kontogruppen Allgemeine Verwaltung und Bildung. Hier konnten zusammen über Fr. 450 000.– eingespart werden. Im Bereich Soziale Sicherheit konnte im Jahr 2023 das nach wie vor sehr hohe Budget für einmal unterschritten werden. Dies hat allerdings auch mit ausserordentlichen Einnahmen aus IV-Fällen zu tun. In diesem Konto schlagen nach wie vor die Kosten für Fremdplatzierungen von Kindern und Jugendlichen, die mit sehr hohen Kosten verbunden sind, zu Buche.
Auch im Bereich Verkehr sind unter anderem die Aufwände für den baulichen Strassenunterhalt eingestellt. In dieser Position wurden nicht alle finanziellen Mittel ausgeschöpft, da eine Analyse des Strassenzustands erfolgte und die Unterhaltsplanung aktuell in der Umsetzung steht. Auch beim Unterhalt von Gemeindestrassen III. Klasse waren die Aufwände tiefer. Auch in diesem Bereich ist aktuell die Planung einer neuen Unterhaltsbeitragslösung in Arbeit. Weiter war der Aufwand für die Schneeräumung deutlich tiefer. Die Mehraufwände bei der Kontogruppe Gesundheit haben mit den höheren Ausgaben bei der stationären Pflegefinanzierung zu tun. Diese Ausgaben steigen jährlich an, was u. a. auf die demografische Entwicklung zurückzuführen ist. Weitere Informationen und Begründungen zu den Abweichungen in der Jahresrechnung 2023 gegenüber dem Budget 2023 werden im Geschäftsbericht 2023 detailliert erläutert.
Investitionsrechnung 2023 der Politischen Gemeinde Waldkirch
Die Investitionsrechnung 2023 des Gemeindehaushaltes schliesst mit Ausgaben von Fr. 658 377.57 (Budget Fr. 800 000.–) und Einnahmen von Fr. 910 142.95 (Budget Fr. 423 300.–) ab.
Positiver Rechnungsabschluss bei den Technischen Betrieben
Das Budget 2023 wurde mit einem Defizit von Fr. 127 800.– vorgelegt. Die Technischen Betriebe haben ein Jahresergebnis in der Höhe von Fr. 210 845.67 erzielt, welches gemäss aufsichtsrechtlichem Bericht vom Amt für Gemeinden als Jahresergebnis ausgewiesen werden muss und im Rechnungsjahr 2024 «aufgelöst» bzw. in das Konto kumulierte Ergebnisse der Vorjahre überführt werden muss. Somit ergibt sich eine Budgetbesserstellung um Fr. 338 645.67.
Das Eigenkapital per 1. Januar 2023 ist von Fr. 2 167 992.49 um das Jahresergebnis 2023 über Fr. 210 845.67 angewachsen und beläuft sich neu auf Fr. 2 378 838.16.
Der nun höher ausgefallene Gewinn wurde einerseits durch Aufwandeinsparungen, Mehrerträge aus Investitionsprojekten sowie durch einen höheren Stromverkauf erzielt. Bei den Aufwandeinsparungen waren unter anderem Ressourcenengpässe und Lieferverzögerungen bei den Lieferanten ausgewiesene Gründe. Verzögerungen in den Projekten und im Unterhalt aufgrund von Ressourcenengpässen haben zudem dazu geführt, dass Projekte nicht wie gewünscht ausgeführt oder Aufwände nicht im Jahr 2023 verbucht werden konnten.
Budget 2024 Gemeinde mit Defizit von Fr. 229 050.–
Für das Jahr 2024 budgetiert der Gemeinderat bei der Erfolgsrechnung ein Defizit von Fr. 229 050.–. Der Gesamtaufwand der Gemeinde beträgt Fr. 23 097 650.–. Der Entwicklung und der Höhe des Verwaltungsaufwandes wurde erneut besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Die Aufgaben sind nach dem Grundsatz einer wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung budgetiert worden. Im Wesentlichen darf auch hier erwähnt werden, dass die höheren Energiekosten, die höheren Zinsen bei den Darlehen (keine Negativzinsen mehr) und der Anstieg der Aufwände in diversen Bereichen sowie die tieferen Einnahmen beim Finanzausgleich massive Auswirkungen auf unsere Erfolgsrechnung resp. das Budget 2024 haben werden.
Für das Jahr 2024 sind im Investitionsbudget total netto Fr. 1 786 700.– (Vorjahr Fr. 376 700.–) budgetiert worden. Die Ausgaben betragen Fr. 2 210 000.– (Vorjahr Fr. 800 000.–), die Einnahmen betragen unverändert Fr. 423 300.– (Vorjahr Fr. 423 300.–). Bei der Investitionsrechnung sind insbesondere die Ausgaben für die Projekte Sanierung Schulhaus Bernhardzell, Mehrzweckgebäude Bernhardzell sowie für die Planungs- und Projektarbeiten bei der Turnhalle Bünt, Waldkirch, ausgewiesen. Weiter sind diverse Unterhalts- und Sanierungsarbeiten an Gemeindeliegenschaften eingeplant worden.
Budget 2024 der Technischen Betriebe mit Defizit
Die Herausforderungen bei der Verstärkung und dem Ausbau des Netzes der Technischen Betriebe sind und bleiben nach wie vor sehr gross. Nebst den Energiepreisen, welche auf den Ein- und Verkauf der Energie einen bedeutenden Einfluss haben, sind auch die Investitionen in den Netzausbau und die Infrastrukturen nach wie vor massiv. Die Energiestrategie 2050 und die damit verbundenen Klimaziele sowie die Investitionen der Bürgerinnen und Bürger in Energieproduktionsanlagen und Installationen von Geräten und Infrastrukturen zur Nutzung elektrischer Energie (Autoladestationen usw.) erfordern auch im Jahr 2024 einen deutlichen Ausbau unserer Netze und der dazugehörenden Infrastrukturen (Trafostationen usw.). Damit verbunden ist und bleibt auch im Jahr 2024 ein enormer Anstieg bei den Investitionen der Technischen Betriebe Waldkirch. Das Budget 2024 weist bei einem im letzten Jahr deutlich angestiegenen Gesamtaufwand bei der Erfolgsrechnung einen Aufwandüberschuss von Fr. 168 700.– aus. Dies bei einem Gesamtaufwand von neu Fr. 6 909 300.– (gegenüber dem Jahr 2023 mit Fr. 8 221 800.–) und einem budgetierten Ertrag von Fr. 6 740 600.– (Vorjahr Fr. 8 094 000.–). Die Abschreibungsquote 2024 beträgt Fr. 385 000.– (Vorjahr: Fr. 290 000.–).
In der Investitionsrechnung 2024 wird aufgrund zusätzlicher Projekte und damit verbundener Investitionen mit Brutto-Ausgaben von Fr. 5 195 000.– (Vorjahr Fr. 5 155 000.–) und Brutto-Einnahmen von unverändert Fr. 440 000.– (Vorjahr Fr. 440 000.–) gerechnet.
Steuerfuss 2024 soll bei 122 Prozentpunkten bleiben
Der Gemeinderat hat beschlossen, der Bürgerschaft für das Jahr 2024 einen unveränderten Steuerfuss von 122 Prozentpunkten zu beantragen. Aufgrund der anstehenden Investitionen, insbesondere im Bereich der Liegenschaften und Strassen, aber auch der nach wie vor hohen Aufwände für Zinsen und Energiekosten, ist derzeit eine Senkung des Steuerfusses aus Sicht des Rates nicht vertretbar. Auch der Grundsteuersatz soll bei 0.8 Promille gehalten werden. Eine Senkung soll nicht erfolgen, da insbesondere nur ein Teil der Bevölkerung und Steuerzahler davon profitieren würde. Die Details zu den Jahresabschlüssen 2023 und den Budgets 2024 der Politischen Gemeinde und der Technischen Betriebe werden wir Ihnen im Geschäftsbericht 2023 gerne erläutern. Dieser wird im März in alle Haushalte versandt und wie üblich auf unserer Website www.waldkirch.ch > Dienstleistungen > Berichte aufgeschaltet.
dBauanzeige Sorntal, 9213 Hauptwil21.02.2024
Bauobjekt: |
Ersatzneubau Durchlass |
Baugrundstück: | 433, 436, 442 |
Bauherrschaft: | SBB AG, Vulkanplatz 11, 8048 Zürich |
Grundeigentümer: | Schweizerische Bundesbahnen SBB, Hilfikerstrasse 1, 3000 Bern 65 SBB Bettina Schmid-Scheidegger, <höli 360, 9213 Hauptwil Reto Müller-Bürki, Hall 353, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dStromstatistik 202315.02.2024
Die von den Technischen Betrieben Waldkirch gelieferte Energie stammt zu rund einem Viertel (23,89 %) aus dezentralen Produktionsanlagen im eigenen Versorgungsgebiet (hauptsächlich PV-Anlagen) und zu 76,11 % vom freien Markt (Beschaffung an der Strombörse). Der Energieanteil aus örtlichen dezentralen Produktionsanlagen konnte gegenüber dem Vorjahr von 16,97 % (3 111 065 kWh) auf neu 23,89 % (4 283 801 kWh) erhöht werden. Darin nicht enthalten sind die Produktionsmengen aus den KEV-Anlagen (852 540 kWh), die von Dritten abgenommenen Produktionsmengen (207 301 kWh) sowie der selber produzierte und selber verbrauchte Strom (Eigenverbrauchsanteil). Der Strommix der 2023 gelieferten Energie bestand wie bereits in den Vorjahren zu 100 % aus erneuerbaren Energiequellen.
d Schleppschlauchpflicht: Was gilt?15.02.2024
Seit dem 1. Januar 2024 sind in der Schweiz landwirtschaftliche Ganzjahresbetriebe verpflichtet, Gülle und flüssige Vergärungsprodukte auf landwirtschaftlichen Nutzflächen (LN) mit einer Hangneigung bis 18 Prozent mit emissionsmindernden Verfahren auszubringen. Unter das Obligatorium «Schleppschlauchpflicht » fallen jene Betriebe, welche insgesamt drei oder mehr Hektaren dieser Flächen aufweisen. [...]
Wer ist von der Schleppschlauchpflicht befreit
Ob ein Betrieb von der Pflicht zur emissionsmindernden Ausbringung (Schleppschlauchpflicht) unterstellt ist, wurde im Mai 2022 anhand der gemeldeten Flächendaten bei der Strukturdatenerhebung 2022 berechnet. Dabei wurden die Flächen, die der Schleppschlauchpflicht unterstehen, zusammengezählt. Im Juli 2022 wurde den Bewirtschaftern im Kanton St. Gallen per E-Mail mitgeteilt, ob der Betrieb aufgrund der Daten 2022 der Pflicht untersteht oder nicht. Der Gemeinderat hat auf Antrag der Bewirtschafter hin die Befreiung von der Schleppschlauchpflicht geprüft und dem KUT zur Beurteilung weitergeleitet. Nach Prüfung und Empfehlung der KUT wurden den Antragstellern im Verlaufe des Jahres 2023 entweder eine Genehmigung oder eine Verweigerung einer Ausnahmebewilligung zugestellt. Es ist also möglich, dass Landwirte auf bestimmten, von der Schleppschlauchpflicht befreiten Flächen nach wie vor auf die herkömmliche Art und Weise Gülle ausbringen und von der Schleppschlauchpflicht befreit sind. Auf der Gemeindewebsite Waldkirch unter www.waldkirch.ch > Gewerbe/Landwirtschaft > Landwirtschaft, finden Sie alle Informationen zur Schleppschlauchpflicht.
dBauanzeige Obergrimm, 9205 Waldkirch12.02.2024
Bauobjekt: |
Umnutzung Scheune Vers. Nr. 1206 in neue Betriebsleiterwohnung mit Hofladen und Umnutzung bestehende Betriebleiterwohnung in Wohnhaus Vers. 1521 |
Baugrundstück: | 1453, 1752 |
Bauherrschaft: | Emanuel Süess, Obergrimm 1521, 9205 Waldkirch |
Grundeigentümer: | Markus Süess-Süess, Obergrimm 1521, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Lee, 9304 Bernhardzell05.02.2024
Bauobjekt: |
Abbruch Container und Neubau Kleines Wohnhaus |
Baugrundstück: | 1832 |
Bauherrschaft: | Heuberger-Schmölzer Walter, Weinfelderstrasse 61a, 8580 Amriswil |
Grundeigentümer: | Heuberger-Schmölzer Walter und Erbengemeinschaft Heuberger-Schmölzer Erna, Weinfelderstrasse 61a, 8580 Amriswil |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Lee 1422, 9304 Bernhardzell05.02.2024
Bauobjekt: |
Aufstockung Wohnhaus undd Anbau Unterstand |
Baugrundstück: | 1848 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Sabine Fuchs, Tannerhübelweg 3, 5600 Ammerswil AG Stephan Fuchs, Tannerhübelweg 3, 5600 Ammerswil AG |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Vormülenen, 9205 Waldkirch31.01.2024
Bauobjekt: |
Neubau Reservori Vormülenen inkl. Vorplatz und Leitungsbauten, Abbruch des bestehenden Reservoirs |
Baugrundstück: | 1186 |
Bauherrschaft: | Gruppenwasserversorgung BHW; Hofenstrasse 1, 9300 Wittenbach |
Grundeigentümer: | Beat und Manuela Süess-Braun, Vormülenen 667, 9205 Waldkirch |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dSteuerabschluss 2023 leicht über Budget25.01.2024
[...]
Aus dem Finanzausgleich wurden der Gemeinde Waldkirch insgesamt 5 041 900 Franken ausbezahlt. Im Vorjahr waren es noch rund 200 000 Franken mehr. Diese Beträge wurden auf die Bereiche wie folgt aufgeteilt:
Ressourcenausgleich | 1 650 000 Franken |
Sonderlastenausgleich Weite | 1 834 600 Franken |
Sonderlastenausgleich Schule | 1 481 300 Franken |
Soziodemografischer Sonderlastenausgleich | 76 000 Franken |
Total | 5 041 900 Franken |
Die Steuereinnahmen liegen somit auch im 2023 leicht über dem Budget. Ausser den laufenden ordentlichen Steuern haben fast alle weiteren Positionen, wie die Nachzahlungen der ordentlichen Steuern, die Grundsteuern, die Quellensteuern, die Gewinn- und Kapitalsteuern sowie die Grundstückgewinnsteuern, wesentlich zum positiven Ergebnis beigetragen. Diese konnten teils deutlich über der erwarteten Höhe vereinnahmt werden. Somit konnte der Minderertrag bei den laufenden ordentlichen Steuern und den Handänderungssteuern kompensiert werden. Einmal mehr zeigt sich, dass die Nachzahlungen der ordentlichen Steuern, die Grundstückgewinnsteuern und die Handänderungssteuern sehr schwierig zu budgetieren sind. Die nebenstehende Grafik zeigt eine Übersicht über die Steuereinnahmen. Der Gemeinderat hat den Abschluss zur Kenntnis genommen und dankt dem Leiter Steuern und dem Leiter Finanzen für ihre pflichtbewusste Arbeit.
dÖffentliche Auflage Einbürgerungen25.01.2024
- Jürgen Otto Fischer, geb. 23. November 1954, von Deutschland, 9205 Waldkirch, Neubrunnstrasse 2
- Vicki Fischer, geb. 8. September 1971, von Deutschland, 9205 Waldkirch, Neubrunnstrasse 2
- Enrico Bei, geb. 6. September 1985, von Deutschland, 9304 Bernhardzell, Engi 936
- Mandy Udhardt, geb. 11. August 1980, von Deutschland, 9205 Waldkirch, Obere Chennerstrasse 17
- Maya Udhardt, geb. 5. März 2010, von Deutschland, 9205 Waldkirch, Obere Chennerstrasse 17
- Mick Udhardt, geb. 25. Februar 2011, von Deutschland, 9205 Waldkirch, Obere Chennerstrasse 17
Die öffentliche Auflage findet vom 29. Januar bis 27. Februar 2024 statt. Die Unterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch, Büro 107 (Kanzlei), eingesehen werden.
Der Einbürgerungsrat
dSirenentest25.01.2024
[...]
Was gilt bei einem echten Sirenenalarm?
Für einen optimalen Schutz muss nicht nur die Funktionsfähigkeit der Sirenen sichergestellt sein, die Bevölkerung muss auch das richtige Verhalten bei einem Sirenenalarm kennen. Wenn der "Allgemeine Alarm" ausserhalb eines angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.
Der "Wasseralarm" bedeutet, dass eine unmittelbare Gefährdung unterhalb einer Stauanlage besteht. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, das gefährdete Gebiet sofort zu verlassen. In den Gemeinden Wartau, Sargans, Vilters-Wangs, Bad Ragaz, Pfäfers, Mels, Benken und Uznach sind Wasseralarmsirenen installiert.
Informationen zur Alarmierung
Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie auf Teletext Seite 680 der SRF-Sender sowie im Internet unter https://www.alert.swiss/de/vorsorge/sirenentest.html. Die Bevölkerung wird um Verständnis für die mit dem Sirenentest verbundenen Unannehmlichkeiten gebeten.
dBauanzeige Floraweg 8, 9205 Waldkirch22.01.2024
Bauobjekt: |
Bau von einem Halbunterflurbehälter |
Baugrundstück: | 1975 |
Bauherrschaft: | Politische Gemeinde Waldkirch, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch |
Grundeigentümer: | Rudy Liem-Loo, Floraweg 8, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Leimatstrasse 2/4, 9205 Waldkirch22.01.2024
Bauobjekt: |
Bau von drei Halbunterflurbehältern |
Baugrundstück: | 2035 (9008), Leimatstrasse 2/4, 9205 Waldkirch |
Bauherrschaft: | Politische Gemeinde Waldkirch, Benrhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch |
Grundeigentümer: | INS Invest aG, Grubensteig 11, 9500 Wil |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Leimatstrasse 2, 9205 Waldkirch18.01.2024
Bauobjekt: |
Demontage Ölheizung, Erdsondenbohrung, Einbau Sole-Wasser-Wärmepumpe |
Baugrundstück: | 1087 |
Bauherrschaft: | Kurt und Karin Leutenegger, Weidstrasse 7, 8360 Eschlikon |
Grundeigentümer: | INS Invest AG, Grubensteig 11, 9500 Wil SG |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dProjekt Festlegung Gewässerraum Waldkirch18.01.2024
Der Gewässerraum ist ein Bereich entlang von Gewässern, der durch bestimmte Einschränkungen in der Nutzung geschützt wird. Dies dient dem Hochwasserschutz, der Sicherung der Wasserqualität und dem Erhalt der natürlichen Lebensräume von Pflanzen und Tieren. Die Gemeinde Waldkirch ist verpflichtet, die Gewässerräume aller Gewässer im Gemeindegebiet gemäss der Arbeitshilfe des Kantons definitiv auszuscheiden. Das Planungsbüro TBF + Partner AG wurde damit beauftragt, die Gemeinde bei der Ausscheidung des Gewässerraums zu unterstützen. Eine erste Klassierung der Gewässerabschnitte im Siedlungsgebiet ist bereits erfolgt. [...]
Nachdem die Gewässerabschnitte provisorisch festgelegt und mit der Gemeinde vorbesprochen wurden, soll die Bevölkerung über das Projekt und dessen Auswirkungen informiert werden. Auf technischer Seite geht es weiter mit der detaillierten Ausscheidung und Berechnung der Gewässerräume. Zum Ende wird das Dossier beim Kanton zur Vorprüfung eingereicht. Bei positiver Rückmeldung und nach Ablauf der gesetzlichen Fristen werden die Gewässerräume grundeigentümerverbindlich festgesetzt. Ohne Verzögerungen wird der Abschluss des Projekts noch im 2024 erwartet.
Informationen
Auf unserer Website www.waldkirch.ch > news > projekte können Sie weitere Informationen zum Thema fin-den. Dort werden zudem Merkblätter des Kantons und Bundes aufgeschaltet.
dSchneeräumung auf Strassen und öffentlichen Plätzen 18.01.2024
Auf öffentlichen Strassen und Plätzen parkierte Fahrzeuge behindern die Schneeräumung und verursachen zusätzliche Handarbeit und damit zusätzliche Kosten. Wir sind deshalb auf Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis angewiesen. Fahrzeughalter, die über keinen eigenen Garagen- oder Abstellplatz verfügen, müssen sich rechtzeitig einen Parkplatz auf privatem Grund sichern. Fahrzeuge sind von öffentlichen Strassen und Parkplätzen zu entfernen, wenn sie eine bevorstehende Schneeräumung behindern könnten. Fahrzeuge können auf Kosten des Halters abgeschleppt werden. Für Schäden, die bei der Schneeräumung an Fahrzeugen entstehen, kann keine Haftung übernommen werden.
Schneeablagerung auf öffentlichem Grund
Schnee, der von privaten Grundstücken auf die Strasse geworfen wird, behindert den Verkehr und bildet eine erhebliche Gefahr für Radfahrer und Motorfahrzeuge. Es ist Aufgabe des privaten Grundeigentümers, den Schnee am Strassenrand bei Einfahrten zu entfernen. Dieser Schnee ist auf privatem Grund zu deponieren oder abzuführen. Er darf keinesfalls auf die Fahrbahn zurückgeworfen werden.
Anpassung des Fahrverhaltens an winterliche Verhältnisse
Ausserordentliche Witterungsverhältnisse verlangen von allen Verkehrsteilnehmern besondere Vorsicht. Es ist deshalb unumgänglich, das Fahrverhalten den winterlichen Verhältnissen anzupassen. Wir danken für Ihr Verständnis und eine rücksichtsvolle Fahrweise und wünschen Ihnen eine gute Fahrt durch den Winter.
dBauanzeige Oberdorfstrasse 10, 9205 Waldkirch16.01.2024
Bauobjekt: |
Anbau Carport und Geräteraum, Anbau gedeckter Sitzplatz mit Schiebetür-Front und Einbau Dachfenster |
Baugrundstück: | 2099 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Immo Sunshine AG, Landquartstrasse 32, 9320 Arbon |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dSanierung Dickenstrasse Bernhardzell11.01.2024
Bauleitung Nicolas Herzog, Bauleiter, B3 Brühwiler AG, Gossau 071 552 31 44
Bauunternehmung Jak Marku, Bauführer, Strabag AG, Amriswil 071 414 07 09
dBauanzeige Neubrunn 959, 9304 Bernhardzell04.01.2024
Bauobjekt: |
Ersatzbau Parkplatz |
Baugrundstück: | 1000 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Rico Lehmann, Oberhueb 902, 9304 Bernhardzell |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Tulpenweg 4, 9205 Waldkirch04.01.2024
Bauobjekt: |
Erstellung Biopool und Beläge erneuern |
Baugrundstück: | 2217 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Pascale Keller-Bartholet, TUlpenweg 4, 9205 Waldkirch Forian Keller, Tulpenweg 4, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Tobel, 9205 Waldkirch04.01.2024
Bauobjekt: |
Umbau und Anbau Milchviehlaufstall |
Baugrundstück: | 1400 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Andreas Oeler-Hengartner, Tobel 214, 9205 Waldkirch |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dAnpassung Arbeitspensum Mitarbeiter Werkhof 21.12.2023
dAusfall Mitteilungsblatt 202421.12.2023
Woche 29 – 19. Juli
Woche 31 – 2. August
Woche 41 – 11. Oktober
Woche 52 – 27. Dezember
dAustritt Patrik Keller – Bühnenmeister Bernhardzell21.12.2023
dGemeinderat legt Schwerpunkte für das Jahr 2024 fest21.12.2023
dSpielgruppe Waldkirch ab 1. Januar 2024 in die Schule integriert21.12.2023
dAustritt Thomas Strittmatter – Springer Hauswart21.12.2023
dInseratepreise Mitteilungsblatt – neu exklusive Mehrwertsteuer 21.12.2023
dRevision Ortsplanung; Rekurse gegen Gesamtentscheid21.12.2023
dNeue Spartageskarte ab sofort verfügbar14.12.2023
Die Spartageskarte steht Kundinnen und Kunden mit und ohne Halbtax zur Verfügung. Sie kann in zwei Preisstufen für die 1. und 2. Klasse gekauft werden. Sie ist in allen SBB-Zügen, den meisten Bahnen, auf Schiffen, in Trams und Bussen sowie einigen Bergbahnen gültig. Die Verfügbarkeit kann durch die Kundinnen und Kunden direkt auf dem SBB-Portal spartageskarte-gemeinde.ch eingesehen werden, allerdings ist weder eine Reservation noch ein Kauf über dieses Portal möglich. Neu wird die Spartageskarte Gemeinde personalisiert. Beim Frontoffice der Gemeinde müssen Vor- und Nachname sowie das Geburtsdatum der reisenden Person erhoben werden.
Die Tickets werden danach bei uns ausgedruckt und den Einwohner/-innen mitgegeben, da diese dem Zug-personal als Papier-Ticket vorgezeigt werden müssen. Bei Einwohner/-innen die im selben Haushalt leben und mehrere Spartageskarten für die Familienmitglieder beziehen möchten, genügt es, wenn eine Person aus dem gleichen Haushalt am Frontoffice vorspricht.
Die Bedingungen können auf der Website der Gemeinde unter www.waldkirch.ch > Dienstleistungen > SBB-Spartageskarte oder direkt auf der Website der SBB unter Spartageskarte-gemeinde.ch abgerufen werden.
dSVA stellt AHV-Zweigstelle gutes Zeugnis aus14.12.2023
dBauanzeige Bernhardzellerstrasse 59, 9205 Waldkirch07.12.2023
Bauobjekt: |
Bau von 2 Halbunterflurbehälter |
Baugrundstück: | 99 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Politische Gemeinde Waldkirch, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Schützengasse 3, 9205 Waldkirch07.12.2023
Bauobjekt: |
Neubau von 4 Halbunterflurbehälter |
Baugrundstück: | 1787 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Politische Gemeinde Waldkirch, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Oberwaldstrasse, 9205 Waldkirch07.12.2023
Bauobjekt: |
Bau von einem Halbunterflurbehälter |
Baugrundstück: | 149 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Politische Gemeinde Waldkirch, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige St. Gallerstrasse 30a, 9304 Bernhardzell07.12.2023
Bauobjekt: |
Bau von 2 Halbunterflurbehälter und Abstellfläche für Sammelbehälter, Verschiebung Fahrradständer |
Baugrundstück: | 1117 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Politische Gemeinde Waldkirch, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch |
Bauvisiere
Die Visiere für den Fahrradständer sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dGemeinderat wählt Karin Locher als Stiftungsrätin des Wiborada07.12.2023
dOlma 2024 – Teilnahmemöglichkeit am Gastauftritt07.12.2023
dRolf Hofer zum Mitarbeiter Technische Betriebe gewählt07.12.2023
dNeue Standorte Unterflurbehälter – öffentliche Auflage07.12.2023
dBauanzeige St. Gallerstrasse 25, 9304 Bernhardzell04.12.2023
Bauobjekt: |
Photovoltaikanlage |
Baugrundstück: | 2052 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | proholz gmbh, St. Gallerstrasse 25, 9304 Bernhardzell |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Hauptwilerstrasse 13, 9205 Waldkirch27.11.2023
Bauobjekt: |
Umnutzung EG zu Büro, Anbau Carport und Balkon |
Baugrundstück: | 19 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | SOBI AG, Hauptwilerstrasse 17, 9205 Waldkirch |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Hirschgartenstrasse 2, 9205 Waldkirch27.11.2023
Bauobjekt: |
Umnutzung/Umbau Sägerei in Mehrzweckhalle (Einstellhalle, Lager) und Luft-/Wasser-Wärmepumpe |
Baugrundstück: | 30 |
Bauherrschaft: | RK Service AG, Bahnhofstrasse 12, 9050 Appenzell |
Grundeigentümer: | Josef Werz AG, Hirschgartenstrasse 2, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dVerkauf Liegenschaft St. Gallerstrasse 33, 9304 Bernhardzell24.11.2023
Zu den Verkaufunterlagen finden Sie hier: Verkaufsdokumentation St. Gallerstrasse 33, Bernhardzell
[...]
Ausschreibung und Verkaufsunterlagen
Die Verkaufsdokumentation kann auf der Website der Gemeinde unter www.waldkirch.ch > Projekte, abgerufen werden. Der Zuschlag für den Kauf der Liegenschaft obliegt dem Gemeinderat. Es wird das höchste Kaufangebot berücksichtigt. Der Verkauf wird nach dem Zuschlag während 40 Tagen dem fakultativen Referendum unterstellt. Das Vorgehen ist entsprechend dokumentiert. Für konkrete Interessenten wird eine Führung durch die Liegenschaft angeboten. Weitere Informationen können der Dokumentation auf der Website der Gemeinde entnommen werden.
dProjekt Mehrzweckhalle Bünt – Rückmeldung Raumbedarf23.11.2023
(brigittevetsch@hotmail.com), eingereicht werden können. Diese Informationen sind in der aktuellen Projektphase wichtig, damit für die Ausarbeitung der verschiedenen Lösungsvarianten (Sanierung/Sanierung und Erweiterung/Neubau 1 und 2) die Raumbedürfnisse der Vereine und Institutionen vorliegen. Die Projektgruppe wird dann im Dezember eine weitere Sitzung abhalten und die Rückmeldungen analysieren und auswerten. Besten Dank für die Unterstützung und fristgerechte Einreichung der notwendigen Informationen, damit die Projektgruppe weiterarbeiten kann.
dGemeinderat neu konstituiert16.11.2023
- Zaccari Aurelio, Gemeindepräsident, Ressort Präsidiales und Kommunikation
- Roth Susanne, Schulratspräsidentin (1. Vizepräsidentin), Ressort Schule Waldkirch-Bernhardzell
- Brühlmann Guido (2. Vizepräsident), Ressort Landwirtschaft und Tierschutz
- Grob Thomas, Ressort Energie, Wirtschaft und Gewerbe
- Sutter Urban, Ressort Soziales und Gesundheit
- Sommer Brigitte, Ressort Freizeit und Kultur
- Riederer Claude, Ressort Sicherheit und Verkehr
- Frei Michael, Ratsschreiber
dBauanzeige Moos 1359, 9205 Waldkirch16.11.2023
Bauobjekt: |
Anbau Abstellraum |
Baugrundstück: | 362 |
Bauherrschaft: | Migros Golf AG, Postfach, 9205 Waldkirch |
Grundeigentümer: | Migros Golf AG, Postfach, 6031 Ebikon |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dGemeinderat lud zur Jungbürgerfeier 2023 ein09.11.2023
dRevision Ortsplanung; kantonale Genehmigung eingetroffen02.11.2023
Meilenstein Kantonale Genehmigung
Am 4. Oktober 2022 wurde beim Bau- und Umweltdepartement der Genehmigungsantrag für den gesamten Rahmennutzungsplan (Zonenplan und Baureglement), den Sondernutzungsplan Waldabstände, die 1. Änderung Sondernutzungsplan Überbauungsplan Schöntal sowie für den Strassenplan eingereicht. Mit Verfügung vom 3. August 2023 wurde der Strassenplan durch das kantonale Tiefbauamt und mit Verfügung vom 3. Oktober 2023 die restlichen erwähnten Planunterlagen durch das Bau- und Umweltdepartement genehmigt. Damit ist ein wichtiger und wesentlicher Meilenstein im Zusammenhang mit der Revision der Ortsplanung erreicht.
Gesamtentscheid wird eröffnet
Diese Woche wurde den Einsprechern, die während der öffentlichen Auflagen Einsprache erhoben haben, der Gesamtentscheid eröffnet. Es besteht die Möglichkeit, beim Bau- und Umweltdepartement gegen den Gesamtentscheid Rekurs zu erheben. Die Rekursfrist beträgt 14 Tage seit Eröffnung des Gesamtentscheides. Wann der neue Zonenplan und das neue Baureglement in Kraft gesetzt werden können, hängt nun von den Einsprechern und dem Ausgang allfälliger Rechtsmittelverfahren ab. Sobald wir dazu neue Informationen haben, werden wir wieder darüber informieren.
dIntegration der Spielgruppe Waldkirch wird geprüft26.10.2023
dClaude Riederer wird neuer Gemeinderat von Waldkirch22.10.2023
Wir gratulieren Claude Riederer ganz herzlich zur Wahl, wünschen ihm in seiner neuen Funktion als Gemeinderat alles Gute und freuen uns auf die Zusammenarbeit. [...]
dBauanzeige Toreggstrasse 6b, 9205 Waldkirch12.10.2023
Bauobjekt: |
Ersatz Luft-/Wasser-Wärmepumpe |
Baugrundstück: | 1961 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Spitaleri Giuseppe, Toreggstrasse 6b, 9304 Bernhardzell Spitaleri Anahí, Toreggstrasse 6b, 9304 Bernhardzell |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Meersburgwisen 1558, 9205 Waldkirch11.10.2023
Bauobjekt: |
Wärmetechnische Sanierung Steildach |
Baugrundstück: | 1953 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Hungerbühler Martin, Meersburgwisen 1558, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dProjekt Mehrzweckhalle Bünt – Projektgruppe eingesetzt05.10.2023
Mehrzweckhalle Bünt
Die Mehrzweckhalle Bünt ist 46 Jahre alt (erstellt 1977, Anbau 1995) und weist verschiedene Mängel auf. Die vorliegende Machbarkeitsstudie zeigt verschiedene Möglichkeiten des weiteren Vorgehens, beginnend bei einer leichten Sanierung bis hin zu einem Neubau auf. Die Gemeinde hat nun in einer ersten Phase das bestehende Raumkonzept erhoben und die Bedürfnisse, die aus dem GESAK-Bericht aus dem Jahre 2019 hervorgingen, zusammengetragen. Weiter wurden Bedürfnisse der Gemeinde, die sich aus der Entwicklung der letzten Jahre ergeben haben (Mittagstisch, Tagesstrukturen usw.), eingearbeitet. Ein erster Entwurf eines Raumkonzepts liegt nun vor.
Projektgruppe eingesetzt
Der Gemeinderat hat als nächsten Schritt eine Projektgruppe eingesetzt. Diese soll sich mit den verschiedenen Varianten weiter auseinandersetzen sowie das Raumprogramm prüfen, ergänzen und verifizieren. Im Anschluss werden die Parteien und die Vereine im Sinne je einer Begleitgruppe eingebunden und zur Mitwirkung eingeladen. Die Bevölkerung kann sich ebenfalls im Rahmen der Mitwirkung zu den Unterlagen äussern und ihre Anliegen und Bedürfnisse einbringen. Im Anschluss an diesen Prozess wird die Projektgruppe die Bedürfnisse prüfen und in die Konzeptüberlegungen einbinden. Bei der Variante, bei der es um eine reine Sanierung geht, ist kein Ausbau der Räumlichkeiten vorgesehen. Eine Variante sieht eine Sanierung inkl. Raumerweiterung vor. Zwei Varianten sehen einen Neubau vor. Für die Verfeinerung der Aus- und Neubauvarianten ist ein Raumkonzept notwendig.
Projektgruppe
In der durch den Gemeinderat eingesetzten Projektgruppe sind folgende Vertreter vorgesehen:
Aurelio Zaccari, Gemeindepräsident
Vorsitz und Kommunikation
Andreas Forrer, Leiter Bau und Infrastruktur
Projektleiter und Vertretung Betrieb
Ingo Brinkmann, Basler & Hofmann AG
Externe Projektbegleitung
Susanne Roth, Gemeinderätin/Schulratspräsidentin
Vertretung Schule
Brigitte Sommer, Gemeinderätin
Vertretung Ressort Sport und Kultur
Marius Egger, Koordinator Vereinspräsidentenkonferenz
Vertretung Vereine
Andreas Rüegsegger, Leiter Facility Management
Vertretung Betrieb (bei Bedarf)
Michael Frei, Ratsschreiber
Protokoll
Zusätzlich zur Projektgruppe werden zwei Begleitgruppen sowie die Öffentlichkeit laufend mit Informationen bedient und zum Projektstand abgeholt. Der Gemeinderat ist überzeugt, dass auf diese Weise alle Stakeholder oder Nutzergruppen in das Projekt eingebunden werden können.
Projektinformationen auf der Website der Gemeinde
Projektunterlagen und Informationen zum Projekt MZG Bünt können auf der Website der Gemeinde unter www.waldkirch.ch > News > Projekte > MZG Bünt, eingesehen werden. Wir werden auf dieser Webseite laufend über das Projekt informieren. Weiter werden die Öffentlichkeit, die Vereine und die Ortsparteien im Rahmen von Informationsveranstaltungen (wie Vereinspräsidentenkonferenz, Parteiengespräch, Vorversammlung usw.) über das Projekt informiert.
Schulhaus und Mehrzweckgebäude Bernhardzell
Bei den Liegenschaften Schulhaus und Mehrzweckgebäude Bernhardzell sind reine Sanierungsarbeiten vorgesehen. Ein Ausbau ist nicht im Konzept enthalten. Die Sanierungsarbeiten konzentrieren sich beim Schulhaus auf den Bereich der Innenräume, die künftig optimal auf die schulischen Bedürfnisse ausgerichtet werden sollen. Beim Mehrzweckgebäude sind es vor allem die Sanierung der Hallendecke und des Daches sowie der Aufbau einer Photovoltaikanlage, die im Vordergrund stehen. Andere Bedürfnisse sollen im Rahmen des Unterhaltes aufgenommen werden. Diesbezüglich werden die Nutzer zu allfälligen Bedürfnissen abgeholt und über die Sanierungen informiert werden. Es ist angedacht, im Frühjahr 2024 den Bürgerinnen und Bürgern ein Gutachten vorzulegen, welches Aufschluss über die Sanierungsarbeiten geben soll. Im Juni 2024 soll an der Urne über die Sanierungsvorhaben bei den beiden Liegenschaften abgestimmt werden.
dBauanzeige St. Pelagibergstrasse 20, 9205 Waldkirch04.10.2023
Bauobjekt: |
Aufstockung der bestehenden Büroräumlichkeiten und Erstellung einer Fluchttreppe |
Baugrundstück: | 32 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Dörig Metallbau AG, St. Pelagibergstrasse 20, 9205 Waldkirch |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Oberwil 638, 9205 Waldkirch02.10.2023
Bauobjekt: |
Photovoltaikanlage (Fassadenanlage) |
Baugrundstück: | 2315 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Ledergerber Benedikt, Oberwil 638, 9205 Waldkirch Ledergerber Carla, Oberwil 638, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dFabio Krüsi als neuen Lernenden Kaufmann EFZ 2024 gewählt28.09.2023
dJugendband Andwil-Waldkirch am Schweizer Jugendmusikfest21.09.2023
dBauanzeige Engi, 9304 Bernhardzell20.09.2023
Bauobjekt: |
Tippi, Lager-Rüstraum, Folientunnel, Anlehngewächshaus, Hauseingang, Maschinenunterstand, Unterstand Kinderhaus/Kleintiere; Korrektur Remisen Erweiterung, Aussen-Verkaufsladen, Straussengehege mit Sandbad und Kängurugehege mit mobilen Ställen |
Baugrundstück: | Nr. 874 und 2244 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Krapf Stefan, Engi 931, 9304 Bernhardzell |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Büntstrasse 12c, 9205 Waldkirch18.09.2023
Bauobjekt: |
Anbau Unterstand; Korrektur Lage und Grösse |
Baugrundstück: | 1869 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Manser Michael, Büntstrasse 12c, 9205 Waldkirch Weyermann Joelle, Büntstrasse 12c, 9205 Waldkirch |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dGesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren14.09.2023
[...]
Waldkirch (SG), Häggenschwil (SG), Hauptwil-Gottshaus (TG)
Gesuchstellerin
armasuisse Immobilien, Baumanagement Ost
Gesuchsunterlagen
- Dossier Erneuerung elektrische Zieldarstellungsmittel inkl. Rodungsgesuch
- Dossier Umsetzung Lärmschutzmassnahmen
- Rodungsgesuch für definitive (261 m2) und temporäre (8059 m2) Rodungen in den Gemeinden Häggenschwil und Waldkirch
- Erstellung einer neuen Doppelkurzdistanzschiessbox inkl. Holzgebäude und Parkplatz
- Umsetzung von Lärmschutzmassnahmen
- Rückbau und Altlastensanierung der Gefechtsanlage «Winterburg rechts» und Kurzdistanzanlage «Winterburg»
- Ersatz/Elektrifizierung der Zieldarstellungsmittel
- Asphaltieren eines Truppenparkplatzes
Verfahren
Das Verfahren richtet sich nach dem Militärgesetz (Art. 126 ff. MG; SR 510.10), der militärischen Plangenehmigungsverordnung (MPV; SR 510.51) und subsidiär nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711). Das Generalsekretariat VBS ist Genehmigungsbehörde und leitet das Verfahren.
Mitwirkungs- und Anhörungsverfahren
Nach Art. 126 und 126d MG in Verbindung mit Art. 62a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG, SR 172.010) sind die betroffenen Kantone, Gemeinden und Fachbehörden des Bundes anzuhören, bevor die Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat zudem die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei der Genehmigungsbehörde schriftliche Anregungen einzureichen.
UVP
Das Projekt unterliegt nicht der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäss Art. 10a des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01).
Öffentliche Auflage
Die Gesuchsunterlagen können vom 18. September bis 17. Oktober während der ordentlichen Öffnungszeiten an folgenden Stellen eingesehen werden:
- Gemeindeverwaltung Waldkirch, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch
- Gemeindeverwaltung Häggenschwil, Dorfstrasse 18, 9312 Häggenschwil
- Gemeindeverwaltung Hauptwil, Oberdorfstrasse 3, 9213 Hauptwil
Während der öffentlichen Auflage sind die Veränderungen, welche die geplanten Bauten und Anlagen im Gelände bewirken, sichtbar zu machen und auszustecken; bei Hochbauten sind Profile aufzustellen.
Einsprachen
Einsprache kann erheben, wer nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG; SR 172.021) oder EntG Partei ist. Einsprachen müssen schriftlich innert der Auflagefrist beim Generalsekretariat VBS, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern erhoben werden.
Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (vgl. Art. 126f Abs. 1 MG und 14 MPV). Innerhalb der Auflagefrist sind sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Einwände gegen die Aussteckung oder die Aufstellung von Profilen sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist bei der Genehmigungsbehörde vorzubringen (Art. 126c Abs. 3 MG).
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
dGiulia Wirth erneut Schweizermeisterin - Herzliche Gratulation14.09.2023
Wir gratulieren Giulia Wirth ganz herzlich zu Ihrem grossen Erfolg und wünschen Ihr für die Zukunft persönlich und im Leistungssport weiterhin alles Gute.
dEntwicklung Technische Betriebe Waldkirch14.09.2023
Gleichzeitig muss, um den wachsenden Anforderungen gerecht zu werden, das lokale Stromnetz ausgebaut werden. Dies nicht als kurzfristige Massnahme und Anpassung, sondern um die fortlaufenden Aufgaben und Herausforderungen meistern zu können. Infolgedessen steigen auch unsere Investitionsprojekte sowie der Aufwand für den Betrieb und die Instandhaltung des bestehenden Netzes.
Wie bereits an der Vor- und Bürgerversammlung aufgezeigt, stossen wir bei all den Anpassungen und Neuerungen im Betrieb auf deutliche Ressourcen- und Kapazitätsengpässe. Diese Realität betrifft nicht nur unsere Technischen Betriebe, sondern auch andere Unternehmen, Gemeinden und Elektrizitätsversorger.
Wir stehen parallel dazu Herausforderungen wie dem Fachkräftemangel, internen Ressourcengrenzen und Lieferkettenengpässen gegenüber, die unsere Projekte zusätzlich verzögern. Trotz unserer engagierten internen Mitarbeitenden, die ihre Ressourcen und Kapazitäten voll ausschöpfen, und der geschätzten Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern, können wir nicht alle Projekte im üblichen Zeitrahmen abschliessen und müssen einige davon auf die kommenden Jahre verschieben.
Massnahmen
Um den anstehenden Aufgaben und Herausforderung gerecht zu werden, hat der Gemeinderat entschieden, eine 100 %-Stelle eines Technischen Mitarbeiters auszuschreiben, die unsere Technischen Betriebe unterstützt. Dies ist unsere kurzfristige, betriebliche Antwort auf die herausfordernde Situation.
Mittelfristig werden wir einen strategischen Prozess einleiten, um unsere Position als Gemeinde und Energieversorgungsunternehmen zu stärken und uns optimal auf das zukünftige Energiesystem Schweiz und die damit verbundenen Herausforderungen vorzubereiten.
Wir sind davon überzeugt, dass diese beiden Massnahmen es uns ermöglichen werden, die Energieversorgung in unserer Gemeinde weiterhin in hoher Qualität sicherzustellen und unseren Bürgerinnen und Bürgern einen ausgezeichneten Service zu bieten. Wir danken der Bevölkerung und unseren Kundinnen und Kunden für Ihr Verständnis und die Unterstützung in der erwähnten Übergangszeit und freuen uns auf eine energiereiche Zukunft.
dÖffentliche Mitwirkung – Kantonsstrassenprojekt Lee14.09.2023
[...]
Kantonsstrasse Nr. 39, Waldkirch: Lee: Neuorganisation Grundstückzufahrten, Bushaltestelle, Parkierung Lieg. 1091 – U89.1.039.183.000
Mitwirkung: www.sg.ch/tba-mitwirkung
Frist: 18. September bis 18. Oktober
Stellungnahmen und Anregungen zum Projekt können gerne über den oben vermerkten Pfad eingereicht werden. Zur Einsicht und Teilnahme sind alle eingeladen, die sich für das Projekt interessieren und gerne zur Entwicklung einer optimalen Lösung beitragen möchten.
Der Kantonsingenieur
dBauanzeige Lilienstrasse 7, 9205 Waldkirch12.09.2023
Bauobjekt: |
Demontage Ölheizung, Errichtung und Betrieb einer erdsnden-Wärmepumpe |
Baugrundstück: | Nr. 2119 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: |
Lehmann Ralph, Lilienstrasse 7, 9205 Waldkirch Lehman Jeannette, Lilienstrasse 7, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Heldstrasse 17, 9205 Waldkirch11.09.2023
Bauobjekt: |
Neubau Abstellplatz |
Baugrundstück: | 44 |
Bauherrschaft: | Ammann Thomas, Heldstrasse 17, 9205 Waldkirch |
Grundeigentümer: | Ammann Thomas, Heldstrasse 17, 9205 Waldkirch Ammann Lea, Heldstrasse 17, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dNeue Öffnungszeiten bei der Gemeinde ab 1. Oktober07.09.2023
Der Gemeinderat hat aufgrund des veränderten Kundenverhaltens die Öffnungszeiten am Freitag angepasst und auf neu durchgehend von 7.30 bis 14.00 Uhr angesetzt. An den übrigen Wochentagen bleiben die Öffnungszeiten wie bis anhin bestehen. Auch die Arbeitszeiten der Mitarbeitenden der Gemeinde bleiben unverändert. Mit den angepassten Öffnungszeiten können wir den Mitarbeitenden allerdings die Möglichkeit bieten, ohne Aufrechterhaltung von Schalter- und Telefondienst anstehende Projektarbeiten und Sitzungsvorbereitungen auszuführen.
Vereinbaren Sie Termine für Ihre Anliegen
Damit wir Sie bestmöglich beraten können, empfehlen wir Ihnen, für individuelle Beratungen und Bespre-chungen einen Termin zu vereinbaren. Damit können wir sicherstellen, dass sich der jeweilige fachverant-wortliche Mitarbeitende auf Ihr Anliegen vorbereiten und Ihnen die bestmögliche Beratung zukommen lassen kann. Für den Bezug von SBB-Tageskarten oder das Abholen von Formularen usw. dürfen Sie sich nach wie vor direkt beim Frontoffice melden.
dBauanzeige Hueb 551, 9205 Waldkirch31.08.2023
Bauobjekt: |
Photovoltaikanlage, Photovoltaikanlage als Vordach und Einbau drei Dachfenster |
Baugrundstück: | 2245 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: |
Koch Clemens, Hueb 551, 9205 Waldkrich |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dErsatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates – Kandidatur31.08.2023
dVerkehrsbehinderungen wegen Sanierung St. Pelagibergstrasse31.08.2023
d„Airlebnistage“ auf dem Flugplatz Sitterdorf31.08.2023
dÖffentliche Auflage Einbürgerung24.08.2023
• Frank Otto Huttinger, geb. 1. Juni 1976, von Deutschland, 9205 Waldkirch, Oberdorfstrasse 8
• Uschi Huttinger, geb. 5. März 1982, von Deutschland, 9205 Waldkirch, Oberdorfstrasse 8
• Ben Huttinger, geb. 25. Januar 2019, von Deutschland, 9205 Waldkirch, Oberdorfstrasse 8
Die öffentliche Auflage findet vom 28. August bis 26. September 2023 statt. Die Unterlagen können im 1. Stock des Gemeindehauses Waldkirch, Büro 107, eingesehen werden.
Der Einbürgerungsrat
dGemeinderat legt Strompreise 2024 fest24.08.2023
Gemäss einer vom Verband Schweizerischer Elektrizitätswerke (VSE) im Frühjahr 2023 durchgeführten Umfrage wird für 2024 in der Schweiz mit 12 % höheren Strompreisen gerechnet. Anders bei unseren Technischen Betrieben Waldkirch. Diese können ihre Strompreise 2024, trotz steigender Vorliegerkosten (Netznutzung) sowie höheren und neuer Abgaben, um rund 12.5 % senken.
Dank der angepassten und verfeinerten strukturierten Beschaffung konnten die Technischen Betriebe Waldkirch ihre Preise für die Energiebeschaffung 2024 gegenüber dem laufenden Jahr 2023 wesentlich reduzieren. Zudem wurden, um kurzfristig Stabilität und Preissicherheit zu schaffen, auch die Energiemengen für die Jahre 2025 und 2026 bereits frühzeitig gesichert.
Strom-Einkauf 2024
Der Strompreis setzt sich aus den drei Komponenten Netznutzung (Infrastruktur für die Stromlieferung), Abgaben (Systemdienstleistung, Netzzuschlag, Stromreserve, Abgabe Gemeinwesen) sowie Energie (dem eigentlichen Strom) zusammen. Die Energie wird einerseits am freien Markt beschafft und zum anderen durch Rücklieferungen aus den dezentralen Produktionsanlagen aus dem Versorgungsgebiet der Technischen Betriebe abgedeckt. Für 2024 sinken die Beschaffungskosten für die Technischen Betriebe Waldkirch. Dies ist das Resultat aus dem Mix der nachfolgenden Preisanpassungen:
Netznutzung
Die Netznutzungskosten, welche durch die St. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG (Vorliegernetz) in Rechnung gestellt werden, steigen um +10 %.
Abgaben
Aufgrund höherer Kosten bei den Systemdienstleistungen (SDL) und der neuen Abgabe für die Stromreserve steigen die Abgaben gesamthaft um +44 %.
Energie
Die Kosten für die Energiebeschaffung sinken aufgrund der beruhigten Marktsituation und verbesserten Beschaffung um –24 %.
Somit werden für die Technischen Betriebe Waldkirch die Kosten für den gesamten Stromeinkauf im Jahr 2024 um rund –14 % tiefer ausfallen als im noch laufenden Jahr 2023.
Strom-Verkauf 2024
Dank wesentlich tieferer Beschaffungskosten bei der Energie können die gestiegenen Netznutzungspreise sowie die höheren und zusätzlichen Abgaben «Stromreserve» (Abgabe zur Verstärkung der Versorgungssicherheit) mehr als nur kompensiert werden. Zusammen mit einer bewussten Reduktion des Gewinns aus dem Strom Geschäft, welchen die Technischen Betriebe Waldkirch für den Bau, Betrieb und Unterhalt der Stromversorgungsinfrastruktur benötigen, können die Strompreise eine erfreuliche Preissenkung erfahren.
Die durchschnittlichen Preisanpassungen für die Strompreise 2024 sehen wie folgt aus:
S-STROM | 0 – 50 000 kWh | –12.16 % |
M-STROM | 50 000– 100 000 kWh | –13.28 % |
L-STROM | grösser 100 000 kWh | –12.61 % |
P-STROM | –12.68 % |
Das neue Preisblatt wurde vom Gemeinderat am 15. August behandelt und genehmigt. Das Preisblatt «Strom 2024» kann auf der Website der Technischen Betriebe (www.tbwaldkirch.ch) abgerufen werden.
Strom-Rücklieferung 2024
Auch die Vergütungsansätze für die Stromrücklieferung werden angepasst. Der Grund dafür ist, dass die Vergütungsansätze von Stromrücklieferungen gesetzlich an die Kosten der Energiebeschaffung gekoppelt sind. Folgende Vergütungsansätze für die Stromrücklieferung gelten für das Jahr 2024:
Gesamtvergütung | 19.8 Rp./kWh |
Anteil für die Energie | 18.3 Rp./kWh |
Anteil für den Herkunftsnachweis (ökologischer Mehrwert) |
1.5 Rp./kWh |
Das neue Preisblatt wurde vom Gemeinderat am 15. August behandelt und genehmigt. Das Preisblatt «Strom-Rücklieferung 2024» kann auf der Website der Technischen Betriebe (www.tbwaldkirch.ch) abgerufen werden.
dBauanzeige Hauptwilerstrasse 27, 27a, 27b, 27c, 9205 Waldkirch24.08.2023
Bauobjekt: |
4 Luft -Wasser-Wärmepumpe (bereits erstellt) |
Baugrundstücke: | Nr. 167, 2384, 2385, 2386 |
Bauherrschaft: | Four partners AG, St. Gallerstrasse 42, 9230 Flawil |
Grundeigentümer: | Anandarajah Ahilla, Hauptwilerstrasse 27, 9205 Waldkirch Thambirajah Anandarajah, Hauptwilerstrasse 27, 9205 Waldkirch Puvaneswararasa-Sangarapillai Sujeevan, Hauptwilerstrasse 27a, 9205 Waldkirch Puvaneswararasa-Sangarapillai Rathika, Hauptwilerstrasse 27a, 9205 Waldkirch Four Partners AG, St. Gallerstrasse 42, 9230 Flawil Klingler Carol, Hauptwilerstrasse 27c, 9205 Waldkirch Wolfensberger Markus, Hauptwilerstrasse 27c, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dWanderschafherden in Waldkirch 17.08.2023
[...]
Wie bereits im vergangenen Jahr möchte die Gemeinde Waldkirch die Landwirte unterstützen. Falls jemand sein Grundstück grundsätzlich nicht für die Wanderschafherden zur Verfügung stellen möchte, kann der verantwortliche Grundeigentümer oder Pächter dies bis zum 5. September 2023 der Abteilung Landwirtschaft (058 228 79 19, jessica.kurer@waldkirch.ch) mitteilen. Landwirte oder Pächter, die sich bereits in den letzten Jahren bei der Gemeinde gemeldet haben, müssen uns nicht nochmals kontaktieren falls keine Veränderungen erfolgt ist.
dKiesabbau Wigarten, Tieferlegung Abbausohle – Mitwirkung17.08.2023
[...]
Diese Projektänderung bedarf einer Genehmigung und dafür muss ein Planverfahren nach dem Planungs- und Baugesetz durchgeführt werden. Die für den Planerlass zuständige Behörde hat für eine geeignete Mitwirkung der Bevölkerung zu sorgen.
Mit dieser Information möchten wir die Bevölkerung erstmals über die Anpassungen des Sondernutzungsplans für die Tieferlegung der Abbausohle informieren. Auf unserer Website unter www.waldkirch.ch > News > Projekte sind folgende Planunterlagen publiziert:
- Raumplanungsbericht nach Art. 47 RPV
- Umweltverträglichkeitsbericht
- Sondernutzungsplan
- Querprofile
dBauanzeige Dorfeggstrasse 4, 9205 Waldkirch10.08.2023
Bauobjekt: |
Demontage Heizung, Errichtung und Betrieb einer Erdsonden-Wärmepumpe |
Baugrundstück: | 2093 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Kägi Karin, Dorfeggstrasse 4, 9205 Waldkirch Kägi Michael, Dorfeggstrasse 4, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dSBB-Spartageskarte – neues Angebot auf ein Jahr begrenzt10.08.2023
Die bisherige Tageskarte «Gemeinde-GA» läuft Ende Jahr aus. Im Herbst 2020 kündigte die ÖV-Branchenorganisation an, die Gemeinde-Tageskarte abzuschaffen. Gründe dafür waren unter anderem der steigende Aufwand für den Vertrieb und der vielerorts nicht mehr kostendeckende Verkauf sowie die sinkenden Verkaufszahlen. Neu wird ab 2024 als Ersatzlösung für die abge-schaffte Tageskarte die «Spartageskarte Gemeinde» eingeführt. Verschiedene Gemeinden verzichten aus diversen Gründen auf den Verkauf des neuen Angebots. Auch der Gemeinderat Waldkirch hat sich mit dem Thema auseinandergesetzt und entschieden, im Sinne der Dienstleistung für unsere Bürgerinnen und Bürger, im Jahr 2024 das neue Angebot zu unterstützen. Allerdings nur für ein Jahr und nur für Bürgerinnen und Bürger aus Waldkirch. Der Grund liegt darin, dass andere Gemeinden auf einen Verkauf der Spartageskarte verzichten und damit Nutzer aus anderen Gemeinden die Dienstleistung, welche ohnehin mit dem Beitrag der SBB nicht kostendeckend erfolgen kann, in Waldkirch beziehen würden. Dies hätte deutliche Auswirkungen auf unsere Ressourcen im Bereich Einwohnerwesen. Bislang mussten die Tageskarten gekauft werden und das Risiko des Verkaufes lag bei der Gemeinde. Mit der neuen Spartageskarte liegt das Risiko nicht mehr bei der Gemeinde, da wir nur die Karten bezahlen, die auch verkauft werden. Dabei wird uns seitens SBB eine Provision pro verkaufte Spartageskarte zugesprochen.
Die neue Spartageskarte kann nur bei der Gemeinde erworben werden, womit auch Personen davon profitieren können, die keinen Zugang zur «digitalen Welt» haben. Alle Gemeinden und Städte greifen neu über die zentrale Webapplikation «Spartageskarten-Shop» auf das gleiche, schweizweite Kontingent zu. Ist dieses ausgeschöpft, kann für den gewählten Reisetag schweizweit bei keiner anderen Kommune mehr eine Spartageskarte Gemeinde für die jeweilige Klasse oder das jeweilige Segment gekauft werden. Die Spartageskarte steht Kundinnen und Kunden mit und ohne Halbtax zur Verfügung. Sie kann in zwei Preisstufen für die 1. und 2. Klasse gekauft werden. Die Spartageskarte ist in allen SBB-Zügen, den meisten Bahnen, auf Schiffen, in Trams und Bussen sowie einigen Bergbahnen gültig.
Neu wird die Spartageskarte Gemeinde personalisiert. Beim Frontoffice der Gemeinde müssen Vor- und Nachname sowie das Geburtsdatum der reisenden Person erhoben werden und es muss ein amtlicher Ausweis vorgelegt werden. Bei Einwohnerinnen und Einwohnern, die im selben Haushalt leben und mehrere Spartageskarten für die Familienmitglieder beziehen möchten, genügt es, wenn eine Person aus dem gleichen Haushalt am Frontoffice erscheint. Eine vorgängige Reservation der Spartageskarten sowie eine Rückgabe sind nicht möglich. Die Spartageskarte kann in zwei Preisstufen erworben werden. Der Preis hängt einerseits davon ab, ob eine Person im Besitze eines Halbtaxabos ist, und andererseits, zu welchem Zeitpunkt das Ticket gekauft wird.
Die Tarife sehen wie folgt aus:
Preisstufe 1 (bis 10 Tage vor Reiseantritt)
- 2. Klasse (mit Halbtax) 39 Franken
- 2. Klasse (ohne Halbtax) 52 Franken
- 1. Klasse (mit Halbtax) 66 Franken
- 1. Klasse (ohne Halbtax) 88 Franken
Preisstufe 2 (ab 9 Tage bis 1 Tag vor Reiseantritt)
- 2. Klasse (mit Halbtax) 59 Franken
- 2. Klasse (ohne Halbtax) 88 Franken
- 1. Klasse (mit Halbtax) 99 Franken
- 1. Klasse (ohne Halbtax) 148 Franken
Detaillierte Informationen zur neuen SBB-Spartageskarte Gemeinde finden Sie auf unserer Website «www.waldkirch.ch > Dienstleistungen > Spartageskarte SBB» oder über die Waldkirch App. Auskünfte erteilt Ihnen gerne die Ausgabestelle beim Einwohnerwesen unter Telefon 058 228 79 19.
dMitfahrbänkli Bernhardzell aufgehoben 10.08.2023
Die Erfahrungen und Rückmeldungen der letzten rund zwölf Monate zeigen, dass das Bänkli kaum genutzt wurde. Aus diesem Grund beantragte das Komitee für das Alter dem Gemeinderat, der Aufhebung des Bänklis zuzustimmen. Diesem Antrag ist der Gemeinderat gefolgt. Das Bänkli wurde wieder abgebaut. Ob ein neuer Pilotversuch an einem anderen Ort gestartet wird, ist aktuell offen.
dSchweizermeisterschaft im 3D-Bogenschiessen bewilligt10.08.2023
dStromkennzeichnung 202210.08.2023
Auch 2023 wird der Strommix der Technischen Betriebe Waldkirch wieder zu 100 Prozent erneuerbar sein.
Stromkennzeichnung
Ihr Stromlieferant: Technische Betriebe Waldkirch
Kontakt: Telefon 058 228 79 33, E-Mail tbw@waldkirch.ch
Bezugsjahr: 2022
Der an unsere Kunden gelieferte Strom wurde produziert aus:
Total | aus der Schweiz | |
Erneuerbare Energien | 100.0% | 100.0% |
Wasserkraft | 79.3% | 53.0% |
Übrige erneuerbare Energien | 14.6% | 14.6% |
Sonnenenergie | 14.6% | 14.6% |
Windenergie | 0.0% | 0.0% |
Biomasse | 0.0% | 0.0% |
Geothermie | 0.0% | 0.0% |
Geförderter Strom1 | 6.1% | 6.1% |
Nicht erneuerbare Energien | 0.0% | 0.0% |
Kernenergie | 0.0% | 0.0% |
Fossile Energieträger | 0.0% | 0.0% |
Erdöl | 0.0% | 0.0% |
Erdgas | 0.0% | 0.0% |
Kohle | 0.0% | 0.0% |
Abfälle | 0.0% | 0.0% |
Total | 100.0% | 100.0% |
dAusbildungsfonds10.08.2023
Gesuche sind dem Gemeinderat Waldkirch, unter Beilage des Lehrvertrages oder einer Bestäti-gung/Immatrikulation der Lehranstalt, schriftlich bis 30. November 2023 einzureichen. Das entsprechende Gesuchsformular kann bei der Kanzlei bestellt werden (michael.frei@waldkirch.ch oder 058 228 79 11).
dBauanzeige / Gesuch um Erteilung einer Rodungsbewilligung Klinglersweid/Weidwis, 9205 Waldkirch08.08.2023
Bauobjekt: |
Erneuerung Quelleitung Arnegger Quellen inkl. Gesuch um Rodung (temporär, c. 1'670 m2 Rodungsfläche) |
Baugrundstücke: | 1614, 1615, 1714 |
Bauherrschaft: | Wasserversorgung Andwil-Arnegg, Gartenstrasse 4a, 9204 Andwil |
Grundeigentümer: | Keller Silvia, Oberwil 641, 9205 Waldkirch Riederer Claude, Oberwil 641, 9205 Waldkirch Ortsbürgergemeinde St. Gallen, Gallusstrasse 14, 9000 St. Gallen Zwicker Stefan, Rötelbach 1310, 9205 Waldkirch |
Ba
Auflage
Das Baugesuch, Rodungsgesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen gegen das Baugesuch sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch, und gegen das Rodungsgesuch beim Kantonsforstamt, Davidstrasse 35, 9001 St. Gallen, einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dOAPB vom 4./5. August im Dicken bewilligt 27.07.2023
dHerzlich willkommen, Larissa Graf 27.07.2023
dEnergieeffizienz für die Tierkörpersammelstelle27.07.2023
Die Betriebskommission hat zur Steigerung der Energieeffizienz am Betriebsgebäude und zur Reduktion des Strom- und Wärmeverbrauchs eine Energieberatung durchführen lassen. Infolge einer möglichen Energiemangellage, weiter ansteigender Strompreise wie auch aus ökologischen Gründen strebt sie den Zubau einer Photovoltaikanlage an. Der Sammelstellenbetrieb eignet sich aufgrund seines hohen Energieverbrauchs von jährlich ca. 24 000 kWh bestens, die Sonnenenergie effizient zu nutzen. Der Stromverbrauch der Anlage steigt vor allem im Sommerhalbjahr aufgrund der notwendigen Kühlung stark an. Die Delegierten haben dem ausserordentlichen Kostenbeitrag über insgesamt 41 500 Franken für eine Photovoltaikanlage und der Ersatzinvestition des Hochdruckreinigers zugestimmt. Die Beiträge müssen noch von der Mehrheit der neun angeschlossenen Gemeinden gutgeheissen werden.
Regionale Tierkörpersammelstelle Bischofszell
dGossauer Polizeistation drei Monate geschlossen13.07.2023
dPaleggo Festival vom 21. bis 23. Juli in Waldkirch bewilligt 13.07.2023
dHerzliche Gratulation Fiona zum bestandenen Lehrabschluss!13.07.2023
dBauanzeige Meersburgwisen 1558, 9205 Waldkirch29.06.2023
Bauobjekt: |
Demontage Ölheizung / Errichtung und Betrieb Erdsonden-Wärmepumpe |
Baugrundstück: | 1953 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Hungerbühler Martin, Meersburgwisen 1558, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dPaleggo Festival vom 21. bis 23. Juli in Waldkirch bewilligt 29.06.2023
dBauanzeige Sonnenrainstrasse 8, 9205 Waldkirch27.06.2023
Bauobjekt: |
Umbau Einfamilienhaus mit Fensteranpassungen, Demontage Ölheizung, Errichtung und Betrieb Erdsonden-Wärmepumpe |
Baugrundstück: | 1375 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Smania Marco, Jägerstrasse 7, 9205 Waldkirch Smania Yvonne, Jägerstrasse 7, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dRobidog-Standorte angepasst22.06.2023
In den kommenden Wochen werden folgende Massnahmen umgesetzt:
- Robidog-Behälter Schöntal, Verschiebung an die Kreuzung Erlenholzstrasse/Grüttweg
- Robidog-Behälter Fliederstrasse, Verschiebung an die Kreuzung Rickenhusstrasse/Rickenhusweg
- Robidog-Behälter Dickenstrasse, Verschiebung um rund 130 m in Richtung Hüssegg
Im Bereich folgender Standorte werden neue Sammelbehälter erstellt:
- Kreuzung Buechmülistrasse/Buechweg in Bernhardzell
- Bereich Kreuzung Langwisenstrasse/Hirschgartenstrasse in Waldkirch
- Kreuzung Talstrasse/Schüsselloostrasse
- Kreuzung Vögelibergstrasse/Schuepiswaldweg
- Kreuzung Untere Bösbrügglistrasse/Gonzhusstrasse
- An der Loostrasse, Höhe Liegenschaft Nr. 704, Loo
- An der Bernhardzellerwaldstrasse, Höhe Liegenschaft Nr. 105
Der Gemeinderat bedankt sich bei den Mitgliedern der Arbeitsgruppe für den Einsatz und die Unterstützung.
dVerein Kultur St. Gallen Plus gegründet15.06.2023
Vorstand gewählt
Im Vorstand vertreten sind: Toni Thoma, Vereinspräsident und Gemeindepräsident Andwil, Marc Jenny, Vizepräsident sowie Vertreter IG Kultur Ost und Musiker, Maria Pappa, Stadtpräsidentin St. Gallen, Raffael Gemperle, Gemeindepräsident Häggenschwil, Reto Kaelli, Stadtrat Rorschach, Marina Pondini, Mitarbeiterin Kulturförderung Kanton St. Gallen, Elisabeth Nembrini, bildende Künstlerin, Laura Vogt, Literatin, die Geschäftsführerin Barbara Affolter, Co-Leiterin Kulturförderung St. Gallen sowie Kristin Schmidt, stv. Geschäftsführerin und Co-Leiterin Kulturförderung St. Gallen.
Förderbeiträge von Kulturschaffenden
Der Vorstand des Vereins wird unter der Leitung des Präsidenten Toni Thoma, basierend auf dem kantonalen Kulturförderleitfaden, Gesuche von Kulturschaffenden und kulturellen Organisationen prüfen. Kulturschaffende aus den Mitgliedsgemeinden oder Veranstaltende, die im Gebiet dieser Gemeinden aktiv sind, können über ein Online-Formular auf der Website elektronisch ihr Gesuch einreichen. Projekte oder Institutionen von regionaler Bedeutung werden bis zu einem Förderbeitrag von 10 000 Franken durch den Verein unterstützt. Die Beiträge werden aus einem gemeinsam geäufneten Kulturfonds finanziert. Informationen sowie die Grundsätze und Kriterien der Förderung finden sich auf der Website www.kulturstgallenplus.ch.
dTour de Suisse – letzte Informationen – Strassensperrung 15.06.2023
Aktivitäten in Waldkirch und Bernhardzell
ÖV – Linie 154 – Wittenbach-Waldkirch-Arnegg
Auf der Linie 154 bedienen die Postautos ausschliesslich die Strecke Arnegg–Waldkirch, Dorf. Zwischen Wittenbach und Waldkirch, Dorf verkehren von 9.30 bis 17.00 Uhr keine Postautos. Die Haltestelle Waldkirch, Dorf wird für die Zeit der Sperrung an die St. Pelagibergstrasse verschoben (dies ist entsprechend signalisiert). Auf verschiedenen Linien des öffentlichen Verkehrs im Grossraum St. Gallen ist mit Einschränkungen und Umleitungen zu rechnen. Vor und nach der Streckensperrung gilt der übliche Fahrplan. Auf den Online-Fahrplänen sind die Verbindungen aktuell und einsehbar.
Die Betriebe des öffentlichen Verkehrs in der Region haben eng zusammengearbeitet, um ihrer Transportpflicht trotz der Einschränkungen nachzukommen. Wo immer möglich, wurden Alternativen eingerichtet. Ein gemeinsames Dokument der öV-Betriebe zeigt die Anpassungen pro Linie, zu finden auf der Website www.tds-sg.ch/verkehrshinweise. Shuttlebusse gewährleisten am Sonntag, 18. Juni, eine gute Erreichbarkeit des Start- und Zielbereichs sowie den Transfer zwischen Start- und Zielbereich. Die Routen und Fahrzeiten sind ebenfalls auf der Website unter www.tds-sg.ch/situationsplan-und-anreise abrufbar.
Streckensicherung und Notfallplanung
Die Zufahrten nach Waldkirch und Bernhardzell sind abgesperrt und entsprechende Umleitungen sind signalisiert. Auf der gesperrten Strecke sind an neuralgischen Punkten und Einlenkern Militär-Motorradfahrer zur Streckensicherung im Einsatz. Notfallfahrzeuge werden in Absprache mit der Rennleitung und nur nach klar definierten Grundsätzen und in Fahrtrichtung des Rennens auf die Strecke einfahren können. Dazu haben die Verantwortlichen des SVRG und des Ortsmoduls Waldkirch wichtige Vorbereitungen getroffen und stellen einen Pikettdienst für Notfälle sicher.
Herzlichen Dank für die Unterstützung
Die Organisation und Koordination des Zeitfahrens der TdS auf der erwähnten Strecke ist eine riesige Herausforderung und erfordert von allen einiges an Flexibilität. Wir bedanken uns an dieser Stelle auch im Namen der Verantwortlichen der Tour de Suisse ganz herzlich für die Unterstützung aus der Bevölkerung und das Verständnis für die Einschränkungen. Begrüssen und unterstützen Sie die Radfahrerinnen und Radfahrer am kommenden Sonntag mit einem grossen Applaus in unserer Gemeinde.
Wichtige Informationen online verfügbar
Informationen zur Durchführung der Tour de Suisse sowie zur Streckenführung, sämtlichen Einschränkungen im ÖV-Angebot, den Sperrungen und vieles mehr finden Sie auf der Website www.tds-sg.ch sowie auf unserer Gemeindewebsite www.waldkirch.ch oder über unsere Waldkirch App. Bei Fragen dürfen Sie sich direkt an Gemeindepräsident Aurelio Zaccari, Vertreter der Gemeinde im LOK TdS SG, wenden (aurelio.zaccari@waldkirch.ch oder 058 228 79 10).
dBauanzeige Schöntal 728, 9304 Bernhardzell12.06.2023
Bauobjekt: |
Abbruch Tankgebäude / Anbau und Umbau Remise |
Baugrundstück: | 1734 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Rilemo AG, Schöntal 728, 9304 Bernhardzell |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Ronwil, 9205 Waldkirch12.06.2023
Bauobjekt: |
Teilabbruch und Sanierung Scheune |
Baugrundstück: | 285 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | von Arx Franz, Ronwil 282, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Laubbach, 9205 Waldkirch12.06.2023
Bauobjekt: |
Anpassung Verladerampe, Teilabbruch Lagergebäude (bereits ausgeführt) |
Baugrundstück: | 486 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Käserei Laubbach AG, Laubbach, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dTour de Suisse – wichtige Informationen – Strassensperrung08.06.2023
Public Viewings in Waldkirch und Bernhardzell
In Waldkirch wird im «alten Feuerwehrdepot» an der Oberwaldstrasse 5, in gegenseitiger Absprache und Koordination mit Markus Wäger, ein Public Viewing betrieben. Parallel dazu betreiben Karin Näf und Harald Nipp («Nipp’s food & more GmbH) zwei Food-Stände an der Oberwaldstrasse 5 und auf dem Kronenparkplatz in Waldkirch. In Bernhardzell wird mit Eveline Zierler, Restaurant Adler, eine Zusammenarbeit erfolgen. Auf dem Vorplatz des Restaurant Adler wird ebenfalls ein Public Viewing aufgebaut. Auch dort kann das Rennen auf einem Grossbildschirm mitverfolgt werden. Das Adler-Team bedient die Besucherinnen und Besucher in der Festwirtschaft (Vorplatz) gerne mit Essen und Getränken. Aufgrund der Streckensperrung wird das Restaurant Sennhof in Edlischwil am Sonntag geschlossen bleiben.
Flexibilität und Danke für Verständnis
Die Organisation und Koordination des Zeitfahrens der TdS auf der erwähnten Strecke erforderte einiges an Flexibilität. Ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich für die Unterstützung aus der Bevölkerung und das Verständnis für die Einschränkungen, auch im Namen der Verantwortlichen der Tour de Suisse, bedanken. Mit grossartiger Unterstützung an den Public-Viewing-Standorten in Waldkirch und Bernhardzell durch Markus Wäger, Eveline Zierler, Karin Näf und Harald Nipp sowie weiteren Helfenden und Freiwilligen, ist es gelungen, in der sehr kurzen Zeit für den einmaligen Event die bestmöglichen Voraussetzungen zu schaffen. Herzlichen Dank dafür. Auf den in diesem Mitteilungsblatt publizierten Inseraten der einzelnen Standorte können Sie sich über deren Angebot informieren. Ich freue mich sehr, wenn Sie am 18. Juni die Radfahrerinnen und Radfahrer mit einem grossen Applaus in unserer Gemeinde willkommen heissen und sie damit zu Bestzeiten auf der sehr attraktiven und abwechslungsreichen Strecke animieren.
Wichtige Informationen online verfügbar
Informationen zur Durchführung der Tour de Suisse sowie zur Streckenführung, sämtlichen Ein-schränkungen, dem ÖV-Angebot, den Sperrungen und vieles mehr finden Sie auf der Website www.tds-sg.ch sowie über unsere Waldkirch App. Bei Fragen dürfen Sie sich direkt an Gemeindepräsident Aurelio Zaccari, Vertreter der Gemeinde im LOK TdS SG, wenden (aurelio.zaccari@waldkirch.ch oder 058 228 79 10).
Linienplan Tour de Suisse
Anpassungen Busangebot Tour de Suisse
dNeue öffentliche E-Ladestation beim Gemeindehaus08.06.2023
dBauanzeige Oberhuebstrasse, 9304 Bernhardzell07.06.2023
Bauobjekt: |
Neubau Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage, Errichtung und Betrieb Erdsonden-Wärmepumpe |
Baugrundstück: | 2019 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | F. Enzler Unterlagsböden AG, Lerchenstrasse 22a, 9304 Bernhardzell |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Büntstrasse 12c, 9205 Waldkirch07.06.2023
Bauobjekt: |
Anbau Unterstand |
Baugrundstück: | 1869 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Manser Michael, Büntstrasse 12c, 9205 Waldkirch Weyermann Joelle, Büntstrasse 12c, 9205 Waldkirch |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dErsatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates 01.06.2023
Wahlvorschläge können bis spätestens Montag, 21. August, 17.00 Uhr, bei der Gemeinde (Kanzlei), Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch, eingereicht werden. Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie innert der angesetzten Frist bei der Gemeinde eintreffen, von wenigstens 15 Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Waldkirch unterzeichnet sind, höchstens einen wählbaren Kandidaten oder eine wählbare Kandidatin enthalten sowie ausschliesslich Kandidaten/Kandidatinnen aufweisen, die ihrer Kandidatur zustimmen (Art. 24 WAG). Die Kanzlei gibt entsprechende Formulare ab.
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 19. November statt. Wahlvorschläge sind in diesem Fall bis spätestens Donnerstag, 26. Oktober, 12.00 Uhr, der Kanzlei einzureichen. Es ist auch eine stille Wahl möglich. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang. Weitere Auskünfte über das Verfahren erteilt die Kanzlei (Telefon 058 228 79 00).
dÖffentliche Auflage Einbürgerungen01.06.2023
von Liechtenstein, 9205 Waldkirch, Büntwisenstrasse 3
· Wolfgang Johannes Müller, geb. 25. Dezember 1967,
von Deutschland, 9205 Waldkirch, Tulpenstrasse 3
· Ina Katrin Müller, geb. 4. Juni 1967,
von Deutschland, 9205 Waldkirch, Tulpenstrasse 3
· Sophie Rebecca Müller, geb. 27. Juli 2005,
von Deutschland, 9205 Waldkirch, Tulpenstrasse 3
· Shabina Nadanachandran, geb. 17. November 2004,
von Sri Lanka, 9205 Waldkirch, Fliederstrasse 17
Die öffentliche Auflage findet vom 5. Juni bis 4. Juli statt. Die Unterlagen können im 2. Stock des Gemeindehauses Waldkirch, Büro 106, eingesehen werden.
Der Einbürgerungsrat
dDurchfahrt Tour de Suisse - Totalsperre am Sonntag, 18. Juni 23, 9 bis ca. 18 Uhr26.05.2023
Einschränkungen Postautolinie 154
Die Postautolinie 154 ist auf der Strecke Waldkirch – Bernhardzell – Wittenbach unterbrochen und der Postautobetrieb eingestellt. Die Verbindungen zwischen Gossau – Arnegg bis Waldkirch, Dorf werden fahrplanmässig sichergestellt sein. Die Fahrt mit dem Postauto nach Arnegg – Gossau wird also ab der Haltestelle Waldkirch, Dorf möglich sein.
Rahmenprogramm in Waldkirch und Bernhardzell
Am Start der 8. Etappe der Männer an der Fürstenlandstrasse in St.Gallen sind die diversen Teambusse inklusive der Fahrer hautnah zu erleben. Beim Ziel in Abtwil wird ein offizielles Tour-de-Suisse-Village eingerichtet. Dort findet die Siegerehrung des Gesamtsiegers der Tour de Suisse 2023 statt. Die Werbekolonne bewegt sich zwischen 12.45 und 13.30Uhr auf der offiziellen Strecke und gilt als grosses Highlight für Gross und Klein. Die Durchfahrt der Tour de Suisse ist ein Event, der für unsere Gemeinde nicht alltäglich ist. Umsomehr freuen wir uns die Radsportlerinnen und Radsportler beim Zeitfahren durch unsere Gemeinde führen zu dürfen. Natürlich freuen sich die Sportlerinnen und Sportler auch auf die Unterstützung am Strassenrand. Deshalb möchten wir Sie, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, aufrufen, am Sonntag, 18.Juni, dabei zu sein und die Fahrerinnen und Fahrer anzufeuern. Entweder am Rande der Strecke oder an den beiden geplanten Public -Viewing-Standorten in den Zentren von Waldkirch und Bernhardzell, wo Sie sich auch verpflegen und das Rennen mitverfolgen können. Weitere Details zu den geplanten Public-Viewing-Standorten folgen in den kommenden Mitteilungsblättern, auf unserer Website www.waldkirch.ch unserer Waldkirch App oder unseren Social Media Kanälen. Die Details zur gesamten Tour finden Sie auf www.tourdesuisse.ch. Für allfällige Fragen oder Anregungen dürfen Sie gerne auf mich zukommen.
Zufahrten bei Notfällen sichergestellt
Urnenabstimmung vom 18.Juni 2023
St.Gallen fährt Velo: Pre-Event «Beat the Pro»
Danke für Ihr Verständnis
dBauanzeige Leh, 9205 Waldkirch22.05.2023
Bauobjekt: |
Photovoltaikanlage (Fassadenanlage) |
Baugrundstück: | 501 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Eigenmann Jakob, Leh 2001, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dSteuererklärung bereits ausgefüllt?17.05.2023
Vollelektronische Steuererklärung (eFiling)
Bereits seit 2022 kann die Steuererklärung inklusive aller notwendigen Beilagen mit dem Steuerdeklarationsprogramm eTaxes vollständig digital eingereicht werden. Der Ausdruck von Formularen und die Unterzeichnung einer Quittung ist mit diesem System nicht mehr notwendig. eFiling ermöglicht die vollständig papierlose Einreichung der Steuererklärung. Mit der App «oBeam» per Handy oder direkt mit dem Steuerdeklarationsprogramm können die notwendigen Beilagen hochgeladen und zusammen mit den Deklarationsdaten sicher digital übermittelt werden. Ausführliche Informationen zum eFiling stehen den Steuerpflichtigen unter steuern.sg.ch/efiling zur Verfügung.
Fristverlängerung
Wer die ordentliche Frist zur Einreichung nicht einhalten kann, sollte früh genug eine Fristverlängerung beantragen. Die Fristerstreckung kann während den Schalteröffnungszeiten bei der Abteilung Steuern telefonisch unter 058 228 79 18 oder rund um die Uhr über steuern.sg.ch beantragt werden.
dBauanzeige St. Pelagibergstrasse, 9205 Waldkirch15.05.2023
Bauobjekt: |
Aufstellen zwei Trocknungskammern für Holz |
Baugrundstück: | 588 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Holzimprägnierwerk AG, Waldkirch, St. Pelagibergstrasse 34, 9205 Waldkirch |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Baumgartenstrasse 7, 9304 Bernhardzell15.05.2023
Bauobjekt: |
Demontage Ölheizung, Errichtung und Betrieb Luft-Wasser-Wärmepumpe (Innenanlage) |
Baugrundstück: | 1651 |
Bauherrschaft: | Hefti Roland, Baumgartenstrasse 7, 9304 Bernhardzell |
Grundeigentümer: | Hefti Cäcilia, Baumgartenstrasse 7, 9304 Bernhardzell Hefti Roland, Baumgartenstrasse 7, 9304 Bernhardzell |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Buchenstrasse 5b, 9205 Waldkirch15.05.2023
Bauobjekt: |
Demontage Ölheizung, Errichtung und Betrieb Luft-Wasser-Wärmepumpe (Innenanlage) |
Baugrundstück: | 557 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Keller Karin, Buchenstrasse 5b, 9205 Waldkirch Keller Roman, Buchenstrasse 5b, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Niederwil, 9205 Waldkirch09.05.2023
Bauobjekt: |
Photovoltaikanlage |
Baugrundstück: | 2364 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Räss Andreas, Hölzli 243, 9204 Andwil Räss Irene, Hölzli 243, 9204 Andwil |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Heldstrasse 17, 9205 Waldkirch08.05.2023
Bauobjekt: |
Anbau/Erweiterung Wohnhaus und Errichtung Luft-Wasser-Wärmepumpe |
Baugrundstück: | 44 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Ammann Lea, Heldstrasse 17, 9205 Waldkirch Ammann Thomas, Heldstrasse 17, 9205 Waldkirch |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Knollenbrücke, 9304 Bernhardzell08.05.2023
Bauobjekt: |
Neubau Lagerhalle |
Baugrundstück: | 1835 |
Bauherrschaft: | Egger Michael, Knollenbrüccke 1896, 9304 Bernhardzell |
Grundeigentümer: | Egger Michael, Knollenbrücke 1896, 9304 Bernhardzell Egger Regula, Knollenbrücke 1896, 9304 Bernhardzell |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dDie Tour de Suisse 2023 fährt am 18. Juni durch Waldkirch04.05.2023
dSportplatz Breiten eingeweiht – Herzlichen Dank04.05.2023
dBauanzeige Vögeliberg, 9205 Waldkirch26.04.2023
Bauobjekt: |
Abbruch Schopf und Jauchegrube, Teilabbruch und Sanierung ehemalige Scheune |
Baugrundstück: | 682 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Keller Priska, Vögeliberg 600, 9205 Waldkirch Pfister Patrik, Vögeliberg 600, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Schöntal, 9304 Bernhardzell26.04.2023
Bauobjekt: |
Neubau Gartenhaus |
Baugrundstück: | 1069 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Fischer Fung Lan, Schöntal 963, 9304 Bernhardzell Fischer Leo, Schöntal 963, 9304 Bernhardzell |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Schwalbenweg 11, 9304 Bernhardzell25.04.2023
Bauobjekt: |
Anbau Sitzplatzüberdachung |
Baugrundstück: | 2300 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Neff Patricia, Schwalbenweg 11, 9304 Bernhardzell Neff Martin, Schwalbenweg 11, 9304 Bernhardzell |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dGemeinderat hat sich neu konstituiert20.04.2023
Arbeitsgruppe Vereine
Mit der neuen Besetzung werden nun die anstehenden Fragen rund um die Mieten und Gebühren der Sport- und Freizeitanlagen unserer Gemeinde weiterbearbeitet werden können. Der Gemeinderat hat eine Delegation bestimmt, die mit der durch die Vereine gebildeten Arbeitsgruppe «Vereinspräsidentenzusammenkunft» zusammensitzen und die anstehenden Fragen und Bedürfnisse an einem Tisch behandeln will. Seitens des Gemeinderates wird die Ressortverantwortliche Freizeit und Kultur, Brigitte Sommer, und Gemeindepräsident Aurelio Zaccari sowie von Seiten der Gemeinde die beiden für die Belegung der Gemeindeliegenschaften zuständigen Mitarbeitenden Andreas Rüegsegger (Leiter Facility Management) und Agi Oberholzer (Raumreservationen) in die Arbeitsgruppe delegiert.
Die Konstituierungsliste der politischen Gemeinde für die Amtsdauer 2021-2024 kann auf der Website der Gemeinde
www.waldkirch.ch > Dienstleistungen > Formulare > Gemeinderat heruntergeladen werden.
dGemeinderat +Daniel Fürer am 8. April 2023 verstorben13.04.2023
Daniel Fürer war seit dem 1. April 2014 als Gemeinderat tätig und hat das Ressort Infrastruktur, Freizeit und Kultur betreut. In dieser Funktion war er unter anderem Mitglied der Baukommission des Schulhauses Breite und Präsident der Baukommission Sportplatz Breiten, der im Oktober 2022 in Betrieb genommen werden konnte. Leider kann er der Einweihung des neuen Sportplatzes, die am 29. April 2023 durchgeführt wird, nicht mehr beiwohnen.
Mit dem Tod von Gemeinderat +Daniel Fürer verlieren wir ein sehr engagiertes Ratsmitglied und einen hilfsbereiten und geschätzten Kollegen. Wir werden +Daniel Fürer stets ein ehrendes Andenken bewahren. Unser tief empfundenes Beileid gilt seiner Frau Denise und den beiden Kindern sowie allen Angehörigen.
Die Einsegnung und Urnenbeisetzung wird am Donnerstag, 20. April 2023, 10 Uhr auf dem Friedhof Bernhardzell stattfinden. Im Anschluss erfolgt in der Kirche Bernhardzell ein Abdankungsgottesdienst. Die Trauergemeinde ist im Nachgang zur Beisetzung durch die Angehörigen zum gemeinsamen Apéro eingeladen. Für die Parkplatzeinweisung ist ein Verkehrsdienst organisiert.
dBauanzeige Toreggstrasse 8, 9304 Bernhardzell11.04.2023
Bauobjekt: |
Luft-Wärmepumpe für Aussenpool (Ersatz thermische Solaranlage) |
Baugrundstück: | 2015 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Agosti Hans Jörg, Toreggstrasse 8, 9403 Bernhardzell |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Wilenstrasse, 9205 Waldkirch06.04.2023
Bauobjekt: |
Velounterstand |
Baugrundstück: | 865 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Genossenschaft Wohnsiedlung Wilen-Waldkirch, Wilenstrasse 6, 9205 Waldkirch |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dPapier- Karton- und Grüngutsammlungen05.04.2023
dWaldkirch: Sachbeschädigung an Zivilschutzanlage geklärt30.03.2023
[...]
Medienmitteilung Kantonspolizei St. Gallen vom 29.03.2023
dPositiver Prüfungsbericht der externen Revisionsstelle23.03.2023
- Die Buchhaltung hinterlässt einen guten Gesamteindruck.
- Die zur Prüfung übergebenen Unterlagen und Bücher sind sauber erstellt.
- Das Rechnungs- und Belegwesen ist übersichtlich organisiert und ermöglicht ein rasches Nachvollziehen der Buchungen. Sämtliche gewünschten Auskünfte, Belege und Unterlagen wurden bereitwillig und umfassend erteilt bzw. vorgelegt.
dBauanzeige Laubbach, 9205 Waldkirch23.03.2023
Bauobjekt: |
Erstellung Sandsilo |
Baugrundstück: | 343 |
Bauherrschaft: | Golfpark Waldkirch, Moos, 9205 Waldkirch |
Grundeigentümer: | Allenspach Josef, Erbengemeinschaft, Hohrüti 16, 9042 Speicher |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige St. Pelagibergstrasse 25, 9205 Waldkirch23.03.2023
Bauobjekt: |
Abkoppelung Fernwärme, Errichtung und Betrieb Luft-Wasser-Wärmepumpe |
Baugrundstück: | 2223 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Reimann Josef, St. Pelagibergstrasse 25, 9205 Waldkirch Reimann Brigitte, St. Pelagibergstrasse 25, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Obergrimm 750, 9205 Waldkirch16.03.2023
Bauobjekt: |
Errichtung und Betrieb einer Erdsonden-Wärmepumpe |
Baugrundstück: | 1448 |
Bauherrschaft: | Eigenmann Bernhard, Egg 1416, 9231 Egg (Flawil) Eigenmann Heidi, Egg 1416, 9231 Egg (Flawil) |
Grundeigentümer: | Eigenmann Bernhard, Egg 1416, 9231 Egg (Flawil) |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dNeue Gemeinderätin gewählt16.03.2023
Wir gratulieren Brigitte Sommer ganz herzlich zur Wahl, wünschen ihr in ihrer neuen Funktion alles Gute und freuen uns auf die Zusammenarbeit.
dBauanzeige St. Gallerstrasse 58, 9304 Bernhardzell13.03.2023
Bauobjekt: |
Demontage Ölheizung, Errichtung und Betrieb einer Erdsonden-Wärmepumpe |
Baugrundstück: | 1930 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Keller Pirmin, St. Gallerstrasse 58, 9304 Bernhardzell |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBrigitte Sommer neue Gemeinderätin von Waldkirch12.03.2023
Stimmen haben erhalten:
Brigitte Sommer, Waldkirch (Die Mitte) | 574 Stimmen |
Beat Bachmann, Waldkirch (parteilos) | 521 Stimmen |
Vereinzelte | 26 Stimmen |
Weitere Details zu den kommunalen Wahlen sowie zu den Resultaten der Ständeratswahlen finden Sie hier: Wahlprotokoll
Hier zu den Resultaten der Ständeratswahlen Direktlink[...]
dSBB-Tageskarte Gemeinde – Neulösung ab 202409.03.2023
Ab 2024 gibt es die «Spartageskarte Gemeinde» zu kaufen
Ab 2024 kann am Frontoffice der Gemeinde exklusiv die neue «Spartageskarte Gemeinde» gekauft werden. Weitere Informationen können Sie unter folgendem Link entnehmen:
https://www.allianceswisspass.ch/de/asp/News/Newsmeldung?newsid=536
dFamilienzentrum Abrechnung sanfte Sanierung genehmigt09.03.2023
Für die sanfte Renovation und Bereitstellung der Räumlichkeiten für den Betrieb des Familienzentrums, den Mittagstisch und die Tagesstrukturen, inkl. Gebühren und Betriebsmittel (für die Heizung), wurde ein Betrag von brutto 52’831.45 Franken eingesetzt. Für den Aufbau der Koordinationsstelle resp. des Familienzentrums wurde für das Projekt beim Kanton ein Antrag um Finanzmittel aus dem Fonds für den Aufbau von Familienzentren eingereicht. Der Kanton St. Gallen leistete unter dem Titel «Weitere Förderung von Familienzentren» einen Beitrag von 15’000 Franken an die Arbeiten und den Aufbau. Die Fiorino AG übernimmt Kosten in der Höhe von 7’758.00 Franken für diverse Renovationsarbeiten. Somit betragen die Nettoinvestitionen für die Gemeinde Waldkirch 30’073.45 Franken. Die Mietkosten für die Liegenschaft von monatlich 1'000.00 Franken übernimmt die Fiorino AG. Wie bereits in Aussicht gestellt, wird die Gemeinde nun bis Ende 2024 einen Pilotbetrieb führen und damit Erfahrungen sammeln. Diese fliessen später in den Grundsatzentscheid über die Weiterführung ein.
dBauanzeige Moos, 9205 Waldkirch09.03.2023
Bauobjekt: |
Brandschutzhütte (zwei Brandcontainer) |
Baugrundstück: | 344 |
Bauherrschaft: | Golfpark Waldkirch, Moos, 9205 Waldkirch |
Grundeigentümer: | Ammann Anton, Heerenhag 20, 9216 Hohentannen |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dNeuer Mitarbeiter Werkhof Waldkirch gewählt02.03.2023
dErsatzbeschaffung Traktor Werkhof02.03.2023
dJahresabschluss 2022: Budgetbesserstellung / Budget 2023 mit Defizit23.02.2023
Aufwandeinsparungen in mehreren Kontogruppen
Die Aufwandeinsparungen in den verschiedenen Kontogruppen haben mehrere Gründe. So konnten durch einen haushälterischen Umgang mit den Finanzmitteln Einsparungen gegenüber den budgetierten Beträgen erzielt werden. Erfreulich sind die Einsparungen in den Kontogruppen Allgemeine Verwaltung und Bildung. Hier konnten zusammen über Fr. 550 000.– eingespart werden. Im Bereich Soziale Sicherheit konnte im Jahr 2022 das nach wie vor hohe Budget eingehalten werden. Hier schlagen die Kosten für Fremdplatzierungen von Kindern und Jugendlichen, die mit sehr hohen Kosten verbunden sind, zu Buche.
Auch im Bereich Verkehr sind unter anderem die Aufwände für den baulichen Strassenunterhalt eingestellt. In dieser Position wurden nicht alle finanziellen Mittel ausgeschöpft, da eine Analyse des Strassenzustandes vorerst neue Erkenntnisse bringen soll. Auch beim Unterhalt von Gemeindestrassen III. Klasse waren die Aufwände tiefer. Weiter war der Aufwand für die Schneeräumung deutlich tiefer (–Fr. 40 000.–). Die Mehraufwände bei der Kontogruppe Gesundheit haben mit den höheren Ausgaben bei der stationären Pflegefinanzierung zu tun. Diese Ausgaben steigen jährlich an, was u.a. auf die demografische Entwicklung zurückzuführen ist. Weitere Informationen und Begründungen zu den Abweichungen in der Jahresrechnung 2022 gegenüber dem Budget 2022 werden im Geschäftsbericht 2022 detailliert ausgeführt.
Investitionsrechnung 2022
Die Investitionsrechnung 2022 der Gemeinde Waldkirch schliesst mit Ausgaben von Fr. 3 904 897.09 und Einnahmen von Fr. 516 287.85. Budgetiert waren Ausgaben von Fr. 3 314 000.– und Einnahmen von Fr. 423 300.–. Ein Grossteil der Ausgaben wurde in den Bau des Sportplatzes Breiten in Waldkirch investiert.
Positiver Rechnungsabschluss bei den Technischen Betrieben
Die Erfolgsrechnung 2022 der Technischen Betriebe Waldkirch schliesst mit einem Gewinn von Fr. 312 052.23 ab. Im Budget 2022 wurde ein Gewinn von Fr. 49 800.– ausgewiesen, was einer Budgetbesserstellung von Fr. 262 252.23 gleichkommt. Gemäss aufsichtsrechtlichem Bericht vom Amt für Gemeinden muss das Jahresergebnis ausgewiesen und im Rechnungsjahr 2023 «aufgelöst» bzw. in das Konto kumulierte Ergebnisse der Vorjahre überführt werden. Das Eigenkapital per 1. Januar 2022 ist von Fr. 1 855 940.26 um das Jahresergebnis 2022 über Fr. 312 052.23 angewachsen und beläuft sich neu auf Fr. 2 167 992.49. Der nun höher ausgefallene Gewinn wurde einerseits durch Aufwandeinsparungen, Mehrerträge aus Investitionsprojekten sowie durch einen höheren Stromverkauf erzielt. Bei den Aufwandeinsparungen waren unter anderem Lieferengpässe bei den Lieferanten und Ressourcenengpässe beim Personal die Gründe für die Verzögerungen in den Projekten und im Unterhalt, welche dann dazu führten, dass die Aufwände nicht im Jahr 2022 verbucht werden konnten. Weitere Details und Erläuterungen sind im Geschäftsbericht 2022 ausgeführt.
Budget 2023 Gemeinde mit Defizit von Fr. 338 800.–
Für das Jahr 2023 budgetiert der Gemeinderat bei der Erfolgsrechnung ein Defizit von Fr. 338 800.–. Der Gesamtaufwand der Gemeinde liegt bei Fr. 23 009 300.– (Vergleich 2022 = Fr. 21 179 450.–). Für das Jahr 2023 ist in der Erfolgsrechnung ein Betrag von Fr. 1,4 Mio. für den Verkauf der Liegenschaft Steig eingerechnet. Trotzdem weisen wir im Budget 2023 ein Defizit aus. Die Gründe liegen in den gestiegenen Aufwänden für Zinsen bei den Darlehen, den deutlich gestiegenen Energiepreisen bei unseren Gemeindeliegenschaften sowie einem deutlich tieferen Ertrag aus dem Finanzausgleich des Kantons. Auch im Bereich Gesundheit sind wiederum höhere Aufwände zu erwarten.
Bei den Investitionen sind für das Jahr 2023 Aufwände von total netto Fr. 376 700.– budgetiert. Die Ausgaben betragen Fr. 800 000.–, die Einnahmen Fr. 423 300.–. Mit dem Abschluss der Projekte Sportplatz Breiten und Sanierung Friedhof Bernhardzell sind zwei grössere Investitionsprojekte abgeschlossen worden. Im Jahr 2023 sind insbesondere Planungsarbeiten für die Sanierungen der Gemeindeliegenschaften eingeplant.
Budget 2023 der Technischen Betriebe mit Defizit
Die Herausforderungen in den kommenden Jahren für unsere Technischen Betriebe sind enorm. Nebst der gestiegenen Energiepreise, welche auf den Ein- und Verkauf der Energie einen bedeutenden Einfluss haben, sind auch die Investitionen in den Netzausbau und die Infrastrukturen massiv und um ein Mehrfaches angestiegen. Die Energiestrategie 2050 und die damit verbundenen Klimaziele sowie die Investitionen der Bürgerinnen und Bürger in Energieproduktionsanlagen und Installationen von Geräten und Infrastrukturen zur Nutzung der elektrischen Energie (Autoladestationen usw.) erfordern einen deutlichen Ausbau unserer Netze und der dazugehörenden Infrastrukturen (Trafostationen usw.). Damit verbunden ist ein enormer Anstieg bei den Investitionen der Technischen Betriebe Waldkirch. Das Budget 2023 weist bei einem deutlich angestiegenen Gesamtaufwand bei der Erfolgsrechnung einen Aufwandüberschuss von Fr. 127 800.– aus. Dies bei einem Gesamtaufwand von neu Fr. 8 221 800.– (gegenüber dem Jahr 2022 mit Fr. 3 737 400.–) und einem budgetierten Ertrag von Fr. 8 094 000.–. In der Investitionsrechnung 2022 der Technischen Betriebe sind Bruttoausgaben von sage und schreibe Fr. 5 155 000.– (Vergleich Vorjahr Fr. 1 335 000.–) und Bruttoeinnahmen von Fr. 440 000.– eingerechnet. Wie diese notwendigen und sehr grossen Investitionen in unsere Netze und Infrastrukturen im Jahr 2023 umgesetzt werden sollen, wird aktuell durch den Gemeinderat geprüft.
Steuerfuss auch im Jahr 2023 bei 122 Prozentpunkten
Der Gemeinderat hat entschieden, der Bürgerschaft für das Jahr 2023 einen unveränderten Steuerfuss von 122 Prozentpunkten zu beantragen. Aufgrund der anstehenden Investitionen, insbesondere im Bereich der Liegenschaften und Strassen, aber auch der deutlich höheren Aufwände für Zinsen und bei den Energiepreisen, ist derzeit eine Senkung des Steuerfusses aus Sicht des Gemeinderates nicht vertretbar. Demgegenüber kann aufgrund der Reserven von rund sieben Millionen Franken und der geplanten Einnahmen durch weitere Liegenschaftenverkäufe der Steuerfuss auf 122 Prozentpunkten gehalten werden. Die Details zu den Jahresabschlüssen 2022 und den Budgets 2023 werden wir Ihnen im Geschäftsbericht 2022 gerne erläutern. Dieser wird im März in alle Haushalte versandt und wie üblich auf unserer Website www.waldkirch.ch > Dienstleistungen > Berichte aufgeschaltet.
dBauanzeige Rötelbach, 9205 Waldkirch17.02.2023
Bauobjekt: |
Neubau Milchvieh-Laufstall und Jauchegrube |
Baugrundstück: | 1718 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Koller Roman, Rötelbach 732, 9205 Waldkirch |
Hinweis
Gleichzeitig liegt der Teilstrassenplan Rötelbachweg, Gemeindweg 2. Klasse, öffentlich auf.
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Untere Chennerstrasse 3, 9205 Waldkirch15.02.2023
Bauobjekt: |
Anbau Holzlager, gedeckter Sitzplatz und Carport |
Baugrundstück: | 1519 |
Bauherrschaft und Grundeigentümerin: | Högger Gabriela, Via Surarivas 6, 7524 Zuoz |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Neueggstrasse 34, 9205 Waldkirch15.02.2023
Bauobjekt: |
Gartenumänderung, Fahrradunterstand |
Baugrundstück: | 1694 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Escher Silas, Neueggstrasse 34, 9205 Waldkirch Escher Lesley, Neueggstrasse 34, 9205 Waldkirch |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Nelkenstrasse 11, 9205 Waldkirch09.02.2023
Bauobjekt: |
Demontage Elektroheizung, Errichtung und Betrieb einer Erdsonden-Wärmepumpe |
Baugrundstück: | 2003 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Bozic Boris, Nelkenstrasse 11, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dStromstatistik 202209.02.2023
Der Strommix der 2022 gelieferten Energie bestand wie bereits in den Vorjahren zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen.
Entwicklung Strom-Rücklieferungin kWh
(Hauptsächlich PV-Anlagen)
Stromabsatz elektrische Energie nach Tarifgruppen
(Strommix 100% erneuerbar)
dInfos zur Steuererklärung 2022 / prov. Steuerrechnung 202309.02.2023
Ab Mitte Januar 2023 erhalten Sie die Steuererklärung 2022. Falls Formulare fehlen, können Sie diese bei der Abteilung Steuern (Auflage im Eingangsbereich) beziehen. Der Lohnausweis liegt der Steuererklärung nicht bei. Dieser kann bei Bedarf auf der Website der Eidgenössische Steuerverwaltung: (www.estv.admin.ch/estv/de/home) ausgefüllt und ausgedruckt werden.
Steuererklärung elektronisch einreichen (eTaxes oder eFiling)
Download
Unter der Website des Kantonalen Steueramtes St. Gallen: www.steuern.sg.ch, Rubrik Elektronische Steuererklärungen kann die entsprechende Software auf den eigenen PC heruntergeladen werden.
Ausfüllen/Einreichen
Die Vorjahresdaten der Steuererklärung 2021 können importiert werden. Ist die Steuererklärung auf dem eigenen PC ausgefüllt, kann diese mittels eines Buttons übers Internet sicher und schnell eingereicht werden. Das System gibt Ihnen Auskunft, welche Unterlagen Sie trotzdem noch einreichen müssen (Quittung, Lohnausweis usw.).
Über das Internet eingereichte Steuererklärungen erleichtern die Arbeit wesentlich! Steuererklärungen in Papierform bedeuten deutlichen Mehraufwand auf der Verwaltung.
Einreichefristen
31. März, unselbstständig Erwerbstätige
31. Mai, selbstständig Erwerbstätige und Landwirte
Begründete Fristerstreckungsgesuche bitte frühzeitig einreichen. Fristverlängerungen können auch direkt unter der Websitewww.steuern.sg.ch, Rubrik Frist verlängern, selbst beantragt werden. Hierfür benötigen Sie die Registernummer und das Passwort, welche auf Ihrer persönlichen Steuererklärung aufgedruckt sind. Das Gesuch wird interaktiv bewilligt bzw. abgelehnt.
Provisorische Rechnung 2023
Die provisorischen Rechnungen der Kantons- und Gemeindesteuern 2023 erhalten Sie in diesen Tagen. Es ist möglich, dass diese Steuerrechnung offensichtlich zu hoch oder zu niedrig ausfällt. Jede Zahlung – auch eine zu hohe – wird bis zur Schlussrechnung zu Ihren Gunsten verzinst. Umgekehrt muss der Steuerbetrag der Schlussrechnung zu Ihren Lasten verzinst werden. Durch diese Ausgleichszinsen (0,25 Prozent) werden die vermeintlichen Vor- und Nachteile einer zu tiefen oder zu hohen vorläufigen Rechnung später bei der Schlussrechnung wieder aufgehoben. Falls Sie eine Korrektur der provisorischen Steuerrechnung wünschen, können Sie diese entweder selber unter www.steuern.sg.ch (Suche eKonto/eFaktoren) vornehmen oder indem Sie mit der Abteilung Steuern per E-Mail steuern@waldkirch.ch oder telefonisch auf die Nummer 058 228 79 18 Kontakt aufnehmen.
eKonto
Damit Sie eine Übersicht über Ihre Zahlungen haben, Einzahlungsscheine bestellen oder andere Mutationen selbstständig vornehmen können, steht Ihnen das sogenannte eKonto/ePortal unter www.steuern.sg.ch (Suche eKonto/eFaktoren) zur Verfügung.
Vollelektronische Steuererklärung (eFiling)
Sie können die Steuererklärung inklusive aller notwendigen Beilagen vollständig digital mit unserem Steuerdeklarationsprogramm eTaxes einreichen. Der Ausdruck von Formularen und die Unterzeichnung einer Quittung ist bei einer vollständig digitalen Einreichung nicht notwendig. eFiling ermöglicht die vollständig papierlose Einreichung der Steuererklärung. Die notwendigen Beilagen können Sie im Steuerdeklarationsprogramm direkt oder über Ihr Handy mit der App «oBeam» hochladen und zusammen mit den Deklarationsdaten sicher digital übermitteln. Ausführliche Informationen zum eFiling finden Sie unter www.steuern.sg.ch/efiling.
Nutzen Sie die bequeme Möglichkeit und leisten Sie damit einen aktiven Beitrag zur Digitalisierung im Steuerwesen, unserer Umwelt zuliebe.
Haben Sie Fragen zur Steuererklärung?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gemeindesteueramtes (Telefon 058 228 79 18, steuern@waldkirch.ch) beantworten diese gerne. Zusätzlich steht auch der LiveChat unter der Website www.steuern.sg.ch/efiling zur Verfügung, wo Ihre Steuerfragen von Expertinnen und Experten beantwortet werden.
dKündigung Stv. Leiter Werkhof Thomas Haefele09.02.2023
Die freiwerdende Stelle wird in diesem Mitteilungsblatt wie auch auf verschiedenen Online-Plattformen öffentlich ausgeschrieben.
dGrundbuchamt Waldkirch neu in Gossau09.02.2023
dBauanzeige Büntstrasse 12c, 9205 Waldkirch06.02.2023
Bauobjekt: |
Demontage Ölheizung, Errichtung und Betrieb einer Erdsonden-Wärmepumpe |
Baugrundstück: | 1869 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Manser Michael, Büntstrasse 12c, 9205 Waldkirch Weyermann Joelle, Sonnenrainstrasse 12a, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Sonnenrainstrasse 10, 9205 Waldkirch02.02.2023
Bauobjekt: |
Demontage Elektroheizung, Errichtung und Betrieb einer Erdsonden-Wärmepumpe |
Baugrundstück: | 2100 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Strittmatter Thomas, Sonnenrainstrasse 10, 9205 Waldkirch Strittmatter Monika, Sonnenrainstrasse 10, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Hauptwilerstrasse 27c, 9205 Waldkirch26.01.2023
Bauobjekt: |
Terrassenüberdachung |
Baugrundstück: | 2386 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Klingler Carol, Hauptwilerstrasse 27c, 9205 Waldkirch Wolfensberger Markus, Hauptwilerstrasse 27c, 9205 Waldkirch |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dSteuerabschluss 2022 – Erwartungen deutlich übertroffen26.01.2023
Die gesamten Steuereinnahmen der Politischen Gemeinde belaufen sich für das Jahr 2022 auf 12'197’702.17 Franken, budgetiert waren hingegen 11'057'000 Franken. Dies ergibt gegenüber dem Budget 2022 einen Mehrertrag von insgesamt 1'140’702.17 Franken.
Aus dem Finanzausgleich wurden der Gemeinde Waldkirch insgesamt 5'240'000 Franken ausbezahlt. Diese Beträge wurden auf die Bereiche aufgeteilt:
Ressourcenausgleich: 1'790’600 Franken
Sonderlastenausgleich Weite: 1'837’900 Franken
Sonderlastenausgleich Schule: 1'611’500 Franken
Total 5'240’000 Franken
Steuereinnahmen deutlich höher als erwartet
Trotz den schwierigen und oft unsicheren Umständen, die das Jahr 2022 mit sich gebracht hat, konnten die Steuereinnahmen 2022 deutlich über dem veranschlagten Budget 2022 vereinnahmt werden. Die Hauptgründe lagen bei den höheren Einnahmen bei den laufenden Steuern und den Nachzahlungen der ordentlichen Steuern der letzten Jahre. Zudem trugen höhere Erträge bei den Grundstückgewinnsteuern, den Grundsteuern sowie den Handänderungssteuern zum deutlich positiveren Ergebnis bei. In diesen Bereichen wurden entgegen der Erwartungen deutlich höhere Erträge vereinnahmt.
Demgegenüber mussten Mindererträge bei den Anteilen der Gewinn- und Kapitalsteuern und Quellensteuern verzeichnet werden, welche allerdings durch die höheren Einnahmen bei den anderen Nebensteuern kompensiert werden konnten. Gerade die Grundstückgewinnsteuern und die Handänderungssteuern sind, wie schon mehrfach kommuniziert, sehr schwierig zu budgetieren. Die nebenstehende Grafik zeigt eine Übersicht über die einzelnen Steuereinnahmen.
Der Gemeinderat hat den Abschluss wohlwollend zur Kenntnis genommen und dankt den Mitarbeitenden der beiden Abteilungen Steuern und Finanzen für ihre pflichtbewusste und kompetente Arbeit. Gleichzeitig möchten wir uns auch bei allen Steuerpflichtigen in der Gemeinde für die geschätzte Zusammenarbeit und die fristgerechte Erfüllung der Steuerpflicht bedanken.
Steuerabschluss politische Gemeinde Waldkirch
dGrundbuch Waldkirch ab dem 1. Februar definitiv in Gossau26.01.2023
dEnergiebeschaffungsstrategie Technische Betriebe angepasst26.01.2023
Neues Beschaffungshandbuch verabschiedet
Im neuen Beschaffungshandbuch und dem dazugehörenden Energieliefervertrag sind die Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Beschaffung für 2023 und dem anschliessenden Vergleich mit anderen Energieversorgungsunternehmen eingeflossen. Beschafft wird wiederum strukturiert in Tranchen. Der Zeitraum für die Beschaffung wird neu aber auf die 3 Vorjahre (bisher 1 Vorjahr) des Lieferjahres ausgedehnt und es wird in 23 Tranchen/Zeitpunkten (bisher vier Tranchen) eingekauft. Zudem erfolgt die Beschaffung rollend. Das Risiko von Preisschwankungen, vor allem nach oben, kann so besser abgefedert und der Preis geglättet werden. Damit die Beschaffungsabläufe besser überwacht und allenfalls frühzeitig eingegriffen werden kann, wurden das Monitoring sowie das Controlling verfeinert und optimiert. Die eigentliche Strom-Beschaffung erfolgt dann durch einen Dienstleister, die Primeo Energie AG, direkt an der Strombörse.
Das neue Beschaffungshandbuch und der dazugehörende Energieliefervertrag mit der Primeo Energie AG wurden vom Gemeinderat an seiner letzten Sitzung im Dezember 2022 genehmigt und verabschiedet.
Eine Aussicht zur Preisentwicklung beim Strom ist momentan kaum möglich. Zu viele und teils unberechenbare Faktoren können den Strompreis jederzeit beeinflussen. Jedoch haben sich die Preise an den Strom-Grosshandelsmärkten in den letzten Wochen beruhigt und sind gar leicht am Sinken.
dBauanzeige Dickenstrasse, 9304 Bernhardzell25.01.2023
Bauobjekt: |
Bachüberquerung mit EW-Leitungen |
Baugrundstücke: | 913, 916 |
Bauherrschaft: | Technische Betriebe Waldkirch, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch |
Grundeigentümer: | Eigenmann Ronald, Dicken 886, 9304 Bernhardzell Aepli Daniel, Oberhueb 909, 9304 Bernhardzell |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Knollenbrücke 10, 9304 Bernhardzell25.01.2023
Bauobjekt: |
Demontage Luft-Wasser-Wärmepumpe, Errichtung und Betrieb einer Erdsonden-Wärmepumpe |
Baugrundstück: | 2164 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Künzli Corinne, Knollenbrücke 10, 9304 Bernhardzell Künzli Peter, Knollenbrücke 10, 9304 Bernhardzell |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Vögeliberg 607, 9205 Waldkirch25.01.2023
Bauobjekt: |
Demontage Ölheizung, Errichtung Luft-Wasser-Wärmepumpe |
Baugrundstück: | 679 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Graf Johann, Vögeliberg 607, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Baumgartenweg 5, 9304 Bernhardzell24.01.2023
Bauobjekt: |
Demontage Ölheizung, Errichtung und Betrieb einer Erdsonden-Wärmepumpe |
Baugrundstück: | 1664 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Beerli Daniela, Baumgartenweg 5, 9304 Bernhardzell Beerli Thomas, Baumgartenweg 5, 9304 Bernhardzell |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige St. Pelagibergstrasse, 9205 Waldkirch19.01.2023
Bauobjekt: |
neue Arealerschliessung |
Baugrundstück: | GS-Nr. 588 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer. | Holzimprägnierwerk AG, Waldkirch, St. Pelagibergstrasse 34, 9205 Waldkirch |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauabschluss und Auflösung Baukommission Sportplatz Breiten12.01.2023
Die Einweihung der Sportanlage ist auf das Wochenende vom Freitag bis Sonntag, 28. bis 30. April 2023, verbunden mit einem Tag der offenen Türen bei der Holzimprägnierwerk Waldkirch AG, vorgesehen. Das Detailprogramm wird noch bekannt gegeben.
Der Gemeinderat bedankt sich auch an dieser Stelle beim Kommissionspräsidenten, Gemeinderat Daniel Fürer und allen Mitgliedern der Baukommission Sportplatz Breiten sowie allen Planern und Handwerkern für die fachgerechte und erfreuliche Umsetzung des Sportlatzprojektes ganz herzlich. Eine Würdigung ihrer Arbeit wird im Rahmen der Einweihungsfeierlichkeiten erfolgen.
dBrand bei der Zivilschutzanlage ausgelöst – Zeugenaufruf12.01.2023
Sachschaden durch Sprayereien
In der Nacht vom Donnerstag auf Freitag (29./30.12.2022) haben unbekannte Personen diverse Sprayereien im öffentlichen WC beim Friedhofgebäude Waldkirch angebracht. Die gesamte WC-Anlage (Herren/Damen) wurde verschmiert. Der Sachschaden wurde bei der Polizei zur Anzeige gebracht. Noch bevor die Reinigung erfolgen konnte, wurden in der Nacht vom Sonntag auf Montag (1./2.1.2023) auch auf der Schulanlage Bünt und Breite bei den Velounterständen und an der Rückseite der Turnhalle Bünt identische Schriftzüge aufgesprayt. Der Sachschaden für die Reinigung und teils Ersatz von Einrichtungsgegenständen beträgt in diesem Fall mehrere Tausend Franken. Auch in diesem Fall bitten die Gemeinde und die Polizei um Hinweise aus der Bevölkerung zur Ermittlung der Verursacher. Aufgrund der Symbole und Schriftzüge ist davon auszugehen, dass es sich bei beiden «Tatbeständen» um dieselben Verursacher handelt.
Zeugenaufruf
Wer im Zusammenhang mit den erwähnten Vorfällen und Tatbeständen irgendwelche verdächtigen Feststellungen gemacht hat oder sonstige Informationen weitergeben kann, wird gebeten, sich bei der Gemeinde Waldkirch, Gemeindepräsident Aurelio Zaccari (058 228 79 10 / aurelio.zaccari@waldkirch.ch oder der Kantonspolizei St. Gallen, Mobile Polizei Oberbüren, 058 229 81 00, zu melden. Diese werden vertraulich behandelt. Wir danken für Ihre Unterstützung.
dPilotbetrieb Taxi wird eingeführt12.01.2023
dVerkauf Liegenschaft Schmittewis abgeschlossen05.01.2023
dReglemente Technische Betriebe per 1. Januar in Kraft gesetzt 05.01.2023
dBauanzeige Wolfetswis 497, 9205 Waldkirch04.01.2023
Bauobjekt: |
Umnutzung landwirtschaftlich in nichtlandwirtschaftlich, Abbruch Wohnhaus und Scheune, Ersatzbau Doppeleinfamilienhaus |
Baugrundstück: | 570 |
Bauherrschaft: | Enzler Felix, Lerchenstrasse 22a, 9304 Bernhardzell |
Grundeigentümer: | Oberholzer Albert, Buechwisenstrasse 1, 9205 Waldkirch |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Grimm 311, 9205 Waldkirch04.01.2023
Bauobjekt: |
Demontage Ölheizung, Errichtung und Betrieb einer Erdsonden-Wärmepumpe |
Baugrundstück: | 2355 |
Bauherrschaft und Grundeigentümerin: | Gerig Daniela, Grimm 311, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Lerchenstrasse 25a, 9304 Bernhardzell04.01.2023
Bauobjekt: |
Photovoltaikanlage Fassade und Zaun |
Baugrundstück: | 2084 |
Bauherrschaft: | Keller Patrik, Wilenstrasse 7, 9205 Waldkirch Engetschwiler Alessia, Wilenstrasse 7, 9205 Waldkirch |
Grundeigentümer: | Keller Petra, Hauptstrasse 27, 9213 Hauptwil Keller Roland, Hauptstrasse 27, 9213 Hauptwil |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dUmsetzung Entsorgungskonzept22.12.2022
Die Halbunterflurbehälter an der Wilenstrasse in Waldkirch und an der Oberhuebstrasse in Bernhardzell werden ab Freitag, 23. Dezember, in Betrieb genommen. Es wird in diesen Gebieten ab dem 27. Dezember keine Strassensammlungen der Kehrichtsäcke und Haushaltscontainer mehr geben. Die Gewerbecontainer werden weiterhin geleert.
Die Grösse und Anzahl der Halbunterflurbehälter richtet sich an das zugeteilte Einzugsgebiet. Sämtliche betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner wurden mit einem Info-Brief informiert. Nutzen Sie die Halbunterflurbehälter nur, wenn Sie im Einzugsgebiet wohnen. Der Ausbau weiterer Halbunterflurbehälter wird im nächsten Jahr weiter vorangetrieben.
Start Sammlung Grünabfälle / Bestellung Grüngutbehälter
Am 18. Januar 2023 wird das erste Mal die Sammlung der Grünabfälle erfolgen. Neben Hecken-, Rasen- und Baumschnitt können auch Küchenabfälle via Grünabfallbehälter entsorgt werden. Um die Geruchsbelastung zu minimieren, wird empfohlen, die Speisereste in kompostierbaren Biosäcken zu sammeln und verschlossen im Grünabfallbehälter zu entsorgen. Aufgrund der grossen Nachfrage können noch bis zum 31. Dezember Grünabfallbehälter bei der Gemeinde bestellt werden. Es sind nur noch wenige vergünstigte Behälter verfügbar.
Vollzugsverordnung zum Energiefondsreglement angepasst
Der Gemeinderat hat auf Antrag der Energie- und Umweltkommission die Anpassung der Vollzugsverordnung zum Energiefondsreglement per 1.1.23 gutgeheissen und genehmigt.Die Beiträge und Förderungen, die auf den Ebenen des Bundes, des Kantons und der Gemeinde in Aussicht gestellt werden resp. neu zur Verfügung stehen, wurden durch die Kommission analysiert und neu bewertet. Die Fördersumme für 2023 ist mit Fr. 70‘000.– veranschlagt. Bedingt durch die höheren Stromtarife ab 2023 steigen auch die Tarife für die Stromrücklieferung 2023 auf neu 26.70 Rp./kWh an. Bei den neuen Inverkehrsetzungen von Fahrzeugen beträgt der Anteil von Elektroautos rund 20 Prozent. Diese Förderungen wurden daher aufgehoben. Für den Bau von Ladeinfrastruktur sollen künftig Beiträge auf Gesuch hin zugesprochen werden. Die angepasste Vollzugsverordnung kann auf der Gemeinde-Website unter Dienstleistungen › Rechtssammlung oder über den Bereich «Energiestadt» aufgerufen und heruntergeladen werden.
dUmsetzung Parkplatzkonzept 22.12.2022
dErsatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates, 2. Wahlgang22.12.2022
- Bachmann Beat, 1969, Leiter Arbeitsinspektorat, Waldkirch, parteilos
- Sommer Brigitte, 1983, Kauffrau, patentierte Grundbuchverwalterin, diplomierte Finanzberaterin IAF, Waldkirch, die Mitte
dGrundbuch Waldkirch ab 1. Februar 2023 in Gossau15.12.2022
Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen
Der Gemeinderat Waldkirch und der Stadtrat Gossau haben einer Verwaltungsvereinbarung über die gemeinsame Führung der Grundbuchämter Gossau und Waldkirch in Gossau zugestimmt. Die Einnahmen aus Grund- und Handänderungssteuern werden weiterhin bei der Gemeinde Waldkirch verbucht.
Gestützt auf Art. 23 Gemeindegesetz (sGS 151.2, abgekürzt GG) und Art. 13 ff. Gemeindeordnung untersteht die Übertragung von Verwaltungsaufgaben an eine andere Gemeinde dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist dauert vom 16. Dezember bis 24. Januar 2023. Die Referendumsvorlage kann im Gemeindehaus Waldkirch, 1. Stock, Büro 107 oder online auf der Publikationsplattform sowie auf der Gemeinde-Website eingesehen werden.
Das Referendum kommt zustande, wenn innert der Auflagefrist ein Zehntel der Stimmberechtigten der letzten Gesamterneuerungswahl die Abstimmung durch die Bürgerschaft verlangen (248 gültige Unterschriften). Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen.
dBauanzeige Lee 1347, 9340 Bernhardzell14.12.2022
Bauobjekt: |
Um- und Anbau Einfamilienhaus; Korrekturgesuch (Redimensionierung) |
Baugrundstück: | 1830 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Diem Andreas, Lee 1347, 9304 Bernhardzell Diem Karin, Lee 1347, 9304 Bernhardzell |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Hohfirst, 9205 Waldkirch14.12.2022
Bauobjekt: |
Photovoltaikanlage auf Scheune Vers. Nr. 1947 (Dach und Fassade) |
Baugrundstück: | 1658 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Oswald Roman, Hohfirst 686, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dAuslieferung Grüngutbehälter08.12.2022
dFriedhofreglement, 1. Nachtrag; fakultatives Referendum 08.12.2022
Gestützt auf Art. 23 Gemeindegesetz (sGS 151.2, abgekürzt GG) und Art. 13 ff. Gemeindeordnung untersteht der Erlass eines Reglements respektive eines Nachtrags dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist dauert vom 9. Dezember bis 17. Januar 2023. Die Referendumsvorlage kann im Gemeindehaus Waldkirch, 1. Stock, Büro 107 oder online auf der Publikationsplattform sowie auf der Gemeinde-Website eingesehen werden. Das Referendum kommt zustande, wenn innert der Auflagefrist ein Zehntel der Stimmberechtigten der letzten Gesamterneuerungswahl die Abstimmung durch die Bürgerschaft verlangen (248 gültige Unterschriften). Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen.
dGebührenanpassung Gemeinde- und Schulliegenschaften08.12.2022
Nebst den Tarifen für den Sportplatz Breiten wurden einzelne Tarif-Positionen neu aufgenommen. Weiter hat der Gemeinderat entschieden, die Aufwände für die Hauswarte bei Anlässen vollständig weiter zu verrechnen. Die bisherigen 5 Gratis-Hauswart-Stunden werden ab dem 1. Januar 2023 aufgehoben. Wenn die Verantwortlichen die Anlagen jedoch besenrein zurückgegeben, was grundsätzlich im Reglement so definiert ist, fallen für den Nutzer der Gemeinde- und Schulliegenschaften keine zusätzlichen Kosten für die Reinigung an.
Der neue Gebührentarif kann ab sofort auf der Website der Gemeinde Waldkirch eingesehen werden. Die Tarife für die Raumreservation werden bei den entsprechenden Liegenschaften unter www.waldkirch.ch > Dienstleistungen > Raumreservation, nach der Auswahl der entsprechenden Räumlichkeiten, über den Button «Rauminformationen und Verträge» publiziert.
dWahl Katja Krapf zur Sozialarbeiterin in Ausbildung08.12.2022
dErsatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates, 2. Wahlgang01.12.2022
Wahlvorschläge können bis spätestens Montag, 19. Dezember, 17.00 Uhr, bei der Kanzlei, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch, eingereicht werden. Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie innert der angesetzten Frist bei der Gemeinde Waldkirch eintreffen, von wenigstens 15 Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Waldkirch unterzeichnet sind, höchstens einen wählbaren Kandidaten oder eine wählbare Kandidatin enthalten sowie ausschliesslich Kandidaten/Kandidatinnen aufweisen, die ihrer Kandidatur zustimmen (Art. 24 WAG). Die Kanzlei gibt entsprechende Formulare ab. Weitere Auskünfte über das Verfahren erteilt der Leiter Kanzlei (Telefon 058 228 79 11).
dVersuchsbetrieb Postauto-Linie 154 wird in Betrieb überführt01.12.2022
Nach vierjährigem Versuchsbetrieb darf nun festgestellt werden, dass die Zielvorgaben und der Kostendeckungsgrad erfüllt werden konnten und die Finanzierung nun über den ordentlichen Gemeindepool erfolgen kann. Der Gemeinderat freut sich über die erfolgreiche Überführung und definitive Einführung des verdichteten Fahrplanangebots.
dParkzeitbeschränkung auf öffentlichen Parkplätzen24.11.2022
Neue Lösung mit Parkzeitbeschränkung per 1. Januar 2023
Der Gemeinderat hat sich mit dieser Thematik auseinandergesetzt, zusammen mit der Kantonspolizei Lösungsansätze evaluiert und entschieden, die einfachste Massnahme zu wählen, um dem Problem Herr zu werden. Ab dem 1. Januar 2023 werden somit auf allen öffentlichen Parkplätzen Parkzeitbeschränkungen erlassen.
Mit dieser Lösung werden folgende Ziele verfolgt:
- Das Parkieren auf öffentlichen Plätzen in Waldkirch und Bernhardzell soll weiterhin kostenlos möglich sein. Allerdings wird es zeitlich eingeschränkt (Ankunftszeit muss auf Parkscheibe eingestellt werden).
- Das Kurzzeitparkieren zum Einkaufen, Besuch bei Gastwirtschaft und Gewerbebetrieben im Zentrum soll so wieder möglich sein.
- Langzeitparkieren und uneingeschränktes Abstellen von Fahrzeugen soll auf öffentlichen Parkplätzen nicht mehr möglich sein (über 12 Stunden).
- Im Winter soll mit der Verkürzung der Parkzeit vor allem wegen der Schneeräumung das Dauerparkieren unterbunden werden.
- Bei Grossanlässen, bei welchen die 12 Stunden Parkzeit auf den Parkplätzen der Mehrzweckgebäude und/oder den anderen öffentlichen Parkplätzen nicht genügen, kann die Parklösung für diesen Anlass in Zusammenarbeit mit der Gemeinde geregelt werden.
- Fahrgemeinschaften von Vereinsmitgliedern sind weiterhin möglich und Fahrzeuge sollen in dieser Zeit weiterhin auf den öffentlichen PP abgestellt werden können (Primär bei den Mehrzweckgebäuden während 12 Stunden).
- Das Parkieren bei den Parkplätzen Bünt (Teer- und Kiesplatz) und MZG Bernhardzell wird mit einer maximalen Parkdauer von 12 Stunden so angesetzt, dass das Parkieren bei Anlässen in den Mehrzweckgebäuden kostenlos, aber zeitlich beschränkt möglich ist.
- Auf dem Kronenplatz (Parkplatz im Zentrum) sind neu zwei Parkzonen mit unterschiedlichen Parkzeiten vorgesehen. Dabei soll eine Zone für Kurzparkierer (2 Std.) und eine Parkzone für längeres Parkieren (8 Std.) eingeführt werden. Damit ist sichergestellt, dass Kunden für die Erledigung von Einkäufen im Dorfzentrum Kurzparkplätze zur Verfügung stehen. Kundinnen und Kunden von Restaurants, Coiffeur usw. können die Parkfelder in der zweiten Parkzone (8 Stunden) für ihre Besuche nutzen.
- Im Bereich Liegenschaft Steig (ehemaliges Schulhaus) wird die Parkzeit von Montag bis Freitag auf 4 Std. und am Samstag/Sonntag auf 8 Std. angeordnet. Damit ist es möglich, am Wochenende für Besuche etc. diese Parkplätze länger zu nutzen.
- Auf den Parkplätzen beim neuen Sportplatz Breiten wird eine maximale Parkdauer von 8 Std. festgelegt.
- Bei den Parkplätzen an der Arneggerstrasse, bei der ehemaligen Post, wird die Parkzeit von 60 Min. auf neu Montag bis Freitag max. 2 Std. und Sa./So. max. 4 Std. ausgedehnt.
Parkscheibe ab dem 1. Januar 2023 nicht vergessen
Die Höchstparkzeiten werden ab dem 1. Januar 2023 mit dem Signal «Parkieren mit Parkscheibe» (4.18) und der entsprechenden maximalen Parkdauer angezeigt. Wer auf einem entsprechend signalisierten Parkplatz parkiert, muss auf der Parkscheibe den Pfeil auf den der tatsächlichen Ankunftszeit nachfolgenden Strich einstellen. Die Zeitangabe darf bis zur Wegfahrt nicht verändert werden. Diese Vorgabe stellt die Überwachung der Signalisation sicher. Die Kantonspolizei und die Stadtpolizei Gossau werden die Einhaltung der Parkzeiten überwachen und kontrollieren.
dRegionalisierung Grundbuchamt in Prüfung24.11.2022
Aus diesem Grund hat der Gemeinderat entschieden, Abklärungen für eine Zusammenarbeit des Grundbuches Waldkirch mit der Stadt Gossau einzuleiten.
Zwischenzeitlich hat die Grundbuchverwalterin Aleksandra Podgorac in Wittenbach die Stelle als Stellvertretende Leiterin Grundbuch angenommen und die Anstellung in Waldkirch per Ende Januar 2023 gekündigt. Diese Ausgangslage hat den Gemeinderat dazu bewogen, mit der Stadt Gossau eine Zusammenarbeit zu suchen und das Grundbuch gemeinsam zu regeln. Die Abklärungen stehen an, sobald weitere Details bekannt sind, werden wir auf diesem Wege wieder informieren. Gleichzeitig bedanken wir uns bei Aleksandra Podgorac ganz herzlich für die geschätzte Zusammenarbeit in den letzten Jahren.
dAusfall Mitteilungsblätter 202324.11.2022
[...]
KW 29, 21. Juli
KW 31, 04. August
KW 41, 13. Oktober
KW 52, 29. Dezember
Es wird jeweils eine Woche im Voraus im Mitteilungsblatt darauf hingewiesen.
dPensionierung Irene Scheiwiller24.11.2022
Das Arbeitspensum von Irene Scheiwiller wird unsere Reinigungsmitarbeiterin Stephanie Sonderegger in einem Pensum von 20 Prozent intern übernehmen. Die Stelle wird somit nicht öffentlich ausgeschrieben.
dBauanzeige Lee, 9304 Bernhardzell23.11.2022
Bauobjekt: |
Umzäunung für Schildkröten |
Baugrundstück: | 2033 |
Bauherrschaft und Grundeigentümerin: | Siegenthaler Evelyn, Lee 2022, 9304 Bernhardzell |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Rosenheimweg 4, 9205 Waldkirch22.11.2022
Bauobjekt: |
Abkoppelung Fernwärme, Errichtung und Betrieb einer Erdsonden-Wärmepumpe |
Baugrundstück: | 1119 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Werz Josef, Heldstrasse 7, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Rosenheimweg 3, 9205 Waldkirch22.11.2022
Bauobjekt: |
Abkoppelung Fernwärme, Errichtung und Betrieb einer Erdsonde |
Baugrundstück: | 54 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Werz Josef, Heldstrasse 7, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dAktion Grüngutcontainer 17.11.2022
Anmeldung zur Sammeltour
Um eine effiziente Leerung der Grüngutbehälter zu gewährleisten, müssen dem Entsorgungsunternehmen die Standorte der Grüngutbehälter bekannt sein. Neue und bei der Gemeinde bestellte Grüngutbehälter werden direkt in die Sammelroute eingefügt. Wer einen bestehenden Grüngutbehälter besitzt und ebenfalls geleert haben möchte, soll dies bitte bis am 30. November anmelden.
Kontaktadresse: Gemeinde Waldkirch, Grüngut, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch oder
per E-Mail an andreas.rueegsegger@waldkirch.ch
dFakultatives Referendum: Reglemente Technische Betriebe17.11.2022
Weitere dazugehörende sowie detaillierte Regelungen, Spezifikationen oder technische Grundlagen werden in den jeweiligen Vollzugsverordnungen der entsprechenden Reglemente geregelt.
Fakultatives Referendum
Gestützt auf Art. 23 Gemeindegesetz (sGS 151.2, abgekürzt GG) und Art. 13 ff. Gemeindeordnung untersteht der Erlass eines Reglements dem fakultativen Referendum. So sind die drei Reglemente (nicht aber die Vollzugsverordnungen) dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Die Referendumsfrist dauert vom 18. November bis 27. Dezember. Die Referendumsvorlage kann im Gemeindehaus Waldkirch, Kanzlei (Büro 107), oder online auf der Publikationsplattform sowie unter www.tbwaldkirch.ch › Fakultatives Referendum eingesehen werden. Das Referendum kommt zustande, wenn innert der Auflagefrist ein Zehntel der Stimmberechtigten der letzten Gesamterneuerungswahl die Abstimmung durch die Bürgerschaft verlangen (248 gültige Unterschriften). Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen.
Bei Fragen stehen ihnen die Technischen Betriebe Waldkirch (Telefon 058 228 79 33, tbw@waldkirch.ch) gerne zur Verfügung.
dBauanzeige Quellenstrasse 7, 9304 Bernhardzell15.11.2022
Bauobjekt: |
Sanierung Gebäudehülle, Sitzplatz Untergeschoss und Photovoltaikanlage |
Baugrundstück: | 2029 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Sutter Erich, Quellenstrasse 7, 9304 Bernhardzell Sutter Esther, Quellenstrasse 7, 9304 Bernhardzell |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Schachen 981, 9304 Bernhardzell10.11.2022
Bauobjekt: |
Demontage Ölheizung, Errichtung und Betrieb Erdsonden-Wärmepumpe |
Baugrundstück: | 1042 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Kehl Roger, Schachen 981, 9304 Bernhardzell |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dGemeinderat hält am neuen Entsorgungskonzept fest10.11.2022
Die Abfallentsorgung ist nach der Vorgabe des Amtes für Gemeinden (Neues Rechnungslegungsmodell) des Kantons St.Gallen über eine Spezialfinanzierung sicherzustellen. Das heisst, dass sich die Einnahmen aus Gebühren mit den Ausgaben für die gesamte Entsorgung decken muss. Es ist nicht zulässig, Defizite in der Abfallrechnung über den übrigen Gemeindehaushalt zu subventionieren. Nach dem Bundesgesetz über den Umweltschutz (abgekürzt USG) ist die Abfallentsorgung zudem verursachergerecht zu organisieren. Wer viel Abfall produziert soll mehr bezahlen als derjenige, der wenig Abfall produziert.
Die angekündigten Veränderungen im Bereich Grüngutsammlung und die damit verbundene Einführung von Grüngutcontainern, per 1.1.2023, hat in der Bevölkerung Diskussionen ausgelöst. Eine Waldkircherin hat zudem eine Petition lanciert und dabei 1024 Unterschriften gesammelt. Die Petition mit den entsprechenden Unterschriftslisten wurde am 27. Oktober 2022 bei der Gemeinde eingereicht.
Der Gemeinderat hat zwischenzeitlich die Auswertung der Petition durchführen lassen und stellt folgendes fest:
· Die eingereichte Petition wurde von 1024 Personen unterzeichnet. Davon wohnen 904 Personen in unserer Gemeinde und 120 Personen in umliegenden Gemeinden.
· Von den 904 in Waldkirch wohnhaften Personen unterzeichneten 811 Erwachsene und 93 Kinder die Petition. Unter den 811 Erwachsenen befinden sich 236 Grüngutkartenbesitzer.
· Insgesamt wurden aus den Unterschriftenlisten 441 Haushalte von insgesamt 1363 Haushalten (Grundlage Statistikdatenbank Kt. SG) gezählt.
· Von diesen 441 Haushalten haben deren 236 Haushalte auch eine Grüngutkarte gelöst und nutzten die Grüngutsammelstellen in Waldkirch oder Bernhardzell.
· Gesamthaft sind in unserer Gemeinde 478 Grüngutkarten herausgegeben worden.
Gemeinderat hält am Konzept fest
Der Gemeinderat hat für die künftige Neukonzeption des Entsorgungskonzepts die Energie- und Umweltkommission damit beauftragt, vertiefte Abklärungen zu machen und dem Gemeinderat Vorschläge zu unterbreiten. Basierend auf den Vorgaben, dass die Abfallentsorgung verursachergerecht und kostendeckend erfolgen muss, hat sich der Gemeinderat für die Neulösung mit den Grüngutcontainern entschieden.
Dazu kam die Tatsache, dass in den umliegenden Gemeinden der Lösungsansatz mit den Grüngutcontainern erfolgreich eingeführt wurde. Als weiterer grosser Vorteil dieser Lösung kann die Verwertung des Grünguts durch die AXPO Biomasse AG und die damit verbundene Entsorgungsmöglichkeit von Küchenabfällen und Speisereste hervorgehoben werden.
Was heisst «Spezialfinanzierung»?
Die Abfallrechnung fällt unter die Spezialfinanzierung, vergleichbar mit der Spezialfinanzierung im Bereich Feuerwehr und Kanalisationen. Auch hier ist eine «Querfinanzierung» über den Gemeindehaushalt nicht zulässig. Ist zu wenig Geld im Konto der jeweiligen «Spezialfinanzierug», so muss der Gemeinderat die Grund- und/oder Mengengebühren anheben, damit mehr Geld im entsprechenden Konto zur Verfügung steht oder andere Massnahmen treffen. Mit der Einführung der Unterflurcontainer, die über die Investitionsrechnung bezahlt und über die Spezialfinanzierung Abfall amortisiert werden, sind weitere Kosten im Abfallwesen über die Abfallrechnung zu decken. Ein Defizit, wie es in den letzten Jahren, besonders wegen der hohen Kosten im Grüngut (Defizit von Fr. 50’000.–), erfolgt ist, kann nicht weiter über die Spezialfinanzierung Abfall gedeckt werden.
Was heisst «verursachergerecht»?
Es wurde mehrfach erwähnt, dass die Abfallentsorgung verursachergerecht finanziert werden muss. Art. 32 USG gibt vor, dass der Inhaber der Abfälle die Kosten der Entsorgung trägt. Die Kantone sorgen zudem nach Art. 32a Abs. 1 USG dafür, dass die Kosten für die Entsorgung der Siedlungsabfälle, soweit sie ihnen übertragen ist, mit Gebühren oder anderen Abgaben den Verursachern überbunden werden. Das Bundesgericht hat im Entscheid BGE 2C_740/2009 vom 4. Juli 2011 bestätigt, dass verursachergerechte Gebühren zu erheben sind. Eine andere Praxis hat das Bundesgericht in diesem Urteil untersagt.
Warum müssen die Sammelstellen aufgehoben werden?
Diese müssen aufgehoben werden, weil diese nicht verursachergerecht betrieben werden können. Die Kosten der Grüngutkarten wurden auf 100 Franken angehoben (früher Fr. 70.–), was zur Folge hatte, dass über 30 Personen die Karte zurückgegeben haben. Der Preis für die Grüngutkarte ist für alle gleich, unabhängig davon ob jemand 100 kg pro Woche liefert oder lediglich 1 kg. Das entspricht nicht dem Grundsatz der verursachergerechten Entsorgung von Abfällen. Kommt dazu, dass der Betrieb der Grüngutsammelplätze sowie die Verwertung des Grüngutes die Gemeinde jährlich über 80’000 Franken kostet. Diese Kosten können mit den Einnahmen aus den Grüngutkarten schon länger nicht mehr gedeckt werden. Eine Lösung mit Reduktion der Öffnungszeiten der Sammelstellen (z.B. 2 Std. Mittwochnachmittag und 2 Std. Samstagmorgen), wie es durch die Petitionäre vorgeschlagen wurde, wäre eine grosse Einschränkung für die Nutzer und nicht zielführend. Auch die Einführung von gewichtsabhängigen Anlieferungen wäre, aufgrund des zusätzlichen Personalaufwandes, nicht finanzierbar. Die Kosten zum Ausbau der Infrastrukturen (Sammelplätze) oder regelmässigen Kontrollen vor Ort würden die Abfallrechnung ebenfalls nur weiter strapazieren, statt diese zu entlasten.
Definitive Neulösung ab 1. Januar 2023
Der Gemeinderat respektiert das Ansinnen der Petitionärinnen und Petitionäre, hält allerdings an der beschlossenen Neulösung fest. Dies aus folgenden Gründen:
· Mit der Neulösung kann das in der Gemeinde anfallende Grüngut verursachergerecht entsorgt werden. Das heisst, mit der Neulösung tragen die Verursacherinnen und Verursacher von Grüngut entsprechend der anfallenden Mengen auch die Kosten für die Entsorgung.
· Anstelle eines Bringsystems wird ein Holsystem eingeführt, was bedeutet, dass nicht alle zur Sammelstelle fahren müssen, sondern das Grüngut vor Ort abgeholt wird.
· Jeder Haushalt, der Grüngut entsorgen will, kann einen Grüngutcontainer beschaffen (drei verschiedene Grössen).
· In der Regel alle zwei Wochen wird das Grüngut vor Ort abgeholt und der AXPO Biomasse AG zugeführt. Damit der Grüngutcontainer entleert wird, braucht es eine Plombe, die im Volg oder Chäs & Food in Waldkirch und im Dorfladen oder der Landi Bernhardzell erworben werden kann. Die Kosten belaufen sich je nach Containergrösse auf Fr. 7.50 (140 lt.), Fr. 12.00 (240 lt.) oder Fr. 36.00 (770 lt.).
· Aus Erfahrungen anderer Gemeinden beschafft sich ein EFH-Besitzer idealerweise einen kleinen (140 lt.) Grüngutcontainer für die Speisereste sowie den mittleren oder grossen für das anfallende Grüngut. Dies als Tipp.
· Für den Herbstschnitt (z.B. Astmaterial) können die Grüngutbewirtschafter direkt avisiert werden. Diese holen bei Ihnen Zuhause das gelagerte Astmaterial ab und die Kosten werden mengenabhängig direkt dem Verursacher in Rechnung gestellt.
Neues Konzept mit vielen Vorteilen
Die Vereinbarung mit den Grüngutbewirtschaftern, welche über viele Jahre gute Arbeit geleistet haben, wurde Ende 2021 per 31. Dezember 2022 gekündigt, um für künftige Lösungen in jeder Hinsicht offen zu sein. Abklärungen in umliegenden Gemeinden haben ergeben, dass 9 von 11 Gemeinden bereits die für Waldkirch vorgesehene Lösung umgesetzt und damit gute Erfahrungen gemacht haben.
Der Gemeinderat hat sich lange mit der Definition der künftigen Lösungen im Bereich Abfallentsorgung und speziell im Themenbereich Grüngut befasst. Es ist nachvollziehbar, dass ein Teil der Bevölkerung lieber an den Grüngutsammelstellen festhalten möchte. Dennoch überwiegen die Vorgaben, dass die Entsorgung im Bereich Abfall spezialfinanziert sein muss und die Entsorgung verursachergerecht zu erfolgen hat.Der Gemeinderat hat sich an gültige Vorgaben und Bestimmungen zu halten. Mit der Neulösungen einer Holsammlung kann er diesen Vorgaben gerecht werden und zudem für die Bewohner unserer Gemeinde eine gute Entsorgungslösung für das Grüngut anbieten.
dFremdwassermessungen in der Gemeinde Waldkirch10.11.2022
Die Vorbereitungsarbeiten (Installationen) sind am 8./9. November erfolgt. Ab nächster Woche startet die Messkampagne. Die Einzelmessungen erfolgen alle in der gleichen Nacht. Um welche Nacht es sich handelt, ist im jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt. Die Wahl erfolgt kurzfristig, weil die Witterungsbedingungen stimmen müssen.
dFamilienzentrum öffnet seine Türen10.11.2022
Die Aufschaltung des Familienzentrums Waldkirch über die Website der Gemeinde Waldkirch sowie der Gemeinde-App ist zudem in Umsetzung.
Für eine bessere Vernetzung der Akteure in der Gemeinde
Die Gemeinde betreibt den zweijährigen Pilotversuch des Familienzentrums an der Dorfeggstrasse 8, wo auch die schulergänzende Tagesbetreuung (TAGi) sowie der Mittagstisch unterbracht ist. In den zwei Jahren soll ein Ort der Begegnung und des Austausches für Familien und Kinder entstehen. Die Koordinationsstelle orientiert Familien aus Waldkirch und Bernhardzell zu alltäglichen Fragen rund um das Familienleben und zu den Angeboten für Kinder, Jugendliche und Eltern. Familien wird in Waldkirch einiges geboten wie Sozialberatung, die Jugendarbeit, der Familientreff, die Kita, die Spielgruppe, die Mütter-Väter-Beratung und vieles Mehr. Spezielle Auskünfte erhalten die Familien persönlich via Mail oder Telefon. Jeden Freitag von 9.00 bis 11.00 Uhr wird im Familienzentrum ein sogenanntes Walk-In angeboten – für Auskünfte, Sprechstunden oder gerne auch einen Kaffee.
Regelmässig werden zudem Vernetzungsanlässe für die Akteure geplant und ab dem Frühling 2023 ist ein Elterncafé vorgesehen, wobei noch nicht feststeht, an welchem Tag dieses durchgeführt werden soll. Weitere Angebote entstehen auf Initiative der Bevölkerung sowie in Zusammenarbeit mit den Akteuren.
Gresa Keka Hajdari, die Leiterin der Koordinationsstelle, freut sich auf einen guten Start und viele Kontakte mit den Familien.
dBauanzeige Büntstrasse 7, 9205 Waldkirch09.11.2022
Bauobjekt: |
Demontage Ölheizung, Einbau Luft-Wasser-Wärmepumpe |
Baugrundstück: | 1883 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Stahel Roland, Untere Müli 508, 9103 Schwellbrunn |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Hauptwilerstrasse 14, 9205 Waldkirch09.11.2022
Bauobjekt: |
Demontage Ölheizung, Einbau Luft-Wasser-Wärmepumpe |
Baugrundstück: | 20 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Boschag AG, Aedelswil 1183, 9100 Herisau |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Engi 931, 9304 Bernhardzell09.11.2022
Bauobjekt: |
Ersatz Holzheizung |
Baugrundstück: | 874 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Krapf Stefan, Engi, 9304 Bernhardzell |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Frommhusen 391, 9205 Waldkirch07.11.2022
Bauobjekt: |
Ersatzbau Wohnhaus |
Baugrundstück: | 490 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Scherrer Roman, Frommhusen 391, 9205 Waldkirch Scherrer Frauke, Frommhusen 391, 9205 Waldkirch |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dPraktikumsstelle für Sozialarbeiter/in in Ausbildung03.11.2022
Seit dem 24. Februar herrscht Krieg in Europa. Eine Entwicklung, welche wir alle mit Sorge verfolgen. Die Auswirkungen für die Schweiz sind in verschiedener Hinsicht einschneidend und herausfordernd zugleich. Parallel zu dieser Entwicklung sind die Fallzahlen in der Sozialhilfe und im Asylbereich, die bereits über die letzten Jahre deutlich angestiegen sind, in den letzten Monaten zusätzlich deutlich in die Höhe geschossen. Unser Leiter Soziales arbeitet seit Jahren in einem Pensum von 60 Prozent und die Auslastung mit den zunehmenden Flüchtlingszahlen ist nicht mehr zumutbar. So haben wir nebst den 22 bereits bei uns aufgenommenen Flüchtlingen aus verschiedenen Ländern neu zusätzlich 21 Flüchtlinge aus der Ukraine aufgenommen resp. aufnehmen müssen (gemäss einem definierten Verteilschlüssel Kanton SG). Die Aufenthaltsdauer dieser Flüchtlinge ist ungewiss. Neusten Schätzungen zur Folge hat Waldkirch bis Ende 2022 nochmals zusätzliche Flüchtlinge und Schutzsuchende aufzunehmen, da die Anzahl der Asylgesuche aus verschiedenen Ländern und der Schutzsuchenden aus der Ukraine bis Ende Jahr nochmal zunehmen wird. Diese Personen müssen durch die Abteilung Soziales und die vielen freiwilligen Helferinnen und Helfer aus unserer Gemeinde betreut und begleitet werden. Die Begleitung, Betreuung und die administrativen Arbeiten haben ein Mass angenommen, das mit den bestehenden Ressourcen nicht mehr zu bewältigen ist.
Unterstützungslösung im Bereich Soziales
Aufgrund der ausgeführten Sachlage hat der Gemeinderat auf Antrag des Personalverantwortlichen entschieden, dass das Arbeitspensum der Jugendarbeiterin per sofort und zeitlich befristet um 10 Prozent, auf neu 60 Prozent, erhöht wird und sie den Leiter Soziales im Flüchtlingswesen unterstützt. Die Stellenerhöhung ist bis 30. Juni 2023 befristet und damit auch abhängig von der Entwicklung der Flüchtlingskrise und der Anschlusslösung mit einer nachfolgend ausgeführten Praktikantenstelle. Die Stellenerhöhung wird nach der Besetzung und Einarbeitung eines Praktikanten oder einer Praktikantin wieder aufgehoben.
Gemeinde schafft Praktikumsstelle für Sozialarbeiter/in in Ausbildung
Dem Gemeinderat wurde nebst der kurzfristigen Entlastung durch die Jugendarbeiterin auch ein Lösungsansatz für eine mittel- bis langfristige Entlastung im Bereich Soziales unterbreitet. So soll ab Frühjahr 2023 ein Student oder eine Studentin des Studiengangs BSc Soziale Arbeit der OST St. Gallen (praxisbegleitend) in die Tätigkeiten in der Sozialen Arbeit (Abteilung Soziales und Jugendarbeit) eingeführt werden und in einem 60-Prozent-Pensum tätig sein. Studenten mit Praxisbegleitung können längere Zeit mitarbeiten und ebenfalls professionelle Beziehungen zu unseren Klienten (Soziales) und Jugendlichen (Jugendarbeit) aufbauen. Zudem können verschiedene Arbeiten erledigt und der Leiter Soziales entsprechend entlastet werden. Ein Student oder eine Studentin soll im Bereich Soziales mit einer Aufteilung 40 Prozent Soziales (soziale Arbeit) und 20 Prozent Jugendarbeit eingesetzt werden. Damit kann der Bereich Soziales durch die Mithilfe bei der immer grösser werdenden Fallbelastung (Zahlen sind in den Geschäftsberichten der letzten Jahre abgebildet) entlastet werden. Der Studierende wird damit in zwei Bereiche der sozialen Arbeit Einblick nehmen können und die theoretischen Inhalte der Vorlesungen können damit mit praktischen Erfahrungen verknüpft werden. Dies ist nachweislich sehr wertvoll für den gesamten Lernprozess. Auf diese Weise kann die Gemeinde zudem einen
Beitrag gegen den in der öffentlichen Verwaltung aktuell allgegenwärtigen Fachkräftemangel leisten. Das praxisbegleitende Studium dauert in der Regel vier Jahre. In der praxisbegleitenden Ausbildung arbeiten die Studierenden als Teilzeitmitarbeitende.
Für die während der Ausbildung zu leistenden Praktika suchen sich die Studierenden ihre Arbeitsstellen selber aus. Die Anstellung einer Sozialarbeiterin oder eines Sozialarbeiters in Ausbildung ist zeitlich bis zum Ende des entsprechenden Studiengangs befristet. Im Anschluss daran wird der Gemeinderat über eine erneute Ausschreibung und Wiederbesetzung der Stelle entscheiden. Das Stelleninserat ist auf der Website der Gemeinde Waldkirch sowie unter sozialinfo.ch publiziert.
dInfoveranstaltung vom 26. Oktober, 20.00 Uhr, Schulhaus Breite20.10.2022
Die Gemeinde Waldkirch besitzt verschiedene Liegenschaften. Der Gemeinderat hat deshalb eine Liegenschaftenstrategie erstellt und verabschiedet und der Bevölkerung über das Mitteilungsblatt bekannt gemacht. In diesem Zusammenhang wurde kommuniziert, dass Liegenschaften, die keine strategische Bedeutung für unsere Gemeinde mehr haben, veräussert werden sollen. Davon betroffen war die Liegenschaft Arneggerstrasse 12 und nebst weiteren Liegenschaften auch das ehemalige Schulhaus Steig. Da die Verkaufssumme der Liegenschaft Steig über 1,0 Mio. Franken liegt, ist für den Verkauf eine Urnenabstimmung nötig. Um den Bürgerinnen und Bürgern detaillierte Informationen zur Liegenschaftenstrategie und zum Verkauf der Liegenschaft Steig zu geben, wurde ein Gutachten erstellt und auf den Mittwoch, 26. Oktober, 20.00 Uhr, eine Informationsveranstaltung im Schulhaus Breite anberaumt. Das Gutachten wird in den nächsten Tagen in alle Haushalte versandt. Es kann zudem ab sofort auf unserer Website unter www.waldkirch.ch > Politik > Wahlen und Abstimmungen heruntergeladen werden.
Beitragssystem Kindertagesstätte Fiorino
Die Gemeinde Waldkirch hat im Jahre 2017 mit der Fiorino AG eine Leistungsvereinbarung für das Führen einer Kindertagesstätte abgeschlossen. Damals hat die Bürgerschaft an einer ausserordentlichen Bürgerversammlung einem jährlichen Defizitbeitrag von 105’000 Franken zugestimmt. Dieser Betrag wurde seither jährlich an die Fiorino AG ausbezahlt. Im Geschäftsbericht der Gemeinde Waldkirch wurde jährlich zum Geschäftsjahr der Fiorino AG Bericht erstattet. Ab dem Jahr 2023 soll neu kein Defizitbeitrag mehr an die Fiorino AG bezahlt werden. Neu sollen die Elternbeiträge der Waldkircher Eltern direkt subventioniert werden. Damit fliessen die Unterstützungsgelder nicht mehr an die Fiorino AG sondern direkt an unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger, die diese Dienstleistung nutzen. Der Gemeinderat möchte am 26. Oktober anlässlich der Informationsveranstaltung auch über diese Entwicklung und Neuerung informieren. Ein Aus-zug aus den Ausführungen an der Informationsveranstaltung ist ab Dienstag, 25. Oktober, online auf unserer Website www.waldkirch.ch abrufbar.
dSportplatz Breiten in Betrieb20.10.2022
dBetriebsaufnahme TAGi und Pilotbetrieb Familienzentrum20.10.2022
Das Familienzentrum wird ab dem 7. November 2022 öffnen und über das Angebot separat informieren. Dafür ist die Leiterin der Koordinationsstelle zuständig. Mit dieser Lösung sind wichtige familienergänzende Angebote an einem Ort zusammengeführt, was grosse Vorteile mit sich bringt. Nun gilt es in den nächsten zwei Jahren Erfahrungen zu sammeln, damit für eine künftige Lösung weitere Entscheidungsgrundlagen vorliegen. Der Gemeinderat Waldkirch ist erfreut, dass die Umsetzung und Inbetriebnahme des Familienzentrums zeitnah erfolgen können. Diese Angebote zeichnen Waldkirch als familienfreundliche und zukunftsorientierte Gemeinde aus und bringen einen wichtigen Standortvorteil für unsere Gemeinde mit sich.
Kontaktinformationen:
Familienzentrum Waldkirch
Dorfeggstrasse 8, 9205 Waldkirch
Leitung Koordinationsstelle, Gresa Keka Hajdari
E-Mail: familienzentrum@waldkirch.ch
TAGi Waldkirch
Dorfeggstrasse 8, 9205 Waldkirch
Standortleitung, Claudia Bachmann
E-Mail: tagi.waldkirchfiorino.ch
Website: www.fiorino.ch/tagi/waldkirch
dStrassenbauprojekt Rickenhueb der Mitwirkung unterstellt20.10.2022
Gemäss Art. 33bis Abs. 2 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wird die Mitwirkung für das Kantonsstrassenprojekt «Kantonsstrasse Nr. 39, Waldkirch: Kurvensanierung Rickenhueb – B89.5.039.024» vom 10. Oktober bis 10. November 2022 durchgeführt. Stellungnahmen und Anregungen zum Projekt können über die Publikationsplattform eingereicht werden. Zur Einsicht und Teilnahme sind alle eingeladen, die sich für das Projekt interessieren und gern zur Entwicklung einer optimalen Lösung beitragen möchten.
Kanton St.Gallen – Gemäss Art. 33bis Abs. 2 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wird die Mitwirkung eröffnet für:
Kantonsstrasse Nr. 139, Waldkirch: Kurvensanierung Rickenhueb – B89.5.039.024
Mitwirkung: www.sg.ch/tba-mitwirkung
Frist: 10. Oktober bis 10. November 2022
Stellungnahmen und Anregungen zum Projekt können gerne über den oben vermerkten Pfad eingereicht werden. Zur Einsicht und Teilnahme sind alle eingeladen, die sich für das Projekt interessieren und gerne zur Entwicklung einer optimalen Lösung beitragen möchten.
Kanton St. Gallen, Tiefbauamt
dAnpassungen öffentliche Beleuchtung20.10.2022
Lampen, welche nicht der direkten Beleuchtung von Strassen dienen, werden betrieblich so gut wie möglich an die jeweiligen Nutzungszeiten angeglichen. So wird beispielsweise beim Gemeindehaus die Parkplatzbeleuchtung am Wochenende ganz ausgeschaltet. Je nach Erfahrungen oder veränderter Nutzung können sich diese Betriebszeiten wieder ändern.
Stand Erneuerung öffentliche Beleuchtung
Die öffentliche Beleuchtung in der Gemeinde Waldkirch umfasst rund 500 Lampenstandorte. Hiervon sind im Zuge der aktuell laufenden Umsetzung des Beleuchtungskonzeptes der Gemeinde Waldkirch bereits 311 Lampen durch die Technischen Betriebe Waldkirch saniert respektive erneuert worden. Dank der eingesetzten LED-Technologie mit entsprechender Ansteuermöglichkeiten kann durch gezieltes «Dimmen» und individuelles Steuern zusätzlich Strom gespart werden, ohne die Lampen ganz auszuschalten. Auch kann mit der neuen Lampentechnologie der Lichtverschmutzung (Lichtemission) entgegengewirkt werden.
dZustandsaufnahme Strassen Gemeinde Waldkirch 06.10.2022
d10- und 20-Jahr-Dienstjubiläen06.10.2022
Gemeinderat, Geschäftsleitung und Gemeindepersonal
dInformationsveranstaltung zum Verkauf Liegenschaft Steig und Beitragssystem KITA Fiorino AG06.10.2022
Beitragssystem Kindertagesstätte Fiorino
Die Gemeinde Waldkirch hat im Jahre 2017 mit der Fiorino AG eine Leistungsvereinbarung für das Führen einer Kindertagesstätte abgeschlossen. Damals hat die Bürgerschaft an einer ausserordentlichen Bürgerversammlung einem jährlichen Defizitbeitrag von 105 000 Franken zugestimmt. Dieser Betrag wurde seither jährlich an die Fiorino AG ausbezahlt. Im Geschäftsbericht wurde jährlich zum Geschäftsjahr der Fiorino AG Bericht erstattet. Ab dem Jahr 2023 soll neu kein Defizitbeitrag mehr an die Fiorino AG bezahlt werden, sondern die Elternbeiträge der Waldkircher Eltern sollen subventioniert werden. Damit fliessen die Unterstützungsgelder nicht mehr an die Fiorino AG sondern direkt an unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger, die diese Dienstleistung nutzen. Der Gemeinderat möchte am 26. Oktober anlässlich der Informationsveranstaltung auch über diese Entwicklung und Neuerung informieren.
dBauanzeige Murisweid 201, 9205 Waldkirch04.10.2022
Bauobjekt: |
Zweckänderung landwirtschaftlich in nichtlandwirtschaftlich (Gebäude Vers. Nr. 201, 202 und 203) |
Baugrundstück: | 1356 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer | Studer Anna, pA Hasler Anita, Halteli 11, 6430 Schwyz |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dStart Umgestaltung Friedhof Bernhardzell29.09.2022
Neugestaltung Teil Ost / Baustart im Oktober
Aus der Erhebung statistischer Zahlen der letzten Jahre wurde deutlich, dass Erdbestattungen massiv abgenommen und der Wunsch nach Urnenbestattung deutlich zugenommen haben. Aufgrund der Berechnungen auf der Basis des Einzugsgebietes, der Einwohnerzahlen und der Sterblichkeit hat sich der Bedarf an Grabstellen ergeben. Dieser ist in die Gestaltungsplanung des Friedhofs Bernhardzell eingeflossen. Aufgrund der Berechnungen wird im westlichen, oberen Teil künftig auf die Erneuerung und Erweiterung der Urnenwand verzichtet, da diese Bestattungsart kaum mehr gewünscht wird. Die Reihengräber im oberen Friedhofsbereich werden als solche weitergeführt und die Aufteilung in Erdreihen-, Erdkinder- und Urnenreihengräber bleibt bestehen.
Neue Urnen- und Gemeinschaftsurnengräber
Auf dem östlichen, unteren Friedhofsbereich werden neu Urnengräber und Gemeinschaftsurnengräber erstellt. Diese sollen mit einer gesamten Neugestaltung einhergehen (siehe Bild oben). Die Urnengräber werden in einem Urnenhain angelegt, womit eine moderne Bestattungsart eingeführt werden kann. Die Gemeinschaftsurnengräber werden östlich der Urnenhaine angelegt. Der Zugang zum östlichen Friedhofteil wird mit der Erneuerung der bestehenden Treppe und über eine neu geplante Rampe am südlichen Friedhofteil ermöglicht. Die Unterhaltsarbeiten können über den Hinterchirchweg über einen separaten Zugang sichergestellt werden. Für Besucherinnen und Besucher des Friedhofs stehen künftig Sitzgelegenheiten und Schattenplätze zur Verfügung. Für die Abdankungen ist ein grosser Abdankungsplatz vor dem Kreuz eingeplant. Alles in allem dürfen wir uns auf einen modernen und den heutigen Bedürfnissen entsprechenden Friedhof freuen, der sich sehr gut in die bestehende Struktur des westlichen Friedhofteils und die gesamte Kirchenanlage einfügt. Der Baustart wird nächste Woche (Woche 40) erfolgen.
dSportplatz für Spielbetrieb bereit29.09.2022
dNachtrag zum Reglement über die Benützung von Gemeinde- und Schulanlagen durch Dritte, fakultatives Referendum29.09.2022
[...]
Gestützt auf Art. 23 Gemeindegesetz (sGS 151.2, abgekürzt GG) und Art. 13 ff. Gemeindeordnung untersteht der Erlass eines Reglements resp. eines Nachtrags dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist dauert vom 1. Oktober bis 9. November 2022. Die Referendumsvorlage kann im Gemeindehaus Waldkirch, Kanzlei (Büro 107), oder online auf der Publikationsplattform sowie hier eingesehen werden. Das Referendum kommt zustande, wenn innert der Auflagefrist ein Zehntel der Stimmberechtigten der letzten Gesamterneuerungswahl die Abstimmung durch die Bürgerschaft verlangen (248 gültige Unterschriften). Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen.
dAktion Grüngutbehälter – Kosten und Gebühren29.09.2022
240 Liter Grünabfallbehälter CHF 12.00 pro Leerung (1x Plombe grün zu CHF 12.00)
770 Liter Grünabfallbehälter CHF 36.00 pro Leerung (3x Plomben grün zu CHF 12.00)
Bestellungen werden gemäss dem Bestellformular durch den Leiter Facility Management, Andreas Rüegsegger, entgegengenommen. Dieses Formular kann auch auf unserer Website unter www.waldkirch.ch › Dienstleistungen › Formulare › Entsorgungswesen heruntergeladen werden.
dBauanzeige Ronwil, 9205 Waldkirch28.09.2022
Bauobjekt: |
Sanierung ehemalige Scheune (Abbruch und Wiederaufbau) |
Baugrundstück: | 285 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | von Arx Franz, Ronwil 282, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dSeverin Fust gewinnt mit U19-Nationalmannschaft Silber22.09.2022
dBaustart von Unterflurbehältern eingeleitet22.09.2022
dAktion Grüngut-Sammelcontainer - Bestellformular22.09.2022
dErsatzwahl eines Mitglieds des Gemeinde- und Schulrates – Kandidaturen22.09.2022
Ersatzwahl Gemeinderat
- Bachmann Beat, 1969, Leiter Arbeitsinspektorat, Waldkirch, parteilos
- Sommer Brigitte, 1983, Kauffrau, patentierte Grundbuchverwalterin, diplomierte Finanzberaterin IAF, Waldkirch, die Mitte
- Weyermann Nicolas, 1995, Leiter Qualität, Lebensmittelingenieur BSc, Waldkirch, FDP
Ersatzwahl Schulrat
- Leutenegger Andrea, 1984, Lehrperson, Lerncoach, Bernhardzell, IGB
dJugendkommission – Mitgliedersuche22.09.2022
Die Jugendkommission soll aus maximal zehn Mitgliedern aus den Bereichen Jugendarbeit, Schule, Kirche, Jugendvereine sowie Jugendlichen bestehen. Zurzeit setzt sich die Juko wie folgt zusammen:
- Rebeka Keller, Jugendarbeiterin und Präsidentin Jugendkommission
- Susanne Rhyn, kirchliche Jugendarbeit und Religionslehrerin
- Irene Helg, Schulrätin
- Melanie Rechsteiner, Schulsozialarbeiterin
- Andrea Egger, Schulsozialarbeiterin
Da noch nicht alle relevanten Bereiche auch im Sinne der Vertretung der Jugendlichen abgedeckt sind, soll die Juko entsprechend ergänzt werden. Im Bereich der Jugendvereine suchen wir maximal zwei Vertreterinnen oder Vertreter und ebenso zwei bis drei Jugendliche zwischen 13 und 20 Jahren, um die Zielgruppe direkt ansprechen zu können.
Unsere Jugendarbeiterin Rebeka Keller nimmt gerne interessierte Anfragen per E-Mail an rebeka.keller@waldkirch.ch entgegen. Die Wahl der Mitglieder der Jugendkommission erfolgt anschliessend durch den Gemeinderat.
dBauanzeige Oberhuebstrasse 1, 9304 Bernhardzell20.09.2022
Bauobjekt: |
Bau von 2 Halbunterflurbehältern |
Baugrundstück: | 2030 |
Bauherrschaft: | Politische Gemeinde WEaldkirch, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch |
Grundeigentümer: | Buess Luzia, Höflistrasse 69a, 8135 Langnau am Albis |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Wilenstrasse, 9205 Waldkirch20.09.2022
Bauobjekt: |
Neubau von 2 Halbunterflurbehältern |
Baugrundstück: | 457 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Politische Gemeinde Waldkirch, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Oberwil 641, 9205 Waldkirch19.09.2022
Bauobjekt: |
Demontage Ölheizung, Errichtung und Betrieb einer Erdsonden-Wärmepumpe |
Baugrundstück: | 1641 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Keller Silvia, Hohfirst 1848, 9205 Waldkirch Riederer Claude, Hohfirst 1848, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Stärkliswil, 9205 Waldkirch19.09.2022
Bauobjekt: |
Anbau Werkstatt und Waschplatz an Remisen |
Baugrundstück: | 423 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Arnold Marcel, Stärkliswil 386, 9205 Waldkirch |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dSvenja Sutter wird Faustball Schweizermeisterin15.09.2022
[...]
dUmsetzung Entsorgungskonzept per 1. Januar 202308.09.2022
Der Gemeinderat hat entschieden, das erstellte Unterflurkonzept umzusetzen und nach den Verhandlungen mit den Grundeigentümern die ersten Unterflurcontainer noch in diesem Jahr zu erstellen. Die öffentliche Auflage für die ersten Standorte wird in den kommenden Wochen erfolgen. In den kommenden Jahren werden laufend weitere Unterflurcontainer ergänzt, sodass das Konzept in vier bis fünf Jahren umgesetzt respektive abgeschlossen werden kann.
Entsorgung Papier und Karton neu geregelt
Ab 1. Januar werden Altpapier und Altkarton durch die Egger Transport AG Waldkirch gesammelt. Mit dem in der Gemeinde ansässigen Unternehmen wurde ein einjähriger Vertrag abgeschlossen. Neu werden Papier und Karton in der gesamten Gemeinde am gleichen Tag gesammelt. In den ungeraden Monaten wird der Karton und in den geraden Monaten das Papier gesammelt. Bislang wurden die Sammlungen jeweils durch die Schule oder Vereine (in Waldkirch und Bernhardzell separat) durchgeführt, was diesen etwas Geld in die Vereinskassen gespült hat. Aus Sicherheits- und Kostengründen (Transport von Kindern problematisch, Entschädigung der Vereine/Schule erfolgte über die Spezialfinanzierung, was nicht zulässig ist) werden diese Sammlungen aufgehoben. Der Gemeinderat hat entschieden, anstelle dieses Betrages aus der Spezialfinanzierung über den Fonds für Sport und Freizeit jährlich 15 000 Franken für Projekte der Schule und der Vereine zur Verfügung zu stellen. Die Vereine oder die Schule müssen dazu ein Konzept einreichen, in welchem sie aufzeigen, wie sie einen gemeinnützigen Anlass organisieren und durchführen wollen (inkl. Finanzierung). Abhängig vom Konzept und den aufgezeigten Kosten wird der Gemeinderat einen «Beitrag» aus dem Fonds sprechen. Pro Anlass können maximal 3000 Franken und jährlich insgesamt maximal 15 000 Franken beantragt werden. Im Verlaufe des Jahre werden die Erkenntnisse und Erfahrungen mit der Umsetzung des neuen Konzepts zusammengetragen und eine Neubeurteilung und Vergabe für die Folgejahre erstellt.
Sammlungen, Verwertung von Grüngut und Speiseresten
Die Grüngutsammelstellen in Waldkirch und Bernhardzell werden per 31. Dezember 2022 aufgehoben. Anstelle einer Bringsammlung wird eine Holsammlung eingeführt. Die dazu notwendigen Grüngutbehälter werden flächendeckend eingeführt. Dazu laufen aktuell Abklärungen für eine gemeinsame Beschaffung in der Gemeinde, über welche sich die Bürgerinnen und Bürger vergünstigt einen Grüngutcontainer erwerben können. Eine entsprechende Ausschreibung und Kommunikation wird in den nächsten Wochen folgen. Diese Grüngutcontainer können für die Entleerung entweder vor dem Haus oder bei den bestehenden «Abfallsammelbuchten» in den Quartieren vor der Sammlung abgestellt werden. Es werden zwei Grössen von Grüngutcontainern angeboten (240 lt. / 770 lt.). Die Preise für die Leerung der Behälter werden über unsere Website rechtzeitig kommuniziert. Die Container müssen mit einer kostenpflichtigen Kunststoffplombe versehen werden, welche im Detailhandel erworben werden kann.
Die Sammlung des Grüngutes wurde an die Schnider AG Engelburg vergeben. Diese erfolgt in der Regel zweiwöchentlich (März bis November) und die restliche Zeit gemäss den publizierten Daten im Abfallkalender. Nach der Sammlung wird das Grüngut der Axpo Biomasse AG zugeführt, welche nebst Grüngut auch Speisereste verwerten kann. Somit können wir neu ab 1. Januar 2023 in den Grüngutsammelbehältern nebst Grüngut auch Speisereste sammeln und verwerten lassen. Dies ist im Vergleich zur heutigen Lösung ein wesentlicher Vorteil, weil die Speisereste so nicht mehr im Abfall landen. Die Speisereste können in einem verschlossenen Kompost-Grünabfallbeutel ebenfalls im Grüngutcontainer deponiert werden. Weitere Informationen dazu folgen in den kommenden Mitteilungsblättern. Auch im Bereich der Grüngutentsorgung werden die Erkenntnisse aus der Neulösung nach einem Jahr zusammengetragen und überprüft.
Sammlung und Verwertung von Strauch- und Astmaterial
Bislang konnte bei der Grüngutsammelstelle in Waldkirch auch Strauch- und Astmaterial angeliefert werden. Ab dem 1. Januar 2023 gibt es die Sammelstelle nicht mehr. Wer grössere Mengen Astmaterial entsorgen möchte, kann direkt mit der IG Holzhack, Waldkirch, Kontakt aufnehmen. Die Abrechnung erfolgt dann direkt zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Weitere Informationen dazu sind dem Abfallkalender zu entnehmen.
Dankeschön für die geleistete Arbeit
Dem Gemeinderat ist bewusst, dass die Ablösung der alten Bringsammlung und Überführung in eine Holsammlung im Bereich Grüngut und Sammlung von Altpapier und Karton Veränderungen herbeiführen wird, welche nicht von allen als positiv erachtet werden. Dennoch sind wir überzeugt, dass die Vorteile dieser Neulösung nach einer Eingewöhnungsphase überwiegen, insbesondere deshalb, weil damit verschiedene Optimierungen und Verbesserungen erzielt werden konnten.
Wir möchten uns an dieser Stelle auch ganz herzlich bei den Personen und Organisationen sowie Vereinen herzlich bedanken, welche die Lösung der letzten Jahre, sei es bei der Durchführung von Papier- und Kartonsammlungen oder aber auch bei der Sicherstellung der Grüngutsammlungen und Verwertung unterstützt haben. Sie alle haben hervorragende Arbeit geleistet und sichergestellt, dass die Entsorgung von Abfällen und Wertstoffen in unserer Gemeinde problemlos funktioniert hat. Mit der Neulösung können wir nun der Entwicklung im gesamten Entsorgungsbereich und den angepassten gesetzlichen Vorgaben Rechnung tragen. Ein Dank gilt auch der Energie- und Umweltkommission, welche sich über längere Zeit intensiv mit dem Thema «Entsorgung» auseinandergesetzt, verschiedene Lösungswege geprüft hat und letztendlich gemeinsam mit dem Gemeinderat mit voller Überzeugung hinter der Neulösung im Entsorgungsbereich steht.
dBauanzeige Scheiwil 535, 9205 Waldkirch05.09.2022
Bauobjekt: |
Demontage Holzheizung, Errichtung und Betrieb einer Erdsonden-Wärmepumpe |
Baugrundstück: | 649 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Wenzinger Gebhard, Scheiwil 535, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Nelkenstrasse 13, 9205 Waldkirch05.09.2022
Bauobjekt: |
Demontage Ölheizung, Errichtung und Betrieb einer Erdsonden-Wärmepumpe |
Baugrundstück: | 2004 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Eilinger Monika, Nelkenstrasse 13, 9205 Waldkirch Eilinger Marcel, Nelkenstrasse 13, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBrand Hofjüngerhütte aufgeklärt01.09.2022
Die Hofjüngerkorporation und die Gemeinde Waldkirch sind froh darüber, dass die mutmassliche Täterschaft zwischenzeitlich ermittelt werden konnte. Gespräche für die Planung und Umsetzung des Wiederaufbaus der beliebten Waldhütte und der Instandstellung der Feuerstelle sowie der Tische und Bänke sind im Gange. Die Bevölkerung wird darüber informiert, sobald die Details dazu geklärt sind. Wir danken der Kantonspolizei und der Jugendanwaltschaft für die umfassenden Abklärungen und Ermittlungen, welche letztendlich zur Ermittlung der mutmasslichen Täterschaft geführt haben.
dGiulia Wirth wird U18-Schweizermeisterin 400m Hürden01.09.2022
dNeue Lernende: Wahl per 1. August 202301.09.2022
Wir heissen Larissa Graf bereits jetzt herzlich bei uns willkommen und wünschen ihr bis dahin alles Gute.
dWanderschafherden 25.08.2022
Es ist Sache der Hirten, bei den Boden- und Waldbesitzern die Erlaubnis für das Beweiden einzuholen. Im Laufe des Winters werden sämtliche Herden auch durch den Veterinärdienst kontrolliert.
Wie bereits in den vergangenen Jahren möchte die Gemeinde Waldkirch die Landwirte aktiv unterstützen. Falls jemand sein Grundstück grundsätzlich nicht für die Wanderschafherden zur Verfügung stellen möchte, kann der verantwortliche Grundeigentümer oder Pächter dies bis zum 8. September 2022 der Abteilung Landwirtschaft (058 228 79 19, jessica.kurer@waldkirch.ch) mitteilen. Besten Dank für die Zusammenarbeit.
dBauanzeige Lerchenstrasse 13, 9304 Bernhardzell22.08.2022
Bauobjekt: |
Demontage Ölheizung, Errichtung und Betrieb einer Erdsonden-Wärmepumpe |
Baugrundstück: | 2086 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Kühne Bettina, Lerchenstrasse 13, 9304 Bernhardzell Kühne Matthias, Lerchenstrasse 13, 9304 Bernhardzell |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Dorfeggstrasse 8, 9205 Waldkirch22.08.2022
Bauobjekt: |
Umnutzung / Umbau Einfamilienhaus in Familienzentrum |
Baugrundstück: | 1820 |
Bauherrschaft: | Politische Gemeinde Waldkirch, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch |
Grundeigentümer: | Hofer Susanne, Rosenweg 14, 8112 Otelfingen |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dSportplatz Breiten – Kunstrasen wurde verlegt18.08.2022
dRobidog-Standorte – Mitwirkung durch die Bevölkerung18.08.2022
Personen, welche interessiert sind, in dieser Arbeitsgruppe mitzuwirken, melden sich bitte an gemeinde@waldkirch.ch oder per Telefon unter 058 228 79 00 bei Janina Hofer, Kanzlei.
dBauanzeige Engi, 9304 Bernhardzell18.08.2022
Bauobjekt: |
Tippi, Heizungsraum, Lager-Rüstraum, Folientunnel, Anlehngewächshaus, Hauseingang, Maschinenunterstand, Unterstand Kinderhaus/Kleintiere |
Baugrundstück: | 874 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Krapf Stefan, Engi 931, 9304 Bernhardzell |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Edlischwil 526, 9205 Waldkirch15.08.2022
Bauobjekt: |
Einbau Zimmer und Ersatz Tor |
Baugrundstück: | 642 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Haag Fabian, Edlischwil 526, 9205 Waldkirch Haag Marina, Edlischwil 526, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Quellenstrasse 2, 9304 Bernhardzell15.08.2022
Bauobjekt: |
Demontage Ölheizung, Errichtung und Betrieb einer Erdsonden-Wärmepumpe |
Baugrundstück: | 2020 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Lienhard Gerhard, Quellenstrasse 2, 9304 Bernhardzell |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dMitfahrbänkli in Bernhardzell11.08.2022
Wie funktioniert das Mitfahrbänkli?
Wer Richtung Engelburg mitfahren möchte, kann sich auf das beschriftete Mitfahrbänkli setzen. Automobilisten, welche von Waldkirch in Richtung Engelburg unterwegs sind und jemanden mitnehmen möchten, können dann auf den Parkplatz des Mehrzweckgebäudes Bernhardzell fahren und dort die Person auf dem Mitfahrbänkli mitnehmen.
Die Lösung mit einem Mitfahrbänkli wurde bereits in verschiedenen Gemeinden umgesetzt und funktioniert, so wie wir auf Anfrage informiert wurden, bestens. Der Gemeinderat hat dem Vorhaben zugestimmt und die Kosten für die Platzierung des Bänklis sowie der Beschriftung übernommen. Der Gemeinderat beobachtet die Nutzung des Mitfahrbänklis und wird aufgrund der gemachten Erfahrungen später über einen Ausbau eines solchen Angebotes auf anderen Strecken und an anderen Standorten entscheiden.
dVerkauf der Liegenschaft Steig an adasgo Immobilien AG, Waldkirch11.08.2022
Vier Interessenten nach Ausschreibung
Die Ausschreibung zum Verkauf der Liegenschaft Steig erfolgte im Mitteilungsblatt der Gemeinde Waldkirch vom 17. Dezember 2021. Darin wurden die Rahmenbedingungen und Auflagen für einen Verkauf angegeben. Unter anderem mussten die Interessenten in einer Vorstudie die geplante Nutzung der Liegenschaft sowie des Aussenbereichs aufzeigen und akzeptieren, dass das Gebäude nicht abgebrochen werden darf, sondern saniert werden muss. Auf die Ausschreibung hin meldeten sich vier Kaufinteressenten bei der Gemeinde, wovon drei nach der Besichtigung der Liegenschaft das Interesse nicht aufrechterhielten. Die adasgo Immobilien AG hielt ihr Kaufinteresse aufrecht und reichte fristgerecht ein Konzept ein. Eigentümer resp. Aktionäre der adasgo Immobilien AG, Waldkirch, sind Andreas Schweiss und Bettina von Mentlen Schweiss, welche in Waldkirch wohnhaft sind. Diesen liegt die Entwicklung der Gemeinde und die Zukunft der Liegenschaft Steig sehr am Herzen.
Aus diesem Grund haben sie sich um den Kauf der Liegenschaft und deren Sanierung beworben. Das vorgestellte Konzept entspricht den Vorstellungen des Gemeinderats, denn das Gebäude bleibt erhalten, wird saniert und anschliessend für Wohnraum im Zentrum von Waldkirch zur Verfügung gestellt. Weiter ist auf dem Grundstück die Erstellung eines Pavillons geplant, der für eine öffentliche Nutzung zur Verfügung gestellt werden soll.
Verkauf mit Win-win-Situation und Auflagen
Mit dem Verkauf der Liegenschaft Steig an die adasgo Immobilien AG werden die Gemeinde und auch die interessierte Käuferschaft eine Win-win-Situation erzielen. Der Gemeinderat möchte die Liegenschaft nicht selber sanieren, aber das schützenswerte Gebäude im Zentrum von Waldkirch zwingend erhalten, was auch im Interesse vieler Bürgerinnen und Bürger ist. Die Sanierung, welche mehrere Millionen Franken kosten wird, soll nicht durch die Gemeinde beziehungsweise den Steuerzahler, sondern durch private Investoren erfolgen. Und zu guter Letzt kann die Gemeinde die neu geplanten Räumlichkeiten im Pavillon anmieten, so lange, wie diese benötigt werden und bis Klarheit herrscht, wie die Sanierung oder ein Neubau des Mehrzweckgebäudes Bünt geplant und realisiert werden soll.
Infoveranstaltung und Urnenabstimmung
Der Gemeinderat hat entschieden, das Gebäude im Rahmen des erhaltenen Angebots und des vorgelegten Vorprojekts an die adasgo Immobilien AG zu einem Betrag von 1,4 Millionen Franken zu verkaufen. Die Handänderungs- und Grundbuchgebühren gehen vollständig zulasten der Käuferschaft. Weiter wird im Grundbuch eine Anmerkung eingetragen, dass das Gebäude nicht abgerissen werden darf. Die Gemeinde hat zudem bis auf Weiteres das Recht, die Räumlichkeiten im neu zu erstellenden Pavillon anzumieten, so lange dies für die Gemeinde notwendig ist. Zudem ist im Kaufvertrag ein an Bedingungen geknüpftes Rückkaufsrecht zugunsten der Gemeinde vorgesehen.
Über den Verkauf der Liegenschaft entscheidet abschliessend die Bürgerschaft an der Urne. Somit wird über den Verkauf und das geplante Projekt ein ausführliches Gutachten ausgearbeitet, welches der Bürgerschaft rechtzeitig vor der Urnenabstimmung vom 27. November 2022 vorgelegt wird. Die Bevölkerung wird zudem im Herbst 2022 zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, an welcher der Gemeinderat über die Liegenschaftenstrategie und den Verkauf der Liegenschaft Steig ausführlich informieren wird.
dRückblick 1.-August-Feier – herzlichen Dank11.08.2022
dWillkommen, Beatriz da Silva Pinhal11.08.2022
d«Fest der Feste» auf dem Ballenberg 11.08.2022
Interessierte Einwohnerinnen und Einwohner können sich per E-Mail an gemeinde@waldkirch.ch oder per Telefon unter 058 228 79 12 melden.
dOAPB vom 12. bis 14. August im Dicken bewilligt11.08.2022
dBauanzeige Buchenstrasse 7, 9205 Waldkirch09.08.2022
Bauobjekt: |
Demontage Ölheizung, Errichtung und Betrieb einer Erdsonden-Wärmepumpe |
Baugrundstück: | 574 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Scola Claudio, Buchenstrasse 7, 9205 Waldkirch Scola Rochelle, Buchenstrasse 7, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dFeuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe28.07.2022
- Im Wald und in Waldesnähe (200 m) ist das Entzünden von Feuer und das Abbrennen von Feuerwerk sowie das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern und Rauchwaren bis auf Widerruf verboten.
- Im gesamten Gebiet des Kantons St.Gallen ist das Steigenlassen von Himmelslaternen (auch Ballone mit Wunderkerzen, Kong-Ming-Laternen, Glück- oder Wunschlaternen) bis auf Widerruf verboten.
Die Allgemeinverfügung des Kantons St. Gallen tritt am 27. Juli, um 8.00 Uhr in Kraft. Sie ergeht unter Hinweis auf Art. 45 FSG, wonach mit Busse bestraft wird, wer Bestimmungen des Gesetzes über den Feuerschutz vorsätzlich oder fahrlässig verletzt. Weitere Informationen und Hinweise sind auf der Website des Kantons St. Gallen unter www.sg.ch zu finden.
dAustritt Conni Edelmann und Regula Ferranti 28.07.2022
Neulösung Reinigung
Neu wird die Reinigung des Gemeindehauses seit dem 1. Juli durch die Firma Pronto Reinigungen AG aus St. Gallen durchgeführt.
dHerzliche Gratulation zum bestandenen Lehrabschluss28.07.2022
[...]
dPaleggo Festival vom 29. bis 31. Juli in Waldkirch bewilligt28.07.2022
dKein Feuer und Feuerwerk im Wald und in Waldesnähe27.07.2022
Das Sicherheits- und Justizdepartement verfügt deshalb per Allgemeinverfügung bis auf Weiteres ein Feuer- und Feuerwerksverbot in Waldesnähe.
Ab 27.7.2022 gilt im Wald und im Abstand von 200 Metern zum Wald:
Übertretungen werden nach Art. 45 des Gesetzes über den Feuerschutz (sGS 871.1.) bestraft. Das Verbot gilt auch in Privatgärten und für Höhenfeuer, die im Abstand von weniger als 200 Metern zum Wald liegen. Im Zweifelsfall soll auf das Entfachen verzichtet werden. Das Verbot gilt bis auf Weiteres. Die nächste Lagebeurteilung findet am 2. August 2022 statt.
Die Fachleute raten, auch bei genügend Abstand zum Wald im Privatgarten oder auf öffentlichen Plätzen zu grosser Vorsicht: Vulkane sollten nicht in der Nähe von Bäumen entzündet werden. Auch sollte kein Feuerwerk an Bäumen festgemacht werden (Bienen, Sonnen, etc.).
dBauanzeige Lee 1551, 9304 Bernhardzell14.07.2022
Bauobjekt: |
Anbau Terrasse |
Baugrundstück: | 1824 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Stamo Immo AG, Höhenstrasse 20, 9300 Wittenbach |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Felsenhof, 9205 Waldkirch14.07.2022
Bauobjekt: |
Photovoltaikanlage (an Scheunenwand) |
Baugrundstück: | 527 |
Bauherrschaft: | Lehner Martin, Felsenhof 427, 9205 Waldkirch Lehner Martina, Felsenhof 427, 9205 Waldkirch |
Grundeigentümer: | Lehner Martin, Felsenhof 427, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Oberdorfstrasse 16, 9205 Waldkirch13.07.2022
Bauobjekt: |
Demontage Ölheizung, Errichtung und Betrieb einer Erdsonden-Wärmepumpe |
Baugrundstück: | 1391 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Hagger Christine, Oberdorfstrasse 16, 9205 Waldkirch Hagger Christoph, Oberdorfstrasse 16, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Sonnenrainstrasse 6, 9205 Waldkirch11.07.2022
Bauobjekt: |
Demontage Ölheizung, Errichtung und Betrieb einer Erdsonden-Wärmepumpe |
Baugrundstück: | 1242 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: |
Wick Roman, Sonnenrainstrasse 6, 9205 Waldkirch Wick Selina, Sonnenrainstrasse 6, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dVorab-Information: Strompreise 202307.07.2022
Die Strommarktpreise sind 2021 unter anderem aufgrund höherer Brennstoff- und CO2-Preisen sowie Kraftwerksausfällen und -abschaltungen stark angestiegen. Die Entwicklung führte dazu, dass die Strompreise an den Grosshandelsmärkten Ende des letzten Jahres die mit Abstand höchsten Werte seit Jahren erreichten. Mit dem Kriegsausbruch in der Ukraine hat sich die bereits angespannte Preissituation weiter verschärft. Energieversorgungsunternehmen wie die TBW, welche den Strom mehrheitlich am Markt beschaffen und über keine nennenswerten Eigenproduktion verfügen, sind stark von der aktuellen Entwicklung betroffen. Dies nachdem in den vergangenen Jahren von sehr tiefen Beschaffungspreise profitiert werden konnte.[...]
Gemäss einer Umfrage des VSE (Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen) werden im kommenden Jahr über die Hälfte der befragten EVUs ihre Strompreise teils massiv erhöhen müssen. Die Bandbreite des Strompreisanstiegs ist dabei von EVU zu EVU unterschiedlich und liegt teilweise weit auseinander. Die Unterschiede hängen wesentlichen davon ab, ob Strom mehrheitlich aus Eigenproduktion stammt oder am Markt beschafft wird sowie ob die Beschaffung eher kurz- oder langfristig ausgelegt ist.
TBW Strompreise
Die Kalkulation der Strompreise 2023 der Technischen Betriebe Waldkirch (TBW) läuft aktuell auf Hochtouren und ist noch nicht abgeschlossen. Dennoch ist schon jetzt absehbar, dass bedingt durch stark gestiegene Beschaffungskosten am Strommarkt, steigende Netznutzungskosten (Vorlieferanten) sowie höheren Abgaben sich die TBW Strompreise annähernd verdoppeln dürften. Betroffen davon sind alle Kunden- und Tarifgruppen der TBW.
TBW Rückliefervergütungen
Auch die Vergütungen für die Stromrücklieferung werden erhöht. Dies weil die Vergütungsansätze von Stromrücklieferungen gesetzlich an die Kosten der Energiebeschaffung gekoppelt sind. So werden die Vergütungsansätze für Strom aus dezentralen Produktionsanlagen (bei den TBW hauptsächlich Photovoltaikanlagen) sogar noch etwas stärker zulegen wie die Strompreise.
Die TBW Strompreise 2023 müssen bis Ende August 2022 durch den Gemeinderat beschlossen und der Eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom (unabhängige staatliche Regulierungsbehörde im Elektrizitätsbereich) gemeldet werden. Im Anschluss daran erfolgt die offizielle Kommunikation der TBW Strompreise.
dBauanzeige St. Pelagibergstrasse, 9205 Waldkirch07.07.2022
Bauobjekt: |
Neubau Unterstand |
Baugrundstück: | 588 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Holzimprägnierwerk AG, Waldkirch, St. Pelagibergstrasse 34, 9205 Waldkirch |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Laubbach 348, 9205 Waldkirch05.07.2022
Bauobjekt: |
Abbruch Wohnhaus und teilweise Remise / Ersatzbau Wohnhaus |
Baugrundstück: | 2370 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Oberholzer Agnes, Hohenrainstrasse 7, 9205 Waldkirch Oberholzer Rainer, Hohenrainstrasse 7, 9205 Waldkirch |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dOAP Bernhardzell vom 12. bis 14. August im Dicken bewilligt30.06.2022
dSportplatz Breiten – Endspurt30.06.2022
dNeuerungen bei der Entsorgung30.06.2022
Neu werden die Papier- und Kartonsammlungen durch Dritte übernommen und nicht mehr durch die Schule und die Vereine durchgeführt. Dies unter anderem aus Kosten- und Sicherheitsgründen. Anstelle des Zustupfs aus der Spezialfinanzierung Abfall, können die Vereine neu durch generelle Dienstleistungen von einem Zustupf aus dem Fonds für Sport und Freizeit profitieren. Sie müssen dafür ein Konzept einreichen. Die Voraussetzungen werden der Schule und den Vereinen kommuniziert.
Grüngutsammlungen
Bei den Grüngutsammelstellen geht die Gemeinde auf Empfehlung der Energie- und Umweltkommission ebenfalls neue Wege. Die bisherigen Sammlungen entsprachen nicht dem Verursacherprinzip und konnten auch nicht kostendeckend geführt werden, selbst wenn die Grundgebühr und die Gebühr für die Grüngutkarten von 70 Franken auf 100 Franken angehoben wurden. Aus diesem Grund wird für die Sammlung von Grüngut ab dem 1. Januar 2023 eine Abhollösung eingeführt, welche bereits in zehn von elf Gemeinden in der Umgebung Einzug gehalten hat. Die Einführung von Sammelcontainern pro Haushalt ist in den Kommunen weit verbreitet und hat sich bewährt. Diese Lösung entspricht dem Verursacherprinzip, auch wenn die Kosten für den Verursacher, je nach Anfall von Grüngut, insgesamt leicht höher ausfallen werden. Der Betrieb der Grüngutsammelstellen in Waldkirch und Bernhardzell wird per 31. Dezember 2022 eingestellt. Offen ist aktuell noch die Frage, wie das Grüngut verwertet wird. Dazu gibt es verschiedene Varianten, welche aktuell noch in Prüfung sind. Dazu werden wir Sie über das Mitteilungsblatt wieder informieren.
Unterflurbehälter (UFB)
Das Konzept zur Umsetzung und Einführung von Unterflurbehältern ist erstellt und durch den Gemeinderat genehmigt worden. Im Budget 2022 hat der Gemeinderat entsprechende Finanzmittel eingestellt, damit in Waldkirch und Bernhardzell erste UFB platziert werden können. Aktuell sind noch einige Abklärungen für die Standorte sowie die Vorbereitungen für das Einreichen der entsprechenden Baugesuche in Arbeit. Es ist jedoch nach wie vor vorgesehen, in diesem Jahr insgesamt vier UFB zu platzieren und in Betrieb zu nehmen. Die Finanzierung erfolgt über die Investitionsrechnung und die Amortisation hat über die Spezialfinanzierung Abfall zu erfolgen.
Informationsanlass vom 29. Juni
Am Mittwoch, 29. Juni, hat der Gemeinderat einen Informationsanlass zu den Neuerungen durchgeführt. Dabei wurden die Veränderungen, welche per 1. Januar 2023 eingeführt werden, im Detail erläutert. Weitere Details zur Umsetzung der Neuerungen werden in den kommenden Mitteilungsblättern kommuniziert.
dPaléggo Festival vom 29. bis 31. Juli in Waldkirch bewilligt30.06.2022
dBauanzeige Büchelwisstrasse 2a, 9304 Bernhardzell29.06.2022
Bauobjekt: |
Anbau Wohnhaus |
Baugrundstück: | 2286 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Grillo Monika, Büchelwisstrasse 2a, 9304 Bernhardzell Grillo Raffaelle, Büchelwisstrasse 2a, 9304 Bernhardzell |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Grütt 1006, 9304 Bernhardzell28.06.2022
Bauobjekt: |
Anbau Carport und Vergrösserung eines Fensters |
Baugrundstück: | 1062 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Büchler Alfred, Grütt 1006, 9304 Bernhardzell |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Neubrunnstrasse 2a, 9205 Waldkirch23.06.2022
Bauobjekt: |
Errichtung und Betrieb einer Erdsonden-Wärmepumpe |
Baugrundstück: | 2229 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Stugor AG, Heldstrasse 9, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dRücktritte aus dem Gemeinde- und Schulrat per 31. Dezember23.06.2022
[...]
Wahlvorschläge können bis spätestens Montag, 12. September 2022, 17.00 Uhr, der Kanzlei Waldkirch, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch, eingereicht werden. Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie innert der angesetzten Frist bei der Gemeindeverwaltung eintreffen, von wenigstens 15 Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Waldkirch unterzeichnet sind, höchstens einen wählbaren Kandidaten oder eine wählbare Kandidatin enthalten sowie ausschliesslich Kandidaten/Kandidatinnen aufweisen, die ihrer Kandidatur zustimmen (Art. 24 WAG). Die Kanzlei gibt entsprechende Formulare ab.
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 12. März 2023 statt. Wahlvorschläge sind in diesem Fall bis spä-testens Montag, 19. Dezember 2022, 17.00 Uhr, der Kanzlei einzureichen. Es ist auch eine stille Wahl mög-lich. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.
Weitere Auskünfte über das Verfahren erteilt der Leiter Kanzlei (Telefon 058 228 79 11).
dAufbau Tagesstrukturen – Mittagstisch – Koordinationsstelle 23.06.2022
[...]
Mit dem Familienzentrum Waldkirch erhält die Gemeinde ein Ort der Vernetzung und Koordination bestehender Angebote rund um Familien sowie ein Nährboden für neue Ideen. Bereits im Jahre 2018 hat der Gemeinderat dem Themenbereich der frühen Förderung eine hohe Bedeutung zugemessen und ein Projekt zum Thema «Kind – Jugend – Familie» initiiert. Damals wurden der ehemalige Gemeinderat Beat Strittmatter und die damalige Jugendarbeiterin Jenny Heeb mit verschiedenen Abklärungen beauftragt. Aufgrund erster Erkenntnisse setzte der Gemeinderat im Dezember 2020 eine Projektgruppe ein. Als Projektleiterin wurde Jenny Heeb bestimmt. Sie konnte auch nach dem Arbeitsstellenwechsel diese Projektleitung weiterführen. Der Arbeitsgruppe, unterstützt durch Fachpersonen der Pädagogischen Hochschule St. Gallen, Zentrum frühe Bildung, Fach- und Prozessberatung wurde der Auftrag erteilt, ein Vorprojekt «Begegnungszentrum» für die Gemeinde Waldkirch auszuarbeiten. Diese Arbeitsgruppe, ursprünglich noch unter der Leitung von Beat Strittmatter und ab 2021 unter der Leitung von Gemeinderat Urban Sutter und der Projektleiterin Jenny Heeb setzte sich weiter aus verschiedenen Akteurinnen und Akteuren aus der frühen Bildung, Betreuung, Beratung und Begegnung der Gemeinde Waldkirch zusammen. Das Vorprojekt hat den Bedarf bestätigt, dass eine Vernetzung und Koordination bestehender Angebote sowie ein einfacher Zugang für Familien an einem Ort in Waldkirch einen wichtigen Mehrwert bietet.
Standort für Aufbau des Pilotbetriebs gefunden
Der Pilotbetrieb für das Familienzentrum Waldkirch findet für zwei Jahre an der Dorfeggstrasse 8 statt und wird am 24. Oktober für die Waldkircher Familien eröffnet. Die Liegenschaft wird bis dahin noch leicht renoviert. Für den Betrieb des Familienzentrums hat der Gemeinderat die Fiorino AG mit einer Koordinationsstelle in einem Pensum von 30 Prozent beauftragt. Waldkirch hat bereits gute Erfahrung mit «Fiorino» gemacht, welche die Kita und den Mittagstisch in Waldkirch betreibt. Die Zusammenarbeit bietet unter anderem die Vorteile, dass während der ganzen Woche die Erreichbarkeit sowie Stellvertretung durch Fiorino sichergestellt sind und auf eine breite Erfahrung in der familienergänzenden Betreuung zurückgegriffen werden kann. Die Koordinationsstelle Familienzentrum Waldkirch wird ab August 2022 durch Gresa Keka Hajdari besetzt. Gresa wird daneben als stellvertretende Kitaleiterin in Waldkirch tätig sein. Ab ihrem Start bis zu den Herbstferien wird die Koordinationsstelle noch nicht für Familien erreichbar sein. Sie wird sich in dieser Zeit mit Vorbereitungsarbeiten und der Vernetzung mit den bestehenden Akteurinnen und Akteuren in Waldkirch beschäftigen. In den Räumlichkeiten des Familienzentrums wird nebst der Koordinationsstelle auch die schulergänzende Tagesbetreuung integriert sein.
Schulergänzende Betreuung im «TAGi» Waldkirch ab August
In der Tagesbetreuung «TAGi» Waldkirch werden Schulkinder ab dem 1. Kindergarten bis zur 6. Primarklasse vor und nach dem Schulunterricht betreut. Der bestehende Mittagstisch der Schule wird darin integriert. Der Gemeinderat reagiert damit auf die zunehmende Bedeutung der familienergänzenden Betreuung bei der Wahl des Wohnortes. Darüber hinaus greift er dem Kanton St. Gallen vor, welcher ein Gesetz erlassen wird, welches allen Schulen den Betrieb eines schulergänzenden Betreuungsangebots ab 2023 vorschreibt. Die «TAGi» Waldkirch, welche weiterhin durch die Fiorino Kinderbetreuung betrieben wird, bietet ab dem 8. August für alle Kinder aus Waldkirch eine schulergänzende Betreuung, speziell abgestimmt auf die Bedürfnisse der Kindergarten-/Schulkinder, an. Mit dem neuen Angebot ergeben sich verschiedene Vorteile:
- Die Öffnungszeiten der TAGi sind auf die Schulzeiten abgestimmt und decken eine umfängliche Betreuung der Kinder während der ganzen Woche und in den Ferien ab.
- Das Angebot ist optimal auf die Schulkinder abgestimmt und durch Fachpersonen geleitet.
- Durch die einzeln wählbaren Betreuungsmodule ergeben sich finanzielle Vorteile für die Eltern.
Der Gemeinderat Waldkirch ist überzeugt, mit dem neuen Angebot einen weiteren wichtigen Standortvorteil für die Gemeinde Waldkirch umgesetzt und gute Rahmenbedingungen für die Einwohnerinnen und Einwohner unserer Gemeinde geschaffen zu haben. Wir danken an dieser Stelle für die Unterstützung.
dGemeinderat verabschiedet die TBW-Unternehmensstrategie23.06.2022
Mit diesen Grundlagen setzte der Gemeinderat ein Projektteam unter der Leitung des Gemeindepräsidenten Aurelio Zaccari ein, in der der Leiter Technische Betriebe Christian Tresch und als externer Experte Dr. Roger W. Sonderegger Einsitz nahmen. Mit den durch den Gemeinderat verabschiedeten Leitplanken der Eignerstrategie wurden eine Unternehmensanalyse erarbeitet und dabei auch die Chancen und Risiken der weiteren TBW-Entwicklung evaluiert. In der TBW-Unternehmensstrategie wurden für die beiden Geschäftsbereiche «Stromnetz und -verteilung» und «Dienstleistungen» konkrete Entscheidungsgrundlagen und Projekte entwickelt, mit denen die langfristige Sicherstellung der Stromversorgung erreicht wird. Zusammen mit der Strategieerarbeitung wurde auch die Klärung des Ressourcenbedarfs in Angriff genommen und die strategischen Projekte konkretisiert. Sie bilden die Grundlagen für den Gemeinderat, die nötigen Entscheide für die zielgerichtete Entwicklung der TBW treffen zu können. Die TBW-Unternehmensstrategie erlaubt es der operativen Führung, zeitgerecht die nötigen Entscheide treffen zu können und die Versorgung von Waldkirch entsprechend den Zielen der TBW-Eignerstrategie sicherzustellen.
dBauanzeige Lee 2064, 9304 Bernhardzell21.06.2022
Bauobjekt: |
Neubau Halle mit Wohnmobilwerkstatt, Einstellhalle, Wohnung und Waschplatz |
Baugrundstück: | 1850 |
Bauherrschaft: | Saresa Wohnmobile GmbH, Sonnenstrasse 9, 9200 Gossau |
Grundeigentümer: | Mock Sandro, Sonnenbühlstrasse 15, 9200 Gossau |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Wolfetswis 497, 9205 Waldkirch16.06.2022
Bauobjekt: |
Umnutzung landwirtschaftlich in nichtlandwirtschaftlich, Abbruch Wohnhaus und Scheune, Ersatzbau Doppeleinfamilienhaus |
Baugrundstück: | 570 |
Bauherrschaft: | Enzler Felix, Lerchenstrasse 22a, 9304 Bernhardzell |
Grundeigentümer: | Oberholzer Albert, Buechwisenstrasse 1, 9205 Waldkirch |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Neubrunnstrasse 2a, 9205 Waldkirch16.06.2022
Bauobjekt: |
Anbau an bestehende Gewerbehalle |
Baugrundstück: | 2229 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Stugor AG, Heldstrasse 9, 9205 Waldkirch |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dNeuer Deckbelag für die Bischofszellerstrasse16.06.2022
[...]
deBill (vorher E-Rechnung)16.06.2022
dBauanzeige Obere Chennerstrasse 15, 9205 Waldkirch14.06.2022
Bauobjekt: |
Demontage Ölheizung, Errichtung und Betrieb einer Erdsonden-Wärmepumpe |
Baugrundstück: | 1552 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Knechtle Maria, Obere Chennerstrasse 15, 9205 Waldkirch Knechtle Wendelin, Obere Chennerstrasse 15, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Obergrimm, 9205 Waldkirch13.06.2022
Bauobjekt: |
Anbau Geräteraum (bereits erfolgt) |
Baugrundstück: | 1158 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Weber Norbert, Obergrimm 1953, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dDiebstahl von Ortseingangstafel und Faltsignal09.06.2022
dRehkitze in Ökoflächen – Vorsicht geboten!09.06.2022
Erfolgreiche Kitzrettung im Mai 2022
Die aufgrund der guten Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft und des Einsatzes von Drohnen sehr erfolgreichen Kitzrettungsaktionen in der Vergangenheit motivieren die St. Galler Jägerschaft, in den nächsten Wochen, insbesondere ab 15. Juni, wieder alles daranzusetzen, dass möglichst keine Rehkitze dem Mähtod zum Opfer fallen. Revierjagd St. Gallen dankt der Landwirtschaft für ihr kooperatives Verhalten und den mehreren Hundert Jägerinnen und Jägern im Kanton St. Gallen, die in einem aufwendigen, ehrenamtlichen Einsatz unzählige Stunden gegen unnötiges Tierleid aufwenden.
dKorrekturen im Zonenplan, Baureglement – fakultatives Referendum02.06.2022
Das Verfahren der Ortsplanungsrevision wurde zwar vollständig durchgeführt, jedoch hätten die Anpassungen im Baureglement und im Zonenplan, die nach der ersten öffentlichen Auflage im Zusammenhang mit dem Entscheid über die Einsprachen erfolgt sind, einer erneuten Mitwirkung und öffentlichen Auflage unterstellt werden müssen (selbst wenn im Nachgang dazu das fakultative Referendum nicht ergriffen worden ist), so die Rückmeldung des AREG. Unter anderem musste, aufgrund zwischenzeitlich ergangener Gerichtsentscheide, auch der Planbeständigkeit mehr Beachtung geschenkt werden, womit Projekte, die eigentlich erst im Anschluss mit einem Teilzonenplanverfahren bearbeitet worden wären, trotzdem bereits in die aktuelle Zonenplanung aufgenommen werden müssen.
Die Anpassungen des Zonenplans und des Baureglements sowie die Ergänzung zum Sondernutzungsplan zum Überbauungsplan Schöntal wurden vom 14. Februar bis am 15. März 2022 öffentlich aufgelegt. Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 24. Mai 2022 über die Einsprachen entschieden und gleichzeitig über die Festsetzung der Korrekturen im Baureglement und Zonenplan beschlossen.
Fakultatives Referendum
Gestützt auf Art. 23 Gemeindegesetz (sGS 151.2, abgekürzt GG), Art. 36 f. Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1, abgekürzt PBG) und Art. 13 ff. Gemeindeordnung wird für die Korrekturen im Baureglement und Zonenplan nun das fakultative Referendum durchgeführt. Die Referendumsfrist dauert vom 6. Juni bis 15. Juli 2022. Die Änderungen im Zonenplan sind auf den Abbildungen auf Seite 3 zu sehen. Die gesamte Referendumsvorlage (Anpassung Zonenplan und Baureglement) kann im Gemeindehaus Waldkirch, Kanzlei (Büro 107) oder online auf der Publikationsplattform sowie auf unserer Website eingesehen werden. Das Referendum kommt zustande, wenn innert der Auflagefrist ein Zehntel der Stimmberechtigten der letzten Gesamterneuerungswahl die Abstimmung durch die Bürgerschaft verlangen (248 gültige Unterschriften). Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen.
dVerwaltungsvereinbarung mit der Ortsgemeinde Bernhardzell – fakultatives Referendum02.06.2022
Nach Art. 102 Abs. 1 der Verfassung des Kantons St. Gallen (sGS 111.1; abgekürzt KV) wirken die politische Gemeinde und die Ortsgemeinde bei der Erteilung des Gemeindebürgerrechts zusammen. Diese unmittelbare Verknüpfung von Gemeinde- und Ortsbürgerrecht bilde die Grundlage für das in Art. 102 Abs. 1 KV festgelegte Zusammenwirken von politischer Gemeinde und Ortsgemeinde bei der Erteilung des Gemeindebürgerrechts. Wer das Gemeindebürgerrecht erhalte, erwerbe – sofern im Gebiet der politischen Gemeinde eine Ortsgemeinde bestehe – ohne Weiteres auch das Ortsbürgerrecht. Somit folgt der Erwerb des Ortsbürgerrechts zwingend der Erteilung des Gemeindebürgerrechts. Der Verfassungsgeber hat sich damals im Rahmen der Totalrevision bewusst und in Kenntnis allfälliger damit einhergehenden Schwierigkeiten für eine Verknüpfung der beiden Bürgerrechte und damit für einen entsprechenden Systemwechsel entschieden. Gemäss diesen Ausführungen erwirbt eine einbürgerungswillige Person das Gemeindebürgerrecht von Waldkirch und das Ortsbürgerrecht von Bernhardzell.
Das Bürgerrecht von Waldkirch SG besteht teilweise heute noch, weil dieses bis zur Aufhebung der Ortsgemeinde Waldkirch erworben werden konnte. Diese Bürger wurden mit der Aufhebung der Ortsgemeinde Waldkirch nicht automatisch Bürger von Waldkirch-Bernhardzell.
Hingegen können heute einbürgerungswillige Personen nur das Bürgerrecht von Waldkirch-Bernhardzell erwerben, weil die Ortsgemeinde Waldkirch nicht mehr existiert und weil das Gemeinde- und Ortsbürgerrecht untrennbar miteinander verknüpft sind.
Vereinbarung Ortsbürger Bernhardzell – Gemeinde Waldkirch
Zusammengefasst sind das Bürgerrecht der politischen Gemeinde und das Ortsbürgerrecht unmittelbar aneinander gekoppelt. Für die Regelung des Verfahrens zur Erteilung des Orts- und Ge-meindebürgerrechts haben die politische Gemeinde Waldkirch und die Ortsgemeinde Bernhardzell beschlossen, eine Verwaltungsvereinbarung abzuschliessen. Die Vereinbarung regelt die Besetzung des Einbürgerungsrates, die Leitung und Organisation des Einbürgerungsverfahrens sowie die Zuständigkeiten. Die Vereinbarung untersteht in der Gemeinde Waldkirch und der Ortsgemeinde Bernhardzell dem fakultativen Referendum. Die Ortsgemeinde Bernhardzell macht das fakultative Referendum mittels separatem Inserat in diesem Mitteilungsblatt bekannt.
Gestützt auf Art. 23 Gemeindegesetz (sGS 151.2, abgekürzt GG) und Art. 13 ff. Gemeindeordnung untersteht der Abschluss der Verwaltungsvereinbarung der Gemeinde mit der Ortsbürgergemeinde Bernhardzell dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist dauert vom 6. Juni bis 15. Juli 2022. Die Referendumsvorlage kann im Gemeindehaus Waldkirch, Kanzlei (Büro 107) oder online auf der Publikationsplattform sowie auf unserer Website eingesehen werden. Das Referendum kommt zustande, wenn innert der Auflagefrist ein Zehntel der Stimmberechtigten der letzten Gesamterneuerungswahl die Abstimmung durch die Bürgerschaft verlangen (248 gültige Unterschriften).
Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen.
dGrundstückverkauf an Genossenschaft Schmittewis – fakultatives Referendum02.06.2022
[...]
Umsetzung der Liegenschaftenstrategie
Ende 2021 hat der Gemeinderat die Liegenschaftenstrategie verabschiedet und diese über das Mitteilungsblatt bekannt gemacht. Seither befindet sich diese in der Umsetzung. Der Strategie des Gemeinderates folgend, werden Liegenschaften und Grundstücke, welche nicht mehr für die strategische Entwicklung unserer Gemeinde von Nutzen sind, veräussert.
Die Verkaufserlöse sollen für die Investitionen in die strategisch wichtigen Gemeindeliegenschaften fliessen. Das bedeutet, dass das Grundstück Schmittewis nun der Genossenschaft Schmittewis verkauft werden soll. Die Grundstückspreise haben sich in den letzten Jahren deutlich nach oben entwickelt, weshalb der Verkaufspreis des Grundstückes entsprechend angepasst wurde. Das Grundstück 2231 umfasst 1303 m2. Die Verhandlungen mit der Genossenschaft Schmittewis konnten mit einem vereinbarten Kaufpreis von 600 000 Franken abgeschlossen werden.
Da die Gemeinde daran interessiert ist, dass das Land auch nach einem Verkauf an die Genossenschaft Schmittewis dem Zwecke dienend gesichert bleibt, wird ein Rückkaufsrecht in der Höhe des Verkaufspreises im Grundbuch eingetragen.
Fakultatives Referendum vom 6. Juni bis zum 15. Juli 2022
Gestützt auf Art. 23 Gemeindegesetz (sGS 151.2, abgekürzt GG) und Art. 13 ff. Gemeindeordnung untersteht die Veräusserung des Grundstücks dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist dauert vom 6. Juni bis zum 15. Juli. Das Referendum kommt zustande, wenn innert der Auflagefrist ein Zehntel der Stimmberechtigten der letzten Gesamterneuerungswahl die Abstimmung durch die Bürgerschaft verlangen (248 gültige Unterschriften). Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen.
dInformationsveranstaltung zum Thema Abfall am Mi., 29. Juni 202202.06.2022
Der Gemeinderat hat entschieden, diese Herausforderungen und die damit zusammenhängenden Konsequenzen sowie die gefassten Beschlüsse der Bevölkerung nicht nur über das Mitteilungsblatt, sondern auch parallel im Rahmen einer Informationsveranstaltung zu kommunizieren.
Dazu findet am Mittwoch, 29. Juni, um 20.00 Uhr eine Informationsveranstaltung im Mehrzwecksaal, Schulhaus Breite, statt. Die Bevölkerung ist herzlich dazu eingeladen.
dEinrichtungsgegenstände für Wohnungen gesucht02.06.2022
Wenn Sie solches noch intaktes Mobiliar abgeben möchten, dann bitten wir Sie, sich bei unserem Leiter Soziales, Oliver Müller, oliver.mueller@waldkirch.ch, zu melden. Wir bitten Sie, uns dazu Fotos der Gegenstände mitzusenden, damit wir diese beurteilen und zuweisen können. Bezüglich dem Transport der Gegenstände werden wir uns bei Ihnen melden.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.
dBauanzeige Ruezenwil, 9304 Bernhardzell01.06.2022
Bauobjekt: |
Umnutzung Schweinestall und Scheune in Lager und Einstellen von Fahrzeugen, Einbau Tor Schweinestall |
Baugrundstück: | 1098 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Bartholet Marcel, Haggenstrasse 80, 9014 St. Gallen |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Nelkenstrasse 3, 9205 Waldkirch01.06.2022
Bauobjekt: |
Demontage Ölheizung, Errichtung und Betrieb einer Erdsonden-Wärmepumpe |
Baugrundstück: | 1993 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Sager Thomas, Nelkenstrasse 3, 9205 Waldkirch Sager Hilda, Nelkenstrasse 3, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Büntstrasse 12c, 9205 Waldkirch24.05.2022
Bauobjekt: |
Um- und Anbau Wohnhaus Süd-West |
Baugrundstück: | 1869 |
Bauherrschaft: | Manser Michael, Büntstrasse 12c, 9205 Waldkirch Weyermann Joelle, Sonnenrainstrasse 12a, 9205 Waldkirch |
Grundeigentümer: | Manser Jakob, Tannenbergstrasse 8, 9032 Engelburg Manser Waltraud, Tannenbergstrasse 8, 9032 Engelburg |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Tierlihueb 2057, 9205 Waldkirch19.05.2022
Bauobjekt: |
Errichtung und Betrieb einer Erdsonden-Wärmepumpe |
Baugrundstück: | 2387 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Inauen Aurelia, Heldstrasse 9, 9205 Waldkirch Inauen Thomas, Heldstrasse 9, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Dorfstrasse 17, 9205 Waldkirch19.05.2022
Bauobjekt: |
Demontage Ölheizung, Errichtung und Betrieb einer Erdsonden-Wärmepumpe |
Baugrundstück: | 34 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Golic Leo, Dorfstrasse 17, 9205 Waldkirchz Golic Suzana, Dorfstrasse 17, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dStrassensanierung in Bischofszell – Umleitung via Sorntal19.05.2022
dBauanzeige Edlischwil, 9205 Waldkirch16.05.2022
Bauobjekt: |
Umnutzung landwirtschaftlich in nicht landwirtschaftlich |
Baugrundstück: | 626 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Eilinger Rudolf, Oberdorfstrasse 8, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dParkieren auf öffentlichen Plätzen / Parkscheibe nicht vergessen 12.05.2022
Einerseits dienen öffentliche Parkplätze nicht als private Abstellplätze und andererseits blockieren solche Fahrzeuge die Schneeräumung im Winter und das Parkplatzangebot bei öffentlichen Anlässen während dem ganzen Jahr. Weiter ist es durch das Abstellen von privaten Fahrzeugen den Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr oder nur beschränkt möglich, beim Einkauf im Dorf und weiterer Verrichtungen ihre Fahrzeuge zu parkieren. Aufgrund dessen hat der Gemeinderat entschieden, auf den öffentlichen Parkplätzen ein Parkregime einzuführen und als erste Massnahme eine Parkzeitbeschränkung (ohne Gebührenerhebung) anordnen zu lassen. In diesem Zusammenhang laufen derzeit noch Abklärungen mit der Kantonspolizei St. Gallen, welche die Parkzeitbeschränkungen letztendlich anordnen muss. Den verschiedenen Ansprüchen an die öffentlichen Parkplätze soll bei der Umsetzung des Parkregimes Rechnung getragen werden. Die konkrete Umsetzung wird, sobald die Grundlagen geklärt sind, über das Mitteilungsblatt sowie über die üblichen Kommunikationskanäle kommuniziert resp. publiziert.
Parkplätze Arneggerstrasse – Parkscheibe nicht vergessen!
Im Bereich der Postautohaltestelle Dorf, vor der Raiffeisenbank, stehen bereits seit Jahren Signalisationstafeln, welche anzeigen, dass dort mittels Parkscheibe die Parkzeit eingestellt werden muss und maximal 60 Minuten parkiert werden darf. Die Kantons- und Stadtpolizei kontrollieren die Einhaltung dieser Anordnungen seit einigen Wochen. Bitte denken Sie daran, beim Parkieren die Parkscheibe in ihrem Fahrzeug zu deponieren und richtig einzustellen. So verhindern Sie, dass sie eine Busse erhalten.
dFlüchtlingswesen in Waldkirch – Flüchtlinge aus der Ukraine12.05.2022
Der erste Weg entspricht dem Vorgehen, wie Flüchtlinge bisher auf die Gemeinde verteilt wurden. Dem Kanton werden vom Bund sechs Prozent aller Flüchtlinge zugeteilt, welche vorerst im Zentrum Rosenau in Kirchberg untergebracht werden. Danach werden diese auf die Gemeinden verteilt. Zurzeit kommen täglich rund 40 bis 60 Person im Zentrum Rosenau an und gleich viele Personen werden wiederum auf die 77 St. Galler Gemeinden verteilt.
Der zweite Weg führt über Privatpersonen, die den Flüchtlingen helfen möchten und diesen Wohnraum anbieten. Die Vermittlung erfolgt meist über die Flüchtlingshilfe und/oder andere private Organisationen. Diesen Weg erachten wir als nicht geeignet, weil wir dadurch keine optimale Koordination der Zuteilung und Unterbringung sowie der Registrierung sicherstellen können (Aufnahme von Verwandten/Bekannten ausgenommen). Auf diesem Weg sind bereits mehrere Personen in unsere Gemeinde untergebracht worden. Zusammen mit den bisherigen 19 Personen aus anderen Flüchtlingsländern leben, gemäss unseren Informationen, insgesamt 30 Personen aus dem Asylbereich in unserer Gemeinde. Das ist aktuell ein Höchststand.
Zuteilung und Unterbringung der Ukraine-Flüchtlinge
Am Dienstag, 27. April, haben wir vom Zentrum Rosenau fünf Männer aufgenommen und in Zusammenarbeit mit der Leitung der Wohn- und Werkstätten Hasenberg in einer separaten Liegenschaft auf deren Gelände untergebracht.
Die Abteilung Soziales ist zuständig für die Regelung der finanziellen Unterstützung, Organisation und Zuteilung der Unterkunft, aber auch für den Abschluss von Versicherungen und die Integration in unsere Gesellschaft und wenn möglich in den Arbeitsmarkt. Von allen Personen im Asylbereich wird zuerst erwartet, dass sie unsere Sprache lernen. Sobald die Deutschkenntnisse es zulassen, wird versucht, eine Stelle im ersten Arbeitsmarkt zu finden, oder es wird ein Praktikum für erste Arbeitserfahrungen gesucht. Auch den Flüchtlingen aus der Ukraine wird dieses Vorgehen zuteil. Da diese den Schutzstatus «S» erhalten haben, können sie unmittelbar mit Zustimmung und entsprechender Bewilligung des Amtes für Wirtschaft und Arbeit dem Arbeitsmarkt zugeführt werden.
Problematiken / Aufruf an die Bevölkerung
Wenn Personen über den offiziellen Weg unserer Gemeinde zugewiesen werden, dann laufen alle Anmeldungen (Versicherungen, finanzielle Unterstützung, Miete, Schule, Deutschkurs usw.) über unsere Abteilung Soziales. Gerade zu Beginn gibt es sehr viel zu organisieren und mit den Flüchtlingen zu besprechen. Man bedenke, sie kommen in ein neues Land und eine neue Umgebung. Gerade in dieser Zeit helfen uns die freiwilligen Helferinnen und Helfer aus unserer Gemeinde sehr und unterstützen uns dort, wo wir an die Grenzen unserer personellen Ressourcen stossen.
Wenn jedoch Personen direkt an private Haushalte vermittelt werden, erhalten wir in der Regel keine Informationen. Sobald wir im Nachgang Kenntnis erhalten, da sich diese Personen registrieren lassen (Schutzstatus «S»), müssen wir diese ungesehen des Kontingents in unserer Gemeinde übernehmen resp. aufnehmen. Das heisst, sie werden unserer Gemeinde automatisch zugeteilt. Damit ist die Abteilung Soziales auch für die Personen in den privaten Haushalten verantwortlich, was ressourcenmässig und in Bezug auf die Bereitstellung von Wohnraum und die Begleitung kaum zu handeln ist. Es zeigt sich bereits jetzt, dass die Flüchtlinge aus der Ukraine länger bleiben werden als ein paar Wochen.
Somit wird das gemeinsame Leben in privaten Haushalten zunehmend eine Herausforderung für die Beherberger und die Flüchtlinge darstellen, da bei der Unterbringung Kultur, Essen, Sprache, Platzbedarf und Privatsphäre tangiert sind.
Das heisst konkret, wir bevorzugen die Aufnahme von Flüchtlingen über die kantonale Stelle, sodass wir die Koordination und Unterstützung von Anfang an sicherstellen können.
Unterstützung/Begleitung
Wir bitten Privatpersonen deshalb, bevor Sie Flüchtlinge bei sich privat aufnehmen, sich mit unserer Abteilung Soziales in Verbindung zu setzen. Es gilt zu klären, wie die Flüchtlinge wohnen sollen, wie lange sie im angebotenen Wohnraum bleiben können und wie sie durch die Gastgeber/-innen begleitet resp. betreut werden. Aktuell suchen wir Wohnungen für Familien von Unterstützungseinheiten von jeweils drei bis fünf Personen, zum Teil mit Haustieren oder Gebrechen. Im Nachgang dazu suchen wir jeweils einen gesamten Hausrat (Möbel, Geschirr, Elektrogeräte, Betten usw.). Damit die Flüchtlinge grössere Strecken auch selbstständig zurücklegen können, sind wir auf der Suche nach älteren, günstigen E-Bikes, Mofas. Zur Begleitung der neuen Familien suchen wir zudem weitere freiwillige Helferinnen und Helfer, die den Flüchtlingen mit Rat und Tat im Alltag beistehen können. Wir wissen aktuell nicht, wie viele Flüchtlinge noch in die Schweiz, den Kanton St. Gallen kommen und der Gemeinde Waldkirch zugeteilt werden. Dies hängt stark von den täglichen Neuzugängen ab.
Dank an die Bevölkerung für Unterstützung und Solidarität
An dieser Stelle möchten wir uns bei den vielen freiwilligen Helferinnen und Helfern sowie der Bevölkerung unserer Gemeinde für die Hilfsbereitschaft und die Solidarität herzlich bedanken. Die freiwilligen Helferinnen und Helfer im Asylbereich leisten in dieser Zeit grossartige und wertvolle Arbeit. Diese Frauen und Männer investieren viele Stunden für Besuche und wichtige Gespräche. Durch ihr Netzwerk kann immer wieder unbürokratisch und schnell etwas für die Asylsuchenden organisiert werden. Unsere Abteilung Soziales ist auf diese grossartige Unterstützung angewiesen, denn mit den beschränkten Ressourcen wären wir nicht in der Lage, die ganze Flüchtlingssituation, die sich aktuell neu darstellt, zu bewältigen. Von Seiten der Asylsuchenden wird grosse Dankbarkeit geäussert und sie freuen sich, in unserer Gemeinde wohnen zu dürfen.
dBauanzeige Locherhof 663, 9032 Engelburg11.05.2022
Bauobjekt: |
Demontage Ölheizung, Errichtung und Betrieb einer Erdsonden-Wärmepumpe |
Baugrundstück: | 1131 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Wick Michael, St. Gallerstrasse 3, 9032 Engelburg |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dSportplatz Breiten: Projektstand und Einweihung05.05.2022
Als nächste Schritte stehen die Fertigstellung des Unterbaus des Spielfeldes, die weiteren Ausbauarbeiten am Garderobengebäude sowie der Einbau des Kunstrasenfeldes auf dem Programm. Mit dem Einbringen der Beläge für die Zufahrt und die Parkplätze muss bis nach dem Einbau des Drain-Asphalts zugewartet werden. Schliesslich wird aufgrund der Bauarbeiten für den Neubau des benachbarten Holzimprägnierwerks auf dem künftigen Sportplatzparkplatz ein Schutzgerüst erstellt. Um allfällige Setzungen ausgleichen zu können, wird der Einbau des definitiven Deckbelages beim Sportplatzparkplatz auf 2023 eingeplant.
Inbetriebnahme Herbst 2022 / Einweihung Frühjahr 2023
Aufgrund der aktuellen Baufortschritte und der weiteren Planung ist eine Inbetriebnahme des neuen Sportplatzes Breiten im Herbst 2022 realistisch. Die abschliessenden Umgebungsarbeiten ziehen sich allerdings noch bis ins Frühjahr 2023 hinein. Der Gemeinderat hat deshalb auf Antrag der Baukommission entschieden, dass das Einweihungsfest des neuen Sportplatzes erst bei laufendem Betrieb im Frühjahr 2023 stattfinden wird.
d10-Jahr-Dienstjubiläum Agi Oberholzer und Reto Angst05.05.2022
dSeilzieherfest – Verlängerung bewilligt05.05.2022
dBauanzeige Dicken 886, 9304 Bernhardzell02.05.2022
Bauobjekt: |
Demontage Ölheizu8ng, Errichtung und Betrieb einer Erdsonden-Wärmepumpe |
Baugrundstück: | 913 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Eigenmann Ronald, Dicken 886, 9304 Bernhardzell |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Gonzhus, 9304 Bernhardzell29.04.2022
Bauobjekt: |
Neubau Remise für bodenabhängige Beerenproduktion und Garage, Aushubverwertung |
Baugrundstück: | 900 |
Bauherrschaft: | Lehmann Früchte, Gonzhus, 9304 Bernhardzell |
Grundeigentümer: | Lehmann Rico, Oberhueb 902, 9304 Bernhardzell |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Hinweis
Gleichzeitig liegt der Teilstrassenplan Verlegung Gonzhusweg Nr. 754 öffentlich auf.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dWannenwisstrasse Nr. 401, Sanierung und erstmalige Hartbelegung28.04.2022
dTeilstrassenplan Gonzhusweg Nr. 75428.04.2022
dGeschwindigkeit im Bereich Widenhueb auf 50 generell herabgesetzt28.04.2022
Aus Verständnisgründen für die Verkehrsteilnehmenden wird dieser Unterbruch in das Geschwindigkeitsregime «50 generell» miteinbezogen. Weder aus ökonomischer noch aus ökologischer Sicht spricht etwas dagegen. Heute stehen nordöstlich der Liegenschaften St. Pelagibergstrasse 40 (Dach Müggler AG) die Signale «Höchstgeschwindigkeit 50 generell» und «Ende der Höchstgeschwindigkeit 50 generell», kombiniert mit dem Signal «Ortsbeginn und Ortsende auf Nebenstrassen». Diese werden auf die Nordostseite des Weilers Widenhueb, an dessen Ortseingang hin, versetzt und mit dem Signal «50 generell» ergänzt. An der auf die St. Pelagibergstrasse, innerhalb des Weilers Widenhueb einmündenden Egelsee-, Widenhueb-, Schachen- und Widenhuebholzstrasse, am jeweiligen Ortseingang, wird auf die Signalisation «50 generell» und Ortstafel verzichtet. Die Hasenbergstrasse, welche zur Institution Wohn- und Werkstätten Hasenberg führt, weist gegenüber den anderen erwähnten Strassen ein höheres Ver-kehrsvolumen auf. Am Kandelaber, rund 50 Meter vor der Einmündung auf die St. Pelagibergstrasse, ist die entsprechende Signalisation des Ortsbeginns und der allgemeinen lnnerortshöchstgeschwindigkeit ebenfalls vorgesehen. Diese Neusignalisation und Anpassung der Höchstgeschwindigkeit im Weiler Widenhueb verbessert die Verkehrssicherheit deutlich. Davon profitieren alle Verkehrsteilnehmenden, insbesondere auch die auf die St.Pelagibergstrasse einbiegenden Fahrzeuglenkerinnen und -lenker.
dBauanzeige Lee 1623, 9304 Bernhardzell28.04.2022
Bauobjekt: |
Umnutzung und Erweiterung Reitsportzentrum |
Baugrundstück: | 1855 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Kailua Holding AG, Fürstenlandstrasse 35, 9000 St. Gallen |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
d40-Jahr-Dienstjubiläum von Daniela Lengwiler21.04.2022
dBauanzeige Locherhof, 9032 Engelburg19.04.2022
Bauobjekt: |
Neubau Gewächshaus |
Baugrundstück: | 1132 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Seliner Ernst, Locherhof 658, 9032 Engelburg |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Ronwil 275, 9205 Waldkirch14.04.2022
Bauobjekt: |
Sanierung Wohnhaus, Einbau Luft-Wasser-Wärmepumpe |
Baugrundstück: | 283 |
Bauherrschaft: | KIBAG Kies AG, Ronwil, 9205 Walkdirch |
Grundeigentümer: | KIBAG Kies Waldkirch AG, Bildstrasse 6, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Lee 1347, 9304 Bernhardzell14.04.2022
Bauobjekt: |
Um- und Anbau Einfamilienhaus |
Baugrundstück: | 1830 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Diem Andreas, Lee 1347, 9304 Bernhardzell Diem Karin, Lee 1347, 9304 Bernhardzell |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Baumgartenstrasse 15, 9304 Bernhardzell11.04.2022
Bauobjekt: |
Demontage Ölheizung, Errichtung und Betrieb einer Erdsonden-Wärmepumpe |
Baugrundstück: | 1704 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Landi Nino, Baumgartenstrasse 15, 9304 Bernhardzell Landi Silvana, Baumgartenstrasse 15, 9304 Bernhardzell |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dUnterbringung von Flüchtlingen07.04.2022
Zusammenarbeit mit dem Männerheim Hasenberg
In Zusammenarbeit mit dem Männerheim Hasenberg wurden Unterbringungslösungen diskutiert und besprochen. In einer freistehenden Liegenschaft auf dem Areal des Männerheims können aufgrund der erfolgten Gespräche Flüchtlinge in Wohnungen untergebracht werden. Dazu hat die Gemeinde mit dem Männerheim einen Untermietvertrag abgeschlossen. Es ist vorgesehen, dass im Männerheim Hasenberg primär männliche Flüchtlinge untergebracht werden. Der Bedarf für eine solche Unterbringung ist gegeben.
Begleitung durch Abteilung Soziales und freiwillige Helfer
Sobald die Zuteilung von Flüchtlingen an die Gemeinde Waldkirch erfolgt, werden wir die Unterbringung mit dem Männerheim Hasenberg koordinieren. Die Ansprechstelle für die Flüchtlinge ist unser Leiter Soziales, Oliver Müller. Er wird auch die Zusammenarbeit mit unseren Flüchtlingshelferinnen und -helfern koordinieren. An dieser Stelle möchten wir die Arbeit dieser freiwilligen Helferinnen und Helfer herzlich verdanken.
Bei Fragen zum Thema Flüchtlingswesen wenden Sie sich bitte an unseren Leiter Soziales, Oliver Müller (oliver.mueller@waldkirch.ch).
dBauanzeige Bernhardzellerstrasse 19b, 9205 Waldkirch07.04.2022
Bauobjekt: |
Demontage Ölheizung, Errichtung und Betrieb einer Erdsonden-Wärmepumpe |
Baugrundstück: | 1929 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Hengartner Otto, Bernhardzellerstrasse 19b, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Edlischwil, 9205 Waldkirch07.04.2022
Bauobjekt: |
Umnutzung Kälberstall/Scheunenteil zu Auslaufboxen für Pferde, Abbruch Rinderstall, permanente Ausläufe und Umzäunung |
Baugrundstück: | 617 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Hungerbühler Cornel, Edlischwil 513, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Baumgartenweg 3, 9304 Bernhardzell04.04.2022
Bauobjekt: |
Demontage Ölheizung, Errichtung und Betrieb einer Erdsonden-Wärmepumpe |
Baugrundstück: | 1660 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Ittensohn Patricia, Baumgartenweg 3, 9304 Bernhardzell Ittensohn Werner, Baumgartenweg 3, 9304 Bernhardzell |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dHilfe für Flüchtende aus der Ukraine24.03.2022
Die Flüchtlinge werden nach einer ersten Aufnahme in einem Asylzentrum im Kanton St. Gallen, der anschliessenden Registrierung und Feststellung des Flüchtlingsstatus «S» nach einem definierten Verteilschlüssel den Gemeinden zugewiesen. Die Gemeinden haben sich solidarisch bereit erklärt, eine bestimmte Anzahl Flüchtlinge aufzunehmen. Dies bedeutet, dass auch die Gemeinde Waldkirch, nebst den bereits in unserer Gemeinde wohnhaften Flüchtlingen aus anderen Ländern, Flüchtlinge aus der Ukraine aufnimmt und unterstützt. Die Gemeinde Waldkirch wird über die Abteilung Soziales sicherstellen, dass diesen Personen alle nötige Unterstützung zukommt. Seit einigen Jahren sind wir für die tatkräftige Unterstützung von freiwilligen Helferinnen und Helfern aus unserer Gemeinde (Asylbetreuerinnen und -betreuer) dankbar. So kann die Aufnahme, Integration und Betreuung der Menschen schnell und unkompliziert umgesetzt werden.
Aktuell laufen bei der Gemeinde Abklärungen im Zusammenhang mit der zur Verfügungstellung von geeignetem Wohnraum für Flüchtlinge. Zudem liegen verschiedene Angebote vor, welche nun in die Überlegungen für eine Gesamtlösung von Unterbringungen in unserer Gemeinde miteinbezogen werden. Wir werden Sie weiter darüber informieren.
dWaSa ist NLB-Meister – Herzliche Gratulation24.03.2022
[...]
dBauanzeige Ronwil, 9205 Waldkirch24.03.2022
Bauobjekt: |
Neubau Wohnhaus mit Garage und Remise, Verschiebung Bienenhaus |
Baugrundstück: | 319 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Urscheler Felix, Ronwil 289, 9205 Waldkirch |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dAufsichtsrechtliche Prüfung – sehr gutes Zeugnis ausgestellt24.03.2022
Die Prüfung durch das Amt für Gemeinden und Bürgerrecht erfolgte unter Berücksichtigung der Schweizer Prüfungsstandards. Der zuständige Revisor prüfte die Einhaltung der massgebenden gesetzlichen Bestimmungen unter anderem mittels Analysen, Erhebungen, Befragungen sowie durch das Studium von Akten auf der Basis von Stichproben. Ferner beurteilte er die Anwendung der massgebenden Grundsätze zur Haushalt- und Buchführung sowie die Darstellung der Jahresrechnung als Ganzes. Der Bericht beinhaltet Feststellungen und Empfehlungen für Verbesserungen. Diese wurden aufgenommen und die erforderlichen Massnahmen zu deren Umsetzung definiert. Insgesamt kann aufgrund des Prüfungsberichtes festgestellt werden, dass die Haushalt- und Buchführung der Politischen Gemeinde Waldkirch fachgerecht und gewissenhaft geführt wird und die massgebenden gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Der Gemeinde Waldkirch wurde insgesamt ein sehr gutes Zeugnis ausgestellt. Das Amt für Gemeinden und Bürgerrecht bedankt sich zudem beim Gemeindepräsidenten und allen Mitarbeitenden der Gemeinde Waldkirch für die stets angenehme und konstruktive Zusammenarbeit.
Der Gemeinderat dankt der GPK, den Mitgliedern der Geschäftsleitung und den Mitarbeitenden der Gemeinde, insbesondere der Abteilung Finanzen, für die zuverlässige Arbeitserledigung und die geschätzte Zusammenarbeit.
dBauanzeige Leimatbachstrasse 4, 9205 Waldkirch23.03.2022
Bauobjekt: |
Demontage Ölheizung, Errichtung und Betrieb einer Erdsonden-Wärmepumpe |
Baugrundstück: | 198 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Lenz Bernhard, Leimatbachstrasse 4, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Leimatstrasse 15, 9205 Waldkirch23.03.2022
Bauobjekt: |
Anbau Garage und Terrasse mit gedecktem Sitzplatz |
Baugrundstück: | 2123 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Zahner Roman, Leimatstrasse 15, 9205 Waldkirch Zahner Cornelia, Leimatstrasse 15, 9205 Waldkirch |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige St. Gallerstrasse 30, 9304 Bernhardzell17.03.2022
Bauobjekt: |
Abbruch Hundezwinger und Anbau Carport |
Baugrundstück: | 811 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Birrer Anton, St. Gallerstrasse 30, 9304 Bernhardzell |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dStromstatistik 202117.03.2022
Die von den Technischen Betrieben gelieferte Energie stammt zu 12.16 % aus dezentralen Produktionsanlagen im eigenen Versorgungsgebiet (hauptsächliche PV-Anlagen) und zu 87.84 % vom freien Markt (mittels strukturierter Marktbeschaffung).
Der Energieanteil aus den dezentralen Produktionsanlagen konnte gegenüber dem Vorjahr von 11.87 % (2'261’468 kWh) auf 12.16 % (2'395'635 kWh) leicht erhöht werden. Darin nicht enthalten sind die Produktionsmengen aus den KEV-Anlagen sowie der selber produzierte und selber verbrauchte Strom (Eigenverbrauchsanteil). Aufgrund der nicht optimalen Witterungsbedingungen im Jahr 2021 liegt die Menge an produziertem Sonnenstrom klar unter den Erwartungen.
Der Strommix der 2021 gelieferten Energie bestand auch wieder zu 100 % aus erneuerbaren Energiequellen.
dBauanzeige Ronwil 1974, 9205 Waldkirch16.03.2022
Bauobjekt: |
Aussengestaltung mit Pool |
Baugrundstück: | 220 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Looser Marco, Ronwil 1974, 9205 Waldkirch Looser Vera, Ronwil 1974, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Leimatstrasse 28, 9205 Waldkirch15.03.2022
Bauobjekt: |
Demontage Ölheizung, Errichtung und Betrieb einer Erdsonden-Wärmepumpe |
Baugrundstück: | 2156 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Scheiwiler Rafael, Kugelgasse 30, 9450 Altstätten SG |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Lee 2022, 9304 Bernhardzell14.03.2022
Bauobjekt: |
Vordach mit seitlichem Windschutz |
Baugrundstück: | 2033 |
Bauherrschaft und Grundeigentümerin: | Siegenthaler Evelyn, Lee 2022, 9304 Bernhardzell |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Lee 2020, 9304 Bernhardzell14.03.2022
Bauobjekt: |
Vordach mit seitlichem Windschutz |
Baugrundstück: | 1800 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Siegenthaler Irma, Ebnet 7, 9315 Neukirch Siegenthaler Erich, Ebnet 7, 9315 Neukirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dNeuorganisation der Winterhilfe ab Juni 202210.03.2022
Die Winterhilfe erbringt ihre Hilfeleistungen ausschliesslich in der Schweiz. Die Leistungen erfolgen vor Ort durch die Kantonalorganisationen und deren Aussenstellen (Ortsvertretungen) für die Bevölkerung der entsprechenden Region.
Neuorganisation der Winterhilfe
Der Vorstand der Winterhilfe St. Gallen hatte zunächst eine Analyse der Situation veranlasst und festgestellt, dass beim Istzustand einige Optimierungen möglich sind. Kurz darauf erfolgte auch eine Information der Winterhilfe Schweiz, in welcher weitere Herausforderungen angesprochen wurden, auch hinsichtlich der Zewo-Standards. Der Vorstand hat aufgrund dieser Feststellungen beschlossen, die Verantwortung für Gesuchsbearbeitung, Klientenbetreuung, Marketing und Vermögensverwaltung im ganzen Kanton bis spätestens 30. Juni 2023 durch die Kantonalorganisation sicherzustellen und die Zuständigkeiten der Geschäftsstelle zu übertragen. Ab diesem Zeitpunkt wird nur noch eine Kasse geführt, aus der armutsbetroffene Menschen in allen Gemeinden des Kantons unterstützt werden. Die Zusammenführung aller Ortsvertretungen in die Kantonalorganisation bringt zahlreiche Vorteile. Mögliche unterschiedliche Unterstützungspraxen der einzelnen Ortsvertretungen können in einer Gesamtorganisation vereinheitlicht und zusammengeführt werden. Die Zukunft muss so aussehen, dass durch eine Professionalisierung der Geschäftsstelle die Spendengelder gemäss Standards eingenommen und ausgegeben werden, Gesuche fair und gerecht behandelt werden und der modifizierte Verein neue und gute Wege einschlagen kann. Dem Vorstand der Winterhilfe St. Gallen ist es bewusst, dass damit eine lange Ära zu Ende geht.
Der Gemeinderat hat auf dieser Grundlage entschieden, der Auflösung der Ortsvertretung Waldkirch und der Überführung per Ende des laufenden Geschäftsjahrs (per Ende Juni 2022) zuzustimmen. An dieser Stelle dankt der Gemeinderat allen Spenderinnen und Spendern, die mit den jährlichen Spendengeldern die Organisation unterstützt und damit einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Armut geleistet haben.
dOVK neu mit Väterberatung und Beratungsangebot für Familien10.03.2022
Angebot neu mit Väterberatung und Gruppenangeboten
Der Ostschweizer Verein für das Kind (OVK) hat neu einen Väterberater eingestellt. Marcel Kräutli wird sich neu als Väterberater voll und ganz den Bedürfnissen und Fragen von Vätern mit Kindern im Vorschulalter widmen. Neu bietet der OVK auch Gruppenberatungen als Beratungsform an. Der Gemeinderat hat im Rahmen der bereits be-stehenden Verträge mit dem OVK entschieden, darin auch die Väterberatung sowie die Gruppenberatung in die Leistungsvereinbarung aufnehmen zu lassen.
Die Väter- und Gruppenberatung steht, wie bisher die Mütter- und Väterberatung, allen Eltern mit Wohnsitz in der Gemeinde Waldkirch kostenlos zur Verfügung und wird durch die Gemeinde finanziert. Termine können online unter www.ovk.ch oder über die Telefonnummer 071 227 11 70 vereinbart werden.
dBauanzeige Hauptwilerstrasse 27, 27a, 27b, 27c, 9205 Waldkirch07.03.2022
Bauobjekt: |
Neubau 4 Reiheneinfamilienhäuser; Korrekturen Anbau Balkone und Verschiebung / Änderung Fenster |
Baugrundstücke: | 167, 2384, 2385, 2386 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: |
Four Partners AG, St. Gallerstrasse 42, 9230 Flawil |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Oberhueb 909, 9304 Bernhardzell03.03.2022
Bauobjekt: |
Umbau Wohnhaus und Einbau Garage |
Baugrundstück: | 923 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: |
Aepli Daniel, Oberhueb 909, 9304 Bernhardzell |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dÖREB-Kataster des Kantons und der SG-Gemeinden in Betrieb03.03.2022
dEinführung elektronische Stimmabgabe (E-Voting)03.03.2022
Der Gemeinderat hat beschlossen, dass sich auch die Gemeinde Waldkirch an den kantonalen Kosten für den Betrieb des Systems für die elektronische Stimmabgabe mit einem Beitrag von einem Franken je angemeldete Person und je Wahl- und Abstimmungstermin beteiligt.
dZweckverbandsvereinbarung Abwasserverband Niederbüren - fakultatives Referendum03.03.2022
Die Zweckverbandsvereinbarung, welche ab 1. Januar 2023 angewendet werden soll, wurde vom Gemeinderat Waldkirch am 15. Februar 2022 erlassen und wird gemäss Art. 3 und 6 des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) und Art. 15 und Art. 16 der Gemeindeordnung während 40 Tagen (3. März 2022 – 11. April 2022) dem fakultativen Referendum unterstellt.
Die amtliche Publikation ist auf der Publikationsplattform unter https://publikationen.sg.ch/ekab/00.064.829/publikation/ abrufbar.
Die Referendumsvorlage können Sie hier einsehen. Für das Zustandekommen eines Referendums sind 248 gültige Unterschriften notwendig. Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen.
dBauanzeige Niederwil 766, 9205 Waldkirch02.03.2022
Bauobjekt: |
Abbruch Wohnhaus und alte Scheune (nördl. Teil), Ersatzbau Wohnhaus |
Baugrundstück: | 2364 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Räss Adreas, Hözli 243, 9204 Andwil SG Räss Irene, Hölzli 243, 9204 Andwil SG |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Obergrimm 750, 9205 Waldkirch28.02.2022
Bauobjekt: |
Um- und Anbau Wohnhaus |
Baugrundstück: | 1448 |
Bauherrschaft: | Eigenmann Bernhard, Egg 1416, 9231 Egg (Flawil) Eigenmann Heidi, Egg 1416, 9231 Egg (Flawil) |
Grundeigentümer: | Eigenmann Bernhard, Egg 1416, 9231 Egg (Flawil) |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Oberdorfstrasse 8, 9205 Waldkirch17.02.2022
Bauobjekt: |
Terrassenanbau Südseite |
Baugrundstück: | 1803 |
Bauherrschaft: | Huttinger Frank, Oberdorfstrasse 8, 9205 Waldkirch Huttinger Uschi, Oberdorfstrasse 8, 9205 Waldkirch |
Grundeigentümer: | Stockwerkeigentümergemeinschaft Oberdorfstrasse 8, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dPositiver Jahresabschluss 2021 / Budget 2022 mit Fr. 692'300 Defizit17.02.2022
[...]
Aufwandeinsparungen in mehreren Kontogruppen
Die Aufwandeinsparungen in den verschiedenen Kontogruppen haben mehrere Gründe. So sind diverse Anlässe und Veranstaltungen im Zusammenhang mit den Einschränkungen durch die Coronamassnahmen ausgefallen. Durch einen haushälterischen Umgang mit den Finanzmitteln konnten weitere Einsparungen erzielt werden. Die Mehraufwände bei der Kontogruppe Gesundheit haben mit den höheren Ausgaben bei der ambulanten und stationären Pflegefinanzierung zu tun. Im Bereich Verkehr musste eine Abrechnung aus dem Jahr 2020, für die Abgeltung des öffentlichen Verkehrs, im Jahr 2021 verbucht werden, was zur ausgewiesenen Budgetüberschreitung führte. Insgesamt blieben die Kosten in diesem Bereich konstant. Weitere Informationen und Begründungen zu den Abweichungen in der Jahresrechnung 2021 gegenüber dem Budget 2021 werden im Geschäftsbericht 2021 detailliert ausgeführt.
Investitionsrechnung 2021
Die Investitionsrechnung 2021 der Gemeinde Waldkirch schliesst mit Ausgaben von Fr. 859'504.26 und Einnahmen von Fr. 240'166.90 ab. Budgetiert waren Ausgaben von Fr. 2'115'000.00 und Einnahmen von Fr. 290'000.00. Die Gründe für die tieferen Ausgaben bei den Investitionen lagen insbesondere bei den Verzögerungen beim Bau des Sportplatzes Breiten Waldkirch. Die Aufwände konnten dadurch nicht wie budgetiert im Jahr 2021 abgerechnet werden.
Positiver Rechnungsabschluss bei den Technischen Betrieben
Die Erfolgsrechnung der Technischen Betriebe Waldkirch schliesst mit einem Gewinn von Fr. 461'953.93 ab. Im Budget 2021 wurde ein Gewinn von Fr. 128'500.00 ausgewiesen. Der nun höher ausgefallene Ge-winn wurde einerseits durch Aufwandeinsparungen sowie durch einen deutlich höheren Stromverkauf erzielt. Bei den Aufwandeinsparungen waren Lieferengpässe bei den Lieferanten Grund für die Verzögerungen in den Projekten und im Unterhalt, welche dann dazu führten, dass die Aufwände nicht im Jahr 2021 verbucht werden konnten. Aus verschiedenen Gründen war der Stromverkauf im Jahr 2021 deutlich höher als geplant, was zu Mehreinnahmen geführt hat. Der Gewinn wird im Konto der kumulierten Ergebnisse der Vorjahre verbucht und in der Jahresrechnung 2022 aufgelöst. Weitere Details sind im Geschäftsbericht 2021 ausgeführt.
Budget 2022 Gemeinde mit Defizit von Fr. 692'300
Für das Jahr 2022 budgetiert der Gemeinderat bei der Erfolgsrechnung ein Defizit von Fr. 692'300.00. Der Gesamtaufwand der Gemeinde liegt bei Fr. 21'179'450.00. Insbesondere bei der Sozialen Sicherheit und bei der Gesundheit sind wiederum deutlich höhere Kosten zu erwarten. Bei den Investitionen sind für das Jahr 2022 Aufwände von total netto Fr. 2'890'700.00 budgetiert. Die Ausgaben betragen Fr. 3'314'000.00, die Einnahmen Fr. 423'300.00.
Budget 2022 der Technischen Betriebe
Bei den Technischen Betrieben wird bei der Erfolgsrechnung ein Ertragsüberschuss von Fr. 49'800.00 budgetiert. Dies bei einem Gesamtaufwand von Fr. 3'737'400.00 und einem budgetierten Ertrag von Fr. 3'787'200.00. In der Investitionsrechnung 2022 der Technischen Betriebe sind Bruttoausgaben von Fr. 1'335'000.00 und Bruttoeinnahmen von Fr. 440'000.00 eingerechnet.
Steuerfuss 2022 bleibt bei 122 %
Der Gemeinderat hat entschieden, der Bürgerschaft für das Jahr 2022 einen unveränderten Steuerfuss von 122 Prozentpunkten zu beantragen. Aufgrund der Finanzplanung und der noch anstehenden Projekte in den kommenden Jahren ist eine Senkung des Steuerfusses zurzeit nicht vertretbar. Demgegenüber kann aufgrund der Reserven von rund sechs Millionen Franken und der geplanten Einnahmen durch Liegenschaftenverkäufe der Steuerfuss auf 122 Prozentpunkten gehalten werden. Die Details zu den Jahresabschlüssen 2021 und den Budgets 2022 werden wir Ihnen im Geschäftsbericht 2021 gerne erläutern. Dieser wird im März in alle Haushalte versandt und auf unserer Website www.waldkirch.ch>Dienstleistungen>Berichte aufgeschaltet.
dBauanzeige Ruezenwil/Schöntal, 9304 Bernhardzell11.02.2022
Bauobjekt: |
Bodenaufwertung (Verschiebung Ober- und Unterbodenauftrag, Fruchtfolgeflächenkompensation) |
Baugrundstück: | 1096, 1065, 1066, 1063 |
Bauherrschaft: | Lehmann Früchte, Schöntal 728, 9304 Bernhardzell |
Grundeigentümer: | Krapf Roman, Ruezenwil 1027, 9304 Bernhardzell Rilemo AG, Schöntal 728, 9304 Bernhardzell Heim WErner, Schachen 977, 9304 Bernhardzell Muheim Walter, Erlenholz 1560, 9300 Wittenbach |
BaBauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dÖffentliche Auflage Zonenplan und Baureglement10.02.2022
Mitwirkungsverfahren durchgeführt
Für die vorgenannten Anpassungen, die einer erneuten öffentlichen Auflage unterstellt werden müssen, musste vorgängig auch ein Mitwirkungsverfahren durchgeführt werden. Konkret wurden die Anpassungen vom 4. November 2021 bis am 17. Dezember 2021 der öffentlichen Mitwirkung unterstellt. Dabei sind ein Antrag bezüglich der Einzonung im Laubbach sowie zwei Anträge, welche die Weilerzone betreffen eingegangen. Zu den restlichen Punkten wurden keine Eingaben oder Anträge eingereicht.
Verzicht auf die Einzonung im Projekt «Trocknungsanlage»
An der Informationsveranstaltung vom 26. Oktober 2021 zur Ortsplanungsrevision und dem Projekt «Trocknungsanlage Laubbach, Waldkirch», der rund 60 Personen beigewohnt haben, konnte das Projekt «Trocknungsanlage Laubbach» erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Es wurden kritische Stimmen über den Standort und die Emissionen sowie über die zusätzliche Verkehrsbelastung, die Zufahrt und die Sicherheit (Schulwegsicherheit) geäussert. Im Rahmen der Mitwirkung ist zudem eine schriftliche Eingabe gegen das Projekt eingegangen. Im Hinblick auf die Umsetzung des Zonenplans und des neuen Baureglements hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 18. Januar 2022 nach einer Gesamtbeurteilung entschieden, auf die Einzonung der Arbeitszone für das Projekt «Trocknungsanlage Laubbach» zu verzichten. Der Zonenplan wird ohne dieses Projekt und der damit verbundenen Einzonung öffentlich aufgelegt.
Öffentliche Auflage der Korrekturen
Die Anpassungen des Zonenplans und des Baureglements sowie die Ergänzung zum Sondernutzungsplan zum Überbauungsplan Schöntal werden nun vom 14. Februar 2022 bis am 15. März 2022 öffentlich aufgelegt. Die detaillierten Inhalte dieser Anpassungen sind auf der Website unter www.waldkirch.ch/DE/81/Raumplanung.htm oder im Gemeindehaus, Kanzlei, Büro 106, einsehbar. Die bereits erfolgten Einsprachen im Rahmen der 1. öffentlichen Auflage (vom 29. August 2019 bis 27. September 2019) müssen nicht noch einmal eingereicht werden und haben weiterhin Bestand.
Der öffentlichen Auflage werden folgende Inhalte unterstellt:
- Baureglement (BauR)
- Einzelne formelle Anpassungen
- Präzisierung Parkplätze (Art. 15 BauR)
- neu: Abstellplätze für Motorfahrzeuge, Motor- und Fahrräder
- Anpassung der Masstabelle (Art. 19 BauR)
- Anpassung der Gebäudehöhe um 0,5 m in der W10.0, W12.0, W14.5 und K12.0
- Zonenplan
- Anpassung der Abgrenzung der Weilerzone bei einzelnen Grundstücken
- Aufteilung des Sondernutzungsplans auf GS Nr. 52 und 54
- Korrektur der Arbeitszone und Zone für öffentliche Bauten und Anlagen am Standort Breiten
- Sondernutzungsplan
- Ergänzung zum Sondernutzungsplan zum Überbauungsplan Schöntal, 1. Änderung
Gleichzeitig mit der öffentlichen Auflage der Anpassungen in Baureglement, Zonenplan und Son-dernutzungsplan werden geringe Anpassungen im Richtplan, der ein strategisches Instrument des Gemeinderates darstellt und deshalb nicht öffentlich aufgelegt wird, bekannt gemacht. Darin werden folgende Anpassungen vorgenommen:
- Verzicht auf die Erweiterung für kurzfristiges Industriegebiet (Arbeitszone für Projekt «Trocknungsanlage») im Laubbach
- Die Motocrosspiste im Gebiet Grüenberg, Bernhardzell, bleibt im Richtplan verankert.
- Kleine Anpassungen der Weilergebiete (in Abstimmung mit den Änderungen im Zonenplan).
dBauanzeige Untere Chennerstrasse 16, 9205 Waldkirch08.02.2022
Bauobjekt: |
Demontage Ölheizung, Errichtung und Betrieb einer Erdsonden-Wärmepumpe |
Baugrundstück: | 1573 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Rutishauser Andreas, Untere Chennerstrasse 16, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dSteuerabschluss 2021 über den Erwartungen27.01.2022
Aus dem Finanzausgleich wurden der Gemeinde Waldkirch folgende Beiträge zugesprochen:
Ressourcenausgleich | 1'550’900 Franken |
Sonderlastenausgleich Weite | 1’844’100 Franken |
Sonderlastenausgleich Schule | 1'587’500 Franken |
Total | 4'982’500 Franken |
Trotz der schwierigen Umstände sind die Steuereinnahmen im Gesamten erfreulicherweise mit 363’175.29 Franken über dem Budget. Die Hauptgründe dafür lagen bei den Mehreinnahmen durch Nachzahlungen der ordentlichen Steuern, aus den Anteilen an den Gewinn- und Kapitalsteuern sowie den Grundstückgewinnsteuern. Diese konnten deutlich über den Erwartungen vereinnahmt werden. Somit konnte der kleine Minderertrag bei den Quellensteuern mehr als kompensiert werden. Gerade die Grundstückgewinnsteuern und die Handänderungssteuern sind sehr schwierig zu budgetieren. Die unten stehende Grafik zeigt eine Übersicht über die Steuereinnahmen. Der Gemeinderat hat den Abschluss wohlwollend zur Kenntnis genommen und dankt den Mitarbeitenden der beiden Abteilungen Finanzen und Steuern für die pflichtbewusste und kompetente Arbeitserledigung. Gleichzeitig möchten wir uns bei allen Steuerpflichtigen in der Gemeinde für die geschätzte Zusammenarbeit und die fristgerechte Erfüllung der Steuerpflicht bedanken.
Steuereinnahmen Politische Gemeinde Waldkirch
Budget 2021 | Rechnung 2021 | Abweichung | |
Einkommens- und Vermögenssteuern | |||
Einkommens- und Vermögenssteuern | Fr. 8'100'000.00 | Fr. 8'049'343.54 | Fr. -50'656.46 |
Nachzahlungen | Fr. 200'000.00 | Fr. 307'965.97 | Fr. 107'965.97 |
Nebensteuern | |||
Anteil Gewinn- und Kapitalsteuern | Fr. 466'000.00 | Fr. 717'271.20 | Fr. 251'271.20 |
Anteil Grundstückgewinnsteuern | Fr. 400'000.00 | Fr. 447'428.40 | Fr. 47'428.40 |
Anteil Quellensteuern | Fr. 168'000.00 | Fr. 158'013.75 | Fr. -9'986.25 |
Grundsteuern | Fr. 705'000.00 | Fr. 716'150.05 | Fr. 11'150.05 |
Handänderungssteuern | Fr. 300'000.00 | Fr. 300'883.30 | Fr. 883.30 |
Feuerwehrersatzabgabe | Fr. 330'000.00 | Fr. 335'119.08 | Fr. 5'119.08 |
Total | Fr. 10'669'000.00 | Fr. 11'032'175.29 | Fr. 363'175.29 |
dAuch 2022 Urnenabstimmung anstelle Bürgerversammlung 27.01.2022
Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen und die erwähnte dringliche Verordnung hat der Gemeinderat beschlossen, über folgende Geschäfte an der Urne beschliessen zu lassen:
- Jahresrechnung 2021
- Budget und Steuerfuss 2022
dNeue Reinigungsmitarbeiterin OZ Bünt gewählt27.01.2022
Als neue Reinigungsmitarbeiterin beim OZ Bünt hat die Geschäftsleitung die in Waldkirch wohnhafte Stephanie Sonderegger gewählt. Sie wird am 1. Februar 2022 ihre neue Arbeitsstelle, in einem Teilpensum, bei der Gemeinde antreten und ab dann im OZ Bünt anzutreffen sein. Wir wünschen Stephanie Sonderegger einen guten Start und heissen Sie im Team der Gemeinde Waldkirch herzlich willkommen.
dBauanzeige Engi 939, 9304 Bernhardzell27.01.2022
Bauobjekt: |
Demontage Elektroheizung, Errichtung und Betrieb einer Erdsonden-Wärmepumpe |
Baugrundstück: | 976 |
Bauherrschaft: | Schöb Elmar, Engi 943, 9304 Bernhardzell |
Grundeigentümer: | Schöb Anita, Engi 943, 9304 Bernhardzell Schöb Elmar, Engi 943, 9304 Bernhardzell |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dLeistungen der Sozialversicherung im Jahr 202127.01.2022
Anzahl Bezüger | Leistungen in CHF | |
AHV-Renten | 373 | 8‘311‘897 |
IV-Renten | 47 | 819‘533 |
Hilflosenentschädigung zur AHV | 14 | 117'716 |
Hilflosenentschädigung zur IV | 10 | 93‘936 |
Ordentliche Ergänzungsleistungen zur AHV und IV | 72 | 1‘289‘874 |
Ausserordentliche Ergänzungsleistungen zur AHV und IV | 0 | 0 |
Im Kanton ausbezahlte Ergänzungsleistungen: | ||
Ordentliche Ergänzungsleistungen zur AHV und IV | 333‘597‘160 | |
Ausserordentliche Ergänzungsleistungen zur AHV und IV | keine |
dInfos zur Steuererklärung 2021 und prov. Steuerrechnung 202220.01.2022
Neu können Sie die Steuererklärung inklusive aller notwendigen Beilagen vollständig digital mit unserem Steuerdeklarationsprogramm eTaxes einreichen.[...]
Haben Sie Fragen zur Steuererklärung? Die Mitarbeitenden der Abteilung Steuern (058 228 79 18, steu-ern@waldkirch.ch) beantworten diese gerne. Neu steht auch der LiveChat unter www.steuern.sg.ch/efiling zur Verfügung, über welchen Ihre Steuerfragen von Expertinnen und Experten beantwortet werden.
Einreichefristen
31. März 2022: unselbständig Erwerbstätige
31. Mai 2022: selbständig Erwerbstätige und Landwirte
Begründete Fristerstreckungsgesuche bitte frühzeitig einreichen. Fristverlängerungen können auch direkt unter www.steuern.sg.ch (Ruprik Frist verlängern) selbst beantragt werden. Hierfür benötigen Sie die Registernummer und das Passwort, welche auf Ihrer persönlichen Steuererklärung aufgedruckt sind. Das Gesuch wird interaktiv bewilligt bzw. abgelehnt.
Formulare
Ab Mitte Januar 2022 erhalten Sie die Steuererklärung 2021. Falls Formulare fehlen, können Sie diese bei der Abteilung Steuern (Auflage im Eingangsbereich) beziehen. Der Lohnausweis liegt der Steuererklärung nicht bei. Dieser kann bei Bedarf auf der Website der Eidg. Steuerverwaltung (www.estv.admin.ch/estv/de/home) ausgefüllt und ausgedruckt werden.
Provisorische Rechnung 2022
Die provisorischen Rechnungen der Kantons- und Gemeindesteuern 2022 erhalten Sie in diesen Tagen. Es ist möglich, dass diese Steuerrechnung offensichtlich zu hoch oder zu niedrig ausfällt. Jede Zahlung - auch eine zu hohe – wird bis zur Schlussrechnung zu Ihren Gunsten verzinst. Umgekehrt muss der Steuerbetrag der Schlussrechnung zu Ihren Lasten verzinst werden. Durch diese Ausgleichszinsen (0,25 %) werden die vermeintlichen Vor- und Nachteile einer zu tiefen oder zu hohen vorläufigen Rechnung später bei der Schlussrechnung wieder aufgehoben.
Falls Sie eine Korrektur der provisorischen Steuerrechnung wünschen, können Sie diese entweder selber unter www.steuern.sg.ch (Suche eKonto/eFaktoren) vornehmen oder indem Sie mit der Abteilung Steuern per E-Mail (steuern@waldkirch.ch) oder telefonisch auf die Nummer 058 228 79 18 Kontakt aufnehmen.
eKonto
Damit Sie eine Übersicht über Ihre Zahlungen haben, Einzahlungsscheine bestellen oder andere Mutationen selbständig vornehmen können, steht Ihnen das eKonto / ePortal unter www.steuern.sg.ch (Suche eKonto/eFaktoren) zur Verfügung.
dWaldhütte der Hofjünger abgebrannt – Hinweise erbeten20.01.2022
d Notfalltreffpunkte für die Bevölkerung20.01.2022
In jeder Gemeinde existiert mindestens ein Notfalltreffpunkt, insgesamt sind es im Kanton St. Gallen 166. Die Bevölkerung erkennt die Notfalltreffpunkte anhand der Signaltafeln. Gleichzeitig erhielten alle Einwohnerinnen und Einwohner Ende des letzten Jahres die Informationsbroschüre «Ihre Anlaufstelle im Ereignisfall» per Post zugestellt. Die Broschüre enthält Angaben zu Alarmierungsarten, Evakuierungen, Notgepäck oder Notvorrat.
Weitere Informationen zu den Notfalltreffpunkten und dem Verhalten in Notlagen erhalten Sie über www.notfalltreffpunkt.ch.
dKontrolle der Pufferstreifen durchwegs positiv13.01.2022
Aus diesem Grund hat der Bund Abstandsvorschriften und sogenannte Pufferstreifen festgelegt. Die Kontrolle der Einhaltung der Pufferstreifen obliegt im Kanton St. Gallen den politischen Gemeinden. Der Gemeinderat hatte im Jahr 2020 entschieden, die Kontrolle der Pufferstreifen dem Kontrolldienst für umweltschonende und tierfreundliche Qualitätsproduktion (KUT AG), Flawil, zu delegieren. Mit der Durchführung der Pufferstreifenkontrolle in der Landwirtschaft kann der Umweltschutzgesetzgebung gebührend Rechnung getragen werden, wozu die Gemeinde auch verpflichtet ist und gegenüber dem Kanton entsprechend Rechenschaft ablegen muss.
Kontrollen in Waldkirch durchwegs positiv
Jährlich werden zehn Prozent der direktzahlungspflichtigen Betriebe in der Gemeinde Waldkirch bezüglich Einhaltung der Abstandsvorschriften kontrolliert. Die Gemeinde kann mit Stolz mitteilen, dass bei allen kontrollierten Betrieben im Jahr 2021 die Abstandsvorschriften im Bereich der Pufferstreifen eingehalten wurden.
Wir danken an dieser Stelle allen Landwirten, Bewirtschaftern und Vereinen, die sich für einen nachhaltigen Natur- und Pflanzenschutz in unserer Gemeinde einsetzen, ganz herzlich für ihr Engagement. Durch ihr pflichtbewusstes Handeln und die umsichtige Bewirtschaftung der erwähnten Gebiete und Flächen leisten diese einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt unserer Natur- und Pflanzenwelt.
dBauanzeige Hätzenwil, 9304 Bernhardzell10.01.2022
Bauobjekt: |
Ersatzneubau Schacht, Leitungsbauten, Abbruch bestehendes Reservoir |
Baugrundstück: | 1124, 1125, 1047, 2302 |
Bauherrschaft: | Gruppenwasserversorgung BHW, Hofenstrasse 1, 9300 Wittenbach |
Grundeigentümer: | Ortsgemeinde Bernhardzell, St. Gallerstrasse 22, 9304 Bernhardzell Wasserkorporation Bernhardzell, Schwalbenweg 11, 9304 Bernhardzell Bürke Elmar, Hätzenwil 992, 9304 Bernhardzell |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Gonzhus, 9304 Bernhardzell10.01.2022
Bauobjekt: |
Ersatzbau Reservoir Gonzhus, Zufahrtsweg, Leitungsbauten, Abbruch bestehendes Reservoir |
Baugrundstück: | 900 |
Bauherrschaft: | Gruppenwasserversorgung BHW, Hofenstrasse 1, 9300 Wittenbach |
Grundeigentümer: | Lehmann Rico, Oberhueb 902, 9304 Bernhardzell |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Mittelhueb, 9304 Bernhardzell06.01.2022
Bauobjekt: |
Umbau Scheune in Wohnraum und Garage, Umbau STall für Hoby-Tierhaltung, Abbruch bestehender Rindviehstall und Futtertenne, Teilabbruch bestehender Schweinestall |
Baugrundstück: | 940 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Rusch Linus, Mittelhueb 919, 9304 Bernhardzell |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Fliederstrasse 17, 9205 Waldkirch06.01.2022
Bauobjekt: |
Sitzplatzüberdachung mit einseitiger Festverglasung |
Baugrundstück: | 2143 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Nadanachandran Sasirega, Fliederstrasse 17, 9205 Waldkirch Sellathamby Nadanachandran, Fliederstrasse 17, 9205 Waldkirch |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dJugendtreff Waldkirch06.01.2022
dEdlischwil – Signalisationsanpassung 50 km/h 06.01.2022
Die heute im Weiler Edlischwil bestehende Höchstgeschwindigkeit innerorts von 50 km/h soll auf den Abschnitt, welcher bisher mit 60 km/h signalisiert war, ausgedehnt werden. Dafür spricht unter anderem auch die Tatsache, dass der Langsamverkehr (Schulweg) in diesem Bereich ab der Bernhardzellerstrasse in den Radweg abbiegt. Gestützt auf die Beurteilung und Verfügung der Kantonspolizei St. Gallen, Verkehrsanordnungen, hat das Strassenkreisinspektorat Gossau die Ausdehnung bereits umgesetzt und die Signalisation entsprechend angepasst.
dBauanzeige Frommhusen 391, 9205 Waldkirch05.01.2022
Bauobjekt: |
Ersatzbau Wohnhaus |
Baugrundstück: | 490 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Scherrer Roman, Frommhusen 391, 9205 Waldkirch Scherrer Frauke, Frommhusen 391, 9205 Waldkirch |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige St. Gallerstrasse 22, 9304 Bernhardzell04.01.2022
Bauobjekt: |
Ersatz und Erweiterung Gartenhaus |
Baugrundstück: | 814 |
Bauherrschaft: | Keller René, St. Gallerstrasse 22, 9304 Bernhardzell |
Grundeigentümer: | Keller Nicole, St. Gallerstrasse 22, 9304 Bernhardzell Keller René, St. Gallerstrasse 22, 9304 Bernhardzell |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Leimatstrasse 17b, 9205 Waldkirch04.01.2022
Bauobjekt: |
Demontage Luft-Wasser-Wärmepumpe, Erdsondenbohrung, Einbau Sole-Wasser-Wärmepumpe |
Baugrundstück: | 2126 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Besse Denise, Leimatstrasse 17b, 9205 Waldkirch Besse Andreas, Leimatstrasse 17b, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dVorprojekt «Begegnungsorte» abgeschlossen23.12.2021
Der Gemeinderat hat zwischenzeitlich den Bericht zum Vorprojekt erhalten und wird nun die weiteren Schritte auf der Basis der Empfehlungen der Projektgruppe prüfen und bearbeiten. Im Bericht wird festgehalten, dass die Grundangebote der Gemeinde Waldkirch grundsätzlich vorhanden sind. Allerdings bestehen Lücken bei den Grundangeboten in der Frühen Förderung im Bereich Erziehungsberatung für Eltern von kleinen Kindern und Begegnungsorten, welche die niederschwellige Kontakterschliessung der Familien untereinander und mit Fachpersonen begünstigen. Die Projektgruppe hat in ihrem Bericht konkrete Möglichkeiten (Organisations- und Finanzierungsmöglichkeiten) aufgezeigt, wie diese Lücken geschlossen werden könnten.
Der Gemeinderat bedankt sich bei der Projektgruppe für die erarbeiteten und die im Schlussbericht aufgezeigten Möglichkeiten. Der Kanton St. Gallen hat an die finanziellen Aufwände für die Erarbeitung des Vorprojektes einen wesentlichen Anteil geleistet.
dPilotbetrieb Nachttaxi wird bis Ende 2022 verlängert23.12.2021
[...]
dNeujahrsbegrüssung abgesagt23.12.2021
dGemeinderat führt die Technischen Betriebe in die Zukunft16.12.2021
Projektarbeiten abgeschlossen
Der Gemeinderat hat im Rahmen der Legislaturziele 2017 bis 2020 beschlossen, die Organisationsform der Technischen Betriebe Waldkirch zu überprüfen. Dazu wurde eine Projektgruppe gebildet, welche ihre Arbeit im Jahr 2018 aufgenommen hat. Bereits in der Anfangsphase wurde eine Eignerstrategie für die Technischen Betriebe erstellt, welche unabhängig vom Ausgang der Abstimmung umgesetzt werden soll. Nach dem Entscheid der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger hat der Gemeinderat diese Eignerstrategie nun finalisiert und als Basis für die künftige Organisation und Ausrichtung der Technischen Betriebe festgelegt. Der Gemeinderat wird die Technischen Betriebe als Gemeindeunternehmen weiterführen und die strategischen Stossrichtungen auf der Basis der Eignerstrategie und definierter Indikatoren mit fachlicher Unterstützung der IBG St. Gallen in die Zukunft führen. Dazu wird der Gemeinderat in den nächsten Jahren an jeweils zweimal jährlich stattfindenden Strategiesitzungen die Entwicklung der Technischen Betriebe anhand von definierten Indikatoren (KPI’s) messen, bewerten und entsprechende Massnahmen frühzeitig einleiten können.
In der Eignerstrategie hat der Gemeinderat nachfolgende vier Punkte zur regelmässigen Überprüfung und Gegenüberstellung festgelegt:
- Unternehmerische und organisatorische Ziele;
- Wirtschaftliche und finanzielle Ziele;
- Soziale und ökologische Ziele;
- Zusammenarbeit mit Dritten.
dVerkauf der Liegenschaft Steig - Ausschreibung 16.12.2021
Die Rahmenbedingungen für den Verkauf der Liegenschaft Steig sind folgende:
- Das Gebäude darf nicht abgerissen und muss saniert werden. Der Gemeinderat behält sich zudem vor, das Gebäude in die kommunale Schutzverordnung aufzunehmen.
- Ein Kaufinteressent muss dem Gemeinderat ein Vorprojekt unterbreiten, in welchem er den beabsichtigten Verwendungszweck und die damit verbundene Nutzung aufzeigt (Wohnraum, Gewerberaum, öffentliche Räume).
- Die Gemeinde hat Interesse an der Anmietung von Räumlichkeiten für eine öffentliche Nutzung (multifunktionale Räume für Jugendraum usw.). Dies ist in die Überlegungen des Vorprojektes miteinzubeziehen. Ob die Realisierung von öffentlichem Raum im bestehenden Gebäude oder auf dem Grundstück neben dem Gebäude realisiert werden soll, kann der Kaufinteressent selber entscheiden.
Gemeinde Waldkirch
Gemeindepräsidium
Bernhardzellerstrasse 28
9205 Waldkirch
Der Gemeinderat wird die Vorstudien u.A. nach folgenden Kriterien beurteilen:
- Kaufpreisangebot
- Vorstudie
- Nutzung der Liegenschaft
- Realisierungsidee Schaffung von Wohn- und Gewerberaum
- Einbezug der freien Grundstücksflächen und Aussenraumgestaltung (Parkplätze usw.)
- Einbezug der Bedürfnisse der Gemeinde (Räumlichkeiten, Mieten)
Mit der Eingabe ist sich der Interessent darüber im Klaren, dass der Gemeinderat über die Wahl der Vergabe entscheidet und eine Zusage nur unter der Voraussetzung erteilt werden kann, dass die Bürgerschaft an der Urne dem Verkauf und Projekt letztendlich zustimmt. Für die Vorprojekte und Eingaben werden keine Entschädigungen entrichtet.
dFeuerschutzreglement per 1. Januar 2022 in Kraft16.12.2021
dAdventsfenster am 16.12.21 ohne Glühweinstand09.12.2021
dWanderschafherden in Waldkirch09.12.2021
Parallel dazu hat die Gemeinde Waldkirch über das Mitteilungsblatt Landbesitzer aufgefordert, uns mitzuteilen, wenn sie ihre Grundstücke nicht freigeben wollen. Wir haben die Rückmeldungen gesammelt und eine entsprechende Karte erstellt. Diese wurde der kantonalen Bewilligungsstelle vor der Erteilung der Bewilligung zugestellt. In der Region Bodensee-St. Gallen, zu welcher auch unsere Gemeinde zählt, wird Mario Heller, Thal, mit seinen Schafen unterwegs sein. Sollte es trotz aller Vorkehrungen zu Problemen mit den Schafherden kommen, bitten wir Sie, sich bei der Gemeinde Waldkirch zu melden. Besten Dank für die Unterstützung.
dBauanzeige Arneggerstrasse 8 und 12, 9205 Waldkirch03.12.2021
Bauobjekt: |
Abbruch 3 Gebäude und Neubau 3 Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage |
Baugrundstücke: | 56 und 57 |
Bauherrschaft: | Schmuckli Architekten AG, Toggenburgerstrasse 61, 9500 Wil |
Grundeigentümer: | Schmuckli Architekten AG, Paradisstrasse 7, 9402 Mörschwil |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dVision Waldkirch 2030 verabschiedet02.12.2021
An seiner letzten Sitzung hat der Gemeinderat nun die abschliessende Version der Vision 2030 sowie der strategischen Leitsätze für die Legislatur 2021 – 2024 und darüber hinaus festgelegt. Die Projekte und Arbeiten daraus sind priorisiert und teils bereits schon in der Umsetzung. Der Gemeinderat bedankt sich an dieser Stelle bei der Bevölkerung ganz herzlich für die aktive Mitwirkung und für die Rückmeldungen. Zugleich bitten wir aber um Verständnis, dass nicht alle Anregungen übernommen werden konnten.
Vision Waldkirch 2030
- Wohnen und Leben ist in der Gemeinde Waldkirch attraktiv für Jung und Alt. Wir pflegen unsere Kultur und unsere Traditionen. Dazu fördern wir das Zusammenleben und den Austausch über alle Generationen hinweg. Unsere Vereine nehmen dabei eine wichtige Funktion ein und leisten dazu einen wesentlichen Beitrag.
- Wir tragen Sorge zur Natur und zu unserer Landschaft und gehen mit unseren Lebensräumen rücksichtsvoll um. Die Pflege der Kulturlandschaft, die umweltgerechte Produktion wie auch die nachhaltige Entsorgung sind uns wichtig.
- In unserer Gemeinde trägt die Bildung zu einem positiven, generationenübergreifenden Zusammenleben bei. Kinder und Jugendliche erhalten in unserer Schule die Grundlagen, damit sie ihren persönlichen Lebensplan gestalten können. Wir fördern und unterstützen ausserschulische Angebote und Dienstleistungen für unsere Bevölkerung.
- Wir legen Wert auf Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit und leisten damit einen weiteren Beitrag, dass sich die Bevölkerung wohlfühlt. Den öffentlichen Verkehr und mögliche ergänzende Alternativen dazu verbessern wir bedarfsgerecht.
- Die wirtschaftlichen Herausforderungen gehen wir gemeinsam mit der Bevölkerung und dem Gewerbe an. Wir engagieren uns dafür, die energiepolitischen Ziele zusammen mit Bund, Kanton, weiteren Partnern sowie unserer Bevölkerung zu erreichen.
- In Waldkirch, der digitalen Landgemeinde, fördern wir die Digitalisierung und sorgen für eine moderne, kundenorientierte und effiziente Verwaltung. Die eingesetzten Kommunikationsinstrumente sorgen für eine angemessene, verständliche und offene Kommunikation.
- Die Steuergelder setzen wir sorgsam und nachhaltig ein.
dSportplatz Breiten: Trotz Mehrkosten auf Kurs02.12.2021
Der Gemeinderat rechnet aktuell damit, dass die Baukosten trotz dieser erwähnten und unerwarteten Mehrkosten innerhalb des im Abstimmungsgutachten genannten Kostenrahmens von 2,95 Mio. Franken (+/– 20 %) bleiben werden.
Weitere Arbeiten
Nebst der Fertigstellung des Unterbaus, welcher (gute Wetterbedingungen vorausgesetzt) bis Ende 2021 abgeschlossen werden sollte, laufen aktuell weitere Arbeiten. So soll die Bodenplatte für das Garderobengebäude im Dezember gegossen werden. Die Stützmauer des Projektes der Holzimprägnierwerk AG soll bis Ende 2021 fertiggestellt werden. Die Baukommission hat zudem die weiteren Abklärungen bezüglich der Gestaltung des Vorplatzes sowie der Bedürfnisse der Nutzer im und um das Garderobengebäude veranlasst. Wenn die Bauarbeiten wie geplant weitergeführt werden können und die äusseren Bedingungen keine weitere Verzögerung herbeiführen (Schnee, Regen usw.), ist aktuell davon auszugehen, dass die Umsetzung der Sportanlage Breiten, trotz der anfänglichen Verzögerungen beim Unterbau, im Zeitplan erfolgen kann. Die Einweihung der neuen Anlage ist nach wie vor auf Sommer 2022 geplant.
dJahresrechnung 2021, Prognose besser als erwartet02.12.2021
Prognosen für 2022
Für das Jahr 2022 hat der Gemeinderat in der Finanzplanung (im Geschäftsbericht 2020 abgedruckt) mit einem Defizit von rund 800 000 Franken gerechnet. Die Arbeiten rund um das Budget 2022 sind bereits im vollen Gange. Entsprechende Massnahmen bei den Kosten für Unterhalt und Sanierung von Liegenschaften usw. wurden bereits vorgesehen und kommuniziert. Noch im Dezember wird der Gemeinderat das Budget 2022 ein erstes Mal beraten. Im Februar 2022 wird dann das definitive Budget zuhanden der Geschäftsprüfungskommission und der Bürgerversammlung vom 31. März 2022 verabschiedet.
dBauanzeige Engi 933, 9304 Bernhardzell29.11.2021
Bauobjekt: |
Montage Leuchtkasten Appenzeller Käse |
Baugrundstück: | 972 |
Bauherrschaft: | SO Appenzeller Käse GmbH, Poststrasse 12, 9050 Appenzell |
Grundeigentümer: | Käsereigenossenschaft Engi Bernhardzell, Unterhueb 1293, 9304 Bernhardzell |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dEigentümerversammlung Lauftenbach und Zuflüsse26.11.2021
dKündigung des Arbeitsverhältnisses Madeleine Thürlemann25.11.2021
dBauanzeige Tannenberg 646, 9205 Waldkirch23.11.2021
Bauobjekt: |
Ersatzbau Wohnhaus |
Baugrundstück: | 1151 |
Bauherrschaft: | Erbengemeinschaft Frehner-Loosli, Tannenberg 646, 9205 Waldkirch |
Grundeigentümer: | Frehner Erich, Tannenberg 646, 9205 Waldkirch Frehner Ruedi, Langweidstrasse 4, 9000 St. Gallen Loosli Martin, Glaswingerten 5, 9507 Stettfurt Loosli Stefan, St. Georgen-Strasse 44, 9000 St. Gallen |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Tierlihueb 589, 9205 Waldkirch22.11.2021
Bauobjekt: |
Umnutzung landwirtschaftlich in nichtlandwirtschaftlich, Abbruch Wohnhaus, Scheune, Garage und Gartenhaus, Ersatzbau Wohnhaus, Umnutzung Gebäude 1302 in Einstellraum |
Baugrundstück: | 695 |
Bauherrschaft: | Inauen Aurelia, Heldstrasse 9, 9205 Waldkirczh Inauen Thomas, Heldstrasse 9, 9205 Waldkirch |
Grundeigentümer: | Schmid Niklaus, Tierlihueb 589, 9205 Waldkirch |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Hüssegg 882, 9304 Bernhardzell22.11.2021
Bauobjekt: |
Demontage Ölheizung, Einbau Luft-Wasser-Wärmepumpe |
Baugrundstück: | 851 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Seliner Franco, Hüssegg 882, 9304 Bernhardzell |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dSVA stellt Gemeinde gutes Zeugnis aus18.11.2021
[...]
dLiegenschaftenstrategie18.11.2021
[...]
Abhängig von den Sanierungsvarianten werden in den nächsten 5 bis 10 Jahren die Liegenschaften Mehrzweckhalle Bünt und Mehrzweckgebäude sowie Schulhaus Bernhardzell bedeutende Investitionen auslösen. Diesbezüglich hat der Gemeinderat bereits in der Finanz- und Investitionsplanung 2021 (Geschäftsbericht) Finanzbedarf ausgewiesen. Der Sanierungsbedarf an der Mehrzweckhalle Bünt ist enorm, denn das Gebäude ist bereits 44 Jahre alt. 1995 wurde mit dem Bau des OZ Bünt der dritte Hallenteil angebaut. Gemäss einem Expertenbericht ist allerdings ausgerechnet die Statik der Dachkonstruktion am neueren Gebäudeteil schlecht und muss in den nächsten Jahren verstärkt oder erneuert werden. Bei den Sanierungsvarianten der gesamten Mehrzweckhalle sind Kosten zwischen 2,7 und 7,5 Mio. Franken eruiert worden. Die Realisierung eines Neubaus würde demgegenüber rund 10 Mio. Franken kosten und würde neue Möglichkeiten bieten. Diesbezüglich sind nun weitere Abklärungen notwendig. Der Gemeinderat wird deshalb im Budget 2022 für eine Machbarkeitsstudie entsprechende finanzielle Mittel vorsehen und der Bürgerschaft die weiteren Schritte aufzeigen. Parallel dazu soll der Raumbedarf erhoben und verifiziert werden.
In Bernhardzell sieht die Situation so aus, dass das Schulhaus und das Mehrzweckgebäude ebenfalls Sanierungsbedarf aufweisen. Beide Liegenschaften werden in den kommenden Jahren rund 3,5 Mio. Franken an Investitionen auslösen. Der Bedarf an diesen Liegenschaften für die Schule und die Bevölkerung von Bernhardzell ist ausgewiesen. Auch hier werden wir mit den in der Finanz- und Investitionsplanung eingeplanten finanziellen Mitteln aufzeigen, welche konkreten Kosten für die Sanierung auf uns zukommen. Mit diesen Arbeiten geht auch die Erhebung des Raumbedarfes der öffentlichen Hand (Schule, Gemeinde) und der Vereine und Organisationen einher.
Investitionsbedarf in weitere Gemeindeliegenschaften
Im Oberstufenzentrum (OZ) Bünt sind in den nächsten Jahren Investitionen in die Beleuchtung, die Dachkonstruktion und die Schulküche notwendig. Ebenso sind die Fenster zu sanieren. Dieses Gebäude ist zwischenzeitlich 26 Jahre alt. Die Investitionen liegen in den nächsten Jahren bei rund 900 000 Franken. Auch beim 22-jährigen Werkhof Buechwisen sind Investitionen im Rahmen von rund 100 000 Franken notwendig. Die Heizung, die Beleuchtung und die Schliessanlage müssen ersetzt werden. Beim 2004 neu erstellten Gemeindehaus werden in den nächsten Jahren rund 140 000 Franken an Unterhaltskosten, für die Erneuerung der Heizung sowie der Schliess- und Alarmanlage anfallen. Letztendlich fallen bei den gemeindeeigenen Schutzraumbauten Investitionen von mehreren 10 000 Franken an.
Verkauf von Liegenschaften und Grundstücken ohne strategische Bedeutung
Anstelle von weiteren Investitionen sollen Liegenschaften und Grundstücke, die keine strategische Bedeutung mehr aufweisen, veräussert werden. Die Einnahmen sollen den Reserven zugewiesen werden. Nur so wird es möglich sein, den grossen Investitionsbedarf an unseren strategisch wichtigen Liegenschaften über die nächsten Jahre auch finanziell tragen zu können.
Folgende Liegenschaften und Grundstücke sollen verkauft und so einem weiteren Verwendungszweck zugeführt werden:
- Liegenschaft Steig (mit Auflagen)
- Mehrfamilienhaus, St. Gallerstrasse 33, Bernhardzell
- Grundstück Schmittewis, Bernhardzell
- Grundstück Nr. 95, Bernhardzellerstrasse, Waldkirch
Mit dem Verkauf der erwähnten Liegenschaften und Grundstücke werden Investitionen von mehreren Millionen Franken eingespart und ein Ertrag von brutto rund 3,3 Mio. Franken generiert. Weiter können durch die Zusammenarbeit mit den privaten Investoren (Mietlösungen) kurzfristig gute Lösungen für die Entwicklung unserer Gemeinde gefunden werden, ohne dass die Gemeinde und letztendlich der Steuerzahler Geld dafür investieren muss.
Liegenschaft Steig
Die Liegenschaft Steig soll verkauft werden. Dabei werden klare Rahmenbedingungen aufgestellt, die in einer Ausschreibung entsprechend festgehalten werden:
- Die Liegenschaft Steig soll an einen Käufer veräussert werden, der die Liegenschaft saniert und allenfalls ausbaut. Ein Abriss der Liegenschaft soll dadurch verhindert werden.
- Mit dem Käufer werden Verhandlungen geführt, damit die Gemeinde Räumlichkeiten mieten und so allfälliger kurzfristiger Raumbedarf abgedeckt werden kann. Diesbezüglich liegen bereits Angebote vor.
- Durch eine Ausschreibung sollen weitere Angebote geprüft werden können. Letztendlich entscheidet die Bürgerschaft an der Urne, ob der Verkauf auf diese Art und Weise erfolgen kann. Ein entsprechendes Gutachten wird ausgearbeitet und den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern vorgelegt.
Die Gemeinde hat die Liegenschaft 2016 käuflich erworben. Damals mit den Überlegungen, für Asylsuchende günstigen Wohnraum zu schaffen. Zwischenzeitlich ist der Bedarf an solchem Wohnraum gesunken und zwei von drei Wohnungen sind anderweitig vermietet. Der Gemeinderat erachtet es nicht als Aufgabe und Kernkompetenz der Gemeinde, solche Liegenschaften zu unterhalten und im Portfolio zu führen. Ausserdem ist auch ein entsprechender Unterhalt- und Investitionsbedarf ausgewiesen, den die Gemeinde für die kommenden Jahre nicht tragen möchte. Diese Liegenschaft soll veräussert werden. Allerdings sind hierbei allfällige Bedürfnisse und Möglichkeiten mit den Nachbargrundstücken des Wohn- und Pflegezentrums Wiborada, der Genossenschaft Schmittewis, der Raiffeisenbank Bernhardzell sowie einem privaten Liegenschaftenbesitzer zu prüfen. Mit dem Verkauf soll eine längerfristige Strategie rund die Entwicklung um das Wohn- und Pflegezentrum Wiborada und der Genossenschaft Schmittewis verfolgt und sichergestellt werden.
Grundstück Schmittewis, Bernhardzell
Dieses Grundstück wurde für die Erstellung von altersgerechtem Wohnraum der Genossenschaft Schmittewis im Baurecht zur Verfügung gestellt. Die rund 1493 m2 sind dem Zweck, den erwähnten Wohnraum zu schaffen, zugeführt. Es macht keinen Sinn, dass die Gemeinde dieses Grundstück weiterhin selber verwaltet, da es ja nun dem Zweck zugeführt werden konnte und eine Genossenschaft sicherstellt, dass dies so bleibt. Das Grundstück soll zum marktgerechten Preis an die Genossenschaft Schmittewis verkauft werden.
Grundstück Bernhardzellerstrasse, Waldkirch
Der Gemeinderat hat 2019 mit einer Zentrumsstudie die Entwicklung entlang der Bernhardzellerstrasse durch Architekturstudenten der HTW Chur auf- und ausarbeiten lassen. Die Erkenntnisse daraus waren insbesondere, dass eine Etappierung der Überbauung schwierig zu realisieren, jedoch sinnvoll ist. Mit der Überbauung auf der im Privatbesitz stehenden Parzelle 94 sollen Wohnungen entstehen und im Parterre Gewerberaum. Die Gemeinde steht mit dem Investor in Kontakt und es wurden entsprechende Verhandlungen geführt. Dabei geht es darum, dass die Parzelle Nr. 95 der Gemeinde nur dann verkauft wird, wenn der Investor die Tiefgarageneinfahrt so realisiert, dass davon im Falle einer weiteren baulichen Entwicklung auch die anderen Grundstücke profitieren können. Weiter soll mit dem Einbezug des Grundstückes attraktiver Wohnraum im Zentrum entstehen. Zudem möchte sich der Gemeinderat den Gewerberaum im Parterre gegebenenfalls für eigene Bedürfnisse (Mittagstisch, Tagesstrukturen usw.) sowie allfällige weitere Bedürfnisse durch einen mittel- bis langfristigen Mietvertrag sichern.
Durch die Mietlösungen beim Schulhaus Steig und der Liegenschaft Bernhardzellerstrasse Nr. 95 können aktuelle und mittelfristige Raumbedürfnisse abgedeckt und erweitert werden. In der Zwischenzeit werden die offenen Fragen zum weiteren Vorgehen bei der Mehrzweckhalle Bünt (Machbarkeitsstudie) bearbeitet und die Möglichkeiten aufgezeigt. Sollte dort Raum für die bestehenden Bedürfnisse geschaffen werden können, könnte man sich aus den Mietlösungen beim Schulhaus Steig und der Überbauung Bernhardzellerstrasse (Grundstück 94/95) herauslösen.
Weiters Vorgehen - Umsetzung Liegenschaftenstrategie
Der Gemeinderat wird in den nächsten Wochen und Monaten laufend über die Umsetzung dieser Strategie, insbesondere was die weiteren Arbeiten rund um die Machbarkeitsstudie zur Sanierung/Neubau der Mehrzweckhalle Bünt und den Verkauf der Liegenschaften und Grundstücke angeht, informieren. Die weiteren Grundstücke der Gemeinde Waldkirch, wie Dorfegg usw., bleiben im Eigentum der Gemeinde. Für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie wird vorgängig eine Raumbedarfsanalyse durchgeführt, bei der die bestehenden Bedürfnisse der öffentlichen Hand, der Vereine und Organisationen ebenfalls abgeholt werden. Der Gemeinderat ist überzeugt, mit dieser Strategie die künftigen finanziellen Herausforderungen bei den Investitionen in unsere Liegenschaften sowie die bestehenden und künftigen Raumbedürfnisse bewältigen resp. erheben und abdecken zu können. Für allfällige Fragen steht der Gemeindepräsident Aurelio Zaccari gerne zur Verfügung.
dBauanzeige Baumgartenstrasse 17, 9304 Bernhardzell16.11.2021
Bauobjekt: |
Demontage Ölheizung, Einbau Luft-Wasser-Wärmepumpe |
Baugrundstück: | 1705 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: |
Zaccari Prisca, Baumgartenstrasse 17, 9205 Waldkirch Zaccari Aurelio, Baumgartenstrasse 17, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Ronwil 257, 9205 Waldkirch15.11.2021
Bauobjekt: |
Umbau Wohnhaus mit Einbau zwei Wohnungen, Aufbau Schleppgaube, Luft-Wärmepumpe |
Baugrundstück: | 2338 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Niedermann Ulrich, Langenland 256, 9205 Waldkirch |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Leh, 9205 Waldkirch09.11.2021
Bauobjekt: |
Umnutzung Remise für Pferdehaltung und Auslauf |
Baugrundstück: | 2369 |
Bauherrschaft und Grundeigentümerin: | Lengwiler Martina, Leh 397, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dRevision der Ortsplanung; Mitwirkung zu den Änderungen 04.11.2021
Das Verfahren der Ortsplanungsrevision wurde zwar vollständig durchgeführt, jedoch hätten die Anpassungen in Baureglement und Zonenplan, die nach der ersten öffentlichen Auflage im Zusammenhang mit dem Entscheid über die Einsprachen erfolgt sind, einer erneuten Mitwirkung und öffentlichen Auflage unterstellt werden müssen (selbst wenn im Nachgang dazu das fakultative Referendum nicht ergriffen worden ist). Deshalb hat der Gemeinderat entschieden, diese Änderungen nun in den nächsten Wochen der Mitwirkung zu unterstellen. Die in der ersten Mitwirkung und öffentlichen Auflage beibehaltenen Punkte im Zonenplan und Baureglement sind nicht noch einmal dem Prozess zu unterstellen.
Konkret werden folgende Anpassungen nun bis am 17. Dezember 2021 der öffentlichen Mitwirkung unterstellt:
Baureglement (BauR)
- Einzelne formelle Anpassungen
- Präzisierung Parkplätze (Art. 15 BauR) > neu Abstellplätze für Motorfahrzeuge, Motor- und Fahrräder
- Anpassung der Masstabelle (Art. 19 BauR) > Anpassung der Gebäudehöhe um 0,5 m in der W10.0, W12.0, W14.5 und K12.0
Zonenplan
- Anpassung der Abgrenzung der Weilerzone bei einzelnen Grundstücken
- Aufteilung Sondernutzungsplan auf GS Nr. 52 und 54
- Korrektur der Arbeitszone und Zone für öffentliche Bauten und Anlagen in den Breiten
- Aufnahme eines neuen Projekts (Trocknungsanlage) im Laubbach > Erweiterung der Arbeitszone
Sondernutzungsplan
- Ergänzung Sondernutzungsplan Überbauungsplan Schöntal, 1. Änderung
Die detaillierten Inhalte dieser Anpassungen sind auf der Website unter www.waldkirch.ch/DE/81/Raumplanung.htm oder im Gemeindehaus, Kanzlei, Büro 107, einsehbar. Die Mitwirkung dauert bis am 17. Dezember 2021. In dieser Zeit können Sie über die E-Mitwirkungsplattform https://mitwirken-waldkirch.ch/ Ihre Stellungnahme dazu erfassen.
Anschliessend werden die Änderungen im Zonenplan und Baureglement durch den Gemeinderat im Januar 2022 erlassen und ab Ende Januar während 30 Tagen öffentlich aufgelegt.
dPublikation von Baubewilligungen im Mitteilungsblatt ergänzt04.11.2021
dOrtseingangstafeln aus Holz zu vergeben04.11.2021
Bei Interesse dürfen Sie sich bei Frau Janina Hofer unter Telefon 058 228 79 12 oder
janina.hofer@waldkirch.ch melden.
dBauanzeige Baumgartenstrasse 8, 9304 Bernhardzell02.11.2021
Bauobjekt: |
Anbau Fertiggarage an Einfamilienhaus mit Terrassenerweiterung und Umgebungsgestaltung |
Baugrundstück: | 1635 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Chervet Michel, Baumgartenstrasse 8, 9304 Bernhardzell Chervet Susanne, Baumgartenstrasse 8, 9304 Bernhardzell |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dMobilfunkantennenanlage Bernhardzell aufgeschaltet28.10.2021
dBeitritt Hospizdienst St. Gallen28.10.2021
dLebensraumaufwertungs- und Artenschutzprojekt 28.10.2021
Aus Rücksicht auf die Amphibien wurden die Hauptarbeiten Ende Oktober 2020 durchgeführt. Die Arbeiten an den beiden Weihern beinhalteten unter anderem die Säuberung und Absenkung der Weiher sowie die Aufwertung der Uferböschung. Entlang der Uferpartie wurden vierzig standortgerechte Sumpf- und Wildpflanzen eingebracht. Auf den Flächen rund um die Weiher wurden Wildblumensämlinge eingesät. Die Abschlussarbeiten, die im Frühjahr 2021 geplant waren, verzögerten sich wegen der anhaltenden Regenperiode leicht, sodass die Fertigstellung bis in den August 2021 andauerte.
Die Kosten für die Sanierung inkl. Bepflanzung und Ansaat betrugen rund 12’000 Franken. Die Jagdgesellschaft Andwil wendete rund 152 Arbeitsstunden für diese Arbeiten auf. Der Gemeinderat Waldkirch hat das Projekt mit einem Projektbeitrag von 3’900 Franken unterstützt.
Der Gemeinderat Waldkirch bedankt sich bei allen Beteiligten ganz herzlich für die Umsetzung der wertvollen und wichtigen Lebensraum- und Artenschutzaufwertung am Weiher Rossstock. Der Unterhalt ist auch künftig durch Emanuel Süess, Landwirt Waldkirch, und die Jagdgesellschaft Andwil sichergestellt, sodass der Lebensraum für Amphibien, Libellen, Mücken und weitere Tier- und Pflanzenarten auch in Zukunft erhalten bleibt.
dVerkauf der Liegenschaft Arneggerstrasse 12 erfolgt28.10.2021
dFakultatives Referendum zum Feuerschutzreglement28.10.2021
Die Gemeinde Waldkirch arbeitet im Bereich Feuerschutz, Bevölkerungsschutz, Sicherheit und im Bereich ziviles Gemeindeführungsorgan seit Jahren im Sicherheitsverbund der Region Gossau (SVRG) mit. Das kommunale Feuerschutzreglement ist den neuen kantonalen Bestimmungen anzupassen. Die Verbandsgemeinden des Sicherheitsverbundes Region Gossau haben sich dafür ausgesprochen, ein einheitliches Feuerschutzreglement zu erlassen. Im neuen Feuerschutzreglement sind nur noch die für unser Gemeindegebiet spezifischen Einzelheiten zu regeln, die im kommunalen Zuständigkeitsbereich liegen. So regelt das Feuerschutzreglement noch:
- Besorgung des Feuerschutzes
- Feuerwehrersatzabgabe:
- Grundsatz
- Befreiung von der Feuerwehrersatzabgabe
- Bemessung
dBauanzeige Hohfirst, 9205 Waldkirch26.10.2021
Bauobjekt: |
Anbau Laufstall |
Baugrundstück: | 1658 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Oswald Roman, Hohfirst, 9205 Waldkirch |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dEinbürgerung von Ana Carolina Figueira Brito21.10.2021
dAndreas Forrer zum neuen Leiter Bau und Infrastruktur gewählt21.10.2021
[...]
Andreas Forrer wird die Stelle als Leiter Bau und Infrastruktur nach einer Einarbeitungszeit mit dem jetzigen Leiter Bau und Infrastruktur, Markus Stöckli, am 1. Februar 2022 antreten. Wir wünschen Andreas Forrer bereits jetzt einen guten Start in seiner neuen Funktion und heissen ihn in unserem Team ganz herzlich willkommen.
dSanierung der oberen Tierlihuebstrasse Nr. 28121.10.2021
dOrtsplanung – Informationsanlass am Di. 26. Oktober 202107.10.2021
Um über die Anpassungen, die neu in den Zonenplan aufgenommenen Projekte (Trocknungsanlage, Intensivlandwirtschaftszone usw.) und das weitere Vorgehen zu informieren, führen wir am Dienstag, 26. Oktober 2021, 20.00 Uhr, eine Informationsveranstaltung für die gesamte Bevölkerung durch. Die Informationsveranstaltung findet im Schulhaus Breite, Mehrzwecksaal/Turnhalle, statt.
Seit dem 13. September 2021 gilt bei Veranstaltungen im Innenbereich ab einer Teilnehmerzahl von 50 Personen eine Zertifikatspflicht (Covid-19-Impfung, durchgemachte Erkrankung oder ein negatives Testergebnis). Da wir davon ausgehen, dass mehr als 50 Personen an der Informationsveranstaltung teilnehmen werden, besteht für diesen Anlass eine Zertifikatspflicht (3G-Regel).
dBauanzeige St. Gallerstrasse 49, 9304 Bernhardzell07.10.2021
Bauobjekt: |
Um- und Anbau Wohnhaus, Erdsondenbohrung, Einbau Sole-Wasser-Wärmpumpe |
Baugrundstück: | 837 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Düring Daniel, Zwinglistrasse 21, 9000 St. Gallen |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat), jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonishcer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist der Geschäftsleitung Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
d10-Jahr-Dienstjubiläum von Anwar Al-Sheikhli 30.09.2021
dNachhaltige ökologische Aufwertung beim OZ Bünt30.09.2021
dStand Ortsplanung – Informationsanlass und Mitwirkung30.09.2021
Der Zonenplan und das Baureglement müssen aufgrund der Prüfung durch die kantonalen Stellen an verschiedenen Punkten angepasst und korrigiert werden. Zudem müssen die Anpassungen, die nach der öffentlichen Auflage und vor dem durchgeführten fakultativen Referendumsverfahren erfolgt sind, nachträglich einer Mitwirkung unterstellt, öffentlich aufgelegt und dann noch einmal dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Dies hat der Rechtsdienst des Kantons im Rahmen des Genehmigungsverfahrens so beurteilt. Die vom 29. August bis zum 27. September 2019 öffentlich aufgelegten und vom 5. März bis zum 13. April 2021 dem fakultativen Referendum unterstellten Grundlagen (Zonenplan und Baureglement) müssen nicht noch einmal aufgelegt resp. dem Referendum unterstellt werden. Einzig die nach der öffentlichen Auflage angepassten Punkte (diese sind im Mitteilungsblatt vom 5. März 2021, Ausgabe Nr. 9, publiziert worden) sowie die nun nach der kantonalen Prüfung neu aufgenommenen Punkte (Gebiete/Anpassungen und Ergänzungen im Zonenplan) werden in die weiteren Schritte (Mitwirkung, öffentliche Auflage/fakultativem Referendum) einbezogen. Details dazu folgen an der Informationsveranstaltung im Herbst.
Planbeständigkeit – verwaltungsrechtliche Verträge
Bis anhin durfte die Gemeinde neue Flächen für angedachte Projekte der nächsten Jahre nicht ohne ausführliche Projektgrundlagen in der Ortsplanung berücksichtigen. Das heisst konkret, dass die geplante Trocknungsanlage am Standort Laubbach (die in den Richtplan aufgenommen wurde) oder die Intensivlandwirtschaftszone am Standort Schöntal (Richtplan) nicht in den Zonenplan aufgenommen werden durften, bevor nicht die weiteren Projektunterlagen (wie Sondernutzungspläne, Betriebskonzept, Bauprojektunterlagen usw.) vorhanden sind. Das Verwaltungsgericht hat zwischenzeitlich bei seinen Entscheiden deutlich gemacht, dass die Planbeständigkeit ein wesentlicher Faktor in der Ortsplanung darstellt. Man geht davon aus, dass die Ortplanung (Zonenplan, Baureglement) für die nächsten zehn Jahre «Bestand» haben soll und keine grösseren Anpassungen vorzusehen sind. Insofern wird für uns neu relevant, dass wir für aktuell bekannte und vorgesehene Projekte (Richtplaninhalte) verwaltungsrechtliche Verträge ausgearbeitet werden müssen und die Gebiete neu im Zonenplan aufzunehmen und vorzusehen sind. Sollten innerhalb der nächsten Jahre die Projekte nicht umgesetzt werden können (Einsprachen, Rückzug des Bauvorhabens usw.), würden die Gebiete beim nächsten Zonenplanverfahren wieder aus dem Zonenplan gestrichen resp. entfernt.
Gemeinderat plant Informationsveranstaltung
Um über die generellen Anpassungen, die neu im Zonenplan aufzunehmenden Projekte (Trocknungsanlage, Intensivlandwirtschaftszone, usw.) und das weitere Vorgehen zu informieren, plant der Gemeinderat Ende Oktober, Anfang November eine Informationsveranstaltung für die gesamte Bevölkerung. Der Termin wird rechtzeitig im Mitteilungsblatt publiziert.
dBauanzeige Lee 1019, 9304 Bernhardzell28.09.2021
Bauobjekt: |
Demontage Ölheizung, Einbau Luft-Wasser-Wärmepumpe (Aussenanlage) |
Baugrundstück: | 1109 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Buchegger Urs, Lee 1019, 9304 Bernhardzell Buchegger Monika, Lee 1019, 9304 Bernhardzell |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Leh, 9205 Waldkirch27.09.2021
Bauobjekt: |
Erweiterung Milchvieh-Laufstall und Überdachung Weidstall für Schafe |
Baugrundstück: | 473 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Helg Armin, Leh 401, 9205 Waldkirch |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dGemeindeweibel tritt zurück23.09.2021
dVerzicht auf Jahresbeiträge für Dauerbelegungen 23.09.2021
dOrtseingangstafeln erstellt23.09.2021
dSportplatz Breiten – Arbeiten können fortgesetzt werden23.09.2021
dBauanzeige Riet, 9205 Waldkirch21.09.2021
Bauobjekt: |
Ersatzbau Remise |
Baugrundstück: | 480 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Ammann Anton, Heerenhag 20, 9216 Hohentannen |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Untere Chennerstrasse 2, 9205 Waldkirch20.09.2021
Bauobjekt: |
Anbau Wohnhaus mit Einliegerwohnung, Aufbau zwei Dachgauben, Verlegung Photovoltaikanlage |
Baugrundstück: | 1533 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Müller Franz, Untere Chennerstrasse 2, 9205 Waldkirch Müller Rüth, Untere Chennerstrasse 2, 9205 Waldkirch |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dGemeinderat erlässt Abfallreglement und Vollzugsverordnung16.09.2021
Neue Rahmenbedingungen seitens Bund
Per 1. Januar 2019 wurde die Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, VVEA; SR 814.600) überarbeitet. Gestützt auf das Umweltschutzgesetz von 1983 (USG; SR 814.01) sind in den letzten zwanzig Jahren zahlreiche Bundesgerichtsentscheide zum Thema «Siedlungsabfallentsorgung» ergangen. Gemäss Art. 32a Abs. 1 USG muss die Siedlungsabfallentsorgung mit kostendeckenden und verursachergerechten Abfallgebühren finanziert werden. Diese neuen Grundlagen mussten zur Bearbeitung des Themas «Entsorgung» sowie in die Überarbeitung des Reglements und der Verordnung miteinbezogen werden. Das Reglement der Gemeinde Waldkirch sowie die Verordnung wurden auf diese neuen Grundlagen ausgerichtet.
Verzicht auf Entsorgungspark in Waldkirch
Anhand der Ergebnisse der Eingangs erwähnten Auswertungen wurden durch die Arbeitsgruppe verschiedene Standorte für einen umfangreichen Entsorgungspark evaluiert und geprüft. Die Suche nach einem geeigneten Standort für einen Entsorgungspark erwies sich allerdings als sehr schwierig. Hindernisse waren unter anderem die Grösse der verfügbaren Flächen, nicht geeignete Zonen, zu hohe Investitionskosten sowie die mangelnde Bereitschaft von Grundeigentümern, geeignete Flächen zur Verfügung zu stellen.
Im April 2021 hat die Arbeitsgruppe die Resultate der Energie- und Umweltkommission sowie dem Gemeinderat vorgestellt. Der Gemeinderat hat daraufhin entschieden, dass aufgrund der hohen Investitions- und Betriebskosten, aber auch wegen der Tatsache, dass in verschiedenen Gemeinden rund um die grossen Entsorgungspärke in Engelburg und Gossau weniger Tonagen angefallen sind und anfallen, keinen umfassenden Entsorgungspark in Waldkirch zu erstellen. Dazu gilt es festzuhalten, dass im Grundsatz jeder Bürger verpflichtet wäre, seinen Abfall in der Gemeinde zu entsorgen. Es zeigt sich jedoch, dass die gewinnbringenden Erträge aus Abfall zu den grossen Entsorgungspärken in der Region abwandern und die kostenintensiven Abfälle in der Gemeinde verbleiben. Bereits heute wird ein grosser Anteil an Papier und Karton ausserhalb der Gemeinde entsorgt.
Konzept Unterflurbehälter kurz vor der Umsetzung
Der Gemeinderat hat die Energie- und Umweltkommission mit der Ausarbeitung eines Konzeptes für die Planung und Realisierung von Unterflurbehältern im gesamten Gemeindegebiet beauftragt. Dieses Konzept liegt zwischenzeitlich vor. Der Gemeinderat wird an einer nächsten Sitzung das Konzept behandeln und zur Umsetzung freigeben. Es ist vorgesehen, dass in den nächsten fünf Jahren der Ausbau etappenweise erfolgen kann. Die Realisierung der Unterflurcontainer wird nicht über die Spezialfinanzierung «Abfall» finanziert, weshalb die Erhöhung der Grundgebühren im Bereich Abfall und Grüngutentsorgung nicht damit in Verbindung steht. Die Investitionskosten für die Umsetzung werden in den Budgets der kommenden Jahre aufgenommen.
Reglement und Verordnung Abfallentsorgung angepasst
Die Energie- und Umweltkommission hat sich im Rahmen der Rezertifizierung zur Energiestadt im Juni 2020 intensiv mit dem umfassenden Thema «Abfallentsorgung» beschäftigt. Das Reglement über die Abfallentsorgung von 2009 wurde überarbeitet, ergänzt und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Gemeinderat hat folgende Reglemente und Verordnungen erlassen. Diese sollen per 1. Januar 2022 in Kraft treten.
- Grundgebühr Kehricht und Grüngutentsorgung
Grund für die Erhöhungen der Abfall- und Grüngutgebühren ist die Auflage, dass Siedlungsabfälle grundsätzlich kostendeckend und verursachergerecht finanziert werden müssen. Über die letzten Jahre wurden die geäufneten Reserven bei der Spezialfinanzierung «Abfall» abgebaut, da in diesem Bereich keine Reservebildung zulässig ist. Entsprechend wurde in den letzten Jahren auch darauf verzichtet, die Gebühren anzuheben. Das heisst konkret, dass in den letzten 20 Jahren keine Anpassung der Abfallgrundgebühr erfolgte. Auch im Bereich Grüngutentsorgung wurde die Jahresgebühr seit 2004 nicht mehr angepasst, obwohl die anfallenden Mengen an Grüngut von rund 200 Tonnen auf über 500 Tonnen pro Jahr angestiegen sind.
Fakultatives Referendum zum Abfallreglement
Das Abfallreglement wird vom Freitag, 17. September, bis zum Dienstag, 26. Oktober 2021 (während 40 Tagen), dem fakultativen Referendum unterstellt. Dieses kann über die Publikationsplattform (publikationen.sg.ch) eingesehen und heruntergeladen werden.
dViehschau 2021 abgesagt16.09.2021
dRoadmovie 2021 abgesagt16.09.2021
[...]
dSperrung Oberwaldstrasse, Hohfirst bis Locherhof16.09.2021
dEinführung Einheitstarif – Aufhebung Sperrungen – Stromtarife 202209.09.2021
Um die Ziele der Energiestrategie 2050 noch besser zu unterstützen und die Zeiten als Stromproduzent respektive Rücklieferer möglichst niedrig zu halten, hat der Gemeinderat entschieden, bei den TB Waldkirch auf den 1. Januar 2022 zwei grundlegende Neuerungen einzuführen:
Aufhebung der Steuerung von Flexibilitäten
(Umgangssprachlich: Sperrung). Das heisst, die TB Waldkirch werden elektrische Verbraucher wie Boiler, Heubelüftungen, Wärmepumpen usw., nicht mehr sperren oder steuern. Diese elektrischen Verbraucher können dann ohne Einschränkungen (durch die TB Waldkirch) betrieben oder auch selber gesteuert werden.
Einführung eines Einheitstarifes und damit die Abschaffung von Hoch- und Niedertarif.
Mit der Aufhebung der Steuerung der Flexibilitäten (Sperrung) können der Stromverbrauch und die Stromproduktion, in Waldkirch hauptsächlich PV-Strom, einander angleichen/angenähert werden. Das heisst, ein Teil des Stromverbrauchs wird von der Nacht in den Tag hinein verlagert. Damit die heutigen preislichen Anreize durch Hoch- und Niedertarif nicht in die entgegengesetzte Richtung wirken, werden Hoch- und Niedertarif abgeschafft und durch einen zeitlich unabhängigen Einheitstarif ersetzt.
Stromtarife per 1. Januar 2022
Stromeinkauf
Der Strompreis setzt sich aus den Komponenten Netznutzung (Infrastruktur für die Stromlieferung), verschiedenen Abgaben (Systemdienstleistung, Abgabe Gemeinwesen, Netzzuschlag) sowie der Energie (dem eigentlichen Strom) zusammen. Die Energie wird zum einen am freien Markt beschafft und zum anderen durch Rücklieferungen aus den dezentralen Produktionsanlagen aus dem eigenen Versorgungsgebiet der Technischen Betriebe abgedeckt. Für den gesamten Stromeinkauf 2022 rechnen die Technischen Betriebe Waldkirch mit leicht höheren Kosten. Dies ist das Resultat aus dem Mix der nachfolgenden Preisanpassungen:
Netznutzung: Die Netznutzungskosten, welche durch die St. Gallisch Appenzellische Kraftwerke AG (Vorliegernetz) in Rechnung gestellt werden, steigen um rund 12 Prozent an.
Abgaben: Sämtliche Abgaben bleiben unverändert auf dem Niveau des Vorjahres bestehen.
Energie: Die Kosten für die Energiebeschaffung ändern sich nur geringfügig.
Stromverkauf
Damit die Veränderungen im Stromeinkauf ausgeglichen und wiederum ein ausgeglichener Rechnungsabschluss erreicht werden kann, ist eine leichte Preiserhöhung unumgänglich. Die Einführung des Einheitstarifes hat keinen Einfluss auf die Preisanpassungen und ist in sich kostenneutral.
Die durchschnittlichen Preisanpassungen für die Strompreise sehen wie folgt aus:
S-Strom | 0 bis 50 000 kWh | + 5 % |
M-Strom | 50 000 bis 100 000 kWh | + 5 % |
L-Strom | grösser 100 000 kWh | + 5 % |
P-Strom | 0 % |
Das neue Preisblatt wurde vom Gemeinderat an der Sitzung vom 24. August 2021 behandelt und genehmigt. Das Preisblatt Strom 2022 kann auf der Website der Technischen Betriebe (www.tbwaldkirch.ch) abgerufen werden.
Neue Waldkircher Stromprodukte
Die bisherigen Naturstromprodukte «Naturemade basic» und «Naturemade star» werden ab dem 1. Januar 2022 durch neue Stromprodukte der TB Waldkirch abgelöst, welche wiederum zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen.
Die vier neuen Stromprodukte verfügen über unterschiedliche Stromqualitäten (Strommix) und werden zusätzlich mit Herkunftsnachweisen aus den örtlichen Produktionsanlagen individuell und nachhaltig aufgewertet. Der ökologische Mehrwert des Sonnenstroms kann so besser und breiter genutzt werden, was auch die Sicherung der Rückliefertarife für Produzenten unterstützt.
Waldkircher Stromprodukte ab dem 1. Januar 2022:
Waldkirch «Sonne» | 100 % Sonnenstrom aus Waldkirch |
Waldkirch «Öko plus» | 50 % Wasserenergie aus der Schweiz 20 % Sonnenenergie aus der Schweiz 30 % Sonnenenergie aus Waldkirch |
Waldkirch «Öko» (Standardprodukt) | 75 % Wasserenergie aus der Schweiz 10 % Sonnenenergie aus der Schweiz 15 % Sonnenenergie aus Waldkirch |
Waldkirch «Basis» | 100 % Wasserenergie aus der Schweiz |
Stromrücklieferung 2022
Die Vergütungsansätze für Strom aus dezentralen Produktionsanlagen bleiben unverändert auf dem Vorjahresniveau bestehen. Folgende Vergütungsansätze gelten somit für 2022:
Anlagen ohne Förderung
für die Energie | 5,2 Rp./kWh |
ökologischer Mehrwert (HKN) | 3,8 Rp./kWh 9,0 Rp./kWh |
Anlagen mit Einmalvergütung
für die Energie | 5,2 Rp./kWh |
ökologischer Mehrwert (HKN) | 3,8 Rp./kWh 9,0 Rp./kWh |
Nicht erneuerbare Energiequellen Marktpreis
Das neue Preisblatt wurde vom Gemeinderat an der Sitzung vom 24. August 2021 behandelt und genehmigt. Das Preisblatt «Stromrücklieferung 2022» kann auf der Website der Technischen Betriebe (www.tbwaldkirch.ch) abgerufen werden.
dWanderschafherden 02.09.2021
Es ist Sache der Hirten, bei den Boden- und Waldbesitzern die Erlaubnis für das Beweiden einzuholen. Im Laufe des Winters werden sämtliche Herden auch durch den Veterinärdienst kontrolliert.
Wie bereits im vergangenen Jahr möchte die Gemeinde Waldkirch die Landwirte unterstützen. Falls jemand sein Grundstück grundsätzlich nicht für die Wanderschafherden zur Verfügung stellen möchte, kann der verantwortliche Grundeigentümer oder Pächter dies bis zum 14. September 2021 der Abteilung Landwirtschaft (058 228 79 19, jessica.kurer@waldkirch.ch) mitteilen. Einzelne Rückmeldungen konnten bereits aufgrund des Aufrufs Anfang Jahr entgegengenommen werden.
dBauanzeige Leimatstrasse 19, 9205 Waldkirch30.08.2021
Bauobjekt: |
Demontage Ölheizung, Erdsondenbohrung, Einbau Sole-Wasser-Wärmepumpe |
Baugrundstück: | 2106 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Strasser Tobias, Leimatstrasse 19, 9205 Waldkirch Strasser Maite, Leimatstrasse 19, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Leimatstrasse 19a, 9205 Waldkirch30.08.2021
Bauobjekt: |
Demontage Ölheizung, Erdsondenbohrung, Einbau Sole-Wasser-Wärmepumpe |
Baugrundstück: | 2107 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Hengartner Josef, Leimatstrasse 19a, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dStand der Bauarbeiten beim Sportplatz Breiten26.08.2021
Die mit der Realisierung des Sportplatzes beauftragte Arbeitsgemeinschaft (ARGE) ist seit Wochen mit verschiedenen Firmen im Austausch, um baldmöglichst geeignetes Schüttmaterial zu organisieren. Aufgrund der hohen Auslastung im Baugewerbe wird davon ausgegangen, dass zeitnah geeignetes Material anfällt. Die Bauleitung ist zuversichtlich, dass sich die Situation innerhalb der nächsten Wochen verbessert und die Schüttarbeiten weitergehen können. Der weitere Baufortschritt hängt aber massgeblich von den Schüttarbeiten und natürlich von den dazu notwendigen guten Wetterverhältnissen ab.
Lichtmastfundamente erstellt
Die Arbeiten, welche nicht in Abhängigkeit der Schüttung stehen, wurden zu einem grossen Teil bereits ausgeführt. So wurden noch vor den Sommerferien die Ortsbetonstützmauer zur Liegenschaft der Dach Müggler AG erstellt und ein Teil der Fertigelemente versetzt. Entlang der Liegenschaft der Holzimprägnierwerk Waldkirch AG wurden die Sitzelemente versetzt und auch das geplante Retentionsbecken inklusive Ableitung zum Vorfluter konnte fertiggestellt werden. Schliesslich wurden auch die zwei Beleuchtungsmastfundamente auf der Südseite erstellt.
Planung des Garderobengebäudes
Die Baukommission Sportplatz Breiten hat an ihrer ersten Sitzung nach den Sommerferien vom Stand der Submissionen für den Holzbau, der Elektroerschliessung und der Lüftung Kenntnis genommen. Zudem wurde das Gesuch für den Sport-Toto-Beitrag behandelt und verabschiedet. Die Baukommission ist zuversichtlich, dass die wegen des fehlenden Schüttgutes und der schlechten Wetterbedingungen eingetretene Verzögerung aufgeholt und der neue Sportplatz fristgerecht nächsten Frühling in Betrieb genommen werden kann.
dMobilfunkantenne Bernhardzell – Aufschaltung im Oktober geplant19.08.2021
dBauarbeiten an der Oberwaldstrasse starten19.08.2021
dBauanzeige Bisitobel, 9304 Bernhardzell18.08.2021
Bauobjekt: |
Wiederinstandsetzung Bewirtschaftungsweg (bereits ausgeführt) |
Baugrundstück: | 1905 |
Bauherrschaft: | Düring Roman, Langenau 1136, 9248 Bichwil |
Grundeigentümer: | Düring Roman, Langenau 1136, 9248 Bichwil Düring Renate, Langenau 1136, 9248 Bichwil |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dRückmeldungen zur Vision 2030 und zu strategischen Leitsätzen12.08.2021
dMarkierung Parkverbotslinien Dickenstrasse Bernhardzell12.08.2021
dBewilligung OAP Bernhardzell12.08.2021
dSanierung der Schöntalstrasse nach Unterspülung notwendig12.08.2021
d«Roadmovie» in Waldkirch – Vorinformation12.08.2021
- Erhebung der Kontaktdaten (im Voraus)
- Maskenpflicht beim Zutritt zum Gebäude bis zum Sitzplatz
- Konsumation nur im Sitzen
Wir freuen uns auf viele begeisterte Film- und Kinofreunde.
dBauanzeige Moos 1359, 9205 Waldkirch11.08.2021
Bauobjekt: |
Neugestaltung Golf-Clubhaus (Restaurant, Garderobe und Sanitärräume im Untergeschoss), Anbau Indoor-Golf, Aussenbar, Erweiterung Aussenterrasse, Food-Truck |
Baugrundstück: | 362 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Genossenschaft Migros Ostschweiz, Industriestrasse 47, 9201 Gossau SG |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Arneggerstrasse 42, 9205 Waldkirch10.08.2021
Bauobjekt: |
Einbau Schleppgaube und zwei Dachflächenfenster |
Baugrundstück: | 2012 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Gschwend Guido, Arneggerstrasse 44, 9205 Waldkirch |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Hauptwilerstrasse 27, 9205 Waldkirch10.08.2021
Bauobjekt: |
Abbruch Wohnhaus und Nebengebäude, Neubau 4 Reiheneinfamilienhäuser |
Baugrundstück: | 167 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Four Partners AG, St. Gallerstrasse 42, 9230 Flawil |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Bernhardzellerstrasse 1, 9205 Waldkirch09.08.2021
Bauobjekt: |
Umbau Einfamilienhaus zu Mehrfamilienhaus mit 3 Wohnungen |
Baugrundstück: | 59 |
Bauherrschaft: | Del Re Guglielmo, Bruggwaldstrasse 58b, 9001 St. Gallen |
Grundeigentümer: | Del Re Guglielmo, Bruggwaldstrasse 58b, 9001 St. Gallen Del Re Marija, Bruggwaldstrasse 58b, 9008 St. Gallen |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Engi 939, 9304 Bernhardzell09.08.2021
Bauobjekt: |
Umbau Wohnhaus |
Baugrundstück: | 976 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Schöb Elmar, Engi 943, 9304 Bernhardzell Schöb Anita, Engi 943, 9304 Bernhardzell |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dRebeka Keller zur neuen Leiterin Jugendarbeit gewählt29.07.2021
dWillkommen, Gian Luca Crose! 29.07.2021
dFeuerwerk und Sicherheit am 1. August 29.07.2021
1.-August-Feuerwerk ist für den Nationalfeiertag bestimmt. Doch leider werden Knallkörper stets Tage voraus abgebrannt. Insbesondere Haus- und Wildtiere leiden darunter. Es wird daher dringend davon abgeraten, in unmittelbarer Nähe von Wohnhäusern, Ställen, bei weidenden Tieren oder in Wäldern Feuerwerk zu entzünden. Bitte beschränken Sie die Feuerwerke auf den 1. August. [...]
- Im Freien sind nur fest eingerichtete Feuerstellen zu benutzen. Das Feuer ist ständig zu beobachten und allfälliger Funkenwurf sofort zu löschen.
- Feuerstellen und ihre Umgebung sind nur in gelöschtem Zustand zu verlassen.
- 1. August-Feuer müssen in genügendem Abstand zu Wäldern und Gebäuden entfacht werden. Eine Überwachung des Feuers bis zum vollständigen Erlöschen ist unabdingbar. Die Sicherungs- und Brandverhütungsmassnahmen sind vorgängig mit dem zuständigen Feuerwehrkommando abzusprechen. Es sind geeignete Löschmittel bereitzustellen.
- Feuerwerk darf nicht in der Nähe von Wäldern, Gebäuden und in Menschenansammlungen abgebrannt werden. Es ist ein angemessener Sicherheitsabstand einzuhalten.
- Die Gebrauchsanweisung für das Feuerwerk ist vor dem Abbrennen durchzulesen und exakt einzuhalten.
- Raketen sind aus verankerten Flaschen oder Röhren abzufeuern.
- Zündhölzer und Feuerwerk gehören nicht in die Hände unbeaufsichtigter Kinder.
- Im Brandfall ist unverzüglich die Feuerwehr zu alarmieren (Tel. 118).
dNeue Website Offene Jugendarbeit Waldkirch08.07.2021
dHerzliche Gratulation zum bestandenen Lehrabschluss08.07.2021
dFörderaktion «Energieeffiziente Haushaltsgeräte»01.07.2021
Gefördert werden folgende Haushaltsgeräte:
- Kühlschränke
- Gefriergeräte
- Waschmaschinen
- Geschirrspüler
Die Geräte müssen gemäss bisheriger Energieetikette in der Klasse A+++ oder gemäss neuer Energieetikette, welche ab den 01.03.2021 eingeführt wurde, in der Klasse B eingeteilt sein.
Die Aktion gilt nur für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Waldkirch.
Der Förderbeitrag beträgt pauschal CHF 100.- pro Gerät.
Um eine Förderung in Anspruch zu nehmen, sind folgende Bedingungen zu erfüllen:
- Das Gerät muss im Zeitraum vom 05. Juli bis 01. Oktober 2021 in der Schweiz gekauft werden – vorzugsweise bei einem lokalen oder regionalen Geschäft oder Installateur. Bei unterschiedlichen Bestell-, Liefer- und Zahlungsdaten des Geräts, ist das Bestelldatum massgebend. Onlinebestellungen sind von dieser Aktion ausgenommen.
- Mit dem angeschafften Gerät muss ein bestehendes Gerät ersetzt werden.
- Das Gerät muss in der Gemeinde Waldkirch zum Einsatz kommen.
- Pro Wohneinheit wird insgesamt ein Gerät unterstützt.
- Der Förderbeitrag kann bis spätestens am 01. Oktober 2021 bei der Gemeindeverwaltung Waldkirch beantragt werden (Datum des Poststempels / Abgabe des Antragsformulars).
- Insgesamt werden maximal 100 Geräte unterstützt. Bei Erreichung dieser Zahl gilt die Aktion als beendet.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Änderungen des Förderbeitrages und der Bedingungen bleiben vorbehalten.
- Fehlende original Unterlagen müssen bis 01. Oktober 2021 nachgereicht werden, ansonsten gilt das Gesuch als abgelehnt.
Der Ersatz eines bestehenden Geräts ist durch die Deklaration mit dem Antragsformular zu bestätigen.
Mit dem Antragsformular kann der Förderbeitrag beantragt werden. Dem komplett ausgefüllten Antragsformular muss die Kaufquittung im Original beigelegt werden. Entscheidend ist, dass der genaue Gerätetyp, der Kaufpreis und das Kauf-/Bestelldatum darauf ersichtlich sind.
Die Unterlagen sind zu senden an:
Gemeinde Waldkirch
Aktion Haushaltgeräte
Bernhardzellerstrasse 28
9205 Waldkirch
Das Antragsformular kann auf der Website der Gemeinde Waldkirch heruntergeladen oder kann bei der Gemeinde am Front-Office bezogen werden. Für allfällige Rückfragen zur Aktion steht der Leiter Facility Management und Hauswarte, Andreas Rüegsegger (Tel: 058 228 79 28 / Mail: andreas.ruegsegger@waldkirch.ch) zur Verfügung.
Die Gemeinde teilt dem Gesuchsteller den Entscheid schriftlich mit. Zusammen mit der Zu- oder Absage werden die mitgeschickten Originalunterlagen retourniert.
Die Gesuche werden innerhalb von 20 Arbeitstagen bearbeitet. Bei Erreichung von 100 geförderten Geräten vor dem 01. Oktober 2021 wird die Aktion frühzeitig beendet. Ein entsprechender Hinweis wird auf der Website der Gemeinde aufgeschaltet. Die Auszahlung des Förderbeitrags erfolgt i.d.R. innerhalb 3 Wochen nach Erhalt der Zusage auf das vom Kunden angegebene Konto. Der Antragsteller hat dafür die erforderlichen Unterlagen offenzulegen und eine Ausführungskontrolle vor Ort zu gewähren.
d1.-August-Feier 2021 abgesagt01.07.2021
dBauanzeige Malerhof und Schachen, 9304 Bernhardzell28.06.2021
Bauobjekt: |
Umbau Anbindestall zu Kälberstall, Anbau Laufstall, Abbruch Mistplatz, Neubau Güllengrube, Geländeanpassung/Verwertung Aushub |
Baugrundstück: | 1027, 1044 |
Bauherrschaft: | Luder Benno, Malerhof 1041, 9304 Bernhardzell Luder Silvia, Malerhof 1041, 9304 Bernhardzell |
Grundeigentümer: | Luder Benno, Malerhof 1041, 9304 Bernhardzell Keller Bruno, Schachen 984, 9304 Bernhardzell |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen zur Einsicht auf. Diese können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden (Tel. 058 228 79 24).
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Bernhardzellerstrasse 19, 9205 Waldkirch21.06.2021
Bauobjekt: |
Demontage Ölheizung, Einbau Luft-Wasser-Wärmepumpe |
Baugrundstück: | 593 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Erbengemeinschaft Brander Anton, Chellenweiherweg 5, 9200 Gossau |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen zur Einsicht auf. Diese können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden (Tel. 058 228 79 24).
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Rötisberg, 9304 Bernhardzell21.06.2021
Bauobjekt: |
Farmermobil (Hühnerstall auf Rädern) |
Baugrundstück: | 958, 948 |
Bauherrschaft: | Bürke Iwan, Rötisberg 927, 9304 Bernhardzell Bürke Barbara, Rötisberg 927, 9304 Bernhardzell |
Grundeigentümer: | Bürke Iwan, Rötisberg 927, 9304 Bernhardzell |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen zur Einsicht auf. Diese können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden (Tel. 058 228 79 24).
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dTaxibetrieb als Pilotbetrieb17.06.2021
Das subventionierte Taxi darf nur dann angefordert werden, wenn kein Postauto mehr fährt (nachts). Die Fahrt von Waldkirch oder Bernhardzell nach St. Gallen wird nicht subventioniert. Nutzniesser sollen primär junge Erwachsene sein. Selbstverständlich steht das Angebot aber allen Bürger/-innen offen.
Vorgehen:
Der Kunde ruft beim Taxiunternehmen Sprenger St. Gallen an oder besteigt das Taxi am Bahnhof St. Gallen. Das Taxi holt den Gast am Bahnhof St. Gallen (falls es nicht vor Ort ist) ab und bringt ihn an den Wohnort Waldkirch oder Bernhardzell (nur ein Ausstiegsort im jeweiligen Dorf).
Das Angebot gilt für alle Personen, jedoch nur für Personentransporte. Der Kunde zahlt dafür den von der Gemeinde Waldkirch mit dem Taxiunternehmen ausgehandelten, reduzierten Preis (siehe Tabelle). Maximal können vier Personen das Taxi gemeinsam benutzen. Die Kosten für die Taxibenützer von St. Gallen nach Waldkirch/Bernhardzell sehen wie folgt aus:
Taxinutzer | Gemeinde | |
1 Person | Fr. 20.– | Fr. 30.– |
2 Personen | Fr. 20.– (= Fr. 10.– pro Person) | Fr. 30.– |
3 Personen | Fr. 15.– (= Fr. 5.– pro Person) | Fr. 35.– |
4 Personen | Fr. 20.– (= Fr. 5.– pro Person) | Fr. 30.– |
Die Gemeinde hat mit dem Taxiunternehmen Sprenger, St. Gallen eine Vereinbarung abgeschlossen. Der Taxibenutzer muss seine Personalien bekannt geben. Ende Monat rechnet das Taxiunternehmen mit der Gemeinde die aufgelaufenen Kosten ab.
dBauarbeiten am «Sportplatz Breiten» kommen voran17.06.2021
Verzögerungen ergeben sich bei der Schüttung des Spielfeldes. Die Schüttungen können nur bei trockenem Wetter vorgenommen werden. Neu kommt dazu, dass aktuell Lieferengpässe beim Schüttmaterial vorhanden sind. Zurzeit kann die ARGE kein geeignetes Schüttmaterial anliefern, welches die erhöhten Anforderungen in der Schutzzone (S2) erfüllt. Die ARGE ist mit verschiedenen Firmen im Austausch um baldmöglichst geeignetes Schüttmaterial zu finden und anliefern zu lassen. Das Schüttmaterial muss die chemischen als auch die bautechnischen Anforderungen erfüllen.
Aufgrund der hohen Auslastung im Baugewerbe kann damit gerechnet werden, dass zeitnah geeignetes Material anfällt. Erste Aufträge sind bereits im August 2021 bei der Firma HASTAG in Planung. Dieses Material wird zu gegebener Zeit untersucht. Bis dahin wird weiterhin intensiv nach Schüttmaterial gesucht.
Die Schüttung beim Sportplatz Breiten ist für den zukünftigen Sportplatz ein wesentlicher Bestandteil.
Deshalb ist es extrem wichtig, dass die Schüttung mit geeignetem Material erstellt werden kann, um ein nachhaltiges Ergebnis (Verdichtung) zu erzielen. Die Verwendung von ungeeignetem Material kann sowohl auf den Sportplatz (schlechte Verdichtung), als auch auf die angrenzende Grundwasserfassung (Verunreinigungen) und damit für das Trinkwasser negative Einflüsse haben, weshalb diesbezüglich keine Kompromisse eingegangen werden können und dürfen. Sobald die Schüttungsarbeiten weitergeführt werden können, werden auch die Arbeiten zur Fertigstellung der Stützmauer und dem Sockel für die Beleuchtungsmasten sowie die Ansaat über der neuen Bachableitung umgesetzt.
Baubegleitung
Der Leiter Bau und Infrastruktur begleitet die Bauarbeiten vor Ort sehr eng und die Baukommission arbeitet weiter im Rahmen der regelmässigen Sitzungen an den wichtigen Vorarbeiten zur Vergabe der notwendigen Aufträge und Arbeiten.
In den letzten Wochen wurden u. A.:
- das Beitragsgesuch an SportToto erstellt und eingereicht;
- die Submissionsunterlagen für die Elektroerschliessung und die Elektro-, Heizungs-, Lüftungs- und Sanitäranlagen bereinigt und zur Ausschreibung freigegeben;
- Die Unterlagen für die Ausschreibung des Kunstrasens und des Garderobengebäudes erarbeitet;
- Die Einsetzung der «Subkommission Betrieb» beschlossen, welche unter anderem aus Vertretern des Fussballclubs und des Turnvereins besteht und deren Ziel es ist, frühzeitig dem Gemeinderat ein umfassendes Benützungs- und Betriebsreglement vorzulegen.
dBauanzeige Murisweid, 9205 Waldkirch17.06.2021
Bauobjekt: |
Neubau Güllensilo |
Baugrundstück: | 1821 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: |
Waldburger Ulrich, Mooshueb 410, 9205 Waldkirch Waldburger Andrea, Mooshueb 410, 9205 Waldkirch |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen zur Einsicht auf. Diese können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden (Tel. 058 228 79 24).
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Loo, 9304 Bernhardzell10.06.2021
Bauobjekt: |
Umbau alter Stall; Korrektur Dachhöhe |
Baugrundstück: | 704 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: |
Würth Stefan, Loo 1948, 9304 Bernhardzell |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen zur Einsicht auf. Diese können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden (Tel. 058 228 79 24).
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dVision 2030 und strategische Leitsätze 10.06.2021
- Präsidiales und Kommunikation
Gemeindepräsident, Aurelio Zaccari - Bildung – Schule Waldkirch
Schulratspräsidentin/Gemeinderätin, Susanne Roth - Sicherheit und Verkehr
Gemeinderat, Christof Wirth - Energie, Wirtschaft und Gewerbe
Gemeinderat, Thomas Grob - Freizeit und Kultur
Gemeinderat, Daniel Fürer - Landwirtschaft und Tierschutz
Gemeinderat, Guido Brühlmann - Soziales und Gesundheit
Gemeinderat, Urban Sutter
dStelle Leiter/-in Jugendarbeit neu ausgeschrieben 10.06.2021
d20-Jahr-Dienstjubiläum als Reinigungsfachfrau10.06.2021
d10-Jahr-Dienstjubiläum als Leiterin der Schulverwaltung10.06.2021
dBauanzeige Lerchenstrasse 16, 9304 Bernhardzell09.06.2021
Bauobjekt: |
Ersatz Holzverbauung mit Natursteinmauer (Hangsicherung) |
Baugrundstück: | 2092 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: |
Gahler Bruno, Lerchenstrasse 16, 9304 Bernhardzell Gahler Elisabeth, Lerchenstrasse 16, 9304 Bernhardzell |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen zur Einsicht auf. Diese können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden (Tel. 058 228 79 24).
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Büntstrasse 2, 9205 Waldkirch09.06.2021
Bauobjekt: |
Anbau Wohnzimmer |
Baugrundstück: | 1878 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: |
Schönenberger Marianne, Büntstrasse 2, 9205 Waldkirch Schönenberger Rolf, Büntstrasse 2, 9205 Waldkirch |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen zur Einsicht auf. Diese können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden (Tel. 058 228 79 24).
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dSchönheit aus dem Garten sorgt für Artenschwund auf den Wiesen03.06.2021
Gleichzeitig möchte die Gemeinde hiermit Privatpersonen sensibilisieren. Wer die Pflanze im Garten stehen hat, sollte sie der Biodiversität zu liebe ausreissen (siehe Box). [...]
Das Einjährige Berufkraut wird 30 bis 100 Zentimeter hoch und erinnert entfernt an ein hochgewachsenes Gänseblümchen. Ursprünglich stammt es aus Nordamerika und wurde im 18. Jahrhundert als Zierpflanze nach Europa gebracht. Leider verwilderte es schnell und breitete sich in der Folge als invasive Pflanze in ganz Mitteleuropa aus.
Das invasive Unkraut wächst besonders gerne auf Flächen, die selten gemäht werden. Es besiedelt vor allem Böschungen, Wegränder und kiesige Areale aber auch Magerwiesen, Buntbrachen und Naturschutzgebiete. Sogar Flachdächer nimmt es inzwischen in Beschlag.
Auswirkungen
Durch seine starke Ausbreitung verdrängt das Berufkraut einheimische Pflanzenarten und kann so die Artenvielfalt auf unseren Wiesen und Ruderalstandorten reduzieren.
Das Berufkraut kann auch in die intensiv genutzten Weiden eindringen. Es ist zwar nicht giftig, doch die Kühe fressen die Pflanze nicht gerne. Darum bleibt sie stehen, versamt und breitet sich weiter aus. Das Problem ist inzwischen so frappant, dass den Landwirten mit betroffenen Flächen unter Umständen Beiträge gekürzt werden können.
Ausbreitungs-Strategie
Die rasante Verbreitung verdankt das Berufkraut seinen zahlreichen Samen. Eine einzige Pflanze produziert bis zu hunderttausend Flugsamen, die durch den Wind verbreitet werden. Dadurch kann sie innert kurzer Zeit ein grosses Gebiet befallen, weshalb alle in der Region bei der Bekämpfung mitmachen müssen! Zudem überdauern die Samen lange Zeit im Boden. Darum können auch nach der Beseitigung aller Mutterpflanzen immer wieder neue Sämlinge spriessen. Entgegen ihrem Namen ist die Pflanze zwei- oder gar mehrjährig. Das heisst, wenn sie nicht ausgerissen wird, kann sie Jahr für Jahr Tausende weitere Samen produzieren.
Bekämpfung
Die Bekämpfung ist schwierig und muss über viele Jahre erfolgen. Einzelpflanzen können relativ einfach ausgerissen werden. Die Sanierung einer stark befallenen Fläche ist hingegen sehr schwierig, da aus den im Boden eingelagerten Samen immer wieder neue Pflanzen entstehen.
Das können private Gartenbesitzer tun Durch die zahlreichen Samen können Gärten und auch Flachdächer zu Verbreitungs-Hotspots des Einjährigen Berufkrauts werden und benachbartes Acker-, Wiesland oder Naturschutzflächen befallen. Deshalb sollte man unbedingt jede einzelne Pflanze im eigenen Garten möglichst vor dem Blühen mitsamt Wurzel ausreissen. Mähen alleine reicht nicht, da die Pflanze nach wenigen Wochen wieder zu blühen beginnt. Blühende Pflanzen müssen sofort in einen Kehrrichtsack gefüllt und der Kehrichtverbrennung zugeführt werden. Nur nicht-blühende Pflanzen dürfen kompostiert oder als Grüngut entsorgt werden. Das Wichtigste ist, dass das Einjährige Berufkraut nicht zum Blühen kommt. |
dNeue Herausforderungen03.06.2021
dBauanzeige St. Gallerstrasse 14, 9304 Bernhardzell01.06.2021
Bauobjekt: |
Umbau der Kinderzimmer mit internem Treppenzugang, Einbau 3 Dachflächenfenster |
Baugrundstück: | 726 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Heim Daniel, St. Gallerstrasse 14, 9304 Bernhardzell |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen zur Einsicht auf. Diese können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden (Tel. 058 228 79 24).
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauarbeiten an der Kantonsstrasse Arnegg-Bischofszell, Höhe Stöcklen27.05.2021
Die Bauarbeiten werden anfänglich mit eingeschränkter Verkehrsführung durch einseitige Sperrung der Fahrbahnen ausgeführt. In dieser Zeit wird der Verkehr mittels Lichtsignalregelung an der Baustelle vorbeigeführt. Bereits während dieser Bautätigkeiten ist die verfügte Geschwindigkeit auf 60 km/h beschränkt. In einer zweiten Bauphase wird aufgrund der Offenlegung des Bachdurchlasses die Strasse vollständig aufgerissen und für den Durchgangsverkehr gesperrt. In der Folge wird der gesamte Verkehr grossräumig über Waldkirch oder Oberbüren umgeleitet. Der Schwerverkehr auf der Autobahn von St.Gallen kommend wird über Oberbüren nach Bischofszell geführt.
Umleitungspläne und Schulwegsicherung
Die Verkehrsführung und deren Signalisation sind auf den Baustellen- und Umleitungsplänen dargestellt. Diese sowie die Medienmitteilung des Kantons sind unter folgenden Links aufgeschaltet:
Die Schülerinnen und Schüler der Schule Waldkirch-Bernhardzell werden von Seiten der Schule über die Schulwegführung und die entsprechenden Sicherungsmassnahmen während der Umleitungsphase informiert und instruiert.
Die Phasen der Bauarbeiten dauern voraussichtlich wie folgt:
Bauphasen 1 und 2: Vom 26. April bis 4. Juni 2021, Verkehrsführung mittels Lichtsignalanlage
Bauphasen 3, 3.1 und 3.2: Vom 7. Juni bis 13. August 2021, Vollsperrung mit Umleitung
Das Tiefbauamt und das beauftragte Unternehmen setzen alles daran, die Behinderungen auf ein Minimum zu beschränken und bitten die Verkehrsteilnehmenden und die Anwohnerschaft um Verständnis. Die Arbeiten sind zum Teil witterungsabhängig. Bei schlechter Wetterbedingung verschieben sich die Arbeiten auf die folgenden trockenen Arbeitstage. Der Deckbelagseinbau auf der gesamten Strecke erfolgt ein Jahr später.
dEin Wildtier kommt selten allein!20.05.2021
Wildunfälle im Strassenverkehr – richtiges Verhalten wichtig
Bei Sichtkontakt mit einem Wildtier – Vorsicht
«Uff, Glück gehabt», haben sich schon viele Autofahrer gesagt, wenn knapp vor ihnen ein Wildtier die Strasse überquert hat. Und dann knallt es trotzdem und ein Tier liegt schwer verletzt oder tot auf der Strasse. Der Blick war noch beim ersten Tier, der Fuss immer noch auf dem Gas …
Dies muss nicht sein, wenn man sich bewusst ist, dass Wildtiere in der Regel nicht allein unterwegs sind. Hat man Glück und ist knapp von einem Wildunfall verschont geblieben, so muss man trotzdem abbremsen, je nach Situation (bei Wildschweinen immer) gar anhalten. Denn das Risiko, dass weitere Tiere dem ersten folgen, ist sehr gross. Das haben auch Erhebungen in der Region St.Gallen gezeigt, wo in mehr als der Hälfte der erfassten Unfälle das zweite oder dritte Tier vom Auto erfasst wurde.
Richtiges Verhalten, wenn es trotzdem zum Unfall kommt
Wenn es zu einem Wildunfall kommt, sind folgende Schritte zu unternehmen: Anhalten und Warnblinker einschalten; Unfallstelle mit Pannendreieck sichern; den Unfall der Polizei melden (Telefonnummer 117); sich dem allenfalls noch lebenden Tier nicht nähern, dies verursacht zusätzlichen Stress.
Die Polizei bietet den Jäger auf, um dem Tier so rasch wie möglich zu helfen. Deshalb ist es wichtig, den Unfall so schnell wie möglich zu melden und vor Ort zu warten, bis der Jäger eintrifft. Wer nicht anruft, dem droht eine Anzeige wegen Fahrerflucht und Verstoss gegen das Tierschutzgesetz. Wenn die Kollision trotz korrektem Fahren nicht zu vermeiden war und die Meldung rechtzeitig gemacht wurde, riskiert man bei einem Wildunfall auch keine Busse oder Anzeige.
Wie sind Wildunfälle versichert?
Teilkaskoversicherungen kommen für Schäden auf, wenn tatsächlich ein Zusammenstoss mit einem Tier stattfindet. Bei einer Kollision mit einem Wildtier wird der Jäger oder die Polizei dem Lenker vor Ort ein Protokoll erstellen, ohne dieses Protokoll erfolgt keine Versicherungsleistung.
dFakultatives Referendum unbenützt abgelaufen20.05.2021
Der Gemeinderat stellt fest, dass das fakultative Referendum zur Nutzungsplanung nicht ergriffen wurde. Aus diesem Grund wird nun beim Amt für Raumentwicklung und Geoinformation das Genehmigungsgesuch eingereicht. Wir bedanken uns bei der Bevölkerung für die Unterstützung und Mitwirkung sowie für das Vertrauen. Wir werden wieder informieren, sobald die Rückmeldung des Kantons bei uns eingetroffen ist.
dVorstellung der Energie und Umweltkommission12.05.2021
[...]
Das Ziel der Kommissionen ist es, Sachthemen aus den Fachbereichen aufzuarbeiten und auf strategischer Ebene dem Gemeinderat Vorschläge für die Umsetzung vorzulegen. Es obliegt dem Gemeinderat unter Berücksichtigung verschiedener zusätzlicher Aspekte, die Anträge aus den Kommissionen zu beurteilen, gut zu heissen oder abzulehnen. Ebenso erfolgt die Kommunikation aus den Kommissionen in Absprache mit dem Kommunikationsverantwortlichen der Gemeinde.
Die Energie- und Umweltkommission
Ende 2019 wurde die Energie- und Umweltkommission Waldkirch neu eingesetzt. Doch wer arbeitet dort mit und was macht diese? Nach einer sehr intensiven Zeit möchten wir die Kommission kurz vorstellen und von einigen Tätigkeiten berichten.
Vertreter aus allen Bereichen
Die Kommission setzt sich aus Mitgliedern aus den Interessengruppen; Landwirtschaft, Schule, Industrie und Gewerbe, Naturschutz, Abfall und Entsorgung sowie Gemeinde (operativ), Kanton und Energiestrategie, zusammen. Diese heterogene Zusammensetzung mit kompetenten Vertretern aller relevanten Bereichen gewährleistet, dass Diskussionen in der Kommission stets breit abgestützt und auf einem hohen Niveau erfolgen.
Ende 2020 ist Irene Helg aus der Energie- und Umweltkommission ausgeschieden. Neu wird Hans Jörg Meier die Interessen der Landwirtschaft vertreten. An dieser Stelle möchten wir Irene Helg ganz herzlich für ihre wertvolle Mitarbeit danken.
Tätigkeiten
Das erste Jahr begann mit dem Re-Audit der Energiestadtzertifizierung. Dies gab uns die Möglichkeit, die vergangenen vier Jahre zusammenzufassen und neue Aktivitäten für die kommenden vier Jahre auszuarbeiten. Mit über 60 Prozent der Punkte konnte die Re-Zertifizierung besser denn je erreicht werden.
Nebst der Re-Zertifizierung setzte sich die Kommission intensiv mit verschiedensten Themen auseinander. Dazu gehören beispielsweise energetische Vorgaben, Förderprogramme, Kommunikationsmassnahmen und weitere Themen aus dem Bereich Abfall und Entsorgung.
Die Kommission als Vertretung der Bürgerinnen und Bürger
Auch wenn trotz der breiten Zusammensetzung der Kommission nie möglich sein wird, alle Interessen der Bürgerinnen und Bürger einzubinden, so ist es dennoch sehr wichtig, dass die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger auf-genommen werden können. Wir freuen uns daher, wenn kreative Ideen oder konkrete Vorschläge, aber auch allgemeine Herausforderungen direkt an die Mitglieder herangetragen werden. Dafür stehen die Kommissionsmitglieder der Energie- und Umweltkommission gerne für Sie ein.
Mitglieder der Energie- und Umweltkommission (EuK)
Thomas Grob, Präsident EuK und Gemeinderat
Christian Tresch, Leiter Technische Betriebe Waldkirch
Andreas Rüegsegger, Leiter Facility Management & Hauswarte
Markus Wäger, Waldkirch
Christian Spirig, Waldkirch
Marius Egger, Waldkirch
Roman Wick, Arnegg
dBauanzeige Schöntal, 9304 Bernhardzell10.05.2021
Bauobjekt: |
Einbau Luftwäscher in bestehenden Schweinestall |
Baugrundstück: | 1071 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: |
Egli Benno, Fillisweid 1263, 9205 Waldkirch |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen zur Einsicht auf. Diese können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden (Tel. 058 228 79 24).
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Sorntal, 9213 Hauptwil06.05.2021
Bauobjekt: |
Umbau und Erweiterung Remise mit Jauchegrube und Jauchedruckleitung |
Baugrundstück: | 455 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: |
Bernhardsgrütter Michael, Wätlishus 674, 9246 Niederbüren |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen zur Einsicht auf. Diese können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden (Tel. 058 228 79 24).
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dKantonaler Richtplan – Anpassung 202129.04.2021
Kapitel VII Versorgung und Entsorgung
VII 61 Deponien: Aufnahme Abbaustandorte Unteregg in der Gemeinde Eschenbach und Täschen in der Gemeinde Waldkirch (ergänzende Deponiekompartimente); Änderung Koordinationsstand von Zwischenergebnis auf Festsetzung der Deponien Sittewald in der Gemeinde Amden, Thurhof in der Gemeinde Oberbüren sowie St.Dionys in der Gemeinde Rapperswil-Jona; Streichung der Standorte Burgau in der Gemeinde Flawil sowie Feld in der Gemeinde Rüthi.
Im Gebiet Täschen wird bereits seit längerem Kies abgebaut. Die Richtplananpassung 21 sieht nun vor, dieses Gebiet neu als Deponie Typ B gemäss VVEA vorzusehen. Dieser Deponietyp wurde früher als Inertstoffdeponie bezeichnet. Abgelagert werden dürfen mineralische Bauabfälle und leicht belastete Aushubmaterialien (Vorgaben gemäss Anhang 5, Ziffer 2 VVEA). Ein bekanntes Beispiel für eine Deponie Typ B in der Region dürfte die Deponie Gloten in Sirnach direkt an der A1 sein.
Der Gemeinderat nimmt von der Richtplananpassung 21 zustimmend Kenntnis und hat keine Einwände gegen die beabsichtigte Richtplananpassung. Allerdings wird in der Stellungnahme verlangt, dass die Einhaltung der strikten Rahmenbedingungen beim Einbau von Aushubmaterial des Typs B konsequent überprüft werden. Das Baudepartement wird nun sämtliche Vernehmlassungen bearbeiten und einen entsprechenden Vernehmlassungsbericht verfassen. Anschliessend wird die Regierung des Kantons St. Gallen die Richtplananpassung erlassen und dem Bund zur Genehmigung unterbreiten.
dSanierungsarbeiten der unteren Dorfstrasse abgerechnet29.04.2021
dAbrechnung der Arbeiten an der oberen Dorfstrasse genehmigt 29.04.2021
dSanierung der Steigstrasse abgerechnet29.04.2021
dBauanzeige Hospertwisenweg/Bachwis, 9304 Bernhardzell29.04.2021
Bauobjekt: |
Überquerung Kirchtobelbach mit Glasfaserkabel (Erschliessung Mobile-Antenne) |
Baugrundstück: | 821, 858 |
Bauherrschaft: | Swisscom (Schweiz) AG, Dürrenmattstrasse 9, 9001 St. Gallen |
Grundeigentümer: | Keller Medard, Kirchstrasse 9, 9304 Bernhardzell Politische Gemeinde Waldkirch, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen zur Einsicht auf. Diese können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden (Tel. 058 228 79 24).
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dMitteilungsblatt – reduzierte Ausgaben während Ferien22.04.2021
- Frühlingsferien: 16. April 2021
- Sommerferien: 23. Juli 2021 und 6. August 2021
- Herbstferien: 15. Oktober 2021
- Weihnachten/Neujahr: 31. Dezember 2021
dVollzugsverordnung zum Energiefondsreglement angepasst22.04.2021
dAbrechnung Sanierung des Sonnenbergbachs genehmigt22.04.2021
dBauanzeige Oberhuebstrasse 5, 9304 Bernhardzell19.04.2021
Bauobjekt: |
Demontage Ölheizung, Erdsondenbohrung, Einbau Sole-Wasser-Wärmepumpe |
Baugrundstück: | 2025 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer | Zwicker Othmar, Oberhuebstrasse 5, 9304 Bernhardzell |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen zur Einsicht auf. Diese können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden (Tel. 058 228 79 24).
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Arneggerstrasse, 9205 Waldkirch19.04.2021
Bauobjekt: |
Ortseingangstafel Waldkirch |
Baugrundstück: | 155 |
Bauherrschaft: | Politische Gemeinde Waldkirch, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch |
Grundeigentümer: | Egger Anna Elisabeth, Heldstrasse 7, 9205 Waldkirch Müller Erika, Fronackeren 217, 9204 Andwil Sutter Guido, Bolligenstrasse 16a, 3006 Bern |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen zur Einsicht auf. Diese können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden (Tel. 058 228 79 24).
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Erlenholz, 9300 Wittenbach15.04.2021
Bauobjekt: |
Neubau Scheune |
Baugrundstück: | 1085 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Rickenmann Sonja, Erlenholz 1217, 9300 Wittenbach Rickenmann René, Erlenholz 1217, 9300 Wittenbach |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen zur Einsicht auf. Diese können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden (Tel. 058 228 79 24).
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Engi, 9304 Bernhardzell14.04.2021
Bauobjekt: |
Gartenhaus |
Baugrundstück: | 970 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Bernet Verena, Lerchenstrasse 17, 9304 Bernhardzell Bernet Roland, Lerchenstrasse 17, 9304 Bernhardzell |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen zur Einsicht auf. Diese können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden (Tel. 058 228 79 24).
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauarbeiten an der Kantonsstrasse, Höhe Stöcklen08.04.2021
Die Verkehrsführung und deren Signalisation sind auf den Baustellen- und Umleitungsplänen dargestellt. In Absprache mit der Schule Waldkirch-Bernhardzell sind Lotsendienste an Strassenquerungen vorgesehen. Die Schule Waldkirch-Bernhardzell ist aktuell an den Planungsarbeiten weiterer Schulwegsicherungen und wird die Eltern frühzeitig darüber informieren. Der Schwerverkehr nach Bischofszell wird auf der Autobahn A1 über die Ausfahrt Oberbüren geleitet (nicht Gossau – Waldkirch). Gleiches gilt für den Schwerverkehr, der von Bischofszell in Richtung Oberbüren fährt. Dieser wird beim Abzweiger Sorntal Richtung Autobahnzubringer Oberbüren geleitet.
Die Phasen der Bauarbeiten dauern voraussichtlich wie folgt:
Bauphasen 1 und 2: Vom 26. April bis 4. Juni 2021, Verkehrsführung mittels Lichtsignalanlage
Bauphasen 3, 3.1 und 3.2: Vom 7. Juni bis 13. August 2021, Vollsperrung mit Umleitung
Die Arbeiten sind zum Teil witterungsabhängig. Bei schlechter Wetterbedingung verschieben sich die Arbeiten auf die folgenden trockenen Arbeitstage. Der Deckbelagseinbau auf der gesamten Strecke erfolgt ein Jahr später. Die Medienmitteilung des Kantons sowie detaillierte Umleitungspläne finden Sie nachfolgend:
- Medienmitteilung Kanton
- Umleitungspläne
dDigitale Ortseingangstafel Bernhardzell aufgeschaltet08.04.2021
dBauanzeige St. Pelagibergstrasse, 9205 Waldkirch29.03.2021
Bauobjekt: |
Neubau Einstellhalle |
Baugrundstück: | 588 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Holzimprägnierwerk AG, Waldkirch, St. Pelagibergstrasse 34, 9205 Waldkirch |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen zur Einsicht auf. Diese können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden (Tel. 058 228 79 24).
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Lerchenstrasse 12, 9304 Bernhardzell25.03.2021
Bauobjekt: |
Stützmauersanierung und Erhöhung (bereits ausgeführt) |
Baugrundstück: | 2087 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: |
Merkel Christian, Lerchenstrasse 12, 9304 Bernhardzell |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen zur Einsicht auf. Diese können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden (Tel. 058 228 79 24).
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dJahresrechnung 2020 durch OBT AG revidiert und bestätigt25.03.2021
- die Bilanz, Investitions- und Erfolgsrechnung mit der Buchhaltung übereinstimmen
- die Buchhaltungen ordnungsgemäss geführt sind;
- bei der Darstellung der Vermögenslage und des Rechnungsergebnisses die Grundsätze des Gemeindegesetztes und der Finanzhaushaltverordnung des Kantons St. Gallen sowie der Gemeindeordnung der Gemeinde Waldkirch eingehalten sind.
Generell wurde festgestellt, dass die Buchhaltung von durch den Leiter Finanzen Reto Angst und seiner Mitarbeiterin Daniela Lengwiler übersichtlich organisiert, sehr genau und gewissenhaft geführt wird und einen guten Gesamteindruck hinterlässt. Neben der Buchführung wurde auch das Interne Kontrollsystem (IKS) der Gemeinde durch die externe Revisionsstelle überprüft und bestätigt. Der Gemeinderat dankt den Mitarbeitenden der Abteilung Finanzen für die saubere und pflichtbewusste Arbeit und Buchführung.
dBauanzeige Toreggstrasse 4b, 9304 Bernhardzell23.03.2021
Bauobjekt: |
Ersatz Fernwärme mit Luft-Wasser-Wärmepume (Aussenanlage) |
Baugrundstück: | 1958 |
Bauherrschaft: | Helvetherm GmbH, Hauptstrasse 73, 9434 Au |
Grundeigentümer: | Ramsauer Adelheid, Toreggstrasse 4b, 9304 Bernhardzell Ramsauer Ernst, Toreggstrasse 4b, 9304 Bernhardzell |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen zur Einsicht auf. Diese können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden (Tel. 058 228 79 24).
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Leimatstrasse 1, 9205 Waldkirch22.03.2021
Bauobjekt: |
Anbau Garage und Hobbyraum |
Baugrundstück: | 1932 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | GEFA Gipser GmbH, Kreuzlingerstrasse 29, 8590 Romanshorn |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen zur Einsicht auf. Diese können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden (Tel. 058 228 79 24).
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Edlischwil 1140, 9205 Waldkirch16.03.2021
Bauobjekt: |
Nutzungsänderung/Umbau Gebäude Nr. 1140; Korrektur Verkehrsplanung |
Baugrundstück: | 2047 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Gossner Elmar, Edlischwil 1546, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen zur Einsicht auf. Diese können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden (Tel. 058 228 79 24).
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Untere Chennerstrasse 14, 9205 Waldkirch11.03.2021
Bauobjekt: |
Demontage Ölheizung, Erdsondenbohrung, Einbau Sole-Wasser-Wärmepumpe |
Baugrundstück: | 1572 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Stähli Helena, Untere Chennerstrasse 14, 9205 Waldkirch Stähli Peter, Untere Chennerstrasse 14, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen zur Einsicht auf. Diese können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden (Tel. 058 228 79 24).
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Ronwil, 9205 Waldkirch10.03.2021
Bauobjekt: |
Bienenstand |
Baugrundstück: | 637 |
Bauherrschaft: | Hengartner Werner, Ronwil 273, 9205 Waldkirch |
Grundeigentümer: | Hengartner Katharina, Ronwil 273, 9205 Waldkirch Hengartner Werner, Ronwil 273, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen zur Einsicht auf. Diese können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden (Tel. 058 228 79 24).
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dProjekt Kind-Jugend-Familie / Begegnungsorte04.03.2021
Projektgruppe eingesetzt
Ende letzten Jahres hat der Gemeinderat eine Projektgruppe, die nun unter der Leitung der ehemaligen Jugendarbeiterin Jenny Heeb und unter Mitwirkung des Gemeinderates Urban Sutter Varianten für mögliche Modelle von Begegnungsorten (Familienzentrum, Begegnungsort) für die Gemeinde Waldkirch (Waldkirch und Bernhardzell) aufzeigt, eingesetzt. Das Vorprojekt «Begegnungsorte» hat zum Ziel, Modelle und Varianten zur möglichen Realisierung eines niederschwelligen Begegnungs- und Bildungsortes für die Bevölkerung in Waldkirch auszuarbeiten. Der Auftrag der Projektgruppe ist es, während maximal sechs Sitzungen im Zeitraum vom Februar 2021 bis September 2021 zuhanden des Gemeinderates Modelle und Varianten zur Realisierung eines Begegnungsortes oder Begegnungsorte unter Beizug einer externen Fach- und Prozessberatung auszuarbeiten. Andrea Faeh vom Zentrum Frühe Bildung der PHSG wurde mit der externen Beratung beauftragt. Der Kanton leistet einen wesentlichen finanziellen Beitrag an die Abklärungen zum Thema der Begegnungsorte in Waldkirch. Weiter arbeiten verschiedene Organisationen aus unserer Gemeinde mit, damit letztendlich das gesamte Spektrum einbezogen werden kann. Die Projektgruppe wird dem Gemeinderat bis im Spätherbst erste Ergebnisse weitergeben und Varianten einer Umsetzung vorschlagen.
Die Projektgruppe unter der Leitung von Urban Sutter, Gemeinderat und Projektleiterin Jenny Heeb sowie mit der fachlichen Unterstützung von Frau Andrea Faeh, Zentrum Frühe Bildung der PHSG, setzt sich weiter wie folgt zusammen: Anrig Christoph, Fiorino AG; Antelmann Andrea und Staub Nicole, Mütter- Väterberatung; Betschart Manuela, Spielgruppe Waldkirch; Gschwend Sandra, Spielgruppe Bernhardzell; Grob Chantal, Kirchgemeinde Waldkirch; Ledergerber Andrea, Familientreff; Spirig Mirjam, Erwachsenenbildung; Müller Oliver, Soziale Dienste Waldkirch; Büchi Alexandra, Jugendarbeit Waldkirch; Ammann Thomas, Arzt / Schularzt; Helg Irene, Schule Waldkirch; Lehner Ruth, Praktikantin PHSG.
dFakultatives Referendumsverfahren bei der Ortsplanung04.03.2021
Die letzte Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Waldkirch stammt aus dem Jahr 1994, und zwar auf der Grundlage der Richtplanung, die vom Gemeinderat Waldkirch am 10. Juli 1992 beschlossen wurde. Diese momentan noch aktuelle Zonenplanung und das Baureglement wurden am 9. März 1994 vom Baudepartement genehmigt. Anschliessend gab es mehrere Teilzonenpläne und im Oktober 2005 beschloss der Gemeinderat eine Gesamtrevision der kommunalen Richtplanung und anschliessenden Teilanpassungen von Zonenplan, Baureglement und Schutzverordnung. Am 1. Mai 2014 trat die Revision des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes (RPG) und die dazugehörige Raumplanungsverordnung (RPV) in Kraft. Anlässlich dieser Revision wurden auf Bundesebene die Anforderungen an den haushälterischen Umgang mit dem Boden deutlich erhöht. Auf allen politischen Ebenen sind daher entsprechende Rahmenbedingungen zu setzen und eine qualitätsvolle Siedlungsentwicklung nach innen zu fördern. Der Kanton St. Gallen hat – mit der Revision seines Richtplans als eines strategischen räumlichen Planungsinstruments – die Vorgaben des Bundes umgesetzt.
Ein zentraler Grundsatz des Raumplanungsrechts stellt die Trennung des Baugebietes vom Nichtbaugebiet dar. Bund, Kantone und Gemeinden haben dafür zu sorgen, dass der Boden haushälterisch genutzt wird und diese Trennung zwischen Bau- und Nichtbaugebiet verwirklicht wird. Auch ist auf einen haushälterischen Umgang mit Fruchtfolgeflächen zu achten. Sie stimmen ihre raumwirksamen Tätigkeiten aufeinander ab und verwirklichen eine auf die erwünschte Entwicklung des Landes ausgerichtete Ordnung der Besiedlung. Sie achten dabei auf die natürlichen Gegebenheiten sowie auf die Bedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft (Art. 1 Abs. 1 RPG).
Kantonaler Richtplan
Am 1. November 2017 genehmigte der Bundesrat den kantonalen Richtplan, Richtplankapitel «Siedlung». Damit entsteht auch für die Gemeinden Handlungsbedarf zur Überarbeitung ihrer Ortsplanungen, vor allem im Bereich Siedlung. Zudem trat am 1. Oktober 2017 das neue Planungs- und Baugesetz (kurz PBG) im Kanton St. Gallen in Kraft, was ebenfalls planerischen Anpassungsbedarf auf kommunaler Ebene zur Folge hatte. Die politischen Gemeinden sind, gestützt auf Art. 175 Abs. 1 des PBG, verpflichtet, innert zehn Jahren seit Vollzugsbeginn des PGB den Zonenplan und Baureglement im ordentlichen Verfahren an das neue Recht anzupassen.
Überarbeitung des Richt- und Zonenplans der Gemeinde Waldkirch
Die Gemeinde Waldkirch hat bereits vor einiger Zeit, aufgrund der vorhin dargelegten Änderungen der rechtlichen Grundlagen, die Überarbeitung des kommunalen Rahmennutzungsplans (Zonenplan und Baureglement) in Angriff genommen. In einer ersten Phase wurde die kommunale Richtplanung überarbeitet und auf die aktuellen Ziele und Grundsätze der Raumplanung und die Vorgaben von Bund und Kanton ausgerichtet. Die zweite Phase beinhaltete die Gesamtrevision des Rahmennutzungsplans (Zonenplan und Baureglement). Die Revision der Schutzverordnung wird separat durchgeführt. Die Bevölkerung von Waldkirch wurde dabei regelmässig über das Mitteilungsblatt über den Stand der Ortsplanungsrevision informiert. Zudem besass die Bevölkerung am 16. Juni 2018 in Waldkirch sowie am 30. Juni 2018 in Bernhardzell die Möglichkeit zur Mitwirkung. Im Rahmen von Workshops wurden die drei Instrumente der Ortsplanungsrevision (Richtplan, Zonenplan und Baureglement) miteinander zur Diskussion gestellt. Weiter besass die Bevölkerung nach den Workshops bis Ende Oktober 2018 die Möglichkeit, schriftliche Anträge zu gewünschten Änderungen beim Gemeinderat einzureichen. Sämtliche Unterlagen wurden regelmässig auf der Website der Gemeinde aufgeschaltet und zur Verfügung gestellt. Die Bemerkungen und Hinweise aus dem Mitwirkungsverfahren sind – soweit möglich – in die Überarbeitung des Richtplans und des Rahmennutzungsplans eingeflossen. Das Ergebnis der kantonalen Vorprüfung durch das AREG erfolgte in der Stellungnahme vom 16. November 2018. Auch diese Bemerkungen und Hinweise wurden in der Überarbeitung berücksichtigt.
Weilerzonen und Sondernutzungspläne
Speziell hielt das AREG im Bericht zur Vorprüfung fest, dass die Abgrenzung der Weilerzone sich eng an die bestehenden Bauten anzulehnen hat und nicht an die Parzellenstruktur. Die Abgrenzung sollte sich im Wesentlichen auf die (ehemaligen) landwirtschaftlichen Wohnbauten beschränken. Bauten zu existenzsichernden Landwirtschaftsbetrieben (auch verpachteten) sind nicht einer Weilerzone mit eingeschränkten Bauvorschriften zuzuweisen. Der Gemeinderat sah bis zum Zeitpunkt des Vorliegens des kantonalen Vorprüfungsberichts keinen Anlass, die Weilerzone auf die gebäudenahe Abgrenzung zu redimensionieren. Deshalb wurde bei den Workshops nicht ausführlich auf die Weilerzonen eingegangen. Da es sich vorliegend um eine Gesamtrevision der Zonenplanung handelt, wies das AREG die Gemeinde im Bericht zur Vorprüfung an, die bisherigen Abgrenzungen der Weilerzonen grundsätzlich zu prüfen (Reduktion der Weilerzonen, Ausscheidung von Freihalteflächen etc.). Diesem Auftrag ist die Gemeinde nachgekommen. Seit der bekannten Praxisänderung i.S. Weilerzone hat die Gemeinde Waldkirch als kommunale Behörde keine alleinige Entscheidbefugnis mehr. Zur Praxisänderung im Baubewilligungsverfahren in Weilerzonen hat die Gemeinde im Übrigen im Mitteilungsblatt vom 3. Mai 2019 entsprechend ausführlich informiert. Die Gemeinde wird sich aber nach wie vor für die Erhaltung der Weiler stark machen.
Im Nachgang zum Mitwirkungsverfahren und der kantonalen Vorprüfung wurde auch der Sondernutzungsplan im Sinne von Art. 29 PBG über die Baulinien erarbeitet, um abweichende Abstände zur Waldgrenze zu definieren, die vorher im Zonenplan festgelegt wurden. Hierbei handelt es sich um eine Ausgliederung der Baulinien aus dem Entwurf des Zonenplans für das Mitwirkungsverfahren in einen separaten Sondernutzungsplan. Während des Mitwirkungsverfahrens waren diese Baulinien Bestand des Zonenplanes.
Innere Verdichtung
Im kantonalen Richtplan wird je nach Zeithorizont (2030/2040) ein Verdichtungsziel von 4 bis 5 Prozent für das bestehende überbaute Gebiet (Wohn- und Mischzonen) festgelegt. Eine weitere Verdichtung soll zusätzlich durch die Überbauung der bestehenden Baulandreserven erreicht werden. Das Gemeindeportrait des Kantons St. Gallen vom 17. August 2017 weist für die Gemeinde Waldkirch innerhalb des bestehenden Baugebietes ein zusätzliches Potential von rund 330 Einwohnern aus und gesamthaft beträgt der zu erwartende Bevölkerungszuwachs bis in das Jahr 2040 415 Personen. Art. 1 RPG formuliert Ziele der Raumplanung. Diese Ziele sind anzustrebende künftige Zustände. Art. 1 Abs. 1 Satz 1 RPG wiederholt das bereits im Verfassungsartikel enthaltene, übergeordnete Ziel der «haushälterischen» (gemeint: nachhaltigen) Nutzung des Bodens und statuiert seit der RPG-Revision von 2012 ausdrücklich das Gebot der Trennung des Baugebiets vom Nichtbaugebiet (sog. Trennungsgrundsatz). Damit geht auch das Konzentrationsprinzip einher, welches mit dem – ebenfalls 2012 ins Gesetz aufgenommenen – Gebot, die Siedlungsentwicklung nach innen zu lenken und kompakte Siedlungen zu schaffen, besonders akzentuiert worden ist. Aus dem Trennungsgrundsatz ergeben sich zwei Konsequenzen: Ausserhalb der Bauzone besteht ein grundsätzliches Bauverbot. Was ausserhalb der Bauzonen geschieht, «interessiert» den Bundesgesetzgeber tendenziell stärker. Deshalb sind im Zusammenhang mit Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen dichtere bundesrechtliche Regelungen möglich als in den anderen Bereichen.
Neue Instrumente / Entwicklung von Waldkirch
Damit sich nun unsere Gemeinde weiterentwickeln kann, sind die neuen Instrumente der Ortsplanung von zentraler Bedeutung. Die breite Vernehmlassung, die vielen Gespräche und Inputs und auch die verschiedenen Bedürfnisse wurden, wo immer möglich, in die Überarbeitung einbezogen. Seit dem Jahre 2015 arbeitet nun der Gemeinderat an dieser Überarbeitung der Ortsplanungsinstrumente in enger Zusammenarbeit auch mit den kantonalen Stellen und dem Planungsbüro ERR, die auf eine breite fachliche Erfahrung zurückgreifen dürfen. Dass durch gewisse Rahmenbedingungen nicht alle Wünsche und Vorstellungen erfüllt werden konnten, war unvermeidlich.
Öffentliche Auflage der Ortsplanungsinstrumente – Einsprachen
Der Gemeinderat Waldkirch hat am 28. August 2019 den überarbeiteten Zonenplan, das Baureglement, den Sondernutzungsplan sowie den Strassenplan erlassen. Im Sinne von Art. 41 PBG und Art. 39 ff. des Strassengesetzes (StrG) lagen der Zonenplan, das Baureglement, die Sondernutzungspläne sowie der Strassenplan danach während 30 Tagen, vom Donnerstag, 29. August 2019, bis Freitag, 27. September 2019, im Gemeindehaus Waldkirch, zur Einsichtnahme öffentlich auf. Innerhalb dieser Zeit gingen Einsprachen ein, die im Verlaufe der Jahre 2019 und 2020 in mehreren Einspracheverhandlungen behandelt wurden. In vielen Fällen konnte eine Einigung erzielt werden, allerdings nicht in allen. Der Gemeinderat musste somit an seiner Sitzung vom 13. Januar 2021 den kommunalen Richtplan erlassen sowie den Zonenplan, das Baureglement und den Sondernutzungsplan festsetzen. Die Einsprachen wurden teils gutgeheissen und teils abgewiesen. Die Einsprecher können den Gesamtentscheid nach der Genehmigung des AREG an das Baudepartement weiterziehen.
Festsetzung
Im Rahmen des Entscheides über die Einsprachen und die Festsetzung von Baureglement und Zonenplan hat der Gemeinderat wenige Anpassungen beschlossen. Es sind dies folgende:
Baureglement
Masstabelle:
Zone W10.0; Änderung der max. Gebäudehöhe (m) von 7.5m auf neu 8m
Zone W12.0; Änderung der max. Gebäudehöhe (m) von 8.0m auf neu 8.5m
Zone W14.5; Änderung der max. Gebäudehöhe (m) von 11.5m auf neu 12m
Zone K12.0; Änderung der max. Gebäudehöhe (m) von 8.0m auf neu 8.5m
Der Gemeinderat hält weitestgehend an dem am 28. August 2019 erlassenen Baureglement fest. Im Rahmen von Einspracheverhandlungen wurden die Gebäudehöhen visualisiert und diskutiert. Daraufhin wurden Anpassungen der Masse der Masstabelle (Art. 19 BauR) vorgenommen.
Die beabsichtigten Änderungen sind sinnvoll und vermögen durchaus zu überzeugen. Wenn die Raumhöhen und Böden/Decken nach dem aktuellen Stand der Technik erstellt werden, fehlt tatsächlich jeweils ein halber Meter an Höhe. Auf die Gesamthöhe hat diese Änderung aber keinen Einfluss, diese bleibt bestehen. Die Masse der Masstabelle (Art. 19 BauR) sollen für eine längere Zeit wieder Bestand haben.
Anpassung der Bezeichnung der VSS-Norm
Seit dem 19. März 2019 gelten die neuen Normenbezeichnungen beim Schweizerischen Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute VSS. So heisst die ursprüngliche Norm VSS SN 640 273a neu VSS 40 273a. Die Änderung der Bezeichnung dieser VSS-Norm wird im Baureglement vorgenommen.
Zonenplan
Auf dem Grundstück Nr. 966 wird die Freihaltezone ausserhalb Bauzone (FaB O) von Westen her bis auf die Höhe des Gebäudes Nr. 1123 reduziert. Diese Änderung ist zweckmässig, um die Gartenanlage (bis und mit der Tanne, die als Sicht- und Lärmschutz dient) in der Weilerzone zu belassen. |
|
Aufgrund eines projektierten Ersatzbaus des Grundeigentümers wurde die Abgrenzung der Weilerzone beim Grundstück Nr. 221 leicht angepasst. Das Projekt ist mit dem AREG-BaB sowie der kantonalen Denkmalpflege bereits abgestimmt. |
|
Mit dem am 28. August 2019 erlassenen Zonenplan wurde eine «gemeinsame» Sondernutzungspflicht über die beiden Grundstücke Nr. 52 und 54 in Waldkirch erlassen. Gegen diese Sondernutzungsplanpflicht gingen drei Einsprachen ein. Im Rahmen des Schriftenwechsels zeigten sich die Einsprecher damit einverstanden, wenn pro Grundstück je eine separate Sondernutzungsplanpflicht erlassen wird. Damit kann das beabsichtigte Ziel des Sondernutzungsplan nach wie vor erreicht werden. Es ist daher eine jeweils separate Sondernutzungsplanpflicht für die Grundstücke Nr. 52 und 54 vorzusehen. |
|
Die dach müggler ag plant eine Erweiterung des Betriebs auf dem Grundstück Nr. 1931. Dazu werden gegenseitige Landabtretungen mit der Grundeigentümerin des Grundstücks Nr. 185 und 558 vorgenommen. Aufgrund des Projekts wurde eine Anpassung der Zonierung vorgenommen. |
Im Rahmen des Erlasses des Richtplans wurden folgende Änderungen beschlossen:
Eine Grundeigentümerschaft bemängelt, dass aufgrund der aktuellen Planung (Richtplan und Zonenplan) in den nächsten Jahren auf dem Grundstück Nr. 154 überhaupt keine Entwicklung vorgesehen ist, was aus Sicht der Grundeigentümer nicht begrüsst wird. Die Anbindung an den öV, aber auch die Ergänzung im Gebiet Neuegg macht absolut Sinn. Der Gemeinderat hat die Fläche damals nur aus dem Richtplan entnommen, da der Kanton im Zusammenhang mit der Fruchtfolgefläche keine Genehmigung in Aussicht gestellt hat. Bis es allerdings zu einer möglichen Einzonung dieses Gebietes kommt, können gut und gerne 15 Jahre ins Land gehen, was bedeutet, dass die Situation dannzumal sowieso wieder neu beurteilt werden muss. Insofern ist eine neuerliche Aufnahme der Fläche trotzdem zu begrüssen. Zudem ergeben sich bessere Möglichkeiten für die Erschliessung des bereits vorgesehenen Gebietes Neuegg (S.1.3.1). |
|
Anpassung Richtplanbeschluss I 5.3.1. | Basierend auf seiner Stellungnahme ist richtigerweise der Richtplanbeschluss I 5.3.1 «Campingplatz St.Gallen-Wittenbach (Lee)» entsprechend anzupassen und der folgende Satz ist wegzulassen: Für den Erhalt des Campingplatzes soll ein Teil des angrenzenden WG2-Gebiets als Intensiverholungsgebiet entwickelt werden. |
Anpassung Weilerzone Engi, Bernhardzell Anpassung Weilerzone Ronwil, Waldkirch |
Die Änderung der Weilerzone resp. der Freihaltezone bei den Grundstücken Nr. 966 und 221 hat auch eine Anpassung des Richtplans zur Folge. |
Fakultatives Referendumsverfahren
Als nächster wichtiger Schritt steht nun das fakultative Referendumsverfahren an. Dabei geht es darum, den Rahmennutzungsplan (Zonenplan und Baureglement) noch einmal der breiten Öffentlichkeit vorzulegen und während 40 Tagen, vom 5. März 2021 bis zum 13. April 2021, dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Dieses kann ergriffen werden, indem 10 Prozent der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der letzten Gesamterneuerungswahl (248 Stimmberechtigte) mit ihrer Unterschrift ein Referendum unterzeichnen. Sollte ein Referendum zustande kommen, würde dies bedeuten, dass über den Zonenplan und das Baureglement an der Urne abgestimmt werden muss. Die Vorbereitung und Umsetzung einer solchen Urnenabstimmung würde zusätzliche Zeit in Anspruch nehmen, was wiederum bedeuten würde, dass die neuen Grundlagen und die bauliche Entwicklung weitere Verzögerungen erfahren. Der Gemeinderat ist überzeugt, dass die vorliegenden Ortsplanungsinstrumente für Waldkirch eine sehr gute Basis für die weitere Entwicklung darstellen und, so sie von den kantonalen Stellen genehmigt werden, für viele Jahre eine gezielte Entwicklung in unserer Gemeinde zulassen werden.
dBauanzeige Engi, 9304 Bernhardzell01.03.2021
Bauobjekt: |
Dachsanierung und Verlängerung Kranbahn Scheune |
Baugrundstück: | 978 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: |
Keller Wilhelm, Engi 941, 9304 Bernhardzell |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen zur Einsicht auf. Diese können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden (Tel. 058 228 79 24).
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Schützengasse 13, 9205 Waldkirch01.03.2021
Bauobjekt: |
Demontage Ölheizung, Einbau Luft-Wasser-Wärmepumpe |
Baugrundstück: | 92 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: |
Lutz Bruno, Schützengasse 13, 9205 Waldkirch Lutz Klara, Schützengasse 13, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen zur Einsicht auf. Diese können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden (Tel. 058 228 79 24).
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBeginn der Bauarbeiten beim Sportplatz Breiten, Waldkirch25.02.2021
[...]
Während der Bauzeit ist mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen auf der St.Pelagibergstrasse zu rechnen. Die Arbeiten dauern voraussichtlich und unter Vorbehalt der Witterung bis Frühjahr 2022. Falls es zu etwelchen Problemen oder Fragen im Zusammenhang mit diesem Bauvorhaben kommen sollte, wenden Sie sich bitte an die Bauleitung.
Bauherrenvertretung: Gemeinde Waldkirch, Abteilung Bau und Infrastruktur, Herr Markus Stöckli, Telefon: 058 228 79 23
Bauleitung: bhateam ingenieure ag, Sirnach
Bauunternehmung: ARGE Breiten (Walo Bertschinger AG und Hastag).
Es ist uns bewusst, dass durch die Bauarbeiten Unannehmlichkeiten entstehen und wir sind bemüht, diese so gering wie möglich zu halten. Wir danken Ihnen für das Verständnis und stehen für Fragen gerne zur Verfügung.
dAbschluss 2020 über den Erwartungen / Budget 2021 mit Defizit18.02.2021
Die Investitionsrechnung der Gemeinde Waldkirch schliesst mit Ausgaben von 1'663’939.05 Franken ab. Budgetiert waren 3'625’000 Franken. Die Einnahmen der Investitionsrechnung lagen bei 242’931.70 Franken. Budgetiert wa-ren 440’000 Franken.
Die Gründe der Abweichungen in diesem Bereich liegen darin, dass die Aufwendungen für den Bau des Sportplatzes Breiten sowie zur Realisierung der LED-Ortseingangstafeln noch nicht vollständig – wie budgetiert – im Jahr 2020 abgerechnet werden konnten (Gründe: Projektverzögerung, Bewilligungsverfahren und Auswirkungen der COVID-19-Massnahmen). Entsprechend sind dafür Aufwände im Budget der Investitionsrechnung 2021 vorgesehen.
Das ordentliche Verwaltungsvermögen der Gemeinde Waldkirch ist durch den Abschluss des Neubaus Breite auf neu 26’122’548.62 Franken angestiegen.
Aufwandeinsparungen in verschiedenen Kontogruppen
Der Aufwand in der Kontogruppe «Allgemeine Verwaltung» liegt insgesamt erfreuliche 188‘704.15 Franken tiefer als budgetiert. Auch in den Bereichen «Öffentliche Ordnung und Sicherheit» (Minderaufwand 20‘759.54 Franken), «Bildung» (Minderaufwand 213‘855.15 Franken), «Kultur, Sport und Freizeit» (Minderaufwand 30‘988.41 Franken), «Verkehr» (Minderaufwand 261‘027.02 Franken), «Umweltschutz und Raumordnung» (Minderaufwand 148‘889.88 Franken), «Volkswirtschaft» (Minderaufwand 78‘148.19 Franken) und «Finanzen» (Mehrertrag 392‘522.05 Franken) konnten Minderaufwände und Mehrerträge erzielt werden.
Demgegenüber sind die Aufwände in den Bereichen Gesundheit und Soziale Sicherheit massiv steigend. Im Vergleich zum Budget 2020 sind die Ausgaben im Bereich Gesundheit mit Mehrkosten von rund 200‘000 Franken deutlich höher ausgefallen. Diese Zunahme steht vor allem im Zusammenhang mit deutlichen Mehraufwänden bei der stationären Pflegefinanzierung. Im Bereich Soziale Sicherheit sind es sogar Mehraufwände von rund 300‘000 Franken, welche im Zusammenhang mit Fremdplatzierungen von Jugendlichen und Kindern stehen. In diesen Bereichen sind die Aufwände schwer zu budgetieren, da Fälle, welche während der Budgetierungsphase noch nicht bekannt sind, im Nachhinein massive Mehraufwendungen auslösen können. Im Vergleich zu den Vorjahren stiegen die Aufwendungen in diesen beiden erwähnten Bereichen deutlich an.
Die Netto-Abweichungen bei der funktionalen Gliederung nach den 10 Kontobereichen zeigen folgendes Bild:
0 Allgemeine Verwaltung | + Fr. 188'704.15 (Minderaufwand) |
1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung | + Fr. 20'759.54 (Minderaufwand) |
2 Bildung | + Fr. 213'855.15 (Minderaufwand) |
3 Kultur, Sport und Freizeit | + Fr. 30'988.41 (Minderaufwand) |
4 Gesundheit | Fr. 199'438.20 (Mehraufwand) |
5 Soziale Sicherheit | Fr. 289'985.62 (Mehraufwand) |
6 Verkehr | + Fr. 261'027.02 (Minderaufwand) |
7 Umweltschutz und Raumordnung | + Fr. 148'889.88 (Minderaufwand) |
8 Volkswirtschaft | + Fr. 78'184.19 (Minderaufwand) |
9 Finanzen | + Fr. 395’522.05 (Mehrertrag) |
Total Gesamtergebnis (Budgetbesserstellung) | + Fr. 848'506.57 |
Budget Erfolgsrechnung 2021 der Gemeinde mit Verlust
Für das Jahr 2021 muss ein Verlust von 1.53 Mio. Franken budgetiert werden. Besonders hohe Aufwände sind in den Positionen Gesundheit und Soziale Sicherheit zu erwarten, da diese bereits im 2020 deutliche Mehraufwände verursachten. Auch werden voraussichtlich durch die Coronapandemie weitere finanzielle Aufwände auf uns zukommen. Es stehen also wesentliche Herausforderungen für 2021 und die Folgejahre bevor. So stehen grössere Investitionen bei unseren Schul- und Gemeindeliegenschaften an. Es ist vorgesehen, im 2021 weitere Abklärungen zu den Sanierungen der beiden Mehrzweckgebäude Waldkirch und Bernhardzell sowie für das Schulhaus Bernhardzell zu tätigen, damit dann konkretere Grundlagen und Kostendetails vorliegen. Es ist, wie in der Finanzplanung aufgezeigt, davon auszugehen, dass wir in diese bestehenden Liegenschaften mehrere Millionen Franken investieren müssen. Darüber hinaus ergeben sich aber allfällige Möglichkeiten, in diesen Gebäuden das Raum- und Platzangebot für künftige Bedürfnisse zu optimieren. Wir informieren Sie gerne darüber, wenn die Abklärungen weiter fortgeschritten sind.
Budget Investitionsrechnung 2021 der Politischen Gemeinde
Für das Jahr 2021 sind im Investitionsbudget der Politischen Gemeinde netto 1‘825‘000 Franken (Vorjahr 3‘185‘000.00 Franken) budgetiert. Die Ausgaben betragen 2‘115‘000.00 Franken (Vorjahr 3‘625‘000 Franken), die Einnahmen sind mit 290‘000 Franken (Vorjahr 440‘000 Franken) budgetiert. Im Vordergrund stehen hierbei die Investitionen in das Projekt Sportplatz Breiten sowie, wie erwähnt, Vorinvestitionen für die Abklärungen zur Sanierung der Mehrweckhallen Waldkirch und Bernhardzell.
Positiver Rechnungsabschluss bei den Technischen Betrieben
Die Erfolgsrechnung der Technischen Betriebe schliesst ebenfalls positiv ab. Es konnte ein erfreulicher Überschuss in der Höhe von 521‘046.75 Franken erzielt werden, welcher in das Konto der kumulierten Ergebnisse der Vorjahre verbucht wird. Budgetiert war ein Überschuss von 52‘096 Franken. Gerade im Hinblick auf die Absicht, die Technischen Betriebe zu verselbständigen, ist dieses Jahresergebnis wichtig und erfreulich. Das Konto der kumulierten Ergebnisse weist per 31. Dezember 2020 einen Saldo von 1‘393‘986.33 Franken (Vorjahr 872‘939.58 Franken) auf.
Im Budget 2021 der Technischen Betriebe ist ein Ertragsüberschuss in der Höhe von 128‘150 Franken vorgesehen. Dies bei einem Aufwand von 3‘448‘650 Franken und einem Ertrag von 3‘576‘800 Franken. Die Abschreibungsquote 2021 beträgt 190‘000 Franken (Vorjahr: 154'000 Franken) und ist auf die neue Vorschrift beim RMSG zurückzuführen (lineare und nutzungsdauer bezogene Abschreibungsmethode). In der Investitionsrechnung 2021 wird mit Brutto-Ausgaben von 1‘327‘000 Franken (Vorjahr 1‘245‘000 Franken) und Brutto-Einnahmen von 180‘000 Franken (Vorjahr 180‘000 Franken) gerechnet.
dSanierung Regionale Tierkörpersammelstelle Bischofszell18.02.2021
Nach rund zehn Jahren Betrieb erfolgen zwischen Februar und April 2021 an der regionalen Annahmestelle für Tierkörper in Bischofszell umfangreiche Sanierungsabreiten. Dabei stehen der Ersatz der gesamten Bodenbeschichtung und die Modernisierung des Waschraums im Zentrum. Die Annahmezeiten werden deshalb vom 25. Februar bis 9. März 2021 eingeschränkt. Während der Bauzeit gelten folgende Öffnungszeiten:
Montag bis Samstag jeweils von 9.30 bis 11.45 Uhr
Sonntag geschlossen
Der 24-Stunden-Einwurf bleibt während den Sanierungsarbeiten geschlossen.
Das Deponieren von Tierkörpern ausserhalb der angegebenen Annahmezeiten ist aufgrund der Seuchengefahr verboten. Bitte helfen Sie mit, die Anlage sauber und hygienisch zu halten.
Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der Sammelstelle oder unter Telefon 077 480 50 25.
Kontakt:
Regionale Tierkörpersammelstelle Bischofszell, Gihlstrasse 12, 9220 Bischofszell, Telefon 077 480 50 25
dEinbürgerung11.02.2021
dBauanzeige Sorntal, 9213 Hauptwil10.02.2021
Bauobjekt: |
Sanierung Widerlager Brücke über Sornbach |
Baugrundstücke: | 452, 453, 454, 455 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: |
Stark Franz, Sorntal 372, 9213 Hauptwil Bernhardsgrütter Michael, Wältishus 674, 9246 Niederbüren Schmid Bettina, Höfli 360, 9213 Hauptwil |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen zur Einsicht auf. Diese können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden (Tel. 058 228 79 24).
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dFeuerwehrgrundausbildung im OFA Bernhardzell und Umgebung04.02.2021
Montag bis Freitag, 8. bis 12. Februar 2021
Montag bis Freitag, 22. bis 26. März 2021
dBauanzeige Knollenbrücke - Hinterchirchstrasse, 9304 Bernhardzell04.02.2021
Bauobjekt: |
Hydrantennetzerneuerung mit Bachquerung |
Baugrundstücke: | 870, 1180 |
Bauherrschaft: | Gruppenwasserversorgung BHW, Hofenstrasse 1, 9300 Wittenbach |
Grundeigentümer: | Schöb Elmar, Engi 943, 9304 Bernhardzell Krapf Anton und Michaela, Hinterchirch 1062, 9304 Bernhardzell |
Auflage
Baugesuch und Unterlagen liegen zur Einsicht auf. Diese können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehehn werden (Tel. 058 228 79 24).
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
d Urnenabstimmung statt Bürgerversammlung auch im 202128.01.2021
[...]
Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen und die erwähnte dringliche Verordnung hat der Gemeinderat beschlossen, über folgende Geschäfte an der Urne beschliessen zu lassen:
- Jahresrechnung 2020
- Budget und Steuerfuss 2021
- I. Nachtrag zur Gemeindeordnung (Verselbständigung der Technischen Betriebe in ein selbständiges öffentlich-rechtliches Unternehmen)
- Entwidmung des Grundstücks Nr. 57, Arneggerstrasse 12, Waldkirch, sowie dem Verkauf dieses Grundstücks zum Preis von Fr. 650 000.00 an die Schmuckli Architekten AG, Wil
dEinsätze der Stadtpolizei Gossau in Waldkirch28.01.2021
dLeistungen der Sozialversicherung im Jahr 202028.01.2021
Anzahl Bezüger | Leistungen in CHF | |
AHV-Renten | 378 | 8‘209‘559 |
IV-Renten | 49 | 884‘945 |
Hilflosenentschädigung zur AHV | 11 | 102‘647 |
Hilflosenentschädigung zur IV | 10 | 74‘306 |
Ordentliche Ergänzungsleistungen zur AHV und IV | 67 | 1‘239‘288 |
Ausserordentliche Ergänzungsleistungen zur AHV und IV | 2 | 4‘920 |
Im Kanton ausbezahlte Ergänzungsleistungen: |
||
Ordentliche Ergänzungsleistungen zur AHV und IV | 332‘136‘436 | |
Ausserordentliche Ergänzungs- leistungen zur AHV und IV |
4‘153‘448 |
dBauanzeige Arneggerstrasse, 9205 Waldkirch25.01.2021
Bauobjekt: |
Ortseingangstafel Waldkirch |
Baugrundstück: | 155 |
Bauherrschaft: | Politische Gemeinde Waldkirch, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch |
Grundeigentümer: | Egger Anna Elisabeth, Heldstrasse 7, 9205 Waldkirch Müller Erika, Fronackeren 217, 9204 Andwil Sutter Guido, Bolligenstrasse 16a, 3006 Bern |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauabrechnung Neubau Breite21.01.2021
Die Schlussabrechnung per Ende Dezember 2020 zeigt sich nun äusserst positiv und schliesst mit einer Kreditunterschreitung von rund 920‘000 Franken ab.
Kreditposition | Betrag CHF | Schlussbetrag CHF | Abweichung absolut | Abweichung in % |
Vorprojekt Hauptprojekt Schulhaus |
360'000.00
17'115'000.00 |
16'555'335.35 | - 919'664.70 | - 5.3% |
Photovoltaik Anlage | 435'000.00 | 435'213.80 | + 213.80 | + 0.04% |
Total | 17'910'000 | 16'990'549.15 | - 919'450.90 | - 3.4% |
Mehr- und Minderaufwände
Im Verlaufe des Projektes stellten sich verschiedenste Zusatzwünsche ein oder es ergaben sich Punkte, die im ursprünglichen Kostenvoranschlag nicht berücksichtigt worden sind. Die entsprechenden Positionen sind aus der folgenden Tabelle ersichtlich.
Ausgewählte Positionen | Wegfallende Leistungen in CHF | Zusatzleistungen in CHF | Bemerkungen |
Zinsen Baukredit | -125'000 | Kredit konnte zu Negativzinsen aufgenommen werden. | |
Steildach | -60'000 | Doppelposition; Dach war durch Photovoltaikposition abgedeckt | |
Anteil nicht verbrauchte Projektreserve | -315'000 | Ursprüngliche Position 495'000 | |
Abgabe Parkplatzersatz an Gemeinde | +50'000 | Ursprünglich in der Kostenberechnung nicht berücksichtigt | |
Verbindungstunnel zwischen Neu- und Altbau Breite | +30'000 | Ermöglicht zukünftig einfacheren Support/Revision oder zusätzliche Leitung einzuziehen | |
Innen-Ausstattung/ Ausgestaltung | +220'000 | Mehraufwand für Geräte & Produkte für Hauswartung und Umgebung. Mehraufwand für zusätzliche Anschaffungen und Ausrüstung von Räumen. | |
Umgebungsarbeiten | +210'000 | Mehrkosten für Anschaffung von Geräten beim Spielplatz (Keine Übernahme der Geräte vom alten Spielplatz Steig, da nicht mehr bfu-tauglich. | |
Anteil roter Platz / Laufbahn | +115'000 | Sanierung roter Platz war nicht im Perimeter vorgesehen. Deshalb Kosteneinteilung Projekt / Investitionsrechnung 2020. | |
Reduktion MWST-Satz um 0.3% | -52'000 | In der Planungsphase nicht eingeplant. | |
Total | -552'000 | +625'000 | |
Netto | + 73'000 |
Die höchsten Einsparungen gegenüber dem Kostenvoranschlag sind in der Position Gebäude auszuweisen. Diese Einsparungen waren möglich, da die Arbeiten aufgrund eines positiven Umfeldes bei verschiedenen Lieferanten oft unter dem Kostenvoranschlag vergeben werden konnten. Die Vergabegewinne wurden im Folgenden teilweise wieder durch Zusatzaufwände kompensiert.
Projektabschluss und Auflösung Baukommission
Das nun abgeschlossene Bauprojekt hat eine lange Geschichte hinter sich. Nachdem im Jahr 2012 ein Raumkonzept den Bedarf nach zusätzlichen Räumlichkeiten aufgezeigt hat, wurde das Projekt offiziell im Jahr 2015 mit dem Projektwettbewerb gestartet. Nach der Zustimmung der Bürgerschaft zur Realisierung des Neubaus Breite im März 2017 stand der Umsetzung nichts mehr im Wege. In den rund sechs Jahren der Planung und Umsetzung haben viele Personen zum Gelingen dieses für Gemeinde und Schule wichtigen Projektes beigetragen.
Abschreibung der Aufwände
Die Baukosten von insgesamt rund 16‘99 Mio. Franken werden gemäss RMSG (Rechnungslegungsmodell Kanton St. Gallen) über die nächsten 30 Jahre abgeschrieben und belasten somit die Erfolgsrechnung der kommenden Jahre im gleichen Masse.
Lob und Anerkennung
Der Gemeinderat dankt dem Baukommissionspräsidenten Andreas Bolzern für die kompetente Führung der Baukommission sowie der verschiedenen Subkommissionen. Ein ebenso herzliches Dankeschön gilt auch den Mitgliedern der Baukommission, die aktiv die Anliegen der verschiedenen Nutzergruppen eingebracht haben. Ein Dank geht auch an die Architektin, die Baubegleitung und insbesondere den Bauleiter, welche den Präsidenten der Baukommission bei der Umsetzung des Projektes sehr gut und kompetent unterstützt haben. Durch die sehr gute Zusammenarbeit ist es gelungen, das Projekt zeitlich wie finanziell zu einem positiven Abschluss zu bringen. Wir bedanken uns an dieser Stelle auch bei den Nachbarn und Anwohnern für die Geduld und Unterstützung während der Bauzeit. Ein grosses Dankeschön auch an die Bevölkerung der Gemeinde Waldkirch für das Vertrauen in die Behörden und die Baukommission.
dBeitrag an National Summer Games 202221.01.2021
Die Stadt St. Gallen als Hauptaustragungsort unterstützt die Organisation der Spiele mit einem Beitrag von CHF 600’000 (Geld- und Sachleistungen), der Kanton St. Gallen mit insgesamt CHF 450’000 (Beiträge aus dem Lotterie- und dem Sport-Toto-Fonds, Sachleistungen des Amtes für Militär und Zivilschutz, Defizitgarantie). Kleinere Beiträge haben auch die beiden Konfessionsteile sowie die Ortsbürgergemeinde St. Gallen zugesichert. Von privaten Stiftungen sind ebenfalls rund 1,1 Mio. CHF fest zugesichert worden.
Die Golfwettkämpfe finden auf dem Golfplatz Waldkirch statt. Der Gemeinderat erachtet es als wertvoll und ein deutliches Zeichen, einen solchen wichtigen Sport- und Integrationsanlass für Menschen mit einer geistigen Behinderung zu unterstützen. Er erkennt die Bedeutung und speziell den Wert dieses Anlasses und erachtet einen Beitrag in der Höhe von CHF 3000 als angemessen. Wir danken den Organisatoren, die diesen Menschen während vier Tagen eine Plattform geben, auf der sie die Bevölkerung mit ihrem Engagement, ihrem Leistungswillen und ihren Emotionen begeistern können.
dBauanzeige Widenhueb 468, 9205 Waldkirch20.01.2021
Bauobjekt: |
Fassadensanierung |
Baugrundstück: | 544 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Jenni Bernadettee, Widenhueb 468, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dSteuerabschluss 2020 14.01.2021
Insgesamt sind die Steuereinnahmen im Total leicht über dem Budget. Die Hauptgründe dafür lagen bei den Mehreinnahmen aus den Anteilen an den Gewinn- und Kapitalsteuern und den Grund- und Handänderungssteuern. Sie konnten deutlich über der erwarteten Höhe vereinnahmt werden. Damit konnte der Minderertrag bei den Grundstückgewinnsteuern kompensiert werden. Gerade die Grundstückgewinnsteuern und die Handänderungssteuern sind sehr schwierig zu budgetieren. Die untenstehende Grafik zeigt eine Übersicht über die Steuereinnahmen. Der Gemeinderat hat den Abschluss zur Kenntnis genommen und dankt dem Leiter Steuern und dem Leiter Finanzen für die pflichtbewusste Arbeit.
Beiträge aus dem Finanzausgleich
Aus dem Finanzausgleich wurden der Gemeinde Waldkirch insgesamt 4'993’700.00 Franken zugewiesen. Dieser Betrag setzt sich aus dem Ressourcenausgleich von 1'281’800.00 Franken, dem Sonderlastenausgleich Weite mit 1'875’000.00 Franken und dem Sonderlastenausgleich Schule mit 1'836’900.00 Franken zusammen. Budgetiert waren 5'008’200.00 Franken.
dBauanzeige Bernhardzellerstrasse 41, 9205 Waldkirch13.01.2021
Bauobjekt: |
Einbau Büro und Lager, Leuchtreklame |
Baugrundstück: | 87 |
Bauherrschaft: | Liftplus AG, Bernhardzellerstrasse 41, 9205 Waldkirch |
Grundeigentümer: | Sutter Beatrice, Bernhardzellerstrasse 39, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Lee, 9304 Bernhardzell11.01.2021
Bauobjekt: |
Rückwand Carport (bereits erstellt) |
Baugrundstück: | 2353 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: |
Bänziger Sidney, Lee 2021, 9304 Bernhardzell |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch zur Einsicht auf. Diese können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung (Tel. 058 228 79 24) eingesehen werden.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dDer Gemeinde- und der Schulrat sind konstituiert07.01.2021
Persönlich, aber auch im Namen des Gemeinderates, der Geschäftsleitung und der Mitarbeitenden danken wir Beat Strittmatter ganz herzlich für sein aktives Wirken und die Zusammenarbeit. Anlässlich der letzten Sitzung des Gemeinderates wurde Beat Strittmatter ein Präsent überreicht. Wir wünschen ihm für die Zukunft nur das Allerbeste.
Stefan Giezendanner hat sich entschlossen, nach seiner achtjährigen Tätigkeit im Schulrat der Schule Waldkirch-Bernhardzell, nicht mehr zu kandidieren. Von 2013 bis 2020 engagierte er sich mit viel Herzblut für unsere Schule. Seine Amtszeit war von der Planung und Realisierung des Neubaus Schulhaus Breite geprägt. Als stellvertretender Leiter der Infrastrukturkommission hat er die Subkommission Provisorium tatkräftig unterstützt. Der Bezug des Neubaus war sicher eines der Highlights seiner Amtszeit. In der Personalkommission amtete er in der ersten Legislatur-periode als stellvertretender Leiter und übernahm die letzten vier Jahre das Präsidium. Mit gesundem Menschenverstand hat Stefan Giezendanner im Schulrat kritische Fragen gestellt und auf konstruktive Art und Weise seine Sichtweise eingebracht. Der Gemeinde- und der Schulrat danken Stefan Giezendanner ganz herzlich für sein Engagement und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.
Auch den Ende 2020 zurückgetretenen Mitgliedern der GPK, Ivo Iglowstein, Beat Bachmann und Patrick Rohner, danken wir an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich für ihre langjährige Tätigkeit und wünschen ihnen für die Zukunft nur das Allerbeste.
dBauarbeiten an der Steigstrasse abgeschlossen07.01.2021
dMobilfunkanlage Bachwis, Rekurs zurückgezogen07.01.2021
dAlt-Gemeindammann Franz Wenk verstorben07.01.2021
Persönlich, aber auch im Namen des Gemeinderates Waldkirch entbiete ich seiner Frau Bernadette und den Angehörigen unser aufrichtiges Beileid. Wir werden Franz Wenk als Person, aber auch für seine grossen Verdienste für unsere Gemeinde ein ehrendes Andenken bewahren.
dWaldkirch zählt 3533 Einwohner07.01.2021
dNutzung der Parkplätze beim OZ Bünt nur mit Bewilligung01.01.2021
Über mehrere Jahre kam es immer wieder zu Diskussionen und Reklamationen, weil Personen ihre Fahrzeuge vor dem Haupteingang zum OZ Bünt parkiert hatten. Durch die parkierten Fahrzeuge wären bei einem Notfall die Zufahrt der Blaulichtorganisationen wie Polizei, Sanität und Feuerwehr nicht mehr gewährleistet respektive auch eine Evakuation des Schulhauses behindert worden. Aus diesem Grund wurden im Jahre 2014 auf der Wiese vor dem OZ Bünt neue Parkplätze geplant und erstellt. Die Parkberechtigung wurde aufgrund einer Einigung mit mehreren Einsprechern beschränkt. Parkieren ist nur mit einer Parkkarte erlaubt. Seit der Fertigstellung der Parkplätze im Jahr 2015 kommt es nun regelmässig zu Reklamationen, weil einzelne Personen ihr Fahrzeug ohne entsprechende Parkbewilligung und trotz unmissverständlicher Signalisation auf dem Parkplatz abstellen. Aufgrund der geschilderten Gesamtumstände bleibt uns nur noch der Weg der Kontrolle der Einhaltung der Nutzung des Parkplatzes und die konsequente Ahndung bei Missachtung der angebrachten und erlassenen Signalisation.
Vorgehen ab 1. Januar 2021.
Ab dem 1. Januar 2021 werden Kontrollen auf dem Parkplatz vor dem OZ Bünt durchgeführt. Personen, die ihr Fahrzeug ohne Parkbewilligung auf dem Parkplatz abgestellt haben, werden bei der Kantonspolizei St. Gallen, Polizeistation Gossau, zur Anzeige gebracht. Die Kantonspolizei wird die Anzeige an das Kreisgericht St. Gallen zur weiteren Beurteilung und Verfügung einer Busse weiterleiten. Wir möchten alle Nutzer der Schul- und Sportanlagen beim OZ Bünt vorzeitig über das Vorgehen ab dem 1. Januar 2021 informieren und nochmal auf das erlassene Parkverbot aufmerksam machen. Eine Anzeige an das Kreisgericht St. Gallen wird für den Fahrzeughalter eine Busse und Verfahrenskosten nach sich ziehen. Die Vereinspräsidentinnen und -präsidenten und die Schulverantwortlichen wurden über das erwähnte Vorgehen bereits schriftlich informiert. Besten Dank für die Unterstützung und das Verständnis.
dBauanzeige St. Gallerstrasse 34, 9304 Bernhardzell24.12.2020
Bauobjekt: |
Ausbau Dachgeschoss mit Einbau Dachgaube und Dachfenster, Anpassung Farbgebung |
Baugrundstück: | 1808 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Oberholzer Domenica, St. Gallerstrasse 34, 9304 Bernhardzell Oberholzer Roland, St. Gallerstrasse 34, 9304 Bernhardzell |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Sonnmatt 1590, 9205 Waldkirch24.12.2020
Bauobjekt: |
Umbau Wohnhaus mit Fassaden- und Dachsanierung, Einbau Schleppgauben, Sitzplatzüberdachung |
Baugrundstück: | 2278 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Keller Andreas, Sonnmatt 1590, 9205 Waldkirch Keller Eveline, Sonnmatt 1590, 9205 Waldkirch |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dNeuer landwirtschaftlicher Fachschätzer ab 1. Januar 2021 17.12.2020
dPrüfung des regionalen Zivilstandsamtes Gossau17.12.2020
dNeukonstituierung der Behörden, Kommissionen, Delegationen und Funktionäre17.12.2020
dProjekt Sportplatz Breiten, aktueller Stand und Ausblick17.12.2020
dBauanzeige Laubbach 348, 9205 Waldkirch14.12.2020
Bauobjekt: |
Umnutzung landwirtschaftlich in nichtlandwirtschaftlich (Gebäude Nr. 348, 349, 350, 1144) |
Baugrundstück: | 426 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Erbengemeinschaft Allenspach Josef, Laubbach 348, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Höfli, 9213 Hauptwil10.12.2020
Bauobjekt: |
Umbau Anbindestall zu Laufstall / Umstellung Milchwirtschaft auf Mutterkuhhaltung |
Baugrundstück: | 442 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Schmid Bettina, Höfli 360, 9213 Hauptwil |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dUnterstützung der Olma Messen St. Gallen10.12.2020
dBriefkasten Engi, Bernhardzell10.12.2020
dBauanzeige Neubrunnstrasse 2a, 9205 Waldkirch08.12.2020
Bauobjekt: |
Um- und Ausbau Werkhalle in Büroräumlichkeiten, Werkstatt, Lagerraum, Erdsondenbohrungen, Einbau Sole-Wasser-Wärmepumpe |
Baugrundstück: | 2229 |
Bauherrschaft: | Th. Inauen AG, Neubrunnstrasse 1, 9205 Waldkirch |
Grundeigentümer: | Stugor AG, Heldstrasse 9, 9205 Waldkirch |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Neubrunnstrasse 2, 9205 Waldkirch08.12.2020
Bauobjekt: |
Einbau Wohnung in Gewerbeliegenschaft |
Baugrundstück: | 2229 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: |
Stugor AG, Heldstrasse 9, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Lee 1551, 9304 Bernhardzell07.12.2020
Bauobjekt: |
Umnutzung Gewerberaum in Tanzlokal und Bar, Anbau Fluchttreppe |
Baugrundstück: | 1824 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Stamo Immo AG, Höhenstrasse 20, 9300 Wittenbach |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dTierkörpersammelstelle Werkhof erfüllt die Vorgaben03.12.2020
Am 1. Juli 2020 wurde die Tierkörpersammelstelle im Werkhof Buechwisen vom Veterinäramt SG im Beisein des Leiters Werkhof und des Verantwortlichen für die Entsorgung besichtigt und kontrolliert. Kontrolliert wurden die Räumlichkeiten, die Prozessabläufe (inkl. Teilbereiche der Tierkörpersammlung), die Reinigung und die Einhaltung des Personenschutzes. Das Kontrollergebnis war gut bis sehr gut. Die Anregungen, welche bei der Kontrolle eingebracht wurden, konnten aufgenommen und umgesetzt werden. Hauptgrund für die Kontrolle und die Änderungen ist die aktuelle Tierseuchenlage, insbesondere die drohende Gefahr der Afrikanischen Schweinepest. Gerade in einer Tierkörpersammelstelle sind bei erhöhter Seuchengefahr verschärfte Hygienemassnahmen nötig, um das Risiko einer Erregerausbreitung zu minimieren. Aufgrund der neuen Vorgaben ist ein Betriebskonzept für den Betrieb der Tierkörpersammelstelle (betrifft in Teilpunkten auch unseren Tierkörpersammeldienst) erstellt worden. Darin werden die Anforderungen an die Sammelstelle, den Betrieb, den Personenschutz sowie an die vorgeschriebene Datenerfassung und Dokumentation festgelegt. Der Gemeinderat nimmt vom positiven Kontrollergebnis erfreut Kenntnis und dankt den verantwortlichen Mitarbeitenden für die pflichtbewusste Arbeit.
dWanderschafherden in Waldkirch03.12.2020
Parallel dazu hat die Gemeinde Waldkirch über das Mitteilungsblatt Landbesitzer aufgefordert, uns mitzuteilen, wenn sie ihre Grundstücke nicht freigeben wollen. Wir haben die Rückmeldungen gesammelt und eine entsprechende Karte erstellt. Diese wurde der kantonalen Bewilligungsstelle vor der Erteilung der Bewilligung zugestellt. In der Region Bodensee-St. Gallen, zu welcher auch unsere Gemeinde zählt, wird Mario Heller, Thal, mit seinen Schafen unterwegs sein. Sollte es trotz aller Vorkehrungen zu Problemen mit den Schafherden kommen, bitten wir Sie, sich bei der Gemeinde Waldkirch zu melden. Besten Dank für die Unterstützung.
dAktueller Stand Ortsplanungsrevision26.11.2020
dBauanzeige Gonzhus, 9304 Bernhardzell26.11.2020
Bauobjekt: |
Umgebungsgestaltung (Neuorganisation Verkehrsflächen / Aussengestaltung) |
Baugrundstück: | 900 |
Bauherrschaft: | Lehmann Früchte, Gonzhus, 9304 Bernhardzell |
Grundeigentümer: | Lehmann Rico, Oberhueb 902, 9304 Bernhardzell |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dStandort Postbriefkasten Engi Bernhardzell12.11.2020
Sollte seitens der Bevölkerung ein überwiegendes Interesse an der Weiterführung dieses Postbriefkastens am heutigen Standort bestehen, bitten wir um Rückmeldung an Frau Janina Hofer (janina.hofer@waldkirch.ch) bis zum 4. Dezember 2020. Besteht dieses Interesse nicht mehr, wird der Standort per Ende 2020 definitiv aufgehoben. Besten Dank für Ihre Mitwirkung.
dBauanzeige Neubrunn, 9304 Bernhardzell12.11.2020
Bauobjekt: |
Ortseigangstafel Bernhardzell |
Baugrundstück: | 1936 |
Bauherrschaft: | Politische Gemeinde Waldkirch, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch |
Grundeigentümer: | Keller Ursula, Neubrunn 1482, 9304 Bernhardzell |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dCoronasituation-Massnahmen der Gemeinde05.11.2020
Gemeindeverwaltung bleibt offen
Wir haben uns zum Ziel gesetzt, unsere Dienstleistungen für Sie, so lange und so gut als möglich, im normalen Umfang aufrechtzuerhalten. Bitte unterstützen Sie uns bei unseren Bemühungen, indem Sie wenn immer möglich folgende Punkte beachten:
- telefonieren statt vorbeikommen
- E-Mail senden statt vorbeikommen
- Terminvereinbarungen idealerweise auf Voranmeldung
Bleiben Sie auf dem Laufenden
Kanton und Bund informieren Sie regelmässig und zeitnah über die sich laufend ändernde Lage bezüglich Corona-Virus. Auf den Webseiten des Kantons (www.sg.ch/coronavirus) und des Bundesamtes für Gesundheit (www.bag-coronavirus.ch) finden Sie laufend die aktuellsten Informationen. Ebenfalls können Sie sich über die Hotline des Bundesamtes für Gesundheit unter Telefon 058 463 00 00 (täglich, 24h) informieren.
Für das Einhalten der Vorgaben und Ihr Verständnis für besondere Massnahmen danken wir Ihnen und wünschen Ihnen allen beste Gesundheit.
dCovid-Verhaltensregeln auf der Verwaltung 29.10.2020
Deshalb bitten wir Sie ausdrücklich, bei Schalterbesuchen Ihre eigene Maske mitzubringen und zu tragen. Bei der Eingangstüre steht Desinfektionsmittel bereit. Bitte desinfizieren Sie Ihre Hände vor dem Eintreten sowie beim Verlassen des Gemeindehauses. Zum Schutz unserer Kundinnen und Kunden, aber natürlich auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung empfehlen wir Ihnen, den elektronischen Publikumsverkehr dem Gang zum Gemeindehaus generell vorzuziehen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen allen gute Gesundheit!
d10-Jahr-Dienstjubiläum von Oliver Müller29.10.2020
dBaubewilligung für Mobilfunkanlage Bachwis, Bernhardzell, erteilt29.10.2020
Im Vorfeld, rund zwei Wochen vor der Bekanntmachung der öffentlichen Auflage, wurde von Seiten der Gemeinde öffentlich kommuniziert, dass der Gemeinderat Hand bietet für einen Mobilfunkstandort auf dem gemeindeeigenen Grundstück Bachwis. Dies, um die Mobilfunkversorgung in Bernhardzell, wie von verschiedenen Bürgerinnen und Bürgern, aber auch von der IG Bernhardzell über Jahre hinweg gefordert, zu verbessern. Die am nächsten zur Mobilfunkanlage angrenzenden Anwohnerinnen und Anwohner wurden vor der öffentlichen Kommunikation mit einem persönlichen Schreiben bedient, in welchem das Projekt angekündigt wurde. In der Folge wurde, auf Wunsch einiger direktbetroffener Anwohner, eine Besprechung vor Ort mit dem Projektleiter der Swisscom und dem Gemeindepräsidenten durchgeführt. An der Besprechung nahm auch ein Grossteil der Initianten des Gremiums Bachwis teil. In derselben Woche wurde im Mitteilungsblatt die breite Öffentlichkeit darüber informiert, dass dieser Standort für eine Mobilfunkanlage der Betreiberin Swisscom zur Verfügung gestellt wird. Im Nachgang dazu sind zwei Wochen vergangen, bevor wiederum im Mitteilungsblatt über die öffentliche Auflage des Baugesuchs informiert wurde. Eine Kommunikation, welche Services durch die Swisscom aufgeschaltet werden (3G, 4G oder 5G), erfolgte nicht, da die Mobilfunkbetreiberin dazu nicht verpflichtet ist, dies bereits festzulegen. Es werden im Rahmen des Baugesuches lediglich die Frequenzen eingegeben und beantragt. Welche Services (3G, 4G oder 5G) auf der Mobilfunkantenne aufgeschaltet werden, obliegt der Mobilfunkbetreiberin im Rahmen der Bedarfserhebung und ist nicht Gegenstand des Baubewilligungsverfahrens.
Baubewilligung und Entscheid über Einsprachen
Während der öffentlichen Auflage des Baugesuches der Swisscom sind vier Einsprachen eingegangen (eine Einzeleinsprache und drei Sammeleinsprachen). Diese wurden, wie üblich, der Baugesuchstellerin Swisscom zur Stellungnahme zugestellt. Die Stellungnahme mit den Antworten auf die durch die Einsprecher eingereichten Fragen wurden den Einsprechern wiederum zugestellt. Auf eine mündliche Einspracheverhandlung wurde verzichtet, da zwischen den Einsprechern und der Bauherrschaft, aufgrund des fehlenden Verhandlungsspielraumes, keine Einigung in Aussicht stand. Am 21. Oktober 2020 hat der Gemeinderat das Baugesuch beurteilt und, da dies vollumfänglich den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprach, bewilligt. Das Standortdatenblatt wurde zudem vom Amt für Umwelt des Kantons St.Gallen geprüft und von der kantonalen Fachstelle für korrekt befunden und schriftlich bestätigt. Der Einspracheentscheid wurde den Einsprecherinnen und Einsprechern diese Woche schriftlich eröffnet. Diese können den Entscheid des Gemeinderates innerhalb der zur Verfügung stehenden Frist an die nächste Rekursinstanz weiterziehen. Der Gemeinderat möchte an dieser Stelle explizit erwähnen, dass er im Rahmen des Einspracheverfahrens die Faktenlage zu prüfen hat und keine Annahmen oder Vermutungen beiziehen darf.
Inserat und Flyer Gremium Bachwis – Gegendarstellung
Der Gemeinderat möchte zudem auf die im Inserat und Flugblatt des Gremiums Bachwis aufgeworfenen Aussagen, welche zur Verunsicherung der Bevölkerung von Bernhardzell geführt haben, Antworten geben:
- Standort, Frequenzbereiche und Services
Die Swisscom muss der Baubewilligungsbehörde nach der Inbetriebnahme der Mobilfunkanlage entsprechende NIS-Abnahmemessungen einreichen. Die Sendeleistung am Standort Bachwis wird im Rahmen dieser Messungen überprüft, bestätigt und muss eingehalten werden. Diese muss auch nicht aufgrund einer Fehlplatzierung speziell erhöht werden, wie dies das Gremium Bachwis in ihrem Flyer ausführt.
- Angebliche Befangenheit des Gemeinderates
- Mobilfunkabdeckung, Notrufversorgung und Kommunikation aus Rettungsfahrzeugen
Schlussbemerkungen und Informationsquellen
Abschliessend sei erwähnt, dass der Gemeinderat ein Baugesuch nach den geltenden rechtlichen Grundlagen zu beurteilen hat. Die Erteilung einer Baubewilligung ist auch ein Recht, welches jemandem zukommt, wenn er alle Vorgaben erfüllt hat. Das vorliegende Baugesuch erfüllt alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften, weshalb es in diesem Sinne auch zu bewilligen ist. Es obliegt nicht dem Gemeinderat zu beurteilen, ob weitere fakultativen oder durch die Einsprecher gewünschten Rahmenbedingungen eingehalten werden. Das rechtliche Gehör wurde vollumfänglich gewährt und die Einsprecherinnen und Einsprecher konnten ihre Einsprachepunkte darlegen. Nach Eröffnung des Einspracheentscheids haben die Einsprecherinnen und Einsprecher die Möglichkeit, diesen Entscheid mittels Rekurs an die nächste Instanz weiterzuziehen.
Informationen zum Mobilfunk
Weitergehende Informationen zum Thema «Mobilfunk» können auf der Website des Bundesamtes für Kommunikation BAKOM (www.bakom.admin.ch) abgerufen werden.
dBauanzeige Bächliweg 4, 6, 6a, 9205 Waldkirch26.10.2020
Bauobjekt: |
3 Erdsondenbohrungen, Einbau 3 Sole-Wasser-Wärmepumpen |
Baugrundstück: | 595, 1934 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Alfons Thaler AG, Heldstrasse 7, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dUnterstützung des Gönnervereins Walter Zoo22.10.2020
Dem Gönnerverein Walter Zoo gehören rund 2000 Mitglieder und mehr als 50 Gemeinden an. Diese unterstützen mit ihren Beiträgen verschiedene Neubau- und Sanierungsprojekte des Walter Zoo. Der Jahresbeitrag dieser Partnergemeinden wird auf Basis der Einwohnerzahl berechnet. Der Beitrag pro Einwohner unterscheidet sich nach Distanz der Gemeinde zum Zoo und wird im Falle von Waldkirch mit 0.25 pro Einwohner berechnet.
Der Gemeinderat hat letztmals im Jahr 2014 für fünf Jahre einen jährlichen Beitrag beschlossen und diesen bis 2020 befristet. An seiner letzten Sitzung entschied sich der Gemeinderat, die finanzielle Unterstützung des Gönnervereins Walter Zoo für weitere fünf Jahre, bis 2025, zu verlängern. Der jährliche Beitrag beläuft sich auf CHF 875.00.
dInformationsveranstaltung und Bürgerversammlung abgesagt17.10.2020
Die positiven Entwicklungen im ersten Halbjahr 2020 und die verschiedenen Erleichterungen für öffentliche Anlässe liessen eine Ansetzung einer ausserordentlichen Bürgerversammlung aus Sicht des Gemeinderates im Mai dieses Jahres noch zu. Mit der neuen Ausgangslage und der stark steigenden Fallzahlen in den letzten Tagen und Wochen in der Schweiz und im Kanton St. Gallen, sind aus Sicht des Gemeinderates gewisse Bedenken der Bürgerinnen und Bürger an einer Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen deutlich höher. Die beiden zur Abstimmung vorgesehenen Geschäfte sollen nun an der ordentlichen Bürgerversammlung im März 2021 traktandiert werden. Die Durchführung einer Urnenabstimmung im November ist aufgrund der gegebenen Fristen nicht möglich. Eine solche im Frühjahr 2021 macht aufgrund der zeitlichen Nähe zur ordentlichen Bürgerversammlung 2021 keinen Sinn. Der Gemeinderat bedauert diesen kurzfristigen Entscheid und die damit verbundenen Umstände. Gleichzeitig bittet er die Bevölkerung darum die neuen Massnahmen, welche aufgrund der stark angestiegenen Fallzahlen durch Bund und Kanton erlassen wurden, dringend einzuhalten.
dBauanzeige Kirschenweg 4, 9304 Bernhardzell05.10.2020
Bauobjekt: |
Demontage Ölheizung, Erdsondenbohrung, Einbau Sole-Wasser-Wärmepumpe |
Baugrundstück: | 1666 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Kellenberger Fritz, Kirschenweg 4, 9304 Bernhardzell Kellenberger Monika, Kirschenweg 4, 9304 Bernhardzell |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dAusserordentliche Bürgerversammlung vom 28. Oktober 2020 – Durchführung01.10.2020
dBauanzeige Chorb, 9205 Waldkirch29.09.2020
Bauobjekt: |
Neubau Alpaka Unterstand (bereits erstellt) |
Baugrundstück: | 1378 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: |
Nagel Ernst, Chorb 656, 9205 Waldkirch Nagel Yvonne, Chorb 656, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Ruezenwil, 9304 Bernhardzell28.09.2020
Bauobjekt: |
Diverse Kleinanbauten und Erweiterungen für Viehbetrieb an best. Gebäude (bereits ausgeführt) |
Baugrundstück: | 1096, 1095 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Krapf Roman, Ruezenwil 1027, 9304 Bernhardzell |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Arneggerstrasse 42, 9205 Waldkirch24.09.2020
Bauobjekt: |
Einbau Luft-Wasser-Wärmepumpe |
Baugrundstück: | 2012 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: |
Gschwend Guido, Arneggerstrasse 42, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dSanierung der Steigstrasse24.09.2020
dStellenantritt des neuen stellvertretenden Leiters Werkhof24.09.2020
dBauanzeige Dickenstrasse 5, 9304 Bernhardzell23.09.2020
Bauobjekt: |
Demontage Ölheizung, Erdsondenbohrung, Einbau Sole-Wasser-Wärmepumpe |
Baugrundstück: | 895 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Eigenmann Christoph, Lantschenstrasse 4b, 9402 Mörschwil |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
d20-Jahr-Dienstjubiläum von Yvonne Zwicker17.09.2020
Wir gratulieren Yvonne Zwicker ganz herzlich zum 20-Jahr-Jubiläum und danken ihr für die wertvolle Arbeit und den geschätzten Einsatz zugunsten unserer Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir ihr weiterhin viel Erfolg und Befriedigung sowie beste Gesundheit. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit ihr.
dInformationen zum Stand der Ortsplanung17.09.2020
dAufhebung der Bushaltestelle Friedegg, Fahrtrichtung Wittenbach-Waldkirch–Gossau17.09.2020
Mit dem geplanten Projekt «Zentrumsentwicklung Arneggerstrasse 8/12», das am 28. Oktober an der a.o. Bürgerversammlung zur Abstimmung gelangt, besteht die Gelegenheit, eine Bushaltestelle mit Unterstand zu realisieren. Diese soll gemäss Projektplan weiter in Richtung Friedegg geschoben und mit einem Velounterstand erstellt werden. Somit könnte die Bushaltestelle, die Zustimmung der Bürgerschaft zum Verkauf Arneggerstrasse 12 vorausgesetzt, optimal auf den Bedarf an zusätzlichen Fahrgästen aus dem Bereich Neuegg ausgerichtet werden.
dBauanzeige Edlischwil 1140, 9205 Waldkirch14.09.2020
Bauobjekt: |
Nutzungsänderung/Umbau Gebädue Nr. 1140, Anbau Fluchttreppe, Abbruch Unterstand, Neubau Parkplatz, Reklamen und Luft-Wärmepumpe |
Baugrundstück: | 2047 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Gossner Elmar, Edlischwil 1546, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dAusserordentliche Bürgerversammlung 28. Oktober 202010.09.2020
dVerzicht auf Jahresbeitrag für Dauerbelegungen von Hallen und Räumlichkeiten03.09.2020
d20-Jahr-Dienstjubiläum als Mitarbeiter Werkhof/Reinigungsfachfrau03.09.2020
d20-Jahr-Dienstjubiläum als Hauswart03.09.2020
dWanderschafherden – Aufruf zur Rückmeldung bis 18. September 202003.09.2020
In den vergangenen Jahren ist es gelegentlich zu Reklamationen von Boden- resp. Waldbesitzern gekommen, da es Hirten gab, welche ohne Einverständnis des Grundeigentümers auf dessen Grundstück weideten. Aus diesem Grund möchte die Gemeinde Waldkirch die Landwirte unterstützen.
Falls jemand sein Grundstück grundsätzlich nicht für die Wanderschafherden zur Verfügung stellen möchte, bitten wir den verantwortlichen Grundeigentümer oder Pächter uns dies bis zum 18. September 2020 an die Abteilung Landwirtschaft, Jessica Kurer (058 228 79 19) mitzuteilen. Frau Kurer nimmt die Meldungen gerne entgegen und erstellt einen entsprechenden Situationsplan, welcher dann der kantonalen Stelle sowie den Hirten abgegeben werden kann.
dWaldkirch surft ab sofort auch ausserhalb der Zentren ultraschnell03.09.2020
Wie kommen Sie als Kundin oder Kunde in den Genuss des ultraschnellen Internets?
Damit Sie als Kundin oder Kunde überhaupt eine markant höhere Bandbreite nutzen können, empfiehlt es sich, die aktuelle Leistung Ihres Abonnements zu prüfen und dieses eventuell den neuen Netz-Gegebenheiten sowie Ihren Bedürfnissen anzupassen.
1. Prüfen Sie den Speed an Ihrer Adresse
Hier erfahren Sie, welcher Internet-Speed aktuell an Ihrem Anschluss bzw. Ihrer Adresse verfügbar ist.
https://www.swisscom.ch/de/about/unternehmen/portraet/netz/netzausbaukarteglasfaser.html
Warum sich die Angaben zur Geschwindigkeit in Ihrer Gemeinde und an Ihrem Anschluss unterscheiden können, erfahren Sie darin ebenfalls unter «Häufige Fragen».
2. Freie Anbieterwahl: Finden Sie das passende Abo und die dazugehörigen Produkte
Die Bevölkerung kann frei zwischen verschiedenen Anbietern wählen. So bieten beispielsweise Wingo, M-Budget und Sunrise Produkte auf dem Swisscom-Netz an. In einem entsprechenden Shop stehen Ihnen dazu beratend Mitarbeitende gerne zur Seite. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, auch online die Abonnementanpassung zu beauftragen. Falls Sie sich als Kundin oder Kunde von den migrierten Weilern in den nächsten zwei Wochen zu einer Leistungsanpassung Ihres Abonnements entscheiden, wird Ihr Anschluss umgehend auf die VDSL-Technologie umgeschaltet und die hohe Bandbreite steht Ihnen dann per sofort zur Verfügung.
dBauanzeige Oberdorfstrasse 10 und 12, 9205 Waldkirch31.08.2020
Bauobjekt: |
Demontage Ölheizung, Luft-Wasser-Wärmepumpe (Aussenanlage) |
Baugrundstück: | 1197 und 2099, Oberdorfstrasse 10 und 12, 9205 Waldkirch |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: |
Erbengemeinschaft Germann Heribert, c/o Germann Ursula, Oberdorfstrasse 12, 9205 Waldkirch Heschl Helga, Willengasse 217, AT-8225 Pöllau |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBetreibungswesen – Ausgliederung bewährt sich 27.08.2020
dMobilfunkanlage Bachwis, Bernhardzell27.08.2020
dAbsage der Viehschau 2020 27.08.2020
dNeuer Lernender: Wahl per 1. August 202127.08.2020
dBauanzeige Bachwis, 9304 Bernhardzell27.08.2020
Bauobjekt: |
Errichtung und Betrieb einer Mobilfunkanlage |
Baugrundstück: | 858 |
Bauherrschaft: | Swisscom (Schweiz) AG, Dürrenmattstrasse 9, 9001 St. Gallen |
Grundeigentümer: | Politische Gemeinde Waldkirch, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dFonds-Reglement für Parkplatzersatzbeiträge27.08.2020
Das Fonds-Reglement wird gemäss Gemeindegesetz und Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum unterstellt und ist im Gemeindehaus Waldkirch, Kanzlei (Büro 106) sowie online auf der Publikationsplattform oder auf der Website der Gemeinde Waldkirch (News) einsehbar. Die Referendumsfrist läuft bis am 6. Oktober 2020. Das Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens beträgt 234 gültige Unterschriften. Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen.
dSperrungen Bahnübergänge 26.- 29. August 202020.08.2020
dSperrungen Bahnübergänge 26. bis 29. August 202013.08.2020
d Baueingabe für eine Mobilfunkanlage am Standort Bachwis, Bernhardzell13.08.2020
[...]
Nach verschiedenen Gesprächen und Standortanalysen durch und mit der Mobilfunkanbieterin Swisscom zeichnete sich eine Lösung am Standort Bachwis Bernhardzell, im Bereich des bestehenden Pumpwerkes, auf dem Grundstück der Gemeinde ab. Dieser Standort befindet sich in der dafür idealen Zone, nämlich ausserhalb der Wohnzone und des Zentrums, in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen. Die Mobilfunkanbieterin Swisscom hat nun das Baugesuch für eine Mobilfunkanlage am Standort Bachwis in Bernhardzell eingereicht. Das entsprechende Visier wird am Freitag, 14. August 2020, aufgestellt.
Der Gemeinderat unterstützt den Ausbau der Mobilfunkversorgung in unserer Gemeinde und hat dies aus verschiedenen Gründen, in Anlehnung an das Leitbild 2012 bis 2020, in den Legislaturzielen stipuliert. Die Unterstützung hat nachfolgend aufgeführte Gründe:
- Die Festnetzanbindung in unserer Gemeinde, insbesondere in Aussenbereichen, kann durch Mobilfunk verstärkt und optimiert werden. Ohne Mobilfunkversorgung wird es uns nicht gelingen, die abgelegenen Weiler und Gebiete in unserer grossflächigen Gemeinde besser zu versorgen und parallel zu den beschlossenen Festnetzausbauten sicherzustellen.
- Die Notfallorganisationen brauchen für die optimale Versorgung aller Bürgerinnen und Bürger in Notfällen eine gute Mobilfunkversorgung. Bei Notfalleinsätzen werden wichtige Daten per Mobilfunk zu den Spitälern und Rettungsorganisationen übermittelt. Damit wird wichtige Zeit eingespart, welche Leben retten kann.
- Wohnungsvermietungen hängen heute, nicht nur bei jungen Generationen, von einer guten Mobilfunkversorgung ab. Damit kann auf die Einrichtung eines Festnetzanschlusses verzichtet und «Geld» gespart werden, was insbesondere bei jüngeren Generationen relevant ist.
- Das örtliche Gewerbe ist, wie auch die privaten Nutzer, auf eine gute Mobilfunkversorgung angewiesen. Die tägliche mobile und somit flexible Arbeitsweise hängt von dieser Entwicklung ab. In diesem Bereich ist Bernhardzell weit weg von einer optimalen Situation. Wir müssen unser Gewerbe unterstützen und die Entwicklung gerade auch in der Mobilität zugunsten der Wettbewerbsfähigkeit unseres Gewerbes verbessern.
- Die heutige schlechte Anbindung des Mobilfunknetzes hat Auswirkungen auf die «Suchfunktion» unserer Handys, aber auch aller anderen auf Mobilfunkbasis funktionierenden Geräte. So müssen die Geräte ständig eine Mobilfunkanbindung suchen, was bedeutet, dass die Geräte ständig im «Suchmodus» sind. Dies hat unter anderem auch negativen Einfluss auf die Akkuleistung. Zudem loggen unsere Geräte, durch die schlechte Anbindung des Schweizer Mobilfunknetzes, permanent auf dem Netz der deutschen Telekom ein.
- Die Konsequenz der schlechten Mobilfunkversorgung bedeutet auch, dass viele sich mit leistungsstarken WLAN-Routern in verschiedenen Gebäuden und Räumen behelfen. Dies wäre hinfällig, wenn die Grundversorgung durch eine gute Mobilfunkversorgung gewährleistet wäre.
Sobald das Baugesuch geprüft wurde, wird dieses öffentlich aufgelegt und im Publikationsorgan ausgeschrieben. Die Kommunikation dieses Schrittes wird auf unserer Website und auch im Mitteilungsblatt kommuniziert.
Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger, unterstützen Sie diesen wichtigen Schritt in Richtung besserer Mobilfunkversorgung in Bernhardzell. Sie tragen damit dazu bei, dass die Mobilfunkversorgung auch im Ortsteil Bernhardzell deutlich verbessert werden kann.
dStrassenbauprojekt Tobelstrasse und Tobelweg; öffentliche Auflage06.08.2020
Die Planunterlagen liegen nach Art. 39 ff. StrG während 30 Tagen, d. h. ab 2. August 2020 bis 31. August 2020, im Gemeindehaus Waldkirch, Büro 107, Obergeschoss, öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einsprachen gegen das Strassenbauprojekt sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat, 9205 Waldkirch, einzureichen. Sie haben einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung zu enthalten.
dAusbildungsfonds06.08.2020
Stipendien werden ausgerichtet an Bewerberinnen und Bewerber, welche eine Erstausbildung im Sinn des eidg. Berufsbildungsgesetzes absolvieren oder eine Mittelschule, Fachhochschule oder Universität besuchen. Beiträge werden nur für Erstausbildungen und maximal einmal bezahlt. Ab Fr. 80‘000.– steuerbarem Einkommen oder ab Fr. 200‘000.– steuerbarem Vermögen des Gesuchstellers oder dessen Eltern werden keine Beiträge mehr geleistet.
Gesuche sind dem Gemeinderat Waldkirch schriftlich bis 30. November 2020 einzureichen unter Beilage des Lehrvertrages oder einer Bestätigung/Immatrikulation der Lehranstalt. Das entsprechende Gesuchsformular kann bei der Kanzlei abgeholt oder bestellt werden (Kanzlei, Büro 106, E-Mail michael.frei@waldkirch.ch oder Telefon 058 228 79 11).
dThomas Haefele gewählt06.08.2020
d10-Jahr-Dienstjubiläum als Hauswarte06.08.2020
d10-Jahr-Dienstjubiläum als Bühnenmeister06.08.2020
dBauanzeige Lilienstrasse 9, 9205 Waldkirch05.08.2020
Bauobjekt: |
Neubau Mehrfamilienhaus; Korrekturen Verglasung Sitzplatz Attika, Fenstereinteilungen, Eingangsbereich, Aussenparkplätze und Innenräume |
Baugrundstück: | 2122 |
Bauherrschaft: | Stampfli+Grädel AG, Brunngrabenstrasse 2, 4500 Solothurn |
Grundeigentümer: | StWE-Grundstück, c/o Stampfli+Grädel AG, Brunngrabenstrasse 2, 4500 Solothurn |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Schwalbenweg 12, 9304 Bernhardzell05.08.2020
Bauobjekt: |
Wohnraumerweiterung |
Baugrundstück: | 2247 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: |
Eberle Claudia, Schwalbenweg 12, 9304 Bernhardzell |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Lee, 9304 Bernhardzell04.08.2020
Bauobjekt: |
Umnutzung Parkplätze in Abstellfläche für Occasionsfahrzeuge und Ersatz Reklame |
Baugrundstück: | 1091 |
Bauherrschaft: | Rastegorac Branko, Lee 1354, 9304 Bernhardzell |
Grundeigentümer: | Bar Dancing Oase Gasser Rastegorac & Co., Lee 1354, 9304 Bernhardzell |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Heldstrasse 5, 9205 Waldkirch04.08.2020
Bauobjekt: |
Bau von zwei Autoparkplätzen |
Baugrundstück: | 73 |
Bauherrschaft: | Kistler Roman, Lochgasse 15, 8855 Wangen |
Grundeigentümer: | Kistler Roman, Lochgasse 15, 8855 Wangen Kistler Mirjam, Lochgasse 15, 8855 Wangen |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dZurück aus dem Ausland ? Beachten Sie bitte die Verhaltensanweisungen03.08.2020
Dann müssen Sie zum Schutz Ihrer Mitmenschen vielleicht für 10 Tage in Quarantäne. Prüfen Sie bitte umgehend, ob Sie betroffen sind. Die Liste der Länder mit erhöhtem Infektionsrisiko finden Sie unter www.sg.ch/coronavirus.
Danke für die Einhaltung der Vorgaben zum Schutze aller Mitmenschen.
[...]
dWillkommen Fiona Engler30.07.2020
dProjekt «Sportplatz Breiten»30.07.2020
dCorona-News – Quarantänepflicht für Reisende30.07.2020
Ab sofort müssen alle Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in den Kanton St.Gallen in gewissen Gebieten aufgehalten haben, für 10 Tage in Quarantäne. Die Einreise aus einem Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko ist innerhalb von zwei Tagen nach der Einreise dem Domizil Kanton zu melden. Das entsprechende Online-Meldeformular für Personen mit einer Domiziladresse im Kanton St.Gallen finden Sie auf der Webseite des Kantons unter www.sg.ch/tools/informationen-coronavirus/rueckkehr-aus-risikolaendern.html#formulareinreise. Familien und Gruppen müssen für jede Person eine Meldung erstellen.
dSicherer Umgang mit Feuerwerk30.07.2020
[...]
Um für die Handhabung der Feuerwerkskörper gerüstet zu sein, lassen Sie sich die einzelnen Produkte beim Einkauf genau erklären.
Gebrauchsanweisung von Feuerwerkskörper
Auch wenn Ihnen die Produkte detailliert erklärt wurden, lesen Sie unbedingt die Gebrauchsanweisungen vor der Nutzung der Feuerwerkskörper rechtzeitig durch und beachten Sie die darin beschriebenen Hinweise.
Lagerung von Feuerwerk
Die Feuerwerkskörper unbedingt an einem kühlen und trockenen Ort lagern. Besonders wichtig ist, dass Kinder niemals Zugriff darauf haben.
Sicherheitsabstand von Feuerwerk
Je nach Grösse des Feuerwerkskörpers muss ein Sicherheitsabstand eingehalten werden, der in der Gebrauchsanweisung beschrieben ist. Im Zweifelsfall ist der grössere Sicherheitsabstand zu wählen! Zünden Sie niemals einen Feuerwerkskörper inmitten von Menschen.
Kinder und Feuerwerk
Kleine Kinder sind auf jeden Fall von Feuerwerkskörpern fernzuhalten. Ältere Kinder sollten nur unter Aufsicht und im Beisein von Erwachsenen Feuerwerk abbrennen.
Blindgänger von Feuerwerkkörper
Falls die Batterie ihre Funktion nicht vollständig erfüllt, mindestens 15 Minuten warten und keine weiteren Anzündversuche unternehmen. Versager an der Verkaufsstelle zurück geben.
Eigenkreationen
Unter keinen Umständen sollten Sie Ihre Feuerwerkskörper selbst basteln – dies kann lebensgefährlich sein. Auch das Verbinden von mehreren Feuerwerkskörpern zu einer «Riesenrakete» sollte unterlassen werden.
Experimentieren mit Feuerwerk
Grundsätzlich sollten Feuerwerkskörper niemals gebündelt abgefeuert werden. Zünden Sie jeden einzeln.
Rauchen und Feuer
In der Nähe von Feuerwerk sollte auf das Rauchen und generell auf offenes Feuer verzichtet werden. Schützen Sie Ihren Vorrat an Feuerwerkskörpern vor Funkenflug.
Trockenheit und Feuerwerk
Gerade zum 1. August kann nach langanhaltender Trockenheit vor allem in der Nähe von Wäldern und Feldern das Abbrennen von Feuerwerkskörpern Brände auslösen. Achten Sie zu dieser Jahreszeit auf die offizielle Weisung der Behörden.
Raketen
Raketen benötigen eine «Abschussrampe». Kleine Raketen können aus gut verankerten Flaschen abgeschossen werden. Grosse Raketen hingegen sollten besser aus Abschussstäben oder -rohren gestartet werden. Stecken Sie aber grundsätzlich niemals eine Rakete einfach in den Boden.
Rücksicht
Nicht jeder hat Freude an Feuerwerk. Denken Sie an Nachbarn, Familien mit Kleinkindern und an Haustiere.
d Feuerwerk ohne Knalleffekt – den Tieren zuliebe!30.07.2020
dLehrstelle Kaufmann oder Kauffrau öffentliche Verwaltung16.07.2020
Kunden.
Deshalb erwarten wir von unseren künftigen Lernenden:
- eine erfolgreich abgeschlossene Sekundarschule (auf Niveau E- oder M-Profil)
- viel Freude am Kontakt mit Menschen
- Interesse am öffentlichen Geschehen
- grosse Einsatzbereitschaft.
Spricht dich all dies an? Dann bewirb dich doch bis 12. August 2020. Du kannst dich bei einer, bei zwei oder bei allen drei Verwaltungen bewerben. Weitere Informationen zu Berufsbildung und Bewerbung findest du auf den Websites.
Die Kontaktpersonen findest du nachstehend:
- Gemeindeverwaltung Andwil, Peter Thuma, Gemeinderatsschreiber, 9204 Andwil (Tel. 071 388 69 84, peter.thuma@andwil.ch) www.andwil.ch
- Stadt Gossau, Angela Thürlemann, Berufsbildnerin, 9201 Gossau (Tel. 071 388 42 39, angela.thuerlemann@stadtgossau.ch) www.stadtgossau.ch/berufsbildung
- Gemeindeverwaltung Waldkirch, Michael Frei, Berufsbildner, 9205 Waldkirch (Tel. 058 228 79 11, michael.frei@waldkirch.ch) www.waldkirch.ch/DE/64/Berufsbildung.htm
dKommunale Gesamterneuerungswahlen09.07.2020
[...]
Gemeindepräsidium (1 Mandat)
- Zaccari Aurelio, 1970, Gemeindepräsident, Bernhardzell, FDP (bisher)
Mitglieder des Gemeinderates (5 Mandate)
- Brühlmann Guido, 1971, Landwirt / Betriebsleiter, Waldkirch, SVP (bisher)
- Fürer Daniel, 1972, dipl. Betriebsökonom NDS HF, Bernhardzell, parteilos (bisher)
- Grob Thomas, 1975, Spartenleiter Tief- und Strassenbau, Waldkirch, CVP (bisher)
- Wirth Christof, 1973, Polizist, Waldkirch, FDP (bisher)
- Sutter Urban, 1963, technischer Sachbearbeiter, Waldkirch, CVP
Schulratspräsidium (1 Mandat)
- Roth Susanne, 1973, Kauffrau, Waldkirch, FDP (bisher)
Mitglieder des Schulrates (6 Mandate)
- Helg Irene, 1974, Bäuerin / dipl. HP, Waldkirch, Landverein (bisher)
- Huwiler Marcel, 1973, Account-Manager, Waldkirch, parteilos (bisher)
- Keller Priska, 1974, Projektleiterin Lüftung / Familienfrau, Waldkirch, parteilos (bisher)
- Keller René, 1974, Schreiner, Bernhardzell, parteilos (bisher)
- Luder-Müller Sandra, 1975, dipl. Primarlehrerin / Sachbearbeiterin, Waldkirch, CVP (bisher)
- Büsser Christian, 1992, Schreiner, Bernhardzell, parteilos
- Ledergerber Markus, 1982, Betriebsleiter, Waldkirch, CVP
Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission (5 Mandate)
- Maltaric Daniel, 1973, Personalleiter, Waldkirch, parteilos (bisher)
- Moser Daniel, 1985, B.Sc. ZFH in Wirtschaftsrecht / Fachmann Steuern, Waldkirch, parteilos (bisher)
- Keller Andy, 1984, Landmaschinenmechanikermeister / Geschäftsführer, Waldkirch, SVP
- Spaar Peter, 1972, dipl. Ing. FH, EMBA HSG, Partner, Projektleiter, Waldkirch, FDP
- Stalder Björn, 1982, Stv. Geschäftsführer, Waldkirch, parteilos
dBauanzeige St. Pelagibergstrasse, 9205 Waldkirch06.07.2020
Bauobjekt: |
Neubau Sportplatz Breiten, Garderobengebäude mit Clublokal und Parkplätze |
Baugrundstück: | 185, 558, 597, 588, 1931 |
Bauherrschaft: | Politische Gemeinde Waldkirch, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch |
Grundeigentümer: | Politische Gemeinde Waldkirch, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch Holzimprägnierwerk AG, Waldkirch, St. Pelagibergstrasse 34, 9205 Waldkirch dach müggler ag, St. Pelagibergstrasse 40, 9205 Waldkirch |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf. Die Planunterlagen stehen auch elektronisch zur Verfügung: https://www.waldkirch.ch/Projektunterlagen
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige St. Pelagibergstrasse, 9205 Waldkirch06.07.2020
Bauobjekt: |
Neubau Lagerhalle, Abbruch Container, Umplatzierung Fertiggarage, Erstellung Parkplätze und Geländeanpassungen |
Baugrundstück: | 1931 und 185 |
Bauherrschaft: | dach müggler ag, St. Pelagibergstrasse 40, 9205 Waldkirch |
Grundeigentümer: | dach müggler ag, St. Pelagibergstrasse 40, 9205 Waldkirch Politische Gemeinde Waldkirch, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Grütt 1003, 9304 Bernhardzell06.07.2020
Bauobjekt: |
Demontage Holzheizung, Erdsondenbohrung, Einbau Sole-Wasser-Wärmepumpe |
Baugrundstück: | 1060 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Moser Walter, Grütt 1003, 9304 Bernhardzell |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Rickenhueb, 9205 Waldkirch06.07.2020
Bauobjekt: |
Feldrandkompostierung |
Baugrundstück: | 1434 |
Bauherrschaft: | Fust Selma, Rickenhueb 232, 9205 Waldkirch Fust Peter, Rickenhueb 232, 9205 Waldkirch |
Grundeigentümer: | Fust Selma, Rickenhueb 232, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dDie Gemeindeverwaltung bleibt am 10. Juli 2020 geschlossen02.07.2020
Ab Montag, 13. Juli 2020, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. Wir danken für Ihr Verständnis.
dBauanzeige Bächliweg 4, 6 und 6a, 9205 Waldkirch02.07.2020
Bauobjekt: |
Neubau 3 Einfamilienhäuser |
Baugrundstücke: | 1934 und 595 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: |
Alfons Thaler AG, Heldstrasse 7, 9205 Waldkirch |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen liegen im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007, Bausekretariat) jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 058 228 79 24) zur Einsicht auf.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dÖffentliche Auflage Sportplatzprojekt und Neubauprojekt Dach Müggler AG vom 7. - 20. Juli 202002.07.2020
Direktlink zu den Projektunterlagen: https://www.waldkirch.ch/Projektunterlagen
[...]
dAbstimmung über Verselbständigung TBW und Verkauf Arneggerstrasse am 28. Oktober 2020 02.07.2020
Der Gemeinderat hat an seiner letzten Sitzung entschieden, nach den Sommerferien Gespräche und eine Informationsveranstaltung zum Projekt «Verselbständigung der Technischen Betriebe» durchzuführen. So werden die politischen Parteien im August 2020 an einer gemeinsamen Sitzung informiert und im Oktober 2020 wird eine öffentliche Informationsveranstaltung durchgeführt. Die Abstimmung durch die Bürgerinnen und Bürger zur Anpassung der Gemeindeordnung im Zusammenhang mit der Verselbständigung der Technischen Betriebe ist an der a. o. Bürgerversammlung am Mittwoch, 28. Oktober 2020, vorgesehen.
Weitere Kommunikationsmassnahmen wie ein Erklärvideo, Informationen in den kommenden Mitteilungsblättern, über die Waldkirch-App und auf unserer Website sind ebenfalls angedacht und vorgesehen.
Gleichzeitig mit der Abstimmung zur Verselbständigung der Technischen Betriebe werden die Waldkircher Stimmbürgerinnen und Stimmbürger am 28. Oktober 2020 auch über den Verkauf der Liegenschaft Arneggerstrasse 12 beschliessen. Die entsprechenden Gutachten über die beiden Abstimmungen werden den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern rechtzeitig zugestellt, sodass über die beiden wichtigen Themen an der Informationsveranstaltung am Dienstag, 20. Oktober 2020, die Grundlagen zur Diskussion zur Verfügung stehen.
dErneuerung des Deckbelags an der Oberwaldstrasse - Information zu Strassenbauarbeiten mit Sperrung02.07.2020
- ab Montag, 29.06.2020 Vorbereitungsarbeiten unter Verkehr mit Lichtsignalanlage
- von Freitag, 10.07.2020, 06:00 Belagseinbau mit Vollsperrung Oberwaldstrasse bis Samstag, 11.07.2020, 06:00
- bis Freitag, 17.07.2020 Nacharbeiten unter Verkehr mit Lichtsignalanlage
Die Postautolinie 132 über die Oberwaldstrasse wird am Tag der Sperrung nicht bedient. Die Belagsarbeiten können nur bei trockener und warmer Witterung durchgeführt werden. Bei schlechter Witterung wird der Belagseinbau jeweils auf den nächstmöglichen Tag verschoben. Der erste Verschiebungstermin für die Sperrung ist der Montag, 13. Juli 2020 (6.00 Uhr). Über die Durchführung der Arbeiten werden wir Sie per Push-Nachricht auf der Waldkirch-App informieren. Wir bitten Sie, allfällige Mieter, Besucher oder Kunden über die Sperrung zu informieren. Wir danken für Ihr Verständnis für die notwendigen Bauarbeiten und die damit verbundenen Einschränkungen. Für weitere Auskünfte können Sie sich an folgende Personen wenden:
Bauunternehmung: Zani Strassenbau AG, Oberuzwil Sebastian Reifler 079 151 77 47
Bauleitung: Wälli AG Ingenieure, St.Gallen Patrick Brunschwiler 058 100 91 90
dBauanzeige Schüsselloo, 9205 Waldkirch bis Chueweid, 9204 Andwil26.06.2020
Bauobjekt: |
Ersatz Quellwasserableitung vom Quellgebiet Schüsselloo bis zum Reservoir Chueweid |
Baugrundstücke/ Eigentümer: (Gemeinde Waldkirch) |
GS-Nr. 1372, Wasserversorgung Andwil-Arnegg, Gartenstrasse 4a, 9204 Andwil GS-Nr. 1714, 1716, Zwicker Stefan, Rötelbach 1310, 9205 Waldkirch GS-Nr. 1715, Gebert Beda, Schüsselloo 704, 9205 Waldkirch GS-Nr. 1718, Koller Roman, Rötelbach 732, 9205 Waldkirch GS-Nr. 1673, Thürlemann Karl, Hinterchirchstrasse 7, 9304 Bernhardzell Zusätzlich weitere Grundstücke auf dem Gebiet der Gemeinde Andwil |
Bauherrschaft: | Wasserkorporation Andwil-Arnegg, Gartenstrasse 4a, 9204 Andwil |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden (Tel. 058 228 79 24) .
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dHerzliche Gratulation zum bestandenen Lehrabschluss25.06.2020
d1.-August-Feier für dieses Jahr abgesagt25.06.2020
dEigentümerdaten im Geoportal ab sofort abrufbar25.06.2020
dEinführung Tagesstrukturen / Pilot mit Fiorino Waldkirch AG25.06.2020
Einbindung der Eltern / Elterncafé
Im vergangenen Jahr wurde der Elternarbeit viel Raum gegeben. Neben Tagen der offenen Türen wurde auch sehr erfolgreich ein «Elterncafé» angeboten, wo sich auch Eltern, die ihre Kinder noch nicht in der Kita betreuen lassen, niederschwellig austauschen können. Dieses Konzept wird an allen «Fiorino»- Standorten angeboten. Trotz dieser Massnahmen konnte die durchschnittliche Belegung im vergangenen Jahr noch nicht gesteigert werden und die Fiorino AG trägt auch 2019 ein Defizit aus dem operativen Betrieb. Dieser wird aus einer Gewinnausgleichsreserve getragen. 2018 wurden bereits folgende Verbesserungen am Kita-Angebot vorgenommen, die für die Gemeinde kostenneutral umgesetzt werden konnten:
- Verlängerung der Öffnungszeiten von bisher 7.00 bis 18.00 Uhr auf neu 6.30 bis 18.00 Uhr
- Erhöhung des Geschwisterrabatts neu auf 20 % bereits ab dem 2. Kind (statt wie bisher gestaffelt 10 und 20 %), um Familien mit mehreren betreuten Kindern zu entlasten
- Wegfall des Mengenrabatts von 10 % ab drei vollen Betreuungstagen (Mengenrabatt ist auch in umliegenden Gemeinden nicht üblich)
- Verrechnung des Horttarifs ab Eintritt in den grossen Kindergarten. Kindergartenkinder im ersten Kindergartenjahr werden noch zum Krippentarif betreut.
- Harmonisierung des Höchsttarifes für Einheimische und Auswärtige auf 130 Franken für Babys, 100 Franken für das Krippenangebot (inkl. Kindergarten) und für das Hortangebot (Schulkinder) auf 85 Franken pro Tag. Auswärtige zahlen den Höchsttarif oder werden von Ihrer Wohnsitzgemeinde subventioniert.
- Einführung von 16 Tarifstufen, um die Tarife feiner auf das steuerbare Einkommen abzustimmen
- Anpassungen der Berechnungsrichtlinien für die Tarifeinstufung
- Entkoppelung des Nachmittagsangebots im Hort vom Mittagstisch. Der Mittagstisch steht allen Kindern ab dem grossen Kindergarten offen. Buchung über eine Semesteranmeldung und unabhängig vom Kita-Angebot (bisher konnte der Hort nur in Kombination mit dem Mittagstisch gebucht werden. Kinder im kleinen Kindergarten besuchen den Mittagstisch aus pädagogischen Gründen in der Kita.
- Frühstücksangebot für Hortkinder ist inklusive, sofern sie am gleichen Tag den Hort besuchen.
Die Rechnung 2019 schliesst mit einem Verlust von rund 52'000 Franken, der durch die «Fiorino»-Gruppe getragen wird. Der Aufwand von rund 425'000 Franken verteilt sich auf Personalaufwand von rund 305‘000 Franken (72 %), Materialaufwand von rund 59‘000 Franken (14 %), Miet- und Betriebskosten von rund 62‘000 Franken (15 %). Durch ausserordentliche, längerfristige Personalausfälle im letzten Jahr wegen Unfall und Krankheit konnten die Personalkosten nicht wie geplant gesenkt werden, sondern haben sich gegenüber Vorjahr leicht erhöht. Die Belegung der Kita lag im Jahresmittel bei rund 41 %, also in etwa auf dem Vorjahresniveau.
Massnahmen – Pilotprojekt «Tagesstrukturen» ab August 2020 mit acht Betreuungsplätzen
Der Gemeinderat hat Massnahmen zugestimmt, die helfen sollen, das Defizit des «Fiorino» zu mindern. Beabsichtigt war, dass diese schon im ersten Halbjahr 2020 zum Tragen kommen sollen. Leider hat die Situation rund um Covid-19 dies nicht zugelassen. Ab dem 2. Halbjahr 2020 sollen nun die Massnahmen aber umgesetzt werden. Dazu gehören:
- die Schaffung attraktiver Tarife für Schüler ab der 1. Klasse
- aktive Gespräche mit Nachbargemeinden zur Subventionierung der Elternbeitrage für Eltern, die ihre Kinder in der Kita Waldkirch betreuen lassen möchten
- die Schaffung von zusätzlichen Ferienangeboten
- die Schaffung von Tagesstrukturen als Pilotbetrieb
Es sind folgende Betreuungsblöcke vorgesehen:
- 13.30 bis 15.30 Uhr
- 15.30 bis 18.00 Uhr
- nach dem Mittagstisch bis 18.00 Uhr
- Ganztagsangebot von 6.30 bis 18.00 Uhr, nur während der Schulferien
- keine Frühbetreuung
Der Tarif für die Tagesstrukturen soll unter dem Kita-Tarif liegen, da weniger Betreuungsaufwand notwendig ist. Anhand von Gesprächen und einem Abgleich mit anderen Tagesstrukturangeboten wurden neue Tarife vorgesehen.
Die Fiorino AG hat dem Gemeinderat beantragt, den bestehenden Tarif zu ergänzen. Die Tarife ab 1. August sind auf der Website der Fiorino AG abrufbar: www.fiorino.ch.
Der Gemeinderat hat der Durchführung eines Pilotbetriebes für Tagesstrukturen sowie den erwähnten Tarifen zugestimmt. Auch im Zusammenhang mit dem Entscheid des Kantonsrates, dass die Schulen zukünftig Tagesstrukturen anbieten müssen, kann dieses Pilotprojekt aufzeigen, wie gross das Bedürfnis für dieses Angebot bereits heute ist und ob eine Zusammenführung bei der Fiorino AG möglich und durchführbar ist. Diese Erfahrungen können dann in einen weiteren Entwicklungsschritt, so dieser notwendig ist, einfliessen. Der Pilotbetrieb soll bis Ende 2021 dauern.
dBauanzeige Ronwilerberg, 9205 Waldkirch18.06.2020
Bauobjekt: | Neubau Mist-Lagerplatz, Holzaufbereitungsplatz und Verlängerung Kiesweg |
Baugrundstück Nr.: | 162 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: |
Miteigentümergemeinschaft Gschwend, c/o Gschwend Louis, Gerenstrasse 49, 9200 Gossau |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden (Tel. 058 228 79 24) .
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Bernhardzellerstrasse, 9205 Waldkirch17.06.2020
Bauobjekt: |
Einbau Büro, WC und Archiv, Erneuerung Fenster Südfassade |
Baugrundstücke Nr.: | 87 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Sutter Beatrice, Bernhardzellerstrasse 39, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden (Tel. 058 228 79 24) .
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Neueggstrasse 1a, 9205 Waldkirch16.06.2020
Bauobjekt: |
Demontage Ölheizung, Erdsondenbohrung, Einbau Sole-Wasser-Wärmepumpe |
Baugrundstücke Nr.: | 1690 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Ludin Francesco, Neueggstrasse 1a, 9205 Waldkirch Ludin Helena, Neueggstrasse 1a, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden (Tel. 058 228 79 24) .
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dProjekt Sportplatz11.06.2020
dKündigung und vorzeitige Pensionierung von Pius Edelmann04.06.2020
dLockerungen der Corona-Massnahmen ab 6. Juni 202004.06.2020
Vereinstätigkeiten/Schutzkonzepte
Die Vereine wurden direkt über die Konsequenzen der Lockerungsschritte vom 6. Juni 2020 informiert. Auf der Übersicht der Swissolympic sind die Rahmenvorgaben für den Sport ersichtlich.
dBauanzeige Mooshueb 420, 9205 Waldkirch03.06.2020
Bauobjekt: |
Einbau Luft-Wasser-Wärmepumpe |
Baugrundstücke Nr.: | 519 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Zähnler Bruno, Mooshueb 420, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden (Tel. 058 228 79 24) .
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dAussen- und Spielplätze ab sofort wieder geöffnet28.05.2020
dBeschriftung der Gemeinde- und Schulanlagen mit Stelen28.05.2020
dGemeindemelder Waldkirch App28.05.2020
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.
dBauanzeige Hohenrainstrasse 5b, 9205 Waldkirch25.05.2020
Bauobjekt: | Demontage Elektrospeicherheizung, Erdsondenbohrung, Einbau Sole-Wasser-Wärmepumpe |
Baugrundstücke Nr.: | 1523 und 1513 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Albisser Simon, Hohenrainstrasse 5b, 9205 Waldkirch Albisser Sabrina, Hohenrainstrasse 5b, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden (Tel. 058 228 79 24) .
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dStand Überarbeitung Ortsplanung20.05.2020
dVerselbständigung der Technischen Betriebe14.05.2020
- Sicherstellung der Stromversorgung (Versorgungsauftrag),
- Netze und Anlagen sollen im Eigentum der öffentlichen Hand bleiben,
- Dienstleistungen der Gemeinde sollen, sofern Preis und Leistung passen, von den TBW genutzt werden,
- Entwicklung der TBW hin zu einem kundenorientierten Dienstleistungsunternehmen,
- Mögliche Synergien mit anderen Unternehmen sollen bestmöglich ausgenutzt werden.
Neben diesen Zielen des Gemeinderats sind die Entwicklungen im Umfeld zu beachten. Seit 2009 ist der Strommarkt für grosse Kunden mit einem jährlichen Stromverbrauch von über 100 MWh geöffnet. In Waldkirch sind dies 14 Kunden, welche zusammen rund 17 Prozent des gesamten Stromverbrauchs ausmachen. Von diesen Kunden haben sich 3 entschieden, den Strom am Markt selbstständig zu beschaffen und werden deshalb nicht mehr von den TBW beliefert. Im Mai 2017 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger dem ersten Massnahmenpaket zur Energiestrategie 2050 zugestimmt, bei dem neben Effizienzsteigerungen die erneuerbaren Energien gezielt gefördert und ausgebaut werden sollen. Auch in Waldkirch nahm in den vergangenen Jahren der Anteil von erneuerbarer Energie (Photovoltaik-Anlagen) deutlich zu und zahlreiche Hausbesitzer produzieren auf dem eigenen Hausdach Strom. In Waldkirch wurden 2019 vor Ort rund 3‘300‘000 kWh Strom produziert (Anteil am gesamten Stromverbrauch in der Gemeinde: 17 Prozent; Eigenverbrauch, KEV-Anlagen und durch TBW entschädigte Rücklieferungen zusammengefasst).
Es wurde im Stromversorgungsgesetz definiert, dass der Strommarkt für alle Kundinnen und Kunden geöffnet werden soll. Diese zweite Phase ist in den vergangenen Jahren wiederholt verschoben worden. Der Bundesrat hat im September 2019 beschlossen, dass dieser Schritt nun vollzogen wird. Auch wenn der konkrete Zeitpunkt noch nicht festgelegt ist, will der Gemeinderat, dass die TBW bereit sind für diesen Schritt. Der Gemeinderat hat auf der Grundlage der Eignerziele ein Projektteam beauftragt, die nächsten Schritte zu entwickeln.
Zur Erfüllung der Eignerziele und zur Sicherstellung der langfristigen Versorgungssicherheit in der Gemeinde sollen die Technischen Betriebe in ein eigenständiges Unternehmen ausgegliedert werden. Es bleibt zu 100 Prozent im Eigentum der Gemeinde und erfüllt die Aufgaben als öffentlich-rechtliches Unternehmen eigenständig. Dabei sollen die Eignerziele des Gemeinderats wie auch der Versorgungsauftrag sichergestellt werden. Der Vorteil einer Verselbständigung liegt darin, dass sich die TBW auf die Bedürfnisse der Kunden fokussieren und Entscheide auf der Grundlage von unternehmerischen Anforderungen treffen kann. Konkret ist für die Führung der TBW der neu einzusetzende Verwaltungsrat zuständig. Dieses Gremium wird mit Personen besetzt, welche das Geschäft kennen und damit die TBW als Unternehmen weiterentwickeln können. Es ist vorgesehen, dass ein Mitglied des Gemeinderats Einsitz in den Verwaltungsrat nimmt. Damit wird der Gemeinderat von der Aufgabe der Führung der TBW entlastet. Zu beachten ist dabei, dass der Gemeinderat die Aufsicht über das Unternehmen bezüglich Zielerfüllung der Eignerziele behält.
Das Projektteam hat den Auftrag, die nötigen Schritte vorzubereiten, damit die Verselbständigung per 1. Januar 2021 vollzogen werden kann. Dazu ist auch eine Änderung der Gemeindeordnung nötig, welche im Herbst 2020 im Rahmen einer Bürgerversammlung vorgenommen werden soll. Der Gemeinderat wird über Erkenntnisse, den Projektverlauf und weitere Details im Verlauf der kommenden Monate wieder informieren.
dAktive Unterstützung der frühen Förderung – Leistungsvereinbarung mit Spielgruppen14.05.2020
Im Austausch mit den Verantwortlichen der Spielgruppen aus Waldkirch und Bernhardzell wurde eine Leistungsvereinbarung erstellt. Gleichzeitig möchte die Gemeinde die Förderung der Spielgruppenbesuche aktiv unterstützen und Eltern motivieren, ihre Kinder ab dem 3. Altersjahr in die Spielgruppe zu geben. Spielgruppen bieten Kindern eine kindergerechte Umgebung, um mit Gleichaltrigen in Kontakt zu treten. Die Spielgruppe schafft Lernfelder für die Entwicklung sozialer und kognitiver Kompetenzen. In der Spielgruppe treffen sich Kinder wöchentlich oder mehrmals pro Woche während zwei bis drei Stunden zum Spielen. Geleitet wird die Gruppe in der Regel von einer ausgebildeten Spielgruppenleiterin bzw. einem ausgebildeten Spielgruppenleiter. In Waldkirch und Bernhardzell leisten die beiden Vereine Spielgruppe Waldkirch / Waldspielgruppe sowie die Spielgruppe Bernhardzell hierzu wichtige und wertvolle Arbeit. Dafür gebührt ihnen ein herzliches Dankeschön.
Der Gemeinderat Waldkirch hat entschieden, die Spielgruppen Waldkirch und Bernhardzell, wie bis anhin und analog anderen Vereinen, mit einem Sockelbeitrag von 400 Franken sowie einem Beitrag von 15 Franken pro Kind zu unterstützen. Zudem werden den Spielgruppen nach Möglichkeit Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt oder solche mitfinanziert. Gleichzeitig hat der Gemeinderat entschieden, den Eltern, welche ihr Kind in die Spielgruppe geben, einen Bildungsgutschein im Wert von 150 Franken pro Kind an den Jahresbeitrag beizusteuern. Dies unter der Voraussetzung, dass die Eltern den jährlich stattfindenden Elternbildungsanlass im Bereich frühe Förderung besuchen. Auf diese Weise können die Eltern informiert, aber auch motiviert werden, das wichtige Angebot der «frühen Förderung» für ihre Kinder zu nutzen.
Es ist hinlänglich bekannt und bestätigt, dass sich Investitionen in die frühe Förderung und Entwicklung der Kinder auf verschiedene Weise lohnen und sich mittel- bis langfristig bezahlt machen. Ein erster Elternbildungsanlass für das Jahr 2020 war bereits geplant. Leider musste dieser wegen der Einschränkungen durch die Corona-Krise verschoben werden. Es wird ein neuer Termin festgelegt und anschliessend bekannt gegeben.
dLockerungen per 11. Mai / Öffnung der Mehrzweckhallen07.05.2020
Öffentliche Räume der Gemeinde
Die öffentlichen Räume der Gemeinde werden ebenfalls unter klaren Bedingungen und mit Auflagen geöffnet. Eine Nutzung für Sitzungen, sei es durch Vereinsvorstände oder Organisationen, ist nur unter Einhaltung der COVID-19-Verordnung und der BAG Empfehlungen möglich. Reservationen sind über die Liegenschaftenverwaltung der Gemeinde vorzunehmen. Anlässe, Versammlungen usw. sind nach wie vor nicht zulässig. Für Proben von musischen oder kulturellen Vereinen werden die Räumlichkeiten ebenfalls nur unter Einreichung der entsprechenden Schutzkonzepte (siehe Liste Swiss Olympic) und der Einhaltung der Empfehlungen des BAG freigegeben. Fragen im Zusammenhang mit den Erleichterungen oder den Hallen- und Raumnutzungen können an die Liegenschaftenverwaltung der Gemeinde gerichtet werden.
Jahresgebühren um einen Drittel reduziert
Der Gemeinderat hat zudem entschieden, dass den Vereinen für die Dauerbelegungen eine Reduktion des Jahresbeitrages zugesprochen wird. Die Hallen und öffentlichen Räume konnten nicht im geplanten Umfang genutzt werden. Somit sollen auch nicht die vollumfänglichen Kosten dafür berechnet werden. Die Kosten für die Dauerbelegungen werden deshalb um einen Drittel gekürzt. Zudem werden sämtliche Gebühren und Reservationsaufwände für Anlässe, welche nicht durchgeführt werden konnten, erlassen resp. nicht in Rechnung gestellt. Der Gemeinderat möchte den Vereinen auch mit dieser Massnahme entgegen kommen und diese aktiv unterstützen.
dNeue Kehrsaugmaschine eingetroffen07.05.2020
von links nach rechts: Christoph Zahner, Hauswart MZH Bünt / Beat Thürlemann, Hauswart OZ Bünt / Lieferant Putzmaschine
dBeobachtungen melden führte zum Erfolg30.04.2020
Am Wochenende vom Freitag auf Samstag (18. April 2020) haben mehrere Personen an der Oberdorfstrasse Tatbestände gesetzt. Die Kantonspolizei hat die Täterschaft nun ermittelt, wie aus einer Medienmitteilung der Kantonspolizei hervorgeht. Dies, nachdem entscheidenden Hinweise aus der Bevölkerung eingegangen sind. Danke an dieser Stelle an die aufmerksame Bevölkerung und die Unterstützung, solche Täter zur Strecke zu bringen. Dies auch im Sinne der Entlastung der anderen Jugendlichen und jungen Erwachsenen, welche sich in unserer Gemeinde anständig und korrekt verhalten.
Medienmitteilung Kapo SG: Waldkirch: Einbruch und Sachbeschädigungen geklärt
In der Nacht von Freitag auf Samstag (18. April 2020) sind in Waldkirch ein Einbruch und mehrere Sachbeschädigungen verübt worden. Die Kantonspolizei St.Gallen konnte nun drei mutmassliche Beteiligte ermitteln.
Ein erster entscheidender Hinweis zur Täterschaft kam aus der Bevölkerung. Gestützt auf die weiteren Ermittlungen wurden in der Folge Hausdurchsuchungen vorgenommen und es wurden ein 16- und ein 18-Jähriger festgenommen. Sie blieben solange in Haft, bis im Zuge der weiteren Ermittlungen auch ein 21-jähriger Mann vorläufig festgenommen werden konnte.
Geklärt werden konnte in der Folge die mutwillige Beschädigung eines Wegkreuzes, der Einbruch in die Garage eines Mehrfamilienhauses an der Oberdorfstrasse, die Entwendung eines E-Bikes mit Kinder-Veloanhänger daraus sowie die anschliessende Beschädigung des Veloanhängers. Das entwendete E-Bike ist in Waldkirch wieder aufgefunden worden.
Die drei in der Region wohnhaften Schweizer müssen sich bei der Jugendanwaltschaft bzw. der Staatsanwaltschaft verantworten. Gegen sie werden strafrechtliche Sanktionen geprüft.
dBauprojekt Breite, Projektstand 30.04.2020
Kostensituation und -analyse
Die Darstellung der Kostenabrechnung basiert auf dem Kredit für das Vorprojekt aus der Bürgerversammlung vom 23. März 2015 sowie aus dem Kredit für das Hauptprojekt und die Photovoltaikanlage aus der Urnenabstimmung vom 26. März 2017. Die Kredite für das Hauptprojekt und die Photovoltaikanlage unterlagen damals einer Schätzgenauigkeit von +/–12 %.
Die aktuelle Prognose der Bauabrechnung per Ende März 2020 gestaltet sich sehr positiv (Prognosegenauigkeit: +/–2 %).
Wegfallende und zusätzliche Leistungen
Im Verlaufe des Projektes gingen verschiedenste Zusatzanforderungen ein oder es ergaben sich Punkte, die im Kostenvoranschlag fälschlicherweise nicht berücksichtigt worden sind. Auf der anderen Seite konnte man im Verlaufe der Projektphasen von wegfallenden oder günstigeren Leistungen profitieren. Nachfolgend einige ausgewählte markante Positionen:
Kostenabrechnung / Verteilung der Aufträge
Die Baukommission hat, trotz des nicht ausgeschöpften Budgets in einzelnen Positionen, ausserordentliche Ausgaben aus der Projektreserve genommen, um die Kostentransparenz zu wahren. So wurde der Kostenanteil der Sanierung des roten Platzes, aufgrund der Belastung durch die Bauaktivitäten, mit CHF 180‘000.– sowie die Rückstellung von allfällig auftauchenden Mängeln mit CHF 50‘000.– der Projektreserve belastet.
Die Gemeinde Waldkirch hat mit dem nun fertiggestellten Bauvorhaben rund 18 Mio. Franken in die Zukunft investiert. Die investierten Gelder generieren auf der anderen Seite auch Steuersubstrat. Dies durch Arbeitsvergaben, welche direkt über das einheimische Gewerbe oder Firmenbesitzer mit Wohnort in Waldkirch ausgeführt werden konnten. Die Auswertung basiert auf den effektiven Kosten mit Stand 30. März 2020.
Trotz der restriktiven Vorgaben des öffentlichen Beschaffungswesens konnte mit dem Neubau Breite eine Wertschöpfung in der Gemeinde und innerhalb des Kantons St. Gallen von rund 72 Prozent generiert werden. Diejenigen Positionen, welche ausserhalb des Kantons vergeben wurden, konnten durch Betriebe in unserem Kanton nicht angeboten beziehungsweise produziert werden. Die Lose waren für das einheimische Gewerbe zu gross oder das einheimische Gewerbe hat keine Offerten zu einzelnen Positionen eingereicht.
Learnings aus dem Projekt
Das Bauprojekt Breite hat im Gesamten aufgezeigt, dass es schwierig ist, bei einem Multifunktionsbau mit verschiedenen Nutzergruppen in dieser Grössenordnung allen gerecht zu werden. Am Anfang und Ende des Projekts stehen die Kosten im Vordergrund – während des Bauverlaufs die Ausgestaltung des Baus und die Erfüllung der verschiedenen Interessen, die sich selten an den Kosten orientieren. Wenn die meisten Anforderungen und Bedürfnisse (teils auch Wünsche) erfüllt werden konnten und die Kosten sich in der vorliegenden Prognose bewegen, darf man zu Recht sagen, dass die Hauptziele bei der Umsetzung eines Projektes erreicht worden sind. Gemeinderat und Baukommission stellen mit grosser Zufriedenheit fest, dass die geplanten Kosten im Rahmen des Projektkredites eingehalten werden können. Die definitive Bauabrechnung wird zu einem späteren Zeitpunkt publiziert. Der Gemeinderat bedankt sich beim Präsidenten sowie allen Mitgliedern der Baukommission recht herzlich für ihre zuverlässige und umsichtige Arbeit.
dBauanzeige Edlischwil 526, 9205 Waldkirch28.04.2020
Bauobjekt: | Um-/Anbau Wohnhaus, Luft-Wasser-Wärmepumpe, Umnutzung Wohnhaus und Scheune von landwirtschaftlich in nichtlandwirtschaftlich |
Baugrundstücke Nr.: | 642 |
Bauherrschaft: | Haag Fabian, Wilenstrasse 7, 9205 Waldkirch Haag Marina, WIlenstrasse 7, 9205 Waldkirch |
Grundeigentümer: | Haag Roland, Edlischwil 526, 9205 Waldkirch Haag Rita, Edlischwil 526, 9205 Walkdirch |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden (Tel. 058 228 79 24) .
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Neueggstrasse 19, 9205 Waldkirch23.04.2020
Bauobjekt: | Garagenanbau mit darüberliegendem Sitzplatz |
Baugrundstück Nr.: | 1749 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: |
Oertig Josef, Neueggstrasse 19, 9205 Waldkirch |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden (Tel. 058 228 79 24) .
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dZukunft der Genossenschaft Kabelnetz Waldkirch-Bernhardzell (GKWB)23.04.2020
Die Genossenschaft Kabelnetz Waldkirch-Bernhardzell arbeitet auf ihrem Netz seit dem Jahr 2016 mit der QLine Ostschweiz zusammen. Die Kundinnen und Kunden nutzen die verschiedenen attraktiven Produkte des Anbieters «Quickline». Nach wie vor ist Quickline als bewährter Partner auf unserem Kabelnetz erfolgreich unterwegs und baut seine Produkte laufend aus.
Trotzdem wurden die Genossenschafterinnen und Genossenschafter darüber informiert, dass die notwendigen Investitionen in das bestehende Kabelnetz nicht mehr geleistet werden können. Eine besondere Herausforderung ist bekanntlich die Unternehmensgrösse der GKWB, da aktuell nur ein Teil der Gemeinde versorgt werden kann (primär die Ortszentren). Zudem war es mit der Preisstruktur bis heute nicht möglich, optimale finanzielle Voraussetzungen für die nötigen Investitionen in das Netz zu schaffen. Aus eigener Kraft wird es, wie bereits in früheren Kommunikationen ausgeführt, nicht mehr möglich sein, den notwendigen Investitionsschub über die GKWB finanzieren zu können.
Aus diesem Grund ist die Verwaltung der Genossenschaft mit verschiedenen interessierten Kabelnetzbetreibern in Kontakt getreten. Dabei hat sich gezeigt, dass das Kabelnetz Waldkirch–Bernhardzell mit seinen Anschlussnehmerinnen und Anschlussnehmern (Genossenschaftern) für einen Ausbau und entsprechende Investitionen für Dritte sehr wohl attraktiv ist. Ein neuer Eigentümer könnte mit entsprechenden Investitionen das Netz für die Zukunft fit machen und wäre damit auch in unserer Gemeinde konkurrenzfähig. Die Absicht der Verwaltung der Genossenschaft Kabelnetz Waldkirch-Bernhardzell ist es nach wie vor, das Netz in die Hände einer bestehenden Anbieterin von Kommunikationsdienstleistungen zu übergeben, damit diese die nötigen Investitionen tätigen und das bestehende Kommunikationsnetz ausbauen kann.
Aktuell sind Verkaufsverhandlungen mit zwei Kabelnetzbetreibern am Laufen und die Ausgangslage für die GKWB sieht sehr positiv aus. Es ist mit beiden Verhandlungspartnern möglich, eine attraktive Folgelösung für unser Versorgungsgebiet und letztendlich unsere Kunden zu erzielen.
Verkauf per 1. Januar 2021 geplant
Stimmen die Genossenschafterinnen und Genossenschafter im Herbst 2020 dem Verkauf zu, würden die Anschlüsse, die Kunden und das Netz per 1. Januar 2021 an die neuen Eigentümer übergehen und der Verkaufserlös würde in den Ausbau des bestehenden Netzes investiert werden. Gleichzeitig würden auch die Reserven der Genossenschaft Kabelnetz Waldkirch-Bernhardzell aufgelöst und ebenfalls in den Netzausbau in Waldkirch und Bernhardzell einfliessen. Mit einem gezielten Ausbau des Kabelnetzes in unserer Gemeinde können die Genossenschafterinnen und Genossenschafter vom Verkauf des Kabelnetzes direkt profitieren und der Verkaufserlös kann zielgerichtet und zweckgebunden in die Netzerneuerung investiert werden. Auf diese Weise können die Genossenschafterinnen und Genossenschafter weiterhin das attraktive Netz der GWKB (unter der neuen Eigentümerin) nutzen und von den attraktiven Programmen (heute «Quick-line») sowie dem gezielten Ausbau der Netzinfrastrukturen profitieren.
Dank an alle Genossenschafterinnen und Genossenschafter
An dieser Stelle dankt die Verwaltung der GWKB allen langjährigen, treuen Kunden für das Vertrauen in die Verwaltung der GKWB. Wir hoffen sehr, dass Sie der heutigen Kabelnetz Waldkirch-Bernhardzell oder dann der künftigen Eigentümerin, als Kundin oder Kunde treu bleiben. Wir sind überzeugt, es lohnt sich. Wir werden die Genossenschafterinnen und Genossenschafter, wie in den bereits direkt zugestellten Informationsschreiben erwähnt, über das weitere Vorgehen auf dem Laufenden halten.
Durchführung der GV 2020 verschoben
Gemäss Statuten der Genossenschaft müsste die Genossenschaftsversammlung bis zum 15. April durchgeführt werden. Aufgrund der erlassenen Verordnung des Bundesrates konnte die Genossen-schaftsversammlung leider nicht stattfinden. Aus diesem Grund wurden die Genossenschafterinnen und Genossenschafter vor Ostern 2020 schriftlich darüber informiert, dass die Genossenschaftsversammlung verschoben und an einem neuen Termin, voraussichtlich im Herbst 2020, angesetzt wird. Die Abstimmung über den geplanten Verkauf der Genossenschaft Kabelnetz Waldkirch-Bernhardzell wird dann ausführlich thematisiert und nebst den ordentlichen Traktanden entsprechend zur Abstimmung gelangen.
dBauanzeige Hinterchirchstrasse 1, 9304 Bernhardzell22.04.2020
Bauobjekt: | Umbau Gewerberaum |
Baugrundstücke Nr.: | 831 |
Bauherrschaft: | Umbauvisionen GmbH, Hinterchirchstrasse 1, 9304 Bernhardzell |
Grundeigentümer: | Huber Walter, Toreggstrasse 4a, 9304 Bernhardzell |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden (Tel. 058 228 79 24) .
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Bernhardzellerstrasse, 9205 Waldkirch20.04.2020
Bauobjekt: | Einbau Einstellraum für Motorfahrzeuge |
Baugrundstücke Nr.: | 87 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: |
Sutter Beatrice, Bernhardzellerstrasse 39, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden (Tel. 058 228 79 24) .
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Zil 591 (neu 2044 und 2046), 9205 Waldkirch20.04.2020
Bauobjekt: | Erdsondenbohrung, Sole-Wasser-Wärmepumpe |
Baugrundstücke Nr.: | 693 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: |
Egli Daniel, Oberwaldstrasse 24, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden (Tel. 058 228 79 24) .
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Leh 397, 9205 Waldkirch16.04.2020
Bauobjekt: | Umnutzung Wohnhaus und Scheune von landwirtschaftlich in nichtlandwirtschaftlich |
Baugrundstücke Nr.: | 472 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: |
Lengwiler Luzia, Hechtackerstrasse 34, 9014 St. Gallen |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden (Tel. 058 228 79 24) .
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Moos, 9205 Waldkirch16.04.2020
Bauobjekt: | Neubau Waschplatz |
Baugrundstücke Nr.: | 362 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: |
Genossenschaft Migros Ostschweiz, Industriestrasse 47, 9201 Gossau |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden (Tel. 058 228 79 24) .
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dKantonale und kommunale Volksabstimmung16.04.2020
- Genehmigung der Jahresrechnung 2019 und des Bilanzanpassungsberichts per 1. Januar 2019
- Genehmigung Budget und Steuerfuss für das Rechnungsjahr 2020
Erneuerungswahl Mitglieder des Regierungsrates
- zweiter Wahlgang
Achtung: keine Urnenabgabe möglich!
Die Regierung des Kantons St. Gallen hat eine dringliche Verordnung erlassen, die verschiedene Massnahmen umfasst, um die ordnungsgemässe Durchführung des Urnengangs auch unter erschwerten Bedingungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus sicherzustellen und bei dieser Durchführung den Schutz der Bevölkerung, insbesondere der Mitglieder der Stimmbüros, vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu unterstützen. Um persönliche Kontakte zwischen Stimmberechtigten und Stimmbüromitgliedern zu minimieren, ist die persönliche Stimmabgabe an der Urne ausnahmsweise nicht möglich. Die Urnenöffnungszeiten gelten mit dem Ausschluss der persönlichen Stimmabgabe nicht mehr. Die Stimmrechtsausweise bleiben für die briefliche Stimmabgabe aber gültig.
Fehlende Stimmrechtsausweise sowie fehlendes Abstimmungsmaterial können bis Freitag, 17. April 2020, 16.30 Uhr, bei der Kanzlei (Büro 106) bezogen werden. Weitere Auskünfte über das Verfahren erteilt die Kanzlei (Telefon 058 228 79 11).
dKommunale Gesamterneuerungswahl vom 27. September 202016.04.2020
[...]
Geschäftsprüfungskommission
- Beat Bachmann
- Ivo Iglowstein
Gemeinderat
- Beat Strittmatter
Schulrat
- Stefan Giezendanner
Alle anderen Amtsinhaber stellen sich für eine weitere Amtsdauer zur Verfügung. Die Erneuerungswahlen für die Behörden der Politischen Gemeinde Waldkirch finden am 27. September 2020 statt. Es sind dann das Gemeindepräsidium, fünf Mitglieder des Gemeinderates, das Schulratspräsidium, sechs Mitglieder des Schulrates sowie fünf Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission zu wählen.
dBauanzeige Hueb 551, 9205 Waldkirch15.04.2020
Bauobjekt: | Sitzplatzüberdachung / Pergola |
Baugrundstücke Nr.: | 2245 |
Bauherrschaft: | Koch Clemens, Hueb 551, 9205 Waldkirch Koch Karin, Hueb 551, 9205 Waldkirch |
Grundeigentümer: | Koch Clemens, Hueb 551, 9205 Waldkirch |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden (Tel. 058 228 79 24) .
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Bernhardzellerstrasse 29, 9205 Waldkirch15.04.2020
Bauobjekt: | Fassadenrenovation, Ersatz Balkon und neuer Balkon |
Baugrundstücke Nr.: | 83 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: |
Stark Stefan, Schuepis 1991, 9205 Waldkirch Stark Beatrix, Schuepis 1991, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden (Tel. 058 228 79 24) .
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dMassnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus08.04.2020
In diesem Zusammenhang wurde seitens der Gemeinde auch auf verschiedene Gebührenerhebungen verzichtet, beziehungsweise Gebühren für Bewilligungen von Veranstaltungen sowie erteilte Gastwirtschaftspatente, welche aufgrund der ausserordentlichen Lage abgesagt werden mussten, erlassen oder zurückerstattet.
Auch das initiierte Hilfsangebot der Gemeinde ist sehr gut angelaufen. Zögern Sie also nicht, sich auch weiterhin bei uns zu melden, wenn Sie Hilfe benötigen oder helfen möchten.
Die Gemeindeverwaltung ist weiterhin für Sie geöffnet und unsere Mitarbeitenden stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Beachten Sie bitte, dass Sie primär telefonisch oder per E-Mail bei uns anfragen und die persönliche Vorsprache auf ein Minimum (wo dringend und wichtig) beschränken. Machen Sie vor einer persönlichen Vorsprache im Gemeindehaus mit unseren Mitarbeitenden telefonisch einen Termin aus. Dies zu Ihrem und unserem Schutz und im Zusammenhang mit der Wahrung des «Social Distancing».
dElterninformation Coronavirus - Beratungstelefon SPD - Flyer07.04.2020
dKontrolle der Pufferstreifen an KUT übertragen02.04.2020
Wir danken an dieser Stelle allen Landwirten, Bewirtschaftern und Vereinen, welche sich für einen nachhaltigen Natur- und Pflanzenschutz in unserer Gemeinde einsetzen, für ihr Engagement ganz herzlich. Durch ihr pflichtbewusstes Handeln und die umsichtige Bewirtschaftung der erwähnten Gebiete und Flächen tragen diese einen wesentlichen Teil zum Erhalt unserer Natur- und Pflanzenwelt bei.
Waldkirch darf auf seine rund 100 Landwirtschaftsbetriebe und die vielen Landwirte und Bewirtschafter sowie die Vereine, welche im Bereich Natur- und Umweltschutz tätig sind, stolz sein.
Durch ihre umsichtige Tätigkeit können Bürgerinnen und Bürger unsere weitreichende Natur und die Naherholungsgebiete entsprechend geniessen. Herzlichen Dank dafür.
Weitere Informationen zum Thema Pufferstreifen sind auf der Website des Kantons St. Gallen www.sg.ch zu finden.
dKinder-Notbetreuung während der Frühlingsferien01.04.2020
Für die Planung und Koordination der Betreuung ist eine verbindliche schriftliche Anmeldung notwendig. Diese wird bis Donnerstag, 02.04.2020, 17.00 Uhr entgegengenommen.
[...]
dBauanzeige Unterhueb 912, 9304 Bernhardzell01.04.2020
Bauobjekt: | Einbau 2 Dachfenster |
Baugrundstücke Nr.: | 920 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: |
Düring Christof, Unterhueb 912, 9304 Bernhardzell |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden (Tel. 058 228 79 24) .
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Neubrunnstrasse 1, 9205 Waldkirch01.04.2020
Bauobjekt: | Aufstockung und Umbau Gewerbehaus, Einbau Lastenaufzug |
Baugrundstücke Nr.: | 2224 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: |
Th. Inauen AG, Neubrunnstrasse 1, 9205 Waldkirch |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden (Tel. 058 228 79 24) .
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dFörderungen gemäss Energieförderprogramm / 13 Fördergesuche unterstützt26.03.2020
Im Jahr 2019 konnten folgende Massnahmen/Anschaffungen finanziell unterstützt werden:
6 Gebäudehüllen-Modernisierungen
5 Elektroautos
2 Solarstrombatterien
Für diese 13 Fördergesuche wurden aus dem Förderprogramm total Fr. 49‘315 reserviert (zugesichert) oder ausbezahlt.
Die Abwicklung sämtlicher kommunalen und kantonalen Förderprogramme, von der Eingabe bis zur Auszahlung, laufen komplett über die Energieagentur St.Gallen GmbH.
Energieagentur St.Gallen GmbH
Telefon: 058 228 71 61
Mail: info@energieagentur-sg.ch
WEB: www.energieagentur.ch
dCorona: Vorsicht: Betrüger!26.03.2020
- Nicht alle Helfer sind echte und ehrliche Helfer: Vertrauen Sie nur Helfern, die sie entweder persönlich kennen oder die einen Ausweis vorweisen können. Lassen Sie sich zuerst den Ausweis zeigen, bevor Sie sich helfen lassen.
- Bezahlen Sie Helfer nicht mit Bargeld (auch wegen der Virus-Übertragung). Geben Sie Helfern auf keinen Fall ihre Kreditkarte mit dem Auftrag mit, für Sie Einkäufe zu machen.
- Seien Sie vorsichtig bei Telefonanrufen: Geben Sie keine persönlichen Daten bekannt.
- Lassen Sie niemanden in die Wohnung, den Sie nicht kennen oder der keinen Ausweis vorweisen kann.
Für Fragen zu den Helferdiensten können Sie sich bei der Gemeinde Waldkirch 058 228 79 00 melden.
dKehricht- und Abfallentsorgung 26.03.2020
Die Sammlung von Kehricht wird wie bisher weitergeführt und aufrechterhalten. Folgendes wird dabei empfohlen:
- Abfälle wie Masken, Taschentücher, Hygieneartikel und Papierhandtücher sollen unmittelbar nach Gebrauch in Plastiksäcken gesammelt werden.
- Diese Plastiksäcke werden ohne zusammenpressen verknotet und in Abfalleimern mit Deckel gesammelt. Die Abfalleimer sind mit dem Abfallsack der Gemeinde (A-REGION) ausgestattet.
- Die zugebundenen Abfallsäcke der Gemeinde (A-REGION) werden wie üblich entsorgt.
- In Haushalten, in denen erkrankte oder unter Quarantäne stehende Personen leben, soll zudem auf die Abfalltrennung verzichtet werden, das heisst auch die ansonsten separat gesammelten Abfälle wie PET-Flaschen, Aludosen, Altpapier etc. sollen mit dem normalen Kehricht entsorgt werden (ausschliessen von Infektionsgefahr). Ebenfalls sollen keine Abfälle in die Grüngutsammlung oder in den Kompost gegeben werden, sondern sind auch mit dem Kehricht zu entsorgen.
Nicht betreute Sammelstellen:
Die nicht betreuten Sammelstellen für Glas, Alu/Weissblech, Kaffeekapseln, Textilien und Kunststoffe (KuhBag) bleiben wie bisher offen und zugänglich. Wir bitten Sie dabei folgendes zu beachten:
- Sammelstellen nur aufsuchen, wenn dies unbedingt notwendig ist. Nicht verderbliche und saubere Abfälle für Separatsammlungen sollen möglichst zuhause gelagert werden.
- Die Abfallverbrennung im Garten und in Cheminées ist auch in der aktuellen Situation verboten.
- In/bei den nicht betreuten Sammelstellen sind die Hygiene- und Verhaltensregeln des BAG jederzeit einzuhalten.
Betreute Sammelstelle:
Die betreute Abfall Annahme beim Werkhof (Altmetall, Elektronikmaterial, Elektrogeräte, Gift/Medikamente, Inertstoffe, ect.) wird ab sofort nicht mehr angeboten und bleibt bis auf weiteres geschlossen.
Grüngutsammelstellen:
Die Grüngutsammelstellen sind ab sofort wieder Sommerbetrieb. In Waldkirch ist die Zufahrt mit dem Auto an die Container nun wieder möglich. Auch wird die Anzahl der Sammelcontainer wieder aufgestockt.
Die Sammelstellen nur aufsuchen, wenn dies unbedingt notwendig ist. Auf den Sammelplätzen sind die Hygiene und Verhaltensregeln des BAG jederzeit einzuhalten.
Strauch- und Astmaterialsammlung:
Die Strauch- und Astmaterialsammlung (ehemals Häckseltour) vom 8. April 2020 soll wie geplant durchgeführt werden.
Papier- und Kartonsammlung:
Aktuell laufen Abklärungen ob und in welcher Form die nächsten Papier- und Kartonsammlungen (geplant am 9. Mai in Bernhardzell und 13. Juni in Waldkirch) durchgeführt werden können. Weitere Infos hierzu folgen.
Fragen? Das Abfalltelefon hilft Ihnen gerne weiter. Sie können uns über 058 228 79 33 (Technische Betriebe Waldkirch) erreichen.
dBauanzeige Mölbach bis Neuhof, 9205 Waldkirch24.03.2020
Bauobjekt: | Werkleitungsbau mit Bachquerung |
Baugrundstücke Nr.: | 1, 1408, 1403, 1405, 1404, 193 |
Bauherrschaft: | ByteTech GmbH, Lerchentalstrasse 27, 9016 St. Gallen |
Grundeigentümer: | Diverse |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung (Tel. 058 228 79 24) eingesehen werden.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
d Urnenabstimmung über die Geschäfte der Bürgerversammlung19.03.2020
Die ausserordentliche Lage aufgrund des Corona-Virus verunmöglicht die ordentliche Durchführung der Vor- und Bürgerversammlung. Gemäss Art. 52 GG ordnet der Rat in solchen Fällen die Urnenabstimmung über die unaufschiebbaren Geschäfte an.
Gestützt auf diese Bestimmung und auf Empfehlung des Regierungsrates sowie des Amts für Gemeinden, hat der Gemeinderat beschlossen, über folgende Geschäfte der Bürgerversammlung an der Urne zu beschliessen:
- Jahresrechnung 2019 und Bilanzanpassungsbericht per 1. Januar 2019
- Budget und Steuerfuss für das Rechnungsjahr 2020
Gutachten und Antrag Verkauf Arneggerstrasse wird nicht an der Urne entschieden
Der Gemeinderat hat zudem entschieden, das Gutachten und den Antrag betreffend dem Verkauf des Grundstücks Nr. 57, Arneggerstrasse, nicht an der Urne zur Abstimmung zu bringen. Gründe dazu sind unter anderem, dass die vorgängigen Diskussionen und Informationsveranstaltungen nicht stattfinden können. Diese Abstimmung wird neu terminiert. Die Bevölkerung wird über das weitere Vorgehen rechtzeitig wieder informiert.
Die Stimmzettel für die Urnenabstimmung über die Jahresrechnung 2019 und Bilanzanpassungsbericht per 1. Januar 2019 sowie das Budget 2020 liegen den Abstimmungsunterlagen vom 19. April 2020 bei. Auf einen nochmaligen Versand des Geschäftsberichts 2019 hat der Gemeinderat verzichtet.
Falls Sie den Geschäftsbericht nicht mehr greifbar haben, können Sie diesen unter www.waldkirch.ch – Dienstleistungen – Berichte – Geschäftsbericht 2019 abrufen oder bei der Kanzlei bestellen (gemein-de@waldkirch.ch oder 058 228 79 00).
Den ebenfalls bereits zugestellten Stimmrechtsausweis für die Bürgerversammlung vom 31. März 2020 können Sie vernichten. Für die Abstimmung über die Geschäfte der Bürgerversammlung ist der Stimmrechtsausweis für die Urnenabstimmung vom 19. April 2020 massgebend.
dCoronavirus: Aufruf zum «Miteinander und Füreinander»19.03.2020
Besonders gefährdete Personen sollen alle Orte meiden, an denen sich andere Menschen aufhalten und der nötige Abstand (mindestens zwei Meter) nicht gewahrt werden kann. Das bedeutet für diese Personen:
- wenn möglich zu Hause bleiben.
- wenn möglich nicht mehr selber einkaufen gehen.
- auch auf private Treffen mit grösseren Menschengruppen verzichten.
Weiterhin möglich ist ein Spaziergang draussen in der Natur. Dabei muss aber ebenfalls darauf geachtet werden, den nötigen Abstand zu wahren.
Damit die Einschränkungen in den nächsten Wochen gut gemeistert werden können, braucht es jetzt das Mitwirken aller! Deshalb startet die Gemeinde Waldkirch einen Aufruf zum «Miteinander und Füreinander».
Wer Unterstützung benötigt (zum Beispiel für den Einkauf) und wer Unterstützung anbieten kann (zum Beispiel für gefährdete Personen den Einkauf erledigen) meldet sich bitte bei der Hotline der Gemeinde Waldkirch.
Diese ist jeweils von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr über folgende Kanäle erreichbar:
Telefon 058 228 79 00 oder gemeinde@waldkirch.ch. Wir versuchen, in Zusammenarbeit mit Freiwilligen aus unserer Gemeinde, unkomplizierte Nachbarschaftshilfe für unsere Bürgerinnen und Bürger zu organisieren.
dEmpfehlungen zum Verhalten im Zusammehang mit dem Coronavirus17.03.2020
Hier zum Beitrag des SRF
- Soll ich zu Hause bleiben?
- Sollen meine Kinder mit anderen Kindern spielen?
- Können meine Kinder mit anderen Kindern auf dem Spielplatz spielen?
- Soll ich mich noch mit meinen Nachbarn treffen?
- usw.
und viele weitere Fragen beantwortet Daniel Koch vom BAG. Nach wie vor ist es sehr wichtig, dass Sie die Empfehlungen des BAG befolgen und die Hyghienevorgaben beachten!
. [...]
dCoronavirus - Weisungen für Veranstaltungen nach Entscheid Bundesrat vom 13.3.20 15.03.2020
Der Kanton St.Gallen hat die kantonalen Vorgaben für Veranstaltungen mit weniger als 100 Personen bekannt gegeben.
Wichtig: Die neuen Bestimmungen gelten auch, wenn Sie vorgängig eine Bewilligung des Kantonsarztamtes/taskforce.kfs erhalten haben.
Das Bundesamt für Gesundheit hat ein Merkblatt zu den allgemeinen Präventionsmassanahmen publiziert.
[...]
dKantonaler Richtplan geht in Vernehmlassung12.03.2020
Im kantonalen Richtplan sind drei Standorte für Gesteinsabbau vorgesehen. Diese befinden sich in Sevelen, Oberriet und in Bollingen. Weitere Details können aus den Unterlagen entnommen werden.
Deponieraum bleibt gefragt
Das Angebot für Deponieraum hält nicht Schritt mit der unverändert grossen Menge von unverschmutztem Aushub und Inertstoffen. In den nächsten Jahren müssen zwingend neue Deponien in Betrieb genommen oder bestehende erweitert werden. Sechs Deponiestandorte werden seitens der Regierung des Kantons St. Gallen für die Aufnahme in den Richtplan beantragt.
Dies sind die Standorte Sittewald in Amden, Weid in Gossau, Meggenhus und Wisental in Mörschwil, Wannenwis in Waldkirch sowie Schollberg in Wartau. Die Deponie Wisental in Mörschwil ist für die Engpassbeseitigung St. Gallen vorgesehen. Im Rahmen der Engpassbeseitigung St. Gallen sind Tunnelbauten geplant. Die Deponie in Mörschwil wird diesen Aushub aufnehmen. Beim Deponiestandort Ruodiweid in Kaltbrunn haben vertiefte Abklärungen gezeigt, dass eine wirtschaftlich tragbare Erschliessung kaum machbar ist. Der Standort wird aus dem Richtplan gestrichen.
Vernehmlassung / Stellungnahme Gemeinderat Waldkirch
Der Gemeinderat Waldkirch hat sich bereits im Vorfeld gegenüber Grundeigentümern und Unternehmern negativ zum Standort Wannenwies geäussert und Bedenken bezüglich der Zufahrt (Strassenverhältnisse, Schulweg usw.) sowie auch bezüglich des Eingriffs in die bestehenden geografischen Verhältnisse sowie Schutzzonen und Gewässer geäussert. Grundeigentümer und Unternehmer haben das Projekt trotzdem weiter vorangetrieben und direkt beim Kanton St. Gallen zur Aufnahme in den kantonalen Richtplan eingereicht.
Der Gemeinderat wird nun, im Rahmen der vorliegenden Vernehmlassung zum kantonalen Richtplan, eine ensprechende Stellungsnahme verfassen und beim Kanton einreichen.
Richtplan wird jährlich angepasst
Der Entwurf der Richtplananpassung 20 liegt bis am 30. April 2020 in allen Gemeinden auf. Ab sofort können die Vernehmlassungsunterlagen beim Amt für Raumentwicklung und Geoinformation des Kantons St. Gallen bezogen werden. Ebenso sind der Entwurf und weitere Grundlagen im Internet veröffentlicht:
www.areg.sg.ch > Kantonale Planung > Richtplan-Anpassungen.
dJonas Eggenberger gewählt05.03.2020
Jonas Eggenberger ist 35-jährig, gelernter Betriebselektriker und Vater eines Sohnes. Er hat eine Lehre als Elektriker absolviert und mehrere Jahre als Elektriker/Betriebselektriker gearbeitet. Vor zehn Jahren wurde er als Fachmann Betriebsunterhalt im Fachbereich Elektrotechnik bei der BINA in Bischofszell angestellt. Sein Tätigkeitsgebiet umfasst die Betreuung und Optimierung sowie die Wartung von Infrastruktur- und Produktionsanlagen. Auch Reinigung und Schichtarbeit ist für Jonas Eggenberger kein Fremdwort. Er ist es sich gewohnt, auch ausserhalb der ordentlichen Arbeitszeiten zu arbeiten. Dies ist für die Stelle als Hauswart hilfreich. Da es auch mit der zweiten Ausschreibung, mangels entsprechender Bewerbungen, nicht gelungen ist, einen Hauswart mit eidg. Abschluss zu wählen, wurde mit Jonas Eggenberger vereinbart, dass er diese Ausbildung berufsbegleitend noch absolvieren wird. Wir sind überzeugt, mit Jonas Eggenberger eine gute Wahl getroffen zu haben und freuen uns auf die künftige Zusammenarbeit mit ihm.
dBeteiligung am SVRG, Bereich Sicherheit05.03.2020
Um die Bereiche Repression und Prävention in der Gemeinde allerdings weiterzuführen, werden für die beiden Dienstleistungen der Stadtpolizei und der Securitas, welche neu über den Sicherheitsverbund bezogen werden, im Budget 2020 je 20'000 Franken eingestellt. Dabei können wir mit dieser Zusammenarbeit auch am übergreifenden Netzwerk der Jugendarbeit partizipieren und davon profitieren.
Eine erste Sitzung im Verbund soll zeitnah erfolgen, damit die getroffenen Massnahmen der letzten Monate nahtlos weiterbearbeitet werden können. Der Vorteil dieses Netzwerkes liegt vor allem im gegenseitigen regionalen Informationsaustausch, der übergreifenden Zusammenarbeit und der gegenseitigen Unterstützung. Es hat sich gezeigt, dass es nur von Vorteil ist, wenn die Einsatzkräfte von Polizei und Securitas die Gegebenheiten einer Gemeinde kennen und auch auf die Bewohnerinnen und Bewohner entsprechend eingehen können. Zudem ist eine Ausdehnung der gemeindepolizeilichen Aufgaben, zum Beispiel im Bereich des ruhenden Verkehrs, absolut denkbar. Dafür hat der Gemeinderat eine Überprüfung der Parkplätze in der Gemeinde, in Bezug auf eine mögliche Bewirtschaftung, in Auftrag gegeben.
dVerkauf Liegenschaft Arneggerstrasse - Gutachten & Antrag z.Hd. Bürgerversammlung05.03.2020
dJahresabschluss / Steuerfuss / Budget 2020 / Finanzausgleich20.02.2020
Die Jahresrechnung 2019 schliesst mit einem Überschuss von 769‘229.72 Franken positiv ab. Das ist erfreulich und zeigt auf, dass wir trotz diversen Investitionen und einer positiven allgemeinen Entwicklung in unserer Gemeinde auch die Finanzen im Griff haben. Der Überschuss von 7690‘229.72 Franken wird der Ausgleichsreserve der Politischen Gemeinde zugeschieden. Diese beträgt somit insgesamt 3‘263‘852.12 Franken.
Die wesentlichen Einsparungen konnten in den Bereichen Allgemeine Verwaltung, Bildung, Verkehr und bei den Finanzen erzielt werden. Deutliche Mehraufwände waren andererseits in den Bereichen Soziale Sicherheit und Gesundheit zu verzeichnen.
Die Investitionsrechnung der Gemeinde Waldkirch schliesst mit Ausgaben von 11‘613‘062.45 Franken und Einnahmen von 890‘597.60 Franken. Die Nettoschuld der Gemeinde hat sich, aufgrund der Investitionen in den Schulhausneubau, erhöht. Allerdings nicht in dem Ausmass wie ursprünglich angenommen, da verschiedene Darlehen zu Minuszinsen abgeschlossen werden konnten und somit die Zinsbelastung deutlich reduziert wurde. Das Verwaltungsvermögen der Gemeinde Waldkirch steigt per Ende 2019 auf über 25‘000‘000 Franken an. Auch dies insbesondere im Zusammenhang mit den Investitionen in den Schulhausneubau Breite. Aufgrund der nach RMSG neu auf die Nutzungsdauer bezogenen Abschreibung ergaben sich im Jahr 2019 insgesamt Abschreibungen in der Höhe von 456‘928.15 Franken. Neu fallen im Bildungs-/Schulbereich für die Abschreibungen 241‘700.00 Franken an. Bei den Abschreibungen im Bildungs-/Schulbereich dürfte, infolge Fertigstellung des Schulhauses Breite, der Höchststand der Abschreibungen im Jahr 2020 erreicht werden. Die ersten Abschreibungen für den Sportplatz Breiten sind erst im Jahre 2022, nach dessen Fertigstellung im Jahr 2021, zu erwarten. Der Grund liegt darin, dass Abschreibungen künftig erst nach Fertigstellung eines Investitionsvorhabens vorgenommen werden dürfen.
Aufwand bei verschiedenen Kontogruppen deutlich tiefer
Der Aufwand in der Kontengruppe «Allgemeine Verwaltung» schloss mit einem Minderaufwand von insgesamt 195‘536.93 Franken ab. Bei der «Bildung» belief sich der Minderaufwand auf 187‘061.60 Franken gegenüber dem vorgesehenen Budget. Auch in den Bereichen öffentliche Sicherheit (Minderaufwand 48‘168.39 Franken), Verkehr (Minderaufwand 164‘524.30 Franken), Umweltschutz und Raumordnung (Minderaufwand 73‘978.85) sowie Volkswirtschaft (44‘775.84 Franken) und Finanzen (336‘804.82 Franken) konnten Minderaufwände ausgewiesen werden. Demgegenüber mussten in den Bereichen Kultur, Sport und Freizeit (15‘685.05 Franken) sowie Gesundheit (138‘188 Franken) und Soziale Sicherheit (127‘747.96 Franken) deutliche Mehraufwände ausgewiesen werden. Gerade im Bereich Gesundheit sind die Kosten für die stationäre Pflegefinanzierung, welche durch die Gemeinde zu tragen sind, sehr stark ins Gewicht gefallen.
Rechnungsabschluss der Technischen Betriebe positiv
Bei den Technischen Betrieben konnte die Jahresrechnung 2019 mit einem Überschuss von 306‘816.30 Franken abgeschlossen werden. Der positive Abschluss ist insbesondere aufgrund der tieferen Abschreibungsquoten (neu nach RMSG) sowie des Wegfalls der Anschlusstaxen erzielt worden. Zudem haben die neuen Tarifstrukturen im 2019 entsprechende Auswirkungen erzielt (Wegfall von über 100 Leistungskunden). Der Überschuss wird der Ausgleichsreserve zugewiesen, welche zusammen mit den kumulierten Ergebnissen der Vorjahre insgesamt auf neu 872‘939.58 Franken ansteigt.
Budget 2020 mit Defizit / Steuerfuss soll auf 122 Prozent sinken
Der Gemeinderat hat das Budget 2020 mit einem Gesamtaufwand von 19‘843‘475 Franken verabschiedet. Dieses weist im Vergleich zum Vorjahr einen höheren Gesamtaufwand auf. Die Gründe liegen vorallem bei den deutlich höheren Abschreibungsquoten, verursacht durch die Investitionen in den Schulhausneubau. Im Bereich Bildung wird im Budget 2020 ein Nettoaufwand von rund 9,9 Mio Franken eingestellt. Die Kontogruppe Bildung macht rund 51,5 Prozent vom Gesamtbudget der Gemeinde aus.
Trotz einem budgetierten Defizit von 543‘900 Franken ist der Gemeinderat überzeugt, dass eine Steuerfusssenkung um 3 Prozentpunkte auf neu 122 Prozent möglich und realistisch ist. Die letzten beiden Jahresabschlüsse waren deutlich positiv und konnten unter anderem durch Aufwandeinsparungen in verschiedenen Kontogruppen und höhere Steuereinnahmen (trotz Steuerfusssenkungen) erzielt werden. Gehen die zu erwartenden Steuererträge ein und können Einsparungen auch im 2020 realisiert werden, kann das Jahresergebnis 2020 trotz Budgetdefizit ausgeglichen werden. Auch wenn bei den Steuereinnahmen bei der einfachen Steuer aufgrund der Entlastungen durch die Steuergesetzrevision keine höheren Erträge zu erwarten sind, kann aufgrund der guten Vorjahresergebnisse diese Steuersenkung verkraftet werden.
Letztendlich besitzt die Gemeinde Waldkirch ein Finanzpolster, welches auf die Reserve aus den kumulierten Ergebnissen der Vorjahre (3‘263‘852.12 Franken) und einer Ausgleichsreserve (2‘312‘296.16 Franken), sprich insgesamt 5‘576‘148.28 Franken besteht. Dieses könnte schlimmstenfalls für künftige Aufwandüberschüsse respektive zum Ausgleich von Budgetdefiziten eingesetzt werden.
Bei den Technischen Betrieben wird im Budget 2020 ein Ertragsüberschuss von 52‘096 Franken budgetiert. In der Investitionsrechnung 2020 sind die Ausgaben mit 1‘245‘000.00 Franken ausgewiesen.
Beiträge aus dem Finanzausgleich
Die Gemeinde Waldkirch bezieht Mittel aus der ersten Stufe des kantonalen Finanzausgleichs. Für das Jahr 2019 wurden der Gemeinde Waldkirch 5‘069‘800 Franken aus dem Finanzausgleich zugewiesen. Für das Jahr 2020 können wir für den Sonderlastenausgleich Schule und Weite (Verkehr) mit Beiträgen von 1‘850‘300 Franken und 1‘875‘000 Franken rechnen. Der Ressourcenausgleich beträgt zudem 1‘282‘600 Franken, was insgesamt einen Betrag von 5‘008‘200 Franken für das Jahr 2020 ausmacht.
dBauanzeige Grimm 313, 9205 Waldkirch18.02.2020
Bauobjekt: | Umnutzung Wohnhaus und Scheune von landw. in nichtlandw. und Umbau Wohnhaus |
Baugrundstück Nr.: | 371 |
Bauherrschaft: | Bischof Marco, Poststrasse 1, 9246 Niederbüren |
Grundeigentümer: | Erbengemeinschaft Bischof Markus, Grimm 313, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dGute Lehrlingsausbildung bei der Gemeinde13.02.2020
Damit ein Lehrbetrieb von «QualiStar» zertifiziert wird, müssen, über die wichtigsten vier Bereiche der Berufsbildung verteilt, 80 Prozent der möglichen 290 Punkte eines Kriterienkatalogs erreicht werden. Die zuständige Zertifizierungskommission überprüfte die Selbstbewertung anhand der eingereichten Unterlagen und konnte sich auch bei den Lernenden vergewissern, dass die angegebenen Kriterien auch so umgesetzt werden.
Das Erlangen dieses Zertifikats zeigt, dass wir als Lehrbetrieb die Vorgaben richtig umsetzen und eine gute Ausbildung der Lernenden gewährleisten. Dies ist nur dank des grossen Engagements durch den Berufsbildner, die Praxisbildner der einzelnen Abteilungen und aller Mitarbeitenden möglich.
dAbgeltung Regionalverkehr 201913.02.2020
dProjekt «Sportplatz Breiten» 13.02.2020
- die Ausarbeitung des Bau- und Auflageprojekts «Planung Sportplatz» – an die bhateam ingenieure ag, Sirnach
- die Ausarbeitung des Bau- und Auflageprojektes «Planung Garderobengebäude» – an die inform architekten ag, Engelburg
- die geotechnische Baubegleitung – an die Grundbauberatung – Geoconsulting AG, St. Gallen
Die Arbeiten sind bereits so weit fortgeschritten, dass ein konkretes Bau- und Auflagenprojekt nächstens dem Gemeinderat zur Genehmigung unterbreitet werden kann. Das Gesamtprojekt mit Garderobengebäude, Kunstrasen und Umgebung soll noch im ersten Halbjahr 2020, im Rahmen des ordentlichen Baubewilligungsverfahrens, bei der Gemeinde eingereicht und öffentlich aufgelegt werden. Idealerweise kann dann bereits im Herbst 2020 mit den ersten Bauarbeiten begonnen werden. Allfällige Einsprachen während der öffentlichen Auflage können den Terminplan selbstverständlich noch verzögern.
Falls es seitens der Bevölkerung noch Anliegen zum Projekt geben sollte, können diese beim Präsidenten der Baukommission, Gemeinderat Daniel Fürer, bis Ende Februar 2020 eingereicht werden.
dStatistische Angaben zu Leistungen der Sozialversicherung des Kantons St. Gallen 201913.02.2020
dBauanzeige Hohfirst, 9205 Waldkirch10.02.2020
Bauobjekt: | Neubau Güllentransportleitung mit Bachunterquerung |
Baugrundstück Nr.: | 1663 |
Bauherrschaft: | Thürlemann Beat, Hohfirst 1848, 9205 Waldkirch |
Grundeigentümer: | Thürlemann Beat, Hohfirst 1848, 9205 Waldkirch Zahner Cornel, Hohfirst 675, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dSteuerabschluss 2019 fällt positiv aus08.02.2020
Die gesamten Steuereinnahmen der Politischen Gemeinde Waldkirch belaufen sich auf insgesamt 11‘020‘984.17 Franken, was gegenüber dem Budget 2019 einen Mehrertrag von insgesamt 121‘984.17 Franken ergibt. Budgetiert waren 10‘899‘000.00 Franken.
Trotz der hohen fehlenden Nachzahlungen der ordentlichen Steuern aus den Vorjahren sind die Steuereinnahmen gesamthaft über dem Budget. Die Hauptgründe für die Mehreinnahmen lagen bei den höheren Einnahmen aus den Anteilen an den Gewinn- und Kapitalsteuern, den Grundstückgewinnsteuern sowie den Handänderungssteuern. Sie konnten deutlich über der erwarteten Höhe vereinnahmt werden. Gerade die Grundstückgewinnsteuern und die Handänderungssteuern sind sehr schwierig zu budgetieren. Die nebenstehende Grafik zeigt eine Übersicht über die Steuereinnahmen 2019 auf. Der Gemeinderat hat den Abschluss zur Kenntnis genommen und dankt dem Leiter Steuern und dem Leiter Finanzen für die pflichtbewusste Arbeit.
dSt. Gallen ist auf Coronavirus vorbereitet / Hotline für Bevölkerung und Reisende in Betrieb07.02.2020
Zum Thema Coronavirus können alle wichtigen und regelmässig aktualisierten Informationen und Mitteilungen der Webseite des BAG entnommen werden: BAG Webseite Coronavirus 2019-nCoV
Die präventiven Massnahmen entsprechend denen der Grippeprävention, also der grundlegenden Hygienemassnahmen:
· Waschen Sie Ihre Hände regelmäßig mit Wasser und Seife.
· Husten und Niesen Sie in ein Taschentuch. Entsorgen Sie die Taschentücher nach dem Gebrauch
in einem Mülleimer und waschen Sie Ihre Hände gründlich mit Wasser und Seife.
· Husten und Niesen Sie in die Armbeuge, wenn kein Taschentuch zur Verfügung steht.
[...]
Direktlink zu den weiteren Informationen: Medienmitteilung und Website Kanton SG
Hotline für die Bevölkerung: 058 463 00 00 / Hotline für Reisende: 058 464 44 88 (Täglich von 8 bis 18 Uhr)
dBetreibungswesen mit der Stadt Gossau zusammengeführt06.02.2020
Die Amtsübergabe hat zwischenzeitlich stattgefunden und das Betreibungswesen wird seit dem 1. Februar in Gossau geführt. Per Ende Januar 2020 sind die beiden Mitarbeiterinnen, die Leiterin Betreibungswesen Anita Schnitzer und die Mitarbeiterin Grundbuch- und Betreibungswesen Bojana Miletic, aus den Diensten der Gemeinde Waldkirch ausgetreten. Die beiden Stellen (2 × 50 Prozent) werden nicht mehr ersetzt. Die Grundbuchverwalterin Aleksandra Simic wird nun im Rahmen von 20 Prozent durch die Mitarbeiterin Steuern und Einwohnerwesen, Jessica Kurer, unterstützt. In diesem Pensum übernimmt Jessica Kurer auch den Aufgabenbereich des Landwirtschaftswesens.
dAusbau von FTTS 06.02.2020
dWahl Leiter Facility Management und Hauswartung06.02.2020
Im Rahmen des Auswahlprozederes hat die Geschäftsleitung, auf Antrag des Personalverantwortlichen und des Leiters Bau und Infrastruktur, Herrn Andreas Rüegsegger, whft. Grub, zum neuen Leiter Facility Management und Hauswartung mit Zusatzaufgaben gewählt. Herr Rüegsegger hat eine Ausbildung als Sanitärmonteur absolviert. Anschliessend arbeitete er als Sanitär- und Heizungsmonteur, bevor er in einem grossen Einkaufszentrum die Leitung der gesamten Haustechnik und des Unterhaltes übernahm. Parallel zur neuen Anstellung erlangte er den Eidg. Fachausweis als Hauswart. Seit rund sechs Jahren ist Herr Rüegsegger als Leiter Zentrale Dienste in einem grösseren Betrieb tätig. Im Februar 2020 schliesst Herr Rüegsegger die Ausbildung zum Eidg. dipl. Leiter Facility Management HF an der GBS St. Gallen ab. Er wird die neue Stelle bei der Gemeinde Waldkirch am 1. Mai 2020 antreten und direkt dem Leiter Bau und Infrastruktur unterstellt werden. Wir wünschen Herrn Rüegsegger schon heute alles Gute in der neuen Funktion und freuen uns auf die Zusammenarbeit mit ihm.
dEinbürgerung06.02.2020
dBauanzeige Mooshueb 420, 9205 Waldkirch27.01.2020
Bauobjekt: | Energetische Sanierung und Umbau Erdgeschoss Wohnhaus |
Baugrundstück Nr.: | 519 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: |
Zähnler Bruno, Mooshueb 420, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Ronwil, 9205 Waldkirch21.01.2020
Bauobjekt: | Abbruch Bienenhaus und Holzunterstand, Neubau Generationenhaus |
Baugrundstück Nr.: | 319 und 320 |
Bauherrschaft: | Urscheler Felix, Ronwil 289, 9205 Waldkirch Urscheler Rita, Ronwil 289, 9205 Waldkirch |
Grundeigentümer: | Urscheler Felix, Ronwil 289, 9205 Waldkirch |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dWaldkirch digitalisiert mit Augmented Reality16.01.2020
[...]
erkunden
Erkunden und entdecken Sie einzigartige Plätze & spannende Aktivitäten in der Gemeinde Waldkirch.
erleben
Mittels multimedialen Inhalten mehr über den Ort und die Sehenswürdigkeiten erfahren
profitieren
Finden Sie den Coupon & profitieren Sie von aktuellen Angeboten aus dem Ort.
Die Ortsinformationsanlagen der Firma Historika sind an zwei neuralgischen Punkten in unserer Gemeinde angeschlagen. Einerseits beim Kronenplatz in Waldkirch und zum anderen beim Parkplatz Rest. Adler in Bernhardzell. Auf diesen ist unser Gemeindegebiet auf einer analogen Karte abgedruckt und verschiedene Gewerbe- und Industriebetriebe werben mit Informationen zu ihren Betrieben. Diese Ortsinformationsanlagen sollen zum einen zur Information aber auch zur Orientierung von Besuchern unserer Gemeinde dienen.
Waldkirch geht nun einen Schritt weiter in der Digitalisierung und führt „Augmented Reality“ ein. Das heisst nichts anderes, als dass die Ortsinformationsanlagen, mittels einem Handy, z.B. über die Waldkirch App, gescannt werden kann und die Informationen zu unserer Gemeinde mittels Videobotschaften, Fotos und auch Navigationspunkten digitalisiert werden können. Man kann sich beispielsweise die Feuerstellen unserer Gemeinde anklicken und sich gleich dorthin navigieren lassen oder sich auf Bildern anschauen, was dort für Infrastrukturen vorhanden sind. Zudem kann ich mir per Video die wichtigsten Infos zur Gemeinde abrufen oder eben „streamen“ (herunterladen). Probieren Sie es doch einfach aus. Weitere Informationen, wie „Augmented Reality“ funktioniert, erhalten Sie über das Video.
dMassnahmen gegen Vandalismus, Littering und Ruhestörung15.01.2020
Aufgrund der Tatsache, dass sich immer wieder dieselben Personen nicht an die vorgegebenen Regeln halten, wurden seitens der Gemeinde Hausverbote gegen mehrere Personen erlassen. Diese dürfen sich ab sofort und bis zur Aufhebung des Verbotes, nicht mehr auf dem Schulareal aufhalten. Zuwiederhandlung hat eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft zur Folge. Weiter sind gegen mehrere Jugendliche und junge Erwachsene Hausverbote schriftlich angedroht worden. In den nächsten Wochen werden die eingeleiteten Massnahmen aufrechterhalten und Personen, die durch übermässigen Alkoholkonsum, Littering oder Ruhestörung auffallen und sich nicht an die geltenden Regeln auf dem Schulareal halten, weggewiesen oder es werden weitere Hausverbote erlassen. Es kann nicht sein, dass öffentliches Eigentum, bezahlt durch den Steuerzahler, einfach mit Füssen getreten wird. Solches Verhalten ist inakzeptabel und bedarf klarer Massnahmen und Konsequenzen, welche nun auch, soweit möglich, erlassen worden sind. Seit November 2019 wird die Situation rund um die erwähnten Vorkommnisse im Rahmen eines runden Tisches laufend mit Vertretern der Polizei, der Securitas, der Jugendarbeit und der Schule, unter der Leitung des Gemeindepräsidenten, analysiert und entsprechende Massnahmen werden eingeleitet und umgesetzt.
dAlkohol-, Rauch- und Fahrverbot auf den Schularealen15.01.2020
dBauanzeige Langenland, 9205 Waldkirch13.01.2020
Bauobjekt: | Überdachung Waschplatz und Neubau Remise |
Baugrundstück Nr.: | 205 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: |
Niedermann Ulrich, Langenland 256, 9205 Waldkirch |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Ronwil, 9205 Waldkirch13.01.2020
Bauobjekt: | Teilabruch Scheune |
Baugrundstück Nr.: | 2339 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: |
Ziegler Rudolf, Zadni 138/105, Svitavy-Lacnov / Tschechische Republik |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dEinbürgerung 09.01.2020
dBauanzeige Neubrunn 956, 9304 Bernhardzell09.01.2020
Bauobjekt: | Umbau, Nutzungsänderung, Reklame Wohnhaus Nr. 956, Nutzungsänderung Scheune Nr. 957 |
Baugrundstück Nr.: | 1736 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Hälg Magnus, Neubrunn 956, 9304 Bernhardzell Hält Kathrin, Neubrunn 956, 9304 Bernhardzell |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Lee, 9304 Bernhardzell07.01.2020
Bauobjekt: | Anbau Laufhof und Aussen-Liegeboxen, Auffüllungen |
Baugrundstück Nr.: | 1107, 1089, 1179, 1106, 1102 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: |
Steiner Martin, Lee 1014, 9304 Bernhardzell |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dNeujahrsbegrüssung im Pfarreizentrum Waldkirch03.01.2020
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
Wir freuen uns, wenn Sie mit uns am Sonntag, 05. Januar 2020, ab 11:30 Uhr, im Pfarreizentrum Waldkirch auf das neue Jahr anstossen. Die Gemeinde Waldkirch sowie die Pfarreien Waldkirch und Bernhardzell laden Sie alle ganz herzlich dazu ein.
Herzliche Grüsse
Gemeine Waldkirch mit den
Pfarreien Waldkirch und Bernhardzell
[...]
dFTTS – Ausbau in den Aussengebieten der Gemeinde Waldkirch02.01.2020
Wir haben die Möglichkeiten geprüft und mit der Swisscom weitere Verhandlungen geführt. Die Kosten für den Ausbau der Gebiete Hohfirst, Tierlihueb/Vögeliberg, Ronwil und Schöntal in Bernhardzell mit FTTS-Technologie liegen bei insgesamt 173‘000 Franken brutto. Mit diesem Ausbau können die Anschlusswerte in den Aussengebieten von heute teils minimalen 3 Mbit/s auf ein Vielfaches erhöht werden. Dieser Ausbau lässt auch in den Aussengebieten eine Nutzung von Internet, TV und Telefonie gleichzeitig zu, was bislang nicht oder nur minimal möglich war. Der Ausbau mit Glasfasertechnologie erfolgt bis in die Weiler. Von dort bleibt der Anschluss bis zum Haus vorerst noch mit Kupferkabeln bestehen.
Dezember 2019 | Vorarbeiten/Planung/Engineering |
Januar 2020 | Vertragsausarbeitung |
Februar 2020 | Vertiefung der Arbeiten mit Cablex/Bewilligungsverfahren |
März 2020 | Akquisition/Cablex |
April/Mai 2020 | Umsetzung/Realisierung |
Juni/Juli 2020 | Umschaltung/Inbetriebnahme/Abschlussarbeiten |
Der Gemeinderat erachtet dieses Angebot als einmalige Gelegenheit, die Aussengebiete im Zuge der Modernisierung in den Zentren von Waldkirch und Bernhardzell gleichzeitig an das Glasfasernetz anzubinden und bedeutende Verbesserungen zu einem moderaten Preis zu erzielen. Ein späterer Ausbau kann nicht zu diesen Kosten und auch nicht innert nützlicher Frist erreicht werden. Deshalb hat der Gemeinderat für diese Massnahme gemäss Gemeindeordnung, Finanzbefugnisse Art. 2 («Unvorhersehbare neue Ausgaben»), einen Betrag von 173‘000 Franken gesprochen und dem fakultativen Referendum bis am 21. Januar 2020 unterstellt. Dieser Betrag wird im Budget 2020 in die Investitionsrechnung übernommen und ordnungsgemäss über die nächsten Jahre ordentlich abgeschrieben.
dNeuer Standort für die Urne in Waldkirch01.01.2020
Der Gemeinderat hat an seiner letzten Sitzung entschieden, die Urne Waldkirch in das Gemeindehaus zu verschieben. So können die Urnenstimmen an den nächsten Abstimmungssonntagen, wie üblich zwischen 10.00 und 11.00 Uhr, direkt im Gemeindehaus den Stimmenzählern abgegeben werden.
Wir freuen uns, wenn Sie sich weiterhin aktiv an den Wahlen und Abstimmungen beteiligen und damit einen wichtigen Teil unserer Demokratie leben.
dBetreibungswesen wird nach Gossau ausgelagert01.01.2020
Mit diesem Entscheid wird in Waldkirch eine 50-Prozent-Stelle für die Leitung des Betreibungswesens sowie zusätzlich eine Teilzeitstelle für die Stellvertretung im Rahmen von rund 20 Prozent nicht mehr besetzt. Der Stadt Gossau wird für die zusätzlichen Aufwände für die Übernahme der Aufgabe und Deckung der nicht abgedeckten Betreibungskosten eine Pauschale von 10‘000 Franken pro Jahr vergütet. Der Entscheid des Gemeinderates untersteht vom 13. Dezember 2019 bis zum 21. Januar 2020 dem fakultativen Referendum.
dVerkehrsdienst in der Gemeinde organisiert01.01.2020
Neuer «Verkehrsdienst Waldkirch» ab 1. Januar 2020
Nach der Beschaffung der Ausrüstung, des Signalisationsmaterials und der zwischenzeitlich vor einer Woche eingetroffenen Bewilligung der Verkehrspolizei der Kantonspolizei St. Gallen kann die Gemeinde Waldkirch einen eigenen Verkehrsdienst betreiben und so für die Gemeinde und Vereine kostengünstig Verkehrsdienst-Einsätze anbieten. Das zwischenzeitlich erstellte und vom Gemeinderat am 26. November 2019 erlassene Reglement wird vom 6. Dezember 2019 bis zum 14. Januar 2020, während den von der Gemeindeordnung vorgegebenen 40 Tagen, dem fakultativen Referendum unterstellt. Die neue Verkehrsdienst-Gruppe startet am 1. Januar 2020. Vereine und Organisationen können direkt beim Verantwortlichen Verkehrsdienst, Oliver Dux, unter Mobile 079 731 48 98 oder E-Mail oliver.dux@bluewin.ch, eine Anfrage für Verkehrsdiensteinsätze einreichen. Es steht den Vereinen allerdings frei, ob sie diese Dienstleistung in der Gemeinde beziehen oder einen anderen Verkehrsdienst aus der Region berücksichtigen wollen. Weitere Informationen zum Verkehrsdienst Waldkirch stehen ab 1. Januar 2020 auf der Website der Gemeinde Waldkirch zur Verfügung. Dort ist auch eine Liste aufgeführt, auf welcher weitere Verkehrsdienst-Anbieter abgerufen werden können. Die Abrechnung der Einsatzstunden für den Verkehrs-dienst Waldkirch erfolgt durch den Verantwortlichen Verkehrsdienst über die Gemeinde Waldkirch. Diese stellt dann den Vereinen und Organisationen die Stundenaufwände in Rechnung.
Unterstützung und Einbindung der Vereine
Den Vereinen steht die Möglichkeit offen, eigene Vereinsmitglieder im Verkehrsdienst mitwirken zu lassen. Dazu müssen sie sich beim Verantwortlichen Verkehrsdienst der Gemeinde Waldkirch melden. Oliver Dux wird die Mitglieder ausbilden und diese dann an den vereinseigenen Anlässen in die Verkehrsdiensttätigkeit einbinden. Der Dienst der Vereinsmitglieder erfolgt dann unbesoldet, wodurch dem Verein für diese Person kein Stundensatz in Rechnung gestellt wird.
Kostenverrechnung / private und öffentliche Anlässe
Der Gemeinderat hat entschieden, dass die Gemeinde Waldkirch für den Einsatz des Verkehrsdienstes 35 Franken pro Stunde und Person in Rechnung stellt. Dieser Betrag ist bedeutend tiefer als andere Verkehrsdienste und soll den Vereinen und Organisationen in unserer aktiven Gemeinde zugutekommen. Bei folgenden Anlässen übernimmt die Gemeinde die Verkehrsdienst-Kosten;
- Bei Anlässen, welche öffentlichen Charakter haben und bei denen die Einnahmen vollständig einer öffentlichen Institution oder Organisation (Spenden) zugutekommen.
- Bei öffentlichen Anlässen wie Fasnachtsumzügen, Räbeliechtli-Umzügen, Viehschauen, 1.-August-Feier usw. (Aufzählungnicht abschliessend).
Die Bewilligungsbehörde der Gemeinde ordnet mit der Bewilligung eines Anlasses dann einen Verkehrsdienst an, wenn davon auszugehen ist, dass mehr als 200 Personen im MZG/Aula Bünt, MZH Breite Waldkirch oder mehr als 100 Personen im MZG Bernhardzell zu erwarten sind. Die Bewilligungsbehörde kann auch einen Verkehrsdiensteinsatz anordnen, wenn bei einem anderen Anlass von einem höheren Verkehrsaufkommen auszugehen ist und für das Einweisen und Parkieren von Fahrzeugen der Einsatz eines Verkehrsdienstes im Sinne der Verkehrssicherheit angebracht ist. Um für einen Anlass die Sicherstellung eines Verkehrsdienstes rechtzeitig in die Wege leiten zu können, bitten wir die Vereine, uns jeweils frühzeitig, allerspätestens drei Wochen vor einem Anlass, das Gesuch zur Erteilung eines Gastwirtschaftspatentes für einen Anlass einzureichen. Das Organisieren des Verkehrsdienstes ist und bleibt Sache der Vereine und Organisationen und muss parallel dazu beim Verantwortlichen Verkehrsdienst der Gemeinde, Oliver Dux, eingeleitet werden.
dPlanungszone Sorntal19.12.2019
Wohn-Gewerbezone (WG2) in Arbeitszone (A18.0)
Ein Teil der bestehenden Wohn- und Gewerbezone im Sorntal wird zur Weiterentwicklung des Standorts erhalten und gemäss der aktuellen Nutzung der Arbeitszone zugeordnet. Der Rest wird in die Landwirtschaftszone und in die Freihaltezone umgewidmet resp. ausgezont.
Wohn-Gewerbezone (WG2) in Landwirtschaftszone (L)
Wohn-Gewerbezone (WG2) in Freihaltezone innerhalb Bauzone (FiB NH)
Ein Teil des Gebiets im Sorntal wird in die Landwirtschaftszone zurück gewidmet. Die Gemeinde folgt damit den Anforderungen des Raumplanungsgesetzes und dem Wunsch einer zukünftigen Siedlungsentwicklung nach innen, indem ungeeignetes Land ausgezont wird. Der südlich der Zufahrtsstrasse gelegene Bereich entlang des Sornbaches wird zukünftig der Freihaltezone ausserhalb Bauzone zugeordnet.
Die Planungszone gilt bis zur Rechtskraft des neuen Zonenplans (Erlassen durch den Gemeinderat am 19. August 2019), längstens aber drei Jahre. Sie kann um zwei Jahre verlängert werden, wenn Rechtsmittel hängig sind oder andere triftige Gründe vorliegen (Art. 42 Abs. 3 PBG). Innerhalb der Planungszone darf gemäss Art. 42 Abs. 4 PBG nichts unternommen werden, was die Erreichung des Planungszwecks erschweren könnte. Gemäss Art. 44 Abs. 3 PBG wird die Planungszone am Tag der öffentlichen Bekanntmachung wirksam. Rechtsmittel haben keine aufschiebende Wirkung, soweit die Rechtsmittelbehörde keine andere Verfügung trifft. Hängige Baugesuche sind für die Geltungsdauer der Planungszone zu sistieren (Art. 45 Abs. 1 PBG).
Öffentliche Auflage: Der Erlass liegt während dreissig Tagen vom Donnerstag, 19. Dezember 2019, bis Freitag, 17. Januar 2020, bei der Kanzlei Waldkirch, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch, zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Rechtsmittelbelehrung: Innerhalb der Auflagefrist kann beim Gemeinderat Waldkirch Einsprache gegen den Erlass der Planungszone erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat (Art. 44 Abs. 1 PBG i.V.m. Art. 41 Abs. 4 PBG i.V.m. Art. 153 Abs. 2 PBG, sGS 731.1). Die Einsprache hat bei Einreichung von Gesetzes wegen einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Allfällige Einsprachen gegen den Erlass der Planungszone haben keine aufschiebende Wirkung, soweit die Rechtsmittelbehörde keine andere Verfügung trifft. (Art. 44 Abs. 3 PBG).
dMobilfunkantenne in Bernhardzell12.12.2019
dBauanzeige Neubrunnstrasse 6, 9205 Waldkirch09.12.2019
Bauobjekt: | Umnutzung Gewerbehalle |
Baugrundstück Nr.: | 2336 |
Bauherrschaft: | Keller Landtechnik GmbH, Neubrunnstrasse 10, 9205 Waldkirch |
Grundeigentümer: | E+O Industrieservice GmbH, Hauptwilerstrasse 17, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dNeubau Breite eingeweiht / Danke für das grosse Interesse05.12.2019
des Frauenturnvereins Waldkirch. Der Gemeindepräsident Aurelio Zaccari liess in seiner Rede den Projektablauf noch einmal Revue passieren und erwähnte dabei, dass es für ein solches Projekt doch einige Jahre an Vorbereitung braucht, bis es letztendlich mit der Einweihung abgeschlossen werden kann. Er bedankt sich bei allen am Projekt beteiligten Personen und ihren Angehörigen, allen voran beim Baukommissionspräsidenten sowie der gesamten Kommission, für die umsichtige und sehr gute Arbeit.
Mit den besten Wünschen für die Zukunft und dass ein guter Geist im Schulhaus wirken möge, durfte die Schulratspräsidentin Susanne Roth von der Architektin Anne Uhlmann ein Adventsbäumchen mit 24 Briefen verschiedener Samen zur Pflanzung der Hochbeete neben dem Schulhaus sowie den entsprechenden Gutschein für einen Bepflanzungskurs entgegennehmen. Seitens der Kirchgemeinden Waldkirch, Bernhardzell und Hauptwil wurde die Gemeinde, nach einem wunderschönen Reim von Pfarreileiter Urs Kuster, mit einer speziellen Uhr beschenkt. Diese soll uns darauf aufmerksam machen, dass uns allen die Zeit geschenkt ist und wir damit auch entsprechend umgehen sollten. Die Uhr soll einen würdigen Platz im neuen Schulhaus Breite einnehmen.
Das Nachmittagsprogramm war von verschiedensten Aktivitäten, durchgeführt und begleitet von Schulklassen und Mitgliedern des Schulrats, begleitet. Die Besucherzahlen übertrafen alle Erwartungen und der Ansturm und das Interesse aus der Bevölkerung von Waldkirch und Bernhardzell am Neubau Breite überraschte und bereitete den Organisatoren grosse Freude. Die verschiedensten positiven Rückmeldungen haben die Baukommission in ihrer Arbeit bestätigt und machen auch
alle am Bau Beteiligten sehr stolz. Ein herzliches Dankeschön an alle, die dazu beigetragen haben, dass dieser Tag ein Erfolg geworden ist. Er wird uns allen sicher noch lange in positiver Erinnerung bleiben.
dBauanzeige Laubbach, 9205 Waldkirch04.12.2019
Bauobjekt: | Anbau Dampfanlage in Container (Ölbetrieb) |
Baugrundstück Nr.: | 2304 und 470 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: |
Bromag AG, Bernhardzellerstrasse 61a, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Niederwil, 9205 Waldkirch03.12.2019
Bauobjekt: | Übernahme Legehennenstall Vers. Nr. 840 (ohne bauliche Massnahmen) |
Baugrundstück Nr.: | 1474 |
Bauherrschaft: | Koller Peter,, Bethlehem 1457, 9205 Waldkirch |
Grundeigentümer: | Hofstetter Josef, Niederwil 783, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dHundesteuer wird erhöht28.11.2019
dErsatzwahl eines Mitglieds der Geschäftsprüfungskommission (Rest der Amtsdauer 2017 bis 2020): 28.11.2019
- Maltaric Daniel, Personalleiter, Waldkirch, parteilos
- Moser Daniel, B.Sc.ZFH in Wirtschaftsrecht, Fachmann Grundstückgewinnsteuer, Waldkirch, parteilos
dStellenausschreibungen und Auslagerung Betreibungswesen28.11.2019
Seit Jahren sind im Bereich Bau und Infrastruktur (früher Bauverwaltung) personelle Engpässe zu überbrücken. Der Bericht über die Strukturen und die Auslastung der Verwaltungsbereiche aus dem Jahre 2016 zeigte deutlich auf, dass die bestehenden Ressourcen nicht ausreichen (der Benchmark mit Vergleichsgemeinden zeigte eine deutliche Unterbesetzung auf). Dazu wurde im veröffentlichten Bericht zu den bestehenden Strukturen in der Gemeinde Waldkirch, entsprechend detailliert informiert.
Aufgrund dieser Erkenntnisse wurden mit der Einführung des Geschäftsleitungsmodells und der Zusammenführung des Bausekretariates und der Bauverwaltung minimale Pensenanpassungen im Sekretariat sowie bei der Bausekretärin vorgenommen (je 20 Prozent). Der Gemeinderat wollte mit dieser Massnahme erste Erfahrungen sammeln und noch keine zusätzliche Stelle schaffen. Im Jahre 2018 wurde zur Teilentlastung ein Leitender Hauswart eingesetzt, welcher den Facility-Management- und den Hauswartbereich, nebst einem Teilpensum in der Reinigung im Schulhaus Breite, hätte führen sollen. Diese Stelle wurde als Ersatz für den nach Bernhardzell umgezogenen Hauswart Werner Fuchs besetzt (also stellenneutral).
Nach nun zwei Jahren Erfahrung zeigt sich deutlich, dass im Bereich Bau und Infrastruktur mit diesen punktuellen Massnahmen keine nachhaltige Entlastung erzielt werden konnte. Aufgrund dessen hat sich der Gemeinderat entschieden, dem Leiter Bau und Infrastruktur für den gesamten Facility-Management- (Gebäudeunterhalt) und Hauswartbereich einen Mitarbeitenden zu unterstellen. Dieser soll auch mit zusätzlichen Aufgaben aus dem gesamten Bereich Entsorgung sowie zur Mitwirkung in entsprechenden Kommissionen eingesetzt werden. Der neue Mitarbeitende soll in einem Pensum von 100 Prozent eingestellt und dem Leiter Bau und Infrastruktur direkt unterstellt werden. Der Leiter Bau und Infrastruktur kann sich so auf seine Aufgaben im Baubereich (Hoch- und Tiefbau) konzentrieren und seinen dennoch sehr umfangreichen Aufgaben widmen. Durch die Übernahme des Facility-Management- und Hauswartbereiches wird es auch möglich sein, für die spätere Nachfolge des Bereichsleiters Bau und Infrastruktur (und Geschäftsleitungsmitglied), Markus Stöckli, eine qualifizierte Nachfolge zu finden.
Ausschreibung Hauswart Schulhaus Breite
Der heutige leitende Hauswart, Marcel Bregenzer, und seine Frau Sandra Bregenzer haben sich entschieden, eine neue Herausforderung zu suchen. Sie werden uns per Ende Februar 2020 verlassen. Dies bietet uns die Gelegenheit, diese Neuorganisation umzusetzen. Der neue Hauswart Schulhaus Breite wird somit künftig von den Leitungsaufgaben entlastet und übernimmt die Gesamtverantwortung als Hauswart im neuen Schulhaus Breite (ohne Zusatzaufgaben). Diese Stelle wird ebenfalls diese Woche zur freien Bewerbung ausgeschrieben.
Prüfung der Auslagerung des Betreibungswesens
Der Gemeinderat und die Geschäftsleitung haben sich eingehend mit der neuen Ausganglage innerhalb der Gemeindeverwaltung befasst. Dabei sind auch die internen Ressourcen aus anderen Abteilungen nochmal überprüft worden. Im Bereich Steuern und Einwohnerwesen wurde bereits anfangs 2019 das Gesamtpensum der Abteilung um 20 Stellenprozente reduziert. Im Bereich Grundbuch und Betreibungswesen haben sich, gemäss Mitteilung im Mitteilungsblatt vom 08. Nov. 2019, die Leiterin Betreibungswesen und die Mitarbeiterin Grundbuch und Betreibungswesen entschieden, neue Wege zu gehen. Sie werden per Ende Januar 2020 die Gemeinde Waldkirch verlassen. Dieser Umstand hat die Gelegenheit geboten, die beiden freiwerdenden 50% Stellen zu überprüfen und in die Gesamtüberlegungen einzubeziehen.
Aktuell prüft der Gemeinderat eine Auslagerung resp. Zusammenführung des Betreibungswesens mit einer umliegenden Gemeinde. Somit würde die 50%-Stelle, Leiterin Betreibungswesen, bei der Gemeinde Waldkirch nicht mehr besetzt. Die Mitarbeiterstelle im Grundbuch und Betreibungswesen, welche bislang mit 50% belegt war, wird aufgrund der neuen Situation von 50% auf 30% reduziert werden.
Insgesamt können in den Bereichen Steuern und Einwohnerwesen sowie Grundbuch und Betreibungswesen Stellenprozente abgebaut und zu Gunsten der Entlastung im Bereich Bau und Infrastruktur eingesetzt werden. Alles in allem kann also die neue Stelle weitgehend mit internen Ressourcenoptimierungen und Stellenanpassungen realisiert werden.
Die Stelle eines Facility-Managers und Leiter Hauswarte mit zusätzlichen Aufgaben wird zur freien Bewerbung ausgeschrieben. Parallel dazu wird die freiwerdende Stelle des Hauswartes Schulhaus Breite öffentlich ausgeschrieben. Der Gemeinderat und die Geschäftsleitung sind überzeugt, dass mit den ausgeführten Optimierungen und Massnahmen die bereits seit Jahren notwendige Entlastung im Bereich Bau und Infrastruktur, aber auch die noch in diesem Bereich anfallenden zusätzlichen Aufgaben, aufgefangen resp. bewältigt werden können.
dBauanzeige Hauptwilerstrasse 4, 9205 Waldkirch20.11.2019
Bauobjekt: | Ausserbetriebnahme Holzheizung |
Baugrundstück Nr.: | 25 |
Bauherrschaft: | Emini Ismet, Weidackerstrasse 7, 9245 Oberbüren |
Grundeigentümer: | Sieger Service GmbH, Weidackerstrasse 7, 9245 Oberbüren |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBaukommission Sportplatz Breiten gewählt14.11.2019
Daniel Fürer, Gemeinderat, Kommissionspräsident
Rolf Sager, Vertreter FC Waldkirch-Bernhardzell 1997
Stefan Ziegler, Vertreter TSV Waldkirch
Markus Stöckli, Bereichsleiter Bau und Infrastruktur
Michael Frei, Bereichsleiter Kanzlei, Aktuar
Matthias Wieser, BHA Team / Baubegleitung
Nächste Schritte
Als externer Berater wurde das BHA Team, bzw. Herr Matthias Wieser mit den Vorarbeiten, bis hin zur Baueingabe des Projektes, beauftragt. Dafür hat der Gemeinderat, im Sinne des genehmigten Projektkredites durch die Bürgerschaft, die erste Phase bis zur Baueingabe mit dem damit verbundenen Kostenrahmen freigegeben.
dMitglieder der Energie- und Umweltkommission gewählt14.11.2019
Irene Helg, Waldkirch, Landwirtschaft, Schule
Roland Oberholzer, Bernhardzell, Gewerbe, Vertretung Bernhardzell
Roman Wick, Waldkirch, Gewerbe
Markus Wäger, Waldkirch, AG Erneuerbare Energie
Christian Spirig, AG Erneuerbare Energie, Naturschutz
Marius Egger, Gewerbe, Vertretung Bernhardzell
Daniel Wittenwiler, Energieagentur St. Gallen, Projektleiter Energieprojekte
Christian Tresch, TB Waldkirch, Aktuar, beratend
Markus Stöckli, Bau und Infrastruktur, Bau & Infrastruktur / Facility Management, beratend
Die Kommissionspräsidenten der beiden Kommissionen werden nun zu einer ersten Sitzung einladen und die neuen Kommissionsmitglieder mit dem bestehenden Geschäftsreglement vertraut machen sowie über die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten, welche sie mit der Übernahme der neuen Funktion in der Kommission erhalten, informieren.
Wir bedanken uns bei den Präsidenten und den Mitgliedern der Kommissionen für ihr Engagement und die Unterstützung bei der Arbeit zum Wohle unserer Bevölkerung.
dNeuerungen in der Waldkirch App umgesetzt14.11.2019
Hinter der neu gebildeten Dorfplatz-Kachel befinden sich Informationen zum Gewerbe und zu Anlässen in der Gemeinde. Wir haben dahinter die Möglichkeit geschaffen, dass das Gewerbe sich präsentieren kann. So ist es zum Beispiel möglich die Website einer Firma zu verlinken und so auf attraktive «Aktionen» aufmerksam zu machen. Eine weitere Kachel ist für die Lehrstellen in unserer Gemeinde reserviert. Dort sollen Lehrstellenangebote aus unserer Gemeinde platziert werden.
Weiter werden wir ab sofort die Werbung nicht mehr im «Waldkirch aktuell» führen, sondern neu unter der Kachel «Dorfplatz», «Gewerbe» aufnehmen. Vereinsanlässe und Werbung werden ab sofort auch unter dieser Rubrik platziert. So können wir, wie in den Rückmeldungen der Bevölkerung zur Weiterentwicklung der App gewünscht, die Informationen in der Kachel «Waldkirch aktuell» optimierter darstellen und präsentieren.
Gerne nehmen wir weitere Anregungen zur Optimierung der Waldkirch App entgegen. Wir sind auch daran, die anderen eingegangenen Hinweise und Anregungen zu bearbeiten und Lösungen umzusetzen. Haben Sie weitere Ideen oder Optimierungsvorschläge? Kein Problem, wir nehmen diese gerne unter aurelio.zaccari@waldkirch.ch entgegen.
dProjekt Entsorgungskonzept / Nächste Schritte07.11.2019
Ein Grobkonzept für die Einführung von Unterflurcontainern in der Gemeinde Waldkirch ist in Bearbeitung. Das Ziel dieses Konzepts ist es, die benötigte Anzahl Standorte in unserer Gemeinde zu eruieren und daraus eine Umsetzungsstrategie mit Grobkostenschätzung abzuleiten.
dÖffnungszeiten Grüngutsammelstelle Waldkirch Winter 2019/2007.11.2019
Folgende unbediente Öffnungszeiten gelten für die Grüngutsammelstelle Waldkirch und Bernhardzell:
Montag bis Freitag, 8.00 bis 19.30 Uhr
Samstag, 8.00 bis 17.00 Uhr
Sonntag geschlossen
dNeue Herausforderungen gefunden07.11.2019
Anita Schnitzer, welche heute in einem Teilzeitpensum von 50 Prozent bei der Gemeinde Waldkirch, als Leiterin Betreibungswesen, arbeitet, hat in einer anderen Gemeinde die Möglichkeit, ihr Pensum von heute 50 Prozent auf neu 90 Prozent anzuheben und in einem Team im Betreibungswesen zu arbeiten. Wir verlieren mit Bojana Miletic und Anita Schnitzer zwei sehr geschätzte Mitarbeiterinnen, verstehen aber die Beweggründe für den Wechsel und wünschen beiden viel Erfolg und Freude an den neuen Wirkungsstätten. Der Gemeinderat hat sich entschieden, die neue Ausgangslage für eine generelle Überprüfung der Abteilungen und im Speziellen der Abteilung Betreibungswesen zu nutzen und Abklärungen für eine Zusammenarbeit mit umliegenden Gemeinden zu tätigen.
dMassnahmen gegen Vandalismus, Littering und Lärmklagen07.11.2019
Aufgrund der vielen Vorkommnisse wurden auf dem Schulareal Breite und beim OZ Bünt sowie im Dorfzentrum die Kontrollen durch die Securitas und die Polizei verstärkt. Zudem ist eine engere Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsverbund Gossau, im Bereich Sicherheit sowie der Kantonspolizei St. Gallen und dem Jugenddienst der Kantonspolizei eingeleitet worden. Nebst dem Schulareal Breite und dem OZ Bünt werden auch das Objekt Steig sowie weitere Aufenthaltsorte von Jugendlichen in unserer Gemeinde regelmässig kontrolliert. Von den angetroffenen Personen werden auch die Personalien erhoben. Es ist sehr bedauerlich, dass solche Massnahmen eingeleitet werden müssen. Wir bitten deshalb auch die Bürgerinnen und Bürger entsprechend aufmerksam zu sein und bei allfälligen Feststellungen sofort die Polizei über die Notrufnummer 117 zu avisieren.
Diese Woche ist ein runder Tisch durchgeführt worden, an welchem die Gemeindevertreter, die Schule, die Jugendarbeit, Vertreter der Kantonspolizei sowie der Securitas teilgenommen haben. Der Gemeinderat wird an seiner nächsten Sitzung Massnahmen wie die Ausweitung eines generellen Alkohol- und Rauchverbots auf sämtlichen Schulanlagen prüfen. Über weitere Massnahmen werden wir die Bürgerinnen und Bürger wieder informieren.
dBauanzeige St. Gallerstrasse 1, 9304 Bernhardzell06.11.2019
Bauobjekt: | Umnutzung landwirtschaftliches in nichtlandwirtschaftlichs Wohnen |
Baugrundstück Nr.: | 853 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Zingg Peter, St. Gallerstrasse 1, 9304 Bernhardzell |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dProjekt Breite30.10.2019
«Übergabe und Rückbau Provisorium» waren die Hauptthemen in den Monaten September und Oktober. Am 19. September war ein weiterer grosser Meilenstein im Projektverlauf. Architektin und Bauleitung konnten den Neubau an die Bauherrschaft übergeben. Bei der Besichtigung jedes Raumes wurden von der gesamten Baukommission in Begleitung des Gemeindepräsidenten, der Schulratspräsidentin, des Primarschulleiters sowie des leitenden Hauswartes die vorhandenen Mängel aufgenommen. Im Anschluss konnte das Gebäude offiziell in die Obhut der Liegenschaftsverwaltung der Gemeinde übergeben werden. Die Mängel werden nun fortlaufend behoben; dies kann aufgrund von Lieferfristen und Verfügbarkeit noch einige Wochen dauern.
Die Übergabe der Umgebung fand im Verlaufe des Oktobers im gleichen Verfahren statt. Somit liegt die Verantwortung für die Bewirtschaftung des neuen Gebäudes bei der Liegenschaftsverwaltung der Gemeinde. Für die Baukommission ist die Arbeit damit noch nicht erledigt; gibt es doch noch einige Eckpunkte zu erreichen:
• Einweihungsaktivitäten am 30.11.19
• Schlussabrechnung zum Kredit
• Prüfung durch die GPK
• Schlussbericht
Dies wird sicher noch bis zum Frühjahr 2020 dauern und hängt vom Eingang und der Kontrolle aller Schlussabrechnungen ab.
Am Tag nach der Übergabe startete die Umzugsaktion. Das Provisorium musste geleert und gezügelt werden. Ebenfalls hiess es, die Zimmer so einzurichten, dass nach den Herbstferien der Betrieb aufgenommen werden konnte. Die Subkommission «Bezug Neubau» hat diese vielfältige Aktion generalstabsmässig geplant und mit Erfolg durchgezogen. Der Betrieb wird uns nun Rückmeldungen über die Ausgestaltung des Baus geben.
Dank an die Baukommission und alle Beteiligten
Die erfolgreiche Erreichung dieses grossen Meilensteines gibt mir Gelegenheit, allen Beteiligten ein grosses Dankeschön auszusprechen. In vielen Stunden haben sich die zukünftigen Nutzer in den optimalen Betrieb eingedacht und mit vielen Ideen, Vorschlägen und Abklärungen aufgewartet, die der Baukommission eine grosse Unterstützung waren. Herzlichen Dank.
(Andres Bolzern, Präsident der Baukommisson)
Einweihung
Am Samstag, 30. November 2019 weihen wir das neue Gebäude offiziell ein. Der Ablauf ist wie folgt vorgesehen:
10.00 – 11.30 Offizieller Festakt im kleinen Rahmen mit geladenen Gästen
13.00 – 17.00 freie Besichtigung für die ganze Bevölkerung mit Rahmenprogramm,
Festwirtschaft, Präsentationen durch die Schule
Die Primarschule in Waldkirch führt in der Woche vor der Einweihung klasseninterne Projekttage zur Einweihung des neuen Schulhauses durch und wird die erarbeiteten Resultate am Einweihungstag präsentieren. Wir freuen uns, viele Interessierte an diesem Tag begrüssen zu dürfen.
Arbeitsvergaben
Die Baukommission bzw. der Gemeinderat hat für das Bauprojekt «Breite» folgende Arbeiten vergeben:
• Vorhänge, Pfister Professional AG, Suhr
• Beschriftung, Lebrument AG, St. Gallen
• Regale, hr Rechsteiner AG, Gossau
• Hängeleisten, Embru-Werke AG, Bülach
• Arbeitsbühne, Feresta Gmbh, Schübelbach
dBauanzeige St. Pelagibergstrasse 34, 9205 Waldkirch28.10.2019
Bauobjekt: | Überdachung Vorplatz, Teilerweiterung Imprägnierhalle durch Burnblock-Anlage und Teilversiegelung Boden |
Baugrundstück Nr.: | 588 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer | Holzimprägnierwerk AG, Waldkirch, St. Pelagibergstrasse 34, 9205 Waldkirch |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dVorzeitiger Rücktritt aus der Geschäftsprüfungskommission24.10.2019
dEingaben während öffentlicher Auflage der Ortsplanungsinstrumente24.10.2019
Das weitere Vorgehen sieht so aus, dass die Gemeinde die Eingaben prüft und mit den Einsprechern sog. Einspracheverhandlungen durchführt. Dort, wo keine Einigung erzielt werden kann, muss der Gemeinderat einen Einspracheentscheid fällen. Im Anschluss daran findet dann das fakultative Referendumsverfahren statt, bevor der Gemeinderat beim Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) die Genehmigung der Ortsplanungsinstrumente (Zonenplan und Baureglement) beantragen kann. Der Gemeinderat wird, wie bis anhin, laufend über den Fortschritt der Arbeiten informieren.
dDefibrillator am Standort Werkhof Buchwisen17.10.2019
dEinbürgerung der Familie Neb17.10.2019
dBauanzeige Zil 591, 9205 Waldkirch03.10.2019
Bauobjekt: | Abbruch und Wiederaufbau Wohnhaus und Remise mit Einbau Stöckli |
Baugrundstück Nr.: | 693 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Egli Daniel, Zil 591, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dMitarbeiterin Steuern und Einwohnerwesen gewählt26.09.2019
dUmfrage Waldkirch-App26.09.2019
Gemäss der Umfrage sind 38 von 40 Personen mit der Waldkirch-App zufrieden oder sogar sehr zufrieden. Nur zwei Nutzer haben den Punkt «weniger zufrieden» angeklickt, aber gleichzeitig mitgeteilt, was aus ihrer Sicht verbesserungswürdig ist.
Bei der Frage zur Nutzung der Kacheln teilten die Umfrageteilnehmer mit, in welchen Bereichen Sie hauptsächlich Informationen abrufen. In der aktuellen App-Struktur sind die Kacheln «Waldkirch aktuell», «Schule aktuell», «Freizeit», «Technische Betriebe», «Agenda» und «Infos» verfügbar. Es waren Mehrfachnennungen möglich. Der Grossteil der Nutzer hat Informationen aus dem Bereich «Waldkirch aktuell» als Hauptkachel und Informationsplattform definiert. Gefolgt von «Agenda», «Freizeit» und «Infos» blieben die beiden Bereiche «Schule aktuell» und «Technische Betriebe» auf den hinteren Bewertungsplätzen der Beliebtheit. Die Gründe dafür sind teils nachvollziehbar, sind doch in den ersten Bereichen in regelmässigen Abständen News platziert.
Push-Mitteilungen sind erwünscht
Die dritte Frage betraf die Push-Funktion. 35 von 40 Umfrageteilnehmern erachten die Push-Mitteilungen auf dem Handy als wertvoll und wünschen auch künftig solche. 9 der 40 Umfrageteilnehmer wünschen sich sogar zusätzliche Pushs bei wichtigen Informationen oder Mitteilungen.
Weiteres Vorgehen
Nachdem die Auswertung gezeigt hat, dass die App-Nutzer mit der Waldkirch-App grundsätzlich sehr zufrieden sind, kann diese optimiert und weiterentwickelt werden. Die Umfrage erfolgte anonym. Aus diesem Grund geben wir zu einzelnen Punkten gerne via Mitteilungsblatt eine Rückmeldung an die Bevölkerung.
Aus der Umfrage sind verschiedene Hinweise und Vorschläge eingegangen, die wir sehr gerne weiterverfolgen, um in Zukunft noch näher an die Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer heranzukommen. So wurde mehrfach angeregt, dass die Werbung nicht im Bereich «Waldkirch aktuell» platziert, sondern separat eingepflegt werden soll. Hier sind bereits Bestrebungen im Gange, für unser Gewerbe eine eigene Kachel zu entwickeln. Dort können Werbung und Inserate platziert werden. Zum anderen können sich die Gewerbetreibenden dort präsentieren und auch für Lehrstellenangebote eine entsprechende Plattform nutzen.
Gerne geben wir Ihnen auch eine Übersicht über die eingegangenen Inputs und Ideen.
Input
Unwetterwarnungen via Push-Mitteilung versenden.
Rückmeldungen
Dafür gibt es bereits verschiedene andere Apps, die im App-Store heruntergeladen werden können.
Input
Download für das Mitteilungsblatt und den Ferienplan direkt anklickbar machen.
Rückmeldungen
Das Mitteilungsblatt und der Ferienplan sind auf der Website hinterlegt. Die Waldkirch-App ist auf diese Dokumente verlinkt, sodass diese nicht noch einmal auf der App eingepflegt werden müssen.
Input
Telefonnummern direkt anklickbar machen wäre besser.
Rückmeldungen
Wir nehmen diesen Punkt in die Weiterbearbeitung der App auf. Danke für den Hinweis.
Input
Inserate gehören nicht in die App – zukünftig weglassen (Mehrfachmeldungen).
Rückmeldungen
Wir nehmen diesen Punkt in die Weiterbearbeitung der App auf. Danke für den Hinweis.
Input
Miwa kann nicht online angeschaut werden, unübersichtlich, teils nicht sehr aktuell.
Rückmeldungen
Die Inhalte des Mitteilungsblattes werden punktuell in die App übernommen. Es erfolgt keine Verlinkung und kein Einstellen eines PDF. Aus diesem Grund kann es sein, dass einzelne Inhalte nicht eingepflegt werden. Der Download des ganzen Mitteilungsblattes kann allerdings über die Verlinkung zum Mitteilungs-blatt auf der Website www.waldkirch.ch erfolgen.
Weitere positive Rückmeldungen aus der Umfrage waren folgende:
• «Ein zeitgemässes Medium für eine moderne Gemeinde»;
• «Finde es super, wie hier die ‹neuen› Medien stückweise ausgebaut werden. Ihr seid meiner Meinung nach auf dem guten Weg! Weiter so!»;
• «Übersichtlich, informativ; super App. Vielen Dank für die tolle Innovation»;
• «Tolle Sache, vielen Dank!»;
• «Zusätzliche Pushs bei hoher Wichtigkeit sind wünschenswert»
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, wir bedanken uns für die Teilnahme an der Umfrage und die vielen Rückmeldungen. Diese helfen uns, die App weiter zu verbessern und für eine praktische Nutzung zu optimieren.
dVandalismus, Littering und Unfug muss nicht sein26.09.2019
Aufgrund der vielen Vorkommnisse wird im Sinne von Sofortmassnahmen die Securitas mit Rondeneinsätzen beauftragt. Weiter werden sämtliche Ereignisse wie Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und dergleichen konsequent der Polizei gemeldet und gegen die Verursacher oder die unbekannte Täterschaft Strafanzeige eingereicht. Es ist sehr bedauerlich, dass trotz offener Haltung der Bürgerschaft gegenüber den Jugendlichen und jungen Erwachsenen in unserer Gemeinde Beschädigungen und Littering durch einzelne Personen bald jedes Wochenende hingenommen werden müssen. Die Kosten für diese unnötigen Beschädigungen und die Aufwände für das Aufräumen des Unrates trägt letztendlich der Steuerzahler. Das Geld könnte für anderes eingesetzt werden. Aufgrund der verschiedenen Vorkommnisse, die leider sehr oft auch im Zusammenhang mit übermässigem Alkoholkonsum von Jugendlichen und jungen Erwachsenen stehen, wird sich der Gemeinderat weitere Massnahmen, insbesondere was den Aufenthalt nachts und an Wochenenden auf der Schulanlagen betrifft, vorbehalten.
dBauanzeige Buchenstrasse 5c, 9205 Waldkirch24.09.2019
Bauobjekt: | Wintergarten, französische Geländer, Schwimmteich und Holzwand |
Baugrundstück Nr.: | 560 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Claus Doris, Buchenstrasse 5c, 9205 Waldkirch Claus Marcel, Buchenstrasse 5c, 9205 Waldkirch |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Lerchenstrasse 25b, 9304 Bernhardzell16.09.2019
Bauobjekt: | Demontage Ölheizung, Erdsondenbohrung, Sole-Wasser-Wärmepumpe |
Baugrundstück Nr.: | 2078 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Demarmels Mischa, Lerchenstrasse 25b, 9304 Bernhardzell Demarmels Nadja, Lerchenstrasse 25b, 9304 Bernhardzell |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Hirschgartenstrasse 5, 9205 Waldkirch16.09.2019
Bauobjekt: | Demontage Ölheizung, Erdsondenbohrung, Sole-Wasser-Wärmepumpe |
Baugrundstück Nr.: | 1899 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Rechsteiner Regula, Hirschgartenstrasse 5, 9205 Waldkirch Rechsteiner Patrick, Hirschgartenstrasse 5, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Mooshueb 422, 9205 Waldkirch16.09.2019
Bauobjekt: | Demontage Ölheizung, Einbau Luft-Wasser-Wärmepumpe |
Baugrundstück Nr.: | 520 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: |
Jeblinger Claudia, Mooshueb 422, 9205 Waldkirch Jeblinger Anton, Mooshueb 422, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dVergaben12.09.2019
Simone Bauabdichtungen GmbH, Herisau
• Schmutzschleusenbeläge
Wibatec AG, Malters
• Möblierung der Schulzimmer
Mobil Werke AG, Berneck
• Möblierung allgemein
By marei Einrichtungskonzepte, St. Gallen
dEinweihung des Neubaus12.09.2019
10.00 bis 11.30 Uhr: Offizieller Festakt im kleinen Rahmen mit geladenen Gästen
13.00 bis 17.00 Uhr: freie Besichtigung für die ganze Bevölkerung mit Rahmenprogramm, Festwirtschaft, Präsentationen durch die Schule
Bitte reservieren Sie sich diese Daten bereits heute.
d Übergabe des Neubaus an Bauherrschaft12.09.2019
dBauprojekt «Breite» – Status des Projektverlaufs12.09.2019
aller Beteiligten wettgemacht werden – auch wenn teilweise länger gearbeitet werden musste, auch am Samstag. Für allfällige Unannehmlichkeiten möchten wir uns bei der Nachbarschaft
an dieser Stelle entschuldigen. Aktuell laufen die Umgebungsarbeiten, die sich noch in die Herbstferien hineinziehen werden. Der Innenausbau ist im Hinblick auf den angesetzten Übergabetermin des Neubaus an die Gemeinde als Bauherr im Endspurt. In der Baukommission werden die letzten Details geklärt und es wird über Vergaben entschieden. Wenn Sie das nun dastehende Endprodukt, den Neubau, mit den Bildern im Gutachten für die Urnenabstimmung vergleichen, werden Sie feststellen, dass wir sehr nahe am versprochenen Produkt sind. Langsam erreichen uns die Schlussabrechnungen einzelner Firmen, die uns eine Indikation geben, wie robust der Kostenvoranschlag und die getätigten Vergabungen hinsichtlich der effektiven Umsetzung sind. Das aktuelle Bild bestätigt den Kostenvoranschlag; auch die Prognose zielt auf eine leichte Kreditunterschreitung hin. Dies obwohl einige Punkte gegenüber dem Siegerprojekt zusätzlich eingebaut werden mussten oder im Kostenvoranschlag nicht eingerechnet waren. Diesen Punkt beleuchten wir unter anderem, sobald die Schlussabrechnung nächstes Jahr vorliegt.
dBauanzeige Büntwisenstrasse 9, 9205 Waldkirch10.09.2019
Bauobjekt: | Anbau Garage |
Baugrundstück Nr.: | 2266 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Müller Philipp, Büntwisenstrasse 9, 9205 Waldkirch Müller Andrea, Büntwisenstrasse 9, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Lee, 9304 Bernhardzell10.09.2019
Bauobjekt: | Neubau Carport |
Baugrundstück Nr.: | 2353 |
Bauherrschaft: | Bänhziger Sidney, Mariabergstrasse 30, 9400 Rorschach |
Grundeigentümer: | KS Architektur AG, Frohheimstrasse 4, 9325 Roggwil TG |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dNeue Leiterin Grundbuch05.09.2019
dSportplatz Breiten05.09.2019
Der Gemeinderat ist überzeugt, dass mit der Vorlage dieses wichtigen Projektes ein wesentlicher Grundstein für den Ausbau der Sportinfrastrukturen in unserer Gemeinde realisiert werden kann. Mit dem GESAK-Bericht (Gemeindesportanlagenkonzept) lagen uns wesentliche Grundlagen vor, die aufzeigten, dass die Nutzung und Auslastung der Halleninfrastruktur bereits sehr hoch ist. Mit einer Realisierung des Sportplatzes Breiten könnte eine Entlastung erfolgen und eine Verbesserung erzielt werden. Die freiwerdenden Belegungen in den bestehenden Mehrzweckhallen könnten durch andere Vereine genutzt werden, was letztendlich für alle Vereine von Nutzen ist. Die Projektplanung am Standort Breiten hatte aber noch einige Herausforderungen für uns bereit. Aufgrund der Tatsache, dass das Grundstück in einer Grundwasserschutzzone liegt und nur mit einem Kunstrasenfeld belegt werden kann, sind die Kosten der neuen Infrastruktur auf über drei Millionen Franken angestiegen. Durch Optimierungen und Einsparungen konnte verhindert werden, dass die Kosten noch höher ausfallen. Die Finanzierung des neuen Sportplatzes soll einerseits durch Beiträge aus dem Sport-Toto-Fonds und auf der anderen Seite durch eine Auszahlung aus dem Fonds für Sport und Freizeit der Gemeinde Waldkirch sowie durch Eigenleistungen der Vereine mitgetragen werden. Somit bleiben rund 2,95 Mio. Franken zu finanzieren, was aber angesichts der sehr positiven Finanzsituation der Gemeinde und der anhaltend positiven Situation auf dem Finanzmarkt problemlos zu bewältigen ist. Aktuell – und es zeichnet sich kei-ne Veränderung ab – liegen die Zinsen für Darlehen im Negativbereich, was heisst, dass die Gemeinde für die Aufnahme von Darlehen sogar Zinserträge verzeichnen kann. Die Gemeinde Waldkirch verfügt zudem über ein Eigenkapital von über 2,5 Mio. Franken. Durch die Aufwertung des Finanzvermögens im Jahr 2019 werden weitere rund 2 Mio. Franken für die Deckung von Aufwandüberschüssen zur Verfügung stehen. Auch der Verkauf der Liegenschaft Steig und ein entsprechender Wegfall von Investitionen in diese Liegenschaft bietet neue Möglichkeiten. Sollte auch ein Verkauf der Gemeindeliegenschaft an der Arneggerstrasse (ehem. Schulsekretariat) und eine Realisierung einer Überbauung (wie an der Vorversammlung aufgezeigt) möglich werden, sind weitere finanzielle Entlastungen beziehungsweise Einnahmen realisierbar, die unsere Finanzsituation weiter stärken und nachhaltige Investitionen in die wichtigen Infrastrukturen, wie das vorliegende, ermöglichen.
Infoveranstaltungen vom Dienstag, 24. September und Donnerstag, 26. September
Dank an die Arbeitsgruppe «Sportplatz Breiten»
dNeue Lernende05.09.2019
dÖffentliche Auflage Zonenplan, Baureglement, Strassenplan sowie Sondernutzungsplan29.08.2019
Der Gemeinderat hat an seiner letzten Sitzung die überarbeiteten Plan- und Reglementsentwürfe erlassen und den Richtplan verabschiedet. Der Zonenplan, das Baureglement, der Strassenplan sowie die Sondernutzungspläne werden nun vom 29. August bis zum 27. September bei der Gemeinde Waldkirch öffentlich aufgelegt. In dieser Zeit werden alle Unterlagen auf der Website unter https://www.waldkirch.ch/DE/81/Raumplanung.htm abrufbar oder in Papierform bei der Gemeindeverwaltung, 1. OG, zur Einsicht aufgelegt sein.
Während der öffentlichen Auflage kann gegen den Zonenplan, das Baureglement, den Strassenplan und die Sondernutzungspläne Einsprache erhoben werden. Gleichzeitig wird der Richtplan, der ein strategisches Instrument des Gemeinderates darstellt und deshalb nicht öffentlich aufgelegt wird, bekannt gemacht. Es können während der Auflagefrist hierzu aber Anträge eingereicht werden. Der Gemeinderat zeigt im Richtplan auf, wie die Entwicklung in der Gemeinde in den nächsten Jahren aussehen soll. Daraus können aber keine Rechte abgeleitet werden (wegleitend für den Gemeinderat und nicht grundeigentümerverbindlich).
Mit der breiten Vernehmlassung und Bürgerpartizipation und der nun bevorstehenden öffentlichen Auflage des Zonenplans, des Strassenplans, des Baureglements sowie der Sondernutzungspläne ist ein wichtiger Schritt für die Ausrichtung der künftigen Entwicklung unserer Gemeinde getan. Diese langjährigen Arbeiten waren sehr intensiv und gehen nun in eine nächste Runde. Je nach Ausgang der öffentlichen Auflage werden die weiteren Schritte dann zeitnah weitergeführt werden können. Sollten Einsprachen eingehen, werden diese zuerst durch den Gemeinderat bearbeitet und behandelt werden müssen, bevor dann der Zonenplan, das Baureglement, der bereinigte Strassenplan und die Sondernutzungspläne noch dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Im Anschluss daran können die Dokumente dem Kanton zur Genehmigung eingereicht werden.
dMobilfunkantenne Neubrunn29.08.2019
dBauanzeige Tierlihueb, 9205 Waldkirch27.08.2019
Bauobjekt: | Neubau Remise |
Baugrundstück Nr.: | 1266 |
Bauherrschaft: | Meier Cordula, Tierlihueb 584, 9205 Waldkirch Meier Jakob, Tierlihueb 584, 9205 Waldkirch |
Grundeigentümer: | Meier Cordula, Tierlihueb 584, 9205 Waldkirch |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Leh 396, 9205 Waldkirch26.08.2019
Bauobjekt: | Umnutzung landwirtschaftlich in nichtlandwirtschaftlich, Abbruch Wohnhau sund Scheune und Neubau Wohnhaus |
Baugrundstück Nr.: | 472 |
Bauherrschaft: | Lengwiler Pascal, Oberdorfstrasse 8, 9205 Waldkirch Zahner Janine, Oberdorfstrasse 8, 9205 Waldkirch |
Grundeigentümer: | Lengwiler Luzia, Hechtackerstrasse 34, 9014 St. Gallen |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dEinbürgerung von Karin und Dietmar Greiner22.08.2019
dNeuer Rasentraktor für das OZ, TH-Bünt und Breite22.08.2019
Schulhaus Breite zum Einsatz.
dAusschreibung der Stelle Steuern und Einwohnerwesen (80 %)22.08.2019
dBauanzeige Oberwaldstrasse 14a, 9205 Waldkirch20.08.2019
Bauobjekt: | Ersatzbau Sportplatzzaun |
Baugrundstück Nr.: | 1796 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: |
Politische Gemeinde Waldkirch, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dNeuer Standort für die Postfächeranlage, den Postbriefkasten und die Ortsinformationen15.08.2019
Zwischenzeitlich konnten im Zentrum, beim Kronenplatz, das alte Gebäude an der Bernhardzellerstrasse 100 (ehemals Egger) abgebrochen werden und eine provisorische Parkplatzgestaltung vorgenommen werden. Dies ermöglicht es nun, die Postfächeranlage mit dem Postbriefkasten (aktuell beim Eingang zum Volg) und der Ortsinformationstafel an diesem neuen Standort zusammenzuführen. Die neue Lösung ergibt Synergien und entschärft zudem die teils problematische verkehrstechnische Situation vor dem Volg resp. der Zufahrtsstrasse zur Oberdorfstrasse, was vor allem für die Fussgänger und Zubringer zum Oberdorf eine bedeutende Entschärfung darstellt.
Mit der Umplatzierung der Postfächeranlage und des Postbriefkastens geht auch die Versetzung der Ortsinformationstafel, auf der u. a. Informationen zu unserer Gemeinde und zu unseren Gewerbetreibenden platziert sind, einher. Die Ortsinformationstafel in Waldkirch wird am Rande des Kronenplatzes neben der Postfächeranlage montiert. In Bernhardzell wird die Ortsinformationstafel vom heutigen Standort beim Dorfbrunnen entfernt und beim Adlerparkplatz auf der Seite zur Raiffeisenbank platziert. Die neuen Standorte sind so zugänglicher und gut zu finden. Die Umplatzierung sämtlicher erwähnten Infrastrukturen erfolgt am Freitag, 16. August 2019.
dBauanzeige Mooshueb 417, 9205 Waldkirch13.08.2019
Bauobjekt: | Umnutzung Wohnhaus, Scheune und Remisen von landwirtschaftlich in nichtlandwirtschaftlich |
Baugrundstück Nr.: | 514 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Ledergerber Paul, Mooshueb 417, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Neubrunn 959, 9304 Bernhardzell08.08.2019
Bauobjekt: | Demontage Ölheizung, Luft-Wasser-Wärmepumpe |
Baugrundstück Nr.: | 1000 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: |
Meier Bruno, Neubrunn 959, 9304 Bernhardzell |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Laubbach, 9205 Waldkirch06.08.2019
Bauobjekt: | Umbau Schweinestall |
Baugrundstück Nr.: | 470 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: |
Bromag AG, Bernhardzellerstrasse 61a, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dStellenausschreibung Grundbuch Waldkirch 31.07.2019
dWillkommen Deen Nuhanovic31.07.2019
dBauanzeige Rötisberg 923, 9304 Bernhardzell30.07.2019
Bauobjekt: | Demontage Elektroheizung / Luft-Wasser-Wärmepumpe (Aussenanlage) |
Baugrundstück Nr.: | 946 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Moser Jan, Ebniweg 4, 9422 Staad SG |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige St. Gallerstrasse 1, 9304 Bernhardzell30.07.2019
Bauobjekt: | Neubau 2 Vordächer, Abbruch Auszugstreppe und neuer Treppenaufgang |
Baugrundstück Nr.: | 853 |
Grundeigentümer: | Zingg Peter, St. Gallerstrasse 1, 9304 Bernhardzell |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Niederwil 766, 9205 Waldkirch30.07.2019
Bauobjekt: | Umnutzung Wohnhaus und Scheune von landwirtschaftlich in nichtlandwirtschaftlich |
Baugrundstück Nr.: | 1768 |
Bauherrschafrt und Grundeigentümer: | Fritsche Josef, Rossweidstrasse 22, 9030 Abtwil |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Untere Chennerstrasse 10, 9205 Waldkirch30.07.2019
Bauobjekt: | Demontage Ölheizung, Erdsondenbohrung, Sole-Wasser-Wärmepumpe |
Baugrundstück Nr.: | 1565 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Mäder Hubert, Untere Chennerstrasse 10, 9205 Waldkirch Mäder Maria, Untere Chennerstrasse 10, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauprojekt Breite18.07.2019
• Innere Malerarbeiten Grass Malerei, Gossau
• Allwetterplatz Walo Bertschinger AG, Wittenbach
• Baureinigung Fortas AG, St. Gallen
• Einfriedung roter Platz Alpsteinzaun AG, Arnegg
• Spielgeräte Christian Waldburger, Herisau
• Aussenbeleuchtung Elektron AG, Zürich
• Interaktive Wandtafeln Embru Werke Mantel & Cie. Rüthi
dHerzliche Gratulation zum bestandenen Lehrabschluss11.07.2019
dBauanzeige Kirchstrasse 13, 9304 Bernhardzell08.07.2019
Bauobjekt: | Anbau überdachte Terrasse |
Baugrundstück Nr.: | 1111 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: |
Plattner Werner, Kirchstrasse 13, 9304 Bernhardzell Plattner Rosa, Kirchstrasse 13, 9304 Bernhardzell |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Bernhardzellerstrasse 44, 9205 Waldkirch08.07.2019
Bauobjekt: | Demontage Ölheizung, Erdsondenbohrung, Einbau Sole-Wasser-Wärmepumpe |
Baugrundstück Nr.: | 1917 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Zumstein Yvonne, Bernhardzellerstrasse 44, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Erlenstrasse 4, 9205 Waldkirch04.07.2019
Bauobjekt: | Demontage Ölheizung, EInbau Luft-Wasser-Wärmepumpe (Aussenanlage) |
Baugrundstück Nr.: | 789 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Senn Georg, Erlenstrasse 4, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dArbeiten an der oberen Dorfstrasse abgeschlossen04.07.2019
Wir danken der Bevölkerung von Waldkirch, insbesondere den Anstössern der unteren und oberen Dorfstrasse, für ihr Verständnis und die Geduld im Zusammenhang mit den Behinderungen und freuen uns, dass die Arbeiten erfolgreich abgeschlossen wurden.
dVereinbarungen zum Truppenübungsplatz und Schiessanlage 300 Meter angepasst04.07.2019
Diese Anpassungen konnten nun am 23. April 2019 mit der Genehmigung durch die «armasuisse Immobilien» abgeschlossen werden. Inhaltlich hat sich zu den letzten Vereinbarungen nur wenig geändert. Die Gemeinden Waldkirch und Häggenschwil arbeiten nach wie vor sehr eng mit den «armasuisse Immobilien» sowie der Koordinationsstelle des Kommandos der Territorialdivision 4 und der Logistikbasis der Armee (ALC) Hinwil zusammen. Die Kontingente bezüglich Schusszahlen sowie die Schiesszeiten auf dem Truppenübungsplatz und der 300-Meter-Schiessanlage wurden beibehalten und erfahren keine Änderung. Was die Schiessanlage Burgholzwisen angeht, wird sich weiterhin die vor Jahren eingesetzte «Schiessplatzkommission» unter der Leitung der Gemeinde Waldkirch und Einbezug eines Vertreters der Gemeinde Häggenschwil sowie des Schützenvereins Ramschwag und der verantwortlichen Stellen der Armee jährlich treffen und den Bedarf, resp. die Einhaltung der bestehenden Vereinbarungen bezüglich des Betriebs und des Unterhalts der Schiessanlage überwachen. Wir danken allen Beteiligten für ihre Tätigkeit und Unterstützung, mit der sie letztendlich einen sicheren und reibungslosen Betrieb gewährleisten.
dNein zum Regionalen Hallenbadverbund04.07.2019
Für Waldkirch ist ein regionales Hallenbadangebot für die Bevölkerung, aber auch für den Schwimmunterricht der Schule wichtig. Trotzdem erachtet der Gemeinderat den jährlichen Pro-Kopf-Beitrag von vier Franken am Betriebsdefizit der Verbundsgemeinden (insgesamt rund 14 000 Franken jährlich) bei gleich bleibenden Ticketpreisen für die bezeichneten Hallenbäder als sehr hoch. Dies würde für die Gemeinde Waldkirch gegenüber den jetzigen Ausgaben für das Schulschwimmen Mehraufwände von rund 6000 Franken jährlich bedeuten. Die angezeigten Aufschläge bei den Ticketpreisen beziehen sich auf die aufgeführten Hallenbäder. Die Waldkircher und Bernhardzeller nutzen aber auch andere Hallen- und Freibäder in der Region, welche nicht von der Verbundlösung betroffen sind. Aus diesen Überlegungen ist der Gemeinderat zum Schluss gekommen, dem Hallenbadverbund vorerst nicht beizutreten. Ob die Gemeinde Waldkirch zu einem späteren Zeitpunkt dem Verbund beitreten soll, lässt der Gemeinderat aktuell bewusst offen und wartet die ersten Erfahrungen ab.
dPetition «Sicherstellung fairer Solarstrompreise»04.07.2019
dAntworten des Gemeinderates04.07.2019
Der Gemeinderat stellt sich voll und ganz hinter die gesetzten Ziele im erlassenen Energiekonzept und setzt diese auch Schrittweise um. Die Umsetzung verschiedener Massnahmen erfolgte bereits in den letzten Jahren gestützt auf die definierten Zielsetzungen im Energiekonzept, dem Energiefondsreglement und dem dazugehörigen Förderprogramm. Gerade Letzteres zeigt beispielhaft auf, dass Anfragen zu Beiträgen aus dem Förderprogramm rege genutzt wurden. Das Förderprogramm (Fördergelder von bis 100 000 Franken jährlich), das im Jahre 2016 durch den Gemeinderat erlassen wurde und woraus bereits mehrfach Investitionen aus der Bevölkerung mitfinanziert wurden, enthält gezielte Massnahmen zur Förderung regionaler, klimaschonender, erneuerbaren und effizienteren Energieversorgung in der Gemeinde Waldkirch.
Kommission Energiestadt und Umweltkommission
Der Gemeinderat sieht mit der durch die Petitionäre stipulierten Unterstützung bei den weiteren Arbeiten zur
erwähnten Zielerreichung zusätzliches Potenzial und ist nach den ersten Erfahrungen im neuen Organisationsmodell auch zur Überzeugung gelangt, dass die bestehende Energie- und Umweltkommission angepasst und mit zusätzlichen Mitgliedern aus der Bevölkerung ausgebaut werden kann und soll. Die Politische Gemeinde Waldkirch, die für das Energiekonzept, die Umsetzung der Massnahmen im Konzept und im Bereich Energiestadtlabel sowie für die Abfallentsorgung zuständig ist, setzt hierzu organisatorische Anpassungen und Verbesserungen um.
Den von der Arbeitsgruppe «erneuerbare Energie» gezeigten Willen zur Mitwirkung und Unterstützung nimmt der Gemeinderat gerne auf und wird diese in die bestehende Energie- und Umweltkommission aktiver einbeziehen. So soll die Kommission neu in «Energiestadt- und Umweltkommission» umbenannt und durch den Gemeinderat und Ressortverantwortlichen «Energie, Wirtschaft und Gewerbe» Thomas Grob präsidiert werden. Die Kommission wird nun mit weiteren Mitgliedern ergänzt, die z. B. in unserer Gemeinde aktiv in diesen Themen unterwegs sind. Der Gemeinderat ist überzeugt, mit diesem Schritt die wichtigen und gewünschten Partizipationsprozesse neu zu beleben.
Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen bleibt bei 9 Rp./kwh
Die Petitionäre haben den Gemeinderat aufgefordert, auf der Basis des Energiekonzeptes Waldkirch zu handeln und die dort festgelegten Massnahmen umzusetzen. Unter anderem wurde gefordert, dass bei bestehenden PV-Anlagen ohne KEV-Gelder von der Gemeinde eine Einspeisevergütung von mindestens 12 Rappen pro kWh während mindestens zehn weiteren Jahren (gilt auch für Anlagen mit Einmalvergütung) vergütet werden soll.
Auch neue PV-Anlagen ohne KEV-Gelder sollen von der Gemeinde eine Einspeisevergütung von mindestens 12 Rappen pro kWh, während mindestens zehn Jahren erhalten. Nach Ablauf dieser Frist hätten die Technischen Betriebe den Energiepreis sowie den ökologischen Mehrwert zu Marktpreisen zu vergüten (gilt auch für Anlagen mit Einmalvergütung).
Bei den Einspeisevergütungen hält der Gemeinderat an seinem Entscheid fest, die Tarife für die Rücklieferung des eingespeisten Solarstroms auf 9 Rp./kwh anzusetzen. Die bevorstehende komplette Strommarktöffnung wird den heutigen Strommarkt nochmals grundsätzlich verändern. Die Anzahl der bleibenden Energiekunden und deren Energiemengen sind nicht abschätzbar. Langfristige Verbindlichkeiten durch garantierte Einspeisevergütungen über zehn Jahre können und dürfen darum nicht eingegangen werden. Die weitere Entwicklung mit der vom Bund und dem Kanton lancierten Energiestrategie 2050 wird in den kommenden Monaten und Jahren aufzeigen, welche Herausforderungen wir noch zu bewältigen haben. Es ist also schwer abzuschätzen, wie sich der Markt in den nächsten Jahren entwickelt. Waldkirch wird klare Signale setzen und die Erreichung der Energieziele hartnäckig weiterverfolgen. Der Gemeinderat bedankt sich bei der Arbeitsgruppe und den Petitionären für die Bereitschaft, sich weiterhin aktiv an der Entwicklung in der Gemeinde zu beteiligen und mitzuwirken. Die Mitwirkung in der Kommission «Energiestadt
und Umwelt» steht allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern offen. Interessierte dürfen sich gerne bei der Gemeinde Waldkirch melden.
dBauanzeige Lee 1019, 9304 Bernhardzell03.07.2019
Bauobjekt: | Umnutzung Wohnhaus und Pferdestall von landwirtschaftlich in nichtlandwirtschaftlich, Korrektur Bestand, EInbau Dachfenster |
Baugrundstück Nr.: | 1109 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Hutter Corinne, Tannenbergstrasse 13a, 9032 Engelburg |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Brüelstrasse 4, 9205 Waldkirch01.07.2019
Bauobjekt: | Umnutzung Werkhalle in Halle für Holzbearbeitung |
Baugrundstück Nr.: | 29 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: |
Werz Josef, Rosenheimweg 3, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Niederwil 789, 9205 Waldkirch01.07.2019
Bauobjekt: | Um- und Anbau Jungvieh- und Galtstall |
Baugrundstück Nr.: | 1474 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: |
Hofstetter Josef, Niederwil 783, 9205 Waldkirch |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBürgerpartizipation/Umfrage zur Zufriedenheit mit der Waldkirch-App27.06.2019
Uns interessieren folgende Fragen:
- Wie sind Sie mit der Waldkirch-App zufrieden?
- Welche Bereiche (Kacheln) nutzen Sie resp. welche interessieren Sie am meisten?
- Schätzen Sie die Push-Mitteilungen, mit der wir neueste Informationen auf Ihrem elektronischen Endgerät (Handy/Tablet) ankündigen?
Wir danken Ihnen für die Bewertung und Rückmeldung und freuen uns, Sie weiterhin über die Waldkirch-App mit den neuesten Informationen zeitnah und direkt bedienen zu dürfen.
dBauanzeige Erlenstrasse 6, 9205 Waldkirch26.06.2019
Bauobjekt: | Demontage Ölheizung, Erdsondenbohrung, Einbau Sole-Wasser-Wärmepumpe |
Baugrundstück Nr.: | 788 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Scheiwiller Paul, Erlenstrasse 6, 9205 Waldkirch Scheiwiller Alexandra, Erlenstrasse 6, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Lilienstrasse 9, 9205 Waldkirch24.06.2019
Bauobjekt: | Neubau Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage und Erdsondenbohrung |
Baugrundstück Nr.: | 2122 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Stampfli+Grädel AG, Brunngrabenstrasse 2, 4500 Solothurn |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dJugendraum für Jugendliche über 16 Jahre wird umgesetzt20.06.2019
der Raum ab dem 21. Juni 2019, verbunden mit entsprechenden Auflagen, genutzt werden kann.
Nutzung der Räumlichkeiten als Chance
Die Jugendlichen führen den Jugendraum selbstständig, allerdings mit der Unterstützung und sporadischen Kontrollen durch die Jugendarbeiterin Alexandra Büchi. Die Jugendlichen müssen sich an klare Regeln halten, die schriftlich festgelegt und gemeinsam vereinbart wurden. Der Raum darf nur von Donnerstag bis Samstag zu bestimmten Zeiten (Donnerstag von 18.30 bis 22.00 Uhr, Freitag von 18.30 bis 24.00 Uhr und Samstag von 14.00 Uhr bis 24.00 Uhr) genutzt werden. Es ist zudem festgelegt, dass der Raum nur durch einheimische Jugendliche aus Waldkirch und Bernhardzell genutzt werden darf. Diese haben sich auf einer Liste einzutragen. Pro Clique gibt es verantwortliche Jugendliche, die unsere Ansprechpartner sind und die Vereinbarungen mit uns ausgearbeitet haben. Der Konsum von mitgebrachten Getränken ist erlaubt, denn es findet kein offizieller Ausschank von Getränken statt. Die Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren dürfen Bier und Wein konsumieren, da dies ihrem Alter entsprechend zulässig ist, nicht aber hochprozentigen Alkohol. Dieser ist erst ab 18 Jahren zugelassen. Zuwiderhandlungen gegen die Vereinbarungen haben Konsequenzen und führen letztendlich zum Ausschluss einzelner Jugendlicher aus dem Jugendraum oder zur Schliessung desselben für eine bestimmte Zeit. Das Ziel dieses Projektes ist es unter anderem, den Jugendlichen Verantwortung zu übertragen. Zudem sollen sie lernen, wie Vereinbarungen ausgearbeitet werden und diese gegenseitig einzuhalten sind.
Die Jugendarbeiterin Alexandra Büchi ist Ansprechperson für die Belange der Jugendlichen sowie der Anwohner.
Bei Fragen oder allfälligen Anliegen können Sie sich bei der Jugendarbeiterin Alexandra Büchi unter 079 220 95 77 oder alexandra.buechi@waldkirch.ch melden.
dBauanzeige Erlenstrasse 3, 9205 Waldkirch17.06.2019
Bauobjekt: | Demontage Ölheizung, Erdsondenbohrung, Einbau Sole-Wasser-WP |
Baugrundstück Nr.: | 782 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Breitenmoser Vreni, Erlenstrasse 3, 9205 Waldkirch Breitenmoser Erwin, Erlenstrasse 3, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Schützengasse 15, 9205 Waldkirch13.06.2019
Bauobjekt: | Demontage Ölheizung, Erdsondenbohrung, Einbau Sole-Wasser-Wärmepumpe |
Baugrundstück Nr.: | 91 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Allenspach Martin, Schützengasse 15, 9205 Waldkirch Allenspach Anita, Schützengasse 15, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dStand der Arbeiten im Projekt Sportplatz Waldkirch06.06.2019
Eine Zusammenarbeit mit den beiden Firmen und Grundeigentümern, Dach Müggler AG und der Holzimprägnierwerk Waldkirch AG, findet allerdings trotzdem statt. So ergeben sich durch gegenseitige Landabtretungen mit der Firma Dach Müggler AG und durch die Nutzung eines Teils des Grundstückes der Holzimprägnierwerk AG, Waldkirch, für die Realisierung von zusätzlichen Parkplätzen, wertvolle Synergien. Neu in der Planung sind auch ein Aufenthaltsbereich für Familien und Kinder sowie eine Street-Workout-Anlage, welche hinter dem Garderobengebäude eingeplant sind. Mit diesen Erweiterungen werden der Sportplatz und die Umgebung noch breiter und durch weitere unterschiedliche Anspruchsgruppen genutzt werden können.
dWeiteres Vorgehen/nächste Arbeiten06.06.2019
dBelagseinbau Dorfstrasse Waldkirch06.06.2019
dNeue Hauswartung im Pfarreiheim und in der Schule Bernhardzell ab Oktober 201906.06.2019
dAmtliche Publikationen werden neu elektronisch veröffentlicht29.05.2019
Auf den 1. Juni 2019 führt der Kanton St. Gallen eine elektronische Publikationsplattform ein. Damit werden die amtlichen Publikationsorgane (Gesetzessammlung und Amtsblatt) ab 1. Juni 2019 rechtsverbindlich im Internet unter Publikationen.sg.ch veröffentlicht. Die Publikationsplattform des Kantons St. Gallen steht auch den Gemeinden zur Nutzung offen.
Der Gemeinderat Waldkirch wird ab dem 1. Juni 2019 amtliche Publikationen der Gemeinde auf der elektronischen Publikationsplattform rechtsverbindlich veröffentlichen. Zur besseren Erreichung diverser Zielgruppen wird auf die amtlichen kommunalen Publikationen bis auf weiteres im Mitteilungsblatt hingewiesen. So stehen den Bürgerinnen und Bürgern sämtliche Informationen tagesaktuell über das Internet zur Verfügung, es wird aber auch im Mitteilungsblatt darauf hingewiesen. Sie können sich auf der Publikationsplattform kostenlos ein persönliches Suchabonnement lösen und werden auf Wunsch via E-Mail über für Sie relevante Publikationen automatisch informiert.
Die Rechtssammlung der Gemeinde (Gemeindeordnung und Reglemente) wird ebenfalls ab dem 1. Juni 2019 auf der Publikationsplattform des Kantons St. Gallen rechtsverbindlich veröffentlicht und auf unserer Website eingebunden. Damit gilt ab diesem Zeitpunkt die auf der elektronischen Plattform veröffentlichte elektronische Ausgabe als massgebend. Damit die Authentizität und Integrität der Daten sowie deren stabile und dauerhafte Verfügbarkeit gewährleistet ist, werden die Dokumente durch elektronische Zertifikate und Signaturen entsprechend geschützt. Die Publikationsplattform des Kantons bietet diese Schutzmechanismen an.
dGrundbuch: Verzicht auf Ausbildungsstelle23.05.2019
dSwisscom baut Glasfasertechnologien in der Gemeinde Waldkirch aus23.05.2019
Freie Anbieterwahl
Die Swisscom ist federführend beim Ausbau von Glasfasertechnologien in der Gemeinde Waldkirch, dennoch kann die Bevölkerung frei zwischen verschiedenen Anbietern wählen. So bieten beispielsweise Wingo, M-Budget oder Sunrise Produkte auf dem Swisscom-Netz an.
Ab Herbst 2019 schnelleres Internet für Waldkirch
Die Bauarbeiten in Waldkirch haben vor wenigen Tagen gestartet und werden von Cablex, einem Netzbaupartner von Swisscom, durchgeführt. Die Arbeiten dauern mehrere Monate und werden voraussichtlich im Herbst/Winter 2019/20 abgeschlossen sein. Ab diesem Zeitpunkt steht einem Grossteil der Einwohnerinnen und Einwohner von Waldkirch und Bernhardzell ein ultraschnelles Internet von bis zu 500 Mbit/s zur Verfügung. Mit dieser Geschwindigkeit sind alltägliche Anwendungen wie Swisscom TV 2.0 mit Replay und Aufnahmefunktionen, Surfen im Internet und Streaming-Dienste problemlos möglich – auch gleichzeitig.
Glasfasertechnologien von Swisscom
Die Swisscom setzt schweizweit unterschiedliche Glasfasertechnologien ein, um individuell auf die lokalen Gegebenheiten eingehen zu können. In Waldkirch kommt die Glasfasertechnologie «Fibre to the Street/Building – FTTS/B» zum Einsatz, bei der Glasfasern bis kurz vor das Gebäude (FTTS) bzw. bis in den Keller (FTTB) gezogen werden. Ab dort wird das Signal umgewandelt und auf Kupferkabel bis in die Wohnungen und Geschäfte geführt. FTTS/B bietet Bandbreiten von bis zu 500 Mbit/s.
Die Arbeiten am Glasfasernetz laufen bereits auf Hochtouren. Bereits am 13. Mai wurde mit den Schachtbauten und den Glasfaserspleissungen begonnen. Bis Ende September 2019 sind die ersten Umschaltungen vollzogen, sodass die neue Technologie bereits genutzt werden kann. Die Aufschaltung und Nutzung in den verschiedenen Gemeindeteilen ist zeitlich unterschiedlich. Aussengebiete und Weiler werden nach Möglichkeit von sogenannten mCans an das Glasfasernetz angebunden. So können auch einzelne Aussengebiete von der besseren Abdeckung und Anbindung profitieren. Um festzustellen, ob und ab wann in Ihrem Gebiet mit einer besseren Abdeckung resp. Anbindung gerechnet werden darf, können Sie den folgenden Link zum Checker der Swisscom aufrufen.
Direktlink zum Checker: www.swisscom.ch/netzausbau
Falls die Arbeiten wie geplant umgesetzt werden können, ist der Ausbau bis voraussichtlich im Herbst/Winter 2019/20 abgeschlossen.
Die Swisscom baut auch das Mobilfunknetz aus
Neben der Glasfasertechnologie treibt die Swisscom auch den Ausbau des Mobilfunknetzes voran. Bis Ende 2019 soll die ganze Schweiz mit der neusten Mobilfunktechnologie surfen können. Durch die Kombination des neuen Mobilfunkstandards und einer leistungsfähigen Glasfasertechnologie entstehen neue Möglichkeiten und innovative Lösungen für die Zukunft.
Mobilfunkstandort Neubrunn / Ausbau Bernhardzell
In Waldkirch kann der Mobilfunkstandort im Industrie- und Gewerbegebiet Neubrunn nach den Sommerferien aufgeschaltet werden. Die Abdeckung im Ortsteil Bernhardzell ist auch nach verschiedenen Massnahmen zur Verbesserung der Situation nur minimal optimiert worden. Aufgrund dessen wird nun geprüft, ob in Bernhardzell ein zusätzlicher Mobilfunkantennenstandort realisiert werden kann. Dazu bieten sich verschiedene Möglichkeiten an. Aktuell wird seitens Swisscom geprüft, welcher Standort sich am besten eignet, um eine optimale Abdeckung zu erreichen. Die Bevölkerung wird frühzeitig über einen möglichen Standort einer solchen Mobilfunkantenne informiert.
Strategie des Gemeinderates
Der Gemeinderat begrüsst und unterstützt die Entwicklung beim Ausbau des Glasfasernetzes sowie des Mobilfunknetzes in unserer Gemeinde und ist bestrebt, die Bevölkerung laufend über den Stand der Arbeiten zu informieren. Insbesondere die nächsten Schritte beim möglichen Ausbau des Mobilfunknetzes werden den Bürgerinnen und Bürgern aufgezeigt.
Wir danken Ihnen, geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger, für die Unterstützung und das Mitwirken bei der Umsetzung der Strategie des Gemeinderates, welche letztendlich aus den mit Ihnen erarbeiteten Leitbildzielen und der Legislaturplanung abgeleitet wurden. Der Ausbau der Kommunikationsinfrastruktur ist für die Weiterentwicklung in der Digitalisierung auch für unsere Gemeinde ein wichtiger Schritt. Die breite Bevölkerung aber auch das Gewerbe, profitieren davon. Eine Anbindung an ein qualitativ gutes Glasfaser- und Mobilfunknetz sind wichtige Rahmendbedingungen für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger, aber auch für die Ansiedlung von Gewerbe und die Entwicklung unserer Gemeinde (z.B. Neuzuzüger).
dBauprojekt «Breite»23.05.2019
In rund vier Monaten wird die Übergabe des Neubaus an die Gemeinde erfolgen. Wenn man heute auf der Baustelle steht, kann man sich noch nicht vorstellen, dass bis September dieses Jahres alles bereit sein wird. Ein reger, aber auch ruhiger Betrieb herrscht auf der Baustelle. Von Hektik ist nichts zu spüren. Langsam wird im Innenraum ersichtlich, wie es am Schluss aussehen wird. Ein Merkmal des Baus ist sicher die Helligkeit in den Räumen, die durch die grossen Fensterfronten ermöglicht wird.
Der Gemeinderat und die Baukommission sind mit den letzten Vergaben beschäftigt. In den letzten 2 Monaten sind einige Vergaben gemacht worden, wie aus der nachfolgenden Auflistung ersichtlich ist. Offen sind noch die Ausstattungen der Räume, das Mobiliar und die Maschinen. Die Detailplanung zur Umgebung kann nun mit der Vergabe der Gärtnerarbeiten, der Sanierung des roten Platzes, der Laufbahn und der Spielplätze ebenfalls in Angriff genommen werden.
Die Projektkosten bewegen sich weiterhin im Rahmen des Baukredites. Es ist absehbar, dass ein Teil der Projektreserve durch die Sanierung des roten Platzes und der Laufbahn beansprucht werden muss. Diese Sanierung war zum Zeitpunkt der Baukreditgenehmigung nicht im Bauperimeter enthalten resp. eingerechnet. Durch die starke Belastung des roten Platzes hat der Gemeinderat entschieden, dass ein Drittel der Sanierungskosten durch das Bauprojekt «Breite» übernommen werden muss. Die restlichen zwei Drittel der Kosten sind im Budget 2019 der Gemeinde eingestellt.
Vergaben
Der Gemeinderat und die Baukommission haben für das Bauprojekt «Breite» folgende Arbeiten vergeben:
• Strassen- und Hartbeläge: Slongo AG Gossau, Gossau
• Gärtnerarbeiten: Christian Waldburger AG, Herisau
• Brandschutzbekleidung: Belfor (Suisse) AG, St. Gallen
• Fugenlose Wandbeläge: Walo Bertschinger AG, Wittenbach
• Elementwände: Büwa AG, Bichwil
• Allgemeine Metallbauarbeiten: Metallround GmbH, Engelburg
• Allgemeine Schreinerarbeiten: V. Burger AG, St. Gallen
• Bodenbeläge aus Klinker: Ganz Verlegarbeiten AG, St. Gallen
• Bodenbeläge aus Linoleum: Werner Eugster AG, St. Gallen
• Schliessanlage: Koch Group AG, St. Gallen
• Wandschränke: Tischlerei Hanno Bickel, A-Dornbirn
• Sporthallenbelag:Walo Bertschinger AG, Wittenbach
• Bodenbeläge aus Holz: Scheuermann AG, Goldach
• Bodenbeläge und Plattenarbeiten: Keller + Cecchinato AG, St. Gallen
• Umzugsarbeiten: Odermatt Transporte AG, Abtwil
• Schreinerarbeiten Umzug: Studerus Holzbau, Waldkirch
• Deckenbekleidung aus Holzwerkstoffen: Tinella Gipsergeschäft GmbH, St. Gallen
• Deckenbekleidung aus Gips: Tinella Gipsergeschäft GmbH, St. Gallen
• Deckenbekleidung aus Metall: Isolag AG für integrierte Decken, St. Gallen
• Wandbekleidung aus Holz: V. Burger AG, St. Gallen
dBeginn der Bauarbeiten an der oberen Dorfstrasse16.05.2019
dAbfallprojekt der Gemeinde Waldkirch16.05.2019
• 24/7-Gesellschaft-Unterflurcontainer
• Demografischer Wandel
• Separatsammlung- und Recyclingquote steigt
• Zunehmendes Littering
Die Projektgruppe hat den Auftrag erhalten, auf der Basis der Ergebnisse der Nutzerumfrage, bis im Herbst 2019 ein Detailkonzept auszuarbeiten und dem Gemeinderat vorzulegen. Bis dahin sind Sofortmassnahmen bei den Grüngutsammelstellen umzusetzen.
Die Auswertung der Bedürfnisse der Bürger zeigte folgende Hauptproblematik auf:
Waldkirch
- bestehende Infrastruktur / Zufahrt zur Grüngutsammelstelle verbessern
- Mehr Container für Grüngutsammelstelle
- Zentrale Sammelstelle / Entsorgungsplatz (Glas, Alu, PET, Karton, Papier etc.)
Bernhardzell
- Zufahrt zur Grüngutsammelstelle verbessern
- Mehr Container für Grüngutsammelstelle
Die Projektgruppe hat den Auftrag erhalten, auf der Basis der Ergebnisse der Nutzerumfrage bis im Herbst 2019 ein Detailkonzept auszuarbeiten und dem Gemeinderat vorzulegen. Bis dahin sind Sofortmassnahmen bei den Grüngutsammelstellen umzusetzen. Die Auswertung der Umfrage bei den Bürgerinnen und Bürger zeigte folgende Hauptproblematiken auf:
Waldkirch
• bestehende Infrastruktur/Zufahrt zur Grüngutsammelstelle
• Mehr Container für Grüngutsammelstelle
• Zentrale Sammelstelle/Entsorgungsplatz (Glas, Alu, PET, Karton, Papier usw.)
Bernhardzell
• Zufahrt zur Grüngutsammelstelle
• Mehr Container für Grüngutsammelstelle
Sofortmassnahmen für Grüngutsammelstellen
Die Nutzerumfrage hat aufgezeigt, dass ein sehr grosses Anliegen unserer Einwohnerinnen und Einwohner im Bereich der Grüngutentsorgung und deren Sammelstellen liegt. Die nachfolgend aufgeführten Sofortmassnahmen wurden vom Gemeinderat beschlossen und freigegeben. Die Anzahl der Container wurde in Bernhardzell sowie in Waldkirch erhöht. In Waldkirch wird die Zugänglichkeit zur Sammelstelle, um eine bessere Entleerung der Behälter zu gewährleisten, mittels einer provisorischen Rampe verbessert.
Die bediente Annahme wird aufgrund der verbesserten Zugänglichkeit abgeschafft. Die Anlieferung von Astmaterial (Durchmesser grösser als 3 cm) ist in Waldkirch weiterhin möglich. Das Astmaterial wird in einer Mulde gesammelt. Damit das Astmaterial wieder korrekt in den Kreislauf zurückgeführt werden kann, muss es frei von Rasenschnitt, faulen Äpfeln usw. sein. Die persönliche Entsorgungskarte ist auf Verlangen vorzuweisen. Bei Nichteinhalten der Ablagevorschriften erlauben wir uns, die Mehraufwendungen dem Verursacher direkt in Rechnung zu stellen. Anlieferungen zu gewerblichen Zwecken (Gartenbauer usw.) sind nach wie vor nicht gestattet.
Neue Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8.00 bis 19.30 Uhr
Samstag 8.00 bis 17.00 Uhr
Sonntag geschlossen
Die neuen Öffnungszeiten sowie die Umsetzung der Sofortmassnahmen werden ab Montag, 3. Juni 2019 eingeführt.
dBauanzeige Hauptwilerstrasse 9 und 9a, 9205 Waldkirch13.05.2019
Bauobjekt: | Korrekturen Grundrisse und Fassaden Mehrfamilienhäuser sowie Umgebungsgestaltung |
Baugrundstück Nr.: | 17 |
Bauherrschaft: | Cricasa AG, Obere Friedhofstrasse 10, 9014 St. Gallen |
Grundeigentümer: | STWE-Grundstück, Cricasa AG, Friedhofstrasse 10, 9014 St. Gallen |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Arneggerstrasse 34, 9205 Waldkirch08.05.2019
Bauobjekt: | Nutzungsänderung in Fahrzeugreparaturwerkstatt (bereits bestehend) / Umgebungsgestaltung (neu) |
Baugrundstück Nr.: | 1798 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Casutt & Co., Bischofszellerstrasse 45, 9200 Gossau |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Hauptwilerstrasse 4, 9205 Waldkirch06.05.2019
Bauobjekt: | Fassadensanierung Wohnhaus Nr. 30 |
Baugrundstück Nr.: | 25 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: |
Sieger Service GmbH, Weidackerstrasse 7, 9245 Oberbüren |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dAbschluss- und Belagsarbeiten an der Dorfstrasse Waldkirch02.05.2019
Verkehr gesperrt werden. Folgender Ablauf der Abschlussarbeiten ist vorgesehen.[...]
Verkehr gesperrt werden. Folgender Ablauf der Abschlussarbeiten ist vorgesehen:
• Vorbereitungsarbeiten Montag und Dienstag, 29./30. April
• Abbruch der provisorischen Belagsrampen, Fräs- und Kleinarbeiten
• Einbau schwarzer Feinbelag, voraussichtlich Freitag, 3. Mai 2019
(Verschiebung bei schlechtem Wetter) Aufgrund dieser Arbeiten wird es zwischen dem Pfarreiheim und dem Kochplatz-Kreisel während rund zweier Tage zu einer Vollsperrung kommen. Auch an der Dorfstrasse 30 sind Fräsarbeiten notwendig, um die Einlenkergestaltung abzuschliessen. Wir bitten die Bevölkerung, die entsprechenden Signalisationen zu beachten.
dWeilerzone – Praxisänderung im Baubewilligungsverfahren02.05.2019
dRaumplanung – aktueller Stand02.05.2019
dEinführung einer neuen Finanzlösung02.05.2019
dErsatzwahl eines Mitglieds der Geschäftsprüfungskommission (Rest der Amtsdauer 2017 bis 2020): Eine gültige Kandidatur eingereicht02.05.2019
• Rohner Patrick, Waldkirch, FDP
dMollenwisenbach/Abschlussarbeiten02.05.2019
dBauanzeige Rötelbach 1310, 9205 Waldkirch30.04.2019
Bauobjekt: | Demontage Ölheizung, Erdsondenbohrung, Einbau Sole-Wasser-Wärmepumpe |
Baugrundstück Nr.: | 1716 |
Bauherrschaft: | Zwicker Stefan, Rötelbach 1310, 9205 Waldkirch Zwicker Bernadette, Rötelbach 1310, 9205 Waldkirch |
Grundeigentümer: | Zwicker Stefan, Rötelbach 1310, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Baumgartenweg 4, 9304 Bernhardzell25.04.2019
Bauobjekt: | Zweckänderung eines Zimmers in ein Kosmetikstudio |
Baugrundstück Nr.: | 1328 |
Bauherrschaft: | Schwarz Angela, Baumgartenweg 4, 9304 Bernhardzell |
Grundeigentümer: | Eckmann Bernd, The light Collection 2, 11700 Gelugor Eckmann Sabine, The light Collection 2, 11700 Gelugor |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dHundesäckli vergessen17.04.2019
Allerdings müssen wir leider auch feststellen, dass volle Hundesäckli oder gar Hundekot auf der offenen Wiese oder auf Wegen liegen bleiben anstatt in den dafür vorgesehenen Robidog-Eimer entsorgt zu werden. Wir wenden uns an diese Hundebesitzer und bitten sie, ihre Hunde im Auge zu behalten und den Kot sachgerecht in die Robidog-Behälter zu entsorgen. Andere Spaziergänger, Kinder die in der Wiese spielen und auch die Landbesitzer sind Ihnen dankbar, wenn der Hundekot nicht liegen bleibt. Vielen Dank.
dBauanzeige Sonnenrainstrasse 11, 9205 Waldkirch15.04.2019
Bauobjekt: | Demontage Ölheizung, Erdsondenbohrung, Einbau Sole-Wasser-Wärmepumpe |
Baugrundstück Nr.: | 1379 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Osta Valentino, Sonnenrainstrasse 11, 9205 Waldkirch Osta Karin, Sonnenrainstrasse 11, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Neubrunn, 9205 Waldkirch11.04.2019
Bauobjekt: | Neubau Gewerbehalle |
Baugrundstück Nr.: | 2336 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: |
E+O Industrieservice GmbH, Hauptwilerstrasse 17, 9205 Waldkirch |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Arneggerstrasse 25, 9205 Waldkirch11.04.2019
Bauobjekt: | Änderung Tankstellen-Beschriftung |
Baugrundstück Nr.: | 1907 |
Bauherrschaft: | Osterwalder St. Gallen AG, Oberstrasse 141, 9000 St. Gallen |
Grundeigentümer: | Dorfgarage Waldkirch AG, Arneggerstrasse 25, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dAlpviehsömmerung 2019 im Kanton St.Gallen / Vorarlberg11.04.2019
Die vollständigen Vorschriften können unter www.avsv.sg.ch abgerufen werden.
Veterinärdienst des Kantons St.Gallen
dBauanzeige Knollenbrücke 10, 9304 Bernhardzell05.04.2019
Bauobjekt: | Anbau Lounge |
Baugrundstück Nr.: | 2164 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: |
Künzli Corinne, Knollenbrücke 10, 9304 Bernhardzell Künzli Peter, Knollenbrücke 10, 9304 Bernhardzell |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
d10 Jahre für die Gemeinde Waldkirch04.04.2019
Lieber Albert, persönlich, aber auch im Namen des Gemeinderates, der Geschäftsleitung und aller Mitarbeitenden gratuliere ich dir zu deinem 10-jährigen Jubiläum ganz herzlich und danke dir für die grossartige und umsichtige Arbeit, die du während dieser Zeit für die Gemeinde Waldkirch geleistet hast. Ich wünsche dir persönlich und beruflich nur das Allerbeste und freue mich auf die weitere Zusammenarbeit mit dir.
dBauprojekt Breite - Arbeitsvergaben04.04.2019
• Schliessanlage Koch Group AG, St. Gallen
• Deckenbekleidung aus Gips Tinella Gipsergeschäft GmbH, St. Gallen
• Deckenbekleidung aus Holzwerkstoffen Tinella Gipsergeschäft GmbH, St. Gallen
• Sporthallenbelag Walo Bertschinger Ag Wittenbach
• Wandbekleidung aus Holz V. Burger AG, St. Gallen
• Deckenbekleidung aus Metall Isolag AG für integrierten Decken, St. Gallen
• Umzug Zügeln Odermatt Transport AG, Abtwil
• Umzug Schreinerarbeiten Studerus Holzbau, Waldkirch
• Bodenbeläge aus Linoleum Werner Eugster AG, St. Gallen
• Bodenbeläge Plattenarbeiten Keller + Ceccinato AG, St. Gallen
• Bodenbeläge aus Holz Scheuermann AG, Goldach
dBauprojekt Breite - Terminplanung04.04.2019
Übergabe Neubau an Gemeinde: Freitag, 20. September 2019
Umzug aus Provisorium / Bezug Neubau: ab 20. September 2019
Einweihungsfest: Samstag, 30. November 2019
dBauanzeige Schuepis 1990, 9205 Waldkirch01.04.2019
Bauobjekt: | Neubau Gerätekeller und Löschwassertank |
Baugrundstück Nr.: | 1281 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: |
Högger Gabriela, Residenza Lagrev, 7514 Sils/Segl Maria |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Gonzhus, 9304 Bernhardzell01.04.2019
Bauobjekt: | Neubau Bewässerungsinfrastruktur, Anzuchtfeld, Ersatz und Erweiterung Witterungsschutz |
Baugrundstücke Nr.: | 842 und 900 |
Bauherrschaft: | Lehmann Früchte, Gonhus, 9304 Bernhardzell |
Grundeigentümer: | Lehmann Rico, Oberhueb 902, 9304 Bernhardzell |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Lee 1300, 9304 Bernhardzell27.03.2019
Bauobjekt: | Abbruch Wohnhaus Nr. 1300 und Neubau Mehrfamilienhaus |
Baugrundstück Nr.: | 1813 |
Bauherrschaft: | Wirth Felix, Grüntalstrasse 14a, 9300 Wittenbach Wirth Andrea, Grüntalstrasse 14a, 9300 Wittenbach |
Grundeigentümer: | Wirth Felix, Grüntalstrasse 14a, 9300 Wittenbach |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Lee, 9304 Bernhardzell27.03.2019
Bauobjekt: | Erstellung Allwetterplatz |
Baugrundstück Nr.: | 1850 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: |
Hutter Corinne, Tannenbergstrasse 13a, 9032 Engelburg |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Grimm 1994, 9205 Waldkirch21.03.2019
Bauobjekt: | Gerätehaus |
Baugrundstück Nr.: | 2343 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: |
Drittenbass Peter, Grimm 1994, 9205 Waldkirch |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dLittering-Tag vom 8. März 201914.03.2019
Einmal mehr wurde der Litteringtag durch den Landverein und dieses Jahr durch die Schulklasse von Felix Oberholzer, Primarschule, sowie die beiden Oberstufenklassen von Isabelle Erni und Christian Spirig durchgeführt. Aufgeteilt in 12 Gruppen und mit einer zweckmässigen Ausrüstung, die durch den Werkhof zur Verfügung gestellt wurde, machten sich Schüler, Lehrer und Landwirte auf den Weg, die Hauptstrassen von Waldkirch und Bernhardzell zu säubern. Präsentiert wird das stattliche Sammelergebnis dieses Jahr auf der Wiese von Stefan Krapf, in der Engi Bernhardzell. Auffallend viele Glas- und Petflaschen sowie Aludosen von Getränken wie RedBull, Bier, Cola, etc. wurden dieses Jahr eingesammelt. Glasflaschen und Aludosen sind sehr gefährlich für die Tiere. Nach getaner Arbeit stand ein feiner Zvieri für alle Helferinnen und Helfer bereit, der freudig verzehrt wurde.
Vielen herzlichen Dank für die tolle und wertvolle Unterstützung.
dBauanzeige Engi, 9304 Bernhardzell05.03.2019
Bauobjekt: | Eventraum (temporäre Nutzung), Parkplätze sowie Anbau WC-Anlage und Terrasse |
Baugrundstück Nr.: | 874 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Krapf Stefan, Engi 931, 9304 Bernhardzell |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Lerchenstrasse 12, 9304 Bernhardzell28.02.2019
Bauobjekt: | Einbau Luft-Wasser-Wärmepumpe (Aussenanlage) |
Baugrundstück Nr.: | 2087 |
Bauherrschaft: | Merkel Christian, Lerchenstrasse 12, 9304 Bernhardzell |
Grundeigentümer: | Maurer Corinne, Berglistrasse 9, 9300 Wittenbach Merkel Christian, Lerchenstrasse 12, 9304 Bernhardzell |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dStiftungsrat Wiborada gewählt28.02.2019
Der Stiftungsrat Wiborada wird gemäss Stiftungsurkunde Art. 5 durch den Gemeinderat gewählt. Die Amtsdauer beträgt jeweils vier Jahre. Aufgrund dieser Ausgangslage war für Februar 2019 eine Wahl des gesamten Stiftungsrates notwendig. Unter Berücksichtigung des Antrages des Stiftungsrates, der gemäss Art. 7 der Statuten ein Antragsrecht zur Wahl oder Ergänzung des Stiftungsrates hat, wählte der Gemeinderat folgende Personen in den Stiftungsrat des Wohn- und Pflegezentrums Wiborada:
Daniel Hanselmann, Präsident (bisher, seit 1. Februar 2019)
Beat Strittmatter, Waldkirch, Mitglied (bisher)
Markus Lüthi, Waldkirch, Mitglied (bisher)
Thomas Grob, Waldkirch, Mitglied (bisher)
Anna Jäger, Güttingen, Mitglied (bisher)
Marianne Zimmermann, Häggenschwil, Mitglied (bisher)
Hans-Peter Eisenring, Häggenschwil, Mitglied (neu)
Dr. Thomas Ammann, Waldkirch, Mitglied (neu)
Der Gemeinderat gratuliert dem Präsidenten sowie den Mitgliedern und Neumitgliedern des Stiftungsrates Wiborada herzlich zur Wahl und wünscht ihnen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit viel Freude.
dBauanzeige Widenhueb 478, 9205 Waldkirch25.02.2019
Bauobjekt: | Erweiterung Wohnraum |
Baugrundstück Nr.: | 561 |
Bauherrschaft: | Klaus Martin, Widenhueb 478, 9205 Waldkirch Klaus Birgit, Widenhueb 478, 9205 Waldkirch |
Grundeigentümer: | Klaus Martin, Widenhueb 478, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Buech 553, 9205 Waldkirch21.02.2019
Bauobjekt: | Neubau Gartenhaus mit Veranda |
Baugrundstück Nr.: | 760 |
Bauherrschaft: | Keller Michael, Buech 553, 9205 Waldkirch Keller Sandra, Buech 553, 9205 Waldkirch |
Grundeigentümer: | Reimann Bruno, Buech 553, 9205 Waldkirch |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dGemeinderat legt ausgeglichenes Budget 2019 vor und beantragt Steuerfusssenkung21.02.2019
dAufwertung des Finanzvermögens, weitere Einnahmen21.02.2019
dSteuerfusssenkung um 4 Prozent auf 125 Prozent 21.02.2019
dJahresrechnung 2018 der Technischen Betriebe knapp ausgeglichen21.02.2019
Weitere interessante Ausführungen zur Jahresrechnung 2018 und dem Budget 2019 werden an der Vorversammlung am 21. März 2019 sowie an der Bürgerversammlung am 28. März 2019 präsentiert. Bitte reservieren Sie sich heute schon diese zwei Daten in der Agenda. Wir freuen uns, Sie an den beiden Anlässen begrüssen zu dürfen.
dBauprojekt Breite - Baufortschritt21.02.2019
Die Baukommission hat sich in den letzten Sitzungen mit Umgebungsarbeiten (Spielplätze, roter Platz usw.) und vielen Details zur Materialisierung oder Ausgestaltung der Räume auseinandergesetzt. Der Terminplan sowie der Kostenverlauf sind an jeder Baukommissionssitzung ein wichtiges Thema. Die Kosten liegen weiterhin im Rahmen des Baukredits, inkl. Kosten der Photovoltaikanlage. Die Projektreserve von CHF 495‘000 wurde bislang nicht angetastet.
dBauprojekt Breite - Tag der Baustelle21.02.2019
dBauprojekt Breite - Arbeitsvergaben21.02.2019
Der Gemeinderat, resp. die Baukommission hat für das Bauprojekt Breite folgende Arbeiten vergeben:
• Beleuchtung Fluora Leuchten AG, Flawil
• Innentüren aus Holz Bach Heiden AG, Heiden
• Innere Verglasungen aus Holz Koster AG Holzwelten, Arnegg
• Blitzschutzanlage Müggler AG, Waldkirch
• Bodenhülsen, Tore, Netze Alder & Eisenhut, Ebnat-Kappel
• Unterlagsboden Scheuermann AG, Goldach
• Mobilie Trennwände Rosconi AG, Villmergen
• Steigzonenverkleidung hr Rechsteiner AG, Gossau
• Gipserarbeiten Tinella Gipsergeschäft GmbH, St. Gallen
• Brandschutztore Jos. Berchtold AG, Zürich
• Fugenlose Bodenbeläge E. Roncz AG, Gossau
dBauanzeige Dorfstrasse 6a, 9205 Waldkirch18.02.2019
Bauobjekt: | Reklameanlagen (teilweise ausgeleuchtet) |
Baugrundstück Nr.: | 49 |
Bauherrschaft: | Schweiz. Mobiliar, Versicherungsgesellschaft, Bundesgasse 35, 3001 Bern |
Grundeigentümer: | Raiffeisenbank Waldkirch, Arneggerstrasse 2, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Dorfstrasse 6a, 6b, 6c, 9205 Waldkirch18.02.2019
Bauobjekt: | Einbau Gewerbe in Erdgeschoss in Wohn- und Gewerbehaus |
Baugrundstück Nr.: | 49 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: |
Raiffeisenbank Waldkirch, Arneggerstrasse 2, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Hohenrainstrasse 5d, 9205 Waldkirch13.02.2019
Bauobjekt: | Demontage Elektrospeicherheizung / Einbau Luft-Wasser-Wärmepumpe |
Baugrundstück Nr.: | 1525 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Strittmatter Gabriela, Hohenrainstrasse 5d, 9205 Waldkirch Strittmatter Andreas, Hohenrainstrasse 5d, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dPräsentation Zentrumsstudie Waldkirch07.02.2019
An der Zwischenpräsentation in Chur waren damals eine Delegation des Gemeinderates und die betroffenen Grundeigentümer eingeladen. Der Gemeinderat möchte die Arbeiten, im Nachgang zur Schlusspräsentation und Bewertung, auch der breiten Öffentlichkeit präsentieren. Wir laden Sie, geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger, deshalb auf Samstag, 09. Februar 2019, zum Werkhof Buchwisen, Theorieraum ein. Dort werden die verschiedenen Projekte von 9 bis 12 Uhr ausgestellt und präsentiert.
dWahl von Angelika Ulmer zur Mitarbeiterin Steuern und Einwohnerwesen07.02.2019
dWahl von Alexandra Büchi zur neuen Jugendarbeiterin07.02.2019
dBauanzeige Bächliweg 14, 9205 Waldkirch05.02.2019
Bauobjekt: | Um- und Anbau Wohnhaus |
Baugrundstück Nr.: | 1870 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: |
Gätzi Markus, Bächliweg 14, 9205 Waldkirch Gätzi Claudia, Bächliweg 14, 9205 Waldkirch |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Birkenstrasse 6, 9205 Waldkirch05.02.2019
Bauobjekt: | Demontage Ölheizung, Erdsondenbohrung, Einbau Sole-Wasser-Wärmepumpe |
Baugrundstück Nr.: | 1984 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Ziegler Corinne, Birkenstrasse 6, 9205 Waldkirch Ziegler Stefan, Birkenstrasse 6, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dPräsentation Zentrumsstudie Waldkirch24.01.2019
An der Zwischenpräsentation in Chur waren damals eine Delegation des Gemeinderates und die betroffenen Grundeigentümer eingeladen. Der Gemeinderat möchte die Arbeiten, im Nachgang zur Schlusspräsentation und Bewertung, auch der breiten Öffentlichkeit präsentieren. Wir laden Sie, geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger, deshalb auf Samstag, 09. Februar 2019, zum Werkhof Buchwisen, Theorieraum ein. Dort werden die Projekte die verschiedenen Projekte von 9 bis 12 Uhr ausgestellt und präsentiert.
dErfreulicher Steuerabschluss 201824.01.2019
Die gesamten Steuereinnahmen der Politischen Gemeinde belaufen sich im Jahr 2018 auf 11‘391‘332.38 Franken. Wie aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich ist, lagen die Einnahmen bei den Nachzahlungen mit 743‘531.08 Franken, minim unter dem budgetierten Betrag von 750‘000.00 Franken. Oben aus schlugen die Grundstückgewinnsteuern, welche mit rund 215‘000 Franken über dem Budget vereinnahmt werden konnten. Auch bei den Handänderungssteuern sind die Einnahmen mit 228‘464.80 rund 48‘000 Franken höher ausgefallen. Während bei den Quellensteuern die Einnahmen leicht unter den Erwartungen ausfielen, erzielte man bei den Gewinn- und Kapitalsteuern praktisch eine Punktlandung.
Der Gemeinderat hat den Abschluss 2018 erfreut zur Kenntnis genommen und dankt dem Leiter der Abteilung Steuer- und Einwohnerwesen und dem Finanzverwalter sowie den beiden Teams für die pflichtbewusste Arbeit.
Steuereinnahmen Politische Gemeinde Waldkirch
Rechnung 2018 Budget 2018 Mehr-/Minderertrag
Einkommens- und Vermögenssteuern Fr. 8'431'611.48 Fr. 8'352'000.00 Fr. 79'611.48
Nachzahlungen Fr. 743'531.08 Fr. 750'000.00 -Fr. 6'468.92
Anteil Gewinn- und Kapitalsteuern Fr. 403'663.05 Fr. 400'000.00 Fr. 3'663.05
Anteil Grundstückgewinnsteuern Fr. 464'516.35 Fr. 250'000.00 Fr. 214'516.35
Anteil Quellensteuern Fr. 148'920.00 Fr. 170'000.00 -Fr. 21'080.00
Grundsteuern Fr. 632'470.50 Fr. 610'000.00 Fr. 22'470.50
Handänderungssteuern Fr. 228'464.80 Fr. 180'000.00 Fr. 48'464.80
Feuerwehrersatzabgabe Fr. 338'155.12 Fr. 330'000.00 Fr. 8'155.12
Mehrertrag Steuern 2018 Fr. 349'332.38
Steuern 2018 Fr. 11'391'332.38 Fr. 11'042'000.00
dBauanzeige Ronwil 292, 9205 Waldkirch23.01.2019
Bauobjekt: | Demontage Elektroheizung und Einbau Luft-Wasser-Wärmepumpe |
Baugrundstück Nr.: | 287 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: | Gutermann Richard und Daniela, Ronwil 282, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Edlischwil 513, 9205 Waldkirch18.01.2019
Bauobjekt: | Umbau Erdgeschoss Wohnhaus und Sitzplatz |
Baugrundstück Nr.: | 617 |
Bauherrschaft: | Hungerbühler Cornel, Edlischwil 513, 9205 Waldkirch Böhi Susanne, Edlischwil 513, 9205 Waldkirch |
Grundeigentümer: | Hungerbühler Cornel, Edlischwil 513, 9205 Waldkirch |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dDaniel Hanselmann wird neuer Stiftungsratspräsident im Wiborada17.01.2019
dBauanzeige Bethlehem, 9205 Waldkirch14.01.2019
Bauobjekt: | Anbau Remise |
Baugrundstück Nr.: | 1231 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: |
Koller Peter, Bethlehem 1457, 9205 Waldkirch |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dFrontoffice im Gemeindehaus - Dienstleistungsausbau 10.01.2019
• Einwohnerwesen
• Steuern
• Bestattungen
• Tageskarte Gemeinde (GA)
• Hundekontrolle
• Beglaubigungen
• Wohnungen (ehemals Wohnungsamt)
• Grüngutkarten
• Abgabe und Entgegennahme von reservierten Schlüsseln für Gemeindeliegenschaften
• Abgabe von Abfallkalender und Preisblatt Strom der Technischen Betriebe
Selbstverständlich können nicht sämtliche Dienstleistungen der Gemeinde vom Frontoffice abgedeckt werden. Wer beispielsweise durch eine Abteilung direkt einen Termin oder eine Einladung erhalten hat oder mit einer fachlichen Anfrage an eine Abteilung gelangen möchte, kann nach wie vor direkt mit der entsprechenden Abteilung oder Person in Kontakt treten.
Mit der Ausweitung der Dienstleistungen am Frontoffice können verschiedene „Abteilungsgänge“ verringert oder gar eliminiert und so unseren Kunden erspart werden. Die Mitarbeitenden im Frontoffice freuen sich darüber, wenn sie Ihnen als Kunde auch weiterhin kompetent weiterhelfen können.
dSchiessanlage Burgholzwiesen; Ersatz elektronische Trefferanzeige10.01.2019
Um die Erneuerung der Trefferanzeige gewährleisten zu können, haben die Gemeinden Waldkirch und Häggenschwil im Budget 2018 einen entsprechenden Budgetbetrag eingestellt. Die Kosten von 133‘332.00 Franken, welche es nach Abzug des Fonds-Bezuges noch zu verteilen gab, wurden gemäss Kostenteiler aufgeteilt und belaufen sich auf 99‘999.00 Franken für Waldkirch und 33‘333.00 für Häggenschwil. Der Schützenverein Ramschwag hat mit vielen Stunden Eigenleistung einerseits die Kosten der Ersatzbeschaffung tief halten und auf der anderen Seite einen reibungslosen Umbau der neuen elektronischen Trefferanzeige sicherstellen können. Der Eidg. Schiessoffizier Kreis 18 hat die neue Trefferanzeige Ende 2018 abgenommen und für den Schiessbetrieb freigegeben. Der Gemeinderat Waldkirch wünscht den Schützen und Jungschützen des SV Ramschwag mit der neuen elektronischen Trefferanzeige auch in Zukunft „guet Schuss“ und danke den Vereinsverantwortlichen für Ihr Engagement.
dBächliweg ist saniert10.01.2019
Nachdem der Ausbau des Sonnenbergbachs abgeschlossen werden konnte, hat der Gemeinderat entschieden, den sich seit Jahren in baulich schlechtem Zustand befindlichen Bächliweg zu sanieren. Die Kosten wurden im Budget 2018 entsprechend eingestellt. Vorabklärungen mit den betroffenen Anwohnern haben mehrheitlich ergeben, dass kein Ausbau und keine Umklassierung gewünscht wird. Die Strasse wurde in ihrem ursprünglichen Verlauf und der entsprechenden Klassierung belassen. Die Sanierung konnte nun im Herbst 2018 abgeschlossen werden. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 107‘000.00 Franken (Honorar Projekt- und Bauleitung sowie Baukosten) und konnten aufgrund verschiedener Projektoptimierungen und Vergabevorteilen deutlich unter dem Kostenvoranschlag von 140‘000 Franken abgerechnet werden.
dTag der offenen Baustelle10.01.2019
Datum: Samstag, 19. Januar 2019
Zeit: 10:00 – 12.00 Uhr
Treffpunkt: Vor dem Eingang des alten Teil des Schulhauses Breite
Die Baukommissionsmitglieder werden Ihnen vor Ort Ihre Fragen beantworten. Nutzen Sie die Gelegenheit, bereits 8 Monate vor der Eröffnung, einen Blick in das Gebäude zu werfen.
dBauanzeige Scheiwil, 9205 Waldkirch28.12.2018
Bauobjekt: | Anbau Futterlagerraum |
Baugrundstück Nr.: | 652 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: |
Geisser Othmar, Scheiwil 532, 9205 Waldkirch |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dBauanzeige Rötisberg 923, 9304 Bernhardzell28.12.2018
Bauobjekt: | Energetische Sanierung Wohnhaus |
Baugrundstück Nr.: | 946 |
Bauherrschaft und Grundeigentümer: |
Moser Jan, Ebniweg 4, 9422 Staad |
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dStellenausschreibung Mitarbeiter/in Steuern und Einwohnerwesen 60 - 80 %21.12.2018
Wir erwarten:
- Abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung vorzugsweise auf einer öffentlichen Verwaltung, idealerweise mit einigen Jahren Berufserfahrung;
- Kundenorientierte und speditive Arbeitsweise;
- Zuverlässiges und selbständiges Arbeiten;
- Hohe Teamfähigkeit und guter Umgang mit unseren Kunden.
Wir bieten:
- Dem Anforderungsprofil entsprechende Besoldung;
- Sehr gute und moderne Sozialleistungen und Anstellungsbedingungen;
- Angenehmes und modernes Arbeitsumfeld;
- Aus und Weiterbildungsmöglichkeiten;
- Eine interessante, spannende und abwechslungsreiche Tätigkeit;
- Kollegiales und aufgestelltes Team.
Fühlen Sie sich angesprochen? Dann freuen wir uns auf Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis 9. Januar 2019, an das Gemeindepräsidium Waldkirch, Gemeindepräsident Aurelio Zaccari, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch. Für Fragen wenden Sie sich an den Leiter Steuern und Einwohnerwesen, Herrn Timi Saxer
(Tel. 058 228 79 18 oder E-Mail timi.saxer@waldkirch.ch).
dStellenausschreibung Jugendarbeiter/in (50 %)21.12.2018
Ihr Aufgabenbereich beinhaltet folgende Tätigkeiten:
- Fachliche Leitung der offenen Jugendarbeit Waldkirch
- Initiierung und Durchführung von partizipativen und präventiven Projekten
- Begleitung und Unterstützung der Jugendlichen in der Umsetzung ihrer Ideen
- Beratung und Begleitung von Jugendlichen und ihrem sozialen Umfeld
- Führung und Betreuung des Jugendtreffs
- Ansprechperson frühe Förderung
Für diese anspruchsvolle und selbständige Aufgabe setzen wir eine Ausbildung in sozialer Arbeit (FH, HF, vorzugsweise in Soziokultureller Animation), Erfahrungen in der offenen Jugendarbeit mit guter Fach- und Sozialkompetenz sowie Eigenverantwortung voraus. Strukturierte und zielorientierte Arbeitsweise, Freude am Organisieren von Veranstaltungen und Erfahrungen in der Projektarbeit gehören zu Ihren Stärken. Sie vernetzen sich und suchen den Austausch mit regionalen Organisationen. Für Sie steht das Interesse an jugendspezifischen Fragen im Vordergrund und Sie zeigen Herzblut im Umgang mit Jugendlichen. Die Bereitschaft zu unregelmässiger Arbeitszeit (Arbeit am Abend und teils an Wochenenden) stellt für Sie kein Problem dar. Schätzen Sie die Arbeit mit Jugendlichen, sind Sie flexibel, belastbar und sozial engagiert, dann könnten Sie unsere neue Mitarbeiterin oder unser neuer Mitarbeiter sein.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne der Leiter Soziales Oliver Müller (058 228 79 17) oder die jetzige Stelleninhaberin Jenny Heeb (079 220 95 77 / 058 228 79 27). Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen senden Sie bitte bis 18. Januar 2019 an: Gemeindeverwaltung Waldkirch, Gemeindepräsidium, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch.
dAbfallprojekt / aktueller Stand, weiteres Vorgehen20.12.2018
• Kostendeckende Entsorgung
• Öffnungszeiten / Zugänglichkeiten der Entsorgungsparks Waldkirch und Bernhardzell
• Zugänglichkeit der Grüngutsammelstelle Waldkirch
• Standort Tierkadaversammelstelle
• Möglichkeiten eines zentralen Entsorgungsparkes Waldkirch
• Verbesserungsmöglichkeiten bei der Zufahrt zum Entsorgungspark Bernhardzell
• Möglichkeiten mit der Einführung von Unterflurcontainer
• Sensibilisierung auf das Thema Littering
• Prüfung bestehender Leistungsvereinbarungen / Verträge
• Zukünftige Möglichkeiten im Bereich Papiersammlungen
Ziel und Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es, bis Ende Januar 19 dem Gemeinderat ein Konzept vorzulegen, welches über folgende Punkte Auskunft gibt;
• Möglichkeiten für einen zentralen Entsorgungspark Waldkirch
• Optimierungen beim Entsorgungspark Bernhardzell
• Möglichkeiten zu den Themen Littering und Papiersammlungen
• Kostenoptimierungen im gesamten Themenbereich Entsorgung
• Grobkonzept für flächendeckende Einführung Unterflurcontainer
Fragen und Anliegen können an den zuständigen Leiter der Arbeitsgruppe Entsorgungskonzept, Gemeinderat Thomas Grob, eingereicht werden.
dEinführung neues Rechnungslegungsmodell in der Gemeinde Waldkirch ab 201920.12.2018
Verwaltungs- und Finanzvermögen
Die Aktiven einer Gemeinde bestehen aus dem Finanz- und dem Verwaltungsvermögen. Das Finanzvermögen besteht aus Werten, die veräussert werden können, ohne dass die Erfüllung öffentlicher Aufgaben beeinträchtigt wird. Zum Finanzvermögen gehören beispielsweise Landflächen, Wohn-/Geschäftshäuser, Eigentumswohnungen oder Bauland (z.B. Dorfegg). Das Verwaltungsvermögen, beispielsweise das Gemeindehaus, die Schulhäuser oder öffentliche Strassen, dienen der unmittelbaren Erfüllung öffentlicher Aufgaben.
Aufwertung des Finanzvermögens
Das Finanzvermögen muss zwingend neu bewertet werden. Als Richtgrössen für die Neubewertung wird der amtliche Verkehrswert (bzw. Kurswert der Finanzanlagen) herangezogen. Durch die Aufwertung des Finanzvermögens entsteht auf der Passivseite der Bilanz eine sogenannte Aufwertungsreserve. Diese wird ins Eigenkapital (Bilanz-überschuss) oder zum Ausgleich allfälliger Defizite in eine Ausgleichsreserve überführt.
Keine Neubewertung des Verwaltungsvermögens
Gemäss den Bestimmungen des Gemeindegesetzes stehen der Gemeinde beim Übergang zum RMSG bezüglich Bewertung des Verwaltungsvermögens drei Optionen offen; keine, teilweise oder vollständige Neubewertung. Der Gemeinderat hat entschieden, das bilanzierte Verwaltungsvermögen Ende Dezember 2018 nicht aufzuwerten. Neue Investitionen beim Verwaltungsvermögen werden gemäss den festgelegten Nutzungsdauern abgeschrieben (z.B. Hochbauten wie Schulhäuser: 30 Jahre).
Abschreibungsdauern bleiben kurz
Mit der Anwendung des RMSG werden die Abschreibungen des Verwaltungsvermögens durch den Gemeinderat und nicht mehr durch die Bürgerschaft festgesetzt. Damit sich die Abschreibungsdauer möglichst an der wirtschaftlichen Nutzungsdauer orientiert, schreibt das kantonale Gesetz Brandbreiten für die Nutzungsdauer vor. Der Gemeinderat hat die Abschreibungsdauern nur moderat verlängert. Dies mit dem Hintergrund, Investitionen auf eine für unsere Gemeinde realistische Nutzungsdauer hin abzuschreiben.
Aktivierungsgrenze bleibt bestehen
Mit der Aktivierungsgrenze wird festgelegt, ab welchem Betrag Ausgaben in der Investitionsrechnung verbucht und Ende Jahr in der Bilanz aktiviert werden. Der Gemeinderat kann diese Grenze neu selber definieren. Ab dem Jahr 2019 gilt für die Gemeinde Waldkirch (wie bisher) eine Aktivierungsgrenze von 75‘000 Franken. Neu werden nur noch effektive Neuinvestitionen in der Investitionsrechnung aufgeführt. Zum Beispiel eine Strassensanierung für 300‘000 Franken wird in der Erfolgsrechnung (bisherige Bezeichnung: laufende Rechnung) abgewickelt, auch wenn die Aktivierungsgrenze bei 75‘000 Franken liegt. Werterhaltende Massnahmen an bestehenden Vermögenswerten werden neu – unabhängig von ihrer Höhe – als Aufwand in der Erfolgsrechnung verbucht und nicht mehr in der Investitionsrechung geführt (z.B. Strassensanierung für 300‘000 Franken).
Budget 2019 nach neuem Modell
Das Budget wird der Bürgerschaft im Geschäftsbericht 2019 neu präsentiert werden. Die vom Gemeinderat getroffenen Grundsatzentscheide zu Bewertung, Aktivierung, Abschreibungsdauer und Neuzuteilung im Finanz- und Verwaltungsvermögen werden dann im Geschäftsbericht 2019 präsentiert und detailliert erläutert. Die bisherige „laufende Rechnung“ heisst neu „Erfolgsrechnung“ und basiert auf einem völlig neuen Kontorahmen. Dies führt zu vielen Veränderungen und verunmöglicht einen direkten Vergleich zum Budget 2018 bzw. zur Rechnung 2018.
Die Bereiche und Abteilungen der Gemeinde sowie die Schule Waldkirch-Bernhardzell wurden im Herbst 2018 damit beauftragt, ihre Budget bis im Dezember 2018 einzureichen, damit das Gesamtbudget in einer 1. Lesung im Dezember 2018 im Gemeinderat behandelt werden konnte. Grundsätzlich gilt, dass in allen Aufgabenbereichen der Gemeinde die finanziellen Mittel wie bis anhin sparsam und zweckmässig eingesetzt werden. Dabei werden Ausgaben jährlich auf deren Bedarf überprüft und neue Ausgaben auf das Notwendigste beschränkt.
dBauprojekt Breite - Tag der offenen Baustelle20.12.2018
Datum: Samstag, 19. Januar 2019
Zeit: 10:00 – 12.00 Uhr
Treffpunkt: Vor dem Eingang des alten Teil des Schulhauses Breite
Die Baukommissionsmitglieder werden Ihnen vor Ort Ihre Fragen beantworten. Nutzen Sie die Gelegenheit, bereits 8 Monate vor der Eröffnung, einen Blick in das Gebäude zu werfen.
dEignerstrategien der Technischen Betriebe und Genossenschaft Kabelnetz erarbeitet20.12.2018
In den vergangenen Wochen haben der Gemeinderat wie auch die Verwaltung der GKWB die Entwürfe der jeweiligen Eignerstrategien zur Kenntnis genommen. Wesentliche Ergebnisse daraus sind:
• Erfüllung des öffentlichen Auftrags bei der Stromversorgung durch die TBW
• Netze und Anlagen (TBW und GKWB) sollen im Eigentum der öffentlichen Hand bleiben
• das Netz der GKWB soll auch für die Nutzung der TBW zur Verfügung stehen (z.B. für intelligente Zähler und zur künftigen Steuerung des Stromnetzes)
• das Kommunikationsnetz soll bezüglich Ausbau dem aktuellen Stand der Technik entsprechen
• Dienstleistungen der Gemeinde sollen, sofern Preis und Leistung passen, von öffentlichen Unternehmen genutzt werden
• mögliche Synergien der beiden Unternehmen sollen auch künftig bestmöglich genutzt werden
• Entwicklung der TBW hin zu einem kundenorientierten Dienstleistungsunternehmen
Die Erarbeitung der Eignerstrategien zeigte, dass die Entwicklung der beiden Unternehmen parallel und – soweit möglich - gemeinsam in Angriff genommen werden kann. In einem nächsten Schritt sollen nun die Grundlagen für diese strukturelle Entwicklung geschaffen werden. Die bisherigen Erkenntnisse zeigen, dass für die beiden Organisationseinheiten eine gemeinsame Grundlage geschaffen werden kann und soll. Dies wird auch der Anforderung gerecht, dass die TBW eine weitere Öffnung gegenüber den Kunden in Angriff nehmen und kundengerechte Dienstleistungen bereitstellen soll. Dies geschieht auch in Abstimmung mit den aktuellen Bestrebungen, die Energiestrategie 2050 des Bundes umzusetzen.
dStellenausschreibungen bei der Gemeinde Waldkirch20.12.2018
dStellenpensum Gemeindepräsident wird per 01.01.2019 angehoben13.12.2018
Die Neuorganisation ergab durchwegs positive Rückmeldungen seitens der Bevölkerung und auch aus der Verwal-tung. Dies insbesondere in den Bereichen «Kommunikation», «Personalführung», aber auch in der «Aussenwirkung der Verwaltung» sowie der generellen «Zufriedenheit bei den Mitarbeitenden». Die mit Einführung der Geschäfts-leitung erzielten Veränderungen und Optimierungen konnten allerdings nur durch entsprechende Mehraufwände beim Pensum des Gemeindepräsidenten erzielt werden. Die Auswertungen zeigen auf, dass mit einem 100% Pen-sum die positiven Entwicklungen weitergeführt werden können. Es ist nicht zu verhindern und gehört zu einem solchen Amt, dass darüber hinaus auch in Zukunft weitere Überstunden anfallen werden. Der Gemeinderat hat die aktuelle Situation beurteilt und entsprechende Auswertungen vorgenommen. Nach zweijähriger Erfahrung (ein Jahr davon im neuen Geschäftsleitungsmodell) kann festgestellt werden, dass die operativen Aufgaben auf der Stufe Geschäftsleitung sowie die Kombination mit den strategischen Tätigkeiten des Gemeinderates, der wichtigen und vertrauensbildenden Öffentlichkeitsarbeit sowie die Schnittstellenfunktion zwischen Gemeinderat und Ge-schäftsleitung, das Arbeitspensum von 80 Prozent eindeutig übersteigen. Das Pensum des Gemeindepräsidenten wird deshalb per 01.01.2019 wieder auf 100% angehoben.
Es stehen in unserer Gemeinde noch einige Herausforderungen an, welche in den nächsten Jahren bewältigt wer-den müssen. Allen voran die Herausforderungen in der Raumplanung (gesamte Ortsplanung, Zentrumsstudie, stra-tegische Entwicklungen), die Gemeindestrukturen sowie die Finanzplanung für die nächsten Jahre mit dem neuen RMSG u.v.m. Die Verwaltungsstrukturen und -kosten werden auch in Zukunft laufend überprüft und optimiert. Aus den genannten Gründen ist der Gemeinderat überzeugt, dass die Pensenerhöhung die richtige Entscheidung ist und sich längerfristig auszahlen wird. Die pauschale Spesenentschädigung wird nicht angepasst und anfallende Überzei-ten, welche über das 100% Pensum hinaus anfallen, werden nicht abgegolten.
dAbfallprojekt / aktueller Stand, weiteres Vorgehen13.12.2018
• Kostendeckende Entsorgung
• Öffnungszeiten / Zugänglichkeiten der Entsorgungsparks Waldkirch und Bernhardzell
• Zugänglichkeit der Grüngutsammelstelle Waldkirch
• Standort Tierkadaversammelstelle
• Möglichkeiten eines zentralen Entsorgungsparkes Waldkirch
• Verbesserungsmöglichkeiten bei der Zufahrt zum Entsorgungspark Bernhardzell
• Möglichkeiten mit der Einführung von Unterflurcontainer
• Sensibilisierung auf das Thema Littering
• Prüfung bestehender Leistungsvereinbarungen / Verträge
• Zukünftige Möglichkeiten im Bereich Papiersammlungen
Ziel und Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es, bis Ende Januar 19 dem Gemeinderat ein Konzept vorzulegen, welches über folgende Punkte Auskunft gibt;
• Möglichkeiten für einen zentralen Entsorgungspark Waldkirch
• Optimierungen beim Entsorgungspark Bernhardzell
• Möglichkeiten zu den Themen Littering und Papiersammlungen
• Kostenoptimierungen im gesamten Themenbereich Entsorgung
• Grobkonzept für flächendeckende Einführung Unterflurcontainer
Fragen und Anliegen können an den zuständigen Leiter der Arbeitsgruppe Entsorgungskonzept, Gemeinderat Thomas Grob, oder an den verantwortlichen Abfall, den Leiter der Technischen Betriebe, Christian Tresch, eingereicht werden.
dNeuorganisation Pikettdienst Bestattungen per 1. Januar 2019 13.12.2018
Der Pikettdienst wurde in den letzten Jahren selten in Anspruch genommen. Um die Dienstleistung weiterhin anbieten zu können, wurde nach einer neuen Lösung gesucht. Ab dem 1. Januar 2019 steht die Firma Reimann Bestattungen AG, St. Gallen, an den Wochenenden, verlängerten Wochenenden und Feiertagen für den Pikettdienst im Bestattungswesen zur Verfügung. Die Dienstleistung beschränkt sich auf die Organisation der Einsargung und Überführung in eine Aufbahrungshalle. Weitere Schritte müssen wie bisher am nächsten Arbeitstag bei der Gemeinde Waldkirch, Abteilung Bestattungen, abgesprochen werden.
Die Gemeinde Waldkirch arbeitet, wie viele andere Gemeinden auch, schon seit vielen Jahren mit der Firma Reimann Bestattungen AG zusammen. Wir sind überzeugt, dass durch das Fachpersonal der Pikettdienst professionell sichergestellt werden kann.
Für Todesfälle an Wochenenden, verlängerten Wochenenden oder Feiertagen gilt ab dem 1. Januar 2019 folgende Ansprechperson:
Reimann Bestattungen AG
Lindenstrasse 27
9007 St. Gallen
Tel. 071 245 99 11
Das Notfalltelefon ist rund um die Uhr besetzt, Mails oder Fax werden an Wochenenden oder verlängerten Wochenenden allerdings nur unregelmässig gelesen.
Weitere Informationen zum Ansprechpartner finden Sie unter: www.reimann-bestattungen.ch oder auf der Website der Gemeinde Waldkirch www.waldkirch.ch
dBauarbeiten an der Dorfstrasse / Aktueller Stand, weiteres Vorgehen13.12.2018
• Einbau Querstreifen aus Pflastersteinen beim Kochplatz Kreisel (Auf den Einbau wurde bisher verzichtet, da die Oberflächenentwässerung aufgrund des fehlenden Deckbelags nicht gewährleistet werden könnte. Es würden Wasserlachen entstehen, welche im Winter zu gefährlichen Eisflächen zu frieren würden);
• Umbau der Schutzinseln in der unteren Dorfstrasse und St. Pelagibergstrasse (Es ist eine bündige Insel analog derjenigen in der St. Pelagibergstrasse südlich des Kreisels geplant);
• Versetzen der Bäume in den bestehenden Baugruben;
• Einbau des Deck- oder Feinbelages;
• Versetzen der Strassenbeleuchtung und Abschlussarbeiten.
Gerne stehen Ihnen der Leiter Bau und Infrastruktur, Herr Markus Stöckli oder der zuständige Bauleiter der beauftragten Firma Brühwiler AG zur Verfügung.
dAusbildungsstelle als Grundbuchverwalter/in 29.11.2018
Bereits bei der letzten Stellenausschreibung für die Abteilung Grundbuch der Gemeinde Waldkirch, anfangs 2017, wurde die Realisierung einer Ausbildungsstelle mit den Nachbargemeinden geprüft, leider hat sich damals keine Lösung ergeben. Gemeinsam mit der Gemeinde Jonschwil wurden nun die Möglichkeiten nochmals geprüft. Unter Einbezug sämtlicher Aspekte hat der Gemeinderat der Schaffung einer Ausbildungsstelle als Grundbuchverwalter/in für 2019 zugestimmt. Die Aufteilung des Pensums sowie der Ausbildungskosten liegen zu 60 % bei Jonschwil und zu 40 % bei Waldkirch. Die Ausbildungsstelle wird mit einem Pensum von 80 – 100 % durch beide Gemeinden gemeinsam ausgeschrieben.
Die Anstellung läuft grundsätzlich über die Gemeinde Jonschwil, wobei die Gemeinde Waldkirch die Kosten anteilsmässig beisteuert. Es ist angedacht, dass die Ausschreibung noch diesen Monat und der Stellenantritt im Frühjahr 2019 erfolgt.
Stelleninserat Ausbildungsstelle Grundbuch
dBaufortschritt29.11.2018
Die Baukommission hat sich in der November-Sitzung mit der detaillierten Terminplanung 2019 auseinandergesetzt. Dies war nötig, da für einzelne Angestellte, wie Lehrpersonen oder Hauswarte ein Ferienstopp für einzelne Wochen in den Sommerferien und in den Herbstferien 19 eingeplant ist. Um diese Situation nicht übermässig zu strapazieren, aber auch um bei den Detailplanungen für den Bezug und die Einweihung Fixpunkte zu setzen, musste die Situation um den Bezug geklärt werden. Es ist der Baukommission ein Anliegen, dass die Planungssicherheit gewährt und der Termin auch definitiv eingehalten werden kann. Aktuell liegen in der Terminplanung die Unsicherheiten bei der Lieferung der Fenster und bei den verschiedenen Funktionskontrollen und Abnahmen. Verschiedene Ämter und Organisationen müssen vor der Übergabe eine Abnahme durchführen und ihr Einverständnis für den Bezug geben.
Eine Übergabe vor den Sommerferien würde bedeuten, dass im ganzen Terminplan keine zeitliche Reserve für Lieferengpässe oder Unvorhergesehenes vorhanden wäre. So hat sich die Baukommission entschieden, den Übergabetermin auf den 20. September 2019 festzulegen. Dies bedeutet, dass in der letzten Schulwoche vor den Herbstferien der Bezug starten kann. Der Rückbau des Provisoriums erfolgt im Anschluss an den Bezug des Neubaus. Ebenfalls nach erfolgreichem Bezug der neuen Räumlichkeiten ist ein Einweihungsfest für die breite Öffentlichkeit angedacht und eingeplant.
Finanziell verlaufen die Vergabungen und Abrechnungen im Rahmen des geplanten Baukredits inkl. Photovoltaikanlage von 17.6 MCHF (inkl. MwSt). Die Projektreserve von 495'000 CHF wurde nach wie vor nicht benutzt
dBaustellenzmittag29.11.2018
dArbeitsvergaben29.11.2018
• Kücheneinrichtung hr Rechsteiner, Gossau
• Bauheizung AquaDry Rotrag AG, Mörschwil
• Äussere Beschattung Steiner Storen, Gossau
dErhöhung der Versorgungssicherheit im westlichen Gemeindegebiet29.11.2018
dWohnortwechsel elektronisch melden22.11.2018
Der Kanton St. Gallen und deren Gemeinden haben in der E-Government-Strategie 2019 – 2022 festgehalten, dass die bewährte Zusammenarbeit im E-Government in den nächsten Jahren weitergeführt werden soll. E-Government soll im Kanton St.Gallen selbstverständlich werden. Ganz nach dieser Vision wurde unter anderem das Projekt eUmzug umgesetzt. Im Kanton St. Gallen können Sie Ihren Umzug unabhängig von den Schalteröffnungszeiten der Wohngemeinde elektronisch über das Internet melden.
Auf der Website eportal.sg.ch können Sie die Abmeldung in Ihrer heutigen und die Anmeldung in Ihrer zukünftigen Wohngemeinde, oder eine Adressänderung innerhalb der Gemeinde, in einem geführten elektronischen Prozess Schritt für Schritt bequem am PC oder auf mobilen Geräten erledigen. Auf dem neuen ePortal werden laufend neue Services, welche Private und Unternehmen nutzen können, aufgeschaltet. Auf der Website der Gemeinde Waldkirch (www.waldkirch.ch) finden Sie unter Dienstleitungen > ePortal den Link zum ePortal.
Das Wichtigste zum Umzug im Überblick:
• Bei einem Umzug innerhalb der Schweiz sind Sie gesetzlich zur Meldung des Wohnsitzwechsels innerhalb 14 Tage verpflichtet.
• Sie haben weiterhin die Möglichkeit, Ihren Wohnortswechsel am Schalter zu melden.
• Um den eUmzug nutzen zu können, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein.
• Meldungen rund um den Wochenaufenthalt können Sie nicht über diesen Dienst vornehmen.
Die Plattform eUmzug ist noch im Aufbau begriffen. Daher bieten leider noch nicht alle Kantone und Gemeinden die elektronische Meldung des Wohnortswechsels an. Der Service sollte aber bis Ende 2019 in der ganzen Schweiz verfügbar sein.
Da die Gemeinde Waldkirch den eUmzug anbietet, können Sie die An- oder Abmeldung elektronisch über eportal.sg.ch erledigen. Falls Ihre neue Wohngemeinde noch nicht an der eUmzug Lösung angeschlossen ist, erfolgt die Anmeldung wie gewohnt am Schalter.
dRichtplanung Waldkirch – Stand/Weiteres Vorgehen22.11.2018
Es ist nun vorgesehen, nach Überarbeitung der Unterlagen, anfangs 2019 die öffentliche Auflage des neuen Zonenplans und des Baureglementes durchzuführen. Bevor es aber soweit ist, werden die Personen und Organisationen, welche eine Eingabe gemacht haben, darüber informiert, ob und wie die Eingaben in den überarbeiteten Unterlagen aufgenommen werden konnten
dProjekt Sportstätte – Aktueller Stand und Fahrplan 201915.11.2018
Durch diese neue Ausgangslage wurde der Fachplaner beauftragt, die Plangrundlagen zu überarbeiten und die notwendigen Massnahmen in der Planung vorzusehen. Nachdem nun die Möglichkeiten für eine Realisierung gegeben waren, wurde mit den beiden benachbarten Grundeigentümern, der Holzimprägnierwerk Waldkirch AG und der Fa. Dach Müggler AG, Gespräche geführt. In den Gesprächen kam zum Ausdruck, dass beide Grundeigentümer und Firmen an einer gemeinsamen Zufahrt und Parkplatzlösung interessiert wären. Beide Grundeigentümer beabsichtigen in naher Zukunft eine bauliche Entwicklung resp. Erweiterung auf ihren Grundstücken vorzusehen. Aufgrund dessen, sind weitergehende Gespräche und gemeinsame Lösungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit der Zufahrt und Parkierung besprochen worden. Ebenfalls zeigt sich eine Lösung mit der Nutzung von Räumlichkeiten in einer dieser Bauvorhaben ab, welche bei einer Zustimmung der Bürgerschaft zum Projekt Sportstätte, umgesetzt werden könnten.
Der Gemeinderat Waldkirch hat die neue Ausgangslage an einer Sitzung besprochen und entschieden, an der Planung unter Einbezug der Bedürfnisse der beiden Firmen, Dach Müggler AG und die Holzimprägnierwerk Waldkirch AG, weiter zu arbeiten. Auf die Vor- resp. Bürgerversammlung 2019 hin, wird der Gemeinderat aufzeigen, wie die Zusammenarbeit mit den beiden Firmen aussehen könnte und welche Möglichkeiten und Synergien sich daraus für die geplante Sportstätte aber auch die beiden Firmen ergeben könnten.
Der Gemeinderat hat ebenso zugestimmt, dass für die Planung und Projektierung einer Zufahrtsstrasse zu den beiden Liegenschaften der Holzimprägnierwerk Waldkirch AG und Dach Müggler AG ein Projekt in Auftrag gegeben wird. Einbezogen soll auch eine mögliche Nutzung durch die geplante Sportstätte werden. Die Kosten dieser Planung werden allerdings durch die beiden Grundeigentümer Holzimprägnierwerk Waldkirch AG und Dach Müggler AG übernommen, da diese von einer solchen Zufahrt (über das Grundstück Breiten) in erster Linie auch profitieren würden. Zur geplanten Sportstätte ergeben sich aktuell keine Abhängigkeiten und es sind auch keine Vorinvestitionen seitens Gemeinde angedacht und eingeplant. Eine Zufahrt könnte allerdings auch bei einer allfälligen Ablehnung des Projektes Sportstätte erstellt und umgesetzt werden.
Der weitere Fahrplan sieht so aus, dass der Gemeinderat nun ein Gutachten für die Realisierung einer Sportstätte ausarbeiten wird und der Bürgerschaft an der Vorversammlung neuste Informationen zum Projekt präsentieren kann. Danach, voraussichtlich im Herbst 2019, soll eine Urnenabstimmung durchgeführt werden. Dann werden die Bürgerinnen und Bürger von Waldkirch über die Investition und Umsetzung der Sportstätte Waldkirch auf dem Grundstück Breiten an der Urne entscheiden können
dMobilfunkanlage Neubrunn kann gebaut werden15.11.2018
Der Gemeinderat hat sich bei einem Entscheid auf die geltenden gesetzlichen Grundlagen zu stützen und die Baubewilligung für die Errichtung und den Betrieb der Mobilfunkanlage auf dem Grundstück Nr. 2229, Neubrunnstrasse 4, 9205 Waldkirch, erteilt. Die eingegangene Sammeleinsprache wurde abgewiesen. Gegen den Einsprache-Entscheid des Gemeinderates wurde während der vorgegebenen Rechtsmittelfrist kein Rekurs erhoben. Somit ist die Baubewilligung für die Mobilfunkanlage in Rechtskraft erwachsen. Damit kann die Mobilfunkanlage nun definitiv am Standort Neubrunn gebaut und die Mobilfunkversorgung in unserer Gemeinde nach vielen Jahren des Wartens ausgebaut und bedeutend verbessert werden.
Die Swisscom (Schweiz) AG wird nun die Realisierung der Mobilfunkanlage in Zusammenarbeit mit der kommunalen Baubehörde und der Grundeigentümerin weiter planen und umsetzen. Der Gemeinderat ist davon überzeugt, dass ein weiterer wichtiger Schritt in die «mobile Zukunft» damit gemacht wird und dankt der Bevölkerung für die Unterstützung.
dAusbau Tintentobelbach, Bernhardzell15.11.2018
Einsprache- und Rekursverfahren haben das Gewässerausbauprojekt stark verzögert. Über den noch letzten hängigen Rekurs konnte das Baudepartement des Kantons St. Gallen diesen Herbst entscheiden. Gegen diesen Entscheid ist seitens der Einsprecherschaft keine Beschwerde an die nächst höhere Instanz eingereicht worden. Somit konnten sämtliche Rechtsmittelverfahren abgeschlossen werden.
Die Gemeinde hat nun das Gewässerausbauprojekt beim Baudepartement zur Genehmigung eingereicht. Sobald die Genehmigung vorliegt, können die Tiefbauarbeiten vergeben werden. Die Gemeinde wird rechtzeitig mit den einzelnen Grundeigentümern das Gespräch suchen und die Details besprechen. Geplant ist, dass mit den Gewässerausbauarbeiten frühestens im Herbst 2019 begonnen werden kann
dBauprojekt Breite15.11.2018
Die Baukommission bzw. der Gemeinderat hat für das Bauprojekt Breite folgende Arbeiten vergeben:
• Spenglerarbeiten: Müggler AG, Waldkirch
• Brüstungskanäle: E-IN AG, Hinwil
• Fassadenbau: K+ K Fassaden, St. Gallen
• Aussentüren aus Metall: Dörig Metallbau AG, Waldkirch
dWLAN in der MZH Bernhardzell 08.11.2018
Zugangsdaten
SSID: MZH Bernhardzell Guest
Passwort: Turnhalle
dNeuer Ortskommandant für das Ortsmodul Waldkirch gewählt18.10.2018
Oliver Dux übernahm am 01.01.2010 das Kommando der damaligen Feuerwehr Waldkirch und begleitete diese während rund zwei Jahren in die neue Organisation als Ortsmodul des Sicherheitsverbundes der Region Gossau. Seit dem 01.01.2013 führt OIiver Dux das Ortsmodul Waldkirch als Ortskommandant des Sicherheitsverbundes der Region Gossau. Der Gemeinderat bedankt sich bei Oliver Dux für sein bald 23-jähriges, grossartiges Engagement und seine grosse Unterstützung rund um das Feuerwehrwesen ganz herzlich. Gleichzeitig wünschen wir ihm für die Zukunft nur das Allerbeste. Seine Tätigkeiten und Verdienste werden in einem separaten Rahmen speziell gewürdigt.
Roland Zwingli aus Waldkirch ist seit dem 01.01.2010 in der Feuerwehr tätig und kann auf eine breite Ausbildung und Erfahrung zurückblicken. Er wurde per 01.01.2014 zum Korporal, per 22.04.2016 zum Leutnant und per 01.01.2017 zum Oberleutnant befördert. Roland Zwingli wird das Kommando von Oliver Dux per 01.01.2019, mit gleichzeitiger Beförderung zum Major, übernehmen. Der Gemeinderat Waldkirch und der Verwaltungsrat des Sicherheitsverbundes der Region Gossau sind überzeugt, dass mit der Person von Roland Zwingli eine gute Nachfolge für das Ortskommando in Waldkirch gefunden werden konnte und wünscht dem neuen Ortskommandanten in seiner Funktion alles Gute und viel Erfolg.
Der Gemeinderat und der Verwaltungsrat des Sicherheitsverbundes der Region Gossau bedanken sich bei Oliver Dux ganz herzlich für seine jahrelange, engagierte und wertvolle Tätigkeit.
dRücktritt des Stiftungsratspräsidenten des Wohn- und Pflegezentrums Wiborada18.10.2018
dArbeiten an der Dorfstrasse werden weitergeführt18.10.2018
d Projekt Mollenwisenbach kann gestartet werden18.10.2018
dEinsatzübung des Grenadierbataillons 20 in Bernhardzell12.10.2018
dPostautowartehäuschen werden erstellt11.10.2018
dAbbruch Wohnhaus 118 und Gebäude 15611.10.2018
dStrompreise 201904.10.2018
Seit rund 10 Jahren werden dezentrale Produktionsanlagen (mehrheitlich PV-Anlagen) im Versorgungsgebiet der Technischen Betriebe installiert und betrieben. Aktuell sind dies rund 130 Anlagen welche knapp 10% des Jahresenergiebedarfs der Technischen Betriebe abdecken.
Die Technischen Betriebe sind gesetzlich verpflichtet diese produzierte Energie abzunehmen und zu vergüten. Die Vergütung hat dabei mindestens den vermiedenen Kosten (Einkaufskonditionen der Technischen Betriebe) in der Energiebeschaffung zu entsprechen. Die Abnahme des ökologischen Mehrwertes (Herkunftsnachweise) ist freiwillig.
Der Gemeinderat hat aufgrund der nachfolgenden Ausführungen beschlossen, die Rückliefertarife auf den 1.1.2019 hin zu senken.
- Die Technischen Betriebe haben in den letzten Jahren (2015, 2016 und 2017) jeweils ein Defizit in der Jahresrechnung ausgewiesen. Die Verluste wurden durch Bezüge aus den Reserven gedeckt. Einer der Gründe für diese Defizite ist die rasant ansteigende Stromabnahmemenge aus PV-Anlagen sowie die für PV-Anlagen-Besitzer lukrativen Vergütungsansätze der Technischen Betriebe. Diesbezüglich wurden die Bürgerinnen und Bürger an der Vor- und Bürgerversammlung Anfang Jahres durch den Gemeindepräsidenten informiert.
- Durch den Wechsel im KEV-System können grössere Anlagen nicht mehr von der KEV-Einspeisevergütung profitieren. Diese Anlagen mit teils beachtlichen Produktionsmengen sind, entgegen der ursprünglichen Planung, weiterhin bei den Technischen Betrieben angeschlossen und durch diese zu vergüten.
- Produzenten von PV-Anlagen können beim Bund eine Förderung beantragen. Diese wird mehrheitlich in Form einer Einmalvergütung, welche rund 30% der Investitionskosten ausmacht, ausbezahlt. Die Energie ist durch die Technischen Betriebe zu vergüten.
- Um gute und faire Preise im Stromverkauf anbieten zu können, sind die Aufwendungen in der Energiebeschaffung, welche aus der Markbeschaffung und der Abnahme von PV-Strom bestehen, zu begrenzen.
- Mit der Senkung per 1.1.2019 werden die Vergütungsansätze in Richtung Marktniveau angepasst. Das Marktniveau liegt aktuell für die Energie bei ca. 4.0 bis 4.5 Rappen und für den ökologischen Mehrwert (PV-Strom Schweiz) bei ca. 1.0 bis 2.0 Rappen pro kWh.
- Die KEV-Förderung des Bundes wird voraussichtlich per 1. April 2019 auf 10 Rappen/kWh für Anlagen oh-ne Einmalvergütung gesenkt.
Ab dem 1.1.2019 gelten gemäss Beschluss des Gemeinderates folgende Vergütungsansätze:
- Nicht erneuerbare Energiequellen Marktpreis
- Anlagen ohne Förderung für die Energie 4.5 Rp./kWh
ökologischer Mehrwert (HKN) 4.5 Rp./kWh
9.0 Rp./kWh
- Anlagen mit Einmalvergütung für die Energie 4.5 Rp./kWh
ökologischer Mehrwert (HKN) 4.5 Rp./kWh
9.0 Rp./kWh
- KEV-Anlagen Entschädigung durch Swissgrid
Das Preisblatt STROM-RÜCKLIEFERUNG 2019 kann auf der Homepage der Gemeinde (www.waldkirch.ch) abgerufen oder direkt bei den Technischen Betriebe Waldkirch (tbw@waldkirch.ch) bestellt werden.
Förderprogramm Gemeinde Waldkirch
Die Gemeinde und Energiestadt Waldkirch hat seit dem 1. September 2016 ein eigenes, auf den Kanton St.Gallen abgestimmtes, kommunales Förderprogramm. Seit der Einführung des Förderprogramms, im Herbst 2016, konnte Förderungen umgesetzt werden;
6 Elektromobile Fr. 16‘447.80
14 Wärmedämmungen von Einzelbauteilen Fr. 56‘260.00
2 Wärmeeffizienz an bestehenden Gebäuden Fr. 6‘425.00
2 Ersatz fossiler Heizung durch Holzfeuerung Fr. 6‘424.00
1 Batteriespeicher für Solaranlagen Fr. 2‘500.00
2 Thermische Solaranlagen Fr. 3‘000.00
Fr. 91‘056.80
Im ersten Halbjahr 2018 durften 22‘106 Franken Fördergelder ausbezahlt und 42’460 Franken an Fördergeldern zugesichert werden. Im Fördertopf 2018 sind noch rund 35‘000 Franken vorhanden.
NACHTRAG VOLLZUGSVERORDNUNG:
Das Energiefondsreglement und die Vollzugsverordnung zum Energiefondsreglement haben sich grundsätzlich bewährt. Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass folgende Präzisierungen notwendig und sinnvoll sind:
- Änderung der Bezeichnung Elektroautos zu Elektrofahrzeuge, sowie eine klare Definition was ein Elektrofahrzeug ist.
- Festlegung der förderfähigen Anzahl von Elektrofahrzeugen pro Industrie- und Gewerbebetrieb (war bisher nur lose definiert).
- Festlegung der förderfähigen Anzahl Batteriespeicher pro Industrie- und Gewerbebetrieb, da bisher nur die Förderung für Wohneinheiten festgelegt war.
Der Nachtrag der Vollzugsverordnung zum Energiefondsreglement wurde vom Gemeinderat Waldkirch an der Gemeinderatssitzung vom 12. September 2018 erlassen und der Vollzugsbeginn auf den 1. Oktober 2018 festgesetzt.
STROM-EINKAUF 2019
Der Strompreis setzt sich aus den Komponenten NETZNUTZUNG (Infrastruktur für die Stromlieferung), verschiedenen ABAGBEN sowie der ENERGIE (dem eigentlichen Strom) zusammen. Die ENERGIE wiederum wird einerseits am freien Markt beschafft und zu anderen durch Rücklieferung der dezentralen Produktionsanlagen abgedeckt. Für den gesamten Stromeinkauf 2019 rechnen die Technischen Betriebe Waldkirch mit tieferen Aufwendungen im Rahmen von rund 4% (ca. -91‘000 Fr.) als im laufenden Jahr 2018. Dies ist das Resultat aus dem Mix der nachfolgenden Preisanpassungen:
NETZNUTZUNG: Die Netznutzungskosten, welche durch die SAK (St.Gallisch Appenzellische Kraftwerke AG) in Rechnung gestellt werden, sinken um rund 5%.
ABGABEN: Die gesetzlich vorgegebene Abgabe für die KEV (Kostendeckende Einspeisevergütung) bleiben mit 2.3 Rp/kW auf dem Vorjahresniveau. Die Abgaben für die Systemdienstleistungen SDL, welche der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid weitergeleitet werden müssen, sinken (-25 %). Die Abgaben an die Politische Gemeinde Waldkirch bleiben unverändert bei 0.6 Rp./kWh.
ENERGIE: Der gesamte Energiepreis sinkt um rund 5%. Hierbei bleibt die Marktbeschaffung bei der EBM Energie AG praktisch unverändert, die Kosten für die Stromabnahme bei den örtlichen Stromproduzenten sinken um 28% (Anpassung Rückliefertarife) und der Zukauf von Zertifikaten für die Stromqualität (ca. 90% Wasserkraft Schweiz) wird leicht teurer.
STROM-VERKAUF 2019
Die Technischen Betriebe mussten in den letzten Jahresabschlüssen jeweils deutliche Defizite ausweisen. Diese wurden durch Bezüge aus den über die Vorjahre gebildeten Reserven gedeckt werden. Ziel ist es, im Jahr 2019 wieder einen ausgeglichenen Jahresabschluss zu erreichen, um die Reserven nicht weiter zu reduzieren.
Aufgrund von neuen gesetzlichen Vorgaben müssen die bestehenden Tarifstrukturen angepasst und die Zuteilung der Endkunden neu vorgenommen werden. Die Anpassungen haben Ertragseinbussen in der Höhe von rund 175‘000 Franken zur Folge, welche ebenfalls zu kompensieren sind.
Der Ausgleich der Defizite und die Ertragseinbussen können nur teilweise durch die Kosteneinsparungen im Stromeinkauf (Senkung der Vergütungsansätze für Strom-Rücklieferungen) ausgeglichen werden. Um die gesetzten Ziele zu erreichen, ist eine leichte Anpassung/Erhöhung der Strompreise unumgänglich.
Die neue Tarifstruktur sowie deren durchschnittliche Preisanpassungen zum Vorjahr zeigt sich wie folgt:
- S-Strom 0- 50‘000 kWh (vormals Doppeltarif) + 7%
- M-Strom 50‘000 – 100‘000 kWh (vormals Leistungstarif 1) + 6%
- L-Strom grösser 100‘000 kWh (vormals Leistungstarif 2) + 5%
- P-Strom (vormals Einheitstarif) + 2%
Neue Tarifstruktur:
Die Einteilung in die verschiedenen Tarifgruppen erfolgt neu einzig nach dem Jahresstrombezug. Die Stromnutzung für Wohnen, Landwirtschaft oder Gewerbe, hat neu keinen Einfluss mehr auf die Einteilung. Die Bezugsleistung (Maximum) wird einzig in den Tarifgruppen M-STROM und L-STROM berücksichtigt und verrechnet.
Das neue Preisblatt STROM 2019 kann auf der Homepage der Gemeinde (www.waldkirch.ch) abgerufen oder direkt bei den Technischen Betriebe Waldkirch (tbw@waldkirch.ch) bestellt werden.
dGenehmigung Teilstrassenplan Scheiwilstrasse 13.09.2018
Das Baudepartement hat den Teilstrassenplan respektive die Änderung des Teilstrassenplans am 6. August 2018 genehmigt. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.
Das Teilstück der Scheiwilstrasse, welches als Gemeindestrasse 3. Klasse klassiert bleibt, wird in die Scheiwilstrasse II umbenannt.
Zur Legende: Violett = neu als Gemeindestrasse 2. Klasse klassiert.
dAusbildungsfonds13.09.2018
Stipendien werden ausgerichtet an Bewerberinnen und Bewerber, welche eine Erstausbildung im Sinn des eidg. Berufsbildungsgesetzes absolvieren oder eine Mittelschule, Fachhochschule oder Universität besuchen. Beiträge werden nur für Erstausbildungen und nur einmal ausbezahlt. Ab Fr. 80'000.00 steuerbarem Einkommen oder ab Fr. 200'000.00 steuerbarem Vermögen des Gesuchstellers oder dessen Eltern werden keine Beiträge mehr geleistet.
Gesuche sind dem Gemeinderat Waldkirch schriftlich bis 30. November 2018 unter Beilage des Lehrvertrages oder einer Bestätigung/Immatrikulation der Lehranstalt einzureichen.
Das entsprechende Gesuchsformular kann auf unserer Website www.waldkirch.ch > Dienstleistungen > Formulare > Kanzlei heruntergeladen werden.
dNeue Struktur Website und Live-Schaltung06.09.2018
dAufhebung Kantonales Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe06.09.2018
dStadtrat hat Sitzung in Waldkirch abgehalten06.09.2018
d10 Jahre für die Gemeinde Waldkirch30.08.2018
Lieber Beni, persönlich, aber auch im Namen des Gemeinderates, der Geschäftsleitung und aller Mitarbeitenden gratuliere ich dir zu deinem 10-jährigen Jubiläum ganz herzlich und danke dir für die grossartige und umsichtige Arbeit, die du während dieser Zeit für die Gemeinde Waldkirch geleistet hast. Ich wünsche dir persönlich und beruflich nur das Allerbeste und freue mich auf die weitere Zusammenarbeit mit dir.
dHundesäckli im Naherholungsgebiet vergessen30.08.2018
Allerdings müssen wir leider auch feststellen, dass volle Hundesäckli oder gar Hundekot auf der offenen Wiese oder auf Wegen liegen bleiben anstatt in den dafür vorgesehenen Robidog-Eimer entsorgt zu werden. Wir wenden uns an diese Hundebesitzer und bitten sie, ihre Hunde im Auge zu behalten und den Kot sachgerecht zu entsorgen. Andere Spaziergänger, Kinder die in der Wiese spielen und auch die Landbesitzer sind Ihnen dankbar, wenn der Hundekot nicht liegen bleibt. Vielen Dank.
dBauarbeiten zwischen Arnegg und Waldkirch 30.08.2018
dÜberbauungsplan Toregg ist aufgehoben30.08.2018
Der aus dem Jahr 1979 stammende Plan hat heute immer noch Rechtsgültigkeit. Der Gemeinderat hat in den letzten Jahren die Überarbeitung der Instrumente der Raumplanung an die Hand genommen. Aufgrund der dabei gewonnenen Erkenntnisse und eines Begehrens verschiedener Grundeigentümer ist der Gemeinderat der Überzeugung, dass der Überbauungsplan aufgehoben werden kann. Er hat die Aufhebung des Überbauungsplans im Mai 2018 beschlossen. Nach dem durchgeführten Planverfahren hat auch das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation die Aufhebung des Überbauungsplans genehmigt.
dSportstättenplanung kann weiter gehen23.08.2018
dWohnhaus Rickenhueb ist aus der Schutzverordnung entlassen worden23.08.2018
dOrtsplanung im Dorfkernbereich unter Einbezug der Fachhochschule Chur23.08.2018
Mit diesem Hintergrund und der Tatsache, dass im Jahr 2017 Grundstücke in dieser Zone ihre Besitzer wechselten resp. zum Verkauf angeboten wurden, hat der Gemeinderat sich entschieden, im Bereiche des Kronenplatzes bis zur Liegenschaft Nr. 94 (innerhalb des Ortsbildschutzes) eine Überbauungsstudie in Auftrag zu geben. Dabei handelt es sich nicht um einen aufwendigen Projektwettbewerb, sondern um eine Studie, welche in Zusammenarbeit mit Architekturstudenten der Fachhochschule Chur, unter der Leitung eines Studienleiters, ausgearbeitet wird. Das Ziel dieser Studie ist es, dem Gemeinderat und letztendlich auch den Grundeigentümern und der Bevölkerung Ideen zu einer möglichen Entwicklung und Überbauung im unten aufgeführten Gebiet mitzugeben. Dabei sind der Umgebung (gelb eingefärbt) sowie dem aktuellen gültigen Zonenplan und Baureglement und einer allfällig möglichen Sondernutzungsplanung beachten zu schenken. Weiter werden die Architekturstudenten Aussagen darüber machen, wie eine Nutzung des aufgeführten Gebietes, unter Beachtung der Kern- und Ortbildschutzzone, aussehen könnte und welche „Verdichtungsmöglichkeiten“ mit Überlegungen zu allfälligen Begegnungszonen möglich und vertretbar sind.
Die Grundeigentümer im betroffenen Gebiet (orange eingefärbt) wurden bereits persönlich über die Studienarbeit informiert und werden dem Prozess, welcher bis Februar 2019 dauern wird, punktuell beiwohnen können. Die Kosten für diese Überbauungsstudie liegen bei rund 25‘000 Franken, was gegenüber einem Architekturwettbewerb mit mutmasslichen Kosten von über 100‘000 Franken absolut verhältnismässig ist. Der Gemeinderat verspricht sich mit dieser Studie konkrete Aussagen über eine mögliche Entwicklung im Dorfkern. Diese Studie wird jetzt in Auftrag gegeben, da einzelne Grundeigentümer bereits beabsichtigen, ihr Grundstück zu überbauen. Die Arbeiten werden im September 2018 gestartet und nach Abschluss der Studienarbeiten im Februar 2019 der Öffentlichkeit, im Rahmen einer Projektpräsentation, vorgestellt. Die Einladung dazu wird über das Mitteilungsblatt veröffentlicht und kommuniziert.
dVorzeitige Beweidung extensiv und wenig intensiv genutzer Wiesen23.08.2018
intensiv genutzten Wiesen von ihrer Kompetenz bei höherer Gewalt Gebrauch zu machen. Ab sofort ist das Beweiden der extensiv und wenig intensiv genutzten Wiesen, welche normalerweise erst ab 1. September beweidet werden dürfen, gestattet ohne dass Kürzungen bei den Direktzahlungen zu befürchten sind. Das Datum der Beweidung muss im Wiesenjournal eingetragen werden. Weitere Massnahmen sind seitens der Landwirtschaftsbetriebe nicht notwendig. Streueflächen und extensiv sowie wenig intensiv genutzte Wiesen mit Naturschutzverträgen (GAöL) dürfen nicht vorzeitig beweidet werden. Der Altgrasstreifen auf Flächen mit Vernetzungsbeiträgen muss wie bei der normalen Weide ab 1. September ausgezäunt werden.
Die erwähnten Landwirtschaftsämter rufen die Betriebsleiter und Betriebsleiterinnen dazu auf, die extensiv und wenig intensiv genutzten Wiesen schonend zu beweiden, um die Qualität dieser Biodiversitätsförderflächen nicht zu gefährden. Es muss über eine möglichst kurze Dauer geweidet werden. Es ist darauf zu achten, dass die Tiere, sobald es kein Futter mehr hat, von der Weide abgetrieben werden.
dDas Feuer- und Feuerwerksverbot bleibt im Wald und in Waldesnähe bestehen23.08.2018
[...]
dVandalenakte bei der Schulanlage16.08.2018
[...]
Durch den Einwurf eines gezündeten pyrotechnischen Gegenstands in den Meteorwasserschacht schmolz das PE-Rohr und verhinderte so den Abfluss des Strassenwassers. Damit der Schaden behoben werden konnte, musste zuerst der neue, erst kürzlich eingebaute Asphalt-Belag des Trottoirs aufgebrochen und danach wieder erneuert werden.
Für die Behebung dieser Schäden musste die Gemeinde Waldkirch bislang rund Fr. 40‘000.00 aufwenden. Anzeigen bei der Polizei sind erfolgt, haben bis heute allerdings noch zu keinem Ergebnis geführt. Wir bitten daher die Bevölkerung uns allfällige Auffälligkeiten oder Feststellungen zu melden.
dSanierung Bächliweg Waldkirch 09.08.2018
Die betroffenen Grundeigentümer sind über den Ablauf der Sanierungsarbeiten durch die Bauleitung in Kenntnis gesetzt worden. Wir danken allen betroffenen für die Unterstützung und für das Verständnis.
dBelagsarbeiten am Kirchenvorplatz in Bernhardzell12.07.2018
dHerzliche Gratulation zum bestandenen Lehrabschluss12.07.2018
dIn den Beruf und ins Leben einsteigen - deine Lehrstelle11.07.2018
Deshalb erwarten wir von unseren künftigen Lernenden:
- eine erfolgreich abgeschlossene Sekundarschule (auf Niveau E- oder M-Profil)
- viel Freude am Kontakt mit Menschen
- Interesse am öffentlichen Geschehen
- grosse Einsatzbereitschaft.
Spricht dich all dies an? Ja. Dann kannst du dich bis 15. August 2018 bewerben. Bitte stelle uns folgende Unterlagen zu:
- Bewerbungsschreiben
- Lebenslauf mit Foto
- Angabe von Referenzpersonen
- Kopien aller Oberstufenzeugnisse
- "Stellwerk 8"-Profil.
Du kannst dich bei einer einzigen oder auch bei mehreren Verwaltungen bewerben. Die jeweiligen Kontaktpersonen findest du nachstehend:
Stadt Gossau, Urs Salzmann, Berufsbildner Kaufleute, 9201 Gossau
(Tel. 071 388 42 70, E-Mail: urs.salzmann@stadtgossau.ch)
Gemeindeverwaltung Waldkirch, Michael Frei, Berufsbildner, 9205 Waldkirch
(Tel. 058 228 79 11, E-Mail: michael.frei@waldkirch.ch)
dPostautofahrplan06.07.2018
Im Mitteilungsblatt vom 25. Mai 2018 wurde die Bevölkerung von Waldkirch über die vom Gemeinderat beschlossene Neuausrichtung des öffentlichen Verkehrs in Kenntnis gesetzt. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass die Vernehmlassung zum Fahrplanentwurf 2019 ab dem 28. Mai 2018 über www.fahrplanentwurf.ch gestartet wurde. In der Zwischenzeit wurden von verschiedenen Personen die Gelegenheit wahrgenommen und diverse Anliegen wurden bei der Gemeinde aber auch auf elektronischem Weg über das Vernehmlassungsverfahren eingereicht. Die Anliegen wurden nun mit dem Amt für öffentlichen Verkehr besprochen und es konnten verschiedene Verbesserungen erzielt werden;
Nachtkurs auf der Linie 154
Am Freitag und am Samstag wird auf der Linie 154 (Arnegg – Waldkirch – Bernhardzell – Wittenbach) der letzte Kurs später geführt. Der Bus, welcher von Arnegg her um 00:35 Uhr in Waldkirch eintrifft, verkehrt um 00:41 Uhr weiter nach Bernhardzell und Wittenbach. In der Gegenrichtung fährt ab Wittenbach um 01:14 Uhr das letzte Postauto via Bernhardzell nach Waldkirch, wo es um 01:32 eintrifft. Somit ist der Nachtkurs weiterhin sichergestellt und eines der Bedürfnisse abgedeckt.
Anbindung der Linie 154 an die Linie 132
Auf Anregung eines Leserbriefschreibers und einiger Mitbürgerinnen und Mitbürger wurde geprüft, ob die Anschlüsse der Linie 132 (Waldkirch – Hohfirst – Engelburg) besser auf die Linie 154 abgestimmt werden können. Eine Verbesserung konnte in Richtung Arnegg erzielt werden. In Richtung Wittenbach kann diese Anbindung leider aufgrund der Fahrplansituation nicht verbessert oder optimiert werden. Gegenüber dem Fahrplanentwurf in der Vernehmlassung musste die Fahrzeit zwischen Waldkirch und Wittenbach um zwei zusätzliche Minuten verlängert werden. Somit fahren die Kurse der Linie 154 in Richtung Wittenbach bereits drei Minuten vor der Ankunft der Linie 132 ab. Das Fahrzeug der Linie 132 wird auch auf der Linie zwischen Engelburg und Abtwil eingesetzt, weshalb diese Anpassung nicht möglich war. In Richtung Arnegg sind die Übergangszeiten zwischen den Linien 132 und 154 besser gelegen und können mit 9 Minuten Umsteigezeit verbessert werden. Von daher besteht für Fahrgäste vom Oberwald zumindest in eine Richtung eine Anschlussmöglichkeit.
Umsteigezeit Wittenbach
Seitens eines Mitbürgers wurde die Umsteigezeit in Wittenbach bemängelt. Die vier Minuten Umsteigezeit wurde als zu knapp bezeichnet, da der Weg zum Perron für ältere Menschen umständlich sei. Leider ist eine Anpassung der Anschlusszeiten nicht möglich, dies wurde eingehend geprüft. Sollte sich in der Praxis zeigen, dass der Anschluss am Bahnhof Wittenbach tatsächlich zu knapp ist, würden die Ankunfts- und Abfahrtszeiten auf der Linie 154 noch einmal überprüft werden.
Anbindung Hohfirst:
Auf Intervention verschiedener Bürgerinnen und Bürger aus dem Gebiet Oberwald wurde mit dem Amt für öffentlichen Verkehr insbesondere auf eine zusätzlichen Frühkurs und Spätkurs-Anbindung verhandelt. Mit dem Verzicht auf den Kurs um 08:30 Uhr und der Anpassung des Kurses um 15:45 Uhr ab Waldkirch als Schülerkurs (nicht durchgehend), wurde es möglich ein Frühkurs (Kurspaar) am Morgen (Abfahrt 6:30 Uhr ab Engelburg via Hohfirst und um 06:45 Uhr ab Waldkirch wieder nach Engelburg zu führen. Mit diesem Kurs kann dann das 07:06 Uhr Postauto nach St. Gallen erreicht werden. Am Abend wird ein zusätzlicher Spätkurs, welcher um 18:08 Uhr ab Engelburg in Richtung via Hohfirst nach Waldkirch und um 18:23 Uhr zurück über den Hohfirst nach Engelburg fährt, eingeführt. Mit diesen Anpassungen bleibt die Anzahl Kurse der Linie 132 von Mo-Fr im gleichen Rahmen und doch können die eingegangenen Anliegen der Bürgerinnen und Bürger aus dem Gebiet Oberwald entsprochen werden.
Barrierefreier Zugang zu den Bahnhöfen Arnegg und Wittenbach
Eine Rückmeldung erging auch im Zusammenhang mit dem barrierefreien Zugang zu den Bahnhöfen Arnegg und Wittenbach. Aktuell ist es so, dass diese Vorgaben seitens SBB beim Bahnhof Wittenbach bereits umgesetzt sind. In Arnegg ist der barrierefreie Zugang für Gehbehinderte leider noch nicht umgesetzt. Obwohl bereits erste konzeptionelle Arbeiten ausgelöst worden sind, ist die konkrete Umsetzung noch nicht zeitlich fixiert. Die SBB hat bis ins Jahr 2023 Zeit, die geforderten Umbauten an den Bahnhöfen umzusetzen. Der Gemeinderat wird dieses Anliegen aufnehmen und weitere Abklärungen tätigen.
Bei den Informationen im Mitteilungsblatt vom 25. Mai 2018, wurde seitens Gemeinderat darauf hingewiesen, dass mit der Umstellung auf der Linie 154, Arnegg – Waldkirch - Bernhardzell – Wittenbach, eine Stärkung und Verdichtung angedacht ist. Diese muss allerdings durch die Nutzung des öffentlichen Verkehrs auch bestätigt werden. Das heisst konkret, dass die Linie 132 vorallem für die Bürgerinnen und Bürger des Oberwaldes genutzt werden soll und sich alle anderen Mitbürgerinnen und Mitbürger auf der Linie 154 bewegen sollten. Nur so können wir die Frequenzen auf der Linie 154 ausbauen und den Halbstundentakt auch über die Versuchsphase hinaus festigen. Aus diesem Grund bitten wir nochmal alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, sich diese Tatsache vor Augen zu halten. Das Amt für öffentlichen Verkehr und der Gemeinderat werden nach drei Monaten die Einführung des neuen Konzeptes überprüfen und eine Standortbestimmung vornehmen. Nur aufgrund der Forderung der Gemeinde zur besseren Anbindung des Oberwaldes und im Sinne des ÖV-Nutzers hat das Amt für öffentlichen Verkehr die zusätzlichen Kurse (Früh- und Spätkurs) der Linie 132 auf den Fahrplan 2019 bestellt. Jetzt gilt es diese auch zu nutzen und damit die Linie 154 bedeutend zu stärken.
dProjekt Abfallentsorgung / Bürgerbefragung05.07.2018
Zufriedenheit mit der Entsorgungssituation
Bei den Auswertungen konnte festgestellt werden, dass die Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde mit der Entsorgung/Abfallbewirtschaftung in unserer Gemeinde im Grundsatz zufrieden sind. An der Umfrage haben Bürgerinnen und Bürger aus beiden Ortsteilen teilgenommen, wie aus der unten stehenden Grafik ersichtlich ist.
Abfallmengen pro Einwohner
Weltweit sehen sich Länder mit einem steigenden Abfallaufkommen privater Haushalte konfrontiert. Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Waldkirch produzieren jährlich rund 358 Kilogramm Siedlungsabfall pro Einwohner und liegen somit unter dem Durchschnittswert von 711 Kilogramm pro Einwohner laut den Angaben des Bundesamtes für Umwelt.
Nutzung der Dienstleistungen
Gemäss dem Abfallmotto der Gemeinde Waldkirch «Vermeiden, Vermindern, Verwerten» hat die vom Gemeinderat eingesetzte Projektgruppe das aktuelle Entsorgungskonzept der Gemeinde überprüft und mit der Umfrage auch ein Instrument zur Wirkungsprüfung eingesetzt. Die Nutzung der verschiedenen Entsorgungs- und Abholungsdienstleistungen wurde mit der Umfrage erhoben und kann wie nachfolgend ausgewertet positiv bewertet werden. Auch in diesem Bereich gibt es aber Optimierungspotential, das aufgezeigt werden soll. Ziel ist es, nach wie vor ressourcenschonend, nachhaltig und kosteneffizient zu entsorgen.
Verbesserungspotential bei der Grünabfallentsorgung
In Waldkirch werden gemäss Umfrage zum Beispiel die Entsorgung des Grünabfalles, die Öffnungszeiten der Annahmestellen sowie die Entsorgungsvielfalt an den verschiedenen Stellen als ungenügend bewertet. In Bernhardzell und Waldkirch gibt es gemäss Umfrage an den Grüngutsammelstellen aktuellen Handlungsbedarf.
Mit dem Spyder wird die generelle Entsorgungs- und Abfallsituation gut dargestellt. Die Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde sind mit der allgemeinen Sauberkeit in unserer Gemeinde sehr zufrieden (Note 5.2). Dies zeugt auch von guter Arbeit unserer Mitarbeitenden im Bereich Werkhof (Bauamt). Sowohl die Informationslage zu den einzelnen Abfallthemen als auch die Standorte der Sammelstationen (Abfall) werden grundsätzlich als gut bewertet. Gut ist auch die Entsorgung des Hauskehrichtes (Note 5.3) bewertet worden.
Bei den Grüngutsammelstellen (Entsorgung der Grünabfälle) ist allerdings klar Handlungsbedarf sichtbar (Note 4.3). Auch bei den generellen Entsorgungsmöglichkeiten, insbesondere in Waldkirch, wurden von den Umfrageteilnehmern einige Schwachstellen aufgeführt, die nun zu bearbeiten sind.
In vielen umliegenden Gemeinden setzt man vermehrt auf Unterflurcontainer. Der Gemeinderat hat sich diesbezüglich auch schon Überlegungen gemacht. Allerdings möchte man diesbezüglich ein Gesamtkonzept erarbeiten lassen. Aus diesem Grund wurde die Frage, ob in unserer Gemeinde solche Unterflurcontainer eingeführt werden sollen, in die Umfrage eingebaut. Das Resultat zeigt auf, dass eine solche Einführung durch die Hälfte der Umfrageteilnehmer eher zurückhaltend beurteilt wird. Aufgrund von einzelnen Feedbacks kann festgestellt werden, dass es darauf ankommt, wo diese Unterflurbehälter aufgestellt und wie diese bewirtschaftet werden. Der Gemeinderat wird die eingesetzte Arbeitsgruppe auch hier damit beauftragen, ein Gesamtkonzept mit Massnahmenvorschlägen zu erarbeiten und dieses dem Gemeinderat vorzulegen.
Weiteres Vorgehen und Aufträge
Der Gemeinderat hat die Umfrageresultate wohlwollend zur Kenntnis genommen und zeigt sich zufrieden, dass die Abfallentsorgung in unserer Gemeinde im Grundsatz gut organisiert ist und mehrheitlich positiv beurteilt wird. Allerdings zeigen die Umfrageergebnisse auch, dass in einzelnen Bereichen Verbesserungspotential vorhanden ist. Die Aufarbeitung der negativen Punkte kann nun an die Hand genommen werden. Aus diesem Grund erteilt der Gemeinderat der Projektgruppe den Auftrag, das vorliegende Entsorgungskonzept zu revidieren und entsprechende Verbesserungsvorschläge auszuarbeiten. Diese werden dann gegen Ende 2018 dem Gemeinderat vorgelegt. Daraus sollen konkrete Massnahmen abgeleitet werden, die in die Budgetplanung der kommenden Jahre aufgenommen werden sollen (Mehrjahresplanung für die Umsetzung).
Wettbewerb
Der Gemeinderat hat auf Antrag der Projektgruppe einen Wettbewerb für die Teilnehmer an der Umfrage gutgeheissen. Zwischenzeitlich wurden die Gewinner des Wettbewerbes ausgelost. Folgende Personen haben einen Gutschein für ein Restaurant in unserer Gemeinde gewonnen:
• Barbara Koller, Hinterchirchstrasse 1, 9304 Bernhardzell
• Fabienne Moser, Oberwaldstrasse 22, 9205 Waldkirch• Thomas Rivetti, Arneggerstrasse 21, 9205 Waldkirch
dBauanzeige Neubrunnstrasse 4, 9205 Waldkirch23.06.2018
Bauobjekt: | Neubau einer Mobilfunkanlage |
Baugrundstück Nr.: | 2229, Neubrunnstrasse 4, 9205 Waldkirch |
Bauherrschaft: | Swisscom (Schweiz) AG, Dürrenmattstrasse 9, 9000 St. Gallen |
Grundeigentümer: | KOMOS AG, Neubrunnstrasse 2, 9205 Waldkirch |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) eingesehen werden.
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).
dErfolgreicher erster Workshop zur Raumplanung21.06.2018
Am Samstag, 30. Juni 2018, findet der 2. Workshop von 8 – 12 Uhr in Bernhardzell, im Mehrzweckgebäude, statt. Auch dort wird nach demselben Prinzip und mit den erwähnten Grundlagen gearbeitet. Es sind noch Plätze frei, man kann sich also noch kurzfristig anmelden. Nach Abschluss der Workshops wird die Bevölkerung wieder über das weitere Vorgehen informiert. Der Gemeinderat bedankt sich heute schon für die aktive und wertvolle Mitwirkung der Bevölkerung und weist nochmal darauf hin, dass Eingaben zu den beiden Instrumenten der Raumplanung, Zonenplanentwurf und Baureglement, bis Ende Oktober 2018 via E-Mail gemeinde@waldkirch.ch oder auch per Briefpost an Gemeinde Waldkirch, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch, eingebracht werden können. Die Unterlagen, wie der Richtplan, der Entwurf des Zonenplans und des Baureglementes, sind nach wie vor auf unserer Website unter www.waldkirch.ch zum Download verfügbar.
dStand Sportstättenplanung Waldkirch14.06.2018
dFertigstellungsarbeiten am Kirchplatz und Sodbrunnen in Bernhardzell14.06.2018
Im Verlauf des Sommers 2018 stehen jetzt noch Fertigstellungsarbeiten an, denn bei einzelnen Bauteilen (Belag) besteht aktuell noch Nachbesserungsbedarf. In den Gussasphaltflächen innerhalb des Naturstein-Ornamentes haben sich leider innert kurzer Zeit Risse und Deformationen an den Rändern gebildet. Nachdem einzelne Felder bereits im letzten Jahr ersetzt wurden und die Phänomene wieder auftraten, haben sich alle Beteiligten dazu entschieden, einen Systemwechsel im Deckbelag vorzunehmen. Anstelle eines Gussasphaltes wird nun ein Walzasphalt eingebaut. Aufgrund der immer noch unklaren Ursachensituation erscheint dieser Schritt als der einzig richtige. Weiter muss noch das definitive Sichtfenster in den Sodbrunnen eingebaut werden. Das provisorische Plexiglas ist oft mit Kondenswasser beschlagen, wodurch die Sicht in den Brunnen eingeschränkt ist. Mit dem Einbau des Mehrschichtglases sollte dieses Problem behoben werden können. Der Einbau ist vor den Sommerferien geplant.
Die Ausführung der Belagsarbeiten soll auch möglichst zeitnah, im Laufe des Sommers 2018, stattfinden und beansprucht rund eine Woche. Da die Arbeiten stark witterungsabhängig sind, können die definitiven
Ausführungstermine erst kurzfristig festgelegt werden. Der Kirchenvorplatz muss während den Ausführungsarbeiten für jeglichen Verkehr gesperrt werden. Eine Umleitung wird signalisiert. Die betroffenen Anstösser werden vorgängig durch die Bauleitung direkt informiert.
Mit Abschluss dieser letzten Arbeiten ist die Kirchstrasse mit Kirchenvorplatz gegen Ende des Sommers 2018 bereit für einen „Einweihungsfest", zu welchem die Gemeinde Waldkirch zusammen mit der Kirchgemeinde Bernhardzell die Bevölkerung einladen wird.
dFlüchtlinge in Waldkirch und Bernhardzell, Stand Juni 201814.06.2018
Integration der Asylsuchenden Personen und Flüchtlinge in unserer Gemeinde
Die Abteilung Soziales ist zuständig für die Integration der uns zugewiesenen Flüchtlinge in unsere Gesellschaft und auf dem Arbeitsmarkt. Von allen Personen im Asylbereich wird zuerst erwartet, dass sie unsere Sprache lernen. Sobald die Deutschkenntnisse es zulassen, wird versucht, eine Stelle im Arbeitsmarkt zu finden oder es wird eine Praktikumsstelle für erste Arbeitserfahrungen gesucht. Die bisherigen Asylsuchenden haben grosse Anstrengungen unternommen und konnten sich im Bereich Sprache und Integration erfolgreich weiterentwickeln. Von den sieben Familien und Ehepaaren sind zurzeit vier im Arbeitsmarkt tätig und somit nicht mehr von der Unterstützung der Gemeinde abhängig. Das ist ein grosser Erfolg.
Quartierschule Waldkirch
Seit Ende Oktober 2017 läuft die Quartierschule Waldkirch. Es sind 5 Kursleitende und 5 Kinderbetreuerinnen im Einsatz. Sie vermitteln unsere Sprache auf sehr ansprechende Art und Weise. Die Kinder werden während der Kursstunden nicht nur betreut, sondern auch gefördert. Die gute Stimmung, welche jeweils an den Kursmorgen herrscht, hilft für einen nachhaltigen Lernerfolg. Auch ausserhalb des Kursortes gibt es viel zu lernen. Es gab bereits Besuche beim Beck, der Bibliothek, beim Metzger oder der Kirche. So kann Gelerntes direkt umgesetzt werden und nebenbei entstehen Kontakte vor Ort. Eine grosse Erfolgsgeschichte, welche nur dank dem Einsatz der Freiwilligen erreicht werden konnte. Herzlichen Dank für diese Unterstützung.
Da sich die Zusammensetzung der Personen aus dem Asylbereich in unserer Gemeinde nicht mehr so rasch ändert, wird der bestehende Kurs in der Quartierschule vor den Sommerferien abgeschlossen werden. Wir gehen davon aus, dass unsere Asylsuchenden mit dem Status N in der Schweiz bleiben können. Sobald der definitive Entscheid vorliegt, beginnen für die meisten Asylsuchenden Intensivdeutschkurse oder die berufliche Eingliederung. Wir werden sehen ob es neben dem künftigen Schul- oder Berufsalltag Platz für weitere Treffen gibt.
Dank
An dieser Stelle bedanken sich der Gemeinderat und der Leiter Soziales bei den Einwohnerinnen und Einwohnern, welche mit ihrem Engagement und Netzwerk vieles möglich gemacht haben. Die freiwilligen Helferinnen im Asylbereich leisteten im Bereich Integration einen wertvollen und wichtigen Beitrag. Diese Frauen investieren viele Stunden für Besuche und wichtige Gespräche. Durch ihr Netzwerk vor Ort kann immer wieder unbürokratisch und zeitnah etwas für die Personen im Asylbereich organisiert werden. Von Seiten der Asylsuchenden wird immer wieder grosse Dankbarkeit geäussert und sie freuen sich sehr, in einer solch lebendigen Gemeinde wohnen zu dürfen. Die Abteilung Soziales kann durch die Mithilfe verschiedener Personen ihre wichtige Aufgabe erfüllen und freut sich, auch weiterhin auf die wertvolle Mitarbeit und dafür, dass gute Ideen und Vorschläge eingereicht werden. In unserer Gemeinde werden auch von privater Seite gute Ideen eingebracht, welche für die Asylsuchenden ein Gewinn sein können. An dieser Stelle sei als Beispiel Projekt „Frauenznacht“ erwähnt. Dieser ist jeweils schon Wochen vor dem Termin ausgebucht. Die Möglichkeit für eine Begegnung mit den Asylsuchenden und Erfahrungen mit deren Essenskultur sowie den Austausch von persönlichen Geschichten und Erlegnissen stösst auf grosses Interesse. Auch hier ein herzliches Dankeschön für das Engagement der beiden Initiatorinnen.
dSt. Pelagibergstrasse, Belagssanierung beim Kreisel Kochplatz07.06.2018
Die Arbeiten werden möglichst zeitnah ausgeführt. Das Strassenteilstück der St. Pelagibergstrasse im Bereich zwischen der Arneggerstrasse und dem Kochkreisel muss für diesen Zweck für ca. 2 Tage für jeglichen Verkehr gesperrt werden. Die Arbeiten sind auf den 20./21. Juni geplant. Die Umleitung erfolgt via die „obere“ Dorfstrasse.
dProjekt Breite - Grundsteinlegung07.06.2018
Sie beschäftigt sich unter der Leitung von Markus Stöckli mit der Planung des gesamten Umschwungs zum Schulgelände. Im Aufbau sind momentan zwei weitere Subkommissionen, die im Herbst 18 ihre Arbeit aufnehmen werden: es sind dies die Subkommission Rückbau Provisorium / Bezug Schulhaus, unter der Leitung von Schulrat René Keller sowie die Subkommission Einweihung, unter der Leitung des Baukommissionspräsidenten Andreas Bolzern.
Gesamtheitlich darf festgestellt werden, dass sich das Bauvorhaben im geplanten Zeitrahmen und Kostenvoranschlag vom November 17 bewegt. Der Gemeinderat wird von der Baukommission wie im Vorfeld definiert, quartalsweise über den Stand der Arbeiten, Kosten und der geplanten wichtigen Aktivitäten des nächsten Quartals informiert. Der Gemeindepräsident und der Baukommissionspräsident sprechen sich regelmässig über die aktuellen Themen ab.
Grundsteinlegung
Ein Spatenstich für dieses Projekt wurde hinfällig, weil nach dem Abbruch des alten Schulhauses die Baugrube bereits vorhanden war. Daher bot sich eine Grundsteinlegung an. Am Dienstag, 5. Juni 2018 fand diese im Untergeschoss des Neubaus statt. Rund 280 Kinder der Primarschule umrahmten den Anlass musikalisch. Aurelio Zaccari, Gemeindepräsident und Susanne Roth, Schulratspräsidentin sowie Anne Uhlmann, Architektin, legten zusammen den Grundstein, indem sie eine Schatulle mit verschiedensten Dokumenten zum Bauprojekt in eine Aussparung in der Wand des Untergeschosses einlegten. Henrik Kadlubowski, Diakon der Kirchgemeinde Waldkirch, segnete die Baustelle und das Fundament, damit das Bauvorhaben weiterhin unfallfrei verläuft und auf dem neuen Fundament ein neues Schulhaus und Gebäude für die Öffentlichkeit entstehen kann.
Nächste geplante Schritte im Projekt
In den Monaten Juni bis August 18 stehen diverse Vergabungen für das Bauprojekt an. Dies sind vor allem die Photovoltaikanlage, die Fenster, die Zimmermannsarbeiten und die Türen. Ebenfalls arbeitet die Liegenschaftsverwaltung, zusammen mit der Schule und den Vereinen, das zukünftige Nutzungskonzept aus, welches ebenfalls Einfluss auf das Bauprojekt resp. die Raumnutzung haben wird. Bis zum Wintereinbruch geht es darum, den Rohbau fertigzustellen. Dies beeinflusst die terminliche Planung für das Jahr 2019, insbesondere den Termin für den Bezug des Neubaus. Auch hier sind die Arbeiten im Zeitplan.
dVerkehrszahlenerhebungen zur Nachführung des Lärmbelastungskatasters07.06.2018
dStandort für Mobilfunkantenne im Gewerbegebiet Waldkirch 07.06.2018
Bereits im Jahre 2014 wurde eine Umfrage in unserer Gemeinde lanciert, welche deutlich aufzeigte, dass ein Grossteil unserer Bevölkerung für eine Verbesserung unserer Mobilfunkversorgung einsteht. Nach verschiedenen Gesprächen mit der Mobilfunkanbieterin Swisscom und mehreren Verhandlungen mit Grundeigentümern konnte für unsere Gemeinde nun eine ideale Lösung, sprich ein Mobilfunkantennenstandort gefunden werden. Dieser befindet sich in der dafür idealen Zone, nämlich ausserhalb der Wohnzone im Gewerbe- und Industriegebiet Neubrunn.
Es war von Anfang an das Ziel, einen Antennenstandort im Gewerbe- und Industriegebiet zu finden, was uns nun, nach längerem Suchen und der wertvollen und geschätzten Zustimmung und Unterstützung durch einen Grundeigentümer gelungen ist. Anfangs dieser Woche hat die Mobilfunkanbieterin Swisscom nun am Standort Neubrunnstrasse 4 in Waldkirch ein Baugesuch für eine Mobilfunkantenne eingereicht.
Der Gemeinderat steht voll und ganz hinter dem Ausbau der Mobilfunkversorgung in unserer Gemeinde und hat dies aus verschiedenen Gründen in den Legislaturzielen stipuliert. Die Unterstützung hat folgende, nachfolgend aufgeführte Gründe;
- Die Festnetzanbindung in unserer Gemeinde, insbesondere in Aussenbereichen kann durch Mobilfunk verstärkt und optimiert werden. Ohne Mobilfunkversorgung wird es uns nicht gelingen, die abgelegenen Weiler und Gebiete in unserer grossflächigen Gemeinde besser zu versorgen, ohne teure Festnetzausbauten realisieren zu müssen.
- Die Notfallorganisationen brauchen für die optimale Versorgung in Notfällen eine gute Mobilfunkversorgung. Bei Notfalleinsätzen werden wichtige Daten per Mobilfunk zu den Spitälern und Rettungsorganisationen übermittelt und damit wichtige Zeit eingespart und Leben gerettet.
- Wohnungsvermietungen hängen heute, nicht nur bei jungen Generationen, von einer guten Mobilfunkversorgung ab. Damit kann auf die Einrichtung eines Festnetzanschlusses verzichtet und «Geld» gespart werden, was insbesondere bei jüngeren Generationen relevant ist.
- Das örtliche Gewerbe ist, wie auch die privaten Nutzer, auf eine gute Mobilfunkversorgung angewiesen. Die tägliche mobile und somit flexible Arbeitsweise hängt von dieser Entwicklung ab. In diesem Bereich ist Waldkirch weit weg von einer optimalen Situation. Wir müssen unser Gewerbe unterstützen und die Entwicklung gerade auch in der Mobilität zugunsten der Wettbewerbsfähigkeit unseres Gewerbes verbessern.
- Die heutige schlechte Anbindung des Mobilfunknetzes hat Auswirkungen auf die «Suchfunktion“ unserer Handys, aber auch aller anderen auf Mobilfunkbasis funktionierenden Geräte. So müssen die Geräte ständig eine Mobilfunkanbindung suchen, was bedeutet, dass die Geräte ständig im «Suchmodus» sind. Dies hat unter anderem auch negativen Einfluss auf die Akkuleistung.
- Die Konsequenz der schlechten Mobilfunkversorgung bedeutet auch, dass viele sich mit leistungsstarken WLAN-Router in verschiedenen Gebäuden und Räumen behelfen. Dies wäre hinfällig, wenn die Grundversorgung durch eine gute Mobilfunkversorgung gewährleistet wäre.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, der Gemeinderat bittet Sie darum, diesen wichtigen Schritt in Richtung besserer Mobilfunkversorgung zu unterstützen. In der heutigen Zeit ist es nicht einfach, einen idealen Standort für eine Mobilfunkanlage zu finden. Der Standort im Industrie- und Gewerbegebiet Neubrunn ist ideal und kann unsere Gemeinde bestens versorgen. Auch für den Gemeindeteil Bernhardzell wird die Versorgungsoptimierung in Waldkirch positives bewirken. Auf einen zusätzlichen Antennenstandort in Bernhardzell kann nach heutigen Erkenntnissen vorerst verzichtet werden. Sobald das Baugesuch geprüft wurde, wird dieses öffentlich aufgelegt. Die Kommunikation dieses Schrittes wird auf unserer Homepage noch im Juni 2018 erfolgen.
dHinweis zum Buskonzept 2019 31.05.2018
Sie finden die Fahrplanentwürfe unter folgenden Direktlinks:
Linie 132 Waldkirch-Hohfirst-Engelburg-Abtwil (Suche unter 80.132)
http://www.fahrplanentwurf.ch/fileadmin/sta_pdf_fields/2019/80.132.pdf
Linie 154 Wittenbach-Bernhardzell-Waldkirch-Arnegg (Suche unter 80.154)
http://www.fahrplanentwurf.ch/fileadmin/sta_pdf_fields/2019/80.154.pdf
dNeuausrichtung öffentlicher Verkehr für die Gemeinde Waldkirch24.05.2018
Das Amt für öffentlichen Verkehr hat die Angebotsprüfung und einen Variantenvergleich Anfang Jahr in Auftrag gegeben. In den letzten Monaten erfolgten dann mehrere Besprechungen zwischen der Gemeinde und dem Amt für öffentlichen Verkehr. Im Anschluss wurden die Resultate erneut in der Arbeitsgruppe öffentlicher Verkehr behandelt, bevor diese dem Gemeinderat zur Beschlussfassung unterbreitet wurden. Aufgrund der neuen Ausgangslage hat der Gemeinderat nachfolgendes Buskonzept beschlossen und dem Amt für öffentlichen Verkehr zur Bestellung für den Fahrplan 19 (Dez. 2018) freigegeben.
- Ab dem Fahrplan 19 (Dez. 2018) wird die Linie 154 neu von Arnegg über Waldkirch – Bernhardzell bis Wittenbach geführt. Die heutigen Linien 133 (Engelburg-Bernhardzell-Waldkirch) und 206 (Bernhardzell-Wittenbach) sowie der Abschnitt Waldkirch-St.Pelagiberg der Linie 154 werden aufgehoben. Neu dient die Linie 154 (Arnegg-Waldkirch-Bernhardzell-Wittenbach) als Haupterschliessung der Gemeinde Waldkirch mit dem öffentlichen Verkehr.
- Am Bahnhof in Arnegg besteht ein schlanker Anschluss auf die S5 von/nach St.Gallen. Am Bahnhof in Wittenbach ist ein schlanker Anschluss auf die S8 von/nach St.Gallen und zu mehreren Buslinien möglich. Die Linie 154 verkehrt grundsätzlich im Stundentakt. Von Waldkirch Dorf erreicht man St.Gallen in der einen halben Stunde über Arnegg und in der anderen halben Stunde über Wittenbach. Für die Benützer des öV bedeutet das neue Konzept eine Veränderung ihrer Gewohnheiten, da die Busverbindung nach Engelburg zugunsten der Bahnanbindung in Wittenbach entfällt.
- Mit dieser Neuausrichtung ist es möglich, dass diese Linie 154 künftig verdichtet (21 auf 26 Kurspaare) und die Fahrzeiten Waldkirch und Bernhardzell in Richtung St. Gallen damit bedeutend verkürzt werden können. Zudem können die Pendler aus unserer Gemeinde von den optimierten Anbindungen (kürzere Wartezeiten) an den beiden Knotenpunkten Arnegg resp. Gossau (S5 - Richtung St. Gallen/Zürich) und Wittenbach (Richtung Thurgau/St. Gallen) profitieren und schneller nach Zürich und/oder St. Gallen und ins Thurgau oder an den Bodensee gelangen. Für die Pendler von Waldkirch via Arnegg/Gossau nach St. Gallen entfällt künftig sogar der Umstieg in Gossau.
- Ab der Haltestelle Waldkirch Post wird der Bahnhof St.Gallen neu zweimal pro Stunde in 27 Minuten und mit nur einmal Umsteigen erreicht. Heute dauert die Fahrt via Gossau 31 Minuten mit zweimal Umsteigen. Die Fahrt via Engelburg benötigt heute sogar ganze 42 Minuten.
- Auch Bernhardzell profitiert von schnelleren Verbindungen. Von Bernhardzell Dorf gelangt man neu jede Stunde in nur 21 Minuten zum Bahnhof St.Gallen.
- Das neue Buskonzept wurde auch auf die Schulbedürfnisse abgestimmt und optimiert resp. verkürzt auch dort die Reisezeiten.
- Mit der Neuausrichtung des Buskonzeptes ist auf der Linie 154 die Einführung eines Halbstundentaktes zu den Hauptverkehrszeiten (Montag bis Freitag am Morgen und am Abend) möglich. Der Angebotsausbau wird als Versuchsbetrieb für vier Jahre eingeführt. Nach Abschluss des Versuchsbetriebs wird beurteilt, ob mit dem Ausbau die Nachfrage gesteigert wurde und die kantonalen Vorgaben eingehalten sind.
Die neue Anbindung und Ausrichtung via Arnegg und Wittenbach verlangt auch Kompromisse. So wird ab dem Fahrplan 19 die Linie 132 (Waldkirch – Hohfirst – Engelburg) auf 8.5 Kurspaare (heute 10), während der Ferienzeit auf 7 Kurspaare, reduziert. Die Anbindung über den Hohfirst soll minimal bestehen bleiben und insbesondere auf die Schülerbeförderung ausgerichtet sein. Die sonstige Auslastung, insbesondere am Wochenende, ist bedeutend unter den Vorgaben einer Mitfinanzierung des Bundes, resp. des Amtes für öffentlichen Verkehr. Das Angebot am Wochenende muss deshalb eingestellt werden.
Gemeinderat hat strategische Weichen für die ÖV-Anbindung gestellt
Mit der Neuausrichtung des öffentlichen Verkehrs in unserer Gemeinde, hat der Gemeinderat die strategischen Weichen gestellt. Die Vor- und Nachteile mussten gegenübergestellt und schlussendlich auf die Hauptanliegen aus Sicht Pendler, Schülertransporte und Freizeitverkehr sowie auf die langfristige Ausrichtung der ÖV-Anbindung abgestützt werden. Zudem ist es zentral, dass künftig auf einer Hauptlinie die Nutzung verdichtet werden kann, um so das Angebot und die Frequenzen auch langfristig sicherstellen zu können. Werden in den nächsten Jahren die Frequenzen auf der Linie 154 nicht weiter steigen, kann es sein, dass der Halbstundentakt nach vier Jahren Versuchsbetrieb wieder aufgehoben werden muss. Der Gemeinderat würde dies bedauern und bittet die Bevölkerung darum, das neu ausgerichtete und optimierte Angebot vermehrt zu nutzen. Wir wollen das Angebot des Halbstundentaktes auch für die Zukunft sicherstellen können und sind überzeugt, mit den vorliegenden Anpassungen die richtigen Weichen für unsere Gemeinde im Bereich ÖV gestellt zu haben.
Der Gemeinderat bedankt sich bei der Arbeitsgruppe öffentlicher Verkehr für die Mitarbeit. Das Fahrplanangebot resp. Buskonzept 19 wird ab dem 28. Mai 2018 über die Fahrplanvernehmlassung auf www.fahrplanentwurf.ch veröffentlicht. Das Amt für öffentlichen Verkehr des Kantons St. Gallen wird in einer Medienmitteilung auf den Start des Verfahrens und auf die Anpassungen hinweisen.
dRaumplanung geht uns alle an / Informationsanlass – es hat noch Platz!17.05.2018
Hinweis: Die beiden Workshops vom 16. und 30. Juni haben den gleichen Inhalt. Sie finden einmal in Waldkirch und in Bernhardzell statt. Ihnen stehen somit zwei Termine zur Auswahl.
dUmfrage Abfall und Entsorgungskonzept läuft noch bis 13. Mai 201809.05.2018
Gerne können Sie auch mittels Direktlink noch bis am 13. Mai 2018 den Fragebogen „Online“ ausfüllen. Mit dem Direktlink zum Fragebogen: https://ww2.unipark.de/uc/waldkirch/ werden Sie durch die einzelnen Fragen geführt. Sie können diesen auf unserer Website www.waldkirch.ch, via QR-Code auf der zweiten Seite des Mittei-lungsblattes oder via unserer Waldkirch App aufrufen und gleich ausfüllen.
Wir danken Ihnen für die Unterstützung und Teilnahme an der Umfrage. Alle eingereichten Fragebogen, welche mit Name und Vorname ausgefüllt sind, werden am Schluss an einer Verlosung teilnehmen. Unter den eingereich-ten Fragebogen werden 3 Gewinner ermittelt, welche einen Gutschein für ein Essen in einem unserer Restaurants in der Gemeinde, im Wert von je Fr. 100.00, gewinnen. Sie haben also noch bis zum 13. Mai die Chance auf einen Gewinn. Wir freuen uns über Ihre Teilnahme. Sie sehen, es lohnt sich.
dGrillplätze und Feuerstellen09.05.2018
dLandwirtschaftlicher Gewässerschutz03.05.2018
Gewässerraum und Landwirtschaft / Wasserqualität
Flüsse und grössere Bäche im Kanton St. Gallen weisen meist eine gute Wasserqualität auf. Eine Folge stetiger Verbesserungen der Reinigungsleistung durch Ausbauten, Erneuerungen oder Erweiterungen der vorhandenen Abwasserreinigungsanlagen.
Unbefriedigend hingegen ist die Wasserqualität, insbesondere in verschiedenen kleineren Fliessgewässern im Einzugsgebiet von intensiv genutzten Landwirtschaftsflächen. Die Beeinträchtigungen sind im Wesentlichen auf Stoffe zurückzuführen, die bei der Verwendung von Düngern oder Pestiziden in der Landwirtschaft in die Gewässer gelangen. Aktuelle Untersuchungen u.a. des Amtes für Umwelt und Energie des Kantons St. Gallen (AFU) belegen diese Aussage.
Auch die kleinen Gewässer sind ökologisch bedeutende Lebensräume. Ihr guter Zustand ist der Regierung ein grosses Anliegen. Sie will daher ab diesem Jahr ihre Aufsichtsplicht vermehrt wahrnehmen und die Gemeinden in ihren Aufgaben beim Vollzug unterstützen. Die Gemeinden werden angehalten, in Zukunft die Einhaltung von Pufferstreifen und die Abstandsvorschriften in der Landwirtschaft intensiver zu kontrollieren. Festgestellte Verstösse sind zu dokumentieren und dem Landwirtschaftsamt zu melden. Bei schwerwiegenden Verstössen müssten Fehlbare beim zuständigen Untersuchungsamt angezeigt werden. Die Regierung erhofft sich durch diese Massnahmen eine deutliche Verbesserung der Wasserqualität. Mitarbeiter des AFU sind zudem beauftragt, beobachtete Verstösse zu melden. Kürzungen oder gar Streichungen bei den Direktzahlungen sind oft die Folge davon.
Jeweils bis Ende Jahr sind die Gemeinden angehalten, dem Amt für Wasser und Energie (AWE) von den durchgeführten Kontrollen und deren Ergebnisse schriftlichen Bericht zu erstatten.
Die Abteilung Bau und Infrastruktur ist sich der Bedeutung dieser Vorschriften sehr wohl bewusst. Von einer guten Wasserqualität der in unserer Gemeinde reichlich vorhandenen Gewässer profitiert die gesamte Bevölkerung. Wir sind aber auch überzeugt davon, dass sich die grosse Mehrheit der Bewirtschafter mit den gesetzlichen Bestimmungen bestens auskennt, Ihnen die Richtlinien betreffend Einhaltung der gesetzlichen Abstände wie Pufferstreifen etc. bekannt sind und sie diese auch einhalten. Trotzdem sind einzelne Verfehlungen, sei es durch Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit, nicht ganz auszuschliessen. Solche müssten wir gemäss Schreiben der Regierung zukünftig dem Kantonalen Amt melden und gar zur Anzeige bringen. Wir hoffen jedoch, möglichst nicht von diesen für beide Seiten unangenehmen Sanktionen Gebrauch machen zu müssen und appellieren daher an die Bewirtschafter, sich auch zukünftig auf die gesetzlichen Vorschriften zu besinnen.
Über das wann, wo und wie Dünger ausgebracht werden darf und wie Pufferstreifen richtig gemessen werden, gibt eine Vielzahl von gut abgefassten und einfach verständlichen Merkblättern Auskunft. Im Zweifelsfall wenden Sie sich direkt an das Amt für Umwelt des Kantons St. Gallen oder an die Abteilung Bau und Infrastruktur der Gemeinde.
dStand Abbausituation in der Gemeinde Waldkirch26.04.2018
Parallel zum Kiesabbau werden fortlaufend ökologische Ausgleichsmassnahmen zu Gunsten der örtlichen Fauna und Flora geschaffen. Dabei speziell zu erwähnen ist der Amphibienweiher Hinterholz, welcher sich bereits seit einigen Jahren wunderschön ins bestehende Landschaftsbild einfügt. Ein weiterer Meilenstein bei dieser Landschaftsgestaltung bildet die geplante Biotop-Neuerschaffung im Uferbereich des Mölbaches, deren Umsetzung in absehbarer Zeit in Angriff genommen werden kann.
dWaldkirch baut auf neue Geodaten in 3D 26.04.2018
dInformationsanlass und Workshops zur Raumplanung / Jetzt anmelden!26.04.2018
Für die Erarbeitung dieser Grundlagen mussten die Rahmenbedingungen auf nationaler und kantonaler Ebene beachtet und eingehalten werden. Insbesondere ist das neue Planungs- und Baugesetz seit dem 1.10.2017 sowie der kantonale Richtplan (Teil Siedlung) seit dem 1.11.2017 in Rechtskraft. Auf dieser Basis wurde der Gemeinderichtplan erarbeitet und zusammen mit den notwendigen Beschlüssen des Gemeinderates beim Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) in St. Gallen, zu einer Vorprüfung, eingereicht. Diese Arbeiten wurden bis im Juni letzten Jahres vorbereitet. Die Vorprüfung durch den Kanton dauerte, wie bereits im Mitteilungsblatt kommuniziert, bis Ende des letzten Jahres. Nach der Rückmeldung durch das AREG wurden die einzelnen Punkte, welche beanstandet oder „bemängelt“ worden waren, durch den Gemeinderat in Zusammenarbeit mit dem Raumplanungsbüro ERR bereinigt.
Nun liegen ein überarbeiteter Richtplan sowie die entsprechenden Beschlüsse des Gemeinderates dazu, vor. Dieser Richtplan bildet die Basis der weiteren strategischen Entwicklung unserer Gemeinde und ist die Richtschnur der nächsten Jahre. In Anlehnung an diese Arbeiten, wurden seit Januar 2018 der Entwurf des neuen Zonenplanes sowie das neue Baureglement im Entwurf erstellt.
Einbezug und Anhörung der Öffentlichkeit
Jetzt, da die neuen Instrumente im Entwurf vorliegen, ist es Zeit, die Öffentlichkeit anzuhören und Sie, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, einzubinden. Das möchte der Gemeinderat wie folgt tun.
Am Mittwoch, 23. Mai 2018, 20 Uhr, findet in der Aula des Schulhauses Bünt eine Informationsveranstaltung zu den neuen Raumplanungsinstrumenten statt. An dieser Veranstaltung erhalten Sie detaillierte Informationen zu den einzelnen Instrumenten (wie Richtplan, Zonenplan und Baureglement) der Raumplanung sowie zum Verfahren. An diesem Abend werden auch ein Vertreter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation sowie der von uns beauftragte Raumplaner vor Ort sein.
Am 16. und 30. Juni 2018 findet je von 8 – 12 Uhr, ein Workshop in Waldkirch und Bernhardzell, zum Thema Raumplanung, statt. An diesen beiden Samstagen werden die gleichen Themen bearbeitet. Wir möchten Ihnen die Möglichkeit bieten, an einem der beiden Samstage teilnehmen zu können. Behandelt werden ausser dem Thema „Raumplanung generell“, der Zonenplan-Entwurf und der Baureglement-Entwurf. Mittels elektronischem 3D-Kartenmaterial unserer Gemeinde, können wir Ihnen aufzeigen, was minimale Einschränkungen beim Baureglement und bei der Zonierung für Auswirkungen auf unser Ortsbild aber auch auf unsere Gemeindegebiete haben können. Gleichzeitig möchten wir Ihnen unseren Vorschlag für die Zonierung und das neue Baureglement aufzeigen und Erklärungen und Erläuterungen dazu abgeben. Im Anschluss an die beiden Workshops, sind Sie herzlich zum gemeinsamen Apéro eingeladen.
Anmeldung
Damit der Informationsanlass und die beiden Workshops gut geplant werden können, bitten wir Sie, sich dazu anzumelden. Der Informationsanlass soll als Basisinformation dienen und Ihnen die Grundlagen bieten, um anschliessend an einem der beiden Tage in den Details mitarbeiten zu können. Deshalb empfehlen wir dringend, dass Sie sich am Informationsanlass vom 23. Mai und an einem der beiden Workshops in Waldkirch oder Bernhardzell anmelden.
Die Anmeldung erbitten wir bis zum 10. Mai 2018, unter gemeinde@waldkirch.ch oder telefonisch auf 058 228 79 12 mit Angabe von Name/Vorname und Adresse sowie den einzelnen Daten, an welchen Sie teilnehmen wollen.
Herzlichen Dank für Ihre Teilnahme und Ihre Unterstützung der Entwicklung unserer Gemeinde.
dUmfrage Abfall und Entsorgungskonzept gestartet26.04.2018
Wir danken Ihnen für die Unterstützung und Teilnahme an der Umfrage. Alle eingereichten Fragebogen, welche mit Name und Vorname ausgefüllt sind, werden am Schluss an einer Verlosung teilnehmen. Unter den eingereichten Fragebogen werden 3 Gewinner ermittelt, welche einen Gutschein für ein Essen in einem unserer Restaurants in der Gemeinde, im Wert von je Fr. 100.00, gewinnen. Machen Sie also mit, Sie sehen, es lohnt sich auf jeden Fall.
dGewässerunterhalt / Hochwasser / Gefahrenkarte19.04.2018
Auch zukünftig stehen weitere Ausbauprojekte an, welche zum Schutz der Bevölkerung und von Sachgegenständen geplant sind.
Naturgefahrenkarte des Kantons St. Gallen
Die Naturgefahrenkarte gibt Auskunft über die vorhandenen Gefahrengebiete. Aus dieser kann erhoben werden, dass in unsere Gemeinde vornehmlich mit einer möglichen Gefahr von Hochwasser zu rechnen ist. Wo sich diese Gebiete befinden, kann aus der Gefahrenkarte unter www.geoportal.ch entnommen werden.
Unterhalt an öffentlichen Gewässern
Damit die Gefahr von Hochwasserschäden möglichst gering ist, sind Unterhaltsarbeiten unerlässlich. Dies gilt auch für hochwassersicher ausgebauten Gewässer.
Ein Auszug aus den gesetzlichen Bestimmungen nach dem kantonalen Wasserbaugesetz vom 17. Mai 2009 lautet:
Begriff (Art. 9 WBG)
Als Gewässerunterhalt gelten Massnahmen, die erforderlich und geeignet sind, Gerinne und Ufer eines Gewässers sowie die Wasserbauwerke in einem guten Zustand zu erhalten. Sie sind mit Ausnahme der Arbeiten nach Art. 10 Abs. 2 nicht meldepflichtig.
Als Unterhalt gelten insbesondere:
a) periodische Pflege der Ufervegetation;
b) Entfernen von Böschungswülsten und anderen Hindernissen im Gerinne und an Ufern, wenn sie den Abfluss hemmen;
c) Ausschöpfen von Gewässern, wenn der Schutz der Umgebung vor Überflutung es erfordert;
d) Ausschöpfen von Kiesfängen;
e) Unterhaltsmassnahmen an Schutzbauten und Durchlässen;
f) Entfernen von Unrat.
3 Unterhaltsarbeiten werden möglichst schonend und nach den Regeln einer naturnahen Gewässerpflege durchgeführt.
Durchführung (Art. 10 WBG)
1 Soweit dieser Erlass nichts anderes bestimmt, bedürfen Unterhaltsarbeiten keiner Bewilligung.
2 Unterhaltsarbeiten sind meldepflichtig, wenn sie:
a) mit Eingriffen in die Sohle verbunden sind;
b) die Entfernung von Ufervegetation vorsehen;
c) zeitlich beschränkte Änderungen des Wasserabflusses zur Folge haben.
3 Die meldepflichtigen Unterhaltsarbeiten dürfen ausgeführt werden, wenn die zuständigen Stellen nicht innert dreissig Tagen nach Eingang der Meldung dem Gesuchsteller schriftlich mitteilen, dass:
1. die Meldung unvollständig ist;
2. die Unterhaltsarbeiten in das vereinfachte oder das ordentliche Planverfahren verwiesen werden;
3. die Unterhaltsarbeiten unzulässig sind und die Bewilligung für deren Ausführung verweigert wird.
4 Wenn Gefahr in Verzug ist, erteilt die Aufsichtsbehörde die Bewilligung zur sofortigen Ausführung der notwendigen Unterhaltsarbeiten für die unmittelbare Schadenabwehr. Rekurs und Beschwerde haben keine aufschiebende Wirkung. Rekurs- und Beschwerdeinstanz können eine gegenteilige Verfügung treffen. Die Verfügung ist endgültig.
Unterhaltspflicht (Art. 11 WBG)
1 Die Wasserbaupflichtigen sorgen für die Ausführung der notwendigen Unterhaltsmassnahmen.
2 Die zuständige Aufsichtsbehörde erlässt die nötigen Verfügungen, wenn der Gewässerunterhalt auf eine Weise vernachlässigt wird, die:
a) eine Gefährdung von Menschen, Tieren oder erheblichen Sachwerten zur Folge haben kann;
b) künftigen Gewässerunterhalt und Wasserbau erschwert;
c) die Erhaltung des natürlichen Ufers gefährdet.“
Wir machen Grundeigentümer, welche anstossendes Grundeigentum an einem Gewässer besitzen, darauf aufmerksam, dass eine gesetzliche Unterhaltspflicht besteht. Vor Inangriffnahme von Unterhaltsarbeiten nach Art. 10 Abs.2 des Kant. Wasserbaugesetzes bitten wir die Grundeigentümer, sich unbedingt vor Beginn der Arbeiten bei der Abteilung Bau und Infrastruktur (Tel. 058 228 79 23 oder E-Mail markus.stoeckli@waldkirch.ch) zu melden.
Gemeindebeitrag:
Die Gemeinde leistet seit vielen Jahren Beiträge von einem Drittel an die angefallenen Kosten. Voraussetzung für eine Beitragsleistung ist, dass die Arbeiten nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeführt und durch die Gemeinde abgenommen wurden.
Wir bitten alle betroffenen Grundeigentümer: Nehmen Sie Ihre Unterhaltspflicht zum Schutz von Menschen, Tieren und erheblichen Sachwerten wahr. Vielen Dank für Ihre wertvolle Unterstützung.
Wir bedanken uns für ihre Mithilfe zur Sicherheit für uns alle und zum Wohle unserer Umwelt und für saubere Gewässer.
dProjekt Abfall- und Entsorgungskonzept vom Gemeinderat freigegeben19.04.2018
Verschiedene Rückmeldungen zu Abfall- und Entsorgungsthemen sind in den letzten Monaten und Jahren bei der Gemeinde eingegangen. Diese Bedürfnisse und Anregungen sollen in die IST-Analyse einfliessen. In den letzten Jahren sind einige neue Herausforderungen im Bereich Abfall und Entsorgung auf die Gemeinden zugekommen. Neue Technologien und Möglichkeiten, welche auf dem Markt sind, müssen auf die Bedürfnisse und Möglichkeiten der Gemeinde abgestimmt werden (z.B. Unterflurcontainer usw.). Auch diese Erkenntnisse und Fakten werden in die Arbeit einfliessen und bei der SOLL-Analyse aufgezeigt. Um an die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde heran zu kommen, wird die Arbeitsgruppe, mit Unterstützung von Studierenden der Universität St. Gallen, noch im April 2018 eine Nutzerbefragung durchführen. Diese wird einerseits online, aber auch als „Papier-Fragebogen“ den Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen. Die Details zur Umfrage sowie das notwenige Formular, stellen wir Ihnen im nächsten Mitteilungsblatt vom 27. April 2018 vor.
Der Gemeinderat, als Auftraggeber des Projektes Abfall- und Entsorgungskonzept, hat eine Projektgruppe mit Vertretern aus den verschiedenen Nutzergruppen sowie Fachpersonen und Ortsvertreter zusammengestellt. Als Verantwortlicher Projektleiter wird Gemeinderat Thomas Grob amten.
Thomas Grob, Gemeinderat und Projektleiter
Christian Tresch, Leiter Technische Betriebe (Verantwortlicher Abfall Gemeinde)
Christian Spirig, Vertreter Ortsteil Waldkirch
Markus Walser, Vertreter Ortsteil Bernhardzell
Benno Egli, Vertreter Landwirtschaft und Bewirtschafter Grünsammelstelle
Hugo Landolt, Vertreter Vereine
Die einzelnen Projektziele:
Durch die Arbeit der Projektgruppe soll dem Gemeinderat aufgezeigt werden, welche Trends in den Bereichen Abfall und Entsorgung bestehen. In einer IST Analyse soll festgestellt werden, welche Abfallarten wie zu entsorgen sind und wo sich die Standorte der Sammelstellen befinden (alle Abfallarten). Weiter soll geprüft werden, ob die heutigen „Entsorgungsarten“ noch den Standards entsprechen und wo allenfalls Optimierungen erzielt werden können. Auch der finanzielle Aufwand und Ertrag soll erhoben werden sowie die Frage der rechtlichen Herausforderungen (Papiersammlungen mit Vereinen und Schulen). Es soll weiter geprüft werden, in welcher Art und Weise eine mögliche Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden, Zweckverbänden usw. forciert oder ausgebaut werden kann. Mit dieser „Auslegeordnung“ wird zudem erhoben, welche Angebote heute bestehen und/oder ausgebaut werden können (Recycling Center usw.) und wie das Kundenverhalten aussieht. Durch die Auswertung aller erhobenen Daten und Fakten soll dem Gemeinderat ein „Sollkonzept“ unterbreitet werden, welches auch die Visionen und Möglichkeiten inklusive Handlungsempfehlungen darleget. Die Umsetzung des „Soll-Konzeptes“ ist dann nach Prüfung der einzelnen Empfehlungen und der damit verbundenen Kostenerhebungen durch den Gemeinderat zu beschliessen.
Die Abfallentsorgung/Verwertung ist gemäss gesetzlicher Vorgaben verursachergerecht zu finanzieren (Spezialfinanzierung). Somit sind sämtliche Kosten welche aus der Abfallentsorgung/Verwertung anfallen, durch die Erträge aus Kehrichtgebühren, der Abfallgrundgebühr oder weiteren Einnahmen zu decken. Das heisst für die Abfallentsorgung/Verwertung werden keine allgemeinen Steuereinnahmen verwendet.
Wir bitten Sie jetzt schon darum, sich an der Umfrage, welche im April 2018 gestartet wird, zu beteiligen. Wie erwähnt, werden die Details zur Umfrage im nächsten Mitteilungsblatt erläutert und der Zugang zur Onlineumfrage kommuniziert. Per Ende Juni 2018 erwartet der Gemeinderat bereits erste Erkenntnisse aus der Umfrage und den Erhebungen. Diese möchten wir den Bürgerinnen und Bürger zeitnah kommunizieren.
dUnterstellung Schulsozialarbeit / Kündigung Schulsozialarbeiter13.04.2018
Aufgrund der neuen Ausgangslage wurde die Unterstellung des Schulsozialarbeiters vor der Neuausschreibung nochmal überprüft. Die Überprüfung erfolgte unter der Leitung des Gemeindeprä-sidenten und unter Einbezug der Schulratspräsidentin sowie des Abteilungsleiters Soziales der Gemeinde. Diese hat ergeben, dass mehrere Gründe für eine Anpassung der Unterstellung der Schulsozialarbeit, direkt bei der Schule resp. der Schulratspräsidentin, sprechen. Der Schulsozialarbeiter arbeitet primär für die Schule und hat sein Büro heute bei der Schulverwaltung und künftig im neuen Schulhaus Breite.
Der Gemeinderat hat die Neuausschreibung der 60% Stelle Schulsozialarbeit der Schule Waldkirch übertragen und zur Besetzung freigegeben. Der Schulrat hat sich entschieden das Pensum aufzuteilen und zwei 30% Stellen auszuschreiben. Damit ergibt sich die Möglichkeit bei der Stellenbesetzung auf zwei Personen abzustützen. Die Stellen werden im Mitteilungsblatt von dieser Woche sowie in mehreren Print- und Onlinemedien zur freien Bewerbung ausgeschrieben.
dZivilstandsamt Gossau; erfolgreiche Inspektion13.04.2018
dEinbürgerungswesen - Neuerungen13.04.2018
Ordentliche Einbürgerung
Eine Bewerberin oder ein Bewerber muss im ordentlichen Verfahren mindestens 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz haben, wobei die Jahre zwischen dem achten und achtzehnten Altersjahr doppelt angerechnet werden. Der tatsächliche Aufenthalt hat jedoch mindestens sechs Jahre zu betragen. Im Weiteren muss die bewerbende Person die letzten fünf Jahre ununterbrochen im Kanton St.Gallen und in der politischen Gemeinde wohnen. Eine Doppelzählung der im Kanton St.Gallen erforderlichen Jahre für die Erfüllung der notwendigen Wohnsitzdauer im Kanton St.Gallen und in der Gemeinde sieht das kantonale Recht nicht vor.
Erleichterte Einbürgerung
Wer eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, kann grundsätzlich nach der Eheschliessung mit einer Schweizerin oder einem Schweizer ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen, wenn sie oder er seit drei Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit dem Ehemann oder der Ehefrau lebt und sich insgesamt fünf Jahre in der Schweiz aufgehalten hat, wovon ein Jahr unmittelbar vor Einreichung des Gesuchs.
Gebühr für die Einbürgerung von Schweizerinnen und Schweizer
Der Gemeinderat hat entschieden, dass die Einbürgerungsgebühr bei Schweizerinnen und Schweizern (Erteilung des Ortsbürgerrechts) auf Fr. 100.00 pro Gesuch festgelegt wird.
dPlanungsarbeiten Dorfkern Waldkirch06.04.2018
Das Grundstück Arneggerstrasse 8 (Grundstück Nr. 56, rot markiert) wurde durch die Firma Schmuckli Immobilien, Wil, erworben. Anstelle der kurzfristigen Planung und Überbauung dieses einzelnen, grossen Grundstückes hat die Firma Schmuckli Immobilien AG angeboten, mit der Gemeinde zusammen auch die weiteren Entwicklungsmöglichkeiten beim Grundstück der Gemeinde, Arneggerstrasse 12 (Grundstück Nr. 57, orange markiert) in die Planung mit einzubeziehen. Der Gemeinderat hat entschieden, diese Planungsarbeiten zuzulassen und über diese Tätigkeiten, bereits jetzt gegenüber der Öffentlichkeit zu kommunizieren. Es ist wichtig, für langfristige Lösungen frühzeitige Planungen vorzunehmen. Aktuell wird das Gebäude an der Arneggerstrasse 12 durch die Schulverwaltung genutzt und ein Verkauf oder Abbruch ist aktuell nicht angedacht oder vorgesehen. Welche Optionen sich anbieten wird sich erst nach der Planungsphase zeigen.
Nach Fertigstellung des neuen Schulhauses Breite zieht die Schulverwaltung, wie geplant, in das neue Gebäude um. Bis heute ist noch nicht definiert, wie das Gebäude an der Arneggerstrasse 12 weiter genutzt werden soll. Raumbedarf ist sicher vorhanden und über mögliche Nutzungen gibt es viele Optionen. Mit den nun eingeleiteten Abklärungen und Planungen soll aber eine längerfristige Entwicklung geprüft werden, welche aufzeigen soll, wie sich der Einbezug des Grundstückes Nr. 57 mit dem heutigen Gebäude an der Arneggerstrasse 12 in einer Gesamtplanung zeigen könnte. Da sich diese Grundstücke und Gebäude in der Kernzone befinden, ist eine genaue Betrachtung und frühzeitige Planung unerlässlich und für unser Ortsbild sehr wichtig. Nach den erfolgten Abklärungen werden wir Sie gerne wieder über die weiteren möglichen Schritte informieren.
dWaldkirch App29.03.2018
Ab sofort kann die App „Waldkirch“ offiziell ab dem AppStore oder auf Android-Geräte im PlayStore gratis heruntergeladen werden. Die erste Push-Meldung wurde bereits auf die Bürgerversammlung hin an die App-Nutzer versandt. Das Mitteilungsblatt „Waldkirch Aktuell“ wird wie bis anhin, auch in Zukunft wöchentlich in Papierform an alle Haushalte versandt.
dAnpassungen der Trottoirübergänge Oberwald-, Obere Dorfstrasse in die Arneggerstrasse 28.03.2018
Gleichzeitig zu den Anpassungen an der Oberwaldstrasse wird auch der Übergang an der Oberen Dorfstrasse angepasst. Auch dort ist eine Pflästerung vorgesehen, womit dann der Mündungsbereich in die Arneggerstrasse bereinigt ist und nur noch der untere Teil der Oberen Dorfstrasse saniert werden muss. Die Kosten für die Anpassungen im Bereich Kantonsstrasse und Trottoir werden durch den Kanton, die Kosten auf der Seite Gemeindestrassen (Oberwaldstrasse und Obere Dorfstrasse) durch die Gemeinde getragen.
Die Bau- und Anpassungsarbeiten werden während der Frühlingsferien, ab dem 09. April 2018 ausgeführt und dauern rund zwei-einhalb Wochen.
dNeuer Stiftungsratspräsident für die Stiftung Wiborada Bernhardzell gewählt16.03.2018
dZusammenarbeit mit der Gemeinde Hauptwil-Gottshaus09.03.2018
dWahl Hauswart-Ehepaar09.03.2018
dSportstättenplanung15.02.2018
dGeburtstag und Weiterbeschäftigung Thomas Strittmatter15.02.2018
Wir dürfen uns sehr glücklich schätzen, dass Thomas Strittmatter auch nach seinem 65-igsten Geburtstag der Gemeinde Waldkirch weiterhin als Springer-Hauswart zur Verfügung steht und uns unterstützt.
Geschätzter Thomas, zu deinem 65-igsten Geburtstag gratulieren wir dir ganz herzlich. Wir bedanken uns für die bisherige wertvolle Zusammenarbeit und freuen uns, weiterhin auf dich und deinen geschätzten Einsatz zählen zu dürfen.
Gemeinderat, Gemeindepersonal und Hauswartteam
dJahresabschluss und Budget15.02.2018
Für 2018 beantragt der Gemeinderat der Bürgerversammlung eine Steuerfusssenkung um 6% auf neu 129%. Das Budget 2018 kann zudem erneut ausgeglichen präsentiert werden, nachdem auch in diesem Jahr mehrere Berei-nigungen und Einsparungen im Budgetprozess in der Höhe von Fr. 117‘800.00 erfolgt sind. Auch für die Zukunft und trotz der finanziellen Aufwände für das Projekt Breite und mutmasslicher Kosten für die Sportstätte, aber auch diverser Investitionen, stehen die Finanzen der Gemeinde Waldkirch auf einem absolut gesunden Fundament. Der Gemeinderat hat am 07. Februar 2018 an einem internen Workshop und der anschliessenden Budgetberatung ver-schiedene Auswirkungen durch die Einführung des neuen Rechnungsmodells St. Gallen (RMSG in anderen Kantonen als HRM2 bezeichnet) im Jahr 2019 besprochen. Ebenso wurde die Finanzstrategie der nächsten Jahre behandelt. Die Investitionsplanung für die kommenden Jahre zeigt auf, dass Waldkirch durch eine gute Finanzstrategie, sinn- und massvolle Investitionen, die Ausgaben der kommenden Jahre im Griff hat. Der Gemeinderat wird im Rahmen der Einführung des neuen RMSG weitere strategische Finanzentscheide zu fällen haben. Die entsprechenden Grund-satzentscheide werden im Verlaufe dieses Jahres gefällt. Weitere interessante Ausführungen zur Rechnung 2017, dem Budget 2018 sowie zur Finanzstrategie werden an der Vorversammlung vom 21. März 2018 sowie an der Bür-gerversammlung vom 28. März 2018 präsentiert. Bitte reservieren sie sich heute schon diese zwei genannten Daten in der Agenda.
dErfreulicher Steuerabschluss 201709.02.2018
Die einfache Steuer ist allerdings gegenüber dem Vorjahr um 2.37 Prozent gestiegen, was erfreulich ist und sehr positiv gewertet werden darf. Die Anzahl Steuerpflichtige in unserer Gemeinde hat minim zugenommen. Die Steuerkraft der Gemeinde Waldkirch liegt dem gegenüber aber neu bei Fr. 2‘115.00 pro Einwohner und ist im Vergleich mit dem Vorjahr (2016 = Fr. 1‘993.00) ebenfalls angestiegen. Damit liegt die Gemeinde Waldkirch im kantonalen Vergleich auf Rang 38 von 77 Gemeinden. Bei den Steuerausständen liegt Waldkirch mit 6.37% deutlich unter dem kantonalen Durchschnitt von 9.32%, allerdings höher als im 2016, als die Steuerausstände noch 4.91% betrugen.
Die gesamten Steuereinnahmen der Gemeinde Waldkirch belaufen sich auf Fr. 11‘588‘522.34, was gegenüber dem Budget 2017 einen Mehrertrag von insgesamt Fr. 500‘622.34 ergibt. Budgetiert waren für 2017 bei einem Steuerfuss von 135%, Einnahmen von Fr. 11‘087‘900.00. Diese Mehreinnahmen wirken sich auch auf den Rechnungsabschluss 2017 aus, über welchen wir im nächsten Mitteilungsblatt ausführlicher informieren.
Der Grund für die Mehreinnahmen bei den Steuern lag insbesondere bei den Nachzahlungen aus den Jahren 2007 bis 2016, welche deutlich über der erwarteten Höhe vereinnahmt werden konnten. Bis auf die Einkommens- und Vermögenssteuern, die Gewinn- und Kapitalsteuern und die Feuerwehrersatzabgaben, konnten bei sämtlichen Steuerarten Mehrerträge erzielt werden. Auffallend sind die Mehrerträge bei den Grundstückgewinn- und Handänderungssteuern, welche allerdings bekannterweise schwierig zu budgetieren sind. Die untenstehende Grafik zeigt eine Übersicht über die Steuereinnahmen. Der Gemeinderat hat den positiven Abschluss zur Kenntnis genommen und dankt dem Leiter Steuern und Einwohnerwesen sowie dem Leiter Finanzen und ihren Mitarbeitenden für die pflichtbewusste Arbeit.
dHerzliche Gratulation zum „Viva Nachwuchspreis“02.02.2018
dSehr gutes Ergebnis bei Alkoholtestkäufen02.02.2018
In unserer Gemeinde wurden am 24. November 2017 solche Testkäufe durchgeführt. Zusammenfassend darf von einem sehr guten Gesamtergebnis gesprochen werden. Das Testergebnis des Vorjahres konnte markant verbessert werden. Verstösse gegen die geltenden Jugendschutzbestimmungen gingen beim Verkauf von alkoholischen Getränken auf 8 Prozent zurück. Positiv zu erwähnen ist, dass in 75 Prozent der Verkaufsstellen konsequent ein Ausweis zur Alterskontrolle verlangt wurde. Einzig bei den strukturellen Gesetzesvorgaben gemäss Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (SR 817.02) – das gut sichtbare Anbringen der Jugendschutzhinweise – besteht noch Optimierungsbedarf.
Wir danken den Waldkircher Betrieben zur Umsetzung und Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen beim Verkauf von Alkohol an Kinder und Jugendliche.
dPostbriefkasten und Fächeranlage bleiben vorerst am heutigen Standort05.01.2018
d30 Jahre für Gemeinde, Schule, Öffentlichkeit und Vereine im Einsatz05.01.2018
Lieber Kurt, liebe Regi, ich gratuliere euch zu eurem 30-jährigen Jubiläum ganz herzlich und danke euch für die grossartige und umsichtige Arbeit, die ihr während dieser langen Zeit für die Gemeinde Waldkirch und das Gemeinwohl geleistet habt. Ihr habt während der ganzen Zeit im Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern, den Lehrerinnen und Lehrern, den Schülerinnen und Schülern aber auch den Vereinen und Organisationen sowie allen Partnern und Dienstleistern einen sehr angenehmen und wertschätzenden Umgang gepflegt. Das ist nicht selbstverständlich und gebührt grosser Wertschätzung, Lob und Anerkennung. Im Namen des Gemeinde- und Schulrates, der Verwaltung und auch ganz persönlich, gratuliere ich euch zu eurem 30 jährigen Jubiläum, danke euch von Herzen für euer grosses Engagement und wünsche euch für die Zukunft nur das Allerbeste.
Aurelio Zaccari
Gemeindepräsident
dFertigstellung und Einweihung der Kirchstrasse und des Sodbrunnens noch offen05.01.2018
dMitteilungsblatt überarbeitet und modernisiert05.01.2018
dStiftungspräsidium Wohn- und Pflegezentrum Wiborada noch nicht besetzt05.01.2018
dDefibrillator an neuem Standort05.01.2018
dStellenausschreibung Leitender Hauswart & Facility Manager (m/w) 100 %22.12.2017
Damit wir unsere Anlagen und Infrastrukturen auf einem guten Stand halten können, suchen wir per 1. Mai 2018 oder nach Vereinbarung einen erfahrenen und motivierten Leitenden Hauswart & Facility Manager (m/w) 100 %.[...]
Ihre wesentlichen Aufgaben sind:
- Führen eines Teams von Hauswarten und Mitarbeitenden;
- Planen und koordinieren der Einsätze des Teams;
- Koordination des Einkaufs von Verbrauchsmaterialien und Geräten;
- Planung und Koordination von Umbau-, Sanierungs- und Unterhaltsarbeiten;
- Budgetierung;
- Begleitung und Mitwirkung in der Baukommission in haus- und unterhaltstechnischen Fragen beim Neubauprojekt Schulhaus Breite;
- Sicherheitsbeauftragter EKAS der Gemeinde;
- Durchführung von Unterhalts- und Reinigungsarbeiten.
Wir erwarten:
- Abgeschlossene Berufsausbildung mit einigen Jahren Berufserfahren, vorzugsweise im handwerklichen Bereich;
- Eidg. Berufsprüfung als Hauswart FA oder die Bereitschaft, die Ausbildung zu absolvieren;
- Erfahrung als Hauswart oder gleichwertige Tätigkeit, allenfalls Führungserfahrung;
- Zuverlässiges und selbständiges Arbeiten;
- Hohe Teamfähigkeit, guter Umgang mit Behörden, Vorgesetzten, Lehrpersonen und Schülern;
- Fundierte Kenntnisse in der Anwendung gängiger PC-Programme wie Microsoft Office;
- Bereitschaft zur Weiterbildung;
- Wohnsitznahme in der Gemeinde Waldkirch erwünscht.
Wir bieten:
- Dem Anforderungsprofil entsprechende Besoldung;
- Sehr gute und moderne Sozialleitungen und Anstellungsbedingungen;
- Angenehmes und modernes Arbeitsumfeld;
- Aus und Weiterbildungsmöglichkeiten;
- Eine interessante, spannende und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem motivierten Team;
- Gestaltungsspielraum und hohe Selbständigkeit.
Ihre schriftliche Bewerbung erwarten wir bis am 10. Januar 2018 an das Gemeindepräsidium Waldkirch, Gemeindepräsident Aurelio Zaccari, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch. Für Fragen wenden Sie sich an den Gemeindepräsidenten (Tel. 058 228 79 11 oder E-Mail aurelio.zaccari@waldkirch.ch) oder an den Leiter Bau- und Infrastruktur, Markus Stöckli (Tel. 058 228 79 23 oder E-Mail markus.stoeckli@waldkirch.ch).
dNeue Gemeindestrukturen ab 1. Januar 201821.12.2017
Pilotberieb war erfolgreich
Anfangs November 2017 wurde ein Pilotbetrieb für die Geschäftsleitung eingeführt. In der Geschäftsleitung nehmen der Leiter Finanzen, der Leiter Bau und Infrastruktur, der Leiter Kanzlei und der Leiter Technische Betriebe und der Gemeindepräsident als Vorsitzender Einsitz. Mit der Einführung der Geschäftsleitung wird zwischen der Verwaltung und dem Gemeinderat eine operative Ebene eingeschoben. Diese stellt die operativen Belange sicher und übernimmt somit auch die operativen Geschäfte. Der Gemeinderat richtet sich auf die strategischen Themen aus und der Gemeindepräsident übernimmt die Schnittstellenfunktion zwischen operativer und strategischer Ebene. Er führt nach wie vor den Gemeinderat und ebenso die Geschäftsleitung als Vorsitzender an.
Nebst der Zusammenführung des Baubereichs sowie der Einführung des Geschäftsleitungsmodells wird auch die Ratskanzlei strukturelle Anpassungen erfahren. So sind die Bereiche HR (Human Ressources) und die Kommunikation direkt dem Gemeindepräsidenten zugewiesen, während die Kanzlei, angeführt durch den Ratsschreiber, sich um die Vorbereitung, Nachbereitung und Umsetzung der Geschäfte und Beschlüsse der beiden Gremien Geschäftsleitung und Gemeinderat kümmern wird.
Kompetenzen der Mitarbeitenden erweitert
Als Konsequenz der Strukturbereinigung auf der operativen Ebene wurden zudem verschiedene Kommissionen aufgehoben, oder deren Präsidien neu besetzt. Dies mit dem Hintergrund, dass diese meist operative Themen bearbeitet haben und somit in der Konsequenz nicht mehr durch einen Gemeinderat geführt werden müssen und sollen. Alles in Allem sind die neuen Strukturen ein Gewinn für die Gemeinde Waldkirch, da Bauthemen in einem Bereich zusammengefasst sind und Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten bereits auf der Ebene Mitarbeitende oder Abteilung ausgeweitet wurden. Die vier Bereichsleiter, welche zusammen mit dem Gemeindepräsidenten die Geschäftsleitung bilden, haben mehr Kompetenzen und bringen gleichzeitig das Fachwissen aus der Verwaltung in die Geschäftsleitung ein. So können fundierte Entscheide auf operativer Ebene gefällt werden und der Gemeinderat kann sich dadurch grossmehrheitlich um die strategischen Geschäfte kümmern, welche für die Zukunft der Gemeinde eine enorme Wichtigkeit haben.
Abteilungen erhalten neue Bezeichnungen
Moderne Strukturen brauchen auch moderne Bezeichnungen. Mit der Umsetzung per 01.01.2018 werden auch die Bezeichnungen der Abteilungen und der Abteilungsleiter angepasst. Der Bauverwalter wird neu zum Leiter Bau und Infrastruktur, der Finanzverwalter zum Leiter Finanzen, usw. Die genauen Bezeichnungen werden im Gemeindehaus neu beschriftet und auch auf der Website der Gemeinde abrufbar sein.
Die erfolgreiche Einführung und Umsetzung der Strukturen17 konnte zeitgerecht erfolgen, was vor allem auf die grossartige Unterstützung und das sehr gute Mitwirken der Mitarbeitenden der gesamten Verwaltung und des Rates zurück zu führen ist.
Ich bedanke mich persönlich, aber auch im Namen des Gemeinderates, noch einmal ganz herzlich bei allen für die tatkräftige Unterstützung. Im März 2018 wird die Geschäftsleitung einen ersten Rückblick auf die Erfahrungen der ersten Wochen und Monate machen und allfällige Anpassungen und Bereinigungen vornehmen.
dNeues Geschäftsreglement erlassen15.12.2017
dHERZLICHE GRATULATION ZUM 1. Rang am Gossauer Weihnachtslauf15.12.2017
dVernissage im Gemeindehaus gut besucht15.12.2017
dStrassenzustandsüberwachung01.12.2017
dStrukturen 17, Ausschreibung Leitender Hauswart für das Schulhaus Breite 01.12.2017
Neulösung in Bernhardzell nach 30-jähriger Tätigkeit
Auf Ende Schuljahr 2018 werden Kurt und Regina Hengartner, nach 30-jähriger Tätigkeit, die Hauswartungen des Schulhauses und des Mehrzweckgebäudes Bernhardzell aufgeben und in den wohlverdienten Ruhestand treten. Mit Werner Fuchs, welcher bislang die Hauswarttätigkeit im Schulhaus Breite Waldkirch ausführte, wird ab Sommer 2018 wieder ein erfahrener und ausgewiesener Hauswart die Hauswartungen in Bernhardzell sicherstellen können. Wer ihm für das Pensum, welches bislang durch Regina Hengartner abgedeckt worden ist, zur Verfügung steht, wird noch geklärt. Eine Ausschreibung der Stelle, welche 20 – 30 % ausmacht, ist angedacht.
Ausschreibung eines Leitenden Hauswartes / Entlastung der Liegenschaftenverwaltung
Der Gemeinderat hat den vom Projektleiter Strukturen17 vorgeschlagenen neuen Strukturen im Bereich Hauswartungen und Liegenschaften und der Ausschreibung der Stelle «Leitender Hauswart» zugestimmt. Die Stelle von Werner Fuchs im Schulhaus Breite Waldkirch wird somit im Dezember 2017 neu in der Funktion als «Leitender Hauswart» ausgeschrieben und soll im ersten Quartal 2018 neu besetzt werden, damit die Übergaben bis Mitte 2018 erfolgen können. Durch diese Strukturanpassungen ist keine Stellenerweiterung notwendig und eine mittelfristige Entlastung der Bauverwaltung von verschiedenen Facility Management Aufgaben angedacht und möglich.
döffentliche Auflage Teilstrassenplan Schuepisweg28.11.2017
Die Planunterlagen liegen nach Art. 39 ff. StrG während 30 Tagen, d.h. ab 28. November 2017 bis 27. Dezember 2017, im Gemeindehaus Waldkirch (Büro 007 Bausekretariat, jeweils am Vormittag von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) öffentlich zur Einsichtnahme auf.
Rechtsmittel
Einsprachen gegen den Teilstrassenplan sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat einzureichen. Sie haben einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung zu enthalten.
dVerzögerungen beim Fahrplan der Richtplanung sowie der Erstellung des neuen Baureglementes / Zonenplan und Baureglement24.11.2017
Abhängig von der Rückmeldung des Kantons ist auch die weitere Bearbeitung des Zonenplans sowie des Baureglements. Der Gemeinderat arbeitet parallel weiter an der Zonenplanung und dem Baureglement, damit auch diese beiden Instrumente der Raumplanung im Frühjahr 2018, gemeinsam mit dem Richtplan, der Bevölkerung vorgestellt und erläutert werden können.
Die neue Planung sieht nun wie folgt aus;
- Richtplan Rückmeldung Kanton bis Ende November 2018
- Überarbeitung im Gemeinderat bis Ende Februar 2018
- 1. Information anlässlich Vorversammlung über Richtplanung März 2018
- Vernehmlassung Bevölkerung April 2018
- Erarbeitung Zonenplanung und Baureglement bis April 2018
- Kantonale Vorprüfung bis Mitte August 18
- 2. Öffentliche Informationsveranstaltung über alle Instrumente September 2018 (Richtplan / Zonenplan und Baureglement)
- Öffentliche Auflage Zonenplan und Baureglement November / Dezember 2018
Der Grund für diese Revision liegt in der Einführung des „Neuen Lohnwesens“ des Kantons St. Gallen (kurz Nelo), denn das aktuelle Personalreglement bezieht sich teilweise auf die kantonalen Bestimmungen. Der Gemeinderat wollte die Bestimmungen des „Neuen Lohnwesens“ des Kantons nicht eins zu eins übernehmen und entschied sich für eine Anpassung des eigenen kommunalen Personalreglementes.
dVerzicht auf Beitritt zur Geschäftsstelle USB 24.11.2017
Der Gemeinderat ist der Ansicht, dass die Bauverwaltung diese Aufgaben im Bereich des Umweltschutzes auf Baustellen weiterhin selbständig ausführen kann. Er hat sich deshalb dazu entschieden, der Geschäftsstelle nicht beizutreten. Als verfügende Behörde erlässt die Gemeinde nach wie vor und wie bisher die nötigen Auflagen in den Baubewilligungen und vertritt ihre Entscheide vor Rechtsmittelinstanzen. Deshalb drängt es sich nicht auf, diese Arbeiten an die neu zu bildende Geschäftsstelle USB abzugeben.
dHerzliche Gratulation zum 1. Platz24.11.2017
dHerzliche Gratulation zum Vize-Schweizermeistertitel24.11.2017
dSchliessung der Telefonkabine17.11.2017
dÄrztliche Grundversorgung mit neuer Arztpraxis sichergestellt17.11.2017
dStrukturen 17 / Einführung Pilotbetrieb Geschäftsleitung in der Verwaltung10.11.2017
dBeitritt zum Jungunternehmer beschlossen10.11.2017
dBauprojekt Breite10.11.2017
Die Baueingabe für das neue Schulhaus hat seine nächste Hürde genommen. Im Rahmen der öffentlichen Auflagefrist gingen keine Einsprachen gegen die Baueingabe „Neubauprojekt Breite“ ein. Aktuell werden die Unterlagen noch von den betroffenen Ämtern beim Kanton beurteilt. Der Gemeinderat und die Baukommission gehen davon aus, dass die Baubewilligung im Verlaufe des Monats Dezember 2017, spätestens Januar 2018 vorliegen wird.
Provisorium bewilligt
Die Baubewilligung für das Provisorium (Container) liegt zwischenzeitlich vor. Die Vorbereitungen für die Bereitstellung der Container ist auf anfangs Dezember 17 terminiert und laufen auf Hochtouren. Ziel ist es, dass das alte Schulhaus bis Ende Dezember 17 vollständig geleert, das Provisorium für den Schulbetrieb eingerichtet und das überschüssige Mobiliar eingelagert ist.
Die organisatorischen Massnahmen im Zusammenhang mit den Änderungen im Schulbetrieb werden durch die Schule direkt den betroffenen Eltern, Schülern und Lehrpersonen zeitgerecht mitgeteilt.
Arbeitsvergaben
Der Gemeinderat bzw. die Baukommission hat für das Bauprojekt Breite folgende Arbeiten vergeben:
· Fundation Provisorium Firma KIBAG Bauleistung AG, St. Gallen
· Montage, Demontage, Miete Container Firma Condecta, Winterthur
· Schadstoffsanierung Firma Stutz AG, St. Gallen
Nächste Schritte im Projekt
November 17 Start Bauaktivitäten für die Erstellung des Provisorium
Mitte Dezember 17 Start Provisoriumsbetrieb
Ende Dezember 17 Räumung altes Schulhaus abgeschlossen
Mitte Januar 18 * Start Abbrucharbeiten altes Schulhaus
*abhängig von der Baubewilligung
dErteilung Gastwirtschaftspatent03.11.2017
dStellenausschreibung Stiftungsratspräsidentin oder Stiftungsratspräsident30.10.2017
Wir wenden uns an eine Persönlichkeit, welche ausreichend zeitliche Verfügbarkeiten und persönliches Engagement aufbringen kann. Für diese Funktion wird auch entsprechende Führungserfahrung vorausgesetzt. Idealerweise haben sie bereits eine Institution im Gesundheitswesen geführt oder bringen Erfahrung aus dem Bereich Gesundheitswesen oder in der Langzeit- und/oder Akutpflege mit. Wir erwarten eine hohe Integrität und Identifikation mit Wohn- und Pflegezentren. Wenn sie zudem mit entsprechenden Institutionen breit vernetzt und es gewohnt sind Strategien und Ideen zu entwickeln, um zusammen mit dem Stiftungsrat die Herausforderungen und die Ausrichtung des Wohn- und Pflegezentrums Wiborada für die Zukunft zu gestalten, dann zögern Sie nicht uns ihre Bewerbung zuzustellen.
Ihre schriftliche Bewerbung erwarten wir gerne bis zum 18. November 2017, an das Gemeindepräsidium Waldkirch, Gemeindepräsident Aurelio Zaccari, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch. Für allfällige Fragen steht ihnen der Gemeindepräsident unter der Telefonnummer 058 228 79 11 oder per E-Mail aurelio.zaccari@waldkirch.ch gerne zur Verfügung.
dProjekt Strukturen 17 / Erfahrungen Pilotphase Bauen / Einleitung Pilotphase Geschäftsleitung26.10.2017
Mit der Planung und schrittweisen Umsetzung der beiden Pilotphasen, Zusammenführung Bauverwaltung und Bausekretariat sowie der Einführung einer Geschäftsleitung, sind wichtige Meilensteine im Projekt Strukturen 17 erreicht worden. Die Grundlagen für die Organisationsanpassungen konnten und können mit den Pilotphasen ideal erprobt werden. Wenn diese erfolgreich verlaufen, werden sie nahtlos im Betrieb umgesetzt und definitiv eingeführt. Mit dieser Anpassung geht auch die Trennung zwischen der strategischen Ebene (Gemeinderat) und der operativer Ebene (Geschäftsleitung/Verwaltung) einher. Die Konsequenzen daraus sind die Aufhebung diverser Kommissionen, welche bislang von Mitgliedern des Gemeinderates und der Verwaltung besetzt worden waren. Anlässlich der Konstituierung der Amtsdauer 2017 - 2020 wurden bereits einige Kommissionen aufgehoben. In den letzten Monaten wurden weitere Anpassungen durchgeführt, welche letztlich auch dazu führten, dass die Liegenschaftenkommission im August 2017 aufgehoben wurde sowie die Baukommission Breite eine neuerliche Anpassung erfuhr.
Seit dem 1. Oktober 2017 wird die Baukommission Breite mit Gemeinderat Daniel Fürer (strategisch) und dem künftigen Geschäftsleitungsmitglied und Bauverwalter Markus Stöckli (operativ) besetzt. Das Mitglied aus dem Gemeinderat ist das Bindeglied zwischen der Baukommission Breite und Gemeinderat. Auf eine zweite Delegation aus dem Gemeinderat (bislang Thomas Grob) wurde zu Gunsten einer schlanken Kommission aber auch im Zusammenhang mit der zusätzlichen Besetzung durch den Bauverwalter, verzichtet. Wie bisher angedacht, wird der Präsident der Baukommission, Andreas Bolzern, künftig wichtige Geschäfte (insbesondere diejenigen, welche in die Kompetenz des Gemeinderates fallen) direkt und persönlich im Gemeinderat vorbringen und vertreten.
Positive Entwicklung mit Einführung der neuen Strukturen feststellbar
Der Gemeinderat ist davon überzeugt, dass die per 1. Januar 2018 eingeplante Umsetzung der Strukturen 17 die angedachte Optimierung auf den verschiedenen Ebenen erzielen wird. Die Erarbeitung der Grundlagen sowie die Planung und Durchführung der Pilotphasen sind durch den Projektleiter und Gemeindepräsidenten Aurelio Zaccari bestens vorbereitet worden. Mit den Pilotphasen konnten und können die Abläufe und Prozesse getestet und falls notwendig noch angepasst werden. Die Mitarbeit des Gemeindepersonals hat sich dabei bestens bewährt und insbesondere die künftigen Geschäftsleitungsmitglieder bringen sich sehr positiv und konstruktiv in die Vorarbeiten und geplanten Veränderungen ein.
Nebst den Strukturanpassungen sollen im Rahmen des Projektes Strukturen 17 auch die Bezeichnungen der Abteilungen und deren Abteilungsleiter angepasst werden. Auf Bezeichnungen wie „Amt“ und „Verwalter“ soll künftig, wo möglich, verzichtet werden. Auch diese Umstellung soll mit der Einführung der neuen Strukturen per 1. Januar 2018 umgesetzt werden. Eine entsprechende Kommunikation mit detaillierten Informationen dazu, wird zu einem späteren Zeitpunkt folgen.
dRücktritt Stiftungsratspräsident Wohn- und Pflegezentrum Wiborada / Neuausschreibung26.10.2017
Die Herausforderungen für die Zukunft des Wohn- und Pflegezentrums Wiborada sind, wie für andere Institutionen im Gesundheitswesen auch, sehr gross. Das Anforderungsprofil an einen Stiftungsratspräsidenten ist entsprechend umfangreich. Der Gemeinderat hat sich deshalb dazu entschieden, die Funktion des Stiftungsratspräsidenten öffentlich auszuschreiben. Die Ausschreibung erfolgt in den üblichen Medien sowie auch im Mitteilungsblatt Waldkirch.
dPublikation Zivilstandsnachrichten24.10.2017
dPostversorgung Waldkirch19.10.2017
Standort der provisorischen Fächeranlage und des Post-Briefkastens
Für die Fächeranlage wurde bis heute kein geeigneter Standort gefunden, welcher die Zu- und Wegfahrt sowie die Anlieferung optimal sicherstellen könnte. Auch der Standort des Postbriefkastens, welcher idealerweise nahe am Post-Angebot liegen sollte, konnte bis jetzt noch nicht definitiv festgelegt werden. Entsprechende Verhandlungen mit Grundeigentümern sind noch im Gange. Dies bedeutet, dass die Post vorläufig eine provisorische Aussen-Postfachanlage bei der heutigen Poststelle an der Arneggerstrasse anbietet. Bis spätestens Ende 2017 sollte dann ein anderer Standort gefunden sein. Der Postbriefkasten soll noch bis zum 30. Oktober 2017 zur Post-Agentur verschoben werden. Der genaue Standort ist noch in Abklärung.
dDorfstrasse / Erkenntnisse, neue Markierung und Verkehrsführung12.10.2017
Mit diesen provisorischen Anpassungen möchten wir auch Erfahrungen im Winterdienst sammeln. Die Anstösser der Dorfstrasse wurden mit einem separaten Brief informiert. Im Frühjahr 2018 werden wir die Erfahrungen auswerten und für die Umsetzung der definitiven Verkehrsführung im Bereich des Kreisels, der Einfahrt zur Tiefgarage Überbauung Pöstli und der Steigstrasse die nötigen Schlüsse ziehen können. Wir danken den Anstössern für Ihr Verständnis für die weiteren provisorischen Massnahmen und die Geduld bis zum definitiven Abschluss der Arbeiten.
dSportstättenplanung / Nächste Schritte06.10.2017
Für eine umfassende Abwägung der verschiedenen möglichen Sportanlagen-Standorte und zur Diskussion allfälliger offener Punkte bei dieser Evaluation oder genereller Punkte im Projekt, findet am Dienstag, 24. Oktober 2017, um 19:30 Uhr, in Waldkirch, Werkhof Buechwisen, ein offener Workshop statt. Dabei sollen verschiedene Nutzergruppen und die Öffentlichkeit abgeholt und die unterschiedlichen Bedürfnisse sowie Synergiemöglichkeiten eingebracht und diskutiert werden können.
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, an diesem Abend teilzunehmen und ihre Meinungen und Vorstellungen zum Projekt einzubringen.
dBauarbeiten an der Kirchstrasse kurz vor Abschluss29.09.2017
dHerzliche Gratulation zum Weltmeistertitel29.09.2017
dAusschreibung Projekt Breite13.09.2017
Gemeinde Waldkirch, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch
Objekt: Projekt Neubau Breite, Waldkirch
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Sprache des Vergabeverfahrens: Deutsch
Ausführungs- bzw. Liefertermine: Februar/März 2018
Eignungskriterien und zu erbringende Nachweise: Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen
Zuschlagskriterien: Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen
Adresse und Frist für den Bezug der Ausschreibungsunterlagen:
www.simap.ch, die Ausschreibungsunterlagen stehen ab 26. September 2017 zur Verfügung.
Adresse und Frist für die Einreichung des Angebots:
Gemeinde Waldkirch, Ratskanzlei, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch, das Angebot ist spätestens bis 23. Oktober 2017 (Datum Poststempel) in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk «Arbeitsvergabe Aushub, Projekt Neubau Breite» einzureichen.
Zeitpunkt der Offertöffnung: Kalenderwoche 43 (nicht öffentlich)
Verhandlungen: Technische Bereinigungen bleiben vorbehalten.
Es werden keine Abgebotsrunden durchgeführt.
Internationale Abkommen: Die Vergabe des Auftrags untersteht dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (SR 0.632.231.422; WTO-Übereinkommen).
dAusschreibung Projekt Breite13.09.2017
Gemeinde Waldkirch, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch
Objekt: Projekt Neubau Breite, Waldkirch
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Sprache des Vergabeverfahrens: Deutsch
Ausführungs- bzw. Liefertermine: März bis Dezember 2018
Eignungskriterien und zu erbringende Nachweise: Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen
Zuschlagskriterien: Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen
Adresse und Frist für den Bezug der Ausschreibungsunterlagen:
www.simap.ch, die Ausschreibungsunterlagen stehen ab 26. September 2017 zur Verfügung.
Adresse und Frist für die Einreichung des Angebots:
Gemeinde Waldkirch, Ratskanzlei, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch, das Angebot ist spätestens bis 23. Oktober 2017 (Datum Poststempel) in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk «Arbeitsvergabe Baumeister, Projekt Neubau Breite» einzureichen.
Zeitpunkt der Offertöffnung: Kalenderwoche 43 (nicht öffentlich)
Verhandlungen: Technische Bereinigungen bleiben vorbehalten.
Es werden keine Abgebotsrunden durchgeführt.
Internationale Abkommen: Die Vergabe des Auftrags untersteht
dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
(SR 0.632.231.422; WTO-Übereinkommen).
dAusschreibung Projekt Breite13.09.2017
Gemeinde Waldkirch, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch
Objekt: Projekt Neubau Breite, Waldkirch
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Sprache des Vergabeverfahrens: Deutsch
Ausführungs- bzw. Liefertermine: Ab April 2018 bis Sommer 2019
Eignungskriterien und zu erbringende Nachweise: Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen
Zuschlagskriterien: Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen
Adresse und Frist für den Bezug der Ausschreibungsunterlagen:
www.simap.ch, die Ausschreibungsunterlagen stehen ab 26. September 2017 zur Verfügung.
Adresse und Frist für die Einreichung des Angebots: Gemeinde Waldkirch, Ratskanzlei, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch, das Angebot ist spätestens bis 23. Oktober 2017
(Datum Poststempel) in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk «Arbeitsvergabe Elektroarbeiten, Projekt Neubau Breite» einzureichen.
Zeitpunkt der Offertöffnung: Kalenderwoche 43 (nicht öffentlich)
Verhandlungen: Technische Bereinigungen bleiben vorbehalten.
Es werden keine Abgebotsrunden durchgeführt.
Internationale Abkommen: Die Vergabe des Auftrags untersteht
dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
(SR 0.632.231.422; WTO-Übereinkommen).
dAusschreibung Projekt Breite13.09.2017
Gemeinde Waldkirch, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch
Objekt: Projekt Neubau Breite, Waldkirch
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Sprache des Vergabeverfahrens: Deutsch
Ausführungs- bzw. Liefertermine: Oktober 2018 bis Sommer 2019
Eignungskriterien und zu erbringende Nachweise: Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen
Zuschlagskriterien: Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen
Adresse und Frist für den Bezug der Ausschreibungsunterlagen:
www.simap.ch, die Ausschreibungsunterlagen stehen ab 26. September 2017 zur Verfügung.
Adresse und Frist für die Einreichung des Angebots:
Gemeinde Waldkirch, Ratskanzlei, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch, das Angebot ist spätestens bis 23. Oktober 2017 (Datum Poststempel) in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk «Arbeitsvergabe Heizung/Lüftung, Projekt Neubau Breite» einzureichen.
Zeitpunkt der Offertöffnung: Kalenderwoche 43 (nicht öffentlich)
Verhandlungen: Technische Bereinigungen bleiben vorbehalten.
Es werden keine Abgebotsrunden durchgeführt.
Internationale Abkommen: Die Vergabe des Auftrags untersteht
dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
(SR 0.632.231.422; WTO-Übereinkommen).
dAusschreibung Projekt Breite13.09.2017
Gemeinde Waldkirch, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch
Objekt: Projekt Neubau Breite, Waldkirch
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Sprache des Vergabeverfahrens: Deutsch
Ausführungs- bzw. Liefertermine: Ab März 2018 bis Sommer 2019
Eignungskriterien und zu erbringende Nachweise:
Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen
Zuschlagskriterien: Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen
Adresse und Frist für den Bezug der Ausschreibungsunterlagen:
www.simap.ch, die Ausschreibungsunterlagen stehen ab 26. September 2017 zur Verfügung.
Adresse und Frist für die Einreichung des Angebots:
Gemeinde Waldkirch, Ratskanzlei, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch, das Angebot ist spätestens bis 23. Oktober 2017 (Datum Poststempel) in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk «Arbeitsvergabe Sanitär, Projekt Neubau Breite» einzureichen.
Zeitpunkt der Offertöffnung: Kalenderwoche 43 (nicht öffentlich)
Verhandlungen: Technische Bereinigungen bleiben vorbehalten.
Es werden keine Abgebotsrunden durchgeführt.
Internationale Abkommen: Die Vergabe des Auftrags untersteht
dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
(SR 0.632.231.422; WTO-Übereinkommen).
dStrompreise 201801.09.2017
Der Strompreis setzt sich aus den Komponenten NETZNUTZUNG (Infrastruktur für die Stromlieferung), verschiedenen ABAGBEN sowie der ENERGIE (dem eigentlichen Strom) zusammen. Für den gesamten Stromeinkauf 2018 rechnen die Technischen Betriebe Waldkirch mit höheren Aufwendungen von rund 8% (ca. 151‘000 Fr.) als im laufenden Jahr 2017. Dies ist das Resultat aus dem Mix der nachfolgend Preisanpassungen:
NETZNUTZUNG: Die Netznutzungskosten, welche durch die SAK (St.Gallisch Appenzellische Kraftwerke AG) in Rechnung gestellt werden, sinken um rund 2%. Die Kosten für die eigene Netzinfrastruktur (Netznutzung Technische Betriebe Waldkirch) bleiben auf dem gleichen Niveau bestehen.
ABGABEN: Die vom Bund gesetzlich vorgegebene Abgabe für die KEV (Kostendeckende Einspeisevergütung) erhöht sich um 57% von 1.5 Rp./kWh auf neu max. *2.3 Rp./kWh. Die Abgaben für die Systemdienstleistungen SDL, welche der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid weitergeleitet werden müssen, sinken (-20 %). Die Abgaben an die Politische Gemeinde Waldkirch bleiben unverändert bei 0.6 Rp./kWh.
* Die definitive Höhe der KEV-Abgabe wird vom Bundesrat im Oktober/November 2017 festlegen.
ENERGIE: Der Energiepreis steigt leicht um rund 2%. Der Energiepreis setzt sich aus der Marktbeschaffung bei der EBM Energie AG, der Stromabnahme der örtlichen Stromproduzenten (PV-Anlagen) sowie dem Zukauf von Zertifikaten für die Stromqualität zusammen.
STROM-VERKAUF 2018
Die Veränderungen im Strom-Einkauf werden mehrheitlich auch auf den Strom-Verkauf überwälzt (Energie +1%, Netznutzung keine Anpassungen, KEV +57% und SDL -20%). Die Preissteigerung resultiert praktisch ausschliesslich durch die höhere gesetzliche KEV-Abgabe:
- Leistungstarif 1 + 6% (Jahresverbrauch bis 100‘000 kWh)
- Leistungstarif 2 + 6% (Jahresverbrauch grösser 100‘000 kWh)
- Doppeltarif + 6%
- Einheitstarif + 3%
Hinweis: Ohne KEV-Anhebung lägen die Preisveränderungen für den Endkunden bei maximal 1%. Die effektiven Veränderungen der Strompreise hängen stark von den jeweiligen Bezugsverhältnissen des einzelnen Stromkunden ab und können von den angegebenen Durchschnittswerten abweichen.
Das neue Preisblatt STROM 2018 kann auf der Homepage der Technischen Betriebe (www.tbwaldkirch.ch) abgerufen oder direkt bei den Technischen Betrieben Waldkirch (tbw@waldkirch.ch) bestellt werden.
dEine erfolgreiche Sportwoche01.09.2017
Eine Gruppe von sieben Mädchen, vier davon aus Waldkirch, wurden mit der LAG Gossau am vergangenen Wochenende am UBS Kids Cup, in der Kategorie Staffel, Schweizermeister. Zum Erfolg beigetragen haben aus Waldkirch Vanessa Ingrosso, Bianca Fäh, Eliane Troxler und Giulia Wirth. Als Belohnung durften sie am Weltklasse Zürich 2017, im Vorlauf, an der 400m Staffel teilnehmen und anschliessend als Zuschauer die Weltklasse-Leichtathleten bestaunen.
Am 19. August 2017 haben die Faustballer des TSV Waldkirch den Aufstieg in die 2. Liga geschafft. Für Ihre grossartige Leistung wurden sie belohnt und sie durften den ungefährdeten Aufstieg gebührend feiern.
Der Gemeinderat gratuliert den erfolgreichen Vereinen ganz herzlich zu diesen tollen Leistungen, Siegen und dem Aufstieg und wünscht weiterhin viel Freude, Ausdauer und Spass an den verschiedenen Sportarten.
dQuartierschule Waldkirch01.09.2017
Der Kanton St. Gallen hat entschieden, seine Unterstützung an Deutschkursen und weiteren Integrationskursen massiv zu kürzen. Alle weiteren Kosten für Spracherwerb und Integration müssen neu direkt die jeweiligen Gemeinden übernehmen. Aus diesem Grund hat die Vereinigung der St. Galler Gemeindepräsidentinnen und Präsidenten (VSGP) entschieden, dass alle St. Galler Gemeinden vor Ort den Deutschkurs aufbauen und sicherstellen sollen. Diese neue Art von Deutschkurs mit dem Konzept „neues Lernen“ ist ein kommunikationsorientierter Sprachunterricht und nennt sich Quartierschule. Alle Informationen sind auf www.quartierschule.ch zu finden. Neben dem Spracherwerb ist auch die Integration in der Gemeinde ein wichtiges Ziel. Der Sprachkurs ist kostenfrei für alle Einwohner.
Umsetzung in Waldkirch:
Für die Umsetzung in Waldkirch wird auf dem System der Freiwilligen aufgebaut. Erfreulicherweise haben sich bereits einige Personen bereit erklärt, die Idee der Quartierschule zu unterstützen. Sie haben den Kurs in Waldkirch bereits vorbereitet. Wir bedanken und bereits an dieser Stelle ganz herzlich dafür. Für die Quartierschule in Waldkirch ist folgendes geplant:
- Die Quartierschule findet im Theorieraum im Werkhof statt (Bernhardzellerstr. 59)
- Alle Einwohner sind eingeladen
- Der erste Kursmorgen ist der Montag 30. Oktober 2017
- Der Unterricht ist jeweils am Montag- und Freitagvormittag von 09.00 bis 11.00
- Anmeldung bitte bis 22. Oktober auf: oliver.mueller@waldkirch.ch
Freiwillige gesucht:
Wir suchen Freiwillige für die Kinderbetreuung während der Kurszeiten. Haben Sie Zeit und Lust in unserem Team mitzuwirken und möchten die kleinen Kinder hüten? Bitte melden Sie sich auf oliver.mueller@waldkirch.ch
dGrundwasserschutzzone Tannenberg-Locherhof – Planauflage30.08.2017
Die Pläne liegen während 30 Tagen, d.h. ab 31. August 2017 bis 29. September 2017, im Gemeindehaus Waldkirch, 1. OG, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch, öffentlich zur Einsichtnahme auf. Die betroffenen Grundeigentümer haben eine persönliche Anzeige erhalten.
Während der Auflagefrist kann gegen die Schutzzonenunterlagen Einsprache beim Gemeinderat, 9205 Waldkirch, erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartun kann. Die Einsprache ist schriftlich einzureichen und hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts und eine Begründung zu enthalten.
dPoststelle Waldkirch wird per 30. Oktober 2017 zur Postagentur (Filiale mit Partner)25.08.2017
Ab dem 30. Oktober 2017 wird die Poststelle Waldkirch durch eine Postagentur (Filiale mit Partner) im VOLG integriert. Mit dieser Lösung wird wohl die Poststelle neu organisiert, dafür ist es aber möglich die Öffnungszeiten auszuweiten und ein Grossteil der Dienstleistungen der Post im Volg anzubieten. Das Postgebäude steht dem Gewerbe zur Verfügung und kann neue Bedürfnisse abdecken. Die Post hat am Donnerstag, 24. August 2017 sämtliche Haushalte mit einem Infoflyer bedient und die Bürgerinnen und Bürger über die Veränderungen direkt informiert. Dem Gemeinderat liegt aber daran, aus seiner Sicht die Neulösung ebenfalls zu kommunizieren. Gleichzeitig fordern wir die Bürgerinnen und Bürger auf, uns mitzuteilen, wenn Sie mit den Dienstleistungen nicht zufrieden sind. Wir stehen mit der Post im engen Kontakt und werden Ihre Anliegen entsprechend weiterleiten.
dNeues Bauamt Fahrzeug – Holder C70 25.08.2017
dKirchenname im letzten Mitteilungsblatt25.08.2017
dInformationsveranstaltung Kindertagesstätte Fiorino am Montag, 11. September 201718.08.2017
Die Informationsveranstaltung findet am Montag, 11. September 2017 um 20 Uhr, in der Aula der Schule Waldkirch, statt. An dieser Veranstaltung werden nebst dem Gemeindepräsidenten und den Vertretern aus dem Gemeinderat auch Personen aus dem Vorstand der Fiorino Kinderkrippe anwesend sein. Wir laden alle Bürgerinnen und Bürger herzlich zu dieser Informationsveranstaltung ein.
dÄrztliche Grundversorgung18.08.2017
Dem Gemeinderat liegt viel daran, die ärztliche Grundversorgung in unserer Gemeinde zu erhalten und allenfalls sogar auszubauen. Dazu sind auch die Beschlüsse und Leitsätze im Leitbild 2020 niedergeschrieben. Allerdings ist offen, in welchem Masse die Gemeinde die Vorstellungen und Möglichkeiten unterstützen kann.
dSodbrunnen vor der Kirche Bernhardzell entdeckt18.08.2017
Mit rund 1.0 m Innen- und 1.80 m Aussendurchmesser und 7.5 m Tiefe gehört der aus grossen Bollensteinen erstellte Sodbrunnen zu den tiefsten und weitesten, die der Kantonsarchäologie, ausserhalb von Burgen, im Kanton St.Gallen bekannt sind. Die Lage unmittelbar an der nördlichen Ecke der Kirchenzugangstreppe deutet darauf hin, dass der Brunnen spätestens beim Bau der heutigen Kirche (1776-1778) entweder ausser Betrieb genommen oder damals schon ausser Betrieb war.
Der Gemeinderat hat sich, in Absprache und im Einverständnis mit den verantwortlichen der Kirche und den betroffenen Anwohnern, dazu entschieden den Sodbrunnen offen zu legen und der breiten Öffentlichkeit „zugänglich“ zu machen. Es wird nun weiter abgeklärt, auf welche Art und Weise eine Öffnung und Sichtbarmachung des Brunnens realisiert werden kann.
dStrukturen 1711.08.2017
Per 16. August 2017 können nun die Zusammenführung der Bauverwaltung und des Bausekretariates in einer Pilotphase umgesetzt werden. Die Pilotphase dauert vom 16. August bis zum 28. November 2017. Neu wird die Mitarbeiterin der Bauverwaltung, Yvonne Zwicker, als Bausekretärin amten und den Ratsschreiber und Bausekretär Michael Frei von dieser Tätigkeit entlasten. Ihren Arbeitsbereich der Raumreservationen übernimmt neu Agi Oberholzer. Dadurch werden nun die Kompetenzbereiche „Bauen“ (Bausekretariat und Bauverwaltung) zusammengeführt und die Prozesse vereinheitlicht und optimiert. Ab dem 16. August 2017 sind die beiden Baubereiche in der Abteilung Bauen im Gemeindehaus, Parterre, Büro 007, unter der Leitung des Bauverwalters, Markus Stöckli, zusammengeführt. Sämtliche Rechtsmittelverfahren wird Ratsschreiber Michael Frei weiterhin als Verfahrensleiter koordinieren. Die Auswertung der Pilotphase wird durch den Projektleiter erfolgen. Er wird zu Handen des Gemeinderates vor Abschluss der Pilotphase einen Wirkungsbericht erstellen, welcher die Grundlage für die definitive Umsetzung liefern soll.Ein weiterer Schritt im Projekt Strukturen 17 ist die Einführung der Geschäftsleitung. Auch hier ist ein Pilotbetrieb ab dem 6. November 2017 vorgesehen. In der Pilotphase der Geschäftsleitung ist vorgesehen, dass die erweiterten Aufgaben und Kompetenzen erteilt und die neue Geschäftsleitung damit arbeiten und Erfahrungen sammeln kann. Die definitive Einführung der Geschäftsleitung ist auf den 1. Januar 2018 vorgesehen.
dKindertagesstätte Fiorino11.08.2017
dInformation zum Buchsbaumzünsler11.08.2017
Um das Aufkommen der nachtaktiven Buchsbaumzünslerfalter im Garten frühzeitig festzustellen, gibt es spezielle Pheromonfallen. Diese locken die männlichen Falter mit Duftstoffen an. Wirksam sind die Fallen dann, wenn die Falter fliegen. Das ist im Mai und im Juli/August der Fall. Der genaue Zeitpunkt hängt von der Witterung und der Höhenlage ab. Gartenbesitzerinnen und -besitzer können aufgrund der toten Falter, die sie in der Falle finden, feststellen, ob und wann der Zünsler fliegt. Das gibt ihnen Aufschluss darüber, ob sie ihre wertvollen Hecken oder Solitäre demnächst behandeln müssen. Verschiedene Gartenbesitzer vermelden gute Erfolge mit den Fallen. Die Fallen können im Fachhandel bezogen werden.
Bei einem schwachen Befall der Buchsbäume durch Buchsbaumzünsler wird empfohlen, die Schädlinge zuerst per Hand von den Buchsbäumen zu sammeln. Bei einem starken Befall gibt es im Fachhandel verschiedene umweltschonende Pflanzenschutzmittel, mit welchen die Schädlinge bekämpft werden können, zu kaufen. Gerade bei einem starken Befall ist es jedoch ratsam, einen Gärtner zu kontaktieren. Weil die Buchsbaumzünsler keine natürlichen Feinde haben, ist eine umfassende Bekämpfung wichtig. Die Besitzerinnen und Besitzer von Buchspflanzen werden gebeten, die Pflanzen regelmässig zu überprüfen und die nötigen Schritte einzuleiten, damit sich der Buchsbaumzünsler nicht unkontrolliert weiter ausbreiten kann.
Bei der Entsorgung von durch den Buchsbaumzünsler befallenen und / oder bereits zerstörten Buchsbäumen muss darauf geachtet werden, das Schnittgut nicht einfach mit der Grünabfuhr zu entsorgen. Die zur entsorgenden Pflanzen und das Schnittgut müssen zwingend gut verschlossen in Abfallsäcken der Kehrichtabfuhr zur Verbrennung mitgegeben werden.
dSt.Gallerstrasse zwischen Bernhardzell und Waldkirch wird gesperrt03.08.2017
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gern Michael Rüegg, Strassenkreisinspektorat Gossau, unter der Telefon-Nr. 058 229 05 80.
Das kantonale Tiefbauamt und das beauftragte Unternehmen setzen alles daran, die Behinderungen auf ein Minimum zu beschränken und bitten die betroffene Anwohnerschaft sowie die Verkehrsteilnehmenden um Verständnis.
dDer Gemeinderat unterstützt die Fusion von VRSG und Abraxas03.08.2017
dLadina Luder ist U12 Junioren Schweizermeisterin28.07.2017
dNeue Jungendarbeiterin gewählt28.07.2017
Als neue Jugendarbeiterin, mit einem Stellenpensum von 50 %, konnte Frau Jenny-Vera Heeb gewählt werden. Jenny-Vera Heeb ist ausgebildete Sozialpädagogin und arbeitet seit Jahren mit Jugendlichen und Kindern zusammen. Sie ist verheiratet, hat drei Kinder und wohnt in St. Gallen. Wir freuen uns, mit ihr die Stelle der Jugendarbeiterin in der Gemeinde Waldkirch wieder kompetent besetzen zu wissen. Sie wird ihre Stelle offiziell am 1. Oktober 2017 antreten. Ab dem 1. August 2017 wird sie aber im Rahmen von sporadischen Arbeitseinsätzen bereits in unserer Gemeinde tätig sein. Der Gemeinderat und die Verwaltung heissen Frau Jenny-Vera Heeb herzlich bei uns in Waldkirch willkommen.
dRevision Ortsplanung Waldkirch - Richtplanung14.07.2017
Die aktuellen Planungsinstrumente der Gemeinde Waldkirch (Baureglement, Zonenplan und Schutzverordnung) stammen in ihren Grundzügen aus den 90er Jahren. Sie wurden in der Zwischenzeit verschiedentlich abgepasst und der Gemeinderichtplan wurde 2005 komplett neu erarbeitet. Sie haben den Behörden bisher gute Dienste geleistet und die bauliche Entwicklung der Gemeinde beeinflusst.
In den vergangenen Jahren haben sich die raumplanerischen Rahmenbedingungen massgeblich verändert. So wurden diverse gesetzliche Grundlagen und Verordnungen, Richtpläne und Inventare angepasst oder erlassen. Insbesondere das neue Raumplanungsgesetz (RPG), welches zusammen mit der Verordnung im Frühjahr 2014 in Kraft getreten ist, hat grössere Auswirkungen auf die kommunale Raumplanung. Ebenfalls wird das neue kantonale Planungs- und Baugesetz (PBG) am 1.Oktober 2017 in Rechtskraft treten. Mit der Zustimmung zum neuen Raumplanungsgesetz hat die Schweizer Stimmbevölkerung anfangs 2013 ein deutliches Votum für eine verstärkte Entwicklung im Siedlungsinneren und für einen Stopp der Zersiedelung ausgesprochen.
Das neue Raumplanungsgesetz sowie der in Genehmigung befindliche kantonalen Richtplan lassen Neueinzonungen nur noch in beschränktem Umfang und an geeigneten Standorten zu. Die Gemeinden sind angehalten, ihre Planungsinstrumente den neuen Gegebenheiten anzupassen.
Der Gemeinderat ist bereits an der Überarbeitung der Schutzverordnung (Naturobjekte und Naturschutzgebiete). Diese Arbeiten können noch im Sommer 2017 abgeschlossen werden. Anschliessend wird die überarbeitete Schutzverordnung öffentlich aufgelegt.
Der Gemeinderat ist ebenfalls daran, den neuen kommunalen Richtplan zu erarbeiten. Dabei werden nebst dem Leitbild aus dem Jahre 2012 auch die geplante strategische Weiterentwicklung unserer Gemeinde und die Möglichkeiten der Innenentwicklung eine bedeutende Rolle spielen. Für die Umsetzung der Arbeiten ist ein Masterplan erstellt worden, welcher aufzeigen soll, wie und wo in Waldkirch und Bernhardzell eine Innenentwicklung stattfinden kann. Die Ergebnisse dieses Masterplans werden in den Gemeinderichtplan eingearbeitet. Der Entwurf des Gemeinderichtplanes wird der Bevölkerung im Herbst 2017, anlässlich einer Informationsveranstaltung, vorgestellt. Der Bevölkerung wird dabei Gelegenheit geboten sich zu den Entwürfen zu äussern. Der Termin dieser Informationsveranstaltung wird frühzeitig bekannt gegeben.
Nach dem Erlass des Gemeinderichtplanes durch den Gemeinderat, soll das neue Baureglement und der Zonenplan an die Hand genommen werden. Erste Vorbereitungen dazu sind bereits eingeleitet worden.
dGlanzleistungen einheimischer Vereine14.07.2017
Der Jodlerclub Waldkirch hat am Eidgenössischen Jodlerfest Ende Juni in Brig hervorragend abgeschnitten. Mit dem Wettlied „E schöne Tag“ von Therese Aeberhard-Häusler haben die Waldkircher Jodler die Jury überzeugt und mit der Bestnote 1 hervorragend abgeschnitten.
Vize-Weltmeistertitel für die Liberty Brass Band Junior
Am vergangenen Wochenende haben die jungen Ostschweizer Musikanten in Zürich in ihren beiden Vorträgen eine sehr überzeugende Leistung präsentiert. In der „Konzertmusik Höchstklasse“ erreichten sie mit dem Aufgabe- und dem Selbstwahlstück eine durchschnittliche Punktzahl von 93.17 Punkten (Maximum 100 Punkte). Um lediglich 0.66 Punkte verpassten sie den Weltmeistertitel, resp. durften sich hinter den „BML Talents“ aus Luzern über den 2. Rang mit Goldauszeichnung freuen. Mit 91.50 Punkten erreichte die Liberty Brass Band Junior auch in der „Parademusik traditionell“ den 2. Rang von 23 startenden Formationen.
Der Gemeinderat gratuliert den beiden Vereinen für die hervorragenden Leistungen und wünscht ihnen auch für die Zukunft viel Freude am Gesang, der Musik und an der wertvollen Vereinstätigkeit.
dErteilung Gastwirtschaftspatent29.06.2017
dStellenausschreibung Jugendarbeiter/in27.06.2017
Jugendarbeiter/in (50 – 60 %)
Wir bieten Ihnen ein vielfältiges Arbeitsumfeld mit Gestaltungsspielraum, viel Eigenverantwortung, und zeitgemässe Besoldungs- und Anstellungsbedingungen. Im Hintergrund werden Sie durch eine Jugendkommission unterstützt.
Ihr Aufgabenbereich beinhaltet folgende Tätigkeiten:
- Fachliche Leitung der offenen Jugendarbeit Waldkirch
- Initiierung und Durchführung von partizipativen und präventiven Projekten
- Begleitung und Unterstützung der Jugendlichen in der Umsetzung ihrer Ideen
- Beratung und Begleitung von Jugendlichen und ihrem sozialen Umfeld
- Führung und Betreuung des Jugendtreffs
Für diese anspruchsvolle und selbständige Aufgabe setzen wir eine Ausbildung in sozialer Arbeit (FH, HF, vorzugsweise in Soziokultureller Animation), Erfahrungen in der offenen Jugendarbeit mit guter Fach- und Sozialkompetenz sowie Eigenverantwortung voraus. Strukturierte und zielorientierte Arbeitsweise, Freude am Organisieren von Veranstaltungen und Erfahrungen in der Projektarbeit gehören zu Ihren Stärken. Sie vernetzen sich und suchen den Austausch mit regionalen Organisationen. Für Sie steht das Interesse an jugendspezifischen Fragen im Vordergrund und Sie zeigen Herzblut im Umgang mit Jugendlichen. Die Bereitschaft zu unregelmässiger Arbeitszeit (Arbeit am Abend und an Wochenenden) stellt für Sie kein Problem dar. Schätzen Sie die Arbeit mit Jugendlichen, sind Sie flexibel, belastbar und sozial engagiert, dann könnten Sie unsere neue Mitarbeiterin oder unser neuer Mitarbeiter sein.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne der Leiter Soziales Oliver Müller (058 228 79 17) oder der jetzige Stelleninhaber Reto Lemmenmeier (079 220 95 77). Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen senden Sie bitte bis 7. Juli 2017 an: Gemeindeverwaltung Waldkirch, Gemeindepräsidium, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch. Nähere Angaben über unsere Gemeinde finden Sie auch im Internet unter www.waldkirch.ch.
dInternationale Übung Aeroradiometrie23.06.2017
Im Raum Ostschweiz findet eine gemeinsame Übung statt, bei welcher das Verhalten beim Auffinden von radioaktiven Quellen geübt wird. Die zu Übungszwecken verteilten „radioaktiven Quellen“ werden bewacht und stellen weder für die Bevölkerung noch für die Umwelt eine Gefahr dar. Die Messflüge finden aus Sicherheitsgründen nur bei guten Wetterbedingungen statt. Eine Mittagsruhe zwischen 12:00 und 13:00 Uhr wird in jedem Fall respektiert.
dNeues Planungs- und Baugesetz (PBG) 23.06.2017
Beurteilung von neuen Baugesuchen
Baugesuche, welche bis und mit 30. September 2017 eingereicht werden, werden nach dem heutigen Baugesetz beurteilt, alle späteren Baugesuche müssen den Vorschriften des neuen PBG entsprechen. Alle Baugesuche, auch solche die nach dem 1. Oktober 2017 eingereicht werden, müssen nach dem heutigen Baureglement beurteilt werden. Vorschriften des Baureglements, z.B. Ausnützungsziffer (Verhältnis der Parzellenfläche zur Wohn- oder Gewerbefläche) und der grosse Grenzabstand, haben auch nach dem 1. Oktober 2017 ihre Gültigkeit.
Ab 1. Oktober 2017 dürfen keine Teilzonenpläne mehr erlassen werden, welche sich auf das bisherige Baugesetz stützen. Per 30. September 2017 noch nicht öffentlich aufgelegte Sondernutzungspläne (Überbauungs- und Gestaltungspläne) sind nach dem neuen PBG zu beurteilen und das neue Verfahren ist anzuwenden.
Einige Änderungen sind trotzdem direkt anwendbar
Die Schlussbestimmungen des PBG (Art. 163 - 177 PBG; Änderungen anderer Erlasse, Übergangsbestimmungen) sind direkt anwendbar. Ebenso gelten auch die neuen Vorschriften zum Nutzungsplan- und Baubewilligungsverfahren sowie die Bestimmungen zum Natur- und Heimatschutz (Art. 114 - 130 PBG) ab sofort.
Folgende Bestimmungen des PBG sind ebenfalls direkt anwendbar:
- Baureife und Erschliessung (Art. 66 – 68)
- Spiel- und Begegnungsbereiche (Art. 71)
- Definition Gebäude (Art. 73)
- Gewässerabstand (Art. 90)
- Waldabstand (Art. 91)
- Offene Bauweise und Zusammenbau über Grenze (Art. 96)
- Teilung von Grundstücken, evtl. mit Anordnung zur Vermeidung baurechtswidriger Zustände (Art. 98)
- Verunstaltungsverbot (Art. 99)
- Sicherheit (Art. 101)
- Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderung (Art. 102)
- Naturgefahren (Art. 103)
- Ausnahmebewilligung (Art. 108)
- Bestandesgarantie (Art. 109 und 110)
- Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone (Art. 111 f.)
- Duldungspflicht von Signalen
- Strassenbezeichnungen etc. (Art. 113)
Weitere Informationen sind auf der Webseite des Kantons (www.sg.ch) abrufbar. Für Fragen zu Baugesuchen steht Ihnen der Bausekretär Michael Frei, Tel. 058 228 79 11, zur Verfügung.
dKantonaler Richtplan16.06.2017
Der Entwurf der kantonalen Richtplan-Anpassung 16 liegt bis am 30. Juni 2017 in allen Gemeinden öffentlich auf. Er kann bei den Ratskanzlei (Büro 107) oder im Internet unter www.areg.sg.ch eingesehen werden.
dKommunaler Richtplan16.06.2017
dKindertagesstätte Fiorino09.06.2017
dSanierung Kirchstrasse, Bernhardzell; 2. Etappe02.06.2017
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die nicht zu umgehenden Verkehrseinschränkungen.
dProjekt Breite02.06.2017
Die folgenden Angaben stellen den aktuellen Stand der Planung dar und können sich je nach Verlauf der Planungsfortschritte und dem Baubewilligungsverfahren noch verändern.
Woche 25 Aufstellen der Visiere für das neue Schulhaus und das Provisorium
ca. Ende Sept. 17 Erwarteter Eingang der Baubewilligung
Nov. / Dez. 17 Einrichtung Provisorium / Umzug
1. Febr. 18 Geplanter Start Schulbetrieb im Provisorium
Febr. 18 Baubeginn (Abbrucharbeiten)
Die Anwohner sowie die Vereine wurden bereits mit einem separaten Schreiben über den Zeitplan und die zu erwartenden Auswirkungen informiert.
Für Fragen zum Bauvorhaben steht Ihnen der Präsident der Baukommission, Andreas Bolzern, andreas.bolzern@schulewabe.ch gerne zur Verfügung.
dDorfstrasse Waldkirch19.05.2017
Während einer Versuchsphase soll nun, vor der Fortführung der Bauarbeiten an der zweiten Etappe, dem viel gehörten Wunsch nach einer besserer Übersicht der projektierten Strassenführung entsprochen werden. In einem nächsten Schritt ist vorgesehen, die geplante Strassenführung der zweiten Etappe und die Platzgestaltung in einer Versuchsphase der Bevölkerung verständlicher aufzuzeigen. Mittels provisorischer Bodenmarkierung soll der zukünftige Strassenrand begleitet mit provisorisch aufgestellten Pollern für die Abgrenzung zum Trottoirbereich visualisiert werden. Dies hat den Vorteil, dass mit diesen Massnahmen über einen längeren Zeitraum Erfahrungen gesammelt und danach ausgewertet werden können. Gleichzeitig ist es möglich, Anpassungen beziehungsweise Optimierungen am Projekt vorzunehmen und in die Endlösung einfliessen zu lassen. Immer unter dem Aspekt der verbesserten Sicherheit, vor allem zum Schutz für den schwächeren Verkehrsteilnehmer. Anregungen aus der Bevölkerung werden gerne entgegen genommen und möglichst in die weitere Umsetzungsplanung einbezogen. In der Versuchsphase ist zudem vorgesehen, die Durchfahrt der Steigstrasse zu sperren. Damit solle eine Entlastung des „Dorfplatzes“ vom motorisierten Schwer(verkehr) erreicht werden. Die Versuchsphase wird am 29. Mai 2017 gestartet und dauert rund ein Jahr. In dieser Zeit wird das Fahrverhalten videotechnisch erfasst, dokumentiert und ausgewertet. Erst nach der Fertigstellung der Zu- und Wegfahrt bei der Tiefgarage des Neubauprojekts Areal „Pöstli“ soll die zweite Etappe der „unteren“ Dorfstrasse fertiggestellt werden. Bis dann sollten genügend Informationen vorliegen, welche eine gute und sinnvolle Verkehrsführung an der „unteren“ Dorfstrasse ermöglichen. Zudem dürften bis dann weitere Erkenntnisse vorliegen, was mit der zukünftigen Nutzung der zum Verkauf vorgesehenen Liegenschaft „Steig“ geschieht. Mit den gewonnenen Erkenntnissen könnten optimierte Anpassungen an der Dorfstrasse und dem Vorplatzbereich der Liegenschaft Steig rechtzeitig einfliessen und noch berücksichtigt werden. Alle vorgenannten Gründe lassen eine baldige Weiterführung der Bauarbeiten für die zweite Bauetappe nicht rechtfertigen.
dWahl Leiter Steuer- und Einwohneramt12.05.2017
dWahl Leiterin Grundbuchamt12.05.2017
dChemie-Olympiade 201705.05.2017
dUnihockey Schweizermeisterschaft05.05.2017
dStellenausschreibung Jugendarbeiter/in03.05.2017
Jugendarbeiter/in (50 %)
Wir bieten Ihnen ein vielfältiges Arbeitsumfeld mit Gestaltungsspielraum, viel Eigenverantwortung, und zeitgemässe Besoldungs- und Anstellungsbedingungen. Im Hintergrund werden Sie durch eine Jugendkommission unterstützt.
Ihr Aufgabenbereich beinhaltet folgende Tätigkeiten:
- Fachliche Leitung der offenen Jugendarbeit Waldkirch
- Initiierung und Durchführung von partizipativen und präventiven Projekten
- Begleitung und Unterstützung der Jugendlichen in der Umsetzung ihrer Ideen
- Beratung und Begleitung von Jugendlichen und ihrem sozialen Umfeld
- Führung und Betreuung des Jugendtreffs
Für diese anspruchsvolle und selbständige Aufgabe setzen wir eine Ausbildung in sozialer Arbeit (FH, HF, vorzugsweise in Soziokultureller Animation), Erfahrungen in der offenen Jugendarbeit mit guter Fach- und Sozialkompetenz sowie Eigenverantwortung voraus. Strukturierte und zielorientierte Arbeitsweise, Freude am Organisieren von Veranstaltungen und Erfahrungen in der Projektarbeit gehören zu Ihren Stärken. Sie vernetzen sich und suchen den Austausch mit regionalen Organisationen. Für Sie steht das Interesse an jugendspezifischen Fragen im Vordergrund und Sie zeigen Herzblut im Umgang mit Jugendlichen. Die Bereitschaft zu unregelmässiger Arbeitszeit (Arbeit am Abend und an Wochenenden) stellt für Sie kein Problem dar. Schätzen Sie die Arbeit mit Jugendlichen, sind Sie flexibel, belastbar und sozial engagiert, dann könnten Sie unsere neue Mitarbeiterin oder unser neuer Mitarbeiter sein.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne r der Leiter Soziales Oliver Müller (058 228 79 17) oder der jetzige Stelleninhaber Reto Lemmenmeier (079 220 95 77). Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen senden Sie bitte bis 22. Mai 2017 an: Gemeindeverwaltung Waldkirch, Gemeindepräsidium, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch. Nähere Angaben über unsere Gemeinde finden Sie auch im Internet unter www.waldkirch.ch.
derfolgreiche GEWA 1724.04.2017
dGEWA 17 ist eröffnet21.04.2017
[...]
Die Gemeinde Waldkirch und die Technischen Betriebe sind auch vertreten. An einem gemeinsamen Stand präsentieren wir unsere Gemeinde, die Elektra in Zusammenarbeit mit der Energie-Agentur sowie unsere Dienstleistungen rund um das Kabelnetz Waldkirch, mit den Angeboten der QuickLine.
dErfolg für UHC Waldkirch-St. Gallen13.04.2017
dBeginn der Fassadensanierung Gemeindehaus 13.04.2017
dBürgerversammlung und Vorversammlung 201731.03.2017
Auch an der Vorversammlung waren rund 60 Personen anwesend und liessen sich über die Finanzen sowie Projekte und Vorhaben der Gemeinde informieren. So wurde ausführlich über die Finanzsituation, die Projekte Strukturen 17 (neue Verwaltungsstrukturen), GESAK (Gemeindesportanlagenkonzept), Raumplanung und Breite informiert.
Wir bedanken uns bei den Bürgerinnen und Bürgern für das gezeigte Interesse an der Entwicklung und an den Projekten und Vorhaben in unserer Gemeinde und für das entgegengebrachte Vertrauen.
dProjekt Breite31.03.2017
Dank einer intensiven Informationskampagne in den Wochen vor der Abstimmung sowie einer während dem gesamten Projektverlauf Projekt steht‘s transparenten und offenen Informationspolitik, waren die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger rechtzeitig und umfassend über die Absichten des Gemeinde- und Schulrates informiert worden. Eines der Ziele im Umsetzungsprojekt wird die Fortführung dieser Informationspolitik sein.
Mit der Zustimmung zu den beiden Anträgen wird die Umsetzung des Projekts im Auftrage des Gemeinderates durch die Baukommission in Angriff genommen. Ziel ist es, bis Ende 2017 die Baubewilligung für das Provisorium sowie für das Schulhaus zu erhalten, damit anfangs 2018 mit den Bauarbeiten begonnen werden kann.
Der Gemeinderat hat die Zusammensetzung der Baukommission überprüft und angepasst. Die Baukommission Breite ist neu wie folgt zusammengesetzt:
Andreas Bolzern Präsident Baukommission
Daniel Fürer Vizepräsident, Vertreter Gemeinderat und Liegenschaftenkommission
Thomas Grob Vertreter Gemeinderat
René Keller Vertreter Schulrat
Felix Oberholzer Vertreter Schule
Sonja Nussli Protokollführerin
Anne Uhlmann Architektin
Andreas Bauer Baumanagement
Karlpeter Trunz Baubegleiter, Qualitätssicherung
Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung sowie den Parteien und Vereinen für die Unterstützung für dieses wichtige Projekt. Ein Dankeschön gilt auch allen an den Vorarbeiten beteiligten Personen, für die umfassenden Arbeiten, welche schlussendlich zum Durchbruch dieses Projektes geführt haben, insbesondere der Baukommission unter der Leitung von Andreas Bolzern. Die neue Zusammensetzung der Baukommission deckt die Kompetenzen ab, welche nun für die Umsetzung eines solchen Projektes notwendig sind und stellt eine adäquate Vertretung von Gemeinde- und Schulrat (strategisch), sowie auch von operativ tätigen Personen sicher. Mit dem Einsitz der Architektin, dem Baubegleiter sowie dem Baumanagementfachmann sind auch weitere wichtige Fachpersonen entsprechend vertreten.
dKindertagesstätte „Tannehüsli“31.03.2017
Eine Analyse der KITA Tannehüsli zeigt auf, dass die dünne Personaldecke im Betrieb, aber auch die ehrenamtliche Führung dieses KMU den heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht wird. Der Trägerverein mit dem ehrenamtlichen Vorstand kann die zunehmende zeitliche Beanspruchung auf Dauer nicht mehr bewältigen und auch die finanzielle Verantwortung mit dieser Finanzierungsstruktur nicht länger tragen. Die Eigenmittel des Vereins sind trotz positiver Entwicklung der betriebswirtschaftlichen Zahlen der KITA auch nach 7 Betriebsjahren sehr bescheiden und decken nicht einmal einen ganzen Betriebsmonat ab.
Dringender Handlungsbedarf
Die Anforderungen an die Führung und den Betrieb von Kindertagesstätten haben sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Fachspezifisches Knowhow ist nicht mehr nur beim Krippenpersonal sondern auch in der strategischen Planung und in der Führung von Krippen gefragt. Die Auflagen und die Anforderungen der Kantone und der Subventionsgeber an Trägerschaften von Kinderkrippen sind stark gestiegen und verlangen ein hohes Mass an Professionalität und spezifischen Kompetenzen. Die aktuelle Führungs- und Finanzierungsstruktur der KITA Tannehüsli genügt den steigenden Anforderungen nicht mehr. Sie baut auf Ehrenamtlichkeit in der Führung auf, lässt keine Reservebildung zu und kann teilweise auch strukturelle und konzeptionelle Vorgaben der Bewilligungsbehörde (Kanton) nicht mehr vollumfänglich erfüllen.
Gemeinderat stellt sich hinter die familienergänzende Kinderbetreuung
Der KITA-Vorstand hat den Gemeinderat erstmals Mitte März 2017 über diese Situation orientiert. Es wurde klar, dass die aktuelle Situation kurzfristige Massnahmen erfordert, nicht zuletzt auch um eine Schliessung zu verhindern. In Gesprächen mit dem KITA-Vorstand wurden Varianten besprochen und Lösungsansätze diskutiert, welche am 24. März 2017 gemeinsam mit dem Leistungserbringer Fiorino AG vertieft wurden. Der Gemeinderat hat sich nun dazu entschieden, mit der Fiorino AG (www.fiorino.ch) die Übernahme kurzfristig zu sichern und den Erhalt der Kindertagesstätte in Waldkirch damit ohne Unterbruch sicherzustellen.
Eine Kindertagesstätte ist für unsere Gemeinde ein wichtiger Standortfaktor. Viele Waldkircher und Bernhardzeller profitieren vom Angebot der familienergänzenden Betreuung. Durch die Möglichkeit, dass beide Elternteile arbeiten können, wird auch zusätzliches Steuersubstrat generiert. Alleinerziehende haben die Möglichkeit die Kindertagesstätte zu nutzen und so einer geregelten Arbeit nachzugehen. Die Gemeinde Waldkirch subventioniert seit Jahren die Beiträge von Familien mit niedrigeren Einkommen und leistet somit einen wichtigen sozialen Beitrag. Auch der Mittagstisch der Schule wird mit der Kindertagesstätte zusammen organisiert und sichergestellt. Die Vorteile einer langfristig nachhaltigen Lösung für die Gemeinde sind nicht nur indirekter Natur und ein „Kostenfaktor“, sondern es gibt heute nachweislich einen klaren Gegenwert für jeden investierten Franken in die familienergänzende Kinderbetreuung. Alle diese Faktoren waren für den Entscheid des Gemeinderates von zentraler Bedeutung.
Fiorino AG als anerkannte und bewährte Leistungserbringerin
Die Fiorino Kinderbetreuung wurde vor 25 Jahren als Verein gegründet und führt heute als Fiorino AG erfolgreich drei Krippenstandorte in der Stadt St. Gallen sowie zwei Krippenstandorte in der Gemeinde Gaiserwald (in Abtwil und in Engelburg). Seit 2016 führt die Fiorino AG ebenfalls zwei Krippenstandorte in Steinach und Tübach, welche Kindern aus den Gemeinden Horn-Steinach-Tübach offenstehen. Zudem sind die Fiorino Kinderkrippen in der Kita im Chärn in Mörschwil seit 2014 in der Leitung sowie mit der Bereitstellung von Backoffice-Dienstleistungen für Krippen- und Hortangebot engagiert. Mit rund 170 Betreuungsplätzen, 500 betreuten Kindern und rund 80 Mitarbeitenden ist die Fiorino AG der führende Anbieter für Betreuungsleistungen in der Region St. Gallen. Zusätzlich tragen sie mit 16 Ausbildungsplätzen massgeblich zur Ausbildung im Bereich „Fachpersonen Betreuung“ bei.
Leistungsvereinbarung als Grundlage
Die Fiorino AG arbeitet als professioneller Anbieter ausschliesslich auf Basis von Leistungsvereinbarungen mit der Gemeinde zusammen. Dabei werden Zielsetzungen und Budgets für den jährlichen Betrieb ausgehandelt, wobei die Gemeinde auf Basis eines sozialverträglichen Tarifsystems und eines festgelegten Tagessatzes Subventionsbeiträge für den Ausgleich tieferer Einkommen sowie einen strukturellen Betriebsbeitrag leisten will. Mit der Übergabe in eine professionelle Organisation sind allerdings auch höhere Kosten verbunden. Diese werden wie folgt ausgewiesen.
- Für die Planung und Organisation der kurzfristigen Betriebsübergabe der KITA Tannehüsli an die Fiorino AG, welche per 01.05.2017 vorgesehen ist, werden Kosten von rund 65‘000 Franken ausgelöst. Diese beinhalten die sofortige Vorbereitung zur Betriebsübergabe, sowie die Übernahme des Personals und sämtlicher Vertragsverpflichtungen. Die Kosten der Übernahme, welche zwischen der KITA Tannehüsli und der Fiorino AG konzeptionell aufgearbeitet wird, werden grundsätzlich über das Vereinsvermögen der KITA Tannehüsli finanziert. Der Verein wird nach der Überführung aufgelöst und allfällige Aktiven werden zweckgebunden der Gemeinde übertragen. Allfällige Kosten welche über das Vereinsvermögen hinausgehen, müssen über die Gemeinde Waldkirch abgerechnet werden. Diese Vorgabe wurde seitens Gemeinderat beschlossen und dem Verein auferlegt.
- Für die Betriebssicherstellung ab dem 01.05.2017 – 31.12.2017 wird die Fiorino AG mit der Gemeinde Waldkirch eine Leistungsvereinbarung abschliessen. Diese beinhaltet sämtliche Leistungen, welche heute durch die KITA Tannehüsli erbracht worden sind. Der in der Leistungsvereinbarung vereinbarte Betriebskostenanteil für 2017 liegt bei 70‘000 Franken. Für die Jahre 2018 und 2019 ist eine neue Leistungsvereinbarung abzuschliessen. Aufgrund der ersten Berechnungen werden für die Dienstleistung jährliche Kosten von rund 100‘000 Franken ausgewiesen.
Unvorhersehbare und dringliche neue Ausgabe / Kommunikation
Anfangs dieser Woche sind die Informationen über die Veränderungen durch den Vorstand, den heutigen Vertragspartnern und Lieferanten, aber auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kommuniziert worden. Diese haben den Anspruch als erste über diese Veränderungen informiert zu werden. Aus diesem Grund konnte bis zum Mittwoch, 29. März 2017, keine öffentliche Information über den aktuellen Sachverhalt erfolgen.
Der Gemeinderat ist sich absolut bewusst, dass familienergänzende Kinderbetreuung in Zukunft nicht mehr über einen örtlichen ehrenamtlich geführten Verein sichergestellt werden kann. Vielmehr braucht es eine professionelle Organisation, welche Personal, Aus- und Weiterbildung aber auch die Finanzierung regeln und sicherstellen kann. Aus diesem Grund und um mit einer Schliessung keinen Schaden anzurichten, musste eine rasche Lösung für das Jahr 2017 realisiert werden. Dies erfolgte nun in der Sicherstellung der Finanzierung unter dem Titel einer unvorhersehbaren neuen Ausgabe in der Höhe der anstehenden Betriebskosten von 70‘000 Franken. Es werden nun weitere Abklärungen folgen, um über die Finanzierung mittels einer Leistungsvereinbarung für die kommenden Jahre entscheiden zu können. Für den Abschluss einer solchen Leistungsvereinbarung wäre je nach Ausgabenhöhe eine Urnenabstimmung erforderlich.
dUHC WaSa31.03.2017
dStellenausschreibung Grundbuchverwalter/in24.03.2017
eine Grundbuchverwalterin oder einen Grundbuchverwalter (80 - 100 %)
Das abwechslungsreiche Arbeitsgebiet umfasst alle Tätigkeiten des Grundbuchamtes. Deshalb verfügen Sie idealerweise über einige Jahre Praxis im Grundbuchwesen und besitzen das Grundbuchverwalterpatent. Wir nehmen aber auch gerne Bewerbungen von Bewerberinnen und Bewerbern, welche im Frühjahr 2017 die Prüfung für das Grundbuchverwalterpatent absolvieren, entgegen.
Für die vielseitige Stelle suchen wir eine belastbare und flexible Persönlichkeit mit Freude am Kontakt mit der Bevölkerung und der Arbeit in einem kleinen Team. Eine gemeindeübergreifende Zusammenarbeit mit Grundbuchverwaltern der Nachbargemeinden findet bereits heute statt und wird auch in Zukunft möglich sein. Wenn ihr Profil durch speditives und exaktes Arbeiten sowie eine rasche Auffassungsgabe abgerundet wird, dann freuen wir uns jetzt schon auf Ihre Bewerbung.
Wir bieten Ihnen einen sehr gut eingerichteten Arbeitsplatz mit moderner PC-Infrastruktur (VRSG, Terris), gleitende Arbeitszeiten und zeitgemässe Besoldungs- und Anstellungsbedingungen. Sie finden bei uns ein kollegiales und aufgestelltes Team.
Sind Sie interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis 12. April 2017 an das Gemeindepräsidium, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Gemeindepräsident Aurelio Zaccari (Tel. 058 228 79 00). Nähere Angaben über unsere moderne Gemeinde finden Sie auch im Internet unter www.waldkirch.ch.
dDorfstrasse24.03.2017
Erste Vorbereitungen für die zweite Etappe, beginnend bei der Steigstrasse bis zum Kreisel Kochplatz, wurden in Angriff genommen. Es zeigten sich nun gewisse Schwierigkeiten in der Verkehrsführung. Nachdem einige Fragen im Zusammenhang mit der Verkehrssicherheit aufgeworfen wurden, hat der Gemeinderat entschieden, das Projekt und die damit verbundenen Arbeiten vorläufig zu stoppen. Es geht nun darum, allfällige Möglichkeiten und Alternativlösungen zu erarbeiten und aufzuzeigen. Die Abschlussarbeiten der 1. Etappe sind damit nicht gefährdet. Dem Gemeinderat ist es wichtig, die neuen Aspekte vorerst zu prüfen und erst dann zu entscheiden ob und mit welchem Vorgehen die zweite Etappe weiter in Angriff genommen werden soll.
dProjekt Breite 17.03.2017
Ein Architekturbüro musste auf Grund des zu spät abgegebenen Beitrages vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. Diese Verfügung wurde beim Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen angefochten. Dieses hat den Entscheid und die Vorgehensweise des Gemeinderates geschützt und die Beschwerde abgewiesen. Der Entscheid des Verwaltungsgerichts wurde durch die Beschwerdeführerin mittels Beschwerde in öffentlich-rechtlicher Angelegenheit an das Bundesgericht in Lausanne weitergezogen. Das Bundesgericht ist mit Entscheid vom 20. Febr. 2017 weder auf die Beschwerde in öffentlich-rechtlicher Angelegenheit noch auf die subsidiäre Verfassungsbeschwerde eingetreten.
Der Entscheid des Bundesgerichtes wurde der Gemeinde Waldkirch am 07. März 2017 zugestellt. Dieser kann nicht mehr angefochten, resp. weitergezogen werden. Der vom Wettbewerb ausgeschlossene Architekt kann somit keine Forderungen mehr gegenüber der Gemeinde Waldkirch geltend machen.
dStellenausschreibung Leiter/in Steueramt (100 %)10.03.2017
Für diese anspruchsvolle und selbständige Aufgabe setzen wir vorzugsweise eine Verwaltungslehre oder eine gleichwertige Ausbildung sowie einige Jahre Praxis im Bereiche des Steuerwesens voraus. Sind Sie bereits dipl. Steuersekretär/in GFS oder Sie möchten diese Ausbildung absolvieren und verfügen über gute EDV-Kenntnisse, dann runden Sie unsere Idealvorstellung ab. Haben Sie gerne Kontakt mit Kundinnen und Kunden, sind Sie flexibel, belastbar und schätzen die Arbeit in einem kleinen Team, dann könnten Sie unsere neue Mitarbeiterin oder unser neuer Mitarbeiter sein.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Gemeindepräsident Aurelio Zaccari (T 058 228 79 10) oder die jetzige Stelleninhaberin Janine Jud (058 228 79 18). Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen senden Sie bitte bis 07. April 2017 an: Gemeindeverwaltung Waldkirch, Gemeindepräsidium, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch.
dGemeinderat hat die Legislaturziele 2017 – 2020 verabschiedet03.03.2017
Bei den Legislaturzielen bis 2020 legt der Gemeinderat Schwerpunkte bei der Überprüfung unserer Infrastrukturen und Dienstleistungen (ärztliche Versorgung, öffentliche Verwaltung, öffentlicher Verkehr, Sport und Freizeit) sowie beim Erhalt unserer Natur und der natürlichen Ressourcen. Im Zusammenhang mit der Standortattraktivität wird der Gemeinderat Fragen zur Positionierung und Ausrichtung der Technischen Betriebe sowie die Finanzstrategie (Steuern, Finanzplanung) eingehender analysieren und prüfen.
Durch geplantes und gesundes Wachstum Eigenständig bleiben
Die Gemeinde Waldkirch hat sich in den letzten Jahren positiv entwickelt. Eine Vielzahl der im Jahr 2012 im Leitbild definierten Ziele konnten erreicht und umgesetzt werden. Einige Massnahmen und Ziele sind noch offen und in Bearbeitung, neue sind dazu gekommen. Die Gemeinde Waldkirch soll weiter moderat wachsen und eigenständig bleiben. Es werden regionale Zusammenarbeitsformen gesucht und auch konkret in Angriff genommen. Das Leitbild 2020, welches unter Einbezug der Bevölkerung erstellt worden war, stützt eine solche Vorgehensweise. Der Gemeinderat sieht keine Notwendigkeit von diesem Ziel abzuweichen. Zur Stärkung der Eigenständigkeit sieht der Gemeinderat verschiedene Möglichkeiten, auch trotz der neuen Rahmenbedingungen durch Bund und Kanton im Zusammenhang mit der neuen Raumplanung.
In unserer attraktiven und naturnahen Gemeinde sollen künftig vorallem Mehrfamilienhäuser entstehen und das Wohnungsangebot ausgebaut werden. Der inneren Verdichtung muss in Zusammenarbeit zwischen Bürgerinnen und Bürger und der Gemeinde in Zukunft mehr Beachtung geschenkt werden. Nur so ist es möglich für mehrere Generationen Wohnraum zu schaffen. Mit diesem Vorgehen schaffen wir die Grundlage für ein gesundes Wachstum und eine klare finanzielle Stärkung. Unsere Infrastrukturen sind modern und genügen auch bei einem geplanten moderaten Wachstum den künftigen Anforderungen.
Schulstandort weiter stärken
Der Gemeinderat bekennt sich auch klar für eine strategische Positionierung und Weiterentwicklung unserer Schule. Die Schule ist ein wichtiger Standortfaktor unserer Gemeinde. Durch die fortschrittliche und moderne Schule Waldkirch-Bernhardzell können wir in unserer Gemeinde eine wichtige und zentrale Dienstleistung anbieten, welche nachhaltig unsere Eigenständigkeit beeinflusst. Mit einer sinnvollen Investition in den anstehenden Schulhausbau können wir die Attraktivität unserer modernen Gemeinde und Schule weiter stärken.
Energieziele forcieren und Mobilfunkversorgung ausbauen
Der Gemeinderat hält an der Energiepolitik der letzten Jahre sowie den Energiezielen und den geplanten Massnahmen des Energiekonzeptes fest. Die Förderung von Konzepten und Vorhaben im Bereich erneuerbarer Energie soll weiterhin massvoll unterstützt und wo möglich ausgebaut werden.
Die Mobilfunkversorgung in den beiden Gemeindeteilen Waldkirch und Bernhardzell ist heute ungenügend. Eine gute Mobilfunkversorgung ist für eine Positionierung einer Gemeinde heute essentiell und wichtig. Die moderne Arbeitsweise und die fortgeschrittene Mobilität verlangen eine optimale Mobilfunkversorgung. Auch im Notfall- und Rettungseinsatz sind heute verschiedene Anwendungs- und Versorgungsbereiche auf eine gute Mobilfunkanbindung angewiesen. Im Alltag ist eine gute Mobilfunkversorgung nicht mehr wegzudenken. Der Gemeinderat bekennt sich klar zu einem massvollen Ausbau der Mobilfunkversorgung und wird dieses Thema gemeinsam mit den offenen Fragestellungen zum Ausbau des Glasfasernetzes (Fiber to the Home, kurz FTTH) im 2017 prioritär behandeln.
Wichtige Grundsatzentscheide
Nebst den Zielen 2017 und den Legislaturzielen 2017 – 2020 hat der Gemeinderat anlässlich der Strategietagung Grundsatzentscheide zu wichtigen Themen gefällt.
Liegenschaften im Besitze der Gemeinde:
- Die Liegenschaft Steig soll, falls die Abstimmung am 26. März zum Projekt Breite positiv ausfällt, zum Verkauf angeboten werden. Der Gemeinderat ist der Meinung, dass eine Sanierung dieser Liegenschaft bei einer positiven Abstimmung zum Projekt Breite keine sinnvolle Investition mehr darstellen würde. Insbesondere auch darum, weil durch den Neubau Breite kein Bedarf an zusätzlichen Räumlichkeiten im Objekt Steig mehr ausgewiesen werden könnte.
- Die Liegenschaft Arneggerstrasse 12 (heute Schulverwaltung) soll im Hinblick auf die kommenden Bedürfnisse an Jugendräumen usw. im Besitz der Gemeinde bleiben. Da sich die Liegenschaft zudem im Dorfzentrum befindet, macht es auch aus strategischen Überlegungen (Dorfkern) Sinn, die Liegenschaft vorerst zu behalten.
- Bei der Liegenschaft an der Bernhardzellerstrasse 10 (Wohnhaus ehemals Egger) werden weitere Abklärungen getroffen. Ein allfälliger Abbruch bis zum Zeitpunkt in welchem ein Überbauungskonzept vorliegt, ist zu prüfen. Die Bausubstanz ist ungenügend und eine kurzfristige Investition macht aus Sicht Gemeinderat kaum Sinn. Aktuell müsste einiges an finanziellen Mitteln gesprochen werden um die Liegenschaft bewohnbar zu machen. Konkrete Abklärungen werden aber bis zum Grundsatzentscheid eingeleitet.
Der Gemeinderat freut sich auf die kommenden Herausforderungen und das Zusammenwirken mit den Bürgerinnen und Bürgern, den Parteien und aller Interessengruppen. An Informationsanlässen und im Rahmen regelmässiger Kommunikation wollen wir die Bevölkerung in die Entwicklungsprozesse einbeziehen und aktiv daran teilhaben lassen. Nutzen Sie die Gelegenheiten, wir werden die Anlässe jeweils frühzeitig ankündigen.
Der Gemeinderat
dUmsetzung Strukturen 17 03.03.2017
Im Januar 2017 hat der Gemeindepräsident Aurelio Zaccari dem Gemeinderat das Umsetzungskonzept zur Genehmigung vorgelegt. Darin ist die schrittweise Einführung des Geschäftsleitungsmodells im Jahr 2017 in der Verwaltung, unter Einbezug der neuen Bereichsleiter und der amtierenden Abteilungsleiter, vorgesehen. Zur punktuellen Unterstützung in der Umsetzungsphase wurde, analog der Konzeptphase, ein externer Berater beigezogen. Der definitive Start des neuen Geschäftsleitungsmodells ist auf 1. Januar 2018 geplant. Um die Umsetzung zeitnah und bereits während der Einarbeitungszeit des Gemeindepräsidenten sicherstellen zu können, beschloss der Gemeinderat, dass der Gemeindepräsident ausserhalb seines Pensums diese Arbeiten umsetzen soll. Er wird die Projektarbeiten separat abrechnen. Durch diesen Entscheid können auch die finanziellen Aufwände für die externe Beratung eingegrenzt und somit Kosten eingespart werden. Gemeindepräsident Aurelio Zaccari wird als Projektleiter seine Aufwände ausserhalb seines Pensums stundenweise abrechnen und vom Gemeinderat genehmigen lassen. Es wird mit einem Aufwand von max. 10 %, das heisst einem halben Tag pro Woche, bis längstens Ende 2017 gerechnet. Die Kosten für die Umsetzungsphase inkl. externer Berater liegen im Rahmen der geplanten Gesamtkosten des Projektes Strukturen 17 und sind im Budget 2017 mit 35‘000 Franken eingestellt.
Der Gemeinderat
dStellenausschreibung Grundbuchverwalter/in02.03.2017
Wir bieten Ihnen einen gut eingerichteten Arbeitsplatz mit moderner PC-Infrastruktur (VRSG, Terris), gleitende Arbeitszeit und zeitgemässe Besoldungs- und Anstellungsbedingungen. Sie finden bei uns ein kollegiales und aufgestelltes Team.
Sind Sie interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis 20. März 2017 an den Gemeinderat Waldkirch, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Gemeindepräsident Aurelio Zaccari (Tel. 058 228 79 00). Nähere Angaben über unsere Gemeinde finden Sie auch im Internet unter www.waldkirch.ch.
dPoststelle Waldkirch24.02.2017
dGemeindesportanlagenkonzept24.02.2017
Ziel des GESAK-Berichtes war es, aufzuzeigen in welchem Zustand die Anlagen und Infrastrukturen sich befinden und wo allenfalls Verbesserungen vorgenommen werden könnten. Ebenso konnte die Auslastung der Anlagen analysiert werden. Die Projektgruppe hat im Bericht dokumentiert, dass die Gemeinde Waldkirch mit den bestehenden Anlagen an Kapazitätsgrenzen stösst und nicht alle Bedürfnisse der Vereine abgedeckt werden können.
Mit dem GESAK-Bericht wurde keine Aussage darüber gemacht, wo und wie eine zusätzliche Sportstätte realisiert werden könnte und was diese kosten würde. Das ist gemäss der Planung Inhalt der Phase 2 der GESAK Planung. Diese Abklärungen sind nun in einem weiteren Schritt durch die Projektgruppe zu vollziehen und werden ebenfalls durch den Gemeinderat beauftragt. Um diese Abklärungen voran zu treiben hat der Gemeinderat entschieden im Budget 2017 einen Planungskredit im Rahmen von 50'000 Franken einzustellen. Dieser Kredit dient dazu, abzuklären wo und wie eine Sportstätte realisiert werden könnte und welche Kosten damit verbunden wären. Nur so liegen uns sämtliche Entscheidungsgrundlagen zur Verfügung um den Bürgerinnen und Bürger allenfalls im Jahre 2018 ein vollständiges Gutachten zu unterbreiten, über welches dann abgestimmt werden könnte.
Der Gemeinderat dankt der Projektgruppe GESAK für die Erarbeitung des umfassenden GESAK-Berichtes. Dieser ist ab dem 1. März 2017 auf der Website der Gemeinde, unter „Verwaltung>eServices>Gemeinderat>GESAK-Bericht“, für alle Bürgerinnen und Bürger frei einsehbar. Der Gemeinderat wird an der Vorbürgerversammlung vom 16.03.2017 zum GESAK-Bericht und dem weiteren Vorgehen noch detailliert ausführen.
dBudget 2017 / Steuerfuss17.02.2017
dSteuerabrechnung 201617.02.2017
Aus dem Finanzausgleich konnte die Gemeinde Waldkirch insgesamt 4'432'400.00 Franken vereinnahmen. Entgegen den ursprünglichen Mitteilungen fallen überraschenderweise die Finanzausgleichsbeiträge mit total Fr. 4‘498‘000.00, für das Jahr 2017, für Waldkirch höher aus als im Vorjahr, in welchem Waldkirch Fr. 4‘432‘400 erhalten hat.
Die gesamten Steuereinnahmen der Politischen Gemeinde belaufen sich auf 10‘627‘570.25 Franken, was gegenüber dem Budget 2016 ein Minderertrag von insgesamt 343‘679.80 Franken ergibt. Budgetiert waren 10'971'250.00 Franken.
Der Grund für die Mindereinnahmen lag bei den Nachzahlungen aus den Jahren 2001 – 2015, welche nicht in der erwarteten Höhe vereinnahmt werden konnten. Ebenso führten Mindereinnahmen bei den Grundstückgewinnsteuern und den Handänderungssteuern zum nicht erreichen der budgetierten Steuereinnahmen. Gerade diese Positionen sind schwierig zu budgetieren und kaum vorhersehbar. Eine einzige Handänderung kann die Position bereits massiv beeinflussen und zu einem besseren Steuerergebnis beitragen. Positiv wirken sich die Mehreinnahmen bei den Gewinn- & Kapitalsteuern, den Grund- und Quellensteuern auf die Steuern aus. Dies ist aus der untenstehenden Grafik gut ersichtlich. Der Gemeinderat hat den Abschluss 2016 zur Kenntnis genommen und dankt der Leiterin des Steueramtes und dem Finanzverwalter für die pflichtbewusste Arbeit. Das gesamte Rechnungsergebnis 2016 konnte mit einer Budgetbesserstellung von 68’608.63 Franken und einem Defizit von Fr. 96'141.37 abgeschlossen werden. Für das Jahr 2016 wurde ein Defizit von 164'750 Franken budgetiert. Der Aufwandüberschuss wird über die Reserven ausgeglichen. Nach Abzug des Defizits liegt das Eigenkapital der Gemeinde Waldkirch bei guten 2'480'447.11 Franken.
dInvestitionsplanung 201717.02.2017
dFinanzplanung 2018 – 202017.02.2017
Dies ist in Bezug auf die Bau- und Investitionskosten beim Projekt Breite positiv zu bewerten.
Ab dem Jahre 2020 ist eine deutliche finanzielle Entlastung bei den Investitionen sichtbar. Insbesondere im Bereich Verkehr (Strassen) und bei den Bachsanierungen entspannt sich die Situation, da wir in diesen Bereichen einen sehr guten Stand aufweisen können.
dRechnung 2016 / Budget 2017 der Elektra17.02.2017
Das Budget 2017 der Elektra ist nach einem erneuten Reservebezug von Fr. 82‘650.00 (Budget Vorjahr = Fr. 191‘200.00) mit einem Aufwand und einem Ertrag von je Fr. 3‘358‘800.00 wiederum ausgeglichen. Die Abschreibungsquote 2017 beträgt Fr. 507‘500.00.
Der Gemeinderat blickt mit Zuversicht in die finanzielle Zukunft der Gemeinde Waldkirch. Auch wenn grössere Investitionen in die anstehenden Projekte vorgesehen sind, hat die Gemeinde Waldkirch einiges an Potential um finanziell weiterhin positiv unterwegs zu sein. Im Finanzvermögen der Gemeinde befinden sich noch Grundstücke und Liegenschaften, mit welchen nebst dem Eigenkapital von rund 2.48 Mio. Franken wichtige Finanzreserven ausgewiesen werden können. Mehr zu Rechnung 16 und Budget 17 können Sie aus dem Geschäftsbericht, an der Vorbürgerversammlung vom 16. März 2017 oder an der Bürgerversammlung vom 23. März 2017 erfahren. Wir freuen uns, Sie an diesen Anlässen begrüssen zu dürfen.
dWahl Leiterin Betreibungsamt17.02.2017
dSchiessanlage Burgholzwisen; Schiesstage03.02.2017
dMageres Pilzjahr 201603.02.2017
Die Kontrolleure mussten 2016 keine tödlich giftigen Pilze aus den Sammelkörben entfernen. Bei den konfiszierten Giftpilzen waren der Kahle Krempling, der Grünblätteriger Schwefelkopf, der Weisse Rasling, Spitzschuppige Schirmlinge, Rettichhelmlinge, Karbolchampignons und Fälblinge zu finden.
Nach 33 Jahren beenden Hans Frischknecht und Jörg Baldinger ihre Tätigkeit als Pilzkontrolleure. Als Nachfolgerin konnte Frau Anny Bosshard aus Weinfelden gewonnen werden. Sie konnte in der vergangenen Saison auf der Kontrollstelle Bischofszell eingearbeitet werden.
Der Gemeinderat dankt der Stadt Bischofszell für die sehr gute Zusammenarbeit.
dLänge der Gemeindestrassen und –wegen20.01.2017
- Gemeindestrassen 1. Klasse 13‘848 m
- Gemeindestrassen 2. Klasse 36‘153 m
- Gemeindestrassen 3. Klasse 106‘416 m
- Gemeindewege 1. Klasse 277 m
- Gemeindewege 2. Klasse 10‘878 m
- Gemeindewege 3. Klasse 8‘695 m
dEntschädigungsansatz für Gemeindestrassenunterhalt angepasst20.01.2017
An dieser Stelle möchten wir uns bei allen herzlichen bedanken, welche für den Unterhalt unserer Gemeindestrassen besorgt sind.
dLöhne und die Entschädigungen12.01.2017
Im Sinne der Transparenz und Offenheit hat der Gemeinderat deshalb entschieden, die Löhne und Entschädigungen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern offen zu legen und zu kommunizieren. Gemeinderäte, Schulräte und Kommissionsmitglieder leisten einen wichtigen Beitrag für die Öffentlichkeit. Die Entschädigungsansätze decken nicht alle Unkosten, welche durch die oft auch ehrenamtliche Tätigkeit entstehen.
Gemeinderat
Gemeindepräsident Lohn (80%)
Fr. 147‘788.15
Pauschalspesen Gemeindepräsident, jährlich
für Kilometerentschädigung Fahrzeug und Repräsentationen [1])
Fr. 10‘000.00
Jahrespauschale Mitglieder Gemeinderat
Für Aktenstudium/allg. Unkosten
Fr. 4‘000.00
Gemeinderatssitzungen (pauschal, inkl. Vor- und Nachbereitung)
Fr. 200.00
Taggeld pro Tag (mehr als 5 Stunden)
Fr. 285.00
Sitzungsgeld pro Stunde (bis 5 Stunden)
Fr. 42.00
Der Gemeindepräsident bezieht keine Sitzungsgelder oder zusätzliche Entschädigungen
Behördenmitglieder erhalten ein Taggeld oder eine Stundenentschädigung für auswärtige Sitzungen, Versammlungen, Kurse, Besprechungen oder Augenscheine.
Schulrat
Schulratspräsidentin Lohn (30%)
Fr. 40‘325.20
Jahrespauschale Mitglieder Schulrat
Für Aktenstudium/allg. Unkosten
Fr. 500.00
Kommissionspräsidien (Vor- Nachbereitung) pauschal pro Jahr
Fr. 400.00
Schulrat pro Sitzung (pauschal, inkl. Vor- und Nachbereitung)
Fr. 150.00
Taggeld pro Tag
Fr. 285.00
Taggeld pro Halbtag
Fr. 150.00
Sitzungsgeld pro Stunde (a.o. Beanspruchung Schulbesuche, Konzepte etc.)
Fr. 40.00
Geschäftsprüfungskommission
Taggeld pro Tag (mehr als 5 Stunden)
Fr. 285.00
Sitzungsgeld pro Stunde (bis 5 Stunden)
Fr. 42.00
Allgemeine Kommissionen und Arbeitsgruppen Gemeinde- und Schulrat
Sitzungsgeld pro Sitzung
Fr. 70.00
Sitzungsgeld für Aktuariat einer Kommission (ohne Schule)
Fr. 35.00
dEidechsenburg – Wichtiges Versteck und beliebter Sonnenplatz11.01.2017
dKonstituierung 2017 - 202005.01.2017
Wir wünschen allen Amtsträgern viel Erfolg und Befriedigung bei Ihrer Tätigkeit.
Gemeindepräsident
Zaccari Aurelio, Ressort Präsidiales
Stellvertretungen:
Strittmatter Beat, 1. Vizepräsident
Roth Susanne, 2. Vizepräsidentin
Gemeinderat
Strittmatter Beat, Ressort Soziales und Gesundheit
Brühlmann Guido, Ressort Landwirtschaft
Wirth Christof, Ressort Sicherheit und Verkehr
Fürer Daniel, Ressort Infrastruktur, Freizeit und Kultur
Grob Thomas, Ressort Energie, Wirtschaft und Gewerbe
Schulratspräsidentin (zugleich Mitglied im Gemeinderat)
Roth Susanne, Ressort Schule Waldkirch-Bernhardzell
Schulrat
Keller René
Giezendanner Stefan
Luder Sandra
Helg Irene
Huwiler Marcel
Keller Priska
Geschäftsprüfungskommission
Bachmann Beat
Dittmer Lüthi Claudia, Präsidentin
Hefti Cäcilia
Hollenstein Corinne
Iglowstein Ivo
Einbürgerungsrat Bernhardzell
Zaccari Aurelio, Präsident
Fürer Kurt
Fürer Daniel
Keller Paul
Frei Michael (zgl. Aktuar)
Energie- und Umweltkommission
Grob Thomas, Präsident
Helg Irene
Peterer Roman
Oberholzer Roland
Tresch Christian (zgl. Aktuar)
Friedhofkommission
Zaccari Aurelio, Präsident
Diakon der Kirchgemeinde Waldkirch
Diakon der Kirchgemeinde Bernhardzell
Stöckli Markus
Jud Janine (zgl. Aktuarin)
Jugendkommission
Strittmatter Beat, Präsident
Brunner Brigitte
Helg Irene
Kadlubowski Henryk
Litscher Stefanie
Lemmenmeier Reto (zgl. Aktuar)
Signer Elvira
Weyermann Patrik
Kommission für das Alter
Strittmatter Beat, Präsident
D'Auria Luzia (zgl. Aktuar)
Eilinger Claudia
Gossner Erna
Hug Silvia
Oberholzer Edi
Kommission öffentlicher Verkehr
Wirth Christof, Präsident
Egli Urs
Huwiler Marcel
Strittmatter Thomas
Landwirtschaftskommission
Brühlmann Guido, Präsident
Büchel Michael (zgl. Aktuar)
Düring Christof
Egli Benno
Helg Irene
Würth Thomas, Dr. med. vet.
Liegenschaftenkommission
Fürer Daniel, Präsident
Keller René
Stöckli Markus
Ziegler Stefan
Zwicker Yvonne (zgl. Aktuarin)
Schutzverordnungskommission
Brühlmann Guido, Präsident
Müller Adrian
Spirig Christian
Stöckli Markus (zgl. Aktuar)
Vernetzungskommission
Brühlmann Guido, Präsident
Büchel Michael (zgl. Aktuar)
Gschwend Thomas
Hardegger Armin
Keller Erwin
Spirig Christian
Urscheler Felix
dDie Gemeinde Waldkirch wünscht Ihnen ein gutes neues Jahr01.01.2017
dNeujahrsapéro mit Amtsübergabe01.01.2017
dSanierung Dorfstrasse abgeschlossen29.12.2016
dRücktritte per Ende 201629.12.2016
Schulrat
- Andreas Bolzern (Gemeinderat und Schulratspräsident)
- Remo Sieber
- Henrik Jasek
- Roland Rhyn
Geschäftsprüfungskommission
- Hermann Grob
- Marcel von Gunten
- Sandro D’Antuono
Energie- und Umweltkommission
- Henrik Jasek
- Felix Oberholzer
Kommission für das Alter
- Werner Frei
Kommission öffentlicher Verkehr
- Remo Sieber (Schulrat)
Den Herren gebührt für ihren langjährigen Einsatz zugunsten der Allgemeinheit ein ganz herzlicher Dank. Sie haben in ihrer Tätigkeit wesentliche Ziele erreichen können und verdienen Anerkennung.
dBachsanierung Breitebach abgerechnet29.12.2016
dSanierung des Ronwilerwegs wird zurückgestellt28.12.2016
Aufgrund verschiedener Anregungen wurde eine Hartbelegung des Ronwilerweges geprüft. Mögliche Varianten wie die Aufkiesung der Strasse, Ortsmischverfahren, Betonspuren und Asphaltbelag wurden diskutiert. Seitens der Grundeigentümer, welche die Strasse nur für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung beanspruchen, wurden aber keinerlei Ausbauwünsche angebracht und auch erklärt, dass sie von einer finanziellen Beteiligung absehen würden. Andererseits ist das Interesse der Allgemeinheit an einer Verbesserung gross. Einerseits wird diese Strasse als Wander- und Fusswegverbindung zwischen Waldkirch und Ronwil (auch bis zum Golfpark Waldkirch) rege benützt. Es handelt sich zudem um einen viel begangenen Schulweg abseits der Kantonsstrasse. Es ist auch nicht davon auszugehen, dass entlang der Kantonsstrasse zwischen Arnegg und Waldkirch je ein separater Geh- und Radweg realisiert wird. Der Gemeinderat hat nach verschiedenen Abklärungen die Sanierung des Ronwilerweges eher zurückhaltend bis ablehnend beurteilt, da doch Nettokosten von rund Fr. 100‘000.00 entstehen würden. Für eine Hartbelegung wäre ohnehin die Erstellung eines separaten Wanderweges entlang des Ronwilerwegs notwendig. Andererseits wurde der bereits früher bekannt gemachte Unterhaltsperimeter verabschiedet und den Grundeigentümern eröffnet.
dÖffnungszeiten Feiertage22.12.2016
Über Weihnachten und Neujahr sind die Gemeindeverwaltung Waldkirch sowie der Werkhof wie folgt geöffnet:
Freitag, 23. Dezember 2016 08.00 - 11.30 Uhr geöffnet
Montag, 26. Dezember 2016 ganzer Tag geschlossen
Dienstag, 27. Dezember 2016 08.00 - 11.30 Uhr geöffnet
Mittwoch, 28. Dezember 2016 08.00 - 11.30 Uhr geöffnet
Donnerstag, 29. Dezember 2016 08.00 - 11.30 Uhr geöffnet
Freitag, 30. Dezember 2016 08.00 - 11.30 Uhr geöffnet
Montag, 2. Januar 2017 ganzer Tag geschlossen
Dienstag, 3. Januar 2017 08.00 - 10.00 Uhr geschlossen (interner Anlass)
Bei Todesfällen erreichen Sie das Bestattungsamt an den Feiertagen zwischen 10.00 - 16.00 Uhr unter Telefon 077 461 43 48. Ab Dienstag, 3. Januar 2017, 10.00 Uhr, stehen Ihnen die Verwaltung und der Werkhof zu den gewohnten Schalteröffnungszeiten gerne wieder zur Verfügung!
Öffnungszeiten Entsorgungspark
Bitte beachten Sie, dass der Entsorgungspark zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen bleibt. Ab dem 3. Januar 2017 gelten die normalen Öffnungszeiten.
dÄnderung Finanzausgleichsystem16.12.2016
Aufgrund des neusten Berichtes wurde beantragt, den Steuerfuss ganz aus dem Finanzausgleichsystem zu entfernen, den Ausgleich der Lasten zu präzisieren und zu fokussieren (Sonderlastenausgleich Weite und Sonderlastenausgleich Schule) sowie die Gesamtlasten zu berücksichtigen.
Ursprünglich wurde damit gerechnet, dass sich für Waldkirch eine Beitragsreduktion der verschiedenen Ausgleichsmittel um rund Fr. 400‘000.00 bis Fr. 500‘000.00 ergeben würde. Innerkantonal wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit den konkreten Auswirkungen zu befassen hatte. Die Änderungsvorschläge, welche nun vom Kantonsrat in abgeänderter Form genehmigt worden sind, bewirken, dass sich die Einnahmen der Gemeinde Waldkirch aus dem Finanzausgleich gegenüber dem Vorjahr um nur rund Fr. 30‘000.00 verringern werden. Bereits im Rahmen der 1. Budgetlesung sind die neuen Zahlen für die Gemeinde Waldkirch berücksichtigt worden.
dSanierung der Engistrasse, Bernhardzell15.12.2016
dStellenausschreibung Leiter/in Betreibungsamt (40 - 50 %)06.12.2016
Für diese vielseitige und vertrauensvolle Arbeit setzen wir eine Verwaltungsausbildung voraus. Sie verfügen idealerweise über einige Jahre Praxis im Betreibungswesen und können somit die Arbeiten selbständig erledigen. Wir erwarten eine speditive Arbeitsweise, gute Umgangsformen und Freude am Kontakt mit Kunden.
Wir bieten Ihnen einen gut eingerichteten Arbeitsplatz mit moderner PC-Infrastruktur (VRSG), gleitende Arbeitszeit und zeitgemässe Besoldungs- und Anstellungsbedingungen. Sie finden bei uns ein kollegiales und aufgestelltes Team.
Fühlen Sie sich angesprochen? Dann freuen wir uns auf Ihre schriftliche Bewerbung bis 28. Dezember 2016, an das Gemeindepräsidium, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch, oder per E-Mail an gemeinde@waldkirch.ch. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Michael Büchel, Leiter Grundbuchamt (Tel. 058 228 79 14).
dWannenstrasse, Bernhardzell02.12.2016
dStrassenkorporation Niederwil02.12.2016
dMit gutem Beispiel voran02.12.2016
dLiegenschaftserwerb in Bernhardzell rechtskräftig02.12.2016
dOrtsmuseum Waldkirch-Bernhardzell02.12.2016
Trotz verschiedenen Abklärungen soll mangels Interesse auf die Gründung eines Museumsvereins verzichtet werden. Dies wäre Voraussetzung gewesen, ein Ortsmuseum konkret weiter zu verfolgen. Norbert Süess hat sich dennoch bereit erklärt, weiterhin Zeugen aus alter Zeit entgegen zu nehmen und aufzubereiten. Zur Erinnerung: Die Gemeinde verfügt über einen Kulturfonds, welcher per 31. Dezember 2015 einen Stand von Fr. 340‘000.00 ausweist. Die Finanzmittel sind für kulturelle Belange jeder Art ausschliesslich für das Ortsgebiet von Waldkirch einzusetzen. Das Gründungskapital von Fr. 200‘000.00 stammt von der aufgelösten Dorfkorporation Waldkirch und ist grundsätzlich für die Realisierung von grösseren kulturellen Aufgaben, wie beispielsweise für ein Ortsmuseum, zu verwenden.
Diese finanziellen Mittel bleiben, vorbehältlich weiterer Bezüge für kulturelle Belange jeder Art, gesichert. Die Schaffung eines Ortsmuseums setzt aber, wie das der Gemeinderat bereits früher festgehalten hat und was auch dem Anliegen der Wasserkorporation Waldkirch entspricht, die Gründung eines Vereins voraus.
dDer Gemeinderat hat…02.12.2016
die Bauabrechnung für die Deckbelagsarbeiten an der Büntwisenstrasse (Gemeindestrasse 2. Klasse) genehmigt. Diese Deckbelagsarbeiten ergaben einen Aufwand von Fr. 32‘343.45 und liegen damit rund Fr. 5‘000.00 unter den erwarteten Kosten.
dProjekt Breite18.11.2016
Das Präsidium der Baukommission muss bedingt durch den Rücktritt von Andreas Bolzern als Schulratspräsident per 1. Januar 2017 neu geregelt werden. Der Zeitraum vom 1. Januar 2017 (Vorliegen des Gutachtens für die Räte) bis zum 31. März 2017 (Urnenabstimmung) wird für die Baukommission eine sehr intensive Phase sein. Vorbereitung und Durchführung der Kommunikation wird einen grossen zeitlichen Aufwand bedeuten und detailliertes Fachwissen über das Gesamtprojekt ist notwendig. Auf entsprechende Anfrage hin hat sich Andreas Bolzern bereit erklärt, das Präsidium der Baukommission bis zur Urnenabstimmung und darüber hinaus bis zur Bauvollendung weiter zu führen. Diese Lösung beinhaltet den Vorteil, dass nicht eine neue Person in die vielfältigen Fragen eingearbeitet werden muss, sondern das vorhandene Wissen im Interesse der Sache eingesetzt werden kann. Aufgrund eines erarbeiteten Stellenbeschriebs ist der Auftrag formuliert und Andreas Bolzern als Baukommissionspräsident bestätigt bzw. beauftragt worden.
dPumpstation Edlischwil18.11.2016
dUMA-Leistungsvereinbarung18.11.2016
dkeine „Agenda“ mehr18.11.2016
dWahl Sachbearbeiterin Grundbuchamt04.11.2016
dStellenausschreibung 28.10.2016
Für diese vielseitige und vertrauensvolle Arbeit setzen wir eine Verwaltungsausbildung voraus. Sie verfügen idealerweise über einige Jahre Praxis im Betreibungswesen und können somit die Arbeiten selbständig erledigten. Wir erwarten eine speditive Arbeitsweise, gute Umgangsformen und Freude am Kontakt mit Kunden.
Wir bieten Ihnen einen gut eingerichteten Arbeitsplatz mit moderner PC-Infrastruktur (VRSG), gleitende Arbeitszeit und zeitgemässe Besoldungs- und Anstellungsbedingungen. Sie finden bei uns ein kollegiales und aufgestelltes Team.
Fühlen Sie sich angesprochen? Dann freuen wir uns auf Ihre schriftliche Bewerbung bis 22. November 2016, an das Gemeindepräsidium, Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch, oder per E-Mail an gemeinde@waldkirch.ch. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Michael Büchel, Leiter Grundbuchamt (Tel. 058 228 79 14).
dSanierung Dorfstrasse07.10.2016
Der Gemeinderat hat zu Beginn dieses Jahres darüber informiert, dass die Teilstrecke West (Kreisel bis Steigstrasse) aufgrund eingegangener Einsprachen voraussichtlich nur „normalsaniert“ werde. In der Zwischenzeit sind die Verhandlungen mit den Einsprechern weitergeführt und zum Abschluss gebracht werdon. Die Einsprachen wurden zurückgezogen, nachdem der Gemeinderat Projektänderungen zugestimmt hat. Einerseits ist die Fahrbahnbreite zwischen dem Kreisel und der Liegenschaft Müller auf 5.0 Meter festgelegt worden. Anstelle des bestehenden Fussgängerstreifens wird ein neuer Schülerübergang mit einer ebenerdigen Pflästerung erstellt. Der Verkehrsteiler bei der Einmündung beim Kreisel wird entfernt und durch eine Markierung ersetzt. Auch wurde das Strassenbauprojekt auf das Bauvorhaben der Raiffeisenbank Waldkirch abgestimmt (Einfahrt zur Tiefgarage). Insgesamt ergibt sich nun eine erfreuliche Lösung, die zu einer Verkehrsberuhigung beitragen wird. Da die Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Projekt nur von unwesentlicher Bedeutung sind, wird auf eine nochmalige öffentliche Auflage des Teilstrassenplans verzichtet und direkt die Genehmigung beim Baudepartement des Kantons St. Gallen eingeholt. Die Strassenbaukosten sollen in das Budget 2017 aufgenommen werden. Die Umgebungsgestaltung wird mit dem Bauvorhaben der Raiffeisenbank im Bereiche der unteren Dorfstrasse eine wesentliche Aufwertung erfahren, sollen doch die bestehenden Mauern abgebrochen werden.
dBuskonzept 201907.10.2016
dZweiter Wahlgang Mitglied Schulrat: Zustandekommen der stillen Wahl04.10.2016
Der Gemeinderat stellt fest:
- Für den zweiten Wahlgang für ein Mitglied des Schulrates ist eine einzige gültige Kandidatur vorgeschlagen worden. Stille Wahl ist somit zustande gekommen.
- Als Mitglied des Schulrates ist gewählt: Huwiler Marcel, Projektleiter, Leiter Immobilien, parteilos, Waldkirch
- Der auf Sonntag, 6. November 2016, festgelegte Urnengang für zweiten Wahlgang für ein Mitglied des Schulrates findet nicht statt.
Rechtsmittel: Die Frist zur Einreichung einer Beschwerde beträgt drei Tage seit der amtlichen Bekanntmachung. Diese ist an die Regierung des Kantons St. Gallen einzureichen (Art. 46 des Gesetzes über die Urnenabstimmungen, sGS 125.3).
d2. Wahlgang Gemeindepräsidium und 2. Wahlgang Mitglied Gemeinderat 04.10.2016
Gemeindepräsidium (1 Mandat):
D’Antuono Sandro, Treuhänder mit Fachausweis/Mediator, CVP, Waldkirch (neu)
Fürer Daniel, Leiter AVOR, parteilos, Bernhardzell (neu)
Zaccari Aurelio, Leiter Kantonale Notrufzentrale, FDP, Bernhardzell (neu)
Mitglieder des Gemeinderates (1 Mandat):
Grob Thomas, Spartenleiter Tief- und Strassenbau, Waldkirch, CVP (neu)
Zillig-Müller Franziska, Familienfrau, Waldkirch, SVP (neu)
dErsatzanschaffung Meile VM60030.09.2016
d30-Jahr-Dienstjubiläum30.09.2016
Wir gratulieren Markus Stöckli herzlich zum 30-Jahr-Jubiläum. Für die Zukunft wünschen wir ihm weiterhin viel Erfolg und Befriedigung sowie gute Gesundheit und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.
dStrassen30.09.2016
Der neue Unterhaltsperimeter für die Bildtannenstrasse I ist in Rechtskraft erwachsen. Er wurde zur Anmerkung im Grundbuch angemeldet. Gleichzeitig ist das Bauamt beauftragt worden, eine Instandstellung auszuführen. Als weiterer Unterhaltsperimeter ist auch derjenige für die Weierstrasse Nr. 262 in Kraft getreten.
Der Teilstrassenplan für die Schmittenwisstrasse in Bernhardzell ist ebenfalls öffentlich aufgelegt worden. Einsprachen sind keine eingegangen, sodass nun die entsprechende Genehmigung des Baudepartementes eingeholt und die Strassenflächen ausparzelliert werden können.
dKanalunterhalt und –sanierungen30.09.2016
dErwerb Grundstück in Bernhardzell30.09.2016
Die Gemeinde ist derzeit verpflichtet, insgesamt 35 Personen Asyl zu gewähren. Diese entspricht einem Prozent der Wohnbevölkerung und wird gesamtkantonal so umgesetzt. Bisher konnten verschiedene Wohnungen im Dorf Waldkirch belegt werden, was auch weiterhin der Fall sein wird. Dabei hat sich gezeigt, dass die Asylbewerber durch die Betreuung von und mit einheimischen Personen eine gute Aufnahme finden und sich rasch in das dörfliche Leben integrieren können. So wird auch ein gutes, einvernehmliches Leben im Dorf und in der Gemeinde praktiziert.
Der Kaufpreis für die Liegenschaft ist auf Fr. 700‘000.00 (Verkehrswert Fr. 764‘000.00) festgelegt worden und wird über die Mietzinseinnahmen aus den drei Wohnungen mehr als finanziert. So können auch Unterhaltsaufwendungen abgedeckt werden.
Gemäss den Bestimmungen der Gemeindeordnung ist für den Kauf die Durchführung des fakultativen Referendumsverfahrens notwendig. Wir verweisen auf die separate Publikation.
dLiegenschaftenkommission; diverse Bauabrechnungen23.09.2016
Ersatzanschaffung Reinigungsmaschine Turnhalle Bünt: Fr. 17‘431.30 (ausserhalb Budget)
Erneuerung Bodenbeläge in vier Schulzimmern im Schulhaus Bernhardzell: Fr. 23‘379.60 (Budget Fr. 32‘000.00)
Sanierung Laufbahn Schulhaus Bernhardzell: Fr. 22‘258.70 (Budget Fr. 22‘600.00)
Erneuerung Fenster im Mehrzweckgebäude Bernhardzell: Fr. 39‘675.95 (Budget Fr. 36‘000.00)
dDer Gemeinderat hat… 23.09.2016
davon Kenntnis genommen, dass die Waldregion 1 den der Gemeinde Waldkirch überlassenen Bank aus Rundholz, der beim Volleyballplatz aufgestellt wurde, schenkungsweise überlässt. Die Bank bleibt auch weiterhin an diesem Standort bestehen.
dEnergiestadt Re-Audit 2016 23.09.2016
dPendente Kanalisationsanschlüsse23.09.2016
Der Gemeinderat hat nun festgelegt, dass bei allen Liegenschaften, die die Anforderungen erfüllen, die Anschlüsse ausgeführt werden müssen. Es soll eine Gleichbehandlung dieser Liegenschaftseigentümer erfolgen. In einzelnen Fällen werden daher erneut Aufforderungen versandt oder Ersatzvornahmen angedroht.
dKanalisation Ruezenwil23.09.2016
dSchülerzahlen steigen23.09.2016
2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | |
SJ 13/14 | SJ 14/15 | SJ 15/16 | SJ 16/17 | SJ 17/18 | SJ 18/19 | SJ 19/20 | |
Total | 514 | 513 | 518 | 531 | 535 | 546 | 539 |
Diese Entwicklung ist erfreulich und entspricht der allgemeinen Tendenz von steigenden Geburtenzahlen. Diese Zahlen dürften ab dem Jahre 2019 nach Beurteilung des Gemeinderates eher weiter zunehmen. Derzeit sind verschiedene Bauprojekte in Bearbeitung, die zur Erstellung von zusätzlichen Wohnungen führen. Auch künftige Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde sind zu berücksichtigen.
dStabile Stromtarife23.09.2016
Die ab 2017 geltenden neuen Preise sind auf der Homepage einsehbar.
dKein „Schweiz.bewegt“ 201723.09.2016
dGute Lehrlingsausbildung bei der Gemeindeverwaltung 15.09.2016
Um als Lehrbetrieb von QualiStar zertifiziert zu werden, muss verteilt über die wichtigsten vier Bereiche der Berufsbildung 80 % der möglichen 290 Punkte des Kriterienkatalogs erreicht werden. Die Gemeindeverwaltung reichte den Zertifizierungsantrag mit 249 Punkten ein. Die zuständige Zertifizierungskommission überprüfte die Selbstbewertung anhand der eingereichten Unterlagen und konnte sich auch bei den Lernenden vergewissern, ob die angegebenen Kriterien auch tatsächlich so umgesetzt werden.
Das Erlangen dieses Zertifikats zeigt, dass wir als Lehrbetrieb die Vorgaben richtig umsetzen und eine gute Ausbildung der Lernenden gewährleisten. Dies ist nur dank dem grossen Engagement durch die Praxisbildner der einzelnen Abteilungen und allen Mitarbeitenden möglich.
Berufsbildner Michael Frei durfte das Zertifikat für die Gemeindeverwaltung im Rahmen der Veranstaltung Blickpunkt Bildung entgegennehmen. Überreicht wurde es durch die Fachstelle Ostschweiz.
dBauanzeige @, @30.11.-0001
Bauobjekt: | @ |
Baugrundstücke Nr.: | @ |
Bauherrschaft: | @ |
Grundeigentümer: | @ |
Bauvisiere
Die Visiere sind aufgestellt. Sie dürfen vor der rechtskräftigen Erledigung des Baugesuches nur mit Zustimmung der Baubehörde entfernt werden.
Auflage
Das Baugesuch und die Planunterlagen können aufgrund der aktuellen Lage nur nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden (Tel. 058 228 79 24) .
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Waldkirch einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1).